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        <title>Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft</title>
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            <forname>Hans</forname>
            <surname>Krüger</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>1014959020</idno>
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        Beiträge  zur  Kriegswirtschaft
Herausgegeben  von  der
Volkswirtschaftlichen  Abteilung  des  Kriegsernährungsamts

Heft  17/18/19

Dreh  und  Fleiss
in  der  deutschen  Kriegswirtschaft
Von
Stadtrat  Dr,  Krüger  —  Oberamtstierarzt  Dr.  Mayer
Derzuchtinspektor  Dr.  Niklas
Geh.  Regierungsrat  Professor  Dr.  von  Bftertag
Geh.Regierungsrat  von  Schrieben
und  Obcramtmann  scholl

V

Berlin  1917

Verlag  der  Beiträge  Zur  Kriegswirtschaft
Relmar  Hoöblng  (So»der-K»nie)
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        Inhalt  von  Heft  17/18/19:
I.  Die  Entwicklung  der  Viehbestände  während  des  Krieges  und  die
darauf  bezüglichen  behördlichen  Maßnahmen.  Von  Kgl.  Bayerischem
Tkerzuchtinspektor  Dr.  Niklas.  S.  1.
1.  Viehbestand  unmittelbar  vor  Kriegsausbruch.  Schlachtverbote  und  Einwirkung ­
  der  Futterverhältnisse  auf  die  Viehhaltung  km  Kriege.  Zwangsmäßige
Schweineabschlachtung.  Notwendigkeit  der  Breisregelung  für  Schlachtschweine.
Ungesunde  Rinderabschlachtungen.  S.  1.  2.  Zentrale  Regelung  der  Schlachtviehaufbringung. ­
  Viehzwischenzählungen.  Weiterentwicklung  der  Schlachtviehbestände.
  S.  12.  3.  Entwicklung  der  Schlachtgewichte.  S.  19.
It.  Gründung  und  Organisation  der  Reichsfleischstelle.  Von  Geh.  Regierungsrat ­
  von  Schlteben.  S.  21.
1.  Gründe  für  die  Errichtung  der  R.  S.  21.  2.  Aufgaben  der  R.  S.  22.
3.  Organisation  der  R.  S.  23.
III.  Die  Bewirtschaftung  von  Vieh  und  Fleisch  durch  die  Reichsfleischflelle.
  Von  Geh.  Regkerungsrat  Professor  Dr.  von  Ostertag,  Kgl.
Württembergischem  Oberamimann  Scholl  und  Kgl.  Bayerischem  Tkerzuchtinspektor
Dr.  Niklas.  S.  25.
1.  Die  ersten  Maßnahmen  der  R.  S.  25.  2.  Die  Einführung  der  RekchSflelschkarte
  und  ihre  Wirkung.  S.  32.  3.  Die  Erhöhung  der  Wochcnfletschmenge  als
Ersah  für  die  verringerte  Brotration.  S.  39.  4-  Allgein.  Maßnahmen  zur  Erleichterung ­
  der  Vkehbewirtschastung.  S.  44.  5.  Vieh-  und  Fleischeinfuhr,  Fleischbewirtschastung.
  S.  47.  6.  Schlußbemerkungen.  S.  49.
IV.  Die  Bewirtschaftung  und  Verbrauchsregelung  für  Vieh  und
Fleisch  im  Kommunalverbande.  Von  Stadtrat  Dr.  Hans  Krüger.  S.  ZI.
1.  Vorgeschichte.  S.  ZI.  2.  Die  Rekchsfleischkarte.  S.  ZZ.  a.  Umfang  der  Bewirtschaftung. ­
  S.ZZ.  b.  Umfang  des  Kreises  der  Versorgungsberechtlgten.  S.Z7.
c.  Die  Ausgestaltung  des  Kartenwesens.  S.  61.  3.  Die  kommunale  Regelung
dcö  Verbrauchs.  S.  6Z.  4-  Die  Preispolitik  der  Kommunalverbände.  S.  72.
Z.  polizeiliche  pflichten.  S.  76.
V.  Schlachtvieh-  und  Fleischpreise.  Feststellung  des  angemessenen
'SpannungsverhältnksseS  zwischen  Vieh-  und  Fleischpreks.  Von  Oberamtstierarzt
  Dr.  Mayer.  S.  79.
1.  Vieh-  und  FletschprekSgestaltung  vor  dem  Kriege  und  während  des  Krieges.
S.  79.  a.  Schlachtviehpreise  vor  dem  Kriege.  S.  79.  b.  Kleinhandels-Fleischpreise ­
  vor  dem  Kriege.  S.  81.  c.  Viehpreise  während  des  Krieges.  S.  86.
d.  Fleischpreise  während  des  Krieges.  S.  87.  2.  Feststellung  des  angemessenen
Spannungsverhältniffes  zwischen  Vieh-  und  Fletschpreisen.  Einrichtung  einer
Abteilung  für  Prcisprüfung  kn  der  Rekchsfleischstelle.  S.  89.  a.  Lcbendgcwichtpreis.
  S.  91.  b.  Unkosten  und  Verluste.  S.  94.  c.  Schlachtausbeute.  S.  96.
d.  Nebenausbcute.  S.  98.  e.  Schwund-  und  tzauverlust.  S.  104.  f.  Restgewinn
des  Fleischers.  S.  10).  §.  Berechnung  deö  KleinverkaufSpreises  des  Fleisches  und
der  Spannung  zwischen  Vieh-  und  Fleischpreis.  S.  106.
Tabellen  des  Anhangs:  Spannungssaktoren  zur  Erinittlung  des  GestehungSpreises
  der  einzelnen  Schlachtviehgattungen.  S.  110—133.
Abgeschlossen  Anfang  Juli  1917-  Preis  deS  Heftes  M.  1.80.
Jede  gute  Buchhandlung  und  jedes  Postamt  nimmt  Bestellungen  an.
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        Die  Entwicklung  der  Viehbestände  während  des
Krieges  und  die  hierauf  bezüglichen  behördlichen
Maßnahmen.
Von  Kgl.  Bayerischem  Derzuchtinspektor  Oe.  Niklas.
1.  V  i  e  h  b  e  st  a  n  d  u  n  m  i  t  t  e  l  b  a  r  v  o  r  Kr  i  e  g  s  a  »  s  b  r  u  ch.
Schlachtverbote  und  Einwirkung  der  Futterverb
  ä  l  t  n  i  s  s  e  auf  die  Viehhaltung  i  m  Kriege.
Z  w  a  n  g  s  m  ä  ß  i  g  e  S  ch  w  e  i  n  e  a  b  s  ch  l  a  ch  t  n  n  g.  Not  -
w  e  n  d  i  g  k  e  i  t  der  Preisregelung  f  ü  r  Schlachts
  ch  w  e  i  n  e.  Ungesunde  R  i  n  d  e  r  a  b  s  ch  l  a  ch  t  n  n  g  c  n.
Als  der  Krieg  ausbrach,  zeigten  die  deutschen  Ställe  einen  Viehbestand ­
  wie  nie  zuvor.  Die  seit  1909  int  Lande  stärker  verbreitete
Maul-  und  Klauenseuche  hatte  zwar  zusammen  mit  dem  Dttrrejahre
1911  eine  Verringerung  der  Viehbestände  mit  sich  gebracht;  es  war
aber  der  deutschen  Landwirtschaft  in  den  letzten  Jahren  vor  dem  Kriege
gelungen,  den  Rückgang  wieder  auszugleichen.  So  ergab  die  Viehzählung ­
  vom  1.  Dezember  1913  der  vom  1.  Dezember  1912  gegenüber
sowohl  bei  Rindern  als  auch  bei  Schweinen  eine  erhebliche
Zunahme.  Die  Gesamtentwicklung  der  beiden  Hauptschlachttierarten
  seit  1909  zeigt  folgende  Zusammenstellung:
1.  Dezember  1907  .  .  20  630  544  Rinder,  22  146  532  Schweine
1.  1912  ..  20  182  021  „  21  923  707
1.  „  1913  .  .  20  994  344  „  25  659  140
Bald  nach  Kriegsausbruch  machte  sich  ein  stärkeres  Abstoßen  von
Rindern  und  Schweinen  zur  Schlachtung  bemerkbar.  So  wies  z.  B.  der
Bl  arkt  verkehr')  mit  Vieh  auf  den  10  bedeutendsten  Schlachtvieh-0
  „Marktverkehr  mit  Rieh  auf  den  40  bedeutendsten  Schlachtviehmärkten ­
  Deittschlands."  Zusammengestellt  im  Kaiser!.  Statistischen  Amt.
veröffentlicht  im  Reichsanzeiger.
Heft  17/18/19
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        o

Märkten  Deutschlands  im  August  und  September  1914,  verglichen  mit
den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres,  folgende  Beschickung  auf:

^gfiOl'd  e  t

-K  älber

Schafe

Schweine

Auqust  WH..  ..

.  .  123  560

87  344

80  980

522  077

„  1913....

.  .  117  241

101  082

118  344

478  456

September  1914

.  .  135  333

94  815

94  697

689  170

„  1913

.  .  127  575

97  700

106  384

522  506

Um  einen  unwirtschaftlichen  Verbrauch  des  Viehs  zu  verhindern,
erließ  der  Bundesrat  am  11.  September  1914  für  die  Dauer  von
3  Monaten  ein  VerbotdesSchlachtensvon  Kälbern  unter  75  kg
Lebendgewicht  und  von  weiblichen  noch  nicht  7  Jahre  alten  Rindern.
Gleichzeitig  wurden  die  Landcszentralbehörden  ermächtigt,  auch  für  die
Schlachtung  von  Schweinen  Beschränkungen  anzuordnen,  wovon  zunächst ­
  die  Bayerische  Regierung  Gebrauch  machte,  indem,  sie  am
17.  September  1914  das  Schlachten  von  Schweinen  unter  60  kg
für  die  Dauer  von  3  Monaten  verbot.  Auch  die  Badische  und
Württembergische  Regierung  erließen  am  10.  und  21.  Oktober  1914
ähnliche  Vorschriften,  mährend  Preußen  dadurch  eingriff,  daß  es
Mittel  zur  Verfügung  stellte,  „um  den  Übergang  von  Zucht-  und
Magervich,  und  zwar  von  Schweinen  und  Rindvieh,  zu  dessen  Durchhaltung ­
  die  Besitzer  nicht  imstande  sind,  an  andere  geeignete  Züchter
und  Master  zu  ermöglichen."
Dieses  erste  Schlachtverbot  der  Kriegswirtschaft  hat  von
verschiedenen  Seiten  Widerspruch  erfahren.  So  bezeichnen
K  u  c  z  y  n  s  k  i  und  Z  u  n  tz  (Unsere  bisherige  und  unsere  künftige
Ernährung  im  Kriege,  Verlag  Friedrich  Viewcg  &amp;amp;  Sohn  in  Braunschweig ­
  19115)  die  vor  Erlaß  des  Verbotes  erfolgten  überstürzten  Rotverkäufe
  von  Vieh  als  „ganz  dazu  angetan,  die  notwendige  Verminderung ­
  zu  beschleunigen".  Eine  genauere  Prüfung  der  Verhältnisse ­
  läßt  jedoch  das  erlassene  Verbot  als  g  e  r  e  ch  t  f  e  r  t  i  g  t  erscheinen; ­
  denn  die  starke  Viehabstoßung  hatte  ihren  Grund  hauptsächlich ­
  in  dem  durch  die  noch  ungewohnten  Kriegsverhältnisse  hervorgerufenen ­
  Bestreben,  Bargeld  zu  bekommen,  wobei  sich  ganz  besonders
die  kleinen  Leute  zum  Verkauf  verleiten  ließen,  bei  denen  ein  Grund
zur  Viehabgabe  nicht  vorlag,  da  sie  die  Fütterung  hauptsächlich  mit
Rauhfutter  und  fast  ganz  ohne  Kraftfutter  durchführen.  Ganz  besonders ­
  stark  war  die  Abstoßung  von  Kälbern  und  Jungvieh,  die  man
bald  wieder  ergänzen  zu  können  hoffte,  und  damit  wäre  ohne  Erlaß  des
Verbotes  eine  Bedrohung  der  Nachzucht  gegeben  gewesen.
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        Zum  anderen  sollten  die  erlassenen  Verbote  eine  Ankaufserschwcrung
  bilben,  die  man  für  notwendig  hielt,  um  den  ungesund
stark  einsetzenden  Einkäufen,  die  angeblich  für  Heereszwecke,  m
Wirklichkeit  aber  aus  Spekulationsgründen  durchgeführt  wurden,
entgegenzuarbeiten.
Der  weiterhin  gegen  die  Verbote  gemachte  Einwurf,  daß  das
Schlachtvcrbot  für  weibliche  Rinder  unter  7  Jahren  die  A  b  ft  o  ß  u  n  g
der  schlechten  Milchtiere  unmöglich  machte  und  damit  die  notwendige
Säuberung  des  Viehbestandes  von  unproduktiven  Fressern  verhinderte,
trifft  insofern  nicht  zu,  als  das  Verbot  ja  nur  für  die  Dauer  von
3  Monaten  Geltung  hatte;  die  Abstoßung  nach  diesem  Zeitpunkt  war
also  möglich;  dazu  kommt,  daß  während  der  Geltungsdauer  des  Verbotes ­
  die  Herbstweide,  die  denkbar  billigste  Ernährungsweise,  den
Viehhaltern  zur  Verfügung  stand,  wodurch  eine  Erhöhung  der  FleischauSbeute
  durch  den  gerade  in  dieser  Zeit  erfolgenden  Zuwachs  erzielt
werden  konnte.  Außerdem  ermöglichte  das  Schlachtverbot  den
Winterstallmastgebicten,  die  das  zur  Mästung  benötigte  Vieh  uiu
diese  Zeit  einkaufen,  eine  gute  Erwerbsmöglichkeit  von  Magervieh.
Tatsächlich  haben  bei  der  langen  Dauer  des  Krieges  die  erlassenen
Schlachtverbote  insofern  eine  günstige  Wirkung  gezeitigt,  als  die
damals  vor  der  Schlachtung  bewahrten  männlichen  Kälber  und
Jungtiere  seit  der  Zählung  am  1.  Juni  1916,  das  ist  der  Zeitpunkt, ­
  wo  sie  in  die  Klaffe  der  zwei  und  mehr  Jahre  alten  Ochsen  und
Bullen  hineinwuchsen,  wiederum  eine  Vermehrung  dieser  so  wichtigen
Viehgattung  bewirkten,  die  bei  den  Bestandsaufnahmen  am  1.  Juni,
1.  September  und  1.  Dezember  1916  3,0,  3,2  und  2,9  v.  H.  den
vorhergehenden  Erhebungen  gegenüber  betrug.
Wenn  ein  Einwand  gegen  die  damalige  Verordnung  erhoben
werden  kann,  so  ist  es  der,  daß  die  Festlegung  eines  Mindestlebendgewichtes ­
  von  75  kg  bei  Kälbern  die  außerordentlich  verschiedene
Wüchsigkcit  und  Entwicklung  der  deutschen  Rinderrassen  nicht  berücksichtigte.^ ­
  Überall  da,  wo  leichte  Rinderschläge  gehalten  werden,
handelt  cs  sich  um  Gebiete  mit  schlechteren  Futterverhältnissen,  und
hier  lebt  die  meistens  auch  ärmere  Bevölkerung  ausschließlich  von  den
unmittelbaren  Erzeugnissen  ihres  Betriebes,'  wobei  die  Milch  die
Hauptrolle  spielt,  so  daß  die  Notwendigkeit,  den  Kälbern,  die  sonst
schon  mit  40  bis  50  kg  abgeschlachtet  wurden,  zur  Erreichung  von
75  kg  Lebendgewicht  verhältnismäßig  mehr  Milch  zu  geben,  eine
starke  Verschlechterung  der  menschlichen  Ernährung  mit  sich  brachte.
Über  die  Wirkung  des  Schlacht  Verbotes  geben
nachstehende  S  ch  l  a  ch  t  u  n  g  s  z  a  h  l  c  n  Aufschluß;
        <pb n="6" />
        4

1913:  Oktober  301287;
1914:  „  201360;

A.  Kälber:
November  264  797:  Dezember  345  191
„  204  120;  „  324  676

B.  I  »  ngrlnder  :
1913:  Oktober  89110;  November  71829:  Dezember  72  774
1914:  „  84077;  „  82587;  „  88  777
Dos  Verbot  brachte  die  Kälberschlachtnngszahl  demnach  zeitweise  bis
zu  einem  Drittel  zum  Sinken,  während  bei  den  Jungrindern  die  Absenkung ­
  wegen  der  im  Gesetze  zugelassenen  Abschlachtnng  von  Weiderindern
  sich  nicht  in  gleicher  Weise  bemerkbar  machen  konnte.
Die  Viehzählung  am  1.  Dezember  1914  zeigte  dem  Ergebnisse
vom  gleichen  Tage  des  Vorjahres  gegenüber  als  Folge  des  Abschkachtungsverbotes
  eine  Zunahme  der  Kälber  um  154  413  Stück
~  8,1  v.  H.,  ibei  Jungvieh  eine  Mehrung  um  363  686  —  10,7  v.  H.,
während  die  Hauptklasse  der  Kühe  vollkommen  gleich  geblieben  war
und  auch  die  der  Bullen,  Stiere  und  Ochsen  sich  nur  um  1,0  v.  H.
vermehrt  hatte.
Diesen  hohen  Bestandsziffern  gegenüber  wurde  von  verschiedenen
Seiten  behauptet,  daß,  wenn  der  Friede  erhalten  geblieben  wäre,
der  Viehstand  sich  vermutlich  etwas  vermindert  hätte,  weil  die
Ernte  1914  weniger  gut  gewesen  sei  als  die  des  Jahres  1913.
Bezüglich  des  Rauhfntters,  der  Grundlage  der  Rinderhaltung,
trifft  das  nicht  zu.  Wir  ernteten

Doppelzentner
1913  1914
Klee  111  831  970  109  492  230
Luzerne  16  608  410  16  679  670
Wiesenerlrag.  .  ,.  291  849  940  291  560  240
Zusammen.  .  420  290  320  417  732  140

Demnach  wär  lediglich  bei  der  Kleeernte  eine  kleine  Verminderung
eingetreten,  während  die  Luzerneerträge  sich  sogar  gesteigert  und  die
Wiesen  fast  annähernd  die  gleiche  Menge  geliefert  hatten  wie  im
Vorjahr.
Bei  den  S  ch  w  e  i  n  e  n  hatte  die  Zählung  am  1.  Dezember  1914
bei  den  Tieren  unter  1 / 2  Jahr  der  Erhebung  am  gleichen  Tage  des
Vorjahres  gegenüber  eine  Abnahme  von  3,9  %  ergeben,  während  die
Klaffe  7 2  Jahr  bis  1  Jahr  eine  Zunahme  von  *3,6  %  auswies  und
die  Schweine  der  Klasse  1  Jahr  und  älter  mit  einer  kaum  nennenswerten ­
  Vermehrung  von  0,3  %  annähernd  gleich  geblieben  waren.  Ins-
        <pb n="7" />
        gesamt  zeigten  die  Schweine  am  1.  Dezember  19  l4  dem  1.  Dezember
1913  gegenüber  eine  Abnahme  von  1,2%;  unser  gesamter  Dchwernebestand
  wies  am  genannten  Tage  aber  immer  nach  25  341  272  fetucf
auf.  Für  Vatern  machte  sich  das  Schtachtverbot  für  Tiere  unter
60  kg  in  einer  starken  Vermehrung  der  Klasse  der  1 j 2  Jahr  bis  1  Jahr
alten  Schweine  geltend,  aus  denen  die  sonst  dort  zur  Schlachtung
kommenden  mindergewichtigen  Tiere  teilweise  genommen  wurden.
Gegen  eine  Zunahme  non  3,5%  im  Reichsdurchschnitt  hat  sich  die
Klasse  in  Bayern  um  9,6%  vermehrt.  Für  Preußen,  das  über  2 / 3  des
gesamten  Reichsschweinebestandes  besitzt,  zeigte,  es  sich,  daß  die  im
Gesamtschweinebeftande  erfolgte,  gegen  den  Reichsdurchschnitt
etwas  stärkere  Abnahme  (2,3  %  gegen  1,2  %  —  absolut  genommen
407  333  Stück  —)  fast  ausschließlich  auf  die  Verluste  zurückzuführen
war,  die  der  ostpreußische  Schweincbestand  durch  den  Russeneinfall
erlitten  hatte,  und  die  sich  aus  484  881  Stück  beliefen.
Man  hätte  eigentlich  erwarten  sollen,  daß  in  den  nordwcstdeutschen
  Haltungsgebieten,  wo  sich  im  Laufe  der  letzten
Jahrzente  eine  außerordentlich  starke  Ausdehnung,  gewissermaßen  eine
Industrialisierung  der  Schweinehaltung  durch  die  auf  dein  billigen
Wasserwege  zur  Verfügung  stehenden  ausländischen  Krastfuttermittel
f  —  vielfach  losgelöst  vom  eigentlichen  landwirtschaftlichen  Betriebe  —
entwickelt  hatte,  dem  Ausbleiben  der  ausländischen  Futtermittel  eine
entsprechende  Verminderung  der  Schweine  folgte.  Dies  traf  aber,
wie  die  Zählung  vom  1.  Dezember  1914  zeigt,  in  keiner  Weise  zu.
Schleswig-Holstein  wies  zwar  eine  kleine  Abnahme,  nämlich  um
1,6  %,  auf;  dagegen  zeigten  die  hauptsächlichsten  Schweinemastprovinzen, ­
  Westfalen  und  Hannover,  die  allein  den  fünften  Teil  des
gesamten  preußischen  Schweinebestandes  besitzen,  eine  Zunahme  von
1,5  und  2,7  %,  Von  den  östlichen  Gebieten  der  Monarchie  hat  Westpreußen ­
  um  1,8  %  zugenommen,  während  Posen  und  ganz  besonders
Schlesien  eine  Abwärtsentwicklung  um  1,7  und  5,2%  erfahren  haben,
eine  Erscheinung,  die  auf  starke  Ankäufe  in  diesen  dem  östlichen
*  Kriegsschauplätze  naheliegenden  Provinzen  zurückzuführen  ist.
Die  Tatsache  des  recht  geringen  Rückganges  der  Schweinebestände ­
  im  Reiche  —  der  in  Preußen,  wenn  man  die  ostpreußische
U  Minderung  berücksichtigt,  sogar  noch  eine  Vermehrung  gegenübersteht
—  kann  nur  auf  zwei  Gründe  zurückzuführen  sein:  Einmal  waren  an
ausländischen  F  u  t  t  e  r  m  i  t  t  e  l  n,  vor  allem  an  Bkais  und  Futtergerste,
sowohl  beim  Mäster  als  auch  beim  Handel  noch  genügende  Vorratsmengen ­
  vorhanden.  Leider  ist  cs  unterlassen  worden,  gleich  nach
Kriegsbeginn  eine  Bestandsaufnahme  vorzunehmen,  die  neben  anderen
        <pb n="8" />
        ß

wertvollen  Anhaltspunkten  auch  die  „Schuldfrage  des  Vcrfütte'rns"
batte  lösen  helfen  können.  Weiter  konnten  die  vorhandenen  Futtermittel ­
  int  freien  Verkehr  und  zu  angemessenen  Preisen  den  Mastern
zugeführt  werden.  Andererseits  läßt  sich  aber  nicht  in  Abrede  stellen,
daß  eine  V  c  r  f  ü  t  t  e  r  u  n  g  von  Brotgetreide  stattgefunden
hat,  wozu  das  am  31.  Juli  1914  erlassene  Ausfuhrverbot  für  Verpflcgungs-
  und  Futtermittel  mithalf,  das  diejenigen  Getreidemengen
zurückhielt,  die  sonst  außer  Landes  gingen.  Dazu  kam  die  am
26.  Oktober  1914  erfolgte  Festsetzung  von  Höchstpreisen  für  Getreide
und  Kleie,  die  eine  —  rein  geldlich  —  gleich  gute,  wenn  nicht  bessere
Möglichkeit  der  Verwertung  des  Getreides  durch  Verfüttern  an  Tiere
als  durch  Verkauf  zur  menschlichen  Ernährung  schuf.  Die  ani  gleichen
Tage  erschienene  Bekanntmachung  über  das  Verfüttern  von  Brotgetreide ­
  und  Mehl  wurde  wohl  häufig  nicht  beachtet,  wie  auch  daraus
zu  folgern  sein  dürfte,  daß  durch  eine  am  5.  Januar  1915  erschienene
neue  Vorschrift  eine  Verschärfung  des  in  der  Bekanntmachung  enthaltenen ­
  Verbotes  herbeigeführt  wurde.
Ob  die  Behauptung,  daß  im  ersten  Kricgsjahr  3  bis  4  Millionen
Tonnen  Getreide  an  Rinder  und  Schweine  verfüttert  wurden,  zutrifft, ­
  läßt  sich  schwer  nachprüfen;  jedenfalls  war  aber  das  Ergebnis
der  am  1.  Dezember  1914  erfolgten  Getreideerhebung  derartig,
daß  an  eine  Verminderung  des  S  ch  w  e  i  n  c  b  e  st  a  n  d  e  s
gedacht  werden  mußte.  Diese  erfolgte  in  der  Weise,  chaß  durch
Bundcsrats-Vekanntmachung  vom  25.  Januar  1915  die  Städte  und
Landgemeinden  mit  mehr  als  5000  Einwohnern  verpflichtet  wurden,
zur  Versorgung  der  Bevölkerung  mit  Fleisch  einen  Vorrat  an  Dauerwaren ­
  zu  beschaffen,  über  dessen  Umfang  und  Art  die  zuständigen
Behörden  näheres  bestimmen  sollten.  Gleichzeitig  wurde  zur  Erfüllung ­
  dieser  Verpflichtung  die  Möglichkeit  geschaffen,  den  Gemeinden
das  Eigentum  an  den  im  Privatbesitz  befindlichen  Schweinen  von  der
zuständigen  Behörde  übertragen  zu  lassen.  Die  den  Gemeinden  auferlegte ­
  Pflicht  der  Eindeckung  brachte  eine  derartige  Steigerung  der
Nachfrage,  daß  die  Schweinepreise  sprunghaft  in  die  Höhe  gingen,  wodurch ­
  cs  den  Kommunen  vielfach  nur  sehr  schwer  möglich  wurde,  auch
nur  annähernd  die  Fleifchvorräte  sich  zu  verschaffen,  die  von  den
LandeZzcntralbehörden  vorgesehen  waren?)  Die  Preußische  Regierung
hatte  unter  dem  8.  Februar  1915  angeordnet,  daß  die  Gemeinden
vorläufig  für  15  Jl  Dauerware  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  beschaffen ­
  sollten.  Die  in  der  Verordnung  vom  25.  Januar  1915
9  Vergleiche  die  im  letzten  Abschnitt  des  Hcstes  angeführte  Entwicklung
der  Berliner  Marktpreise  Seile  88,
        <pb n="9" />
        7

vorgesehene  Bestimmung,  daß  als  Marktpreis  die  amtliche  Plemfeststcllung
  des  von  der  Landeszentralbehörde  für  den  Abnahmeort
als  maßgebend  bestimmten  Schlachtviehmarktcs  nach  dein  Durchschnitte ­
  der  beiden  letzten  Hauptmarkttage  vor  dcnr  Eigentumsübergange
  gelten  sollte,  brachte  in  die  Preissteigerung  ein  womöglich  noch
flotteres  Tempo.  Der  Bundesrat  beseitigte  durch  Verordnung  vorn
25.  Februar  1915  diese  schwankende  Preisbildung,  indem  er  für
Schweine  von  60  bis  100  kg  Lebendgewicht  Marktpreise  für  die
verschiedenen  Abnahmeorte  festsetzte,  wobei  er  vier  Preisgebiete  aufstellte, ­
  in  denen  acht  Gewichtsklassen  von  je  5  kg  Unterschied  gebildet ­
  wurden,  deren  Preise  im  billigsten  Preisgebiet  zwischen  49  und
63  M  für  den  Zentner  Lebendgewicht,  in:  teuersten  zwischen  52  und
66  Ji  schwankten.
Uber  die  Wirkung  der  Verordnung,  die'  eine  Verminderung
des  Schwcinebestandcs  bezweckte,  geben  die  Schwcineschlachtnngen  der
Monate  Januar  bis  einschließlich  April  der  Jahre  1914  und  1915
Aufschluß.  Es  wurden  geschlachtet:
T  ch  weine:
Januar  Februar  März  Im  1.  Vierteljahre
1915  .  .  ..  1  970  371  1  902  409  1  860  052  5  732  832
1914  ....  1  656  984  1  563  041  1  621  199  4  841  224
1915  mehr  +  313  387  +  339  368  +  238  853  +  891  608
Nicht  ohne  Interesse  ist  die  Bewegung,  welche  die  einzelnen
Altersklassen  der  Schweine  bei  den  beiden  Zählungen  am
15.  März  und  15.  April  1915  der  Erhebung  vom  1.  Dezember  1914
gegenüber  aufwiesen.  Am  wenigsten  hatte  sich  die  Klasse  der  Schweine
unter  *  1 lz  Jahr  vermindert,  die  dem  1.  Dezember  1914  gegenüber  am
1.  März  1915  um  15,7  %  abgenommen  hatte,  wozu  am  15.  April  1915
noch  eine  weitere  Verminderung  um  4%  kam.  Die  verhältnismäßig
geringe  Abnahme  dieser  Altersklasse  erklärt  sich  aus  der  Tatsache,  daß
sic  eben  nur  wenig  schlachtreife  Tiere  liefert.  Die  Schweine  von  1 ]. z  bis
1  Jahr  hatten  am  15.  März  1915  um  49  %  und  am  16.  April  1915
um  weitere  19,1%  abgenommen.  Die  Schweine  von  1  Jahr  und
darüber  waren  im  Mürz  um  45  %  und  im  April  um  weitere  5,7  %
zurückgegangen.
Nun  muß  allerdings  bemerkt  werden,  daß  wir  in  der  Entwicklung ­
  der  S  ch  w  e  i  n  ebe  st  än  de  regelmäßig  ein  Anwachsen ­
  vom  Frühjahr  über  den  Herbst  bis  zum  Winter
beobachten  können,  wobei  ungefähr  im  Dezember  der  höchste  Stand
erreicht  wird,  während  später,  vor  allein  durch  die  Haus-
        <pb n="10" />
        8

schlachtungen,  die  fast  ausschließlich  im  Winter  stattfinden,  eine  bedeutende ­
  Verminderung  eintritt.  Das  in  den  Schweinebeständen
das  Jahr  über  ungefütterte  Fleisch  und  Fett  wird  also  in  den  Monaten ­
  Dezember  bis  anfangs  April  geerntet.  Wir  haben  durch  die  am
15.  April  1916  erfolgte  Viehzählung  die  Möglichkeit,  zu  vergleichen,
wie  bei  annähernd  normaler  Bewirtschaftung  der  Schweinebestand ­
  sich  von  Dezember  bis  Mitte  April  entwickelt. ­
  Dabei  zeigte  sich  folgende  Verminderung  der  verschiedenen
Altersklassen  der  Schweine  in  der  Zeit  vom  1.  Dezember  bis  zum
15.  April:
a)  1914/15  b)  1915/16
Schweine  unter  Vs  Jahr  —19,1  %  —  5,5%
Vs—1  Jahr  58,7  %  -  46,6  %
„  1  Jahr  und  älter  —  49,0  %  —  39,5  %
Hieraus  geht  hervor,  daß  die  durch  den  sogenannten  „Schweinemord"
eingetretene  Verminderung  des  Schweinebestandes  in  den  einzelnen
Altersklassen  nicht  übermäßig  den  auch  in  normalen  Zeiten  stattfindenden ­
  Rückgang  übertrifft.  Es  wird  durch  die  Aufstellung  aber
auch  die  Richtigkeit  der  von  verschiedenen  Seiten  : )  aufgestellten  Behauptung ­
  erwiesen,  daß  neben  der  stärkeren  Abschlachtung  auch  der
Rückgang  der  Aufzucht  die  Verminderung  des  Schweinebestandes  veranlaßte. ­
  2 )
Auch  im  Altersaufbau  des  Schweincbestandes  hatte  die
zwangsweise  Abschlachtung  des  Frühjahrs  1915  keine  wesentliche  Veränderung ­
  gebracht,  wie  die  Gegenüberstellung  der  Zählungsergebuisse
vom  15.  April  1915  und  15.  April  1916  zeigt.  Der  Schweineb
  e  st  a  n  d  setzte  sich  zusammen  aus
15.  April  1915  15.  April  1916
Schweine»  von  1  Jahr  und  darüber  9,06%  10,68%
Vs-1  Jahr  19,18%  21,42%
unter  &amp;gt;/s  Jahr  71,76%  67,90  %
Nach  der  Verminderung  des  Schweinebestandes  im  Anfang  des
Jahres  1916  waren  die  Landwirte  bestrebt,  die  Bestünde  wieder  zu
ergänzen.  Als  Folge  zeigte  sich  ein  starkes  Zurückgehen  des  Angebotes
au  Schlachtschweinen,  wie  besonders  deutlich  nachstehende  Tabelle  der
V  Vergl.  Kuczynski:  „Lebensmittelversorgung  und  KriegSernährungsslint";
  Heft  17  der  Europäischen  Staats-  »nd  Wirtschaftszeitung  vom  8.  Juli
1916  Seite  931.
'V  Vergl.  in  obiger  Tabelle  die  Entwicklung  der  Tiere  unter  '/./Jahr
1914/15  und  1915/16/
        <pb n="11" />
        Schweineauftriebe  auf  den  40  bedeutendsten  Schlachtvieh-Märkten
  erkennen  läßt.  An  Schweinen  wurden  den  Märkten  lebend
zugeführt;
1915;  Stück
Februar  696  281
März  734  927
April  .  .  543  987
Mai  389  420
Juni  272  131
Juli  246  098
August  227  272
September  238111
Oktober  281  384
Da  das  Angebot  weit  hinter  der  Nachfrage  zurückblieb,  so  trat
eilt  ständiges  Steigen  der  Schweinepreise  ein,  die  schließlich  eine
ungesunde  Höhe  erreichten.
Demzufolge  sah  sich  der  Bundesrat  am  4.  November  1915  veranlaßt, ­
  eine  Verordnung  über  die  Schweine  preise
beim  Verkauf  zur  Schlachtung  zu  erlassen,  die  sür  die  Orte  mit
öffentlichen  Schlachthäusern  Geltung  hatte.  Die  Verordnung  sah
Gewichtsklassen  vor,  die,  um  die  Fetterzeugung  möglichst  zu  fördern,
in  Stufen  von  je  20  kg  Zunahme  einen  steigenden  Einheitspreis
aufwiesen.  Man  unterließ  es,  für  jeden  Verkauf  zur  Schlachtung
Höchstpreise  festzusetzen,  und  wollte  die  Preisregelung  in  den  Gemeinden
ohne  öffentliche  Schlachthäuser  durch  die  Preisfestsetzung  für
Schweinefleisch  erwirken,  indem  man  bestimmte,  daß  bei  Abgabe  an
beu  Verbraucher  der  Preis  für  rohes  Schweinefleisch  140  v.  H.  des  in
der  nächstgelegenen  Schlachthausgemeinde  für  das  Lebendgewicht  der
Schweine  im  Gewichte  von  80  bis  100  kg  geltenden  Höchstpreises
nicht  übersteigen  dürfe.  Der  Erfolg  war  eine  völlige  Verödung  der
Schlachthöfe  der  größeren  Städte,  weil  die  Wurstfabriken  und
Räuchereien,  die  mit  ihren  Erzeugnissen  nicht  an  den  Höchstpreis
gebunden  waren,  ganz  besonders  aber  die  Konservenfabriken,  auf  dem
Lande  zu  ungebundenem  Preise  aufkauften.
Der  Auftrieb  aus  den  40  bedeutendsten  Schlachtviehmärkien
des  Reichs  sank  in  bedrohlicher  Weise.  Er  betrug  im;

November  1915  207  859
Dezember  1915  174  526
Januar  1916  125  650
Februar  1916  88167
        <pb n="12" />
        10
Daß  nicht  bor  Mangel  an  Schweinen  allein  die  schlechte  Beschickung
der  größeren  Schlachtviehhöfe  verursachte,  zeigt  ein  Vergleich  des
Zählungsergebnisses  vom  1.  Dezember  1915  mit  dein  vom  1.  Dezember ­
  1914.  Es  waren  v  o  r  h  a  n  d  cn  :
1.12.1814  1.12.1915
Schweine  »liier  '/-Jahr  14  695  331  9587290  ---  -5108041  (=  -34,8%)
„  Vä  —  1  „  7  701  905  5  346  727  —  —2  355  178  (=  —30,6%)
„  1  Jahr  n.  Stier  2  944  036  2  353  194  ----  590  842  —20,1^))
„  insgesamt  .  .  .  25  341272  17  287  211  =  -8  054  081  (=  -31,8%)
Während  also  der  Schweinebestand  nur  um  31,8%  abgenommen
hatte,  mar.  der  Auftrieb  an  den  Märkten  vom  1.  Dezember  1914  bis
1.  Dezember  1915  nm  weit  über  300%  zurückgegangen!  Da  die
Auftriebsziffern  auch  im  Jahre  1916  gleich  ungünstig  blieben  und
damit  die  Fettversorgung  der  großen  Städte  gefährdet  war,  sah
sich  der  Bundesrat  veranlaßt,  unterm  14.  Februar  1916  allgemein
für  den  Verkauf  von  Schlachtschweinen  durch  den  Viehhalter  H  ö  ch  st  -
preise  festzusetzen.  Dabei  wurden  9  Preisgebietc  gebildet,  in  denen
die  Sätze  von  63  bis  93  M  für  den  Zentner  Lebendgewicht  im'
niedrigsten  und  von  6Obiö11O-F  im  höchsten  Preisgebiete  schwankten.
Eine  Besserung  in  der  Stadteversorgung  wurde  aber  auch  hierdurch
nicht  erreicht,  vielmehr  gingen  auf  den  mehrfach  genannten  40  Schlachtviehmärkten ­
  die  Auftriebsziffern  im  März  und  April  1916  auf
57  400  und  63  387  Stück  zurück.
Mittlerweile  waren  im  R  i  n  d  e  r  b  e  st  a  n  d  e  bedenkliche
Änderungen  vor  sich  gegangen.  Die  N  a  u  h  f  u  t  t  e  r  e  r  n  t  e  des
Jahres  1915  war  besonders  in  den  Gebieten  mit  sandigen  Böden,  also
fast  in  ganz  Norddeutschland,  aber  auch  auf  den  wasserbedürftigen
Buntsandsteinböden  Süddeutschlands  ungünstig  ausgefallen.  Gegen
das  Jahr  1914,  das  8  009  663  Hektar  Erntefläche  anfwics,  war
zwar  für  Klee,  Luzerne  und  Wiesen  die  Anbaufläche  sogar  noch  etwas
gewachsen  und  hatte  insgesamt  8  156  458  Hektar  eingenommen.  Die
Erntemcnge  n  blieben  jedoch  ganz  bedeutend  hinter  denen  des
Jahres  1914  zurück,  wie  aus  nachfolgender  Gegenüberstellung  ersichtlich ­
  ist:
Eriltemenge  in  Doppelzentnern

1914  1915
Klee  109  492  230  77  318  225
Luzerne  16  679  670  13  805  440
Wiesenertrng  291  560  240  240  464  180
insgesamt  417  732  140  331  587  840
        <pb n="13" />
        11

A  »  s  1  S  t  ü  cf  Großvi  c  h  entfiel  demnach  eine  Snvfc  von  Doppelzentnern

1911  11,33  1915  12,76
Die  Rauhfuttcrmißernte  machte  sich  ganz  besonders  in  den  W'mterstallmastgebieten
  bemerkbar,  die  auf  Rauhfutter  und  vornehmlich  ans
Stroh  als  Grundfuttcr  angewiesen  sind  und  daher  ihren  Betrieb  im
Winter  1915/16  nur  in  beschränktem  Umfange  aufnehmen  konnten.
Es  fand  deshalb  schon  im  Herbst  1915,  als  der  schlechte  Ertrag  der
Stroh-  und  Heuernte  sich  übersehen  ließ,  eine  außerordentlich  starke
Abstoßung  von  Vieh  zur  Schlachtung  statt,  wobei  ganz  besonders ­
  das  unreife  junge  Magervieh,  das  sonst  in  dieser  Jahreszeit
von  den  Winterstallmastgebieten  zur  Mästung  gekauft  wird,  auf  dem
Markt  kam.  Die  Steigerung  der  Schlachtziffern  ergibt
sich  aus  folgender  Gegenüberstellung.  Es  wurden  geschlachtet:
Großvieh  Jmigiinder  Kälber
im  1.  Vierteljahr  1911....  835  151  250  111  730  156
"  4 -  „  1915....  1  030  310  590  193  1  061207
1916..+  195  186  310052  331051
Ursache  der  erhöhten  Rinderabschlachtung  war  einerseits  die  e  r  -
höhte  Nachfrage.  Aus  den  schon  erwähnten  Gründen  bekamen
die  größeren  Städte  fast  keine  Schweine  mehr  und  sahen  sich  infolgedessen ­
  gezwungen,  in  stärkerem  Maße  Rinderschlachtungen  vorzunehmen, ­
  zumal  da  Kälber  wegen  der  meistens  späteren  Abkalbezeit
nicht  zum  Ausgleich  zur  Verfügung  standen.  Zum  anderen  war
eine  Ursache  der  stärkeren  Abschlachtungen  auch  das  ständig  stärker
w  e  r  d  e  n  d  c  A  n  g  e  b  o.  t,  das  daher  rührte,  daß  alle  die  Magerrinder,
die  sonst  um  diese  Zeit  von  den  Winterstallmastgebieten  zur  Mästung
aufgekauft  werden,  in  diesem  Jahre  nicht  ihrer  eigentlichen  Bestimmung, ­
  sondern  dem  Schlachthose  zuwanderten.  Der  stärkere
Verbrauch  an  Rindern  konnte,  solange  die  Weidegcbicte  noch  schlachtreifes ­
  Vieh  lieferten,  zwar  gedeckt  werden,  aber  nur  auf  Kosten  einer
Verringerung  des  Rinderbestandes,  die  am  1.  Dezember  1915
bereits  deutlich  in  die  Erscheinung  trat.  So  hatten  die  Kälber  gegen
den  1.  Dezember  1914  um  32,5  %  abgenommen,  das  Jungvieh  war
iini-5,8%  zurückgegangen,  die  Bullen  und  Stiere  zeigten  eine  Verminderung ­
  um  5,5%,  und  bei  den  Kühen  betrug  der  Rückgang  3,1%.
Ais  die  Deckung  des  Bedarfes  der  Jndustriebezirke  und  Großstädte ­
  Norddentschlands  ans  den  eigenen  Lieferungsbezirken  nicht  mehr
erfolgen  konnte,  wandte  sich  die  Nachfrage  zu  Beginn  des  Jahres  1916
ganz  besonders  nach  Süddeutschland,  wo  günstigere  Niederschlags-
        <pb n="14" />
        12

Verhältnisse  eine  weit  bessere  Rauhsutterernte  und  damit  eine  bessere
Durchhaltung  des  Viehbestandes  ermöglicht  hatten,  die  sich  sowohl
in  der  Stückzahl  als  auch  im  Ernährungszustände  bemerkbar  machte.
Allein  auch  hier  zeitigte  die  nunmehr  einsetzende  starke  Entnahme  zu
jedem  Preise  einen  bedeutenden  Rückgang  während  der  ersten  Monate
des  Jahres  1916.  Die  für  den  15.  April  1916  angeordnete  Zählung
der  Bestände  brachte  gegen  das  Ergebnis  vom  1.  Dezember  1915  in
den  einzelnen  Viehgattungen,  ganz  besonders  in  der  Klasse  der  Kühe
und  Bullen,  in  Süddeutschland  eine  stärkere  Verminderung  als  in
Norddcutschland.  Insgesamt  hatte  sich  bei  dieser  Erhebung  der
Viehbestand  im  Reiche  recht  bedenklich  nach  abwärts  entwickelt;  er
war  in  den  4‘/ 2  Monaten  bei  Jungvieh  um  6,6,  bei  Bullen  und  Ochsen
um  8,5  und  bei  Kühen  um  3,7%  zurückgegangen!
2.  Zentrale  Regelung  der  Schlacht  viehaufbringung.
V  i  e  h  z  w  i  s  ch  e  n  z  ä  h  l  u  n  g  e  n.  Weiterentwicklung  der
S  ch  l  a  ch  t  v  i  e  h  b  e  st  ä  u  d  c.')
Während  bisher  die  Entnahme  aus  den  Viehbeständen  in  keiner
Weise  beschränkt  war,  und  die  Ansprüche  der  verschiedenen  Bedarfsgruppen ­
  —  Heer,  Marine  und  Zivilbevölkerung  —  durch  entsprechende ­
  Schlachtungen  gedeckt  worden  waren,  drängte  nunmehr
die  Entwicklung  der  Viehausbringungsverhältnisse  zu  einer  Regelung
durch  Schaffung  der  Reichssleischstelle,  deren  Aufgaben ­
  in  den  nachfolgenden  Aufsätzen  eingehender  geschildert  werden,
deren  Verfahren  in  der  Bewirtschaftung  der  Viehbestände  in  ihrer
Wirkung  auf  diese  aber  hier  gleich  bei  der  Besprechung  der  Entwicklung ­
  des  Viehstapels  behandelt  werden  soll.
Die  Ende  März  1916  ins  Leben  getretene  Rcichsfleischst
  elle  bestrebte  sich,  die  Heranziehung  zur  Schlachtung  ans  einen
Umfang  zu  begrenzen,  der  unter-allen  Umständen  eine  Verringerung
des  Viehbestandes,  besonders  der  wichtigen  Klassen  der  Kühe  und
Zugtiere,  verhindern  sollte.  Sie  regte  zur  Überwachung  der  Entwicklung, ­
  welche  die  Viehbestände  nahmen,  vierteljährliche
Z  w  i  s  ch  e  n  z  ü  h  l  u  n  g  e  n  an,  die  von  den  Bundesstaaten  zunächst
noch  zu  verschiedenen  Terminen,  teils  am  15.  Mai,  teils  am  20.  Mai,
teils  am  2.  Juni  1916  abgehalten  wurden,  die  aber  seit  dem  1.  September ­
  1916  an  den  gleichen  Tagen  stattfinden  und  es  ermöglichen,
die  Bewegung  der  Viehbestände  in  kurzen  Abständen  zu  verfolgen.
')  Die  Errichtung  nnd  Tätigkeit'  der  Biehhandelsverbände  in
der  deutschen  Kriegswirtschaft  ist  von  Professor  1)r.  August  Skalwei!  in
Heft  10  der  „Beiträge  zur  Kriegswirtschaft"  behandelt  worden.
        <pb n="15" />
        HiHlS

0/e  Bestands  Veränderungen  i/n  BinJvieh  bestandivom  '/.  iZ.li  bis  d.ü.iy.

13
11-19

1t
15
13

insjesam  /

Kühe  ,1  Jahre  u.  alter
4-4-4  Bullen  t  Stiere  u.  Ochsen
o  c  o  o  Juny  v  teh  3  Hon.  I/s  Z  Jahre
4  o  /  o  Kaller  unter  3  Non.

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iica  r  leitet  m  Jen  Stat.  Aht  Jen  Seichs  fiel  sch  stelle.

Q  \  0+  °  +  04  o  4  0  4  O  40  4^0  4^04
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25
23

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Die  Besta  ndsveränderu  ngen  im  Sch  wsin  ebestqn  dvom
  l  n.  13  bis  1.  3.  /?.

9ooo  Schweine  iosjes.
■“  unher  Sl  Jahr
h  Vx.  bis  /  Jahr

3  +  +4  +  +  *  +  +  4  +  t  +  f  t  +  ^  &amp;gt;  +**

Hilf.  4
f.fin

*  *-i.

  iz.  if  /SMS  iSf  fj
B*arherbes  in  eher  O/ab.  Abh  Jsr  Pieich'sj-leiscJisf~e/le.

1.10.*5  -l.  ti.iS  is.if.ii&amp;gt;  3.ft.  sh  i.  f.ifr.  i.U.ifj  i-J.
        <pb n="17" />
        •».-  J*

■■Ha

Die  jährlichen  Viehzählungen  vom  1.  Dezember  1913  bis  1.  Dezember  1916.

I.  Mit  Vergleichszahlen  zur  nächstvorausgegangenen  Zählung

T  ismien

Bestand
am
1.  12.  13

Bestand
am
1.  12.  14  I

+  oder  —
gegen
1,12.  13

Bestand
am
1.  12.  15

-7  oder  —
gegen
1.  12.  14
%

Besiänd
am
1.  12.  16

1  -f-  ober—
gegen
1.  12.  15
0/
Ä)

Kälber

1  915  389

2  069  802  !

4-8,1



1  396  767

—  32,5

1  835  159

+  31,4

Jungvieh

6  194  453

6  858  139  1

+

10,7

6  457  093

—  5,8

6  835  061

+  5,9

Bullen,  Stiere  und  Ochsen

1  564  042

1  579  850

-f

1,0

1  493  079

—  5,5

1  506  621

+  0,9

.Kühe

11  320  460

11  320  992

+

0,0

10  970  009

—  3,1

10  607  201

—  3,3

R  !  nder  insgesamt

20  994  344

■  21  828  783

+

4,0

20  316  948

—  6,9

20  784  042

+  2,3

Schweine  unter  */*  Jahr

15  288  821

14  695  331  ;

3,9

9  587  290

—  34,8

10  131  686

+  5,7

Schweine  von  V*  bis  1  Jahr

7  434  556

7  701  905

3,6

5  346  727

—  30,6

4  708  860

-11,9

Schweine  von  1  Jahr  uns  darüber..

2  935  763

2  944  036  j

_U

0,8

2  353194

—  20,1

2  119  480

—  9,9

Schweine  insgesamt

25  659  140

25  341  272  !

—

1,2

17  237  211

-  31,8

16  960  026

—  1,9

Schafe

5  520  837

6  471  468  1

—-0,9



5  073  478

—  7,3

4  967  671

—  2,1

2.  Mit  Vergleichszahlen  zur  Zählung  vom  1.  Dezember  !913.

iiemien

Bestand
am
1.  12.  13

Bestand
am
1.  12.  14

+  oder  —
gegen
1,'  12.  13
%

Bestand
am
1.  12.  15

;  -j-ober  —
j  gegen
!  1.  12.  13
w
n

Bestand
am
1.  12.  16

+  oder  —
gegen
1  12.  13
%

1  915  389

2  069  802

4-  8,1

1  396  767

-27,1

1  835  159

-  4  2

6  194  463

6  858  139

+  10,7

6  467  098

+  4,2

6  885  061

+  10,8

1  564  042

1  579  850

+  1,0

1  493  079

—  4,5

1  506  621

—  3,7

11  320  460

11  320  992

+  0,0

10  970  009

T  3,1

10  607  201

—  6,3

20  994  344

21  828  783

+  4,0

20  316  948

—  3,2

20  784  042

—  1,0

15  288  821

14  696  831  j

—  3,9

9  587  290

—  37,3

10  131  686

—  33.7

7  434  556

7  701  905  I

+  3,6

5  346  727

—  28,1

4  708  860

-36,7

2  985  763

2  944  036

+  0,3

2  353  194

—  19,8

2  119  480

-  27,8

25  659  140

25  341  272  !

—  1,2

17  287  211

—  32,6

16  960  026

—  33,9

5  520  837

5  471468  j

-  0,9

6  073  478

—  8,1

4  967  671

—  10,0

Kälber
Jungvieh
Bullen,  Stiere  und  Ochsen
Kühe
Rinder  insgesamt
Schweine  unter  7,  Jahr
Schweine  von  J / 2  bis  1  Jahr
Schweine  von  1  Jahr  und  darüber
Schweine  insgesamt
Schafe
        <pb n="18" />
        Die  Erhebungen  vom  1.  Juni  und  vom  1.  September  1916  feien.
Pst  sie  mit  gleichen  Terminen  des  Vorjahres  mangels  Zählungen
nicht  verglichen  werden  können,  in  ihren  Ergebnissen  nur  kurz  gestreift.
Beim  Jungvieh  zeigte  sich  am  1.  Juni  1916  gegen  den  16.  April
des  gleichen  Jahres  noch  ein  kleiner  Rückgang  von  2,9  %,  dem  aber
bei  der  Zählung  am  1.  September  1916  bereits  eine  starke  Zunahme
von  7,8  %  folgte.  Die  Klasse  der  Bullen,  Stiere  und  Ochsen  dagegen
befand  sich  in  einer  ständigen  Aufwärtsentwicklung  (Zunahme
1.  Juni  1916  3%,  1.  September  1916  3,2%),  während  die
Kühe  bei  der  Zählung  am  1.  Mai  1916  nur  eine  kleine  Vermehrung
um  0,7%  zeigten,  der  aber  bei  der  Erhebung  am  1.  September  1916
wieder  eine  Verminderung  um  0,2%  folgte.  Bei  den  Schweinen  machte
sich  das  alljährlich  im  Frühjahr  und  Sommer  stattfindende  A  n  -
wachsen  der  B  e  st  ä  n  d  e  in  folgender  Weise  bemerkbar;

Zunahme  am  1.  6.  1916
gegen  15,  4,  1916
Schweine  unter  '/ 2  Jahr  7,6%
‘A-l  Jahr  8,3  %
„  1  Jahr  und  eitler.  .  ,  .  6,8%

Zunahme  am  1,  9.  1916
gegen  1.  6.  1916
15,1%
87,0%
20,0  %

Wichtig  war  die  Erhebung  vorn  1.  Dezember  1916,  weil  sie  einerseits ­
  bereits  die  Wirkung  der  von  der  Reichsfleischstclle  durchgeführten
Bewirtschaftung  der  Viehbestände  erkennen  läßt,  zum  anderen,  weil
sie  die  Vergleichsmöglichkeit  mit  den  gleichen  Monaten  der  Vorjahre
bietet.  Wie  die  T  a  b  c  l  l  e  auf  S.  15  zeigt,  in  der  das  Ergebnis  der  Erhebung ­
  sowohl  absolut  als  auch  nach  Hundertteilen  zum  Bestände  vom
1.  Dezember  1916  und  1.  Dezember  1913  ins  Verhältnis  gesetzt  ist,
ist  es  bei  den  Rindern  gelungen,  die  Zahl  der  Kälber,  die  am
1.  Dezember  1916  ungesund  tief  gesunken  war,  wieder  säst  um  '/,
zu  erhöhen;  auch  das  Jungvieh  sowie  die  Klasse  der  Bullen  und
Ochsen  hatten  eine  Vermehrung  anfzuweisen,  während  bei  den  Kühen
ein  nicht  unwesentlicher  Rückgang  zu  verzeichnen  war.  Beim
Vergleich  mit  den  Friedensverhältnissen  blieb  die  Kälber-  sowie  die
Bullen-  und  Ochscnzisser  nur  wenig,  die  Kuhziffer  aber  stärker  hinter
dem  FriedenSbestande  zurück,  während  das  Jungvieh  die  am  1.  Dezember ­
  1913  erreichte  Ziffer  weit  übertraf.  58ei,  den  Schweinen
zeigte  sich  dem  Vorjahre  gegenüber  ein  weit  geringeres  Zurückgehen
als  im  Vergleich  mit  dem  Ergebnis  vom  1.  Dezember  1914.  Wir
batten  bei  den  Schweinen  unter  Jahr,  die  1915  gegen  1914  um
34,8%  zurückgegangen  waren,  sogar  eine  Zunahme  um  5,7%.  Bei
        <pb n="19" />
        17

bet:  Betrachtung  der  Entwicklung  im  Vergleich  zu  Uriedeiwzcicku
zeigte  sich  allerdings  insgesamt  eine  Verminderung  des  Bestandes
um  die  sich  in  ziemlich  gleichmäßiger  Weise  auf  die  einzelnen
Altersklassen  werteilte.
Bei  der  neuesten  uns  zur  Verfügung  stehenden  Erhebung,  die  am
1.  März  1917  stattfand,  können  wir  bei  den  Kälbern  ein  außerordentlich ­
  starkes  Anwachsen  dem  1.  Dezember  1916  gegenüber  feststellen, ­
  das  in  der  Hauptkcilbcperiode,  die  in  die  Zeit  zwischen  den
beiden  Zahltagen  fällt,  nicht  anders  zu  erwarten  war.  Wie  sehr  sich
in  manchen  Gegenden  die  Kalbezeiten  auf  einen  kurzen  Zeitraum  zusammendrängen, ­
  das  zeigt  sich  z.  B.  in  Ostpreußen,  dessen  Kälberziffer
sich  dem  Dezember  1916  gegenüber  um  84  %  vermehrt  hat,  so  daß
demnach  beim  fünften  Teil  der  Kühe  in  Ostpreußen  am  Zahltage  das
Kalb  stand.  Die  Zunahme  des  Jungviehs  um  3,4  %  bestreiten
fast  ausschließlich  Bayern  und  Württemberg,  die  infolge  der  hauptsächlich ­
  in  die  Monate  September  bis  November  fallenden  Kalbeperiode ­
  am  1.  März  diese  Tiere  bereits  in  der  Jungviehklasse  aufweisen. ­
  Bedauerlicherweise  zeigten  die  Bullen  und  Ochsen
gegen  den  Dezember  1916  eine  Abnahme  um  2,4%,  eine  um  so  betrüblichere ­
  Erscheinung,  als  sie  bei  normaler  Entwicklung  im  Frühjahr ­
  durch  die  notwendige  Ergänzung  der  Spanuviehbestände  eine
höhere  Zahl  hätten  aufweisen  sollen  als  im  Dezember,  in  dem  die
Abstoßung  der  arbeitsuntauglich  gewordenen  Ochsen  den  Bestand
regelmäßig  vermindert.  Die  Klasse  der  K  ü  h  e  ist  mit  einer  Vermehrung ­
  um  0,5  %  am  1.  März  1917  dem  Bestände  vom  1.  Dezember
1916  fast  gleich  geblieben.
Bei  den  Schweinen  ist  der  natürlichen  Entwicklung  folgend
der  im  Frühjahr  übliche  Rückgang  eingetreten,  wobei  allerdings
im  Auge  behalten  werden  mich,  daß  der  Vergleich  nicht
genau  ist,  da  die  diesjährige  Frühjahrszählung  am  1.  März,  die
vorjährige  dagegen  am  15.  April  stattfand,  ein  Unterschied,  der
deswegen  ins  Gewicht  fällt,  weil  durch  die  in  den  6  Wochen  zwischett
L  März  und  15.  April  noch  vorgenommenen  zahlreichen  Hausschlachtungen ­
  eine  weitere  Verminderung  der  Bestünde  stattfindet.
Ganz  kurz  sei  noch  die  Entwicklung  der  Sch  asbcstände  berührt, ­
  die  ja  weit  mehr  durch  Woll-  als  durch  Fleifchlieferung
in  Betracht  kommen.  Die  am  1.  Dezember  1914  erreichte  Zahl  von
5  471  468  Stück  sank  am  1.  Dezember  1915  auf  5  073  478  und
ging  am  1.  Dezember  1916  weiter  auf  4  979  128  Stück  zurück.
Wenn  auch  das  Ergebnis  der  Zählung  am  1.  März  1917  ein  Ansteigen ­
  auf  5  905  884  Stück  und  damit  eine  Vermehrung  von  18,6  %
$e(t  17(18(10  z
        <pb n="20" />
        zeigt,  so  ist  diese  Entwicklung  in  Anbetracht  der  in  den  dazwischenliegenden ­
  Atonalen  erfolgten  Lammung  nicht  allzu  günstig  zu  beurteilen, ­
  zumal  da  ein  Vergleich  mit  der  Entwicklung  im  vorigen
Jahre  sogar  ein  weit  stärkeres  Ansteigen  in  der  Zeit  vom  1.  Dczember
  1915  bis  zum  16.  April  1916,  nämlich  um  23,7  %  zeigte.
Es  ist  zu  hoffen,  daß  die  von  fast  sämtlichen  Bundesstaaten  in  der
Zwischenzeit  erlassenen  Schlachtvcrbole  für  Schaflämmer,  die
namentlich  der  Massenschlachtung  von  „Osterlämmern"  entgegenwirkten, ­
  eine  Vermehrung  der  jungen  Schafbestände  mit  sich  bringen,
wozu  die  in  Aussicht  stehende  Erhöhung  des  Wollpreises  als  Anreizmittel ­
  für  eine  verstärkte  Schafhaltung  kommt.

