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        <title>Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft</title>
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            <forname>Hans</forname>
            <surname>Krüger</surname>
          </persName>
        </author>
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            <idno>1014959020</idno>
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        ﻿

Beiträge zur Kriegswirtschaft

Herausgegeben von der

Volkswirtschaftlichen Abteilung des Kriegsernährungsamts

Heft 17/18/19

Dreh und Fleiss

in der deutschen Kriegswirtschaft

Von

Stadtrat Dr, Krüger — Oberamtstierarzt Dr. Mayer
Derzuchtinspektor Dr. Niklas
Geh. Regierungsrat Professor Dr. von Bftertag
Geh.Regierungsrat von Schrieben
und Obcramtmann scholl

V

Berlin 1917

Verlag der Beiträge Zur Kriegswirtschaft

Relmar Hoöblng (So»der-K»nie)
        <pb n="2" />
        ﻿Inhalt von Heft 17/18/19:

I.	Die Entwicklung der Viehbestände während des Krieges und die
darauf bezüglichen behördlichen Maßnahmen. Von Kgl. Bayerischem
Tkerzuchtinspektor Dr. Niklas. S. 1.

1. Viehbestand unmittelbar vor Kriegsausbruch. Schlachtverbote und Ein-
wirkung der Futterverhältnisse auf die Viehhaltung km Kriege. Zwangsmäßige
Schweineabschlachtung. Notwendigkeit der Breisregelung für Schlachtschweine.
Ungesunde Rinderabschlachtungen. S. 1. 2. Zentrale Regelung der Schlachtvieh-
aufbringung. Viehzwischenzählungen. Weiterentwicklung der Schlachtvieh-
bestände. S. 12. 3. Entwicklung der Schlachtgewichte. S. 19.

It. Gründung und Organisation der Reichsfleischstelle. Von Geh. Re-
gierungsrat von Schlteben. S. 21.

1. Gründe für die Errichtung der R. S. 21. 2. Aufgaben der R. S. 22.
3. Organisation der R. S. 23.

III.	Die Bewirtschaftung von Vieh und Fleisch durch die Reichs-
fleischflelle. Von Geh. Regkerungsrat Professor Dr. von Ostertag, Kgl.
Württembergischem Oberamimann Scholl und Kgl. Bayerischem Tkerzuchtinspektor

Dr. Niklas. S. 25.

1. Die ersten Maßnahmen der R. S. 25. 2. Die Einführung der RekchSflelsch-
karte und ihre Wirkung. S. 32. 3. Die Erhöhung der Wochcnfletschmenge als
Ersah für die verringerte Brotration. S. 39. 4- Allgein. Maßnahmen zur Er-
leichterung der Vkehbewirtschastung. S. 44. 5. Vieh- und Fleischeinfuhr, Fleisch-
bewirtschastung. S. 47. 6. Schlußbemerkungen. S. 49.

IV.	Die Bewirtschaftung und Verbrauchsregelung für Vieh und
Fleisch im Kommunalverbande. Von Stadtrat Dr. Hans Krüger. S. ZI.

1. Vorgeschichte. S. ZI. 2. Die Rekchsfleischkarte. S. ZZ. a. Umfang der Be-
wirtschaftung. S.ZZ. b. Umfang des Kreises der Versorgungsberechtlgten. S.Z7.

c.	Die Ausgestaltung des Kartenwesens. S. 61. 3. Die kommunale Regelung
dcö Verbrauchs. S. 6Z. 4- Die Preispolitik der Kommunalverbände. S. 72.
Z. polizeiliche pflichten. S. 76.

V.	Schlachtvieh- und Fleischpreise. Feststellung des angemessenen
'SpannungsverhältnksseS zwischen Vieh- und Fleischpreks. Von Ober-
amtstierarzt Dr. Mayer. S. 79.

1. Vieh- und FletschprekSgestaltung vor dem Kriege und während des Krieges.
S. 79. a. Schlachtviehpreise vor dem Kriege. S. 79. b. Kleinhandels-Fleisch-
preise vor dem Kriege. S. 81. c. Viehpreise während des Krieges. S. 86.

d.	Fleischpreise während des Krieges. S. 87. 2. Feststellung des angemessenen
Spannungsverhältniffes zwischen Vieh- und Fletschpreisen. Einrichtung einer
Abteilung für Prcisprüfung kn der Rekchsfleischstelle. S. 89. a. Lcbendgcwicht-
preis. S. 91. b. Unkosten und Verluste. S. 94. c. Schlachtausbeute. S. 96.
d. Nebenausbcute. S. 98. e. Schwund- und tzauverlust. S. 104. f. Restgewinn
des Fleischers. S. 10). §. Berechnung deö KleinverkaufSpreises des Fleisches und
der Spannung zwischen Vieh- und Fleischpreis. S. 106.

Tabellen des Anhangs: Spannungssaktoren zur Erinittlung des GestehungS-
preises der einzelnen Schlachtviehgattungen. S. 110—133.

Abgeschlossen Anfang Juli 1917- Preis deS Heftes M. 1.80.

Jede gute Buchhandlung und jedes Postamt nimmt Bestellungen an.
        <pb n="3" />
        ﻿Die Entwicklung der Viehbestände während des
Krieges und die hierauf bezüglichen behördlichen
Maßnahmen.

Von Kgl. Bayerischem Derzuchtinspektor Oe. Niklas.

1. V i e h b e st a n d u n m i t t e l b a r v o r Kr i e g s a » s b r u ch.
Schlachtverbote und Einwirkung der Futter-
verb ä l t n i s s e auf die Viehhaltung i m Kriege.

Z w a n g s m ä ß i g e S ch w e i n e a b s ch l a ch t n n g. Not -
w e n d i g k e i t der Preisregelung f ü r Schlacht-
s ch w e i n e. Ungesunde R i n d e r a b s ch l a ch t n n g c n.

Als der Krieg ausbrach, zeigten die deutschen Ställe einen Vieh-
bestand wie nie zuvor. Die seit 1909 int Lande stärker verbreitete
Maul- und Klauenseuche hatte zwar zusammen mit dem Dttrrejahre
1911 eine Verringerung der Viehbestände mit sich gebracht; es war
aber der deutschen Landwirtschaft in den letzten Jahren vor dem Kriege
gelungen, den Rückgang wieder auszugleichen. So ergab die Vieh-
zählung vom 1. Dezember 1913 der vom 1. Dezember 1912 gegenüber
sowohl bei Rindern als auch bei Schweinen eine erhebliche
Zunahme. Die Gesamtentwicklung der beiden Hauptschlacht-
tierarten	seit	1909 zeigt	folgende Zusammenstellung:

1. Dezember	1907	. .	20 630 544	Rinder,	22 146 532 Schweine

1.	1912	..	20 182 021	„	21 923 707

1.	„	1913	. .	20 994 344	„	25 659 140

Bald nach Kriegsausbruch machte sich ein stärkeres Abstoßen von
Rindern und Schweinen zur Schlachtung bemerkbar. So wies z. B. der
Bl arkt verkehr') mit Vieh auf den 10 bedeutendsten Schlachtvieh-

0 „Marktverkehr mit Rieh auf den 40 bedeutendsten Schlachtvieh-
märkten Deittschlands." Zusammengestellt im Kaiser!. Statistischen Amt.
veröffentlicht im Reichsanzeiger.

Heft 17/18/19
        <pb n="4" />
        ﻿o

Märkten Deutschlands im August und September 1914, verglichen mit
den gleichen Monaten des Vorjahres, folgende Beschickung auf:

	^gfiOl'd e t	-K älber	Schafe	Schweine
Auqust WH.. ..	. . 123 560	87 344	80 980	522 077
„	1913....	. . 117 241	101 082	118 344	478 456
September 1914	. . 135 333	94 815	94 697	689 170
„	1913	. . 127 575	97 700	106 384	522 506

Um einen unwirtschaftlichen Verbrauch des Viehs zu verhindern,
erließ der Bundesrat am 11. September 1914 für die Dauer von
3 Monaten ein VerbotdesSchlachtensvon Kälbern unter 75 kg
Lebendgewicht und von weiblichen noch nicht 7 Jahre alten Rindern.
Gleichzeitig wurden die Landcszentralbehörden ermächtigt, auch für die
Schlachtung von Schweinen Beschränkungen anzuordnen, wovon zu-
nächst die Bayerische Regierung Gebrauch machte, indem, sie am
17. September 1914 das Schlachten von Schweinen unter 60 kg
für die Dauer von 3 Monaten verbot. Auch die Badische und
Württembergische Regierung erließen am 10. und 21. Oktober 1914
ähnliche Vorschriften, mährend Preußen dadurch eingriff, daß es
Mittel zur Verfügung stellte, „um den Übergang von Zucht- und
Magervich, und zwar von Schweinen und Rindvieh, zu dessen Durch-
haltung die Besitzer nicht imstande sind, an andere geeignete Züchter
und Master zu ermöglichen."

Dieses erste Schlachtverbot der Kriegswirtschaft hat von
verschiedenen Seiten Widerspruch erfahren. So bezeichnen
K u c z y n s k i und Z u n tz (Unsere bisherige und unsere künftige
Ernährung im Kriege, Verlag Friedrich Viewcg &amp; Sohn in Braun-
schweig 19115) die vor Erlaß des Verbotes erfolgten überstürzten Rot-
verkäufe von Vieh als „ganz dazu angetan, die notwendige Ver-
minderung zu beschleunigen". Eine genauere Prüfung der Ver-
hältnisse läßt jedoch das erlassene Verbot als g e r e ch t f e r t i g t er-
scheinen; denn die starke Viehabstoßung hatte ihren Grund haupt-
sächlich in dem durch die noch ungewohnten Kriegsverhältnisse hervor-
gerufenen Bestreben, Bargeld zu bekommen, wobei sich ganz besonders
die kleinen Leute zum Verkauf verleiten ließen, bei denen ein Grund
zur Viehabgabe nicht vorlag, da sie die Fütterung hauptsächlich mit
Rauhfutter und fast ganz ohne Kraftfutter durchführen. Ganz be-
sonders stark war die Abstoßung von Kälbern und Jungvieh, die man
bald wieder ergänzen zu können hoffte, und damit wäre ohne Erlaß des
Verbotes eine Bedrohung der Nachzucht gegeben gewesen.
        <pb n="5" />
        ﻿Zum anderen sollten die erlassenen Verbote eine Ankaufs-
erschwcrung bilben, die man für notwendig hielt, um den ungesund
stark einsetzenden Einkäufen, die angeblich für Heereszwecke, m
Wirklichkeit aber aus Spekulationsgründen durchgeführt wurden,
entgegenzuarbeiten.

Der weiterhin gegen die Verbote gemachte Einwurf, daß das
Schlachtvcrbot für weibliche Rinder unter 7 Jahren die A b ft o ß u n g
der schlechten Milchtiere unmöglich machte und damit die notwendige
Säuberung des Viehbestandes von unproduktiven Fressern verhinderte,
trifft insofern nicht zu, als das Verbot ja nur für die Dauer von
3 Monaten Geltung hatte; die Abstoßung nach diesem Zeitpunkt war
also möglich; dazu kommt, daß während der Geltungsdauer des Ver-
botes die Herbstweide, die denkbar billigste Ernährungsweise, den
Viehhaltern zur Verfügung stand, wodurch eine Erhöhung der Fleisch-
auSbeute durch den gerade in dieser Zeit erfolgenden Zuwachs erzielt
werden konnte. Außerdem ermöglichte das Schlachtverbot den
Winterstallmastgebicten, die das zur Mästung benötigte Vieh uiu
diese Zeit einkaufen, eine gute Erwerbsmöglichkeit von Magervieh.

Tatsächlich haben bei der langen Dauer des Krieges die erlassenen
Schlachtverbote insofern eine günstige Wirkung gezeitigt, als die
damals vor der Schlachtung bewahrten männlichen Kälber und
Jungtiere seit der Zählung am 1. Juni 1916, das ist der Zeit-
punkt, wo sie in die Klaffe der zwei und mehr Jahre alten Ochsen und
Bullen hineinwuchsen, wiederum eine Vermehrung dieser so wichtigen
Viehgattung bewirkten, die bei den Bestandsaufnahmen am 1. Juni,
1. September und 1. Dezember 1916 3,0, 3,2 und 2,9 v. H. den
vorhergehenden Erhebungen gegenüber betrug.

Wenn ein Einwand gegen die damalige Verordnung erhoben
werden kann, so ist es der, daß die Festlegung eines Mindestlebend-
gewichtes von 75 kg bei Kälbern die außerordentlich verschiedene
Wüchsigkcit und Entwicklung der deutschen Rinderrassen nicht be-
rücksichtigte.^ Überall da, wo leichte Rinderschläge gehalten werden,
handelt cs sich um Gebiete mit schlechteren Futterverhältnissen, und
hier lebt die meistens auch ärmere Bevölkerung ausschließlich von den
unmittelbaren Erzeugnissen ihres Betriebes,' wobei die Milch die
Hauptrolle spielt, so daß die Notwendigkeit, den Kälbern, die sonst
schon mit 40 bis 50 kg abgeschlachtet wurden, zur Erreichung von
75 kg Lebendgewicht verhältnismäßig mehr Milch zu geben, eine
starke Verschlechterung der menschlichen Ernährung mit sich brachte.

Über die Wirkung des Schlacht Verbotes geben
nachstehende S ch l a ch t u n g s z a h l c n Aufschluß;
        <pb n="6" />
        ﻿4

1913: Oktober 301287;
1914:	„	201360;

A. Kälber:

November 264 797: Dezember 345 191
„	204 120;	„	324 676

B. I » ngrlnder :

1913:	Oktober	89110;	November	71829:	Dezember	72 774

1914:	„	84077;	„	82587;	„	88 777

Dos Verbot brachte die Kälberschlachtnngszahl demnach zeitweise bis
zu einem Drittel zum Sinken, während bei den Jungrindern die Ab-
senkung wegen der im Gesetze zugelassenen Abschlachtnng von Weide-
rindern sich nicht in gleicher Weise bemerkbar machen konnte.

Die Viehzählung am 1. Dezember 1914 zeigte dem Ergebnisse
vom gleichen Tage des Vorjahres gegenüber als Folge des Ab-
schkachtungsverbotes eine Zunahme der Kälber um 154 413 Stück
~ 8,1 v. H., ibei Jungvieh eine Mehrung um 363 686 — 10,7 v. H.,
während die Hauptklasse der Kühe vollkommen gleich geblieben war
und auch die der Bullen, Stiere und Ochsen sich nur um 1,0 v. H.
vermehrt hatte.

Diesen hohen Bestandsziffern gegenüber wurde von verschiedenen
Seiten behauptet, daß, wenn der Friede erhalten geblieben wäre,
der Viehstand sich vermutlich etwas vermindert hätte, weil die
Ernte 1914 weniger gut gewesen sei als die des Jahres 1913.
Bezüglich des Rauhfntters, der Grundlage der Rinderhaltung,
trifft das nicht zu. Wir ernteten

Doppelzentner
1913	1914

Klee.......... 111	831	970	109 492	230

Luzerne........ 16	608	410	16 679	670

Wiesenerlrag. .	,.	291 849 940_______291 560	240

Zusammen.	.	420 290 320	417 732	140

Demnach wär lediglich bei der Kleeernte eine kleine Verminderung
eingetreten, während die Luzerneerträge sich sogar gesteigert und die
Wiesen fast annähernd die gleiche Menge geliefert hatten wie im
Vorjahr.

Bei den S ch w e i n e n hatte die Zählung am 1. Dezember 1914
bei den Tieren unter 1/2 Jahr der Erhebung am gleichen Tage des
Vorjahres gegenüber eine Abnahme von 3,9 % ergeben, während die
Klaffe 72 Jahr bis 1 Jahr eine Zunahme von *3,6 % auswies und
die Schweine der Klasse 1 Jahr und älter mit einer kaum nennens-
werten Vermehrung von 0,3 % annähernd gleich geblieben waren. Ins-
        <pb n="7" />
        ﻿gesamt zeigten die Schweine am 1. Dezember 19 l4 dem 1. Dezember
1913 gegenüber eine Abnahme von 1,2%; unser gesamter Dchwerne-
bestand wies am genannten Tage aber immer nach 25 341 272 fetucf
auf. Für Vatern machte sich das Schtachtverbot für Tiere unter
60 kg in einer starken Vermehrung der Klasse der 1j2 Jahr bis 1 Jahr
alten Schweine geltend, aus denen die sonst dort zur Schlachtung
kommenden mindergewichtigen Tiere teilweise genommen wurden.
Gegen eine Zunahme non 3,5% im Reichsdurchschnitt hat sich die
Klasse in Bayern um 9,6% vermehrt. Für Preußen, das über 2/3 des
gesamten Reichsschweinebestandes besitzt, zeigte, es sich, daß die im
Gesamtschweinebeftande erfolgte, gegen den Reichsdurchschnitt
etwas stärkere Abnahme (2,3 % gegen 1,2 % — absolut genommen
407 333 Stück —) fast ausschließlich auf die Verluste zurückzuführen
war, die der ostpreußische Schweincbestand durch den Russeneinfall
erlitten hatte, und die sich aus 484 881 Stück beliefen.

Man hätte eigentlich erwarten sollen, daß in den nordwcst-
deutschen Haltungsgebieten, wo sich im Laufe der letzten
Jahrzente eine außerordentlich starke Ausdehnung, gewissermaßen eine
Industrialisierung der Schweinehaltung durch die auf dein billigen
Wasserwege zur Verfügung stehenden ausländischen Krastfuttermittel
f	— vielfach losgelöst vom eigentlichen landwirtschaftlichen Betriebe —

entwickelt hatte, dem Ausbleiben der ausländischen Futtermittel eine
entsprechende Verminderung der Schweine folgte. Dies traf aber,
wie die Zählung vom 1. Dezember 1914 zeigt, in keiner Weise zu.
Schleswig-Holstein wies zwar eine kleine Abnahme, nämlich um
1,6 %, auf; dagegen zeigten die hauptsächlichsten Schweinemast-
provinzen, Westfalen und Hannover, die allein den fünften Teil des
gesamten preußischen Schweinebestandes besitzen, eine Zunahme von
1,5 und 2,7 %, Von den östlichen Gebieten der Monarchie hat West-
preußen um 1,8 % zugenommen, während Posen und ganz besonders
Schlesien eine Abwärtsentwicklung um 1,7 und 5,2% erfahren haben,
eine Erscheinung, die auf starke Ankäufe in diesen dem östlichen
*	Kriegsschauplätze naheliegenden Provinzen zurückzuführen ist.

Die Tatsache des recht geringen Rückganges der Schweine-
bestände im Reiche — der in Preußen, wenn man die ostpreußische
U	Minderung berücksichtigt, sogar noch eine Vermehrung gegenübersteht

— kann nur auf zwei Gründe zurückzuführen sein: Einmal waren an
ausländischen F u t t e r m i t t e l n, vor allem an Bkais und Futtergerste,
sowohl beim Mäster als auch beim Handel noch genügende Vorrats-
mengen vorhanden. Leider ist cs unterlassen worden, gleich nach
Kriegsbeginn eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, die neben anderen
        <pb n="8" />
        ﻿ß

wertvollen Anhaltspunkten auch die „Schuldfrage des Vcrfütte'rns"
batte lösen helfen können. Weiter konnten die vorhandenen Futter-
mittel int freien Verkehr und zu angemessenen Preisen den Mastern
zugeführt werden. Andererseits läßt sich aber nicht in Abrede stellen,
daß eine V c r f ü t t e r u n g von Brotgetreide stattgefunden
hat, wozu das am 31. Juli 1914 erlassene Ausfuhrverbot für Ver-
pflcgungs- und Futtermittel mithalf, das diejenigen Getreidemengen
zurückhielt, die sonst außer Landes gingen. Dazu kam die am
26. Oktober 1914 erfolgte Festsetzung von Höchstpreisen für Getreide
und Kleie, die eine — rein geldlich — gleich gute, wenn nicht bessere
Möglichkeit der Verwertung des Getreides durch Verfüttern an Tiere
als durch Verkauf zur menschlichen Ernährung schuf. Die ani gleichen
Tage erschienene Bekanntmachung über das Verfüttern von Brot-
getreide und Mehl wurde wohl häufig nicht beachtet, wie auch daraus
zu folgern sein dürfte, daß durch eine am 5. Januar 1915 erschienene
neue Vorschrift eine Verschärfung des in der Bekanntmachung ent-
haltenen Verbotes herbeigeführt wurde.

Ob die Behauptung, daß im ersten Kricgsjahr 3 bis 4 Millionen
Tonnen Getreide an Rinder und Schweine verfüttert wurden, zu-
trifft, läßt sich schwer nachprüfen; jedenfalls war aber das Ergebnis
der am 1. Dezember 1914 erfolgten Getreideerhebung derartig,
daß an eine Verminderung des S ch w e i n c b e st a n d e s
gedacht werden mußte. Diese erfolgte in der Weise, chaß durch
Bundcsrats-Vekanntmachung vom 25. Januar 1915 die Städte und
Landgemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern verpflichtet wurden,
zur Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch einen Vorrat an Dauer-
waren zu beschaffen, über dessen Umfang und Art die zuständigen
Behörden näheres bestimmen sollten. Gleichzeitig wurde zur Er-
füllung dieser Verpflichtung die Möglichkeit geschaffen, den Gemeinden
das Eigentum an den im Privatbesitz befindlichen Schweinen von der
zuständigen Behörde übertragen zu lassen. Die den Gemeinden auf-
erlegte Pflicht der Eindeckung brachte eine derartige Steigerung der
Nachfrage, daß die Schweinepreise sprunghaft in die Höhe gingen, wo-
durch cs den Kommunen vielfach nur sehr schwer möglich wurde, auch
nur annähernd die Fleifchvorräte sich zu verschaffen, die von den
LandeZzcntralbehörden vorgesehen waren?) Die Preußische Regierung
hatte unter dem 8. Februar 1915 angeordnet, daß die Gemeinden
vorläufig für 15 Jl Dauerware auf den Kopf der Bevölkerung be-
schaffen sollten. Die in der Verordnung vom 25. Januar 1915

9 Vergleiche die im letzten Abschnitt des Hcstes angeführte Entwicklung
der Berliner Marktpreise Seile 88,
        <pb n="9" />
        ﻿7

vorgesehene Bestimmung, daß als Marktpreis die amtliche Plem-
feststcllung des von der Landeszentralbehörde für den Abnahmeort
als maßgebend bestimmten Schlachtviehmarktcs nach dein Durch-
schnitte der beiden letzten Hauptmarkttage vor dcnr Eigentumsüber-
gange gelten sollte, brachte in die Preissteigerung ein womöglich noch
flotteres Tempo. Der Bundesrat beseitigte durch Verordnung vorn
25. Februar 1915 diese schwankende Preisbildung, indem er für
Schweine von 60 bis 100 kg Lebendgewicht Marktpreise für die
verschiedenen Abnahmeorte festsetzte, wobei er vier Preisgebiete auf-
stellte, in denen acht Gewichtsklassen von je 5 kg Unterschied ge-
bildet wurden, deren Preise im billigsten Preisgebiet zwischen 49 und
63 M für den Zentner Lebendgewicht, in: teuersten zwischen 52 und
66 Ji schwankten.

Uber die Wirkung der Verordnung, die' eine Verminderung
des Schwcinebestandcs bezweckte, geben die Schwcineschlachtnngen der
Monate Januar bis einschließlich April der Jahre 1914 und 1915
Aufschluß. Es wurden geschlachtet:

T ch weine:

Januar Februar März Im 1. Vierteljahre

1915 . . .. 1 970 371	1 902 409	1 860 052	5 732 832

1914	.... 1 656 984	1 563 041	1 621 199	4 841 224

1915	mehr + 313 387	+ 339 368	+ 238 853	+ 891 608

Nicht ohne Interesse ist die Bewegung, welche die einzelnen
Altersklassen der Schweine bei den beiden Zählungen am
15. März und 15. April 1915 der Erhebung vom 1. Dezember 1914
gegenüber aufwiesen. Am wenigsten hatte sich die Klasse der Schweine
unter * 1lz Jahr vermindert, die dem 1. Dezember 1914 gegenüber am
1. März 1915 um 15,7 % abgenommen hatte, wozu am 15. April 1915
noch eine weitere Verminderung um 4% kam. Die verhältnismäßig
geringe Abnahme dieser Altersklasse erklärt sich aus der Tatsache, daß
sic eben nur wenig schlachtreife Tiere liefert. Die Schweine von 1].z bis

1 Jahr hatten am 15. März 1915 um 49 % und am 16. April 1915
um weitere 19,1% abgenommen. Die Schweine von 1 Jahr und
darüber waren im Mürz um 45 % und im April um weitere 5,7 %
zurückgegangen.

Nun muß allerdings bemerkt werden, daß wir in der Ent-
wicklung der S ch w e i n ebe st än de regelmäßig ein An-
wachsen vom Frühjahr über den Herbst bis zum Winter
beobachten können, wobei ungefähr im Dezember der höchste Stand
erreicht wird, während später, vor allein durch die Haus-
        <pb n="10" />
        ﻿8

schlachtungen, die fast ausschließlich im Winter stattfinden, eine be-
deutende Verminderung eintritt. Das in den Schweinebeständen
das Jahr über ungefütterte Fleisch und Fett wird also in den Mo-
naten Dezember bis anfangs April geerntet. Wir haben durch die am
15. April 1916 erfolgte Viehzählung die Möglichkeit, zu vergleichen,
wie bei annähernd normaler Bewirtschaftung der Schweine-
bestand sich von Dezember bis Mitte April ent-
wickelt. Dabei zeigte sich folgende Verminderung der verschiedenen
Altersklassen der Schweine in der Zeit vom 1. Dezember bis zum
15. April:

a) 1914/15 b) 1915/16

Schweine unter Vs Jahr.........—19,1 %	— 5,5%

Vs—1 Jahr ........... 58,7 %	- 46,6 %

„	1 Jahr und älter...... — 49,0 %	— 39,5 %

Hieraus geht hervor, daß die durch den sogenannten „Schweinemord"
eingetretene Verminderung des Schweinebestandes in den einzelnen
Altersklassen nicht übermäßig den auch in normalen Zeiten statt-
findenden Rückgang übertrifft. Es wird durch die Aufstellung aber
auch die Richtigkeit der von verschiedenen Seiten :) aufgestellten Be-
hauptung erwiesen, daß neben der stärkeren Abschlachtung auch der
Rückgang der Aufzucht die Verminderung des Schweinebestandes ver-
anlaßte. 2)

Auch im Altersaufbau des Schweincbestandes hatte die
zwangsweise Abschlachtung des Frühjahrs 1915 keine wesentliche Ver-
änderung gebracht, wie die Gegenüberstellung der Zählungsergebuisse
vom 15. April 1915 und 15. April 1916 zeigt. Der Schweine-
b e st a n d setzte sich zusammen aus

15. April 1915	15. April 1916

Schweine» von 1 Jahr und darüber	9,06%	10,68%

Vs-1 Jahr........	19,18%	21,42%

unter &gt;/s Jahr......... 71,76%	67,90 %

Nach der Verminderung des Schweinebestandes im Anfang des
Jahres 1916 waren die Landwirte bestrebt, die Bestünde wieder zu
ergänzen. Als Folge zeigte sich ein starkes Zurückgehen des Angebotes
au Schlachtschweinen, wie besonders deutlich nachstehende Tabelle der

V Vergl. Kuczynski: „Lebensmittelversorgung und KriegSernährungs-
slint"; Heft 17 der Europäischen Staats- »nd Wirtschaftszeitung vom 8. Juli
1916 Seite 931.

'V Vergl. in obiger Tabelle die Entwicklung der Tiere unter '/./Jahr
1914/15 und 1915/16/
        <pb n="11" />
        ﻿Schweineauftriebe auf den 40 bedeutendsten Schlachtvieh-
Märkten erkennen läßt. An Schweinen wurden den Märkten lebend
zugeführt;

1915;	Stück

Februar............. 696 281

März................734 927

April.............. . .	543 987

Mai ................ 389 420

Juni ........ ...... 272 131

Juli ............... 246 098

August ............. 227 272

September........... 238111

Oktober............. 281 384

Da das Angebot weit hinter der Nachfrage zurückblieb, so trat
eilt ständiges Steigen der Schweinepreise ein, die schließlich eine
ungesunde Höhe erreichten.

Demzufolge sah sich der Bundesrat am 4. November 1915 ver-
anlaßt, eine Verordnung über die Schweine preise
beim Verkauf zur Schlachtung zu erlassen, die sür die Orte mit
öffentlichen Schlachthäusern Geltung hatte. Die Verordnung sah
Gewichtsklassen vor, die, um die Fetterzeugung möglichst zu fördern,
in Stufen von je 20 kg Zunahme einen steigenden Einheitspreis
aufwiesen. Man unterließ es, für jeden Verkauf zur Schlachtung
Höchstpreise festzusetzen, und wollte die Preisregelung in den Gemeinden
ohne öffentliche Schlachthäuser durch die Preisfestsetzung für
Schweinefleisch erwirken, indem man bestimmte, daß bei Abgabe an
beu Verbraucher der Preis für rohes Schweinefleisch 140 v. H. des in
der nächstgelegenen Schlachthausgemeinde für das Lebendgewicht der
Schweine im Gewichte von 80 bis 100 kg geltenden Höchstpreises
nicht übersteigen dürfe. Der Erfolg war eine völlige Verödung der
Schlachthöfe der größeren Städte, weil die Wurstfabriken und
Räuchereien, die mit ihren Erzeugnissen nicht an den Höchstpreis
gebunden waren, ganz besonders aber die Konservenfabriken, auf dem
Lande zu ungebundenem Preise aufkauften.

Der Auftrieb aus den 40 bedeutendsten Schlachtviehmärkien
des Reichs sank in bedrohlicher Weise. Er betrug im;

November 1915 ............... 207 859

Dezember 1915 ............... 174 526

Januar 1916 ................. 125 650

Februar 1916................. 88167
        <pb n="12" />
        ﻿



10

Daß nicht bor Mangel an Schweinen allein die schlechte Beschickung
der größeren Schlachtviehhöfe verursachte, zeigt ein Vergleich des
Zählungsergebnisses vom 1. Dezember 1915 mit dein vom 1. De-
zember 1914. Es waren v o r h a n d cn :

1.12.1814 1.12.1915

Schweine »liier '/-Jahr	14 695 331	9587290	---	-5108041	(=	-34,8%)

„	Vä — 1	„	7 701 905	5 346 727	—	—2 355 178	(=	—30,6%)

„	1 Jahr n. Stier	2 944 036	2 353 194	---- 590 842	—20,1^))

„	insgesamt . . .	25 341272	17 287 211	=	-8 054 081	(=	-31,8%)

Während also der Schweinebestand nur um 31,8% abgenommen
hatte, mar. der Auftrieb an den Märkten vom 1. Dezember 1914 bis
1. Dezember 1915 nm weit über 300% zurückgegangen! Da die
Auftriebsziffern auch im Jahre 1916 gleich ungünstig blieben und
damit die Fettversorgung der großen Städte gefährdet war, sah
sich der Bundesrat veranlaßt, unterm 14. Februar 1916 allgemein
für den Verkauf von Schlachtschweinen durch den Viehhalter H ö ch st -
preise festzusetzen. Dabei wurden 9 Preisgebietc gebildet, in denen
die Sätze von 63 bis 93 M für den Zentner Lebendgewicht im'
niedrigsten und von 6Obiö11O-F im höchsten Preisgebiete schwankten.
Eine Besserung in der Stadteversorgung wurde aber auch hierdurch
nicht erreicht, vielmehr gingen auf den mehrfach genannten 40 Schlacht-
viehmärkten die Auftriebsziffern im März und April 1916 auf
57 400 und 63 387 Stück zurück.

Mittlerweile waren im R i n d e r b e st a n d e bedenkliche
Änderungen vor sich gegangen. Die N a u h f u t t e r e r n t e des
Jahres 1915 war besonders in den Gebieten mit sandigen Böden, also
fast in ganz Norddeutschland, aber auch auf den wasserbedürftigen
Buntsandsteinböden Süddeutschlands ungünstig ausgefallen. Gegen
das Jahr 1914, das 8 009 663 Hektar Erntefläche anfwics, war
zwar für Klee, Luzerne und Wiesen die Anbaufläche sogar noch etwas
gewachsen und hatte insgesamt 8 156 458 Hektar eingenommen. Die
Erntemcnge n blieben jedoch ganz bedeutend hinter denen des
Jahres 1914 zurück, wie aus nachfolgender Gegenüberstellung er-
sichtlich ist:

Eriltemenge in Doppelzentnern

1914	1915

Klee............................... 109	492	230	77 318	225

Luzerne............................. 16	679	670	13 805	440

Wiesenertrng....................... 291	560	240	240 464	180

insgesamt.......................... 417	732	140	331 587	840
        <pb n="13" />
        ﻿11

A » s 1 S t ü cf Großvi c h entfiel demnach eine Snvfc von Doppel-
zentnern

1911 11,33	1915 12,76

Die Rauhfuttcrmißernte machte sich ganz besonders in den W'mter-
stallmastgebieten bemerkbar, die auf Rauhfutter und vornehmlich ans
Stroh als Grundfuttcr angewiesen sind und daher ihren Betrieb im
Winter 1915/16 nur in beschränktem Umfange aufnehmen konnten.
Es fand deshalb schon im Herbst 1915, als der schlechte Ertrag der
Stroh- und Heuernte sich übersehen ließ, eine außerordentlich starke
Abstoßung von Vieh zur Schlachtung statt, wobei ganz be-
sonders das unreife junge Magervieh, das sonst in dieser Jahreszeit
von den Winterstallmastgebieten zur Mästung gekauft wird, auf dem
Markt kam. Die Steigerung der Schlachtziffern ergibt
sich aus folgender Gegenüberstellung. Es wurden geschlachtet:

Großvieh Jmigiinder Kälber
im 1.	Vierteljahr	1911....	835 151	250 111	730 156

" 4-	„	1915....	1 030 310	590 193	1	061207

1916..+	195 186	310052	331051

Ursache der erhöhten Rinderabschlachtung war einerseits die e r -
höhte Nachfrage. Aus den schon erwähnten Gründen bekamen
die größeren Städte fast keine Schweine mehr und sahen sich infolge-
dessen gezwungen, in stärkerem Maße Rinderschlachtungen vorzu-
nehmen, zumal da Kälber wegen der meistens späteren Abkalbezeit
nicht zum Ausgleich zur Verfügung standen. Zum anderen war
eine Ursache der stärkeren Abschlachtungen auch das ständig stärker
w e r d e n d c A n g e b o. t, das daher rührte, daß alle die Magerrinder,
die sonst um diese Zeit von den Winterstallmastgebieten zur Mästung
aufgekauft werden, in diesem Jahre nicht ihrer eigentlichen Be-
stimmung, sondern dem Schlachthose zuwanderten. Der stärkere
Verbrauch an Rindern konnte, solange die Weidegcbicte noch schlacht-
reifes Vieh lieferten, zwar gedeckt werden, aber nur auf Kosten einer
Verringerung des Rinderbestandes, die am 1. Dezember 1915
bereits deutlich in die Erscheinung trat. So hatten die Kälber gegen
den 1. Dezember 1914 um 32,5 % abgenommen, das Jungvieh war
iini-5,8% zurückgegangen, die Bullen und Stiere zeigten eine Ver-
minderung um 5,5%, und bei den Kühen betrug der Rückgang 3,1%.

Ais die Deckung des Bedarfes der Jndustriebezirke und Groß-
städte Norddentschlands ans den eigenen Lieferungsbezirken nicht mehr
erfolgen konnte, wandte sich die Nachfrage zu Beginn des Jahres 1916
ganz besonders nach Süddeutschland, wo günstigere Niederschlags-
        <pb n="14" />
        ﻿12

Verhältnisse eine weit bessere Rauhsutterernte und damit eine bessere
Durchhaltung des Viehbestandes ermöglicht hatten, die sich sowohl
in der Stückzahl als auch im Ernährungszustände bemerkbar machte.
Allein auch hier zeitigte die nunmehr einsetzende starke Entnahme zu
jedem Preise einen bedeutenden Rückgang während der ersten Monate
des Jahres 1916. Die für den 15. April 1916 angeordnete Zählung
der Bestände brachte gegen das Ergebnis vom 1. Dezember 1915 in
den einzelnen Viehgattungen, ganz besonders in der Klasse der Kühe
und Bullen, in Süddeutschland eine stärkere Verminderung als in
Norddcutschland. Insgesamt hatte sich bei dieser Erhebung der
Viehbestand im Reiche recht bedenklich nach abwärts entwickelt; er
war in den 4‘/2 Monaten bei Jungvieh um 6,6, bei Bullen und Ochsen
um 8,5 und bei Kühen um 3,7% zurückgegangen!

2.	Zentrale Regelung der Schlacht viehaufbringung.
V i e h z w i s ch e n z ä h l u n g e n. Weiterentwicklung der
S ch l a ch t v i e h b e st ä u d c.')

Während bisher die Entnahme aus den Viehbeständen in keiner
Weise beschränkt war, und die Ansprüche der verschiedenen Bedarfs-
gruppen — Heer, Marine und Zivilbevölkerung — durch ent-
sprechende Schlachtungen gedeckt worden waren, drängte nunmehr
die Entwicklung der Viehausbringungsverhältnisse zu einer Regelung
durch Schaffung der Reichssleischstelle, deren Auf-
gaben in den nachfolgenden Aufsätzen eingehender geschildert werden,
deren Verfahren in der Bewirtschaftung der Viehbestände in ihrer
Wirkung auf diese aber hier gleich bei der Besprechung der Ent-
wicklung des Viehstapels behandelt werden soll.

Die Ende März 1916 ins Leben getretene Rcichsfleisch-
st elle bestrebte sich, die Heranziehung zur Schlachtung ans einen
Umfang zu begrenzen, der unter-allen Umständen eine Verringerung
des Viehbestandes, besonders der wichtigen Klassen der Kühe und
Zugtiere, verhindern sollte. Sie regte zur Überwachung der Ent-
wicklung, welche die Viehbestände nahmen, vierteljährliche
Z w i s ch e n z ü h l u n g e n an, die von den Bundesstaaten zunächst
noch zu verschiedenen Terminen, teils am 15. Mai, teils am 20. Mai,
teils am 2. Juni 1916 abgehalten wurden, die aber seit dem 1. Sep-
tember 1916 an den gleichen Tagen stattfinden und es ermöglichen,
die Bewegung der Viehbestände in kurzen Abständen zu verfolgen.

') Die Errichtung nnd Tätigkeit' der Biehhandelsverbände in
der deutschen Kriegswirtschaft ist von Professor 1)r. August Skalwei! in
Heft 10 der „Beiträge zur Kriegswirtschaft" behandelt worden.
        <pb n="15" />
        ﻿HiHlS

0/e Bestands Veränderungen i/n BinJvieh bestandivom '/. iZ.li bis d.ü.iy.

13

11-

19

1t

15

13



insjesam /

_____Kühe ,1 Jahre u. alter

4-4-4 Bullen t Stiere u. Ochsen
o c o o Juny v teh 3 Hon. I/s Z Jahre
4 o / o Kaller unter 3 Non.

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Die Besta ndsveränderu ngen im Sch wsin ebestqn d-
vom l n. 13 bis 1. 3. /?.

9ooo Schweine iosjes.

_____	■“ unher Sl Jahr

______ h Vx. bis / Jahr

3 + +4 + + * + + 4 + t + f t + ^ &gt; +**

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B*arherbes in eher O/ab. Abh Jsr Pieich'sj-leiscJisf~e/le.

1.10.*5 -l. ti.iS	is.if.ii&gt; 3.ft. sh	i. f.ifr. i.U.ifj i-J.
        <pb n="17" />
        ﻿•».- J*

■■Ha

Die jährlichen Viehzählungen vom 1. Dezember 1913 bis 1. Dezember 1916.

I. Mit Vergleichszahlen zur nächstvorausgegangenen Zählung

T ismien	Bestand  am  1. 12. 13	Bestand  am  1. 12. 14 I	+ oder — gegen 1,12. 13		Bestand  am  1. 12. 15	-7 oder — gegen  1. 12. 14 %	Besiänd  am  1. 12. 16	1 -f- ober—  gegen  1. 12. 15  0/  Ä)
Kälber 		1 915 389	2 069 802 !	4-	8,1	1 396 767	— 32,5	1 835 159	+ 31,4
Jungvieh 			6 194 453	6 858 139 1	+	10,7	6 457 093	— 5,8	6 835 061	+ 5,9
Bullen, Stiere und Ochsen		1 564 042	1 579 850	-f	1,0	1 493 079	— 5,5	1 506 621	+ 0,9
.Kühe		11 320 460	11 320 992	+	0,0	10 970 009	— 3,1	10 607 201	— 3,3
R ! nder insgesamt 		20 994 344	■ 21 828 783	+	4,0	20 316 948	— 6,9	20 784 042	+ 2,3
Schweine unter */* Jahr 		15 288 821	14 695 331 ;		3,9	9 587 290	— 34,8	10 131 686	+ 5,7
Schweine von V* bis 1 Jahr 		7 434 556	7 701 905		3,6	5 346 727	— 30,6	4 708 860	-11,9
Schweine von 1 Jahr uns darüber..	2 935 763	2 944 036 j	_U	0,8	2 353194	— 20,1	2 119 480	— 9,9
Schweine insgesamt 		25 659 140	25 341 272 !	—	1,2	17 237 211	- 31,8	16 960 026	— 1,9
Schafe		5 520 837	6 471 468 1	—-	0,9	5 073 478	— 7,3	4 967 671	— 2,1

2. Mit Vergleichszahlen zur Zählung vom 1. Dezember !913.

iiemien

Bestand  am  1. 12. 13	Bestand  am  1. 12. 14	+ oder — gegen  1,' 12. 13 %	Bestand  am  1. 12. 15	; -j-ober — j gegen ! 1. 12. 13 w n	Bestand  am  1. 12. 16	+ oder — gegen  1 12. 13 %
1 915 389	2 069 802	4- 8,1	1 396 767	-27,1	1 835 159	- 4 2
6 194 463	6 858 139	+ 10,7	6 467 098	+ 4,2	6 885 061	+ 10,8
1 564 042	1 579 850	+ 1,0	1 493 079	— 4,5	1 506 621	— 3,7
11 320 460	11 320 992	+ 0,0	10 970 009	T 3,1	10 607 201	— 6,3
20 994 344	21 828 783	+ 4,0	20 316 948	— 3,2	20 784 042	— 1,0
15 288 821	14 696 831 j	— 3,9	9 587 290	— 37,3	10 131 686	— 33.7
7 434 556	7 701 905 I	+ 3,6	5 346 727	— 28,1	4 708 860	-36,7
2 985 763	2 944 036	+ 0,3	2 353 194	— 19,8	2 119 480	- 27,8
25 659 140	25 341 272 !	— 1,2	17 287 211	— 32,6	16 960 026	— 33,9
5 520 837	5 471468 j	- 0,9	6 073 478	— 8,1	4 967 671	— 10,0

Kälber.......................

Jungvieh ....................

Bullen, Stiere und Ochsen....

Kühe ........................

Rinder insgesamt ............

Schweine unter 7, Jahr ......

Schweine von J/2 bis 1 Jahr .

Schweine von 1 Jahr und darüber

Schweine insgesamt...........

Schafe ......................
        <pb n="18" />
        ﻿Die Erhebungen vom 1. Juni und vom 1. September 1916 feien.
Pst sie mit gleichen Terminen des Vorjahres mangels Zählungen
nicht verglichen werden können, in ihren Ergebnissen nur kurz gestreift.
Beim Jungvieh zeigte sich am 1. Juni 1916 gegen den 16. April
des gleichen Jahres noch ein kleiner Rückgang von 2,9 %, dem aber
bei der Zählung am 1. September 1916 bereits eine starke Zunahme
von 7,8 % folgte. Die Klasse der Bullen, Stiere und Ochsen dagegen
befand sich in einer ständigen Aufwärtsentwicklung (Zunahme
1. Juni 1916 3%, 1. September 1916 3,2%), während die
Kühe bei der Zählung am 1. Mai 1916 nur eine kleine Vermehrung
um 0,7% zeigten, der aber bei der Erhebung am 1. September 1916
wieder eine Verminderung um 0,2% folgte. Bei den Schweinen machte
sich das alljährlich im Frühjahr und Sommer stattfindende A n -
wachsen der B e st ä n d e in folgender Weise bemerkbar;

Zunahme am 1. 6. 1916
gegen 15, 4, 1916

Schweine unter '/2 Jahr ...... 7,6%

‘A-l Jahr...........8,3 %

„	1 Jahr und eitler. . , . 6,8%

Zunahme am 1, 9. 1916
gegen 1. 6. 1916
15,1%

87,0%

20,0 %

Wichtig war die Erhebung vorn 1. Dezember 1916, weil sie einer-
seits bereits die Wirkung der von der Reichsfleischstclle durchgeführten
Bewirtschaftung der Viehbestände erkennen läßt, zum anderen, weil
sie die Vergleichsmöglichkeit mit den gleichen Monaten der Vorjahre
bietet. Wie die T a b c l l e auf S. 15 zeigt, in der das Ergebnis der Er-
hebung sowohl absolut als auch nach Hundertteilen zum Bestände vom
1. Dezember 1916 und 1. Dezember 1913 ins Verhältnis gesetzt ist,
ist es bei den Rindern gelungen, die Zahl der Kälber, die am
1. Dezember 1916 ungesund tief gesunken war, wieder säst um '/,
zu erhöhen; auch das Jungvieh sowie die Klasse der Bullen und
Ochsen hatten eine Vermehrung anfzuweisen, während bei den Kühen
ein nicht unwesentlicher Rückgang zu verzeichnen war. Beim
Vergleich mit den Friedensverhältnissen blieb die Kälber- sowie die
Bullen- und Ochscnzisser nur wenig, die Kuhziffer aber stärker hinter
dem FriedenSbestande zurück, während das Jungvieh die am 1. De-
zember 1913 erreichte Ziffer weit übertraf. 58ei, den Schweinen
zeigte sich dem Vorjahre gegenüber ein weit geringeres Zurückgehen
als im Vergleich mit dem Ergebnis vom 1. Dezember 1914. Wir
batten bei den Schweinen unter Jahr, die 1915 gegen 1914 um
34,8% zurückgegangen waren, sogar eine Zunahme um 5,7%. Bei
        <pb n="19" />
        ﻿17

bet: Betrachtung der Entwicklung im Vergleich zu Uriedeiwzcicku
zeigte sich allerdings insgesamt eine Verminderung des Bestandes
um die sich in ziemlich gleichmäßiger Weise auf die einzelnen
Altersklassen werteilte.

Bei der neuesten uns zur Verfügung stehenden Erhebung, die am
1. März 1917 stattfand, können wir bei den Kälbern ein außer-
ordentlich starkes Anwachsen dem 1. Dezember 1916 gegenüber fest-
stellen, das in der Hauptkcilbcperiode, die in die Zeit zwischen den
beiden Zahltagen fällt, nicht anders zu erwarten war. Wie sehr sich
in manchen Gegenden die Kalbezeiten auf einen kurzen Zeitraum zu-
sammendrängen, das zeigt sich z. B. in Ostpreußen, dessen Kälberziffer
sich dem Dezember 1916 gegenüber um 84 % vermehrt hat, so daß
demnach beim fünften Teil der Kühe in Ostpreußen am Zahltage das
Kalb stand. Die Zunahme des Jungviehs um 3,4 % bestreiten
fast ausschließlich Bayern und Württemberg, die infolge der haupt-
sächlich in die Monate September bis November fallenden Kalbe-
periode am 1. März diese Tiere bereits in der Jungviehklasse auf-
weisen. Bedauerlicherweise zeigten die Bullen und Ochsen
gegen den Dezember 1916 eine Abnahme um 2,4%, eine um so be-
trüblichere Erscheinung, als sie bei normaler Entwicklung im Früh-
jahr durch die notwendige Ergänzung der Spanuviehbestände eine
höhere Zahl hätten aufweisen sollen als im Dezember, in dem die
Abstoßung der arbeitsuntauglich gewordenen Ochsen den Bestand
regelmäßig vermindert. Die Klasse der K ü h e ist mit einer Ver-
mehrung um 0,5 % am 1. März 1917 dem Bestände vom 1. Dezember
1916 fast gleich geblieben.

Bei den Schweinen ist der natürlichen Entwicklung folgend
der im Frühjahr übliche Rückgang eingetreten, wobei allerdings
im Auge behalten werden mich, daß der Vergleich nicht
genau ist, da die diesjährige Frühjahrszählung am 1. März, die
vorjährige dagegen am 15. April stattfand, ein Unterschied, der
deswegen ins Gewicht fällt, weil durch die in den 6 Wochen zwischett
L März und 15. April noch vorgenommenen zahlreichen Haus-
schlachtungen eine weitere Verminderung der Bestünde stattfindet.

Ganz kurz sei noch die Entwicklung der Sch asbcstände be-
rührt, die ja weit mehr durch Woll- als durch Fleifchlieferung
in Betracht kommen. Die am 1. Dezember 1914 erreichte Zahl von
5 471 468 Stück sank am 1. Dezember 1915 auf 5 073 478 und
ging am 1. Dezember 1916 weiter auf 4 979 128 Stück zurück.
Wenn auch das Ergebnis der Zählung am 1. März 1917 ein An-
steigen auf 5 905 884 Stück und damit eine Vermehrung von 18,6 %

$e(t 17(18(10	z
        <pb n="20" />
        ﻿zeigt, so ist diese Entwicklung in Anbetracht der in den dazwischen-
liegenden Atonalen erfolgten Lammung nicht allzu günstig zu be-
urteilen, zumal da ein Vergleich mit der Entwicklung im vorigen
Jahre sogar ein weit stärkeres Ansteigen in der Zeit vom 1. Dc-
zember 1915 bis zum 16. April 1916, nämlich um 23,7 % zeigte.
Es ist zu hoffen, daß die von fast sämtlichen Bundesstaaten in der
Zwischenzeit erlassenen Schlachtvcrbole für Schaflämmer, die
namentlich der Massenschlachtung von „Osterlämmern" entgegen-
wirkten, eine Vermehrung der jungen Schafbestände mit sich bringen,
wozu die in Aussicht stehende Erhöhung des Wollpreises als Anreiz-
mittel für eine verstärkte Schafhaltung kommt.

Ergebnisse der Viehzählung vom 1. März 1917.

-(- (mctir)

m . ,	— (weniger)

Minder.	v. H. gegen

I. Dezember 1916

1.	Kälber unter 3 Monate alt ......................... 2 128 913

2.	Gegen den 1. Dezember 1916......................... -f- 13,1 %

3.	Jungvieh, 3 Monate bis noch «licht 2 Jahre alt .... 7 049 34G

4.	Gegen den 1. Dezember 1916......................... + 3,4%

5.	Bullen, Stiere und Ochsen ......................... 1 457 855

6.	Gegen den 1. Dezember 1916......................... — 2,4%

7.	Kühe, auch Färsen, Kalbitinen...................... 10 728 180

8.	Gegen den 1. Dezember 1916......................... -si 0,5%

9.	überhaupt.......................................... 21 364 294

10.	Gegen den 1. Dezember 1916........................ + 2,4%

S ch w eine.

