74 Verteilungspreis ist entweder von Reichs wegen bestimmt oder doch in natürlicher Abhängigkeit vom Lieferungspreise der Kriegsgesellschaft; ­ und nicht zusetzt schiebt sich zwischen Zentralwirtschaftsstellen ­ und Kommnnalverbänden eine Reihe mehr oder minder maßgebender ­ Zwischenorganisationen ein (Landes- und Bezirkszentralen) und entlasten den Kommunalverband noch mehr von BersorgungSanfgaben. Diese Verschiebung in der Zuständigkeit der Kommunalverbände für die Versorgnngs- und Preisz'egclung zog selbsttätig eine V c rc n g e r u n g des A r b ei t s f e l d ös der PreisprüfnngSstellen Nach sich; denn was den'Kommunalverband an Zuständigkeiten ­ verlor, verlor, die ihm z,nr Unterstützung und Beratung beigeordnete ­ Preisstelle gleichfalls. Das wurde auch deutlich empfunden; die vierte Beratung der ReichSprüfnngSstelle mit den Vertretern der Landes- und Provinz-Preisstellen (7. August 1916) ist dafür bezeichnend; ­ die Frage: „was sollen die Preisstellen bei der Neuregelung ­ der Dinge noch?" wurde lebhaft , besprochen, und in der Art, wie sic von den einzelne» Vertretern beantwortet wurde, drückte sich überwiegend eine Ungewißheit bezüglich des verbleibenden ­ Aufgabenfeldes ans. Der allgemeine Wunsch ging ans neue Klarstellung der Aufgaben und der ZnständigkeitSgrcnzen. FürGie Preisstellen ergab sich in ihrem Verhältnis zum Kommnnalverbandc noch eine weitere Beengung ihrer Zuständigkeiten. Wo seitens der Gemeinden Kriegswirtschaftsämter und LebenSmittelversorgungsstellen im Anschluß an die Grundgedanken der Bekanntmachung ­ vom 28. September 1918 oder als Schlnrglieder im Rahmen des Zentralbewirtschaftnngssystems geschaffen worden waren, da neigten diese dazu, die ihnen durcki den Übergang auf die Zentralbcwirtschaftungsstellen entzogenen Zuständigkeiten nach anderer Richtung zu ersetzen oder überhaupt ihre Zuständigkeit zu erweitern. Das geschah durch stärkere Betonung der ihnen verbliebenen ­ oder zugewiesenen Zuständigkeiten unter Znrnekdrängung der Preisprüfungsstcllcn. So hatten gerade diese letzteren die Haupt unqunst der neuen Aufgabenvertcilung zwischen Reichs- und Landesstellen ­ und Kommnnalverbänden zu tragen, 6) B e s ch r ä n k u n g c n i n d e r Tätigkeit der Preisprüfungs st eilen. Man könnte denken, nach alledem ließe sich hi der Tätigkeit der Preisstellen eine erste Zeit mit vielseitigen Arbeiten und Leistungen und eine spätere Zeii rückgehender Bedeutung, geringerer Aufgaben