<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Eduard Wilhelm</forname>
            <surname>Mayer</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1015100317</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        ﻿
        <pb n="2" />
        ﻿Schriften

des Instituts für ostdeutsche Wirtschaft in Königsberg i. Pr.

Er st es Heft

Das

Retablissement Ost- und Westpreußens
unter der Mitwirkung und Leitung
Theodors von Schön

Dr. Eduard Wilhelm Mayer



Jena

Verlag von Gustav Fischer

1916
        <pb n="3" />
        ﻿Verlag von Gustav Fischer in Jena.

Soeben erschienen:

Grundlagen des Wirtschaftslevens von Ostpreußen. Denk-

schrift zum Wiederaufbau der Provinz. Im amtlichen Aufträge herausgegeben in
Gemeinschaft mit Geh. Reg.-Rat Dr. I. Hansen, Prof, der Landwirischastswissen-
schaft und Dr. F. Werner, Prof, der Hcmdelwissenschasten, von Nr. A. Kesse.
Professor der Staatswissenschaften in Königberg i. Pr.

Erster Teil: Der Grun-vesttz in Ostpreußen. Von Prof. Dl-. A. Kesse.

(212 S. gr. 8°.) 1916.	Preis: 3 Mark.

Inhalt: I. Abschnitt: Gesamtfläche der Liegenschaften. — II. Abschnitt: Ländlicher
Grundbesitz. 1. Kapitel. Besitzverteilung. 2. Kapitel. Besitzwechsel. 3. Kapitel. Ver-
schuldung und Entschuldung. 4. Kapitel. Bisherige Erfolge der inneren Kolonisation.
— III. Abschnitt: Städtischer Grundbesitz. 1. Kapitel. Bodensragen. 2. Kapitel. Ge-i
bäude und Wohnungen. 3. Kapitel. Verschuldung und Entschuldung.

Zweiter Teil: Die Kondwirtfchaftin Ostpreußen. Von Prof. Dr. J. Kausen.

Geh. Negierungsrat. (XIV, 544 S. gr. 8°). 1916.	Preis: 7 Mark.

Inhalt: Einleitung. —■ I. Abschnitt: Die wirtschaftlichen Grundlagen der Land-
wirtschaft. — II. Abschnitt: Die natürlichen Grundlagen der Landwirtschaft. — III. Ab-
schnitt: Der Betrieb der Landmirischaft in Ostpreußen. — IV. Abschnitt: Die Förderung
der Landwirtschaft. — V. Abschnitt: Der Erfolg des landwirtschaftlichen Betriebes.

V»erund;wan;ig ostpre« ßi fche Arbeiter und A rvrilrrfamilien.

Ein Vergleich ihrer ländlichen und städtischen Lebensverhältnisse. Von Oskar Malert,
Dr. für. et. phil. (VIII, 228 S. gr. 8° ) 1908.	Preis: 7 Mark.

Volkswirtschaftliche Blätter Nr. 11/12 vom 16. Juni 1909:

. . . Ein Kabinettstück statistischer Miniaturmalerei ist Oskar Mulerts Buch: Vier-
undzwanzig ostpreußische Arbeiter und Arbeiterfamilien. Der Verfasser hat die Lebens-
verhältnisse seiner 24 Arbeiter und Arbeiterfamilien aus dem Lande dargestellt, indcni er für
eine große Anzahl von Familien eingehende statistische Darstellungen ihrer Budgets gibt
und über den Arbeitsvertrag, über die Lohn- und Einkommensarten der Arbeiter, über
die Einnahmen und Ausgaben der Unverheirateten und Verheirateten und endlich über
die Abwanderungsgründe wertvolle Ausführungen gibt. Im zweiten Teil der Arbeit
finden wir dieselben 24 Arbeiter in der Stadt wieder und können ihre Lebensbedingungen
mit den früheren auf dem Lande vergleichen. Das Wertvollste ist in diesem Abschnitt
die mit unendlicher Mühe zusammengetragene statistische Darstellung der Haushaltungen
von 20 Arbeiterfamilien in der Stadt.