11.	Unter '/s Jahr alte Schweine...................... 8 548 205

12.	Gegen den 1. Dezember 1916........................ — 15,8 %

13.	'/v bis noch nicht 1 Jahr alle Schweine .......... 2 960 798

14.	Gegen den 1. Dezember 1916........................ — 37,2 %

16.	1 Jahr alte und ältere Schweine .................. 1 600 058

16.	Gegen den 1. Dezeinber 1916....................... — 29,6 %

17.	Überhaupt......................................... 13 009 061

18.	Gegen den 1. Dezember 1916 ....................... — 23,5%

Schaf e.

19.	Überhaupt......................................... 6 167 469

20.	Gegen den 1. Dezember 1916........................ + 23,9%
        <pb n="21" />
        ﻿19

Z. Entw i ck l u » g d e r S ch l a chtge w i ch t c.

Für die Entwicklung der Viehbestände ist neben der Kopfzahl und
der Zusammensetzung der Bestände auch die Bewegung der Durch-
schnittskörpergewichtc non ausschlaggebender Bedeutung, zumal da
gerade die Bewirtschaftung der Viehbestände und Regelung der Fleisch-
versorgung neben der Stückzahl die Kenntnis des durchschnittlichen
Gewichts erfordert. Die Reichsfleischstclle hat daher vom Oktober
1916 an eine Erhebung über die in den Städten mit mehr als
50 000 Einwohnern festgestellten Schlachtgewichte veranlaßt, die »out
1. Januar 1917 ab auf alle Städte mit mehr als 10 000 Ein-
wohnern ausgedehnt wurde und daher einen ziemlich umfassenden
Überblick über die tatsächlichen Schlachtgewichte liefert. Da
der Mißstand, der sich bei Beginn der zentralen Regelung der
Fleischversorgung häufig zeigte, daß nämlich die ländlichen Kom-
munalverbände, denen die Versorgung der Großstädte aufgegeben
war, das schwerere Vieh für sich behielten und das leichtere den
Städten übergaben, wohl allerorts durch das Eingreifen der Landes-
behörden beseitigt wurde, so gestatten die in den Städten festgestellten
Durchschnittsgcwichte einen Rückschluß auf die gesamten Verhältnisse.
Zum Vergleich seien die vom Kaiserlichen Gesundheitsamt ermittelten
Durch sch nittsschlachtgcwichte der Friedcnszeit an-
geführt :

Ochsen			 330 k
Bullen			 310
Kühe 			 240 ,
Jnngrinder ....		 185
Kälber			 40
Schweine			 85
Schafe 			 22



Demgegenüber haben sich die Schlachtgewichte in der oben
genannten neuesten Zeit in folgender Weise entwickelt:

Das Durchschnittsgewicht betrug bei

1916	Rindern	Kälbern	Schweinen	Schafe:
2.-29. 10.	214 kg	42 kg	84 kg	19 kg
30. 10.—26. 11.	208 „	39 „	83 „	48 ..
27. 11.—24. 12.	208 „	38 „	84 „	48 „
25. 12.—31. 12.	211 „	37 „	84 „	49 „
        <pb n="22" />
        ﻿20

1917	Rindern	Kälbern	Schweinen	Schafen
vom 1.— 28. 1.	216 ks	37 kS	85 ks	ko-
„ 29. 1.—25. 2.	210 „	CO	82 „	16 „
„ 26. 2,-25. 3,	206 „	31	78 „	17 „
„ 26. 3.-22. 4.	191 „	29 „	72 „	17 „ .

Eine Erhöhung des Schlachtgewichtes dürste bei den Rindern wohl
erst vom Monat Juli an wieder eintreten, wenn die ersten Ab-
lieferungen von den Fettweiden kommen, und wenn die bei Sommcr-
stallfütterung gehaltenen Tiere durch die Verabreichung des ersten Klees
sich im Ernährungszustand verbessert haben. Bei den Kälbern bringt
die Notwendigkeit, möglichst viel Milch für die menschliche Ernährung
zu gewinnen, das unter anderem auch durch die Preispolitik angestrebte
Ziel einer tunlichst früheren Absetzung mit sich, womit ein Zurück-
gehen des Schlachtgewichtes verbunden ist. Auch bei den Schweinen
wird das vollkommene Fehlen von Kraftfutter das Schlachtgewicht
der noch zur Ablieferung kommenden Tiere noch wesentlich herab-
mindern.

Welche Einwirkung auf die zukünftige Entwicklung unserer
Viehbestände die durch die notwendige Wechselbeziehung der Preise für
landwirtschaftliche Erzeugnisse erforderlich gewordene Herabsetzung
der Viehpreise haben wird, das müssen die weiteren Viehzählungen
lehren. Bei den Schweinen wird wohl schon bei der Erhebung am
1. Juni 1917 ein Rückgang, gleichzeitig veranlaßt durch den Mangel an
Kraftsuttermitteln, in die Erscheinung treten, und dieser Rückgang ist
erstrebt, soweit er ein Mißverhältnis zwischen Vorrat an Futter-
mitteln und Zahl der gehaltenen Schweine beseitigt. Bei den Rindern
wird die Preissenkung durch das spätere Inkrafttreten der Preis-
minderung voraussichtlich erst bei der September-Zählung ihre
Wirkung zeigen, wenn nicht die infolge der seit dem 16. April 1917
erhöhten Fleischration erforderliche stärkere Inanspruchnahme des
Rindviehbestandes die Verminderung bereits bei der Zählung am
1. Juni 1917 mit sich bringt.
        <pb n="23" />
        ﻿11.

Gründung

und Organisation der Reichsfleischstelle.

Von Geh. Neglerungsral von Sch lieben.

1. Gründe für die Errichtung der
R e i ch s f l e i s ch st e l l e.

Die mit Rücksicht auf die drohende Kartoffelknappheit für die
menschliche Ernährung im Frühjahr des Jahres 1915 staatlicherseits
angeordnete zwangsmeise Abschlachtung größerer Mengen Schweine
sowie der große Futtermangel desselben Jahres in Verbindung mit
der Festsetzung von Höchstpreisen für Schlachtschweine durch das Reich
hatten im Jahre 1915 zu einer starken Verminderung der Schweine-
haltung geführt.

Der hierdurch bedingte Rückgang in der Schwcinefleischver-
sorgung hatte zur natürlichen Folge, daß ein Teil des Ausfalls an
Schweinefleisch durch vermehrten Verbrauch von Rindfleisch ersetzt
wurde. Dieser stärkere Eingriff in die Rindviehbestände wurde noch
wesentlich durch den für viele Landwirte aus dem Futtermangel sich
ergebenden Zwang zur Verminderung ihrer Viehbestände sowie durch
den in den außerordentlich gestiegenen Rindviehpreisen liegenden
Anreiz zur vermehrten Abstoßung von Rindvieh verschärft. Alle diese
Umstände wirkten zu einem starken Anschwellen der Rinder-
schlachtungen zusammen. Hätte man dieser außerordentlich be-
drohlichen Entwicklung auch fernerhin freien Lauf gelassen, so wären
notwendigerweise die Preise für Rindfleisch bei dem großen Bedarf
des Heeres und der Zivilbevölkerung unaufhaltsam und sprunghaft
weiter gestiegen und hätten damit zu einer noch erheblich stärkeren
Verminderung des Rindviehbestandes und zu einer die Volksernährung
schwer gefährdenden Knappheit au Rindfleisch geführt. Die außer-
ordentliche Steigerung der Rindviehpreise und die immer größer
werdenden Schwierigkeiten in der Deckung des Fleischbedarfs der
Bevölkerung und des Feldheeres machten'daher im Frühjahr des
Jahres 1916 ein entschiedenes staatliches Eingreifen und eine gründ-
        <pb n="24" />
        ﻿22

sätzliche Regelung der gesamten Fleischversorgung für das ganze
Deutsche Reich zu einer dringenden, schleunigst zu ergreifenden Maß-
regel. Zwar hatten schon vorher mehrere Bundesstaaten den Versuch
gemacht, durch eigene, landesrcchtlichc Maßnahmen den schwersten
Übelständen auf dem Gebiete der Flcischversorgung entgegenzuwirken
und die Fleischausbringung wieder in geordnete Bahnen zu lenken.
So war die in Preußen durch Verordnung der Landcszentralbehörden
vom 19. Januar 1916 erfolgte Syndizierung des Viehhandels zu
Mehhandelsverbäuden dazu bestimmt, die schlimmsten Auswüchse und
Überschreitungen im Viehhandelsgeschäste zu beseitigen und ins-
besondere die Knappheits- und Teuerungsverhältnisse am Fleischmarkte
der größeren Gemeinden zu bessern. Ähnliche Anordnungen waren
von einer Anzahl anderer Bundesstaaten, insbesondere auch von den
größeren süddeutschen Staaten, getroffen worden. Alle diese bundes-
staatlichen Maßnahmen konnten jedoch nicht ausreichen, um die ge-
samte Fleischversorgung des Feldheeres und der Marine sowie der
Zivilbevölkerung auch für eine lange Dauer des Krieges und über die
Kriegszeit hinaus sicherzustellen und die Erhaltung eines leistungs-
fähigen Viehbestandes im ganzen Reichsgebiete zu gewährleisten. Hierzu
war vielmehr eine allgemeine grundsätzliche Regelung der Fleischversor-
gung für das ganze Reich mit dem Ziele einer gleichmäßigen sparsamen
Bewirtschaftung der gesamten deutschen Viehvorräte und einer sachge-
mäßen Ausgleichung zwischen den einzelnen Bundesstaaten erforderlich.

Zur Durchführung dieser allgemeinen Regelung mußte eine
zentrale Stelle für das ganze Reich geschaffen werden, welche die
Verfügung über die gesamten Schlachtviehbestände erhielt und dem-
gemäß mit weitgehenden Machtbefugnissen auszustatten war. Diese
Stelle wurde durch die vom Bundesrat auf Grund des sogenannten
Ermächtigungsgesetzes erlassene Bekanntmachung über
Fleischversorgungvom 27.März 1916 (R.G.Bl.Seite 199)
unter dem Namen „R e i ch s st e l l e für die Versorgung mit
Vieh und Fleisch (R e i ch s f I e i s ch st e l l e)" gebildet.

2. Aufgaben der Reichsfleisch st eile.

Als Zweck ihrer Errichtung nennt die Bundesratsverordnung
„die Sicherung des Fleischbedarss des Heeres und der Marine sowie
der Zivilbevölkerung" und als ihre Aufgabe „die Regelung der Fleisch-
versorgung, insbesondere der Aufbringung von Vieh und Fleisch im
Reichsgebiet und deren Verteilung". Aus Zweckmäßigkeitsgründen
wurde der Neichsfleischstclle zugleich auch die Verteilung des aus dem
Auslande eingeführten und nach der Bundesratsverordnung vom
        <pb n="25" />
        ﻿23

18. März 1916 (R. G. Bl. Seite 175) au die Zcntral-Einkaufs-
gesellschast abzuliefernden Schlachtviehes und Fleisches emschricpll )
der Fleischwaren als weitere Aufgabe übertragen.	t

Innerhalb dieses allgemeinen Rahmens ihrer Zweckbestimmung
wurde es der Reichsfleischstelle überlassen, ihre Tätigkeit auf alten
Gebieten zu entfalten, in denen eine Wirksamkeit zur sachgemäßen
Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben erforderlich ist.

Zu diesen Aufgaben gehört nach der Begründung zu der Bundes-
ratsverordnung an erster Stelle die Pflicht, einer unwirtschaftlichen,
den Bedarf überschreitenden Abschlachtung vorzubeugen. Die Reichs-
fleischstelle hatte daher alsbald und allgemein die Anforderungen an
Fleisch auf ein Mas; zu beschränken, das mit dem deutschen Viehstande
im Einklang steht, die Versorgung der Gesamtbevölkerung mit Fleisch
und tierischen Erzeugnissen auch bei weiterer Dauer des Krieges un-
bedingt gewährleistet und die Möglichkeit eines schnellen und um-
fassenden Wiederaufblühens unserer Viehhaltung nach dem Kriege
sichert. Die Aufbringung dieses hiernach wesentlich herabzudrückendcn
und auf das Mindestmaß zu beschränkenden Bedarfes an Vieh und
Fleisch im Reichsgebiet und die Verteilung der erforderlichen Vieh-
mengen auf die Bedarfsstcllen und Bedarfsgebiete, insbesondere die
einzelnen Bundesstaaten, zu regeln, das sind die weiteren in der Bundes-
ratsverordnung besonders hervorgehobenen Hauptaufgaben der Reichs-
fleischstelle.

Mit einer solchen grundsätzlichen Regelung der Versorgung mußte
aber eine allgemeine Regelung des Verbrauches Hand in Hand gehen.
Es find daher im Abschnitt II der BundcsratSverordnnng eine Reihe
von Bestimmungen erlassen worden, welche zu einer straffen Durch-
führung einer geregelten Fleischversorgung, insbesondere eines ge-
regelten Fleischverbrauches, unerläßlich sind. Diese Vorschriften sind
durch die Verordnung des Reichskanzlers über die Regelung des
Fleischverbrauchs und die Bekanntmachung des Präsidenten des
Kriegsernährungsamtes tiber die Ausgestaltung der Fleischkarte und
die Festsetzung der Verbrauchshöchstmenge an Fleisch und Fleisch-
waren vom 21. August 1916 (R. G. Bll Seite 941 flg.) wesentlich
ergänzt und weiter ausgestaltet worden. Näheres über diese Bestim-
mungen und ihre Handhabung wird im Abschnitt III „Bewirtschaftung
von Vieh und Fleisch durch die Reichsfleischstelle" zu sagen sein.

3.	Organisation der R e i ch s f l e i s ch st e l l e.

Die Organisation der Reichsfleischstelle ist im wesentlichen dem
bewährten Muster der Reichsgetreidestelle nachgebildet.
        <pb n="26" />
        ﻿24

Wie diese ist die Reichsfleischstelle eine Behörde und besteht
aus einem Vorstand und einem Beirat.

Die Aufsicht über sie führt der Reichskanzler, der auch die
näheren Bestimmungen zu erlassen hat.

V o r st a n d. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden,
einem oder mehreren stellvertretenden Vorsitzenden und einer voin
Reichskanzler zu bestimmenden Anzahl von Mitgliedern.

Der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und die Mit-
glieder werden vom Reichskanzler ernannt.

Bei der durch die Natur der Sache bedingten Notwendigkeit
schneller und durchgreifender Anordnungen ist die Ausübung der Be-
fugnisse der Ncichsfleischstelle in die Hand des Vorstandes gelegt. Er
führt die laufenden Geschäfte.

Beirat. Für alle Fragen grundsätzlicher Natur ist indes die
Anhörung, zur Festsetzung der wegen ihrer Tragweite für die
wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Staatsgebiete besonders
wichtigen Berechnungsgrundlagen des Fleischbedarfes der Zivilbevöl-
kerung, der Höchstzahl der in jedem Bundesstaat und in Elsaß-
Lothringen zuzulassenden Schlachtungen von Vieh sowie der in den
einzelnen Bundesstaaten für den Fleischbedarf des Heeres und
der Marine, der eigenen Zivilbevölkerung sowie derjenigen Staats-
gebiete, deren Viehbestände zur Deckung des Bedarfes der eigenen
Zivilbevölkerung nicht ■ ausreichen, aufzubringenden Mengen an
Schlachtvieh die Zustimmung des Beirates vorgeschrieben.

Kommt zwischen Vorstand und Beirat eine Übereinstimmung
nicht zustande, so entscheidet der Bundesrat.

Der Beirat besteht aus sechzehn Regierungsvertretern,
und zwar außer dem Vorsitzenden des Vorstandes als Vorsitzenden,
aus 4 Königlich Preußischen, 2 Königlich Bayerischen, 1 Königlich
Sächsischen, 1 Königlich Württembergischen, 1 Großherzoglich
Badischen, 1 Großherzoglich Hessischen, 1 Großherzoglich Mccklcn-
burgisch-Schwerinischen, 1 Großherzoglich Sächsischen, 1 Groß-
herzoglich Oldenburgischen, 1 Hanseatischen und 1 Elsaß-
Lothringischen Regierungsvertreter. Außerdem gehören ihm 3 Ver-
treter des Zentral-Viehhandelsverbandes und je 1 Vertreter der
Fleischverteilungsstellen von Bayern, Württemberg und Baden, des
Deutschen Landwirtschaftsrats, des Deutschen Handelstags und deö
Deutschen Städtetags, ferner je 2 Vertreter der Landwirtschaft, des
Viehhandels, des Fleischcrgewcrbcs und der Verbraucher an; der
Reichskanzler ernennt diese Vertreter und einen Stellvertreter des
Vorsitzenden.
        <pb n="27" />
        ﻿ili.

Die Bewirtschaftung von Vieh und Meisch
durch die Reichsfleischstelie.

Von Geh.Negierungsrat Prof. vr. von Ostertag, Kgl. Wurttembergtschem
Oberamtmann Scholl, Kgl. Bayerischem Tierzuchtinspektor Or. Niklas.

1. Die ersten Maßnahmen der R e i ch s fl c i s ch st e l l e.

Durch die Bundcsratsverordnung vom 27. März 1916 war die
Reichsfleischstelle ins Leben gerufen worden. Am 1. April 1916
sollten ihre ersten Maßnahmen in Kraft treten. Die Lage, die sie
antraf, war folgende: Die Versorgung des Heeres sowie der großen
Bedarfszentren, der Großstädte und Industriegebiete, mit Fleisch
war in einer Weise ins Stocken geraten, daß ein rasches Eingreifen
unter allen Umständen notwendig erschien. Während die mit der
Deckung des Heeresbedarfs betraute Zentralstelle zur Beschaffung der
Heercsverpflcgnng in der vorausgegangenen Zeit die benötigten Vieh-
mengen durch den freien Handel aus allen Gebieten des Deutschen
Reiches hatte aufbringen können, war diese Art der Beschaffung bei
der ständig fortschreitenden Verminderung der Abgabefähigkeit der
Viehbestände in immer größere Schwierigkeiten geraten. Solange
es möglich war, von den Weidcgebieten Norddeutschlands Vieh zu
beschaffen, konnten sowohl das Heer als auch die Zivilbevölkerung
ausreichend mit Fleisch versorgt werden. Dies war im Herbst und
Anfang Winter des Jahres 1915 noch der Fall. Im Frühjahr 1916
dagegen machten sich in der Viehaufbringung die Folgen der Rauh-
futtermißernte des Jahres 1915 in starker Weise dadurch geltend,
daß alle diejenigen Gebiete, die unter normalen Verhältnissen in
dieser Zeit den Fleischbedarf im wesentlichen decken, also die
Stallmastgebicle, wie die p r e u ß i s ch e n Provinzen Schlesien,Sachsen,
Brandenburg und Posen, ihre gewöhnliche Wirtschaftsweise nicht
hatten durchführen können und daher auch nicht oder nur in ganz
wesentlich verringertem Umfang in der Lage waren, Schlachtvieh
        <pb n="28" />
        ﻿

abzugeben. Im Dezember 1915 und in den ersten Monaten des
Jahres 1916 war die Möglichkeit gegeben, durch verstärkte Heran-
ziehung der süddeutsche n Viehbestände den Ausfall zu decken. Hier
hatte die Futtercrnte, außer auf den Böden der reinen Buntsand-
steinsormation, ein normales Ergebnis gehabt und damit die Aufrecht-
erhaltung der Viehbestände im Umfang der Friedensjahre er-
möglicht.

Im Monat März 1916 war auch diese Quelle dem Ver-
siegen nahe, zumal da die süddeutschen Regierungen mit Rücksicht auf
die Erhaltung ihrer Viehbestände sich genötigt sahen, eine durch-
greifende Regelung, die auch eine Beschränkung der ungesund an-
gewachsenen Viehausfuhr einbezog, durchzuführen. So sah sich
die Reichsfleischstelle vor die dringende Aufgabe gestellt, einerseits
den Mangel in der Beschaffung des nötigen Schlachtviehes für das
Heer zu beheben, anderseits die Gesamtaufbringung für Heer und
Zivilbevölkerung so zu gestalten, daß die schwer angegriffenen und
infolge der Durchhungerung in der Fleischausbeute unterwertig ge-
wordenen Viehbestände die Möglichkeit erhielten, sich wieder einiger-
maßen zu e r h o l e n. Es ergab sich für die Reichsfleischstelle die Not-
wendigkeit, den Gesamtbedarf an Schlachtvieh mit der Abgabefähigkeit
der Viehbestände in Einklang zu bringen. Der Bedarf des Heeres
und der Marine stand fest und war für die Reichsfleischstelle eine
gegebene Größe; möglich war daher nur, durch eine Regelung der
im letzten Vierteljahr 1915 und im ersten Vierteljahr 1916 unver-
hältnismäßig angewachsenen Schlachtungen für die Zivilbevölkerung,
besonders an Rindern, die Entnahme aus den Viehbeständen auf ein
erträgliches Maß zu bringen.

Als G r u n d l a g e n für die zu treffenden Maßnahmen und die
anzustellenden Berechnungen standen lediglich zur Verfügung bezüglich
der Aufbringung die Ergebnisse der Viehzählung vom 1. Dezember
1915, die infolge der bereits erwähnten Umstände durch den Gang
der Ereignisse nur mehr teilweise Anspruch auf Gültigkeit erheben
konnten, bezüglich des F l e i s ch b e d a r f e s der Zivilbevölkerung die
bekannten Zahlen der Fleischbeschaustatistik über die beschaupflichtigcn
Schlachtungen früherer Jahre. Ein Überblick über diese Unterlagen
ließ es, wenn man den obengenannten Forderungen der Lage gerecht
werden wollte, angemessen erscheinen, die befchaupflichtigen Schlach-
tungen für den Bedarf der Zivilbevölkerung im Verhältnis zu
früheren Jahren auf die Hälfte einzuschränken. Es konnte dies nur
in der Weise geschehen, daß von der Reichsfleischstelle jedem Bundes-
staate, von den Bundesstaaten jedem Kommunalverbande ein Kon-
        <pb n="29" />
        ﻿27

tüigent an Schlachtungen zugewiesen wurde, das für eine bestimmte
Periode nicht überschritten werden durfte. Es mußte daher ein
Haushaltsplan, in folgendein kurz Umlage genannt, aufgestellt
werden, der beu bei der Reichsfleischstelle angemeldeten Bedarf des
Heeres und den von der Reichsfleischstelle durch Kontingentierung
der Schlachtungen festgesetzten Bedarf der Zivilbevölkerunng umfaßte
und seine Deckung durch die Aufbringung des Viehes ans den ein-
zelnen Bundesstaaten vorsah.

Eine solche Umlage wurde zunächst für die Zeit vom 1. April
bis 30. Juni 1916 aufgestellt. Die Möglichkeit, den Gesamtbedarf
zu decken, war nur durch eine prozentual gleichmäßige Heranziehung
der Viehbestände sämtlicher Bundesstaaten gegeben. Die zu diesem
Zwecke notwendige Ausstellung eines Umlageschlüssels geschah
in der Weise, daß die Gesamtansorderung in den einzelnen Vieh-
gattungen zu dem gesamten Viehbestände in das Verhältnis gesetzt
wurde, nach dem Ergebnis der letzten zur Verfügung stehenden
Zählung, wobei sich für die einzelnen Viehgattungen nachstehende
Berechnung als notwendig erwies: Zur Errechnung der auszu-
bringenden Rinder konnten nur die Rinderbestände unter Weglassung
der Kälber im Alter bis zu 3 Monaten herangezogen werden. Es
wurde also die Zahl des angeforderten Großviehes in das Ver-
hältnis gesetzt zu der im Reiche vorhandenen Gesamtmenge von
Jungvieh von 3 Monaten bis zu 2 Jahren, der Bullen, Ochsen und
Stiere über 2 Jahre sowie der Kühe und Kalbinnen ebenfalls im
Alter von mehr als 2 Jahren. Die Errechnung der aufzubringenden
Kälbermengen konnte nicht dadurch geschehen, daß man in gleicher
Weise wie beim Großvieh die angeforderte Zahl zu dem bei der letzten
Zählung ermittelten Kälberbestande ins Verhältnis setzte. Das ging
aus dem Grunde nicht an, weil die am jeweiligen Zähltermin
vorhandenen Kälber in der darauf folgenden Aufbringungszeit meistens
schon geschlachtet oder in die Jungviehklasse übergetreten sind. Es
war daher notwendig, bei der Umlage der aufzubringenden Kälber
von der Überlegung auszugehen, daß die Liefernngssähigkeit an
Kälbern zu der Zahl der vorhandenen Kühe in einem bestimmten Ver-
hältnis steht. Aus diesem Grunde wurde die Zahl der ange-
forderten Kälber ins Verhältnis gesetzt zur Zahl der bei der letzten
Erhebung in der Klasse Kalbinnen und Kühe über 2 Jahre vor-
handenen weiblichen Rinder. Bei den Schweinen bildete die Grund-
lage der Errechnung das Verhältnis der angeforderten Tiere zu den
Schweinen im Alter über V- Jahr, da nur diese Tiere in der Auf-
bringungsperiode für die Schlachtungen in Betracht kommen. Bei
        <pb n="30" />
        ﻿den Schafen konnte die Licferungsziffer durch das Verhältnis der
angeforderten Tiere zur Gesamtzahl der vorhandenen Schafe er-
rechnet werden.

Diese Verhältniszahlen bedeuteten die Inanspruchnahme der
Viehbestände des Reiches in den einzelnen Gattungen.

Auf Grundlage dieser Errechnung ergab sich eine Anfor-
derung aus dem ReichSviehbestaude für die Umlageperiode vom
1. April bis 30. Juni 1916:

bei Rindern.... von 5,09% der Rinder über 3 Monate,

„ Kälbern.... „	5,70 % „ Kühe nnd Kalbinnen über 2 Jahre,

„ Schweinen.. „ 13,60% „ Tiere über ‘/s Jahr,

„ Schafen........	7,09% „ 'Gesamtschafzahl.

Es war notwendig, die Deckung des Gesaintbedarfes in der Weise
vorzunehmen, daß im gleichen Verhältnis, wie es beim Reichsvieh-
bestande errechnet worden war, die Viehbestände jedes einzelnen
Bundesstaates anteilig herangezogen wurden. Die Summe der auf
diese Weise errechneten Aufbringungszifsern aller Bundesstaaten
mußte rechnerisch wieder den Gesamtbedarf des Reiches ergeben.
Die Verschiedenheit des Bedarfes einerseits und die Abgabefähigkeit
des Viehbestandes anderseits brachten cs mit sich, daß in dem einen
Bundesstaate die insgesamt ausgebrachte Viehmenge nicht ausreichte,
um den eigenen Bedarf zu decken, während in anderen Bundesstaaten
die aufzubringende Zahl mehrmals ein Vielfaches des eigenen Bedarfes
ausmachte. Die Gesamtaufbringungsziffcr jedes einzelnen Bundes-
staates wurde nun zunächst zur Deckung des Bedarfes seiner eigenen
Zivilbevölkerung verwandt, während der Überschuß dazu diente, die-
jenigen Staaten zu versorgen, in denen die GesamtaufbringungS-
ziffer kleiner war als der Bedarf der eigenen Zivilbevölkerung, und
vor allem dazu, die Ansprüche des Feldheeres zu befriedigen.

Während in Friedenszeiten der Bedarf durch die viehreichr»
Bezirke gedeckt wird, war durch die starken Eingriffe, die unsere
Viehbestände überall erfahren hatten, die Lage nunmehr so geworden,
daß die Abgabefähigkeit auch dieser Überschußgebiete erschöpft war,
so daß Viehlieferungen von den Bundesstaaten überall als Last
empfunden wurden. Eine besonders starke Heranziehung der vieh-
reicheren Gebiete war außer aus diesem Grunde auch deshalb unmöglich,
weil durch die Kriegsverhältnisse viehliefernde Gebiete, wie z. 23*
das Elsaß und vor allem Ostpreußen, nicht mehr abgabesähig warem
Es wurde infolgedessen notwendig, prozentual alle Bundesstaaten &gt;&gt;'
gleicher Weise heranzuziehen, wobei sich eine höhere Leistung der
        <pb n="31" />
        ﻿viehstarken Gebiete aus der Art der Umlage des lLochlachtviehbedarfs
von selbst ergab.

Die notwendige Einschränkung des Bedarfes d e r
Zivilbevölkerung mußte in einer ebenfalls für alle Bundes-
staaten möglichst gleichmäßig wirkenden Weise erfolgen. Es wurde
daher die Kontingentierung der beschaupflichtigen Schlachtungen durch
die Reichsfleischstelle auf den Maßstab früherer beschaupflichtigcr
Schlachtungen abgestellt. Dies geschah in der Weise, daß ans den
Schlachtungsstatistiken der zweiten Vierteljahre der Jahre 1911, 1912,
1913, 1914 und 1915 die D u r ch s ch n i t t s s ch l a ch t u n g S z a h l
eines jeden Bundesstaates in jeder Viehgattung berechnet und zunächst
auf die Hälfte gekürzt wurde. Die Zahlen derHauSschlachtungen wurden
nicht fest kontingentiert, sondern es wurde, ebenfalls nach Maßgabe
früherer Hausschlachtungszahlcn, jeden: Bundesstaate diejenige Zahl
von Hausschlachtungeu bezeichnet, die im Verhältnis zur Zahl der
gewerblichen Schlachtungen als angemessen erachtet wurde. Es
hätte nahegelegen, schon in dieser ersten Umlage aus den Zahlen der
versorgungsberechtigten Bevölkerung und dem aus diesen sich er-
gebenden Fleischbedarf die Schlachtungszahlen der Bundesstaaten zu
errechnen. Es war dies aber zunächst unmöglich, da zur Errechnung
der versorgungsberechtigten Einwohner die Kenntnis der Zahl der
vorhandenen Selbstversorger unerläßliche Vorbedingung war, die zu
erfüllen bei der drängenden Zeit keine Möglichkeit bestand. Für
die Wahl des Maßstabes beschaupflichtiger Schlachtungen war aber
nicht nur dieser Umstand maßgebend, sondern in erster Linie die Er-
wägung, daß der Fleischbedarf der Bevölkerung von jeher örtlich
verschieden gewesen war und daß dieser Bedarf im wesentlichen in
den beschaupflichtigen Schlachtungen früherer Jahre seinen Ausdruck
gefunden hatte. Die Benutzung des Maßstabes gewerblicher
Schlachtungen erschien daher als geeignetstes Mittel, die Zuteilung
der Schlachtungen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Schwierig-
keiten ergaben sich insofern, als in einzelnen Bundesstaaten und
Teilen von Bundesstaaten auch die Hausschlachtungen der Fleisch-
beschau imterliegen, diese daher in der Fleischbeschanstatistik unter
den beschaupflichtigen Schlachtungen mitaufgeführt wurden und
demnach für diese Gebiete die Hausschlachtungen in dem zugeteilten
Schlachtungskontingent mitenthalten waren, weiter daraus, daß
anerkanntermaßen in einzelnen Bundesstaaten im Frieden eine stark
entwickelte, für die Ausfuhr nach anderen Bundesstaaten arbeitende
Fleischverarbeitungsindustrie vorhanden war, welche für diese
Bundesstaaten naturgemäß eine unverhältnismäßig hohe Zahl von
        <pb n="32" />
        ﻿30

bcschaupflichtigkn Schlachtungen mit sich brachte. Dieser Schwierigkeit
gegenüber blieb nur die Möglichkeit einer angemessenen Sonder-
beschränkung solcher Bundesstaaten. Alles in allem rvar der für die
Kontingentierung der Schlachtungen gewählte Maßstab vorerst wohl
geeignet, seinen Zweck zu erfüllen, namentlich auch deshalb, weil für
die Unterverteilung der Schlachtungskontingente innerhalb der
Bundesstaaten auf die Kommuualverbäude die Grundlage in der
Fleischbcschaustatistik vorhanden war.

So ergingen schon in den ersten Tagen des Monats April 1916
die die Schlachtungen beschränkenden Anordnungen an die Bundes-
staaten, und es wurde von diesen mit Beschleunigung die Ausführung
übernommen, leider nicht, ohne dgß es der Bevölkerung vielerorts
noch möglich gewesen wäre, Ende März und in den ersten Wochen
des April Schlachtungen, namentlich HauSschlachtungeu, in un-
verhältnismäßig starkem Umfang vorzunehmen, die die gleichmäßige
Versorgung der Gesamtbevölkerung mit Fleisch nicht eben förderten.
Während des Monats Mai 1916 lagen die Ergebnisse einer am
l 5. April 1916 veranstalteten V i c h z w i s ch e n z ä h l u n g vor, die
zeigten, daß tatsächlich die der Berechnung der Ausbringung zugrunde
gelegte Zählung vom 1. Dezember 1915 in wesentlichen Punkten nicht
mehr zutraf. Es ergab sich außerdem, daß es für einzelne Bundesstaaten
nicht möglich war, die Marine, die immobilen Truppen und Lazarette
und die Gefangencnläger, deren Versorgung aus dem Kontingent der
Zivilbevölkerung ihnen angesonneu war, ans diesem Kontingent ohne
zu starke Schinälerung der Fleischration der Zivilbevölkerung mit-
zuversorgen. So wurde die erste Umlageperiode einen Monat früher
abgebrochen und zunächst für die Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli 1916
in gleicher Weise, wie geschildert, jedoch unter Zugrundelegung des
Ergebnisses der Viehzwischenzählung vom 15. April 1916 und unter
Ausscheidung des Bedarfs der Marine, der immobilen Truppen und
Lazarette, der Gefangenenläger sowie einer Reserve für die Reichs-
fleischstelle eine neue U m läge berechnet. Die beschaupflichtigen
Schlachtungen der Jahre 1914 und 1915 wurden, da es sich gezeigt
hatte, daß das bereits anomale Jahr 1915 zu nicht ganz zutreffenden
Schlüssen führte, nicht mehr in Rücksicht gezogen, sondern es erfolgte
die Errechnung der Landesschlachtungen im Verhältnis zum Durch-
schnitt der in den Jahren 1911, 1912 und 1913 ausgeführten
Schlachtungen. Für die Versorgung der immobilen Truppen,
Lazarette und Gefangenenlager wurden von den Militärbehörden bei
den einzelnen stellvertretenden Generalkommandos KorpS-Verteilungs-
stellen eingerichtet und deren unmittelbare Belieferung durch die
Bundesstaaten angeordnet.
        <pb n="33" />
        ﻿31

An dem ursprünglichen Maßstabe der Zulassung von
BO % der früheren beschaupflichtigen Schlachtungen konnte, da es sich
erwiesen hatte, daß der Viehbestand die entsprechende Viehzahl nicht
zu liefern imstande war, nicht festgehalten werden. ES erfolgte eure
Herabsetzung bei Rindern auf rund 32 %, bei Schweinen auf rund
23%, bei Schafen auf rund 40% der früheren bcschaupflichtigen
Schlachtungen, während bei Kälbern der erste Satz von 50 % der
früheren Schlachtungen belassen wurde. Bezüglich _ der Haus-
schlachtungen wurde auch der Versuch einer bedingten Kontingentierung,
wie er in der Vorperiode ohne ausreichende Unterlagen für den wirk-
lichen Bedarf stattgefunden hatte, unterlassen, da cs ^ sich gezeigt
hatte, daß dieser Versuch einer Kontingentierung und Einschränkung
der Hausschlachtungcn zu unerwünschten Mißständen insofern führte,
als auch zweifellos berechtigte Hausschlachtungcn nach Erfüllung der
angegebenen Zahl untersagt werden mußten. Auch die Haus-
schlachtungsermittelung vom Jahre 1912 ergab kein brauchbares
Material für eine überall zutreffende und dem Bedürfnis angepaßte
Kontingentierung. Bestimmt wurde nur, daß Hausschlachtungen auf
die Zahlen der bcschaupflichtigen Schlachtungen, welche wieder als
nicht zn überschreitende Hochstzahlcn aufgestellt waren, nicht ange-
rechnet werden sollten.

Bei einer Umrechnung der zugelassenen Höchstzahl der
Schlachtungen in Fleisch nach den bis in die neueste Zeit hinein fest-
gehaltenen normalen Sätzen von 200 kg Schlachtgewicht für das
Rind, 40 kg für das Kalb, 80 kg für das Schwein und 15 kg für das
Schaf ergab sich bei dieser Kontingentierung eine Reichskopf menge
von 41,6 g Fleisch auf den Fleischtag. Dabei ist allerdings zu berück-
sichtigen, daß zur Errechnung der Kopfquotc die gesamte Einwohner-
zahl unter voller Anrechnung der Kinder und Einrechnung der vor-
handenen Selbstversorger herangezogen wurde. Für die Bundes-
staaten ergab sich eine Verschiedenheit der Kopfqnote, die ans der
Verschiedenheit der Zahl früherer gewerblicher Schlachtungen ent-
sprang. Es war beispielsweise die Kopfanotc für Preußen 38,6,
für Bayern 49,4 g.

Ausgabe der Bundesstaaten war es, die U nterverteilung
des ihnen von der Neichsflcischstcllc zugeteilten Schlachtungskontin-
gentes auf ihre Kommunalverbände vorzunehmen. Schon im April 1916
waren die süddeutschen Bundesstaaten und das Königreich Sachsen
daran gegangen, auch die dem einzelnen Versorgungsberechtigten zu-
stehende Fleischmenge durch Einführung einer Fleischkarte festzulegen,
und in den darauf folgenden Monaten sind verschiedene größere Städte
Norddeutschlands diesem Beispiel gefolgt.
        <pb n="34" />
        ﻿32

Eine genaue Grundlage für die Festsetzung der auf dieKleisch -
k a c t e zu gebenden Menge hatte den süddeutschen Staaten nicht zur
Verfügung gestanden. Sie waren auf Schätzungen angewiesen, weil
weder die Inanspruchnahme der Fleischkarte durch die versorgungs-
berechtigte Bevölkerung noch die Abgabefähigkeit der Viehbestände zur
Deckung des entstehenden Fleischbedarfes genau bekannt war. Sie
hatten daher zu dem System der Sperr karte gegriffen, unter An-
setzung einer Wochenkopfmcnge von zunächst 800 g, die weit über das
Maß des wirklich vorhandenen Fleischvorrates hinausging und den
einzelnen Versorgungsberechtigten einen Bezug von Fleisch nur bis zur
Sperrgrcnze und nur soweit gewährleistete, als Fleisch jeweilig aus
den zugelassenen Schlachtungen vorhanden war. Die süddeutschen
Staaten waren auch dazu übergegangen, eine Freizügigkeit ihrer
Landessleischkarten unter sich zu vereinbaren, und sie hatten damit
bereits für die spätere Rcichsfleischkarte ein Vorbild geschaffen.

Die Tatsache, daß die süddeutschen Staaten trotz ihres ver-
hältnismäßig großen Mehreichtums in der Rationierung des Fleisch-
verbrauchs vorangegangen waren, während in den anderen deutschen
Staaten eine Einschränkung des Fleischverzehrs für den Einzelnen
noch nicht bestand, rief in der Bevölkerung Süddeutschlands vielfach
Mißstimmung und die Meinung hervor, daß sie auf Kosten der All-
gemeinheit eingeschränkt werde, während man umgekehrt in Nord-
deutschland, wo man zwar keine Rationierung eingeführt hatte, aber
nicht entfernt die Wochenkopfmenge von 800 g geben konnte, wo man
sich vielmehr in vielen Gebieten mit Wochenkopsmengen von nur 80 bis
100 g begnügen mußte, unter Verkennung der Bedeutung der süd-
deutschen Fleischkarte als Sperrkarte mit Mißvergnügen die ver-
hältnismäßig hohe süddeutsche Wochcnmenge von 800 g betrachtete.
Diese in der Presse zum Ausdruck gekommenen Mißstimmungen
legten der Reichsfleischstelle die Erwägung nahe, ob nicht wenigstens
für alle größeren Bedarssgcbiete, vielleicht unter Ausschluß länd-
licher Bezirke, eine Rationierung des Fleischverbrauchs für den ein-
zelnen Versorgungsberechtigten durch Fleischkarte erfolgen sollte.

2. Die Einführung der R e i ch s f l e i s ch k a r t e durch
die Verordnung vom 21. August 1916
und die W i r k u n g d i e s e r Verordnung.

Durch Verordnung vom 22. Mai 1916 war die Schaffung eines
Kriegsernährungsamtes erfolgt und die Reichsfleischstelle seiner Auf-
sicht unterstellt worden. Vom Präsidenten des Kriegsernährungs-
amtes wurde nun schon kurz nach Begründung dieses Amtes der
        <pb n="35" />
        ﻿



WWWWW8WMW8W

33

Gedanke zum Ausdruck gebracht, daß eine einheitliche Rationierung
des Fleischverbrauchs für das ganze Reich durch Fleischkartc erfolgen

Abschluß in tot Ver-
einheitliche Reichs-

müsse. Die Arbeiten hierüber fanden ihren
ordnung vom 21. August 1916, welche die
fleischkarte brachte.

Die Verordnung sieht vor, daß die Kommnnalverbände die Ver-
brauchsregelung übernehmen. Sie haben demnach die Verteilung
der Fleischkarten, die Belieferung der Fleischer sowie die Kontrolle der
ausschließlichen Abgabe von Fleisch gegen Karten durchzuführen. Ver-
schiedene Gemeinden lösen die Aufgabe durch eine weitgehende
Kommunalisierung der Fleischversorgung, indem sie das ihnen ge-
lieferte Vieh übernehmen, auf eigene Rechnung schlachten und den
Fleischern die zukommende Fleischmenge liefern. Andere Gemeinden
wiederum übernehmen nur das lebende Vieh und verkaufen es an
die Fleischer, die dann, wie in Friedenszeiten, auf eigene Rechnung
und Gefahr die Schlachtung durchführen. Ländliche Kommnnal-
verbände, die sich aus der nächsten Umgebung versorgen können, lassen
häufig auch den unmittelbaren Ankauf des Viehs durch ihre Fleischer-
meister zu und überwachen lediglich die Zahl der ausgeführten
Schlachtungen. Zur gleichmäßigen Verteilung der für den Kommunal-
verband anfallenden Vieh- und Fleischmengen an die einzelnen
Fleischer schlossen sich die Meister in vielen Gemeinden freiwillig oder
ans dem Zwangswege zusammen.

Grundlegend in der Neuregelung der Versorgung war die
F reiz ü g igkeitder Fleisch karte für das ganze Reichsgebiet.
Die aus einer Stamnikarte und mehreren Abschnitten bestehende Fleisch-
karte muß also in sämtlichen Teilen des Reiches ohne Rücksicht auf ihren
Ausgabcorsi eingelöst werden. Eine Abschwächung erfährt diese
Freizügigkeit durch das zunächst in verschiedenen großen, dann aber
auch in vielen mittleren und nnmuehr auch schon in zahlreichen kleinen
Städten entsprechend einer in der Verordnung ausgesprochenen Er-
mächtigung eingeführte System der sogenannten Knndcnliste,
eine Einrichtung, die zum Bezug von Fleisch beim Fleischcr-
meister neben der Abgabe der Karte auch noch die vorherige An-
meldung des Bedarfs durch Eintragen in eine Liste notwendig inacht.
Diese Regelung wurde erforderlich, um die Belieferung der einzelnen
Fleischer so durchzuführen, daß auch tatsächlich der gesamte Bedarf
der bei dem betreffenden Fleischer sich versorgenden'Kundschaft im
Rahmen der zugelassenen Kartenmenge gedeckt werden sonnte. Wenn
die Fleischkarte nicht Sperrkarte bleiben, sondern Gew ährkart c
werden sollte, so mußte die Belieferung der einzelnen Fleischer durch

Heft 17/18/19	,
        <pb n="36" />
        ﻿34

die Gemeinden im voraus so fein, daß der ganze Bedarf der
kommenden oder laufenden Woche gedeckt war, was sich nur durch
vorherige Feststellung des Bedarfs ermöglichen ließ, eine Forderung,
deren Erfüllungsmöglichkeit durch die sogenannte Kundenlifte gegeben
war. Freizügig ist die Reichsfleifchkarte in sämtlichen Gasthäusern
des Deutschen Reiches. Über die Ausgestaltung der Reichsfleisch-
kartc, über die von ihr erfaßten Flcischarten und über die Regelung
der Hausschlachtungen wird an anderer Stelle dieses Heftes (Teil IV)
bei Behandlung der kommunalen Fleischwirtschaft näher berichtet.

Eine der wichtigsten Bestimmungen der Verordnung vom
21. August 1016 ist die, daß das Kriegsernährungsamt festsetzt, welche
Hö ch st menge an Fleisch und Fleischwarcn auf die Fleischkartc be-
zogen werden darf und mit welchem Gewichte die einzelnen Arten von
Fleisch und Fleischwaren auf die Hvchstmenge anzurechnen sind.
Dadurch wurde in möglichst weitgehender Weise der allgemein er-
hobenen Forderung einer gleichmäßigen Fleischversorgung in allen
Gebieten des Reiches entsprochen. Die Reichsfleifchkarte hat dähcr
nicht die Bedeutung einer Sperr-, sondern einer Gewährkarte. Da
aber vorauszusehen war, daß Hemmungen in der Belieferung nicht
ausbleiben würden, somit bei starrem Festhalten an der vomPräsidenten
des Kriegsernährungsamtes festgesetzten Wochenhöchstmengc in nnter-
belieferten Kommunalverbänden sich Schwierigkeiten in der Gleich-
mäßigkeit der Versorgung aller Versorgungsbcrechtigten ergeben
müßten, wurde durch die Verordnung bestimmt, daß, wenn im Bezirk
eines Kommunalverbandes die Nachfrage aus den verfügbaren Fleisch-
beständen voraussichtlich nicht gedeckt werden kann, der Kommunal-
verband die jeweilig festgesetzte Höchstmengc entsprechend herab-
zusetzen oder durch andere Maßnahmen für die gleichmäßige Be-
schränkung im Bezüge von Fleisch und Fleischwaren oder einzelner
Arten davon zu sorgen hat.

Das bevorstehende Inkrafttreten dieser durchgreifenden Regelung
ließ es nicht angezeigt erscheinen, in dem bisherigen Umlageverfahren
der Rcichsfleischstelle eine Änderung eintreten zu lassen. Es wurde
daher in den folgenden Umlagen für die Zeit vom 16. Juli bis zum
31. August und vom 1. September bis zum 15. Oktober an der bis-
herigen Berechnungsweise festgehalten, wobei nur entsprechend der
Schwierigkeit der Aufbringung wiederholt eine Herabsetzung der
Schlachtungskontingente erfolgte und als Neuerung eingeführt wurde,
daß dort, wo es die örtlichen Verhältnisse des Viehbestandes erfor-
derten, ein Austausch in der Heranziehung der einzelnen Vieh-
gattungen für die Versorgung der Bevölkerung nach den Wcrtsätzen
        <pb n="37" />
        ﻿Schaf ^1, Kalb--2, Schwein ^4, Rind 12, entsprechend den
verschiedenen Durchschnittsschlachtgewichten, zugelassen wurde. An
diesem Umrechnungsverfahren wurde bis in die neueste Zeit
hinein festgehalten.

Am 2. Oktober 1916 war. die Verordnung vom 21. August 1916
und damit die Neichsfleischkartc in Wirksamkeit getreten. ES galt
daher für die Reichsfleischstelle, die mit dem 16. Oktober 1916 be-
ginnende neue Umlage den leitenden Gesichtspunkten der Verordnung
anzupassen. Hauptzweck der Neichsfleischkarte war, möglichst jedem
versorgungsberechtigten Einwohner des Deutschen Reiches die Wochen-
menge von 250 g Fleisch zu geben. Es mußte die Berechnung
der Schlachtungen für die Zivilbevölkerung hiernach auf eine
völlig ncue GrundIage gestellt werden, nämlich auf die des
gleichmäßigen Anteils der Zahl der Versorgungsberechtigten.

Hierzu war es notwendig, die Z a h l d e r v c r s o r g u n g s b c -
rechtigten Bevölkerung festzustellen. Dafür standen der
Reichsfleischstelle genaue Zahlen der Selbstversorger zunächst nicht zur
Verfügung. Sie ermittelte daher durch Umfrage bei den Bundes-
regierungen die voraussichtlichen Zahlen der Selbstversorger für die in
Aussicht genommene Unrlageperiode von nunmehr 3 Monaten (16. Ok-
tober 1916 bis zum 15. Januar 1917). Die gesamte Einwohnerzahl
des Reiches nach der letzten bekannten Volkszählung, gekürzt um die
Selbstversorger und um den Anteil der Kinderkarten, ergab die Zahl
der versorgungsberechtigten Bevölkerung, die mit der Wochcnkopsmenge
der Neichsfleischkarte zu beliefern war. Rach Erfahrungen der süd-
deutschen Bundesstaaten über die Nichtansnützung der Fleisch-
kartenwerden von der ermittelten Zahl 10 % abgezogen. Die hiernach
verbleibende Kopfzahl, vervielfacht mit 250 g, ergab die für die ein-
zelne Woche der Umlageperiode benötigte Fleischmenge in Gramm-
zahlen. Diesem Bedürfe gegenüber wurde die Deckung errechnet, indem
die zur Schlachtung bestimmten Vieharten nach den schon früher ge-
nannten Sätzen von 200, 40, 80 und 15 leg Schlachtgewicht ' in
Muskelfleisch umgerechnet, außerdem die Ausbeute aus Eingeweiden
nach bekannten Sätzen eingestellt und das mutmaßliche Ergebnis der
Wildausbeute und der Schlachtung von Geflügel hinzugerechnet wurde.
Die Berechnung war so erfolgt, daß sich noch ein Überschuß über den
Bedarf ergab.

Die Reichsfleischmenge, geteilt durch die Zahl der versorgungs-
berechtigten Bevölkerung des Reiches, ergab eine U m I a g e q n o t e,
welche, vervielfacht mit der Zahl der versorgungsberechtigten
Bevölkerung der einzelnen Bundesstaaten, die jedem Bundesstaate zu-

3*
        <pb n="38" />
        ﻿36

stehende Fleischmenge angab. Diese wurde im Verhältnis der durch-
schnittlichen Schlachtungen der verschiedenen Tierarten in den
Jahren 1911, 1912 und 1913 in Rinder, Kälber, Schweine und Schafe
umgerechnet. Dieser neue Schlüssel beseitigt die Un-
gleichheiten der Fleischbelieferung, die sich bisher daraus ergeben
hatten, daß infolge des Bestehens von Fleischverarbeitungsindustrien,
infolge der durch das Vorhandensein kleiner Rassen gegebenen Not-
wendigkeit oder infolge der Gewohnheit, besonders leichte Tiere zu
schlachten, und aus anderen örtlichen Gründen einzelne Bundesstaaten
unverhältnismäßig hohe Zahlen an beschaupslichtigen Friedens-
schlachtungen aufwiesen, nach denen anfänglich der Kriegsbedarf
an Fleisch bemessen wurde. Er ermöglichte cs auch, die Zahl der
zugelassenen Schlachtungen nicht mehr auf die beschaupslichtigen,
sondern auf die gewerblichen Schlachtungen abzustellen, so daß
nunmehr auch für diejenigen Bundesstaaten, in denen die Haus-
schlachtungen der Beschaupslicht unterliegen, diese aus den zugeteilten
Schlachtungen ausschieden. Der bisher eingenommene Standpunkt,
daß die von der Reichsfleischstelle für den Bedarf der Zivilbevölkerung
der Bundesstaaten zugelassenen Schlachtungskontingcnte nur Höchst-
zahlen darstellen, die keinesfalls überschritten werden dursten, deren
Unterschreitung aber in das Belieben der Bundesstaaten gestellt war,
wurde nunmehr verlassen. Nachdem für jeden Bundesstaat festgestellt
worden war, daß die zugeteilten Schlachtungen die Möglichkeit gaben,
250 g Fleisch für den Kopf der versorgungsberechtigten Einwohner
in der Woche zu liefern, so mußte diese Möglichkeit durch die un-
gekürzte Aufbringung der für die Schlachtungen erforderlichen
Schlachttierzahl erfüllt werden. So wurde — und dies entsprach der
streng verfolgten Tendenz des Präsidenten des Kriegsernährungs-
amtes'— die Reichsfleischkarte, welche nach der Verordnung vom
21. August 1916 eine Sperrkarte ist, tatsächlich eine Gewährkartc.

