Regeluiig der Preise nicht entsprechend zu berücksichtige», wenn etwa der Landrat oder Bürgermeister gerade dieses Arbeitsgebiet mit per sönlicher Vorliebe und überragender Sachkenntnis selbst pflegte. Bisweilen mochten auch nach einem ersten tatkräftigen Zugreifen die Erkenntnis der Widerstünde und Verwicklungen und unerwünschte folgen von Reaelungsversuchen eine gewisse Lähmung und übergroße Zurückhaltung nach sich ziehen, insbesondere natürlich in Gebieten, die stark um die Ware zu kämpfen hatten; da die Ware dem höheren Preise nachwandert, wurde man vorsichtig mit Höchstpreisen, wurde deswegen angegriffen, unterließ es, solche festzusetzen, oder setzte sie »ach Anhalten einer irgendwie noch gesehenen Marktlage fest. Auch innerhalb der Organisation selbst lag ein wichtiger Grund für die. Schwerfälligkeit des Ingangkommeus. Ein Rundschreiben des sächsischen Ministeriums des Innern vom 9. März 1917 au die KreiShanptmannschasteu und sonstigen Gemeinden mit Preisstellen drückt ihn klar aus: „Die Organisation des PreiSprüfungswesens ist in Sachsen stärker zersplittert als in irgend einem anderen Teile des Reichs. Es hat sich erwiesen, daß die kleinen und kleinsten Preisstellen den ihnen übertragenen Aufgaben häufig nicht gewachsen sind und daß das bei der Errichtung angenommene örtliche Bedürfnis nicht immer vorhanden ist. Die Folge davon ist, daß niedrere solcher Stellen keine nennenswerte Tätigkeit entwickeln". Das gilt nicht nur für das Königreich Sachsen. Die große Zahl der Stellen, die in kleinen und kleinsten Städten sitzen und außer an ihrem Gründungstage gar nicht oder nur äußerst bescheiden und gegenstandslos ­ sich der Öffentlichkeit mitgeteilt haben, fällt unter die gleichen Gesichtspunkte, wie sie für Sachsen genannt wurden. Und vielleicht wäre das sächsische Verfahren der Zusammenlegung solcher nicht arbeitenden ­ Stellen zu einer leistungsfähigeren größeren Stelle, die Bescheidung ­ ans einen Überwachungsausschuß im kleinen örtlichen Bezirk auch anderswo richtig und zweckmäßig. Es zeigt sich eben, daß die Bestiiumuug, alle Städte von über 10 000 Einwohnern seien zur Errichtung einer Preisstelle verpflichtet, solche unter 10 000 Ei» wohnern dazu berechtigt, zu mechanisch war; die Bevölkerungsgröße ist an sich noch kein Ausdruck für das örtliche Bedürfnis nach einer Preisstelle, noch viel weniger eine Gewähr für das Vorhandensein geeigneter Persönlichkeiten für die Leitung und Durchführung der den Preisstellen vorbehaltenen Aufgaben. Z e r g l i e d e r u w i r kurz die Zu st ä n d i g k e i t ö v e r c n g u n g, die. die. Verschiebung der Verhältnisse seit Herbst 19I.~> für die Preisstellen nach sich gezogen hat!