IV. Die Bewirtschaftung und Verbrauchsregelung für Vieh und Fleisch im Kommunalverbande. Von Siadtrat Dr. Hans Krüger, Dresden, Mitglied des Vorstandes des Kriegsernährungsamts. 1. Vorgeschichte. Der bisherige Verlauf der Dinge führte im Kriege bei allen wichtigen Lebensmitteln vom freien Handel zur Reichsbewirtschaftung. Im einzelnen Kommunalverbande kennzeichnet sich der erste Ent wicklungsabschnitt dadurch, daß man entweder den Handel frei ge währen ließ oder höchstens in Wettbewerb mit ihm Vorratspolitik trieb, während die ziveitc Stufe der Entwicklung die der kommunalen Verteilungspolitik auf der Grundlage der reichsrechtlichen Bewirt schaftung ist. Dieser Werdegang ist auch beim Verkehr mit Vieh und Fleisch , vorhanden. Solange der Handel das Vieh kaufte und den Schlacht- J orten zutrieb, kam höchstens die kommunale V o r r a t S p o l i t i k / als Kriegsmaßnahme in Frage. Sie spielte bei Beginn des Krieges die größte Rolle für die Verproviantierung der deutschen Festungs städte, für welche die Anhäufung großer Reserven für den Bc- lagerungsfall geboten war. Einige von ihnen legten eiserne Bestände in dauerhaft gemachtem Schlachtfleisch an, andere — wie Posen — schlossen zahlreiche Verträge über den Zutrieb sämtlichen lebenden Viehes des weiteren Vorgeländes für den Gefahrenfall. — Aber auch außerhalb der Festungsstädte sind Vorräte an gefrorenem, gepökeltem, gekühltem Fleisch schon sehr früh angelegt worden; Dresden hat hiermit schon im August 1914 einen städtischen Flcischverforgungs- ausschnß betraut, wobei cs allerdings zunächst nur Notreservcn für Zeiten der Transportstockungen schuf. Einen mächtigen Anreiz erhielt die städtische Vorratspolitik in | der Zeit der zwangsmäßigen Schweineabschlachtung, die i>n Frühjahr 1915 zur Schonung der Kartoffel für die menschliche