21 Verteilung einer aus landesväterlicher Huld gegebenen Unterstützungs summe auch wesentlich darauf ankomme, dieselbe auf so viele Individuen auszudehnen, als dem Wesen der Sache nach nur irgendwie teilnehmen könnten"«). Die Komitees begannen die Summen nach den von ihnen beschlossenen Sätzen an die kleineren Mimischen Besitzer und an die ackerbau treibenden Städter zu verteilen, ohne sich irgendwie an die ministeriellen Verordnungen zu kehren, und wurden in diesem Widerstand von den Ober- Präsidenten bestärkt. Schön wetterte wider den „Offiziantenkitzel" der Minister, die den „schönen Geist, den diese Sache in der Provinz erzeugte, ohne allen Grund morden wollten". Man solle Gott danken, daß hier eine „Jury", „ein Gottesurteil" möglich wäre. Er habe sich als Kommissarius auch nicht den geringsten Einfluß in einzelnen Fällen erlaubt, da — das war immer wieder sein eeterum eenseo — „S. M. die Angelegenheit als rein ständische Sache" behandelt zu sehen wünsche^). Er wiederholte dies so oft, daß schließlich Hardenberg selbst die Formel annahm: „Die An gelegenheit sei als eine von S. M. den Ständen der Provinz übertragene Verwaltungssache zu betrachten"^. Schön geriet mehr und mehr in einen ganz persönlichen Konflikt mit dem Minister des Innern, dessen Erlasse auszuführen er sich weigerte, falls ihm nicht eine bestätigende Kabinettsordre vorgelegt werde. Ms zuletzt verteidigte Schuckmann den Satz, daß der Retablissements-Fonds „nicht zur Vergütung für Kriegs leistungen und Schäden, sondern zur Beihilfe für solche Gutsbesitzer ver wendetwerdensolle, welche, durch dasKriegsunglück besonders mitgenommen, sich aus eigenen Kräften in ihrem Nahrungsstande nicht zu erhalten ver mögen"«). Die Kabinettsordres vom 20. Februar und 28. April 1818 führten jedoch die entgegengesetzte Auffassung zum Siege; es wurde darin aus alle Änderungen an den ständischen Verteilungsplänen verzichtet, „da die Sache hierdurch nur aufgehalten wird". „Die Angelegenheit, als provinziell betrachtet, wird am zuverlässigsten in die Hände solcher Grund- eigentüner der Provinz gelegt, die als redlich, einsichtsvoll und mit dem Zutrauen ihrer Kompatrioten bekleidet von der obersten Provinzialver waltungsbehörde anerkannt sind." ^Gleichzeitig kam die Krone den Wünschen der Provinz nach rascherer ') Protokoll des westpreußischen Komitees der ständischen Deputierten, von Schön 21. Januar 1818 an Hardenberg gesandt. 2 ) Schön an Hardenberg 5. und 17. Dez. 1817, an Schuckmann 30. Jan. 1818, Letzterer Brief, der den Kampf der Behörden gut veranschaulicht und zu- g eich ein Beispiel dafür gibt, wie Schön mit dem Minister des Innern um sprang, ist als Beilage Nr. I abgedruckt. Vgl. die Briefe Schöns an Stäge- mann ö - 8 - Dez. 1817 und v. 3. Febr. 1818. Rühl II 195 u. 224. ) An Schuckmann 3. Jan. 1818. «) An Hardenberg 13. März 1818.