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        <title>Die Preisprüfungsstellen</title>
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            <forname>Hans</forname>
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            <forname>Goetz</forname>
            <surname>Briefs</surname>
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daß  für  die  Behandlung  der  grundsätzlichen  Fragen  ein  Vorstand  und
Beirat  berufen  und  die  lausenden  Geschäfte,  die  ihr  nach  §  11  über-'
  tragen  waren,  von  einer  Verwaltungsabteilung  geführt  wurden.
Der  Vorstand,  der  Beirat  und  dessen  Ausschüsse^)  traten  nur  zur
Beratung  und  Besprechung  einzelner  wichtiger  Fragen  in  größeren
Zeitabständen  zusammen.  Den  V  o  r  st  a  n  d  bildeten  drei  Vorsitzende
und  ein  Geschäftsführer:  zunächst  ein  Unterstaatssekretär  sowie  ein
Abteilungsdirigent  im  Reichsamt  des  Innern,  ein  Ministerialdirektor
aus  dem  preußischen  Ministerium  für  Handel  und  Gewerbe  sowie  ein
vortragender  Rat  aus  dem  Reichsamt  des  Innern.
Der  Beirat  setzte  sich  zusammen  aus  Bundesratsbevollmächtigten, ­
  aus  einer  -Unzahl  von  Reichstagsabgeordneten  sowie  aus  Vertretern ­
  der  verschiedenen  Berussstände  und  Berufsvereinigungen,  so
des  Deutschen  Landwirtschaftsrats,  des  Bundes  der  Landwirte,  des
Reichsverbandes  der  deutschen  landwirtschaftlichen  Genossenschaften,
des  Deutschen  Handelstages,  des  Hansabundes,  des  Kriegsausschuffes
der  deutschen  Industrie,  des  Verbandes  der  Großhändler  der
Nahrungsmittel-  und  verwandter  Branchen,  des  Deutschen  Handwerks- ­
  und  Gewerbekammertages,  des  Deutschen  Zentralverbandes
für  Handel  und  Gewerbe,  des  Reichsverbandes  deutscher  Städte,  des
Deutschen  Städtetages,  des  Hauptverbandes  deutscher  gewerblicher
Genossenschaften,  des  Allgemeinen  Verbandes  der  auf  Selbsthilfe  beruhenden ­
  deutschen  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften,  des
Reichsverbandes  deutscher  Konsumvereine,  des  Zentralverbandes
deutscher  Konsumvereine,  sowie  des  Kriegsausschuffes  für  Konsumenteninteressen. ­

So  war  in  dieser  Körperschaft  und  Verwaltung  nicht  nur  eine
Zentralstelle  für  die  Preisprüfungsstellen-Organisation  gebildet,
sondern  gleichzeitig  eine  Behörde  geschaffen  worden,  die  das  gesamte
Ernährungswesen  und  darüber  hinaus  das  gesamte  Kriegswirtschaftswesen ­
  beeinflussen  konnte,  zumal  die  Ausgaben  der  Reichspreisstelle
nicht  wie  die  der  anderen  Preisprüfungsstellen  auf  die  Preisverhältnisse ­
  beschränkt  waren,  sondern  ausdrücklich  eine  Beratung  des  Reichskanzlers ­
  „in  allen  die  Versorgung  der  Bevölkerung  mit  Gegenständen ­
  des  notwendigen  Lebensbedarfs  betreffenden  Fragen",  allerdings
„namentlich  über  die  Preisverhältnisse"  vorgesehen  war.  Wenn  die
Reichspreisstelle  nicht  zu  ^ner  selbständigen  Zentralbehörde  ausgebaut ­
  wurde,  vielmehr  eine  solche  für  die  wichtigsten  ernährungs-')

  Vergl.  „Mitteilungen  der  Reichsprüfungsftelle  für  Lebensmittelpreise'', ­
  Jahrgang  1916,  Nr.  1,  Seite  1  ff.</div>
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