57 ihm aber wenig Gelegenheit geboten, die Güter etwa bestimmten Günst lingen — Pächtern und Verwaltern, wie man ihm nachgesagt hat — in die Hand zu spielen, da hier das Meistgebot entschied. Er hat Wohl mit Hilse des Unterstützungssonds in einzelnen Fällen den Erwerb snbhastierter Güter Personen ermöglicht, die das Kaufkapital selbst nicht hätten aufbringen können; aber hier handelte es sich, soviel ich sehe, meist nur alte adlige Besitzer *). Es ist auch nicht zu vergessen, das; die Kontrolle der Berliner Regierung nicht völlig ausgeschaltet war, und das; die ostpreußischen Familien berechtigte Interessen in Immediateingaben wahrzunehmen wußten. Wir hörten ja oben von zwei Fällen, in denen Schöns Absichten durch Königliche Entscheidungen durchkreuzt worden sind. Die Wirkungenvon Schöns Erlassen im Bereich der ostpreußischen Landschaft werden am besten verdeutlicht mit Hilfe der folgenden Sta tistik, soweit sie sich aus den Berichten ergibt, die die Generalland schaftsdirektion an die Generallandtage zu richten pflegte. Tabelle siehe Seite 58. Danach wären in den Jahren 1824—1834 etwa 230 Güter den von Schön betriebenen landschaftlichen Subhastationen zum Opfer gefallen, ungefähr */ 8 der im Jahre 1824 landschaftlich beliehenen Güter. Damals hatte Alexander Dohna befürchtet, daß V 3 aller Güter von dem um sich greifenden Übel angesteckt werden würden! Die Kosten dieses raschen Verfahrens, d. h. die Ausfälle an Kapital und Zinsen, die die Landschaft bei vielen der subhastierten Güter erlitt, beliefen sich, soweit der Staat sie ersetzte, ans 1 y 2 Millionen Talers. Der vom Staat nicht gedeckte Verlust wird den tatsächlichen Ausfall etwas höher stellen, wenn auch nicht wesentlich, da die eigenen Mittel der Landschaft für größere Aufwendungen nicht ausgereicht hätten^). ') Neben den oben erörterten Fällen (v. Schlieben, v. d. Groeben, v. Brederlow), in denen es sich um den Rückerwerb angestammter Güter handelt, ist eine Besonderheit die Unterstützung, die dem Landschastsdirektor v. Brandt auf Kupgallen durch CO. v. 2. Juni 1827 gewährt wurde, damit er das Gut Pellen in der Subhastation er werben konnte. 2 ) Die Tabelle ergibt zwar für die Zeit von Schöns Verwaltung nur die Summe von 1,2 Millionen. Hierbei sind aber die ausgefallenen Zinsrückstände z. T. nicht mitgerechnet. Jedenfalls ergeben die Rechnungen des Unterstützungsfonds, daß allein bis April 1828 547975 Tlr. für Kapitalausfall und 676295 Tlr. für Zinfenausfall an subhastierten Gütern aus Staatsmitteln gegeben worden sind (Geh. St. A. 89 C XXI Preußen Gen. 2 vol. II p. 192). Dazu kommen später auf Grund der CO. v. 27. März 1832 noch 273099 Tlr. Vgl. das Protokoll v. 3. März 1832.(S.58 Anm.6>. *) Als die vom Staat zur Verfügung gestellten Fonds 1836 nahezu aufgebraucht waren, besorgte die Landschaft noch einen Kapitalausfall von etwa 60090 Tlr., auf dem Generallandtag von 1838 ist diese Ziffer auf 20000 ermäßigt. Zugleich wird ver-