19 bericht über die VerteilungsPläne ein, über den ostprenßischen am 15. April 1817, über den westprenßischen am 11. August/8. September 1817*). Die Retablissementstabellen, wie sie ans den Beratungen der ständischen Vertretungen hervorgegangen waren, gaben nun allerdings zu mancherlei Bedenken Anlaß. Vor allem machte sich die soziale Zusammensetzung dieser Körperschaften geltend. In den einzelnen Kreiskommissionen hielten sich adlige und bürgerliche Vertreter die Wage, aber die zweiten Instanzen, das Komitee der ostpreußischen und lithauischen Stände sowie die Ver- sammlung der Deputierten in Danzig, wiesen eine adlige Majorität auf. Die Wirkungen dieses Machtverhältnisses werden offensichtlich, wenn man die Retablissementstabellen, wie sie von denlandrätlichen und Domänen ämtern sowie den Magistraten ausgenommen und von den Regierungen zusammengestellt worden waren, mit ihren Abänderungen durch die Stände vergleicht. Im Königsberger Departement wurden 1164718 Tlr. in folgen der Weise verteilt: Es bekamen: Nach den Vorschlägen Nach den Vorschlägen der Behörden der Stände Die adligen Besitzer ... 669 011 Tlr. 911857 Tlr. Die Köllmer 298 609 „ 148 428 „ Die städtischen Ackerbauer . 197 098 „ 104 433 „ Die Kritik, die Schuckmann und Bülow an dem ständischen Ver teilungsPlan übten, richtete sich aber auch gegen die Prinzipien, nach denen im einzelnen die Verteilung vorgenommen worden war. Den Grundfehler erblickten sie darin, daß die Stände vielfach Gutsbesitzern, die zwar 1807 einigen Schaden erlitten hatten, sich aber sehr gut ohne Unterstützung halten konnten, geringfügige Summen von oft nur 2—5% des Gutswerts be willigt und damit die zur Verfügung stehende Gesamtsumme zersplittert hatten. Es seien bei einen: freien Vermögen von 66% Unterstützungen Don 1 Vz% gewährt worden. Die Stände ließen möglichst vielen eine „Schadenvergütung" zukommen und „handelten nicht aus dem Gesichts punkt des Retablissements- und Konservationsbedürfnisses", der bei der Bewilligung des Fonds allein niaßgebend gewesen sei. Die Minister machten auch geltend, daß den ständischen Vertretern gerade da, wo kleine Unter stützungen nötig seien, die Kenntnis der individuellen Verhältnisse abgehe. Nanlentlich betreffe dies kleinere Besitzungen. Denn wenn die Minister die Bewilligungen an den Großgrundbesitz als zu zersplittert kritisierten, 0 Geh. St. A. 74 I XX 8 vol. 1—2. Diese Aktenbände sind im Folgenden vornehmlich benutzt. z ) Vergleichende Übersicht der von ständischen Deputierten Könipsberger De partements repartierten Unterstützungsgelder mit dem Betrage der Retablissements- Tabellen der ostpreußischen Regierung. Ebenda vol. 2 sol. 218., 2*