Ergebnisse  der  Viehzählung  vom  1.  März  1917.
-(-  (mctir)
m  .  ,  —  (weniger)
Minder.  v.  H.  gegen
I.  Dezember  1916

1.  Kälber  unter  3  Monate  alt  2  128  913
2.  Gegen  den  1.  Dezember  1916  -f-  13,1  %
3.  Jungvieh,  3  Monate  bis  noch  «licht  2  Jahre  alt  7  049  34G
4.  Gegen  den  1.  Dezember  1916  +  3,4%
5.  Bullen,  Stiere  und  Ochsen  1  457  855
6.  Gegen  den  1.  Dezember  1916  —  2,4%
7.  Kühe,  auch  Färsen,  Kalbitinen  10  728  180
8.  Gegen  den  1.  Dezember  1916  -si  0,5%
9.  überhaupt  21  364  294
10.  Gegen  den  1.  Dezember  1916  +  2,4%
S  ch  w  eine.
11.  Unter  '/s  Jahr  alte  Schweine  8  548  205
12.  Gegen  den  1.  Dezember  1916  —  15,8  %
13.  '/v  bis  noch  nicht  1  Jahr  alle  Schweine  2  960  798
14.  Gegen  den  1.  Dezember  1916  —  37,2  %
16.  1  Jahr  alte  und  ältere  Schweine  1  600  058
16.  Gegen  den  1.  Dezeinber  1916  —  29,6  %
17.  Überhaupt  13  009  061
18.  Gegen  den  1.  Dezember  1916  —  23,5%
Schaf  e.
19.  Überhaupt  6  167  469
20.  Gegen  den  1.  Dezember  1916  +  23,9%
        <pb n="21" />
        19

Z.  Entw  i  ck  l  u  »  g  d  e  r  S  ch  l  a  chtge  w  i  ch  t  c.
Für  die  Entwicklung  der  Viehbestände  ist  neben  der  Kopfzahl  und
der  Zusammensetzung  der  Bestände  auch  die  Bewegung  der  Durchschnittskörpergewichtc
  non  ausschlaggebender  Bedeutung,  zumal  da
gerade  die  Bewirtschaftung  der  Viehbestände  und  Regelung  der  Fleischversorgung ­
  neben  der  Stückzahl  die  Kenntnis  des  durchschnittlichen
Gewichts  erfordert.  Die  Reichsfleischstclle  hat  daher  vom  Oktober
1916  an  eine  Erhebung  über  die  in  den  Städten  mit  mehr  als
50  000  Einwohnern  festgestellten  Schlachtgewichte  veranlaßt,  die  »out
1.  Januar  1917  ab  auf  alle  Städte  mit  mehr  als  10  000  Einwohnern ­
  ausgedehnt  wurde  und  daher  einen  ziemlich  umfassenden
Überblick  über  die  tatsächlichen  Schlachtgewichte  liefert.  Da
der  Mißstand,  der  sich  bei  Beginn  der  zentralen  Regelung  der
Fleischversorgung  häufig  zeigte,  daß  nämlich  die  ländlichen  Kommunalverbände, ­
  denen  die  Versorgung  der  Großstädte  aufgegeben
war,  das  schwerere  Vieh  für  sich  behielten  und  das  leichtere  den
Städten  übergaben,  wohl  allerorts  durch  das  Eingreifen  der  Landesbehörden ­
  beseitigt  wurde,  so  gestatten  die  in  den  Städten  festgestellten
Durchschnittsgcwichte  einen  Rückschluß  auf  die  gesamten  Verhältnisse.
Zum  Vergleich  seien  die  vom  Kaiserlichen  Gesundheitsamt  ermittelten
Durch  sch  nittsschlachtgcwichte  der  Friedcnszeit  angeführt ­
  :

Ochsen

330  k

Bullen

310

Kühe

240  ,

Jnngrinder  ....

185

Kälber

40

Schweine

85

Schafe

22

Demgegenüber  haben  sich  die  Schlachtgewichte  in  der  oben
genannten  neuesten  Zeit  in  folgender  Weise  entwickelt:

Das  Durchschnittsgewicht  betrug  bei

1916

Rindern

Kälbern

Schweinen

Schafe:

2.-29.  10.

214  kg

42  kg

84  kg

19  kg

30.  10.—26.  11.

208  „

39  „

83  „

48  ..

27.  11.—24.  12.

208  „

38  „

84  „

48  „

25.  12.—31.  12.

211  „

37  „

84  „

49  „
        <pb n="22" />
        20

1917

Rindern

Kälbern

Schweinen

Schafen

vom  1.—  28.  1.

216  ks

37  k S

85  ks

ko-„

  29.  1.—25.  2.

210  „

CO

82  „

16  „

„  26.  2,-25.  3,

206  „

31

78  „

17  „

„  26.  3.-22.  4.

191  „

29  „

72  „

17  „  .

Eine  Erhöhung  des  Schlachtgewichtes  dürste  bei  den  Rindern  wohl
erst  vom  Monat  Juli  an  wieder  eintreten,  wenn  die  ersten  Ablieferungen ­
  von  den  Fettweiden  kommen,  und  wenn  die  bei  Sommcrstallfütterung
  gehaltenen  Tiere  durch  die  Verabreichung  des  ersten  Klees
sich  im  Ernährungszustand  verbessert  haben.  Bei  den  Kälbern  bringt
die  Notwendigkeit,  möglichst  viel  Milch  für  die  menschliche  Ernährung
zu  gewinnen,  das  unter  anderem  auch  durch  die  Preispolitik  angestrebte
Ziel  einer  tunlichst  früheren  Absetzung  mit  sich,  womit  ein  Zurückgehen ­
  des  Schlachtgewichtes  verbunden  ist.  Auch  bei  den  Schweinen
wird  das  vollkommene  Fehlen  von  Kraftfutter  das  Schlachtgewicht
der  noch  zur  Ablieferung  kommenden  Tiere  noch  wesentlich  herabmindern. ­

Welche  Einwirkung  auf  die  zukünftige  Entwicklung  unserer
Viehbestände  die  durch  die  notwendige  Wechselbeziehung  der  Preise  für
landwirtschaftliche  Erzeugnisse  erforderlich  gewordene  Herabsetzung
der  Viehpreise  haben  wird,  das  müssen  die  weiteren  Viehzählungen
lehren.  Bei  den  Schweinen  wird  wohl  schon  bei  der  Erhebung  am
1.  Juni  1917  ein  Rückgang,  gleichzeitig  veranlaßt  durch  den  Mangel  an
Kraftsuttermitteln,  in  die  Erscheinung  treten,  und  dieser  Rückgang  ist
erstrebt,  soweit  er  ein  Mißverhältnis  zwischen  Vorrat  an  Futtermitteln ­
  und  Zahl  der  gehaltenen  Schweine  beseitigt.  Bei  den  Rindern
wird  die  Preissenkung  durch  das  spätere  Inkrafttreten  der  Preisminderung ­
  voraussichtlich  erst  bei  der  September-Zählung  ihre
Wirkung  zeigen,  wenn  nicht  die  infolge  der  seit  dem  16.  April  1917
erhöhten  Fleischration  erforderliche  stärkere  Inanspruchnahme  des
Rindviehbestandes  die  Verminderung  bereits  bei  der  Zählung  am
1.  Juni  1917  mit  sich  bringt.
        <pb n="23" />
        11.

Gründung
und  Organisation  der  Reichsfleischstelle.
Von  Geh.  Neglerungsral  von  Sch  lieben.
1.  Gründe  für  die  Errichtung  der
R  e  i  ch  s  f  l  e  i  s  ch  st  e  l  l  e.
Die  mit  Rücksicht  auf  die  drohende  Kartoffelknappheit  für  die
menschliche  Ernährung  im  Frühjahr  des  Jahres  1915  staatlicherseits
angeordnete  zwangsmeise  Abschlachtung  größerer  Mengen  Schweine
sowie  der  große  Futtermangel  desselben  Jahres  in  Verbindung  mit
der  Festsetzung  von  Höchstpreisen  für  Schlachtschweine  durch  das  Reich
hatten  im  Jahre  1915  zu  einer  starken  Verminderung  der  Schweinehaltung ­
  geführt.
Der  hierdurch  bedingte  Rückgang  in  der  Schwcinefleischversorgung
  hatte  zur  natürlichen  Folge,  daß  ein  Teil  des  Ausfalls  an
Schweinefleisch  durch  vermehrten  Verbrauch  von  Rindfleisch  ersetzt
wurde.  Dieser  stärkere  Eingriff  in  die  Rindviehbestände  wurde  noch
wesentlich  durch  den  für  viele  Landwirte  aus  dem  Futtermangel  sich
ergebenden  Zwang  zur  Verminderung  ihrer  Viehbestände  sowie  durch
den  in  den  außerordentlich  gestiegenen  Rindviehpreisen  liegenden
Anreiz  zur  vermehrten  Abstoßung  von  Rindvieh  verschärft.  Alle  diese
Umstände  wirkten  zu  einem  starken  Anschwellen  der  Rinderschlachtungen ­
  zusammen.  Hätte  man  dieser  außerordentlich  bedrohlichen ­
  Entwicklung  auch  fernerhin  freien  Lauf  gelassen,  so  wären
notwendigerweise  die  Preise  für  Rindfleisch  bei  dem  großen  Bedarf
des  Heeres  und  der  Zivilbevölkerung  unaufhaltsam  und  sprunghaft
weiter  gestiegen  und  hätten  damit  zu  einer  noch  erheblich  stärkeren
Verminderung  des  Rindviehbestandes  und  zu  einer  die  Volksernährung
schwer  gefährdenden  Knappheit  au  Rindfleisch  geführt.  Die  außerordentliche ­
  Steigerung  der  Rindviehpreise  und  die  immer  größer
werdenden  Schwierigkeiten  in  der  Deckung  des  Fleischbedarfs  der
Bevölkerung  und  des  Feldheeres  machten'daher  im  Frühjahr  des
Jahres  1916  ein  entschiedenes  staatliches  Eingreifen  und  eine  gründ-
        <pb n="24" />
        22

sätzliche  Regelung  der  gesamten  Fleischversorgung  für  das  ganze
Deutsche  Reich  zu  einer  dringenden,  schleunigst  zu  ergreifenden  Maßregel. ­
  Zwar  hatten  schon  vorher  mehrere  Bundesstaaten  den  Versuch
gemacht,  durch  eigene,  landesrcchtlichc  Maßnahmen  den  schwersten
Übelständen  auf  dem  Gebiete  der  Flcischversorgung  entgegenzuwirken
und  die  Fleischausbringung  wieder  in  geordnete  Bahnen  zu  lenken.
So  war  die  in  Preußen  durch  Verordnung  der  Landcszentralbehörden
vom  19.  Januar  1916  erfolgte  Syndizierung  des  Viehhandels  zu
Mehhandelsverbäuden  dazu  bestimmt,  die  schlimmsten  Auswüchse  und
Überschreitungen  im  Viehhandelsgeschäste  zu  beseitigen  und  insbesondere ­
  die  Knappheits-  und  Teuerungsverhältnisse  am  Fleischmarkte
der  größeren  Gemeinden  zu  bessern.  Ähnliche  Anordnungen  waren
von  einer  Anzahl  anderer  Bundesstaaten,  insbesondere  auch  von  den
größeren  süddeutschen  Staaten,  getroffen  worden.  Alle  diese  bundesstaatlichen ­
  Maßnahmen  konnten  jedoch  nicht  ausreichen,  um  die  gesamte ­
  Fleischversorgung  des  Feldheeres  und  der  Marine  sowie  der
Zivilbevölkerung  auch  für  eine  lange  Dauer  des  Krieges  und  über  die
Kriegszeit  hinaus  sicherzustellen  und  die  Erhaltung  eines  leistungsfähigen
  Viehbestandes  im  ganzen  Reichsgebiete  zu  gewährleisten.  Hierzu
war  vielmehr  eine  allgemeine  grundsätzliche  Regelung  der  Fleischversorgung ­
  für  das  ganze  Reich  mit  dem  Ziele  einer  gleichmäßigen  sparsamen
Bewirtschaftung  der  gesamten  deutschen  Viehvorräte  und  einer  sachgemäßen ­
  Ausgleichung  zwischen  den  einzelnen  Bundesstaaten  erforderlich.
Zur  Durchführung  dieser  allgemeinen  Regelung  mußte  eine
zentrale  Stelle  für  das  ganze  Reich  geschaffen  werden,  welche  die
Verfügung  über  die  gesamten  Schlachtviehbestände  erhielt  und  demgemäß ­
  mit  weitgehenden  Machtbefugnissen  auszustatten  war.  Diese
Stelle  wurde  durch  die  vom  Bundesrat  auf  Grund  des  sogenannten
Ermächtigungsgesetzes  erlassene  Bekanntmachung  über
Fleischversorgungvom  27.März  1916  (R.G.Bl.Seite  199)
unter  dem  Namen  „R  e  i  ch  s  st  e  l  l  e  für  die  Versorgung  mit
Vieh  und  Fleisch  (R  e  i  ch  s  f  I  e  i  s  ch  st  e  l  l  e)"  gebildet.
2.  Aufgaben  der  Reichsfleisch  st  eile.
Als  Zweck  ihrer  Errichtung  nennt  die  Bundesratsverordnung
„die  Sicherung  des  Fleischbedarss  des  Heeres  und  der  Marine  sowie
der  Zivilbevölkerung"  und  als  ihre  Aufgabe  „die  Regelung  der  Fleischversorgung, ­
  insbesondere  der  Aufbringung  von  Vieh  und  Fleisch  im
Reichsgebiet  und  deren  Verteilung".  Aus  Zweckmäßigkeitsgründen
wurde  der  Neichsfleischstclle  zugleich  auch  die  Verteilung  des  aus  dem
Auslande  eingeführten  und  nach  der  Bundesratsverordnung  vom
        <pb n="25" />
        23

18.  März  1916  (R.  G.  Bl.  Seite  175)  au  die  Zcntral-Einkaufsgesellschast
  abzuliefernden  Schlachtviehes  und  Fleisches  emschricpll  )
der  Fleischwaren  als  weitere  Aufgabe  übertragen.  t
Innerhalb  dieses  allgemeinen  Rahmens  ihrer  Zweckbestimmung
wurde  es  der  Reichsfleischstelle  überlassen,  ihre  Tätigkeit  auf  alten
Gebieten  zu  entfalten,  in  denen  eine  Wirksamkeit  zur  sachgemäßen
Erfüllung  der  ihr  übertragenen  Aufgaben  erforderlich  ist.
Zu  diesen  Aufgaben  gehört  nach  der  Begründung  zu  der  Bundesratsverordnung ­
  an  erster  Stelle  die  Pflicht,  einer  unwirtschaftlichen,
den  Bedarf  überschreitenden  Abschlachtung  vorzubeugen.  Die  Reichsfleischstelle
  hatte  daher  alsbald  und  allgemein  die  Anforderungen  an
Fleisch  auf  ein  Mas;  zu  beschränken,  das  mit  dem  deutschen  Viehstande
im  Einklang  steht,  die  Versorgung  der  Gesamtbevölkerung  mit  Fleisch
und  tierischen  Erzeugnissen  auch  bei  weiterer  Dauer  des  Krieges  unbedingt ­
  gewährleistet  und  die  Möglichkeit  eines  schnellen  und  umfassenden ­
  Wiederaufblühens  unserer  Viehhaltung  nach  dem  Kriege
sichert.  Die  Aufbringung  dieses  hiernach  wesentlich  herabzudrückendcn
und  auf  das  Mindestmaß  zu  beschränkenden  Bedarfes  an  Vieh  und
Fleisch  im  Reichsgebiet  und  die  Verteilung  der  erforderlichen  Viehmengen ­
  auf  die  Bedarfsstcllen  und  Bedarfsgebiete,  insbesondere  die
einzelnen  Bundesstaaten,  zu  regeln,  das  sind  die  weiteren  in  der  Bundesratsverordnung ­
  besonders  hervorgehobenen  Hauptaufgaben  der  Reichsfleischstelle. ­

Mit  einer  solchen  grundsätzlichen  Regelung  der  Versorgung  mußte
aber  eine  allgemeine  Regelung  des  Verbrauches  Hand  in  Hand  gehen.
Es  find  daher  im  Abschnitt  II  der  BundcsratSverordnnng  eine  Reihe
von  Bestimmungen  erlassen  worden,  welche  zu  einer  straffen  Durchführung ­
  einer  geregelten  Fleischversorgung,  insbesondere  eines  geregelten ­
  Fleischverbrauches,  unerläßlich  sind.  Diese  Vorschriften  sind
durch  die  Verordnung  des  Reichskanzlers  über  die  Regelung  des
Fleischverbrauchs  und  die  Bekanntmachung  des  Präsidenten  des
Kriegsernährungsamtes  tiber  die  Ausgestaltung  der  Fleischkarte  und
die  Festsetzung  der  Verbrauchshöchstmenge  an  Fleisch  und  Fleischwaren ­
  vom  21.  August  1916  (R.  G.  Bll  Seite  941  flg.)  wesentlich
ergänzt  und  weiter  ausgestaltet  worden.  Näheres  über  diese  Bestimmungen ­
  und  ihre  Handhabung  wird  im  Abschnitt  III  „Bewirtschaftung
von  Vieh  und  Fleisch  durch  die  Reichsfleischstelle"  zu  sagen  sein.
3.  Organisation  der  R  e  i  ch  s  f  l  e  i  s  ch  st  e  l  l  e.
Die  Organisation  der  Reichsfleischstelle  ist  im  wesentlichen  dem
bewährten  Muster  der  Reichsgetreidestelle  nachgebildet.
        <pb n="26" />
        24

Wie  diese  ist  die  Reichsfleischstelle  eine  Behörde  und  besteht
aus  einem  Vorstand  und  einem  Beirat.
Die  Aufsicht  über  sie  führt  der  Reichskanzler,  der  auch  die
näheren  Bestimmungen  zu  erlassen  hat.
V  o  r  st  a  n  d.  Der  Vorstand  besteht  aus  einem  Vorsitzenden,
einem  oder  mehreren  stellvertretenden  Vorsitzenden  und  einer  voin
Reichskanzler  zu  bestimmenden  Anzahl  von  Mitgliedern.
Der  Vorsitzende,  die  stellvertretenden  Vorsitzenden  und  die  Mitglieder ­
  werden  vom  Reichskanzler  ernannt.
Bei  der  durch  die  Natur  der  Sache  bedingten  Notwendigkeit
schneller  und  durchgreifender  Anordnungen  ist  die  Ausübung  der  Befugnisse ­
  der  Ncichsfleischstelle  in  die  Hand  des  Vorstandes  gelegt.  Er
führt  die  laufenden  Geschäfte.
Beirat.  Für  alle  Fragen  grundsätzlicher  Natur  ist  indes  die
Anhörung,  zur  Festsetzung  der  wegen  ihrer  Tragweite  für  die
wirtschaftlichen  Verhältnisse  der  einzelnen  Staatsgebiete  besonders
wichtigen  Berechnungsgrundlagen  des  Fleischbedarfes  der  Zivilbevölkerung, ­
  der  Höchstzahl  der  in  jedem  Bundesstaat  und  in  Elsaß-Lothringen
  zuzulassenden  Schlachtungen  von  Vieh  sowie  der  in  den
einzelnen  Bundesstaaten  für  den  Fleischbedarf  des  Heeres  und
der  Marine,  der  eigenen  Zivilbevölkerung  sowie  derjenigen  Staatsgebiete, ­
  deren  Viehbestände  zur  Deckung  des  Bedarfes  der  eigenen
Zivilbevölkerung  nicht  ■  ausreichen,  aufzubringenden  Mengen  an
Schlachtvieh  die  Zustimmung  des  Beirates  vorgeschrieben.
Kommt  zwischen  Vorstand  und  Beirat  eine  Übereinstimmung
nicht  zustande,  so  entscheidet  der  Bundesrat.
Der  Beirat  besteht  aus  sechzehn  Regierungsvertretern,
und  zwar  außer  dem  Vorsitzenden  des  Vorstandes  als  Vorsitzenden,
aus  4  Königlich  Preußischen,  2  Königlich  Bayerischen,  1  Königlich
Sächsischen,  1  Königlich  Württembergischen,  1  Großherzoglich
Badischen,  1  Großherzoglich  Hessischen,  1  Großherzoglich  Mccklcnburgisch-Schwerinischen,
  1  Großherzoglich  Sächsischen,  1  Großherzoglich
  Oldenburgischen,  1  Hanseatischen  und  1  Elsaß-Lothringischen
  Regierungsvertreter.  Außerdem  gehören  ihm  3  Vertreter ­
  des  Zentral-Viehhandelsverbandes  und  je  1  Vertreter  der
Fleischverteilungsstellen  von  Bayern,  Württemberg  und  Baden,  des
Deutschen  Landwirtschaftsrats,  des  Deutschen  Handelstags  und  deö
Deutschen  Städtetags,  ferner  je  2  Vertreter  der  Landwirtschaft,  des
Viehhandels,  des  Fleischcrgewcrbcs  und  der  Verbraucher  an;  der
Reichskanzler  ernennt  diese  Vertreter  und  einen  Stellvertreter  des
Vorsitzenden.
        <pb n="27" />
        ili.

Die  Bewirtschaftung  von  Vieh  und  Meisch
durch  die  Reichsfleischstelie.
Von  Geh.Negierungsrat  Prof.  vr.  von  Ostertag,  Kgl.  Wurttembergtschem
Oberamtmann  Scholl,  Kgl.  Bayerischem  Tierzuchtinspektor  Or.  Niklas.
1.  Die  ersten  Maßnahmen  der  R  e  i  ch  s  fl  c  i  s  ch  st  e  l  l  e.
Durch  die  Bundcsratsverordnung  vom  27.  März  1916  war  die
Reichsfleischstelle  ins  Leben  gerufen  worden.  Am  1.  April  1916
sollten  ihre  ersten  Maßnahmen  in  Kraft  treten.  Die  Lage,  die  sie
antraf,  war  folgende:  Die  Versorgung  des  Heeres  sowie  der  großen
Bedarfszentren,  der  Großstädte  und  Industriegebiete,  mit  Fleisch
war  in  einer  Weise  ins  Stocken  geraten,  daß  ein  rasches  Eingreifen
unter  allen  Umständen  notwendig  erschien.  Während  die  mit  der
Deckung  des  Heeresbedarfs  betraute  Zentralstelle  zur  Beschaffung  der
Heercsverpflcgnng  in  der  vorausgegangenen  Zeit  die  benötigten  Viehmengen ­
  durch  den  freien  Handel  aus  allen  Gebieten  des  Deutschen
Reiches  hatte  aufbringen  können,  war  diese  Art  der  Beschaffung  bei
der  ständig  fortschreitenden  Verminderung  der  Abgabefähigkeit  der
Viehbestände  in  immer  größere  Schwierigkeiten  geraten.  Solange
es  möglich  war,  von  den  Weidcgebieten  Norddeutschlands  Vieh  zu
beschaffen,  konnten  sowohl  das  Heer  als  auch  die  Zivilbevölkerung
ausreichend  mit  Fleisch  versorgt  werden.  Dies  war  im  Herbst  und
Anfang  Winter  des  Jahres  1915  noch  der  Fall.  Im  Frühjahr  1916
dagegen  machten  sich  in  der  Viehaufbringung  die  Folgen  der  Rauhfuttermißernte ­
  des  Jahres  1915  in  starker  Weise  dadurch  geltend,
daß  alle  diejenigen  Gebiete,  die  unter  normalen  Verhältnissen  in
dieser  Zeit  den  Fleischbedarf  im  wesentlichen  decken,  also  die
Stallmastgebicle,  wie  die  p  r  e  u  ß  i  s  ch  e  n  Provinzen  Schlesien,Sachsen,
Brandenburg  und  Posen,  ihre  gewöhnliche  Wirtschaftsweise  nicht
hatten  durchführen  können  und  daher  auch  nicht  oder  nur  in  ganz
wesentlich  verringertem  Umfang  in  der  Lage  waren,  Schlachtvieh
        <pb n="28" />
        abzugeben.  Im  Dezember  1915  und  in  den  ersten  Monaten  des
Jahres  1916  war  die  Möglichkeit  gegeben,  durch  verstärkte  Heranziehung ­
  der  süddeutsche  n  Viehbestände  den  Ausfall  zu  decken.  Hier
hatte  die  Futtercrnte,  außer  auf  den  Böden  der  reinen  Buntsandsteinsormation,
  ein  normales  Ergebnis  gehabt  und  damit  die  Aufrechterhaltung ­
  der  Viehbestände  im  Umfang  der  Friedensjahre  ermöglicht. ­

Im  Monat  März  1916  war  auch  diese  Quelle  dem  Versiegen ­
  nahe,  zumal  da  die  süddeutschen  Regierungen  mit  Rücksicht  auf
die  Erhaltung  ihrer  Viehbestände  sich  genötigt  sahen,  eine  durchgreifende ­
  Regelung,  die  auch  eine  Beschränkung  der  ungesund  angewachsenen ­
  Viehausfuhr  einbezog,  durchzuführen.  So  sah  sich
die  Reichsfleischstelle  vor  die  dringende  Aufgabe  gestellt,  einerseits
den  Mangel  in  der  Beschaffung  des  nötigen  Schlachtviehes  für  das
Heer  zu  beheben,  anderseits  die  Gesamtaufbringung  für  Heer  und
Zivilbevölkerung  so  zu  gestalten,  daß  die  schwer  angegriffenen  und
infolge  der  Durchhungerung  in  der  Fleischausbeute  unterwertig  gewordenen ­
  Viehbestände  die  Möglichkeit  erhielten,  sich  wieder  einigermaßen ­
  zu  e  r  h  o  l  e  n.  Es  ergab  sich  für  die  Reichsfleischstelle  die  Notwendigkeit, ­
  den  Gesamtbedarf  an  Schlachtvieh  mit  der  Abgabefähigkeit
der  Viehbestände  in  Einklang  zu  bringen.  Der  Bedarf  des  Heeres
und  der  Marine  stand  fest  und  war  für  die  Reichsfleischstelle  eine
gegebene  Größe;  möglich  war  daher  nur,  durch  eine  Regelung  der
im  letzten  Vierteljahr  1915  und  im  ersten  Vierteljahr  1916  unverhältnismäßig ­
  angewachsenen  Schlachtungen  für  die  Zivilbevölkerung,
besonders  an  Rindern,  die  Entnahme  aus  den  Viehbeständen  auf  ein
erträgliches  Maß  zu  bringen.
Als  G  r  u  n  d  l  a  g  e  n  für  die  zu  treffenden  Maßnahmen  und  die
anzustellenden  Berechnungen  standen  lediglich  zur  Verfügung  bezüglich
der  Aufbringung  die  Ergebnisse  der  Viehzählung  vom  1.  Dezember
1915,  die  infolge  der  bereits  erwähnten  Umstände  durch  den  Gang
der  Ereignisse  nur  mehr  teilweise  Anspruch  auf  Gültigkeit  erheben
konnten,  bezüglich  des  F  l  e  i  s  ch  b  e  d  a  r  f  e  s  der  Zivilbevölkerung  die
bekannten  Zahlen  der  Fleischbeschaustatistik  über  die  beschaupflichtigcn
Schlachtungen  früherer  Jahre.  Ein  Überblick  über  diese  Unterlagen
ließ  es,  wenn  man  den  obengenannten  Forderungen  der  Lage  gerecht
werden  wollte,  angemessen  erscheinen,  die  befchaupflichtigen  Schlachtungen ­
  für  den  Bedarf  der  Zivilbevölkerung  im  Verhältnis  zu
früheren  Jahren  auf  die  Hälfte  einzuschränken.  Es  konnte  dies  nur
in  der  Weise  geschehen,  daß  von  der  Reichsfleischstelle  jedem  Bundesstaate, ­
  von  den  Bundesstaaten  jedem  Kommunalverbande  ein  Kon-
        <pb n="29" />
        27

tüigent  an  Schlachtungen  zugewiesen  wurde,  das  für  eine  bestimmte
Periode  nicht  überschritten  werden  durfte.  Es  mußte  daher  ein
Haushaltsplan,  in  folgendein  kurz  Umlage  genannt,  aufgestellt
werden,  der  beu  bei  der  Reichsfleischstelle  angemeldeten  Bedarf  des
Heeres  und  den  von  der  Reichsfleischstelle  durch  Kontingentierung
der  Schlachtungen  festgesetzten  Bedarf  der  Zivilbevölkerunng  umfaßte
und  seine  Deckung  durch  die  Aufbringung  des  Viehes  ans  den  einzelnen ­
  Bundesstaaten  vorsah.
Eine  solche  Umlage  wurde  zunächst  für  die  Zeit  vom  1.  April
bis  30.  Juni  1916  aufgestellt.  Die  Möglichkeit,  den  Gesamtbedarf
zu  decken,  war  nur  durch  eine  prozentual  gleichmäßige  Heranziehung
der  Viehbestände  sämtlicher  Bundesstaaten  gegeben.  Die  zu  diesem
Zwecke  notwendige  Ausstellung  eines  Umlageschlüssels  geschah
in  der  Weise,  daß  die  Gesamtansorderung  in  den  einzelnen  Viehgattungen
  zu  dem  gesamten  Viehbestände  in  das  Verhältnis  gesetzt
wurde,  nach  dem  Ergebnis  der  letzten  zur  Verfügung  stehenden
Zählung,  wobei  sich  für  die  einzelnen  Viehgattungen  nachstehende
Berechnung  als  notwendig  erwies:  Zur  Errechnung  der  auszubringenden ­
  Rinder  konnten  nur  die  Rinderbestände  unter  Weglassung
der  Kälber  im  Alter  bis  zu  3  Monaten  herangezogen  werden.  Es
wurde  also  die  Zahl  des  angeforderten  Großviehes  in  das  Verhältnis ­
  gesetzt  zu  der  im  Reiche  vorhandenen  Gesamtmenge  von
Jungvieh  von  3  Monaten  bis  zu  2  Jahren,  der  Bullen,  Ochsen  und
Stiere  über  2  Jahre  sowie  der  Kühe  und  Kalbinnen  ebenfalls  im
Alter  von  mehr  als  2  Jahren.  Die  Errechnung  der  aufzubringenden
Kälbermengen  konnte  nicht  dadurch  geschehen,  daß  man  in  gleicher
Weise  wie  beim  Großvieh  die  angeforderte  Zahl  zu  dem  bei  der  letzten
Zählung  ermittelten  Kälberbestande  ins  Verhältnis  setzte.  Das  ging
aus  dem  Grunde  nicht  an,  weil  die  am  jeweiligen  Zähltermin
vorhandenen  Kälber  in  der  darauf  folgenden  Aufbringungszeit  meistens
schon  geschlachtet  oder  in  die  Jungviehklasse  übergetreten  sind.  Es
war  daher  notwendig,  bei  der  Umlage  der  aufzubringenden  Kälber
von  der  Überlegung  auszugehen,  daß  die  Liefernngssähigkeit  an
Kälbern  zu  der  Zahl  der  vorhandenen  Kühe  in  einem  bestimmten  Verhältnis ­
  steht.  Aus  diesem  Grunde  wurde  die  Zahl  der  angeforderten ­
  Kälber  ins  Verhältnis  gesetzt  zur  Zahl  der  bei  der  letzten
Erhebung  in  der  Klasse  Kalbinnen  und  Kühe  über  2  Jahre  vorhandenen ­
  weiblichen  Rinder.  Bei  den  Schweinen  bildete  die  Grundlage ­
  der  Errechnung  das  Verhältnis  der  angeforderten  Tiere  zu  den
Schweinen  im  Alter  über  V-  Jahr,  da  nur  diese  Tiere  in  der  Aufbringungsperiode
  für  die  Schlachtungen  in  Betracht  kommen.  Bei
        <pb n="30" />
        den  Schafen  konnte  die  Licferungsziffer  durch  das  Verhältnis  der
angeforderten  Tiere  zur  Gesamtzahl  der  vorhandenen  Schafe  errechnet ­
  werden.
Diese  Verhältniszahlen  bedeuteten  die  Inanspruchnahme  der
Viehbestände  des  Reiches  in  den  einzelnen  Gattungen.
Auf  Grundlage  dieser  Errechnung  ergab  sich  eine  Anforderung ­
  aus  dem  ReichSviehbestaude  für  die  Umlageperiode  vom
1.  April  bis  30.  Juni  1916:
bei  Rindern....  von  5,09%  der  Rinder  über  3  Monate,
„  Kälbern....  „  5,70  %  „  Kühe  nnd  Kalbinnen  über  2  Jahre,
„  Schweinen..  „  13,60%  „  Tiere  über  ‘/s  Jahr,
„  Schafen  7,09%  „  'Gesamtschafzahl.
Es  war  notwendig,  die  Deckung  des  Gesaintbedarfes  in  der  Weise
vorzunehmen,  daß  im  gleichen  Verhältnis,  wie  es  beim  Reichsviehbestande
  errechnet  worden  war,  die  Viehbestände  jedes  einzelnen
Bundesstaates  anteilig  herangezogen  wurden.  Die  Summe  der  auf
diese  Weise  errechneten  Aufbringungszifsern  aller  Bundesstaaten
mußte  rechnerisch  wieder  den  Gesamtbedarf  des  Reiches  ergeben.
Die  Verschiedenheit  des  Bedarfes  einerseits  und  die  Abgabefähigkeit
des  Viehbestandes  anderseits  brachten  cs  mit  sich,  daß  in  dem  einen
Bundesstaate  die  insgesamt  ausgebrachte  Viehmenge  nicht  ausreichte,
um  den  eigenen  Bedarf  zu  decken,  während  in  anderen  Bundesstaaten
die  aufzubringende  Zahl  mehrmals  ein  Vielfaches  des  eigenen  Bedarfes
ausmachte.  Die  Gesamtaufbringungsziffcr  jedes  einzelnen  Bundesstaates ­
  wurde  nun  zunächst  zur  Deckung  des  Bedarfes  seiner  eigenen
Zivilbevölkerung  verwandt,  während  der  Überschuß  dazu  diente,  diejenigen ­
  Staaten  zu  versorgen,  in  denen  die  GesamtaufbringungSziffer
  kleiner  war  als  der  Bedarf  der  eigenen  Zivilbevölkerung,  und
vor  allem  dazu,  die  Ansprüche  des  Feldheeres  zu  befriedigen.
Während  in  Friedenszeiten  der  Bedarf  durch  die  viehreichr»
Bezirke  gedeckt  wird,  war  durch  die  starken  Eingriffe,  die  unsere
Viehbestände  überall  erfahren  hatten,  die  Lage  nunmehr  so  geworden,
daß  die  Abgabefähigkeit  auch  dieser  Überschußgebiete  erschöpft  war,
so  daß  Viehlieferungen  von  den  Bundesstaaten  überall  als  Last
empfunden  wurden.  Eine  besonders  starke  Heranziehung  der  viehreicheren ­
  Gebiete  war  außer  aus  diesem  Grunde  auch  deshalb  unmöglich,
weil  durch  die  Kriegsverhältnisse  viehliefernde  Gebiete,  wie  z.  23*
das  Elsaß  und  vor  allem  Ostpreußen,  nicht  mehr  abgabesähig  warem
Es  wurde  infolgedessen  notwendig,  prozentual  alle  Bundesstaaten  &amp;gt;&amp;gt;'
gleicher  Weise  heranzuziehen,  wobei  sich  eine  höhere  Leistung  der
        <pb n="31" />
        viehstarken  Gebiete  aus  der  Art  der  Umlage  des  lLochlachtviehbedarfs
von  selbst  ergab.
Die  notwendige  Einschränkung  des  Bedarfes  d  e  r
Zivilbevölkerung  mußte  in  einer  ebenfalls  für  alle  Bundesstaaten ­
  möglichst  gleichmäßig  wirkenden  Weise  erfolgen.  Es  wurde
daher  die  Kontingentierung  der  beschaupflichtigen  Schlachtungen  durch
die  Reichsfleischstelle  auf  den  Maßstab  früherer  beschaupflichtigcr
Schlachtungen  abgestellt.  Dies  geschah  in  der  Weise,  daß  ans  den
Schlachtungsstatistiken  der  zweiten  Vierteljahre  der  Jahre  1911,  1912,
1913,  1914  und  1915  die  D  u  r  ch  s  ch  n  i  t  t  s  s  ch  l  a  ch  t  u  n  g  S  z  a  h  l
eines  jeden  Bundesstaates  in  jeder  Viehgattung  berechnet  und  zunächst
auf  die  Hälfte  gekürzt  wurde.  Die  Zahlen  derHauSschlachtungen  wurden
nicht  fest  kontingentiert,  sondern  es  wurde,  ebenfalls  nach  Maßgabe
früherer  Hausschlachtungszahlcn,  jeden:  Bundesstaate  diejenige  Zahl
von  Hausschlachtungeu  bezeichnet,  die  im  Verhältnis  zur  Zahl  der
gewerblichen  Schlachtungen  als  angemessen  erachtet  wurde.  Es
hätte  nahegelegen,  schon  in  dieser  ersten  Umlage  aus  den  Zahlen  der
versorgungsberechtigten  Bevölkerung  und  dem  aus  diesen  sich  ergebenden ­
  Fleischbedarf  die  Schlachtungszahlen  der  Bundesstaaten  zu
errechnen.  Es  war  dies  aber  zunächst  unmöglich,  da  zur  Errechnung
der  versorgungsberechtigten  Einwohner  die  Kenntnis  der  Zahl  der
vorhandenen  Selbstversorger  unerläßliche  Vorbedingung  war,  die  zu
erfüllen  bei  der  drängenden  Zeit  keine  Möglichkeit  bestand.  Für
die  Wahl  des  Maßstabes  beschaupflichtiger  Schlachtungen  war  aber
nicht  nur  dieser  Umstand  maßgebend,  sondern  in  erster  Linie  die  Erwägung, ­
  daß  der  Fleischbedarf  der  Bevölkerung  von  jeher  örtlich
verschieden  gewesen  war  und  daß  dieser  Bedarf  im  wesentlichen  in
den  beschaupflichtigen  Schlachtungen  früherer  Jahre  seinen  Ausdruck
gefunden  hatte.  Die  Benutzung  des  Maßstabes  gewerblicher
Schlachtungen  erschien  daher  als  geeignetstes  Mittel,  die  Zuteilung
der  Schlachtungen  dem  tatsächlichen  Bedarf  anzupassen.  Schwierigkeiten ­
  ergaben  sich  insofern,  als  in  einzelnen  Bundesstaaten  und
Teilen  von  Bundesstaaten  auch  die  Hausschlachtungen  der  Fleischbeschau ­
  imterliegen,  diese  daher  in  der  Fleischbeschanstatistik  unter
den  beschaupflichtigen  Schlachtungen  mitaufgeführt  wurden  und
demnach  für  diese  Gebiete  die  Hausschlachtungen  in  dem  zugeteilten
Schlachtungskontingent  mitenthalten  waren,  weiter  daraus,  daß
anerkanntermaßen  in  einzelnen  Bundesstaaten  im  Frieden  eine  stark
entwickelte,  für  die  Ausfuhr  nach  anderen  Bundesstaaten  arbeitende
Fleischverarbeitungsindustrie  vorhanden  war,  welche  für  diese
Bundesstaaten  naturgemäß  eine  unverhältnismäßig  hohe  Zahl  von
        <pb n="32" />
        30

bcschaupflichtigkn  Schlachtungen  mit  sich  brachte.  Dieser  Schwierigkeit
gegenüber  blieb  nur  die  Möglichkeit  einer  angemessenen  Sonderbeschränkung ­
  solcher  Bundesstaaten.  Alles  in  allem  rvar  der  für  die
Kontingentierung  der  Schlachtungen  gewählte  Maßstab  vorerst  wohl
geeignet,  seinen  Zweck  zu  erfüllen,  namentlich  auch  deshalb,  weil  für
die  Unterverteilung  der  Schlachtungskontingente  innerhalb  der
Bundesstaaten  auf  die  Kommuualverbäude  die  Grundlage  in  der
Fleischbcschaustatistik  vorhanden  war.
So  ergingen  schon  in  den  ersten  Tagen  des  Monats  April  1916
die  die  Schlachtungen  beschränkenden  Anordnungen  an  die  Bundesstaaten, ­
  und  es  wurde  von  diesen  mit  Beschleunigung  die  Ausführung
übernommen,  leider  nicht,  ohne  dgß  es  der  Bevölkerung  vielerorts
noch  möglich  gewesen  wäre,  Ende  März  und  in  den  ersten  Wochen
des  April  Schlachtungen,  namentlich  HauSschlachtungeu,  in  unverhältnismäßig ­
  starkem  Umfang  vorzunehmen,  die  die  gleichmäßige
Versorgung  der  Gesamtbevölkerung  mit  Fleisch  nicht  eben  förderten.
Während  des  Monats  Mai  1916  lagen  die  Ergebnisse  einer  am
l  5.  April  1916  veranstalteten  V  i  c  h  z  w  i  s  ch  e  n  z  ä  h  l  u  n  g  vor,  die
zeigten,  daß  tatsächlich  die  der  Berechnung  der  Ausbringung  zugrunde
gelegte  Zählung  vom  1.  Dezember  1915  in  wesentlichen  Punkten  nicht
mehr  zutraf.  Es  ergab  sich  außerdem,  daß  es  für  einzelne  Bundesstaaten
nicht  möglich  war,  die  Marine,  die  immobilen  Truppen  und  Lazarette
und  die  Gefangencnläger,  deren  Versorgung  aus  dem  Kontingent  der
Zivilbevölkerung  ihnen  angesonneu  war,  ans  diesem  Kontingent  ohne
zu  starke  Schinälerung  der  Fleischration  der  Zivilbevölkerung  mitzuversorgen. ­
  So  wurde  die  erste  Umlageperiode  einen  Monat  früher
abgebrochen  und  zunächst  für  die  Zeit  vom  1.  Juni  bis  15.  Juli  1916
in  gleicher  Weise,  wie  geschildert,  jedoch  unter  Zugrundelegung  des
Ergebnisses  der  Viehzwischenzählung  vom  15.  April  1916  und  unter
Ausscheidung  des  Bedarfs  der  Marine,  der  immobilen  Truppen  und
Lazarette,  der  Gefangenenläger  sowie  einer  Reserve  für  die  Reichsfleischstelle ­
  eine  neue  U  m  läge  berechnet.  Die  beschaupflichtigen
Schlachtungen  der  Jahre  1914  und  1915  wurden,  da  es  sich  gezeigt
hatte,  daß  das  bereits  anomale  Jahr  1915  zu  nicht  ganz  zutreffenden
Schlüssen  führte,  nicht  mehr  in  Rücksicht  gezogen,  sondern  es  erfolgte
die  Errechnung  der  Landesschlachtungen  im  Verhältnis  zum  Durchschnitt
  der  in  den  Jahren  1911,  1912  und  1913  ausgeführten
Schlachtungen.  Für  die  Versorgung  der  immobilen  Truppen,
Lazarette  und  Gefangenenlager  wurden  von  den  Militärbehörden  bei
den  einzelnen  stellvertretenden  Generalkommandos  KorpS-Verteilungsstellen
  eingerichtet  und  deren  unmittelbare  Belieferung  durch  die
Bundesstaaten  angeordnet.
        <pb n="33" />
        31

An  dem  ursprünglichen  Maßstabe  der  Zulassung  von
BO  %  der  früheren  beschaupflichtigen  Schlachtungen  konnte,  da  es  sich
erwiesen  hatte,  daß  der  Viehbestand  die  entsprechende  Viehzahl  nicht
zu  liefern  imstande  war,  nicht  festgehalten  werden.  ES  erfolgte  eure
Herabsetzung  bei  Rindern  auf  rund  32  %,  bei  Schweinen  auf  rund
23%,  bei  Schafen  auf  rund  40%  der  früheren  bcschaupflichtigen
Schlachtungen,  während  bei  Kälbern  der  erste  Satz  von  50  %  der
früheren  Schlachtungen  belassen  wurde.  Bezüglich  _  der  Hausschlachtungen ­
  wurde  auch  der  Versuch  einer  bedingten  Kontingentierung,
wie  er  in  der  Vorperiode  ohne  ausreichende  Unterlagen  für  den  wirklichen ­
  Bedarf  stattgefunden  hatte,  unterlassen,  da  cs  ^  sich  gezeigt
hatte,  daß  dieser  Versuch  einer  Kontingentierung  und  Einschränkung
der  Hausschlachtungcn  zu  unerwünschten  Mißständen  insofern  führte,
als  auch  zweifellos  berechtigte  Hausschlachtungcn  nach  Erfüllung  der
angegebenen  Zahl  untersagt  werden  mußten.  Auch  die  Hausschlachtungsermittelung
  vom  Jahre  1912  ergab  kein  brauchbares
Material  für  eine  überall  zutreffende  und  dem  Bedürfnis  angepaßte
Kontingentierung.  Bestimmt  wurde  nur,  daß  Hausschlachtungen  auf
die  Zahlen  der  bcschaupflichtigen  Schlachtungen,  welche  wieder  als
nicht  zn  überschreitende  Hochstzahlcn  aufgestellt  waren,  nicht  angerechnet ­
  werden  sollten.
Bei  einer  Umrechnung  der  zugelassenen  Höchstzahl  der
Schlachtungen  in  Fleisch  nach  den  bis  in  die  neueste  Zeit  hinein  festgehaltenen ­
  normalen  Sätzen  von  200  kg  Schlachtgewicht  für  das
Rind,  40  kg  für  das  Kalb,  80  kg  für  das  Schwein  und  15  kg  für  das
Schaf  ergab  sich  bei  dieser  Kontingentierung  eine  Reichskopf  menge
von  41,6  g  Fleisch  auf  den  Fleischtag.  Dabei  ist  allerdings  zu  berücksichtigen, ­
  daß  zur  Errechnung  der  Kopfquotc  die  gesamte  Einwohnerzahl ­
  unter  voller  Anrechnung  der  Kinder  und  Einrechnung  der  vorhandenen ­
  Selbstversorger  herangezogen  wurde.  Für  die  Bundesstaaten ­
  ergab  sich  eine  Verschiedenheit  der  Kopfqnote,  die  ans  der
Verschiedenheit  der  Zahl  früherer  gewerblicher  Schlachtungen  entsprang. ­
  Es  war  beispielsweise  die  Kopfanotc  für  Preußen  38,6,
für  Bayern  49,4  g.
Ausgabe  der  Bundesstaaten  war  es,  die  U  nterverteilung
des  ihnen  von  der  Neichsflcischstcllc  zugeteilten  Schlachtungskontingentes ­
  auf  ihre  Kommunalverbände  vorzunehmen.  Schon  im  April  1916
waren  die  süddeutschen  Bundesstaaten  und  das  Königreich  Sachsen
daran  gegangen,  auch  die  dem  einzelnen  Versorgungsberechtigten  zustehende ­
  Fleischmenge  durch  Einführung  einer  Fleischkarte  festzulegen,
und  in  den  darauf  folgenden  Monaten  sind  verschiedene  größere  Städte
Norddeutschlands  diesem  Beispiel  gefolgt.
        <pb n="34" />
        32

Eine  genaue  Grundlage  für  die  Festsetzung  der  auf  dieKleisch  -
k  a  c  t  e  zu  gebenden  Menge  hatte  den  süddeutschen  Staaten  nicht  zur
Verfügung  gestanden.  Sie  waren  auf  Schätzungen  angewiesen,  weil
weder  die  Inanspruchnahme  der  Fleischkarte  durch  die  versorgungsberechtigte ­
  Bevölkerung  noch  die  Abgabefähigkeit  der  Viehbestände  zur
Deckung  des  entstehenden  Fleischbedarfes  genau  bekannt  war.  Sie
hatten  daher  zu  dem  System  der  Sperr  karte  gegriffen,  unter  Ansetzung ­
  einer  Wochenkopfmcnge  von  zunächst  800  g,  die  weit  über  das
Maß  des  wirklich  vorhandenen  Fleischvorrates  hinausging  und  den
einzelnen  Versorgungsberechtigten  einen  Bezug  von  Fleisch  nur  bis  zur
Sperrgrcnze  und  nur  soweit  gewährleistete,  als  Fleisch  jeweilig  aus
den  zugelassenen  Schlachtungen  vorhanden  war.  Die  süddeutschen
Staaten  waren  auch  dazu  übergegangen,  eine  Freizügigkeit  ihrer
Landessleischkarten  unter  sich  zu  vereinbaren,  und  sie  hatten  damit
bereits  für  die  spätere  Rcichsfleischkarte  ein  Vorbild  geschaffen.
Die  Tatsache,  daß  die  süddeutschen  Staaten  trotz  ihres  verhältnismäßig ­
  großen  Mehreichtums  in  der  Rationierung  des  Fleischverbrauchs ­
  vorangegangen  waren,  während  in  den  anderen  deutschen
Staaten  eine  Einschränkung  des  Fleischverzehrs  für  den  Einzelnen
noch  nicht  bestand,  rief  in  der  Bevölkerung  Süddeutschlands  vielfach
Mißstimmung  und  die  Meinung  hervor,  daß  sie  auf  Kosten  der  Allgemeinheit ­
  eingeschränkt  werde,  während  man  umgekehrt  in  Norddeutschland, ­
  wo  man  zwar  keine  Rationierung  eingeführt  hatte,  aber
nicht  entfernt  die  Wochenkopfmenge  von  800  g  geben  konnte,  wo  man
sich  vielmehr  in  vielen  Gebieten  mit  Wochenkopsmengen  von  nur  80  bis
100  g  begnügen  mußte,  unter  Verkennung  der  Bedeutung  der  süddeutschen ­
  Fleischkarte  als  Sperrkarte  mit  Mißvergnügen  die  verhältnismäßig ­
  hohe  süddeutsche  Wochcnmenge  von  800  g  betrachtete.
Diese  in  der  Presse  zum  Ausdruck  gekommenen  Mißstimmungen
legten  der  Reichsfleischstelle  die  Erwägung  nahe,  ob  nicht  wenigstens
für  alle  größeren  Bedarssgcbiete,  vielleicht  unter  Ausschluß  ländlicher ­
  Bezirke,  eine  Rationierung  des  Fleischverbrauchs  für  den  einzelnen ­
  Versorgungsberechtigten  durch  Fleischkarte  erfolgen  sollte.
2.  Die  Einführung  der  R  e  i  ch  s  f  l  e  i  s  ch  k  a  r  t  e  durch
die  Verordnung  vom  21.  August  1916
und  die  W  i  r  k  u  n  g  d  i  e  s  e  r  Verordnung.
Durch  Verordnung  vom  22.  Mai  1916  war  die  Schaffung  eines
Kriegsernährungsamtes  erfolgt  und  die  Reichsfleischstelle  seiner  Aufsicht ­
  unterstellt  worden.  Vom  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamtes
  wurde  nun  schon  kurz  nach  Begründung  dieses  Amtes  der
        <pb n="35" />
        WWWWW8WMW8W

33

Gedanke  zum  Ausdruck  gebracht,  daß  eine  einheitliche  Rationierung
des  Fleischverbrauchs  für  das  ganze  Reich  durch  Fleischkartc  erfolgen

Abschluß  in  tot  Vereinheitliche ­
  Reichsmüsse.

