66 ihrer Karten bezieht. Der Schlächter pflegt hierbei unmittelbar beini Vichhalter zu kaufen, wozu- ihn der Viehhandelsverband oder der Kommunalverband ermächtigt. Ganz anders im großen Bezirke bei Hunderttauscnden von Verbrauchern. Schon im Frieden brachte hier der Handel 90 bis 100 v. H. des Bedarfs in Gestalt von lebendem Vieh von weit her. Gesundheitliche Gründe hatten zumeist zwar die Schlachtungen in den Zentral-Bieh- und Schlachthöfen zentralisiert, sie blieben aber eine Angelegenheit des einzelnen Schlächters, der nach Nnrfang der Kundschaft schlachtete, sich die Preise berechnete und für Blut, Ein geweide, sonstiges Wurstgut, Abfälle, Haut, Gehirn und Knochen bestmögliche Verwertung suchte. Die Ausgabe für den großen Kommunalverband ging dahin, möglichst genau die ihm knapp oder gar ungenügend zugeteilten Schlachtungen so auszuwerten, daß höchstmögliche Befriedigung der Verbraucher eintrat. Hierzu gehörte einerseits die genaueste Ermitt lung des Bedarfs und dessen Festlegung je auf eine Verteilungsmoche, anderseits die schärfste Zuteilung der Befriedigüngsmittel, also der Höchstausbeute, die ans dein angelieferten Vieh zu erzielen war. Die Bedarfsermittlung konnte sich ohne große Mühe an das sächsische Muster der Kundenlisten anschließen. Es ist dies tatsächlich sofort in alle:i staatlichen Ausführungsvorschriften empfohlen worden und hat sich fast überall, wenn auch nicht ohne Widerstände, durchgesetzt. Das Verfahren beruht darauf, daß sich jedermann bei betn von ihm gewählten Fleischer für gewisse Zeit eintragen läßt, ivoraus ein Verzeichnis fester Kunden, die Kundenliste, entsteht, in der jeder Kunde seine Nummer hat. Der Fleischer kann dann wöchentlich im Voraus unter Entgegennahme der zum Bezüge von Frischfleisch, Wurst, Speck usw. abgegebenen Flcischkarten- abschnitte seinen Fleischbedarf berechnen, angeben und mit den Ab schnitten belegen. Dies vermeidet jedes Hasten und Drängen nach der Ware, also jede „Polonäse". Bei wöchentlicher Zufuhr des Bedarfs ist der Fleischer in der Lage, seine Kunden der Reihe nach zu bedienen, wobei er ihre Nummern tageweise aufrufen (im Fenster an schlagen) und insbesondere die Zuteilung der Sorten abwechselnd regeln kann, so daß Speck, fettes Fleisch und Wurst nicht beliebig, sondern in fester abwechselnder Reihenfolge von den Kunden bezogen werden. Hierfür kann der Magistrat leicht besondere Richtlinien geben, wie er übrigens anderseits den Kundenlisteneintrag nachträglich Zu ziehender, vorübergehend Zuziehender (insbesondere Militärurlaubcr) und die Löschung wegfallender Kunden besonders zu regeln bat.