<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Die Preisprüfungsstellen</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Hans</forname>
            <surname>Stadthagen</surname>
          </persName>
        </author>
        <author>
          <persName>
            <forname>Goetz</forname>
            <surname>Briefs</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>101495925X</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>21

Spindelöl
Spirituosen,  ganz  allgemein
Stärke
Stärke,  Glanz-Steinhäger

Streumehl  (RG.)Z
Tabak
Taschenlampen
Taschenlampenbatterien
Tee
Terpenzinol
Tinte
Treibriemen
Trinkbecher
Trüffelpralinen
Ungarwein
Vanillinsaucenpulver
Vieh,  allgemein  (RG.)
Viehsalz
Vogelfutter
Wachholder
Wachholder-Auszug
Wachholdersaft
Wachstuch
Wärmflaschen
4.  Zusammensetzung  der

Waffeln
Wagensett
Walnüsse
Waschblau
Waschmittel
Wasserkessel
Wein
Weingeist
Weißkalk
Wetzsteine
Whisky
Wiesbadolbonbons
Wohnungen
Zaunlatten  B.  für  Heimgärten) ­

Zelloloidspäne  z.  B.  zur  Herstellung ­
  orthopädischer  Artikel
Zement
Zigarren
Zigaretten
Ziegel
Ziegenlämmer,  auch  zur  Zucht
Zuchttiere,  allgemein
Zucker-Emulsion
Zündhölzer
P  r  e  i  s  p  r  ü  s  u  u  g  s  st  e  l  l  e  n.

Damit  die  Preisprüsungsstellen  ihren  Ausgaben  möglichst  ge-  i
recht  werden  können,  hat  man  im  §  3  bei  den  Bestimmungen  über  5
ihre  Zusammensetzung  vorgesehen,  daß  sie  zur  Hälfte  aus  Warenerzeugern, ­
  Groß-  und  Kleinhändlern,  zur  anderen  Hälfte  aus  unbeteiligten ­
  Sachverständigen  und  Verbrauchern  bestehen  sollen,  ferner
hat  man  aber  dem  Vorsitzenden  der  Preisprüfungsstelle  sowie  dessen
Stellvertreter  die  Befugnis  erteilt,  Zeugen  und  Sachverständige
aus  dem  Bezirke  der  Preisprüfungsstellen  eidlich  zu  vernehmen  (§  7),
und  weitergehend  haben  die  Preisprüsungsstellen  das  Recht  erhalten,
andere  Preisprüsungsstellen,  Gerichte  und  andere  Behörden  innerhalb ­
  ihrer  Zuständigkeit  um  Vernehmung  von  Zeugen  und  Sachverständigen ­
  zu  ersuchen  (§  8).  Gelegentlich  sind  Zweifel  entstanden,
in  welcher  Weise  dem  Entschuldigten  Ausbleiben  von  Zeugen  entgegenzutreten ­
  ist.  Im  Einvernehmen  mit  dem  Staatssekretär'des
Reichsjustizamts  hat  die  Volkswirtschaftliche  Abteilung  des  Kricgsernährungsamts
  die  Antwort  erteilt,  daß  der  Vorsitzende  oder  sein

')  Urteils.  9.  Febr,  1917*4  D.  17/17,  Dgl.  „Milt,  usw.",  Jg.  1917,
Nr.  12,  S.  123.</div>
    </body>
  </text>
</TEI>
