42 legenheit zum Erwerb zu schaffen. Den Landwirten muß die Möglichkeit eröffnet werden, durch neue Betriebszweige ihre Wirtschaft wieder zu beleben. Bare Unterstützungen können nur als Borschüsse gewährt werden, weil sie sich in der Hand des Unterstützten als produktive Anlagen erweisen sollen. Mit voller Klarheit durchschaute Schön die Trivialität des Satzes, daß es beim Retablissement einer Provinz nur ans möglichst hohe Geldbewilligungen ­ ankomme. „Geldgabe hilft niemals dem Ganzen. Der Gedanke ­ muß das Geld nachschleppen^)." Neue Kräfte wecken: das war jetzt wie einst 1807 Schöns Ziel. Er griff den Gedanken wieder auf, der bei dem Hilfswerk von 1816 vernachlässigt ­ worden war: daß alle „Almosen" an die einzelnen nichts halfen, wenn nicht der Kredit der ganzen Provinz gehoben wurde. Daß niemand mehr dem Grundbesitz Geld zu leihen wagte, hierin sah er die eigentliche „Giftquelle". ­ Sie „muß versiegen oder mit Felsenstücken so verrammelt werden, daß kein Tropfen von ihr zutage kommen kann ft." Es war eine Ironie des Schicksals, daß Schön in Ostpreußen vor die Aufgabe gestellt wurde, der Landschaft aufzuhelfen. Denn im Grunde zählte er dies Institut zu jenen verrotteten Existenzen, die nur durch die Garantie des Staats über Wasser gehalten wurden. „Ohne sie wäre diese Verbindung von Schuldnern längst zugrunde gegangen." 1811 hatte er den „Tod des Patienten" nicht allein für unabwendbar, sondern für ratsam erklärt. Das „widernatürliche Geschöpf" wollte er in einer Weise beseitigen, die weder Gläubiger noch Schuldner schonte. In dem Streit zwischen Gründ- und Geldeigentümern fällte er das Urteil, daß beide Teile „ihre Strafe verdienten". Schon damals erklärte er es für nötig, daß Güter, von denen die Zinsen nicht beizutreiben seien, für jeden Preis verkauft würden. „Diese Zeiten haben das mit der Revolution gemeinsam, daß sie Veränderungen des Grundeigentums hervorbringen. Dies kann keine menschliche Macht hemmen. Der Staatsmann, der das Individuum retten will, ruiniert die Masse, und auf die letztere kommt es doch allein anft." Schöns Ansicht, daß die Landschaften überlebt seien, hat sich im Grunde nie geändert). Hinsichtlich der Veränderungen des Grundeigentums 0 An Dohna 5. März 1822. Aus den Papieren VI, 462, 2 ) Schön an v. Oldenburg-Beisleiden 23. Jan. 1823. Königsberg St. A. O. P. V Nr. 15. 3 ) Schöns Denkschrift v. 5. Mai 1811. Altpreußische Monatsschrift Bd. 13 S. 652—56. *) An Dohna 5. März 1822. „Wir haben eine andere gewerbliche Zeit als die war, in der die landschaftlichen Kredit-Systeme lebten. Die Fiktionen, welche allen Landschafts-Taxen zum Grunde liegen, stehen in ihrer Blöße da. Wollen wir für unsere