  Die  Arbeiten  hierüber  fanden  ihren
ordnung  vom  21.  August  1916,  welche  die
fleischkarte  brachte.
Die  Verordnung  sieht  vor,  daß  die  Kommnnalverbände  die  Verbrauchsregelung ­
  übernehmen.  Sie  haben  demnach  die  Verteilung
der  Fleischkarten,  die  Belieferung  der  Fleischer  sowie  die  Kontrolle  der
ausschließlichen  Abgabe  von  Fleisch  gegen  Karten  durchzuführen.  Verschiedene ­
  Gemeinden  lösen  die  Aufgabe  durch  eine  weitgehende
Kommunalisierung  der  Fleischversorgung,  indem  sie  das  ihnen  gelieferte ­
  Vieh  übernehmen,  auf  eigene  Rechnung  schlachten  und  den
Fleischern  die  zukommende  Fleischmenge  liefern.  Andere  Gemeinden
wiederum  übernehmen  nur  das  lebende  Vieh  und  verkaufen  es  an
die  Fleischer,  die  dann,  wie  in  Friedenszeiten,  auf  eigene  Rechnung
und  Gefahr  die  Schlachtung  durchführen.  Ländliche  Kommnnalverbände,
  die  sich  aus  der  nächsten  Umgebung  versorgen  können,  lassen
häufig  auch  den  unmittelbaren  Ankauf  des  Viehs  durch  ihre  Fleischermeister ­
  zu  und  überwachen  lediglich  die  Zahl  der  ausgeführten
Schlachtungen.  Zur  gleichmäßigen  Verteilung  der  für  den  Kommunalverband
  anfallenden  Vieh-  und  Fleischmengen  an  die  einzelnen
Fleischer  schlossen  sich  die  Meister  in  vielen  Gemeinden  freiwillig  oder
ans  dem  Zwangswege  zusammen.
Grundlegend  in  der  Neuregelung  der  Versorgung  war  die
F  reiz  ü  g  igkeitder  Fleisch  karte  für  das  ganze  Reichsgebiet.
Die  aus  einer  Stamnikarte  und  mehreren  Abschnitten  bestehende  Fleischkarte
  muß  also  in  sämtlichen  Teilen  des  Reiches  ohne  Rücksicht  auf  ihren
Ausgabcorsi  eingelöst  werden.  Eine  Abschwächung  erfährt  diese
Freizügigkeit  durch  das  zunächst  in  verschiedenen  großen,  dann  aber
auch  in  vielen  mittleren  und  nnmuehr  auch  schon  in  zahlreichen  kleinen
Städten  entsprechend  einer  in  der  Verordnung  ausgesprochenen  Ermächtigung ­
  eingeführte  System  der  sogenannten  Knndcnliste,
eine  Einrichtung,  die  zum  Bezug  von  Fleisch  beim  Fleischcrmeister
  neben  der  Abgabe  der  Karte  auch  noch  die  vorherige  Anmeldung ­
  des  Bedarfs  durch  Eintragen  in  eine  Liste  notwendig  inacht.
Diese  Regelung  wurde  erforderlich,  um  die  Belieferung  der  einzelnen
Fleischer  so  durchzuführen,  daß  auch  tatsächlich  der  gesamte  Bedarf
der  bei  dem  betreffenden  Fleischer  sich  versorgenden'Kundschaft  im
Rahmen  der  zugelassenen  Kartenmenge  gedeckt  werden  sonnte.  Wenn
die  Fleischkarte  nicht  Sperrkarte  bleiben,  sondern  Gew  ährkart  c
werden  sollte,  so  mußte  die  Belieferung  der  einzelnen  Fleischer  durch
Heft  17/18/19  ,
        <pb n="36" />
        34

die  Gemeinden  im  voraus  so  fein,  daß  der  ganze  Bedarf  der
kommenden  oder  laufenden  Woche  gedeckt  war,  was  sich  nur  durch
vorherige  Feststellung  des  Bedarfs  ermöglichen  ließ,  eine  Forderung,
deren  Erfüllungsmöglichkeit  durch  die  sogenannte  Kundenlifte  gegeben
war.  Freizügig  ist  die  Reichsfleifchkarte  in  sämtlichen  Gasthäusern
des  Deutschen  Reiches.  Über  die  Ausgestaltung  der  Reichsfleischkartc,
  über  die  von  ihr  erfaßten  Flcischarten  und  über  die  Regelung
der  Hausschlachtungen  wird  an  anderer  Stelle  dieses  Heftes  (Teil  IV)
bei  Behandlung  der  kommunalen  Fleischwirtschaft  näher  berichtet.
Eine  der  wichtigsten  Bestimmungen  der  Verordnung  vom
21.  August  1016  ist  die,  daß  das  Kriegsernährungsamt  festsetzt,  welche
Hö  ch  st  menge  an  Fleisch  und  Fleischwarcn  auf  die  Fleischkartc  bezogen ­
  werden  darf  und  mit  welchem  Gewichte  die  einzelnen  Arten  von
Fleisch  und  Fleischwaren  auf  die  Hvchstmenge  anzurechnen  sind.
Dadurch  wurde  in  möglichst  weitgehender  Weise  der  allgemein  erhobenen ­
  Forderung  einer  gleichmäßigen  Fleischversorgung  in  allen
Gebieten  des  Reiches  entsprochen.  Die  Reichsfleifchkarte  hat  dähcr
nicht  die  Bedeutung  einer  Sperr-,  sondern  einer  Gewährkarte.  Da
aber  vorauszusehen  war,  daß  Hemmungen  in  der  Belieferung  nicht
ausbleiben  würden,  somit  bei  starrem  Festhalten  an  der  vomPräsidenten
des  Kriegsernährungsamtes  festgesetzten  Wochenhöchstmengc  in  nnterbelieferten
  Kommunalverbänden  sich  Schwierigkeiten  in  der  Gleichmäßigkeit ­
  der  Versorgung  aller  Versorgungsbcrechtigten  ergeben
müßten,  wurde  durch  die  Verordnung  bestimmt,  daß,  wenn  im  Bezirk
eines  Kommunalverbandes  die  Nachfrage  aus  den  verfügbaren  Fleischbeständen ­
  voraussichtlich  nicht  gedeckt  werden  kann,  der  Kommunalverband ­
  die  jeweilig  festgesetzte  Höchstmengc  entsprechend  herabzusetzen ­
  oder  durch  andere  Maßnahmen  für  die  gleichmäßige  Beschränkung ­
  im  Bezüge  von  Fleisch  und  Fleischwaren  oder  einzelner
Arten  davon  zu  sorgen  hat.
Das  bevorstehende  Inkrafttreten  dieser  durchgreifenden  Regelung
ließ  es  nicht  angezeigt  erscheinen,  in  dem  bisherigen  Umlageverfahren
der  Rcichsfleischstelle  eine  Änderung  eintreten  zu  lassen.  Es  wurde
daher  in  den  folgenden  Umlagen  für  die  Zeit  vom  16.  Juli  bis  zum
31.  August  und  vom  1.  September  bis  zum  15.  Oktober  an  der  bisherigen ­
  Berechnungsweise  festgehalten,  wobei  nur  entsprechend  der
Schwierigkeit  der  Aufbringung  wiederholt  eine  Herabsetzung  der
Schlachtungskontingente  erfolgte  und  als  Neuerung  eingeführt  wurde,
daß  dort,  wo  es  die  örtlichen  Verhältnisse  des  Viehbestandes  erforderten, ­
  ein  Austausch  in  der  Heranziehung  der  einzelnen  Viehgattungen ­
  für  die  Versorgung  der  Bevölkerung  nach  den  Wcrtsätzen
        <pb n="37" />
        Schaf  ^1,  Kalb--2,  Schwein  ^4,  Rind  12,  entsprechend  den
verschiedenen  Durchschnittsschlachtgewichten,  zugelassen  wurde.  An
diesem  Umrechnungsverfahren  wurde  bis  in  die  neueste  Zeit
hinein  festgehalten.
Am  2.  Oktober  1916  war.  die  Verordnung  vom  21.  August  1916
und  damit  die  Neichsfleischkartc  in  Wirksamkeit  getreten.  ES  galt
daher  für  die  Reichsfleischstelle,  die  mit  dem  16.  Oktober  1916  beginnende ­
  neue  Umlage  den  leitenden  Gesichtspunkten  der  Verordnung
anzupassen.  Hauptzweck  der  Neichsfleischkarte  war,  möglichst  jedem
versorgungsberechtigten  Einwohner  des  Deutschen  Reiches  die  Wochenmenge ­
  von  250  g  Fleisch  zu  geben.  Es  mußte  die  Berechnung
der  Schlachtungen  für  die  Zivilbevölkerung  hiernach  auf  eine
völlig  ncue  GrundIage  gestellt  werden,  nämlich  auf  die  des
gleichmäßigen  Anteils  der  Zahl  der  Versorgungsberechtigten.
Hierzu  war  es  notwendig,  die  Z  a  h  l  d  e  r  v  c  r  s  o  r  g  u  n  g  s  b  c  -
rechtigten  Bevölkerung  festzustellen.  Dafür  standen  der
Reichsfleischstelle  genaue  Zahlen  der  Selbstversorger  zunächst  nicht  zur
Verfügung.  Sie  ermittelte  daher  durch  Umfrage  bei  den  Bundesregierungen ­
  die  voraussichtlichen  Zahlen  der  Selbstversorger  für  die  in
Aussicht  genommene  Unrlageperiode  von  nunmehr  3  Monaten  (16.  Oktober ­
  1916  bis  zum  15.  Januar  1917).  Die  gesamte  Einwohnerzahl
des  Reiches  nach  der  letzten  bekannten  Volkszählung,  gekürzt  um  die
Selbstversorger  und  um  den  Anteil  der  Kinderkarten,  ergab  die  Zahl
der  versorgungsberechtigten  Bevölkerung,  die  mit  der  Wochcnkopsmenge
der  Neichsfleischkarte  zu  beliefern  war.  Rach  Erfahrungen  der  süddeutschen ­
  Bundesstaaten  über  die  Nichtansnützung  der  Fleischkartenwerden ­
  von  der  ermittelten  Zahl  10  %  abgezogen.  Die  hiernach
verbleibende  Kopfzahl,  vervielfacht  mit  250  g,  ergab  die  für  die  einzelne ­
  Woche  der  Umlageperiode  benötigte  Fleischmenge  in  Grammzahlen. ­
  Diesem  Bedürfe  gegenüber  wurde  die  Deckung  errechnet,  indem
die  zur  Schlachtung  bestimmten  Vieharten  nach  den  schon  früher  genannten ­
  Sätzen  von  200,  40,  80  und  15  leg  Schlachtgewicht  '  in
Muskelfleisch  umgerechnet,  außerdem  die  Ausbeute  aus  Eingeweiden
nach  bekannten  Sätzen  eingestellt  und  das  mutmaßliche  Ergebnis  der
Wildausbeute  und  der  Schlachtung  von  Geflügel  hinzugerechnet  wurde.
Die  Berechnung  war  so  erfolgt,  daß  sich  noch  ein  Überschuß  über  den
Bedarf  ergab.
Die  Reichsfleischmenge,  geteilt  durch  die  Zahl  der  versorgungsberechtigten ­
  Bevölkerung  des  Reiches,  ergab  eine  U  m  I  a  g  e  q  n  o  t  e,
welche,  vervielfacht  mit  der  Zahl  der  versorgungsberechtigten
Bevölkerung  der  einzelnen  Bundesstaaten,  die  jedem  Bundesstaate  zu-3*
        <pb n="38" />
        36

stehende  Fleischmenge  angab.  Diese  wurde  im  Verhältnis  der  durchschnittlichen ­
  Schlachtungen  der  verschiedenen  Tierarten  in  den
Jahren  1911,  1912  und  1913  in  Rinder,  Kälber,  Schweine  und  Schafe
umgerechnet.  Dieser  neue  Schlüssel  beseitigt  die  Ungleichheiten ­
  der  Fleischbelieferung,  die  sich  bisher  daraus  ergeben
hatten,  daß  infolge  des  Bestehens  von  Fleischverarbeitungsindustrien,
infolge  der  durch  das  Vorhandensein  kleiner  Rassen  gegebenen  Notwendigkeit ­
  oder  infolge  der  Gewohnheit,  besonders  leichte  Tiere  zu
schlachten,  und  aus  anderen  örtlichen  Gründen  einzelne  Bundesstaaten
unverhältnismäßig  hohe  Zahlen  an  beschaupslichtigen  Friedensschlachtungen ­
  aufwiesen,  nach  denen  anfänglich  der  Kriegsbedarf
an  Fleisch  bemessen  wurde.  Er  ermöglichte  cs  auch,  die  Zahl  der
zugelassenen  Schlachtungen  nicht  mehr  auf  die  beschaupslichtigen,
sondern  auf  die  gewerblichen  Schlachtungen  abzustellen,  so  daß
nunmehr  auch  für  diejenigen  Bundesstaaten,  in  denen  die  Hausschlachtungen ­
  der  Beschaupslicht  unterliegen,  diese  aus  den  zugeteilten
Schlachtungen  ausschieden.  Der  bisher  eingenommene  Standpunkt,
daß  die  von  der  Reichsfleischstelle  für  den  Bedarf  der  Zivilbevölkerung
der  Bundesstaaten  zugelassenen  Schlachtungskontingcnte  nur  Höchstzahlen ­
  darstellen,  die  keinesfalls  überschritten  werden  dursten,  deren
Unterschreitung  aber  in  das  Belieben  der  Bundesstaaten  gestellt  war,
wurde  nunmehr  verlassen.  Nachdem  für  jeden  Bundesstaat  festgestellt
worden  war,  daß  die  zugeteilten  Schlachtungen  die  Möglichkeit  gaben,
250  g  Fleisch  für  den  Kopf  der  versorgungsberechtigten  Einwohner
in  der  Woche  zu  liefern,  so  mußte  diese  Möglichkeit  durch  die  ungekürzte ­
  Aufbringung  der  für  die  Schlachtungen  erforderlichen
Schlachttierzahl  erfüllt  werden.  So  wurde  —  und  dies  entsprach  der
streng  verfolgten  Tendenz  des  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamtes'— ­
  die  Reichsfleischkarte,  welche  nach  der  Verordnung  vom
21.  August  1916  eine  Sperrkarte  ist,  tatsächlich  eine  Gewährkartc.
Von  Anfang  an  hatte  die  Reichsfleischstelle  darauf  Wert  gelegt,
von  den  Bundesstaaten  Nachweise  über  die  erfolgten
Schlachtungen,  über  das  Durchschnittslebendgewicht  der  Tiere,
über  die  Belieferung  der  Zuschußgebiete  und  die  Versorgung  des  Heeres
zu  erhalten  und  dieses  Material  statistisch  zn  verarbeiten.  Hierzu  kam
nun  auch  die  Schaffung  einer  Übersicht  und  damit  einer  Kontrolle  über
die  Fleischversorgung  zunächst  für  die  Städte  über  50  000,  bald  auch
für  diejenigen  mit  mehr  als  10  000  Einwohnern.  Aus  den  sich
hierbei  ergebenden  Aufstellungen  ist  zu  ersehen,  wie  die  Aufbringung
des  Schlachtviehes  und  die  Verteilung  und  Bewirtschaftung  des
Fleisches  eine  ständige  Verbesserung  erfuhr.  Während  im  Oktober
        <pb n="39" />
        37

1916  von  den  Städten  mit  mehr  als  50  000  Einwohnern  nur  28)2  %
die  Höchstmenge  von  250  g  für  Kopf  und  Woche  ausgaben,  waren  zu
Anfang  Mai  1917  85,7  %  dieser  Städte  in  der  Lage,  die  volle,  nunmehr ­
  vorübergehend  erhöhte  Wochenkopfmenge  von  500  g  zu  liefern.
Wenn  namentlich  in  kleineren  Gemeinden  das  erstrebte  Ziel  der
gleichmäßigen  Belieferung  mit  der  durch  die  Neichsfleischkarte  festgesetzten ­
  Wochenkopfmcnge  nicht  erreicht  wurde,  so  liegt  dies  an  verschiedenen ­
  Gründen,  als  deren  hauptsächlichste  Stockungen  in  der
Viehanlieferung,  Schwankungen  des  Lebendgewichts  und  der
Schlachtausbeute  der  angelieferten  Tiere  und  unzureichende  Ausnützung ­
  der  als  menschliches  Nahrungsmittel  geeigneten  Eingeweide,
des  Blutes,  des  Kopfes  und  der  Unterfüße  (des  sogenannten  Krames)
kn  den  einzelnen  Gemeinden  zu  bezeichnen  sind.
Am  1.  Dezember  1916  wurde  der  Reichsfleischstelle  durch  Vornahme ­
  einer  allgemeinen  Volks-  und  Viehzählung  neues
Material  für  die  Berechnung  der  Fleischversorgung  der  Zivilbevölkerung ­
  zugängig  gemacht.  Hiernach  wurde  die  Umlage  für
die  auf  die  Zählung  vom  1.  Dezember  1916  folgende  Periode,  die
sich  auf  die  Zeit  vom  1.  Februar  bis  zum  30.  April  1917  erstreckte
(für  die  Zeit  vom  16.  bis  31.  Januar  1917  war  die  vorhergehende
Umlage  verlängert  worden),  so  gestaltet,  daß  alle  Bundesstaaten
unbedingt  in  der  Lage  sein  sollten,  die  festgesetzte  Wochenhöchstmenge
von  250  g  Fleisch  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  auch  tatsächlich  zu
geben.  Für  diese  Berechnung  wurden  die  Erfahrungen,  die  in  der
vorhergehenden  Unckageperiode  gemacht  worden  waren,  verwertet.
Besonderen  Angriffen  ausgesetzt  gewesen  war  die  Annahme  der
Reichsfleischstelle,  daß  10%  der  Fleischkarten  nicht  ausgenützt  würden,
da  sich  diese  Annahme  nur  auf  süddeutsche  Erfahrungen  stützte,  deren
Gültigkeit  für  die  übrigen  Reichsgebiete  in  Abrede  gestellt  wurde.
Deshalb  wurde  für  die  Periode  vom  1.  Februar  bis  zum  30.  April
1917  nur  noch  eine  Nichtausnutzung  von  5%  der  versorgungsberechtigten ­
  Zivilbevölkerung  angenommen.  Ferner  ist  von  den  zugeteilten ­
  Schlachttieren  ein  V  e  r  l  u  st  an  Schlachtgewicht  durch
Schwund  und  Hauverlust  in  Höhe  von  8  %  des  Schlachtgewichts  in
Abzug  gebracht  worden.  Endlich  wurde  der  Fleischanfall  aus  Verarbeitung ­
  der  Eingeweide  entsprechend  den  Erfahrungen,  welche  in  den
von  ven  Viehhandelsverbänden  und  Gemeinden  etngerichleten  Zentralwurstereien ­
  gesammelt  worden  waren,  auf  15%  des  Schlachtgewichts
angesetzt,  aber  nur  zur  Hälfte  angerechnet,  da  nach  der  Verordnung
vom  21.  August  1916  Eingeweide  und  Frischwurst  auf  die  Fleischkarte ­
  in  doppelter  Menge  abzugeben  waren.  Wild  und  Geflügel
        <pb n="40" />
        ns

würben  wegen  der  Unsicherheit  und  der  großen  Verschiedenheit  in
der  Anlieferung  nicht  mehr  in  die  Berechnung  einbezogen.
Neben  der  festgesetzten  Wochenhöchstmenge  von  250  g  Fleisch
auf  den  Kopf  der  versorgnngsberechtigten  Bevölkerung  stellte  sich  die
Notwendigkeit  heraus,  denjenigen  Arbeitern,  die  besonders  anstrengende
Leistungen  zu  vollbringen  hatten,  eine  Z  u  l  a  g  e  zu  geben.  Die
Reichsfleischstelle  hatte  schon  im  Sommer  1916  dazu  beigetragen,
namentlich  die  für  die  Heeresausrüstung  wichtigen  Betriebe  durch
besondere  Zuweisungen  in  den  Stand  zu  setzen,  Fabrikkantinen  aufrecht
zu  erhalten  und  ihren  Schwerst-  und  Schwerarbeitern  Zulagen  zu
gewähren.  Hierzu  war  die  Reichsfleisch  stelle  im  Sommer  1916
namentlich  dadurch  in  der  Lage  gewesen,  daß  ihr  größere  Bestände
beschlagnahmter  Konserven  zur  Verfügung  gestanden  hatten  und  daß
eine  allgemeine  Rationierung  des  Fleisches  noch  nicht  durchgeführt  war.
Mit  der  Einführung  der  allgemeinen  Fleischkarte  hatten  diese
Sonderzuweisungcn  ihr  Ende  gefunden,  und  es  war  nicht  mehr
möglich,  ohne  besondere  Vorschrift  die  Arbeiter  über  das  durch  die
Fleischkarte  gewährleistete  Maß  mit  Fleisch  zu  versorgen.  Nach
einer  Anordnung  des  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamtes  erhalten ­
  nunmehr  regelmäßig  im  Wege  der  ordentlichen  Fleischbelieferung
  die  sogenannten  Sch  Werftarbeiter-—  das  sind  im
wesentlichen  die  am  offenen  Feuer  oder  mit  der  Bearbeitung  gesundheitsschädlicher ­
  Stoffe  beschäftigten  Personen  —  eine  Zulage  von
wöchentlich  100  g  Fleisch.  Das  gleiche  bekommen  die  unter  Tage
beschäftigten  Bergarbeiter,  denen  außerdem  noch  eine  Zulage  von
150  g  Wurst  gewährt  wird,  während  die  sogenannten  Schwerarbeiter,
zu  denen  hinsichtlich  der  Fleischversorgnng  nur  die  Angehörigen  der
Eisenbahnverwaltung  und  der  Post  und  die  Arbeiter  bestimmter,  von
den  Kriegsamtsstellen  bezeichneter  Werke  gehören,  60  g  Fleisch
auf  den  Kopf  und  die  Woche  Sonderznlage  erhalten.  Die  Ausgabe
der  Zulagen  erfolgt  durch  Vermittlung  der  Kommunalverbände.  Ein
Jndividualanspruch  des  einzelnen  Arbeiters  auf  die  Zulage  ist  nicht
anerkannt.
Eine  teilweise  Erhöhung  der  Wochenkopfmenge  Fleisch  wurde
notwendig,  als  der  lang  andauernde  Frost  in  den  Monaten  Januar,
Februar  und  März  1917  die  Kartoffelzufuhr  in  die  großen  Städte
unmöglich  machte.  Sie  kam  jedoch  nur  in  denjenigen  Gemeinden  zur
Verabreichung,  in  denen  anderweitige  Aushilfsmittel  nicht  zur  Verfügung ­
  standen.  Anderseits  ermöglicht  es  das  Wesen  der  Reichsfleischkarte
  als  einer  Sperrkarte,  in  Umlageperioden,  in  denen  andere
Nahrungsmittelqnellen  reichlicher  fließen,  die  250  g  Wochenkopf-
        <pb n="41" />
        39

menge  als  Höchstmenge  zu  bestimme»,  die  in  große»  Gemeinden  nnd
Industricbczirkcn  ohne  besondere  garten-  und  landwirtschaftliche
Erzeugung  ausgegeben  werde»  »ruß,  während  sic  in  kleinen  nnd
ländlichen  Gemeinde»  nicht  erfüllt  z»  werden  braucht.

D  i  e
Ers

als

Erhöhung  der  Woche  »fleisch  »re  »ge
atz  für  die  v  e  r  r  i  »  g  e  r  t  e  B  r  o  t  r  a  t  i  o  n.
Als  die  anr  16.  Februar  1917  vorgenommene  Bestandsaufnahme
des  Brotgetreides  ein  Ergebnis  lieferte,  das  eine  weitere  Verabreichung
der  bisherigen  Brotnrenge  unmöglich  machte,  ordnete  der  Präsident
des  Kriegsernährungsamtes  an,  daß  vom  15.  April  1917  ab  bis  auf
iveiteres  die  doppelte  F  I  e  i  s  ch  m  e  n  g  e  gegeben  werden  solle,
es  sei  denn,  daß  ein  zur  Erfüllung  seines  Fleischverbrauchs  das  Vieh
in  seinen  eigenen  Grenzen  aufbringender  Kommunalvcrband  erklärte,
daß  er  in  der  Lage  sei,  zur  Schonung  seines  Viehbestandes  die  Verkürzung ­
  der  Brotration  durch  andere  Nahrungsmittel  zu  ersetzen  und
deshalb  auf  die  Flcischzulagc  zu  verzichten,  ferner  nicht  in  rein  ländlichen ­
  Bezirken,  in  denen  die  Ernährungsverhältnisse  besser  liegen.
Eine  Erhöhung  der  den  S  e  l  b  st  v  e  r  s  o  r  g  e  r  n  zustehenden
Fleischmenge  sollte  nach  Anordnung  des  Präsidenten  des  Kriegsnährungsamtes
  nicht  erfolgen.  Das  hat  zu  vielen  Einwendungen  Anlaß ­
  gegeben.  Nach  einer  Bekanntmachung  des  Präsidenten  des  KriegSernährnngsamtes
  vom  15.  April  1917  erhalten  auch  Selbstversorger
eine  Zusatzfleischkarte,  soweit  sie  ihren  Fleischbedarf  nur  teilweise
durch  Selbstversorgung  decken  und  im  übrigen  Fleischkarten  beziehen.
Soweit  Selbstversorger  ihren  Fleischverbrauch  ausschließlich  durch
Selbstversorgung  decken,  erhalten  sie  die  Zulage  nicht.  Den  Selbstversorgern ­
  wird,  wie  bereits  erwähnt,  soweit  sie  ihren  Bedarf  durch
Schwcineschlachtungen  decken,  beim  ersten  Schwein  nur  die  Hälfte,
bei  dem  zweiten  Schwein  nnd  bei  anderem  Schlachtvieh  nur  drei
Fünftel  des  Schlachtgewichts  angerechnet,  außerdem  wird  den  Selbstversorgern ­
  der  ganze  sogenannte  Kram  (Eingeweide  und  Blut)  ohne
Anrechnung  belassen.  Hierdurch  stellt  sich  die  Wochenfleischmenge  des
Selbstversorgers  beim  ersten  Schwein  ziemlich  über,  beim  Schlachten
weiterer  Schweine  oder  von  anderen  Vicharten  auf  wenig  unter
MO  g.  Zieht  man  in  Betracht,  daß  die  Erhöhung  der  Fleischration
auf  500  g  für  den  Versorgungsberechtigten  nur  eine  vorübergehende
Notstandsmaßnahme  darstellt,  und  daß  der  Selbstversorger  nach
Vorstehendem  dem  Versorgungsberechtigten  gegenüber  in  der
Menge  des  ihm  zur  Verfügung  stehenden  Fleisches  nicht
schlechter  gestellt  ist,  sondern  nur  auf  kürzere  Zeit  einer  ihin  zu ­
        <pb n="42" />
        40

stehenden  Sonderzuteilung  verlustig  geht,  so  erscheint  es  gerechtfertigt,
daß  ihm  nicht  über  die  bereits  zur  Verfügung  stehende  Fleischmengc
hinaus  noch  ein  neuer  Vorteil  durch  Gewährung  einer  weiteren
Zulage  eingeräumt  wurde.  Hierbei  kommt  noch  in  Betracht,
daß  andernfalls  der  durch  die  Notstandsmaßnahme  notwendig  gewordene, ­
  an  sich  schon  äußerst  starke  Eingriff  in  die  Viehbestände  in
einem  bei  der  großen  Zahl  der  Selbstversorger  unerträglichen  Maße
hätte  verstärkt  werden  müssen.
Die  unbedingte  Notwendigkeit,  dafür  zu  sorgen,  daß  die  für
die  Zivilbevölkerung  festgesetzte  Wochenkopfmenge  von  500  g  gegeben
werde,  drückte  der  Umlage  für  die  Zeit  vom  1.  Mai  bis  zum
31.  Juli  1917  ihr  Gepräge  auf.  Es  mußte  die  Umlage  der
Schlachtungen  für  die  Zivilbevölkerung  so  berechnet  werden,  daß
keinesfalls  ein  Ausfall  an  Fleisch  entstand;  daher  lag  den
Berechnungen  das  Bestreben  zugrunde,  diese  möglichst  freigebig  zu
gestalten.  In  diesem  Bestreben  wurde  ganz  davon  abgesehen,  eine
Nichtausnutzung  der  Fleischkarte  in  Rechnung  zu  stellen;  es  wurden
ferner  mit  Rücksicht  darauf,  daß  bei  der  verstärkten  Umlage  auch  auf
jüngere  und  deshalb  leichtere  Tiere  zurückgegriffen  werden  muß,  die
der  Berechnung  zugrunde  gelegten  D  u  r  ch  s  ch  n  i  t  t  s  s  ch  l  a  ch  t  gewichte ­
  herabgesetzt,  und  zwar  bei  Rindern  auf  180  kg,  bei  Kälbern
auf  30  kg,  bei  Schweinen  auf  50  kg;  nur  bei  den  Schafen  wurde  das
bisherige  Schlachtgewicht  von  15  kg  belassen.  Der  Fleischertrag  von
Wild  und  Geflügel  wurde  bei  der  Berechnung  überhaupt  nicht  in  Betracht ­
  gezogen.  Die  Zulagen  für  Schwerstarbciter,  für  die  unter  Tage
arbeitenden  Bergleute  und  für  die  Arbeiter  der  vom  Kricgsamt  benannten ­
  Betriebe  blieben  in  der  bereits  erwähnten  Höhe  bestehen.
Eine  durchgreifende  Änderung  den  bisherigen  Umlagen  gegenüber  erfolgte ­
  dadurch,  daß  die  den  Bundesstaaten  zugeteilten  Schlachtungskontingente
  nicht  mehr  als  Höchstzahlen  oder  wie  in  den  beiden  letzten
Umlageperiodeu  als  zu  erfüllende  Zahlen,  sondern  unnnrehr  als
R  i  ch  t  z  a  h  l  e  n  ausgestellt  wurden,  mit  dem  ausdrücklichen  Hinweise,
daß,  wenn  das  Ziel,  500  g  auf  die  Woche  und  den  Kopf  der  Versorgungsberechtigten ­
  ausgegeben,  sich  mit  den  zugeteilten  Zahlen  der  gewerblichen ­
  Schlachtungen  nicht  erreichen  ließe,  eine  Überschreitung  der
Schlachtungszahlen  zulässig  und  nötig  sei.  In  der  Berechnung  der
Zahlen  der  Versorgungsberechtigten  trat  insofern  eine  Änderung  ein,
als  die  Zahl  der  Selbstversorger  nicht  mehr  auf  Grund  von  Zählungen
oder  Schätzungen  der  Bundesstaaten  erfolgte,  sondern  aus  den  der
Reichssleischstelle  jetzt  bekannten  Zahlen  der  Hausschlachtungcn  und
der  bei  diesen  für  die  Selbstversorger  sich  ergebenden  Schlachtgewichte
        <pb n="43" />
        41

so  errechnet  wurde,  daß  auf  je  100  kg  Schlachtgewicht  aus  Hausschlachtungen ­
  4  Vollsclbstversorger  gerechnet  wurden.
Die  Deckungdes  durch  den  teilweisen  Ersatz  von  Brot  durch
Fleisch  entstehenden  Mehrbedarfs  an  Schlachtvieh  für  die  Versorgung ­
  der  Zivilbevölkerung  war  nur  durch  eine  sehr  starke  Heranziehung ­
  der  Rinder  zu  den  Schlachtungen  möglich,  weil  damit  gerechnet
werden  mußte,  daß  die  vom  1.  Mai  ab  eintretende  Senkung  der
Schweinepreise  voraussichtlich  eine  so  starke  Abstoßung  von  Schlachtschweinen ­
  zur  Folge  haben  würde,  daß  für  die  Zeit  nach  dem  1.  Mai
wohl  nur  noch  eine  verhältnismäßig  geringe  Zahl  Schweine  für
Schlachtzwecke  zur  Verfügung  stehen  würde.  Die  Reichsfleischstclle
mußte  infolgedessen  die  Zahl  der  für  die  Zivilbevölkerung  bestimmten
Schweineschlachtungen,  die  in  der  Zeit  vom  1.  Februar  bis  zum
30.  April  noch  529  000  betragen  hatte,  auf  200  000  herabsetzen.  Eine
stärkere  Heranziehung  der  Schafe  kann  zur  Deckung  des  Mehrbedarfs
an  Fleisch  nicht  in  Betracht-kommen,  da  deren  Erhaltung  und  Vermehrung ­
  mit  Rücksicht  auf  die  Notwendigkeit  der  Wollerzeugung  mit
allen  Mitteln  angestrebt  werden  muß.  Bei  den  Kälbern  ergab  sich  durch
Mehrschlachtung  voraussichtlich  eine  Ersparungsmöglichkeit  für
30  000  Rinder.  Während  in  der  Zeit  vom  1.  Februar  bis  zum
30.  April  zur  Deckung  des  Fleischbedarfs  für  die  Zivilbevölkerung
300  000  Rinder  notwendig  waren,  stieg  nunmehr  der  Bedarf  auf
1337  000  Stück,  und  bei  einer  Gegenüberstellung  des  früheren  und
jetzigen  Gesamtbedarfes  für  Heer  und  Zivilbevölkerung  ergab  es  sich,
daß  statt  800  000  Rinder  wie  in  der  letzten  Umlagepcriode  1800  000
Stück  geschlachtet  werden  mußten.
Die  Aufbringung  einer  derartigen  Rindermenge  bedeutet
einen  scharfen  Eingriff  in  die  Rinderbestände  und  damit
ein  Abweichen  von  den  bisherigen  Richtlinien  der  Reichsflcischstelle,
die  bei  allen  früheren  Umlagen  das  Bestreben  hatte,  die
Rinderbestände  nicht  stärker  in  Anspruch  zu  nehmen,  als  eS  sein
darf,  ohne  ihre  Leistungsfähigkeit  in  Frage  zu  stellen.  Wenn  dabei  die
prozentuale  Entnahme  absichtlich  unter  der  friedcnsmäßigen  Abstoßung ­
  blieb,  so  geschah  dies  auch  aus  dem  Grunde,  weil  eine
Schwächung  des  für  die  Feldbestellung  unbedingt  notwendigen
Spannviehs  nicht  stattfinden  durfte,  es  im  Gegenteil  bei  dem  Fehlen
der  großen  Zahl  (etwa  1  Million)  früher  in  der  Landwirtschaft
benutzter  Pferde  sogar  notwendig  war,  eine  Steigerung  der  Zahl
des  Gespannvichs  zu  erreichen.  Auch  die  Kuhklasse  des  Rindviehbestandes ­
  sollte  in  dem  bisherigen  Umfange  erhalten  werden,  weil
die  Milcherzeugung  des  einzelnen  Tieres  während  des  Winters
        <pb n="44" />
        42

infolge  des  Mangels  an  Kraftfutter  erheblich  zurückgegangen  war
und  bei  einer  Verminderung  der  Küpfzahl  noch  ein  weiterer  Rückschritt ­
  in  der  Milcherzeugung  eintritt.  Der  häufig  gemachte
Einwurf,  daß  eine  Verminderung  der  Kopfzahl  eine  Erhöhung  der
Einzellcistung  infolge  der  dann  auf  das  einzelne  Tier  treffenden
höheren  Futtermenge  mit  sich  bringen  würde,  trifft  nach  Lage  der
Verhältnisse  nicht  zu,  da  uns  während  des  Winters  Kraftfuttermittel
  in  nennenswerter  Menge  nicht  zur  Verfügung  stehen.  Das
wichtigste  hier  in  Betracht  kommende  Kraftfuttermittel,  das  im
Jnlande  erzeugt  wird,  ist  die  Kleie,  deren  Menge  und  Wirkung  aber
mit  dem  Grade  der  steigenden  Ausmahlung  des  Getreides  sinkt.
Eine  Verminderung  der  Rindviehbestände  brachte  also  im  wesentlichen ­
  nur  die  Möglichkeit  mit  sich,  dem  einzelnen  Tiere  noch  mehr
Rauhfutter  zu  geben,  als  es  gegenwärtig  der  Fall  ist.  Davon  eine
Erhöhung  der  Milcherzeugung  zu  erwarten,  ist  abwegig,  weil  bei
einer  guten  Rauhfutterernte,  wie  wir  sic  1816  hatten,  die  Aufnahme-.
fähigkeit  der  Tiere  an  Rauhfutter  voll  gedeckt  wird.  Nur  von  den:
Rübenvorrat  würde  bei  einer  Verringerung  der  Stückzahl  eine  etwas
größere  Menge  auf  das  einzelne  Tier  entfallen,  vorausgesetzt,  daß
eine  gleichmäßige  Verteilung  des  für  die  tierische  Ernährung  zur
Verfügung  stehenden  Rübenvorrats  auf  alle  Milchkühe  möglich  wäre,
was  aber  kaum  der  Fall  sein  dürste.  Auch  bezüglich  des  Jungviehs,
das  vor  allem  als  Magervieh  zur  Besetzung  der  Weiden  in  Betracht
kommt,  war  es  bei  der  Lage  der  Verhältnisse  unter  allen  llnrständcn
geboten,  kein  Stück  Vieh  mehr  zur  Schlachtung  zu  bringen,  als  zur
Deckung  des  Bedarfs  notwendig  erscheint.  Die  Magerviehbestände
sind  unumgänglich  notwendig,  uni  als  Weidevieh  das  uns  einzig  und
allein  in  großer  Menge  zur  Verfügung  stehende  Kraftfuttermittel,
das  eiweißreiche  junge  Gras,  auszunutzen.  Dies  ist  jedoch  nur
bei  voller  Besetzung  der  Weiden  möglich,  weil  nur  dann  das  Weidegras
  in  jungem  Zustande  von  den  Tieren  aufgenommen  und  vor  ltberständigwerden
  und  Verholzung  der  jungen  Teile  bewahrt  wird.
Abgesehen  von  diesen  Gesichtspunkten  war  sich  die  Rcichsfleischstelle
  klar  darüber,  daß  die  Rinderbestände  bei  der  unsicher  gewordenen
Grundlage  der  Schweinehaltung  eine  unentbehrliche  R  e  s  e  r  v  e  bilden
müssen,  deren  Heranziehung  dann  erfolgen  sollte,  wenn  die  Verhältnisse ­
  auf  den  anderen  Gebieten  der  Lebensmittelversorgung  dies  notwendig ­
  machten.  Dieser  Fall  ist  im  April  1917  eingetreten,  und  er
zeigt,  daß  die  möglichste  Schonung  der  Rindviehbeständc  keine
ungesunde  Anfammlungspolitik,  sondern  eine  notwendige  Maßnahme
vorausschauender  Wirtschaftspolitik  war.
        <pb n="45" />
        43

Bci  der  am  1.  März  1917  vorgenommenen  Zählung  wurde
insgesamt  ein  Bestand  von  10  714000  Kühen  und  Kalbinnen  im
Alter  von  mehr  als  2  Jahreil  festgestellt,  worunter  sich  angeblich
1230  000  Tiere  befanden,  die  weder  in  Milch  noch  trächtig
waren.  Solche  nicht  in  unmittelbarer  Nutzung  stehenden  Tiere
können  ohne  Schädigung  der  Betriebe  zur  Schlachtung  herangezogen ­
  werden.  Nun  kann  wohl  mit  Recht  der  Einwand  erhoben
werden,  daß  diese  Feststellung  deswegen  nicht  einwandfrei  ist,  weil
die  Angabe  der  milchenden  Tiere  für  den  Viehhalter  die  Verpflichtung
zur  Ablieferung  von  Milch  oder  Fett  mit  sich  bringt.  Deshalb  dürfte
die  Annahme  begründet  sein,  daß  manche  nur  mehr  wenig  Milch
gebende  Kuh  als  trocken  stehend  in  die  Zählungsliste  eingetragen
wurde.  Die  Besitzer  waren  sich  wohl  nicht  darüber  klar,  daß  die
Bezeichnung  der  Tiere  als  trocken  stehend  die  Gefahr  mit  sich  brachte,
daß  bci  der  Deckung  des  Schlachtviehbedarfs  diese  Tiere  in  erster
Linie  entnommen  werden.  Wenn  die  Zahl  der  1,2  Millionen  nicht
in  Milch  befindlicher  Kühe  bei  der  Zählung  vom  1.  März  1917
richtig  angegeben  gewesen  wäre,  mußten  immer  noch  600  000  Rinder
als  Restbetrag  aufgebracht  werden,  die  nur  dem  Bestände  des  Jungviehes ­
  von  1  bis  2  Jahren  entnommen  werden  konnten.  Dabei
konnten  natürlich  nur  die  über  18  Monate  alten  Tiere  in  Frage
kommen,  da  jüngere  Tiere  —  abgesehen  von  Jungbullcn,  die  bei
guter  Fütterung  schon  im  Alter  von  °/ 4  Jahren  schlachtreif  sein
können  —  ein  zu  geringes  Lebendgewicht  und  eine  zu  geringe
Schlachtausbeute  liefern.  Auf  diese  Weise  hätte  es  nach  rein
theoretischer  Berechnung  und  rein  zahlenmäßiger  Würdigung  des
Zählungsergebnisses  vom  1.  März  1917  möglich  sein  sollen,  die  für
die  verstärkte  Umlage  notwendige  Zahl  der  Schlachtrinder  aufzubringen, ­
  ohne  daß  die  milchenden  Kühe,  die  Bullen  und  Zugochsen
herangezogen  werden  mußten.  Tatsächlich  lagen  aber  die  Verhältnisse ­
  anders,  und  eine  genauere  Prüfung  der  Zählungsergebuisse
vom  1.  März  1917  ließ,  zusammen  mit  der  Erfahrung,  daß  schon
bei  der  früheren  Umlage,  bei  der  etwas  über  4%  der  Tiere  über
3  Monate  dem  Rinderbestande  entnommen  wurden,  eine  kleine  Zahl
Milchkühe  zur  Schlachtung  gelangte,  keinen  Zweifel,  daß  zur  Erfüllung ­
  der  verstärkten  Umlage  ein  weiterer  Eingriff  in  die
M  i  l  ch  k  u  h  b  e  st  ä  n  d  e  unvermeidlich  war.  Die  verstärkte  Umlage
für  die  Periode  April  bis  Juli  beanspruchte  9,38  %  der  Rinder  über
3  Monate,  also  über  das  Doppelte  der  durchschnittlichen  Entnahme
in  den  Vorperioden,  bei  der  schon  die  Schlachtung  von  Milchkühen
nicht  vermieden  werden  konnte.
        <pb n="46" />
        44

Es  braucht  wohl  nicht  weiter  begründet  zu  werden/  daß  die
Rinderbestände  nach  der  vorübergehend  starken  Entnahme  wiederum
besonderer  Schonung  bedürfen  werden;  das  ergibt  sich  schon
aus  der  Tatsache,  daß  nach  Ablauf  der  Versorgungsperiode  Mitte  April
bis  Ende  Juli  die  Klasse  der  Milchkühe  auf  voraussichtlich  9 1 / 2  Millionen ­
  zurückgegangen  sein  wird,  da  wegen  der  Schlachtung  des"Nachwuchses
  eine  Ergänzung  nicht  stattfinden  kann.  Auch  die  Jungviehbestände, ­
  die  jetzt  teilweise  für  die  Schlachtung  Verwendung  finden
nlußten,  bedürfen  dann  dringend  der  Auffüllung,  um  sowohl  die  zur
Zucht  untauglich  werdenden  Kühe  und  Bullen,  als  auch  die  wegen
Arbeitsunfähigkeit  ausscheidenden  Zugtiere  zu  ersetzen.  Die  Tatsache
aber,  daß  nach  Ablauf  des  Vierteljahres,  für  das  die  Erhöhung  der
Fleischmenge  vorgesehen  ist,  die  Weidemastgebiete  ihr  Vieh  abstoßen
und  auch  aus  den  anderen  Viehbeständen  Tiere  infolge  Unbrauchbarwerdens ­
  zur  Zucht  und  zur  Milcherzeugung  für  die  Schlachtung  zur
Verfügung  stehen,  gibt  die  Gewähr  dafür,  daß  unsere  regelmäßige
Fleifchversorgung  nach  Ablauf  der  bis  Ende  Juli  währenden  Versorgungsperiode ­
  aufrechterhalten  werden  wird,  wenn  die  verstärkte
Wochenkopfmenge  von  500  g  in  der  neuen  Versorgungsperiode,  in
der  die  Brot-Notstandsaktion  zu  Ende  geht,  wieder  durch  die  gewöhnliche ­
  250  A-Wochenkopfmenge  mit  den  Zulagen  für  Schwer-,
Schwerst-  und  unter  Tage  tätige  Arbeiter  ersetzt  wird.
4.  Allgemeine  Maßnahmen  zur  Erleichterung  der
Viehbewirtschaftung.
Die  vorübergehenden  starken  Ansprüche  an  die  Rinderbestände
machten  es  in  den  meisten  Bundesstaaten  notwendig,  an  Stelle  der
freiwilligen  Aufbringung  durch  den  Händler  oder  Kommissionär  die
Enteignung  oder  Androhung  der  Enteignung  und  Aufbringung
durch  den  Kommunalverband  durchzuführen.  Dabei  war  es  zwar  nicht
nötig,  den  Handel  vollständig  auszuschalten,  aber  es  war  die  Art
seiner  Mitwirkung  zu  ändern.  Während  der  Handel  bisher,  in  manchen
Bundesstaaten  mehr,  in  anderen  weniger,  tatsächlich  den  Kaufabschluß
bewirkte  und  von  seiner  Beschäftigung  in  Friedenszeiten  lediglich
dadurch  abwich,  daß  statt  der  Verhandlungen  über  den  Verkaufspreis ­
  der  Höchstpreis,  der  meistens  als  llbernahmepreis  galt,  eintrat,
ist  seine  Tätigkeit  nunmehr  meistens  auf  die  Abwicklung  der  Abnahmeund
  Transportgeschäfte  beschränkt  worden,  ein  Gebiet  der  Betätigung,
bei  dem  der  Handel  im  Hinblick  auf  seine  langjährigen  Erfahrungen
unentbehrlich  ist.
        <pb n="47" />
        45

Aufgabe  der  Verwaltungsbehörden  der  Bundesstaaten  ist  cs,
die  Umlagen  so  unterzuverteilen,  daß  der  unvermeidbare  Eingriff  in
die  Viehbestände  möglichst  schonend  vor  sich  geht.  Hierzu  ist  eine
ständige  Kenntnis  der  Viehbestände  erforderlich.  Die  Neichsfleischstelle
  hat  bereits  im  Frühjahr  1916  die  Anregung  zur  Schaffung  von
Viehkatastern  gegeben,  leider  ohne  daß  es  damals  bei  der  Überlastung ­
  der  Behörden  und  dem  Mangel  an  Personal  möglich  gewesen
wäre,  die  allgemeine  Durchführung  dieser  Maßregel  zu  erwirken.  Die
wachsende  Schwierigkeit  der  Viehaufbringung  hat  im  Laufe  der  letzten
Zeit  jedoch  einer  Reihe  von  Landesfleischstellen  Veranlassung  gegeben,
die  Einrichtung  von  Viehkatastern  nunmehr  zu  betreiben,  um  dauernd
über  die  Entnahmefähigkcit  der  Viehbestände  in  den  einzelnen  Aufbringungsbezirken ­
  und  -orten  unterrichet  zu  sein.  Damit  die
Viehkataster  diesem  Zweck  entsprechen,  müssen  sie  außer  über
den  gesamten  Viehbestand  darüber  Aufschluß  geben,  welche  Tiere
in  den  einzelnen  Monaten  der  jeweilig  laufenden  ümlageperiode
als  Schlachtware  abgegeben  werden  können.
Um  die  Verteilung  der  für  das  Reich  aufzubringenden  Viehmengen
  den  in  den  Bundesstaaten  vorhandenen  Beständen  möglichst
anzupassen,  hat  die  Reichsfleischstelle  darauf  hingewirkt,  daß  außer
deu  jährlichen,  am  1.  Dezember  stattfindenden  Viehzählungen  alle
Vierteljahre  Viehzwischcnzählnngcn  stattfinden.  Auf  ihre
Anregung  hin  führten  bereits  im  Sommer  und  Herbst  1916  verschiedene ­
  Bundesstaaten  vierteljährliche  Erhebungen  ein.  Durch  die
Bundesratsverordnung  vom  30.  Januar  1917  (R.  G.  Bl.  Seite  81)
sind  nunmehr  für  das  ganze  Reichsgebiet  regelmäßige  vierteljährliche
Viehzählungen  am  1.  März,  1.  Juni,  1.  September  und  1.  Dezember
angeordnet,  deren  Ergebnisse  der  Errechnung  der  vierteljährlichen  Viehumlagen
  zugrunde  gelegt  werden.
Um  d'e  Eingriffe  in  die  Viehbestände  möglichst  schonend  zu
gestalten,  versuchte  die  Reichsfleischstelle,  die  aufgegebenen  Lieferungen
der  periodisch  wechselnden  Abgabefähigkeit  der  Viehbestände  in  den
einzelnen  Bundesstaaten  möglichst  anzupassen.  Es  sind  in  bezug  auf
die  zeitliche  Verschiedenheit  der  Lieferungsfähigkeit  drei  Gebiete  im
Reiche  zu  unterscheiden:
Die  Weidegebiete  beginnen  mit  der  Abstoßung  des  Viehes  zur
Schlachtung  im  August  und  liefern  ihr  letztes  Vieh  in  der  ersten
Hälfte  des  Dezembers.  Die  Winterstallmastgebiete  dagegen  können
ihr  Schlachtvieh  in  der  Zeit  von:  Januar  bis  Mai  abgeben,  wogegen
in:  Süden  Deutschlands  und  in  Mitteldeutschland  mit  vorwiegendem
Kleinbesitz  die  Vichabstyßung  mehr  über  däS  ganze  Jahr  verteilt  ist,
        <pb n="48" />
        in

^  wobei  allerdings  in  gewissen  Monaten,  so  z.  B.  vor  Beginn  der  Grünfütterung
  oder  vor  Eintritt  der  Winterstallhaltung,  eine  vermehrte
Abstoßung  stattfindet.
Diesen  verschiedenen  Verhältnissen  paßt  die  Reichsfleischstcllc
ihre  Forderungen  an,  indem  sie  es  soweit  irgend  möglich  den  einzelnen
Bundesstaaten  überläßt,  in  Perioden  erhöhter  Lieferungsfähigkeit
mehr  Tiere  anzuliefern,  als  die  Umlage  fordert,  um  sich  für  die
Perioden  der  geringeren  Lieferungsfähigkeit  Entlastung  zu  sichern.
Eine  Schwierigkeit  mußte  bei  der  Schlachtviehaufbringung  überwunden ­
  werden,  die  dadurch  entstand,  daß  es  nötig  war,  zwischen  den
einzelnen  Bundesstaaten  des  Reiches  den  Verkehr  in  Nutz  -  und
Zuchtvieh  aufrechtzuerhalten.  Bei  Beginn  der  Bewirtschaftung
der  Viehbestände  erließen  die  meisten  Bundesstaaten,  vielfach  sogar
einzelne  Provinzen  und  selbst  Kreise,  Ausfuhrverbote  mit  der  Begründung, ­
  daß  sie  jede  Verminderung  der  ihrer  Bewirtschaftung  unterstellten
Viehbestände  vermeiden  müßten,  wenn  sie  in  der  Lage  sein  sollten,
das  ihnen  aufgegebene  Lieserungssoll  auch  tatsächlich  zu  erfüllen.
Dieses  Vorgehen,  das  die  in  jahrelanger  Entwicklung  eingetretene
Arbeitsteilung  in  der  Viehhaltung  gefährdete,  mußte  beseitigt  werden,
wenn  nicht  weite  Gebiete,  die  auf  Zufuhr  von  Nutz-  und  Zuchtvieh
dringend  angewiesen  waren,  in  ihren  Betrieben  zu  nngunsten  der
ganzen  Wirtschaftsführung  Schaden  leiden  sollten.  Die  Reichsfleischstelle ­
  schlug  daher  mit  Rundschreiben  vom  28.  Juni  1916  den  Bundesstaaten ­
  vor,  in  eine  Regelung  des  Verkehrs  mit  Nutz-  und  Zuchtvieh
auf  folgender  Grundlage  einzuwilligen:
Die  ausgeführten  und  eingeführten  Viehmengen  werden  der
Reichsfleischstelle  angemeldet,  die  die  erfolgte  Viehverschiebnng  in
nachstehender  Weise  berücksichtigt:  Bei  der  Errechnung  der  Umlage
werden  dein  Ausfuhrgebiete  die  zur  Ausfuhr  gelangten  Tiere  seinem
bei  der  letzten  Erhebung  ermittelten  Viehbestände  über  3  Monate  zugezählt, ­
  so  daß  der  Errechnung  ein  Viehbestand  zugrunde  gelegt  wird,
der  vorhanden  wäre,  wenn  die  Ausfuhr  tatsächlich  nicht  stattgefunden
Hütte.  Hiernach  wird  nach  dem  bereits  geschilderten  Verhältnis
umgelegt,  d.  h.  es  wird  für  den  Viehbestand  des  Bundesstaates  nach
dem  Umlageschlüssel  das  Lieserungssoll  berechnet.  Von  der  hiernach
zu  liefernden  Schlachtviehmenge  wird  aber  die  Zahl  des  ausgeführten
Zucht-  und  Nutzviehs  abgezogen,  so  daß  sich  die  Anforderungen  an
Schlachtvieh  um  die  Zahl  des  ausgeführten  Nutzviehes  verringern. ­
  Umgekehrt  wird  beim  empfangenden  Bundesstaate  das  eingeführte ­
  Nutzvieh  zunächst  von  der  durch  die  Zählung  festgestellten
Gesamtzahl  des  Rinderbcstandcs  über  3  Monate  abgezogen  und  dann
        <pb n="49" />
        47

nach  Errechnung  der  Schlachtviehumlagc  der  aufzubringenden  Viehmenge
  hinzugezählt.  Auf  diese  Weise  sind  die  Gebiete,  die  in  Friedenszeiten ­
  Nutz-  und  Zuchtvieh  ausführen,  in  der  Lage,  dies  auch  jetzt
zu  tun,  ohne  befürchten  zu  müssen,  daß  ihre  durch  die  Ausfuhr  verringerten ­
  Viehbestände  bei  der  Schlachtviehumlagc  dann  allzu  stark
herangezogen  werden.
5.  V  i  eh  -  und  Flei  s  ch  ei  u  fuh  r.  Fleischb
  c  w  i  r  t  s  ch  a  f  t  u  n  g.
Durch  Bundesratsverordnung  vom  18.  März  1916  (R.  G.  Bl.
Seite  175)  ist  die  Einfuhr  von  Vieh,  Fleisch  und  Fleischwaren  aus
dem  Auslande  in  den  Händen  der  Z  e  n  t  r  a  l  -  E  i  n  k  a  n  f  s  g  e  s  c  lisch ­
  a  f  t  zentralisiert.  Durch  Bekanntmachung  vom  24.  Dezember  1916
(R.  G.  Bl.  Seite  1431)  wurden  auch  Wild,  Geflügel  und  Wildgeflügel ­
  dieser  Zentralisation  unterworfen.
Die  Verteilung  des  aus  dem  Auslande  eingeführten  Schlachtviehes ­
  und  Fleisches  einschließlich  der  Fleischwarcn  ist  eine  der  Aufgaben ­
  der  Neichsfleifchstelle.  Die  Menge  der  in  Betracht  kommenden
Einfuhren  ist  starkem  Wechsel  unterworfen,  je  nach  der  Abgabcfähigkeit
und  dem  Abgabebedürfnis  der  für  die  Einfuhr  in  Frage  kommenden
Länder.  Die  Einfuhr  verwendet  die  Reichsfleisch  stelle  dazu,  um
einen  Reservebestand  an  Fleisch  zur  schleunigen  Aushilfe  in  besonderen ­
  Fällen  anzusammeln,  einzelnen  Teilen  des  Reiches  bei  vorübergehender ­
  Schwierigkeit  in  der  Ausbringung  von  Schlachtvieh
außerordentliche  Zuschüsse  zu  gewähren,  allerdings  nicht,  ohne  daß
diese  Zuschüsse  dem  betreffenden  Bundesstaate  ans  seine  späteren  Lieferungen ­
  angerechnet  würden,  und  für  andere  besondere  Anforderungen.
So  war  es  möglich,  im  Sommer  1916  vor  Durchführung  der  gleichmäßigen ­
  Rationierung  ans  den  Reservebeständen  besondere  Zuweisungen ­
  für  Badeorte  zu  machen  und  diesen  dadurch  die  Aufrechterhaltung ­
  ihrer  Betriebe  zu  ermöglichen.  Für  das  Jahr  1917  reichen
hierzu  die  Reservebestände  nicht  aus,  sie  müssen  auch  für  andere  Notstandsmaßnahmen ­
  geschont  und  bereitgehalten  werden.  Es  ist  dies
aber  auch  bei  dem  nunmehr  durchgeführten  System  gleicher  Rationierung ­
  durch  die  Ncichsfleischstelle  nicht  mehr  nötig.  Der  Ersatz
erfolgt  jetzt  durch  Ausgabe  eines  Vorschusses  seitens  des  Bundesstaates,
dem  der  Badeort  angehört,  und  durch  Abrechnung  zwischen  den  beteiligten ­
  Bundesstaaten  auf  Grund  vorgeschriebener  Ab-  und  Anmeldungen. ­

Eine  Erweiterung  erfuhren  die  Einfuhren  aus  dem  Auslande
dadurch,  daß  auf  Veranlassung  der  Neichsfleischstellc  bestimmte  Fleisch ­
        <pb n="50" />
        48

teile  neu  ober  in  verstärktem  Maße  zur  Einfuhr  gebracht  werden.
Diese  naturgemäß  nur  zu  unmittelbarem  Verbrauche  geeigneten  Teile
kommen  zur  Verwendung,  um  in  Gegenden  mit  starkem  Bedarf  an
Wurst,  namentlich  auch  an  Streichwurst,  deren  Herstellung  weit  über
das  Maß  hinaus  zu  verstärken,  welches  die  Schlachtungen  der  betreffenden ­
  Orte  erlauben  würden.
Auf  Anraten  der  Reichsfleischstelle  sind  die  mit  der  unmittelbaren
Fleischverwertung  betrauten  Behörden  (Landes-  und  Provinzialfleischstellen, ­
  Kommunalverbände  und  einzelne  Gemeinden)  in  großem
Umfang  dazu  übergegangen,  eigene  Zentralwurstereien
und  Fleischverwertungsan  st  alten  einzurichten.  In
diesen  wird  durchweg  ein  gutes,  sehr  häufig  ein  mustergültiges
und  preiswertes  Erzeugnis  hergestellt.  Dieses  Urteil  wird
durch  vereinzelte  Bemängelungen  in  der  Presse,  die  nicht  durchweg
aus  lautere  Beweggründe  zurückzuführen  sind,  nicht  beeinträchtigt.
Durch  die  zentrale  Verwertung  wird  nicht  nur  mit  der  starken
Steigerung  der  Erzeugung  dem  vorhandenen  sehr  starken  Bedürfnis
der  Bevölkerung  nach  Wurst,  welche  wegen  des  geringeren  Preises,
des  größeren  Volumens  und  der  leichteren  Teilbarkeit  und
Verwendbarkeit  von  vielen  Kreisen  dem  Frischfleisch  vorgezogen
wird,  entsprochen;  es  wird  durch  sie  auch  die  Verwertung
an  sich  einwandfreien,  zur  Verwertung  als  Frischfleisch  aber  z.  B.
wegen  Magerkeit  weniger  geeigneten  Viehes  in  zweckdienlicher
Weise  ermöglicht.  Bei  der  durch  die  Verhältnisse  notwendig
gewordenen  Zuteilung  der  Schlachttiere  oder  des  Fleisches  an  die
Schlächter  wäre  die  Zuteilung  eines  solchen  Tieres  oder  seines
Fleisches  zur  unmittelbaren  Ausgabe  an  die  Versorgungsberechtigten
eine  Unbilligkeit.  Ferner  wäre  die  Verwertung  zur  Wurstbereitung
durch  den  einzelnen  Schlächter  ebensowenig  möglich,  wie  die  Herstellung ­
  einer  guten  Wurst  aus  den  dem  einzelnen  Schlächter  zufallenden ­
  wenigen  Abfällen  und  Eingeweiden,  während  im
zentralisierten  Betrieb  ein  richtiger  Ausgleich  und  damit  eine  geeignete
Zusammensetzung  des  Wurstgutes  sich  unschwer  finden  läßt,  wie  auch
die  volle  Ausnutzung  aller  verwertbaren  Teile  des  Tierkörpers  im
zentralisierten  Betriebe  leichter  möglich  ist  als  im  Einzelbetriebe,  dem
in  der  Woche  nur  ein  Tier  oder  ein  Teil  eines  Tieres  zugewiesen
wird,  und  dem  unter  den  jetzigen  Verhältnissen  die  Möglichkeit  fehlt,
die  ihm  überwiesenen  Abfälle  durch  Einkauf  anderer  für  die  Wurstherstellung ­
  zu  verbessern.  Meistens  war  es  möglich,  bei  Schaffung  solcher
zentralen  Anstalten  sich  vorhandener  stilliegender  Fleischwarenfabriken
zu  bedienen,  aber  auch  in  anderen  stilliegenden  Betrieben  erfolgte  die
        <pb n="51" />
        49

)

Einrichtung  in  oft  überraschend  gelungener  Weise.  Die  Zahl  dieser
Betriebe  ist  noch  jetzt  in  ständigem  Steigen  Begriffen;  die  mit  ihnen
gemachten  Erfahrungen  sind  günstig.
6.  S  ch  l  u  s;  b  e  m  e  r  k  u  »  g  e  u.
Es  steht  außer  Zweifel,  daß  die  Organisation  der  Fleischversorgung ­
  ihre  besonderen  Schwierigkeiten  bietet.  Sie  läßt  sich  nicht
ausbauen  wie  beispielsweise  die  Organisation  der  Brotversorgung.
Getreide  kann  man  als  Stapelware  beliebig  lagern  und  hinschassen,
wohin  man  es  will.  Man  kann  frühzeitig  abnehmen,  was  erst  später
verbraucht  werden  soll.  Man  kann  es  leicht  loslösen  von  der  Gegend,
aus  der  es  stammt.  Bei  den  Viehbeständen  ist  eine  Herauslösung
aus  ihrem  Wirtschastskreise  vor  der  Entnahme  zur  Erfüllung  der
Umlage  eine  Unmöglichkeit.  Bis  zum  letzten  Zeitpunkt  muß  das  Vieh
an  der  Stelle  bleiben,  wo  es  das  Futter  ausnützt,  und  wo  seine  täglichen ­
  Erzeugnisse,  Milch  und  Dünger,  verwertet  werden  müssen.  Auch
der  Transport  muß  mit  Beschleunigung  und  unter  Vermeidung  jeder
Stockung  durchgeführt  werden,  da  die  Tiere  bei  längeren  Transporten ­
  erheblich  an  Gewicht  verlieren.
Aus  diesen  Umständen  ergibt  es  sich,  daß  eine  ausschließlich  zentrale ­
  Organisation  für  die  Fleischbewirtschaftung  nicht  in  Frage
kommen  konnte.  Die  für  das  Reich  geschossene  Organisation,  die
Reichsfleischstelle,  mußte  im  wesentlichen  dazu  dienen,  die  grundlegenden ­
  Berechnungen  sowohl  für  die  Aufbringung  als  auch  für  die
Verteilung  des  Schlachtviehs  aufzustellen,  die  nötigen  Anordnungen
für  die  Aufbringung  und  Verteilung  des  Schlachtviehs  zu  geben  und
deren  Durchführung  zu  überwachen,  ausgleichend  und  helfend  da  einzutreten, ­
  wo  es  notwendig  erschien,  und  auf  die  wirtschaftlichste  Ausnutzung ­
  des  Fleisches  und  der  sonstigen  als  Nahrungsmittel  verwertbaren ­
  Teile  der  Schlachttiere  hinzuwirken.  Die  Landessleischstellen
und  die  ihnen  unterstellten,  für  diesen  Ziveck  eigens  ins  Leben
gerufenen  Organisationen  dagegen  haben  je  nach  der  wechselnden
Leistungsfähigkeit  der  Verwaltungsgebiete  für  eine  ständig  geregelte
Viehaufbringung  zu  sorgen  und  müssen  andererseits  die  für  den
Bundesstaat  überwiesene  Schlachtviehmcnge  je  nach  den  Bedürfnissen
auf  die  einzelnen  Aufbringungsbezirke  und  -orte  untervcrteilen,  die
kommunale  Bewirtschaftung  des  Fleisches  überwachen  und  in  die
richtigen  Bahnen  leiten.  Nur  durch  eine  Dezentralisierung  der  Bewirtschaftung, ­
  die  bis  zur  Gemeindebehörde  hinuntergeht,  läßt  es  sich
erreichen,  dauernd  die  für  den  Gesamtbedarf  gestellten  Anforderungen
Hefi  17/ts;i9  '  4
        <pb n="52" />
        zu  erfüllen  und  durch  zweckmäßige  Bewirtschaftung  des  für  die  eigene
Versorgung  zur  Verfügung  stehenden  VieheS  eine  möglichst  weitgehende ­
  Ausnutzung  zu  erreichen.
Wenn  es  geglückt  ist,  die  Fleischversorgung  in  einer  immer  mehr
befriedigenden  Weise  zu  regeln,  so  liegt  dies  daran,  daß  cs  der  Neichsstelle
  gelang,  in  verhältnismäßig  kurzer  Zeit  wertvolle  Erfahrungen
zu  sammeln  und  eine  Regelung  zu  treffen,  die  jedem  das  Seine  gibt,
und  daß  sich  anderseits  die  zuständigen  Landes-  und  Kommunalbehörden ­
  in  Zusammenarbeit  mit  der  Reichsstelle  ihren  verantwortungsreichen ­
  Aufgaben  gewachsen  zeigten  und  die  Methoden
der  Fleischbcwirtschaftung  bis  hinunter  zur  Ausgabe  des  Fleisches  an
den  Verbraucher  immer  bester  gestalteten.  Manche  hierbei  gewonnenen
Erfahrungen  werden  auch  nach  dem  Kriege  nutzbringend  für  die
Allgemeinheit  zu  verwerten  sein.
        <pb n="53" />
        IV.

