43 Bci der am 1. März 1917 vorgenommenen Zählung wurde insgesamt ein Bestand von 10 714000 Kühen und Kalbinnen im Alter von mehr als 2 Jahreil festgestellt, worunter sich angeblich 1230 000 Tiere befanden, die weder in Milch noch trächtig waren. Solche nicht in unmittelbarer Nutzung stehenden Tiere können ohne Schädigung der Betriebe zur Schlachtung heran gezogen werden. Nun kann wohl mit Recht der Einwand erhoben werden, daß diese Feststellung deswegen nicht einwandfrei ist, weil die Angabe der milchenden Tiere für den Viehhalter die Verpflichtung zur Ablieferung von Milch oder Fett mit sich bringt. Deshalb dürfte die Annahme begründet sein, daß manche nur mehr wenig Milch gebende Kuh als trocken stehend in die Zählungsliste eingetragen wurde. Die Besitzer waren sich wohl nicht darüber klar, daß die Bezeichnung der Tiere als trocken stehend die Gefahr mit sich brachte, daß bci der Deckung des Schlachtviehbedarfs diese Tiere in erster Linie entnommen werden. Wenn die Zahl der 1,2 Millionen nicht in Milch befindlicher Kühe bei der Zählung vom 1. März 1917 richtig angegeben gewesen wäre, mußten immer noch 600 000 Rinder als Restbetrag aufgebracht werden, die nur dem Bestände des Jung viehes von 1 bis 2 Jahren entnommen werden konnten. Dabei konnten natürlich nur die über 18 Monate alten Tiere in Frage kommen, da jüngere Tiere — abgesehen von Jungbullcn, die bei guter Fütterung schon im Alter von °/ 4 Jahren schlachtreif sein können — ein zu geringes Lebendgewicht und eine zu geringe Schlachtausbeute liefern. Auf diese Weise hätte es nach rein theoretischer Berechnung und rein zahlenmäßiger Würdigung des Zählungsergebnisses vom 1. März 1917 möglich sein sollen, die für die verstärkte Umlage notwendige Zahl der Schlachtrinder aufzu bringen, ohne daß die milchenden Kühe, die Bullen und Zugochsen herangezogen werden mußten. Tatsächlich lagen aber die Ver hältnisse anders, und eine genauere Prüfung der Zählungsergebuisse vom 1. März 1917 ließ, zusammen mit der Erfahrung, daß schon bei der früheren Umlage, bei der etwas über 4% der Tiere über 3 Monate dem Rinderbestande entnommen wurden, eine kleine Zahl Milchkühe zur Schlachtung gelangte, keinen Zweifel, daß zur Er füllung der verstärkten Umlage ein weiterer Eingriff in die M i l ch k u h b e st ä n d e unvermeidlich war. Die verstärkte Umlage für die Periode April bis Juli beanspruchte 9,38 % der Rinder über 3 Monate, also über das Doppelte der durchschnittlichen Entnahme in den Vorperioden, bei der schon die Schlachtung von Milchkühen nicht vermieden werden konnte.