18 bereits d i e frühere Neichspreis st eilen nd die Volkswirtschaftliche Abteilung des Kriegsernährungsamts ­ eine Auslegung gegeben oder eine oberste gerichtliche Instanz eine Entscheidung ­ gefällt hat, ist nachstehend zusammengestellt. Wenn eine Ware in diesem Verzeichnis nicht aufgeführt ist, .so bedeutet ­ das nicht, daß sie nicht zu den genannten Begriffen gehört/ sondern nur, daß bisher keine besondere Entscheidung darüber vorliegt. ­ An der Hand der Liste und der vorhergehenden allgemeinen Darlegungen wird aber meist unschwer sich jeder selbst ein Urteil bilden können. — In den Fällen, in denen dem Verfasser Entscheidungen ­ von Gerichten bekannt geworden sind, ist ein entsprechendes ­ Zeichen eingefügt. Alkohol, auch absoluter (reiner) Altpapier Aluminiumkessel, -Pfannen usw. Ammoniaksoda (LG. I Berlin)') Apfelwein Aromastoffe Arrak (RG.)-) Arzneimittel, allgemein Asbestplatten Asbestersatz Ätznatron Backartikel Backpulver Beerweine BeleuchtungSmittel, allgemein Benediktiner Benzin Benzinkuochenfett Besen Bienenhonig Bienenwachs Bier (BOL. München)^) Binderiemen (zur Verbindung von Treibriemen) Bindfaden Biomalz Bitteressenz Bleistifte Bohnen (OLG. Dresden) Bohnermüsse Bohnerwachs Bonbons Borax Bratpfannen Brauerpech Bremsenöl Bretter Briefpapier Brillengläser Brotaufstrich ') Vgl. „Mitt. usw.", Jg. 1917 Nr. 10, S. 101. 2 ) Entscheidung v. 2. Juli 1917, 4 D. 364/1917, vgl. „Mitt. usw.", Jg. 1917, Nr. 14, S. 146. s ) Entscheidung v. 30. April 1916. Die Unterscheidung, die das Oberste Landesgericht in München (Urteil v. 13. April 1916, Beibl. z. bahr. Just.-Min.-Bl. v. 12. Mai 1916, S. 200) gemacht hat, indem es das einheimische gewöhnliche Schankbier und das ihm gleichstehende eingeführte Bier für Gegenstände des täglichen Bedarfs erklärte, nicht aber Bier von besonderer Beschaffenheit, wie echtes Pilsener Bier, Starkbier und sonstiges Luxusbier, ist wohl nur aus den besonderen bayrischen Verhältnissen zu erklären und jedenfalls zur Zeit auch im Hinblick auf die oben erwähnten Neichsgerichtsentscheidungen nicht haltbar.