— 20 war es doch andererseits ihr Bestreben, die Teilnahme an dem Retablisse mentsfonds in den: Sinne „allgemeiner zu machen", daß er auch den Be dürftigen aus den übrigen Klassen der Bevölkerung zugute kam. Sie bean tragten, daß für die kleineren köllmischen und die freien bäuerlichen Güter von einem Werte unter 3000 Tlr., sowie für die Städter, unter denen sie überdies nicht nur die Ackerbesitzer, sondern auch die Hauseigentümer berücksichtigt wissen wollten, nur ein Pauschquantum ausgesetzt und die Verteilung den Behörden und Deputierten aus den genannten Klassen überlassen werden sollte. Diese Pauschquanta müßten gegenüber den Vor schlägen der Stände eine Erhöhung erfahren und ein Teil der den größeren Besitzern zugedachten Unterstützungen auf sie überschrieben werden. Schließ lich suchten die Minister den kleineren köllmischen und den städtischen Eigen tümern die Bedingungen, unter denen ihnen Unterstützungen gewährt werden konnten, zu erleichtern, indem sie für den kleineren Besitz die Ver schuldungsgrenze auf 100 % erhöhten. Im einzelnen mögen die ministeriellen Vorschläge ihre Herkunft voni grünen Tisch nicht verleugnen. Daß sie berechtigten sozialpolitischen Motiven entsprangen, läßt sich aber nicht verkennen. Ihr Grundgedanke war ja doch: Ausschluß derer, die sich selbst helfen können, dafür erweiterte Teilnahme der Notleidenden aus den unteren Schichten. Auch Alexander Dohna hatte gemahnt, daß „durchaus niemand etwas erhalten dürfe, von welchen: anzunehmen sei, daß er sich sonst in den Gütern behaupten könnte"*). Aber nicht jeder hatte die Charakterstärke Dohnas, der auf eine Bewerbung um Retablissementsgelder von vornherein verzichtete. Die Geldmittel, die der Staat geben konnte, waren ja im Verhältnis zum Schadenstand viel zu gering. Aber es war doch ein gar zu bequemes Auskunftsmittel, diesen Mangel dadurch auszugleichen, daß man den Hauptanteil am Reta- Llissementsfonds einer dünnen Schicht von Grundeigentümern zukommen ließ, um innerhalb dieser Grenzen reichlicher austeilen zu können. Es kam nun auf die Entscheidung des Königs und des Staats kanzlers Hardenberg an. Beide ließen das Bestreben erkennen, in dieser Provinzialangelegenheit die maßgebenden Kreise nicht vor den Kopf zu stoßen und ihnen die Regelung zu überlassen^). Die ständischen Ver tretungen wurden angewiesen, über die Einwände der Ministerien zu beraten, und veränderten ihre Vorschläge in einigen Punkten, nahmen aber dann zumeist den Standpunkt passiver Resistenz ein. Die Kritik der zu kleinen Unterstützungen tat man mit der Erklärung ab, „daß es bei der 0 Bezzenberger S. 14. 2 ) C. O. an Bülow und Schuckmann v. 6.Juni 1817 betr. Ostpreußen, an Harden berg v. 13. Nov. betr. Westpreußen, v. 28. Nov. betr. Lithauen. Geh. St.A.74J. XX 8 vol. II. und 77. 65. 44.