stellen, z. B. für Nährmittel, Bier, Honig, und eine Anzahl von Aufkaufs- und Versorgungsstellen (Einkaufsgcsellschaften, Lebcns-|[ luittelvcrsorguugSämter, Bezirkszentralen usw.), die bei enger Verbindung ­ mit der Verwaltung doch für gewöhnlich Kaufleute in der Geschäftsführung haben. Die Reichsstelle, die Kriegsgesellschaft, der Kriegsausschus; und dasLebensmittelvcrsorgungsaint wurden die wichtigstcnOrganisationsformen der zentralen Bewirtschaftung. Genaue Erfassung der Vorräte, ­ Beschlagnahme und Enteignung gehen der Bewirtschaftung voraus; ­ die Mittel der Bewirtschaftung sind Verbrauchsbeschränkung, Verbrauchsverbote, Kopfzuteilung, Streckung, Gestellung von Ersatzstoffen, ­ Lieferungszwang, Absatzzwang. Die natürliche Ergänzung der Zentralbewirtfchafturtg ist die zentrale Preis r eg e l u n g ; aas verlangte schon der von der Öffentlichkeit dringend geforderte Ausgleich der manchmal sehr weit auseinandergehenden Preise; das war auch durch die Aufkaufs-, Verwaltungs- und'Bewirtschaftungskosten ­ der Zentralstellen geboten, und nicht zuletzt hatten die Zentralstellen ­ in der Preispolitik eine Handhabe der Verteilungsregelung U und Versorgungspolitik, ganz abgesehen von Gründen sozialpolitischer und sonstiger Art, die für eine zentrale, Preisbestimmung und Gesamtvcrrechnung sprechen. Ist mit der Errichtung des Krieasernährüngsamtes der Gedanke, das Schwergewicht der Kriegswirtschaft in den Kommunalverband zu legen, aufgegeben, so hat der Kom m u n a l v er band durch die Errichtung der K r i e g s g e s e l l s ch a f t e n viel an. V c r f n g uch g s m a ch t u nb B e ft i m m u n gs recht v erlore n. Einesteils,,wird ihm die selbständige Verfügung über fl' -Wareu-cntzogcns der ünmittelbaraBezckg von Auslandsware hört auf, die Einfuhr wird bei der Z. E. G. und einigen Kriegsgesellschaften zentralisiert; die Verteilung geschieht nach Anweisungen des Kriegsernährungsamts ­ und der Kriegsgesellschaften. Eines nach dem anderen ­ von den wichtigen Verbrauchsgütern des Inlandes geht den gleichen Weg, untcrfällt Kriegsgesellschaften und scheidet damit für die freie Verfügung des Kommunalverbandes aus. Daneben her —läuft eine fortschreitende sonstige Beschränkung des Verfügnngs-A'ercichs der Kommunalverbände: _i.hr Bestimmungsrecht über die -Verwendung von Vorräten wird ihnen durch Vorschriften über sie Verwendringsweise, über Verbrauch und Verteilung beschnitten; bezüglich ­ der Zerteilung" zugewiesener Vorräle,_.wLrdeu meistens bei tlÜLmte. bindende Auordmmgew. getroffen. Die Preisregelung von den Zentralstellen her nimmt ihnen weitere Bestimmungsrechte, der