72 zu dem Rufe nach zentraler gleichmäßiger Regelung. Die einheitliche Verfügung und Verteilung erforderte einheitliche Zusammenfassung der Vorräte man kann erst gerecht und gleichmäßig verteilen, wenn man weiß, was vorhanden ist und über die Vorräte Verfügung hat —, und so vollzog sich der Übergang zur Reichsbewirtschaftung. Schon im Winter 1915/16 setzte die Wandlung ein. Die Reichskartoffelstelle, ­ bei ihrer Gründung mit Aufgaben betraut, die durchaus ­ im Rahmen der kommunalen Versorgungsregelung lagen, erhielt einen immer selbständigeren und größeren Verfügungsbereich; eine große Zahl Landeskartoffelstellen in den Bundesstaateist schloß sich jm Frühjahr und Sommer 1916 an; Preisgestaltung, Beschaffung und Verteilung des neben Brotgetreide wichtigsten Massenverbrauchsgutcs war damit den Kommnnalvcrbänden weitgehend entzogen. Die Reichsfleischstelle von Ende März 1916 und die Reihe der Landesfleischstellen, ­ ebenso auch die Vichbandelsverbäude nahmen das dritte wichtigste Verbrauchsgut in zentralere Bewirtschaftung. Die Grikndung der Reichs,zuckerstelle im April 1916 mit der für manche der folgenden Kriegsgescllschaftcn, richtunggebenden Aufgabenzuweisnng: „Regelung des Verkehrs, Verteilung der Vorräte an die Kommunalverbände, ­ Betriebe, Heer und Marine", und der Erlaß von Höchst preisen bis zum Verbraucher entzogen den Zucker der kommunalen Bestimmung. Die Reichsstclle für Gemüse und Dbst vom Mai 1916 bedeutete keine ganz so weitgehende Verengung von Zuständigkeiten' der Kommnnalverbände; die technische Eignung des Gegenstandes,, insbesondere soweit er zum. Frischverbrauch bestimmt ist, hinderte jede zu straffe Bewirtschaftung. Ende Mai 1916 erfolgte die Errichtung ­ des K r i e g S c r n ä b r u n g S a in t e s, der mit weitgehender Verfügungsmacht über alle NahrungS- und Futtermittelvorräte im . Reiche, ihre Verteilung und Preisbildung betrauten obersten Bewirtschaftungsstelle. ­ Und danach dehnte sich der Umkreis der in Zentralbewirtschaftung genommenen Lebens- und.Futtermittel schnell aus alles, was dem Massenvcrbrauche dient, aus.; wohl verständlich, denn eine Regelung und Sicherung der Rahrungsversorgnng kann die gegebenen Grundbedingungen gleichmäßiger und gerechter Verteilung ­ nie erfüllen, wenn sie nur einige Hauptgebiete des Marktes in der Hand hat; mit der Bewirtschaftung der Hauptgebiete werden die Randgebiete immer wichtiger, und so griff das System, seinen eigenen Bewegungsgesetzen folgend, immer weiter um sich, erfaßte Hülsenfrüchte, Teichfische, Eier, Speisefette, Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel, Kakao und manches andere. Daneben entstanden in ein zclnen Bundesstaaten weitere Bewirtschaftnngs- und VerteilungS-