45 Aufgabe der Verwaltungsbehörden der Bundesstaaten ist cs, die Umlagen so unterzuverteilen, daß der unvermeidbare Eingriff in die Viehbestände möglichst schonend vor sich geht. Hierzu ist eine ständige Kenntnis der Viehbestände erforderlich. Die Neichsfleisch- stelle hat bereits im Frühjahr 1916 die Anregung zur Schaffung von Viehkatastern gegeben, leider ohne daß es damals bei der Über lastung der Behörden und dem Mangel an Personal möglich gewesen wäre, die allgemeine Durchführung dieser Maßregel zu erwirken. Die wachsende Schwierigkeit der Viehaufbringung hat im Laufe der letzten Zeit jedoch einer Reihe von Landesfleischstellen Veranlassung gegeben, die Einrichtung von Viehkatastern nunmehr zu betreiben, um dauernd über die Entnahmefähigkcit der Viehbestände in den einzelnen Auf bringungsbezirken und -orten unterrichet zu sein. Damit die Viehkataster diesem Zweck entsprechen, müssen sie außer über den gesamten Viehbestand darüber Aufschluß geben, welche Tiere in den einzelnen Monaten der jeweilig laufenden ümlageperiode als Schlachtware abgegeben werden können. Um die Verteilung der für das Reich aufzubringenden Vieh- mengen den in den Bundesstaaten vorhandenen Beständen möglichst anzupassen, hat die Reichsfleischstelle darauf hingewirkt, daß außer deu jährlichen, am 1. Dezember stattfindenden Viehzählungen alle Vierteljahre Viehzwischcnzählnngcn stattfinden. Auf ihre Anregung hin führten bereits im Sommer und Herbst 1916 ver schiedene Bundesstaaten vierteljährliche Erhebungen ein. Durch die Bundesratsverordnung vom 30. Januar 1917 (R. G. Bl. Seite 81) sind nunmehr für das ganze Reichsgebiet regelmäßige vierteljährliche Viehzählungen am 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember angeordnet, deren Ergebnisse der Errechnung der vierteljährlichen Vieh- umlagen zugrunde gelegt werden. Um d'e Eingriffe in die Viehbestände möglichst schonend zu gestalten, versuchte die Reichsfleischstelle, die aufgegebenen Lieferungen der periodisch wechselnden Abgabefähigkeit der Viehbestände in den einzelnen Bundesstaaten möglichst anzupassen. Es sind in bezug auf die zeitliche Verschiedenheit der Lieferungsfähigkeit drei Gebiete im Reiche zu unterscheiden: Die Weidegebiete beginnen mit der Abstoßung des Viehes zur Schlachtung im August und liefern ihr letztes Vieh in der ersten Hälfte des Dezembers. Die Winterstallmastgebiete dagegen können ihr Schlachtvieh in der Zeit von: Januar bis Mai abgeben, wogegen in: Süden Deutschlands und in Mitteldeutschland mit vorwiegendem Kleinbesitz die Vichabstyßung mehr über däS ganze Jahr verteilt ist,