,24 daß für die Behandlung der grundsätzlichen Fragen ein Vorstand und Beirat berufen und die lausenden Geschäfte, die ihr nach § 11 über-' tragen waren, von einer Verwaltungsabteilung geführt wurden. Der Vorstand, der Beirat und dessen Ausschüsse^) traten nur zur Beratung und Besprechung einzelner wichtiger Fragen in größeren Zeitabständen zusammen. Den V o r st a n d bildeten drei Vorsitzende und ein Geschäftsführer: zunächst ein Unterstaatssekretär sowie ein Abteilungsdirigent im Reichsamt des Innern, ein Ministerialdirektor aus dem preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe sowie ein vortragender Rat aus dem Reichsamt des Innern. Der Beirat setzte sich zusammen aus Bundesratsbevollmächtigten, ­ aus einer -Unzahl von Reichstagsabgeordneten sowie aus Vertretern ­ der verschiedenen Berussstände und Berufsvereinigungen, so des Deutschen Landwirtschaftsrats, des Bundes der Landwirte, des Reichsverbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften, des Deutschen Handelstages, des Hansabundes, des Kriegsausschuffes der deutschen Industrie, des Verbandes der Großhändler der Nahrungsmittel- und verwandter Branchen, des Deutschen Handwerks- ­ und Gewerbekammertages, des Deutschen Zentralverbandes für Handel und Gewerbe, des Reichsverbandes deutscher Städte, des Deutschen Städtetages, des Hauptverbandes deutscher gewerblicher Genossenschaften, des Allgemeinen Verbandes der auf Selbsthilfe beruhenden ­ deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, des Reichsverbandes deutscher Konsumvereine, des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine, sowie des Kriegsausschuffes für Konsumenteninteressen. ­ So war in dieser Körperschaft und Verwaltung nicht nur eine Zentralstelle für die Preisprüfungsstellen-Organisation gebildet, sondern gleichzeitig eine Behörde geschaffen worden, die das gesamte Ernährungswesen und darüber hinaus das gesamte Kriegswirtschaftswesen ­ beeinflussen konnte, zumal die Ausgaben der Reichspreisstelle nicht wie die der anderen Preisprüfungsstellen auf die Preisverhältnisse ­ beschränkt waren, sondern ausdrücklich eine Beratung des Reichskanzlers ­ „in allen die Versorgung der Bevölkerung mit Gegenständen ­ des notwendigen Lebensbedarfs betreffenden Fragen", allerdings „namentlich über die Preisverhältnisse" vorgesehen war. Wenn die Reichspreisstelle nicht zu ^ner selbständigen Zentralbehörde ausgebaut ­ wurde, vielmehr eine solche für die wichtigsten ernährungs-') Vergl. „Mitteilungen der Reichsprüfungsftelle für Lebensmittelpreise'', ­ Jahrgang 1916, Nr. 1, Seite 1 ff.