49 ) Einrichtung in oft überraschend gelungener Weise. Die Zahl dieser Betriebe ist noch jetzt in ständigem Steigen Begriffen; die mit ihnen gemachten Erfahrungen sind günstig. 6. S ch l u s; b e m e r k u » g e u. Es steht außer Zweifel, daß die Organisation der Fleisch versorgung ihre besonderen Schwierigkeiten bietet. Sie läßt sich nicht ausbauen wie beispielsweise die Organisation der Brotversorgung. Getreide kann man als Stapelware beliebig lagern und hinschassen, wohin man es will. Man kann frühzeitig abnehmen, was erst später verbraucht werden soll. Man kann es leicht loslösen von der Gegend, aus der es stammt. Bei den Viehbeständen ist eine Herauslösung aus ihrem Wirtschastskreise vor der Entnahme zur Erfüllung der Umlage eine Unmöglichkeit. Bis zum letzten Zeitpunkt muß das Vieh an der Stelle bleiben, wo es das Futter ausnützt, und wo seine täg lichen Erzeugnisse, Milch und Dünger, verwertet werden müssen. Auch der Transport muß mit Beschleunigung und unter Vermeidung jeder Stockung durchgeführt werden, da die Tiere bei längeren Trans porten erheblich an Gewicht verlieren. Aus diesen Umständen ergibt es sich, daß eine ausschließlich zen trale Organisation für die Fleischbewirtschaftung nicht in Frage kommen konnte. Die für das Reich geschossene Organisation, die Reichsfleischstelle, mußte im wesentlichen dazu dienen, die grund legenden Berechnungen sowohl für die Aufbringung als auch für die Verteilung des Schlachtviehs aufzustellen, die nötigen Anordnungen für die Aufbringung und Verteilung des Schlachtviehs zu geben und deren Durchführung zu überwachen, ausgleichend und helfend da ein zutreten, wo es notwendig erschien, und auf die wirtschaftlichste Aus nutzung des Fleisches und der sonstigen als Nahrungsmittel verwert baren Teile der Schlachttiere hinzuwirken. Die Landessleischstellen und die ihnen unterstellten, für diesen Ziveck eigens ins Leben gerufenen Organisationen dagegen haben je nach der wechselnden Leistungsfähigkeit der Verwaltungsgebiete für eine ständig geregelte Viehaufbringung zu sorgen und müssen andererseits die für den Bundesstaat überwiesene Schlachtviehmcnge je nach den Bedürfnissen auf die einzelnen Aufbringungsbezirke und -orte untervcrteilen, die kommunale Bewirtschaftung des Fleisches überwachen und in die richtigen Bahnen leiten. Nur durch eine Dezentralisierung der Be wirtschaftung, die bis zur Gemeindebehörde hinuntergeht, läßt es sich erreichen, dauernd die für den Gesamtbedarf gestellten Anforderungen Hefi 17/ts;i9 ' 4