abzugeben. Im Dezember 1915 und in den ersten Monaten des Jahres 1916 war die Möglichkeit gegeben, durch verstärkte Heran ziehung der süddeutsche n Viehbestände den Ausfall zu decken. Hier hatte die Futtercrnte, außer auf den Böden der reinen Buntsand- steinsormation, ein normales Ergebnis gehabt und damit die Aufrecht erhaltung der Viehbestände im Umfang der Friedensjahre er möglicht. Im Monat März 1916 war auch diese Quelle dem Ver siegen nahe, zumal da die süddeutschen Regierungen mit Rücksicht auf die Erhaltung ihrer Viehbestände sich genötigt sahen, eine durch greifende Regelung, die auch eine Beschränkung der ungesund an gewachsenen Viehausfuhr einbezog, durchzuführen. So sah sich die Reichsfleischstelle vor die dringende Aufgabe gestellt, einerseits den Mangel in der Beschaffung des nötigen Schlachtviehes für das Heer zu beheben, anderseits die Gesamtaufbringung für Heer und Zivilbevölkerung so zu gestalten, daß die schwer angegriffenen und infolge der Durchhungerung in der Fleischausbeute unterwertig ge wordenen Viehbestände die Möglichkeit erhielten, sich wieder einiger maßen zu e r h o l e n. Es ergab sich für die Reichsfleischstelle die Not wendigkeit, den Gesamtbedarf an Schlachtvieh mit der Abgabefähigkeit der Viehbestände in Einklang zu bringen. Der Bedarf des Heeres und der Marine stand fest und war für die Reichsfleischstelle eine gegebene Größe; möglich war daher nur, durch eine Regelung der im letzten Vierteljahr 1915 und im ersten Vierteljahr 1916 unver hältnismäßig angewachsenen Schlachtungen für die Zivilbevölkerung, besonders an Rindern, die Entnahme aus den Viehbeständen auf ein erträgliches Maß zu bringen. Als G r u n d l a g e n für die zu treffenden Maßnahmen und die anzustellenden Berechnungen standen lediglich zur Verfügung bezüglich der Aufbringung die Ergebnisse der Viehzählung vom 1. Dezember 1915, die infolge der bereits erwähnten Umstände durch den Gang der Ereignisse nur mehr teilweise Anspruch auf Gültigkeit erheben konnten, bezüglich des F l e i s ch b e d a r f e s der Zivilbevölkerung die bekannten Zahlen der Fleischbeschaustatistik über die beschaupflichtigcn Schlachtungen früherer Jahre. Ein Überblick über diese Unterlagen ließ es, wenn man den obengenannten Forderungen der Lage gerecht werden wollte, angemessen erscheinen, die befchaupflichtigen Schlach tungen für den Bedarf der Zivilbevölkerung im Verhältnis zu früheren Jahren auf die Hälfte einzuschränken. Es konnte dies nur in der Weise geschehen, daß von der Reichsfleischstelle jedem Bundes staate, von den Bundesstaaten jedem Kommunalverbande ein Kon-