Die  Bewirtschaftung  und  Verbrauchsregelung
für  Vieh  und  Fleisch  im  Kommunalverbande.
Von  Siadtrat  Dr.  Hans  Krüger,  Dresden,
Mitglied  des  Vorstandes  des  Kriegsernährungsamts.
1.  Vorgeschichte.
Der  bisherige  Verlauf  der  Dinge  führte  im  Kriege  bei  allen
wichtigen  Lebensmitteln  vom  freien  Handel  zur  Reichsbewirtschaftung.
Im  einzelnen  Kommunalverbande  kennzeichnet  sich  der  erste  Entwicklungsabschnitt ­
  dadurch,  daß  man  entweder  den  Handel  frei  gewähren ­
  ließ  oder  höchstens  in  Wettbewerb  mit  ihm  Vorratspolitik
trieb,  während  die  ziveitc  Stufe  der  Entwicklung  die  der  kommunalen
Verteilungspolitik  auf  der  Grundlage  der  reichsrechtlichen  Bewirtschaftung ­
  ist.
Dieser  Werdegang  ist  auch  beim  Verkehr  mit  Vieh  und  Fleisch  ,
vorhanden.  Solange  der  Handel  das  Vieh  kaufte  und  den  Schlacht-  J
orten  zutrieb,  kam  höchstens  die  kommunale  V  o  r  r  a  t  S  p  o  l  i  t  i  k  /
als  Kriegsmaßnahme  in  Frage.  Sie  spielte  bei  Beginn  des  Krieges
die  größte  Rolle  für  die  Verproviantierung  der  deutschen  Festungsstädte, ­
  für  welche  die  Anhäufung  großer  Reserven  für  den  Bclagerungsfall
  geboten  war.  Einige  von  ihnen  legten  eiserne  Bestände
in  dauerhaft  gemachtem  Schlachtfleisch  an,  andere  —  wie  Posen  —
schlossen  zahlreiche  Verträge  über  den  Zutrieb  sämtlichen  lebenden
Viehes  des  weiteren  Vorgeländes  für  den  Gefahrenfall.  —  Aber  auch
außerhalb  der  Festungsstädte  sind  Vorräte  an  gefrorenem,  gepökeltem,
gekühltem  Fleisch  schon  sehr  früh  angelegt  worden;  Dresden  hat
hiermit  schon  im  August  1914  einen  städtischen  Flcischverforgungsausschnß
  betraut,  wobei  cs  allerdings  zunächst  nur  Notreservcn  für
Zeiten  der  Transportstockungen  schuf.
Einen  mächtigen  Anreiz  erhielt  die  städtische  Vorratspolitik  in  |
der  Zeit  der  zwangsmäßigen  Schweineabschlachtung,  die
i&amp;gt;n  Frühjahr  1915  zur  Schonung  der  Kartoffel  für  die  menschliche
        <pb n="54" />
        52

Ernährung  nötig  wurde  und,  so  viel  sie  auch  als  „Schweinemord"
angefeindet  worden  sein  mag,  eine  kriegswirtschaftlich  durch  die
spätere  Entwicklung  sehr  gerechtfertigte  Maßnahme  darstellte.  Es
wurde  damals  der  Fleischüberschuß  konserviert  und  den  Kommunalverbänden
  die  Pflicht  auferlegt,  nach  Verhältnis  der  Bevölkerung
Vorräte  in  solchen  Fleischdauerwaren  anzulegen.  Die  Durchführung
litt  allerdings  unter  der  ungenügenden  Preisbindung,  die  damals  noch
nicht  genügend  entwickelt  war;  sie  bewirkte  infolgedessen  durch  die
starke  Nachfrage  eine  ungerechtfertigte  sprunghafte  Erhöhung  der
Schweinepreife.
Jni  übrigen  war  der  Handel  bis  zum  Beginn  des  Jahres  1916
frei.  Das  Vieh  wurde  den  Verbrauchsgebieten  wie  im  Frieden  zugeführt. ­
  Die  natürlichen  Wege  und  Verhältnisse  wurden  aber
mehr  und  niehr  verschoben,  weil  einmal  das  Angebot  sank  —,  die
Auslandseinfuhr  fehlte  fast  völlig,  die  starke  Pserdcaushebung  machte
immer  mehr  Mastvieh  zu  Arbeitstieren  —,  und  andererseits  die
Nachfrage  stieg:  Die  Heeresverwaltung  war  ein  sehr  zahlungsfähiger, ­
  starker  Wettbewerber  auf  dem  Markte,  die  bürgerliche  Bevölkerung ­
  griff  mehr  und  mehr  zum  Fleischgenuß,  als  Kartoffeln
knapp  wurden.und  Brot  in  Höchstmengen  zugeteilt  wurde.  Deshalb
stiegen  die  Vieh-  und  Fleischprcife,  sehr  zum  Verdruß  der  Verbraucher. ­
  Die  minderbemittelte  Bevölkerung  litt  hierunter,  zumal
auch'die  städtischen  Danerflcischvorräte,  da  sie  unter  gleichen  Bedingungen ­
  wie  im  freien  Handel  erworben  waren,  hohe  Einstandspreise ­
  hatten.
Es  würde  damals  allgemein  als  sehr  unerwünscht  angesehen,
dem  Verbraucher  auch  das  Fleisch  rationsweise  zuzuteilen.  Man
war  sich  der  erheblichen  Schwierigkeiten,  welche  die  lebendige  Ware  dem
entgegenstellt,  bewußt;  außerdem  fehlte  ein  Zuteilungsmaßstab.  Es
war  zwar  bekannt,  daß  der  Fleischverbrauch  im  Frieden,
der  ja  in  Deutschland  höher  war  als  in  den  meisten  anderen  Staaten,
etwa  1  kg  auf  den  Kopf  und  die  Woche  betragen  hatte;  es  war  aber
kein  Zweifel,  daß  diese  Mengen  von  den  überwiegenden  Teilen  der
ärmeren  städtischen  Bevölkerung  und  der  Landbevölkerung  niemals
verzehrt  worden  waren,  während  der  Verbrauch  der  Wohlhabenden
und  des  Schank-  und  Gastwirtschaftsverkehrs  den  Löwenanteil  gehabt
hatte.
Im  Ansang  verzichtete  man  deshalb  wohl  überall  auf  Rationierung ­
  und  fetzte  die  kommunalen  Danerfleischvorräte,  unter  Festlegung ­
  der  Preise,  in  städtischen  oder  privaten  Läden  ab;  hierbei  ging
man  oft  sogar  soweit,  die  Bevölkerung  zum  Ansammeln  von  Vorräten
        <pb n="55" />
        :

53

aus  diesem  Verkauf,  also  zu  dem  später  mit  Recht  so  bekämpften  Ern-Hamstern,
  aufzufordern.  Man  nahm  an,  daß  daurit  der  Verbrauch
ain  besten  gedeckt  würde.  DaS  ist  verständlich,  weil  damals  niemand
mit  völlig  durchgreifender  Bewirtschaftung  des  Fleisches  auf  Jahre
hinaus  rechnete.
Das  Reich  begann  Anfang  1916  durch  Zusammenschließung  deS
Viehhandels  in  Verbänden  den  Kampf  um  die  Herrschaft  auf  dern
Viehnrarkte  und  über  den  Viehpreis  aufzunehmen.  Der  Gründung
der  Viehhanhelsverbände  folgte  die  Festlegung  der  Schweinepreise
(BundeSratsverordnuug  vom  14.  Februar  1916)  und  schließlich  die
Bestimmung  der  Höchstzahl  der  gewerblichen  Schlachtungen  (Bundesratsvcrordnung
  vom  27.  März  1916).  Hierdurch  wurde  mit  einen!
Schlage  die  Lage  der  Kommunalverbände  völlig  geändert.  Der  freie
Handel  mit  Vieh  hörte  auf.  Die  Kommunalverbände  erhielten  von
den  staatlich  bestimmten  Stellen  das  Vieh,  das  der  für  ihren  Bezirk
zugelassenen  Schlachtungsziffer  entsprach.  Außerdem  mußten  sie
Kleinhandels-Höchstpreise  für  Schweinefleisch  vorschreiben  und  den
Absatz  ausländischer  Fleischwaren  regeln.  Die  Verordnung  vom
27.  März  1916  legte  ihnen  schließlich  ganz  allgemein  die  Aufgabe  auf,
den  Verkehr  und  Verbrauch  hinsichtlich  des
Schlachtviehfleisches  zu  ordnen.
Hiermit  hat  das  Reich  ein  großes  Wort  gelassen  ausgesprochen, ­
  dessen  Erfüllung  den  Konununalverbänden  nicht  ohne
weiteres  möglich  war.  Der  Schlüssel  für  die  Viehzuteilung',  die  Zahl
der  gewerblichen  Schlachtungen,  stiinmte.zunächst  mit  dem  Bedarf  der
kommunalen  Bezirke  nicht,  da  früher  einzelne  Schlachthäuser  für
mehrere  Bezirke,  für  Heeres-,  Marine-,  Schiffsproviantbedarf,
Konservenfabriken  u.  dergl.  geschlachtet  hatten.  Während  deshalb  in
Städten  wie  Hamburg  die  schlüsselmäßige  Lieferung  den  Bedarf  sehr
gut  deckte,  ohne  daß  hierzu  organisatorische  Anstrengungen  des  Staates
nötig  waren,  entstand  anderwärts  ein  großer  Mangel.  In  den  Großstädten ­
  des  Ostens  und  Westens  sowie  in  weiten  Teilen  Mitteldeutschlands ­
  und  später,  als  die  Weidezeit  den  Auftrieb  verringerte,
auch  Süddeutschlands  setzte  das  „Anstellen"  nach  Fleisch  ein.  Da  die
Kommunalverbände  den  Verbrauch  gleichwohl  regeln  sollten,  mußten
sie  nunmehr  dem  R  a  t  i  o  n  i  e  r  u  n  g  s  p  r  o  b  l  e  m  nähertreten.
Für  dieses  lagen  die  technischen  Erfahrungen  der  Brot-  und
Mehlverteilung  und  besonders  der  Butterverteilung,  die  in  ähnlicher
Weise  mit  zu  knappen  Mengen  zu  rechnen  gehabt  hatte,  vor.  Dagegen
war  man  über  die  mögliche  Rationshöhe  lange  sehr  im  Zweifel:
einerseits  schwankte  die  tatsächliche  Erfüllung  der  schlüsselmäßigen
        <pb n="56" />
        54

Viehzuteilung  aus  natürlichen  Gründen  sehr,  anderseits  wußte  man
nicht,  ob  alle  Verbraucher  den  vollen  Anteil  wirklich  beanspruchen
würden,  und  schließlich  fehlte  überall  die  Erfahrung,  welche  Höchstausbeutc
  aus  dem  lebenden  Vieh  durch  vollste  Ausnutzung  des
Schlachtgewichts,  Verwertung  von  Blut,  Eingeweide  und  Abfällen
durch  Verwurstung  u.  dergl.  zu  erzielen  und  wie  diese  vor  etwaigen
Durchstechereien  einzelner  Metzger  schließlich  dem  Verbraucher  sicherzustellen ­
  wäre.
Die  tatkräftigsten  Versuche  unternahmen  süd-  und  mitteldeutsche
Staaten,  die  Wochenrationen  von  600  bis  800  g  auf  den  Kopf  durch
Fleischkarten  sicherzustellen  suchten,  bald  aber  sahen,  daß  dies
zu  hoch  gegriffen  war  und  das  „Anstellen"  nicht  hinderte.  Letzteres
wurde  zuerst  in  Sachsen  wirkungsvoll  nach  dem  Muster  der  „Butterkundenliste"
  durch  F  l  e  i  s  ch  k  n  n  d  e  n  l  i  st  e  n  bekämpft,  wobei
allerdings  nicht  eher  Friede  eintrat,  als  bis  in  der  Zuteilung  des
Schweinefleisches  eine  regelmäßig  wechselnde  Abholung  eingeführt
wurde.  Selbstverständlich  ergab  sich  in  Sachsen  sofort,  daß  mit  der
Kundenliste  nur  ein  Teil  der  ausgegebenen  Fleischkarten  beliefert
werden  konnte,  der  Rest  war  wertlos.
Inzwischen  war  die  Regelung  der  R  i  n  d  e  r  h  ö  ch  st  p  r  e  i  s  e
(Juni  1916)  durch  die  Viehhandelsverbände  erfolgt  und  das
Kriegsernährungsamt  (Mai  1916)  gegründet  worden.
Letzteres  nahm  sich  sofort  der  verworrenen  Lage  der  Fleischverteilung
in  doppelter  Richtung  an.
Zunächst  verbesserte  es  mit  der  Reichsfleischstelle  ständig  die
schlüsselmäßige  Mehzuteilung,  indem  es  den  bestehenden  Schlüssel  verj
  eheste;  ferner  entschloß  es  sich  zu  der  Einführung  der
Reichsfleischkarte.  Diese  bildete  mit  der  gleichmäßigen
Beschränkung  der  Wochenkopfanteile  in  Zukunft  die  Grundlage  für
die  Viehverteilung:  es  konnte  nun  der  Verbrauch  für  jeden  Bezirk
nach  Verhältnis  der  Bevölkerungszahl  errechnet  und  die  Lieferung
nach  der  Zahl  der  früheren  gewerblichen  Schlachtungen  fallen  gelassen
werden.  Dabei  wurde  der  Verbrauch  —  entsprechend  den  Erfahrungen
in  Bagern,  Sachsen  usw.  —  auf  250  g  auf  den  Kopf  iinb  die  Woche,
für  Kinder  bis  zu  6  Jahren  125  g,  beschränkt.
Mit  dem  1.  Oktober  1916  konnte  die  Reichsfleischkarte  und  mit
ihr  der  neue  Viehzuteilungsschlüssel  in  Kraft  treten.  Damit  fielen
j  die  bisherigen  kommunalen  und  staatlichen  Einzelfleischkarten  zugunsten ­
  der  freizügigen  Reichsfleischkarte,  und  damit  war  auch  die
Grundlage  geschaffen,  auf  der  sich  dann  tatsächlich  die  gleichmäßige
Fleischversorgung  immer  günstiger  hat  entwickeln  können.
        <pb n="57" />
        55

2.  Die  Reichsfleischkarte.
Die  Verordnung  vom  21.  August  1616  über  die  Regelung  des
Fleischverbrauches  ist  seitdem  die  Grundlage  der  kommun ­
  a  l  e  n  F  l  e  i  s  ch  v  e  r  t  e  i  l  u  n  g  s  p  o  l  i  t  i  k.  Sie  regelt  sür
diese  folgende  Fragen:
rr)  den  Umfang  der  Fleischbewirtschaftung,
b)  den  Umfang  des  Kreises  der  Versorgungöbercchbigten,
c)  die  Ausgestaltung  des  Kartenwesens.
a)  Umfang  der  Bewirt  s  cf)  a  f  t  u  n  g.
D  e  m  R  a  t  i  o  n  i  e  r  u  n  g  s  z  w  a  n  g  c  d  u  r  ch  d  i  e  Fleischkarte ­
  unterfallen  nach  Z  1  der  Verordnung  das  Muskelfleisch ­
  des  Rindviehs,  der  Schafe,  Schweine,  Hühner,  des  Rot-,
Dam-,  Schwarz-  und  Rehwilds,  ferner  Speck,  Rohfett,  die  Eingeweide ­
  des  Schlachtviehs  und  ebenso  „zubereitetes"  Schlachtviehfleisch ­
  und  Wildbret  einschließlich  Wurst,  Fleischkonserven  und
sonstiger  Dauerwaren  aller  Art.  Dies  gilt  für  Ware  inländischer ­
  wie  ausländischer  Herkunft  völlig  gleichmäßig.
Der  Z  1  gibt  in  Absatz  2  die  einzelnen  geringwertigen  Teile
(Abfälle)  an,  die  nicht  kartenpflichtig  find.
Hiernach  erstreckt  sich  der  Reichskartenzmang  zunächst  nicht  auf
Ziegen,  Hasen,  zahmes  Geflügel  (außer  Hühnern)  und  Wildgeflügel,
Kaninchen  und  Pferde.  Insbesondere  wollte  man  das  sogenannte  ^Kleinvieh" ­
  nicht  kartcnpflichtig  machen,  da  hier  eine  Kontrolle  der  Haltung,
Ablieferung  und  des  Eigenverbrauches  der  Tierhalter  versagen  müßte,
auch  die  Anrechnung  auf  die  Karte  große  Schwierigkeiten  bereitet  hätte,
weil  Hasen,  Enten,  Gänse  und  dergl.  meistens  in  ungetrennten  Stücken
gehandelt  wurden  und  bei  der  geringen  Wochenmenge  der  Karte  die
Anrechnung  die  Haushaltungen  vom  Genuß  jener  Dinge  notwendig
ferngehalten  hätte,  so  daß  sie  von  vornherein  nur  in  Gastwirtschaften
zu  haben  gewesen  wären.
Lediglich  bei  den  Hühnern,  zu  denen  auch  Kapaunen  nnd
Pnlarden,  nicht  aber  Trut-  und  Perlhühner  gerechnet  wurden,  schreckte
man  vor  diesen  Schwierigkeiten  nicht  zurück,  um  ihre  Abschlachtung
im  Interesse  der  Eiererzeugung  möglichst  zu  erschweren.
Im  übrigen  erfaßte  §  1  auch  unter  „Rohfett,  Konserven  und
Dauerwaren"  kartenpflichtige  Waren  nur  dann,  wenn  sie  aus  kartenpflichtigem ­
  Frischfleisch  hergestellt  waren.  Die  Reichskartenpflicht
bestand  also  nicht  für  Gänsefett,  Gänseleberpastete,  Pferdefett
und  dergl.
        <pb n="58" />
        56

Der  Grundsatz  über  den  Umfang  der  Kartenpflicht  wurde  ergänzt
durch  §  11  der  Verordnung,  der  Fleisch  aus  Notschlachtungen,  das
bei  der  Fleischbeschau  für  minderwertig  oder  nur  bedingt  tauglich
erklärt  wird,  ebenfalls  für  „kartenfrei"  erklärte,  da  man  fürchtete,
dieses  Fleisch  bei  Anrechnung  auf  Karten  nicht  absetzen  zu  können.
Diese  grundlegenden  Vorschriften  finden  indessen  ihre  Einschränkungen ­
  in  verschiedener  Richtung,  was  für  die  kommunale
Bewirtschaftung  von  größter  Bedeutung  ist:
Zunächst  stellt  §  2  fest,  daß  landesrechtlich  der  Kreis  der  Karteupflicht
  beliebig  erweitert  werden  kann.  Die  einzige  Grenze  ist  hierbei,
daß  die  Höchstmengen  für  den  Verbrauch  der  schon  nach  Reichs  recht
kartenpflichtigen  Sorten  hierbei  nicht  erhöht  werden  dürfen.  Eine
besondere  Zuteilung  landesrechtlich  kartenpflichtig  gemachten  Fleisches
neben  oder  außer  jener  Höchstmengc  des  Fleisches  nach  §  1  ist
also  nicht  untersagt.  —  Man  nahm  an,  daß  die  Landesbehörden  mit
dieser  Vorschrift  den  Verkehr  mit  Hasen,  Gänsen  usw.,  gegebenenfalls
auch  mit  Pferdefleisch,  regeln  würden,  soweit  dies  örtlich  nötig  und
zweckmäßig  erscheinen  würde.  Das  ist  indessen  nur  vereinzelt  für  gewisse ­
  Mengen  von  Auslandswarcn  (Kaninchen,  Hasen,  Gänse)  und
für  Pferdefleisch  geschehen.  Es  ist  wenig  von  jener  Ermächtigung
Gebrauch  gemacht  worden;  nur  das  Ziegenfleisch  ist  in  einer  Reihe
von  Staaten  heute  zum  Schutze  vor  übermäßiger  Abschlachtung  kartenpflichtig ­
  gemacht  worden.  Daß  die  Einbeziehung  besonders  bei  Pferdefleisch ­
  in  den  Großstädten  erwünscht  und  zulässig  sei,  ist  vom  Kriegsernährungsamt ­
  später  noch  wiederholt  betont  worden.  Die  Stadt
Mannheim  z.  B.  hat  die  Verteilung  des  Pferdefleisches  an  Minderbemittelte ­
  auf  dieser  Grundlage  geordnet.
Eine  andere  Einschränkung  führte  später  der  Wunsch  des  KricgSernührungsanites
  herbei,  die  Herstellung  von  Wurst,  zur  Verbesserung ­
  der  Belieferung  der  Fleischkarten,  möglichst  zu  erhöhen.  Hierfür ­
  find  die  nach  §  1  Abs.  2  der  Verordnung  kartenfrei  gelassenen  Abgänge ­
  minder  beliebter  Art  wertvolles  Material.  Es  ist  deshalb
allen  beteiligten  Stellen  aufgegeben  worden,  diese  Dinge  nicht  in  den
freien  Verkehr  gehen  zu  lassen,  sondern  zu  verwursteu,  womit  sie  in
der  Hauptsache  als  „kartenfrei"  verschwunden  sind.
Schließlich  ergab  die  Praxis  sehr  bald,  daß  die  Vorschrift  des
§  11  über  die  Freigabe  mindertauglichen  Notschlachtungsfleisches ­
  zu  wilden  Zustünden  führte.  Die  Notschlachtungcn
wurden  willkürlich  herbeigeführt,  das  Fleisch  sehr  leicht  als  bedingt
tauglich  bezeichnet,  um  kartenfreies  Fleisch  zu  erzielen.  Dem  schob
das  Kriegsernährungsamt  einen  Riegel  vor,  indem  es  durch  die
        <pb n="59" />
        57

Landeszentralbehörden  vorschrieb,  daß  solches  Fleisch  ausschließlich
an  besondere  Verwertungsanstalten  in  kommunaler  oder  provinzreucr
Hand  abgeliefert  werden  müsse,  so  daß  eS  in  die  öffentliche  Hand  kam,
die  seinen  weiteren  Absatz  nach  §  2  der  Verordnung  (siehe  oben)
regeln  konnte.  In  den  Großstädten  geschieht  dies  durch  den  Freibankverkauf, ­
  der  in  Reihen  und  Nummern  mit  wechselndem  Aufruf  die
Kauflustigen  berücksichtigt.
Hiernach  ergibt  sich  für  die  Kommunen  als  Umfangder  Bewirtschaftung, ­
  daß  sie  den  Verkehr  mit  allein  Schlachtvieh  einschließlich ­
  der  sogenannten  Schlachtabfülle  und  des  notgeschlachteten
Fleisches,  ferner  den  mit  Großwild  und  Hühnern  zu  regeln  haben,
wobei  die  Regelung  frisches  wie  zubereitetes  und  dauerhaft  gemachtes
Fleisch  umfaßt.  -Außerdem  können  sie  die  Bewirtschaftung  auf  alles
hiermit  noch  nicht  erfaßte  Fleisch  erstrecken;  letzteres  kann  ihnen
landesrcchtlich  vorgeschrieben  werden.
b)  Umfang  des  Kreises  der  Versorgungsberechtigten. ­

Grundsätzlich  ist  jeder  sich  im  Reiche  Aufhaltende  berechtigt,  an
der  Fleischversorgung  seines  Aufenthaltsortes  teilzunehmen  und
folglich  Fleischkarten  zu  erhalten.
Für  die  Kommunalbehörden  scheiden  indessen  die  Angehörigen ­
  des  Heeres  aus,  soweit  sie  vom  Heere  verpflegt
werden.  Diese  dürfen  nicht  außerdem  Fleischkarten  erhalten.
Militärpersonen,  die  nicht  von  einer  Truppe  Verpflegung  beziehen,
wie  insbesondere  die  Urlauber,  auch  mit  Verpflegungsgeldern  auf
Selbstbeköstigung  Angewiesene,  fallen  dagegen  wieder  den  Zivilbehörden ­
  zur  Last.
Ähnlich  steht  es  mit  den  Kriegsgefa  n  g  e  n  e  n  und  deren
Wachmannschaften,  die  kommunal  dann  versorgt  werden  müssen,
wenn  sic  ihre  Beköstigung  nicht  aus  einem  Gefangenenlager  erhalten,
was  bei  Einzelarbeitskommandos  meistens  nicht  der  Fall  ist.
Aber  auch  nicht  alle  Zivilpersonen  nehmen  am  Fleischkartenbczuge
  teil.  Hiervon  find  vielmehr  die  sogenannten  S  e  l  b  st  -
versorger  auszuschließen.
Selbstversorger  sind  Personen,  die  durch  Hausschlachtung
oder  durch  Ausübung  der  Jagd  Fleisch  und  Fleischwaren  zum  Verbrauche
im  eigenen  Haushalte  gewinnen.  Es  wäre  unnatürlich  gewesen,  ihnen
dieses  Fleisch  zu  nehmen  und  sie  dafür  mit  Karten  zu  versehen,  ganz
abgesehen  davon,  das;  in  zahlreichen  Landgemeinden  nur  Selbstversorger
und  folglich  keine  Ladenfleischer  vorhanden  sind.
        <pb n="60" />
        Die  Besonderheit  der  Selbstversorgung  hat  in  der  kommunalen
Fleischbewirtschaftung  gewaltige  Schwierigkeiten  verursacht,  die  aber
heute  als  überwunden  gelten  dürfen.  Sie  kennzeichnen  sich  in  den
folgenden  Gesichtspunkten:
Die  Gewinnung  des  Fleisches  im  eigenen  Haushalte  setzt  nach
Z  9  Abs.  3  der  Verordnung,  der  sich  wieder  auf  die  Vorschriften  der
Bekanntniachung  vom  27.  März  1916  aufbaut,  eine  vorgüngige
Mästung  für  Schweine  und  Rindvieh  (außer  Kälbern)  voraus.  Um
Zweifel  auszuschließen,  setzt  die  Verordnung  eine  M  i  n  d  e  st  fr  i  st  von
6  Wochen  fest,  in  der  jene  Mästung  „in  eigener  Wirtschaft"  erfolgt
sein  müsse.  Der  Wunsch,  selbst  zu  schlachten,  veranlaßte  zahllose
Personen,  dieser  Vorschrift  irgendwie  rein  formal  zu  genügen,  indem
sie  fremde  Personen  für  Bezahlung  mästen  ließen  (P  e  n  s  i  o  n  s  -
s  ch  w  e  i  n  e)  oder  das  Tier  in  denkbar  ungeeigneten  Verhältnissen
(Garagen,  Kellern  usw.)  6  Wochen  notdürftig  im  eigenen  Hause  hinfristeten. ­
  Letzteres  hat  volkswirtschaftlich  vergeudend  gewirkt,  wenn
hierbei  die  mißhandelten  Schweine  eingingen  oder  ab-  statt  zunahmen.
Deshalb  ist  auch  durch  die  Reichskanzler-Verordnung  vom  2.  Mai
1917  die  Mästungsfrist  mit  Wirkung  vom  1.  Oktober  1917  an  auf
drei  Monate  erhöht  worden.  Das  „Pcnsionsschwein"  ist  schon  immer
unzulässig  gewesen  und  hätte  nur  unsozial  wirken  müssen,  weil  es
nur  den  Bemittelteren  zugängig  war.
Die  Selbstversorgung  geschieht  gemeinhin  für  einen  „Haushalt"
mit  einer  Mehrheit  von  Personen  ;  sie  kann  aber  auch  von  mehreren
Personen  verschiedener  Haushaltungen  als  „g  e  m  e  i  n  s  a  m  e
S  e  l  b  st  v  e  r  s  o  r  g  u  n  g"  betrieben  werden.  Sie  darf  nur  nicht
zum  Pensionsvertrag  ausarten.  Das  Kriegsernährungsamt  hat  entschieden ­
  :
1.  daß  gemeinsame  Selbstversorgung  vorliegt,  wenn  die  Wirtschaftsführung ­
  der  Tierhalter  gemeinsam  ist,  also  das
Schwein  in  einer  Wirtschaft  gehalten  wird,  die  völlig  gemeinsam ­
  von  verschiedenen  Personen  betrieben  wird.  Dies
gilt  bei  mehreren  Miteigentümern  und  Mitpächtern  auch
dann,  wenn  einzelne  dieser  Personen  nicht  am  Mästungsorte
selbst  wohnen,  solange  sie  nur  die  Wirtschaft  mitbetreiben;
2.  daß  gemeinsame  Selbstversorgung  auch  dann  noch  möglich
ist,  wenn  nicht  die  ganze  Wirtschaftsführung  der  Beteiligten
gemeinsam  ist,  sondern  nur  die  Mästungswirtschaft  gemeinsam
erfolgt.  Zur  Gemeinsamkeit  der  Mästung  in  diesem  Falle
gehört,  daß  alle  wesentlichen  Vorgänge  der  Mästungen  ge-
        <pb n="61" />
        59

meiufom  durchgeführt  werden,  daß  also  das  Tier  gemeinsam
beschafft  wird,  der  Stall  gemeinsam  bereitgestellt  wird  und
die  Fütterung  und  Bedienung  gemeinsam  oder  durch  gemeinsame ­
  Organe  durchgeführt  wird.  Es  genügt  also  nicht,
daß  sich  Einzelne  nur  mit  Geld-  oder  Futtcrbeschaffnngen
beteiligen.  Diese  Gemeinsamkeit  setzt  mithin  eine  nahe
wirtschaftliche  Beziehung  zu  der  gemeinsamen  Schweinehaltung ­
  voraus.
Das  Kriegsernährungsamt  folgert  hieraus  in  einem  besonderen
Schreiben  an  die  Bundesregierungen  folgendes:  Die  gemeinsame
Mästung  liegt  vor,  wenn  verschiedene  Familien  sie  in  einem  für  alle
nahe  erreichbaren  Stalle'durchführen.  Sie  kann  auch  dann  noch  vorliegen, ­
  wenn  sich  eine  Anzahl  von  Personen  zusammenschließt,
gemeinsam  die  Futtermittel  aus  Küchenabfällen  zusammenbringt  und
hiermit  gemeinsam  mästet.  Wird  jedoch  der  Kreis  so  groß,  daß  der
Einzelne  jeden  Einfluß  auf  die  Schweinehaltung  selbst  verliert  und
nur  noch  durch  Zahlung  von  Geldbeiträgen  oder  Ablieferung  von
Futtermitteln  beteiligt  bleibt,  so  wird  der  Kommunalverband  die  Vorteile ­
  der  Selbstversorgung  versagen  müssen.  Insbesondere  wird  sich
das  empfehlen,  sobald  durch  solche  großen  Gesellschaften  mit  einer
hauptsächlich  pekuniären  Beteiligung  ein  Vorrecht  der  bemittelten
Kreise  geschaffen  werden  würde.
Heute  verbietet  insbesondere  die  Futtermittelknappheit  von
selbst,  daß  die  Mehrzahl  der  Schweine,  die  noch  mästbar  sind,  etwa
den  Bemittelten  vorbehalten  würde.  Wo  also  die  Gemeinde  Futter
gewinnt,  insbesondere  durch  die  Sammlung  von  Küchenabfällen,  wird
sie  dieses  zur  Gewinnung  fetter  Schweine  für  die  allgemeine  Versorgung ­
  Aller  ergreifen  müssen.  Etwas  ganz  anderes  ist  es,  daß  die
Gemeinde  Krankenanstalten  und  ähnliche  Betriebe  zur  Versorgung
der  von  ihnen  zu  beköstigenden  Personen  sowie  gewerbliche  Betriebe
zur  Ernährung  ihrer  Angestellten  und  Arbeiter  zur  Selbstversorgung
mit  selbstgemästeten  Schweinen  —  seit  der  Verordnung  vom  2.  Mai
1917  kraft  staatlicher  Ermächtigung  auch  mit  Rindern  —  zulassen
kann.  Dies  ist  sozial  nötig  und  segensreich.  Auch  diese  Anstalten
und  Betriebe  müssen  indessen  die  Vorschriften,  insbesondere  die
Mästungsfrist,  die  Einholung  der  Schlachterlaubnis  und  die  Anrechnung ­
  auf  die  Fleischkarten,  beachten.  Nur  können  für  gewerbliche
Betriebe  durch  staatliche  Erlaubnis  kraft  Ermächtigung  des  Präsidenten ­
  des  Kriegsernährungsamts  Erleichterungen  bei  der  Benutzung
fremder  Ställe  im  Ausnahmefalle  gewährt  werden.
        <pb n="62" />
        Die  Kommunalbehörden,  haben  an  der  Hand  dieser  reichlich
schwierigen  Rechtslage  ihrer  Bevölkerung  die  Abgrenzung  des  Begriffes ­
  der  „Selbstversorgung"  deutlich  zu  machen  gehabt.  Dies
später  in  wesentlichen  Begriffsmerkmalen  wieder  zu  ändern  hätte
bedeutet,  alle  Schwierigkeiten  nochmals  aufzurollen.  Die  Hausschlachtungsnovelle ­
  vom  2.  Mai  1917  hat  das  deshalb  unterlassen
und  sich  darauf  beschränkt,  die  Mindestfrist  für  Mästung  in  der  eigenen
Wirtschaft  vom  1.  Oktober  1917  ab  wegen  der  oben  geschilderten
Mißstände  von  6  Wochen  auf  3  Monate  zu  verlängern.
Die  Kommunalverbände  haben  die  Selbstversorgung  ständig  zu
überwachen,  um  den  Ausschluß  vom  Fleischkartenbezuge  durchzuführen.
Deshalb  ist  jede  H  a  u  s  s  ch  l  a  ch  t  u  n  g  von  Rindern  und  Schweinen
genehmigungspflichtig.  Die  nur  anzeigepflichtige  Hausschlachtung
von  Kälbern  bis  zu  6  Wochen  und  Schafen  ist  meistens  landesrechtlich
aus  Gründen  der  Vorsicht  ebenfalls  genehinigungspflichtig  gemacht
worden.  Die  Verwendung  von  Wild  und  Hühnern  zur  Selbstversorgung ­
  ist  nur  anzeigepflichtig.
Neben  der  Prüfung  der  Gesuche  um  Hausschlachtungserlaubnis
auf  das  Vorliegen  der  gesetzlichen  Voraussetzungen  tritt  die  genaue
Ermittelung  des  S  ch  l  a  ch  t  g  e  w  i  ch  t  S  durch  zuverlässige
Vertrauenspersonen,  worüber,  weil  hierbei  eine  wenig  tatkräftige
Durchführung  früher  Mißbräuche  offen  ließ,  die  Verordnung  vom
2.  Mai  1917  den  Landeszentralbehordcn  schärfere  Handhaben  bietet.
Die  Kommunalbehörden  haben  selbst  das  größte  Interesse  daran,  alles
Schlachtfleisch  aus  Hausschlachtungen  den  Selbstversorgern  richtig  anzurechnen, ­
  um  so  die  Versorgung  der  übrigen  Einwohner  leichter  zu
gestalten.  Über  die  Höhe  der  Anrechnung  soll  unter  c)  gesprochen
werden.
Es  ist  nach  alledem  die  Aufgabe  der  Kommunalverbünde  geworden, ­
  den  Kreis  der  Fleischkartenempfänger  gegen  die  Militär-  und
sonstigen  Personen,  die  aus  der  Versorgung  herausfallen,  abzugrenzen
und  die  Selbstversorgerfrage  zu  regeln.  Hierzu  gehört  die  gewissenhafte ­
  Auszeichnung  der  Selbstversorger,  der  ihnen  erteilten  Schlachtgenehmigungen, ­
  der  angezeigten  Schlachtgewichte  und  der  Verrechnung ­
  der  Fleischkarten,  je  nach  Zahl  und  Zeit,  auf  die  sie  den
Versorgten  wegen  der  Hausschlachtungsvorräte  zu  entziehen  find.
Die  Nichtselb  st  versorger  sind  sodann  ebenfalls  für  die
K  a  r  t  e  n  a  u  s  g  a  b  e  zu  registrieren,  was  genau  wie  bei  der
Ausgabe  sonstiger  Lebensmittelkarten  in  besonderen  Kommissionen
oder  Karteien  vor  sich  geht  und  deshalb  für  die  vorliegende  Betrachtung
        <pb n="63" />
        61

Besonderheiten  nicht  bietet.  —  Es  muß  noch  erwähnt  werden,  dnh
die  Gast-  und  Schankwirtschaften,  Kantinen  und  dergl.,
Fleischkarten  nicht  von  der  Kommune  erhalten,  da  sie  für  ihre  Speisen
Abschnitte  der  Reichskarte  von  den  Gästen  abzufordern.haben.  Dies
zwingt  dazu,  daß  die  vereinnahmten  Abschnitte  rückwärts  mit  ihnen  zu
verrechnen  und  zu  beliefern,  worüber  später  gehandelt  werden  soll.
Schließlich  ist  erwähnenswert,  daß  die  Versorgung  in  Krankenhäusern ­
  und  anderen  geschlossenen  A  n  st  a  l  t  e  n  von  den  Kommunen
anders  als  durch  Fleischkartcn  geregelt  werden  kann,  wobei  an  den
Ersatz  der  Vielheit  der  Karten  durch  Gesamtbelieferung  (Bezugsscheine ­
  und  dergl.)  gedacht  ist.
e)  Die  A  u  s  g  e  st  a  l  t  u  n  g  des  Kartenwesens.
Zunächst  wurde  die  Rcichsfleischkartc  durch  die  Verordnung  vom
21.  August  1916  und  die  Bekanntmachung  des  Präsidenten  des
Kriegsernährungsamts  vom  gleichen  Tage  einheitlich  geregelt.  Sie
ist  freizügig,  gilt  also  im  ganzen  Reiche,  muß  aber  allenthalben  durch
ihren  Aufdruck  den  ausgebenden  Kommunalverband  und  die  Woche,
für  die  sie  Gültigkeit  hat,  erkennen  lassen.  Die  W  o  ch  e  n  g  e  l  t  u  n  g
ist  eingeführt,  um  die  genaue  Zuteilung  des  Fleisches  durch  die
Fleischer  zu  erleichtern.  Das  Kriegsernährnngsamt  hat  hierzu
bestimmt,  daß  verfallene  Karten  im  Interesse  dieser  Ordnung  nicht
mehr  beliefert  werden  dürfen.  Dagegen  kann  einzelstaatlich  die  Vorausverwendung ­
  für  künftige  Wochen  zugelassen  werden,  was  beim
Erwerb  größerer  Stücke  (Wild,  Hühner),  bei  Anrechnung  auf  Selbstversorgung ­
  und  auch  bei  örtlichen  Schwierigkeiten  wöchentlicher  Fleischverteilung
  gegenüber  notwendig  sein  kann.
Die  Karten  zerfallen  für  jede  Woche  in  zehn  Abschnitte  ohne
Nennwertangabe.  Letztere  setzt  das  Kriegsernährungsamt  fest.  Bis
heute  (Juni  1917)  gilt  die  Bekanntmachung  vom  21.  August  1916,
d'e  einen  Zehntelanteil  —  25  g  Frischfleisch  mit  eingewachsenen ­
  Knochen  setzt.  Letzterer  Menge  stehen  gleich  je  20  g
Schlachtviehfleisch  ohne  Knochen,  Schinken,  Dauerwurst,  Zunge,
Speck,  Rohfett  oder  je  50  g  Wildbret,  Frischwurst,  Eingeweide,
Fleischkonserven  einschließlich  des  Dosengewichts.  Hühner  (Hähne
und  Hennen)  werden  mit  400  g  Durchschnittsgewicht,  junge  Hähne
bis  zu  1 I 2  Jahre  mit  200  g  Durchschnittsgewicht  angerechnet.
Diese  Gewichtszahlen  sind  bislang  nicht  verändert  worden.  Nur
kann  jeder  Kommnnalverband  sie  nach  §  6  Abs.  2  der  Verordnung
vorn  21.  August  1916  zeitweilig  bei  ungenügenden  Fleischvorräten
herabsetzen.  Der  Unterschied  pon  D  a  u  e  r  -  u  n  d  F  r  i  s  ch  w  u  r  st
        <pb n="64" />
        hatte  Zunächst  zu  Zweifeln  geführt,  worauf  das  Kriegsernährungsamt
entschied,  daß  „Dauerwurst"  jede  Wurst  ist,  die  rein  ans  Fleisch  oder
Eingeweiden  oder  Fett'  besteht  und  durch  Hängenlassen  an  der  Luft
oder  Räuchern  verhältnismäßig  wasserarm  und  dadurch  auf  längere
Zeit  haltbar  gemacht  ist.  Neuerdings  ist  das  weiter  auf  alle  auch
nur  angeräucherten  Würste  ausgedehnt  worden,  die  reine  Fleischwürste ­
  sind,  da  für  sic  kein  Anlaß  zu  bevorzugender  Berechnung  besteht.
Die  Normalkarte  von  250g  wöchentlich  (Fleisch  mit
Knochen)  kommt  den  bezugsberechtigten  Personen  zu,  die  über  sechs
Jahre  alt  sind,  während  Kinder  bis  zum  Beginn  des  Kalenderjahres,
in  dem  sie  das  sechste  Jahr  vollenden,  nur  die  Hälfte  dieser  Wochenmenge ­
  zugeteilt  erhalten.  —  Diese  Regelung  hat  im  Laufe  der  Zeit
mehrere  wichtige  Erweiterungen  erfahren.
Von  vornherein  war  die  Möglichkeit  der  Ausnahmcbewilligung
für  Kranke  offen  gelassen.  Hierfür  hat  später  ein  Runderlaß  des
Kriegsernährungsamts  vom  1.  Februar  1917  feste  Richtlinien  gegeben, ­
  die  für  ambulante  Kranke  den  Kommunalverbänden  Spielraum ­
  innerhalb  ihres  pflichtmäßigen  Ermessens  lassen  und  für  öffentliche ­
  Krankenhäuser  wenigstens  Grundsätze  ausstellen.  Hiernach  sollen
in  letzteren  Kranke  mindestens  300  g  wöchentlich  an  Fleisch  erhalten,
soweit  es  sich  nicht  um  kleine  Kinder  handelt,  und  vorbehaltlich  des
vom  Arzt  zu  ordnenden  Ausgleichs  des  Verbrauchs  unter  den  einzelnen
Patienten.  Bei  Lungenkranken  wird  jene  Normalration  auf  500  g
erhöht  angesetzt,  währeno  Geisteskranke  und  Sieche,  mit  Ausnahme
der  einer  diätetischen  Behandlung  Bedürfenden,  die  Fleischration
der  Gesunden  erhalten.  Das  Rundschreiben  gibt  ferner  Richtlinien
für  das  Verfahren  mit  ärztlichen  Zeugnissen  und  das  Lieferungswesen
  für  Krankenanstalten.
Weiter  hat  die  Besorgnis,  die  Arbeitsfähigkeit  der  kriegswichtigen
Rüstungsindustrie  zu  erhalten,  zu  einer  besonderen  Anordnung
geführt,  wonach  den  S  ch  w  e  r  st  a  r  b  e  i  t  e  r  n  je  100  g  wöchentliche
Sonderzulage,  anderen  Arbeitern  kriegswichtiger  Betriebe  je  50  g
wöchentliche  Sonderzulage,  Bergarbeitern  überdies  150  g  Wurst
für  die  Ernährung  unter  Tage  zuzubilligen  sind.  Die  große
Schwierigkeit,  die  empfangsberechtigten  Arbeiter  abzugrenzen,  sucht
ein  Rundschreiben  des  Kriegsernährungsamts  vom  28.  Januar  1917
dadurch  zu  lösen,  daß  es  die  Bestimmung  der  kriegswichtigen  Betriebe ­
  zu  einer  Aufgabe  der  Kriegsamtsstellen  macht,  die  den  Konimunalverbänden
  entsprechende  Mitteilung  zu  geben  haben,  und  die
errechnete  Gesamtsonderzulage  dem  Betriebe  selbst  zur  Verfügung
stellt,  damit  dieser  sie  den  am  angestrengtesten  Tätigen  —  unter  An-
        <pb n="65" />
        63

hörung  bet  Arbeitet  selbst  —  jntoiiuueu  lassen  ober  für  sie  besonbere
Fabrikspeisungen  einrichten  kann.  Auf  biesem  Wege  erübrigt  sich  bie
Ausgabe  besonberer  Zusatzkarten  für  Schwerstarbeiter  im  allgemeinen
völlig.
Die  wichtigste  Verschiebung  in  bet  Fleischration  brachte  bet
16.  April  1917  bet  Allgemeinheit.  An  biesem  Tage  machte  sich  bie
Herabsetzung  bet  Brotration  um  etwa  25  v.  H.  bis  zur  nächsten  Ernte
erforberlich,  weil  bie  Vestanbserhebung  vom  15.  Februar  1917  ergeben ­
  hatte,  baß  bie  auf  ben  Erbrusch  ber  vorjährigen  Ernte  gesetzten
Hoffnungen  sich  nicht  voll  erfüllt  hatten.  Das  Kriegsernährungsamt
hielt  biesen  schweren  Eingriff  nur  für  möglich,  wenn  Ersatznahrung
geboten  würbe,  als  welche  bank  vorsichtiger  Viehwirtschaft  sich  bas
Fleisch  barbot.  Man  beschloß  baher  bie  Erhöhung  ber
Normalratiouvon250auf600xinberWoche.
Die  Lösung  bieser  Aufgabe  war  auf  verschiebenen  Wegen
möglich,  als  beren  einfachster  zunächst  bie  entsprechenbe  Änberung
ber  Bekanntmachung  vom  21.  August  1916,  also  bie  Verboppelung
bes  Wertes  für  einen  Zehutelanteil  ber  Fleischkarte,  erscheinen  konnte.
Dieser  Weg  würbe  inbessen  nicht  gewählt.  Der  Bevölkerung  mußte
einbringlich  zum  Bewußtsein  gebracht  werben,  bäh  bie  Fleischzulage
ein  Ersatz  für  bas  Brot  sei.  Aus  biesem  Grnnbe  sollte  sie  nicht  zum
normalen  Preise  gewährt  werben,  welcher  ber  ärmeren  BevölkerungSschicht
  bie  Beschaffung  bieses  Ersatzes  erschwert  ober  vereitelt  hätte.
Das  Reich  entschloß  sich  baher  zu  einer  Finanzmaßnahme  größten
Stils,  inbem  es  Mittel  im  Ilmfang  von  Hunberten  von  Millionen
Mark  zur  Verfügung  stellte  mit  bem  Zwecke,  bie  Zulage  so  weit  zu
verbilligen,  baß  sie,  minbestens  mit  Ausschluß  ber  Wohlhabenben,
etwa  zum  Preise  bes  wegfalleuben  Brotteils  erworben  werben  konnte.
Auch  biese  Maßnahme,  bie  folgerichtig  eine  besonbere  Zusatzkarte
erforberte,  konnte  nur  auf  ben  Schultern  ber  K  o  m  m  unalverbänbe
  als  ber  Ausführungsorgane  aufgebaut
werben.  Hierbei  würbe  biesen,  um  bie  Hilfsmaßnahme  zu  einer
schnellen,  einheitlichen  unb  wirksamen  zu  gestalten,  keine  Aufwenbung
eigener  Mittel  zur  Pflicht  gemacht,  zumal  bann  zahlreiche  Kommunalverbänbe
  sich  zu  einer  Mitwirkung  außerstanbe  erklärt  hätten.  Es
würben  ihnen  lebiglich  bie  Durchführungsarbeiten  zugemutet,  inbem
ihnen  70  3js.  Reichszuschuß  auf  ben  Kopf  unb  bie  Woche  in  Aussicht
gestellt  würben,  benen  bie  Einzelstaaten  10  als  Ausgleichs-  unb
Zuschußbetrag  für  besonbere  Verhältnisse  zulegen  konnten.
Der  Grunbgebanke  ber  Maßnahme  war  ber,  baß  bei  einem
burchschnittlichen  Preise  für  ein  halbes  Pfunb  Fleisch  (aller  Sorten,
        <pb n="66" />
        64

nach  Berliner  Notierung)  von  etwa  1,10  Ji  vom  Kommunalverbande
die  Zulage  an  etwa  4 / 5  der  Bevölkerung  unter  Abrechnung  des  Zuschusses ­
  von  70  Hs  mit  rund  20  bis  18  Hs,  also  etwa  dem  Preise  des
wegfallenden  einen  Pfundes  Brot,  gegeben  werden  sollte.  Hierbei
war  sich  das  Kriegsernährungsamt  bewußt,  daß  bei  der  Kürze  der  für
die  Organisation  verfügbaren  Zeit  und  bei  der  Tatsache,  daß  die  Abgrenzung ­
  der  wohlhabenden  Minderheit  nicht  überall,  wo  sie  noch
nicht  bestand,  in  den  Kommunalverbanden  sofort  einführbar  war,
eine  Zwangsregel  für  die  Verbilligung  nur  bis  zu  gewissen  Einkommensgrenzen ­
  nicht  durchführbar  war.  Es  blieb  deshalb  der  kommunalen
  Regelung  überlassen,  ob  die  Verbilligung  um  70  Hs  für
alle  oder  um  einen  entsprechend  höheren  Satz  für  einen  Teil  der
Bevölkerung  verwirklicht  wurde.  Vorbedingung  war  die  Einführung
einer  besonderen,  nur  örtlich  geltenden  kommunalen
Z  u  s  a  tz  k  a  r  t  e  u  n  d  d  i  e  V  e  r  b  i  l  l  i  g  u  n  g  u  m  m  i  n  d  e  st  e  n  s
den  R  e  i  ch  s  z  u  s  ch  u  ß.  Die  Kommunalverbände  haben  dementsprechend ­
  die  Frage,  je  nach  ihren  örtlichen  Verhältnissen,  verschieden ­
  geregelt.
Die  ganze  Maßregel  erreicht  naturgemäß  Mitte  August  1917
mit  der  dann  wieder  einsetzenden  höheren  Brotration  ihr  Ende.
(Vcrgl.  die  Verordnung  vom  22.  Juli  1917  —  Reick,Sgesctzblatt
S.  641).
Die  Verrech  n  u  n  g  der  Selvstversorger-Verbranchsmengen
  auf  die  Fleischkarten  bildet  ein  besonderes
Kapitel  für  sich.  Die  Regelung  hatte  bislang  nach  §  10  Abs.  3  der
Verordnung  vom  21.  August  1916  zu  erfolgen.  Diese  Vorschrift
hat  zu  vielen  Zweifeln  Anlaß  gegeben.  Ihr  Sinn,  der  inzwischen  in
der  Verordnung  vom  2.  Mai  1917  klarer  gefaßt  worden  ist,  war,
daß  den  Selbstversorgern  eine  Kopfmenge  sichergestellt  werden  sollte,
die  die  Mühe  der  Mästung  und  Schlachtung  belohnt  und  etwaigem
Gewichtsverluste  bei  Herstellung  von  Dauerwaren  Rechnung  trägt.
Deshalb  sollte  das  Schlachtgewicht  nur  mit  drei  Fünfteln,  beim  ersten
Schwein  im  Jahre  nur  mit  fünf  Zehnteln  auf  die  Karten  angerechnet
werden.  Dies  bedeutet  also,  daß  die  Fleischkarte  bei  der  Verrechnung
einen  um  zwei  Drittel,  beim  ersten  Schwein  einen  auf  das  Doppelte
erhöhten  Wert  hat,  also  crstercnfalls  mit  416,6  g,  lctzterenfalls  mit
500  g  zu  verrechnen  ist.  Für  die  Zwei-Drittel-Berechnung  ergibt
das  nämlich  folgende  Formel:
?  x  ---  250  g,
        <pb n="67" />
        65

wobei  x  das  auf  die  Karte  entfallende  Schlachtgewicht  darstellt.  X  betrügt ­
  also  416,6  g  oder  fünf  Drittel  der  Normalfleischkarte.
Die  Behandlung  der  Selbstversorger  verwickelte  sich  weiter,  weil
diese  den  Wunsch  hatten,  nicht  nur  aus  ihrer  Hausschlachtung  ju
leben,  sondern  auch  teilweise  anderes,  frisches  Fleisch  zu  beziehen.
Dies  konnte  nur  geschehen,  indem  die  Konnnunalverbändc  die  Vorräte ­
  aus  der  Hausschlachtung  nur  auf  einen  Teil  der  Flcischkartenlsezügc,
  aber  entsprechend  länger,  verrechneten.  Dann  verblieben  dem
Selbstversorger  einige  Fleischkarten  im  Haushalte  (iLcilselbstvcrsorger.