Von Anfang an hatte die Reichsfleischstelle darauf Wert gelegt,
von den Bundesstaaten Nachweise über die erfolgten
Schlachtungen, über das Durchschnittslebendgewicht der Tiere,
über die Belieferung der Zuschußgebiete und die Versorgung des Heeres
zu erhalten und dieses Material statistisch zn verarbeiten. Hierzu kam
nun auch die Schaffung einer Übersicht und damit einer Kontrolle über
die Fleischversorgung zunächst für die Städte über 50 000, bald auch
für diejenigen mit mehr als 10 000 Einwohnern. Aus den sich
hierbei ergebenden Aufstellungen ist zu ersehen, wie die Aufbringung
des Schlachtviehes und die Verteilung und Bewirtschaftung des
Fleisches eine ständige Verbesserung erfuhr. Während im Oktober
        <pb n="39" />
        ﻿37

1916 von den Städten mit mehr als 50 000 Einwohnern nur 28)2 %
die Höchstmenge von 250 g für Kopf und Woche ausgaben, waren zu
Anfang Mai 1917 85,7 % dieser Städte in der Lage, die volle, nun-
mehr vorübergehend erhöhte Wochenkopfmenge von 500 g zu liefern.
Wenn namentlich in kleineren Gemeinden das erstrebte Ziel der
gleichmäßigen Belieferung mit der durch die Neichsfleischkarte fest-
gesetzten Wochenkopfmcnge nicht erreicht wurde, so liegt dies an ver-
schiedenen Gründen, als deren hauptsächlichste Stockungen in der
Viehanlieferung, Schwankungen des Lebendgewichts und der
Schlachtausbeute der angelieferten Tiere und unzureichende Aus-
nützung der als menschliches Nahrungsmittel geeigneten Eingeweide,
des Blutes, des Kopfes und der Unterfüße (des sogenannten Krames)
kn den einzelnen Gemeinden zu bezeichnen sind.

Am 1. Dezember 1916 wurde der Reichsfleischstelle durch Vor-
nahme einer allgemeinen Volks- und Viehzählung neues
Material für die Berechnung der Fleischversorgung der Zivil-
bevölkerung zugängig gemacht. Hiernach wurde die Umlage für
die auf die Zählung vom 1. Dezember 1916 folgende Periode, die
sich auf die Zeit vom 1. Februar bis zum 30. April 1917 erstreckte
(für die Zeit vom 16. bis 31. Januar 1917 war die vorhergehende
Umlage verlängert worden), so gestaltet, daß alle Bundesstaaten
unbedingt in der Lage sein sollten, die festgesetzte Wochenhöchstmenge
von 250 g Fleisch auf den Kopf der Bevölkerung auch tatsächlich zu
geben. Für diese Berechnung wurden die Erfahrungen, die in der
vorhergehenden Unckageperiode gemacht worden waren, verwertet.

Besonderen Angriffen ausgesetzt gewesen war die Annahme der
Reichsfleischstelle, daß 10% der Fleischkarten nicht ausgenützt würden,
da sich diese Annahme nur auf süddeutsche Erfahrungen stützte, deren
Gültigkeit für die übrigen Reichsgebiete in Abrede gestellt wurde.
Deshalb wurde für die Periode vom 1. Februar bis zum 30. April
1917 nur noch eine Nichtausnutzung von 5% der versorgungs-
berechtigten Zivilbevölkerung angenommen. Ferner ist von den zu-
geteilten Schlachttieren ein V e r l u st an Schlachtgewicht durch
Schwund und Hauverlust in Höhe von 8 % des Schlachtgewichts in
Abzug gebracht worden. Endlich wurde der Fleischanfall aus Ver-
arbeitung der Eingeweide entsprechend den Erfahrungen, welche in den
von ven Viehhandelsverbänden und Gemeinden etngerichleten Zentral-
wurstereien gesammelt worden waren, auf 15% des Schlachtgewichts
angesetzt, aber nur zur Hälfte angerechnet, da nach der Verordnung
vom 21. August 1916 Eingeweide und Frischwurst auf die Fleisch-
karte in doppelter Menge abzugeben waren. Wild und Geflügel
        <pb n="40" />
        ﻿ns

würben wegen der Unsicherheit und der großen Verschiedenheit in
der Anlieferung nicht mehr in die Berechnung einbezogen.

Neben der festgesetzten Wochenhöchstmenge von 250 g Fleisch
auf den Kopf der versorgnngsberechtigten Bevölkerung stellte sich die
Notwendigkeit heraus, denjenigen Arbeitern, die besonders anstrengende
Leistungen zu vollbringen hatten, eine Z u l a g e zu geben. Die
Reichsfleischstelle hatte schon im Sommer 1916 dazu beigetragen,
namentlich die für die Heeresausrüstung wichtigen Betriebe durch
besondere Zuweisungen in den Stand zu setzen, Fabrikkantinen aufrecht
zu erhalten und ihren Schwerst- und Schwerarbeitern Zulagen zu
gewähren. Hierzu war die Reichsfleisch stelle im Sommer 1916
namentlich dadurch in der Lage gewesen, daß ihr größere Bestände
beschlagnahmter Konserven zur Verfügung gestanden hatten und daß
eine allgemeine Rationierung des Fleisches noch nicht durchgeführt war.

Mit der Einführung der allgemeinen Fleischkarte hatten diese
Sonderzuweisungcn ihr Ende gefunden, und es war nicht mehr
möglich, ohne besondere Vorschrift die Arbeiter über das durch die
Fleischkarte gewährleistete Maß mit Fleisch zu versorgen. Nach
einer Anordnung des Präsidenten des Kriegsernährungsamtes er-
halten nunmehr regelmäßig im Wege der ordentlichen Fleisch-
belieferung die sogenannten Sch Werftarbeiter-— das sind im
wesentlichen die am offenen Feuer oder mit der Bearbeitung ge-
sundheitsschädlicher Stoffe beschäftigten Personen — eine Zulage von
wöchentlich 100 g Fleisch. Das gleiche bekommen die unter Tage
beschäftigten Bergarbeiter, denen außerdem noch eine Zulage von
150 g Wurst gewährt wird, während die sogenannten Schwerarbeiter,
zu denen hinsichtlich der Fleischversorgnng nur die Angehörigen der
Eisenbahnverwaltung und der Post und die Arbeiter bestimmter, von
den Kriegsamtsstellen bezeichneter Werke gehören, 60 g Fleisch
auf den Kopf und die Woche Sonderznlage erhalten. Die Ausgabe
der Zulagen erfolgt durch Vermittlung der Kommunalverbände. Ein
Jndividualanspruch des einzelnen Arbeiters auf die Zulage ist nicht
anerkannt.

Eine teilweise Erhöhung der Wochenkopfmenge Fleisch wurde
notwendig, als der lang andauernde Frost in den Monaten Januar,
Februar und März 1917 die Kartoffelzufuhr in die großen Städte
unmöglich machte. Sie kam jedoch nur in denjenigen Gemeinden zur
Verabreichung, in denen anderweitige Aushilfsmittel nicht zur Ver-
fügung standen. Anderseits ermöglicht es das Wesen der Reichs-
fleischkarte als einer Sperrkarte, in Umlageperioden, in denen andere
Nahrungsmittelqnellen reichlicher fließen, die 250 g Wochenkopf-
        <pb n="41" />
        ﻿

39

menge als Höchstmenge zu bestimme», die in große» Gemeinden nnd
Industricbczirkcn ohne besondere garten- und landwirtschaftliche
Erzeugung ausgegeben werde» »ruß, während sic in kleinen nnd
ländlichen Gemeinde» nicht erfüllt z» werden braucht.

D i e
Ers

als

Erhöhung der Woche »fleisch »re »ge
atz für die v e r r i » g e r t e B r o t r a t i o n.

Als die anr 16. Februar 1917 vorgenommene Bestandsaufnahme
des Brotgetreides ein Ergebnis lieferte, das eine weitere Verabreichung
der bisherigen Brotnrenge unmöglich machte, ordnete der Präsident
des Kriegsernährungsamtes an, daß vom 15. April 1917 ab bis auf
iveiteres die doppelte F I e i s ch m e n g e gegeben werden solle,
es sei denn, daß ein zur Erfüllung seines Fleischverbrauchs das Vieh
in seinen eigenen Grenzen aufbringender Kommunalvcrband erklärte,
daß er in der Lage sei, zur Schonung seines Viehbestandes die Ver-
kürzung der Brotration durch andere Nahrungsmittel zu ersetzen und
deshalb auf die Flcischzulagc zu verzichten, ferner nicht in rein länd-
lichen Bezirken, in denen die Ernährungsverhältnisse besser liegen.

Eine Erhöhung der den S e l b st v e r s o r g e r n zustehenden
Fleischmenge sollte nach Anordnung des Präsidenten des Kriegs-
nährungsamtes nicht erfolgen. Das hat zu vielen Einwendungen An-
laß gegeben. Nach einer Bekanntmachung des Präsidenten des KriegS-
ernährnngsamtes vom 15. April 1917 erhalten auch Selbstversorger
eine Zusatzfleischkarte, soweit sie ihren Fleischbedarf nur teilweise
durch Selbstversorgung decken und im übrigen Fleischkarten beziehen.
Soweit Selbstversorger ihren Fleischverbrauch ausschließlich durch
Selbstversorgung decken, erhalten sie die Zulage nicht. Den Selbst-
versorgern wird, wie bereits erwähnt, soweit sie ihren Bedarf durch
Schwcineschlachtungen decken, beim ersten Schwein nur die Hälfte,
bei dem zweiten Schwein nnd bei anderem Schlachtvieh nur drei
Fünftel des Schlachtgewichts angerechnet, außerdem wird den Selbst-
versorgern der ganze sogenannte Kram (Eingeweide und Blut) ohne
Anrechnung belassen. Hierdurch stellt sich die Wochenfleischmenge des
Selbstversorgers beim ersten Schwein ziemlich über, beim Schlachten
weiterer Schweine oder von anderen Vicharten auf wenig unter
MO g. Zieht man in Betracht, daß die Erhöhung der Fleischration
auf 500 g für den Versorgungsberechtigten nur eine vorübergehende
Notstandsmaßnahme darstellt, und daß der Selbstversorger nach
Vorstehendem dem Versorgungsberechtigten gegenüber in der
Menge des ihm zur Verfügung stehenden Fleisches nicht
schlechter gestellt ist, sondern nur auf kürzere Zeit einer ihin zu-
        <pb n="42" />
        ﻿40

stehenden Sonderzuteilung verlustig geht, so erscheint es gerechtfertigt,
daß ihm nicht über die bereits zur Verfügung stehende Fleischmengc
hinaus noch ein neuer Vorteil durch Gewährung einer weiteren
Zulage eingeräumt wurde. Hierbei kommt noch in Betracht,
daß andernfalls der durch die Notstandsmaßnahme notwendig ge-
wordene, an sich schon äußerst starke Eingriff in die Viehbestände in
einem bei der großen Zahl der Selbstversorger unerträglichen Maße
hätte verstärkt werden müssen.

Die unbedingte Notwendigkeit, dafür zu sorgen, daß die für
die Zivilbevölkerung festgesetzte Wochenkopfmenge von 500 g gegeben
werde, drückte der Umlage für die Zeit vom 1. Mai bis zum
31. Juli 1917 ihr Gepräge auf. Es mußte die Umlage der
Schlachtungen für die Zivilbevölkerung so berechnet werden, daß
keinesfalls ein Ausfall an Fleisch entstand; daher lag den
Berechnungen das Bestreben zugrunde, diese möglichst freigebig zu
gestalten. In diesem Bestreben wurde ganz davon abgesehen, eine
Nichtausnutzung der Fleischkarte in Rechnung zu stellen; es wurden
ferner mit Rücksicht darauf, daß bei der verstärkten Umlage auch auf
jüngere und deshalb leichtere Tiere zurückgegriffen werden muß, die
der Berechnung zugrunde gelegten D u r ch s ch n i t t s s ch l a ch t ge-
wichte herabgesetzt, und zwar bei Rindern auf 180 kg, bei Kälbern
auf 30 kg, bei Schweinen auf 50 kg; nur bei den Schafen wurde das
bisherige Schlachtgewicht von 15 kg belassen. Der Fleischertrag von
Wild und Geflügel wurde bei der Berechnung überhaupt nicht in Be-
tracht gezogen. Die Zulagen für Schwerstarbciter, für die unter Tage
arbeitenden Bergleute und für die Arbeiter der vom Kricgsamt be-
nannten Betriebe blieben in der bereits erwähnten Höhe bestehen.
Eine durchgreifende Änderung den bisherigen Umlagen gegenüber er-
folgte dadurch, daß die den Bundesstaaten zugeteilten Schlachtungs-
kontingente nicht mehr als Höchstzahlen oder wie in den beiden letzten
Umlageperiodeu als zu erfüllende Zahlen, sondern unnnrehr als
R i ch t z a h l e n ausgestellt wurden, mit dem ausdrücklichen Hinweise,
daß, wenn das Ziel, 500 g auf die Woche und den Kopf der Versor-
gungsberechtigten ausgegeben, sich mit den zugeteilten Zahlen der ge-
werblichen Schlachtungen nicht erreichen ließe, eine Überschreitung der
Schlachtungszahlen zulässig und nötig sei. In der Berechnung der
Zahlen der Versorgungsberechtigten trat insofern eine Änderung ein,
als die Zahl der Selbstversorger nicht mehr auf Grund von Zählungen
oder Schätzungen der Bundesstaaten erfolgte, sondern aus den der
Reichssleischstelle jetzt bekannten Zahlen der Hausschlachtungcn und
der bei diesen für die Selbstversorger sich ergebenden Schlachtgewichte
        <pb n="43" />
        ﻿41

so errechnet wurde, daß auf je 100 kg Schlachtgewicht aus Haus-
schlachtungen 4 Vollsclbstversorger gerechnet wurden.

Die Deckungdes durch den teilweisen Ersatz von Brot durch
Fleisch entstehenden Mehrbedarfs an Schlachtvieh für die Ver-
sorgung der Zivilbevölkerung war nur durch eine sehr starke Heran-
ziehung der Rinder zu den Schlachtungen möglich, weil damit gerechnet
werden mußte, daß die vom 1. Mai ab eintretende Senkung der
Schweinepreise voraussichtlich eine so starke Abstoßung von Schlacht-
schweinen zur Folge haben würde, daß für die Zeit nach dem 1. Mai
wohl nur noch eine verhältnismäßig geringe Zahl Schweine für
Schlachtzwecke zur Verfügung stehen würde. Die Reichsfleischstclle
mußte infolgedessen die Zahl der für die Zivilbevölkerung bestimmten
Schweineschlachtungen, die in der Zeit vom 1. Februar bis zum
30. April noch 529 000 betragen hatte, auf 200 000 herabsetzen. Eine
stärkere Heranziehung der Schafe kann zur Deckung des Mehrbedarfs
an Fleisch nicht in Betracht-kommen, da deren Erhaltung und Ver-
mehrung mit Rücksicht auf die Notwendigkeit der Wollerzeugung mit
allen Mitteln angestrebt werden muß. Bei den Kälbern ergab sich durch
Mehrschlachtung voraussichtlich eine Ersparungsmöglichkeit für
30 000 Rinder. Während in der Zeit vom 1. Februar bis zum
30. April zur Deckung des Fleischbedarfs für die Zivilbevölkerung
300 000 Rinder notwendig waren, stieg nunmehr der Bedarf auf
1337 000 Stück, und bei einer Gegenüberstellung des früheren und
jetzigen Gesamtbedarfes für Heer und Zivilbevölkerung ergab es sich,
daß statt 800 000 Rinder wie in der letzten Umlagepcriode 1800 000
Stück geschlachtet werden mußten.

Die Aufbringung einer derartigen Rindermenge bedeutet
einen scharfen Eingriff in die Rinderbestände und damit
ein Abweichen von den bisherigen Richtlinien der Reichsflcischstelle,
die bei allen früheren Umlagen das Bestreben hatte, die
Rinderbestände nicht stärker in Anspruch zu nehmen, als eS sein
darf, ohne ihre Leistungsfähigkeit in Frage zu stellen. Wenn dabei die
prozentuale Entnahme absichtlich unter der friedcnsmäßigen Ab-
stoßung blieb, so geschah dies auch aus dem Grunde, weil eine
Schwächung des für die Feldbestellung unbedingt notwendigen
Spannviehs nicht stattfinden durfte, es im Gegenteil bei dem Fehlen
der großen Zahl (etwa 1 Million) früher in der Landwirtschaft
benutzter Pferde sogar notwendig war, eine Steigerung der Zahl
des Gespannvichs zu erreichen. Auch die Kuhklasse des Rindvieh-
bestandes sollte in dem bisherigen Umfange erhalten werden, weil
die Milcherzeugung des einzelnen Tieres während des Winters
        <pb n="44" />
        ﻿42

infolge des Mangels an Kraftfutter erheblich zurückgegangen war
und bei einer Verminderung der Küpfzahl noch ein weiterer Rück-
schritt in der Milcherzeugung eintritt. Der häufig gemachte
Einwurf, daß eine Verminderung der Kopfzahl eine Erhöhung der
Einzellcistung infolge der dann auf das einzelne Tier treffenden
höheren Futtermenge mit sich bringen würde, trifft nach Lage der
Verhältnisse nicht zu, da uns während des Winters Kraftfutter-
mittel in nennenswerter Menge nicht zur Verfügung stehen. Das
wichtigste hier in Betracht kommende Kraftfuttermittel, das im
Jnlande erzeugt wird, ist die Kleie, deren Menge und Wirkung aber
mit dem Grade der steigenden Ausmahlung des Getreides sinkt.
Eine Verminderung der Rindviehbestände brachte also im wesent-
lichen nur die Möglichkeit mit sich, dem einzelnen Tiere noch mehr
Rauhfutter zu geben, als es gegenwärtig der Fall ist. Davon eine
Erhöhung der Milcherzeugung zu erwarten, ist abwegig, weil bei
einer guten Rauhfutterernte, wie wir sic 1816 hatten, die Aufnahme-.
fähigkeit der Tiere an Rauhfutter voll gedeckt wird. Nur von den:
Rübenvorrat würde bei einer Verringerung der Stückzahl eine etwas
größere Menge auf das einzelne Tier entfallen, vorausgesetzt, daß
eine gleichmäßige Verteilung des für die tierische Ernährung zur
Verfügung stehenden Rübenvorrats auf alle Milchkühe möglich wäre,
was aber kaum der Fall sein dürste. Auch bezüglich des Jungviehs,
das vor allem als Magervieh zur Besetzung der Weiden in Betracht
kommt, war es bei der Lage der Verhältnisse unter allen llnrständcn
geboten, kein Stück Vieh mehr zur Schlachtung zu bringen, als zur
Deckung des Bedarfs notwendig erscheint. Die Magerviehbestände
sind unumgänglich notwendig, uni als Weidevieh das uns einzig und
allein in großer Menge zur Verfügung stehende Kraftfuttermittel,
das eiweißreiche junge Gras, auszunutzen. Dies ist jedoch nur
bei voller Besetzung der Weiden möglich, weil nur dann das Weide-
gras in jungem Zustande von den Tieren aufgenommen und vor ltber-
ständigwerden und Verholzung der jungen Teile bewahrt wird.

Abgesehen von diesen Gesichtspunkten war sich die Rcichsfleisch-
stelle klar darüber, daß die Rinderbestände bei der unsicher gewordenen
Grundlage der Schweinehaltung eine unentbehrliche R e s e r v e bilden
müssen, deren Heranziehung dann erfolgen sollte, wenn die Verhält-
nisse auf den anderen Gebieten der Lebensmittelversorgung dies not-
wendig machten. Dieser Fall ist im April 1917 eingetreten, und er
zeigt, daß die möglichste Schonung der Rindviehbeständc keine
ungesunde Anfammlungspolitik, sondern eine notwendige Maßnahme
vorausschauender Wirtschaftspolitik war.
        <pb n="45" />
        ﻿43

Bci der am 1. März 1917 vorgenommenen Zählung wurde
insgesamt ein Bestand von 10 714000 Kühen und Kalbinnen im
Alter von mehr als 2 Jahreil festgestellt, worunter sich angeblich
1230 000 Tiere befanden, die weder in Milch noch trächtig
waren. Solche nicht in unmittelbarer Nutzung stehenden Tiere
können ohne Schädigung der Betriebe zur Schlachtung heran-
gezogen werden. Nun kann wohl mit Recht der Einwand erhoben
werden, daß diese Feststellung deswegen nicht einwandfrei ist, weil
die Angabe der milchenden Tiere für den Viehhalter die Verpflichtung
zur Ablieferung von Milch oder Fett mit sich bringt. Deshalb dürfte
die Annahme begründet sein, daß manche nur mehr wenig Milch
gebende Kuh als trocken stehend in die Zählungsliste eingetragen
wurde. Die Besitzer waren sich wohl nicht darüber klar, daß die
Bezeichnung der Tiere als trocken stehend die Gefahr mit sich brachte,
daß bci der Deckung des Schlachtviehbedarfs diese Tiere in erster
Linie entnommen werden. Wenn die Zahl der 1,2 Millionen nicht
in Milch befindlicher Kühe bei der Zählung vom 1. März 1917
richtig angegeben gewesen wäre, mußten immer noch 600 000 Rinder
als Restbetrag aufgebracht werden, die nur dem Bestände des Jung-
viehes von 1 bis 2 Jahren entnommen werden konnten. Dabei
konnten natürlich nur die über 18 Monate alten Tiere in Frage
kommen, da jüngere Tiere — abgesehen von Jungbullcn, die bei
guter Fütterung schon im Alter von °/4 Jahren schlachtreif sein
können — ein zu geringes Lebendgewicht und eine zu geringe
Schlachtausbeute liefern. Auf diese Weise hätte es nach rein
theoretischer Berechnung und rein zahlenmäßiger Würdigung des
Zählungsergebnisses vom 1. März 1917 möglich sein sollen, die für
die verstärkte Umlage notwendige Zahl der Schlachtrinder aufzu-
bringen, ohne daß die milchenden Kühe, die Bullen und Zugochsen
herangezogen werden mußten. Tatsächlich lagen aber die Ver-
hältnisse anders, und eine genauere Prüfung der Zählungsergebuisse
vom 1. März 1917 ließ, zusammen mit der Erfahrung, daß schon
bei der früheren Umlage, bei der etwas über 4% der Tiere über
3 Monate dem Rinderbestande entnommen wurden, eine kleine Zahl
Milchkühe zur Schlachtung gelangte, keinen Zweifel, daß zur Er-
füllung der verstärkten Umlage ein weiterer Eingriff in die
M i l ch k u h b e st ä n d e unvermeidlich war. Die verstärkte Umlage
für die Periode April bis Juli beanspruchte 9,38 % der Rinder über
3 Monate, also über das Doppelte der durchschnittlichen Entnahme
in den Vorperioden, bei der schon die Schlachtung von Milchkühen
nicht vermieden werden konnte.
        <pb n="46" />
        ﻿44

Es braucht wohl nicht weiter begründet zu werden/ daß die
Rinderbestände nach der vorübergehend starken Entnahme wiederum
besonderer Schonung bedürfen werden; das ergibt sich schon
aus der Tatsache, daß nach Ablauf der Versorgungsperiode Mitte April
bis Ende Juli die Klasse der Milchkühe auf voraussichtlich 91/2 Mil-
lionen zurückgegangen sein wird, da wegen der Schlachtung des"Nach-
wuchses eine Ergänzung nicht stattfinden kann. Auch die Jungvieh-
bestände, die jetzt teilweise für die Schlachtung Verwendung finden
nlußten, bedürfen dann dringend der Auffüllung, um sowohl die zur
Zucht untauglich werdenden Kühe und Bullen, als auch die wegen
Arbeitsunfähigkeit ausscheidenden Zugtiere zu ersetzen. Die Tatsache
aber, daß nach Ablauf des Vierteljahres, für das die Erhöhung der
Fleischmenge vorgesehen ist, die Weidemastgebiete ihr Vieh abstoßen
und auch aus den anderen Viehbeständen Tiere infolge Unbrauchbar-
werdens zur Zucht und zur Milcherzeugung für die Schlachtung zur
Verfügung stehen, gibt die Gewähr dafür, daß unsere regelmäßige
Fleifchversorgung nach Ablauf der bis Ende Juli währenden Ver-
sorgungsperiode aufrechterhalten werden wird, wenn die verstärkte
Wochenkopfmenge von 500 g in der neuen Versorgungsperiode, in
der die Brot-Notstandsaktion zu Ende geht, wieder durch die ge-
wöhnliche 250 A-Wochenkopfmenge mit den Zulagen für Schwer-,
Schwerst- und unter Tage tätige Arbeiter ersetzt wird.

4.	Allgemeine Maßnahmen zur Erleichterung der
Viehbewirtschaftung.

Die vorübergehenden starken Ansprüche an die Rinderbestände
machten es in den meisten Bundesstaaten notwendig, an Stelle der
freiwilligen Aufbringung durch den Händler oder Kommissionär die
Enteignung oder Androhung der Enteignung und Aufbringung
durch den Kommunalverband durchzuführen. Dabei war es zwar nicht
nötig, den Handel vollständig auszuschalten, aber es war die Art
seiner Mitwirkung zu ändern. Während der Handel bisher, in manchen
Bundesstaaten mehr, in anderen weniger, tatsächlich den Kaufabschluß
bewirkte und von seiner Beschäftigung in Friedenszeiten lediglich
dadurch abwich, daß statt der Verhandlungen über den Verkaufs-
preis der Höchstpreis, der meistens als llbernahmepreis galt, eintrat,
ist seine Tätigkeit nunmehr meistens auf die Abwicklung der Abnahme-
und Transportgeschäfte beschränkt worden, ein Gebiet der Betätigung,
bei dem der Handel im Hinblick auf seine langjährigen Erfahrungen
unentbehrlich ist.
        <pb n="47" />
        ﻿45

Aufgabe der Verwaltungsbehörden der Bundesstaaten ist cs,
die Umlagen so unterzuverteilen, daß der unvermeidbare Eingriff in
die Viehbestände möglichst schonend vor sich geht. Hierzu ist eine
ständige Kenntnis der Viehbestände erforderlich. Die Neichsfleisch-
stelle hat bereits im Frühjahr 1916 die Anregung zur Schaffung von
Viehkatastern gegeben, leider ohne daß es damals bei der Über-
lastung der Behörden und dem Mangel an Personal möglich gewesen
wäre, die allgemeine Durchführung dieser Maßregel zu erwirken. Die
wachsende Schwierigkeit der Viehaufbringung hat im Laufe der letzten
Zeit jedoch einer Reihe von Landesfleischstellen Veranlassung gegeben,
die Einrichtung von Viehkatastern nunmehr zu betreiben, um dauernd
über die Entnahmefähigkcit der Viehbestände in den einzelnen Auf-
bringungsbezirken und -orten unterrichet zu sein. Damit die
Viehkataster diesem Zweck entsprechen, müssen sie außer über
den gesamten Viehbestand darüber Aufschluß geben, welche Tiere
in den einzelnen Monaten der jeweilig laufenden ümlageperiode
als Schlachtware abgegeben werden können.

Um die Verteilung der für das Reich aufzubringenden Vieh-
mengen den in den Bundesstaaten vorhandenen Beständen möglichst
anzupassen, hat die Reichsfleischstelle darauf hingewirkt, daß außer
deu jährlichen, am 1. Dezember stattfindenden Viehzählungen alle
Vierteljahre Viehzwischcnzählnngcn stattfinden. Auf ihre
Anregung hin führten bereits im Sommer und Herbst 1916 ver-
schiedene Bundesstaaten vierteljährliche Erhebungen ein. Durch die
Bundesratsverordnung vom 30. Januar 1917 (R. G. Bl. Seite 81)
sind nunmehr für das ganze Reichsgebiet regelmäßige vierteljährliche
Viehzählungen am 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember
angeordnet, deren Ergebnisse der Errechnung der vierteljährlichen Vieh-
umlagen zugrunde gelegt werden.

Um d'e Eingriffe in die Viehbestände möglichst schonend zu
gestalten, versuchte die Reichsfleischstelle, die aufgegebenen Lieferungen
der periodisch wechselnden Abgabefähigkeit der Viehbestände in den
einzelnen Bundesstaaten möglichst anzupassen. Es sind in bezug auf
die zeitliche Verschiedenheit der Lieferungsfähigkeit drei Gebiete im
Reiche zu unterscheiden:

Die Weidegebiete beginnen mit der Abstoßung des Viehes zur
Schlachtung im August und liefern ihr letztes Vieh in der ersten
Hälfte des Dezembers. Die Winterstallmastgebiete dagegen können
ihr Schlachtvieh in der Zeit von: Januar bis Mai abgeben, wogegen
in: Süden Deutschlands und in Mitteldeutschland mit vorwiegendem
Kleinbesitz die Vichabstyßung mehr über däS ganze Jahr verteilt ist,
        <pb n="48" />
        ﻿in

^ wobei allerdings in gewissen Monaten, so z. B. vor Beginn der Grün-
fütterung oder vor Eintritt der Winterstallhaltung, eine vermehrte
Abstoßung stattfindet.

Diesen verschiedenen Verhältnissen paßt die Reichsfleischstcllc
ihre Forderungen an, indem sie es soweit irgend möglich den einzelnen
Bundesstaaten überläßt, in Perioden erhöhter Lieferungsfähigkeit
mehr Tiere anzuliefern, als die Umlage fordert, um sich für die
Perioden der geringeren Lieferungsfähigkeit Entlastung zu sichern.

Eine Schwierigkeit mußte bei der Schlachtviehaufbringung über-
wunden werden, die dadurch entstand, daß es nötig war, zwischen den
einzelnen Bundesstaaten des Reiches den Verkehr in Nutz - und
Zuchtvieh aufrechtzuerhalten. Bei Beginn der Bewirtschaftung
der Viehbestände erließen die meisten Bundesstaaten, vielfach sogar
einzelne Provinzen und selbst Kreise, Ausfuhrverbote mit der Begrün-
dung, daß sie jede Verminderung der ihrer Bewirtschaftung unterstellten
Viehbestände vermeiden müßten, wenn sie in der Lage sein sollten,
das ihnen aufgegebene Lieserungssoll auch tatsächlich zu erfüllen.
Dieses Vorgehen, das die in jahrelanger Entwicklung eingetretene
Arbeitsteilung in der Viehhaltung gefährdete, mußte beseitigt werden,
wenn nicht weite Gebiete, die auf Zufuhr von Nutz- und Zuchtvieh
dringend angewiesen waren, in ihren Betrieben zu nngunsten der
ganzen Wirtschaftsführung Schaden leiden sollten. Die Reichsfleisch-
stelle schlug daher mit Rundschreiben vom 28. Juni 1916 den Bundes-
staaten vor, in eine Regelung des Verkehrs mit Nutz- und Zuchtvieh
auf folgender Grundlage einzuwilligen:

Die ausgeführten und eingeführten Viehmengen werden der
Reichsfleischstelle angemeldet, die die erfolgte Viehverschiebnng in
nachstehender Weise berücksichtigt: Bei der Errechnung der Umlage
werden dein Ausfuhrgebiete die zur Ausfuhr gelangten Tiere seinem
bei der letzten Erhebung ermittelten Viehbestände über 3 Monate zu-
gezählt, so daß der Errechnung ein Viehbestand zugrunde gelegt wird,
der vorhanden wäre, wenn die Ausfuhr tatsächlich nicht stattgefunden
Hütte. Hiernach wird nach dem bereits geschilderten Verhältnis
umgelegt, d. h. es wird für den Viehbestand des Bundesstaates nach
dem Umlageschlüssel das Lieserungssoll berechnet. Von der hiernach
zu liefernden Schlachtviehmenge wird aber die Zahl des ausgeführten
Zucht- und Nutzviehs abgezogen, so daß sich die Anforderungen an
Schlachtvieh um die Zahl des ausgeführten Nutzviehes ver-
ringern. Umgekehrt wird beim empfangenden Bundesstaate das ein-
geführte Nutzvieh zunächst von der durch die Zählung festgestellten
Gesamtzahl des Rinderbcstandcs über 3 Monate abgezogen und dann
        <pb n="49" />
        ﻿47

nach Errechnung der Schlachtviehumlagc der aufzubringenden Vieh-
menge hinzugezählt. Auf diese Weise sind die Gebiete, die in Friedens-
zeiten Nutz- und Zuchtvieh ausführen, in der Lage, dies auch jetzt
zu tun, ohne befürchten zu müssen, daß ihre durch die Ausfuhr ver-
ringerten Viehbestände bei der Schlachtviehumlagc dann allzu stark
herangezogen werden.

5.	V i eh - und Flei s ch ei u fuh r. Fleisch-
b c w i r t s ch a f t u n g.

Durch Bundesratsverordnung vom 18. März 1916 (R. G. Bl.
Seite 175) ist die Einfuhr von Vieh, Fleisch und Fleischwaren aus
dem Auslande in den Händen der Z e n t r a l - E i n k a n f s g e s c li-
sch a f t zentralisiert. Durch Bekanntmachung vom 24. Dezember 1916
(R. G. Bl. Seite 1431) wurden auch Wild, Geflügel und Wild-
geflügel dieser Zentralisation unterworfen.

Die Verteilung des aus dem Auslande eingeführten Schlacht-
viehes und Fleisches einschließlich der Fleischwarcn ist eine der Auf-
gaben der Neichsfleifchstelle. Die Menge der in Betracht kommenden
Einfuhren ist starkem Wechsel unterworfen, je nach der Abgabcfähigkeit
und dem Abgabebedürfnis der für die Einfuhr in Frage kommenden
Länder. Die Einfuhr verwendet die Reichsfleisch stelle dazu, um
einen Reservebestand an Fleisch zur schleunigen Aushilfe in beson-
deren Fällen anzusammeln, einzelnen Teilen des Reiches bei vor-
übergehender Schwierigkeit in der Ausbringung von Schlachtvieh
außerordentliche Zuschüsse zu gewähren, allerdings nicht, ohne daß
diese Zuschüsse dem betreffenden Bundesstaate ans seine späteren Lie-
ferungen angerechnet würden, und für andere besondere Anforderungen.
So war es möglich, im Sommer 1916 vor Durchführung der gleich-
mäßigen Rationierung ans den Reservebeständen besondere Zu-
weisungen für Badeorte zu machen und diesen dadurch die Aufrecht-
erhaltung ihrer Betriebe zu ermöglichen. Für das Jahr 1917 reichen
hierzu die Reservebestände nicht aus, sie müssen auch für andere Not-
standsmaßnahmen geschont und bereitgehalten werden. Es ist dies
aber auch bei dem nunmehr durchgeführten System gleicher Ra-
tionierung durch die Ncichsfleischstelle nicht mehr nötig. Der Ersatz
erfolgt jetzt durch Ausgabe eines Vorschusses seitens des Bundesstaates,
dem der Badeort angehört, und durch Abrechnung zwischen den be-
teiligten Bundesstaaten auf Grund vorgeschriebener Ab- und An-
meldungen.

Eine Erweiterung erfuhren die Einfuhren aus dem Auslande
dadurch, daß auf Veranlassung der Neichsfleischstellc bestimmte Fleisch-
        <pb n="50" />
        ﻿48



teile neu ober in verstärktem Maße zur Einfuhr gebracht werden.
Diese naturgemäß nur zu unmittelbarem Verbrauche geeigneten Teile
kommen zur Verwendung, um in Gegenden mit starkem Bedarf an
Wurst, namentlich auch an Streichwurst, deren Herstellung weit über
das Maß hinaus zu verstärken, welches die Schlachtungen der be-
treffenden Orte erlauben würden.

Auf Anraten der Reichsfleischstelle sind die mit der unmittelbaren
Fleischverwertung betrauten Behörden (Landes- und Provinzialfleisch-
stellen, Kommunalverbände und einzelne Gemeinden) in großem
Umfang dazu übergegangen, eigene Zentralwurstereien
und Fleischverwertungsan st alten einzurichten. In
diesen wird durchweg ein gutes, sehr häufig ein mustergültiges
und preiswertes Erzeugnis hergestellt. Dieses Urteil wird
durch vereinzelte Bemängelungen in der Presse, die nicht durchweg
aus lautere Beweggründe zurückzuführen sind, nicht beeinträchtigt.
Durch die zentrale Verwertung wird nicht nur mit der starken
Steigerung der Erzeugung dem vorhandenen sehr starken Bedürfnis
der Bevölkerung nach Wurst, welche wegen des geringeren Preises,
des größeren Volumens und der leichteren Teilbarkeit und
Verwendbarkeit von vielen Kreisen dem Frischfleisch vorgezogen
wird, entsprochen; es wird durch sie auch die Verwertung
an sich einwandfreien, zur Verwertung als Frischfleisch aber z. B.
wegen Magerkeit weniger geeigneten Viehes in zweckdienlicher
Weise ermöglicht. Bei der durch die Verhältnisse notwendig
gewordenen Zuteilung der Schlachttiere oder des Fleisches an die
Schlächter wäre die Zuteilung eines solchen Tieres oder seines
Fleisches zur unmittelbaren Ausgabe an die Versorgungsberechtigten
eine Unbilligkeit. Ferner wäre die Verwertung zur Wurstbereitung
durch den einzelnen Schlächter ebensowenig möglich, wie die Her-
stellung einer guten Wurst aus den dem einzelnen Schlächter zu-
fallenden wenigen Abfällen und Eingeweiden, während im
zentralisierten Betrieb ein richtiger Ausgleich und damit eine geeignete
Zusammensetzung des Wurstgutes sich unschwer finden läßt, wie auch
die volle Ausnutzung aller verwertbaren Teile des Tierkörpers im
zentralisierten Betriebe leichter möglich ist als im Einzelbetriebe, dem
in der Woche nur ein Tier oder ein Teil eines Tieres zugewiesen
wird, und dem unter den jetzigen Verhältnissen die Möglichkeit fehlt,
die ihm überwiesenen Abfälle durch Einkauf anderer für die Wurst-
herstellung zu verbessern. Meistens war es möglich, bei Schaffung solcher
zentralen Anstalten sich vorhandener stilliegender Fleischwarenfabriken
zu bedienen, aber auch in anderen stilliegenden Betrieben erfolgte die
        <pb n="51" />
        ﻿49

Einrichtung in oft überraschend gelungener Weise. Die Zahl dieser
Betriebe ist noch jetzt in ständigem Steigen Begriffen; die mit ihnen
gemachten Erfahrungen sind günstig.

6.	S ch l u s; b e m e r k u » g e u.

Es steht außer Zweifel, daß die Organisation der Fleisch-
versorgung ihre besonderen Schwierigkeiten bietet. Sie läßt sich nicht
ausbauen wie beispielsweise die Organisation der Brotversorgung.
Getreide kann man als Stapelware beliebig lagern und hinschassen,
wohin man es will. Man kann frühzeitig abnehmen, was erst später
verbraucht werden soll. Man kann es leicht loslösen von der Gegend,
aus der es stammt. Bei den Viehbeständen ist eine Herauslösung
aus ihrem Wirtschastskreise vor der Entnahme zur Erfüllung der
Umlage eine Unmöglichkeit. Bis zum letzten Zeitpunkt muß das Vieh
an der Stelle bleiben, wo es das Futter ausnützt, und wo seine täg-
lichen Erzeugnisse, Milch und Dünger, verwertet werden müssen. Auch
der Transport muß mit Beschleunigung und unter Vermeidung jeder
Stockung durchgeführt werden, da die Tiere bei längeren Trans-
porten erheblich an Gewicht verlieren.

Aus diesen Umständen ergibt es sich, daß eine ausschließlich zen-
trale Organisation für die Fleischbewirtschaftung nicht in Frage
kommen konnte. Die für das Reich geschossene Organisation, die
Reichsfleischstelle, mußte im wesentlichen dazu dienen, die grund-
legenden Berechnungen sowohl für die Aufbringung als auch für die
Verteilung des Schlachtviehs aufzustellen, die nötigen Anordnungen
für die Aufbringung und Verteilung des Schlachtviehs zu geben und
deren Durchführung zu überwachen, ausgleichend und helfend da ein-
zutreten, wo es notwendig erschien, und auf die wirtschaftlichste Aus-
nutzung des Fleisches und der sonstigen als Nahrungsmittel verwert-
baren Teile der Schlachttiere hinzuwirken. Die Landessleischstellen
und die ihnen unterstellten, für diesen Ziveck eigens ins Leben
gerufenen Organisationen dagegen haben je nach der wechselnden
Leistungsfähigkeit der Verwaltungsgebiete für eine ständig geregelte
Viehaufbringung zu sorgen und müssen andererseits die für den
Bundesstaat überwiesene Schlachtviehmcnge je nach den Bedürfnissen
auf die einzelnen Aufbringungsbezirke und -orte untervcrteilen, die
kommunale Bewirtschaftung des Fleisches überwachen und in die
richtigen Bahnen leiten. Nur durch eine Dezentralisierung der Be-
wirtschaftung, die bis zur Gemeindebehörde hinuntergeht, läßt es sich
erreichen, dauernd die für den Gesamtbedarf gestellten Anforderungen

Hefi 17/ts;i9	'	4

)
        <pb n="52" />
        ﻿zu erfüllen und durch zweckmäßige Bewirtschaftung des für die eigene
Versorgung zur Verfügung stehenden VieheS eine möglichst weit-
gehende Ausnutzung zu erreichen.

Wenn es geglückt ist, die Fleischversorgung in einer immer mehr
befriedigenden Weise zu regeln, so liegt dies daran, daß cs der Neichs-
stelle gelang, in verhältnismäßig kurzer Zeit wertvolle Erfahrungen
zu sammeln und eine Regelung zu treffen, die jedem das Seine gibt,
und daß sich anderseits die zuständigen Landes- und Kommunal-
behörden in Zusammenarbeit mit der Reichsstelle ihren ver-
antwortungsreichen Aufgaben gewachsen zeigten und die Methoden
der Fleischbcwirtschaftung bis hinunter zur Ausgabe des Fleisches an
den Verbraucher immer bester gestalteten. Manche hierbei gewonnenen
Erfahrungen werden auch nach dem Kriege nutzbringend für die
Allgemeinheit zu verwerten sein.
        <pb n="53" />
        ﻿IV.

Die Bewirtschaftung und Verbrauchsregelung
für Vieh und Fleisch im Kommunalverbande.

Von Siadtrat Dr. Hans Krüger, Dresden,

Mitglied des Vorstandes des Kriegsernährungsamts.

1. Vorgeschichte.

Der bisherige Verlauf der Dinge führte im Kriege bei allen
wichtigen Lebensmitteln vom freien Handel zur Reichsbewirtschaftung.

Im einzelnen Kommunalverbande kennzeichnet sich der erste Ent-
wicklungsabschnitt dadurch, daß man entweder den Handel frei ge-
währen ließ oder höchstens in Wettbewerb mit ihm Vorratspolitik
trieb, während die ziveitc Stufe der Entwicklung die der kommunalen
Verteilungspolitik auf der Grundlage der reichsrechtlichen Bewirt-
schaftung ist.

Dieser Werdegang ist auch beim Verkehr mit Vieh und Fleisch ,
vorhanden. Solange der Handel das Vieh kaufte und den Schlacht- J
orten zutrieb, kam höchstens die kommunale V o r r a t S p o l i t i k /
als Kriegsmaßnahme in Frage. Sie spielte bei Beginn des Krieges
die größte Rolle für die Verproviantierung der deutschen Festungs-
städte, für welche die Anhäufung großer Reserven für den Bc-
lagerungsfall geboten war. Einige von ihnen legten eiserne Bestände
in dauerhaft gemachtem Schlachtfleisch an, andere — wie Posen —
schlossen zahlreiche Verträge über den Zutrieb sämtlichen lebenden
Viehes des weiteren Vorgeländes für den Gefahrenfall. — Aber auch
außerhalb der Festungsstädte sind Vorräte an gefrorenem, gepökeltem,
gekühltem Fleisch schon sehr früh angelegt worden; Dresden hat
hiermit schon im August 1914 einen städtischen Flcischverforgungs-
ausschnß betraut, wobei cs allerdings zunächst nur Notreservcn für
Zeiten der Transportstockungen schuf.

Einen mächtigen Anreiz erhielt die städtische Vorratspolitik in |
der Zeit der zwangsmäßigen Schweineabschlachtung, die
i&gt;n Frühjahr 1915 zur Schonung der Kartoffel für die menschliche
        <pb n="54" />
        ﻿52

Ernährung nötig wurde und, so viel sie auch als „Schweinemord"
angefeindet worden sein mag, eine kriegswirtschaftlich durch die
spätere Entwicklung sehr gerechtfertigte Maßnahme darstellte. Es
wurde damals der Fleischüberschuß konserviert und den Kommunal-
verbänden die Pflicht auferlegt, nach Verhältnis der Bevölkerung
Vorräte in solchen Fleischdauerwaren anzulegen. Die Durchführung
litt allerdings unter der ungenügenden Preisbindung, die damals noch
nicht genügend entwickelt war; sie bewirkte infolgedessen durch die
starke Nachfrage eine ungerechtfertigte sprunghafte Erhöhung der
Schweinepreife.

Jni übrigen war der Handel bis zum Beginn des Jahres 1916
frei. Das Vieh wurde den Verbrauchsgebieten wie im Frieden zu-
geführt. Die natürlichen Wege und Verhältnisse wurden aber
mehr und niehr verschoben, weil einmal das Angebot sank —, die
Auslandseinfuhr fehlte fast völlig, die starke Pserdcaushebung machte
immer mehr Mastvieh zu Arbeitstieren —, und andererseits die
Nachfrage stieg: Die Heeresverwaltung war ein sehr zahlungs-
fähiger, starker Wettbewerber auf dem Markte, die bürgerliche Be-
völkerung griff mehr und mehr zum Fleischgenuß, als Kartoffeln
knapp wurden.und Brot in Höchstmengen zugeteilt wurde. Deshalb
stiegen die Vieh- und Fleischprcife, sehr zum Verdruß der Ver-
braucher. Die minderbemittelte Bevölkerung litt hierunter, zumal
auch'die städtischen Danerflcischvorräte, da sie unter gleichen Be-
dingungen wie im freien Handel erworben waren, hohe Einstands-
preise hatten.

Es würde damals allgemein als sehr unerwünscht angesehen,
dem Verbraucher auch das Fleisch rationsweise zuzuteilen. Man
war sich der erheblichen Schwierigkeiten, welche die lebendige Ware dem
entgegenstellt, bewußt; außerdem fehlte ein Zuteilungsmaßstab. Es
war zwar bekannt, daß der Fleischverbrauch im Frieden,
der ja in Deutschland höher war als in den meisten anderen Staaten,
etwa 1 kg auf den Kopf und die Woche betragen hatte; es war aber
kein Zweifel, daß diese Mengen von den überwiegenden Teilen der
ärmeren städtischen Bevölkerung und der Landbevölkerung niemals
verzehrt worden waren, während der Verbrauch der Wohlhabenden
und des Schank- und Gastwirtschaftsverkehrs den Löwenanteil gehabt
hatte.

Im Ansang verzichtete man deshalb wohl überall auf Ratio-
nierung und fetzte die kommunalen Danerfleischvorräte, unter Fest-
legung der Preise, in städtischen oder privaten Läden ab; hierbei ging
man oft sogar soweit, die Bevölkerung zum Ansammeln von Vorräten
        <pb n="55" />
        ﻿



53

aus diesem Verkauf, also zu dem später mit Recht so bekämpften Ern-
Hamstern, aufzufordern. Man nahm an, daß daurit der Verbrauch
ain besten gedeckt würde. DaS ist verständlich, weil damals niemand
mit völlig durchgreifender Bewirtschaftung des Fleisches auf Jahre
hinaus rechnete.

Das Reich begann Anfang 1916 durch Zusammenschließung deS
Viehhandels in Verbänden den Kampf um die Herrschaft auf dern
Viehnrarkte und über den Viehpreis aufzunehmen. Der Gründung
der Viehhanhelsverbände folgte die Festlegung der Schweinepreise
(BundeSratsverordnuug vom 14. Februar 1916) und schließlich die
Bestimmung der Höchstzahl der gewerblichen Schlachtungen (Bundes-
ratsvcrordnung vom 27. März 1916). Hierdurch wurde mit einen!
Schlage die Lage der Kommunalverbände völlig geändert. Der freie
Handel mit Vieh hörte auf. Die Kommunalverbände erhielten von
den staatlich bestimmten Stellen das Vieh, das der für ihren Bezirk
zugelassenen Schlachtungsziffer entsprach. Außerdem mußten sie
Kleinhandels-Höchstpreise für Schweinefleisch vorschreiben und den
Absatz ausländischer Fleischwaren regeln. Die Verordnung vom
27. März 1916 legte ihnen schließlich ganz allgemein die Aufgabe auf,
den Verkehr und Verbrauch hinsichtlich des
Schlachtviehfleisches zu ordnen.

Hiermit hat das Reich ein großes Wort gelassen aus-
gesprochen, dessen Erfüllung den Konununalverbänden nicht ohne
weiteres möglich war. Der Schlüssel für die Viehzuteilung', die Zahl
der gewerblichen Schlachtungen, stiinmte.zunächst mit dem Bedarf der
kommunalen Bezirke nicht, da früher einzelne Schlachthäuser für
mehrere Bezirke, für Heeres-, Marine-, Schiffsproviantbedarf,
Konservenfabriken u. dergl. geschlachtet hatten. Während deshalb in
Städten wie Hamburg die schlüsselmäßige Lieferung den Bedarf sehr
gut deckte, ohne daß hierzu organisatorische Anstrengungen des Staates
nötig waren, entstand anderwärts ein großer Mangel. In den Groß-
städten des Ostens und Westens sowie in weiten Teilen Mittel-
deutschlands und später, als die Weidezeit den Auftrieb verringerte,
auch Süddeutschlands setzte das „Anstellen" nach Fleisch ein. Da die
Kommunalverbände den Verbrauch gleichwohl regeln sollten, mußten
sie nunmehr dem R a t i o n i e r u n g s p r o b l e m nähertreten.

