72 4. Die Preispolitik der Kommunalverbände. Die Errechnung des Kleinhandels-Flcischpreises wird in diesen Heften von fachmännischer Seite im folgenden (V.) Aufsatz besonders untersucht und behandelt. Für die rein kommunalpolitische Betrachtung ­ soll deshalb nur das Nachstehende hervorgehoben werden: Jede Kommunalverwaltung, die praktische Preispolitik treiben will, muß sich zuvörderst über ihre eigenen G e st e h u n g s k o st e n klar werden. Die Selbstkosten des Schlachtfleisches setzen sich zusammen ­ aus den Kosten des lebenden Viehes zuzüglich aller Spesen bis zur Schlachtung, den Kosten des Schlachtvorganges selbst und den allgemeinen Verwaltungsnnkosten der Fleischvcrsorgnug. Die Summe dieser Kosten stellt sodann den Einstandspreis der tatsächlichen Schlachtausbeute dar, also des wirklich erzielten Schlachtgewichtes, abzüglich der Gewinne aus sogenannter Nebenausbeute. So einfach diese Grundsätze auszusprechen sind, so verwickelt gestaltet sich ihre praktische Handhabung. Die Kosten des lebenden Viehes liegen nur hinsichtlich der gesetzlichen ­ S t a l l h ö ch st p r e i s e fest, die aber ihrerseits sich wieder nach dem Lebendgewicht der Tiere und — bei Rindern — nach bestimmten ­ Sorten, der Fleischergiebigkeit nach, abstufen. Zum Stallhöchstpreise ­ treten jedoch die Unkosten des Ankaufs durch die Viehabnahmestellen und des Vers a u d S bis zum Verbrauchsorte. — Erstere bestehen aus einer Reihe von Einzelprovisionen. Die Einrichtung der Viehhandelsverbände beruht darauf, daß ein auf Provision tätiger Aufkäufer, ein Provision beziehender, ­ die Bewertung und Verteilung des Viehes regelnder Vertrauensmann ­ und schließlich der das Vieh aufbringende Kommunalverband ­ bzw. ViehhandelSvcrband selbst an dieser Belastung teilhaben. Bis zum April betrug die Gesamtbelastung durchweg 7 v. H. des Stallpreises, seither b'/^v.H., vorbehaltlich der Erhöhung bei Kälbern. Nach Wegfall der erhöhten Viehumlage im August 1917 wird eine Gesamtprovision von 6 v. H. die Regel sein. — Die Kosten für die Beförderung bis zum Bedarfsorte sind einerseits die tatsächlichen Frachten, andererseits aber die Schäden, die durch den Gewichtsverlust ­ der Tiere während des Versands entstehe». Je länger die Beförderung dauert, desto erheblicher ist dieser Transportschwund. Hierbei sind die großen Verbrauchsmittelpunkte am übelsten daran, die genötigt sind, sich ihr Vieh aus fernen Provinzen oder fremden Bundesstaaten zuweisen zu lassen. Hier rechnet man mit lO v. H.