AIs  die  weitergehende  billige  Fleischzulage  einsetzte,  vermochte
der  Selbstversorgerhaushalt  an  ihr  nicht  teilzunehmen.  Es  ging
nicht  an,  auch  für  rund  18  Millionen  Selbstversorger  die  Menge
'«etter  zn  erhöhen,  eine  Härte,  die  der  einzelne  Selbstversorger  im
u  ernden  Genusse  seiner  größeren  Vorräte  tragen  mußte.  Nur
reilselbstversorger  konnten  teilweise  an  der  kommunalen  Zusatzkarte
teilnehmen  (Verordnung  vom  15.  April  1917),  soweit  sic  damit  bis
zu  500  g  Wochcnkopfmengc  kamen.

vom

3-  Die  kommunale  Regelung  des  Verbrauchs.
Wie  unter  II  ausgeführt,  befanden  sich  die  Konnnunalverbändc
0  '  Oktober  1916  ab  einer  bis  ins  kleinste  ausgebauten  formalen
^  n  nung  der  Rationierung  gegenüber.  Es  galt  nun  für  sie,  dafür
zu  sorgen,  daß  der  formalen  Ordnung  materielle  Erfüllung  werde,
rag  a  so  jeden,  das  Leine  möglichst  zukomme.
^  'st  selbstverständlich,  daß  es  nicht  genügte,  gewissenhaft  den
Äs  ^"^'berechtigten  regelmäßig  ihre  Fleischkarten  auszuhändigen,
^iim  ^..langet  eurer  peinlich  geordneten  Bewirtschaftung  hätte  dies,
tatsächlich  vielfach  sofort  eintrat,  zu  Ladenpolonäsen
„mit  Fleischkarte"  geführt,  also  wenig  gebessert.
,  ?  KU  \. Cn  ^ e ^. n  doleu,  dem  Verbraucher  mit  der  Karte  in
,  er  ,wn,  und  dein  auf  dem  Bahnhof  ankommenden  lebenden  Vieh,
mußte  vielmehr  eine  vermittelnde  Verteilungsorganisation
greisen.  ö

cin-Bei

  der  nachfolgende»  Schilderung  soll  von  de»  einfachsten  Verhältnissen ­
  des  p  l  a  t  t  e  n  L  a  n  d  e  s  abgesehen  werden.  Dort  genügt
es  meistens,  dem  einzelnen  Schlächter  eine  Schlachtung  zu  gestatten,
die  genau  überwacht  wird  und  aus  deren  Ertrag  die  versorgungsberechtigte
  Einwohnerschaft  des  Dorfes  ihren  Anteil  nach  Verhältnis
froft  17/18)19
        <pb n="68" />
        66

ihrer  Karten  bezieht.  Der  Schlächter  pflegt  hierbei  unmittelbar
beini  Vichhalter  zu  kaufen,  wozu-  ihn  der  Viehhandelsverband  oder
der  Kommunalverband  ermächtigt.
Ganz  anders  im  großen  Bezirke  bei  Hunderttauscnden
von  Verbrauchern.  Schon  im  Frieden  brachte  hier  der  Handel  90  bis
100  v.  H.  des  Bedarfs  in  Gestalt  von  lebendem  Vieh  von  weit  her.
Gesundheitliche  Gründe  hatten  zumeist  zwar  die  Schlachtungen  in
den  Zentral-Bieh-  und  Schlachthöfen  zentralisiert,  sie  blieben  aber
eine  Angelegenheit  des  einzelnen  Schlächters,  der  nach  Nnrfang  der
Kundschaft  schlachtete,  sich  die  Preise  berechnete  und  für  Blut,  Eingeweide, ­
  sonstiges  Wurstgut,  Abfälle,  Haut,  Gehirn  und  Knochen
bestmögliche  Verwertung  suchte.
Die  Ausgabe  für  den  großen  Kommunalverband  ging  dahin,
möglichst  genau  die  ihm  knapp  oder  gar  ungenügend  zugeteilten
Schlachtungen  so  auszuwerten,  daß  höchstmögliche  Befriedigung  der
Verbraucher  eintrat.  Hierzu  gehörte  einerseits  die  genaueste  Ermittlung ­
  des  Bedarfs  und  dessen  Festlegung  je  auf  eine  Verteilungsmoche,
anderseits  die  schärfste  Zuteilung  der  Befriedigüngsmittel,  also  der
Höchstausbeute,  die  ans  dein  angelieferten  Vieh  zu  erzielen  war.
Die  Bedarfsermittlung  konnte  sich  ohne  große  Mühe
an  das  sächsische  Muster  der  Kundenlisten  anschließen.  Es
ist  dies  tatsächlich  sofort  in  alle:i  staatlichen  Ausführungsvorschriften
empfohlen  worden  und  hat  sich  fast  überall,  wenn  auch  nicht
ohne  Widerstände,  durchgesetzt.  Das  Verfahren  beruht  darauf,  daß
sich  jedermann  bei  betn  von  ihm  gewählten  Fleischer  für  gewisse  Zeit
eintragen  läßt,  ivoraus  ein  Verzeichnis  fester  Kunden,  die  Kundenliste,
entsteht,  in  der  jeder  Kunde  seine  Nummer  hat.  Der  Fleischer  kann
dann  wöchentlich  im  Voraus  unter  Entgegennahme  der  zum  Bezüge
von  Frischfleisch,  Wurst,  Speck  usw.  abgegebenen  Flcischkartenabschnitte
  seinen  Fleischbedarf  berechnen,  angeben  und  mit  den  Abschnitten ­
  belegen.  Dies  vermeidet  jedes  Hasten  und  Drängen  nach
der  Ware,  also  jede  „Polonäse".  Bei  wöchentlicher  Zufuhr  des
Bedarfs  ist  der  Fleischer  in  der  Lage,  seine  Kunden  der  Reihe  nach  zu
bedienen,  wobei  er  ihre  Nummern  tageweise  aufrufen  (im  Fenster  anschlagen) ­
  und  insbesondere  die  Zuteilung  der  Sorten  abwechselnd
regeln  kann,  so  daß  Speck,  fettes  Fleisch  und  Wurst  nicht  beliebig,
sondern  in  fester  abwechselnder  Reihenfolge  von  den  Kunden  bezogen
werden.  Hierfür  kann  der  Magistrat  leicht  besondere  Richtlinien  geben,
wie  er  übrigens  anderseits  den  Kundenlisteneintrag  nachträglich  Zuziehender, ­
  vorübergehend  Zuziehender  (insbesondere  Militärurlaubcr)
und  die  Löschung  wegfallender  Kunden  besonders  zu  regeln  bat.
        <pb n="69" />
        67

Dasselbe  Listenverfahren  ist  im  Sommer  1917  für  die  vorübergehend ­
  gewährte  kommunale  Zusatzkarte  mit  dein  Erfolge  geint
worden,  daß  diese  überall  reibungslos  beliefert  werden  konnte.
Abweichende  Regelungen  ergeben  sich  nur  bei  der  Zuteilung  der
oben  behandelten  besonderen  S  ch  w  e  r  st  a  r  b  e  i  t  c  r  z  u  l  a  g  e  n.
Nach  der  Absicht  des  Kriegsernährungsantts  sollten  diese  nicht  im
Schlächterladen  zu  haben  sein,  da  sie  dann  nicht  sicher  dem  bedachten
Nüstungsarbeiter  zugute  gekommen  wären,  der  sie  nach  Befinden  der
Familie  hätte  überlassen  können.  Das  Fleisch  für  diese  Zulagen  sollte
vielmehr  de»  Rüstungsbetriebcn  selbst  zugehen,  die  cs  folglich  unter
Übergehung  des  Kleinhandels  und  der  Kartenfrage  unmittelbar  zur
Speisung  der  Bedachten  verwendeten.
Besonderheiten  bot  die  Befriedigung  des  Bedarfs  der  G  a  st  -
und  S  ch  a  ii  k  b  e  t  r  i  e  b  c.  Diesen  muhte  Gelegenheit  _  geboten
werden,  die  den  Gästen  abgenonrmeneu  Fleischkartenabschnitte  dem
Metzger  ebenfalls  zur  Kundenlistc  anzumelden.  Besonders  im  Anfang
führte  das  leicht  dazu,  daß  bei  knappem  Vorrat  die  Gastwirtschaften
am  ehesten  und  besten  bedient  wurden,  da  sie  die  größten  Abnehmer
ivarcn,  so  daß  hinterher  einzelne  Verbraucher  ganz  oder  teilweise
leer  ausgingen.  Dies  wurde  von  einzelnen  Städten  dadurch  verhindert, ­
  daß  sie  für  jeden  Gastwirtschaftsbetrieb  Höchstmengen  (Kontingente) ­
  einführten,  von  anderen  so,  daß  sie  die  Gastwirte  aus  eine
besondere  Knndeiilistc  verwiesen,  deren  Befriedigung  erst  an  die  Reihe
kam,  wenn  die  Einzelverbraucher  ihren  Mundteil  erhalten  hatten.
Eine  ganz  wesentliche  Bedeutung  erhielt  die  Kundenliste  mit  der
Rücklieferung  der  Fleischkartenabschnitte  der  eingetragenen  Kunden
in  der  Zeit  der  „verbilligten"  F  l  e  i  s  ch  z  u  l  a  g  c.  Hier
innßte  das  Rätsel  gelöst  werden,  wie  die  Verbilligung  mit  den
Fleischern  abzurechnen  war.  An  vielen  Orten  forderte  man  Vorlage
der  kommunalen  Kartenabschnitte  der  Besteller,  um  dann  von  vornherein ­
  das  hierzu  nötige  Fleisch  dem  Metzger  sofort  billiger  abzugeben,
1°  daß  jede  weitere  Abrechnung  mit  ihm  unterblieb.  Anderwärts
beließ  man  cs  bei  den  alte»  Preisen,  verlangte,  daß  der  Metzger  gegen
Kommnnalkartenabschnitte  billiger  lieferte,  und  vergütete  ihm  sodann
die  Abschnitte  mit  dem  Verbilligungssatze.  Hierbei  ist  zu  beachten
gewesen,  daß  in  G  a  st  -und  S  ch  a  n  k  w  i  r  t  s  ch  a  f  t  e  n  die  Verbilligung ­
  im  Sinne  der  Zusatzkarte  rein  technisch  unausführbar  ist.
Wo  also  in  solchen  Wirtschaften  gegen  die  Züsatzkarte  Fleischspeisen
abgegeben  werden  durften,  mußte  dafür  Sorge  getragen  werden,  daß
der  Betriebsinhaber  auf  die  —  etwa  zu  besonderer  Kundenlistc  oder
gar  Amtsstelle  —  znrückgelieferten  koininnnale»  Abschnitte  keine
        <pb n="70" />
        68

Gcldrückvergütung  erhielt.  Hierbei  war  immer  noch  nicht  ausgeschlossen, ­
  daß  mit  den  Abschnitten,  die  einen  gewissen  Wert  darstellten, ­
  vom  Gastwirt  Mißbrauch  getrieben  wurde,  indem  er  sie  etwa
verhandelte.  Einzelne  Städte  schloffen  das  technisch  aus,  indem  sie
vom  Verbraucher  die  Voranmeldung  der  Karten  beim  Metzger  vor
der  Geltungswochc,  also  so  zeitig  forderten,  daß  innerhalb  der
Gcltungswoche  verhandelte  Abschnitte  nicht  mehr  mit  Erfolg  anzubringen ­
  waren.  Sicherer  gingen  die  Städte,  die  kurzerhand  der
Kommunalkarte  iu  den  Gastwirtschaften  jede  Geltung  absprachen,
womit  jeder  etwa  denkbaren  Durchstecherei  zwischen  Gastwirt  und
Metzger  vorgebeugt  war.
Der  sonach  durch  das  Kundenlistensystem  ermöglichten  genauen
WochenbedarfSermittclung  hatte  die  Lieferung  des  nötige»
Schlachtviehfleisches  zu  entsprechen.  Der  Regelzustand  war,  daß
der  einzelne  Fleischer  sich  das  nötige  Stück  Vieh  oder  mehrere
Stücke  erwarb  und  auf  eigene  Rechnung  schlachtete.
Hierbei  ließen  es  zahlreiche  Kommunalverbände  bewenden.  Diese
Form  der  Bedarfsdeckung  zeitigte  aber  große  Nngcnauigkeitcn.  Das
Lebendgewicht  eines  Tieres  läßt  sich  allerdings  genau  angeben,  die
Schlachtausbente  läßt  sich  jedoch  vor  dem  Abschlachten  nur  schätzen.
Sie  hängt  vom  Alter,  Futterzustand  usw.  ab  und  schwankt  ganz  beträchtlich. ­
  Dazu  kommt,  daß  der  Schlächter  die  Ausbeute  durch  eigene
Geschicklichkeit  und  guten  Willen  stark  beeinflussen  kann.  Jede
Schlachtung  ergibt  Blut,  Innereien,  Abfälle,  Knochen  usw.  Die
Frage,  wie  die  Knochen  den  Kunden  zugewogen  werden  und  in  welchem
Maße  die  als  Wurstgut  verwendbaren  Teile  wirklich  zu  Wurst  verwendet ­
  werden,  ist  geradezu  „Vertrauenssache".  Bekanntlich  kann
zudem  Wurst  durch  Zusätze  aller  Art  gestreckt  oder  in  sehr  einwandfreier ­
  Fleischgualität  hergestellt  werden.  Schließlich  vermag  auch  der
einzelne  Fleischer  das  Frischfleisch  zu  räuchern  und  dergl.,  was  ebenfalls ­
  die  schließlichc  Gewichtsansbeute  beeinflußt.
Die  einfache  Zuteilung  von  lebendem  Vieh  vermag  infolgedessen
eine  genaue  Verrechnung  auf  die  angemeldeten  Fleischkarten  nicht
zu  bewirken,  sondern  muß  das  durch  rohe  Schätzung  ersetzen.  Hierin
liegt  für  den  Fleischer  eine  starke  Versuchung  zu  geringer  Ausbeute,
um  mehr  zu  erhalten,  oder  zu  hoher  Ausbeutung,  um  Fleisch  übrig
zu  behalten.  In  jedem  Falle  pflegt  es  dazu  zu  führen,  daß  der
Kommunalverband  mehr  Tiere  braucht,  um  den  Gesamtbedarf  zu
decken,  als  andere  mit  genauer  arbeitendem  Verfahren.
Letzteres  Verfahren  ist  darin  gefunden  worden,  daß  die
Schlachtungen  zentralisiert  werden.  Hier  darf  nicht
        <pb n="71" />
        69

mein  ber  einzelne  Schlächter  schlachten,  sondern  nur  eine  Zentralstelle.
Diese  kann  der  Kommuualverband  selbst  sei»  (städtische  Regie)  oder
die  Gesamtheit  der  Metzger  (Innung).  Beide  Arten  finden  sich
häufig.  Diese  einheitliche  Zusammenfassung  erfordert  ein  genügendes,
meistens  vorhandenes  Schlachthaus,  genügendes  Personal',  das  der
Innung  entnommen  werden  kann,  und  eine  eigene  Kapitalgrundlage,
da  ein  erheblicher  Geldumschlag  und  beträchtliche  Unkosten  zu  decken
sind.  Es  muß  also  auch  die  entsprechende  Buch-  und  Kassenführung
eingerichtet  werden.
Ist  dies  alles  beschafft,  so  läßt  sich  mit  leichten  Mitteln  eine
Verteil  ungszentrale  anschließen,  welche  die  Kartenaumeldungen
  der  Ladcnfleischer  prüft,  abrechnet  und  durch  die  entsprechende ­
  Fleischzuteilung  wöchentlich  befriedigt.  Hierbei  ergibt  sich
dann  für  jeden  Fleischer  eine  Art  Verrechnungsverkehr,  bei  dem  ihm
Überschüsse  gutgeschrieben  werden  können  und  begründeter  Mehrverbrauch ­
  ersetzt  werden  kann.  Damit  ist  das  Höchstmaß  an  Genauigkeit ­
  erzielt.
Die  zentrale  Schlachtung  erzielt  ihrerseits  die  Abfälle,  das  Blut,
die  Eingeweide  usw.  in  eigener  Hand  und  führt  deshalb  von  selbst  zur
Z  e  &amp;gt;,  t  r  a  l  w  u  r  st  e  r  e  i.  Letztere  ist  übrigens  sogar  in  Städten
ohne  Zentralschlachtung  öfters  üblich,  indem  von  den  Schlächtern
ans  deren  Einzelschlachtungen  jene  Wurstgüter  zurückgefordert
werden.  Es  leuchtet  ein,  daß  der  erstere  Weg  einfacher  und
sicherer  ist.
Die  Zentralwursterei  ist  in  der  Lage,  zur  Herstellung  der  Wurst
(städtische  Wurst,  Einheitswurst,  Kriegswurst)  alles  wirklich  einwandfrei ­
  zu  verwenden,  was  hierzu  anfällt.  Auf  diesem  Wege  ist  der
Vergeudung  von  Blut,  Abfälle»  und  dergl.  vorgebeugt.  Insbesondere
können  alle  Riuderschlachtabfällc  mit  Schweinefett  zusammen  zu
brauchbarem  Wnrstgut  verwendet  werden.  Das  sichert  eine  Höchstausbeute,
  welche  die  Befriedigung  aller  Fleischkarten  mehr  und  mehr
erleichtert.
Es  steht  durch  Erfahrung  fest,  daß  auf  diesem  Wege  viele  Gemeinden ­
  250  g  Wochenkopfmeugcu  glatt  erzielt  haben,  obwohl  ihnen
rechnerisch  weniger  Gesamtschiachtvieh  und  damit  Ausbeute  auf  de»
^opf  der  Bevölkerung  zur  Verfügung  stand  als  anderen  Städten,  die
wit  verhältnismäßig'  höheren  Viehmengen  doch  nicht  die  Austeilung
lener  250  g  zu  Wege  brachten.  Das  wird  oft  bei  der  Beurteilung
ber  Fleischverteilung  sehr  zu  Unrecht  übersehen.
Es  muß  indessen  hierbei  erwähnt  werden,  daß  die  Innungen
und  deren  Organisationen  (EinkansSzentrnlen,  VerwertuugSgenosseii-
        <pb n="72" />
        70

schäften)  sich  meistens  willig  in  den  Dienst  der  großen  kommunalen
Ausgaben  gestellt  haben  und  durch  entsprechende  Erziehung  ihrer  Mitglieder, ­
  ebenso  auch  durch  eigene  Zentralisierung  des  Schlacht-  und
Wurstcreibctriebes,  das  Menschenmögliche  geleistet  haben.  Sie  haben
damit  vielen  großen  Kommunen  die  ihnen  völlig  neue  Riesenaufgabe
wesentlich  erleichtert.
Die  in  dieser  Weise  vielfach  geschaffene  städtische  Fiel  s  chbe  -
wirtschaftung  hat  sich  meistens  sehr  rasch  in  die  neue  Arbeit
gefunden  und  Vorbildliches  geleistet.  Es  sei  hierzu  an  Einzelheiten
folgendes  ermähnt:
Die  W  u  r  st  f  a  b  r  i  k  a  t  i  o  n  hat  sich  bisweilen  spezialisiert.
Neben  guten  Fleischwurstsorten  hat  man  besonders  preiswerte  einfachere ­
  Würste  ans  billigerem  Wurstgut  hergestellt,  die  ausschließlich
Minderbemittelten  vorbehalten  blieben  (z.  B.  Straßburg).
Vielfach  hat  inan  mit  Erfolg  sich  bemüht,  Streich  fette
zur  Behebung  des  Fett-  und  Brotaufstrichinangels  aus  den
Schlachtungen  herauszuschlagen,  indem  man  fette  Teile  des  Schweins
durch  Ausschmelzen  auf  Schmalzersatz  verarbeitete  (Mainz,  Magdeburg). ­

In  zahlreichen  Fällen  haben  die  Städte  sich  der  Entfettung
der  Knochen  angenommen  und  hieraus  Speisefette  neben
technischen  Fetten  erzeugt,  ein  Verfahren,  das  der  Kriegsanüschuß
für  L)le  und  Fette  durch  Belastung  von  50  v.  H.  der  an  sich  für  die
Margarineerzeugung  beschlagnahmten  Fetterzeugnisse  zugunsten  der
Städte  besonders  anerkannt  hat.  Mit  der  Entfettung  der  frischen
Knochen  hat  man  häufig  die  Entfettung  vorgelochter  Knochen  verbunden, ­
  die  zu  diesem  Zwecke  mit  besonderen  Sammelorganisationen
aus  den  Haushaltungen,  Gastwirtschaften,  Kriegsküchen  und  dergleichen ­
  herausgeholt  werden.  Letzteres  Verfahren,  das  ebenfalls
wertvolle  Fette  gewinnt,  verdiente  noch  viel  weitere  Verbreitung.  Es
fallen  hierbei  naturgemäß  auch  noch  technische  Fette,  Futtermehle
und  schließlich  zu  Düngemitteln  verwendbare  Abfülle  ab.
Bei  der  vorersichtlichen  Betrachtung  ist  die  Anliefe  r  n  n  g
des  genügenden  lebenden  Viehes  stets  als  selbstverständlich  vorausgesetzt ­
  worden.  Diese  ist  keine  kommunale  Ausgabe,  sondern  gehört
in  das  Tätigkeitsgebiet  der  staatlichen  Viehaufbringungsstellen,  die
besondere  Betrachtung  in  diesen  Heften  (Heft  10  der  „Beiträge  zur
Kriegswirtschaft")  gefunden  haben.  Es  bleibt  nur  zu  betonen,  daß
der  verteilende  Kommunalverband  als  rein  empfangender  Teil  auf
sie  keinen  Einfluß  besitzt.  Geringe  Ausnahmen  hiervon  bieten  —
        <pb n="73" />
        außer  beim  viehreichen  ländlichen  Bezirke,  der  sich  selbst  versorgt
in  den  Städten  nur  zwei  Möglichkeiten.
Die  eine  ist  die  c  i  g  e  ne  N  i  c  h  h  a  l  t  u  n  g.  Für  sie  kommen
insbesondere  städtische  Güter  in  Frage,  wie  sie  die  meisten  deutschen
Großstädte  besitzen.  Städtisches  Vieh  wird  den  Kommunen  in  Anrechnung ­
  ans  ihre  Schlachtungszisfer  belassen.  Nur  pflegen  die
Mengen  aus  eigener  Viehwirtschaft  im  Vergleich  zum  Bedarf  nicht  erheblich ­
  zu  sein.  Viele  Städte  haben  im  Kriege  dem  mindestens  hinsichtlich ­
  der  Schweine  abzuhelfen  gesucht  und  mehr  oder  weniger  große
Schweinemnstanstalten  angelegt.  Hierzu  führte  sie  nicht  nur  der
Fleischbedarf,  sondern  auch  die  Überlegung,  daß  in  den  Großstädten
unendliche  Futterwerte,  nämlich  die  städtischen  K  ü  ch  e  n  a  b  f  ä  l  l  e,
in  den  Müll  und  die  Asche  zu  wandern  und  dort  nutzlos  zu  verfaulen
pflegen.  Allein  mit  den  Küchenabfällen  der  städtischen  Kranken-  und
dcrgl.  Anstalten,  Massenspeisungen  usw.  konnten  meistens  beträchtliche
Mengen  von  Schweinen  gemästet  werden.  Das  ließ  sich  steigern
durch  Sammlung  der  Küchenabfälle  aus  den  Privathäusern,  die  heute
teils  im  Wege  freiwilliger  Sammelorganisation,  teils  auf  Grund
besonderer  Polizeiverordnungen  häufig  betrieben  wird.  Auch  in  den
Beseitigungsanstalten  (Kadaver-Verwertungsanstalten,  Abdeckereien)
der  Städte  werden  hochwertige  Fleischfnttermehle  zu  Mastzwecken
"zeugt.
Die  andere  Möglichkeit  städtischer  Viehzufuhr  böten  die  sogenannten ­
  S  ch  w  eine  m  a  st  v  e  r  t  r  ä  g  e.  Der  Staat  verteilt  das
shm  zur  Verfügung  stehende  beschlagnahmte  Mastfutter  durch  bewudere
  Mästungsorganisationen,  indem  er  diese  gegen  Hergäbe  von
Futter  mit  Viehhaltern  besondere  Mästungsverträge  abschließen
"ißt.  Hiermit  wurden  und  werden  vorweg  und  in  der  Hauptsache
oie  Schweine  für  den  Heeresbedarf  sichergestellt.  Es  sind  aber  auch
den  Städten  Lieferungen  solcher  Vertragsschweine  zugeführt  worden,
solange  genügendes  Futter  vorhanden  war,  was  seit  einiger  Zeit  (geschrieben ­
  im  Juli  1917)  nicht  mehr  der  Fall  ist.  Die  Städte  selbst
haben  ihrerseits  eigene  Futtermittel  verwendet,  um  mit  Organisationen ­
  ober  Meistern  solche  Schweinelieferungsverträge  zu  schließen.
Die  Lieferung  der  Tiere  konnte  für  die  Städte  aus  naheliegenden
Gründen  keine  Vermehrung  der  Biehanfuhr  bedeuten,  sondern  mußte
ebenfalls  auf  die  zugelassene  Schlachtungsziffer  verrechnet  werden,
was  nicht  immer  genügend  gewürdigt  worden  ist.  Immerhin  brachte
sie  den  Städten  sichere  Anfuhren  und  wohlausgemästete  Tiere,  und
cö  ist  zu  bedauern,  daß  der  Mangel  an  Verteilungsfutter  bis  auf
weiteres  den  Abschluß  weiterer  derartiger  Verträge  unmöglich  macht.
        <pb n="74" />
        72
4.  Die  Preispolitik  der  Kommunalverbände.
Die  Errechnung  des  Kleinhandels-Flcischpreises  wird  in  diesen
Heften  von  fachmännischer  Seite  im  folgenden  (V.)  Aufsatz  besonders
untersucht  und  behandelt.  Für  die  rein  kommunalpolitische  Betrachtung ­
  soll  deshalb  nur  das  Nachstehende  hervorgehoben  werden:
Jede  Kommunalverwaltung,  die  praktische  Preispolitik  treiben
will,  muß  sich  zuvörderst  über  ihre  eigenen  G  e  st  e  h  u  n  g  s  k  o  st  e  n
klar  werden.  Die  Selbstkosten  des  Schlachtfleisches  setzen  sich  zusammen ­
  aus  den  Kosten  des  lebenden  Viehes  zuzüglich  aller  Spesen
bis  zur  Schlachtung,  den  Kosten  des  Schlachtvorganges  selbst  und  den
allgemeinen  Verwaltungsnnkosten  der  Fleischvcrsorgnug.  Die  Summe
dieser  Kosten  stellt  sodann  den  Einstandspreis  der  tatsächlichen
Schlachtausbeute  dar,  also  des  wirklich  erzielten  Schlachtgewichtes,
abzüglich  der  Gewinne  aus  sogenannter  Nebenausbeute.
So  einfach  diese  Grundsätze  auszusprechen  sind,  so  verwickelt
gestaltet  sich  ihre  praktische  Handhabung.
Die  Kosten  des  lebenden  Viehes  liegen  nur  hinsichtlich  der  gesetzlichen ­
  S  t  a  l  l  h  ö  ch  st  p  r  e  i  s  e  fest,  die  aber  ihrerseits  sich  wieder
nach  dem  Lebendgewicht  der  Tiere  und  —  bei  Rindern  —  nach  bestimmten ­
  Sorten,  der  Fleischergiebigkeit  nach,  abstufen.  Zum  Stallhöchstpreise ­
  treten  jedoch  die  Unkosten  des  Ankaufs
durch  die  Viehabnahmestellen  und  des  Vers  a  u  d  S  bis  zum
Verbrauchsorte.  —  Erstere  bestehen  aus  einer  Reihe  von  Einzelprovisionen.
  Die  Einrichtung  der  Viehhandelsverbände  beruht
darauf,  daß  ein  auf  Provision  tätiger  Aufkäufer,  ein  Provision  beziehender, ­
  die  Bewertung  und  Verteilung  des  Viehes  regelnder  Vertrauensmann ­
  und  schließlich  der  das  Vieh  aufbringende  Kommunalverband ­
  bzw.  ViehhandelSvcrband  selbst  an  dieser  Belastung  teilhaben.
Bis  zum  April  betrug  die  Gesamtbelastung  durchweg  7  v.  H.  des
Stallpreises,  seither  b'/^v.H.,  vorbehaltlich  der  Erhöhung  bei  Kälbern.
Nach  Wegfall  der  erhöhten  Viehumlage  im  August  1917  wird  eine
Gesamtprovision  von  6  v.  H.  die  Regel  sein.  —  Die  Kosten  für  die
Beförderung  bis  zum  Bedarfsorte  sind  einerseits  die  tatsächlichen
Frachten,  andererseits  aber  die  Schäden,  die  durch  den  Gewichtsverlust ­
  der  Tiere  während  des  Versands  entstehe».  Je  länger  die
Beförderung  dauert,  desto  erheblicher  ist  dieser  Transportschwund.
Hierbei  sind  die  großen  Verbrauchsmittelpunkte  am  übelsten  daran,
die  genötigt  sind,  sich  ihr  Vieh  aus  fernen  Provinzen  oder  fremden
Bundesstaaten  zuweisen  zu  lassen.  Hier  rechnet  man  mit  lO  v.  H.
        <pb n="75" />
        73

Transportgesamtküsten  für  Schiveine,  5  v.  H.  für  Rinder  und  etwa
2  v.  H.  für  Kälber  und  Schafe.
Einfacher  gestaltet  sich  für  den  Kommunalverbaud  die  Errechnung
der  normalen  S  ch  l  a  ch  t  n  n  g  s  k  o  st  c  u  ,  zu  denen  die  Kosten  des
Personals,  die  Gebühren  des  Schlachthofs,  die  Schlachtverfichcrung
zu  rechnen  sind.  I»  der  Praxis  findet  sich  leicht  der  hierfür  auf  das
Pfund  Schlachtgewicht  nötige  Normaläufschlag,  der  keine  allzu
gewichtige  Nolle  spielt.
Die  sonach  vom  Komiuunalverbande  zu  ermittelnden  Gesamtkosten ­
  sind  auf  einen  Normaldurchschnitt  für  jede  Viehgattung  zu
bringen.  Sodann  muß  für  die  fernere  Kalkulation  die  übliche
Schlachtgewichtsausbeute  für  jede  Tiergattung  ermittelt
werden.  Hier  kaun  kein  Maß  für  alle  Zeiten  gefunden  werden;  bei
verschlechtertem  Mästungsznstand  z.  B.  muß  die  SchlachtanSbeute
sinken.  Bisher  ergaben  Schweine  85  bis  78  v.  H.,  Kälber  68  bis
53  v.  H.,  Schafe  65  bis  36  v.  H.,  Rinder  55  bis  35  v.  H.  vom
Lebendgewicht  an  Schlachtausbeute.  Jede  Kommune  errechnet  an  der
Hand  ihrer  Schlachthoferfahrnngen  von  Zeit  zu  Zeit  die  für  die
Preisberechnung  zugrunde  zu  legende  Durchfchnittsausbeute.
Die  Kommune  kaun  aber  schließlich  nicht  einfach  die  Summe
aller  Gestehungskosten,  geteilt  durch  die  Normalausbeute,  als  Abgabepreis ­
  für  das  Schlachtgewicht  festsetzen.  Sic  hat  hierbei  vielmehr
noch  zweierlei  zu  berücksichtigen.  Zunächst  ist  von  Bedeutung,  daß
sjch  das  Schlachtgewicht  beim  Erkalten  des  Fleisches  nicht  nubeträchtklch
  vermindert,  ein  Verlust,  den  mau  als  „Warmgewichts-Verlust"
  zu  bezeichnen  pflegt.  Je  länger  das  Schlachtfleisch
"hängt",  also  auskühlt,  bis  es  an  den  Ladenfleischer  gelangt,  desto
erheblicher  ist  dieser  Warmgewichtsverlust.  Man  kann  täglich  bis  zu
Va  v.  H.  des  Schlachtgewichts  als  Verlust  rechnen.  Es  ist  sehr
wesentlich,  ob  der  Ladenfleischer  gut  ausgekühltes  Fleisch  erhält;  je
wehr  dies  der  Fall  ist,  um  so  weniger  braucht  er  seinerseits  Gewichtsverluste ­
  zu  erleiden,  um  so  weniger  kann  er  also  hierfür  beträchtliche
Unkostenzuschläge  fordern.  —  Gemeinhin  pflegt  mau  den  Zuschlag
von  3  v.  H.  für  Schwund  nach  Eintritt  des  Erkaltens  als  beträchtlich
""d  vorsichtig,  berechnet  auf  etwa  6  Tage  Aushang,  zu  betrachten.
Schließlich  aber  sind  für  die  Kommune  von  Bedeutung  aIl  -
g  r  ni  e  i  n  e  Zuschläge  oder  Abzüge  zum  Schlachtgewicht,
'velche  die  Preisberechnung  immerhin  beeinflussen.
Als  Abzüge  kommen  zunächst  die  Gewinne  für  RebcnauSbeute
  in  Frage,  also  aus  Verkauf  des  Fells,  Gehörns,  abzuliefernder
«ktte,  des  Wurstguts  (Blut,  Eingeweide).  Hierfür  pflegen  vom
        <pb n="76" />
        74

Einstandspreise  bei  Rindern  11  bis  30  v.  H.,  Kälbern  13  bis  35  v.  H-,
Schafen  12  bis  21  v.  H.  und  Schweinen  4  bis  9  v.  H.  gutgeschrieben
zu  werden..  Dabei  ist  es  ein  Fehler  mancher  Städte,  für  Wurstgut
nichts  gutzuschreiben,  also  das  Fleisch  zu  verteuern,  um  daun  auffällig
billige  Wurst  abzugeben.
Als  Zuschläge  fcnmuen  die  Generalunkosten  der  Verteilungszentrale
  in  Frage.  Diese  können  zunächst  in  ganz  geringen  Spesen
für  Bürohaltung,  Besoldung  von  Verteilnngsbeamtcn,  Fleischkartendruck, ­
  Bekanntinachungskosten  und  dergl.  bestehen.  Anderseits  ist
cs  nicht  unangemessen,  die  Generalunkosten  für  die  Haltung  von
Kühlhäusern  und  Gefrierräunien  sowie  von  Fleischrücklagen  für  Notstandszeiten ­
  hier  einzurechnen.  Im  allgemeinen  werden  insgesamt
hierfür  3  6is  6  für  ein  Pfnnd  nicht  überschritten.
Völlig  unangemessen  würde  es  dagegen  sein,  Neingewinne  einzurechnen, ­
  selbst  wenn  diese  auf  anderem  Wege  der  Volksernährung
zugeführt  würden.  Wenn  z.  B.,  wie  es  geschehen  ist,  die  Abgabe  von
Gemüsekonserven  unter  Einstandspreis  aus  das  Fleisch  geschlagen
wird,  dann  hört  jede  durchsichtige  und  vergleichbare  Veranschlagung
des  Fleischpreises  auf.
Wenn  nach  alledem  der  Kommunaloerband  den  Preis  errechnet
hat,  zu  dem  er  in  der  Lage  ist,  das  Frischfleisch  au  die  Ladenfleischer
(Fleischverkäufer)  abzugeben,  dann  setzt  die  Preispolitik  für
d  e  n  K  l  e  i  n  h  a  n  d  e  l  ein.
Der  Kleinhandel  muß  heute,  wo  ihm  üblicher  Weise  nur  der
reine  Fleischverkauf  verbleibt,  noch  mit  folgenden  Kosten  rechnen:
Zunächst  hat  er  den  sogenannten  „Hauverlust"  zu  tragen,  der
darin  besteht,  das;  beim  Auswiegen  des  Fleisches,  insbesondere  der
Knochcnbeigabe,  Gewichtsverluste  unvermeidlich  sind,  zumal  übrigbleibende ­
  Knochen,  so  gern  sie  als  Suppenknochen  gekauft  werden,
nur  zu  Höchstpreisen  abzusetzen  sind,  die  weit  unter  dem  Fleischpreise
stehen.  Der  Hauverlust  ist  um  so  höher,  je  magerer  ein  Tier  ist.
Hieraus  erklärt  sich,  daß  mancherorts  8  v.  H.  Hauvcrlust  als
Mindestmaß  gcfordct'  werden,  während  andere  Städte,  insbesondere
wenn  sie  3  v.  H.  Schwundverlust  ans  das  Warmgewicht  geben,  mit
4  v.  H.  Hauverlust  auskommen.
Weiter  muß  der  Fleischverkäufer  die  allgemeinen  Unkosten ­
  seines  Ladens  bezahlen,  die  insbesondere  Miete,  Personal,
Inventar,  Steuern,  Licht,  Heizung  u.  a.  m.  umfassen.  Sehr  eingehende ­
  Berechnungen  der  Reichsfleischstelle  haben  ergeben,  daß  diese
Unkosten  in  Abhängigkeit  vom  Umsätze  stehen  und  bei  der  Normalration
  von  250  g  auf  den  Kopf  und  die  Woche  bis  zu  18  bei  der
        <pb n="77" />
        Doppelraten  von  500  g  jedoch  erheblich  weniger  auf  ein  Pfund
betragen.
Hierzu  tritt  schließlich  der  Unternehmergewinn,  also  die  Vergütung ­
  für  die  Tätigkeit  des  Verkäufers  und  feiner  Familienangehörigen, ­
  während  im  Kriege  jeder  weitere  spekulative  Gewinn
notwendigerweise  ausscheidet.
Die  Berechnungen  maßgebender  kommunaler  Stellen  und  der
Vertreter  des  Fleischergewerbes  selbst  haben  ergeben,  daß  bei  der  hohen
Ration  von  500  g  immerhin  im  Durchschnitte  24  Zs  auf  ein  Pfund,
und  zwar  9  A  Hauvcrlust,  10  Zs  Unkosten  und  5  Zs  Unternehmerlohn
  nötig  sind,  um  die  Lebenshaltung  der  Verkäufer  zu  fristen,
während  bei  der  einfachen  Ration  von  260  g  24  A  für  Unkosten  und
Unternehmergewinn,  außer  etwa  8  v.  H.  Schwund-  und  Hauverlnst,
insgesamt  also  etwa  35  Zs  ans  ein  Pfund  als  angcincssener  Kleinhandelszuschlag ­
  zu  betrachten  sind.
Das  Nähere  hierzu  muß  den  besonderen  Ausführungen  in  diesem
Hefte  vorbehalten  bleiben.  Es  sei  nur  zur  Verständlichmachung  des
Ausgeführten  nachstehend  eine  Bl  u  st  erkalknlation  des
Kleinhandels-Durchschnittspreises  f  n  r
Schweinefleisch  angeführt,  wobei  73  M  als  Kosten  für  einen
Zentner  Lebendgewicht  zugrunde  gelegt  werden  mögen.  Es  bleibt
beachten,  daß  die  Preise  für  das  Lebendgewicht  der  Schweine  sich
nach^Preisgebieten  abstufen,  und  daß  schießlich  der  Durchschnittspreis
i"  Sortenpreise  —  je  nach  Qualität  -  aufgelöst  werden  muß.

t  Zentner  Lebendgewicht
Viehhandelsverband  o l / 8 %
Transport  sFracht,  Schwund)  10  %  ■
Bei  70%  Schlachiansbente  1  Pfund
Schlachtlohn,  Gebühren
Versicherung
Warmgewichtsverlnst
Abzug  für  Nebenausbente  i%

-  73,0  .((
=  4,0  „
7,3  „
zusammen  84,3  Jl.
......  =  1,20  .«
0,03  „
0,02  „
0,03  „
zusammen  1,28  Jl
—  0,05  „
bleibt  1,23

Zuschläge  der  Kommune  für  Unkosten  (hoch  gerechnet)  0,0-^,,
ergibt  1,28  Jl.
Bei  250Z  wöchentl.  Kleinhandels-Schwund-  und  .Han-Verlust,
  Unkosten  und  Nutzen  ■  ■  ■  ■  /:
Ladenpreis  für  1  Pfund  Schweinefleisch  im  Durchschnitt  1,49  Jl.
        <pb n="78" />
        76

Hierbei  ist,  angesichts  der  Tatsache,  daß  im  Sommer  1917
jedenfalls  nur  sehr  mindergewichtige  Schweine  zur  Ablieferung
kommen,  mit  einer  ganz  unterdurchschnittlichen  Schlachtausbeute  gerechnet. ­
  Die  Preissenkung  für  die  Schweine  nach  der  Verordnung
vom  6.  April  1917  ist  in  Rechnung  gestellt  worden.
Der  Kommunalverband  hat  nach  Errechnung  dieses  Durchschnittspreises ­
  außerdem  die  Sorte  u  preise,  insbesondere  für
Fleisch  mit  Knochen,  Fleisch  ohne  Knochen,  Knochen,  Nebensorlen
(Kops,  Dickbein)  und  Ausbeute  (Leber,  Zunge,  Nieren  usw.)  besonders
zu  ermitteln,  was  allein  schon  die  Schwierigkeiten  der  Aufgabe  kennzeichnet ­
  und  sich  durch  die  Besonderheiten  der  Kalkulation  dcö  Wurstpreises

  noch  vervielfältigt.
Die  N  o  r  m  a  l  k  a  l  k  n  l  a  t!  o  n  für  ein  Rind  dürfte
bei  Annahme  von  90  Jl  LebendgewichtSpreiS  etwa  folgendermaßen
aussehen:
1  Zentner  Lebendgewicht  90,00  Jl,

Viehhandelsverband  5'/»%  —  4,95  „
Transport  (Fracht,  Schwund)  5%  =  4,50  „
zusammen  99,45  Jl.
Bei  48  ^  Schlachtausbente  l  Pfund  2,0.7  A.
Schlachtlohn,  Gebühren  0,03  ,,
Versicherung  o,02  „
Warmgewicht  0,06  „
znsanimen  2,18  JO
Abzug  für  Nebeuausbeute  ==  0,17  „
bleibt  2,01  .tt
Zuschläge  für  dieKommune  für  Unkosten  (hoch  gerechnet)  0,08  „
Bei  500  g  Umsatz  für  den  Kleinhandel  für  Hauverlust,  "
Unkosten  und  Nutzen  o,  18  „
Ladenpreis  für  1  Pfund  Rindfleisch  im  Durchschnitt  2,27  J,

5.  polizeiliche  pflichten.
Die  Durchführung  der  geschilderten  kommunalen  Versorgung
ist  eine  wvhlfahrtspolizeiliche  Maßnahme,  eine  Aufgabe  der  Kriegs-Nahrungsmittelpolizei.
  Sie  bedarf  ihrer  Ergänzung  nur  ans  einigen
besonderen  polizeilichen  Gebieten.
Hier  kommt  zunächst  die  Ü  b  e  r  w  a  ch  n  n  g  v  o  n  Z  u  w  i  d  erst ­
  a  n  d  l  n  n  g  e  n  gegen  die  angeordneten  Versorgnngs-  und  Preisbildungsmaßnahmen ­
  in  Frage.  Als  Täter  kann  sowohl  der  Verbraucher ­
  auftreten,  der  sich  Fleischkarten  erschwindelt,  einhandelt,
        <pb n="79" />
        77

fälscht,  ober  der  Händler,  der  die  Kartenpflicht  außer  acht  läßt,  seine
Bücher  und  Kundenlisten  falsch  führt  und  dergl.  Die  größten
Schwierigkeiten  begegneten  naturgemäß,  wie  überall,  auch  auf  diesem
Gebiete  der  öffentlichen  Hand  da,  wo  sie  nicht  oder  nur  schwer  eine
sich  geschlossene,  zwangsläufig  wirkende  Ordnung  schaffen  konnte.
Das  trifft  zuvörderst  bei  der  S  e  l  b  st  v  e  r  s  o  r  g  u  n  g  aus  Ausübung ­
  der  Jagd  oder  durch  Hausfchlachtung  von  Hühnern  zu.
gilt  zwar  die  Anmeldepflicht,  es  fehlt  aber  ein  die  Verpflichteten ­
  zur  Anmeldung  treibender  wirtschaftlicher  Beweggrund,
wie  ihn  z.  B.  der  Fleischer  hat,  der,  wenn  er  ohne  Karten  verkauft,
sich  selbst  straft,  da  ihm  diese  Karten  dann  bei  der  nächsten  Fleisch-Mteilung
  durch  die  Stadt  fehlen.  Wo  aber  ein  solcher  Antrieb  fehlt,  wo
also  nur  die  Gewissenhaftigkeit  verpflichtet,  da  pflegt  oft  der  Eigenuni;
  über  letztere  zu  siegen,  so  daß  die  schuldige  Anmeldung  unterbleibt.
Das  galt  bisher  in  ähnlichem  Maße  für  den  Absatz  ausländischer ­
  Fleisch  waren  im  Kleinhandel.  Es  fanden  sich  noch
&amp;gt;»nner  solche,  zum  Teil  geschmuggelte  Waren  zu  übermäßigen  Preisen,
i&amp;gt;"n  Teil  aber  tatsächlich  dem  Bezirk  zugeteilte,  von  der  Zentral-Einlaufsgesellschaft
  eingeführte  Waren.  Schon  die  Verordnung  vom
,,  Februar  1916  schrieb  vor,  daß  die  Kommunalverbände  hierfür
Breise  regeln  und  den  Verkauf  von  dem  der  Jnlandwaren  räumlich
pennen  sollten.  Das  ist  in  den  seltensten  Fällen  geschehen.  Die
c^alge  war  eine  bedauerliche  Verwirrung,  indem  oft  ganz  irrigerangenommen
  wurde,  diese  äußerst  teuren  Waren  dürften
artenfrei  verkauft  werden,  wodurch  solche  Waren  dem  Kettenhandel
"ud  der  Preistreiberei  verfielen.  Der  ungeregelte  Zustand  verlockte
ruicr  weniger  gefestigte  Naturen,  Inlandsware  zu  Auslandsware  zu
caipeln,  indem  ersparte  Mengen,  auch  solche  aus  Hausschlachtungen,
asvefondere  nach  leichtfertiger  Nachprüfung  des  Schlachtgewichts,
,UI  ^'  falscher  Flagge  segelten.
Die  Verordnung  vom  2.  Mai  1917  schärfte  erneut  ein,  daß  die
&amp;gt;  aiiununalverbände  die  Preise  und  den  völlig  getrennten  Absatz  für
.  Ublandswaren  zu  regeln  haben.  Inzwischen  sind  Maßnahmen  in
m n ’,?' ln 'e  getroffen  worden,  daß  die  gesamte  Einfuhr  zu  den  höheren
Gfl'cke»  ans  dem  Handel  verschwindet  und  für  Zwecke  der  staatlichen
,^'valtu„g  Verwendung  findet.  Das  hat  den  Erlaß  der  Verordnung
I 8 -  Juli  1917  (Reichsgesetzbl.  S.  632)  möglich  gemacht,  die
. üu '  1-  August  1917  ab  jeden  Verkauf  von  Fleischwaren  zu  höheren
*  ’’  Inlandspreisen  verbietet.
,  Besondere  Schwierigkeiten  bietet  auch  im  Gebiete  der  Fleisch-1
  ^rgnng  der  Schleichhandel,  die  unvermeidliche  Begleit ­
        <pb n="80" />
        78

erscheinung  jeder  Rationierung,  leider  'unterstützt  von  zahlreichen
Bemittelten  und  von  manchen  größeren  Betrieben.  Er  stellt  sich  stets
als  Hinterziehung'am  Gute  der  Allgemeinheit  dar  und  kann  nur  vermieden ­
  werden,  wenn  schon  beim  Erzeuger  die  Erfassung  der  Bestände
so  restlos  wie  möglich  durch  die  Behörde  erfolgt,  wozu  vor  allem  die
Verordnung  vom  2.  Mai  1917  über  die  genauere  Kontrolle  der
Hausschlachtungen  das  ihre  mithelfen  soll.  Die  Kommunalvcrbände
müssen  ihre  Aufgabe  darin  erblicken,  dem  Schleichhandel  mit
Fleischwaren  wie  mit  lebendem  Vieh  nachzugehen,  soll  nicht  mehr
und  mehr  von  der  behördlichen  Rationierung  abbröckeln  und  schließlich
sogar  durch  Schlachtungen  ohne  behördliche  Fleischbeschau  schwerste
Gefahr  des  Ausbruchs  schwerer  Krankheiten  für  die  Allgemeinheit
^Tuberkulose,  Trichinose  usw.)  entstehen.  In  diesem  Sinne  sind
auch  vernünftig  ausgeführte  Kontrollen  der  Bahnhofsfrachtgüter  eine
durchaus  nötige  und  mit  Unrecht  getadelte  Maßregel,  solange  sie  sich
nicht  auf  jeden  wohlerworbenen  Reise-Mundvorrat  erstrecken.
Schließlich  ist  noch  die  Überwachung  der  flcischpolizeilichcn  Vorschriften ­
  der  G  a  st  -  und  Schau  kwirtschaften  als  polizeiliche ­
  Aufgabe  zu  erwähnen.  Sie  erstreckt  sich  auf  die  Einhaltung  der
Vorschriften  über  die  Kartcnpslicht  und  über  die  fleisch-  und  fettlosen
Tage.  So  oft  es  hier  an  der  nötigen  Kontrolle  gefehlt  hat,  haben  sich
aus  dem  natürlichen  Wettbewerb  der  Wirte  Übelstände  ergeben,  die
Anreiz  zum  Erwerb  unkontrollierter  Mengen  ans  dem  Schleichhandel
boten.
*  *
*
Die  Übersicht  über  die  Entwicklung  der  Fleischversorgung  in
den  Kommunen  zeigt  einen  weiten  und  dornenvollen  Weg,  der  von
schärfster  Kritik,  wie  alle  kriegswirtschaftlichen  Maßnahmen,  die  den
Magen  des  Einzelnen  angehen,  begleitet  war.  Sie  führt  aber  auch
den  Beweis,  daß  in  noch  nicht  einjähriger  Arbeit  schließlich  im  ganzen
Reiche  ein  Bau  aufgeführt  worden  ist,  der  in  der  Schwierigkeit  und
Mannigfaltigkeit  seiner  Aufgaben  die  Brotversorgung  erheblich  überragt ­
  und  trotz  alledem  heute  so  befriedigend  arbeitet,  wie  es  die  verfügbaren ­
  und  nicht  beliebig  vermehrbare»  Viehbestände,  die  ihrerseits
wieder  der  pflanzlichen  Ernte  und  dem  menschlichen  Bedarf
hieraus  angepaßt  werden  müssen,  überhaupt  zulassen.  Die  Mitarbeit
der  Kommunalverbände  hat  auch  hier  eine  blanke  Waffe  im  Aushungerungskriege ­
  gegen  unsere  erbarmungslosen  Feinde  schmieden
helfen.
        <pb n="81" />
        V.

Schlachtvieh-  und  Fleischpreise.  Feststellung  des
angemessenen  Spannungsverhältnisses  zwischen
Vieh-  und  Fleischpreis.
Don  OberaiMstlerarzt  Dr  Mayor.
1.  Vieh-  u  11  b  #  l  c  i  T  cf)  p  r  c  i  ö  o  c  ft  altnug  not  b  e  m
Kriege  und  während  des  Krieges.
u)  Schlucht  niel)preise  unr  dem  Kriege.
Die  Entwicklung  der  Viehpreise  im  Deutschen  Reiche  zeigt  seit
etwa  25  Jahren  eine  von  nur  kurzen  Zeiträumen  tieferen  Preisstaubes
  unterbrochene  stetige  Aufwärtsbewegung  für  alle  Schlachtviebltattungc».
  Nach  Eßlen  übertraf  der  Rindvieh  preis  in
Berlin  im  Durchschnitt  der  Jahre  1890  bis  1899  jenen  der  Jahre
1881  bis  1889  um  11,5  Jl  für  den  Doppelzentner  Schlachtgewicht.
Roch  weit  stärkere  Preissteigerungen  brachte  das  erste  Jahr-Khnt
  des  neuen  Jahrhunderts.  Vom  Jahre  1901  bis  zum  Jahre
1906  stiegen  die  Rindviehpreise  ununterbrochen  von  117,8  Jl
auf  147,7  Jl  für  den  Doppelzentner  Schlachtgewicht.  Nach  einem
vorübergehenden  Rückgänge,  der  bis  zum  Jahre  1909  dauerte,  erreichten ­
  in  Berlin  die  P  r  e  i  s  e  f  ü  r  m  ittlereQualitätbis  zum
Kriegsausbruch  nachfolgende  Höhe,  bei

Ochse»  Bullen  Kühen
,m  Jahre  1910  131-154  A  123-143  A  119-131  ..((
"  1911  147—158  „  143  —  153  „  123—137  „
"  „  1912  168—174  „  150-173  133—154  „
"  1913  174—180  „  161—176  „  141—157  „
"  -  1914  161-174  „  151-166  „  137—152  „

f  Die  Kälberprei  s  e  schnellten  noch  mehr  in  die  Höhe.  Sie
&amp;gt;0^"9en  iin  Durchschnitt  der  achtziger  Jahre  des  19.  Jahrhunderts
Jl  für  den  Doppelzentner  Schlachtgewicht,  im  Durchschnitt  der
        <pb n="82" />
        neunziger  Jahre  112,6  J(  und  in  den  ersten  zehn  Jahren  des  laufenden ­
  Jahrhunderts  147,1  Ji.  Von  da  an  nahmen  sie  in  Berlin  in
der  Klasse  der  mittleren  Mast-  und  besten  Saugkälber  folgende  Bcivegung
  bis  Kriegsbeginn:
1310  1911  1912  1913  1911
176-199  .«  162-197  .fl  178—215  Ji  197-225  Ji  185-219  Ji
Die  Schafpreise  betrugen  in  den  achtziger  Jahren  103,7  Ji,
in  den  neunziger  Jahren  104,7  Ji,  1901  bis  1909  132,8  Ji  für  den
Doppelzentner  Schlachtgewicht.  Sie  stiegen  dann  in  Berlin  in  der
Mittelklasse  auf:
1910  1911  1912  '  1913  1914
139—158  Ji  126—153  Ji  136—167  Ji  163—176  Ji  168—177  Ji

In  der  Bewegung  der  S  ch  w  c  i  n  e  p  r  e  i  s  e  hat  man  bekanntermaßen ­
  mit  Zeiträumen  hohen  und  niederen  Preisstandes  zu
rechnen.  Es  liegt  dies  an  der  leichten  Anpassungsfähigkeit  der
Schweinezucht  an  den  Bedarf  des  Marktes  und  an  der  Einschränkung
der  Schweinehaltung  bei  Sinken  der  Schweinepreise  infolge  starken,
durch  gesteigerte  Schweinehaltung  verursachten  Angebotes.  E  ß  l  c  n
bezeichnet  als  Jahre  mit  hohem  Preis  stände:

1881-1883  ,
mit  Preisen  von
103,5—110,4  Ji
1897-1898
mit  Preisen  von
105,0—111,3  Ji

1889-1890
mit  Preisen  von
110,6-115,7  Ji
1901-1902
mit  Preisen  von
112,0—118,8  Ji
1909-1910
mit  Preisen  von
131,0—133,2  Ji,

1892—1893
mit  Preisen  von
109,0-110,0  JI
1905-1906
mit  Preisen  von
128,1—133,8  Ji

als  solche  mit  nieder  e  m  Preis  st  ande  diejenigen  von:

1884—1888
mit  Preisen  von
«5,8—99,5  Ä
1899-1900
mit  Preisen  von
94,8-95,5  Ji

1891
mit  einem  Preise  von
102,2  Ji
1903-1904
mit  Preisen  von
98,0—99,7  Ji

1894-1896
mit  Preisen  von
86,2-101,8  Ä
1907—1908
mit  Preisen  von
110,3—116,3  Ji

Bon  1910  an  bis  Kriegsanfang  wurden  in  Berlin  folgende
Preise  in  der  Gewichtsklasse  „80  bis  100  kg"  notiert:
        <pb n="83" />
        81

1910  1911  1912  1913  1914
117  —135  J&amp;lt;  105—115  J(  113—161  Ä  131—158  Jl  107—129  J(
für  den  Doppelzentner  Schlachtgewicht.
Als  Jahrgänge  mit  hohem  Preisstände  wären  hiervon  die
Jahre  1910,  1912  nnd  1913  zu  bezeichnen.  Die  höchsten  Preise
für  Schweine  hatte  das  Jahr  1912,  für  Rinder,  Kälber  und  Schafe
das  Jahr  1913  gebracht.  Im  Jahre  1914  waren  bis  zum  Kriegsausbruch ­
  alle  Viehpreise  mit  Ausnahme  der  Schafpreise  zurückgegangen. ­
  Der  stärkste  Preisrückgang  betraf  die  Schweine.

b)  Klein  ha  ndels-Fleischpreife  vor  dem  Kriege.
Die  Kleinhandelspreise  für  Rindfleisch  blieben  in  Preußen,
wie  nachstehende,  einer  Zusammenstellung  von  Eßlen  entnommene
Tabelle  lehrt,  von  1890  bis  1900  mit  geringfügigen  Schwankungen
auf  etwa  gleicher  Höhe.  Es  kostete  das  Kilogramm  in
Pfennigen:

.1  a  h  r

Rindfleisch

Schweinefleisch

Kalbfleisch

H  a  m  in  e  l  f  l

1890

126  3f.

189  Sf.

‘  117  Jf.

121  &amp;lt;fs.