Für dieses lagen die technischen Erfahrungen der Brot- und
Mehlverteilung und besonders der Butterverteilung, die in ähnlicher
Weise mit zu knappen Mengen zu rechnen gehabt hatte, vor. Dagegen
war man über die mögliche Rationshöhe lange sehr im Zweifel:
einerseits schwankte die tatsächliche Erfüllung der schlüsselmäßigen

:
        <pb n="56" />
        ﻿54

Viehzuteilung aus natürlichen Gründen sehr, anderseits wußte man
nicht, ob alle Verbraucher den vollen Anteil wirklich beanspruchen
würden, und schließlich fehlte überall die Erfahrung, welche Höchst-
ausbeutc aus dem lebenden Vieh durch vollste Ausnutzung des
Schlachtgewichts, Verwertung von Blut, Eingeweide und Abfällen
durch Verwurstung u. dergl. zu erzielen und wie diese vor etwaigen
Durchstechereien einzelner Metzger schließlich dem Verbraucher sicher-
zustellen wäre.

Die tatkräftigsten Versuche unternahmen süd- und mitteldeutsche
Staaten, die Wochenrationen von 600 bis 800 g auf den Kopf durch
Fleischkarten sicherzustellen suchten, bald aber sahen, daß dies
zu hoch gegriffen war und das „Anstellen" nicht hinderte. Letzteres
wurde zuerst in Sachsen wirkungsvoll nach dem Muster der „Butter-
kundenliste" durch F l e i s ch k n n d e n l i st e n bekämpft, wobei
allerdings nicht eher Friede eintrat, als bis in der Zuteilung des
Schweinefleisches eine regelmäßig wechselnde Abholung eingeführt
wurde. Selbstverständlich ergab sich in Sachsen sofort, daß mit der
Kundenliste nur ein Teil der ausgegebenen Fleischkarten beliefert
werden konnte, der Rest war wertlos.

Inzwischen war die Regelung der R i n d e r h ö ch st p r e i s e
(Juni 1916) durch die Viehhandelsverbände erfolgt und das
Kriegsernährungsamt (Mai 1916) gegründet worden.
Letzteres nahm sich sofort der verworrenen Lage der Fleischverteilung
in doppelter Richtung an.

Zunächst verbesserte es mit der Reichsfleischstelle ständig die
schlüsselmäßige Mehzuteilung, indem es den bestehenden Schlüssel ver-
j eheste; ferner entschloß es sich zu der Einführung der
Reichsfleischkarte. Diese bildete mit der gleichmäßigen
Beschränkung der Wochenkopfanteile in Zukunft die Grundlage für
die Viehverteilung: es konnte nun der Verbrauch für jeden Bezirk
nach Verhältnis der Bevölkerungszahl errechnet und die Lieferung
nach der Zahl der früheren gewerblichen Schlachtungen fallen gelassen
werden. Dabei wurde der Verbrauch — entsprechend den Erfahrungen
in Bagern, Sachsen usw. — auf 250 g auf den Kopf iinb die Woche,
für Kinder bis zu 6 Jahren 125 g, beschränkt.

Mit dem 1. Oktober 1916 konnte die Reichsfleischkarte und mit
ihr der neue Viehzuteilungsschlüssel in Kraft treten. Damit fielen
j die bisherigen kommunalen und staatlichen Einzelfleischkarten zu-
gunsten der freizügigen Reichsfleischkarte, und damit war auch die
Grundlage geschaffen, auf der sich dann tatsächlich die gleichmäßige
Fleischversorgung immer günstiger hat entwickeln können.
        <pb n="57" />
        ﻿55

2. Die Reichsfleischkarte.

Die Verordnung vom 21. August 1616 über die Regelung des
Fleischverbrauches ist seitdem die Grundlage der kom-
mun a l e n F l e i s ch v e r t e i l u n g s p o l i t i k. Sie regelt sür
diese folgende Fragen:

rr) den Umfang der Fleischbewirtschaftung,

b)	den Umfang des Kreises der Versorgungöbercchbigten,

c)	die Ausgestaltung des Kartenwesens.

a) Umfang der Bewirt s cf) a f t u n g.

D e m R a t i o n i e r u n g s z w a n g c d u r ch d i e Fleisch-
karte unterfallen nach Z 1 der Verordnung das Muskel-
fleisch des Rindviehs, der Schafe, Schweine, Hühner, des Rot-,
Dam-, Schwarz- und Rehwilds, ferner Speck, Rohfett, die Ein-
geweide des Schlachtviehs und ebenso „zubereitetes" Schlachtvieh-
fleisch und Wildbret einschließlich Wurst, Fleischkonserven und
sonstiger Dauerwaren aller Art. Dies gilt für Ware in-
ländischer wie ausländischer Herkunft völlig gleichmäßig.

Der Z 1 gibt in Absatz 2 die einzelnen geringwertigen Teile
(Abfälle) an, die nicht kartenpflichtig find.

Hiernach erstreckt sich der Reichskartenzmang zunächst nicht auf
Ziegen, Hasen, zahmes Geflügel (außer Hühnern) und Wildgeflügel,
Kaninchen und Pferde. Insbesondere wollte man das sogenannte ^Klein-
vieh" nicht kartcnpflichtig machen, da hier eine Kontrolle der Haltung,
Ablieferung und des Eigenverbrauches der Tierhalter versagen müßte,
auch die Anrechnung auf die Karte große Schwierigkeiten bereitet hätte,
weil Hasen, Enten, Gänse und dergl. meistens in ungetrennten Stücken
gehandelt wurden und bei der geringen Wochenmenge der Karte die
Anrechnung die Haushaltungen vom Genuß jener Dinge notwendig
ferngehalten hätte, so daß sie von vornherein nur in Gastwirtschaften
zu haben gewesen wären.

Lediglich bei den Hühnern, zu denen auch Kapaunen nnd
Pnlarden, nicht aber Trut- und Perlhühner gerechnet wurden, schreckte
man vor diesen Schwierigkeiten nicht zurück, um ihre Abschlachtung
im Interesse der Eiererzeugung möglichst zu erschweren.

Im übrigen erfaßte § 1 auch unter „Rohfett, Konserven und
Dauerwaren" kartenpflichtige Waren nur dann, wenn sie aus karten-
pflichtigem Frischfleisch hergestellt waren. Die Reichskartenpflicht
bestand also nicht für Gänsefett, Gänseleberpastete, Pferdefett
und dergl.
        <pb n="58" />
        ﻿56

Der Grundsatz über den Umfang der Kartenpflicht wurde ergänzt
durch § 11 der Verordnung, der Fleisch aus Notschlachtungen, das
bei der Fleischbeschau für minderwertig oder nur bedingt tauglich
erklärt wird, ebenfalls für „kartenfrei" erklärte, da man fürchtete,
dieses Fleisch bei Anrechnung auf Karten nicht absetzen zu können.

Diese grundlegenden Vorschriften finden indessen ihre Ein-
schränkungen in verschiedener Richtung, was für die kommunale
Bewirtschaftung von größter Bedeutung ist:

Zunächst stellt § 2 fest, daß landesrechtlich der Kreis der Karteu-
pflicht beliebig erweitert werden kann. Die einzige Grenze ist hierbei,
daß die Höchstmengen für den Verbrauch der schon nach Reichs recht
kartenpflichtigen Sorten hierbei nicht erhöht werden dürfen. Eine
besondere Zuteilung landesrechtlich kartenpflichtig gemachten Fleisches
neben oder außer jener Höchstmengc des Fleisches nach § 1 ist
also nicht untersagt. — Man nahm an, daß die Landesbehörden mit
dieser Vorschrift den Verkehr mit Hasen, Gänsen usw., gegebenenfalls
auch mit Pferdefleisch, regeln würden, soweit dies örtlich nötig und
zweckmäßig erscheinen würde. Das ist indessen nur vereinzelt für ge-
wisse Mengen von Auslandswarcn (Kaninchen, Hasen, Gänse) und
für Pferdefleisch geschehen. Es ist wenig von jener Ermächtigung
Gebrauch gemacht worden; nur das Ziegenfleisch ist in einer Reihe
von Staaten heute zum Schutze vor übermäßiger Abschlachtung karten-
pflichtig gemacht worden. Daß die Einbeziehung besonders bei Pferde-
fleisch in den Großstädten erwünscht und zulässig sei, ist vom Kriegs-
ernährungsamt später noch wiederholt betont worden. Die Stadt
Mannheim z. B. hat die Verteilung des Pferdefleisches an Minder-
bemittelte auf dieser Grundlage geordnet.

Eine andere Einschränkung führte später der Wunsch des KricgS-
ernührungsanites herbei, die Herstellung von Wurst, zur Ver-
besserung der Belieferung der Fleischkarten, möglichst zu erhöhen. Hier-
für find die nach § 1 Abs. 2 der Verordnung kartenfrei gelassenen Ab-
gänge minder beliebter Art wertvolles Material. Es ist deshalb
allen beteiligten Stellen aufgegeben worden, diese Dinge nicht in den
freien Verkehr gehen zu lassen, sondern zu verwursteu, womit sie in
der Hauptsache als „kartenfrei" verschwunden sind.

Schließlich ergab die Praxis sehr bald, daß die Vorschrift des
§ 11 über die Freigabe mindertauglichen Notschlachtungs-
fleisches zu wilden Zustünden führte. Die Notschlachtungcn
wurden willkürlich herbeigeführt, das Fleisch sehr leicht als bedingt
tauglich bezeichnet, um kartenfreies Fleisch zu erzielen. Dem schob
das Kriegsernährungsamt einen Riegel vor, indem es durch die
        <pb n="59" />
        ﻿57

Landeszentralbehörden vorschrieb, daß solches Fleisch ausschließlich
an besondere Verwertungsanstalten in kommunaler oder provinzreucr
Hand abgeliefert werden müsse, so daß eS in die öffentliche Hand kam,
die seinen weiteren Absatz nach § 2 der Verordnung (siehe oben)
regeln konnte. In den Großstädten geschieht dies durch den Freibank-
verkauf, der in Reihen und Nummern mit wechselndem Aufruf die
Kauflustigen berücksichtigt.

Hiernach ergibt sich für die Kommunen als Umfangder Be-
wirtschaftung, daß sie den Verkehr mit allein Schlachtvieh ein-
schließlich der sogenannten Schlachtabfülle und des notgeschlachteten
Fleisches, ferner den mit Großwild und Hühnern zu regeln haben,
wobei die Regelung frisches wie zubereitetes und dauerhaft gemachtes
Fleisch umfaßt. -Außerdem können sie die Bewirtschaftung auf alles
hiermit noch nicht erfaßte Fleisch erstrecken; letzteres kann ihnen
landesrcchtlich vorgeschrieben werden.

b) Umfang des Kreises der Versorgungs-
berechtigten.

Grundsätzlich ist jeder sich im Reiche Aufhaltende berechtigt, an
der Fleischversorgung seines Aufenthaltsortes teilzunehmen und
folglich Fleischkarten zu erhalten.

Für die Kommunalbehörden scheiden indessen die Ange-
hörigen des Heeres aus, soweit sie vom Heere verpflegt
werden. Diese dürfen nicht außerdem Fleischkarten erhalten.
Militärpersonen, die nicht von einer Truppe Verpflegung beziehen,
wie insbesondere die Urlauber, auch mit Verpflegungsgeldern auf
Selbstbeköstigung Angewiesene, fallen dagegen wieder den Zivil-
behörden zur Last.

Ähnlich steht es mit den Kriegsgefa n g e n e n und deren
Wachmannschaften, die kommunal dann versorgt werden müssen,
wenn sic ihre Beköstigung nicht aus einem Gefangenenlager erhalten,
was bei Einzelarbeitskommandos meistens nicht der Fall ist.

Aber auch nicht alle Zivilpersonen nehmen am Fleischkarten-
bczuge teil. Hiervon find vielmehr die sogenannten S e l b st -
versorger auszuschließen.

Selbstversorger sind Personen, die durch Hausschlachtung
oder durch Ausübung der Jagd Fleisch und Fleischwaren zum Verbrauche
im eigenen Haushalte gewinnen. Es wäre unnatürlich gewesen, ihnen
dieses Fleisch zu nehmen und sie dafür mit Karten zu versehen, ganz
abgesehen davon, das; in zahlreichen Landgemeinden nur Selbstversorger
und folglich keine Ladenfleischer vorhanden sind.
        <pb n="60" />
        ﻿Die Besonderheit der Selbstversorgung hat in der kommunalen
Fleischbewirtschaftung gewaltige Schwierigkeiten verursacht, die aber
heute als überwunden gelten dürfen. Sie kennzeichnen sich in den
folgenden Gesichtspunkten:

Die Gewinnung des Fleisches im eigenen Haushalte setzt nach
Z 9 Abs. 3 der Verordnung, der sich wieder auf die Vorschriften der
Bekanntniachung vom 27. März 1916 aufbaut, eine vorgüngige
Mästung für Schweine und Rindvieh (außer Kälbern) voraus. Um
Zweifel auszuschließen, setzt die Verordnung eine M i n d e st fr i st von
6 Wochen fest, in der jene Mästung „in eigener Wirtschaft" erfolgt
sein müsse. Der Wunsch, selbst zu schlachten, veranlaßte zahllose
Personen, dieser Vorschrift irgendwie rein formal zu genügen, indem
sie fremde Personen für Bezahlung mästen ließen (P e n s i o n s -
s ch w e i n e) oder das Tier in denkbar ungeeigneten Verhältnissen
(Garagen, Kellern usw.) 6 Wochen notdürftig im eigenen Hause hin-
fristeten. Letzteres hat volkswirtschaftlich vergeudend gewirkt, wenn
hierbei die mißhandelten Schweine eingingen oder ab- statt zunahmen.
Deshalb ist auch durch die Reichskanzler-Verordnung vom 2. Mai
1917 die Mästungsfrist mit Wirkung vom 1. Oktober 1917 an auf
drei Monate erhöht worden. Das „Pcnsionsschwein" ist schon immer
unzulässig gewesen und hätte nur unsozial wirken müssen, weil es
nur den Bemittelteren zugängig war.

Die Selbstversorgung geschieht gemeinhin für einen „Haushalt"
mit einer Mehrheit von Personen ; sie kann aber auch von mehreren
Personen verschiedener Haushaltungen als „g e m e i n s a m e
S e l b st v e r s o r g u n g" betrieben werden. Sie darf nur nicht
zum Pensionsvertrag ausarten. Das Kriegsernährungsamt hat ent-
schieden :

1.	daß gemeinsame Selbstversorgung vorliegt, wenn die Wirt-
schaftsführung der Tierhalter gemeinsam ist, also das
Schwein in einer Wirtschaft gehalten wird, die völlig ge-
meinsam von verschiedenen Personen betrieben wird. Dies
gilt bei mehreren Miteigentümern und Mitpächtern auch
dann, wenn einzelne dieser Personen nicht am Mästungsorte
selbst wohnen, solange sie nur die Wirtschaft mitbetreiben;

2.	daß gemeinsame Selbstversorgung auch dann noch möglich
ist, wenn nicht die ganze Wirtschaftsführung der Beteiligten
gemeinsam ist, sondern nur die Mästungswirtschaft gemeinsam
erfolgt. Zur Gemeinsamkeit der Mästung in diesem Falle
gehört, daß alle wesentlichen Vorgänge der Mästungen ge-
        <pb n="61" />
        ﻿59

meiufom durchgeführt werden, daß also das Tier gemeinsam
beschafft wird, der Stall gemeinsam bereitgestellt wird und
die Fütterung und Bedienung gemeinsam oder durch ge-
meinsame Organe durchgeführt wird. Es genügt also nicht,
daß sich Einzelne nur mit Geld- oder Futtcrbeschaffnngen
beteiligen. Diese Gemeinsamkeit setzt mithin eine nahe
wirtschaftliche Beziehung zu der gemeinsamen Schweine-
haltung voraus.

Das Kriegsernährungsamt folgert hieraus in einem besonderen
Schreiben an die Bundesregierungen folgendes: Die gemeinsame
Mästung liegt vor, wenn verschiedene Familien sie in einem für alle
nahe erreichbaren Stalle'durchführen. Sie kann auch dann noch vor-
liegen, wenn sich eine Anzahl von Personen zusammenschließt,
gemeinsam die Futtermittel aus Küchenabfällen zusammenbringt und
hiermit gemeinsam mästet. Wird jedoch der Kreis so groß, daß der
Einzelne jeden Einfluß auf die Schweinehaltung selbst verliert und
nur noch durch Zahlung von Geldbeiträgen oder Ablieferung von
Futtermitteln beteiligt bleibt, so wird der Kommunalverband die Vor-
teile der Selbstversorgung versagen müssen. Insbesondere wird sich
das empfehlen, sobald durch solche großen Gesellschaften mit einer
hauptsächlich pekuniären Beteiligung ein Vorrecht der bemittelten
Kreise geschaffen werden würde.

Heute verbietet insbesondere die Futtermittelknappheit von
selbst, daß die Mehrzahl der Schweine, die noch mästbar sind, etwa
den Bemittelten vorbehalten würde. Wo also die Gemeinde Futter
gewinnt, insbesondere durch die Sammlung von Küchenabfällen, wird
sie dieses zur Gewinnung fetter Schweine für die allgemeine Ver-
sorgung Aller ergreifen müssen. Etwas ganz anderes ist es, daß die
Gemeinde Krankenanstalten und ähnliche Betriebe zur Versorgung
der von ihnen zu beköstigenden Personen sowie gewerbliche Betriebe
zur Ernährung ihrer Angestellten und Arbeiter zur Selbstversorgung
mit selbstgemästeten Schweinen — seit der Verordnung vom 2. Mai
1917 kraft staatlicher Ermächtigung auch mit Rindern — zulassen
kann. Dies ist sozial nötig und segensreich. Auch diese Anstalten
und Betriebe müssen indessen die Vorschriften, insbesondere die
Mästungsfrist, die Einholung der Schlachterlaubnis und die An-
rechnung auf die Fleischkarten, beachten. Nur können für gewerbliche
Betriebe durch staatliche Erlaubnis kraft Ermächtigung des Prä-
sidenten des Kriegsernährungsamts Erleichterungen bei der Benutzung
fremder Ställe im Ausnahmefalle gewährt werden.
        <pb n="62" />
        ﻿Die Kommunalbehörden, haben an der Hand dieser reichlich
schwierigen Rechtslage ihrer Bevölkerung die Abgrenzung des Be-
griffes der „Selbstversorgung" deutlich zu machen gehabt. Dies
später in wesentlichen Begriffsmerkmalen wieder zu ändern hätte
bedeutet, alle Schwierigkeiten nochmals aufzurollen. Die Haus-
schlachtungsnovelle vom 2. Mai 1917 hat das deshalb unterlassen
und sich darauf beschränkt, die Mindestfrist für Mästung in der eigenen
Wirtschaft vom 1. Oktober 1917 ab wegen der oben geschilderten
Mißstände von 6 Wochen auf 3 Monate zu verlängern.

Die Kommunalverbände haben die Selbstversorgung ständig zu
überwachen, um den Ausschluß vom Fleischkartenbezuge durchzuführen.
Deshalb ist jede H a u s s ch l a ch t u n g von Rindern und Schweinen
genehmigungspflichtig. Die nur anzeigepflichtige Hausschlachtung
von Kälbern bis zu 6 Wochen und Schafen ist meistens landesrechtlich
aus Gründen der Vorsicht ebenfalls genehinigungspflichtig gemacht
worden. Die Verwendung von Wild und Hühnern zur Selbst-
versorgung ist nur anzeigepflichtig.

Neben der Prüfung der Gesuche um Hausschlachtungserlaubnis
auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen tritt die genaue
Ermittelung des S ch l a ch t g e w i ch t S durch zuverlässige
Vertrauenspersonen, worüber, weil hierbei eine wenig tatkräftige
Durchführung früher Mißbräuche offen ließ, die Verordnung vom
2. Mai 1917 den Landeszentralbehordcn schärfere Handhaben bietet.
Die Kommunalbehörden haben selbst das größte Interesse daran, alles
Schlachtfleisch aus Hausschlachtungen den Selbstversorgern richtig an-
zurechnen, um so die Versorgung der übrigen Einwohner leichter zu
gestalten. Über die Höhe der Anrechnung soll unter c) gesprochen
werden.

Es ist nach alledem die Aufgabe der Kommunalverbünde ge-
worden, den Kreis der Fleischkartenempfänger gegen die Militär- und
sonstigen Personen, die aus der Versorgung herausfallen, abzugrenzen
und die Selbstversorgerfrage zu regeln. Hierzu gehört die gewissen-
hafte Auszeichnung der Selbstversorger, der ihnen erteilten Schlacht-
genehmigungen, der angezeigten Schlachtgewichte und der Ver-
rechnung der Fleischkarten, je nach Zahl und Zeit, auf die sie den
Versorgten wegen der Hausschlachtungsvorräte zu entziehen find.
Die Nichtselb st versorger sind sodann ebenfalls für die
K a r t e n a u s g a b e zu registrieren, was genau wie bei der
Ausgabe sonstiger Lebensmittelkarten in besonderen Kommissionen
oder Karteien vor sich geht und deshalb für die vorliegende Betrachtung
        <pb n="63" />
        ﻿61

Besonderheiten nicht bietet. — Es muß noch erwähnt werden, dnh
die Gast- und Schankwirtschaften, Kantinen und dergl.,
Fleischkarten nicht von der Kommune erhalten, da sie für ihre Speisen
Abschnitte der Reichskarte von den Gästen abzufordern.haben. Dies
zwingt dazu, daß die vereinnahmten Abschnitte rückwärts mit ihnen zu
verrechnen und zu beliefern, worüber später gehandelt werden soll.

Schließlich ist erwähnenswert, daß die Versorgung in Kranken-
häusern und anderen geschlossenen A n st a l t e n von den Kommunen
anders als durch Fleischkartcn geregelt werden kann, wobei an den
Ersatz der Vielheit der Karten durch Gesamtbelieferung (Bezugs-
scheine und dergl.) gedacht ist.

e) Die A u s g e st a l t u n g des Kartenwesens.

Zunächst wurde die Rcichsfleischkartc durch die Verordnung vom
21. August 1916 und die Bekanntmachung des Präsidenten des
Kriegsernährungsamts vom gleichen Tage einheitlich geregelt. Sie
ist freizügig, gilt also im ganzen Reiche, muß aber allenthalben durch
ihren Aufdruck den ausgebenden Kommunalverband und die Woche,
für die sie Gültigkeit hat, erkennen lassen. Die W o ch e n g e l t u n g
ist eingeführt, um die genaue Zuteilung des Fleisches durch die
Fleischer zu erleichtern. Das Kriegsernährnngsamt hat hierzu
bestimmt, daß verfallene Karten im Interesse dieser Ordnung nicht
mehr beliefert werden dürfen. Dagegen kann einzelstaatlich die Vor-
ausverwendung für künftige Wochen zugelassen werden, was beim
Erwerb größerer Stücke (Wild, Hühner), bei Anrechnung auf Selbst-
versorgung und auch bei örtlichen Schwierigkeiten wöchentlicher Fleisch-
verteilung gegenüber notwendig sein kann.

Die Karten zerfallen für jede Woche in zehn Abschnitte ohne
Nennwertangabe. Letztere setzt das Kriegsernährungsamt fest. Bis
heute (Juni 1917) gilt die Bekanntmachung vom 21. August 1916,
d'e einen Zehntelanteil — 25 g Frischfleisch mit ein-
gewachsenen Knochen setzt. Letzterer Menge stehen gleich je 20 g
Schlachtviehfleisch ohne Knochen, Schinken, Dauerwurst, Zunge,
Speck, Rohfett oder je 50 g Wildbret, Frischwurst, Eingeweide,
Fleischkonserven einschließlich des Dosengewichts. Hühner (Hähne
und Hennen) werden mit 400 g Durchschnittsgewicht, junge Hähne
bis zu 1I2 Jahre mit 200 g Durchschnittsgewicht angerechnet.

Diese Gewichtszahlen sind bislang nicht verändert worden. Nur
kann jeder Kommnnalverband sie nach § 6 Abs. 2 der Verordnung
vorn 21. August 1916 zeitweilig bei ungenügenden Fleischvorräten
herabsetzen. Der Unterschied pon D a u e r - u n d F r i s ch w u r st
        <pb n="64" />
        ﻿hatte Zunächst zu Zweifeln geführt, worauf das Kriegsernährungsamt
entschied, daß „Dauerwurst" jede Wurst ist, die rein ans Fleisch oder
Eingeweiden oder Fett' besteht und durch Hängenlassen an der Luft
oder Räuchern verhältnismäßig wasserarm und dadurch auf längere
Zeit haltbar gemacht ist. Neuerdings ist das weiter auf alle auch
nur angeräucherten Würste ausgedehnt worden, die reine Fleisch-
würste sind, da für sic kein Anlaß zu bevorzugender Berechnung besteht.

Die Normalkarte von 250g wöchentlich (Fleisch mit
Knochen) kommt den bezugsberechtigten Personen zu, die über sechs
Jahre alt sind, während Kinder bis zum Beginn des Kalenderjahres,
in dem sie das sechste Jahr vollenden, nur die Hälfte dieser Wochen-
menge zugeteilt erhalten. — Diese Regelung hat im Laufe der Zeit
mehrere wichtige Erweiterungen erfahren.

Von vornherein war die Möglichkeit der Ausnahmcbewilligung
für Kranke offen gelassen. Hierfür hat später ein Runderlaß des
Kriegsernährungsamts vom 1. Februar 1917 feste Richtlinien ge-
geben, die für ambulante Kranke den Kommunalverbänden Spiel-
raum innerhalb ihres pflichtmäßigen Ermessens lassen und für öffent-
liche Krankenhäuser wenigstens Grundsätze ausstellen. Hiernach sollen
in letzteren Kranke mindestens 300 g wöchentlich an Fleisch erhalten,
soweit es sich nicht um kleine Kinder handelt, und vorbehaltlich des
vom Arzt zu ordnenden Ausgleichs des Verbrauchs unter den einzelnen
Patienten. Bei Lungenkranken wird jene Normalration auf 500 g
erhöht angesetzt, währeno Geisteskranke und Sieche, mit Ausnahme
der einer diätetischen Behandlung Bedürfenden, die Fleischration
der Gesunden erhalten. Das Rundschreiben gibt ferner Richtlinien
für das Verfahren mit ärztlichen Zeugnissen und das Lieferungs-
wesen für Krankenanstalten.

Weiter hat die Besorgnis, die Arbeitsfähigkeit der kriegswichtigen
Rüstungsindustrie zu erhalten, zu einer besonderen Anordnung
geführt, wonach den S ch w e r st a r b e i t e r n je 100 g wöchentliche
Sonderzulage, anderen Arbeitern kriegswichtiger Betriebe je 50 g
wöchentliche Sonderzulage, Bergarbeitern überdies 150 g Wurst
für die Ernährung unter Tage zuzubilligen sind. Die große
Schwierigkeit, die empfangsberechtigten Arbeiter abzugrenzen, sucht
ein Rundschreiben des Kriegsernährungsamts vom 28. Januar 1917
dadurch zu lösen, daß es die Bestimmung der kriegswichtigen Be-
triebe zu einer Aufgabe der Kriegsamtsstellen macht, die den Koni-
munalverbänden entsprechende Mitteilung zu geben haben, und die
errechnete Gesamtsonderzulage dem Betriebe selbst zur Verfügung
stellt, damit dieser sie den am angestrengtesten Tätigen — unter An-
        <pb n="65" />
        ﻿63

hörung bet Arbeitet selbst — jntoiiuueu lassen ober für sie besonbere
Fabrikspeisungen einrichten kann. Auf biesem Wege erübrigt sich bie
Ausgabe besonberer Zusatzkarten für Schwerstarbeiter im allgemeinen
völlig.

Die wichtigste Verschiebung in bet Fleischration brachte bet
16. April 1917 bet Allgemeinheit. An biesem Tage machte sich bie
Herabsetzung bet Brotration um etwa 25 v. H. bis zur nächsten Ernte
erforberlich, weil bie Vestanbserhebung vom 15. Februar 1917 er-
geben hatte, baß bie auf ben Erbrusch ber vorjährigen Ernte gesetzten
Hoffnungen sich nicht voll erfüllt hatten. Das Kriegsernährungsamt
hielt biesen schweren Eingriff nur für möglich, wenn Ersatznahrung
geboten würbe, als welche bank vorsichtiger Viehwirtschaft sich bas
Fleisch barbot. Man beschloß baher bie Erhöhung ber
Normalratiouvon250auf600xinberWoche.

Die Lösung bieser Aufgabe war auf verschiebenen Wegen
möglich, als beren einfachster zunächst bie entsprechenbe Änberung
ber Bekanntmachung vom 21. August 1916, also bie Verboppelung
bes Wertes für einen Zehutelanteil ber Fleischkarte, erscheinen konnte.
Dieser Weg würbe inbessen nicht gewählt. Der Bevölkerung mußte
einbringlich zum Bewußtsein gebracht werben, bäh bie Fleischzulage
ein Ersatz für bas Brot sei. Aus biesem Grnnbe sollte sie nicht zum
normalen Preise gewährt werben, welcher ber ärmeren BevölkerungS-
schicht bie Beschaffung bieses Ersatzes erschwert ober vereitelt hätte.
Das Reich entschloß sich baher zu einer Finanzmaßnahme größten
Stils, inbem es Mittel im Ilmfang von Hunberten von Millionen
Mark zur Verfügung stellte mit bem Zwecke, bie Zulage so weit zu
verbilligen, baß sie, minbestens mit Ausschluß ber Wohlhabenben,
etwa zum Preise bes wegfalleuben Brotteils erworben werben konnte.

Auch biese Maßnahme, bie folgerichtig eine besonbere Zusatzkarte
erforberte, konnte nur auf ben Schultern ber K o m m unal-
verbänbe als ber Ausführungsorgane aufgebaut
werben. Hierbei würbe biesen, um bie Hilfsmaßnahme zu einer
schnellen, einheitlichen unb wirksamen zu gestalten, keine Aufwenbung
eigener Mittel zur Pflicht gemacht, zumal bann zahlreiche Kommunal-
verbänbe sich zu einer Mitwirkung außerstanbe erklärt hätten. Es
würben ihnen lebiglich bie Durchführungsarbeiten zugemutet, inbem
ihnen 70 3js. Reichszuschuß auf ben Kopf unb bie Woche in Aussicht
gestellt würben, benen bie Einzelstaaten 10 als Ausgleichs- unb
Zuschußbetrag für besonbere Verhältnisse zulegen konnten.

Der Grunbgebanke ber Maßnahme war ber, baß bei einem
burchschnittlichen Preise für ein halbes Pfunb Fleisch (aller Sorten,
        <pb n="66" />
        ﻿64

nach Berliner Notierung) von etwa 1,10 Ji vom Kommunalverbande
die Zulage an etwa 4/5 der Bevölkerung unter Abrechnung des Zu-
schusses von 70 Hs mit rund 20 bis 18 Hs, also etwa dem Preise des
wegfallenden einen Pfundes Brot, gegeben werden sollte. Hierbei
war sich das Kriegsernährungsamt bewußt, daß bei der Kürze der für
die Organisation verfügbaren Zeit und bei der Tatsache, daß die Ab-
grenzung der wohlhabenden Minderheit nicht überall, wo sie noch
nicht bestand, in den Kommunalverbanden sofort einführbar war,
eine Zwangsregel für die Verbilligung nur bis zu gewissen Ein-
kommensgrenzen nicht durchführbar war. Es blieb deshalb der kom-
munalen Regelung überlassen, ob die Verbilligung um 70 Hs für
alle oder um einen entsprechend höheren Satz für einen Teil der
Bevölkerung verwirklicht wurde. Vorbedingung war die Einführung
einer besonderen, nur örtlich geltenden kommunalen
Z u s a tz k a r t e u n d d i e V e r b i l l i g u n g u m m i n d e st e n s
den R e i ch s z u s ch u ß. Die Kommunalverbände haben dem-
entsprechend die Frage, je nach ihren örtlichen Verhältnissen, ver-
schieden geregelt.

Die ganze Maßregel erreicht naturgemäß Mitte August 1917
mit der dann wieder einsetzenden höheren Brotration ihr Ende.
(Vcrgl. die Verordnung vom 22. Juli 1917 — Reick,Sgesctzblatt
S. 641).

Die Verrech n u n g der Selvstversorger-Ver-
branchsmengen auf die Fleischkarten bildet ein besonderes
Kapitel für sich. Die Regelung hatte bislang nach § 10 Abs. 3 der
Verordnung vom 21. August 1916 zu erfolgen. Diese Vorschrift
hat zu vielen Zweifeln Anlaß gegeben. Ihr Sinn, der inzwischen in
der Verordnung vom 2. Mai 1917 klarer gefaßt worden ist, war,
daß den Selbstversorgern eine Kopfmenge sichergestellt werden sollte,
die die Mühe der Mästung und Schlachtung belohnt und etwaigem
Gewichtsverluste bei Herstellung von Dauerwaren Rechnung trägt.
Deshalb sollte das Schlachtgewicht nur mit drei Fünfteln, beim ersten
Schwein im Jahre nur mit fünf Zehnteln auf die Karten angerechnet
werden. Dies bedeutet also, daß die Fleischkarte bei der Verrechnung
einen um zwei Drittel, beim ersten Schwein einen auf das Doppelte
erhöhten Wert hat, also crstercnfalls mit 416,6 g, lctzterenfalls mit
500 g zu verrechnen ist. Für die Zwei-Drittel-Berechnung ergibt
das nämlich folgende Formel:

? x --- 250 g,
        <pb n="67" />
        ﻿65

wobei x das auf die Karte entfallende Schlachtgewicht darstellt. X be-
trügt also 416,6 g oder fünf Drittel der Normalfleischkarte.

Die Behandlung der Selbstversorger verwickelte sich weiter, weil
diese den Wunsch hatten, nicht nur aus ihrer Hausschlachtung ju
leben, sondern auch teilweise anderes, frisches Fleisch zu beziehen.
Dies konnte nur geschehen, indem die Konnnunalverbändc die Vor-
räte aus der Hausschlachtung nur auf einen Teil der Flcischkarten-
lsezügc, aber entsprechend länger, verrechneten. Dann verblieben dem
Selbstversorger einige Fleischkarten im Haushalte (iLcilselbst-
vcrsorger.

AIs die weitergehende billige Fleischzulage einsetzte, vermochte
der Selbstversorgerhaushalt an ihr nicht teilzunehmen. Es ging
nicht an, auch für rund 18 Millionen Selbstversorger die Menge
'«etter zn erhöhen, eine Härte, die der einzelne Selbstversorger im
u ernden Genusse seiner größeren Vorräte tragen mußte. Nur
reilselbstversorger konnten teilweise an der kommunalen Zusatzkarte
teilnehmen (Verordnung vom 15. April 1917), soweit sic damit bis
zu 500 g Wochcnkopfmengc kamen.

vom

3- Die kommunale Regelung des Verbrauchs.

Wie unter II ausgeführt, befanden sich die Konnnunalverbändc
0	' Oktober 1916 ab einer bis ins kleinste ausgebauten formalen

^ n nung der Rationierung gegenüber. Es galt nun für sie, dafür
zu sorgen, daß der formalen Ordnung materielle Erfüllung werde,
rag a so jeden, das Leine möglichst zukomme.

^ 'st selbstverständlich, daß es nicht genügte, gewissenhaft den
Äs ^"^'berechtigten regelmäßig ihre Fleischkarten auszuhändigen,
^iim ^..langet eurer peinlich geordneten Bewirtschaftung hätte dies,
tatsächlich vielfach sofort eintrat, zu Ladenpolonäsen
„mit Fleischkarte" geführt, also wenig gebessert.

,	? KU \.Cn ^e^.n doleu, dem Verbraucher mit der Karte in

, er ,wn, und dein auf dem Bahnhof ankommenden lebenden Vieh,
mußte vielmehr eine vermittelnde Verteilungsorganisation
greisen.	ö

cin-

Bei der nachfolgende» Schilderung soll von de» einfachsten Ver-
hältnissen des p l a t t e n L a n d e s abgesehen werden. Dort genügt
es meistens, dem einzelnen Schlächter eine Schlachtung zu gestatten,
die genau überwacht wird und aus deren Ertrag die versorgungs-
berechtigte Einwohnerschaft des Dorfes ihren Anteil nach Verhältnis

froft 17/18)19
        <pb n="68" />
        ﻿66

ihrer Karten bezieht. Der Schlächter pflegt hierbei unmittelbar
beini Vichhalter zu kaufen, wozu- ihn der Viehhandelsverband oder
der Kommunalverband ermächtigt.

Ganz anders im großen Bezirke bei Hunderttauscnden
von Verbrauchern. Schon im Frieden brachte hier der Handel 90 bis
100 v. H. des Bedarfs in Gestalt von lebendem Vieh von weit her.
Gesundheitliche Gründe hatten zumeist zwar die Schlachtungen in
den Zentral-Bieh- und Schlachthöfen zentralisiert, sie blieben aber
eine Angelegenheit des einzelnen Schlächters, der nach Nnrfang der
Kundschaft schlachtete, sich die Preise berechnete und für Blut, Ein-
geweide, sonstiges Wurstgut, Abfälle, Haut, Gehirn und Knochen
bestmögliche Verwertung suchte.

Die Ausgabe für den großen Kommunalverband ging dahin,
möglichst genau die ihm knapp oder gar ungenügend zugeteilten
Schlachtungen so auszuwerten, daß höchstmögliche Befriedigung der
Verbraucher eintrat. Hierzu gehörte einerseits die genaueste Ermitt-
lung des Bedarfs und dessen Festlegung je auf eine Verteilungsmoche,
anderseits die schärfste Zuteilung der Befriedigüngsmittel, also der
Höchstausbeute, die ans dein angelieferten Vieh zu erzielen war.

Die Bedarfsermittlung konnte sich ohne große Mühe
an das sächsische Muster der Kundenlisten anschließen. Es
ist dies tatsächlich sofort in alle:i staatlichen Ausführungsvorschriften
empfohlen worden und hat sich fast überall, wenn auch nicht
ohne Widerstände, durchgesetzt. Das Verfahren beruht darauf, daß
sich jedermann bei betn von ihm gewählten Fleischer für gewisse Zeit
eintragen läßt, ivoraus ein Verzeichnis fester Kunden, die Kundenliste,
entsteht, in der jeder Kunde seine Nummer hat. Der Fleischer kann
dann wöchentlich im Voraus unter Entgegennahme der zum Bezüge
von Frischfleisch, Wurst, Speck usw. abgegebenen Flcischkarten-
abschnitte seinen Fleischbedarf berechnen, angeben und mit den Ab-
schnitten belegen. Dies vermeidet jedes Hasten und Drängen nach
der Ware, also jede „Polonäse". Bei wöchentlicher Zufuhr des
Bedarfs ist der Fleischer in der Lage, seine Kunden der Reihe nach zu
bedienen, wobei er ihre Nummern tageweise aufrufen (im Fenster an-
schlagen) und insbesondere die Zuteilung der Sorten abwechselnd
regeln kann, so daß Speck, fettes Fleisch und Wurst nicht beliebig,
sondern in fester abwechselnder Reihenfolge von den Kunden bezogen
werden. Hierfür kann der Magistrat leicht besondere Richtlinien geben,
wie er übrigens anderseits den Kundenlisteneintrag nachträglich Zu-
ziehender, vorübergehend Zuziehender (insbesondere Militärurlaubcr)
und die Löschung wegfallender Kunden besonders zu regeln bat.
        <pb n="69" />
        ﻿67

Dasselbe Listenverfahren ist im Sommer 1917 für die vorüber-
gehend gewährte kommunale Zusatzkarte mit dein Erfolge geint
worden, daß diese überall reibungslos beliefert werden konnte.

Abweichende Regelungen ergeben sich nur bei der Zuteilung der
oben behandelten besonderen S ch w e r st a r b e i t c r z u l a g e n.
Nach der Absicht des Kriegsernährungsantts sollten diese nicht im
Schlächterladen zu haben sein, da sie dann nicht sicher dem bedachten
Nüstungsarbeiter zugute gekommen wären, der sie nach Befinden der
Familie hätte überlassen können. Das Fleisch für diese Zulagen sollte
vielmehr de» Rüstungsbetriebcn selbst zugehen, die cs folglich unter
Übergehung des Kleinhandels und der Kartenfrage unmittelbar zur
Speisung der Bedachten verwendeten.

Besonderheiten bot die Befriedigung des Bedarfs der G a st -
und S ch a ii k b e t r i e b c. Diesen muhte Gelegenheit _ geboten
werden, die den Gästen abgenonrmeneu Fleischkartenabschnitte dem
Metzger ebenfalls zur Kundenlistc anzumelden. Besonders im Anfang
führte das leicht dazu, daß bei knappem Vorrat die Gastwirtschaften
am ehesten und besten bedient wurden, da sie die größten Abnehmer
ivarcn, so daß hinterher einzelne Verbraucher ganz oder teilweise
leer ausgingen. Dies wurde von einzelnen Städten dadurch ver-
hindert, daß sie für jeden Gastwirtschaftsbetrieb Höchstmengen (Kon-
tingente) einführten, von anderen so, daß sie die Gastwirte aus eine
besondere Knndeiilistc verwiesen, deren Befriedigung erst an die Reihe
kam, wenn die Einzelverbraucher ihren Mundteil erhalten hatten.

Eine ganz wesentliche Bedeutung erhielt die Kundenliste mit der
Rücklieferung der Fleischkartenabschnitte der eingetragenen Kunden
in der Zeit der „verbilligten" F l e i s ch z u l a g c. Hier
innßte das Rätsel gelöst werden, wie die Verbilligung mit den
Fleischern abzurechnen war. An vielen Orten forderte man Vorlage
der kommunalen Kartenabschnitte der Besteller, um dann von vorn-
herein das hierzu nötige Fleisch dem Metzger sofort billiger abzugeben,
1° daß jede weitere Abrechnung mit ihm unterblieb. Anderwärts
beließ man cs bei den alte» Preisen, verlangte, daß der Metzger gegen
Kommnnalkartenabschnitte billiger lieferte, und vergütete ihm sodann
die Abschnitte mit dem Verbilligungssatze. Hierbei ist zu beachten
gewesen, daß in G a st -und S ch a n k w i r t s ch a f t e n die Ver-
billigung im Sinne der Zusatzkarte rein technisch unausführbar ist.
Wo also in solchen Wirtschaften gegen die Züsatzkarte Fleischspeisen
abgegeben werden durften, mußte dafür Sorge getragen werden, daß
der Betriebsinhaber auf die — etwa zu besonderer Kundenlistc oder
gar Amtsstelle — znrückgelieferten koininnnale» Abschnitte keine
        <pb n="70" />
        ﻿68

Gcldrückvergütung erhielt. Hierbei war immer noch nicht aus-
geschlossen, daß mit den Abschnitten, die einen gewissen Wert dar-
stellten, vom Gastwirt Mißbrauch getrieben wurde, indem er sie etwa
verhandelte. Einzelne Städte schloffen das technisch aus, indem sie
vom Verbraucher die Voranmeldung der Karten beim Metzger vor
der Geltungswochc, also so zeitig forderten, daß innerhalb der
Gcltungswoche verhandelte Abschnitte nicht mehr mit Erfolg anzu-
bringen waren. Sicherer gingen die Städte, die kurzerhand der
Kommunalkarte iu den Gastwirtschaften jede Geltung absprachen,
womit jeder etwa denkbaren Durchstecherei zwischen Gastwirt und
Metzger vorgebeugt war.

Der sonach durch das Kundenlistensystem ermöglichten genauen
WochenbedarfSermittclung hatte die Lieferung des nötige»
Schlachtviehfleisches zu entsprechen. Der Regelzustand war, daß
der einzelne Fleischer sich das nötige Stück Vieh oder mehrere
Stücke erwarb und auf eigene Rechnung schlachtete.
Hierbei ließen es zahlreiche Kommunalverbände bewenden. Diese
Form der Bedarfsdeckung zeitigte aber große Nngcnauigkeitcn. Das
Lebendgewicht eines Tieres läßt sich allerdings genau angeben, die
Schlachtausbente läßt sich jedoch vor dem Abschlachten nur schätzen.
Sie hängt vom Alter, Futterzustand usw. ab und schwankt ganz be-
trächtlich. Dazu kommt, daß der Schlächter die Ausbeute durch eigene
Geschicklichkeit und guten Willen stark beeinflussen kann. Jede
Schlachtung ergibt Blut, Innereien, Abfälle, Knochen usw. Die
Frage, wie die Knochen den Kunden zugewogen werden und in welchem
Maße die als Wurstgut verwendbaren Teile wirklich zu Wurst ver-
wendet werden, ist geradezu „Vertrauenssache". Bekanntlich kann
zudem Wurst durch Zusätze aller Art gestreckt oder in sehr einwand-
freier Fleischgualität hergestellt werden. Schließlich vermag auch der
einzelne Fleischer das Frischfleisch zu räuchern und dergl., was eben-
falls die schließlichc Gewichtsansbeute beeinflußt.

Die einfache Zuteilung von lebendem Vieh vermag infolgedessen
eine genaue Verrechnung auf die angemeldeten Fleischkarten nicht
zu bewirken, sondern muß das durch rohe Schätzung ersetzen. Hierin
liegt für den Fleischer eine starke Versuchung zu geringer Ausbeute,
um mehr zu erhalten, oder zu hoher Ausbeutung, um Fleisch übrig
zu behalten. In jedem Falle pflegt es dazu zu führen, daß der
Kommunalverband mehr Tiere braucht, um den Gesamtbedarf zu
decken, als andere mit genauer arbeitendem Verfahren.

Letzteres Verfahren ist darin gefunden worden, daß die
Schlachtungen zentralisiert werden. Hier darf nicht
        <pb n="71" />
        ﻿69

mein ber einzelne Schlächter schlachten, sondern nur eine Zentralstelle.
Diese kann der Kommuualverband selbst sei» (städtische Regie) oder
die Gesamtheit der Metzger (Innung). Beide Arten finden sich
häufig. Diese einheitliche Zusammenfassung erfordert ein genügendes,
meistens vorhandenes Schlachthaus, genügendes Personal', das der
Innung entnommen werden kann, und eine eigene Kapitalgrundlage,
da ein erheblicher Geldumschlag und beträchtliche Unkosten zu decken
sind. Es muß also auch die entsprechende Buch- und Kassenführung
eingerichtet werden.

Ist dies alles beschafft, so läßt sich mit leichten Mitteln eine
Verteil ungszentrale anschließen, welche die Kartenau-
meldungen der Ladcnfleischer prüft, abrechnet und durch die ent-
sprechende Fleischzuteilung wöchentlich befriedigt. Hierbei ergibt sich
dann für jeden Fleischer eine Art Verrechnungsverkehr, bei dem ihm
Überschüsse gutgeschrieben werden können und begründeter Mehr-
verbrauch ersetzt werden kann. Damit ist das Höchstmaß an Ge-
nauigkeit erzielt.

Die zentrale Schlachtung erzielt ihrerseits die Abfälle, das Blut,
die Eingeweide usw. in eigener Hand und führt deshalb von selbst zur
Z e &gt;, t r a l w u r st e r e i. Letztere ist übrigens sogar in Städten
ohne Zentralschlachtung öfters üblich, indem von den Schlächtern
ans deren Einzelschlachtungen jene Wurstgüter zurückgefordert
werden. Es leuchtet ein, daß der erstere Weg einfacher und
sicherer ist.

Die Zentralwursterei ist in der Lage, zur Herstellung der Wurst
(städtische Wurst, Einheitswurst, Kriegswurst) alles wirklich ein-
wandfrei zu verwenden, was hierzu anfällt. Auf diesem Wege ist der
Vergeudung von Blut, Abfälle» und dergl. vorgebeugt. Insbesondere
können alle Riuderschlachtabfällc mit Schweinefett zusammen zu
brauchbarem Wnrstgut verwendet werden. Das sichert eine Höchst-
ausbeute, welche die Befriedigung aller Fleischkarten mehr und mehr
erleichtert.

Es steht durch Erfahrung fest, daß auf diesem Wege viele Ge-
meinden 250 g Wochenkopfmeugcu glatt erzielt haben, obwohl ihnen
rechnerisch weniger Gesamtschiachtvieh und damit Ausbeute auf de»
^opf der Bevölkerung zur Verfügung stand als anderen Städten, die
wit verhältnismäßig' höheren Viehmengen doch nicht die Austeilung
lener 250 g zu Wege brachten. Das wird oft bei der Beurteilung
ber Fleischverteilung sehr zu Unrecht übersehen.

Es muß indessen hierbei erwähnt werden, daß die Innungen
und deren Organisationen (EinkansSzentrnlen, VerwertuugSgenosseii-
        <pb n="72" />
        ﻿70

schäften) sich meistens willig in den Dienst der großen kommunalen
Ausgaben gestellt haben und durch entsprechende Erziehung ihrer Mit-
glieder, ebenso auch durch eigene Zentralisierung des Schlacht- und
Wurstcreibctriebes, das Menschenmögliche geleistet haben. Sie haben
damit vielen großen Kommunen die ihnen völlig neue Riesenaufgabe
wesentlich erleichtert.

Die in dieser Weise vielfach geschaffene städtische Fiel s chbe -
wirtschaftung hat sich meistens sehr rasch in die neue Arbeit
gefunden und Vorbildliches geleistet. Es sei hierzu an Einzelheiten
folgendes ermähnt:

Die W u r st f a b r i k a t i o n hat sich bisweilen spezialisiert.
Neben guten Fleischwurstsorten hat man besonders preiswerte ein-
fachere Würste ans billigerem Wurstgut hergestellt, die ausschließlich
Minderbemittelten vorbehalten blieben (z. B. Straßburg).

Vielfach hat inan mit Erfolg sich bemüht, Streich fette
zur Behebung des Fett- und Brotaufstrichinangels aus den
Schlachtungen herauszuschlagen, indem man fette Teile des Schweins
durch Ausschmelzen auf Schmalzersatz verarbeitete (Mainz, Magde-
burg).

In zahlreichen Fällen haben die Städte sich der Entfettung
der Knochen angenommen und hieraus Speisefette neben
technischen Fetten erzeugt, ein Verfahren, das der Kriegsanüschuß
für L)le und Fette durch Belastung von 50 v. H. der an sich für die
Margarineerzeugung beschlagnahmten Fetterzeugnisse zugunsten der
Städte besonders anerkannt hat. Mit der Entfettung der frischen
Knochen hat man häufig die Entfettung vorgelochter Knochen ver-
bunden, die zu diesem Zwecke mit besonderen Sammelorganisationen
aus den Haushaltungen, Gastwirtschaften, Kriegsküchen und der-
gleichen herausgeholt werden. Letzteres Verfahren, das ebenfalls
wertvolle Fette gewinnt, verdiente noch viel weitere Verbreitung. Es
fallen hierbei naturgemäß auch noch technische Fette, Futtermehle
und schließlich zu Düngemitteln verwendbare Abfülle ab.

