27 tüigent an Schlachtungen zugewiesen wurde, das für eine bestimmte Periode nicht überschritten werden durfte. Es mußte daher ein Haushaltsplan, in folgendein kurz Umlage genannt, aufgestellt werden, der beu bei der Reichsfleischstelle angemeldeten Bedarf des Heeres und den von der Reichsfleischstelle durch Kontingentierung der Schlachtungen festgesetzten Bedarf der Zivilbevölkerunng umfaßte und seine Deckung durch die Aufbringung des Viehes ans den ein zelnen Bundesstaaten vorsah. Eine solche Umlage wurde zunächst für die Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1916 aufgestellt. Die Möglichkeit, den Gesamtbedarf zu decken, war nur durch eine prozentual gleichmäßige Heranziehung der Viehbestände sämtlicher Bundesstaaten gegeben. Die zu diesem Zwecke notwendige Ausstellung eines Umlageschlüssels geschah in der Weise, daß die Gesamtansorderung in den einzelnen Vieh- gattungen zu dem gesamten Viehbestände in das Verhältnis gesetzt wurde, nach dem Ergebnis der letzten zur Verfügung stehenden Zählung, wobei sich für die einzelnen Viehgattungen nachstehende Berechnung als notwendig erwies: Zur Errechnung der auszu bringenden Rinder konnten nur die Rinderbestände unter Weglassung der Kälber im Alter bis zu 3 Monaten herangezogen werden. Es wurde also die Zahl des angeforderten Großviehes in das Ver hältnis gesetzt zu der im Reiche vorhandenen Gesamtmenge von Jungvieh von 3 Monaten bis zu 2 Jahren, der Bullen, Ochsen und Stiere über 2 Jahre sowie der Kühe und Kalbinnen ebenfalls im Alter von mehr als 2 Jahren. Die Errechnung der aufzubringenden Kälbermengen konnte nicht dadurch geschehen, daß man in gleicher Weise wie beim Großvieh die angeforderte Zahl zu dem bei der letzten Zählung ermittelten Kälberbestande ins Verhältnis setzte. Das ging aus dem Grunde nicht an, weil die am jeweiligen Zähltermin vorhandenen Kälber in der darauf folgenden Aufbringungszeit meistens schon geschlachtet oder in die Jungviehklasse übergetreten sind. Es war daher notwendig, bei der Umlage der aufzubringenden Kälber von der Überlegung auszugehen, daß die Liefernngssähigkeit an Kälbern zu der Zahl der vorhandenen Kühe in einem bestimmten Ver hältnis steht. Aus diesem Grunde wurde die Zahl der ange forderten Kälber ins Verhältnis gesetzt zur Zahl der bei der letzten Erhebung in der Klasse Kalbinnen und Kühe über 2 Jahre vor handenen weiblichen Rinder. Bei den Schweinen bildete die Grund lage der Errechnung das Verhältnis der angeforderten Tiere zu den Schweinen im Alter über V- Jahr, da nur diese Tiere in der Auf- bringungsperiode für die Schlachtungen in Betracht kommen. Bei