Schaf ^1, Kalb--2, Schwein ^4, Rind 12, entsprechend den verschiedenen Durchschnittsschlachtgewichten, zugelassen wurde. An diesem Umrechnungsverfahren wurde bis in die neueste Zeit hinein festgehalten. Am 2. Oktober 1916 war. die Verordnung vom 21. August 1916 und damit die Neichsfleischkartc in Wirksamkeit getreten. ES galt daher für die Reichsfleischstelle, die mit dem 16. Oktober 1916 be ginnende neue Umlage den leitenden Gesichtspunkten der Verordnung anzupassen. Hauptzweck der Neichsfleischkarte war, möglichst jedem versorgungsberechtigten Einwohner des Deutschen Reiches die Wochen menge von 250 g Fleisch zu geben. Es mußte die Berechnung der Schlachtungen für die Zivilbevölkerung hiernach auf eine völlig ncue GrundIage gestellt werden, nämlich auf die des gleichmäßigen Anteils der Zahl der Versorgungsberechtigten. Hierzu war es notwendig, die Z a h l d e r v c r s o r g u n g s b c - rechtigten Bevölkerung festzustellen. Dafür standen der Reichsfleischstelle genaue Zahlen der Selbstversorger zunächst nicht zur Verfügung. Sie ermittelte daher durch Umfrage bei den Bundes regierungen die voraussichtlichen Zahlen der Selbstversorger für die in Aussicht genommene Unrlageperiode von nunmehr 3 Monaten (16. Ok tober 1916 bis zum 15. Januar 1917). Die gesamte Einwohnerzahl des Reiches nach der letzten bekannten Volkszählung, gekürzt um die Selbstversorger und um den Anteil der Kinderkarten, ergab die Zahl der versorgungsberechtigten Bevölkerung, die mit der Wochcnkopsmenge der Neichsfleischkarte zu beliefern war. Rach Erfahrungen der süd deutschen Bundesstaaten über die Nichtansnützung der Fleisch kartenwerden von der ermittelten Zahl 10 % abgezogen. Die hiernach verbleibende Kopfzahl, vervielfacht mit 250 g, ergab die für die ein zelne Woche der Umlageperiode benötigte Fleischmenge in Gramm zahlen. Diesem Bedürfe gegenüber wurde die Deckung errechnet, indem die zur Schlachtung bestimmten Vieharten nach den schon früher ge nannten Sätzen von 200, 40, 80 und 15 leg Schlachtgewicht ' in Muskelfleisch umgerechnet, außerdem die Ausbeute aus Eingeweiden nach bekannten Sätzen eingestellt und das mutmaßliche Ergebnis der Wildausbeute und der Schlachtung von Geflügel hinzugerechnet wurde. Die Berechnung war so erfolgt, daß sich noch ein Überschuß über den Bedarf ergab. Die Reichsfleischmenge, geteilt durch die Zahl der versorgungs berechtigten Bevölkerung des Reiches, ergab eine U m I a g e q n o t e, welche, vervielfacht mit der Zahl der versorgungsberechtigten Bevölkerung der einzelnen Bundesstaaten, die jedem Bundesstaate zu- 3*