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        <title>Die Preisprüfungsstellen</title>
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            <forname>Goetz</forname>
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      <div>Regeluiig  der  Preise  nicht  entsprechend  zu  berücksichtige»,  wenn  etwa
der  Landrat  oder  Bürgermeister  gerade  dieses  Arbeitsgebiet  mit  per
sönlicher  Vorliebe  und  überragender  Sachkenntnis  selbst  pflegte.
Bisweilen  mochten  auch  nach  einem  ersten  tatkräftigen  Zugreifen  die
Erkenntnis  der  Widerstünde  und  Verwicklungen  und  unerwünschte
folgen  von  Reaelungsversuchen  eine  gewisse  Lähmung  und  übergroße
Zurückhaltung  nach  sich  ziehen,  insbesondere  natürlich  in  Gebieten,
die  stark  um  die  Ware  zu  kämpfen  hatten;  da  die  Ware  dem  höheren
Preise  nachwandert,  wurde  man  vorsichtig  mit  Höchstpreisen,  wurde
deswegen  angegriffen,  unterließ  es,  solche  festzusetzen,  oder  setzte  sie
»ach  Anhalten  einer  irgendwie  noch  gesehenen  Marktlage  fest.
Auch  innerhalb  der  Organisation  selbst  lag  ein  wichtiger
Grund  für  die.  Schwerfälligkeit  des  Ingangkommeus.  Ein
Rundschreiben  des  sächsischen  Ministeriums  des  Innern  vom  9.  März
1917  au  die  KreiShanptmannschasteu  und  sonstigen  Gemeinden  mit
Preisstellen  drückt  ihn  klar  aus:  „Die  Organisation  des  PreiSprüfungswesens
  ist  in  Sachsen  stärker  zersplittert  als  in  irgend  einem
anderen  Teile  des  Reichs.  Es  hat  sich  erwiesen,  daß  die  kleinen  und
kleinsten  Preisstellen  den  ihnen  übertragenen  Aufgaben  häufig  nicht
gewachsen  sind  und  daß  das  bei  der  Errichtung  angenommene  örtliche
Bedürfnis  nicht  immer  vorhanden  ist.  Die  Folge  davon  ist,  daß
niedrere  solcher  Stellen  keine  nennenswerte  Tätigkeit  entwickeln".
Das  gilt  nicht  nur  für  das  Königreich  Sachsen.  Die  große  Zahl  der
Stellen,  die  in  kleinen  und  kleinsten  Städten  sitzen  und  außer  an  ihrem
Gründungstage  gar  nicht  oder  nur  äußerst  bescheiden  und  gegenstandslos ­
  sich  der  Öffentlichkeit  mitgeteilt  haben,  fällt  unter  die  gleichen
Gesichtspunkte,  wie  sie  für  Sachsen  genannt  wurden.  Und  vielleicht
wäre  das  sächsische  Verfahren  der  Zusammenlegung  solcher  nicht  arbeitenden ­
  Stellen  zu  einer  leistungsfähigeren  größeren  Stelle,  die  Bescheidung ­
  ans  einen  Überwachungsausschuß  im  kleinen  örtlichen  Bezirk
auch  anderswo  richtig  und  zweckmäßig.  Es  zeigt  sich  eben,  daß  die
Bestiiumuug,  alle  Städte  von  über  10  000  Einwohnern  seien  zur
Errichtung  einer  Preisstelle  verpflichtet,  solche  unter  10  000  Ei»
wohnern  dazu  berechtigt,  zu  mechanisch  war;  die  Bevölkerungsgröße
ist  an  sich  noch  kein  Ausdruck  für  das  örtliche  Bedürfnis  nach  einer
Preisstelle,  noch  viel  weniger  eine  Gewähr  für  das  Vorhandensein
geeigneter  Persönlichkeiten  für  die  Leitung  und  Durchführung  der
den  Preisstellen  vorbehaltenen  Aufgaben.
Z  e  r  g  l  i  e  d  e  r  u  w  i  r  kurz  die  Zu  st  ä  n  d  i  g  k  e  i  t  ö
v  e  r  c  n  g  u  n  g,  die.  die.  Verschiebung  der  Verhältnisse  seit  Herbst
19I.~&amp;gt;  für  die  Preisstellen  nach  sich  gezogen  hat!</div>
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