69 Hermann von Boyeu, der Schöpfer des preußischen Wahlgesetzes^. Von Schön ist mir keine Äußerung dieser Art bekannt, und auf sein Handeln hatte der Gedanke jedenfalls keinen Einfluß. Wir Nachkommen, die wir die auf die innereKolonisation abzielenden Bestrebungen in uns aufgenommen haben, mögen Schön fast der Unterlassungssünde zeihen. Denn wann wäre die Stunde zur Bes'edlungelung günstiger gewesen als damals, da eine große Zahl von Gütern zum Verkauf stand und der Bauer sich vielfach von der Scholle löste ? 2 ) Theodor von Schön kam nach Ostpreußen in der ehrlichen Absicht, der „Umkehrung des Grundbesitzes" zu wehren, erkannte aber und fand diese Ansicht von anderen bestätigt, daß nur durch schleunige Ausschaltung der Unrettbaren dem Unheil Einhalt geboten werden könne. Es ist wahr scheinlich, daß ein streng ständisch-konservativ denkender Mann nicht so leicht der Gefahr verfallen wäre, diesen an sich richtigen Grundsatz zu übertreiben. Wir haben den Widerspruch der in ihm wirkenden Motive, wie sie alter staatswirtschaftlicher Denkgewöhnung und neuer sozialpolitischer Erkenntnis entstammen, nicht verdeckt. Aber nichts berechtigt uns, die Echtheit des Kummers zu bezweifeln, mit dem Schön in seinen Briefen über schmerzliche Fälle spricht, in denen nicht mehr geholfen werden konnte^). Man vergleiche mit Schöns Verhalten das entschiedene Vorgehen Friedrich Wilhelms I. gegen den ostpreußischeu Großgrundbesitz. Es wurden ihm durch genaue Nachmessung viele Morgen Landes entzogen, die in der Zeit der ständischen Herrschaft unrechtmäßig erworben worden waren. Der König verbot, Domänen an Adlige zu verpachten, und kaufte seinerseits zur Vergrößerung der Domänen Rittergüter auf. Damals ist also mit ganz bewußtem Willen der Besitz des ostpreußischen Adels einge schränkt worden. Die nach 1815 in ihrem Besitz geschmälerten oder ganz besitzlos ge wordenen Familien sind nicht dein bösen Willen und nur zum geringeren Teil dem Ungeschick eines einzelnen zuin Opfer gefallen. Sie erlagen höheren Gewalten: dem Krieg und der ungünstigen wirtschaftlichen Konjunktur nach dem Kriege. Wenn aber schon von Schuld geredet werden soll, dann darf nicht vergessen werden, daß dieses Unglück in Ostpreußen ein besonders wenig widerstandsfähiges Wirtschaftssystem traf. Kompetente Beurteiler *) Fr. Meinecke, Das Leben des Generalfeldmarschalls H. v. Boyen II, 424. — Avenarius, Beitrüge S. 139 u. 235: „Der gesunkene, jetzt so geringe Wert der großen Güter in Preußen hat einzig und allein darin seinen Grund, daß das Grundeigentum in jener Provinz sich verhältnismäßig zu sehr in den Händen der adligen Gutsbesitzer befindet." z ) Die Generallandtage haben mehrfach darauf gedrungen, daß die zu ver kaufenden Güter parzelliert würden, aber nur deshalb, weil sie auf diesem Weg bessere Preise zu erzielen hofften. °) Z. B. an Stägemann 3. Juli 1826 (Rühl III, 266).