1891

128  „  '

130  „

118  „

125  „

1892

126  „

131  „

116  „

122

1898

121  „

132  „

114  „

118  „

1894

124  „

131  „

118  „

119  „

1695

126  „

126  „

121  „

122

1896

124  „

120  „

119  „

121  „

1897

124  „

128  „

120  „

121  „

1898

126  „

136  „

123  „

124  „

1899

126  „

132  „

126  „

125  „

1900

126  „

129  „

126  „

126

1901

127  „

138  „

128

128  „

1902

131  „

'  148  „

138  „

132  „

1903

133  „

138  „

137

136  „

1904

184  „

131  „

139  „

189  „

1905  ‘

148  „

154  „

149  „

147  „

1906

152  „

166  „

161  „

159  „

1907

153  „

148  „

159  „

161  „

1908

149  „

149  „

156  „

160  „

1909

155

161  „

174  „

166  „

1910

161  „

163  „

182  „

171  „

,  d.llit  dem  Jahre  1901  begann,  wie  die  Tabelle  zeigt,  ein  allge-»wines
  Ansteigen  der  Fleischpreise,  das  nur  durch  ein  kurzes  Sinken
Heft  17/18/10  B
        <pb n="84" />
        im  Jahre  1908  unterbrochen  wurde.  Der  Rindfleischpreis
stieg  schließlich  von  127  für  das  Kilogramm  im  Jahre  1901  auf
174  Hk  im  Jahre  1914.
Die  Schweinefleischpreise  schwankten.  Sie  betrugen
hu  Jahre  1890  139  &amp;lt;M,  gingen  im  nächsten  Jahre  auf  130  M  zurück
und  hielten  sich  bis  zum  Jahre  1894  annähernd  auf  dieser  Höhe,  um
in  den  Jahren  1895  bis  1897  noch  weiter  zu  weichen.  Der  niedrigste
Preisstand  mit  120  Hk  für  das  Kilogramm  ist  int  Jahre  1896  zu
verzeichne»  Von  da  an  setzt  eine  wellenförmige  Auswärtsbewegung
der  Preise  ein,  bei  der  das  folgende  Wellental  stets  höher  bleibt  als
das  vorangegangene,  wie  nachstehendes  Diagramm  veranschaulichte
Bewegring  der  Schwekneflekschpreise  1897  —  1914:

Kilogramm.  Die  größte  Senkung  trat  in  dem  Futternotjahre  1893
ein.  Von  1896  an  stiegen  die  Preise  fast  ohne  Unterbrechung.
Kurz  vor  dem  Kriege  wurde  die  mittlere  Gütesorte  des  Kalbfleisches
in  Preußen  mit  dem  höchsten  Preise  von  190  Hk  und  das  Schaffleisch
  im  Durchschnitt  mit  193  Hk  für  das  Kilogramm  bezahlt.
Die  Verteuerung  des  Fleisches  als  eines  der  wichtigsten  täglichen ­
  Nahrungsmittel  führte  zu  lebhaften  Beschwerden  der  Verbraucher. ­
  Sie  veranlaßte  seit  dem  Jahre  1900  wiederholte  Aussprachen ­
  in  den  Parlamenten,  wobei  auch  zur  Sprache  kam,  daß  an
der  Verteuerung  nicht  nur  die  höheren  Viehlebendpreise,  sondern  auch
        <pb n="85" />
        83

ein  ungewöhnlicher  Gewinn  des  Viehhandels  und  des  Fleischergewerbes
  Schuld  trage.  Jur  Jahre  1912  gab  eine  erneute  starke
Preissteigerung  für  Vieh  und  Fleisch  der  Reichsregierung  Anlaß  zu
umfassenden  Erhebungen  über  die  Verhältnisse  im  Schlachtvieh-  und
Fleischverkehr.  Einen  wichtigen  Teil  der  Erhebungen  und  der
daran  sich  anschließenden  Beratungen  bildete  die  Frage,  welches
Spannungsverhältnis  zwi  schen  Vieh-  und  Fleischpreisen
  angemessen  sei.  Hierbei  zeigte  cs  sich,  daß  zuverlässige
Untersagen  zur  Feststellung  der  angemessenen  Spannung  fehlten.
Zwar  boten  die  Berichte  der  Schlachtviehmärkte  über  die  Schlachtviehpreise
  seit  Inkrafttreten  des  Preisfeststellungsgesetzes  vom
8.  Februar  1909  zutreffendere  Angaben  als  früher.  Die
Berichterstattung  über  die  Viehpreise  erfolgte  jedoch  nicht
durchweg  nach  einheitlichen  Grundsätzen,  außerdem  wurde  die
Zuverlässigkeit  der  Notierung  nach  Lebendgewicht  bemängelt.  Durch
den  Schlußscheinzwang  hatten  sich  diese  Verhältnisse  nur  scheinbar
und  lediglich  bei  den  Schweinen  gebessert,  weil  bei  Schlachtschweinen
der  Güteunterschied  nicht  so  hohen  Schwankungen  unterliegt  wie  bei
Schlachtrindern  und  weil  sich  der  Schlachtverlust  bei  schlachtreifen
Schweinen  in  gewöhnlichen  Zeitläuften  in  engeren  Grenzen
bewegt.  Bei  Rindern  ging  der  gleiche  Lebendgewichtspreis  au
l'srschiedencu  Orten  neben  einem  verschiedenen  Schlachtgewichtspreise
einher.  Am  gleichen  Orte  schwankte  das  Verhältnis  der  Notierung
"ach  Lebend-  und  Schlachtgewicht  von  Markttag  zu  Markttag;  denn
K  nach  der  Zusammensetzung  des  Auftriebes,  der  Jahreszeit,
besondes  aber  der  Auswahl  der  gemäß  Reichsgesetz  vom  8.  Februar ­
  1909  zur  Verwiegung  gelangenden  Tiere  traten  große  Verschiebungen ­
  des  Durchschnittsverhältnisses  zwischen  Lebend-  und
Schlachtgewichtspreis  ein.
Ein  weiterer  Mangel  der  Berichterstattung  über  die  Schlacht-"iehpreise
  bestand  darin,  daß  eine  Preisnotierung  für  alle  einzelnen
Schlachtwertklassen  vorgenommen  wurde,  auch  wenn  in  einer  Klasse
°er  Auftrieb  so  gering  war,  daß  eine  sichere  Wertermittlung  in
Frage  gestellt  war.
Ferner  war  die  Durchführung  der  gesetzlichen  Bestimmungen
"stch  für  solche  Märkte  angeordnet  worden,  die  wegen  der  Geringfügigkeit ­
  des  Auftriebes  keinen  niaßgeblichen  Einfluß  auf  die  Preisbildung ­
  beanspruchen  konnten.
Schließlich  brachten  die  Marktberichte  nur  den  Marktpreis  zum
Ausdruck.  Wo  das  Vieh  nicht  am  Schlachtviehmarkte  gehandelt
wurde,  niußte  der  Stallpreis  schätzungsweise,  ausgehend  vom  Markt-
        <pb n="86" />
        preise,  errechnet  werden.  Es  fehlte  jeder  sichere  Anhaltspunkt  über
die  Höhe  des  zu  berücksichtigenden  Gewichtsunterschiedes  zwischen
Markt-  und  Stallgewicht,  der  Händlerspesen  bis  zum  Marktverkauf,
des  Händlergewinncs,  also  über  jene  Faktoren,  die  für  die  zuverlässige
Stallpreisermittlung  von  Bedeutung  gewesen  wären.
Auch  die  Statistik  der  Kleinhandelsfleischpreise  war  vielfach
unzuverlässig  und  gab  keine  sichere  Grundlage  zur  Vergleichung  der
Preise.  Die  Preiserhebung  und  Preisnotierung  wurde  im  Reichsgebiete
nicht  durchweg  nach  einheitlichen  Grundsätzen  und  oft  wohl  auch  nicht
mit  der  nötigen  Sorgfalt  und  Genauigkeit  durchgeführt.  Das  Erhebungsverfahren
  wechselte  nranchmal  am  gleichen  Berichtsorte  mit
jedem  Wechsel  in  den  Personen,  die  die  Preise  erhoben  oder  Auskunft
über  die  Preise  gaben.  Vielfach  wurden  die  Preise  auch  nur  geschätzt
oder  auf  Grund  von  Stichproben  mitgeteilt.  Die  mitgeteilten  Zahlen
ermangelten  aber  in  solchen  Fällen  der  Glaubwürdigkeit  und  damit
der  Vergleichbarkeit.
Dazu  kam,  daß  die  Fleischer  ans  Wettbewerbsrücksichten  einer
Erhöhung  der  Viehpreise  nicht  immer  sofort  einen  Aufschlag  auf  die
Fleischpreise  folgen  ließen,  anderseits  aber,  um  den  aus  diesem
Vorgehen  eingetretenen  Geldverlust  auszugleichen,  nach  einer  Viehpreissenkung ­
  längere  Zeit  bis  zur  Herabsetzung  der  Kleinverkaufspreise
des  Fleisches  verstreichen  ließen.  Sodann  war  cs  ein  viel  geübter
Brauch  der  Fleischer,  den  Preis  nicht  für  jede  Viehgattung  zu  berechnen, ­
  sondern  Ausgleichspreise  festzusetzen,  die  auch  der  teueren
Ware  einen  raschen  Absatz  sicherten.  Dieser  Geschäftsbrauch  konnte
in  Friedenszeiten  zur  Verhütung  erheblichen  Schwundes  und  raschen
Verderbs  der  Ware,  besonders  zur  heißen  Jahreszeit,  begründet  sein.
Die  genannten  Umstände  bewirkten  eine  derartige  Verschiebung  im
Preisverhältnis  des  Lebendviehs  zum  Fleisch,  daß  sich  für  den
Außenstehenden  ein  geordneter  Zusammenhang  vielfach  nicht  inehr
erkennen  ließ.
überdies  wirkt  bei  der  Schlachtvieh-  und  Fleisch-Preisbildung,
wie  schon  angedeutet  wurde  und  worauf  noch  zurückzukommen  sein
wird,  auf  dem  Wege,  den  die  Ware  vom  Erzeuger  bis  zum  Kleinhändler ­
  nimmt,  eine  Anzahl  von  schwankenden  Einflüssen  mit,  die  je
nach  den  örtlichen  und  zeitlichen  Verhälnissen  zu  einer  zunächst  unerklärlichen, ­
  bald  größeren,  bald  kleineren  Spannung  zwischen  Bichunb
  Fleischpreis  führen.  Unter  andcreni  sind  für  die  Höhe  des
Flcischpreises  auch  maßgebend  die  Geschäftslage  und  die  ganze
Lebenshaltung  an  einem  Berichtsorte,  sowie  die  mit  ihr  teilweise  zu-
        <pb n="87" />
        85

sammeiihängende  GeschinackSrichtung  des  Publikums,  die  manchmal
i»  nahe  beieinander  liegenden  Gemeinden  recht  verschieden  sein  kann.
In  der  einen  Stadt  wird  z.  B.  Ochsen-,  in  der  anderen  junges  Nindfleisch
  bevorzugt.  In  einer  Gegend  ist  sehr  fettes,  in  der  anderen
mehr  mageres  Fleisch  gesucht;  hier  wird  das  Fleisch  vor  dem  Verkauf
von  Fett,  Schwarten,  Sehnen,  Knochen  usw.  vollständig  befreit,  dort
ohne  solche  Vorbereitungen  so  ausgepfundet,  wie  eL  sich  bei  der  Zerlegung ­
  des  TierkörperS  ergibt.  An  manchen  Orten  sind  größere  Zulagen ­
  von  Abschnittfett  oder  -fleisch  und  von  Knochen  üblich,  die  an
anderen  Orten  zurückgewiesen  werden.
Alle  diese  Umstände  haben  auf  die  örtliche  Fleischpreisgestaltung
Einfluß.  Sie  kommen  aber  in  der  Notierung  der  Kleinhandels-Fleischpreise
  nicht  zum  Ausdruck  und  hindern  die  allgemeine  Vergleichbarkeit ­
  der  Kleinhandelspreise  auch  bei  sonst  einheitlichem
Noticrungsverfahren  solange,  wie  ihre  Verschiedenheit  nicht  abgestellt
ist  oder  die  durch  ihre  Wirkung  verursachte  Abweichung  des  Preises
nicht  ziffernmäßig  angegeben  wird,  indem  die  entsprechenden  Korrekturzahlen ­
  den  Preisberichten  in  irgend  einer  Form,  etwa  in  einer
Fußnote,  beigefügt  werden.
Die  Mangelhaftigkeit  der  Vieh-  und  Fleischpreisstatistik  nahm
der  von  der  Reichsregierung  eingesetzten  Kommission  zur  Untersuchnng
  der  Vieh-  und  Fleischpreisverhältnisse  die  wichtigsten  Stützen
lür  die  Spannungsberechnung.  Das  Ergebnis  der  Verhandlungen
brütete  daher  dahin,  daß  aus  dem  Unterschiede  zwischen  Vieh-  und
Fleischpreis  ein  Rückschluß  aus  die  Angemessenheit  der  Fleischpreise
und  des  Fleischerverdicnstes  nicht  möglich  sei.  Hinsichtlich  der  Viehpreise ­
  mag  darauf  hingewiesen  werden,  daß  ein  einfaches  Preisverzeichnis, ­
  wie  es  die  Notierung  der  Viehmärkte  darstellt,  insofern
als  die  einzelnen  Preisklassen  als  gleichwertig  nebeneinander  gestellt
werden,  gleichgültig,  wie  stark  der  Auftrieb  in  den  einzelnen  Preisgrnppen
  war,  keine  zuverlässige  Grundlage  für  die  Fleischprcisberechnung
  abgeben  kann.  Hierauf  wird  an  anderer  Stelle  noch  eingegangen
  werden.  Außerdem  sei  bezüglich  der  Fleischpreisstatistik  folgendes ­
  bemerkt:  Bei  der  Fleischpreisnotierung  kommt  cs  darauf  an,
welchem  Zwecke  sie  dienen  soll.  Für  den  Verbraucher,  der  zuweist ­
  im  unklaren  darüber  ist,  welche  Sorte  Fleisch  er  gekauft  hat,
genügt  es,  die  niedrigsten  und  höchsten  Preise  für  die  im  Handel  besiudlichcn
  Sorten  zu  erfahren.  Der  Statistiker  verlangt  im
allgemeinen  nur  die  Möglichkeit  eines  zeitlichen  Vergleiches  des
Preisstandes  an  Hand  von  Ausschnitten  aus  der  Fülle  der  Preise.
Er  will  feststellen  können,  welche  Preisbewegung  in  einem  Berichtsorte
        <pb n="88" />
        86

innerhalb  einer  bestimmten  Zeit  die  dort  hauptsächlich  gesuchte
Fleischsorte  aufzuweisen  hatte.  Dazu  genügen  häufig  Indexziffern. ­
  Der  Preisprüfer  und  jeder,  der  eine  zutreffende
Spannungsberechnung  zwischen  Vieh-  und  Fleischpreis  vorzunehmen
hat,  muß  aus  dem  Preisbericht  den  wirklichen  Durchschnittspreis
der  Gewichtseinheit  Fleisch  entnehmen  können.  Sofern  kein  Einheitspreis ­
  für  alle  Flcischsorten  vorliegt,  wie  dies  auf  dem  Lande,
besonders  in  Süddeutschland,  noch  vielfach  der  Fall  ist,  muß  die
Notierung  entweder  auf  sämtliche  Sorten  sich  erstrecken  oder  wie  die
vom  Schlachthofdirektor  Opel  in  München  eingeführte  Notierung  so
durchsichtig  aufgebaut  sein,  daß  sich  der  wirkliche  Durchschnittspreis
ohne  weiteres  mit  genügender  Sicherheit  ermitteln  läßt.  Es  ist  hier
nicht  der  Ort,  darauf  näher  einzugehen.  Es  mag  die  Bemerkung
genügen,  daß  die  früheren  Fleischpreisnotierungen  dem  Verlangen
des  Statistikers  und  Preisprüfers  nicht  entsprachen,  und  daß  eine
allgemeine  Vergleichung  zwischen  Lebendgewichts-  und  Kleinhandelspreisen ­
  auf  Grund  der  vorliegenden  Statistik  bedenklich  gewesen  wäre.
c)  Viehpreise  während  des  Krieges.
Die  vor  bcm  Kriege  teilweise  überfüllten  Viehställc  hatten  den
gesteigerten  Anforderungen  des  Feldheeres  zunächst  noch  leicht  genügt.
Zm  Jahre  1915  trat  einerseits  infolge  des  durch  den  Wegfall  ausländischer ­
  Krastfuttermittel  bedingten  geringeren  Gewichts  der
Schlachttiere,  andererseits  wegen  des  wachsenden  Bedarfs  des  Feldheeres, ­
  des  Massenaufkaufs  privater  Konservenfabriken  und  des  sinnlosen, ­
  zum  Teil  auch  gewinnsüchtigen  Aufstapelns  von  Fleischwaren
durch  Private  und  Geschäftsleute  eine  Verschiebung  zwischen  Nachfrage ­
  und  Angebot  bei  Vieh  und  Fleisch  ein.  Dies  führte  dazu,  daß
&amp;gt;  die  Rinder-  und  Schafpreise  im  Jahre  1915  annähernd  um  die
Hälfte,  die  Kälberpreise  nahezu  auf  das  Doppelte  zunahmen.  Die
Schweinepreise  halten  sich  vor  der  durch  die  Bekanntmachung  vom
4.  November  1915  vollzogenen  Festsetzung  von  Höchstpreisen  für
Schlachtschweine  auf  Vichmärktcn  gegen  den  höchsten  Preis  des  Vor,-jahres
  verdoppelt.  Im  Jahre  1916  erhöhten  sich  die  Rinder-,  Kälberund
  Schafpreise  weiterhin  um  ein  Viertel  über  den  höchsten  Preisstand ­
  des  Jahres  1915,  bis  die  Mitte  März  für  Rinder,  Mitte  April
für  Kälber  und  Schafe  von  den  Viehhandelsverbänden  festgesetzten
Richt-  und  Höchstpreise  der  Preistreiberei  ein  Ende  machten.
Die  P  r  e  i  s  st  e  i  g  e  r  u  n  g  erhellt  aus  folgender  Zusammenstellung ­
  der  Berliner  Preise  für  den  Doppelzentner  Schlachtgewichte
        <pb n="89" />
        87

Ochsen  Bullen  Kühe
J(  Jl  J(
1914  161—178  162—169  137—169
1915  179—278  167—250  155—212
1916  286—357  276—359  231—315
Kälber  Schafe  Schweine
Jl  Jl  Jl
1914  147—193  163—187  115—139
1915  181—341  197—271  203—266
1916  380—477  332-362  —

d)  Fleisch  preise  während  des  Krieges.
Dem  Aufstieg  der  Viehpreise  folgten  die  Fleischpreise.  Nachstehende ­
  Zusammenstellung  läßt  erkennen,  daß  die  Schaffleischpreise
von  August  bis  November  1914  zunächst  um  22  Jl  für  den  Doppelzentner
  zurückgingen.  Die  Schweinefleischpreise  stiegen  mit
wenigen  Unterbrechungen  von  Kriegsbeginn  an  bis  zu  ihrer  behördlichen ­
  Begrenzung  im  November  1916,  die  Rind-  und  Kalbfleischpreise
  bis  zum  Eingreifen  der  Mehhandelsverbände  im  April  1916
rasch  in  die  Höhe.  Die  Schafsleischpreise  steigerten  sich  vom  Dezember
1914  an  und  waren  im  April  1916  um  38  und  31  Jl  höher  als  die
Rind-  und  Kalbsleischpreise.  Die  Schweinefleischpreise  waren  bis  zur
Festsetzung  von  Höchstpreisen  auf  nahezu  das  ^^fache  in  die  Höhe
gegangen;  sie  betrugen  bei  Kriegsausbruch  162  Jl  für  den  Doppelzentner,
  im  November  1915  396  JL.  Im  Dezember  1916  sanken
&amp;gt;le  bis  auf  280  Jl  und  behielten  diesen  Stand  bis  Ende  Februar
1916,  bewegten  sich  dann  bis  zum  Ende  des  Jahres  1916  in  einer
Höhe  von  360  Jl  und  waren  somit  um  36  Jl  niedriger  als  vor
Inkrafttreten  der  Höchstpreisverordnung.  Bis  zur  Regelung  der
Preise  für  Schlachtrinder,  Kälber  und  Schafe  waren  die  Rindfleischpreise
  auf  nahezu  das  31/2fache,  nämlich  von  155  ans  524,  die  Kalbund
  Schasfleischpreise  auf  beinahe  das  3  fache,  nämlich  von  195  auf
ls9l  Jl  und  von  196  auf  662  Jl  gestiegen.  Die  Rindfleischpreise
gingen  bis  zum  Juni  1916  auf  380-//7,  bis  September  1916  auf  A00  Jl
zurück.  In  den  Monaten  Oktober  und  Novenibcr  1916  erhöhten  sie  sich
stlI f  480  Jl  und  fielen  im  Dezember  auf  460  Jl,  nachdem  im  Oktober
  1916  eine  Senkung  der  Preise  für  lebende  Schlachtrinder  lim
j0  Jl  für  den  Doppelzentner  im  Geltungsbereiche  des  Preußischen
Zentralviehhandelsverbandes  erfolgt  mar.  Die  Kalbfleischpreise
!0egen  im  Juni  1916  ans  420  Jl,  blieben  auf,  dieser  Höhe  bis  Oktober
        <pb n="90" />
        88

und  ermäßigten  sich  da»»  auf  380  Ji.  Die  Schafflcischpreisc  sanken
im  Juni  1916  auf  500  Ji,  blieben  bis  Ende  Juli  ans  dieser  Höhe  und
senkten  sich  tut  August  auf  460  Jl.  Diesen  Stand  behielten  sic  bis
zum  Schluß  des  Jahres  1916  bei.

Fleischpreise  der  Kriegszeit  in  Mark  für  den  Doppelzentner:

1914

Rind-.&amp;lt;!

  alb°

S  ch  a  f  -

S  ch  weinesie

  i  s  ch

fleisch

fleisch

sleisch

Jl

Jl

Jl

Ä

August

155

195

196

162

September

157

184

193

165

Oktober

154

185

182

167

November

189

187

174

173

Dezember

169

187

175

177

1915

Januar

172

189

192

193

Februar

167

187

197

215

März

170

193

201

229

April

185

202

224

254

Mai

211

256

269

303

Juni

219

244

283

338

J"li

225

252

285

332

August

234

268

293

364

September

247

294

305

391

Oktober

246

300

302

396

November

250

298

296

280

Dezember

274

304

308

280

1916

Januar

327

375

405

280

Februar

343

374

399

280

März

488

451

520

336

April

524

531

562

360

Mai

380

—

—

360

Juni

380

420

600

360

Juli

400

420

500

360

August

400

420

460

860

September

400

420

460

300

Oktober

480

380

460

360

November

480

380

460

360

Dezember

460

380

460

360
        <pb n="91" />
        89

2.  F  c  st  st  e  l  l  n  n  g  d  c  S  a  u  fl  c  „i  c  s  s  c  neu  S  p  a  u  nungs  -
v  c  r  ()  n  lt  »  isses  z  w  i  s  ch  e  n  Vich  und  F  l  e  i  s  ch  p  r  e  i  s  e  n.
Einrichtung  einer  Abteilung  für  Preis  p  r  n  f  n  n  g
in  der  R  e  i  ch  s  f  l  e  i  s  eh  st  e  l  l  e.
In  den  ,H  lein  l,  a  n  b  c  I  ö  p  reis  e  n  des  Fleisches  hatten  sich
mit  der  Zeit  für  gleichartige  Ware  und  in  Wirtschaftsgebieten  mit
gleichartigen  Fleischversorgnugsverhältuissen  V  e  r  s  ch  i  e  d  e  u
!&amp;gt;  eite»'  o  h  n  e  ersichtliche  n  G  r  u  n  d  herausgebildet.  Das
gab  zu  zahlreiche»  Klagen-und  Beschwerden  Anlaß.  Der  Rcichstagsbeirat
  für  Ernährungsfragen  verlangte  deshalb  eine  planmäßige
Nachprüfung  der  Kleinhandels-Fleischpreise  im  Reiche  durch  eine
Zentrale  Stelle.  Dies  bestimmte  den  Herrn  Präsidenten  des  KriegsernährungsamteS
  im  Dezember  1916  zur  Errichtung  einer
A  b  t  e  i  ln  ii  fl  f  ü  r  P  r  e  i  S  p  r  ü  f  u  n  g  in  der  R  e  i  ch  S  -
lleischstelle  mit  der  Hauptaufgabe  der  Feststellung  der  angemessenen ­
  Spannung  zwischen  Vieh-  und  Fleischpreisen.  Weitere
Aufgaben  waren:  die  Nachprüfung  des  Verhältnisses  zwischen  den
*"  den  einzelnen  Reichsgebieten  geltende»  Nicht-  oder  Höchstpreisen
des  Schlachtviehs  und  den  örtlichen  Kleinhandelspreisen  des
Fleisches,  die  Senkung  unberechtigt  hoher  Kleinhandelspreise  auf  eine
angemessene  Höhe  im  Benehmen  mit  den  örtlichen  PreiSprüfungsüellen,
  die  Herbeiführung  einer  Vereinheitlichung  der  Preisnotierung
für  Fleisch  im  Gebiete  des  Deutschen  Reiches,  die  Erstattung  von
Gutachten  für  daS  Kriegsernährnngsamt  sowie  für  die  Fleischver-HH'fliuiflf,stellen
  und  die  Preisprüfnngsstellen  in  allen  die  Vieh-  und
'sleischpreise  betreffenden  Fragen.
Als  Unterlagen  für  ihre  Aufgaben  dienten  der  Preioprüfungüabteilung
  die  von  den  zuständigen  Behörden  im  Gesetzes-  oder  Verardnungswege
  getroffenen  Maßnahmen  auf  dem  Gebiete  der  Schlacht
Peh-  und  Fleischpreise,  die  gemäß  einem  Rundschreiben  der  Reichsirisch
  stelle  vom  3.  Januar  1917  bei  der  Reichsfleischstelle  allmonatlich
einlaufenden  Berichte  der  Gemeinden  mit  mehr  als  10  000  Einwohueru
  über  die  Kleinhandelspreise  für  Fleisch  sowie  die  sonstige
einschlägige  Statistik,  besondere  in  Beanstandungsfällen  eingeforderte
unterlagen  für  die  Preisfestsetzung  in  bestimmten  Gemeinde»  und
größeren  Verbänden,  in  de»  Tageöblättern  und  Fachschriften  erlcheinende
  Mitteilungen  über  Zustände  und  Vorkommnisse  im  Liehund
  Fleischverkehr,  die  Ergebnisse  von  Schlachtversuchen  und  Wertberechnungen
  der  einzelnen  Teile  der  geschlachteten  Tiere  der  ver
ichiedenen  Schlachttiergattnngen.
        <pb n="92" />
        90

Die  erste  und  Hauptaufgabe,  weil  grundlegend  für  alle  weiteren
Arbeiten  der  Prcisprüfungsabteilung,  war  die  Ermittlung  der
Spannung  zwischenVieh  -  n  n  d  F  l  e  i  s  ch  p  r  e  i  s  e  n.  Wie
schon  dargelegt,  waren  die  Versuche,  an  Hand  der  Vieh-  und  Fleischpreisstatistik ­
  das  richtige  Verhältnis  zwischen  Vieh-  und  Fleischpreis
festzustellen,  fehlgeschlagen.  Es  mußte  daher  ein  anderer  Weg  beschritten ­
  werden,  um  zum  Ziele  zu  gelangen.  Dieser  bot  sich  in  der
kaufmännischen  Berechnung  der  Gestehungskosten  des  Fleisches,  die
sich  aus  dem  Ankaufspreise  des  lebenden  Tieres  beim  Viehhalter  und
den  bis  zur  Abgabe  des  Fleisches  an  den  Ladenschlächter  erwachsenden
Unkosten  zusammensetzen.  Diese  Kosten  und  Unkosten  waren  im
Frieden  nicht  zu  ermitteln.  Sie  bildeten  das  Geschäftsgeheimnis  des
Viehhandels-  und  Fleischergewerbes.  Die  Kriegswirtschaft  schuf  darin
durch  die  Regelung  des  gesamten  Schlachtvieh-  und  Fleischverkehrs,
namentlich  durch  die  Festsetzung  von  Richt-  und  Höchstpreisen  und
durch  Begrenzung  der  Grundlage  für  die  Verkaufsvermittlung  grundsätzlichen ­
  Wandel.  Jetzt  liegt  der  Werdegang  der  Fleischprcise  klar
zutage,  da  wir  den  Ankaufspreis  des  Schlachtviehes  und  alle  vom
Stalle  des  Viehhalters  bis  zur  Abgabe  an  den  Verbraucher  erwachsenden ­
  Unkosten  einschließlich  der  Verluste  und  Veränderungen  der  Ware
beim  Transport  und  beim  Verteilen  an  den  Verbraucher  genau  festzustellen ­
  vermögen.  Es  brauchte  nur  noch  ein  die  Interessen  des
Fleischers  und  Verbrauchers  gleichmäßig  berücksichtigender  Kleinhandelszuschlag ­
  ermittelt  zu  werden,  um  aus  dem  Unterschiede
zwischen  Vieh-  und  Kleinhandelspreis  die  angemessene  Spannung  berechnen ­
  zu  können.
Die  einzelnen  Faktoren,  Die  in  die  SpanunngSberechnung
eingestellt  werden  müssen,  sind:
a)  der  Lebendgeivichtspreis;
b)  die  Unkosten,  die  von  der  Abgabe  des  Viehes  durch  den  Viehhalter
  bis  zur  Abgabe  des  Fleisches  an  den  Ladenschlächter
entstehen;
c)  die  Schlachtausbeutc;
il)  die  Nebenausbente  (Haut,  Hornteile,  Borsten,  Rohfell  und
Kram);
e)  der  Schwund-  und  Hauverlust;
f)  der  Brutto-  oder  Rohgcwjnn  des  Fleischers.
        <pb n="93" />
        91

a)  Lebendgewichtsprei  s.
Der  Lebendgewichtspreis  der  Schlachttiere  ist  nunmehr  bei  allen
Vieharten  unb  Gattungen,  meistens  nach  Wert-  und  Gewichtsklassen,
geregelt.  Die  Unterscheidung  ist  im  allgemeinen  getroffen:
bei  Rindern  nach  Ernährungszustand,  Geschlecht,  Alter  und
Lebendgewicht;
bei  Kälbern  nach  Ernährungszustand  und  Lebendgewicht;
bei  Schweinen  nach  Erzeugungsgebiet,  Lebendgewicht  und
Nutzungszweck  (eigentliches  Mast-  und  früheres  Zuchttier);
bei  Schafen  nach  Ernährungszustand,  Geschlecht,  Alter  und  Bewölkung. ­

Der  durchschnittliche  Lebendgewichtspreis  darf  nun  nicht  nach
bem  einfachen  Durchschnitt  („arithmetischen  Mittel")  der  Sätze  für
die  verschiedenen  Güteklassen  berechnet  werden,  sondern  er  ist  zu  berechnen ­
  aus  den  genannten  Sätzen  und  dem  Anteil  der  zugehörigen
Viehklassen  an  dem  Gefamtauftricb  in  einem  bestimmten  Berechnungs-E^iraum,
  also  als  „gemogener  Durchschnitt"  („geometrisches
Mittel"  nach  von  Mayr).  Ein  Beispiel  möge  dies  erläutern.  Am
^chlachthof  Berlin  war  die  Zusammensetzung  des  Auftriebs  von
Rindvieh  in  Prozenten  des  Gesamtauftriebs:

bei  Klasse

A  I.

A.

B.  C.

D.

im  November

1916:

36,76

28,33

26,50  5,78

3,53

„  Dezember

1916:

9,84

20,11

45,10  19,64

5,61

„  Januar

1917:

10,63

21,14

43,98  20,19

4,06

Der  ans  diesem  Auftriebe  für  den  Doppelzentner  Lebendgewicht
ermittelte  Durchschnittspreis  betrug  im  November  1916  204,9  Jl,  im
Dezember  1916  179,6  Jl,  im  Januar  1917  181,2  JL  Die  verschiedene ­
  Zusammensetzung  des  Auftriebs  bewirkte  somit  trotz  gleichbleibender ­
  Viehlebendpreise  einen  Unterschied  im  Durchschnittspreise
des  Doppelzentners  Lebendgewicht  von  25,3-4/  im  Dezember  1916
"nd  von  23,7-4/  im  Januar  1917  gegenüber  dem  November  1916.
Der  Berechnung  des  dem  Monatsdurchschnitt  entsprechenden  Lebend-Nwichtspreises
  sind  für  jede  Wert-  oder  Gewichtsklasse  nicht  die  tatsächlichen ­
  Gewichte  aller  in  einem  Monat  zur  Schlachtung  aufgetrievenen
  Tiere,  sondern  nur  die  nach  Probewägungen  einzelner  Tiere
auö  jeder  Klasse  festgestellten  Durchschnittögewichte  zugrunde  gelegt
worden.  Dieses  Verfahren  wird  auch  in  manchen  größeren  VerlorgungSverbändcn
  und  überall  dort,  wo  der  Fleischer  auf  Bezugs-
        <pb n="94" />
        icsjciu  selbst  einkauft  und  im  eigenen  Betriebe  schlachtet,  geübt.  Es
kann  aber  eine  Quelle  für  nicht  unbeträchtliche  Fehler  in  der  Lebendgewichts- ­
  und  damit  der  Kleinhandelspreisberechnung  bilden.  Wenn
immer  möglich,  sollte  sich  daher  die  Ermittlung  des  Lebendgewichtsgreises ­
  auf  die  wirklichen  Lebendgewichte  stützen.
Zn  beachten  ist  ferner,  daß  das  der  Berechnung  des  Lcbendgewichtspreises
  eines  Schlachttieres  zugrunde  gelegte  K  ärgergewicht
  noch  nicht  überall  im  Reiche  nach  einheitlichen  Grundsätzen
festgestellt  wird,  was  eine  abweichende  Gestaltung  des  Lebendgewichtspreises ­
  an  verschiedenen  Plätzen  trotz  einheitlicher  Nicht-  und  Höchstpreise ­
  zur  Folge  hat.  Im  Bereiche  des  Preußischen  Zentralviehhandelsverbandes,
  im  Königreiche  Bayern  und  im  Großherzogtuni
Baden  z.  B.  ist  das  Lebendgewicht  eines  Schlachtrindes,  soweit  nicht
sogenanntes  Rampengewicht  wie  für  die  Heereslieferungen  ausdrücklich ­
  vereinbart  ist,  gleich  dem  Stallgewicht  abzüglich  5%,  in  Elsaß-Lothringen
  bei  nüchternen  Tieren  gleich  dem  Stallgewicht,  bei  gefütterten ­
  gleich  letzterem  abzüglich  8  %.  Muß  ein  Tier  bis  zur
Wage  einen  längeren  Weg  zurücklegen,  so  fällt  in  Preußen  nach
Zurücklegung  von  5  km,  in  Bayern  nach  Zurücklegung  von  10  km
der  Abzug  weg.  In  Württemberg  gilt  als  Lebendgewicht  der  Rinder
das  nach  Ankunft  auf  der  Sammelstclle  oder  auf  dem  Schlachthofe
in  Stuttgart  ermittelte  Gewicht.  Bei  nichtgenüchterten  Tieren  wird
ein  Abzug  von  mindestens  5  %  gemacht.  Nach  einem  Bahntransport
von  über  12  Stunden  werden  8%  als  Ausgleich  für  die  hierbei  eingetretene ­
  Nüchterung  zugeschlagen.  Für  Schweine  erfolgt  in
Stuttgart  ein  Gewichtszuschlag  von  10  %.  Bei  nüchternen  Schafen
(mindestens  12  Stunden  futterfrei)  wird  in  Baden  und  in  den
Reichslanden  das  Stallgewicht,  bei  gefütterten  Tieren  in  Baden  das-Stallgewicht
  mit  einem  Abzug  von  5  %,  in  Elsaß-Lothringen  mit
einem  solchen  von  8  %  als  Lebendgewicht  betrachtet.
Sehr  häufig  ist  die  Klage,  daß  das  Lebendgewicht  durch  ü  berm
  ä  ß  i  g  e  F  ü  t  t  e  r  u  n  g  der  Schlachttiere  vor  dem  Wiegen  in  unzulässiger ­
  Weise  erhöht  werde.  Eine  solche,  auch  wegen  der  damit  verbundenen ­
  Futtervergeudung  durchaus  zu  bekämpfende  Überfütterung
kann  zu  einer  Verteuerung  des  Ankaufspreises  führen  sowohl  durch
das  höhere  Gewicht  au  sich,  dem  eine  geringere  Schlachtausbeute  entgegensteht, ­
  als  auch  durch  das  Aufrücken  in  eine  dem  wirklichen
Schlachtwerte  nicht  entsprechende  höhere  Wert-  und  Gewichtsklasse.
Es  ist  daher  darauf  hinzuwirken,  daß  nach  dem  Vorgang  der  Viehbeschaffungsstelle ­
  der  Heeresverwaltung  und  demjenigen  einzelner  Viehhandelsverbände
  für  den  Transportverlust  eine  Höchstgrenze  festgesetzt
        <pb n="95" />
        93

und  ein  die  Höchstgrenze  überschreitender  Verlust  dem  Händler  aufgebürdet ­
  wird,  wie  dies  z.  B.  im  Großherzogtum  Hessen  geschieht,  oder
daß  ganz  allgemein  zur  Abnahme  des  Schlachtviehs  nach  Nampengcwicht
  übergegangen  wird.  Bei  Händlervieh  ans  Schlachtviehinärktcn  der
Städte  Berlin,  Hamburg  unb  Dresden  im  Frieden  angestellte  Er-Hebungen
  haben
bei  Großvieh  Verluste  von  0,41—6,61  %
„  Kälbern  von  0,16—5,44%  .
Schweinen  von  3,21—7,13  %
des  Lebendgewichts  ergeben.
Nach  H  e  r  t  e  r  und  Wilsdorf  wurden  bei  Masttieren  ge-^gcntlich
  der  Mastviehansstellnngen  für  den  Transport  von  der
ErzeugungS-  bis  zur  Verbrauchsstelle  folgende  Ge  wicht  S  v  c  r  I  n  st  e

festgestellt':
%  km
bei  Kälbern  4,2  (270)
„  alten  Bullen  4,5  (239)
,,  allen  Färsen  4,9  (222)
„  jungen  Bullen  5,5  (256)
„  mittelalten  Färsen  5,9  (329)
„  alten  Ochsen  6,1  (359)
„  jungen  Färsen  6,5  (400)
„  jungen  Ochsen  7,3  (310)

Infolge  der  bei  Stallrinder»  heute  notwendig  gewordenen
extensiven  Fütternngswcise  ist  jetzt  mit  höheren  Gewichtsverlusten  zu
rechnen.  Die  Heeresverwaltung  hat  für  die  gegenwärtige  Zeit
10  %  bei  Großvieh,
12%  bei  Schweinen  und  Hammeln
5ls  höchste  zulässige  Gewichtsverluste  festgesetzt.
Eines  der  sichersten  Mittel,  dem  M  i  st  st  a  n  d  der
ilbersütter  ung  und  der  damit  z  u  sa  m  menhängendc  n
"  Ermäßigen  Transportverln  st  e  a  b  z  u  h  c  l  f  c  n  ,
bildet,  worauf  n  a  ch  m  a  l  s  hingewiesen  sei,  die  L  i  c  -
l  e  r  u  n  g  „  a  ch  R  a  m  p  e  n  g  e  w  i  ch  t  d  e  s  B  c  st  i  m  in  u  n  g  s  o  r  t  e  s,
deren  schleunige  allgemeine  Du  r  ch  f  ü  h  r  n  n  g  a  n  -
zustreben  ist.
^  Während  die  Festsetzung  der  Preise  für  Kälber  und
Schafe  dem  Ermessen  der  Landeszentralbehörden  überlassen  bleibt,  sind
für  Schlachtschweine  und  Schlachtrinder  geltenden  Höchst-
        <pb n="96" />
        preise  durch  die  Verordnung  über  die  Preise  der  landwirtschaftlichen ­
  Erzeugnisse  aus  der  Ernte  191-7  und  für  Schlachtvieh  vom
19.  März  1917  in  Verbindung  mit  der  Verordnung  über  die
Schlachtvieh-  und  Fleischpreise  für  Schweine  und  Rinder  vom
5.  April  1917  mit  Wirkung  vom  1.  Mai  und  1.  Juli  1917  für  das
ganze  Reichsgebiet  festgelegt.

d)  11  n  k  o  st  c  n  u  n  d  Verl  u  st  c.

Die  Unkosten  uub  Verluste  zerfallen  in  solche,  die  beim
Erwerb  des  Tieres  und  bis  zur  Anlieferung  an  die  Schlachtflätte,
ferner  durch  die  Schlachtung  und  die  Zerlegung  des  ausgeschlachteten
Tierkörpers  zum  Zwecke  der  Zuteilung  an  den  Ladenschlächter  entstehen. ­

Zu  erstere  n  Unkosten  gehören  die  U  m  s  a  tz  -  und  Vermittlungsgebühren ­
  der  V  i  e  h  h  a  n  d  e  l  s  v  e  r  b  ä  n  d  e,  die
auch  das  T  r  a  n  S  p  o  r  t  r  i  f  i  k  o  einschließen  und  früher  bei  Großvieh
meistens  7%  betrugen,  in  letzter  Zeit  aber  auf  ö 1 /^  (in  Preußen),
3  (in  Thüringen)  zurückgegangen  sind.  Die  Belastung  des
Fleischpreises  durch  die  Vichhandelsgebührcn  wechselt  nicht  nur  nach
der  Höhe  des  prozentualen  Zuschlages  und  des  Lebendgewichtspreises,
sondern  auch  nach  dem  Ausfall  der  Schlachtausbeutc.  Der  auf  1  leg
Fleisch  entfallende  Betrag  beläuft  sich  z.  B.
bei  einem  Viehpreise  von  1,90  Ji  für  1  kg,
7  %  Viehhandelsgcbnhr  und  55%  Schlachtausbeute  auf  24  ty
1%  ..  48%  ..  ..  26
7%  „  40%  „  „  38  „
bei  einem  Viehpreise  von  1,60  Ji  für  1  kg,
7%  ViehhaudelSpebühr  und  55%  Schiachtausbcute  auf  20

48%

23
28
16
18,6
22

Ferner  zählen  hierzu  die  F  r  a  ch  t  k  o  st  e  n,  die  bei  weiter  Entfernung
des  Bedarftgebictes  vom  Erzeugungsgcbiet  den  Ankaufspreis  eines
Schlachttieres  wesentlich  verteuern.  Sic  betrugen  nach  den  Ermittlungen ­
  der  Preisprüfungsabteilung  der  Reichsfleischstelle
bei  Rindern  bis  1,50%  des  Lebendgewichtspreises
„  Kälbern  1,67%
„  Schweinen  „  1,12%
„  Schafen  „  2,59%  „
        <pb n="97" />
        95

Hinzu  treten  noch  die  V  e  r  t  e  i  l  u  n  g  S  k  o  st  e  n  der  Versorgungsverbände ­
  und  in  größeren  Städten  die  Viehhofsunkosten.  Alle  11  n  -
k  o  st  e  n  u  n  d  V  e  r  l  u  st  e  d  c  r  e  r  st  e  n  A  r  t  belaufen  sich  auf
&amp;lt;1  —  11,09%  des  Lebendgewichtspreises  bei  Rindern,
3,97—13,70%  bei  Kälbern,
2,11—14,17  %  bei  Schafen  und
4,0—12,24%  bei  Schweinen
Zu  den  Unkosten  der  zweiten  Art  sind  die  Gebühren  der
S  ch  l  a  ch  t  v  i  e  h  v  e  r  s  i  ch  e  r  u  n  g  zu  rechnen  in  Höhe  von  durchschnittlich ­

0,09—1,21  %  bei  Rindern,
*0,02—0,78  %  „  Kälbern,
0,10—0,45  %  .,  Schafen,
0,09—1,40  %  „  Schweinen,
ferner  d  i  e  S  ch  l  a  ch  t  g  e  b  ü  h  r  e  n  ,  die  mit  Rücksicht  auf  die  mit
der  Verringerung  der  Zahl  der  Schlachtungen  zusammenhängende
Verminderung  der  Schlachthofeinnahmen,  den  FriedenÄeträgen
gegenüber,  vielfach  auf  das  Doppelte  erhöht  wurden  und  mit  den
V  e  s  ch  g  u  g  e  b  ü  h  r  e  n  zusammen  sich  aus  etwa  0,34  bis  1,93  %
dbs  Lebendgewichtspreises  bei  Rindern,  0,50  bis  2,48  %  bei  Kälbern,
J/50  bis  1,72  %  bei  Schafen,  0,55  bis  6,38  %  bei  Schweinen  be--l'tfern;
  weiter  der  Schlachtlohn,  der  seit  einiger  Zeit  an
'"anchcn  Orten  beträchtlich  gestiegen  ist,  im  Betrage  von  0,17  bis
'00  %  des  Lebcndgewichtspreifes  bei  Rindern,  0,45  bis  1,98  %  bei
Ebern,  0,54  bis  1,30  %  bei  Schafen,  0,21  bis  0,70  %  bei
Schweinen  und  schließlich  die  Kühlraum  miete,  die  von  den
verfügungsberechtigten  Gemeinden  fast  durchweg  in  unveränderter
Zohc  belassen  wurde.  Mehrfachem  Ansuchen  der  Fleischer  aus  Herabletzung
  der  Miete  ist  entgegengehalten  worden,  daß  sich  in  der  Benutzung ­
  der  Räume  nichts  geändert  habe,  wenn  auch  ihre  Abnutzung
gegen  früher  geringer  sein  könne,  und  daß  aus  diesem  Grunde
une  Mietermäßigiing  abgelehnt  werden  müsse.
Die  unter  dem  Begriff  „S  ch  la  ch  t  sp  e  se  n"  zusammengssiaßten
  linkosten  und  Verluste  der  zweiten  Gruppe  belaufen
!&amp;gt;ch  auf
0,84—5,30%  bei  Rindern,
0,71—7,33  %  „  Kälbern,
1,82—4,45  %  „  Schafen,
1,19—6,85  %  „  Schweinen.
        <pb n="98" />
        96

D  i  e  Unkosten  stellen  sich  insgesamt  sonach  auf:
4,34—16,39  %  bei  Rindern,
4,68—21,03  %  „  Kälbern,
3,93—18,62  %  „  Schafen,
5,19  17,50  %  „  Schweinen,
immer  berechnet  nach  dem  Lebcndgewichtspreise  der  Tiere.  Da
manche  Gebühren,  wie  z.  B.  die  Schlachtgebühren,  nach  Stückzahl ­
  berechnet  werden,  erhöhen  sie  den  Gestehungspreis  der  Gewichtseinheit ­
  Fleisch  um  so  mehr,  je  leichter  ein  Schlachttier  ist.  Im  allgemeinen ­
  wird  also  bei  dem  durchschnittlich  geringeren  Gewicht  der
gegenwärtig  geschlachteten  Tiere  das  Pfund  Fleisch  mit  höheren  Unkostenbeträgen ­
  belastet  als  zu  Friedenszeiten,  soweit  es  sich  um  Stall
vieh  handelt.  Bei  dem  Weidemastvieh  ist  bei  guter  Weide  das
Gewichtsverhältnis  dasselbe  wie  im  Frieden,  wenn  die  Weide  gut  ist
und  die  Entleerung  der  Weiden  nicht  durch  besondere  Umstände  (übermäßige ­
  Entnahme,  Einfluß  der  Senkung  der  Viehpreise)  vorzeitig
bewirkt  wird.
In  manchen  Gegenden  werden  noch  die  Z  u  f  u  h  r  k  o  st  e  n  des
Fleisches  vom  öffentlichen  Schlachthof  zum  Ladeubetrieb,  soweit  solche
entstehen,  in  die  Schlachtuiikofteu  eingerechnet.  Sie  betragen  1  J(
bis  1,50  Jl  für  100  kg  Fleisch  in  Berlin  und  schwanken  im  übrigen
in  weiten  Grenzen.  Im  Reichsdurchschnitt  bezifferten  sie  sich  für
1  Pfund  Rindfleisch  und  Schweinefleisch  auf  0,7,  für  1  Pfund
Kalbfleisch  auf  1,4  und  für  1  Pfund  Schaffleisch  auf  0,2
Während  des  Krieges  wurden  diese  Kosten  meistens  vom  Ladenschlächter
  übernommen  und  sind  daher  in  den  Rohgewinu  des
Schlächters  einbezogen.
c)  S  ch  lacht  a  u  s  b  e  u  t  e.
Die  durchschnittliche  Schlachtausbeute  ist  im  allgemeinen  abhängig ­
  vom  Ausfall  der  Futtermittelernte,  von  der  Jahreszeit  sowie
der  Wirtschaftsweise  und  Wirtschaftslage  des  Lieferungsgebietes  und
der  Viehgattung.  Bei  den  einzelnen  Viehgattungen  wechselt  sic  nach
Rasse,  Alter,  Geschlecht,  ErnährungS-  und  Fütterungszustand  sowie
»ach  dem  Gewichtsverlust  auf  dem  Transport.  Bei  der  Berechnung
der  Schlachtausbeute  wurde  als  Lebendgewicht  dasjenige  Gewicht
betrachtet,  das  der  Berechnung  des  Ankaufspreises  zugrunde  gelegt
wird.  Da  der  Begriff  „Lebendgewicht",  wie  erwähnt,  nicht  überall
das  gleiche  bedeutet,  muß  den  bestehenden  Unterschieden  entsprechend
auch  die  Schlachtausbeute  verschieden  ausfallen.  Die  Schlachtausbeute
verändert  sich  im  Laufe  eines  Jahres  am  gleichen  Orte  und  in  der
        <pb n="99" />
        97

gleichen  Wirtschaft  nicht  unwesentlich.  Sie  ist  am  größten  in  Weidegebieten ­
  im  Spätsommer  und  Herbst,  in  Stallmastgcbieten  zwischen
Weihnachten  und  Ostern.  In  Gebieten  mit  Zuckerrüben  und  Kartoffelbrennereien ­
  trifft  man  die  höchste  Schlachtausbeute  gegen  Ende
der  Rübenkampagnc  und  der  Spiritusbereitung.  Die  stärksten
Schwankungen  beobachtet  man  beim  Übergang  von  einer  Fütterungs-Periode
  zur  anderen.
Durch  den  Wegfall  der  ausländischen  Kraftfuttcrmittel  ist  die
Schlachtausbeute  während  des  Krieges  erheblich  geringer  geworden.
Um  genaue  Unterlagen  für  die  Berechnung  des  der  Friedenszeit
gegenüber  sich  ergebenden  Unterschiedes  zu  gewinnen,  wurden  im
ganzen  Reichsgebiete  von  Zeit  zu  Zeit  Probeschlachtungeu  angestellt.
Dies.  war  notwendig,  weil  die  Schlachtausbeute  von  allergrößtem
Einfluß  auf  die  Preisbildung  des  Fleisches  ist.
Die  an  einen:  sehr  umfangreichen  Schlachtviehmaterial  vorgenommenen ­
  Probeschlachtungen  haben  ergeben,  daß  die
S  ch  l  a  ch  t  a  u  s  b  e  u  t  e  im  Winter  und  Frühjahr,  1917  betrug:

bei  Rindern  36,00-59,20%  des  Lebendgewichtes
„  Kälbern  50,49—69,17%  „
„  Schafen  32,80-48,90%  „
„  Schweinen...  66,92  —  83,00%  „  „
Abgesehen  von  der  schwankenden  Bedeutung  des  Begriffes  „Lebendgewicht" ­
  ist  die  Schlachtausbeute  auch  von  der  Art  der  Ermittelung
des  Schlachtgewichts  abhängig.
Der  Begriff  des  S  ch  l  a  ch  t  g  e  w  i  ch  t  s  ist  in  Preußen
durch  die  in  der  Anlage  I  der  Allgemeinen  Verfügung  der  Ministerien
sür  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten,  für  Handel  und  Gewerbe
und  des  Innern  vom  9.  Juli  1900  enthaltenen  Bestimmungen  über
das  Schlachten  und  die  Ermittlung  des  Schlachtgewichts  bei  den  eintüten ­
  Schlachttiergattungen  festgelegt.  Diese  Grundsätze  für  die
Schlachtgewichtsermittlung  sind  auch  von  den  übrigen  Bundesstaaten
'n  der  Hauptsache  anerkannt.  Wesentliche  Abweichungen  finden  sich
nur  in  Bayern  hinsichtlich  der  Kälber,  bei  denen  lediglich  Magen  und
Darm,  Nabel  und  bei  männlichen  Kälbern  die  äußeren  Geschlechtsteile, ­
  und  bezüglich  der  Schafe,  bei  denen  nur  Fell,  Unterfüße,  Magen
sowie  Darm,  bei  Widdern  und  Hammeln  die  äußeren  Geschlechtsteile
und  bei  Mutterschafen  das  Euter  nicht  zum  Schlachtgewicht  gerechnet
werden.  Außerdem  werden  in  vielen  Gegenden  Bayerns,  in  Baden
uf'd  Mecklenburg-Strelitz  die  Fleisch-  und  Talgnieren  nicht  zum
Schlachtgewicht  gerechnet.  Die  sonstigen  Abweichungen  sind  unwesentlich. ­

Heft  17/18/lg

7
        <pb n="100" />
        98

Für  eine  genaue  Berechnung  des  berechtigten  Kleinhandelspreises
ist  eine  gewissenhafte  Erhebung  aller  einzelnen  Schlachtgewichte  unerläßliche ­
  Vorbedingung.  Eine  Beschränkung  auf  von  Zeit  zu  Zeit
stattfindende  Probewägungen,  wie  sie  in  einigen  großen  Versorgungsrerbänden
  geschieht,  kann  zu  verhängnisvollen  Irrtümern  führen.
Wo  der  Fleischer  ganze  Tiere  zugewiesen  erhält,  die  er  dann  an
eigener  Schlachtstätte  schlachtet,  empfiehlt  es  sich,  den  Fleischbeschauer,
oder  eine  andere  geeignete  Person  zur  Feststellung  der  Schlachtgewichte
durch  Privatvertrag  zu  verpflichten.  Unbedingt  erforderlich  ist  es,
zu  diesem  Amte  nur  solche  Personen  zu  bestellen,  die  eine  entgegen  dem
Handwerksbrauche  erfolgte,  zur  Verminderung  der  Schlachtausbeute
führende  Ausschlachtung  sofort  zu  erkennen  vermögen.
d)  Neben  ausbeute.
Der  Begriff  der  Nebenausbeute  richtet  sich  nach  den  über  die
Ermittlung  des  Schlachtgewichts  festgesetzten  Bestimmungen.  Sie
besteht  im  allgemeinen  aus  Haut  (mit  Hörnern,  Klauen,  Borsten),
Rohfctt  und  dem  sogenannten  Krame.  Z  u  m  K  r  a  m  e  g  e  h  ö  r  e  n:
beim  Rinde  Blut,  Kopf  mit  Hirn  und  Zunge,  Euter,  Lunge
mit  Luftröhre  und  Schlund,  Herz,  Leber,  Milz,  Vormagen
(Kaldannen,  Kutteln)  und  Labmagen,  Bauchspeicheldrüse,
sehniger  Teil  des  Zwerchfells,  Därme,  Gekröse,  Netz,  Blase,
Ausschnitte  unter  der  Wirbelsäule  und  Füße;
beim  Kalbe  Blut,  Kopf  mit  Hirn,  das  Geschlinge  (Zunge,
Kehlkopf,  Luftröhre,  Schlund,  Lunge,  Herz,  sehniger  Teil
des  Zwerchfells,  Leber),  Brieschen  (Milch),  Milz,  Vormagen
und  Labmagen,  Därme,  Bauchspeicheldrüse,  Gekröse,  Netz,
Blase  und  Füße;
beim  Schweine  Blut,  das  Geschlinge,  Milz,  Magen,  Därme,
Bauchspeicheldrüse,  Gekröse,  Netz  und  Blase;
beim  Schafe  Blut,  Kopf  mit  Hirn,  das  Geschlinge,  Milz,
Vormagen  und  Labmagen,  Därme,  Bauchspeicheldrüse,  Gekröse, ­
  Netz,  Blase  und  Füße.
Von  diesen  Kramteilen  find  Haut,  Rohfett  und  die  zum  Kram  gehörigen ­
  Därme  im  Frieden  Wclthandelsartikel.  Ihr  Preis  richtete
sich  daher  nach  den  Weltmarktpreisen.  Er  unterlag  häufigen  nicht
unerheblichen  Schwankungen.  Der  Hautpreis  hat  von  1903  bis  1912
um  etwa  die  Hälfte  zugenommen,  wie  nachstehende  von  der  „Häuteverwertung ­
  vereinigter  Berliner  Großschlächter,  G.  m.  b.  H."  mitgeteilten ­
  Preise  in  Pfennigen  für  das  Pfund,  abgesehen  von  den
Schaffellen,  die  nach  Stück  bewertet  werden,  zeigen;
        <pb n="101" />
        99

7*

Preise  für  Ochsenhäute  Bullenhäute  Kuhhäute
bei  bei  bei
70-79  Pfd,  70—79  Pfd,  60-69  Pfd,
Gewicht  Gewicht  Gewicht

1908  40,9—41,9
1904  43,5-44,2
1905  45,1—45,8
1906  53,3-53,7
1907  52,1-53,7
1908  44,9—46,7
1909  61,8—62,3
1910  58,6—59,1
1911  59,6—60,0
1912  62,6—63,2
1913  66,0-66,5
Zum  1914  63,0-66,0

35.9-  36,6  40,8-40,9
38,0-38,3  43,7-43,9
38,6—39,0  46,2—45,3
46.5-  47,1  54,8—54,9
45.2—  45,6  53,9—64,2
37.3-  37,9  46,4-46,0
44,1-44,7  61,4—51,7
62.6-  63,0  56,0—66,3
52.9-  53,4  67,4-57,9
63.6-  54,0  61,0—61,6
64.5-  62,5  65,0-67,0
49.5-  69,0  67,0—67,6

Kalbfelle  Schaffelle
10-15  Pfd,  fernwolllg
Gewicht  dasStück—  Ä
69,0—60,6  4,60—6,10
62,5—68,3  4,60—6,10
69.7—  70,5  6,00—7,50
74,4—74,8  6,90-8,70
68.3—  68,7  7,00—8,20
69.7—  70,6  6,00—6,20
87.4-  87,9  6,10—5,40
82.1—  83,0  5,10—5,70
79.2—  80,0  6,10—6,70
87.2—  87,8  6,30—6,80  ■
80,0-99,0  6,20—7,40
83,0—103,0  6,80-6,70

Vom  1.  Dezember  1914  ab  wurden  folgende  K  r  i  e  g  s  z  u  s  ch  l  ä  g  e
zu  den  Preisen  für  Häute  gemährt:

Rinderhäute
Kuhhäute,,,
Ochsenhäute
Bullenhäute

Zuschlag  zum  Junipreis  1914  bei  einem
Gewicht  Gewicht  von  Gewicht  von
bis  59  Pfd,  60-79  Pfd,  80  Pfd,  und  mehr
+  50  %  +45%  +30%
+  50%  +45%  +30%
+  45%  +35%  +25%
+  35%  +30%  +20%

Durch  kriegsministerielle  Bekanntmachung  vom  31.  Juli  1916  wurden
H  ö  ch  st  p  r  e  i  s  e  für  Viehhäute  und  Kalbfelle,  durch  eine  spätere  Bekanntmachung ­
  vom  20.  Dezember  1916  auch  für  Schaf-,  Lamm-  und
Ziegenfelle  festgesetzt.  Während  im  Juni  1914  das  Verhältnis
öer  Biehpreise  zu  den  Hautpreisen  in  Berlin  war:  bei
Ochsen  45  zu  65,  bei  Bullen  44  zu  60,  bei  Kühen  39  zu  67,  bei
Kälbern  53  zu  93,  beim  Großvieh  also  der  Hautpreis  den  Lebendgewichtspreis ­
  um  durchschnittlich  18  M  übertraf,  ist  gegenwärtig  bei
Ochsen  das  Verhältnis  gleich  88  zu  84.  Der  Lebendgewichtpreis  steht
also  heute  bei  Ochsen  über  dem  Hautpreis.  Bei  Kälbern  verhält  sich  der
Preis  des  Lebendgewichts  zum  Preis  der  Haut  wie  80  :140.  Der
höchste  Preis  wird  allerdings  nur  selten  bezahlt  werden.  Im  großen
und  ganzen  dürfte  das  Verhältnis  bei  Kälbern  ungefähr  ähnlich  liegen
wie  vor  dem  Kriege.  Der  jetzige  verhältnismäßig  geringe  Wert  der
Haut  macht  sich  in  einer  Minderung  des  durchschnittlichen  Erlöses
aus  der  Nebenausbeute  bemerkbar.

Über  die  R  o  h  t  a  I  g  p  r  e  i  s  e  der  Friedenszeit  berichten
öaß  ^^arinewerke  „Berolina"  G.  m.  b.  H.,  Berlin-Lichtenberg,
        <pb n="102" />
        Oktober

1912  durchschnittlich  Preis  p.  kg  69,—  JL

November

„  68,-  „

Dezember

„  70,-  „

Januar

1913

„  68,-  „

Februar

„  68,-  „

März

„  „

„  68,—  „

April

„  66,—  „

Mai

„  65,—  „

Juni

,,

„  65,—  ..