Bei der vorersichtlichen Betrachtung ist die Anliefe r n n g
des genügenden lebenden Viehes stets als selbstverständlich voraus-
gesetzt worden. Diese ist keine kommunale Ausgabe, sondern gehört
in das Tätigkeitsgebiet der staatlichen Viehaufbringungsstellen, die
besondere Betrachtung in diesen Heften (Heft 10 der „Beiträge zur
Kriegswirtschaft") gefunden haben. Es bleibt nur zu betonen, daß
der verteilende Kommunalverband als rein empfangender Teil auf
sie keinen Einfluß besitzt. Geringe Ausnahmen hiervon bieten —
        <pb n="73" />
        ﻿außer beim viehreichen ländlichen Bezirke, der sich selbst versorgt
in den Städten nur zwei Möglichkeiten.

Die eine ist die c i g e ne N i c h h a l t u n g. Für sie kommen
insbesondere städtische Güter in Frage, wie sie die meisten deutschen
Großstädte besitzen. Städtisches Vieh wird den Kommunen in An-
rechnung ans ihre Schlachtungszisfer belassen. Nur pflegen die
Mengen aus eigener Viehwirtschaft im Vergleich zum Bedarf nicht er-
heblich zu sein. Viele Städte haben im Kriege dem mindestens hin-
sichtlich der Schweine abzuhelfen gesucht und mehr oder weniger große
Schweinemnstanstalten angelegt. Hierzu führte sie nicht nur der
Fleischbedarf, sondern auch die Überlegung, daß in den Großstädten
unendliche Futterwerte, nämlich die städtischen K ü ch e n a b f ä l l e,
in den Müll und die Asche zu wandern und dort nutzlos zu verfaulen
pflegen. Allein mit den Küchenabfällen der städtischen Kranken- und
dcrgl. Anstalten, Massenspeisungen usw. konnten meistens beträchtliche
Mengen von Schweinen gemästet werden. Das ließ sich steigern
durch Sammlung der Küchenabfälle aus den Privathäusern, die heute
teils im Wege freiwilliger Sammelorganisation, teils auf Grund
besonderer Polizeiverordnungen häufig betrieben wird. Auch in den
Beseitigungsanstalten (Kadaver-Verwertungsanstalten, Abdeckereien)
der Städte werden hochwertige Fleischfnttermehle zu Mastzwecken
"zeugt.

Die andere Möglichkeit städtischer Viehzufuhr böten die so-
genannten S ch w eine m a st v e r t r ä g e. Der Staat verteilt das
shm zur Verfügung stehende beschlagnahmte Mastfutter durch be-
wudere Mästungsorganisationen, indem er diese gegen Hergäbe von
Futter mit Viehhaltern besondere Mästungsverträge abschließen
"ißt. Hiermit wurden und werden vorweg und in der Hauptsache
oie Schweine für den Heeresbedarf sichergestellt. Es sind aber auch
den Städten Lieferungen solcher Vertragsschweine zugeführt worden,
solange genügendes Futter vorhanden war, was seit einiger Zeit (ge-
schrieben im Juli 1917) nicht mehr der Fall ist. Die Städte selbst
haben ihrerseits eigene Futtermittel verwendet, um mit Organisa-
tionen ober Meistern solche Schweinelieferungsverträge zu schließen.
Die Lieferung der Tiere konnte für die Städte aus naheliegenden
Gründen keine Vermehrung der Biehanfuhr bedeuten, sondern mußte
ebenfalls auf die zugelassene Schlachtungsziffer verrechnet werden,
was nicht immer genügend gewürdigt worden ist. Immerhin brachte
sie den Städten sichere Anfuhren und wohlausgemästete Tiere, und
cö ist zu bedauern, daß der Mangel an Verteilungsfutter bis auf
weiteres den Abschluß weiterer derartiger Verträge unmöglich macht.
        <pb n="74" />
        ﻿



72

4. Die Preispolitik der Kommunalverbände.

Die Errechnung des Kleinhandels-Flcischpreises wird in diesen
Heften von fachmännischer Seite im folgenden (V.) Aufsatz besonders
untersucht und behandelt. Für die rein kommunalpolitische Be-
trachtung soll deshalb nur das Nachstehende hervorgehoben werden:

Jede Kommunalverwaltung, die praktische Preispolitik treiben
will, muß sich zuvörderst über ihre eigenen G e st e h u n g s k o st e n
klar werden. Die Selbstkosten des Schlachtfleisches setzen sich zu-
sammen aus den Kosten des lebenden Viehes zuzüglich aller Spesen
bis zur Schlachtung, den Kosten des Schlachtvorganges selbst und den
allgemeinen Verwaltungsnnkosten der Fleischvcrsorgnug. Die Summe
dieser Kosten stellt sodann den Einstandspreis der tatsächlichen
Schlachtausbeute dar, also des wirklich erzielten Schlachtgewichtes,
abzüglich der Gewinne aus sogenannter Nebenausbeute.

So einfach diese Grundsätze auszusprechen sind, so verwickelt
gestaltet sich ihre praktische Handhabung.

Die Kosten des lebenden Viehes liegen nur hinsichtlich der gesetz-
lichen S t a l l h ö ch st p r e i s e fest, die aber ihrerseits sich wieder
nach dem Lebendgewicht der Tiere und — bei Rindern — nach be-
stimmten Sorten, der Fleischergiebigkeit nach, abstufen. Zum Stall-
höchstpreise treten jedoch die Unkosten des Ankaufs
durch die Viehabnahmestellen und des Vers a u d S bis zum
Verbrauchsorte. — Erstere bestehen aus einer Reihe von Einzel-
provisionen. Die Einrichtung der Viehhandelsverbände beruht
darauf, daß ein auf Provision tätiger Aufkäufer, ein Provision be-
ziehender, die Bewertung und Verteilung des Viehes regelnder Ver-
trauensmann und schließlich der das Vieh aufbringende Kommunal-
verband bzw. ViehhandelSvcrband selbst an dieser Belastung teilhaben.
Bis zum April betrug die Gesamtbelastung durchweg 7 v. H. des
Stallpreises, seither b'/^v.H., vorbehaltlich der Erhöhung bei Kälbern.
Nach Wegfall der erhöhten Viehumlage im August 1917 wird eine
Gesamtprovision von 6 v. H. die Regel sein. — Die Kosten für die
Beförderung bis zum Bedarfsorte sind einerseits die tatsächlichen
Frachten, andererseits aber die Schäden, die durch den Gewichts-
verlust der Tiere während des Versands entstehe». Je länger die
Beförderung dauert, desto erheblicher ist dieser Transportschwund.
Hierbei sind die großen Verbrauchsmittelpunkte am übelsten daran,
die genötigt sind, sich ihr Vieh aus fernen Provinzen oder fremden
Bundesstaaten zuweisen zu lassen. Hier rechnet man mit lO v. H.
        <pb n="75" />
        ﻿73

Transportgesamtküsten für Schiveine, 5 v. H. für Rinder und etwa
2 v. H. für Kälber und Schafe.

Einfacher gestaltet sich für den Kommunalverbaud die Errechnung
der normalen S ch l a ch t n n g s k o st c u , zu denen die Kosten des
Personals, die Gebühren des Schlachthofs, die Schlachtverfichcrung
zu rechnen sind. I» der Praxis findet sich leicht der hierfür auf das
Pfund Schlachtgewicht nötige Normaläufschlag, der keine allzu
gewichtige Nolle spielt.

Die sonach vom Komiuunalverbande zu ermittelnden Gesamt-
kosten sind auf einen Normaldurchschnitt für jede Viehgattung zu
bringen. Sodann muß für die fernere Kalkulation die übliche
Schlachtgewichtsausbeute für jede Tiergattung ermittelt
werden. Hier kaun kein Maß für alle Zeiten gefunden werden; bei
verschlechtertem Mästungsznstand z. B. muß die SchlachtanSbeute
sinken. Bisher ergaben Schweine 85 bis 78 v. H., Kälber 68 bis
53 v. H., Schafe 65 bis 36 v. H., Rinder 55 bis 35 v. H. vom
Lebendgewicht an Schlachtausbeute. Jede Kommune errechnet an der
Hand ihrer Schlachthoferfahrnngen von Zeit zu Zeit die für die
Preisberechnung zugrunde zu legende Durchfchnittsausbeute.

Die Kommune kaun aber schließlich nicht einfach die Summe
aller Gestehungskosten, geteilt durch die Normalausbeute, als Abgabe-
preis für das Schlachtgewicht festsetzen. Sic hat hierbei vielmehr
noch zweierlei zu berücksichtigen. Zunächst ist von Bedeutung, daß
sjch das Schlachtgewicht beim Erkalten des Fleisches nicht nubeträcht-
klch vermindert, ein Verlust, den mau als „Warmgewichts-
Verlust" zu bezeichnen pflegt. Je länger das Schlachtfleisch
"hängt", also auskühlt, bis es an den Ladenfleischer gelangt, desto
erheblicher ist dieser Warmgewichtsverlust. Man kann täglich bis zu
Va v. H. des Schlachtgewichts als Verlust rechnen. Es ist sehr
wesentlich, ob der Ladenfleischer gut ausgekühltes Fleisch erhält; je
wehr dies der Fall ist, um so weniger braucht er seinerseits Gewichts-
verluste zu erleiden, um so weniger kann er also hierfür beträchtliche
Unkostenzuschläge fordern. — Gemeinhin pflegt mau den Zuschlag
von 3 v. H. für Schwund nach Eintritt des Erkaltens als beträchtlich
""d vorsichtig, berechnet auf etwa 6 Tage Aushang, zu betrachten.

Schließlich aber sind für die Kommune von Bedeutung aIl -
g r ni e i n e Zuschläge oder Abzüge zum Schlachtgewicht,
'velche die Preisberechnung immerhin beeinflussen.

Als Abzüge kommen zunächst die Gewinne für RebcnauS-
beute in Frage, also aus Verkauf des Fells, Gehörns, abzuliefernder
«ktte, des Wurstguts (Blut, Eingeweide). Hierfür pflegen vom
        <pb n="76" />
        ﻿

74

Einstandspreise bei Rindern 11 bis 30 v. H., Kälbern 13 bis 35 v. H-,
Schafen 12 bis 21 v. H. und Schweinen 4 bis 9 v. H. gutgeschrieben
zu werden.. Dabei ist es ein Fehler mancher Städte, für Wurstgut
nichts gutzuschreiben, also das Fleisch zu verteuern, um daun auffällig
billige Wurst abzugeben.

Als Zuschläge fcnmuen die Generalunkosten der Verteilungs-
zentrale in Frage. Diese können zunächst in ganz geringen Spesen
für Bürohaltung, Besoldung von Verteilnngsbeamtcn, Fleischkarten-
druck, Bekanntinachungskosten und dergl. bestehen. Anderseits ist
cs nicht unangemessen, die Generalunkosten für die Haltung von
Kühlhäusern und Gefrierräunien sowie von Fleischrücklagen für Not-
standszeiten hier einzurechnen. Im allgemeinen werden insgesamt
hierfür 3 6is 6 für ein Pfnnd nicht überschritten.

Völlig unangemessen würde es dagegen sein, Neingewinne ein-
zurechnen, selbst wenn diese auf anderem Wege der Volksernährung
zugeführt würden. Wenn z. B., wie es geschehen ist, die Abgabe von
Gemüsekonserven unter Einstandspreis aus das Fleisch geschlagen
wird, dann hört jede durchsichtige und vergleichbare Veranschlagung
des Fleischpreises auf.

Wenn nach alledem der Kommunaloerband den Preis errechnet
hat, zu dem er in der Lage ist, das Frischfleisch au die Ladenfleischer
(Fleischverkäufer) abzugeben, dann setzt die Preispolitik für
d e n K l e i n h a n d e l ein.

Der Kleinhandel muß heute, wo ihm üblicher Weise nur der
reine Fleischverkauf verbleibt, noch mit folgenden Kosten rechnen:

Zunächst hat er den sogenannten „Hauverlust" zu tragen, der
darin besteht, das; beim Auswiegen des Fleisches, insbesondere der
Knochcnbeigabe, Gewichtsverluste unvermeidlich sind, zumal übrig-
bleibende Knochen, so gern sie als Suppenknochen gekauft werden,
nur zu Höchstpreisen abzusetzen sind, die weit unter dem Fleischpreise
stehen. Der Hauverlust ist um so höher, je magerer ein Tier ist.
Hieraus erklärt sich, daß mancherorts 8 v. H. Hauvcrlust als
Mindestmaß gcfordct' werden, während andere Städte, insbesondere
wenn sie 3 v. H. Schwundverlust ans das Warmgewicht geben, mit
4 v. H. Hauverlust auskommen.

Weiter muß der Fleischverkäufer die allgemeinen Un-
kosten seines Ladens bezahlen, die insbesondere Miete, Personal,
Inventar, Steuern, Licht, Heizung u. a. m. umfassen. Sehr ein-
gehende Berechnungen der Reichsfleischstelle haben ergeben, daß diese
Unkosten in Abhängigkeit vom Umsätze stehen und bei der Normal-
ration von 250 g auf den Kopf und die Woche bis zu 18 bei der
        <pb n="77" />
        ﻿Doppelraten von 500 g jedoch erheblich weniger auf ein Pfund
betragen.

Hierzu tritt schließlich der Unternehmergewinn, also die Ver-
gütung für die Tätigkeit des Verkäufers und feiner Familienan-
gehörigen, während im Kriege jeder weitere spekulative Gewinn
notwendigerweise ausscheidet.

Die Berechnungen maßgebender kommunaler Stellen und der
Vertreter des Fleischergewerbes selbst haben ergeben, daß bei der hohen
Ration von 500 g immerhin im Durchschnitte 24 Zs auf ein Pfund,
und zwar 9 A Hauvcrlust, 10 Zs Unkosten und 5 Zs Unternehmer-
lohn nötig sind, um die Lebenshaltung der Verkäufer zu fristen,
während bei der einfachen Ration von 260 g 24 A für Unkosten und
Unternehmergewinn, außer etwa 8 v. H. Schwund- und Hauverlnst,
insgesamt also etwa 35 Zs ans ein Pfund als angcincssener Klein-
handelszuschlag zu betrachten sind.

Das Nähere hierzu muß den besonderen Ausführungen in diesem
Hefte vorbehalten bleiben. Es sei nur zur Verständlichmachung des
Ausgeführten nachstehend eine Bl u st erkalknlation des
Kleinhandels-Durchschnittspreises f n r
Schweinefleisch angeführt, wobei 73 M als Kosten für einen
Zentner Lebendgewicht zugrunde gelegt werden mögen. Es bleibt
beachten, daß die Preise für das Lebendgewicht der Schweine sich
nach^Preisgebieten abstufen, und daß schießlich der Durchschnittspreis
i" Sortenpreise — je nach Qualität - aufgelöst werden muß.

t Zentner Lebendgewicht .........

Viehhandelsverband ol/8%.........

Transport sFracht, Schwund) 10 % ■

Bei 70% Schlachiansbente 1 Pfund

Schlachtlohn, Gebühren...........

Versicherung.....................

Warmgewichtsverlnst..............

Abzug für Nebenausbente i%.......

......	-	73,0 .((

...... = 4,0 „

.....	7,3 „

zusammen 84,3 Jl.
...... = 1,20 .«

........... 0,03	„

......... 0,02 „

......	0,03	„

zusammen 1,28 Jl

...... —	0,05 „

bleibt 1,23

Zuschläge der Kommune für Unkosten (hoch gerechnet) 0,0-^,,

ergibt 1,28 Jl.

Bei 250Z wöchentl. Kleinhandels-Schwund- und .Han-

Verlust, Unkosten und Nutzen .................■ ■ ■ ■	/:

Ladenpreis für 1 Pfund Schweinefleisch im Durchschnitt 1,49 Jl.
        <pb n="78" />
        ﻿76

Hierbei ist, angesichts der Tatsache, daß im Sommer 1917
jedenfalls nur sehr mindergewichtige Schweine zur Ablieferung
kommen, mit einer ganz unterdurchschnittlichen Schlachtausbeute ge-
rechnet. Die Preissenkung für die Schweine nach der Verordnung
vom 6. April 1917 ist in Rechnung gestellt worden.

Der Kommunalverband hat nach Errechnung dieses Durch-
schnittspreises außerdem die Sorte u preise, insbesondere für
Fleisch mit Knochen, Fleisch ohne Knochen, Knochen, Nebensorlen
(Kops, Dickbein) und Ausbeute (Leber, Zunge, Nieren usw.) besonders
zu ermitteln, was allein schon die Schwierigkeiten der Aufgabe kenn-
zeichnet und sich durch die Besonderheiten der Kalkulation dcö Wurst-

preises noch vervielfältigt.

Die N o r m a l k a l k n l a t! o n für ein Rind dürfte
bei Annahme von 90 Jl LebendgewichtSpreiS etwa folgendermaßen
aussehen:

1 Zentner Lebendgewicht....................... 90,00 Jl,

Viehhandelsverband 5'/»% ..................... — 4,95 „

Transport (Fracht, Schwund) 5%................ = 4,50 „

zusammen 99,45 Jl.

Bei 48 ^ Schlachtausbente l Pfund.................2,0.7	A.

Schlachtlohn, Gebühren............................ 0,03	,,

Versicherung...................................... o,02	„

Warmgewicht....................................... 0,06	„

znsanimen 2,18 JO

Abzug für Nebeuausbeute ...................... == 0,17 „

bleibt 2,01 .tt

Zuschläge für dieKommune für Unkosten (hoch gerechnet) 0,08 „
Bei 500 g Umsatz für den Kleinhandel für Hauverlust, "

Unkosten und Nutzen........................... o, 18 „

Ladenpreis für 1 Pfund Rindfleisch im Durchschnitt 2,27 J,

5. polizeiliche pflichten.

Die Durchführung der geschilderten kommunalen Versorgung
ist eine wvhlfahrtspolizeiliche Maßnahme, eine Aufgabe der Kriegs-
Nahrungsmittelpolizei. Sie bedarf ihrer Ergänzung nur ans einigen
besonderen polizeilichen Gebieten.

Hier kommt zunächst die Ü b e r w a ch n n g v o n Z u w i d er-
st a n d l n n g e n gegen die angeordneten Versorgnngs- und Preis-
bildungsmaßnahmen in Frage. Als Täter kann sowohl der Ver-
braucher auftreten, der sich Fleischkarten erschwindelt, einhandelt,
        <pb n="79" />
        ﻿77

fälscht, ober der Händler, der die Kartenpflicht außer acht läßt, seine
Bücher und Kundenlisten falsch führt und dergl. Die größten
Schwierigkeiten begegneten naturgemäß, wie überall, auch auf diesem
Gebiete der öffentlichen Hand da, wo sie nicht oder nur schwer eine
sich geschlossene, zwangsläufig wirkende Ordnung schaffen konnte.
Das trifft zuvörderst bei der S e l b st v e r s o r g u n g aus Aus-
übung der Jagd oder durch Hausfchlachtung von Hühnern zu.

gilt zwar die Anmeldepflicht, es fehlt aber ein die Ver-
pflichteten zur Anmeldung treibender wirtschaftlicher Beweggrund,
wie ihn z. B. der Fleischer hat, der, wenn er ohne Karten verkauft,
sich selbst straft, da ihm diese Karten dann bei der nächsten Fleisch-
Mteilung durch die Stadt fehlen. Wo aber ein solcher Antrieb fehlt, wo
also nur die Gewissenhaftigkeit verpflichtet, da pflegt oft der Eigen-
uni; über letztere zu siegen, so daß die schuldige Anmeldung unterbleibt.

Das galt bisher in ähnlichem Maße für den Absatz auslän-
discher Fleisch waren im Kleinhandel. Es fanden sich noch
&gt;»nner solche, zum Teil geschmuggelte Waren zu übermäßigen Preisen,
i&gt;"n Teil aber tatsächlich dem Bezirk zugeteilte, von der Zentral-Ein-
laufsgesellschaft eingeführte Waren. Schon die Verordnung vom
,, Februar 1916 schrieb vor, daß die Kommunalverbände hierfür
Breise regeln und den Verkauf von dem der Jnlandwaren räumlich
pennen sollten. Das ist in den seltensten Fällen geschehen. Die
c^alge war eine bedauerliche Verwirrung, indem oft ganz irriger-
angenommen wurde, diese äußerst teuren Waren dürften
artenfrei verkauft werden, wodurch solche Waren dem Kettenhandel
"ud der Preistreiberei verfielen. Der ungeregelte Zustand verlockte
ruicr weniger gefestigte Naturen, Inlandsware zu Auslandsware zu
caipeln, indem ersparte Mengen, auch solche aus Hausschlachtungen,
asvefondere nach leichtfertiger Nachprüfung des Schlachtgewichts,
,UI ^' falscher Flagge segelten.

Die Verordnung vom 2. Mai 1917 schärfte erneut ein, daß die
&gt; aiiununalverbände die Preise und den völlig getrennten Absatz für
. Ublandswaren zu regeln haben. Inzwischen sind Maßnahmen in
mn’,?'ln'e getroffen worden, daß die gesamte Einfuhr zu den höheren
Gfl'cke» ans dem Handel verschwindet und für Zwecke der staatlichen
,^'valtu„g Verwendung findet. Das hat den Erlaß der Verordnung
I8- Juli 1917 (Reichsgesetzbl. S. 632) möglich gemacht, die
.üu' 1- August 1917 ab jeden Verkauf von Fleischwaren zu höheren
* ’’ Inlandspreisen verbietet.

, Besondere Schwierigkeiten bietet auch im Gebiete der Fleisch-
1 ^rgnng der Schleichhandel, die unvermeidliche Begleit-
        <pb n="80" />
        ﻿78

erscheinung jeder Rationierung, leider 'unterstützt von zahlreichen
Bemittelten und von manchen größeren Betrieben. Er stellt sich stets
als Hinterziehung'am Gute der Allgemeinheit dar und kann nur ver-
mieden werden, wenn schon beim Erzeuger die Erfassung der Bestände
so restlos wie möglich durch die Behörde erfolgt, wozu vor allem die
Verordnung vom 2. Mai 1917 über die genauere Kontrolle der
Hausschlachtungen das ihre mithelfen soll. Die Kommunalvcrbände
müssen ihre Aufgabe darin erblicken, dem Schleichhandel mit
Fleischwaren wie mit lebendem Vieh nachzugehen, soll nicht mehr
und mehr von der behördlichen Rationierung abbröckeln und schließlich
sogar durch Schlachtungen ohne behördliche Fleischbeschau schwerste
Gefahr des Ausbruchs schwerer Krankheiten für die Allgemeinheit
^Tuberkulose, Trichinose usw.) entstehen. In diesem Sinne sind
auch vernünftig ausgeführte Kontrollen der Bahnhofsfrachtgüter eine
durchaus nötige und mit Unrecht getadelte Maßregel, solange sie sich
nicht auf jeden wohlerworbenen Reise-Mundvorrat erstrecken.

Schließlich ist noch die Überwachung der flcischpolizeilichcn Vor-
schriften der G a st - und Schau kwirtschaften als polizei-
liche Aufgabe zu erwähnen. Sie erstreckt sich auf die Einhaltung der
Vorschriften über die Kartcnpslicht und über die fleisch- und fettlosen
Tage. So oft es hier an der nötigen Kontrolle gefehlt hat, haben sich
aus dem natürlichen Wettbewerb der Wirte Übelstände ergeben, die
Anreiz zum Erwerb unkontrollierter Mengen ans dem Schleichhandel
boten.

* *

*

Die Übersicht über die Entwicklung der Fleischversorgung in
den Kommunen zeigt einen weiten und dornenvollen Weg, der von
schärfster Kritik, wie alle kriegswirtschaftlichen Maßnahmen, die den
Magen des Einzelnen angehen, begleitet war. Sie führt aber auch
den Beweis, daß in noch nicht einjähriger Arbeit schließlich im ganzen
Reiche ein Bau aufgeführt worden ist, der in der Schwierigkeit und
Mannigfaltigkeit seiner Aufgaben die Brotversorgung erheblich über-
ragt und trotz alledem heute so befriedigend arbeitet, wie es die ver-
fügbaren und nicht beliebig vermehrbare» Viehbestände, die ihrerseits
wieder der pflanzlichen Ernte und dem menschlichen Bedarf
hieraus angepaßt werden müssen, überhaupt zulassen. Die Mitarbeit
der Kommunalverbände hat auch hier eine blanke Waffe im Aus-
hungerungskriege gegen unsere erbarmungslosen Feinde schmieden
helfen.
        <pb n="81" />
        ﻿V.

Schlachtvieh- und Fleischpreise. Feststellung des
angemessenen Spannungsverhältnisses zwischen
Vieh- und Fleischpreis.

Don OberaiMstlerarzt Dr Mayor.

1. Vieh- u 11 b # l c i T cf) p r c i ö o c ft altnug not b e m
Kriege und während des Krieges.

u) Schlucht niel)preise unr dem Kriege.

Die Entwicklung der Viehpreise im Deutschen Reiche zeigt seit
etwa 25 Jahren eine von nur kurzen Zeiträumen tieferen Preis-
staubes unterbrochene stetige Aufwärtsbewegung für alle Schlachtvieb-
ltattungc». Nach Eßlen übertraf der Rindvieh preis in
Berlin im Durchschnitt der Jahre 1890 bis 1899 jenen der Jahre
1881 bis 1889 um 11,5 Jl für den Doppelzentner Schlachtgewicht.
Roch weit stärkere Preissteigerungen brachte das erste Jahr-
Khnt des neuen Jahrhunderts. Vom Jahre 1901 bis zum Jahre
1906 stiegen die Rindviehpreise ununterbrochen von 117,8 Jl
auf 147,7 Jl für den Doppelzentner Schlachtgewicht. Nach einem
vorübergehenden Rückgänge, der bis zum Jahre 1909 dauerte, er-
reichten in Berlin die P r e i s e f ü r m ittlereQualitätbis zum
Kriegsausbruch nachfolgende Höhe, bei

Ochse»	Bullen	Kühen

,m	Jahre 1910 ........ 131-154	A	123-143	A	119-131	..((

"	1911	  147—158	„	143 — 153	„	123—137	„

"	„	1912	  168—174	„	150-173	133—154	„

"	1913	  174—180	„	161—176	„	141—157	„

"	-	1914	  161-174	„	151-166	„	137—152	„

f Die Kälberprei s e schnellten noch mehr in die Höhe. Sie
&gt;0^"9en iin Durchschnitt der achtziger Jahre des 19. Jahrhunderts
Jl für den Doppelzentner Schlachtgewicht, im Durchschnitt der
        <pb n="82" />
        ﻿neunziger Jahre 112,6 J( und in den ersten zehn Jahren des laufen-
den Jahrhunderts 147,1 Ji. Von da an nahmen sie in Berlin in
der Klasse der mittleren Mast- und besten Saugkälber folgende Bc-
ivegung bis Kriegsbeginn:

1310	1911	1912	1913	1911

176-199	.«	162-197	.fl	178—215	Ji	197-225	Ji	185-219	Ji

Die Schafpreise betrugen in den achtziger Jahren 103,7 Ji,
in den neunziger Jahren 104,7 Ji, 1901 bis 1909 132,8 Ji für den
Doppelzentner Schlachtgewicht. Sie stiegen dann in Berlin in der
Mittelklasse auf:

1910	1911	1912	'	1913	1914

139—158	Ji	126—153	Ji	136—167	Ji	163—176	Ji	168—177	Ji

In der Bewegung der S ch w c i n e p r e i s e hat man be-
kanntermaßen mit Zeiträumen hohen und niederen Preisstandes zu
rechnen. Es liegt dies an der leichten Anpassungsfähigkeit der
Schweinezucht an den Bedarf des Marktes und an der Einschränkung
der Schweinehaltung bei Sinken der Schweinepreise infolge starken,
durch gesteigerte Schweinehaltung verursachten Angebotes. E ß l c n
bezeichnet als Jahre mit hohem Preis stände:

1881-1883 ,
mit Preisen von
103,5—110,4 Ji

1897-1898
mit Preisen von
105,0—111,3 Ji

1889-1890
mit Preisen von
110,6-115,7 Ji

1901-1902
mit Preisen von
112,0—118,8 Ji

1909-1910
mit Preisen von

131,0—133,2 Ji,

1892—1893
mit Preisen von
109,0-110,0 JI

1905-1906
mit Preisen von
128,1—133,8 Ji

als solche mit nieder e m Preis st ande diejenigen von:

1884—1888
mit Preisen von
«5,8—99,5 Ä
1899-1900
mit Preisen von
94,8-95,5 Ji

1891

mit einem Preise von
102,2 Ji
1903-1904
mit Preisen von
98,0—99,7 Ji

1894-1896
mit Preisen von
86,2-101,8 Ä
1907—1908
mit Preisen von
110,3—116,3 Ji

Bon 1910 an bis Kriegsanfang wurden in Berlin folgende
Preise in der Gewichtsklasse „80 bis 100 kg" notiert:
        <pb n="83" />
        ﻿81

1910	1911	1912	1913	1914

117 —135 J&lt;	105—115	J( 113—161	Ä 131—158	Jl 107—129	J(

für den Doppelzentner Schlachtgewicht.

Als Jahrgänge mit hohem Preisstände wären hiervon die
Jahre 1910, 1912 nnd 1913 zu bezeichnen. Die höchsten Preise
für Schweine hatte das Jahr 1912, für Rinder, Kälber und Schafe
das Jahr 1913 gebracht. Im Jahre 1914 waren bis zum Kriegs-
ausbruch alle Viehpreise mit Ausnahme der Schafpreise zurück-
gegangen. Der stärkste Preisrückgang betraf die Schweine.

b) Klein ha ndels-Fleischpreife vor dem Kriege.

Die Kleinhandelspreise für Rindfleisch blieben in Preußen,
wie nachstehende, einer Zusammenstellung von Eßlen entnommene
Tabelle lehrt, von 1890 bis 1900 mit geringfügigen Schwankungen
auf etwa gleicher Höhe. Es kostete das Kilogramm in
Pfennigen:

.1 a h r	Rindfleisch	Schweinefleisch	Kalbfleisch	H a m in e l f l
1890	126 3f.	189 Sf.	‘ 117 Jf.	121 &lt;fs.
1891	128 „ '	130 „	118 „	125 „
1892	126 „	131 „	116 „	122
1898	121 „	132 „	114 „	118 „
1894	124 „	131 „	118 „	119 „
1695	126 „	126 „	121 „	122
1896	124 „	120 „	119 „	121 „
1897	124 „	128 „	120 „	121 „
1898	126 „	136 „	123 „	124 „
1899	126 „	132 „	126 „	125 „
1900	126 „	129 „	126 „	126
1901	127 „	138 „	128	128 „
1902	131 „	' 148 „	138 „	132 „
1903	133 „	138 „	137	136 „
1904	184 „	131 „	139 „	189 „
1905 ‘	148 „	154 „	149 „	147 „
1906	152 „	166 „	161 „	159 „
1907	153 „	148 „	159 „	161 „
1908	149 „	149 „	156 „	160 „
1909	155	161 „	174 „	166 „
1910	161 „	163 „	182 „	171 „

, d.llit dem Jahre 1901 begann, wie die Tabelle zeigt, ein allge-
»wines Ansteigen der Fleischpreise, das nur durch ein kurzes Sinken

Heft 17/18/10	B
        <pb n="84" />
        ﻿im Jahre 1908 unterbrochen wurde. Der Rindfleischpreis
stieg schließlich von 127 für das Kilogramm im Jahre 1901 auf
174 Hk im Jahre 1914.

Die Schweinefleischpreise schwankten. Sie betrugen
hu Jahre 1890 139 &lt;M, gingen im nächsten Jahre auf 130 M zurück
und hielten sich bis zum Jahre 1894 annähernd auf dieser Höhe, um
in den Jahren 1895 bis 1897 noch weiter zu weichen. Der niedrigste
Preisstand mit 120 Hk für das Kilogramm ist int Jahre 1896 zu
verzeichne» Von da an setzt eine wellenförmige Auswärtsbewegung
der Preise ein, bei der das folgende Wellental stets höher bleibt als
das vorangegangene, wie nachstehendes Diagramm veranschaulichte

Bewegring der Schwekneflekschpreise 1897 — 1914:

Kilogramm. Die größte Senkung trat in dem Futternotjahre 1893
ein. Von 1896 an stiegen die Preise fast ohne Unterbrechung.
Kurz vor dem Kriege wurde die mittlere Gütesorte des Kalbfleisches
in Preußen mit dem höchsten Preise von 190 Hk und das Schaf-
fleisch im Durchschnitt mit 193 Hk für das Kilogramm bezahlt.

Die Verteuerung des Fleisches als eines der wichtigsten täg-
lichen Nahrungsmittel führte zu lebhaften Beschwerden der Ver-
braucher. Sie veranlaßte seit dem Jahre 1900 wiederholte Aus-
sprachen in den Parlamenten, wobei auch zur Sprache kam, daß an
der Verteuerung nicht nur die höheren Viehlebendpreise, sondern auch
        <pb n="85" />
        ﻿83

ein ungewöhnlicher Gewinn des Viehhandels und des Fleischer-
gewerbes Schuld trage. Jur Jahre 1912 gab eine erneute starke
Preissteigerung für Vieh und Fleisch der Reichsregierung Anlaß zu
umfassenden Erhebungen über die Verhältnisse im Schlachtvieh- und
Fleischverkehr. Einen wichtigen Teil der Erhebungen und der
daran sich anschließenden Beratungen bildete die Frage, welches
Spannungsverhältnis zwi schen Vieh- und Fleisch-
preisen angemessen sei. Hierbei zeigte cs sich, daß zuverlässige
Untersagen zur Feststellung der angemessenen Spannung fehlten.
Zwar boten die Berichte der Schlachtviehmärkte über die Schlacht-
viehpreise seit Inkrafttreten des Preisfeststellungsgesetzes vom
8. Februar 1909 zutreffendere Angaben als früher. Die
Berichterstattung über die Viehpreise erfolgte jedoch nicht
durchweg nach einheitlichen Grundsätzen, außerdem wurde die
Zuverlässigkeit der Notierung nach Lebendgewicht bemängelt. Durch
den Schlußscheinzwang hatten sich diese Verhältnisse nur scheinbar
und lediglich bei den Schweinen gebessert, weil bei Schlachtschweinen
der Güteunterschied nicht so hohen Schwankungen unterliegt wie bei
Schlachtrindern und weil sich der Schlachtverlust bei schlachtreifen
Schweinen in gewöhnlichen Zeitläuften in engeren Grenzen
bewegt. Bei Rindern ging der gleiche Lebendgewichtspreis au
l'srschiedencu Orten neben einem verschiedenen Schlachtgewichtspreise
einher. Am gleichen Orte schwankte das Verhältnis der Notierung
"ach Lebend- und Schlachtgewicht von Markttag zu Markttag; denn
K nach der Zusammensetzung des Auftriebes, der Jahreszeit,
besondes aber der Auswahl der gemäß Reichsgesetz vom 8. Fe-
bruar 1909 zur Verwiegung gelangenden Tiere traten große Ver-
schiebungen des Durchschnittsverhältnisses zwischen Lebend- und
Schlachtgewichtspreis ein.

Ein weiterer Mangel der Berichterstattung über die Schlacht-
"iehpreise bestand darin, daß eine Preisnotierung für alle einzelnen
Schlachtwertklassen vorgenommen wurde, auch wenn in einer Klasse
°er Auftrieb so gering war, daß eine sichere Wertermittlung in
Frage gestellt war.

Ferner war die Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen
"stch für solche Märkte angeordnet worden, die wegen der Gering-
fügigkeit des Auftriebes keinen niaßgeblichen Einfluß auf die Preis-
bildung beanspruchen konnten.

Schließlich brachten die Marktberichte nur den Marktpreis zum
Ausdruck. Wo das Vieh nicht am Schlachtviehmarkte gehandelt
wurde, niußte der Stallpreis schätzungsweise, ausgehend vom Markt-
        <pb n="86" />
        ﻿preise, errechnet werden. Es fehlte jeder sichere Anhaltspunkt über
die Höhe des zu berücksichtigenden Gewichtsunterschiedes zwischen
Markt- und Stallgewicht, der Händlerspesen bis zum Marktverkauf,
des Händlergewinncs, also über jene Faktoren, die für die zuverlässige
Stallpreisermittlung von Bedeutung gewesen wären.

Auch die Statistik der Kleinhandelsfleischpreise war vielfach
unzuverlässig und gab keine sichere Grundlage zur Vergleichung der
Preise. Die Preiserhebung und Preisnotierung wurde im Reichsgebiete
nicht durchweg nach einheitlichen Grundsätzen und oft wohl auch nicht
mit der nötigen Sorgfalt und Genauigkeit durchgeführt. Das Er-
hebungsverfahren wechselte nranchmal am gleichen Berichtsorte mit
jedem Wechsel in den Personen, die die Preise erhoben oder Auskunft
über die Preise gaben. Vielfach wurden die Preise auch nur geschätzt
oder auf Grund von Stichproben mitgeteilt. Die mitgeteilten Zahlen
ermangelten aber in solchen Fällen der Glaubwürdigkeit und damit
der Vergleichbarkeit.

Dazu kam, daß die Fleischer ans Wettbewerbsrücksichten einer
Erhöhung der Viehpreise nicht immer sofort einen Aufschlag auf die
Fleischpreise folgen ließen, anderseits aber, um den aus diesem
Vorgehen eingetretenen Geldverlust auszugleichen, nach einer Vieh-
preissenkung längere Zeit bis zur Herabsetzung der Kleinverkaufspreise
des Fleisches verstreichen ließen. Sodann war cs ein viel geübter
Brauch der Fleischer, den Preis nicht für jede Viehgattung zu be-
rechnen, sondern Ausgleichspreise festzusetzen, die auch der teueren
Ware einen raschen Absatz sicherten. Dieser Geschäftsbrauch konnte
in Friedenszeiten zur Verhütung erheblichen Schwundes und raschen
Verderbs der Ware, besonders zur heißen Jahreszeit, begründet sein.
Die genannten Umstände bewirkten eine derartige Verschiebung im
Preisverhältnis des Lebendviehs zum Fleisch, daß sich für den
Außenstehenden ein geordneter Zusammenhang vielfach nicht inehr
erkennen ließ.

überdies wirkt bei der Schlachtvieh- und Fleisch-Preisbildung,
wie schon angedeutet wurde und worauf noch zurückzukommen sein
wird, auf dem Wege, den die Ware vom Erzeuger bis zum Klein-
händler nimmt, eine Anzahl von schwankenden Einflüssen mit, die je
nach den örtlichen und zeitlichen Verhälnissen zu einer zunächst un-
erklärlichen, bald größeren, bald kleineren Spannung zwischen Bich-
unb Fleischpreis führen. Unter andcreni sind für die Höhe des
Flcischpreises auch maßgebend die Geschäftslage und die ganze
Lebenshaltung an einem Berichtsorte, sowie die mit ihr teilweise zu-
        <pb n="87" />
        ﻿85

sammeiihängende GeschinackSrichtung des Publikums, die manchmal
i» nahe beieinander liegenden Gemeinden recht verschieden sein kann.
In der einen Stadt wird z. B. Ochsen-, in der anderen junges Nind-
fleisch bevorzugt. In einer Gegend ist sehr fettes, in der anderen
mehr mageres Fleisch gesucht; hier wird das Fleisch vor dem Verkauf
von Fett, Schwarten, Sehnen, Knochen usw. vollständig befreit, dort
ohne solche Vorbereitungen so ausgepfundet, wie eL sich bei der Zer-
legung des TierkörperS ergibt. An manchen Orten sind größere Zu-
lagen von Abschnittfett oder -fleisch und von Knochen üblich, die an
anderen Orten zurückgewiesen werden.

Alle diese Umstände haben auf die örtliche Fleischpreisgestaltung
Einfluß. Sie kommen aber in der Notierung der Kleinhandels-
Fleischpreise nicht zum Ausdruck und hindern die allgemeine Ver-
gleichbarkeit der Kleinhandelspreise auch bei sonst einheitlichem
Noticrungsverfahren solange, wie ihre Verschiedenheit nicht abgestellt
ist oder die durch ihre Wirkung verursachte Abweichung des Preises
nicht ziffernmäßig angegeben wird, indem die entsprechenden Kor-
rekturzahlen den Preisberichten in irgend einer Form, etwa in einer
Fußnote, beigefügt werden.

Die Mangelhaftigkeit der Vieh- und Fleischpreisstatistik nahm
der von der Reichsregierung eingesetzten Kommission zur Unter-
suchnng der Vieh- und Fleischpreisverhältnisse die wichtigsten Stützen
lür die Spannungsberechnung. Das Ergebnis der Verhandlungen
brütete daher dahin, daß aus dem Unterschiede zwischen Vieh- und
Fleischpreis ein Rückschluß aus die Angemessenheit der Fleischpreise
und des Fleischerverdicnstes nicht möglich sei. Hinsichtlich der Vieh-
preise mag darauf hingewiesen werden, daß ein einfaches Preis-
verzeichnis, wie es die Notierung der Viehmärkte darstellt, insofern
als die einzelnen Preisklassen als gleichwertig nebeneinander gestellt
werden, gleichgültig, wie stark der Auftrieb in den einzelnen Preis-
grnppen war, keine zuverlässige Grundlage für die Fleischprcis-
berechnung abgeben kann. Hierauf wird an anderer Stelle noch ein-
gegangen werden. Außerdem sei bezüglich der Fleischpreisstatistik fol-
gendes bemerkt: Bei der Fleischpreisnotierung kommt cs darauf an,
welchem Zwecke sie dienen soll. Für den Verbraucher, der zu-
weist im unklaren darüber ist, welche Sorte Fleisch er gekauft hat,
genügt es, die niedrigsten und höchsten Preise für die im Handel be-
siudlichcn Sorten zu erfahren. Der Statistiker verlangt im
allgemeinen nur die Möglichkeit eines zeitlichen Vergleiches des
Preisstandes an Hand von Ausschnitten aus der Fülle der Preise.
Er will feststellen können, welche Preisbewegung in einem Berichtsorte
        <pb n="88" />
        ﻿86

innerhalb einer bestimmten Zeit die dort hauptsächlich gesuchte
Fleischsorte aufzuweisen hatte. Dazu genügen häufig Index-
ziffern. Der Preisprüfer und jeder, der eine zutreffende
Spannungsberechnung zwischen Vieh- und Fleischpreis vorzunehmen
hat, muß aus dem Preisbericht den wirklichen Durchschnittspreis
der Gewichtseinheit Fleisch entnehmen können. Sofern kein Ein-
heitspreis für alle Flcischsorten vorliegt, wie dies auf dem Lande,
besonders in Süddeutschland, noch vielfach der Fall ist, muß die
Notierung entweder auf sämtliche Sorten sich erstrecken oder wie die
vom Schlachthofdirektor Opel in München eingeführte Notierung so
durchsichtig aufgebaut sein, daß sich der wirkliche Durchschnittspreis
ohne weiteres mit genügender Sicherheit ermitteln läßt. Es ist hier
nicht der Ort, darauf näher einzugehen. Es mag die Bemerkung
genügen, daß die früheren Fleischpreisnotierungen dem Verlangen
des Statistikers und Preisprüfers nicht entsprachen, und daß eine
allgemeine Vergleichung zwischen Lebendgewichts- und Kleinhandels-
preisen auf Grund der vorliegenden Statistik bedenklich gewesen wäre.

c)	Viehpreise während des Krieges.

Die vor bcm Kriege teilweise überfüllten Viehställc hatten den
gesteigerten Anforderungen des Feldheeres zunächst noch leicht genügt.
Zm Jahre 1915 trat einerseits infolge des durch den Wegfall aus-
ländischer Krastfuttermittel bedingten geringeren Gewichts der
Schlachttiere, andererseits wegen des wachsenden Bedarfs des Feld-
heeres, des Massenaufkaufs privater Konservenfabriken und des sinn-
losen, zum Teil auch gewinnsüchtigen Aufstapelns von Fleischwaren
durch Private und Geschäftsleute eine Verschiebung zwischen Nach-
frage und Angebot bei Vieh und Fleisch ein. Dies führte dazu, daß
&gt; die Rinder- und Schafpreise im Jahre 1915 annähernd um die
Hälfte, die Kälberpreise nahezu auf das Doppelte zunahmen. Die
Schweinepreise halten sich vor der durch die Bekanntmachung vom
4. November 1915 vollzogenen Festsetzung von Höchstpreisen für
Schlachtschweine auf Vichmärktcn gegen den höchsten Preis des Vor,-
jahres verdoppelt. Im Jahre 1916 erhöhten sich die Rinder-, Kälber-
und Schafpreise weiterhin um ein Viertel über den höchsten Preis-
stand des Jahres 1915, bis die Mitte März für Rinder, Mitte April
für Kälber und Schafe von den Viehhandelsverbänden festgesetzten
Richt- und Höchstpreise der Preistreiberei ein Ende machten.

Die P r e i s st e i g e r u n g erhellt aus folgender Zusammen-
stellung der Berliner Preise für den Doppelzentner Schlachtgewichte
        <pb n="89" />
        ﻿87

Ochsen	Bullen	Kühe

J(	Jl	J(

1914	........ 161—178	162—169	137—169

1915	........ 179—278	167—250	155—212

1916	........ 286—357	276—359	231—315

Kälber Schafe Schweine
Jl	Jl	Jl

1914	........ 147—193	163—187	115—139

1915	........ 181—341	197—271	203—266

1916	........ 380—477	332-362	—

d)	Fleisch preise während des Krieges.

Dem Aufstieg der Viehpreise folgten die Fleischpreise. Nach-
stehende Zusammenstellung läßt erkennen, daß die Schaffleischpreise
von August bis November 1914 zunächst um 22 Jl für den Doppel-
zentner zurückgingen. Die Schweinefleischpreise stiegen mit
wenigen Unterbrechungen von Kriegsbeginn an bis zu ihrer behörd-
lichen Begrenzung im November 1916, die Rind- und Kalbfleisch-
preise bis zum Eingreifen der Mehhandelsverbände im April 1916
rasch in die Höhe. Die Schafsleischpreise steigerten sich vom Dezember
1914 an und waren im April 1916 um 38 und 31 Jl höher als die
Rind- und Kalbsleischpreise. Die Schweinefleischpreise waren bis zur
Festsetzung von Höchstpreisen auf nahezu das ^^fache in die Höhe
gegangen; sie betrugen bei Kriegsausbruch 162 Jl für den Doppel-
zentner, im November 1915 396 JL. Im Dezember 1916 sanken
&gt;le bis auf 280 Jl und behielten diesen Stand bis Ende Februar
1916, bewegten sich dann bis zum Ende des Jahres 1916 in einer
Höhe von 360 Jl und waren somit um 36 Jl niedriger als vor
Inkrafttreten der Höchstpreisverordnung. Bis zur Regelung der
Preise für Schlachtrinder, Kälber und Schafe waren die Rindfleisch-
preise auf nahezu das 31/2fache, nämlich von 155 ans 524, die Kalb-
und Schasfleischpreise auf beinahe das 3 fache, nämlich von 195 auf
ls9l Jl und von 196 auf 662 Jl gestiegen. Die Rindfleischpreise
gingen bis zum Juni 1916 auf 380-//7, bis September 1916 auf A00 Jl
zurück. In den Monaten Oktober und Novenibcr 1916 erhöhten sie sich
stlIf 480 Jl und fielen im Dezember auf 460 Jl, nachdem im Ok-
tober 1916 eine Senkung der Preise für lebende Schlachtrinder lim
j0 Jl für den Doppelzentner im Geltungsbereiche des Preußischen
Zentralviehhandelsverbandes erfolgt mar. Die Kalbfleischpreise
!0egen im Juni 1916 ans 420 Jl, blieben auf, dieser Höhe bis Oktober
        <pb n="90" />
        ﻿88

und ermäßigten sich da»» auf 380 Ji. Die Schafflcischpreisc sanken
im Juni 1916 auf 500 Ji, blieben bis Ende Juli ans dieser Höhe und
senkten sich tut August auf 460 Jl. Diesen Stand behielten sic bis
zum Schluß des Jahres 1916 bei.

Fleischpreise der Kriegszeit in Mark für den Doppelzentner:

1914	Rind-	.&lt;! alb°	S ch a f -	S ch weine-
	sie i s ch	fleisch	fleisch	sleisch
	Jl	Jl	Jl	Ä
August	155	195	196	162
September	157	184	193	165
Oktober	154	185	182	167
November	189	187	174	173
Dezember	169	187	175	177
1915				
Januar	172	189	192	193
Februar	167	187	197	215
März	170	193	201	229
April	185	202	224	254
Mai	211	256	269	303
Juni	219	244	283	338
J"li	225	252	285	332
August	234	268	293	364
September	247	294	305	391
Oktober	246	300	302	396
November	250	298	296	280
Dezember	274	304	308	280
1916				
Januar	327	375	405	280
Februar	343	374	399	280
März	488	451	520	336
April	524	531	562	360
Mai	380	—	—	360
Juni	380	420	600	360
Juli	400	420	500	360
August	400	420	460	860
September	400	420	460	300
Oktober	480	380	460	360
November	480	380	460	360
Dezember	460	380	460	360
        <pb n="91" />
        ﻿89

2.	F c st	st e	l l n n g d c S	a u fl c „i c s	s c neu S p a u nungs -

v c	r	() n lt »	isses z w i s ch e n Vich	und F l e i s ch p r	e	i s	e n.

Einrichtung einer Abteilung für Preis p r n f n n g
in der R	e i ch s f l e i s eh st e l l e.

In den	,H lein l, a n b	c I ö p reis	e n des Fleisches hatten	sich

mit der Zeit für gleichartige Ware und in Wirtschaftsgebieten mit
gleichartigen Fleischversorgnugsverhältuissen V e r s ch i e d e u
!&gt; eite»' o h n e ersichtliche n G r u n d herausgebildet. Das
gab zu zahlreiche» Klagen-und Beschwerden Anlaß. Der Rcichstags-
beirat für Ernährungsfragen verlangte deshalb eine planmäßige
Nachprüfung der Kleinhandels-Fleischpreise im Reiche durch eine
Zentrale Stelle. Dies bestimmte den Herrn Präsidenten des Kriegs-
ernährungsamteS im Dezember 1916 zur Errichtung einer
A b t e i ln ii fl f ü r P r e i S p r ü f u n g in der R e i ch S -
lleischstelle mit der Hauptaufgabe der Feststellung der an-
gemessenen Spannung zwischen Vieh- und Fleischpreisen. Weitere
Aufgaben waren: die Nachprüfung des Verhältnisses zwischen den
*" den einzelnen Reichsgebieten geltende» Nicht- oder Höchstpreisen
des Schlachtviehs und den örtlichen Kleinhandelspreisen des
Fleisches, die Senkung unberechtigt hoher Kleinhandelspreise auf eine
angemessene Höhe im Benehmen mit den örtlichen PreiSprüfungs-
üellen, die Herbeiführung einer Vereinheitlichung der Preisnotierung
für Fleisch im Gebiete des Deutschen Reiches, die Erstattung von
Gutachten für daS Kriegsernährnngsamt sowie für die Fleischver-
HH'fliuiflf,stellen und die Preisprüfnngsstellen in allen die Vieh- und
'sleischpreise betreffenden Fragen.

