3-mißt, die durch ihre Zusammensetzung einerseits die Gewähr sachverständiger ­ Prüfung, anderseits die. Gewähr objektiver Würdigung der Verhältnisse boten. Die Polizeibehörden ließen in ersterer, die Berufsvertretungen der wirtschaftlichen Stände in letzterer Hinsicht naturgemäß bis zu einem gewissen Grade unter Umständen zu wünschen übrig. Denn die Kriegsnotwendigkeit verlangte eine Stellungnahme vielfach in Abweichung von kaufmännischen und gewerblichen ­ Gewohnheiten und Auffassungen, um durch weise Einschränkung ­ der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit des Einzelnen ein Durchhalten aller in der Kriegsnotzeit zu erreichen. So machte sich das Bedürfnis nach Schaffung einer über das ganze Reich aus-' gedehnten Organisation der Preisprüfung mehr und mehr geltend, je höher die Preise der Gegenstände des notwendigen Lebensbedarfs stiegen, je zahlreicher die Preisregelungen, Vorschriften und Verbote notwendig wurden, je häufiger Übertretungen vorkamen, die schwer zu erkennen und zu fassen waren, je mehr dadurch die Lebenshaltung für weite Kreise der Bevölkerung fast unerträglich erschwert zu werden drohte. Bei den meisten Gegenständen des notwendigen ­ Lebensbedarss und des täglichen, Bedarfs spielen aber die örtlichen Verschiedenheiten der Erzeugung, Herstellung und des Handels in der Preisbildung eine wesentliche Rolle. Vornehmlich bei Regelung der Lebensmittelpreise mußte nach Möglichkeit versucht werden, den örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Jedem im wirtschaftlichen Leben Stehenden ist es klar, daß nur Gebilde, die den örtlichen Verhältnissen nahestanden und die wirtschaftlichen Zusammenhänge ­ überblickten, dieser schwierigen Aufgabe gerecht werden konnten. Insonderheit die Preiswucherverordnung machte die Schaffung von Sachverständigcnstellen notwendig! Im Großherzogtum ­ Baden war daher, ohne weitere Reichsbestimmungen abzuwarten, schon durch eine Verordnung des Ministeriums des Innern vom 5. September 1915 ein „Landespreisamt" ins Leben gerufen worden. Dabei war nicht zu verkennen, daß bei manchen Waren die Preissteigerung schon 1915 ihre berechtigten Gründe in der Erhöhung der Erzeugungs- ünd sonstigen Gestehungskosten hatte. Man mußte auch in Zukunft mit einer Aufwärtsbewegung mancher Preise rechnen, üm so mehr forderte die Lage nicht eine einfache Bekämpfung aller höheren Preise mit Polizeimitteln, sondern eine Einwirkung auf Grund wirtschaftlicher Prüfung. .Neben die Wucherbekämpfung uinßte die Aufklärung treten. Über die Notwendigkeit mancher harten, aber für das wirtschaftliche Durchhalten erforderlichen Maßnahmen, ­ die Erzeuger und Hersteller, den gesamten Handel und dew