Juli

64,—  „

August

„  64,-  „

September

63,-  „

Oktober

„

„  „

..  62,-  „

Durch  Bundesratsverordnung  vom  16.  März  1916  sind  für
Rohfett  von  Rindvieh  und  Schafen  und  für  Fettgrieben ­
  Höch  st  preise  bestimmt  worden,  und  zwar:
1.  Für  frisches  Rinderfett:
1,58  A  Preisklasse  I  fRohfettanfall  von  einem  Schlachttier  von  mehr  als
25  kg),
1,22  „  „  II  svon  mehr  als  10  bis  25  kg),
0,82  „  „  III  (von  mehr  als  5  bis  10  kg),
0,51  „  „  IV  (von  5  kg  und  darunter).
2.  Für  die  übrigen  Rinder-  und  Schaffette:
1,22  Ä  frisches  Schaffett,
0,51  „  nicht  frisches  Schaffett,
0,51  „  nicht  frisches  Riuderfett,
0,51  „  Abfallfette  (bie  beim  Reinigen  und  Schleimen  der  Därme  gewonnenen
  Fette),
0,51  „  Fettbrocken,  soweit  sie  sich  beim  Verkauf  von  Fleisch  ergeben.
Der  Anfall  an  Rohtalg  ist  infolge  der  schlechteren  Ernährung

der  Tiere  während  des  Krieges  bedeutend  zurückgegangen.  Er
beträgt  heute  durchschnittlich  11,50  kg  bei  Rindern,  1,28  kg  bei
Schafen.  Je  geringer  der  Gesamtanfall  an  Rohtalg  bei  einem
Schlachttier  ist,  um  so  mehr  Bindegewebe  und  um  so  weniger  reines
Fett  enthält  das  Rohfett  —  im  Frieden  ergab  der  Rohtalg  durchschnittlich ­

  78  bis  83%,  im  letzten  Halbjahre  nur  64  bis  76%  Reintalg ­
  —,  um  so  geringer  ist  auch  der  Grundpreis,  der  hierfür  festgesetzt ­
  ist.  Da  die  Ausbeute  an  Rohfett  heute  gegenüber  der  Fricdenszcit
  merklich  zurücksteht,  so  ist  auch  der  Durchschnittspreis  für  das
Kilogramm  gesunken,  nämlich  für  Rindertalg  auf  2,48  Ji,  für  Schaftalg ­
  auf  2,28  M.
Dieser  Umstand  erzeugt  eine  weitere  Verschiebung  in  dem
zwischen  Kram-  und  Lebendgewichtspreis  eines  Tieres  bestehenden
Wertverhältnis  zu  ungunstcn  des  Krames.
        <pb n="103" />
        101

Der  Wert  der  Därme  ist  infolge  des  starken  Wurstverbrauches ­
  in  Deutschland  bei  gleichzeitig  stark  verringerter  Einfuhr
aus  dem  Auslande,  die  noch  im  Jahre  1909  einen  Wert  von  rund
52  Millionen  Mark  dargestellt  hatte,  ungefähr  uni  das  Dreifache  gestiegen. ­
  Der  durchschnittliche  Erlös  für  einen  Satz  Rinderdärme
stellt  sich  gegenwärtig  auf  8,84  Ji,  für  einen  Satz  Schweinedärme
auf  2,73  Ji.
Außer  den  Därmen  werden  als  Wursthüllen  auch  die  Harnblasen ­
  und  die  innere  Haut  des  Schlundes  benutzt.  Früher  betrug
der.  Preis  hierfür  nicht  mehr  als  5  bis  10  Hk,  heute  werden  etwa
30  ^  für  das  Stück  bezahlt.
Durch  Verordnung  vom  1.  März  1917  ist  der  Preis  für  den
zu  technischen  Zwecken  beschlagnahmten  Labmagen  des  Kalbes  geregelt ­
  und  für  trockene  fehlerfreie  Ware  auf  0,60  Ji,  für  trockene
schadhafte  Ware  auf  0,40  Ji  festgesetzt.
Für  die  übrigen  als  Nahrungsmittel  verwertbaren  Teile  des
Krames  hat  man  nur  in  einigen  wenigen  Gegenden  Kleinhandelspreise ­
  bestimmt.  Sehr  häufig  ist  aber  der  Krampreis  nicht  im
richtigen  Verhältnis  zum  Kleinhandelsfleischpreise  festgesetzt,  obwohl
rr  anteilmäßig  mit  dem  Fleischpreise  steigen  oder  fallen  müßte.  Da
der  K  r  a  m  e  r  l  ö  s  bei  der  Berechnung  des  Kleinhandelsreises  von  den
Gestehungskosten  des  SchlachtgewichtS  in  Abzug  zu  bringen  ist,  so
bedingt  eine  zu  niedrige  Bewertung  des  Krames  einen  zu  hohen
Fleischpreis.  Vielfach  war  der  Krampreis  von  den  Gemeinden  und
Gemeindeverbänden  absichtlich  niedrig  bemessen,  um  aus  dem  Kram
eine  billige  Wurst  herstellen  zu  können.  Diese  Maßnahme  veranlaßt
den  Verbraucher  zu  einer  geringeren  Ausgabe  für  Wurst,  zu  einer
um  so  größeren  aber  für  Fleisch,  gibt  Anlaß  zur  Beunruhigung  der
Bevölkerung  über  die  hohen  Fleischpreise,  die  in  keinem  richtigen
Verhältnis  zu  den  Wurstpreisen  stehen,  und  verhindert  eine  von  den
Preisprüfungsstellen  und  im  Interesse  einer  brauchbaren  Statistik
SU  fordernde  Durchsichtigkeit  der  Preispolitik.  Sie  ist  daher
nur  dann  gerechtfertigt,  wenn  die  Wurst  ausschließlich  der  minderbemittelten ­
  Bevölkerung  zugute  kommt,  was  unter  den  heutigen
schweren  Ernährnngsverhältnissen  immer  seltener  wird.  Die  Wurst
'st  jetzt  bei  allen  Bevölkerungsklassen  in  gleicher  Weise  begehrt,  seit
ste  in  zentralen,  behördlich  überwachten  Betrieben  als  Erzeugnis  mit
bekannter  Zusammensetzung  und  nicht  mehr  ausschließlich  als  „Ver-N'auenssache"
  hergestellt  wird.
        <pb n="104" />
        102

Die  Reichsfleischstelle  hat  im  ganzen  Reiche  Erkundigungen
über  die  im  Frieden  und  im  Kriege  zwischen  den  Preisen  des  Krames
und  des  Fleisches  bestehenden  Beziehungen  eingezogen.  Das  Ergebnis
ist  in  nachstehender  Aufstellung  zusammengefaßt  worden,  die  den  Gemeinden ­
  als  Anhaltspunkt  bei  der  Festsetzung  der  Preise  für  die  einzelnen ­
  Kramteile  dienen  kann.  Die  mitgeteilten  Zahlen  geben  den
Jahresdurchschnitt  wieder.  Die  von  der  Reichsfleischstelle  angestellten
Probeschlachtungen  beweisen,  daß  die  im  Frieden  gewonnenen
Durchschnittszahlen  auf  den  jetzigen  Erlös  aus  der  Nebenausbeute
nicht  mehr  angewendet  werden  können.  Ihr  Wert  beträgt  unter  den
gegenwärtigen  Umständen  bei  Rindern  19  %,  bei  Kälbern  27  %,  bei
Schweinen  7%  und  bei  Schafen  20%  des  Lebendgewichtspreises.
■preise  der  Nebenausbeute.

n)  bei  Großvieh

Durchschnittliches ­
  Gesamtgewicht ­
  bei
einem  Tiere  in
kg

Preis  für  die
Gewichtseinheit
in  Hundertsteln
derKleinhandels-F
  lei  sch  preise

Haut
Rohtalg  ohne  Nierentalg

30,62
11,50

50,40^0  Erlös  n.d,
o«  -io  Beschlag-MpiJil)
  nahmepr.

Kopf

10,88

30«

Blut

11,06

8«

SchwanzZ

0,98

60«

Füße  gebrüht

10,00

10«

Hirn  (Brägens

0,46

25  «

Zunge  -...

2,18

150«

Lunge

3,79

25«

Herz  :

1,68

60«

Kaldaunen  (Vor-  und  Labmagens....

9,12

30«

Leber

4,68

80«

Milz

0,71

20«

Euter

3,54

40«

Därme

5,50

1  Satz  16  Ä

Sonstiges  (Schlund,  Zwerchfell,  Weißleber, ­
  Blase,Bauchspeicheldrüsen  usw.s

3,00

lgeschleinit)
25«

Nieren

1,05

70«

Brieschen

—

100«

Maul,  gebrüht

—

40«

*)  Nur  in  Sachsen-Coburg-Gotha.
ß  Nur  für  Bayern,  Baden,  Meckl.-St&amp;gt;
Durchschnittsgewicht  von  3,01  kg.

108,71ohneNieren
(110,74  mit  Schwanz
und  Nieren)
elih.  Hierzu  komin

der  Nierentalg  im
        <pb n="105" />
        ’)  Nüchterne  Kälber.

103

Durchschnitt»

Preis  für  die

liches  Gesamt-Gewichtseinheit



d)  bei  Schweinen

gewicht  bei

in  Hundertsteln

einem  Tiere  in

der  Kleinhandelskg



Fl  ei  sch  preise

Mickerfett

1,89

160%

Blut

2,46

10%

Zunge  ohne.Schlund

0,43

100%

,,  mit  „

—

90%

Lunge
Herz

0,94
0,39

|  a«f.  50  %

Magen

0,79

50%

Leber

1,42

100%

Milz

0,14

50%

Därme  ..

3,-ISatz

  2,75^(geschl.)

Blase..

0,20

30  3f.  p,  Stück.

11,66

o)  bei  K  ä  l  b  e  r  n

Haut.

4,43

10,36  A

(durchschn.Bsschlagnahineprets)



Blut
ohne  Hirn  und  Zunge,  mit  Haut

1,60

10%

gebrüht

2,67

40%

Füße  ..,

1,73

20%

Hirn  (Brägen)

0,171

100%

Zunge  ohne  Schlund

0,342

120%

Lunge

0,77

60%

Herz

0,377

75%

Brieschen
Labmagen

0,316

130%

fehlerfrei  getrocknet

0,57

60  A  für  1  Stück

fchadhaft  getrocknet

—

40  „  „  1  „

Leber

1,06

125%

Milz

0,12

50%

®efröje,  gebrüht,  mit  Kalbauuen....

1,39

60%

Blase

0,20

20.M  für  1  Stück.

15,746
        <pb n="106" />
        104

ä)  bei  S  ch  a  f  e  n

Durchschnittliches ­
  Gesamtgewicht ­
  bei
einem  Tiere  in
leg

Preis  für  die
Gewichtseinheit
in  Hundertsteln
der  Kleinhandels-Fleisch
  preise

Haut  shalblangs

3,-9,90

  Ä
&amp;lt;durchschn.Deschlag.
nahmepreis)

Fett  ohne  Nierentalg

1,28

75%

Blut  ■

"co
00

6  %

Kopf  mit  Zunge  und  Hirn

1,79

30%

Lunge  und  Herz

0,735

05  %  äuf.seto.

Leber

0,47

80%

Milz

0,085

50%

Därme

1,20

1SatzMM&amp;lt;geschl.)

Sonstiges  sKaldaunen,  Füße  usw.)  •.

0,70

88  V.*

10,64

e)  Schwund-  und  Hauverlust.
Nach  der  Ausschlachtung  geht  ein  Teil  des  im  Fleische  enthaltenen ­
  Wassers  durch  Verdunstung  aus  den  oberflächlichen  Fleischteilen ­
  verloren.  Der  Wasserverlust  beträgt  mehr  bei  warmer
Witterung  und  trockener  Luft,  bei  mageren  Tieren  und  wasserreichem
Fleische  als  bei  kalter  Witterung  und  feuchter  Lust  und  bei  fetten
Tieren  und  kernigem  Fleische.  Er  beläuft  sich  in  den  ersten  3  Stunden
nach  der  Schlachtung  und  innerhalb  der  weiterfolgenden  21  Stunden
auf  durchschnittlich  je  1%,  in  den  ersten  24  Stunden  also  auf  2%.
Im  Verlaufe  der  nächsten  Tage  verliert  das  Fleisch  bei  Aufbewahrung
in  kühlen  Räumen  und  bei  mittlerem  Feuchtigkeitsgehalt  der  Luft
durchschnittlich  nicht  mehr  als  täglich  1 / 2 %  seines  ursprünglichen  Gewichts. ­
  Beim  Aushauen  und  Auswiegen  treten  durch  Abfließen  von
Fleischsaft,  Zersplitterung  von  Knochen,  Überschreitung  des  verlangten
Gewichts  und  durch  Überschuß  an  Knochen  bei  sehr  mageren  Tieren
weitere  Verluste  ein,  deren  Gesamtbetrag  umso  mehr  beschränkt  wird,
je  geschickter  und  sorgfältiger  der  Fleischer  beim  Auspsundeu  zu  Werke
geht.  Genauere  daraus  bezügliche  Feststellungen  lieferten  das  Ergebnis, ­
  daß  im  allgemeinen  bei  Rindern  und  Kälbern  ein  Gutgewicht
von  8  %,  bei  Schweinen  und  Schafen  ein  solches  von  5  %  zur  Deckung
der  entstandenen  Verluste  hinreicht.  Nur  bei  sehr  mageren  Tieren
        <pb n="107" />
        105

und  bei  Gefrierfleisch  kann  sich  eine  Überschreitung  dieser  Beträge  als
begründet  erweisen.  Wo  das  Fleisch  von  den  Versorgungsverbänden
an  die  Fleischer,  erst  nachdem  es  2  bis  3  Tage  gehangen  hat,  abgegeben
wird,  ist  bei  Rindern  und  Kälbern  für  Schwund  und  Hauverlust  nur
noch  ein  Gutgewicht  bis  zu  4  %,  bei  Schweinen  und  Schafen  bis  zu
2  %  ju  gewähren.
f)  Rohgewinn  des  Fleischers.
Der  Rohgewinn  des  Fleischers  setzt  sich  aus  den  Unkosten  und  dem
Unternehmerlohn  zusammen.  Bei  den  Unkosten  werden  unterschieden
die  Einstandskosten,  die  aus  der  Anfuhr  des  Fleisches  zum  Ladengeschäft ­
  und  seiner  Zurichtung  zur  verkaufsfertigen  Ware  entstehen,
und  die  allgemeinen  Unkosten,  die  zur  Aufrechterhaltung  des
Geschäftsbetriebes  notwendig  sind.  Eine  strenge  Scheidung  beider
Gruppen  ist  nicht  immer  möglich,  kann  auch  ohne  Bedenken  unterbleiben, ­
  da  ihr  für  unsere  Untersuchung  keine  weitere  praktische  Bedeutung ­
  zukommt.  Die  Unkosten  richten  sich  nach  dem  Geschäftsumsatz ­
  und  der  Verkehrslage.  Sie  sind  unter  sonst  gleichen  Verhältnissen ­
  bei  größerem  Umsatz  geringer  als  bei  kleinerem,  sie  sind
größer  bei  einem  Geschäft  in  bevorzugter  Geschäftslage  als  bei  einem
Betriebe  in  einem  vom  Verkehr  abgelegenen  Stadtviertel.  Der
Friedenszeit  gegenüber  haben  die  Unkosten  teilweise  eine  beträchtliche
Vergrößerung  erfahren.  Gestiegen  sind  insbesondere  die  Personalköhne,
  deren  Erhöhung  durchschnittlich  1  -M  auf  1  Pfund  Fleisch
ausmacht,  ferner  die  Auslagen  für  Verpackungsmaterial,  Reinigungs-Bedarfsartikel,
  Versicherungen,  Gewerbesteuer  und  Mietstempel.  Neu
hinzugetreten  sind  in  einzelnen  Städten  Zinsverluste  für  ein  zur
Sicherung  von  Forderungen  der  Fleischverteilungsstelle  bei  einer
Bank  hinterlegtes  Kapital,  ferner  die  mit  der  Ablieferung  und  Verrechnung ­
  der  Fleischmarken  verbundenen  Fahrkosten  und  Zeitverluste. ­
  Vermindert  haben  sich  infolge  der  Verringerung  der  Umsatzvsenge
  und  der  Errichtung  von  Zentralschlächtereien  und  -Wurstereien
die  Beiträge  für  Abnutzung  und  Wiederherstellung  der  Geschäftsräume ­
  und  ihrer  Einrichtungen,  für  Beschaffung  von  Beleuchtungskörpern, ­
  elektrisches  Licht  und  elektrische  Kraft,  Räucherartikel,
Materialverlust  und  Verzinsung  des  Betriebskapitals.  Gänzlich  weggefallen ­
  sind  die  Auslagen  für  Anpreisungsmittel,  Rabattmarken,
Fernsprecher  und  Geschäftssahrrad  und  die  Verluste,  die  im  Frieden
durch  Borgzins  oder  Entgang  des  Guthabens  bei  faulen  Kunden  entstanden ­
  sind.
        <pb n="108" />
        106

Der  Unternehmerlohn  soll  eine  angemessene  Entschädigung  für
die  Arbeit  des  Geschäftsinhabers  und  der  im  Geschäfte  mittätigen
Familienmitglieder  und  sonstiger  Hilfskräfte  bieten.  Nach  der
Bundesratsvcrordnung  gegen  übermäßige  Preissteigerung  vom
23.  Juli  1915  dürfen  die  durch  den  Krieg  geschaffenen  besonderen
Verhältnisse  keine  wesentliche  Steigerung  des  Unternehmerlohnes
verursachen.  Verteuerung  der  Lebenshaltung  und  Verringerung  des
Umsatzes  dürfen  also  nicht  durch  eine  Erhöhung  des  Reingewinns
ausgeglichen  werden.  Vor  deni  Kriege  hatte  der  Fleischer  am  Pfund
Fleisch  10  bis  13  Hs  Rohgewinn.  In  der  Kriegszeit  muß  wegen
der  Erhöhung  der  Unkosten  ein  entsprechend  höherer  Kleinhandelszuschlag ­
  bewilligt  werden.  Für  die  Versorgungsperioden,  in  denen
eine  Wochenkopsmenge  von  250  g  zur  Ausgabe  gelangt,  sind  unter
mittleren  Verhältnissen  neben  dem  angegebenen  Satz  für
Schwund-  und  Hauverlust,  der  vom  Warmgewicht  zu  berechnen  ist,
und  den  Zusuhrkosten,  soweit  sie  nicht  schon  in  den  Gestehungspreis
eingerechnet  sind,  24  Hs  am  Pfund  Fleisch  als  Rohverdienst  zuzubilligen. ­
  In  der  Versorgungsperiode  April/August  1917  mit  einem
Wochenkopssatze  von  500  g  kann  bei  abgehangenem  Fleisch  eine
Vergütung  für  Zufuhrkosten,  Schwund  und  Hauverlust  wegfallen,
weil  der  vorübergehende  doppelte  Umsatz  in  einem  Geschäfte  keine
doppelten  Geschäftsunkosten  verursacht.  Es  erscheint  also  in  diesem
Falle  lediglich  ein  Rohgewinnzuschlag  von  24  Hs  am  Pfund  Fleisch
angemessen.
g)  Berechnung  des  Kleinvcrkaufspreises  des
Fleisches  und  der  Spannung  zwischen
Vieh  -  und  Fleischpreis.
Der  Kleinverkausspreis  des  Fleisches  berechnet  sich  aus  dem
Gestehungspreise  des  Schlachtgewichts  und  dem  Rohgewinnzuschlag.
Der  Gestehungspreis  seinerseits  wird  ermittelt  nach  der  Formel:
Gestehungspreis  ^  Lebendgewichlspreis  -0  Unkosten  —  Nebenausbente
des  Schlachtgewichls  —  Schlachtgewicht  —  Schwund-  und  Hauverlust.
Wo  eine  zentrale  Schlachtung  und  Verteilung  des  Fleisches  stattfindet, ­
  sind  sowohl  die  Ankaufspreise  der  einzelnen  Tiere  als  auch  ihre
Lebend-  und  Schlachtgewichte  und  die  voni  Erwerbe  des  Tieres  bis
zur  Abgabe  des  Fleisches  an  den  Ladenschlächter  entstehenden  Unkosten
zahlenmäßig  festzustellen.  Aus  dem  Unterschied  zwischen  der  Summe
der  Lebendgewichte  und  der  Summe  der  Schlachtgewichte  läßt  sich
        <pb n="109" />
        •  .  "  .&amp;lt;  ',  -  .  .....  ..  _  ...  '  ijk'jjMÄjp**»'  '  '•  .

107
ohne  weiteres"  für  jeden  Schlachtungs-  oder  Verrechnungszeitraum
die  durchschnittliche  Schlachtausbeute  errechnen.  Nur  die  Nebenausbeute ­
  muß  in  einer  für  einen  größeren  Zeitraum  festgelegten ­
  Durchschnittszahl  in  die  Berechnung  übernommen  werden.
Falls  der  Fleischpreis  nicht  erst  nach  der  Schlachtung  der  Tiere
festgestellt  werden  kann,  sondern  im  voraus  zu  berechnen  ist,  müssen
die  aus  der  vorhergehenden  Verrechnungsperiode  stammenden
Schlachtausbeute-  und  Unkosten-Verhältniszahlen  der  Rechnung  zugrunde ­
  gelegt  werden.
Unterschiede  in  der  Höhe  der  Schlachtausbeute  der  beiden
Perioden,  die  sich  durch  eine  Verschiebung  der  qualitativen  Zusammensetzung ­
  des  Schlachtviehauftricbes  ergeben,  können  in  besonderen ­
  Fällen  Ursache  einer  fehlerhaften  Verkaufspreisberechnung
werden.  Gegebenenfalls  muh  durch  entsprechende  Berechnung  ein
späterer  Ausgleich  geschaffen  werden.  Ist  nun  in  besonderen  Ausnahmefällen ­
  die  Ermittlung  des  Schlachtgewichts  und  der  Unkosten
jedes  einzelnen  Schlachttieres  nicht  möglich,  so  sind  —  möglichst  auf
Grund  vorausgegangener,  richtig  angelegter  und  ausgeführter  Probeschlachtungen ­
  und  daran  anschließender  Berechnungen  —  durchweg
Verhältniszahlcn  an  Stelle  der  absoluten  Zahlen  zu  setzen,  und  es
ist  so  nach  obiger  Berechnungsweise  der  Kleinverkanfspreis  zu  bestimmen. ­

Man  berechnet  den  durchschnittlichen  Lebendgewichtspreis  durch
Division  der  Summe  sämtlicher  Ankaufspreise  eines  Verrechnungszeitraumes ­
  durch  die  Summe  aller  Lebendgewichte  der  gekauften
Tiere.  Angenommen,  der  Lebendgewichtspreis  betrage  bei  Großvieh ­
  100,  so  werden  hierzu  die  Unkosten  gerechnet.  Sie  sollen
betragen  15  %.  Die  Nebenausbeute  ist  von  der  erhaltenen  Summe
abzuziehen;  beträgt  sie  20%,  so  verbleibt  die  Zahl  Ob.  Wenn  das
Schlachtgewicht  60%  des  Lebendgewichts  im  warmen  Zustande  beträgt,
so  sind  abzuziehen,  da  der  Fleischpreis  für  das  Ausgabegewicht  berechnet ­
  und  das  Fleisch  erst  2  bis  3  Tage  nach  der  Schlachtung  an
den  Fleischer  abgegeben  wird,  4%  des  Schlachtgewichts  für  Schwundaud
  Hauverlust;  es  verbleiben  somit  48%  Ausgabegewicht.  Die
Zahl  95  dividiert  durch  die  Zahl  46  ergibt  den  Gestehungspreis,
dem  in  der  Zeit  eines  Wochenumsatzes  von  500  g  ein  Rohgewinn  von
^4  &amp;lt;5^,  während  der  Zeit  des  Normalwochenumsatzes  von  250  g
außerdem  noch  bis  4%  des  Gestchungspreises  und  gegebenenfalls  ein
angemessener  Vcrgütungssatz  für  Kosten  der  Anfuhr  des  Fleisches
zum  Ladengeschäft  zuzuschlagen  find,  um  den  Kleinverkaufspreis  zu
erhalten.
        <pb n="110" />
        108

Lebendgewichtspreis

Lebendgewicht

100  kg

100  Jl

Schlachtgewicht  50  %  ••  -=50

  „

+UnEoftenfl5%)15  „

—  Schwund-  und  Hauverlust

115  Ji

(4%)  -

2  „

—Nebenausbeute

Ausgabegewicht

48  kg

(20  %)  20  „

95  Jl  :  48  =

1,98  Jl

Gestehungspreis

"&amp;lt;£&amp;gt;
00
hi

Gestehungspreis

1,98  Jl

Rohgewinnzuschlag

0,24  „

Rohgewinnzuschlag

0,24  „

Kleinhandelspreis  bei  600  g

2,22  Jl

Wochenumsatz

2,22  Ä

Schwund»  und  Hauverlust

(4  %)  des  Gestehungspreises


0,08  „

Kleinhandelspreis  bei  250  g

Wochenumsatz

2,30  Jl

Die  Zahl,  die  den  Gestehungspreis  angibt,  bildet  in  diesem  Falle,
in  dem  der  Lebendgewichtspreis  zu  100  angenommen  wurde,  zu
gleicher  Zeit  den  sogenannten  Spannungsfaktor,  der,
multipliziert  mit  dem  jeweiligen  durchschnittlichen  Lebendgewichtspreise ­
  in  allen  Fällen,  in  denen  die  Unkosten  und  die  Schlachtausbeute
bei  der  gleichen  Viehgattung  dieselben  sind,  den  Gestehungspreis
ergibt.
Um  den  Versorgungsverbänden  die  Errechnung  des  Kleinverkaufspreises ­
  zu  erleichtern,  hat  die  Preisprüfungsabteilung  der
Reichsfleischstelle  Tabellen  der  Spannungssaktoren  für
die  einzelnen  Schlachtviehgattungen  zur  Ermittlung  des  Gestehungspreises
  angefertigt,  die  sowohl  die  Verhältnisse  bei  einer  Wochenkopfmenge ­
  von  250  g  wie  von  500  g  und  bei  Verrechnung  des  Warmgewichts, ­
  des  Gewichts  3  bis  24  Stunden  oder  3  bis  4  Tage  abgehangenen ­
  Fleisches  berücksichtigen.  Es  braucht  jeweils  nur  der  den  durchschnittlichen ­
  Unkosten  und  der  durchschnittlichen  Schlachtausbeute  bei
der  betreffenden  Viehgattung  entsprechende  Spannungssaktor  in  der
Tabelle  ermittelt  und  mit  dem  geometrischen  Durchschnitt  des  Lebendgewichtspreises ­
  vervielfältigt  zu  werden,  um  den  Gestehungspreis  und
nach  Zuschlag  des  Rohgewinnsatzes  von  48  Hs  für  1  kg  —  der  zulässige ­
  Schwund-  und  Hauverlust  ist  bei  der  Errechnung  des  Spannungsfaktors ­
  schon  berücksichtigt,  eine  besondere  Anrechnung  hierfür
erübrigt  sich  somit  in  allen  Fällen  —  den  Kleinverkaufspreis  des
Fleisches  in  kürzester  Zeit  zu  ermitteln.  Unter  dem  geometrischen
        <pb n="111" />
        109

Durchschnitt  des  Lebendgewichtspreises  ist,  wie  angegeben,  der  Durchschnitt ­
  aus  der  Summe  der  Ankaufspreise  sämtlicher  Tiere  eines
Schlachtungszeitraumes  dividiert  durch  die  Summe  ihrer  Lebendgewichte ­
  zu  verstehen.
Ein  Vergleich  der  an  verschiedenen  Orten  und  zu  verschiedenen
Zeiten  sogar  am  gleichen  Orte  zwischen  Vieh-  und  Fleischpreisen  bestehenden ­
  Spannungen  ergibt  Schwankungen  innerhalb  weiter  Grenzen.
Den  bedeutendsten  Einfluß  auf  die  Größe  der  Spannung  übt  die  Höhe
der  Schlachtausbeute,  nächst  ihr  diejenige  der  Unkosten  aus,  wie  aus
den  nachfolgenden  Tabellen  ersehen  werden  kann.  Es  ist  sonach
ohne  weiteres  erklärlich,  daß  Städte,  die  auf  Zufuhr  von  Schlachtvieh
aus  weitcntlegenen  Lieferungsgebicten  angewiesen  sind,  bei  gleichem
Grundpreise  für  das  Lebendgewicht  wesentlich  höhere  Fleischpreise
haben  müssen  als  solche  Städte,  die  ihren  Viehbedarf  aus  nahegelegenen ­
  Ortschaften  decken,  zumal  wenn  nicht  Bezahlung  des  Schlachtviehs ­
  nach  Rampengewicht  des  Bestimmungsorts  erfolgt  und  betrügerische ­
  Überfütterung  nicht  in  allen  Fällen  vor  dem  Wiegen
erkannt  wird.
Aus  der  Gesamtheit  vorstehender  Ausführungen  geht  hervor,
daß  die  Verhältnisse  im  Fleischverkehr  viel  zu  verwickelt
sind,  als  daß  sich  ein  für  alle  Fälle,  alle  Verbrauchsperioden  und  alle
Verbrauchsorte  zutreffendes  allgemeines  Spannungsverhältnis  festigen ­
  ließe.  Der  häufige  und  erhebliche  Wechsel  der  Einstandspreise
und  der  Güte  und  damit  der  Schlachtansbeute  des  Schlachtviehes
und  die.  Verschiedenheit  der  Entfernung  der  Bedarfs-  von  den  Er-Mgungsgcbieten
  stehen  dem  sowohl  im  Kriege  wie  im  Frieden
hindernd  im  Wege.

Anhang  auf  Seite  110—133:
Sechs  Tabellen  zur  Ermittlung  des
Gestehungspreises  des  Fleisches
der  einzelnen  Schlachtviehgattungen:
        <pb n="112" />
        110

111

A)  Spannungsfaktoren  zur  Feststellung  des  Gejtehungs-Beispiel
  für  Rindfleischpreisberechnung:  Geometrischer  Durchschnitt  des  Lebendgewichts-Gestehungsprcis
  also  =  1,60X1,98  =  3,17  Ä.  Dazu  Roh-^

Rinder.

Schlachtausbeute ­


Unkosten-%



1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

35

2,55

2,58

2,61

2,64

2,67

2,70

2,73

2,76

2,80

2,83

2,86

2,89

36

2,48

2,51

2,64

2,57

2,60

2,63

2,66

2,69

2,72

2,75

2,78

2,81

37

2,41

2,44

2,47

2,50

2,63

2,56

2,59

2,61

2,64

2,67

2,70

2,73

38

2,35

2,37

2,40

2,43

2,46

2,49

2,52

2,55

2,67

2,60

2,63

2,66

39

2,29

2,31

2,34

2,37

2,40

2,42

2,45

2,48

2,51

2,54

2,56

2,59

40

2,23

2,26

2,28

2,31

2,34

2,36

2,39

2,42

2,45

2,47

2,50

2,53

41

2,17

2,20

2,23

2,25

2,28

2,31

2,33

2,36

2,39

2,41

2,44

2,47

42

2,12

2,15

2,17

2,20

2,23

2,25

2,28

2,30

2,33

2,36

2,38

2,41

43

2,07

2,10

2,12

2,16

2,17

2,20

2,22

2,25

2,28

2,30

2,33

2,35

44

2,03

2,05

2,08

2,10

2,12

2,16

2,17

2,20

2,22

2,26

2,27

2,30

45

1,98

2,00

2,03

2,05

2,08

2,10

2,13

2,15

2,17

2,20

2,22

2,25

46

1,94

1,96

1,98

2,01

2,03

2,06

2,08

2,10

2,13

2,15

2,17

2,20

47

1,90

1,92

1,94

1,97

1,99

2,01

2,04

2,06

2,08

2,10

2,13

2,15

48

1,86

1,88

1,90

1,92

1,95

1,97

1,99

2,02

2,04

2,06

2,08

2,11

49

1,82

1,84

1,86

1,89

1,91

1,93

1,96

1,97

2,00

2,02

2,04

2,06

50

1,78

1,80

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,96

1,98

2,00

2,02

51

1,76

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

52

1,71

1,73

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

53

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

54

1,65

1,67

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

55

1,62

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

Kälber.

50

1,61

1,63

1,65

1,67

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80*

1,83

1,85

51

1,58

1,60

1,62

1,64

1,66

1,68

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

52

1,55

1,57

1,59

1,61

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

1,73

1,76

1,78

53

1,52

1,54

1,56

1,58

1,60

1,62

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

64

1,49

1,51

1,53

1,65

1,57

1,59

1,61

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

55

1,46

1,48

1,50

1,52

1,64

1,56

1,58

1,60

1,62

1,64

1,66

1,68

56

1,44

1,46

1,48

1,49

1,51

1,53

1,55

1,57

1,59

1,61

1,63

1,65

67

1,41

1,43

1,45

1,47

1,49

1,61

1,53

1,54

1,56

1,58

1,60

1,62

58

1,39

1,41

1,42

1,44

1,46

1,48

1,50

1,52

1,64

1,56

1,67

1,59

59

1,36

1,38

1,40

1,42

1,44

1,46

1,47

1,49

1,61

1,63

1,56

1,67

60

1,34

1,36

1,38

1,39

1,41

1,43

1,45

1,47

1,49

1,50

1,52

1,64

61

1,32

1,34

1,35

1,37

1,39

1,41

1,43

1,44

1,46

1,48

1,60

1,51

62

1,30

1,31

1,38

1,35

1,87

1,38

1,40

1,42

1,44

1,46

1,47

1,49

63

1,28

1,29

1,31

1,33

1,35

1,36

1,38

1,40

1,41

1,43

1,45

Ml

64

1,26

1,27

1,29

1,31

1,32

1,34

1,36

1,38

5,39

1,41

1,43

1,44

65

1,24

1,25

1,27

1,29

1,30

1,32

1,34

1,35

1,37

1,39

1,40

1,42

Aufstellung  A.  Wochenkopsmenge  250  gr.

Preises  bei  der  Verrechnung  nach  Warmgewicht.
Preises  für  1  kg  =  1,60  Schlachtausbeute  50%,  Unkosten  10%  =  Spannungssaktor  1,98.
gewinn  des  Fleischers  an  1  kg  0,48  Ä,  zusammen  3,65  Ä.

Rinder.

Prozente

Schlachtausbeute


13

14

15

16

17

18

19

20

21

22

23

24

26

2,92

2,95

2,98

3,01

3,04

3,07

3,11

3,14

3,17

3,20

3,23

3,26

3,29

85

2,84

2,87

2,90

2,93

2,96

2,99

3,02

3,05

3,08

3,11

3,14

3,17

3,20

36

2,76

2,79

2,82

2,85

2,88

2,91

2,94

2,97

3,00

3,03

3,06

8,08

3,11

37

2,69

2,72

2,75

2,77

2,80

2,83

2,86

2,89

2,92

2,95

2,97

3,00

3,03

38

2,62

2,65

2,68

2,70

2,73

2,76

2,79

2,81

2,84

2,87

2,90

2,98

2,95

39

2,55

2,58

2,61

2,64

2,66

2,69

2,72

2,74

2,77

2,80

2,83

2,85

2,88

40

2,49

2,52

2,55

2,67

2,60

2,62

2,65

2,68

2,70

2,73

2,76

2,78

2,81

41

2,43

2,46

2,48

2,51

2,54

3,66

2,59

2,61

2,64

2,67

2,69

2,72

2,74

42

2,38

2,40

2,43

2,45

2,48

2,50

2,63

2,55

2,68

2,60

2,63

2,65

2,68

43

2,32

2,35

2,37

2,40

2,42

2,45

2,47

2,50

2,52

2,54

2,57

2,59

2,62

44

2,27

2,29

2,32

2,34

2  37

2,39

2,42

2,44

2,46

2,69

2,51

2,54

2,56

45

2,22

2,24

2,27

2,29

2,32

2,34

2,36

2,39

2,41

2,43

2,46

2,48

2,50

46

2,17

2,20

2,22

2,24

2,27

2,29

2,31

2,34

2,36

2,38

2,41

2,43

2,45

47

2,13

2,15

2,17

2,20

2,22

2,24

2,26

2,29

2,31

2,33

2,36

2,38

2,40

48

2,09

2,11

2,13

2,15

2,17

2,20

2,22

2,24

2,26

2,28

2,31

2,33

2,35

49

2,04

2,07

2,09

2,11

2,13

2,15

2,17

2,20

2,22

2,24

2,26

2,28

2,30

50

2,00

2,02

2,05

2,07

2,09

2,11

2,13

2,15

2,17

2,20

2,22

2,24

2,26

51

1,96

1,99

2,01

2,03

2,05

2,07

2,09

2,11

2,13

2,15

2,17

2,19

2,22

52

1,93

1,95

1,97

1,99

2,01

2,03

2,05

2,07

2,09

2,11

2,13

2,16

2,17

53

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

1,99

2,01

2,03

2,05

2,07

2,09

2,11

2,13

54

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,09

55

Kälber.

1,87

1,89

1,91

1,93

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,07

2,09

2,11

2,13

60

1,83

1,85

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,05

2,07

2,09

51

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,99

2,01

2,03

2,05

52

1,76

1,78

1,80

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

1,99

2,01

53

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

54

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

65

1,67

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

56

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

67

1,61

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

58

1,58

1,60

1,62

1,64

1,66

1,68

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

59

1,66

1,58

1,59

1,61

1,63

1,65

1,67

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

60

1,63

1,55

1,57

1,59

1,60

1,62

1,64

1,66

1,67

1,69

1,71

1,73

1,75

61

1,51

1,63

1,64

1,56

1,58

1,60

1,61

1,63

1,65

1,67

1,68

1,70

1,72

62

1,48

1,50

1,62

1,54

1,55

1,67

1,59

1,60

1,62

1,64

1,66

1,67

1,69

68

1,46

1,48

1*49

1,51

1,53

1,55

1,56

1,58

1,60

1,61

1,63

1,65

1,66

64

1,44

1,45

1,47

1,49

1,51

1,52

1,54

1,56

1,57

1,59

1,61

1,62

1,64

65
        <pb n="113" />
        ^Fortsetzung  von  ©.  iio/ll:  Schweine.

Schlachtausbeute ­


Unkosten-%



1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

70

1,41

1,43

1,44

1,46

1,47

1,49

1,50

1,62

1,53

1,55

1,56

1,58

71

1,39

1,41

1,42

1,44

1,45

1,47

1,48

1,50

1,51

1,53

1,54

1,56

72

1,37

1,39

1,40

1,42

1,43

1,46

1,46

1,48

1,49

1,51

1,52

1,54

73

1,36

1,37

1,38

1,40

1,41

1,43

1,44

1,46

1,47

1,49

1,50

1,51

74

1,34

1,35

1,37

1,38

1,39

1,41

1,42

1,44

1,45

1,47

1,48

1,49

75

1,32

1,83

1,36

1,36

1,38

1,39

1,40

1,42

1,43

1,45

1,46

1,47

76

1,30

1,32

1,33

1,34

1,36

1,37

1,39

1,40

1,41

1,43

1,44

1,45

77

1,29

1,30

1,31

1,33

1,34

1,36

1,37

1,38

1,39

1,41

1,42

1,44

78

1,27

1,28

1,30

1,31

1,32

1,34

1,35

1,36

1,38

1,39

1,40

1,42

79

1,25

1,27

1,28

1,29

1,31

1,32

1,33

1,35

1,36

1,37

1,39

1,40

80

1,24

1,25

1,26

1,28

1,29

1,30

1,32

1,33

1,34

1,36

1,87

1,38

81

1,22

1,23

1,25

1,28

1,27

1,29

1,30

1,31

1,33

1,34

1,35

1,36

82

1,21

1,22

1,23

1,25

1,26

1,27

1,28

1,30

1,31

1,32

1,34

1,35

83

1,19

1,20

1,22

1,23

1,24

1,26

1,27

1,28

1,29

1,31

1,32

1,33

84

1,18

1,19

1,20

1,22

1,23

1,24

1,25

1,27

1,28

1,29

1,30

1,32

85

1,16

1,18

1,19

1,20

1,21

1,23

1,24

1,26

1,26

1,28

4,29

1,30

Schafe.

38

2,24

2,27

2,30

2,33

2,35

2,38

2,41

2,44

2,47

2,49

2,52

2,55

39

2,19

2,21

2,24

2,27

2,29

2,32

2,35

2,38

2,40

2,43

2,46

2,48

40

2,13

2,16

2,18

2,21

2,24

2,26

2,29

2,32

2,34

2,37

2,39

2,42

41

2,08

2,11

2,13

2,16

2,18

2,21

2,23

2,26

2,28

2,31

2,34

2,36

42

2,03

2,06

2,08

2,11

2,13

2.16

2,18

2,21

2,23

2,26

2,28

2,31

43

1,98

2,01

2,03

2,06

2,08

2,11

2,13

2,15

2,18

2,20

2,23

2,25

44

1,94

1,96

1,99

2,01

2,03

2,06

2,08

2,11

2,13

2,15

2,18

2,20

45

1,89

1,92

1,94

1,96

1,99

2,01

2,04

2,06

2.08

2,11

2,13

2,15

46

1,86

1,88

1,90

1,92

1,95

1,97

1,99

2,01

2,04

2,06

2,08

2,11

47

1,81

1,84

1,88

1,88

1,90

1,93

1,95

1,97

1,99

2,02

2,04

2,06

48

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

2,00

2,02

49

1,74

1,76

1,78

1,80

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,98

50

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,92

1,94

61

1,67

1,69

1,71

1,73

1,75

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

62

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

53

1,61

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

1,73

1,76

1,77

1,79

1,81

1,83

54

1,58

1,60

1,62

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,73

1,75

1,77

1,79

65

1,55

1,57

1,59

1,61

1,63

1,65

1,67

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

113

Schweine.

Prozente

Schlachtausbeute ­


13

14

15

16

17

18

19

20

21

22

23

24

25

%

1,59

1,61

1,62

1,64

1,65

1,67

1,68

1,70

1,71

1,73

1,74

1,76

1,77

70

1,57

1,59

1,60

1,62

1,63

1,65

1,66

1,68

1,69

1,70

1,72

1,73

1,76

71

1,55

1,56

1,58

1,59

1,61

1,62

1,64

1,65

1,67

1,68

1,70

1,71

1,73

72

1,58

1,54

1,56

1,57

1,59

1,60

1,61

1,63

1,64

1,66

1,67

1,69

1,70

73

1,51

1,52

1,54

1,55

1,56

1,58

1,59

1,61

1,62

1,64

1,65

1,66

1,68

74

1,49

1,50

1,52

1,53

1,54

1,56

1,57

1,59

1,60

1,61

1,63

1,64

1,66

75

1,47

1,48

1,50

1,51

1,52

1,54

1,55

1,57

1,58

1,59

1,61

1,62

1,63

76

1,45

1,46

1,48

1,49

1,50

1,52

1,53

1,54

1,56

1,57

1,59

1,60

1,61

77

1,43

1,44

1,46

1,47

1,48

1,50

1,51

1,52

1,54

1,55

1,67

1,58

1,69

78

1,41

1,43

1,44

1,45

1,47

1,48

1,49

1,51

1,52

1,53

1,55

1,56

1,57

79

1,39

1,41

1,42

1,43

1,45

1,46

1,47

1,49

1,50

1,61

1,53

1,54

1,55

80

1,38

1,39

1,40

1,42

1,43

1,44

1,46

1,47

1,48

1,49

1,51

1,52

1,53

81

1,86

1,87

1,39

1,40

1,41

1,42

1,44

1,45

1,46

1,48

1,49

1,50

1,51

82

1,84

1,86

1,37

1,38

1,40

1,41

1,42

1,43

1,46

1,46

1,47

1,48

1,50

83

1,33

1,34

1,35

1,37

1,38

1,39

1,40

1,42

1,43

1,44

1,45

1,47

1,48

84

1,31

1,33

1,34

1,35

1,36

1,37

1,39

1,40

1,41

1,42

1,44

1,45

1,46

85

Schafe

2,58

2,60

2,63

2,66

2,69

2,71

2,74

2,77

2,80

2,83

2,85

2,88

2,91

38

2,51

2,54

2,56

2,59

2,62

2,65

2,67

2,70

2,73

2,75

2,78

2,81

2,83

39

2,45

2,47

2,50

2,53

2,55

2,58

2,61

2,63

2,66

2,68

2,71

2,74

2,76

40

2,39

2,41

2,44

2,46

2,49

2,52

2,54

2,57

2,59

2,62

2,64

2,07

2,70

41

2,33

2,36

2,38

2,4.1

2,43

2,46

2,48

2,51

2,53

2,56

2,58

2,61

2,63

42

2,28

2,30

2,33

2,35

2,37

2,40

2,42

2,44

2,47

2,50

2,62

2,55

2,57

43

2,22

2,25

2,27

2,30

2,32

2,34

2,37

2,39

2,42

2,44

2,46

2,49

2,61

44

2,18

2,20

2,22

2,25

2,27

2,29

2,32

2,34

2,86

2,39

2,41

2,43

2,46

45

2,13

2,15

2,17

2,20

2,22

2,24

2,27

2,29

2,31

2,33

2,36

2,38

2,40

46

2,08

2,11

2,13

2,15

2,17

2,19

2,22

2,24

2,26

2,28

2,31

2,33

2,35

47

2,04

2,06

2,08

2,11

2,13

2,15

2,17

2,19

2,21

2,24

2,26

2,28

2,30

48

2,00

2,02

2,04

2,06

2)08

2,11

2,13

2,15

2,17

2,19

2,21

2,23

2,26

49

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,11

2,13

2,16

2,17

2,19

2,21

50

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,11

2,13

2,16

2,17

51

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,09

2,11

2,13

52

1,84

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

1,99

2,01

2,03

2,05

2,07

2,09

53

1,81

1,83

1,84

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

1,99

2,01

2,03

2,06

54

1,78

1,80

1.82

1,84

1,86

1,88

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

1,99

2,01

56

8

Heft  17/18/19
        <pb n="114" />
        114

B)  Spannungsfaktoren  zur  Feststellung  des  Gestehrmgspreises  bei  Ver°
Beispiel  für  Rindfleischpreisberechnmig:  GeometrischerDurchschnitt  des  LebendgewichtZ-Gcstchungsprcis
  also:  1,60  X  1,94  =  3,10  A  Dazu  Rohgewinn

Rinder.

Schlachtausbeute ­


U  n

osten-%



1

2

3

4

5

6

7

1  8

9

1  10

11

1  12

85

2,49

2,52

2,55

2,58

2,61

2,64

2,67

2,71

2,74

2,77

2,80

2,83

36

2,42

2,45

2,48

2,51

2,54

2,57

2,60

2,63

2,66

2,69

2,72

2,76

37

2,36

2,39

2,42

2,44

2,47

2,50

2,63

2,56

2,59

2,62

2,65

2,67

88

2,30

2,32

2,35

2,38

2,41

2,44

2,46

2,49

2,62

2,55

2,58

2,60

39

2,24

2,26

2,29

2,32

2,35

2,37

2,40

2,43

2,45

2,48

2,61

2,54

40

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2,21

2,23

2,26

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2,37

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41

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2,15

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2,21

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2,28

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42

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2,10

2,13

2,15

2,18

2,20

2,23

2,26

2,28

2,30

2,33

2,36

43

2,03

2,06

2,08

2,10

2,13

2,15

2,18

2,20

2,23

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2,28

2,30

44

1,98

2,01

2,03

2,06

2,08

2,10

2,13

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2,20

2,22

2,25

46

1,94

1,96

1,99

2,01

2,03

2,06

2,08

2,10

2,13

2,15

2,17

2,20

46

1,90

1,92

1,94

1,97

1,99

2,01

2,04

2,06

2,08

2,10

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2,15

47

1,86

1,88

1,90

1,92

1,95

1,97

1,99

2,01

2,04

2,06

2,08

2,11

48

1,82

1,84

1,86

1,88

1,91

1,93

1,95

1,97

1,99

2,02

2,04

2,06

49

1,78

1,80

1,82

1,86

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,98

2,00

2,02

60

1,74

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,94

1,96

1,98

51

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

52

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

53

1,65

1,67

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

54

1,62

1,64

1,65

1,67

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

56

1,59

1,61

1,62

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,78

1,78

1,80

Kälber.

50

1,57

1,60

1,62

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,77

1,79

1,81

51

1,54

1,56

1,59

1,61

1,63

1,66

1,67

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

52

1,51

1,53

1,65

1,58

1,60  |

1,62

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

63

1,49

1,51

1,53

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1,57

1,59

1,61

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

54

1,46

1,48

1,50

1,52

1,64

1,56

1,58

1,60

1,62

1,64

1,65

1,67

55

1,43

1,45

1,47

1,49

1,61

1,63

1,55

1,57

1,59

1,61

1,62

1,64

56

1,41

1,42

1,44

1,46

1,48

1,60

1,52

1,54

1,56

1,58

1,60

1,61

57

1,38

1,40

1,42

1,44

1,46

1,47

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1,51

1,53

1,55

1,67

1,59

58

1,36

1,38

1,39

1,41

1,43

1,45

1,47

1,49

1,50

1,62

1,64

1,56

59

1,33

1,35

1,37

1,39

1,41

1,42

1,44

1,46

1,48

1,50

1,51

1,53

60

1,31

1,33

1,35

1,37

1,38

1,40

1,42

1,44

1,45

1,47

1,49

1,51

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1,29

1,31

1,33

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1,36

1,38

1,40

1,41

1,43

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1,46

1,48

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1,27

1,29

1,30

1,32

1,34

1,36

1,37

1,39

1,41

1,42

1,43

1,46

63

1,25

1,27

1,28

1,30

1,32

1,33

1,35

1,37

1,38

1,40

1,42

1,44

64

1,23

1,25

1,26

1,28

1,30

1,31

1,33

1,36

1,36

1,38

1,40

1,11

65

1,21

1,23

1,24

1,26

1,28

1,29

1,31

1,33

1,34

1,36

1,37

1,39

Aufstellung  8.  Wochenkopfmeiige  250  gr.

rechnung  des  Gewichts  Z  —24  Stunden  abgehangenen  Fleisches.
Preises  für  1  kg  ---1,60  A,  Schlachtausbcute  50%,  Unkosten  10%,  Spannungsfaktor  1,94.
des  Fleischers  an  1  Icg  0,48  A  Kleinverkaufspreis  3,58  A

Rinder.

Pr

o  z  e

N  t  e

Schlachtausbeute


13

14

15

!  16

17

18

19

20

21

22

23

24

25

%

2,86

2,89

2,92

2,95

2,98

3,01

3,04

3,07

3,10

3,13

3,16

3,19

3,22

35

2,78

2,81

2,84

2,87

2,90

2,93

2,96

2,98

3,01

3,04

3,07

3,10

3,13

36

2,70

2,73

2,76

2,79

2,82

2,85

2,88

2,90

2,93

2,96

2,99

3,02

3,05

37

2,63

2,66

2,69

2,72

2,74

2,77

2,80

2,83

2,83

2,88

2,91

2,94

2,97

38

2,56

2,59

2,62

2,65

2,67

2,70

2,73

2,76

2,78

2,81

2,84

2,86

2,89

39

2,50

2,53

2,55

2,58

2,61

2,63

2,66

2,69

2,71

2,74

2,77

2,79

2,82

40

2,44

2,46

2,49

2,52

2,54

2,57

2,59

2,62

2,65

2,67

2,70

2,72

2,75

41

2,38

2,41

2,43

2,46

2,48

2,51

2,53

2,56

2,58

2,61

2,63

2,66

2,68

42

2,33

2,35

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2,42

2,45

2,47

2,50

2,52

2,55

2,67

2,60

2,62

43

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2,30

2,32

2,35

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44

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2,51

45

2,17

2,20

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2,24

2,27

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2,41

2,43

2,45

46

2,13

2,15

2,17

2,20

2,22

2,24

2,26

2,29

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2,31

2,35

2,38

2,40

47

2,08

2,11

2,13

2,15

2,17

2,19

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2,28

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48

2,04

2,06

2,08

2.11

2,13

2,15

2,17

2,19

2,21

2,24

2,26

2,28

2,30

49

2,00

2,02

2,04

2,06

2,09

2,11

2,13

2,15

2,17

2,19

2,21

2,23

2,26

50

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,07

2,09

2,11

2,13

2,15

2,17

2,19

2,21

51

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,03

2,06

2,07

2,09

2,11

2,13

2,15

2,17

52

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

1,99

2,01

2,03

2,05

2,07

2,09

2,11

2,13

53

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

1,99

2,01

2,03

2,05

2,07

2,09

54

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

1,91

1,93

1,95

1,97

1,99

2,01

2,03

2,05

55

Kälber.

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,09

50

1,79

1,81

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

51

1,7()

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

52

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

53

1,69

1,71

1,73

U75

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

54

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1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,83

1,84

1,86

1,88

1,90

65

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

1,73

l'?5

1,77

1,79

1,80

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1,84

1,86

56

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1,57

1,59

1,60

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1,61

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1,65

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1,70

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1,74

60

1,50

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1,53

1,55

1,57

1,59

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1,68

1,67

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1,61

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1,66

1,68

62

1,45

1,47

1,49

1,50

1,52

1,54

1,55

1,57

1,59

1,60

1,62

1,64

1,65

63

1,43

1,45

1,46

1,48

1,50

1,51

1,53

1,55

1,56

1,58

1,60

1,61

1,63

64

1,41

1,42

1,44

1,46

1,47

1,49

1,61

1,52

1,64

1,55

1,57

1,59

1,60

65
        <pb n="115" />
        B)  Fortsetzung  von  S.  114/15:  Schweine.

Schlachtausbeute


Unkosten  -

%

1

'  2

3

4

5

6

7

8

.  9

10

11

12

70

1,38

1,40

1,41

1,48

1,44

1,46

1,47

1,49

1,50

1,52

1,63

1,65

71

1,36

1,38

1,89

1,41

1,42

1,44

1,45

1,47

1,48

1,60

1,51

1,52

72

1,35

1,36

1,37

1,39

1,40

1,42

1,43

1,46

1,46

1,47

1,49

1,50

73

1,33

1,34

1,36

1,37

1,38

1,40

1,41

1,43

1,44

1,45

1,47

1,48

74

1,31

1,32

1,34

1,35

1,37

1,38

1,39

1,41

1,42

1,43

1,45

1,46

75

1,29

1,31

1,32

1,33

1,36

1,36

1,37

1,39

1,40

1,42

1,43

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76

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1,29

1,30

1,32

1,83

1,34

1,36

1,37

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1,41

1,42

77

1,26

1,27

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1,30

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1,33

1,34

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1,37

1,38

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78

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1,26

1,27

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1,80

1,31

1,32

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1,36

1,37

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1,27

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1,25

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1,20

1,21

1,22

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1,30

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1,19

1,21

1,22

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1,24

1,26

1,27

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1,29

1,31

1,32

83

1,17

1,18

1,19

1,20

1,22

1,23

1,24

1,25

1,27

1,28

1,29

1,30

84

1,15

1,17

1,18

1,19

1,20

1,22

1,23

1,24

1,25

1,26

1,28

1,29

85

1,14

1,16

1,16

1,18

1,19

1,20

1,21

1,22

1,24

1,25

1,26

1,27

Schafe.

38

2,20

2,22

2,25

2,28

2,31

2,33

2,36

2,39

2,41

2,44

2,47

2,50

39

2,14

2,17

2,19

2,22

2,25

2,27

2,30

2,33

2,35

2,38

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2,43

40

2,09

2,11

2,14

2,16

2,19

2,22

2,24

2,27

2,29

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2,35

2,37

41

2,04

2,06

2,09

2,11

2,14

2,16

2,19

2,21

2,24

2,26

2,29

2,31

42

1,99

2,01

2,04

2,06

2,09

2,11

2,14

2,16

2,18

2,21

2,23

2,26

43

1,94

1,97

1,99

2,01

2,04

2,06

2,09

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2,13

2,16

2,18

2,21

44

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1,94

1,97

1,99

2,01

2,04

2,06

2,09

2,11

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45

1,86

1,88

1,90

1,92

1,95

1,97

1,99

2,02

2,04

2,06

2,08

2,11

46

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

1,93

1,95

1,97

1,99

2,02

2,04

2,06

47

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

2,00

2,02

48

1,74

1,76

1,78

1,80

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,93

49

1,70

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

1,86

1,87

1,89

1,91

1,94

50

1,67

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,84

1,86

1,88

1,90

51

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

52

1,61

1,63

1,65

1,67

1,69

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

63

1,68

1,60

1,61

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

1,73

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1,77

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64

1,55

1,67

1,68

1,60

1,62

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

55

1,52

1,64

1,66

1,67

1,59

1,61

1,63

1,65
1

1,67

1,69

1,71

1,72

117

Schweine.

Prozente

Schlachtausbeute ­


13

14

16

16

17

18

19

20

21

22

23

24

25

%

1,56

1,58

1,69

1,61

1,62

1,63

1,65

1,66

1,68

1,69

1,71

1,72

1,74

70

1,54

1,66

1,57

1,58

1,60

1,61

1,63

1,64

1,66

1,67

1,68

1,70

1,71

71

1,62

1,53

1,65

1,66

1,58

1,59

1,60

1,62

1,63

1,66

1,66

1,68

1,69

72

1,60

1,51

1,53

1,54

1,55

1,57

1,58

1,60

1,61

1,62

1,64

1,65

1,67

73

1,48

1,49

1,50

1,52

1,53

1,55

1,56

1,57

1,59

1,60

1,62

1,63

1,64

74

1,46

1,47

1,48

1,50

1,51

1,53

1,54

1,65

1,57

1,58

1,59

1,61

1,62

75

1,44

1,45

1,47

1,48

1,49

1,51

1,52

1,53

1,56

1,56

1,67

1,59

1,60

76

1,42

1,43

1,45

1,46

1,47

1,49

1,50

1,61

1,53

1,54

1,65

1,67

1,58

77

1,40

1,41

1,43

1,44

1,46

1,47

1,48

1,49

1,51

1,52

1,63

1,55

1,66

78

1,88

1,40

1,41

1,42

1,44

1,45

1,46

1,47

1,49

1,50

1,51

1,53

1,54

79

1,37

1,38

1,39

1,40

1,42

1,43

1,44

1,46

1,47

1,48

1,49

1,60

1,62

80

1,35

1,36

1,37

1,39

1,40

1,41

1,43

1,44

1,45

1,46

1,48

1,49

1,50

81

1,33

1,34

1,36

1,37

1,38

1,40

1,41

1,42

1,43

1,45

1,46

1,47

1,48

82

1,32

1,33

1,34

1,35

1,37

1,38

1,39

1,40

1,42

1,43

1,44

1,45

1,47

83

1,30

1,31

1,33

1,34

1,35

1,36

1,37

1,39

1,40

1,41

1,42

1,44

1,45

84

1,29

1,30

1,31

1,32

1,33

1,36

1,36

1,37

1,38

1,39

1,41

1,42

1,43

85

Schafe

2,52

2,55

2,58

2,60

2,63

2,66

2,69

2,71

2,74

2,77

2,79

2,82

2,85

38

2,46

2,48

2,51

2,64

2,56

2,59

2,62

2,64

2,67

2,70

2,72

2,75

2,78

39

2,40

2,42

2,46

2,47

2,50

2,53

2,55

2,58

2,60

2,63

2,65

2,68

2,71

40

2,34

2,36

2,39

2,41

2,44

2,46

2,49

2,51

2,54

2,56

2,59

2,62

2,64

41

2,28

2,31

2,33

2,36

2,38

2,41

2,43

2,46

2,48

2,50

2,63

2,55

2,68

43

2,23

2,25

2,28

2,30

2,33

2,35

2,37

2,40

2,42

2,46

2,47

2,49

2,62

43

2,18

2,20

2,23

2,25

2,27

2,30

2,32

2,34

2,37

2,39

2,41

2,44

2,46

44

2,13

2,15

2,18

2,20

2,22

2,26

2,27

2,29

2,81

2,34

2,36

2,38

2,41

45

2,08

2,11

2,13

2,15

2,17

2,20

2,22

2,24

2,26

2,29

2,31

2,33

2,36

46

2,04

2,06

2,08

2,11

2,13

2,15

2,17

2,19

2,22

2,24

2,26

2,28

2,30

47

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,13

2,15

2,17

2,19

2,21

2,23

2,26

48

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

2,15

2,17

2,19

2,21

49

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

2,14

2,16

50

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

51

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

52

1,81

1,83

1,86

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

53

1,78

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

1,99

2,00

54

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

55
        <pb n="116" />
        118

C)  Spannungsfaktoren  zur  Feststellung  des  Gestehungspreises  bei  Ver-Beispiel
  für  Rindfleischpreisberechnung:  Geometrischer  Durchschnitt  desLebendgewichts-Gestehungspreis
  also  1,60  X  1,00  —  3,04  Ji.  Dazu  Rohgewinn

Rinder.

Schlachtausbeute


Unk

o  st  e

n  -

%

1

2

1  3

4

5

6

7

8

9

i  io

i  11

12

35

2,44

2,47

2,50

2,63

2,56

2,59

2,62

2,65

2,68

2,71

2,74

2,77

86

2,37

2,40

2,43

2,46

2,49

2,52

2,55

2,58

2,60

2,63

2,66

2,69

37

2,31

2,34

2,36

2,39

2,42

2,45

2,48

2,51

2,53

2,56

2,59

2,62

38

2,25

2,28

2,30

2,33

2,86

2,38

2,41

2,44

2,47

2,49

2,52

2,55

39

2,19

2,22

2,24

2,27

2,80

2,32

2,35

2,38

2,40

2,43

2,46

2,48

40

2,14

2,16

2,19

2,21

2,24

2,27

2,29

2,32

2,34

2,37

2,40

2,42

41

2,08

2,11

2,13

2,16

2,18

2,21

2,24

2,26

2,29

2,31

2,34

2,36

42

2,03

2,06

2,08

2,11

2,13

2,16

2,18

2,21

2,23

2,26

2,28

2,31

43

1,99

2,01

2,03

2,06

2,08

2,11

2,13

2,16

2,18

2,20

2,23

2,25

44

1,94

1,96

1,99

2,01

2,04

2,06

2,08

2,11

2,13

2,15

2,18

2,20

45

1,90

1,92

1,94

1,97

1,99

2,01

2,04

2,06

2,08

2,11

2,13

2,15

46

1,86

1  88

1,90

1,92

1,95

1,97

1,99

2,02

2,04

2,06

2,08

2,11

47

1,82

1,84

1,86

1,88

1,91

1,93

1,95

1,97

1,99

2,02

2,04

2,06

48

1,78

1,80

1,82

1,84

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

2,00

2,02

49

1,74

1,76

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,96

1,98

50

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,88

1,90

1,92

1,94

51

1,67

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

52

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

53

1,61

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

54

1,68

1,60

1,62

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,77

1,79

55

1,55  |

1,57

1,59

1,61

1,63

1,65

1,67

1,69

1,70

1,72

1,74

1,76

Kälber.

