79 in Aussicht gestellt worden, wenn sie hohe Renten zu erzielen wüßterU)! Als die westpreußische Regierung 1811 aufgefordert wurde, sich einen Über schlag zu machen über die finanziellen Vorteile, die der Staatskasse aus der Verleihung des Eigentums an die Domäuenbauern erwüchsen, be rechnete sie die sährlichen Ersparungen und Gewinne in ihrem Amtsbezirke auf 21480 Tlr?). Trotzdem ließen staatliche Beihilfen für die kriegsbeschädigten Domäuen- einsassen auf sich warten. Von der Teilnahme am Retablissementsfonds wurden sie mit der Motivierung ausgeschlossen, daß bereits in anderer Weise für sie gesorgt sei und noch gesorgt werden würde. Im Jahre 1810 war ihnen die Verpflichtung zu Vorspann und Fouragelieferung unentgeltlich erlassen worden, und eine Kabinettsordre vom 4. November 1814 hatte den Finanz minister autorisiert, einzelnen Eingesessenen Abgabenerlaß und freies Bau holz zu bewilligen; man mußte also doch auf die alten Mittel zurückgreifen. Im Jahre 1816 bekamen dann die Regierungen einen besonderen Dispositionsfonds, der aber nach ihrem einstimmigen Urteil längst nicht genügte 3 ). Die Regierung zu Gumbinnen, an deren Spitze W l o e m e r stand, der einst im Jahre 1808 den Anstoß zu der Eigeutumsverleihung gegeben hatte, wies darauf hin, daß die Domäuenbauern infolge der Kriegsereignisse »in einem sehr deteriorierten Zustand in das Verhältnis als Grundeigen tümer" übergegangen seien. Wloemer vertrat aber den Standpunkt, daß mau in der Beitreibung der Gefälle nicht zu milde sein und elende, wirtschaftliche Existenzen nicht wie bisher „fortschleppen" dürfe. „Jetzt hat der Eigentümer völlige Freiheit und Kraft; jedoch ist sein Untergang gewiß, wenn er beides nicht gehörig benutzt. Eine gemäße Strenge in der Ad- ministration ist daher i.A. eine wirkliche Wohltat." Ähnlich, wenn auch noch schroffer, war Schöns Auffassung. Praktisch machte Wloemer vor allem darauf aufmerksam, daß die auf den größeren Grundbesitz berechneten Sporteln bei Nachlaßregulierungen die Bauern, die als Untertänige bisher Sportelfreiheit genossen hätten, zu sehr belaste. Die Regierung zu Königs- berg schlug vor, den Domänenbauern das Jnventarienkapital zu erlassen ). Der Finanzminister Bülow ging aber darauf nicht ein, sondern ließ es bei einer zeitweiligen Erhöhung des Dispositionsfonds bewenden. In den ») Bericht Stülpnagels an Motz 30. Dez. 1826. Geh. St. A. 89 6 X Gen. 7 vol. I. .. s „infiporiffest 3387 Tlr., a ) Tanzig St. A. 180, 5193. Ist dieser Summe \ b J |^ gegenüber die der Staat, wenn er die Dicnstbefremngsgelder e z )i ^ ^ Berechnungen dem Geldwert der früheren Naturalleistungen zu buchen ;a Schroetters bei Knapp II, 185. , t_jj. 3 ) Für das Folgende: Geh. St. A. 74 J XX «) An Bülow 3. Sept. 1816; vgl. oben.