Als Unterlagen für ihre Aufgaben dienten der Preioprüfungü-
abteilung die von den zuständigen Behörden im Gesetzes- oder Ver-
ardnungswege getroffenen Maßnahmen auf dem Gebiete der Schlacht
Peh- und Fleischpreise, die gemäß einem Rundschreiben der Reichs-
irisch stelle vom 3. Januar 1917 bei der Reichsfleischstelle allmonatlich
einlaufenden Berichte der Gemeinden mit mehr als 10 000 Ein-
wohueru über die Kleinhandelspreise für Fleisch sowie die sonstige
einschlägige Statistik, besondere in Beanstandungsfällen eingeforderte
unterlagen für die Preisfestsetzung in bestimmten Gemeinde» und
größeren Verbänden, in de» Tageöblättern und Fachschriften er-
lcheinende Mitteilungen über Zustände und Vorkommnisse im Lieh-
und Fleischverkehr, die Ergebnisse von Schlachtversuchen und Wert-
berechnungen der einzelnen Teile der geschlachteten Tiere der ver
ichiedenen Schlachttiergattnngen.
        <pb n="92" />
        ﻿90



Die erste und Hauptaufgabe, weil grundlegend für alle weiteren
Arbeiten der Prcisprüfungsabteilung, war die Ermittlung der
Spannung zwischenVieh - n n d F l e i s ch p r e i s e n. Wie
schon dargelegt, waren die Versuche, an Hand der Vieh- und Fleisch-
preisstatistik das richtige Verhältnis zwischen Vieh- und Fleischpreis
festzustellen, fehlgeschlagen. Es mußte daher ein anderer Weg be-
schritten werden, um zum Ziele zu gelangen. Dieser bot sich in der
kaufmännischen Berechnung der Gestehungskosten des Fleisches, die
sich aus dem Ankaufspreise des lebenden Tieres beim Viehhalter und
den bis zur Abgabe des Fleisches an den Ladenschlächter erwachsenden
Unkosten zusammensetzen. Diese Kosten und Unkosten waren im
Frieden nicht zu ermitteln. Sie bildeten das Geschäftsgeheimnis des
Viehhandels- und Fleischergewerbes. Die Kriegswirtschaft schuf darin
durch die Regelung des gesamten Schlachtvieh- und Fleischverkehrs,
namentlich durch die Festsetzung von Richt- und Höchstpreisen und
durch Begrenzung der Grundlage für die Verkaufsvermittlung grund-
sätzlichen Wandel. Jetzt liegt der Werdegang der Fleischprcise klar
zutage, da wir den Ankaufspreis des Schlachtviehes und alle vom
Stalle des Viehhalters bis zur Abgabe an den Verbraucher erwach-
senden Unkosten einschließlich der Verluste und Veränderungen der Ware
beim Transport und beim Verteilen an den Verbraucher genau fest-
zustellen vermögen. Es brauchte nur noch ein die Interessen des
Fleischers und Verbrauchers gleichmäßig berücksichtigender Klein-
handelszuschlag ermittelt zu werden, um aus dem Unterschiede
zwischen Vieh- und Kleinhandelspreis die angemessene Spannung be-
rechnen zu können.

Die einzelnen Faktoren, Die in die SpanunngSberechnung
eingestellt werden müssen, sind:

a)	der Lebendgeivichtspreis;

b)	die Unkosten, die von der Abgabe des Viehes durch den Vieh-
halter bis zur Abgabe des Fleisches an den Ladenschlächter
entstehen;

c)	die Schlachtausbeutc;

il) die Nebenausbente (Haut, Hornteile, Borsten, Rohfell und
Kram);

e)	der Schwund- und Hauverlust;

f)	der Brutto- oder Rohgcwjnn des Fleischers.
        <pb n="93" />
        ﻿91

a) Lebendgewichtsprei s.

Der Lebendgewichtspreis der Schlachttiere ist nunmehr bei allen
Vieharten unb Gattungen, meistens nach Wert- und Gewichtsklassen,
geregelt. Die Unterscheidung ist im allgemeinen getroffen:
bei Rindern nach Ernährungszustand, Geschlecht, Alter und
Lebendgewicht;

bei Kälbern nach Ernährungszustand und Lebendgewicht;
bei Schweinen nach Erzeugungsgebiet, Lebendgewicht und
Nutzungszweck (eigentliches Mast- und früheres Zuchttier);
bei Schafen nach Ernährungszustand, Geschlecht, Alter und Be-
wölkung.

Der durchschnittliche Lebendgewichtspreis darf nun nicht nach
bem einfachen Durchschnitt („arithmetischen Mittel") der Sätze für
die verschiedenen Güteklassen berechnet werden, sondern er ist zu be-
rechnen aus den genannten Sätzen und dem Anteil der zugehörigen
Viehklassen an dem Gefamtauftricb in einem bestimmten Berechnungs-
E^iraum, also als „gemogener Durchschnitt" („geometrisches
Mittel" nach von Mayr). Ein Beispiel möge dies erläutern. Am
^chlachthof Berlin war die Zusammensetzung des Auftriebs von
Rindvieh in Prozenten des Gesamtauftriebs:

				bei Klasse	
		A I.	A.	B.	C.	D.
im November	1916:	36,76	28,33	26,50	5,78	3,53
„ Dezember	1916:	9,84	20,11	45,10	19,64	5,61
„ Januar	1917:	10,63	21,14	43,98	20,19	4,06

Der ans diesem Auftriebe für den Doppelzentner Lebendgewicht
ermittelte Durchschnittspreis betrug im November 1916 204,9 Jl, im
Dezember 1916 179,6 Jl, im Januar 1917 181,2 JL Die ver-
schiedene Zusammensetzung des Auftriebs bewirkte somit trotz gleich-
bleibender Viehlebendpreise einen Unterschied im Durchschnittspreise
des Doppelzentners Lebendgewicht von 25,3-4/ im Dezember 1916
"nd von 23,7-4/ im Januar 1917 gegenüber dem November 1916.
Der Berechnung des dem Monatsdurchschnitt entsprechenden Lebend-
Nwichtspreises sind für jede Wert- oder Gewichtsklasse nicht die tat-
sächlichen Gewichte aller in einem Monat zur Schlachtung aufgetrie-
venen Tiere, sondern nur die nach Probewägungen einzelner Tiere
auö jeder Klasse festgestellten Durchschnittögewichte zugrunde gelegt
worden. Dieses Verfahren wird auch in manchen größeren Ver-
lorgungSverbändcn und überall dort, wo der Fleischer auf Bezugs-
        <pb n="94" />
        ﻿icsjciu selbst einkauft und im eigenen Betriebe schlachtet, geübt. Es
kann aber eine Quelle für nicht unbeträchtliche Fehler in der Lebend-
gewichts- und damit der Kleinhandelspreisberechnung bilden. Wenn
immer möglich, sollte sich daher die Ermittlung des Lebendgewichts-
greises auf die wirklichen Lebendgewichte stützen.

Zn beachten ist ferner, daß das der Berechnung des Lcbend-
gewichtspreises eines Schlachttieres zugrunde gelegte K ärger-
gewicht noch nicht überall im Reiche nach einheitlichen Grundsätzen
festgestellt wird, was eine abweichende Gestaltung des Lebendgewichts-
preises an verschiedenen Plätzen trotz einheitlicher Nicht- und Höchst-
preise zur Folge hat. Im Bereiche des Preußischen Zentralvieh-
handelsverbandes, im Königreiche Bayern und im Großherzogtuni
Baden z. B. ist das Lebendgewicht eines Schlachtrindes, soweit nicht
sogenanntes Rampengewicht wie für die Heereslieferungen aus-
drücklich vereinbart ist, gleich dem Stallgewicht abzüglich 5%, in Elsaß-
Lothringen bei nüchternen Tieren gleich dem Stallgewicht, bei ge-
fütterten gleich letzterem abzüglich 8 %. Muß ein Tier bis zur
Wage einen längeren Weg zurücklegen, so fällt in Preußen nach
Zurücklegung von 5 km, in Bayern nach Zurücklegung von 10 km
der Abzug weg. In Württemberg gilt als Lebendgewicht der Rinder
das nach Ankunft auf der Sammelstclle oder auf dem Schlachthofe
in Stuttgart ermittelte Gewicht. Bei nichtgenüchterten Tieren wird
ein Abzug von mindestens 5 % gemacht. Nach einem Bahntransport
von über 12 Stunden werden 8% als Ausgleich für die hierbei ein-
getretene Nüchterung zugeschlagen. Für Schweine erfolgt in
Stuttgart ein Gewichtszuschlag von 10 %. Bei nüchternen Schafen
(mindestens 12 Stunden futterfrei) wird in Baden und in den
Reichslanden das Stallgewicht, bei gefütterten Tieren in Baden das-
Stallgewicht mit einem Abzug von 5 %, in Elsaß-Lothringen mit
einem solchen von 8 % als Lebendgewicht betrachtet.

Sehr häufig ist die Klage, daß das Lebendgewicht durch ü ber-
m ä ß i g e F ü t t e r u n g der Schlachttiere vor dem Wiegen in unzu-
lässiger Weise erhöht werde. Eine solche, auch wegen der damit ver-
bundenen Futtervergeudung durchaus zu bekämpfende Überfütterung
kann zu einer Verteuerung des Ankaufspreises führen sowohl durch
das höhere Gewicht au sich, dem eine geringere Schlachtausbeute ent-
gegensteht, als auch durch das Aufrücken in eine dem wirklichen
Schlachtwerte nicht entsprechende höhere Wert- und Gewichtsklasse.
Es ist daher darauf hinzuwirken, daß nach dem Vorgang der Vieh-
beschaffungsstelle der Heeresverwaltung und demjenigen einzelner Vieh-
handelsverbände für den Transportverlust eine Höchstgrenze festgesetzt
        <pb n="95" />
        ﻿93

und ein die Höchstgrenze überschreitender Verlust dem Händler auf-
gebürdet wird, wie dies z. B. im Großherzogtum Hessen geschieht, oder
daß ganz allgemein zur Abnahme des Schlachtviehs nach Nampengc-
wicht übergegangen wird. Bei Händlervieh ans Schlachtviehinärktcn der
Städte Berlin, Hamburg unb Dresden im Frieden angestellte Er-
Hebungen haben

bei Großvieh Verluste von 0,41—6,61 %

„ Kälbern von	0,16—5,44% .

Schweinen von	3,21—7,13 %

des Lebendgewichts ergeben.

Nach H e r t e r und Wilsdorf wurden bei Masttieren ge-
^gcntlich der Mastviehansstellnngen für den Transport von der
ErzeugungS- bis zur Verbrauchsstelle folgende Ge wicht S v c r I n st e

festgestellt':

% km

bei	Kälbern........................ 4,2	(270)

„	alten Bullen................... 4,5	(239)

,,	allen Färsen .................. 4,9	(222)

„	jungen Bullen ................. 5,5	(256)

„	mittelalten Färsen............. 5,9	(329)

„	alten Ochsen................... 6,1	(359)

„	jungen Färsen ................. 6,5	(400)

„	jungen Ochsen.................. 7,3	(310)

Infolge der bei Stallrinder» heute notwendig gewordenen
extensiven Fütternngswcise ist jetzt mit höheren Gewichtsverlusten zu
rechnen. Die Heeresverwaltung hat für die gegenwärtige Zeit
10 % bei Großvieh,

12% bei Schweinen und Hammeln
5ls höchste zulässige Gewichtsverluste festgesetzt.

Eines der sichersten Mittel, dem M i st st a n d der
ilbersütter ung und der damit z u sa m menhängendc n
" Ermäßigen Transportverln st e a b z u h c l f c n ,
bildet, worauf n a ch m a l s hingewiesen sei, die L i c -
l e r u n g „ a ch R a m p e n g e w i ch t d e s B c st i m in u n g s o r t e s,
deren schleunige allgemeine Du r ch f ü h r n n g a n -
zustreben ist.

^ Während die Festsetzung der Preise für Kälber und
Schafe dem Ermessen der Landeszentralbehörden überlassen bleibt, sind
für Schlachtschweine und Schlachtrinder geltenden Höchst-
        <pb n="96" />
        ﻿preise durch die Verordnung über die Preise der landwirtschaft-
lichen Erzeugnisse aus der Ernte 191-7 und für Schlachtvieh vom
19. März 1917 in Verbindung mit der Verordnung über die
Schlachtvieh- und Fleischpreise für Schweine und Rinder vom
5. April 1917 mit Wirkung vom 1. Mai und 1. Juli 1917 für das
ganze Reichsgebiet festgelegt.

d)	11 n k o st c n u n d Verl u st c.

Die Unkosten uub Verluste zerfallen in solche, die beim
Erwerb des Tieres und bis zur Anlieferung an die Schlachtflätte,
ferner durch die Schlachtung und die Zerlegung des ausgeschlachteten
Tierkörpers zum Zwecke der Zuteilung an den Ladenschlächter ent-
stehen.

Zu erstere n Unkosten gehören die U m s a tz - und Ver-
mittlungsgebühren der V i e h h a n d e l s v e r b ä n d e, die
auch das T r a n S p o r t r i f i k o einschließen und früher bei Großvieh
meistens 7% betrugen, in letzter Zeit aber auf ö1/^ (in Preußen),
3 (in Thüringen) zurückgegangen sind. Die Belastung des
Fleischpreises durch die Vichhandelsgebührcn wechselt nicht nur nach
der Höhe des prozentualen Zuschlages und des Lebendgewichtspreises,
sondern auch nach dem Ausfall der Schlachtausbeutc. Der auf 1 leg
Fleisch entfallende Betrag beläuft sich z. B.

bei einem Viehpreise von 1,90 Ji für 1 kg,

7 %	Viehhandelsgcbnhr	und	55%	Schlachtausbeute	auf	24	ty

1%	..	48%	..	..	26

7%	„	40%	„	„	38	„

bei einem Viehpreise von 1,60 Ji für 1 kg,

7% ViehhaudelSpebühr und 55% Schiachtausbcute auf 20

48%

23

28

16

18,6

22

Ferner zählen hierzu die F r a ch t k o st e n, die bei weiter Entfernung
des Bedarftgebictes vom Erzeugungsgcbiet den Ankaufspreis eines
Schlachttieres wesentlich verteuern. Sic betrugen nach den Er-
mittlungen der Preisprüfungsabteilung der Reichsfleischstelle
bei	Rindern	bis	1,50%	des Lebendgewichtspreises

„	Kälbern	1,67%

„	Schweinen	„	1,12%

„	Schafen	„	2,59%	„
        <pb n="97" />
        ﻿95

Hinzu treten noch die V e r t e i l u n g S k o st e n der Versorgungsver-
bände und in größeren Städten die Viehhofsunkosten. Alle 11 n -
k o st e n u n d V e r l u st e d c r e r st e n A r t belaufen sich auf

&lt;1 — 11,09% des Lebendgewichtspreises bei Rindern,

3,97—13,70% bei Kälbern,

2,11—14,17 % bei Schafen und
4,0—12,24% bei Schweinen

Zu den Unkosten der zweiten Art sind die Gebühren der
S ch l a ch t v i e h v e r s i ch e r u n g zu rechnen in Höhe von durch-
schnittlich

0,09—1,21 % bei Rindern,

*0,02—0,78 % „ Kälbern,

0,10—0,45 % ., Schafen,

0,09—1,40 % „ Schweinen,

ferner d i e S ch l a ch t g e b ü h r e n , die mit Rücksicht auf die mit
der Verringerung der Zahl der Schlachtungen zusammenhängende
Verminderung der Schlachthofeinnahmen, den FriedenÄeträgen
gegenüber, vielfach auf das Doppelte erhöht wurden und mit den
V e s ch g u g e b ü h r e n zusammen sich aus etwa 0,34 bis 1,93 %
dbs Lebendgewichtspreises bei Rindern, 0,50 bis 2,48 % bei Kälbern,
J/50 bis 1,72 % bei Schafen, 0,55 bis 6,38 % bei Schweinen be-
-l'tfern; weiter der Schlachtlohn, der seit einiger Zeit an
'"anchcn Orten beträchtlich gestiegen ist, im Betrage von 0,17 bis
'00 % des Lebcndgewichtspreifes bei Rindern, 0,45 bis 1,98 % bei
Ebern, 0,54 bis 1,30 % bei Schafen, 0,21 bis 0,70 % bei
Schweinen und schließlich die Kühlraum miete, die von den
verfügungsberechtigten Gemeinden fast durchweg in unveränderter
Zohc belassen wurde. Mehrfachem Ansuchen der Fleischer aus Herab-
letzung der Miete ist entgegengehalten worden, daß sich in der Be-
nutzung der Räume nichts geändert habe, wenn auch ihre Abnutzung
gegen früher geringer sein könne, und daß aus diesem Grunde
une Mietermäßigiing abgelehnt werden müsse.

Die unter dem Begriff „S ch la ch t sp e se n" zusammen-
gssiaßten linkosten und Verluste der zweiten Gruppe belaufen
!&gt;ch auf

0,84—5,30% bei Rindern,

0,71—7,33 % „ Kälbern,

1,82—4,45 % „ Schafen,

1,19—6,85 % „ Schweinen.
        <pb n="98" />
        ﻿96

D i e Unkosten stellen sich insgesamt sonach auf:

4,34—16,39 % bei Rindern,

4,68—21,03 % „ Kälbern,

3,93—18,62 % „ Schafen,

5,19 17,50 % „ Schweinen,

immer berechnet nach dem Lebcndgewichtspreise der Tiere. Da
manche Gebühren, wie z. B. die Schlachtgebühren, nach Stück-
zahl berechnet werden, erhöhen sie den Gestehungspreis der Gewichts-
einheit Fleisch um so mehr, je leichter ein Schlachttier ist. Im all-
gemeinen wird also bei dem durchschnittlich geringeren Gewicht der
gegenwärtig geschlachteten Tiere das Pfund Fleisch mit höheren Un-
kostenbeträgen belastet als zu Friedenszeiten, soweit es sich um Stall
vieh handelt. Bei dem Weidemastvieh ist bei guter Weide das
Gewichtsverhältnis dasselbe wie im Frieden, wenn die Weide gut ist
und die Entleerung der Weiden nicht durch besondere Umstände (über-
mäßige Entnahme, Einfluß der Senkung der Viehpreise) vorzeitig
bewirkt wird.

In manchen Gegenden werden noch die Z u f u h r k o st e n des
Fleisches vom öffentlichen Schlachthof zum Ladeubetrieb, soweit solche
entstehen, in die Schlachtuiikofteu eingerechnet. Sie betragen 1 J(
bis 1,50 Jl für 100 kg Fleisch in Berlin und schwanken im übrigen
in weiten Grenzen. Im Reichsdurchschnitt bezifferten sie sich für
1 Pfund Rindfleisch und Schweinefleisch auf 0,7, für 1 Pfund
Kalbfleisch auf 1,4 und für 1 Pfund Schaffleisch auf 0,2
Während des Krieges wurden diese Kosten meistens vom Laden-
schlächter übernommen und sind daher in den Rohgewinu des
Schlächters einbezogen.

c) S ch lacht a u s b e u t e.

Die durchschnittliche Schlachtausbeute ist im allgemeinen ab-
hängig vom Ausfall der Futtermittelernte, von der Jahreszeit sowie
der Wirtschaftsweise und Wirtschaftslage des Lieferungsgebietes und
der Viehgattung. Bei den einzelnen Viehgattungen wechselt sic nach
Rasse, Alter, Geschlecht, ErnährungS- und Fütterungszustand sowie
»ach dem Gewichtsverlust auf dem Transport. Bei der Berechnung
der Schlachtausbeute wurde als Lebendgewicht dasjenige Gewicht
betrachtet, das der Berechnung des Ankaufspreises zugrunde gelegt
wird. Da der Begriff „Lebendgewicht", wie erwähnt, nicht überall
das gleiche bedeutet, muß den bestehenden Unterschieden entsprechend
auch die Schlachtausbeute verschieden ausfallen. Die Schlachtausbeute
verändert sich im Laufe eines Jahres am gleichen Orte und in der
        <pb n="99" />
        ﻿97

gleichen Wirtschaft nicht unwesentlich. Sie ist am größten in Weide-
gebieten im Spätsommer und Herbst, in Stallmastgcbieten zwischen
Weihnachten und Ostern. In Gebieten mit Zuckerrüben und Kar-
toffelbrennereien trifft man die höchste Schlachtausbeute gegen Ende
der Rübenkampagnc und der Spiritusbereitung. Die stärksten
Schwankungen beobachtet man beim Übergang von einer Fütterungs-
Periode zur anderen.

Durch den Wegfall der ausländischen Kraftfuttcrmittel ist die
Schlachtausbeute während des Krieges erheblich geringer geworden.
Um genaue Unterlagen für die Berechnung des der Friedenszeit
gegenüber sich ergebenden Unterschiedes zu gewinnen, wurden im
ganzen Reichsgebiete von Zeit zu Zeit Probeschlachtungeu angestellt.
Dies. war notwendig, weil die Schlachtausbeute von allergrößtem
Einfluß auf die Preisbildung des Fleisches ist.

Die an einen: sehr umfangreichen Schlachtviehmaterial vor-
genommenen Probeschlachtungen haben ergeben, daß die
S ch l a ch t a u s b e u t e im Winter und Frühjahr, 1917 betrug:

bei Rindern.... 36,00-59,20%	des	Lebendgewichtes

„ Kälbern...... 50,49—69,17%	„

„ Schafen...... 32,80-48,90%	„

„ Schweinen... 66,92 — 83,00% „	„

Abgesehen von der schwankenden Bedeutung des Begriffes „Lebend-
gewicht" ist die Schlachtausbeute auch von der Art der Ermittelung
des Schlachtgewichts abhängig.

Der Begriff des S ch l a ch t g e w i ch t s ist in Preußen
durch die in der Anlage I der Allgemeinen Verfügung der Ministerien
sür Landwirtschaft, Domänen und Forsten, für Handel und Gewerbe
und des Innern vom 9. Juli 1900 enthaltenen Bestimmungen über
das Schlachten und die Ermittlung des Schlachtgewichts bei den ein-
tüten Schlachttiergattungen festgelegt. Diese Grundsätze für die
Schlachtgewichtsermittlung sind auch von den übrigen Bundesstaaten
'n der Hauptsache anerkannt. Wesentliche Abweichungen finden sich
nur in Bayern hinsichtlich der Kälber, bei denen lediglich Magen und
Darm, Nabel und bei männlichen Kälbern die äußeren Geschlechts-
teile, und bezüglich der Schafe, bei denen nur Fell, Unterfüße, Magen
sowie Darm, bei Widdern und Hammeln die äußeren Geschlechtsteile
und bei Mutterschafen das Euter nicht zum Schlachtgewicht gerechnet
werden. Außerdem werden in vielen Gegenden Bayerns, in Baden
uf'd Mecklenburg-Strelitz die Fleisch- und Talgnieren nicht zum
Schlachtgewicht gerechnet. Die sonstigen Abweichungen sind un-
wesentlich.

Heft 17/18/lg

7
        <pb n="100" />
        ﻿98

Für eine genaue Berechnung des berechtigten Kleinhandelspreises
ist eine gewissenhafte Erhebung aller einzelnen Schlachtgewichte uner-
läßliche Vorbedingung. Eine Beschränkung auf von Zeit zu Zeit
stattfindende Probewägungen, wie sie in einigen großen Versorgungs-
rerbänden geschieht, kann zu verhängnisvollen Irrtümern führen.
Wo der Fleischer ganze Tiere zugewiesen erhält, die er dann an
eigener Schlachtstätte schlachtet, empfiehlt es sich, den Fleischbeschauer,
oder eine andere geeignete Person zur Feststellung der Schlachtgewichte
durch Privatvertrag zu verpflichten. Unbedingt erforderlich ist es,
zu diesem Amte nur solche Personen zu bestellen, die eine entgegen dem
Handwerksbrauche erfolgte, zur Verminderung der Schlachtausbeute
führende Ausschlachtung sofort zu erkennen vermögen.

d) Neben ausbeute.

Der Begriff der Nebenausbeute richtet sich nach den über die
Ermittlung des Schlachtgewichts festgesetzten Bestimmungen. Sie
besteht im allgemeinen aus Haut (mit Hörnern, Klauen, Borsten),
Rohfctt und dem sogenannten Krame. Z u m K r a m e g e h ö r e n:
beim Rinde Blut, Kopf mit Hirn und Zunge, Euter, Lunge
mit Luftröhre und Schlund, Herz, Leber, Milz, Vormagen
(Kaldannen, Kutteln) und Labmagen, Bauchspeicheldrüse,
sehniger Teil des Zwerchfells, Därme, Gekröse, Netz, Blase,
Ausschnitte unter der Wirbelsäule und Füße;
beim Kalbe Blut, Kopf mit Hirn, das Geschlinge (Zunge,
Kehlkopf, Luftröhre, Schlund, Lunge, Herz, sehniger Teil
des Zwerchfells, Leber), Brieschen (Milch), Milz, Vormagen
und Labmagen, Därme, Bauchspeicheldrüse, Gekröse, Netz,
Blase und Füße;

beim Schweine Blut, das Geschlinge, Milz, Magen, Därme,
Bauchspeicheldrüse, Gekröse, Netz und Blase;
beim Schafe Blut, Kopf mit Hirn, das Geschlinge, Milz,
Vormagen und Labmagen, Därme, Bauchspeicheldrüse, Ge-
kröse, Netz, Blase und Füße.

Von diesen Kramteilen find Haut, Rohfett und die zum Kram ge-
hörigen Därme im Frieden Wclthandelsartikel. Ihr Preis richtete
sich daher nach den Weltmarktpreisen. Er unterlag häufigen nicht
unerheblichen Schwankungen. Der Hautpreis hat von 1903 bis 1912
um etwa die Hälfte zugenommen, wie nachstehende von der „Häute-
verwertung vereinigter Berliner Großschlächter, G. m. b. H." mit-
geteilten Preise in Pfennigen für das Pfund, abgesehen von den
Schaffellen, die nach Stück bewertet werden, zeigen;
        <pb n="101" />
        ﻿99

Preise für Ochsenhäute Bullenhäute Kuhhäute
bei	bei	bei

70-79 Pfd, 70—79 Pfd, 60-69 Pfd,
Gewicht Gewicht Gewicht

1908	40,9—41,9

1904	43,5-44,2

1905	45,1—45,8

1906	53,3-53,7

1907	52,1-53,7

1908	44,9—46,7

1909	61,8—62,3

1910	58,6—59,1

1911	59,6—60,0

1912	62,6—63,2

1913	66,0-66,5
Zum 1914 63,0-66,0

35.9-	36,6 40,8-40,9
38,0-38,3 43,7-43,9
38,6—39,0 46,2—45,3

46.5-	47,1 54,8—54,9

45.2—	45,6 53,9—64,2

37.3-	37,9 46,4-46,0
44,1-44,7 61,4—51,7

62.6-	63,0 56,0—66,3

52.9-	53,4 67,4-57,9

63.6-	54,0 61,0—61,6

64.5-	62,5 65,0-67,0

49.5-	69,0 67,0—67,6

Kalbfelle Schaffelle
10-15 Pfd, fernwolllg
Gewicht dasStück— Ä

69,0—60,6	4,60—6,10

62,5—68,3	4,60—6,10

69.7—	70,5	6,00—7,50

74,4—74,8	6,90-8,70

68.3—	68,7	7,00—8,20

69.7—	70,6	6,00—6,20

87.4-	87,9	6,10—5,40

82.1—	83,0	5,10—5,70

79.2—	80,0	6,10—6,70

87.2—	87,8	6,30—6,80	■

80,0-99,0	6,20—7,40

83,0—103,0 6,80-6,70

Vom 1. Dezember 1914 ab wurden folgende K r i e g s z u s ch l ä g e
zu den Preisen für Häute gemährt:

Rinderhäute
Kuhhäute,,,
Ochsenhäute
Bullenhäute

Zuschlag zum Junipreis 1914 bei einem
Gewicht Gewicht von Gewicht von
bis 59 Pfd, 60-79 Pfd, 80 Pfd, und mehr
+ 50 %	+45%	+30%

+ 50%	+45%	+30%

+ 45%	+35%	+25%

+ 35%	+30%	+20%

Durch kriegsministerielle Bekanntmachung vom 31. Juli 1916 wurden
H ö ch st p r e i s e für Viehhäute und Kalbfelle, durch eine spätere Be-
kanntmachung vom 20. Dezember 1916 auch für Schaf-, Lamm- und
Ziegenfelle festgesetzt. Während im Juni 1914 das Verhältnis
öer Biehpreise zu den Hautpreisen in Berlin war: bei
Ochsen 45 zu 65, bei Bullen 44 zu 60, bei Kühen 39 zu 67, bei
Kälbern 53 zu 93, beim Großvieh also der Hautpreis den Lebend-
gewichtspreis um durchschnittlich 18 M übertraf, ist gegenwärtig bei
Ochsen das Verhältnis gleich 88 zu 84. Der Lebendgewichtpreis steht
also heute bei Ochsen über dem Hautpreis. Bei Kälbern verhält sich der
Preis des Lebendgewichts zum Preis der Haut wie 80 :140. Der
höchste Preis wird allerdings nur selten bezahlt werden. Im großen
und ganzen dürfte das Verhältnis bei Kälbern ungefähr ähnlich liegen
wie vor dem Kriege. Der jetzige verhältnismäßig geringe Wert der
Haut macht sich in einer Minderung des durchschnittlichen Erlöses
aus der Nebenausbeute bemerkbar.

Über die R o h t a I g p r e i s e der Friedenszeit berichten
öaß ^^arinewerke „Berolina" G. m. b. H., Berlin-Lichtenberg,

7*
        <pb n="102" />
        ﻿Oktober	1912 durchschnittlich Preis p. kg 69,— JL		
November			„ 68,- „
Dezember			„	70,- „
Januar	1913		„ 68,- „
Februar			„ 68,- „
März		„ „	„ 68,— „
April			„ 66,— „
Mai			„	65,— „
Juni	,,		„	65,— ..
Juli			64,— „
August			„	64,- „
September			63,- „
Oktober	„	„ „	.. 62,- „

Durch Bundesratsverordnung vom 16. März 1916 sind für
Rohfett von Rindvieh und Schafen und für Fett-
grieben Höch st preise bestimmt worden, und zwar:

1. Für frisches Rinderfett:

1,58 A Preisklasse I fRohfettanfall von einem Schlachttier von mehr als
25 kg),

1,22	„	„	II	svon	mehr	als 10 bis 25 kg),

0,82	„	„	III	(von	mehr	als 5 bis 10 kg),

0,51	„	„	IV	(von	5 kg	und darunter).

2. Für die übrigen Rinder- und Schaffette:

1,22 Ä frisches Schaffett,

0,51 „ nicht frisches Schaffett,

0,51 „ nicht frisches Riuderfett,

0,51 „ Abfallfette (bie beim Reinigen und Schleimen der Därme ge-
wonnenen Fette),

0,51 „ Fettbrocken, soweit sie sich beim Verkauf von Fleisch ergeben.

Der Anfall an Rohtalg ist infolge der schlechteren Ernährung

der Tiere während des Krieges bedeutend zurückgegangen. Er
beträgt heute durchschnittlich 11,50 kg bei Rindern, 1,28 kg bei
Schafen. Je geringer der Gesamtanfall an Rohtalg bei einem
Schlachttier ist, um so mehr Bindegewebe und um so weniger reines
Fett enthält das Rohfett — im Frieden ergab der Rohtalg durch-

schnittlich 78 bis 83%, im letzten Halbjahre nur 64 bis 76% Rein-
talg —, um so geringer ist auch der Grundpreis, der hierfür fest-
gesetzt ist. Da die Ausbeute an Rohfett heute gegenüber der Fricdens-
zcit merklich zurücksteht, so ist auch der Durchschnittspreis für das
Kilogramm gesunken, nämlich für Rindertalg auf 2,48 Ji, für Schaf-
talg auf 2,28 M.

Dieser Umstand erzeugt eine weitere Verschiebung in dem
zwischen Kram- und Lebendgewichtspreis eines Tieres bestehenden
Wertverhältnis zu ungunstcn des Krames.
        <pb n="103" />
        ﻿101

Der Wert der Därme ist infolge des starken Wurstver-
brauches in Deutschland bei gleichzeitig stark verringerter Einfuhr
aus dem Auslande, die noch im Jahre 1909 einen Wert von rund
52 Millionen Mark dargestellt hatte, ungefähr uni das Dreifache ge-
stiegen. Der durchschnittliche Erlös für einen Satz Rinderdärme
stellt sich gegenwärtig auf 8,84 Ji, für einen Satz Schweinedärme
auf 2,73 Ji.

Außer den Därmen werden als Wursthüllen auch die Harn-
blasen und die innere Haut des Schlundes benutzt. Früher betrug
der. Preis hierfür nicht mehr als 5 bis 10 Hk, heute werden etwa
30 ^ für das Stück bezahlt.

Durch Verordnung vom 1. März 1917 ist der Preis für den
zu technischen Zwecken beschlagnahmten Labmagen des Kalbes ge-
regelt und für trockene fehlerfreie Ware auf 0,60 Ji, für trockene
schadhafte Ware auf 0,40 Ji festgesetzt.

Für die übrigen als Nahrungsmittel verwertbaren Teile des
Krames hat man nur in einigen wenigen Gegenden Kleinhandels-
preise bestimmt. Sehr häufig ist aber der Krampreis nicht im
richtigen Verhältnis zum Kleinhandelsfleischpreise festgesetzt, obwohl
rr anteilmäßig mit dem Fleischpreise steigen oder fallen müßte. Da
der K r a m e r l ö s bei der Berechnung des Kleinhandelsreises von den
Gestehungskosten des SchlachtgewichtS in Abzug zu bringen ist, so
bedingt eine zu niedrige Bewertung des Krames einen zu hohen
Fleischpreis. Vielfach war der Krampreis von den Gemeinden und
Gemeindeverbänden absichtlich niedrig bemessen, um aus dem Kram
eine billige Wurst herstellen zu können. Diese Maßnahme veranlaßt
den Verbraucher zu einer geringeren Ausgabe für Wurst, zu einer
um so größeren aber für Fleisch, gibt Anlaß zur Beunruhigung der
Bevölkerung über die hohen Fleischpreise, die in keinem richtigen
Verhältnis zu den Wurstpreisen stehen, und verhindert eine von den
Preisprüfungsstellen und im Interesse einer brauchbaren Statistik
SU fordernde Durchsichtigkeit der Preispolitik. Sie ist daher
nur dann gerechtfertigt, wenn die Wurst ausschließlich der minder-
bemittelten Bevölkerung zugute kommt, was unter den heutigen
schweren Ernährnngsverhältnissen immer seltener wird. Die Wurst
'st jetzt bei allen Bevölkerungsklassen in gleicher Weise begehrt, seit
ste in zentralen, behördlich überwachten Betrieben als Erzeugnis mit
bekannter Zusammensetzung und nicht mehr ausschließlich als „Ver-
N'auenssache" hergestellt wird.
        <pb n="104" />
        ﻿102

Die Reichsfleischstelle hat im ganzen Reiche Erkundigungen
über die im Frieden und im Kriege zwischen den Preisen des Krames
und des Fleisches bestehenden Beziehungen eingezogen. Das Ergebnis
ist in nachstehender Aufstellung zusammengefaßt worden, die den Ge-
meinden als Anhaltspunkt bei der Festsetzung der Preise für die ein-
zelnen Kramteile dienen kann. Die mitgeteilten Zahlen geben den
Jahresdurchschnitt wieder. Die von der Reichsfleischstelle angestellten
Probeschlachtungen beweisen, daß die im Frieden gewonnenen
Durchschnittszahlen auf den jetzigen Erlös aus der Nebenausbeute
nicht mehr angewendet werden können. Ihr Wert beträgt unter den
gegenwärtigen Umständen bei Rindern 19 %, bei Kälbern 27 %, bei
Schweinen 7% und bei Schafen 20% des Lebendgewichtspreises.

■preise der Nebenausbeute.

n) bei Großvieh	Durchschnitt- liches Gesamt- gewicht bei einem Tiere in kg	Preis für die Gewichtseinheit in Hundertsteln derKleinhandels- F lei sch preise
Haut	  Rohtalg ohne Nierentalg 		30,62  11,50	50,40^0 Erlös n.d, o« -io Beschlag- MpiJil) nahmepr.
Kopf 		10,88	30«
Blut 		11,06	8«
SchwanzZ		0,98	60«
Füße gebrüht 		10,00	10«
Hirn (Brägens		0,46	25 «
Zunge 	-...	2,18	150«
Lunge 		3,79	25«
Herz 	:		1,68	60«
Kaldaunen (Vor- und Labmagens....	9,12	30«
Leber				4,68	80«
Milz		0,71	20«
Euter		3,54	40«
Därme 		5,50	1 Satz 16 Ä
Sonstiges (Schlund, Zwerchfell, Weiß- leber, Blase,Bauchspeicheldrüsen usw.s	3,00	lgeschleinit)  25«
Nieren 		1,05	70«
Brieschen		—	100«
Maul, gebrüht		—	40«
*) Nur in Sachsen-Coburg-Gotha. ß Nur für Bayern, Baden, Meckl.-St&gt; Durchschnittsgewicht von 3,01 kg.	108,71ohneNieren (110,74 mit Schwanz und Nieren)  elih. Hierzu komin	der Nierentalg im
        <pb n="105" />
        ﻿103

	Durchschnitt»	Preis für die
	liches Gesamt-	Gewichtseinheit
d) bei Schweinen	gewicht bei	in Hundertsteln
	einem Tiere in	der Kleinhandels-
	kg	Fl ei sch preise
Mickerfett		1,89	160%
Blut 		2,46	10%
Zunge ohne.Schlund		0,43	100%
,, mit	„			—	90%
Lunge		  Herz 		0,94  0,39	| a«f. 50 %
Magen		0,79	50%
Leber	1,42	100%
Milz		0,14	50%
Därme ..			3,-	ISatz 2,75^(geschl.)
Blase..	0,20	30 3f. p, Stück.
	11,66	
o) bei K ä l b e r n		
Haut.	4,43	10,36 A
		(durchschn.Bsschlag-
		nahineprets)
Blut  ohne Hirn und Zunge, mit Haut	1,60	10%
gebrüht 		2,67	40%
Füße ..,	1,73	20%
Hirn (Brägen)		0,171	100%
Zunge ohne Schlund		0,342	120%
Lunge	0,77	60%
Herz 		0,377	75%
Brieschen  Labmagen	0,316	130%
fehlerfrei getrocknet		0,57	60 A für 1 Stück
fchadhaft getrocknet		—	40 „ „ 1	„
Leber	1,06	125%
Milz		0,12	50%
®efröje, gebrüht, mit Kalbauuen....	1,39	60%
Blase	0,20	20.M für 1 Stück.
	15,746	

’) Nüchterne Kälber.
        <pb n="106" />
        ﻿104

ä) bei S ch a f e n	Durchschnitt- liches Gesamt- gewicht bei einem Tiere in leg	Preis für die Gewichtseinheit in Hundertsteln der Kleinhandels- Fleisch preise
Haut shalblangs		3,-	9,90 Ä  &lt;durchschn.Deschlag.  nahmepreis)
Fett ohne Nierentalg		1,28	75%
Blut	■		"co  00	6 %
Kopf mit Zunge und Hirn		1,79	30%
Lunge und Herz		0,735	05 % äuf.seto.
Leber		0,47	80%
Milz		0,085	50%
Därme 		1,20	1SatzMM&lt;geschl.)
Sonstiges sKaldaunen, Füße usw.) •.	0,70	88 V.*
	10,64	

e)	Schwund- und Hauverlust.

Nach der Ausschlachtung geht ein Teil des im Fleische ent-
haltenen Wassers durch Verdunstung aus den oberflächlichen Fleisch-
teilen verloren. Der Wasserverlust beträgt mehr bei warmer
Witterung und trockener Luft, bei mageren Tieren und wasserreichem
Fleische als bei kalter Witterung und feuchter Lust und bei fetten
Tieren und kernigem Fleische. Er beläuft sich in den ersten 3 Stunden
nach der Schlachtung und innerhalb der weiterfolgenden 21 Stunden
auf durchschnittlich je 1%, in den ersten 24 Stunden also auf 2%.
Im Verlaufe der nächsten Tage verliert das Fleisch bei Aufbewahrung
in kühlen Räumen und bei mittlerem Feuchtigkeitsgehalt der Luft
durchschnittlich nicht mehr als täglich 1/2% seines ursprünglichen Ge-
wichts. Beim Aushauen und Auswiegen treten durch Abfließen von
Fleischsaft, Zersplitterung von Knochen, Überschreitung des verlangten
Gewichts und durch Überschuß an Knochen bei sehr mageren Tieren
weitere Verluste ein, deren Gesamtbetrag umso mehr beschränkt wird,
je geschickter und sorgfältiger der Fleischer beim Auspsundeu zu Werke
geht. Genauere daraus bezügliche Feststellungen lieferten das Er-
gebnis, daß im allgemeinen bei Rindern und Kälbern ein Gutgewicht
von 8 %, bei Schweinen und Schafen ein solches von 5 % zur Deckung
der entstandenen Verluste hinreicht. Nur bei sehr mageren Tieren
        <pb n="107" />
        ﻿105

und bei Gefrierfleisch kann sich eine Überschreitung dieser Beträge als
begründet erweisen. Wo das Fleisch von den Versorgungsverbänden
an die Fleischer, erst nachdem es 2 bis 3 Tage gehangen hat, abgegeben
wird, ist bei Rindern und Kälbern für Schwund und Hauverlust nur
noch ein Gutgewicht bis zu 4 %, bei Schweinen und Schafen bis zu
2 % ju gewähren.

f)	Rohgewinn des Fleischers.

Der Rohgewinn des Fleischers setzt sich aus den Unkosten und dem
Unternehmerlohn zusammen. Bei den Unkosten werden unterschieden
die Einstandskosten, die aus der Anfuhr des Fleisches zum Laden-
geschäft und seiner Zurichtung zur verkaufsfertigen Ware entstehen,
und die allgemeinen Unkosten, die zur Aufrechterhaltung des
Geschäftsbetriebes notwendig sind. Eine strenge Scheidung beider
Gruppen ist nicht immer möglich, kann auch ohne Bedenken unter-
bleiben, da ihr für unsere Untersuchung keine weitere praktische Be-
deutung zukommt. Die Unkosten richten sich nach dem Geschäfts-
umsatz und der Verkehrslage. Sie sind unter sonst gleichen Ver-
hältnissen bei größerem Umsatz geringer als bei kleinerem, sie sind
größer bei einem Geschäft in bevorzugter Geschäftslage als bei einem
Betriebe in einem vom Verkehr abgelegenen Stadtviertel. Der
Friedenszeit gegenüber haben die Unkosten teilweise eine beträchtliche
Vergrößerung erfahren. Gestiegen sind insbesondere die Personal-
köhne, deren Erhöhung durchschnittlich 1 -M auf 1 Pfund Fleisch
ausmacht, ferner die Auslagen für Verpackungsmaterial, Reinigungs-
Bedarfsartikel, Versicherungen, Gewerbesteuer und Mietstempel. Neu
hinzugetreten sind in einzelnen Städten Zinsverluste für ein zur
Sicherung von Forderungen der Fleischverteilungsstelle bei einer
Bank hinterlegtes Kapital, ferner die mit der Ablieferung und Ver-
rechnung der Fleischmarken verbundenen Fahrkosten und Zeit-
verluste. Vermindert haben sich infolge der Verringerung der Umsatz-
vsenge und der Errichtung von Zentralschlächtereien und -Wurstereien
die Beiträge für Abnutzung und Wiederherstellung der Geschäfts-
räume und ihrer Einrichtungen, für Beschaffung von Beleuchtungs-
körpern, elektrisches Licht und elektrische Kraft, Räucherartikel,
Materialverlust und Verzinsung des Betriebskapitals. Gänzlich weg-
gefallen sind die Auslagen für Anpreisungsmittel, Rabattmarken,
Fernsprecher und Geschäftssahrrad und die Verluste, die im Frieden
durch Borgzins oder Entgang des Guthabens bei faulen Kunden ent-
standen sind.
        <pb n="108" />
        ﻿106

Der Unternehmerlohn soll eine angemessene Entschädigung für
die Arbeit des Geschäftsinhabers und der im Geschäfte mittätigen
Familienmitglieder und sonstiger Hilfskräfte bieten. Nach der
Bundesratsvcrordnung gegen übermäßige Preissteigerung vom
23. Juli 1915 dürfen die durch den Krieg geschaffenen besonderen
Verhältnisse keine wesentliche Steigerung des Unternehmerlohnes
verursachen. Verteuerung der Lebenshaltung und Verringerung des
Umsatzes dürfen also nicht durch eine Erhöhung des Reingewinns
ausgeglichen werden. Vor deni Kriege hatte der Fleischer am Pfund
Fleisch 10 bis 13 Hs Rohgewinn. In der Kriegszeit muß wegen
der Erhöhung der Unkosten ein entsprechend höherer Kleinhandels-
zuschlag bewilligt werden. Für die Versorgungsperioden, in denen
eine Wochenkopsmenge von 250 g zur Ausgabe gelangt, sind unter
mittleren Verhältnissen neben dem angegebenen Satz für
Schwund- und Hauverlust, der vom Warmgewicht zu berechnen ist,
und den Zusuhrkosten, soweit sie nicht schon in den Gestehungspreis
eingerechnet sind, 24 Hs am Pfund Fleisch als Rohverdienst zuzu-
billigen. In der Versorgungsperiode April/August 1917 mit einem
Wochenkopssatze von 500 g kann bei abgehangenem Fleisch eine
Vergütung für Zufuhrkosten, Schwund und Hauverlust wegfallen,
weil der vorübergehende doppelte Umsatz in einem Geschäfte keine
doppelten Geschäftsunkosten verursacht. Es erscheint also in diesem
Falle lediglich ein Rohgewinnzuschlag von 24 Hs am Pfund Fleisch
angemessen.

g)	Berechnung des Kleinvcrkaufspreises des
Fleisches und der Spannung zwischen
Vieh - und Fleischpreis.

Der Kleinverkausspreis des Fleisches berechnet sich aus dem
Gestehungspreise des Schlachtgewichts und dem Rohgewinnzuschlag.
Der Gestehungspreis seinerseits wird ermittelt nach der Formel:

Gestehungspreis ^ Lebendgewichlspreis -0 Unkosten — Nebenausbente
des Schlachtgewichls — Schlachtgewicht — Schwund- und Hauverlust.

Wo eine zentrale Schlachtung und Verteilung des Fleisches statt-
findet, sind sowohl die Ankaufspreise der einzelnen Tiere als auch ihre
Lebend- und Schlachtgewichte und die voni Erwerbe des Tieres bis
zur Abgabe des Fleisches an den Ladenschlächter entstehenden Unkosten
zahlenmäßig festzustellen. Aus dem Unterschied zwischen der Summe
der Lebendgewichte und der Summe der Schlachtgewichte läßt sich
        <pb n="109" />
        ﻿•	. " .&lt; ', -	. ..... ..	_	...	' ijk'jjMÄjp**»' '	'•	.

107

ohne weiteres" für jeden Schlachtungs- oder Verrechnungszeitraum
die durchschnittliche Schlachtausbeute errechnen. Nur die Neben-
ausbeute muß in einer für einen größeren Zeitraum fest-
gelegten Durchschnittszahl in die Berechnung übernommen werden.
Falls der Fleischpreis nicht erst nach der Schlachtung der Tiere
festgestellt werden kann, sondern im voraus zu berechnen ist, müssen
die aus der vorhergehenden Verrechnungsperiode stammenden
Schlachtausbeute- und Unkosten-Verhältniszahlen der Rechnung zu-
grunde gelegt werden.

Unterschiede in der Höhe der Schlachtausbeute der beiden
Perioden, die sich durch eine Verschiebung der qualitativen Zu-
sammensetzung des Schlachtviehauftricbes ergeben, können in beson-
deren Fällen Ursache einer fehlerhaften Verkaufspreisberechnung
werden. Gegebenenfalls muh durch entsprechende Berechnung ein
späterer Ausgleich geschaffen werden. Ist nun in besonderen Aus-
nahmefällen die Ermittlung des Schlachtgewichts und der Unkosten
jedes einzelnen Schlachttieres nicht möglich, so sind — möglichst auf
Grund vorausgegangener, richtig angelegter und ausgeführter Probe-
schlachtungen und daran anschließender Berechnungen — durchweg
Verhältniszahlcn an Stelle der absoluten Zahlen zu setzen, und es
ist so nach obiger Berechnungsweise der Kleinverkanfspreis zu be-
stimmen.

Man berechnet den durchschnittlichen Lebendgewichtspreis durch
Division der Summe sämtlicher Ankaufspreise eines Verrechnungs-
zeitraumes durch die Summe aller Lebendgewichte der gekauften
Tiere. Angenommen, der Lebendgewichtspreis betrage bei Groß-
vieh 100, so werden hierzu die Unkosten gerechnet. Sie sollen
betragen 15 %. Die Nebenausbeute ist von der erhaltenen Summe
abzuziehen; beträgt sie 20%, so verbleibt die Zahl Ob. Wenn das
Schlachtgewicht 60% des Lebendgewichts im warmen Zustande beträgt,
so sind abzuziehen, da der Fleischpreis für das Ausgabegewicht be-
rechnet und das Fleisch erst 2 bis 3 Tage nach der Schlachtung an
den Fleischer abgegeben wird, 4% des Schlachtgewichts für Schwund-
aud Hauverlust; es verbleiben somit 48% Ausgabegewicht. Die
Zahl 95 dividiert durch die Zahl 46 ergibt den Gestehungspreis,
dem in der Zeit eines Wochenumsatzes von 500 g ein Rohgewinn von
^4 &lt;5^, während der Zeit des Normalwochenumsatzes von 250 g
außerdem noch bis 4% des Gestchungspreises und gegebenenfalls ein
angemessener Vcrgütungssatz für Kosten der Anfuhr des Fleisches
zum Ladengeschäft zuzuschlagen find, um den Kleinverkaufspreis zu
erhalten.
        <pb n="110" />
        ﻿108

Lebendgewichtspreis		Lebendgewicht 		100 kg
100 Jl		Schlachtgewicht 50 % •• -=	50 „
+UnEoftenfl5%)15 „		— Schwund- und Hauverlust	
115 Ji		(4%)	 -	2 „
—Nebenausbeute		Ausgabegewicht		48 kg
(20 %) 20 „			
95 Jl : 48 =	1,98 Jl		
Gestehungspreis		"&lt;£&gt;  00  hi	Gestehungspreis		1,98 Jl
Rohgewinnzuschlag		0,24 „	Rohgewinnzuschlag		0,24 „
Kleinhandelspreis bei 600 g			2,22 Jl
Wochenumsatz 		2,22 Ä	Schwund» und Hauverlust	
		(4 %) des Gestehungs- preises 		0,08 „
			
		Kleinhandelspreis bei 250 g	
		Wochenumsatz 		2,30 Jl

Die Zahl, die den Gestehungspreis angibt, bildet in diesem Falle,
in dem der Lebendgewichtspreis zu 100 angenommen wurde, zu
gleicher Zeit den sogenannten Spannungsfaktor, der,
multipliziert mit dem jeweiligen durchschnittlichen Lebendgewichts-
preise in allen Fällen, in denen die Unkosten und die Schlachtausbeute
bei der gleichen Viehgattung dieselben sind, den Gestehungspreis
ergibt.