50

1,64

1,56

1,58

1,60

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

51

1,51

1,63

1,55

1,57

1,59

1,61

1,63

1,65

1,67

1,70

1,72

1,74

52

1,48

1,50

1,62

1,54

1,56

1,58

1,60

1,62

1,64

1,66

1,68

1,70

53

1,45

1,47

1,49

1,51

1,53

1,56

1,57

1,59

1,61

1,63

1,66

1,67

54

1,43

1,46

1,47

1,49

1,50

1,52

1,54

1,56

1,58

1,60

1,62

1,64

55

1,40

1,42

1,44

1,46

1,48

1,50

1,52

1,53

1,55

1,57

1,59

1,61

66

1,38

1,40

1,41

1,43

1,45

1,47

1,49

1,61

1,53

1,64

1,56

1,58

67

1,36

1,37

1,39

1,41

1,43

1,44

1,46

1,48

1,50

1,52

1,54

1,55

58

1,33

1,35

1,36

1,38

1,40

1,42

1,44

1,46

1,47

1,49

1,51

1,53

59

1,31

1,32

1,34

1,36

1,38

1,39

1,41

1,43

1,45

1,47

1,48

1,50

60

1,28

1,30

1,32

1,34

1,35

1,37

1,39

1,41

1,42

1,44

1,46

1,48

61

1,26

1,28

1,30

1,31

1,33

1,35

1,37

1,38

1,40

1,42

1,43

1,45

62

1,24

1,26

1,28

1,29

1,31

1,33

1,34

1,36

1,38

1,39

1,41

1,43

S3

1,22

1,24

1,26

1,27

1,29

1,31

1,82

1,34

1,36

1,37

1,39

1,41

64

1,20

1,22

1,24

1,25

1,27

1,29

1,30

1,32

1,83

1,35

1,87

1,8*

65

1,19

1,20

1,22

1,23

1,25

1,27

1,28

1,30

1,31

1,38

1,35

1,86

119

Aufstellung  0.  Wochenkopfmenge  250  Fr.

rechnung  des  Gewichts  mehrere(Z—4)Tage  abgehangenen  Fleisch  es.
Preises  für  1  kg  =  1,60  i(,  Schlachtausbeute  50%,  Unkosten  10%,  Spannungsfaktor  1,90.
des  Fleischers  an  1  kg  0,48  Ä.  Kleinverkaufspreis  3,52  Ä.

Rinder.

pr

ejcnte

Schlachtausbeute ­


13

14

15

16  |

17  |

18

19  |

20  |

21  |

22  |

23  |

24  |

25

A

2,80

2,83

2,86

2,89

2,92

2,95

2,98

3,01

3,04

3,07

3,10

3,13

3,15

35

2,72

2,75

2,78

2,81

2,84

2,86

2,89

2,92

2,95

2,98

3,01

3,04

3,07

36

2,65

2,67

2,70

2,73

2,76

2,79

2,82

2,84

2,87

2,90

2,93

2,96

2,98

37

2,58

2,60

2,63

2,66

2,69

2,71

2,74

2,77

2,80

2,82

2,85

2,88

2,91

38

2,51

2,54

2,56

2,69

2,62

2,64

2,67

2,70

2,72

2,75

2,78

2,80

2,83

39

2,45

2,47

2,50

2,53

2,65

2,58

2,60

2,63

2,66

2,68

2,71

2,73

2,76

40

2,39

2,41

2,44

2,46

2,49

2,52

2,64

2,57

2,59

2,62

2,64

2,67

2,69

41

2,83

2,36

2,38

2,41

2,43

2,46

2,48

2,50

2,53

2,55

2,58

2,60

2,63

42

2,28

2,30

2,33

2,35

2,37

2,40

2,42

2,45

2,47

2,50

2,52

2,54

2,57

43

2,23

2,25

2,27

2,30

2,32

2,34

2,37

2,39

2,41

2,44

2,46

2,49

2,51

44

2,18

2,20

2,22

2,25

2,27

2,29

2,31

2,34

2,36

2,38

2,41

2,43

2,46

45

2,13

2,15

2,17

2,20

2,22

2,24

2,26

2,29

2,31

2,33

2,36

2,38

2,40

46

2,08

2,11

2,13

2,15

2,17

2,19

2,22

2,24

2,26

2,28

2,30

2,33

2,36

47

2,04

2,06

2,08

2,11

2,13

2,15

2,17

2,19

2,21

2,24

2,26

2,28

2,30

48

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,13

2,15

2,17

2,19

2,21

2,23

2,25

49

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,13

2,15

2,17

2,19

2,21

50

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

2,14

2,17

51

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

52

1,86

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

1,99

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

53

1,81

1,83

1,86

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

1,99

2,01

2,03

2,04

64

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

1,89

1,91

1,93

1,96

1,97

1,99

2,01

55

Kälber.

1,79

1,81

1,83

1,85

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

50

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

51

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

52

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

53

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

54

1,63

1,65

1,67

1,69

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

55

1,60

1,62

1,64

1,66

1,67

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,80

1,82

55

1,57

1  1,59

1,61

1,63

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,75

1,77

1,79

57

1,54

1,56

1,58

1,60

1,62

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

1,72

1,74

1,76

58

1,52

1,54

1,55

1,57

1,59

1,61

1,62

1,64

1,66

1,68

1,69

1,71

1,73

69

1,49

1,61

1,53

1,55

1,56

1,58

1,60

1,61

1,63

1,65

1,67

1,68

1,70

60

1,47

1,49

1,50

1,52

1,64

1,55

1,57

1,58

1,61

1,62

1,64

1,66

1,67

Gl

1,44

1,46

1,48

1,50

1,61

1,53

1,55

1,5«

1,58

1,60

1,61

1,63

1,65

62

1,42

1,44

1,46

1,47

1,49

1,50

1,62

1,64

1,55

1,67

1,59

1,60

1,62

68

1,40

1,42

1,43

1,45

1,46

1,48

1,50

1,51

1,53

1,65

1,56

1,68

1,60

64

1,38

1,39

1,41

1,43

1,44

1,46

1,47

1,49

1,51

1,52

1,54

1,5»

1,57

65
        <pb n="117" />
        120

C)  Fortsetzung  von  S.  118/19:  Schweine.

Schlachtausbeute ­


Unkosten-A



1

1  2

3

4

6

6

7

8

9

10

11

12

70

1,37

1,88

1,40

1,41

1,43

1,44

1,46

1,47

1,49

1,50

1,52

1,63

71

1,35

1,37

1,38

1,39

1,41

1,42

1,44

1,45

1,47

1,48

1,49

1,51

72

1,33

1,35

1,36

1,38

1,39

)  ,40

1,42

1,43

1,45

1,46

1,47

1,49

73

1,31

1,33

1,34

1,36

1,37

1,38

1,40

1,41

1,43

1,44

1,45

1,47

74

1,30

1,31

1,32

1,34

1,85

1,37

1,38

1,39

1,41

1,42

1,43

1,45

75

1,28

1,29

1,31

1,32

1,33

1,35

1,38

1,37

1,39

1,40

1,41

1,43

76

1,26

1,28

1,29

1,80

1,32

1,33

1,34

1,36

1,37

1,38

1,40

1,41

77

1,25

1,26

1,27

1,29

1,30

1,31

1,33

1,34

1,35

1,36

1,38

1,39

78

1,23

1,24

1,26

1,27

1,28

1,30

1,31

1,32

1,33

1,35

1,36

1,37

79

1,21

1,23

1,24

1,25

1,27

1,28

1,29

1,30

1,32

1,33

1,34

1,36

80

1,20

1,21

1,22

1,24

1,26

1,26

1,28

1,29

1,30

1,31

1,33

1,34

81

1,18

1,20

1,21

1,22

1,23

1,25

1,26

1,27

1,28

1,30

1,31

1,32

82

1,17

1,18

1,19

1,21

1,22

1,23

1,24

1,26

1,27

1,28

1,29

1,31

83

1,16

1,17

1,18

1,19

1,20

1,22

1,23

1,24

1,25

1,27

1,28

1,29

84

1,14

1,15

1,17

1,18

1,19

1,20

1,21

1,23

1,24

1,25

1,26

1,28

85

1,13

1,14

1,15

1,16

1,18

1,19

1,20

1,21

1,22

1,24

1,25

1,26

Schafe.

38

2,18

2,20

2,23

2,26

2,28

2,31

2,34

2,36

2,39

2,42

2,44

2,47

39

2,12

2,15

2,17

2,20

2,22

2,25

2,28

2,30

2,33

2,35

2,38

2,41

40

2,07

2,09

2,12

2,14

2,17

2,19

2,22

2,24

2,27

2,30

2,32

2,36

41

2,02

2,04

2,07

2,09

2,12

2,14

2,17

2,19

2,22

2,24

2,26

2,29

42

1,97

1,99

2,02

2,04

2,07

2,09

2,11

2,14

2,16

2,19

2,21

2,24

43

1,92

1,95

1,97

1,99

2,02

2,04

2,06

2,09

2,11

2,14

2,16

2,18

44

1,88

1,90

1,92

1,96

1,97

1,99

2,02

2,04

2,06

2,09

2,11

2,13

45

1,84

1,86

1,88

1,90

1,93

1,95

1,97

2,00

2,02

2,04

2,06

2,09

46

1,80

1,82

1,84

1,86

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

2,00

2,02

2,04

47

1,76

1,78

1,80

1,82

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,98

2,00

48

1,72

1,74

1,76

1,79

1,81

1,83

1,86

1,87

1,89

1,91

1,93

1,96

49

1,69

1,71

1,73

1,76

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,90

1,92

50

1,65

1,67

1,69

1,71

1,73

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

51

1,62

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

52

1,59

1,61

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

53

1,56

1,58

1,60

1,62

1,64

1,66

1,68

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

54

1,63

1,55

1,57

1,59

1,61

1,63

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

55

1,50

1,52

1,64

1,56

1,58

1,60

1,61

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

Schweine.

Prozen

t  e

Schlachtausbeute


13

14

15

16

17

18

19

20

21

22  1

23  j

24  |

25

A

1,55

1,56

1,67

1,59

1,60

1,62

1,63

1,66

1,66

1,68

1,69

1,71

1,72

70

1,62

1,64

1,55

1,57

1,58

1,60

1,61

1,62

1,64

1,65

1,67

1,68

1,70

71

1,50

1,52

1,53

1,64

1,56

1,67

1,59

1,60

1,62

1,63

1,64

1,66

1,67

72

1,48

1,50

1,51

1,62

1,64

1,65

1,67

1,58

1,59

1,61

1,62

1,64

1,66

73

1,46

1,48

1,49

1,50

1,52

1,53

1,54

1,56

1,57

1,59

1,60

1,61

1,63

74

1,44

1,46

1,47

1,48

1,55

1,51

1,52

1,54

1,55

1,56

1,58

1,59

1,61

75

1,42

1,44

1,45

1,46

1,48

1,49

1,60

1,51

1,53

1,54

1,56

1,67

1,68

76

1,40

1,42

1,43

1,44

1,46

1,47

1,48

1,50

1,51

1,52

1,54

1,55

1,56

77

1,39

1,40

1,41

1,43

1,44

1,45

1,47

1,48

1,49

1,50

1,52

1,63

1,54

78

1,37

1,38

1,39

1,41

1,42

1,43

1,46

1,46

1,47

1,49

1,50

1,51

1,52

79

1,35

1,36

1,38

1,39

1,40

1,42

1,43

1,44

1,45

1,47

1,48

1,49

1,61

80

1,34

1,36

1,36

1,37

1,39

1,40

1,41

1,42

1,44

1,45

1  46

1,47

1,49

81

1,32

1,33

1,34

1,36

1,37

1,38

1,39

1,41

1,42

1,43

1,44

1,46

1,47

82

1,80

1,32

1,33

1,84

1,36

1,36

1,38

1,39

1,40

1,41

1,43

1,44

1,45

83

1,29

1,30

1,31

1,32

1,34

1,35

1,36

1,37

1,88

1,40

1,41

1,42

1,43

84

1,27

1,28

1,30

1,31

1,32

1,33

1,34

1,36

1,37

1,38

1,39

1,40

1,42

85

Schafe.

2,60

2,52

2,56

2,58

2,60

2,63

2,66

2,69

2,71

2,74

2,77

2,79

2,88

38

2,43

2,46

2,49

2,51

2,64

2,56

2,69

2,62

2,64

2,67

2,69

2,72

2,75

39

2,37

2,40

2,42

2,45

2,47

2,50

2,53

2,55

2,58

2,60

2,63

2,65

2,68

40

2,31

2,34

2,36

2,39

2,41

2,44

2,46

2,49

2,61

2,54

2,56

2,59

2,61

41

2,26

2,28

2,31

2,33

2,36

2,38

2,41

2,43

2,45

2,48

2,60

2,53

2,55

42

2,21

2,23

2,25

2,28

2,30

2,33

2,35

2,37

2,40

2,42

2,44

2,47

2,49

43

2,16

2,18

2,20

2,23

2,25

2,27

2,30

2,32

2,34

2,37

2,39

2,41

2,44

44

2,11

2,13

2,15

2,18

2,20

2,22

2,24

2,27

2,29

2,31

2,34

2,36

2,38

45

2,06

2,09

2,11

2,13

2,15

2,17

2,20

2,22

2,24

2,26

2,28

2,31

2,33

46

2,02

2,04

2,06

2,08

2,11

2,13

2,15

2,17

2,19

2,21

2,24

2,26

2,28

47

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,13

2,15

2,17

2,19

2,21

2,23

43

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

2,14

2,17

2,19

49

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

2,14

50

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

51

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

52

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

53

1,76

1,78

1,80

IM

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

1,98

&amp;gt;  54

1,73

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

55
        <pb n="118" />
        122

D)  Spannungsfaktoren  zur  Feststellung  des  Geftehungs-Beispiel
  für  Rindfleischpreisberechnung:  Geometrischer  Durchschnitt  des  Lebendgewichts-Gestehungspreis
  also  1,60  X  1,90  —  3,04  -Ä.  Dazu  Rohgewinn

Rinder.

Schlachtausbeute ­


U  n  k  o  st  e  n  -

%

i

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

35

2,44

2,47

2,50

2,53

2,56

2,59

2,62

2,65

2,68

2,71

2,74

2,77

36

2,37

2,40

2,43

2,46

2,49

2,52

2,55

2,58

2,60

2,63

2,66

2,69

87

2,31

2,34

2,36

2,39

2,42

2,45

2,48

2,51

2,53

2,56

2,59

2,62

88

2,25

2,28

2,30

2,33

2,36

2,38

2,41

2,44

2,47

2,49

2,52

2,55

39

2,19

2,22

2,24

2,27

2,30

2,32

2,35

2,38

2,40

2,43

2,46

2,48

40

2,14

2,16

2,19

2,21

2,24

2,27

2,29

2,32

2,34

2,37

2.40

2,42

41

2,08

2,11

2,13

2,16

2,18

2,21

2,24

2,26

2,29

2,31

2,34

2,36

42

2,03

2,06

2,08

2,11

2,13

2,16

2,18

2,21

2,23

2,26

2,28

2,31

43

1,99

2,01

2,03

2,06

2,08

2,11

2,13

2,16

2,18

2,20

2,23

2,25

44

1,94

1,96

1,99

2,01

2,04

2,06

2,08

2,11

2,13

2,15

2,18

2,20

45

1,90

1,92

1,94

1,97

1,99

2,01

2,04

2,06

2,08

2,11

2,13

2,15

46

1,86

1,88

1,90

1,92

1,95

1,97

1,99

2,02

2,04

2,06

2,08

2,11

47

1,82

1,84

1,86

1,88

1,91

1,93

1,95

1,97

1,99

2,02

2,04

2,06

48

1,78

1,80

1,82

1,84

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

2,00

2,02

49

1,74

1,76

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,98

1,98

60

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,88

1,90

1,92

1,94

51

1,67

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

52

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

53

1,61

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

54

1,58

1,60

1,62

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,77

1,79

55

1,55

1,57

1,59

1,61

1,63

1,66

1,67

1,69

1,70

1,72

1,74

1,76

Kälber.

50

1,54

1,56

1,58

1,60

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

51

1,51

1,53

1,55

1,57

1,59

1,61

1,63

1,65

1,67

1,70

1,72

1,74

52

1,48

1,50

1,52

1,54

1,56

1,58

1,60

1,62

1,64

1,66

1,68

1,70

53

1,45

1,47

1,49

1,51

1,53

1,55

1,57

1,59

1,61

1,63

1,65

1,67

54

1,43

1,45

1,47

1,49

1,60

1,52

1,54

1,56

1,58

1,60

1,62

1,64

55

1,40

1,42

1,44

1,46

1,48

1,50

1,52

1,53

1,55

1,57

1,59

1,61

56

1,38

1,40

1,41

1,43

1,45

1,47

1,49

1,51

1,53

1,54

1,56

1,58

57

1,35

1,37

1,39

1,41

1,43

1,44

1,46

1,48

1,60

1,52

1,54

1,65

58

1,33

1,35

1,36

1,38

1,40

1,42

1,44

1,45

1,47

1,49

1,51

1,53

59

1,31

1,32

1,34

1,36

1,38

1,39

1,41

1,43

1,45

1,47

1,48

1,50

60

1,28

1,30

1,32

1,34

1,35

1,37

1,39

1,41

1,42

1,44

1,46

1,48

61

1,26

1,28

1,30

1,31

1,33

1,35

1,37

1,38

1,40

1,42

1,43

1,45

62

1,24

1,26

1,28

1,29

1,31

1,33

1,34

1,36

1,38

1,39

1,41

1,48

68

1,22

1,24

1,26

1,27

1,29

1,31

1,32

1,34

1,36

1,37

1,39

1,41

64

1,20

1,22

1,24

1,25

1,27

1,29

1,30

1,32

1,33

1,35

1,37

1,38

6L

1,19

1,20

1,22

1,23

1,25

1,27

1,28

1,30

1,31

1,38

1,36

1,36

123

Anfstellung  D.  Wochenkopfinenge  500  gr.

Preises  bei  der  Verrechnung  nach  Warmgewicht.
Preises  für  1  kg  =  1,60  M.  Schlachtausbeute  50$,  Unkosten  10$,Spannungsfaktor  1,90.
des  F-leischers  an  1  0,48  Jl.  Kleinverkausspreis  3,52  Jl.
Rinder.

Prozente

Schlachtausbeute


13

14

15

16

17

18

19

20

21

22

23

24  |

25

%

2,80

2,83

2,86

2,89

2,92

2,95

2,98

3,01

3,04

3,07

3,10

3,13

3,15

35

2,72

2,75

2,78

2,81

2,84

2,86

2,89

2,92

2,95

2,98

3,01

3,04

3,07

36

2,65

2,67

2,70

2,73

2,76

2,79

2,82

2,84

2,87

2,90

2,93

2,96

2,98

37

2,58

2,60

2,63

2,66

2,69

2,71

2,74

2,77

2,80

2,82

2,85

2,88

2,91

88

2,61

2,54

2,56

2,59

2,62

2,64

2,67

2,70

2,72

2,76

2,78

2,80

2,83

39

2,45

2,47

2,50

2,53

2,65

2,58

2,60

2,63

2,66

2,68

2,71

2,78

2,76

40

2,39

2,41

2,44

2,46

2,49

2,52

2,64

2,57

2,59

2,62

2,64

2,67

2,69

41

2,33

2,36

2,38

2,41

2,43

2,46

2,48

2,50

2,53

2,55

2,58

2,60

2,63

42

2,28

2,30

2,33

2,35

2,37

2,40

2,42

2,45

2,47

2,50

2,52

2,54

2,57

48

2,23

2,25

2,27

2,30

2,32

2,34

2,37

2,39

2,41

2,44

2,46

2,49

2,51

44

2,18

2,20

2,22

2,25

2,27

2,29

2,31

2,34

2,36

2,38

2,41

2,43

2,45

45

2,13

2,15

2,17

2,20

2,22

2,24

2,26

2,29

2,31

2,33

2,36

2,38

2,40

46

2,08

2,11

2,13

2,15

2,17

2,19

2,22

2,24

2,26

2,28

2,30

2,33

2,35

47

2,04

2,06

2,08

2,11

1,13

2,15

2,17

2,19

2,21

2,24

2,26

2,28

2,30

48

2,00

2,02

2,04

2,06

3,08

2,10

2,13

2,15

2,17

2,19

2,21

2,23

2,25

49

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,13

2,16

2,17

2,19

2,21

50

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

2,14

2,17

51

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

52

1,86

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

1,99

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

5B

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

1,99

2,01

2,03

2,04

54

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

IM

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

1,99

2,01

55

Kälber.

1,79

1,81

1,83

1,85

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

50

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

51

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

52

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

53

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

54

1,63

1,65

1,67

1,69

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

55

1,60

1,62

1,64

1,66

1,67

1,69

1,71

1,73

1,76

1,77

1,79

1,80

1,82

56

1,57

1,59

1,61

1,63

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,75

1,77

1,79

57

1,54

1,56

1,58

1,60

1,62

1,63

1,66

1,67

1,69

1,71

1,72

1,74

1,76

58

1,52

1,54

1,55

1,57

1,59

1,61

1,62

1,64

1,66

1,68

1,69

1,71

1,73

69

1,49

1,51

1,53

1,55

1,56

1,58

1,60

1,61

1,63

1,65

1,67

1,68

1,70

60

1,47

1,49

1,50

1,52

1,54

1,55

1,57

1,69

1,61

1,62

1,64

1,66

1,67

61

1,44

1,46

1,48

1,50

1,51

1,53

1,55

1,56

1,58

1,60

1,61

1,63

1,65

62

1,42

1,44

1,46

1,47

1,49

1,50

1,52

1,54

1,55

1,57

1,59

1,60

1,62

6S

1,40

1,42

1,43

1,45

1,46

1,48

1,50

1,51

1,53

1,55

1,66

1,58

1,60

64

1,88

1,39

1,41

1,43

1,44

1,46

1,47

1,49

1,51

1,52

1,54

1,55

1,57

85
        <pb n="119" />
        124

D)  Fortsetzung  von  S,  122/23:  Schweine.

38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
64
55

Schlachtausbeute ­


11  n  k

o  st  e

n  -

%

1

2

3

4

5

6

7

1  8

9

10

11

12

70

1,38

1,40

1,41

1,43

1,44

1,46

1,47

1,49

1,50

1,62

1,53

1,55

71

1,36

1,38

1,39

1,41

1,42

1,44

1,46

1,47

1,48

1,50

1,51

1,52

72

1,36

1,36

1,37

1,39

1,40

1,42

1,43

1,45

1,46

1,47

1,49

1,50

73

1,33

1,34

1,36

1,37

1,38

1,40

1,41

1,43

1,44

1,46

1,47

1,48

74

1,31

1,32

1,34

1,35

1,37

1,38

1,39

1,41.

1,42

1,43

1,45

1,46

76

1,29

1,31

1,32

1,33

1,35

1,36

1,37

1,39

1,40

1,42

1,43

1,44

76

1,28

1,29

1,30

1,32

1,33

1,34

1,36

1,37

1,38

1,40

1,41

1,42

77

1,26

1,27

1,29

1,30

1,31

1,33

1,34

1,35

1,37

1,38

1,39

Ml

78

1,24

1,26

1,27

1,28

1,30

1,31

1,32

1,33

1,35

1,36

1,37

1,39

79

1,23

1,24

1,25

1,27

1,28

1,29

1,30

1,32

1,33

1,34

1,36

1,37

80

1,21

1,22

1,24

1,25

1,26

1,28

1,29

1,30

1,31

1,33

1,34

1,35

81

1,20

1,21

1,22

1,23

1,25

1,26

1,27

1,29

1,30

1,31

1,32

1,34

82

1,18

1,19

1,21

1,22

1,23

1,24

1,26

1,27

1,28

1,29

1,31

1,32

83

1,17

1,18

1,19

1,20

1,22

1,23

1,24

1,25

1,27

1,28

1,29

1,80

84

1,15

1,17

1,18

1,19

1,20

1,22

1,23

1,24

1,26

1,26

1,28

1,29

85

1,14

1,16

1,16

1,18

1,19

1,20

1,21

1,22

1,24

1,25

1,26

1,27

Schafe.

2,20
2,14
2,09
2,04
1,99
1,94
1,90
1,86
1,82
1,78
1,74
1,70
1,67
1,64
1,61
1,58
1,55
1,62

2,22
2,17
2,11
2,06
2,01
1,97
1,92
1,88
1,84
1,80
1,76
1,73
1,69
1,66
1,63
1,60
1,57
1,54

2,25
2,19
2,14
2,09
2,04
1,99
1,94
1,90
1,86
1,82
1,78
1,75
1,71
1,68
1,65
1,61
1,58
1,56

2,28
2,22
2,16
2,11
2,06
2,01
1,97
1,92
1,88
1,84
1,80
1,77
1,73
1,70
1,67
1,63
1,60
1,57

2,31
2,25
2,19
2,14
2,09
2,04
1,99
1,95
1,90
1,86
1,83
1,79
1,75
1,72
1,69
1,65
1,62
1,69

2,83
2,27
2,22
2,16
2,11
2,06
2,01
1,97
1,93
1,89
1,85
1,81
1,77
1,74
1,70
1,67
1,64
1,61

2,36
2,30
2,24
2,19
2,14
2,09
2,04
1,99
1,95
1,91
1,87
1,83
1,79
1,76
1,72
1,69
1,66
1,63

2,39
2,33
2,27
2,21
2,16
2,11
2,06
2,02
1,97
1,93
1,89
1,85
1,81
1,78
1,74
1,71
1,68
1,65

2,41
2,35
2,29
2,24
2,18
2,13
2,09
2,04
1,99
1,95
1,91
1,87
1,84
1,80
1,76
1,73
1,70
1,67

2,44
2,38
2,32
2,26
2,21
2,16
2,11
2,06
2,02
1,97
1,93
1,89
1,86
1,82
1,78
1,75
1,72
1,69

2,47
2,41
2,35
2,29
2,23
2,18
2,13
2,08
2,04
2,00
1,96
1,91
1,88
1,84
1,80
1,77
1,74
1,71

2,50
2,43
2,37
2,31
2,26
2,21
2,16
2,11
2,06
2,02
1,98
1,94
1,90
1,86
1,82
1,79
1,76
1,72

125

Schweine.

Prozente

Schlachtausbeute


13

14

16

16

17

18

19

20

21

22

23

24

25

%

1,56

1,58

1,59

1,61

1,62

1,63

1,65

1,66

1,68

1,69

1,71

1,72

1,74

70

1,54

1,55

1,57

1,68

1,60

1,61

1,63

1,64

1,66

1,67

1,68

1,70

1,71

71

1,52

1,53

1,56

1,56

1,68

1,59

1,60

1,62

1,63

1,65

1,66

1,68

1,69

72

1,50

1,51

1,53

1,64

1,55

1,57

1,58

1,60

1,61

1,62

1,64

1,65

1,67

73

1,48

1,49

1,60

1,52

1,53

1,55

1,56

1,57

1,59

1,60

1,62

1,63

1,64

74

1,46

1,47

1,48

1,50

1,61

1,53

1,54

1,55

1,57

1,68

1,59

1,61

1,62

75

1,44

1,45

1,47

1,48

1,49

1,51

1,62

1,53

1,55

1,56

1,57

1,69

1,60

76

1,42

1,43

1,45

1,46

1,47

1,49

1,50

1,51

1,63

1,54

1,55

1,57

1,58

77

1,40

1,41

1,43

1,44

1,46

1,47

1,48

1,49

1,61

1,62

1,53

1,55

1,56

78

1,38

1,40

1,41

1,42

1,44

1,46

1,46

1,47

1,49

1,50

1,51

1,53

1,64

79

1,87

1,38

1,39

1,40

1,42

1,43

1,44

1,46

1,47

1,48

1,49

1,50

1,52

80

1,35

1,36

1,37

1,39

1,40

1,41

1,43

1,44

1,45

1,46

1,48

1,49

1,50

81

1,33

1,34

1,36

1,37

1,38

1,40

1,41

1,42

1,43

1,46

1,46

1,47

1,48

82

1,32

1,33

1,34

1,35

1,37

1,38

1,39

1,40

1,42

1,43

1,44

1,45

1,47

83

1,30

1,31

1,33

1,34

1,35

1,36

1,37

1,39

1,40

1,41

1,42

1,44

1,45

84

1,29

1,30

1,31

1,32

1,33

1,35

1,36

1,37

1,38

1,39

1,41

1,42

1,43

85

Schafe

2,52

2,55

2,68

2,60

2,63

2,66

2,69

2,71

2,74

2,77

2,79

2,82

2,85

38

2,46

2,48

2,51

2,64

2,56

2,59

2,62

2,64

2,67

2,70

2,72

2,75

2,78

39

2,40

2,42

2,45

2,47

2,50

2,53

2,55

2,58

2,60

2,63

2,65

2,68

2,71

40

2,34

2,36

2,39

2,41

2,44

2,46

2,49

2,51

2,54

2,56

2,59

2,62

2,64

41

2,28

2,31

2,33

2,36

2,38

2,41

2,43

2,45

2,48

2,50

2,53

2,65

2,58

42

2,23

2,26

2,28

2,30

2,33

2,35

2,37

2,40

2,42

2,45

2,47

2,49

2,52

43

2,18

2,20

2,23

2,25

2,27

2,30

2,32

2,34

2,37

2,39

2,41

2,44

2,46

44

2,13

2,15

2,18

2,20

2,22

2,25

2,27

2,29

2,31

2,34

2,36

2,38

2,41

45

2,08

2,11

2,13

2,15

2,17

2,20

2,22

2,24

2,26

2,29

2,31

2,83

2,35

46

2,04

2,06

2,08

2,11

2,13

2,16

2,17

2,19

2,22

2,24

2,26

2,28

2,30

47

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,13

2,15

2,17

2,19

2,21

2,23

2,26

48

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

2,15

2,17

2,19

2,21

49

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

2,14

2,16

50

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

51

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

52

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,96

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

58

1,78

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

1,99

2,00

54

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

55
        <pb n="120" />
        E)  Spannungsfaktoren  zur  Feststellung  des  Gestehungspreises  bei  Ver-Beispiel
  für  Rindfleischprcisbercchnmig:  Geometrischer  Durchschnitt  des  Lebendgewichts-Gestehüngspreis
  also  1,60  XI,86=  2,98  J(.  Dazu  Roh-Rinder.



Schlachtausbeute ­


U  n  k

oste

n  -

%

1

1  2

3

4

5

G

7

8

9

10

11

12

35

2,89

2,42

2,45

2,48

2,51

2,54

2,57

2,59

2,62

2,65

2,68

2,71

36

2,82

2,35

2,38

2,41

2,44

2,47

2,49

2,52

2,55

2,58

2,61
2,54

2,64

87

2,25

2,29

2,32

2,34

2,37

2,40

2,43

2,45

2,48

2,51

2,56

88

2,20

2,23

2,26

2,28

2,31

2,34

2,86

2,39

2,42

2,44

2,47

2,50

89

2,15

2,17

2,20

2,22

2,25

2,28

2,30

2,33

2,35

2,38

2,41

2,43

40

2,09

2,12

2,14

2,17

2,19

2,22

2,24

2,27

2,30

2,32

2,35

2,37

41

2,04

2,07

2,09

2,12

2,14

2,17

2,19

2,22

2,24

2,26

2,29
2,24

2,31

42

1,99

2,02

2,04

2,07

2,09

2,11

2,14

2,16

2,19

2,21

2,20

43

1,95

1,97

1,99

2,02

2,04

2,06

2,09

2,H

2,14

2,16

2,18

2,21

44

1,90

1,92

1,95

1,97

1,99

2,02

2,04

2,06

2,09

2,11

2,13

2,16

45

1,86

1,88

1,90

1,93

1,95

1,97

2,00

2,02
1,97

2,04

2,06

2,09

2,11

46

1,82

1,84

1,86

1,89

1,91

1,93
1,89

1,95

2,00

2,02

2,04

2,06

47

1,78

1,80

1,82

1,85

1,87
1,83

1,91

1,93

1,95

1,98

2,00

2,02

48

1,74

1,76

1,79

1,81

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,96

1,98

49

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,90

1,92

1,94

60

1,67

1,69

1,71

1,73

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

51

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

62

1,61

1,63

1,66

1,67

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,82

58

1,58

1,60

1,62

1,64

1,66

1,68

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

54

1,55

1,67

1,59.

1,61

1,63

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76
1,73

65

1,52

1,54

1,56

1,58

1,60
Kalb

1,61
er.

1,63

1,65

1,67

1,68

1,71

50

1,51

1,53

1,55

1,57

1,69

1,61

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

1,73

51

1,48

1,50

1,52

1,54

1,56

1,58

1,60

1,62

1,64

1,66

1,68

1,70

52

1,45

1,47

1,49

1,51

1,53

1,55

1,57

1,59

1,61

1,63

1,65

1,67

63

1,42

1,44

1,46

1,48

1,50

1,52

1,54

1,56

1,58

1,60

1,62

1,64

54

1,40

1,42

1,44

1,46

1,47

1,49

1,51

1,63

1,55

1,57

1,59

1,61

55

1,37

1,39

1,41

1,43

1,45

1,47

1,48

1,50

1,62

1,54

1,66

1,58

56

1,35

1,37

1,88

1,40

1,42

1,44

1,46

1,48

1,49

1,51

1,53

1,55

57

1,32

1,34

1,36

1,38

1,40

1,41

1,43

1,45

1,47

1,49

1,50

1,52

68

1,30

1,32

1,34

1,35

1,37

1,39

1,41

1,43

1,44

1,46

1,48

1,50

59

1,28

1,30

1,31

1,33

1,36

1,37

1,38

1,40

1,42

1,44

1,45

1,47

60

1,26

1,28

1,29

1,31

1,33

1,34

1,36

1,38

1,39

1,41

1,43

1,45

61

1,24

1,26

1,27

1,29

1,30

1,32

1,34

1,35

1,37

1,39

1,41

1,42

62

1,22

1,23

1,25

1,27

1,28

1,30

1,32

1,33

1,35

1,37

1,38

1,40

63

1,20

1,21

1,23

1,25

1,26

1,28

1,30

1,31

1,33

1,34

1,36

1,38

64

1,18

1,20

1,21

1,23

1,24

1,26

1,28

1,29

1,31

1,32

1,34

1,36

65

1,16

1,18

1,19

1,21

1,22

1,24

1,26

1,27

1,29

1,30

1,32

1,33

127

Ausstellung  L.  Worhenkopfmengc  Köü  gr
rechnung  des  Gewichts  24  Stunden  abgehangenen  Fleisches.
Preises  für  1  kg  =  1,60  A,  Schlachtausbeute  50  %,  Unkosten  10  %,  Spannungsfaktor  1,86.
gewinn  des  Fleischers  0,48  A.  Klcinverkanfspreis  3,46  A.
Rinder.

Prozente

Schlachtausbeute ­


13

14

15

16

17

18

19

20

21

22

23

24

25

A

2,74

2,77

2,80

2,83

2,86

2,89

2,92

2,94

2,97

3,00

3,03

3,06

3,09

35

2,66

2,69

2,72

2,76

2,78

2,81

2,83

2,86

2,89

2,92

2,95

2,98

3,00

36

2ch9

2,62

2,65

2,68

2,70

2,73

2,76

2,79

2,81

2,84

2,87

2,90

2,92

37

2,52

2,55

2,58

2,60

2,63

2,66

2,69

2,71

.2,74

2,77

2,79

2,82

2,85

38

2,46

2,49

2,51

2,64

2,66

2,69

2,62

2,64

2,67

2,69

2,72

2,75

2,77

39

2,40

2,42

2,45

2,47

2,50

2,53

2,56

2,58

2,60

2,63

2,65

2,68

2,70

40

2,34

2,36

2,39

2,41

2,44

2,46

2,49

2,51

2,54

2,56

2,59

2,61

2,64

41

2,28

2,31

2,33

2,36

2,38

2,41

2,43

2,45

2,48

2,50

2,53

2,56

2,58

42

2,23

2,25

2,28

2,30

2,33

2,35

2,37

2,40

2,42

2,44

2,47

2,49

2,52

43

2,18

2,20

2,22

2,25

2,27

2,30

2,32

2,34

2,87

2,39

2,41

2,44

2,46

44

2,13

2,15

2,18

2,20

2,22

2,24

2,27

2,29

2,31

2,34

2,36

2,38

2,40

45

2,09

2,11

2,13

2,15

2,17

2,20

2,22

2,24

2,26

2,28

2,31

2,33

2,35

46

2,04

2,06

2,08

2,11

2,13

2,15

2,17

2,19

2,21

2,24

2,26

2,28

2,30

47

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,13

2,15

2,17

2,19

2,21

2,23

2,25

48

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

2,14

2,17

2,19

2,21

49

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

2,14

2,16

50

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

61

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

52

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

63

1,78

1,80

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

1,98

2,00

54

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,97

55

Kälber.

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

50

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

51

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

52

1,66

1,68

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

63

1,63

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,81

1,83

1,85

54

1,60

1,61

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

1,73

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

55

1,67

1,59

1,60

1,62

1,64

1,66

1,68

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

56

1,54

1,56

1,58

1,59

1,61

1,63

1,65

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,75

57

1,51

1,53

1,65

1,57

1,58

1,60

1,62

1,64

1,65

1,67

1,69

1,71

1,72

58

1,49

1,50

1,62

1,54

1,56

1,57

1,69

1,61

1,63

1,64

1,66

1,68

1,69

59

1,46

1,48

1,50

1,61

1,58

1,66

1,56

1,58

1,60

1,62

1,63

1,65

1,67

60

1,44

1,45

1,47

1,49

1,51

1,62

1,54

1,56

1,67

1,59

1,61

1,62

1,64

61

1,42

1,43

1,45

1,46

1,48

1,50

1,51

1,63

1,55

1,56

1,58

1,60

1,61

62

1,39

1,41

1,43

X,U

1,46

1,47

1,49

1,51

1,52

1,54

1,55

1,57

1,59

63

1,37

1,39

1,40

1,42

1,43

1,45

1,47

1,48

1,50

1,51

1,53

1,55

1,56

64

1,35

1,37

1,38

1,40

1,41

1,43

1,44

1,46

1,48

1,49

1,51

1,62

1,54

65
        <pb n="121" />
        128

129

E)  Fortsetzung  von  S.  126/27:  Schweine.

Schlachtausbeute


Unkosten-%



1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

70

1,86

1,37

1,39

1,40

1,41

1,43

1,44

1,46

1,47

1,49

1,50

1,52

71

1,34

1,35

1,37

1,38

1,39

1,41

1,42

1,44

1,46

1,47

1,48

1,49

72

1,82

1,83

1,35

1,36

1,37

1,39

1,40

1,42

1,43

1,45

1,46

1,47

73

1,30

1,31

1,33

1,34

1,36

1,37

1,38

1,40

1,41

1,43

1,44

1,45

74

1,28

1,30

1,31

1,32

1,34

1,36

1,37

1,38

1,89

1,41

1,42

1,43

75

1,27

1,28

1,29

1,31

1,32

1,33

1,35

1,36

1,37

1,39

1,40

1,41

76

1,25

1,26

1,28

1,29

1,30

1,32

1,33

1,34

1,36

1,37

1,38

1,40

77

1,23

1,26

1,26

1,27

1,29

1,30

1,31

1,32

1,34

1,35

1,36

1,38

78

1,22

1,23

1,24

1,26

1,27

1,28

1,30

1,31

1,82

1,33

1,35

1,36

79

1,20

1,21

1,23

1,24

1,26

1,27

1,28

1,29

1,30

1,32

1,83

1,34

80

1,19

1,20

1,21

1,22

1,24

1,25

1,26

1,28

1,29

1,30

1,31

1,33

81

1,17

1,18

1,20

1,21

1,22

1,23

1,25

1,26

1,27

1,28

1,30

1,31

82

1,16

1,17

1,18

1,19

1,21

1,22

1,23

1,24

1,26

1,27

1,28

1,29

83

1,U

1,16

1,17

1,18

1,19

1,20

1,22

1,23

1,24

1,26

1,27

1,28

84

1,13

1,14

1,15

1,17

1,18

1,19

1,20

1,21

1,23

1,24

1,25

1,26

85

1,12

1,13

1,14

1,15

1,16

1,18

1,19

1,20

1,21

1,22

1,24

1,25

Schafe.

38

2,15

2,18

2,21

2,23

2,26

2,29

2,31

2,34

2,37

2,39

2,42

39

2,10

2,12

2,15

2,18

2,20

2,23

2,25

2,28

2,31

2,83

2,36

40

2,05

2,07

2,10

2,12

2,15

2,17

2,20

2,22

2,25

2,27

2,30

41

2,00

2,02

2,04

2,07

2,09

2,12

2,14

2,17

2,19

2,22

2,24

42

1,95

1,97

2,00

2,02

2,04

2,07

2,09

2,12

2,14

2,16

2,19

43

1,90

1,93

1,96

1,97

2,00

2,02

2,04

2,07

2,09

2,11

2,14

44

1,86

1,88

1,91

1,93

1,95

1,97

2,00

2,02

2,04

2,07

2,09

45

1,82

1,84

1,86

1,89

1,91

1,93

1,95

1,98

2,00

2,02

2,04

46

1,78

1,80

1,82

1,84

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,98

2,00

47

1,74

1,76

1,78

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,96

48

1,70

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

49

1,67

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

1,86

1,88

60

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

51

1,60

1,62

1,64

1,67

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

52

1,57

1,69

1,61

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

53

1,54

1,56

1,58

1,60

1,62

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,73

64

1,52

1,53

1,55

1,57

1,59

1,61

1,63

1,65

1,66

1,68

1,70

55

1,49

1,51

1,62

1,54

1,56

1,58

1,60

1,62

1,63

1,65

1,67

2,45
2,38
2,82
2,27
2,21
2,16
2,11
2,07
2,02
1,98
1,94
1,90
1,86
1,82
1,79
1,75
1,72
1,69

Schweine.

Prozente

Schlachtausbeute


13  |

14  |

15  |

16

17

18  |

19

20

21  |

22

23  |

24  1

25

%

1,53

1,54

1,56

1,57  '

1,59

1,60  i

1,62

1,63

1,65

1,66

1,67

1,69

1,70

70

1,51

1,52

1,54

1,55

1,56

1,58

1,59

1,61

1,62

1,64

1,66

1,66

1,68

71

1,49

1,60

1,52

1,63

1,54

1,56  ;

1,57

1,59

1,60

1,61

1,63

1,64

1,66

72

1,47

1,48

1,49

1,61

1,52

1,54

1,55

1,66

1,68

1,59

1,61

1,62

1,63

73

1,45

1,46

1,47  1

1,49

1,50

1,52

1,53

1,54

1,56

1,57

1,58

1,60

1,61

74

1,43

1,44

1,45

1,47

1,48

1,49

1,51

1,52

1,54

1,55

1,66

1,58

1,69

75

1,41

1,42

1,44

1,45

1,46

1,48

1,49

1,50

1,52

1,53

1,54

1,56

1,57

76

1,39

1,40

1,42

1,43

1,44

1,46

1,47

1,48

1,60

1,51

1,52

1,63

1,55

77

1,37

1,39

1,40

1,41

1,42

1,44

1,45

1,46

1,48

1,49

1,50

1,52

1,53

78

1,36

1,37

1,38

1,39

1,41

1,42

1,43

1,44

1,46

1,47

1,48

1,50

1,51

79  '

1,34

1,35

1,36

1,38

1,39

1,40

1,41

1,43

1,44

1,45

1,46

1,48

1,49

80

1,32

1,33

1,35

1,36

1,37

1,38

1,40

1,41

1,42

1,43

1,45

1,46

1,47

81

1,31

1,32

1,33

1,34

1,36

1,37

1,38

1,39

1,40

1,42

1,43

1,44

1,45

82

1,29

1,30

1,31

1,33

1,34

1,35

1,36

1,38

1,39

1,40

1,41

1,42

1,44

83

1,27

1,29

1,30

1,31

132

1,33

1,35

1,36

1,37

1,38

1,39

1,41

1,42

84

1,26

1,27

1,28

1,30

1,31

1,32

1,33

1,34

1,35

1,37

1,38

1,39

1,40

85

Schafe

2,47

2,50

2,63

2,55

2,58

2,60

2,63

2,66

2,68

2,71

2,74

2,76

2,79

38

2,41

2,43

2,46

2,49

2,51

2,54

2,56

2,69

2,62

2,64

2,67

2,69

2,72

39

2,35

2,37

2,40

2,42

2,45

2,47

2,50

5,63

2,55

2,58

2,60

2,63

2,65

40

2,29

2,32

2,34

2,37

2,39

2,41

2,44

2,46

2,49

2,52

2,54

2,56

2,69

41

2,24

2,26

2,28

2,31

2,33

2,36

2,38

2,41

2,43

2,45

2,48

2,50

2,63

42

2,18

2,21

2,23

2,26

2,28

2,30

2,33

2,35

12,37

2,40

2,42

2,44

2,47

43

2,13

2,16

2,18

2,20

2,23

2,25

2,27

2,30

2,32

2,34

2,36

2,39

2,41

44

2,09

2,11

2'13

2,15

2,18

2,20

2,22

2,24

12,27

2,29

2,31

2,33

2,36

45

2,04

2,06

2,09

2'11

2,13

2,15

2,17

2,20

2,22

2,24

2,26

2,28

2,31

46

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,11

2,13

2,15

2,17

2,19

2,21

2,24

2,26

47

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,13

2,15

2,17

2,19

2,21

48

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

2,14

2,16

49

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

50

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

51

1,81

1,83

1,85

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

52

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

53

1,74

1,76

1,78

i'so

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,95

1,96

54

1,71

1,73

1,74

1  1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,85

1,87

!  1,89

1,91

1,93

55

Heft  17/18/19
        <pb n="122" />
        130

F)  Spannungsfaktoren  zur  Feststellung  des  Gestehungspreises  bei
Beispiel  für  Rindfleischpreisberechnung:  Geometrischer  Durchschnitt  des  Lebendgewichts-Gestehungspreis
  also  1,60  X  1,82  —  2,91  Ä.  Dazu  Rohgewinn

Rinder.

Schlachtausbeute ­


U  n  k  o  st  e

n  -

%

i

2

1  3

4

5

6

i  7

8

9

10

1  11

12

36

2,34

2,37

2,40

2,43

2,46

2,49

2,51

2,54

2,57

2,60

2,63

2,66

36

2,28

2,31

2,33

2,36

2,39

2,42

2,44

2,47

2,50

2,53

2,56

2,58

37

2,22

2,24

2,27

2,30

2,32

2,36

2,38

2,41

2,43

2,46

2,49

2,51

38

2,16

2,18

2,21

2,24

2,26

2,29

2,32

2,34

2,37

2,39

2,42

2,46

39

2,10

2,13

2,15

2,18

2,21

2,23

2,26

2,28

2,31

2,33

2,36

2,38

40

2,06

2,08

2,10

2,13

2,15

2,18

2,20

2,23

2,25

2,28

2,30

2,33

41

2,00

2,02

2,05

2,07

2,10

2,12

2,15

2,17

2,20

2,22

2,24

2,27

42

1,95

1,98

2,00

2,02

2,06

2,07

2,10

2,12

2,14

2,17

2,19

2,21

43

1,91

1,93

1,95

1,98

2,00

2,02

2,05

2,07

2,09

2,11

2,14

2,16

44

1,86

1,89

1,91

1,93

1,95

1,98

2,00

2,02

2,05

2,07

2,09

2,11

45

1,82

1,84

1,87

1,89

1,91

1,93

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,07

46

1,78

1,80

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,96

1,98

2,00

2,02

47

1,74

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,94

1,96

1,98

48

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,88

1,90

1,92

1,94

49

1,67

1,69

1,71

1,73

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

50

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

51

1,61

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

1,73

1,76

1,76

1,78

1,80

1,82

52

1,68

1,60

1,62

1,63

1,65

1,67

1,69

1,71

1,73

1,75

1,77

1,79

53

1,65

1,67

1,58

1,60

1,62

1,64

1,66

1,68

1,70

1,72

1,74

1,75

54

1,52

1,54

1,66

1,57

1,59

1,61

1,63

1,66

1,67

1,69

1,70

1,72

55

1,49

1,61

1,53

1,65

1,56

1,68

1,60

1,62

1,64

1,65

1,67

1,69

Kälber.

50

1,48

1,60

1,52

1,54

1,56

1,58

1,60

1,62

1,64

1,66

1,68

1,70

51

1,45

1,47

1,49

1,51

1,63

1,66

1,67

1,59

1,61

1,63

1,65

1,67

62

1,42

1,44

1,46

1,48

1,60

1,52

1,54

1,56

1,58

1,60

1,62

1,63

53

1,40

1,42

1,43

1,45

1,47

1,49

1,51

1,63

1,55

1,57

1,58

1,60

54

1,37

1,39

1,41

1,43

1,44

1,46

1,48

1,50

1,52

1,54

1,66

1,57

56

1,36

1,36

1,38

1,40

1,42

1,44

1,45

1,47

1,49

1,51

1,53

1,55

56

1,32

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1,36

1,38

1,39

1,41

1,43

1,45

1,46

1,48

1,50

1,52

57

1,30

1,32

1,33

1,35

1,37

1,39

1,40

1,42

1,44

1,46

1,47

1,49

68

1,28

1,29

1,31

1,33  .

1,34

1,36

1,38

1,40

1,41

1,43

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1,47

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1,25

1,27

1,29

1,31

1,32

1,34

1,36

1,37

1,39

1,41

1,42

1,44

60

1,23

1,26

1,27

1,28

1,30

1,32

1,33

1,35

1,37

1,38

1,40

1,42

61

1,21

1,23

1,25

1,26

1,28

1,30

1,31

1,33

1,34

1,36

1,38

1,39

62

1,19

1,21

1,23

1,24

1,26

1,27

1,29

1,31

1,32

1,34

1,35

1,37

63

1,17

1,19

1,21

1,22

1,24

1,25

1,27

1,29

1,30

1,32

1,83

1,35

64

1,16

1,17

1,19

1,20  1

1,22

1,23

1,25

1,27  |

1,28

1,30

1,31

1,33

65

1,14

1,15

1,17

1,18  1

1,20

1,22

1,23

1,26

1,26

1,28

1,29

1,31

131

Aufstellung  1?.  Wochenkopsmenge  500  gr.

Verrechnung  des  Gewichts  mehrere  Tage  abgehangenen  Fleisches.
Preises  für  1  kg  ==  1,60  Ä,  Schlachtausbeute  50%,  Unkosten  10%,  Spannungsfaktor  1,82.
des  Fleischers  an  1  kg  0,48  Ä.  Kleinverkaufspreis  3,39  Ä.

Rinder.

Prozente

Schlachtausbeute ­


13

14

15

16

17

18

19

20

21

22

23

24

25

%

2,69

2,71

2,74

2,77

2,80

2,83

2,86

2,89

2,91

2,94

2,97

3,00

3,03

36

2,61

2,64

2,67

2,69

2,72

2,75

2,78

2,81

2,83
2,76

2,86

2,89

2,92

2,94

36

2,54

2,57

2,59

2,62

2,65

2,68

2,70

2,73

2,78

2,81

2,84

2,86

37

2,47

2,50

2,53

2,55

2,58

2,61

2,63

2,66

2,68

2,71

2,74

2,76

2,79

38

2,41

2,44

2,46

2,49

2,51

2,54

2,56

2,69

2,61

2,64

2,67

2,69

2,72

39

2,36

2,38

2,40

2,43

2,45

2,48

2,60

2,53

2,65

2,58

2,60

2,63
2,56

2,65

40

2,29

2,32

2,34

2,37

2,39

2,41

2,44

2,46

2,49

2,51

2,54

2,59

41

2,24

2,26

2,29

2,31

2,33

2,36

2,38

2,40

2,43

2,45

2,48

2,50

2,52

42

2,19

2,21

2,23

2,26

2,28

2,30

2,33

2,35

2,37

2,40

2,42

2,44

2,47

43

2,14

2,16

2,18

2,20

2,23

2,25

2,27

2,30

2,32

2,34

2,36

2,39

2,41

44

2,09

2,11

2,13

2,16

2,18

2,20

2,22

2,24

2,27

2,29

2,31

2,33

2,36

46

2,04

2,07

2,09

2,11

2,13

2,15

2,17

2,20

2,22

2,24

2,26

2,28

2,30

46

2,00

2,02

2,04

2,06

2,09

2,11

2,13

2,16

2,17

2,19

2,21

2,23

2,26

47

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,13

2,16

2,17

2,19

2,21

48

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

2,14

2,16

49

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

2,10

2,12

50

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

2,06

2,08

51

1,81

1,83

1,86

1,87

1,88

1,90

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

2,02

2,04

62

1,77

1,79

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,92

1,94

1,96

1,98

2,00

53

1,74

1,76

1,78

1,80

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,94

1,96

64

1,71

1,73

1,75

1,76

1,78

1,80

1,82
K&amp;lt;

1,84
ilber.

1,86

1,87

1,89

1,91

1,93

65

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

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1,94

1,96

50

1,69

1,71

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1,75

1,76

1,78

1,81

1,82

1,84

1,86

1,88

1,90

1,92

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1,66

1,67

1,69

1,71

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1,77

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1,83

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1,87

1,88

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1,64

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1,77

1,79

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1,85

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1,61

1,63

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1,70

1,72

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1,76

1,78
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1,80

1,81

54

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1,78

55

1,54

1,55

1,57

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1,61

1,63

1,64

1,66

1,68

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1,71

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56

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58

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1,51

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1,54

1^56

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1,59

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63

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1,63

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1,34

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1,37

1,38

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1,43

1,45

1,46

1,48

1,49

1,51

85

9’
        <pb n="123" />
        132

F)  Fortsetzung  von  S.  130/31:  Schweine.

chlachtitSBeute


U  n  k

o  st  e

n  -

%

1

j  2

1  3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

70

1,34

1,36

1,37

1,39

1,40

1,41

1,43

1,44

1,46

1,47

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1,50

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1,35

1,37

1,38

1,39

1,41

1,42

1,44

1,45

1,46

1,48

72

1,31

1,32

1,33

1,35

1,36

1,38

1,39

1,40

1,42

1,43'

1,44

1,46

73

1,29

1,30

1,32

1,33

1,34

1,36

1,37

1,38

1,40

1,41

1,43

1,44

74

1,27

1,28

1,30

1,31

1,32

1,84

1,35

1,36

1,38

1,39

1,41

1,42

7B

1,25

1,27

1,28

1,29

1,31

1,32

1,33

1,36

1,36

1,37

1,39

1,40

76

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20

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53

1,72

1,74

1,76

1,78

1,80

1,81

1,83

1,85

1,87

1,89

1,91

1,93

1,94

54

1,69

1,71

1,73

1,75

1,76

1,78

1,80

1,82

1,84

1,85

1,87

1,89

1,91

55
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107

'er  für  jeden  Schlachtungs-  ober  Verrechnungszeitraum
nittliche  Schlachtausbeute  errechnen.  Nur  die  Nebenmß
  in  einer  für  einen  größeren  Zeitraum  sestrchschnittszahl
  in  die  Berechnung  übernommen  werden,
leischpreis  nicht  erst  nach  der  Schlachtung  der  Tiere
erden  kann,  sondern  im  voraus  zu  berechnen  ist,  müssen
er  vorhergehenden  Verrechnungsperiode  stammenden
&amp;gt;eute-  und  Unkosten-Verhältniszahlen  der  Rechnung  zut
  werden.
hiede  in  der  Höhe  der  Schlachtausbeute  der  beiden
ie  sich  durch  eine  Verschiebung  der  qualitativen  Zuig
  des  Schlachtviehauftriebes  ergeben,  können  in  besoni
  Ursache  einer  fehlerhaften  Vcrkaufspreisberechnung
egebenenfalls  muß  durch  entsprechende  Berechnung  ein
«gleich  geschaffen  werden.  Ist  nun  in  besonderen  Ausdie
  Ermittlung  des  Schlachtgewichts  und  der  Unkosten
rn  Schlachtticres  nicht  möglich,  so  sind  —  möglichst  aus
^gegangener,  richtig  angelegter  und  ausgeführter  Probeund
  daran  anschließender  Berechnungen  —  durchweg
sten  an  Stelle  der  absoluten  Zahlen  zu  setzen,  und  es
'biger  Berechnungswcise  der  Kleinverkaufspreis  zu  berechnet ­
  den  durchschnittlichen  Lebendgewichtspreis  durch
Summe  sämtlicher  Ankaufspreise  eines  Verrechnuugsiurch
  die  Summe  aller  Lebendgewichte  der  gekauften
enommcn,  der  Lebendgewichtspreis  betrage  bei  Groß-J
  werden  hierzu  die  Unkosten  gerechnet.  Sie  sollen
8-  Die  Nebenausbeute  ist  von  der  erhaltenen  Summe
beträgt  sie  20  %,  so  verbleibt  die  Zahl  95.  Wenn  das
ht  50  %  des  Lebendgewichts  im  warmen  Zustande  beträgt,
rehen,  da  der  Fleischpreis  für  das  Ausgabegewicht  beas
  Fleisch  erst  2  bis  3  Tage  nach  der  Schlachtung  an
abgegeben  wird,  4%  des  Schlachtgewichts  für  Schwund---uft;
  es  verbleiben  somit  48  ^  Ausgabegewicht.  Die
diert  durch  die  Zahl  48  ergibt  den  Gestehungspreis,
it  eines  Wochenumsatzes  von  500  g  ein  Rohgewinn  von
end  der  Zeit  des  Normalwochenumsatzcs  von  250  g
h  bis  4U  des  Gestchungspreises  und  gegebenenfalls  ein
Vergtitungssatz  für  Kosten  der  Anfuhr  des  Fleisches
|  cfjäft  zuzuschlagen  sind,  um  den  Kleinverkaufspreis  zu
      </div>
    </body>
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</TEI>
