36 größtem Belang. „ Presse und Volksstimmung sahen in den gesteigerten Preisen überwiegend die W i r k u n g v o n Spekulation und Wucher, in der örtlich und zeitlich stockenden Versorgung die Wirkung von Zurückhaltung und Hamsterei. Neben diesen richtig beobachteten Erscheinungen wurde die dahinter erscheinende Tatsache der notwendigerweise immer härter eintretenden Nahrungsknappheit noch nicht als das Wichtigste erkannt, weil das lange Auskommen mit den voin Frieden vorhandenen Reserven und Vorräten die Aufmerksamkeit ­ dafür eingeschläfert hatte. Im ganzen wurde die damalige Auffassung auch von den maßgebenden Behörden geteilt. Dafür zeugen die Bekanntmachungen gegen übermäßige Preissteigerung (23. Juli 1915) und gegen unzuverlässige Personen (23. September 1916), noch mehr die Fülle der Mahnungen und Warnungen vor Wucher, Zurückhaltung und Hamsterei, sowie die Auslegung des Begriffes ­ „zulässiger Gewinn" dahingehend: Zulässiger Gewinn sei der iin Frieden übliche Gewinnbetrag. Der „gerechte" Preis stand für die Gesetzgebung im Vordergründe. Ein gerechter Preis aber geht immer gegen ungerechte, ungerechtfertigte Preistreibereien und Machenschaften mit der Ware zum Ziel wucherischen Gewinnes; und dieser gerechte Preis wurde als aus den „Erzeugungs-, Verarbeitungs- und sonstigen Gestehungskosten" (§ 4 Ziffer 1 der Bekanntmachung ­ vom 25. September 1915) bestehend gedacht. Wenn die Begründung zu der Bekanntmachung gegen übermäßige Preissteigerung ­ feststellt, daß im Reiche eine übermäßige, sachlich anscheinend ­ nicht begründete Steigerung der Preise herrsche, so drückt sich darin die Überzeugung aus, daß Zurückhaltung von Lebensmitteln ­ zu spekulativen Zwecken die Schuld am Übel trage. Es versteht ­ sich, daß sich aus diesen Anschauungen eine verbraucherfreundliche Haltung ergab: Wucher und Zurückhaltung sind unberechtigte, ­ sozial bedenkliche Handlungsweisen der Warenbesitzer, dagegen ­ ist der Verbraucher rücksichtslos zu schützen, umsomehr, als der Kampf gegen Wucher und Zurückhaltung keinerlei berechtigte Interessen ­ von Erzeugern und Händlern schädigt. Setzte das Fehlen ausländischer Zufuhr jene Jnlandsgebiete, die bisher auf diese Zufuhr angewiesen waren, in Verlegenheit/so konnten die so entstehenden V e r s o r g u n g s u n t e r s ch i e d e an sich durch zentrale Bewirtschaftung und gleiche Verteilung ausgeglichen werden, wie das bei Brotgetreide schon der Fall war. Aber dem standen wichtige technische Gesichtspunkte entgegen: Man glaubte zunächst eine zentrale Bewirtschaftung und Verteilung bei Fleisch, Butter, Gemüse, Obst, Fett, Kartoffeln, Fischen und Milch nicht durchführen