Um den Versorgungsverbänden die Errechnung des Klein-
verkaufspreises zu erleichtern, hat die Preisprüfungsabteilung der
Reichsfleischstelle Tabellen der Spannungssaktoren für
die einzelnen Schlachtviehgattungen zur Ermittlung des Gestehungs-
preises angefertigt, die sowohl die Verhältnisse bei einer Wochenkopf-
menge von 250 g wie von 500 g und bei Verrechnung des Warm-
gewichts, des Gewichts 3 bis 24 Stunden oder 3 bis 4 Tage abgehan-
genen Fleisches berücksichtigen. Es braucht jeweils nur der den durch-
schnittlichen Unkosten und der durchschnittlichen Schlachtausbeute bei
der betreffenden Viehgattung entsprechende Spannungssaktor in der
Tabelle ermittelt und mit dem geometrischen Durchschnitt des Lebend-
gewichtspreises vervielfältigt zu werden, um den Gestehungspreis und
nach Zuschlag des Rohgewinnsatzes von 48 Hs für 1 kg — der zu-
lässige Schwund- und Hauverlust ist bei der Errechnung des Span-
nungsfaktors schon berücksichtigt, eine besondere Anrechnung hierfür
erübrigt sich somit in allen Fällen — den Kleinverkaufspreis des
Fleisches in kürzester Zeit zu ermitteln. Unter dem geometrischen
        <pb n="111" />
        ﻿109

Durchschnitt des Lebendgewichtspreises ist, wie angegeben, der Durch-
schnitt aus der Summe der Ankaufspreise sämtlicher Tiere eines
Schlachtungszeitraumes dividiert durch die Summe ihrer Lebend-
gewichte zu verstehen.

Ein Vergleich der an verschiedenen Orten und zu verschiedenen
Zeiten sogar am gleichen Orte zwischen Vieh- und Fleischpreisen be-
stehenden Spannungen ergibt Schwankungen innerhalb weiter Grenzen.
Den bedeutendsten Einfluß auf die Größe der Spannung übt die Höhe
der Schlachtausbeute, nächst ihr diejenige der Unkosten aus, wie aus
den nachfolgenden Tabellen ersehen werden kann. Es ist sonach
ohne weiteres erklärlich, daß Städte, die auf Zufuhr von Schlachtvieh
aus weitcntlegenen Lieferungsgebicten angewiesen sind, bei gleichem
Grundpreise für das Lebendgewicht wesentlich höhere Fleischpreise
haben müssen als solche Städte, die ihren Viehbedarf aus nahe-
gelegenen Ortschaften decken, zumal wenn nicht Bezahlung des Schlacht-
viehs nach Rampengewicht des Bestimmungsorts erfolgt und be-
trügerische Überfütterung nicht in allen Fällen vor dem Wiegen
erkannt wird.

Aus der Gesamtheit vorstehender Ausführungen geht hervor,
daß die Verhältnisse im Fleischverkehr viel zu verwickelt
sind, als daß sich ein für alle Fälle, alle Verbrauchsperioden und alle
Verbrauchsorte zutreffendes allgemeines Spannungsverhältnis fest-
igen ließe. Der häufige und erhebliche Wechsel der Einstandspreise
und der Güte und damit der Schlachtansbeute des Schlachtviehes
und die. Verschiedenheit der Entfernung der Bedarfs- von den Er-
Mgungsgcbieten stehen dem sowohl im Kriege wie im Frieden
hindernd im Wege.

Anhang auf Seite 110—133:

Sechs Tabellen zur Ermittlung des
Gestehungspreises des Fleisches
der einzelnen Schlachtviehgattungen:
        <pb n="112" />
        ﻿110

A)	Spannungsfaktoren zur Feststellung des Gejtehungs-

Beispiel für Rindfleischpreisberechnung: Geometrischer Durchschnitt des Lebendgewichts-
Gestehungsprcis also = 1,60X1,98 = 3,17 Ä. Dazu Roh-^

Rinder.

Schlacht-

ausbeute

Unkosten-

%	1	2	3	4	5	6	7	8	9	10	11	12
35	2,55	2,58	2,61	2,64	2,67	2,70	2,73	2,76	2,80	2,83	2,86	2,89
36	2,48	2,51	2,64	2,57	2,60	2,63	2,66	2,69	2,72	2,75	2,78	2,81
37	2,41	2,44	2,47	2,50	2,63	2,56	2,59	2,61	2,64	2,67	2,70	2,73
38	2,35	2,37	2,40	2,43	2,46	2,49	2,52	2,55	2,67	2,60	2,63	2,66
39	2,29	2,31	2,34	2,37	2,40	2,42	2,45	2,48	2,51	2,54	2,56	2,59
40	2,23	2,26	2,28	2,31	2,34	2,36	2,39	2,42	2,45	2,47	2,50	2,53
41	2,17	2,20	2,23	2,25	2,28	2,31	2,33	2,36	2,39	2,41	2,44	2,47
42	2,12	2,15	2,17	2,20	2,23	2,25	2,28	2,30	2,33	2,36	2,38	2,41
43	2,07	2,10	2,12	2,16	2,17	2,20	2,22	2,25	2,28	2,30	2,33	2,35
44	2,03	2,05	2,08	2,10	2,12	2,16	2,17	2,20	2,22	2,26	2,27	2,30
45	1,98	2,00	2,03	2,05	2,08	2,10	2,13	2,15	2,17	2,20	2,22	2,25
46	1,94	1,96	1,98	2,01	2,03	2,06	2,08	2,10	2,13	2,15	2,17	2,20
47	1,90	1,92	1,94	1,97	1,99	2,01	2,04	2,06	2,08	2,10	2,13	2,15
48	1,86	1,88	1,90	1,92	1,95	1,97	1,99	2,02	2,04	2,06	2,08	2,11
49	1,82	1,84	1,86	1,89	1,91	1,93	1,96	1,97	2,00	2,02	2,04	2,06
50	1,78	1,80	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,96	1,98	2,00	2,02
51	1,76	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98
52	1,71	1,73	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94
53	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91
54	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87
55	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84
					Kälber.							
50	1,61	1,63	1,65	1,67	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80*	1,83	1,85
51	1,58	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81
52	1,55	1,57	1,59	1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,76	1,78
53	1,52	1,54	1,56	1,58	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74
64	1,49	1,51	1,53	1,65	1,57	1,59	1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71
55	1,46	1,48	1,50	1,52	1,64	1,56	1,58	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68
56	1,44	1,46	1,48	1,49	1,51	1,53	1,55	1,57	1,59	1,61	1,63	1,65
67	1,41	1,43	1,45	1,47	1,49	1,61	1,53	1,54	1,56	1,58	1,60	1,62
58	1,39	1,41	1,42	1,44	1,46	1,48	1,50	1,52	1,64	1,56	1,67	1,59
59	1,36	1,38	1,40	1,42	1,44	1,46	1,47	1,49	1,61	1,63	1,56	1,67
60	1,34	1,36	1,38	1,39	1,41	1,43	1,45	1,47	1,49	1,50	1,52	1,64
61	1,32	1,34	1,35	1,37	1,39	1,41	1,43	1,44	1,46	1,48	1,60	1,51
62	1,30	1,31	1,38	1,35	1,87	1,38	1,40	1,42	1,44	1,46	1,47	1,49
63	1,28	1,29	1,31	1,33	1,35	1,36	1,38	1,40	1,41	1,43	1,45	Ml
64	1,26	1,27	1,29	1,31	1,32	1,34	1,36	1,38	5,39	1,41	1,43	1,44
65	1,24	1,25	1,27	1,29	1,30	1,32	1,34	1,35	1,37	1,39	1,40	1,42

111

Aufstellung A. Wochenkopsmenge 250 gr.

Preises bei der Verrechnung nach Warmgewicht.

Preises für 1 kg = 1,60 Schlachtausbeute 50%, Unkosten 10% = Spannungssaktor 1,98.
gewinn des Fleischers an 1 kg 0,48 Ä, zusammen 3,65 Ä.

Rinder.

Prozente

Schlacht-

ausbeute

13	14	15	16	17	18	19	20	21	22	23	24	26	
2,92	2,95	2,98	3,01	3,04	3,07	3,11	3,14	3,17	3,20	3,23	3,26	3,29	85
2,84	2,87	2,90	2,93	2,96	2,99	3,02	3,05	3,08	3,11	3,14	3,17	3,20	36
2,76	2,79	2,82	2,85	2,88	2,91	2,94	2,97	3,00	3,03	3,06	8,08	3,11	37
2,69	2,72	2,75	2,77	2,80	2,83	2,86	2,89	2,92	2,95	2,97	3,00	3,03	38
2,62	2,65	2,68	2,70	2,73	2,76	2,79	2,81	2,84	2,87	2,90	2,98	2,95	39
2,55	2,58	2,61	2,64	2,66	2,69	2,72	2,74	2,77	2,80	2,83	2,85	2,88	40
2,49	2,52	2,55	2,67	2,60	2,62	2,65	2,68	2,70	2,73	2,76	2,78	2,81	41
2,43	2,46	2,48	2,51	2,54	3,66	2,59	2,61	2,64	2,67	2,69	2,72	2,74	42
2,38	2,40	2,43	2,45	2,48	2,50	2,63	2,55	2,68	2,60	2,63	2,65	2,68	43
2,32	2,35	2,37	2,40	2,42	2,45	2,47	2,50	2,52	2,54	2,57	2,59	2,62	44
2,27	2,29	2,32	2,34	2 37	2,39	2,42	2,44	2,46	2,69	2,51	2,54	2,56	45
2,22	2,24	2,27	2,29	2,32	2,34	2,36	2,39	2,41	2,43	2,46	2,48	2,50	46
2,17	2,20	2,22	2,24	2,27	2,29	2,31	2,34	2,36	2,38	2,41	2,43	2,45	47
2,13	2,15	2,17	2,20	2,22	2,24	2,26	2,29	2,31	2,33	2,36	2,38	2,40	48
2,09	2,11	2,13	2,15	2,17	2,20	2,22	2,24	2,26	2,28	2,31	2,33	2,35	49
2,04	2,07	2,09	2,11	2,13	2,15	2,17	2,20	2,22	2,24	2,26	2,28	2,30	50
2,00	2,02	2,05	2,07	2,09	2,11	2,13	2,15	2,17	2,20	2,22	2,24	2,26	51
1,96	1,99	2,01	2,03	2,05	2,07	2,09	2,11	2,13	2,15	2,17	2,19	2,22	52
1,93	1,95	1,97	1,99	2,01	2,03	2,05	2,07	2,09	2,11	2,13	2,16	2,17	53
1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	1,99	2,01	2,03	2,05	2,07	2,09	2,11	2,13	54
1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,09	55
						Kälber.							
1,87	1,89	1,91	1,93	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,07	2,09	2,11	2,13	60
1,83	1,85	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,05	2,07	2,09	51
1,80	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,99	2,01	2,03	2,05	52
1,76	1,78	1,80	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	1,99	2,01	53
1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	54
1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	65
1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90	56
1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	67
1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	58
1,58	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	59
1,66	1,58	1,59	1,61	1,63	1,65	1,67	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	60
1,63	1,55	1,57	1,59	1,60	1,62	1,64	1,66	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	61
1,51	1,63	1,64	1,56	1,58	1,60	1,61	1,63	1,65	1,67	1,68	1,70	1,72	62
1,48	1,50	1,62	1,54	1,55	1,67	1,59	1,60	1,62	1,64	1,66	1,67	1,69	68
1,46	1,48	1*49	1,51	1,53	1,55	1,56	1,58	1,60	1,61	1,63	1,65	1,66	64
1,44	1,45	1,47	1,49	1,51	1,52	1,54	1,56	1,57	1,59	1,61	1,62	1,64	65
        <pb n="113" />
        ﻿^Fortsetzung von ©. iio/ll:	Schweine.

Schlacht-  ausbeute	Unkosten-											
%	1	2	3	4	5	6	7	8	9	10	11	12
70	1,41	1,43	1,44	1,46	1,47	1,49	1,50	1,62	1,53	1,55	1,56	1,58
71	1,39	1,41	1,42	1,44	1,45	1,47	1,48	1,50	1,51	1,53	1,54	1,56
72	1,37	1,39	1,40	1,42	1,43	1,46	1,46	1,48	1,49	1,51	1,52	1,54
73	1,36	1,37	1,38	1,40	1,41	1,43	1,44	1,46	1,47	1,49	1,50	1,51
74	1,34	1,35	1,37	1,38	1,39	1,41	1,42	1,44	1,45	1,47	1,48	1,49
75	1,32	1,83	1,36	1,36	1,38	1,39	1,40	1,42	1,43	1,45	1,46	1,47
76	1,30	1,32	1,33	1,34	1,36	1,37	1,39	1,40	1,41	1,43	1,44	1,45
77	1,29	1,30	1,31	1,33	1,34	1,36	1,37	1,38	1,39	1,41	1,42	1,44
78	1,27	1,28	1,30	1,31	1,32	1,34	1,35	1,36	1,38	1,39	1,40	1,42
79	1,25	1,27	1,28	1,29	1,31	1,32	1,33	1,35	1,36	1,37	1,39	1,40
80	1,24	1,25	1,26	1,28	1,29	1,30	1,32	1,33	1,34	1,36	1,87	1,38
81	1,22	1,23	1,25	1,28	1,27	1,29	1,30	1,31	1,33	1,34	1,35	1,36
82	1,21	1,22	1,23	1,25	1,26	1,27	1,28	1,30	1,31	1,32	1,34	1,35
83	1,19	1,20	1,22	1,23	1,24	1,26	1,27	1,28	1,29	1,31	1,32	1,33
84	1,18	1,19	1,20	1,22	1,23	1,24	1,25	1,27	1,28	1,29	1,30	1,32
85	1,16	1,18	1,19	1,20	1,21	1,23	1,24	1,26	1,26	1,28	4,29	1,30
					Schafe.							
38	2,24	2,27	2,30	2,33	2,35	2,38	2,41	2,44	2,47	2,49	2,52	2,55
39	2,19	2,21	2,24	2,27	2,29	2,32	2,35	2,38	2,40	2,43	2,46	2,48
40	2,13	2,16	2,18	2,21	2,24	2,26	2,29	2,32	2,34	2,37	2,39	2,42
41	2,08	2,11	2,13	2,16	2,18	2,21	2,23	2,26	2,28	2,31	2,34	2,36
42	2,03	2,06	2,08	2,11	2,13	2.16	2,18	2,21	2,23	2,26	2,28	2,31
43	1,98	2,01	2,03	2,06	2,08	2,11	2,13	2,15	2,18	2,20	2,23	2,25
44	1,94	1,96	1,99	2,01	2,03	2,06	2,08	2,11	2,13	2,15	2,18	2,20
45	1,89	1,92	1,94	1,96	1,99	2,01	2,04	2,06	2.08	2,11	2,13	2,15
46	1,86	1,88	1,90	1,92	1,95	1,97	1,99	2,01	2,04	2,06	2,08	2,11
47	1,81	1,84	1,88	1,88	1,90	1,93	1,95	1,97	1,99	2,02	2,04	2,06
48	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	2,00	2,02
49	1,74	1,76	1,78	1,80	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,98
50	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,92	1,94
61	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90
62	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86
53	1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,76	1,77	1,79	1,81	1,83
54	1,58	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,73	1,75	1,77	1,79
65	1,55	1,57	1,59	1,61	1,63	1,65	1,67	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76

113

Schweine.

Prozente													Schlacht-  ausbeute
13	14	15	16	17	18	19	20	21	22	23	24	25	%
1,59	1,61	1,62	1,64	1,65	1,67	1,68	1,70	1,71	1,73	1,74	1,76	1,77	70
1,57	1,59	1,60	1,62	1,63	1,65	1,66	1,68	1,69	1,70	1,72	1,73	1,76	71
1,55	1,56	1,58	1,59	1,61	1,62	1,64	1,65	1,67	1,68	1,70	1,71	1,73	72
1,58	1,54	1,56	1,57	1,59	1,60	1,61	1,63	1,64	1,66	1,67	1,69	1,70	73
1,51	1,52	1,54	1,55	1,56	1,58	1,59	1,61	1,62	1,64	1,65	1,66	1,68	74
1,49	1,50	1,52	1,53	1,54	1,56	1,57	1,59	1,60	1,61	1,63	1,64	1,66	75
1,47	1,48	1,50	1,51	1,52	1,54	1,55	1,57	1,58	1,59	1,61	1,62	1,63	76
1,45	1,46	1,48	1,49	1,50	1,52	1,53	1,54	1,56	1,57	1,59	1,60	1,61	77
1,43	1,44	1,46	1,47	1,48	1,50	1,51	1,52	1,54	1,55	1,67	1,58	1,69	78
1,41	1,43	1,44	1,45	1,47	1,48	1,49	1,51	1,52	1,53	1,55	1,56	1,57	79
1,39	1,41	1,42	1,43	1,45	1,46	1,47	1,49	1,50	1,61	1,53	1,54	1,55	80
1,38	1,39	1,40	1,42	1,43	1,44	1,46	1,47	1,48	1,49	1,51	1,52	1,53	81
1,86	1,87	1,39	1,40	1,41	1,42	1,44	1,45	1,46	1,48	1,49	1,50	1,51	82
1,84	1,86	1,37	1,38	1,40	1,41	1,42	1,43	1,46	1,46	1,47	1,48	1,50	83
1,33	1,34	1,35	1,37	1,38	1,39	1,40	1,42	1,43	1,44	1,45	1,47	1,48	84
1,31	1,33	1,34	1,35	1,36	1,37	1,39	1,40	1,41	1,42	1,44	1,45	1,46	85
						Schafe							
2,58	2,60	2,63	2,66	2,69	2,71	2,74	2,77	2,80	2,83	2,85	2,88	2,91	38
2,51	2,54	2,56	2,59	2,62	2,65	2,67	2,70	2,73	2,75	2,78	2,81	2,83	39
2,45	2,47	2,50	2,53	2,55	2,58	2,61	2,63	2,66	2,68	2,71	2,74	2,76	40
2,39	2,41	2,44	2,46	2,49	2,52	2,54	2,57	2,59	2,62	2,64	2,07	2,70	41
2,33	2,36	2,38	2,4.1	2,43	2,46	2,48	2,51	2,53	2,56	2,58	2,61	2,63	42
2,28	2,30	2,33	2,35	2,37	2,40	2,42	2,44	2,47	2,50	2,62	2,55	2,57	43
2,22	2,25	2,27	2,30	2,32	2,34	2,37	2,39	2,42	2,44	2,46	2,49	2,61	44
2,18	2,20	2,22	2,25	2,27	2,29	2,32	2,34	2,86	2,39	2,41	2,43	2,46	45
2,13	2,15	2,17	2,20	2,22	2,24	2,27	2,29	2,31	2,33	2,36	2,38	2,40	46
2,08	2,11	2,13	2,15	2,17	2,19	2,22	2,24	2,26	2,28	2,31	2,33	2,35	47
2,04	2,06	2,08	2,11	2,13	2,15	2,17	2,19	2,21	2,24	2,26	2,28	2,30	48
2,00	2,02	2,04	2,06	2)08	2,11	2,13	2,15	2,17	2,19	2,21	2,23	2,26	49
1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,11	2,13	2,16	2,17	2,19	2,21	50
1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,11	2,13	2,16	2,17	51
1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,09	2,11	2,13	52
1,84	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	1,99	2,01	2,03	2,05	2,07	2,09	53
1,81	1,83	1,84	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	1,99	2,01	2,03	2,06	54
1,78	1,80	1.82	1,84	1,86	1,88	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	1,99	2,01	56

8

Heft 17/18/19
        <pb n="114" />
        ﻿114

B)	Spannungsfaktoren zur Feststellung des Gestehrmgspreises bei Ver°

Beispiel für Rindfleischpreisberechnmig: GeometrischerDurchschnitt des LebendgewichtZ-
Gcstchungsprcis also: 1,60 X 1,94 = 3,10 A Dazu Rohgewinn

Rinder.

Schlacht-  ausbeute										U n	osten-	
%	1	2	3	4	5	6	7	1 8	9	1 10	11	1 12
85	2,49	2,52	2,55	2,58	2,61	2,64	2,67	2,71	2,74	2,77	2,80	2,83
36	2,42	2,45	2,48	2,51	2,54	2,57	2,60	2,63	2,66	2,69	2,72	2,76
37	2,36	2,39	2,42	2,44	2,47	2,50	2,63	2,56	2,59	2,62	2,65	2,67
88	2,30	2,32	2,35	2,38	2,41	2,44	2,46	2,49	2,62	2,55	2,58	2,60
39	2,24	2,26	2,29	2,32	2,35	2,37	2,40	2,43	2,45	2,48	2,61	2,54
40	2,18	2,21	2,23	2,26	2,29	2,31	2,34	2,37	2,39	2,42	2,45	2,47
41	2,13	2,15	2,18	2,21	2,23	2,26	2,28	2,31	2,34	2,36	2,39	2,41
42	2,08	2,10	2,13	2,15	2,18	2,20	2,23	2,26	2,28	2,30	2,33	2,36
43	2,03	2,06	2,08	2,10	2,13	2,15	2,18	2,20	2,23	2,25	2,28	2,30
44	1,98	2,01	2,03	2,06	2,08	2,10	2,13	2,15	2,18	2,20	2,22	2,25
46	1,94	1,96	1,99	2,01	2,03	2,06	2,08	2,10	2,13	2,15	2,17	2,20
46	1,90	1,92	1,94	1,97	1,99	2,01	2,04	2,06	2,08	2,10	2,13	2,15
47	1,86	1,88	1,90	1,92	1,95	1,97	1,99	2,01	2,04	2,06	2,08	2,11
48	1,82	1,84	1,86	1,88	1,91	1,93	1,95	1,97	1,99	2,02	2,04	2,06
49	1,78	1,80	1,82	1,86	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,98	2,00	2,02
60	1,74	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,94	1,96	1,98
51	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94
52	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90
53	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87
54	1,62	1,64	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83
56	1,59	1,61	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,78	1,78	1,80
					Kälber.							
50	1,57	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,77	1,79	1,81
51	1,54	1,56	1,59	1,61	1,63	1,66	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77
52	1,51	1,53	1,65	1,58	1,60 |	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74
63	1,49	1,51	1,53	1,55	1,57	1,59	1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71
54	1,46	1,48	1,50	1,52	1,64	1,56	1,58	1,60	1,62	1,64	1,65	1,67
55	1,43	1,45	1,47	1,49	1,61	1,63	1,55	1,57	1,59	1,61	1,62	1,64
56	1,41	1,42	1,44	1,46	1,48	1,60	1,52	1,54	1,56	1,58	1,60	1,61
57	1,38	1,40	1,42	1,44	1,46	1,47	1,49	1,51	1,53	1,55	1,67	1,59
58	1,36	1,38	1,39	1,41	1,43	1,45	1,47	1,49	1,50	1,62	1,64	1,56
59	1,33	1,35	1,37	1,39	1,41	1,42	1,44	1,46	1,48	1,50	1,51	1,53
60	1,31	1,33	1,35	1,37	1,38	1,40	1,42	1,44	1,45	1,47	1,49	1,51
61	1,29	1,31	1,33	1,34	1,36	1,38	1,40	1,41	1,43	1,45	1,46	1,48
62	1,27	1,29	1,30	1,32	1,34	1,36	1,37	1,39	1,41	1,42	1,43	1,46
63	1,25	1,27	1,28	1,30	1,32	1,33	1,35	1,37	1,38	1,40	1,42	1,44
64	1,23	1,25	1,26	1,28	1,30	1,31	1,33	1,36	1,36	1,38	1,40	1,11
65	1,21	1,23	1,24	1,26	1,28	1,29	1,31	1,33	1,34	1,36	1,37	1,39

Aufstellung 8. Wochenkopfmeiige 250 gr.

rechnung des Gewichts Z —24 Stunden abgehangenen Fleisches.

Preises für 1 kg ---1,60 A, Schlachtausbcute 50%, Unkosten 10%, Spannungsfaktor 1,94.
des Fleischers an 1 Icg 0,48 A Kleinverkaufspreis 3,58 A

Rinder.

Pr	o z e	N t e											Schlacht-  ausbeute
13	14	15	! 16	17	18	19	20	21	22	23	24	25	%
2,86	2,89	2,92	2,95	2,98	3,01	3,04	3,07	3,10	3,13	3,16	3,19	3,22	35
2,78	2,81	2,84	2,87	2,90	2,93	2,96	2,98	3,01	3,04	3,07	3,10	3,13	36
2,70	2,73	2,76	2,79	2,82	2,85	2,88	2,90	2,93	2,96	2,99	3,02	3,05	37
2,63	2,66	2,69	2,72	2,74	2,77	2,80	2,83	2,83	2,88	2,91	2,94	2,97	38
2,56	2,59	2,62	2,65	2,67	2,70	2,73	2,76	2,78	2,81	2,84	2,86	2,89	39
2,50	2,53	2,55	2,58	2,61	2,63	2,66	2,69	2,71	2,74	2,77	2,79	2,82	40
2,44	2,46	2,49	2,52	2,54	2,57	2,59	2,62	2,65	2,67	2,70	2,72	2,75	41
2,38	2,41	2,43	2,46	2,48	2,51	2,53	2,56	2,58	2,61	2,63	2,66	2,68	42
2,33	2,35	2,38	2,40	2,42	2,45	2,47	2,50	2,52	2,55	2,67	2,60	2,62	43
2,27	2,30	2,32	2,35	2,37	2,39	2,42	2,44	2,47	2,49	2,51	2,54	2,56	44
2,22	2,25	2,27	2,29	2,32	2,34	2,36	2,39	2,41	2,43	2,46	2,48	2,51	45
2,17	2,20	2,22	2,24	2,27	2,29	2,31	2,34	2,36	2,38	2,41	2,43	2,45	46
2,13	2,15	2,17	2,20	2,22	2,24	2,26	2,29	2,30	2,31	2,35	2,38	2,40	47
2,08	2,11	2,13	2,15	2,17	2,19	2,22	2,24	2,26	2,28	2,30	2,33	2,36	48
2,04	2,06	2,08	2.11	2,13	2,15	2,17	2,19	2,21	2,24	2,26	2,28	2,30	49
2,00	2,02	2,04	2,06	2,09	2,11	2,13	2,15	2,17	2,19	2,21	2,23	2,26	50
1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,07	2,09	2,11	2,13	2,15	2,17	2,19	2,21	51
1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,03	2,06	2,07	2,09	2,11	2,13	2,15	2,17	52
1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	1,99	2,01	2,03	2,05	2,07	2,09	2,11	2,13	53
1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	1,99	2,01	2,03	2,05	2,07	2,09	54
1,82	1,84	1,86	1,88	1,90	1,91	1,93	1,95	1,97	1,99	2,01	2,03	2,05	55
						Kälber.							
1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,09	50
1,79	1,81	1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	51
1,7()	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	52
1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	53
1,69	1,71	1,73	U75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	54
1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,83	1,84	1,86	1,88	1,90	65
1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	l'?5	1,77	1,79	1,80	1,82	1,84	1,86	56
1,61	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,77	1,79	1,81	1,83	67
1,58	1,60	1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	68
1,55	1,57	1,59	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,69	1,71	1,73	1,75	1,78	59
1,52	1,54	1,56	1,58	1,60	1,61	1,68	1,65	1,67	1,68	1,70	1,72	1,74	60
1,50	1,52	1,53	1,55	1,57	1,59	1,60	1,62	1,64	1,68	1,67	1,69	1,71	61
1,48	1,49	1,51	1,53	1,54	1,56	1,58	1,60	1,61	1,63	1,65	1,66	1,68	62
1,45	1,47	1,49	1,50	1,52	1,54	1,55	1,57	1,59	1,60	1,62	1,64	1,65	63
1,43	1,45	1,46	1,48	1,50	1,51	1,53	1,55	1,56	1,58	1,60	1,61	1,63	64
1,41	1,42	1,44	1,46	1,47	1,49	1,61	1,52	1,64	1,55	1,57	1,59	1,60	65
        <pb n="115" />
        ﻿B) Fortsetzung von S. 114/15:	Schweine.

Schlacht-  ausbeute	Unkosten -											
%	1	' 2	3	4	5	6	7	8	. 9	10	11	12
70	1,38	1,40	1,41	1,48	1,44	1,46	1,47	1,49	1,50	1,52	1,63	1,65
71	1,36	1,38	1,89	1,41	1,42	1,44	1,45	1,47	1,48	1,60	1,51	1,52
72	1,35	1,36	1,37	1,39	1,40	1,42	1,43	1,46	1,46	1,47	1,49	1,50
73	1,33	1,34	1,36	1,37	1,38	1,40	1,41	1,43	1,44	1,45	1,47	1,48
74	1,31	1,32	1,34	1,35	1,37	1,38	1,39	1,41	1,42	1,43	1,45	1,46
75	1,29	1,31	1,32	1,33	1,36	1,36	1,37	1,39	1,40	1,42	1,43	1,44
76	1,28	1,29	1,30	1,32	1,83	1,34	1,36	1,37	1,38	1,40	1,41	1,42
77	1,26	1,27	1,29	1,30	1,31	1,33	1,34	1,35	1,37	1,38	1,39	1,41
78	1,24	1,26	1,27	1,28	1,80	1,31	1,32	1,33	1,36	1,36	1,37	1,39
79	1,23	1,24	1,25	1,27	1,28	1,29	1,30	1,32	1,33	1,34	1,36	1,37
80	1,21	1,22	1,24	1,25	1,26	1,28	1,29	1,30	1,31	1,33	1,34	1,35
81	1,20	1,21	1,22	1,23	1,25	1,26	1,27	1,29	1,30	1,31	1,32	1,34
82	1,18	1,19	1,21	1,22	1,23	1,24	1,26	1,27	1,28	1,29	1,31	1,32
83	1,17	1,18	1,19	1,20	1,22	1,23	1,24	1,25	1,27	1,28	1,29	1,30
84	1,15	1,17	1,18	1,19	1,20	1,22	1,23	1,24	1,25	1,26	1,28	1,29
85	1,14	1,16	1,16	1,18	1,19	1,20	1,21	1,22	1,24	1,25	1,26	1,27
					Schafe.							
38	2,20	2,22	2,25	2,28	2,31	2,33	2,36	2,39	2,41	2,44	2,47	2,50
39	2,14	2,17	2,19	2,22	2,25	2,27	2,30	2,33	2,35	2,38	2,41	2,43
40	2,09	2,11	2,14	2,16	2,19	2,22	2,24	2,27	2,29	2,32	2,35	2,37
41	2,04	2,06	2,09	2,11	2,14	2,16	2,19	2,21	2,24	2,26	2,29	2,31
42	1,99	2,01	2,04	2,06	2,09	2,11	2,14	2,16	2,18	2,21	2,23	2,26
43	1,94	1,97	1,99	2,01	2,04	2,06	2,09	2,11	2,13	2,16	2,18	2,21
44	1,90	1,92	1,94	1,97	1,99	2,01	2,04	2,06	2,09	2,11	2,13	2,16
45	1,86	1,88	1,90	1,92	1,95	1,97	1,99	2,02	2,04	2,06	2,08	2,11
46	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90	1,93	1,95	1,97	1,99	2,02	2,04	2,06
47	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	2,00	2,02
48	1,74	1,76	1,78	1,80	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,93
49	1,70	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,86	1,87	1,89	1,91	1,94
50	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,84	1,86	1,88	1,90
51	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86
52	1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82
63	1,68	1,60	1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79
64	1,55	1,67	1,68	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76
55	1,52	1,64	1,66	1,67	1,59	1,61	1,63	1,65  1	1,67	1,69	1,71	1,72

117

Schweine.

Prozente													Schlacht-  ausbeute
13	14	16	16	17	18	19	20	21	22	23	24	25	%
1,56	1,58	1,69	1,61	1,62	1,63	1,65	1,66	1,68	1,69	1,71	1,72	1,74	70
1,54	1,66	1,57	1,58	1,60	1,61	1,63	1,64	1,66	1,67	1,68	1,70	1,71	71
1,62	1,53	1,65	1,66	1,58	1,59	1,60	1,62	1,63	1,66	1,66	1,68	1,69	72
1,60	1,51	1,53	1,54	1,55	1,57	1,58	1,60	1,61	1,62	1,64	1,65	1,67	73
1,48	1,49	1,50	1,52	1,53	1,55	1,56	1,57	1,59	1,60	1,62	1,63	1,64	74
1,46	1,47	1,48	1,50	1,51	1,53	1,54	1,65	1,57	1,58	1,59	1,61	1,62	75
1,44	1,45	1,47	1,48	1,49	1,51	1,52	1,53	1,56	1,56	1,67	1,59	1,60	76
1,42	1,43	1,45	1,46	1,47	1,49	1,50	1,61	1,53	1,54	1,65	1,67	1,58	77
1,40	1,41	1,43	1,44	1,46	1,47	1,48	1,49	1,51	1,52	1,63	1,55	1,66	78
1,88	1,40	1,41	1,42	1,44	1,45	1,46	1,47	1,49	1,50	1,51	1,53	1,54	79
1,37	1,38	1,39	1,40	1,42	1,43	1,44	1,46	1,47	1,48	1,49	1,60	1,62	80
1,35	1,36	1,37	1,39	1,40	1,41	1,43	1,44	1,45	1,46	1,48	1,49	1,50	81
1,33	1,34	1,36	1,37	1,38	1,40	1,41	1,42	1,43	1,45	1,46	1,47	1,48	82
1,32	1,33	1,34	1,35	1,37	1,38	1,39	1,40	1,42	1,43	1,44	1,45	1,47	83
1,30	1,31	1,33	1,34	1,35	1,36	1,37	1,39	1,40	1,41	1,42	1,44	1,45	84
1,29	1,30	1,31	1,32	1,33	1,36	1,36	1,37	1,38	1,39	1,41	1,42	1,43	85
						Schafe							
2,52	2,55	2,58	2,60	2,63	2,66	2,69	2,71	2,74	2,77	2,79	2,82	2,85	38
2,46	2,48	2,51	2,64	2,56	2,59	2,62	2,64	2,67	2,70	2,72	2,75	2,78	39
2,40	2,42	2,46	2,47	2,50	2,53	2,55	2,58	2,60	2,63	2,65	2,68	2,71	40
2,34	2,36	2,39	2,41	2,44	2,46	2,49	2,51	2,54	2,56	2,59	2,62	2,64	41
2,28	2,31	2,33	2,36	2,38	2,41	2,43	2,46	2,48	2,50	2,63	2,55	2,68	43
2,23	2,25	2,28	2,30	2,33	2,35	2,37	2,40	2,42	2,46	2,47	2,49	2,62	43
2,18	2,20	2,23	2,25	2,27	2,30	2,32	2,34	2,37	2,39	2,41	2,44	2,46	44
2,13	2,15	2,18	2,20	2,22	2,26	2,27	2,29	2,81	2,34	2,36	2,38	2,41	45
2,08	2,11	2,13	2,15	2,17	2,20	2,22	2,24	2,26	2,29	2,31	2,33	2,36	46
2,04	2,06	2,08	2,11	2,13	2,15	2,17	2,19	2,22	2,24	2,26	2,28	2,30	47
2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,13	2,15	2,17	2,19	2,21	2,23	2,26	48
1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	2,15	2,17	2,19	2,21	49
1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	2,14	2,16	50
1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	51
1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	52
1,81	1,83	1,86	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	53
1,78	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	1,99	2,00	54
1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	55
        <pb n="116" />
        ﻿118

C)	Spannungsfaktoren zur Feststellung des Gestehungspreises bei Ver-

Beispiel für Rindfleischpreisberechnung: Geometrischer Durchschnitt desLebendgewichts-
Gestehungspreis also 1,60 X 1,00 — 3,04 Ji. Dazu Rohgewinn

Rinder.

Schlacht-  ausbeute										Unk	o st e	n -
%	1	2	1 3	4	5	6	7	8	9	i io	i 11	12
35	2,44	2,47	2,50	2,63	2,56	2,59	2,62	2,65	2,68	2,71	2,74	2,77
86	2,37	2,40	2,43	2,46	2,49	2,52	2,55	2,58	2,60	2,63	2,66	2,69
37	2,31	2,34	2,36	2,39	2,42	2,45	2,48	2,51	2,53	2,56	2,59	2,62
38	2,25	2,28	2,30	2,33	2,86	2,38	2,41	2,44	2,47	2,49	2,52	2,55
39	2,19	2,22	2,24	2,27	2,80	2,32	2,35	2,38	2,40	2,43	2,46	2,48
40	2,14	2,16	2,19	2,21	2,24	2,27	2,29	2,32	2,34	2,37	2,40	2,42
41	2,08	2,11	2,13	2,16	2,18	2,21	2,24	2,26	2,29	2,31	2,34	2,36
42	2,03	2,06	2,08	2,11	2,13	2,16	2,18	2,21	2,23	2,26	2,28	2,31
43	1,99	2,01	2,03	2,06	2,08	2,11	2,13	2,16	2,18	2,20	2,23	2,25
44	1,94	1,96	1,99	2,01	2,04	2,06	2,08	2,11	2,13	2,15	2,18	2,20
45	1,90	1,92	1,94	1,97	1,99	2,01	2,04	2,06	2,08	2,11	2,13	2,15
46	1,86	1 88	1,90	1,92	1,95	1,97	1,99	2,02	2,04	2,06	2,08	2,11
47	1,82	1,84	1,86	1,88	1,91	1,93	1,95	1,97	1,99	2,02	2,04	2,06
48	1,78	1,80	1,82	1,84	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	2,00	2,02
49	1,74	1,76	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,96	1,98
50	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,88	1,90	1,92	1,94
51	1,67	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90
52	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86
53	1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83
54	1,68	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,77	1,79
55	1,55 |	1,57	1,59	1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,70	1,72	1,74	1,76

Kälber.

50	1,64	1,56	1,58	1,60	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77
51	1,51	1,63	1,55	1,57	1,59	1,61	1,63	1,65	1,67	1,70	1,72	1,74
52	1,48	1,50	1,62	1,54	1,56	1,58	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70
53	1,45	1,47	1,49	1,51	1,53	1,56	1,57	1,59	1,61	1,63	1,66	1,67
54	1,43	1,46	1,47	1,49	1,50	1,52	1,54	1,56	1,58	1,60	1,62	1,64
55	1,40	1,42	1,44	1,46	1,48	1,50	1,52	1,53	1,55	1,57	1,59	1,61
66	1,38	1,40	1,41	1,43	1,45	1,47	1,49	1,61	1,53	1,64	1,56	1,58
67	1,36	1,37	1,39	1,41	1,43	1,44	1,46	1,48	1,50	1,52	1,54	1,55
58	1,33	1,35	1,36	1,38	1,40	1,42	1,44	1,46	1,47	1,49	1,51	1,53
59	1,31	1,32	1,34	1,36	1,38	1,39	1,41	1,43	1,45	1,47	1,48	1,50
60	1,28	1,30	1,32	1,34	1,35	1,37	1,39	1,41	1,42	1,44	1,46	1,48
61	1,26	1,28	1,30	1,31	1,33	1,35	1,37	1,38	1,40	1,42	1,43	1,45
62	1,24	1,26	1,28	1,29	1,31	1,33	1,34	1,36	1,38	1,39	1,41	1,43
S3	1,22	1,24	1,26	1,27	1,29	1,31	1,82	1,34	1,36	1,37	1,39	1,41
64	1,20	1,22	1,24	1,25	1,27	1,29	1,30	1,32	1,83	1,35	1,87	1,8*
65	1,19	1,20	1,22	1,23	1,25	1,27	1,28	1,30	1,31	1,38	1,35	1,86

119

Aufstellung 0. Wochenkopfmenge 250 Fr.

rechnung des Gewichts mehrere(Z—4)Tage abgehangenen Fleisch es.

Preises für 1 kg = 1,60 i(, Schlachtausbeute 50%, Unkosten 10%, Spannungsfaktor 1,90.
des Fleischers an 1 kg 0,48 Ä. Kleinverkaufspreis 3,52 Ä.

Rinder.

pr	ejcnte												Schlacht-  ausbeute
13	14	15	16 |	17 |	18	19 |	20 |	21 |	22 |	23 |	24 |	25	A
2,80	2,83	2,86	2,89	2,92	2,95	2,98	3,01	3,04	3,07	3,10	3,13	3,15	35
2,72	2,75	2,78	2,81	2,84	2,86	2,89	2,92	2,95	2,98	3,01	3,04	3,07	36
2,65	2,67	2,70	2,73	2,76	2,79	2,82	2,84	2,87	2,90	2,93	2,96	2,98	37
2,58	2,60	2,63	2,66	2,69	2,71	2,74	2,77	2,80	2,82	2,85	2,88	2,91	38
2,51	2,54	2,56	2,69	2,62	2,64	2,67	2,70	2,72	2,75	2,78	2,80	2,83	39
2,45	2,47	2,50	2,53	2,65	2,58	2,60	2,63	2,66	2,68	2,71	2,73	2,76	40
2,39	2,41	2,44	2,46	2,49	2,52	2,64	2,57	2,59	2,62	2,64	2,67	2,69	41
2,83	2,36	2,38	2,41	2,43	2,46	2,48	2,50	2,53	2,55	2,58	2,60	2,63	42
2,28	2,30	2,33	2,35	2,37	2,40	2,42	2,45	2,47	2,50	2,52	2,54	2,57	43
2,23	2,25	2,27	2,30	2,32	2,34	2,37	2,39	2,41	2,44	2,46	2,49	2,51	44
2,18	2,20	2,22	2,25	2,27	2,29	2,31	2,34	2,36	2,38	2,41	2,43	2,46	45
2,13	2,15	2,17	2,20	2,22	2,24	2,26	2,29	2,31	2,33	2,36	2,38	2,40	46
2,08	2,11	2,13	2,15	2,17	2,19	2,22	2,24	2,26	2,28	2,30	2,33	2,36	47
2,04	2,06	2,08	2,11	2,13	2,15	2,17	2,19	2,21	2,24	2,26	2,28	2,30	48
2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,13	2,15	2,17	2,19	2,21	2,23	2,25	49
1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,13	2,15	2,17	2,19	2,21	50
1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	2,14	2,17	51
1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	52
1,86	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	1,99	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	53
1,81	1,83	1,86	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	1,99	2,01	2,03	2,04	64
1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88	1,89	1,91	1,93	1,96	1,97	1,99	2,01	55
						Kälber.							
1,79	1,81	1,83	1,85	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	50
1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	51
1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	52
1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	53
1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	54
1,63	1,65	1,67	1,69	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	55
1,60	1,62	1,64	1,66	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,80	1,82	55
1,57	1 1,59	1,61	1,63	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,75	1,77	1,79	57
1,54	1,56	1,58	1,60	1,62	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,72	1,74	1,76	58
1,52	1,54	1,55	1,57	1,59	1,61	1,62	1,64	1,66	1,68	1,69	1,71	1,73	69
1,49	1,61	1,53	1,55	1,56	1,58	1,60	1,61	1,63	1,65	1,67	1,68	1,70	60
1,47	1,49	1,50	1,52	1,64	1,55	1,57	1,58	1,61	1,62	1,64	1,66	1,67	Gl
1,44	1,46	1,48	1,50	1,61	1,53	1,55	1,5«	1,58	1,60	1,61	1,63	1,65	62
1,42	1,44	1,46	1,47	1,49	1,50	1,62	1,64	1,55	1,67	1,59	1,60	1,62	68
1,40	1,42	1,43	1,45	1,46	1,48	1,50	1,51	1,53	1,65	1,56	1,68	1,60	64
1,38	1,39	1,41	1,43	1,44	1,46	1,47	1,49	1,51	1,52	1,54	1,5»	1,57	65
        <pb n="117" />
        ﻿120

C) Fortsetzung von S. 118/19:	Schweine.

Schlacht-  ausbeute	Unkosten-											
A	1	1 2	3	4	6	6	7	8	9	10	11	12
70	1,37	1,88	1,40	1,41	1,43	1,44	1,46	1,47	1,49	1,50	1,52	1,63
71	1,35	1,37	1,38	1,39	1,41	1,42	1,44	1,45	1,47	1,48	1,49	1,51
72	1,33	1,35	1,36	1,38	1,39	) ,40	1,42	1,43	1,45	1,46	1,47	1,49
73	1,31	1,33	1,34	1,36	1,37	1,38	1,40	1,41	1,43	1,44	1,45	1,47
74	1,30	1,31	1,32	1,34	1,85	1,37	1,38	1,39	1,41	1,42	1,43	1,45
75	1,28	1,29	1,31	1,32	1,33	1,35	1,38	1,37	1,39	1,40	1,41	1,43
76	1,26	1,28	1,29	1,80	1,32	1,33	1,34	1,36	1,37	1,38	1,40	1,41
77	1,25	1,26	1,27	1,29	1,30	1,31	1,33	1,34	1,35	1,36	1,38	1,39
78	1,23	1,24	1,26	1,27	1,28	1,30	1,31	1,32	1,33	1,35	1,36	1,37
79	1,21	1,23	1,24	1,25	1,27	1,28	1,29	1,30	1,32	1,33	1,34	1,36
80	1,20	1,21	1,22	1,24	1,26	1,26	1,28	1,29	1,30	1,31	1,33	1,34
81	1,18	1,20	1,21	1,22	1,23	1,25	1,26	1,27	1,28	1,30	1,31	1,32
82	1,17	1,18	1,19	1,21	1,22	1,23	1,24	1,26	1,27	1,28	1,29	1,31
83	1,16	1,17	1,18	1,19	1,20	1,22	1,23	1,24	1,25	1,27	1,28	1,29
84	1,14	1,15	1,17	1,18	1,19	1,20	1,21	1,23	1,24	1,25	1,26	1,28
85	1,13	1,14	1,15	1,16	1,18	1,19	1,20	1,21	1,22	1,24	1,25	1,26
					Schafe.							
38	2,18	2,20	2,23	2,26	2,28	2,31	2,34	2,36	2,39	2,42	2,44	2,47
39	2,12	2,15	2,17	2,20	2,22	2,25	2,28	2,30	2,33	2,35	2,38	2,41
40	2,07	2,09	2,12	2,14	2,17	2,19	2,22	2,24	2,27	2,30	2,32	2,36
41	2,02	2,04	2,07	2,09	2,12	2,14	2,17	2,19	2,22	2,24	2,26	2,29
42	1,97	1,99	2,02	2,04	2,07	2,09	2,11	2,14	2,16	2,19	2,21	2,24
43	1,92	1,95	1,97	1,99	2,02	2,04	2,06	2,09	2,11	2,14	2,16	2,18
44	1,88	1,90	1,92	1,96	1,97	1,99	2,02	2,04	2,06	2,09	2,11	2,13
45	1,84	1,86	1,88	1,90	1,93	1,95	1,97	2,00	2,02	2,04	2,06	2,09
46	1,80	1,82	1,84	1,86	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	2,00	2,02	2,04
47	1,76	1,78	1,80	1,82	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,98	2,00
48	1,72	1,74	1,76	1,79	1,81	1,83	1,86	1,87	1,89	1,91	1,93	1,96
49	1,69	1,71	1,73	1,76	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,90	1,92
50	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88
51	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84
52	1,59	1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81
53	1,56	1,58	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77
54	1,63	1,55	1,57	1,59	1,61	1,63	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74
55	1,50	1,52	1,64	1,56	1,58	1,60	1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71

Schweine.

Prozen		t e											Schlacht-  ausbeute
13	14	15	16	17	18	19	20	21	22 1	23 j	24 |	25	A
1,55	1,56	1,67	1,59	1,60	1,62	1,63	1,66	1,66	1,68	1,69	1,71	1,72	70
1,62	1,64	1,55	1,57	1,58	1,60	1,61	1,62	1,64	1,65	1,67	1,68	1,70	71
1,50	1,52	1,53	1,64	1,56	1,67	1,59	1,60	1,62	1,63	1,64	1,66	1,67	72
1,48	1,50	1,51	1,62	1,64	1,65	1,67	1,58	1,59	1,61	1,62	1,64	1,66	73
1,46	1,48	1,49	1,50	1,52	1,53	1,54	1,56	1,57	1,59	1,60	1,61	1,63	74
1,44	1,46	1,47	1,48	1,55	1,51	1,52	1,54	1,55	1,56	1,58	1,59	1,61	75
1,42	1,44	1,45	1,46	1,48	1,49	1,60	1,51	1,53	1,54	1,56	1,67	1,68	76
1,40	1,42	1,43	1,44	1,46	1,47	1,48	1,50	1,51	1,52	1,54	1,55	1,56	77
1,39	1,40	1,41	1,43	1,44	1,45	1,47	1,48	1,49	1,50	1,52	1,63	1,54	78
1,37	1,38	1,39	1,41	1,42	1,43	1,46	1,46	1,47	1,49	1,50	1,51	1,52	79
1,35	1,36	1,38	1,39	1,40	1,42	1,43	1,44	1,45	1,47	1,48	1,49	1,61	80
1,34	1,36	1,36	1,37	1,39	1,40	1,41	1,42	1,44	1,45	1 46	1,47	1,49	81
1,32	1,33	1,34	1,36	1,37	1,38	1,39	1,41	1,42	1,43	1,44	1,46	1,47	82
1,80	1,32	1,33	1,84	1,36	1,36	1,38	1,39	1,40	1,41	1,43	1,44	1,45	83
1,29	1,30	1,31	1,32	1,34	1,35	1,36	1,37	1,88	1,40	1,41	1,42	1,43	84
1,27	1,28	1,30	1,31	1,32	1,33	1,34	1,36	1,37	1,38	1,39	1,40	1,42	85
						Schafe.							
2,60	2,52	2,56	2,58	2,60	2,63	2,66	2,69	2,71	2,74	2,77	2,79	2,88	38
2,43	2,46	2,49	2,51	2,64	2,56	2,69	2,62	2,64	2,67	2,69	2,72	2,75	39
2,37	2,40	2,42	2,45	2,47	2,50	2,53	2,55	2,58	2,60	2,63	2,65	2,68	40
2,31	2,34	2,36	2,39	2,41	2,44	2,46	2,49	2,61	2,54	2,56	2,59	2,61	41
2,26	2,28	2,31	2,33	2,36	2,38	2,41	2,43	2,45	2,48	2,60	2,53	2,55	42
2,21	2,23	2,25	2,28	2,30	2,33	2,35	2,37	2,40	2,42	2,44	2,47	2,49	43
2,16	2,18	2,20	2,23	2,25	2,27	2,30	2,32	2,34	2,37	2,39	2,41	2,44	44
2,11	2,13	2,15	2,18	2,20	2,22	2,24	2,27	2,29	2,31	2,34	2,36	2,38	45
2,06	2,09	2,11	2,13	2,15	2,17	2,20	2,22	2,24	2,26	2,28	2,31	2,33	46
2,02	2,04	2,06	2,08	2,11	2,13	2,15	2,17	2,19	2,21	2,24	2,26	2,28	47
1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,13	2,15	2,17	2,19	2,21	2,23	43
1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	2,14	2,17	2,19	49
1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	2,14	50
1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	51
1,82	1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	52
1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	53
1,76	1,78	1,80	IM	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	1,98	&gt;	54
1,73	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	55
        <pb n="118" />
        ﻿122

D)	Spannungsfaktoren zur Feststellung des Geftehungs-
Beispiel für Rindfleischpreisberechnung: Geometrischer Durchschnitt des Lebendgewichts-
Gestehungspreis also 1,60 X 1,90 — 3,04 -Ä. Dazu Rohgewinn

Rinder.

