70 schäften) sich meistens willig in den Dienst der großen kommunalen Ausgaben gestellt haben und durch entsprechende Erziehung ihrer Mit glieder, ebenso auch durch eigene Zentralisierung des Schlacht- und Wurstcreibctriebes, das Menschenmögliche geleistet haben. Sie haben damit vielen großen Kommunen die ihnen völlig neue Riesenaufgabe wesentlich erleichtert. Die in dieser Weise vielfach geschaffene städtische Fiel s chbe - wirtschaftung hat sich meistens sehr rasch in die neue Arbeit gefunden und Vorbildliches geleistet. Es sei hierzu an Einzelheiten folgendes ermähnt: Die W u r st f a b r i k a t i o n hat sich bisweilen spezialisiert. Neben guten Fleischwurstsorten hat man besonders preiswerte ein fachere Würste ans billigerem Wurstgut hergestellt, die ausschließlich Minderbemittelten vorbehalten blieben (z. B. Straßburg). Vielfach hat inan mit Erfolg sich bemüht, Streich fette zur Behebung des Fett- und Brotaufstrichinangels aus den Schlachtungen herauszuschlagen, indem man fette Teile des Schweins durch Ausschmelzen auf Schmalzersatz verarbeitete (Mainz, Magde burg). In zahlreichen Fällen haben die Städte sich der Entfettung der Knochen angenommen und hieraus Speisefette neben technischen Fetten erzeugt, ein Verfahren, das der Kriegsanüschuß für L)le und Fette durch Belastung von 50 v. H. der an sich für die Margarineerzeugung beschlagnahmten Fetterzeugnisse zugunsten der Städte besonders anerkannt hat. Mit der Entfettung der frischen Knochen hat man häufig die Entfettung vorgelochter Knochen ver bunden, die zu diesem Zwecke mit besonderen Sammelorganisationen aus den Haushaltungen, Gastwirtschaften, Kriegsküchen und der gleichen herausgeholt werden. Letzteres Verfahren, das ebenfalls wertvolle Fette gewinnt, verdiente noch viel weitere Verbreitung. Es fallen hierbei naturgemäß auch noch technische Fette, Futtermehle und schließlich zu Düngemitteln verwendbare Abfülle ab. Bei der vorersichtlichen Betrachtung ist die Anliefe r n n g des genügenden lebenden Viehes stets als selbstverständlich voraus gesetzt worden. Diese ist keine kommunale Ausgabe, sondern gehört in das Tätigkeitsgebiet der staatlichen Viehaufbringungsstellen, die besondere Betrachtung in diesen Heften (Heft 10 der „Beiträge zur Kriegswirtschaft") gefunden haben. Es bleibt nur zu betonen, daß der verteilende Kommunalverband als rein empfangender Teil auf sie keinen Einfluß besitzt. Geringe Ausnahmen hiervon bieten —