93 Völlig aufgesogen wurden, beträgt nach einer amtlichen Statistik, die kaum vollständig ist, für die ganze Monarchie mit Ausnahme der Rheinlande und des Regierungsbezirks Stralsund 2,72, in der Provinz Preußen 3,83. Es sind hier in diesen Jahren 3241 spannfähige Besitzungen mit einein Flächeninhalt von über 300000 Morgen dem Bauernstand verloren ge gangen«). Die im Besitz erhaltenen Bauern haben infolge der Regulie rungen einen großen Teil ihres Landes dem Gutsherrn abgetreten. Viel fach sind auch die während des Krieges wüst gewordenen Ländereien zum Gutsland geschlagen worden. Dazu kam die große Zahl der nicht regu lierungsfähigen kleinen Bauernstellen, die jetzt nicht mehr wie früher vom Gutsherrn beim Ableben des Inhabers ausgetan werden mußten, sondern eingezogen werden konnten 2 ). Alan hat angenommen, daß der ostpreußische Bauernstand sich in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts um 20% vermindert habe^). Dieser wichtige Vorgang ist erfolgt, ohne die Aufmerksamkeit zu er wecken, die er verdiente. Die Gutsbesitzer sind sich über seine Tragweite Wohl kaum klar gewesen. Sie nutzten eben die Gunst der Stunde aus und hatten so stark das Gefühl, durch die Regulierungsgesetzgebung benach teiligt zu sein, daß sie die Vorteile, die ihnen die weitere Entwicklung bot, nur als eine Entschädigung betrachteten, auf die sie gerechten Anspruch zu haben glaubten. Es fehlte indessen schon zu Anfang der zwanziger ^ahre nicht an Stimmen, die auf die bedrohliche Erscheinung hinwiesen. So berichtete Borgstede: „Man besorgt nicht mit Unrecht, daß ein großer Teil ber Bauerngüter völlig eingehen wird. Der Gutsherr kann unter den fetzigen Umständen, da niemand kaufen kann, die Güter leicht an sich bringen«)." Es ist nun wohl behauptet worden, der Gutsherr habe in der Not der zwanziger Jahre aus Kapitalmangel keine Aufkäufe vornehmen können"). 0 Zeitschrift des Kgl. preuß. statist. Bureau Jahrg. 1865 S. 8 u. 14. 2 ) Es sind z. B. bis Ende der 20er Jahre bei Schönbaum von 10 erledigten Bauernstellen 7, bei Wirker 20 von 34, bei Kraftshagen 9 von 17, bei Schönbruch 18 6on 29 zu Rittergütern geschlagen worden. sH. Mauer, Das Schicksal der er e ig en Bauernhöfe in den östlichen Provinzen Preußens zur Zeit der Bauernbefreiung, z. brdbg. u. preuß. Gesch. 24 S. 281.) °) Hans Plehn, Zur Geschichte der Agrarverfassung von Ost- und Westpreutzen. A- a. O. 18 S. 121. 4 ) Vgl. oben S. 80 Wloemers Bemerkung und die Beobachtung v. Brauchitschs, Knapp 277. 5 ) In dem Entwurf des S. 88 Anm. 3 zitierten Brieses Schöns v. 24. März 1824 Itanb der Satz, daß auf gütliche Einigung zwischen Gutsherrn und Bauern bei Zahlungs- nnsähigkeit des letzteren um so mehr zu rechnen sei, als es den Gutsbesitzern an en «forderlichen Kapitalien zur Vergrößerung des Flüchenraumes ihrer Landwirtschaften fehle. Schön hat später den Satz wieder durchgestrichen.