74 Einstandspreise bei Rindern 11 bis 30 v. H., Kälbern 13 bis 35 v. H-, Schafen 12 bis 21 v. H. und Schweinen 4 bis 9 v. H. gutgeschrieben zu werden.. Dabei ist es ein Fehler mancher Städte, für Wurstgut nichts gutzuschreiben, also das Fleisch zu verteuern, um daun auffällig billige Wurst abzugeben. Als Zuschläge fcnmuen die Generalunkosten der Verteilungs- zentrale in Frage. Diese können zunächst in ganz geringen Spesen für Bürohaltung, Besoldung von Verteilnngsbeamtcn, Fleischkarten druck, Bekanntinachungskosten und dergl. bestehen. Anderseits ist cs nicht unangemessen, die Generalunkosten für die Haltung von Kühlhäusern und Gefrierräunien sowie von Fleischrücklagen für Not standszeiten hier einzurechnen. Im allgemeinen werden insgesamt hierfür 3 6is 6 für ein Pfnnd nicht überschritten. Völlig unangemessen würde es dagegen sein, Neingewinne ein zurechnen, selbst wenn diese auf anderem Wege der Volksernährung zugeführt würden. Wenn z. B., wie es geschehen ist, die Abgabe von Gemüsekonserven unter Einstandspreis aus das Fleisch geschlagen wird, dann hört jede durchsichtige und vergleichbare Veranschlagung des Fleischpreises auf. Wenn nach alledem der Kommunaloerband den Preis errechnet hat, zu dem er in der Lage ist, das Frischfleisch au die Ladenfleischer (Fleischverkäufer) abzugeben, dann setzt die Preispolitik für d e n K l e i n h a n d e l ein. Der Kleinhandel muß heute, wo ihm üblicher Weise nur der reine Fleischverkauf verbleibt, noch mit folgenden Kosten rechnen: Zunächst hat er den sogenannten „Hauverlust" zu tragen, der darin besteht, das; beim Auswiegen des Fleisches, insbesondere der Knochcnbeigabe, Gewichtsverluste unvermeidlich sind, zumal übrig bleibende Knochen, so gern sie als Suppenknochen gekauft werden, nur zu Höchstpreisen abzusetzen sind, die weit unter dem Fleischpreise stehen. Der Hauverlust ist um so höher, je magerer ein Tier ist. Hieraus erklärt sich, daß mancherorts 8 v. H. Hauvcrlust als Mindestmaß gcfordct' werden, während andere Städte, insbesondere wenn sie 3 v. H. Schwundverlust ans das Warmgewicht geben, mit 4 v. H. Hauverlust auskommen. Weiter muß der Fleischverkäufer die allgemeinen Un kosten seines Ladens bezahlen, die insbesondere Miete, Personal, Inventar, Steuern, Licht, Heizung u. a. m. umfassen. Sehr ein gehende Berechnungen der Reichsfleischstelle haben ergeben, daß diese Unkosten in Abhängigkeit vom Umsätze stehen und bei der Normal- ration von 250 g auf den Kopf und die Woche bis zu 18 bei der