85 patriarchalische Fürsorge für die Bauern als Pflicht des Gutsherrn be ibrachtet. II. Alte und neue Wege der Fürsorge. Staatlicher Getreidehandel — Notstandsarbeiten. Die Hilssbedürstigleit der unteren Klassen wurde zu Ansang der 20er Jahre noch wesentlich verstärkt. Denn die Agrarkrisis hat auch die ärmere Bevölkerung in große Not gebracht, da sie für die Abgaben und die drin gendsten Lebensbedürfnisse nicht mehr das nötige Geld in die Hand bekam. Der Fehler jener Theorie, die das Übel aus das Mißverhältnis der Zunahme von Produktion und Population und aus den allgemeinen Überfluß an Getreide zurückführte, lag gerade in Ost- und Westpreußen offen zutage. Denn in manchen Jahren konnte die Ernte dort so gering sein, daß wegen der mangelnden Verkehrswege in unfruchtbaren Kreisen Hungersnot entstand. Hier hätte ein großzügiger, staatlicher Getreide-An- und -Verkauf nach friderizianischem Muster den Ausgleich herstellen können. Gerade für Lithauen hatte ja schon Friedrich Wilhelm I. das staatliche Magazinsystem, das jenem Wechsel von Überfluß und Mangel entgegenwirken sollte, aus, gebildet, und Friedrich der Große hat die Regulierung der Preise durch die staatliche Getreidehandelspolitik zur Meisterschaft entwickelt. Man erinnerte sich wohl dieses Vorbilds in der preußischen Beamten schaft, und Einzelne, die sich ans die Tradition beriefen, wußten Maßregeln im alten Stile durchzusetzen. Aber die neueren freihändlerischen Theorien waren schon zu mächtig, als daß man diesen Weg hätte zu Ende gehen wollen. Die Scanner der alten und die der neuen Schule wirkten gegeneinander. So bekommen die staatlichen Maßregeln in dieser Frage etwas Schwankendes und Unsicheres und lassen den einheitlichen königlichen Willen vermissen, der die preußische Wirtschaftspolitik im 18. Jahrhundert gestaltet hat. Als im Jahre 1821 trotz einer mittelmäßigen Ernte die Getreidepreise wegen Mangels an Nachfrage und wegen der bedeutenden Einfuhr aus Polen und Rußland erheblich sanken, wurde dem Grafen Lottum ein Fonds von einer Million Taler zum Ankauf von Roggen für Rechnung des Staats in den Provinzen Ost- und Westpreußen und Posen angewiesen^. Darauf hin sind im Regierungsbezirk Königsberg vom Juli 1821 bis Dezember 1823 146728 Scheffel angekauft und in Königsberg, Pillau, Wehlau, Tapiau, ') CO. v. 7. Juni 1821. — Zum folgenden: Zusammenfassender Bericht des Regierungspräfideuten Baumann in Königsberg v. 3. Jan. 1824. Geh. St. A. 77, 215, 31 vol. I. — Korrespondenz Lottums, Schöns und Hippels: Danzig St. A. 161, 573.