■ V - ” 70 zwei Verbrauchern, Großhändlern und Kleinhändlern, gebildet ist, der allwöchentlich an einem bestimmten Tage zur Begutachtung der vorliegenden ­ Fälle zusammentritt, notfalls unter Zuziehung noch anderer Sachverständigen. Nach Benehmen mit der Staatsanwaltschaft verzichtet ­ diese auf persönliche Abgabe eines Gutachtens und begnügt sich mit der Verlesung eines protokollierten Beschlusses der Preisprüfungsstelle; ­ nur in Ausnahmefällen soll ein besonderer Sachverständiger ­ vernommen werden. D) Aufklärungsarbeit. Der § 4 Ziff. 4 weist den Preisstellen A u f k l ä r u ngsaufgaben zn. Die Reichsprcisstelle und teilweise auch die Landesund ­ Bczirkspreisstellen haben ihre eigenen Zeitschriften zu diesem Zwecke begründet, durch die sie eine unmittelbare Aufklärung der Bevölkerung ­ über Preis- und Versorgnygsfragen bewirken. Die mannigfache» ­ Veröffentlichungen des Kriegsernährungsamts üben auch in Preisfragen eine weithin wirkende Aufkläruugstätigkcit aus. Die Drtsprcisstellcu, die Fach- und Tagespresse bedienen sich dieser Nachrichtenquellen ­ und bringen ihr Material in alle Kreise der Bevölkerung. ­ Die Ortspreisstellcu benutzen zur Aufklärung meistens die Ta gesp resse, oder sie geben Zusammenstellungen (Merkblätter, ­ Preis- und Versorgungscheste) über die geltenden Höchstpreise, für die Versorgungsregelnng und Verkehrsregelung heraus, ans denen Verbraucher sowohl wie Händler und Warenerzeuger ersehen können, was rechtens ist. In einem Falle wird berichtet, daß eine Preisstelle die Preise und die Versorgungsgelegenheiten ausschellen läßt, auch Tafelanschläge kommen vielfach vor. Da, wo Pressevertreter als Mitglieder ­ oder Gäste an den Sitzungen teilnehmen, wird der gleiche Zweck erreicht. Manche Stellen übermitteln der Presse, periodisch zusammenfassend oder für jede besondere Verhandlung, einen kurzen Bericht, der die Arbeiten der Preisstelle darlegt, den Stand von Versorgung ­ und Preisen bespricht, Warnungen erläßt, Verhaltungsmaßregeln ­ für Verbraucher und Händler an die Hand gibt, Mißverständnisse ­ und irrige Meinungen aufklärt. Neben der gedruckte» ist die p e r s ö n l i ch c Aufklärung von Bedeutung. Die Markt- und llbcrwachungsauSschüsse sind vielfach ­ verpflichtet, Handel und Verkehr über geltende Bestimmungen aufzuklären; Beschwerdestellen für die Verbraucher dienen dem gleichen Zweck. Sehr wichtige Aufklärung ist schon durch die'Art der Zusammensetzung der Preisstellen gegeben: Verbraucher und Warenbesitzer werden mit den Schwierigkeiten einer Materie befaßt,