36 Borgstedes Plänen scharf ins Gericht ging. Er brächte das Geld aus der Staatskasse nur in die Hand der Gläubiger. Die Zahlenunterlagen seien ganz ungenügend; infolgedessen könne kein fester Plan aufgestellt werden. Das Moratorium sei zu verwerfen, weil es den Kredit nur noch weiter untergrabe. Schön knüpfte an diese Kritik seinerseits Vorschläge. Sie sind durch Rother in Berlin den maßgebenden Instanzen vorgelegt worden. Ostpreußen war Schöns Heimatprovinz, und er hatte lauge Jahre das Gumbinner Regierungspräsidium verwaltet. Er selbst betrieb schon seit Jahren die Verbindung von Ostpreußen und WestpreußenH. Das Gesetz über die Provinzialstände sah für beide Provinzen bloß einen Landtag vor, und Schön wurde zum königlichen Kommissar ernannt. Auerswald, der sich zurückgesetzt fühlte, nahm seinen Abschied. Durch Kabinettsordre vom 21. April 1824 wurde Schön an die Spitze der vereinigten Provinzen Ost- und Westpreußen gestellt. Die Notwendigkeit durch greifender Hilfsmaßregeln für die ostpreußischen Grundbesitzer ist recht eigentlich die Ursache dieser Vereinigung gewesen. Schön an Hardenberg 9. Nov. 1821. Geh. St. A. 74 8 I Gen. 23. Aus diesem Bericht geht hervor, daß Schön schon 1817 und in einem Bericht v. 20. Febr. 1820 die Vereinigung der beiden Oberpräsidien angeregt hat.