Schlacht-

ausbeute

U n k o st e n -

%	i	2	3	4	5	6	7	8	9	10	11	12
35	2,44	2,47	2,50	2,53	2,56	2,59	2,62	2,65	2,68	2,71	2,74	2,77
36	2,37	2,40	2,43	2,46	2,49	2,52	2,55	2,58	2,60	2,63	2,66	2,69
87	2,31	2,34	2,36	2,39	2,42	2,45	2,48	2,51	2,53	2,56	2,59	2,62
88	2,25	2,28	2,30	2,33	2,36	2,38	2,41	2,44	2,47	2,49	2,52	2,55
39	2,19	2,22	2,24	2,27	2,30	2,32	2,35	2,38	2,40	2,43	2,46	2,48
40	2,14	2,16	2,19	2,21	2,24	2,27	2,29	2,32	2,34	2,37	2.40	2,42
41	2,08	2,11	2,13	2,16	2,18	2,21	2,24	2,26	2,29	2,31	2,34	2,36
42	2,03	2,06	2,08	2,11	2,13	2,16	2,18	2,21	2,23	2,26	2,28	2,31
43	1,99	2,01	2,03	2,06	2,08	2,11	2,13	2,16	2,18	2,20	2,23	2,25
44	1,94	1,96	1,99	2,01	2,04	2,06	2,08	2,11	2,13	2,15	2,18	2,20
45	1,90	1,92	1,94	1,97	1,99	2,01	2,04	2,06	2,08	2,11	2,13	2,15
46	1,86	1,88	1,90	1,92	1,95	1,97	1,99	2,02	2,04	2,06	2,08	2,11
47	1,82	1,84	1,86	1,88	1,91	1,93	1,95	1,97	1,99	2,02	2,04	2,06
48	1,78	1,80	1,82	1,84	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	2,00	2,02
49	1,74	1,76	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,98	1,98
60	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,88	1,90	1,92	1,94
51	1,67	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90
52	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86
53	1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83
54	1,58	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,77	1,79
55	1,55	1,57	1,59	1,61	1,63	1,66	1,67	1,69	1,70	1,72	1,74	1,76
					Kälber.							
50	1,54	1,56	1,58	1,60	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77
51	1,51	1,53	1,55	1,57	1,59	1,61	1,63	1,65	1,67	1,70	1,72	1,74
52	1,48	1,50	1,52	1,54	1,56	1,58	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70
53	1,45	1,47	1,49	1,51	1,53	1,55	1,57	1,59	1,61	1,63	1,65	1,67
54	1,43	1,45	1,47	1,49	1,60	1,52	1,54	1,56	1,58	1,60	1,62	1,64
55	1,40	1,42	1,44	1,46	1,48	1,50	1,52	1,53	1,55	1,57	1,59	1,61
56	1,38	1,40	1,41	1,43	1,45	1,47	1,49	1,51	1,53	1,54	1,56	1,58
57	1,35	1,37	1,39	1,41	1,43	1,44	1,46	1,48	1,60	1,52	1,54	1,65
58	1,33	1,35	1,36	1,38	1,40	1,42	1,44	1,45	1,47	1,49	1,51	1,53
59	1,31	1,32	1,34	1,36	1,38	1,39	1,41	1,43	1,45	1,47	1,48	1,50
60	1,28	1,30	1,32	1,34	1,35	1,37	1,39	1,41	1,42	1,44	1,46	1,48
61	1,26	1,28	1,30	1,31	1,33	1,35	1,37	1,38	1,40	1,42	1,43	1,45
62	1,24	1,26	1,28	1,29	1,31	1,33	1,34	1,36	1,38	1,39	1,41	1,48
68	1,22	1,24	1,26	1,27	1,29	1,31	1,32	1,34	1,36	1,37	1,39	1,41
64	1,20	1,22	1,24	1,25	1,27	1,29	1,30	1,32	1,33	1,35	1,37	1,38
6L	1,19	1,20	1,22	1,23	1,25	1,27	1,28	1,30	1,31	1,38	1,36	1,36

123

Anfstellung D. Wochenkopfinenge 500 gr.

Preises bei der Verrechnung nach Warmgewicht.

Preises für 1 kg = 1,60 M. Schlachtausbeute 50$, Unkosten 10$,Spannungsfaktor 1,90.
des F-leischers an 1	0,48 Jl. Kleinverkausspreis 3,52 Jl.

Rinder.

Prozente

Schlacht-

ausbeute

13	14	15	16	17	18	19	20	21	22	23	24 |	25	%
2,80	2,83	2,86	2,89	2,92	2,95	2,98	3,01	3,04	3,07	3,10	3,13	3,15	35
2,72	2,75	2,78	2,81	2,84	2,86	2,89	2,92	2,95	2,98	3,01	3,04	3,07	36
2,65	2,67	2,70	2,73	2,76	2,79	2,82	2,84	2,87	2,90	2,93	2,96	2,98	37
2,58	2,60	2,63	2,66	2,69	2,71	2,74	2,77	2,80	2,82	2,85	2,88	2,91	88
2,61	2,54	2,56	2,59	2,62	2,64	2,67	2,70	2,72	2,76	2,78	2,80	2,83	39
2,45	2,47	2,50	2,53	2,65	2,58	2,60	2,63	2,66	2,68	2,71	2,78	2,76	40
2,39	2,41	2,44	2,46	2,49	2,52	2,64	2,57	2,59	2,62	2,64	2,67	2,69	41
2,33	2,36	2,38	2,41	2,43	2,46	2,48	2,50	2,53	2,55	2,58	2,60	2,63	42
2,28	2,30	2,33	2,35	2,37	2,40	2,42	2,45	2,47	2,50	2,52	2,54	2,57	48
2,23	2,25	2,27	2,30	2,32	2,34	2,37	2,39	2,41	2,44	2,46	2,49	2,51	44
2,18	2,20	2,22	2,25	2,27	2,29	2,31	2,34	2,36	2,38	2,41	2,43	2,45	45
2,13	2,15	2,17	2,20	2,22	2,24	2,26	2,29	2,31	2,33	2,36	2,38	2,40	46
2,08	2,11	2,13	2,15	2,17	2,19	2,22	2,24	2,26	2,28	2,30	2,33	2,35	47
2,04	2,06	2,08	2,11	1,13	2,15	2,17	2,19	2,21	2,24	2,26	2,28	2,30	48
2,00	2,02	2,04	2,06	3,08	2,10	2,13	2,15	2,17	2,19	2,21	2,23	2,25	49
1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,13	2,16	2,17	2,19	2,21	50
1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	2,14	2,17	51
1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	52
1,86	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	1,99	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	5B
1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	1,99	2,01	2,03	2,04	54
1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	IM	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	1,99	2,01	55
						Kälber.							
1,79	1,81	1,83	1,85	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	50
1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	51
1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	52
1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	53
1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	54
1,63	1,65	1,67	1,69	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	55
1,60	1,62	1,64	1,66	1,67	1,69	1,71	1,73	1,76	1,77	1,79	1,80	1,82	56
1,57	1,59	1,61	1,63	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,75	1,77	1,79	57
1,54	1,56	1,58	1,60	1,62	1,63	1,66	1,67	1,69	1,71	1,72	1,74	1,76	58
1,52	1,54	1,55	1,57	1,59	1,61	1,62	1,64	1,66	1,68	1,69	1,71	1,73	69
1,49	1,51	1,53	1,55	1,56	1,58	1,60	1,61	1,63	1,65	1,67	1,68	1,70	60
1,47	1,49	1,50	1,52	1,54	1,55	1,57	1,69	1,61	1,62	1,64	1,66	1,67	61
1,44	1,46	1,48	1,50	1,51	1,53	1,55	1,56	1,58	1,60	1,61	1,63	1,65	62
1,42	1,44	1,46	1,47	1,49	1,50	1,52	1,54	1,55	1,57	1,59	1,60	1,62	6S
1,40	1,42	1,43	1,45	1,46	1,48	1,50	1,51	1,53	1,55	1,66	1,58	1,60	64
1,88	1,39	1,41	1,43	1,44	1,46	1,47	1,49	1,51	1,52	1,54	1,55	1,57	85
        <pb n="119" />
        ﻿124





D) Fortsetzung von S, 122/23:	Schweine.

38

39

40

41

42

43

44

45

46

47

48

49

50

51

52

53
64
55

Schlacht-  ausbeute										11 n k	o st e	n -
%	1	2	3	4	5	6	7	1 8	9	10	11	12
70	1,38	1,40	1,41	1,43	1,44	1,46	1,47	1,49	1,50	1,62	1,53	1,55
71	1,36	1,38	1,39	1,41	1,42	1,44	1,46	1,47	1,48	1,50	1,51	1,52
72	1,36	1,36	1,37	1,39	1,40	1,42	1,43	1,45	1,46	1,47	1,49	1,50
73	1,33	1,34	1,36	1,37	1,38	1,40	1,41	1,43	1,44	1,46	1,47	1,48
74	1,31	1,32	1,34	1,35	1,37	1,38	1,39	1,41.	1,42	1,43	1,45	1,46
76	1,29	1,31	1,32	1,33	1,35	1,36	1,37	1,39	1,40	1,42	1,43	1,44
76	1,28	1,29	1,30	1,32	1,33	1,34	1,36	1,37	1,38	1,40	1,41	1,42
77	1,26	1,27	1,29	1,30	1,31	1,33	1,34	1,35	1,37	1,38	1,39	Ml
78	1,24	1,26	1,27	1,28	1,30	1,31	1,32	1,33	1,35	1,36	1,37	1,39
79	1,23	1,24	1,25	1,27	1,28	1,29	1,30	1,32	1,33	1,34	1,36	1,37
80	1,21	1,22	1,24	1,25	1,26	1,28	1,29	1,30	1,31	1,33	1,34	1,35
81	1,20	1,21	1,22	1,23	1,25	1,26	1,27	1,29	1,30	1,31	1,32	1,34
82	1,18	1,19	1,21	1,22	1,23	1,24	1,26	1,27	1,28	1,29	1,31	1,32
83	1,17	1,18	1,19	1,20	1,22	1,23	1,24	1,25	1,27	1,28	1,29	1,80
84	1,15	1,17	1,18	1,19	1,20	1,22	1,23	1,24	1,26	1,26	1,28	1,29
85	1,14	1,16	1,16	1,18	1,19	1,20	1,21	1,22	1,24	1,25	1,26	1,27

Schafe.

2,20

2,14

2,09

2,04

1,99

1,94

1,90

1,86

1,82

1,78

1,74

1,70

1,67

1,64

1,61

1,58

1,55

1,62

2,22

2,17

2,11

2,06

2,01

1,97

1,92

1,88

1,84

1,80

1,76

1,73

1,69

1,66

1,63

1,60

1,57

1,54

2,25

2,19

2,14

2,09

2,04

1,99

1,94

1,90

1,86

1,82

1,78

1,75

1,71

1,68

1,65

1,61

1,58

1,56

2,28

2,22

2,16

2,11

2,06

2,01

1,97

1,92

1,88

1,84

1,80

1,77

1,73

1,70

1,67

1,63

1,60

1,57

2,31

2,25

2,19

2,14

2,09

2,04

1,99

1,95

1,90

1,86

1,83

1,79

1,75

1,72

1,69

1,65

1,62

1,69

2,83

2,27

2,22

2,16

2,11

2,06

2,01

1,97

1,93

1,89

1,85

1,81

1,77

1,74

1,70

1,67

1,64

1,61

2,36

2,30

2,24

2,19

2,14

2,09

2,04

1,99

1,95

1,91

1,87

1,83

1,79

1,76

1,72

1,69

1,66

1,63

2,39

2,33

2,27

2,21

2,16

2,11

2,06

2,02

1,97

1,93

1,89

1,85

1,81

1,78

1,74

1,71

1,68

1,65

2,41

2,35

2,29

2,24

2,18

2,13

2,09

2,04

1,99

1,95

1,91

1,87

1,84

1,80

1,76

1,73

1,70

1,67

2,44

2,38

2,32

2,26

2,21

2,16

2,11

2,06

2,02

1,97

1,93

1,89

1,86

1,82

1,78

1,75

1,72

1,69

2,47

2,41

2,35

2,29

2,23

2,18

2,13

2,08

2,04

2,00

1,96

1,91

1,88

1,84

1,80

1,77

1,74

1,71

2,50

2,43

2,37

2,31

2,26

2,21

2,16

2,11

2,06

2,02

1,98

1,94

1,90

1,86

1,82

1,79

1,76

1,72

125

Schweine.

Prozente

Schlacht-

ausbeute

13	14	16	16	17	18	19	20	21	22	23	24	25	%
1,56	1,58	1,59	1,61	1,62	1,63	1,65	1,66	1,68	1,69	1,71	1,72	1,74	70
1,54	1,55	1,57	1,68	1,60	1,61	1,63	1,64	1,66	1,67	1,68	1,70	1,71	71
1,52	1,53	1,56	1,56	1,68	1,59	1,60	1,62	1,63	1,65	1,66	1,68	1,69	72
1,50	1,51	1,53	1,64	1,55	1,57	1,58	1,60	1,61	1,62	1,64	1,65	1,67	73
1,48	1,49	1,60	1,52	1,53	1,55	1,56	1,57	1,59	1,60	1,62	1,63	1,64	74
1,46	1,47	1,48	1,50	1,61	1,53	1,54	1,55	1,57	1,68	1,59	1,61	1,62	75
1,44	1,45	1,47	1,48	1,49	1,51	1,62	1,53	1,55	1,56	1,57	1,69	1,60	76
1,42	1,43	1,45	1,46	1,47	1,49	1,50	1,51	1,63	1,54	1,55	1,57	1,58	77
1,40	1,41	1,43	1,44	1,46	1,47	1,48	1,49	1,61	1,62	1,53	1,55	1,56	78
1,38	1,40	1,41	1,42	1,44	1,46	1,46	1,47	1,49	1,50	1,51	1,53	1,64	79
1,87	1,38	1,39	1,40	1,42	1,43	1,44	1,46	1,47	1,48	1,49	1,50	1,52	80
1,35	1,36	1,37	1,39	1,40	1,41	1,43	1,44	1,45	1,46	1,48	1,49	1,50	81
1,33	1,34	1,36	1,37	1,38	1,40	1,41	1,42	1,43	1,46	1,46	1,47	1,48	82
1,32	1,33	1,34	1,35	1,37	1,38	1,39	1,40	1,42	1,43	1,44	1,45	1,47	83
1,30	1,31	1,33	1,34	1,35	1,36	1,37	1,39	1,40	1,41	1,42	1,44	1,45	84
1,29	1,30	1,31	1,32	1,33	1,35	1,36	1,37	1,38	1,39	1,41	1,42	1,43	85
						Schafe							
2,52	2,55	2,68	2,60	2,63	2,66	2,69	2,71	2,74	2,77	2,79	2,82	2,85	38
2,46	2,48	2,51	2,64	2,56	2,59	2,62	2,64	2,67	2,70	2,72	2,75	2,78	39
2,40	2,42	2,45	2,47	2,50	2,53	2,55	2,58	2,60	2,63	2,65	2,68	2,71	40
2,34	2,36	2,39	2,41	2,44	2,46	2,49	2,51	2,54	2,56	2,59	2,62	2,64	41
2,28	2,31	2,33	2,36	2,38	2,41	2,43	2,45	2,48	2,50	2,53	2,65	2,58	42
2,23	2,26	2,28	2,30	2,33	2,35	2,37	2,40	2,42	2,45	2,47	2,49	2,52	43
2,18	2,20	2,23	2,25	2,27	2,30	2,32	2,34	2,37	2,39	2,41	2,44	2,46	44
2,13	2,15	2,18	2,20	2,22	2,25	2,27	2,29	2,31	2,34	2,36	2,38	2,41	45
2,08	2,11	2,13	2,15	2,17	2,20	2,22	2,24	2,26	2,29	2,31	2,83	2,35	46
2,04	2,06	2,08	2,11	2,13	2,16	2,17	2,19	2,22	2,24	2,26	2,28	2,30	47
2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,13	2,15	2,17	2,19	2,21	2,23	2,26	48
1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	2,15	2,17	2,19	2,21	49
1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	2,14	2,16	50
1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	51
1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	52
1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,96	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	58
1,78	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	1,99	2,00	54
1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	55
        <pb n="120" />
        ﻿E)	Spannungsfaktoren zur Feststellung des Gestehungspreises bei Ver-

Beispiel für Rindfleischprcisbercchnmig: Geometrischer Durchschnitt des Lebendgewichts-
Gestehüngspreis also 1,60 XI,86= 2,98 J(. Dazu Roh-

Rinder.

Schlacht-  ausbeute										U n k	oste	n -
%	1	1 2	3	4	5	G	7	8	9	10	11	12
35	2,89	2,42	2,45	2,48	2,51	2,54	2,57	2,59	2,62	2,65	2,68	2,71
36	2,82	2,35	2,38	2,41	2,44	2,47	2,49	2,52	2,55	2,58	2,61  2,54	2,64
87	2,25	2,29	2,32	2,34	2,37	2,40	2,43	2,45	2,48	2,51		2,56
88	2,20	2,23	2,26	2,28	2,31	2,34	2,86	2,39	2,42	2,44	2,47	2,50
89	2,15	2,17	2,20	2,22	2,25	2,28	2,30	2,33	2,35	2,38	2,41	2,43
40	2,09	2,12	2,14	2,17	2,19	2,22	2,24	2,27	2,30	2,32	2,35	2,37
41	2,04	2,07	2,09	2,12	2,14	2,17	2,19	2,22	2,24	2,26	2,29  2,24	2,31
42	1,99	2,02	2,04	2,07	2,09	2,11	2,14	2,16	2,19	2,21		2,20
43	1,95	1,97	1,99	2,02	2,04	2,06	2,09	2,H	2,14	2,16	2,18	2,21
44	1,90	1,92	1,95	1,97	1,99	2,02	2,04	2,06	2,09	2,11	2,13	2,16
45	1,86	1,88	1,90	1,93	1,95	1,97	2,00	2,02  1,97	2,04	2,06	2,09	2,11
46	1,82	1,84	1,86	1,89	1,91	1,93  1,89	1,95		2,00	2,02	2,04	2,06
47	1,78	1,80	1,82	1,85	1,87  1,83		1,91	1,93	1,95	1,98	2,00	2,02
48	1,74	1,76	1,79	1,81		1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,96	1,98
49	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,90	1,92	1,94
60	1,67	1,69	1,71	1,73	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90
51	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86
62	1,61	1,63	1,66	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,82
58	1,58	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79
54	1,55	1,67	1,59.	1,61	1,63	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76  1,73
65	1,52	1,54	1,56	1,58	1,60  Kalb	1,61  er.	1,63	1,65	1,67	1,68	1,71	
50	1,51	1,53	1,55	1,57	1,69	1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73
51	1,48	1,50	1,52	1,54	1,56	1,58	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70
52	1,45	1,47	1,49	1,51	1,53	1,55	1,57	1,59	1,61	1,63	1,65	1,67
63	1,42	1,44	1,46	1,48	1,50	1,52	1,54	1,56	1,58	1,60	1,62	1,64
54	1,40	1,42	1,44	1,46	1,47	1,49	1,51	1,63	1,55	1,57	1,59	1,61
55	1,37	1,39	1,41	1,43	1,45	1,47	1,48	1,50	1,62	1,54	1,66	1,58
56	1,35	1,37	1,88	1,40	1,42	1,44	1,46	1,48	1,49	1,51	1,53	1,55
57	1,32	1,34	1,36	1,38	1,40	1,41	1,43	1,45	1,47	1,49	1,50	1,52
68	1,30	1,32	1,34	1,35	1,37	1,39	1,41	1,43	1,44	1,46	1,48	1,50
59	1,28	1,30	1,31	1,33	1,36	1,37	1,38	1,40	1,42	1,44	1,45	1,47
60	1,26	1,28	1,29	1,31	1,33	1,34	1,36	1,38	1,39	1,41	1,43	1,45
61	1,24	1,26	1,27	1,29	1,30	1,32	1,34	1,35	1,37	1,39	1,41	1,42
62	1,22	1,23	1,25	1,27	1,28	1,30	1,32	1,33	1,35	1,37	1,38	1,40
63	1,20	1,21	1,23	1,25	1,26	1,28	1,30	1,31	1,33	1,34	1,36	1,38
64	1,18	1,20	1,21	1,23	1,24	1,26	1,28	1,29	1,31	1,32	1,34	1,36
65	1,16	1,18	1,19	1,21	1,22	1,24	1,26	1,27	1,29	1,30	1,32	1,33

127

Ausstellung L. Worhenkopfmengc Köü gr

rechnung des Gewichts 24 Stunden abgehangenen Fleisches.

Preises für 1 kg = 1,60 A, Schlachtausbeute 50 %, Unkosten 10 %, Spannungsfaktor 1,86.
gewinn des Fleischers 0,48 A. Klcinverkanfspreis 3,46 A.

Rinder.

Prozente

Schlacht-

ausbeute

13	14	15	16	17	18	19	20	21	22	23	24	25	A
2,74	2,77	2,80	2,83	2,86	2,89	2,92	2,94	2,97	3,00	3,03	3,06	3,09	35
2,66	2,69	2,72	2,76	2,78	2,81	2,83	2,86	2,89	2,92	2,95	2,98	3,00	36
2ch9	2,62	2,65	2,68	2,70	2,73	2,76	2,79	2,81	2,84	2,87	2,90	2,92	37
2,52	2,55	2,58	2,60	2,63	2,66	2,69	2,71	.2,74	2,77	2,79	2,82	2,85	38
2,46	2,49	2,51	2,64	2,66	2,69	2,62	2,64	2,67	2,69	2,72	2,75	2,77	39
2,40	2,42	2,45	2,47	2,50	2,53	2,56	2,58	2,60	2,63	2,65	2,68	2,70	40
2,34	2,36	2,39	2,41	2,44	2,46	2,49	2,51	2,54	2,56	2,59	2,61	2,64	41
2,28	2,31	2,33	2,36	2,38	2,41	2,43	2,45	2,48	2,50	2,53	2,56	2,58	42
2,23	2,25	2,28	2,30	2,33	2,35	2,37	2,40	2,42	2,44	2,47	2,49	2,52	43
2,18	2,20	2,22	2,25	2,27	2,30	2,32	2,34	2,87	2,39	2,41	2,44	2,46	44
2,13	2,15	2,18	2,20	2,22	2,24	2,27	2,29	2,31	2,34	2,36	2,38	2,40	45
2,09	2,11	2,13	2,15	2,17	2,20	2,22	2,24	2,26	2,28	2,31	2,33	2,35	46
2,04	2,06	2,08	2,11	2,13	2,15	2,17	2,19	2,21	2,24	2,26	2,28	2,30	47
2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,13	2,15	2,17	2,19	2,21	2,23	2,25	48
1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	2,14	2,17	2,19	2,21	49
1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	2,14	2,16	50
1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	61
1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	52
1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	63
1,78	1,80	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	1,98	2,00	54
1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,97	55
						Kälber.							
1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	50
1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	51
1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	52
1,66	1,68	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	63
1,63	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,81	1,83	1,85	54
1,60	1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	55
1,67	1,59	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	56
1,54	1,56	1,58	1,59	1,61	1,63	1,65	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,75	57
1,51	1,53	1,65	1,57	1,58	1,60	1,62	1,64	1,65	1,67	1,69	1,71	1,72	58
1,49	1,50	1,62	1,54	1,56	1,57	1,69	1,61	1,63	1,64	1,66	1,68	1,69	59
1,46	1,48	1,50	1,61	1,58	1,66	1,56	1,58	1,60	1,62	1,63	1,65	1,67	60
1,44	1,45	1,47	1,49	1,51	1,62	1,54	1,56	1,67	1,59	1,61	1,62	1,64	61
1,42	1,43	1,45	1,46	1,48	1,50	1,51	1,63	1,55	1,56	1,58	1,60	1,61	62
1,39	1,41	1,43	X,U	1,46	1,47	1,49	1,51	1,52	1,54	1,55	1,57	1,59	63
1,37	1,39	1,40	1,42	1,43	1,45	1,47	1,48	1,50	1,51	1,53	1,55	1,56	64
1,35	1,37	1,38	1,40	1,41	1,43	1,44	1,46	1,48	1,49	1,51	1,62	1,54	65
        <pb n="121" />
        ﻿128

E) Fortsetzung von S. 126/27:	Schweine.

Schlacht-  ausbeute	Unkosten-											
%	1	2	3	4	5	6	7	8	9	10	11	12
70	1,86	1,37	1,39	1,40	1,41	1,43	1,44	1,46	1,47	1,49	1,50	1,52
71	1,34	1,35	1,37	1,38	1,39	1,41	1,42	1,44	1,46	1,47	1,48	1,49
72	1,82	1,83	1,35	1,36	1,37	1,39	1,40	1,42	1,43	1,45	1,46	1,47
73	1,30	1,31	1,33	1,34	1,36	1,37	1,38	1,40	1,41	1,43	1,44	1,45
74	1,28	1,30	1,31	1,32	1,34	1,36	1,37	1,38	1,89	1,41	1,42	1,43
75	1,27	1,28	1,29	1,31	1,32	1,33	1,35	1,36	1,37	1,39	1,40	1,41
76	1,25	1,26	1,28	1,29	1,30	1,32	1,33	1,34	1,36	1,37	1,38	1,40
77	1,23	1,26	1,26	1,27	1,29	1,30	1,31	1,32	1,34	1,35	1,36	1,38
78	1,22	1,23	1,24	1,26	1,27	1,28	1,30	1,31	1,82	1,33	1,35	1,36
79	1,20	1,21	1,23	1,24	1,26	1,27	1,28	1,29	1,30	1,32	1,83	1,34
80	1,19	1,20	1,21	1,22	1,24	1,25	1,26	1,28	1,29	1,30	1,31	1,33
81	1,17	1,18	1,20	1,21	1,22	1,23	1,25	1,26	1,27	1,28	1,30	1,31
82	1,16	1,17	1,18	1,19	1,21	1,22	1,23	1,24	1,26	1,27	1,28	1,29
83	1,U	1,16	1,17	1,18	1,19	1,20	1,22	1,23	1,24	1,26	1,27	1,28
84	1,13	1,14	1,15	1,17	1,18	1,19	1,20	1,21	1,23	1,24	1,25	1,26
85	1,12	1,13	1,14	1,15	1,16	1,18	1,19	1,20	1,21	1,22	1,24	1,25

Schafe.

38	2,15	2,18	2,21	2,23	2,26	2,29	2,31	2,34	2,37	2,39	2,42
39	2,10	2,12	2,15	2,18	2,20	2,23	2,25	2,28	2,31	2,83	2,36
40	2,05	2,07	2,10	2,12	2,15	2,17	2,20	2,22	2,25	2,27	2,30
41	2,00	2,02	2,04	2,07	2,09	2,12	2,14	2,17	2,19	2,22	2,24
42	1,95	1,97	2,00	2,02	2,04	2,07	2,09	2,12	2,14	2,16	2,19
43	1,90	1,93	1,96	1,97	2,00	2,02	2,04	2,07	2,09	2,11	2,14
44	1,86	1,88	1,91	1,93	1,95	1,97	2,00	2,02	2,04	2,07	2,09
45	1,82	1,84	1,86	1,89	1,91	1,93	1,95	1,98	2,00	2,02	2,04
46	1,78	1,80	1,82	1,84	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,98	2,00
47	1,74	1,76	1,78	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,96
48	1,70	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91
49	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,86	1,88
60	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84
51	1,60	1,62	1,64	1,67	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80
52	1,57	1,69	1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77
53	1,54	1,56	1,58	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,73
64	1,52	1,53	1,55	1,57	1,59	1,61	1,63	1,65	1,66	1,68	1,70
55	1,49	1,51	1,62	1,54	1,56	1,58	1,60	1,62	1,63	1,65	1,67

2,45

2,38

2,82

2,27

2,21

2,16

2,11

2,07

2,02

1,98

1,94

1,90

1,86

1,82

1,79

1,75

1,72

1,69

129

Schweine.

Prozente													Schlacht-  ausbeute
13 |	14 |	15 |	16	17	18 |	19	20	21 |	22	23 |	24 1	25	%
1,53	1,54	1,56	1,57 '	1,59	1,60 i	1,62	1,63	1,65	1,66	1,67	1,69	1,70	70
1,51	1,52	1,54	1,55	1,56	1,58	1,59	1,61	1,62	1,64	1,66	1,66	1,68	71
1,49	1,60	1,52	1,63	1,54	1,56 ;	1,57	1,59	1,60	1,61	1,63	1,64	1,66	72
1,47	1,48	1,49	1,61	1,52	1,54	1,55	1,66	1,68	1,59	1,61	1,62	1,63	73
1,45	1,46	1,47 1	1,49	1,50	1,52	1,53	1,54	1,56	1,57	1,58	1,60	1,61	74
1,43	1,44	1,45	1,47	1,48	1,49	1,51	1,52	1,54	1,55	1,66	1,58	1,69	75
1,41	1,42	1,44	1,45	1,46	1,48	1,49	1,50	1,52	1,53	1,54	1,56	1,57	76
1,39	1,40	1,42	1,43	1,44	1,46	1,47	1,48	1,60	1,51	1,52	1,63	1,55	77
1,37	1,39	1,40	1,41	1,42	1,44	1,45	1,46	1,48	1,49	1,50	1,52	1,53	78
1,36	1,37	1,38	1,39	1,41	1,42	1,43	1,44	1,46	1,47	1,48	1,50	1,51	79 '
1,34	1,35	1,36	1,38	1,39	1,40	1,41	1,43	1,44	1,45	1,46	1,48	1,49	80
1,32	1,33	1,35	1,36	1,37	1,38	1,40	1,41	1,42	1,43	1,45	1,46	1,47	81
1,31	1,32	1,33	1,34	1,36	1,37	1,38	1,39	1,40	1,42	1,43	1,44	1,45	82
1,29	1,30	1,31	1,33	1,34	1,35	1,36	1,38	1,39	1,40	1,41	1,42	1,44	83
1,27	1,29	1,30	1,31	132	1,33	1,35	1,36	1,37	1,38	1,39	1,41	1,42	84
1,26	1,27	1,28	1,30	1,31	1,32	1,33	1,34	1,35	1,37	1,38	1,39	1,40	85
						Schafe							
2,47	2,50	2,63	2,55	2,58	2,60	2,63	2,66	2,68	2,71	2,74	2,76	2,79	38
2,41	2,43	2,46	2,49	2,51	2,54	2,56	2,69	2,62	2,64	2,67	2,69	2,72	39
2,35	2,37	2,40	2,42	2,45	2,47	2,50	5,63	2,55	2,58	2,60	2,63	2,65	40
2,29	2,32	2,34	2,37	2,39	2,41	2,44	2,46	2,49	2,52	2,54	2,56	2,69	41
2,24	2,26	2,28	2,31	2,33	2,36	2,38	2,41	2,43	2,45	2,48	2,50	2,63	42
2,18	2,21	2,23	2,26	2,28	2,30	2,33	2,35	12,37	2,40	2,42	2,44	2,47	43
2,13	2,16	2,18	2,20	2,23	2,25	2,27	2,30	2,32	2,34	2,36	2,39	2,41	44
2,09	2,11	2'13	2,15	2,18	2,20	2,22	2,24	12,27	2,29	2,31	2,33	2,36	45
2,04	2,06	2,09	2'11	2,13	2,15	2,17	2,20	2,22	2,24	2,26	2,28	2,31	46
2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,11	2,13	2,15	2,17	2,19	2,21	2,24	2,26	47
1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,13	2,15	2,17	2,19	2,21	48
1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	2,14	2,16	49
1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	50
1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	51
1,81	1,83	1,85	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	52
1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	53
1,74	1,76	1,78	i'so	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,95	1,96	54
1,71	1,73	1,74	1 1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,85	1,87	! 1,89	1,91	1,93	55

Heft 17/18/19
        <pb n="122" />
        ﻿130

F)	Spannungsfaktoren zur Feststellung des Gestehungspreises bei

Beispiel für Rindfleischpreisberechnung: Geometrischer Durchschnitt des Lebendgewichts-
Gestehungspreis also 1,60 X 1,82 — 2,91 Ä. Dazu Rohgewinn

Rinder.

Schlacht-  ausbeute										U n k o st e		n -
%	i	2	1 3	4	5	6	i 7	8	9	10	1 11	12
36	2,34	2,37	2,40	2,43	2,46	2,49	2,51	2,54	2,57	2,60	2,63	2,66
36	2,28	2,31	2,33	2,36	2,39	2,42	2,44	2,47	2,50	2,53	2,56	2,58
37	2,22	2,24	2,27	2,30	2,32	2,36	2,38	2,41	2,43	2,46	2,49	2,51
38	2,16	2,18	2,21	2,24	2,26	2,29	2,32	2,34	2,37	2,39	2,42	2,46
39	2,10	2,13	2,15	2,18	2,21	2,23	2,26	2,28	2,31	2,33	2,36	2,38
40	2,06	2,08	2,10	2,13	2,15	2,18	2,20	2,23	2,25	2,28	2,30	2,33
41	2,00	2,02	2,05	2,07	2,10	2,12	2,15	2,17	2,20	2,22	2,24	2,27
42	1,95	1,98	2,00	2,02	2,06	2,07	2,10	2,12	2,14	2,17	2,19	2,21
43	1,91	1,93	1,95	1,98	2,00	2,02	2,05	2,07	2,09	2,11	2,14	2,16
44	1,86	1,89	1,91	1,93	1,95	1,98	2,00	2,02	2,05	2,07	2,09	2,11
45	1,82	1,84	1,87	1,89	1,91	1,93	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,07
46	1,78	1,80	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,96	1,98	2,00	2,02
47	1,74	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,94	1,96	1,98
48	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,88	1,90	1,92	1,94
49	1,67	1,69	1,71	1,73	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90
50	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86
51	1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,76	1,76	1,78	1,80	1,82
52	1,68	1,60	1,62	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79
53	1,65	1,67	1,58	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,75
54	1,52	1,54	1,66	1,57	1,59	1,61	1,63	1,66	1,67	1,69	1,70	1,72
55	1,49	1,61	1,53	1,65	1,56	1,68	1,60	1,62	1,64	1,65	1,67	1,69
					Kälber.							
50	1,48	1,60	1,52	1,54	1,56	1,58	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70
51	1,45	1,47	1,49	1,51	1,63	1,66	1,67	1,59	1,61	1,63	1,65	1,67
62	1,42	1,44	1,46	1,48	1,60	1,52	1,54	1,56	1,58	1,60	1,62	1,63
53	1,40	1,42	1,43	1,45	1,47	1,49	1,51	1,63	1,55	1,57	1,58	1,60
54	1,37	1,39	1,41	1,43	1,44	1,46	1,48	1,50	1,52	1,54	1,66	1,57
56	1,36	1,36	1,38	1,40	1,42	1,44	1,45	1,47	1,49	1,51	1,53	1,55
56	1,32	1,34	1,36	1,38	1,39	1,41	1,43	1,45	1,46	1,48	1,50	1,52
57	1,30	1,32	1,33	1,35	1,37	1,39	1,40	1,42	1,44	1,46	1,47	1,49
68	1,28	1,29	1,31	1,33 .	1,34	1,36	1,38	1,40	1,41	1,43	1,45	1,47
69	1,25	1,27	1,29	1,31	1,32	1,34	1,36	1,37	1,39	1,41	1,42	1,44
60	1,23	1,26	1,27	1,28	1,30	1,32	1,33	1,35	1,37	1,38	1,40	1,42
61	1,21	1,23	1,25	1,26	1,28	1,30	1,31	1,33	1,34	1,36	1,38	1,39
62	1,19	1,21	1,23	1,24	1,26	1,27	1,29	1,31	1,32	1,34	1,35	1,37
63	1,17	1,19	1,21	1,22	1,24	1,25	1,27	1,29	1,30	1,32	1,83	1,35
64	1,16	1,17	1,19	1,20 1	1,22	1,23	1,25	1,27 |	1,28	1,30	1,31	1,33
65	1,14	1,15	1,17	1,18 1	1,20	1,22	1,23	1,26	1,26	1,28	1,29	1,31

131

Aufstellung 1?. Wochenkopsmenge 500 gr.

Verrechnung des Gewichts mehrere Tage abgehangenen Fleisches.

Preises für 1 kg == 1,60 Ä, Schlachtausbeute 50%, Unkosten 10%, Spannungsfaktor 1,82.
des Fleischers an 1 kg 0,48 Ä. Kleinverkaufspreis 3,39 Ä.

Rinder.

Prozente													Schlacht-  ausbeute
13	14	15	16	17	18	19	20	21	22	23	24	25	%
2,69	2,71	2,74	2,77	2,80	2,83	2,86	2,89	2,91	2,94	2,97	3,00	3,03	36
2,61	2,64	2,67	2,69	2,72	2,75	2,78	2,81	2,83  2,76	2,86	2,89	2,92	2,94	36
2,54	2,57	2,59	2,62	2,65	2,68	2,70	2,73		2,78	2,81	2,84	2,86	37
2,47	2,50	2,53	2,55	2,58	2,61	2,63	2,66	2,68	2,71	2,74	2,76	2,79	38
2,41	2,44	2,46	2,49	2,51	2,54	2,56	2,69	2,61	2,64	2,67	2,69	2,72	39
2,36	2,38	2,40	2,43	2,45	2,48	2,60	2,53	2,65	2,58	2,60	2,63  2,56	2,65	40
2,29	2,32	2,34	2,37	2,39	2,41	2,44	2,46	2,49	2,51	2,54		2,59	41
2,24	2,26	2,29	2,31	2,33	2,36	2,38	2,40	2,43	2,45	2,48	2,50	2,52	42
2,19	2,21	2,23	2,26	2,28	2,30	2,33	2,35	2,37	2,40	2,42	2,44	2,47	43
2,14	2,16	2,18	2,20	2,23	2,25	2,27	2,30	2,32	2,34	2,36	2,39	2,41	44
2,09	2,11	2,13	2,16	2,18	2,20	2,22	2,24	2,27	2,29	2,31	2,33	2,36	46
2,04	2,07	2,09	2,11	2,13	2,15	2,17	2,20	2,22	2,24	2,26	2,28	2,30	46
2,00	2,02	2,04	2,06	2,09	2,11	2,13	2,16	2,17	2,19	2,21	2,23	2,26	47
1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,13	2,16	2,17	2,19	2,21	48
1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	2,14	2,16	49
1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	50
1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	51
1,81	1,83	1,86	1,87	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	62
1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	53
1,74	1,76	1,78	1,80	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,94	1,96	64
1,71	1,73	1,75	1,76	1,78	1,80	1,82  K&lt;	1,84  ilber.	1,86	1,87	1,89	1,91	1,93	65
1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	50
1,69	1,71	1,73	1,75	1,76	1,78	1,81	1,82	1,84	1,86	1,88	1,90	1,92	51
1,66	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,88	52
1,62	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	53
1,69	1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78  1,75	1,80	1,81	54
1,56	1,68	1,60	1,62	1,64	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73		1,76	1,78	55
1,54	1,55	1,57	1,69	1,61	1,63	1,64	1,66	1,68	1,70	1,71	1,73	1,75	56
1,51	1,63	1,54	1,56	1,58	1,60	1,61	1,63	1,65	1,67	1,68	1,70	1,72	67
1,48	1,50	1,52	1,53	1,55	1,57	1,69	1,60	1,62	1,64	1,66	1,67	1,69	58
1,46	1,47	1,49	1,51	1,53	1,54	1^56	1,58	1,59	1,61	1,63	1,64	1,66	69
1,43	1,45	1,47	1,48	1,50	1,62	1,53	1,55	1,57	1,58	1,60	1,62	1,63	60
1,41	1,43	1,44	1,46	1,48	1,49	1,61	1,62	1,64	1,56	1,57	1,59	1,61	61
1,39	1,40	1,42	1,44	1,46	1,47	1,48	1,60	1,62	1,63	1,65	1,66	1,58	62
1,37	1,38	1,40	1,41	1,43	1,44	1,46	1,48	1,49	1,61	1,52	1,54	1,66	63
1,34	1,36	1,38	1,39	1,41	1,42	1,44	1,46	1,47	1,48	1,60	1,62	1,63	64
1,32	1,34	1,85	1,37	1,38	1,40	1,42	1,43	1,45	1,46	1,48	1,49	1,51	85

9’
        <pb n="123" />
        ﻿132

F) Fortsetzung von S. 130/31:	Schweine.

chlacht-  itSBeute										U n k	o st e	n -
%	1	j 2	1 3	4	5	6	7	8	9	10	11	12
70	1,34	1,36	1,37	1,39	1,40	1,41	1,43	1,44	1,46	1,47	1,49	1,50
71	1,32	1,34	1,35	1,37	1,38	1,39	1,41	1,42	1,44	1,45	1,46	1,48
72	1,31	1,32	1,33	1,35	1,36	1,38	1,39	1,40	1,42	1,43'	1,44	1,46
73	1,29	1,30	1,32	1,33	1,34	1,36	1,37	1,38	1,40	1,41	1,43	1,44
74	1,27	1,28	1,30	1,31	1,32	1,84	1,35	1,36	1,38	1,39	1,41	1,42
7B	1,25	1,27	1,28	1,29	1,31	1,32	1,33	1,36	1,36	1,37	1,39	1,40
76	1,24	1,25	1,26	1,28	1,29	1,30	1,32	1,33	1,34	1,36	1,37	1,38
77	1,22	1,23	1,25	1,26	1,27	1,29	1,30	1,31	1,82	1,84	1,35	1,36
78	1,21	1,22	1,23	1,24	1,26	1,27	1,28	1,29	1,31	1,32	1,33	1,35
79	1,19	1,20	1,22	1,23	1,24	1,25	1,27	1,28	1,29	1,30	1,32	1,33
80	1,18	1,19	1,20	1,21	1,33	1,24	1,26	1,26	1,28	1,29	1,80	1,31
81	1,16	1,17	1,19	1,20	1,21	1,22	1,23	1,25	1,26	1,27	1,28	1,30
82	1,15	1,16	1,17	1,18	1,20	1,21	1,22	1,23	1,24	1,26	1,27	1,28
83	1,13	1,14	1,16	1,17	1,18	1,19	1,20	1,22	1,23	1,24	1,25	1,27
84	1,12	1,13	1,14	1,15	1,17	1,18	1,19	1,20	1,21	1,23	1,24	1,25
85	1,11	1,12	1,13	1,14	1,15	1,16	1,18	1,19	1,20	1,21	1,22	1,24
					Schafe.							
38	2,13	2,16	2,18	2,21	2,24	2,26	2,29	2,32	2,34	2,37	2,39	2,42
39	2,08	2,10	2,13	2,15	2,18	2,21	2,23	2,26	2,28	2,31	2,83	2,30
40	2,03	2,05	2,08	2,10	2,13	2,15	2,18	2,20	2,23	2,25	2,28	2,30
41	1,98	2,00	2,02	2,06	2,07	2,10	2,12	2,15	2,17	2,20	2,22	2,24
42	1,93	1,95	1,98	2,00	2,02	2,06	2,07	2,10	2,12	2,14	2,17	2,19
43	1,88	1,91	1,93	1,95	1,98	2,00	2,02	2,05	2,07	2,09	2,12	2,14
44	1,84	1,86	1,89	1,91	1,93	1,95	1,98	2,00	2,02	2,04	2,07	2,09
45	1,80	1,82	1,84	1,87	1,89	1,91	1,93	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04
46	1,76	1,78	1,80	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,96	1,98	2,00
47	1,72	1,74	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,94	1,96
48	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,88	1,90	1,92
49	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,86	1,88
50	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84
51	1,59	1,61	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,76	1,78	1,80
62	1,56	1,68	1,60	1,62	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71	1,73	1,75	1,77
53	1,53	1,55	1,57	1,58	1,60	1,62	1,64	1,66	1,68	1,70	1,72	1,74
64	1,50	1,52	1,54	1,56	1,57	1,59	1,81	1,63	1,65	1,67	1,69	1,71
55	1,47	1,49	1,51	1,53	1,55	1,56	1,58	1,60	1,62	1,64	1,65	1,67

133

Schweine.

P r	o z e	n t c											Schlacht-  ausbeute
13	14	15	16	17	18	19	20	21	22	23	24	25	%
1,51	1,53	1,54	1,56	1,57	1,59	1,60	1,61	1,63	1,64	1,66	1,67	1,69	70
1,49	1,51	1,62	1,54	1,55	1,56	1,58	1,59	1,61	1,62	1,63	1,65	1,66	71
1,47	1,49	1,50	1,51	1,53	1,54	1,56	1,57	1,58	1,60	1,61	1,63	1,64	72
1,45	1,47	1,48	1,49	1,51	1,52	1,53	1,55	1,56	1,58	1,59	1,60	1,62	73
1,43	1,45	1,46	1,47	1,49	1,50	1,61	1,53	1,54	1,65	1,57	1,58	1,59	74
1,41	1,43	1,44	1,45	1,47	1,48	1,49	1,51	1,52	1,53	1,55	1,56	1,67	75
1,39	1,41	1,42	1,43	1,45	1,46	1,47	1,49	1,50	1,51	1,53	1,64	1,65	76
1,38	1,39	1,40	1,42	1,43	1,44	1,45	1,47	1,48	1,49	1,51	1,52	1,53	77
1,36	1,37	1,38	1,40	1,41	1,42	1,44	1,45	1,46	1,47	1,49	1,50	1,51	78
1,34	1,35	1,37	1,38	1,89	1,41	1,42	1,43	1,44	1,46	1,47	1,48	1,49	79
1,33	1,34	1,35	1,36	1,38	1,39	1,40	1,41	1,43	1,44	1,46	1,46	1,48	80
1,31	1,32	1,33	1,35	1,36	1,37	1,38	1,40	1,41	1,42	1,43	1,44	1,46	81
1,29	1,30	1,32	1,33	1,34	1,35	1,37	1,38	1,39	1,40	1,41	1,43	1,44	82
1,28	1,29	1,30	1,31	1,33	1,34	1,35	1,36	1,37	1,39	1,40	1,41	1,42	83
1,26	1,27	1,29	1,80	1,31	1,32	1,33	1,35	1,36	1,37	1,38	1,39	1,40	84
1,25	1,26	1,27	1,28	1,29	1,31	1,32	1,33	1,34	1,85	1,86	1,88	1,39	85
						Schafe.							
2,45	2,47	2,60	2,53	2,55	2,68	2,61	2,63	2,66	2,68	2,71	2,74	2,76	38
2,38	2,41	2,44	2,46	2,49	2,51	2,54	2,56	2,59	2,62	2,64	2,67	2,69	39
2,83	2,85	2,88	2,40	2,43	2,45	2,48	2,50	2,53	2,55	2,58	2,60	2,63	40
2,27	2,29	2,32	2,34	2,37	2,39	2,41	2,44	2,46	2,49	2,61	2,54	2,56	41
2,21	2,24	2,26	2,29	2,31	2,33	2,36	2,38	2,40	2,43	2,46	2,48	2,50	42
2,16	2,19	2,21	2,23	2,26	2,28	2,30	2,33	2,35	2,37	2,40	2,42	2,44	43
2,11	2,14	2,16	2,18	2,20	2,23	2,25	2,27	2,30	2,32	2,34	2,36	2,39	44
2,07	2,09	2,11	2,13	2,16	2,18	2,20	2,22	2,24	2,27	2,29	2,31	2,33	45
2,02	2,04	2,07	2,09	2,11	2,13	2,15	2,17	2,20	2,22	2,24	2,26	2,28	46
2,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,11	2,13	2,15	2,17	2,19	2,21	2,23	47
1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,13	2,15	2,17	2,19	48
1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	2,12	2,14	49
1,86	1,88	1,90	1^92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	2,08	2,10	50
1,82	1,84	l'86	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	2,04	2,06	51
1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,88	1,90	1,92	1,94	1,96	1,98	2,00	2,02	52.
1,75	1,77	1,79	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,92	1,94	1,96	1,98	53
1,72	1,74	1,76	1,78	1,80	1,81	1,83	1,85	1,87	1,89	1,91	1,93	1,94	54
1,69	1,71	1,73	1,75	1,76	1,78	1,80	1,82	1,84	1,85	1,87	1,89	1,91	55
        <pb n="124" />
        ﻿1

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107

'er für jeden Schlachtungs- ober Verrechnungszeitraum
nittliche Schlachtausbeute errechnen. Nur die Neben-
mß in einer für einen größeren Zeitraum sest-
rchschnittszahl in die Berechnung übernommen werden,
leischpreis nicht erst nach der Schlachtung der Tiere
erden kann, sondern im voraus zu berechnen ist, müssen
er vorhergehenden Verrechnungsperiode stammenden
&gt;eute- und Unkosten-Verhältniszahlen der Rechnung zu-
t werden.

hiede in der Höhe der Schlachtausbeute der beiden
ie sich durch eine Verschiebung der qualitativen Zu-
ig des Schlachtviehauftriebes ergeben, können in beson-
i Ursache einer fehlerhaften Vcrkaufspreisberechnung
egebenenfalls muß durch entsprechende Berechnung ein
«gleich geschaffen werden. Ist nun in besonderen Aus-
die Ermittlung des Schlachtgewichts und der Unkosten
rn Schlachtticres nicht möglich, so sind — möglichst aus
^gegangener, richtig angelegter und ausgeführter Probe-
und daran anschließender Berechnungen — durchweg
sten an Stelle der absoluten Zahlen zu setzen, und es
'biger Berechnungswcise der Kleinverkaufspreis zu be-
rechnet den durchschnittlichen Lebendgewichtspreis durch
Summe sämtlicher Ankaufspreise eines Verrechnuugs-
iurch die Summe aller Lebendgewichte der gekauften
enommcn, der Lebendgewichtspreis betrage bei Groß-
J werden hierzu die Unkosten gerechnet. Sie sollen
8- Die Nebenausbeute ist von der erhaltenen Summe
beträgt sie 20 %, so verbleibt die Zahl 95. Wenn das
ht 50 % des Lebendgewichts im warmen Zustande beträgt,
rehen, da der Fleischpreis für das Ausgabegewicht be-
as Fleisch erst 2 bis 3 Tage nach der Schlachtung an
abgegeben wird, 4% des Schlachtgewichts für Schwund-
--uft; es verbleiben somit 48 ^ Ausgabegewicht. Die
diert durch die Zahl 48 ergibt den Gestehungspreis,
it eines Wochenumsatzes von 500 g ein Rohgewinn von
end der Zeit des Normalwochenumsatzcs von 250 g
h bis 4U des Gestchungspreises und gegebenenfalls ein
Vergtitungssatz für Kosten der Anfuhr des Fleisches
| cfjäft zuzuschlagen sind, um den Kleinverkaufspreis zu
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