W- SiM..ns-l,-«°ss-«schast.

schaftsproblcms und der Agrarfrage. Von Dr. Iran; Oppenheimer. Unveränderter
Neudruck. (XLII, 638 S. 8°.) 1913.	Preis: 8 Mark.

Inhalt: Einleitung. Die soziale Krankheit. Sozialdemokratie und Genossen-
schaftswesen. — Erstes Buch: Die städtischen Genvsseiischasten. 1. Zur Geschichte
städt. Genossenschaftsbewegung: Die Käusergenossenschaften. Die Verkäufer-
genossenschaslen. 2. Zur Theorie der Verkäufergenossenschaften: Das Gesetz
der Transformation. Frühere Versuche volkswirtschaftlicher Bedeutung. Grundbedingungen
des genossenschaftlichen Systems. III. Die landwirtschaftlichen Unternehmer-
genossenschaften.

Zweites Buch: Die landwirtschaftliche Arbeiter-Produktivgcnossenschaft. 1. Die

Agrarfrage. Die geschichtliche Entwicklung. Die Bindung des Bodens. Die Fortwanderung.
Die jelüge Lage in Deutschland. Der Arbeitermangel. Die Folgen für den Staat. Die
Folgen für die Industrie und ihre Arbeiterfrage. 2. Die bisherigen Vorschläge zur
Lösung der Agrarfrage. 3. Zur Theorie der landwirtschastlichen Arbeiter-Produktiv-
genossenschaft. '4. Geschichte derselben.

Drittes Buch: Die Siedlungsgenosscnsckiast. 1. Zur Geschichte der Siedlungs-
genossenschaft. 2. Die Entwicklung derselben. 3. Die Entwicklung und Ordnung der pro-
duktiven Arbeit in der Siedlung. (Die Landwirtschaft. Die Industrie.) 4. Die Be-
deutung der Siedlungsgenossenschaft für die ^ Nationalwirtschaft. 5. Grenzbestimmung.
6. Der genossenschaftliche Geist und die öffentliche Moral. — Schlußwort. Die Sted-
lungsgenossenschast das Ziel aller Parteien. — Anhang: Statut der Siedlungsgesellschast
„Freiland", e. G. m. b. H.
        <pb n="4" />
        ﻿Schriften

des

Instituts für ostdeutsche Wirtschaft
in Königsberg sPr.)

herausgegeben von

Di-. A. Lesse

Professor der Staatswiffenschaften
Direktor des Instituts für ostdeutsche Wirtschaft

Dr. A. Brackmann

Professor der Geschichte

Dr. I. Lansen

Professor der Landwirtschaft

Dr. O. Gerlach

Professor der Staatswiffenschaften

Dr. F. Werner

Professor der Landelswiffenschaften

Erstes Lest



Jena

Verlag von Gustav Fischer

1916
        <pb n="5" />
        ﻿Das

Retablissement Ost- und Westpreußens
unter der Mitwirkung und Leitung
Theodors von Schön

von	&gt; /

Dr. Eduard Wilhelm Mayer

Fena

Verlag von Gustav Fischer

1916
        <pb n="6" />
        ﻿Alle Rechte vorbehalten.
        <pb n="7" />
        ﻿Meinem Vater

seinem siebzigsten Geburtstag
dankbaren und freudigen Äerzens

gewidmet.
        <pb n="8" />
        ﻿Uorwort.

Vorliegende Arbeit verdankt ihre Entstehung dem Wunsche des Ober-
präsidenten der Provinz Ostpreußen, Herrn von Batocki, die Maßnahmen,
die sein Amtsvorgänger nach den Napoleonischen Kriegen getroffen hat,
aufgeklärt zu sehen. Sie wurde im Sommer des vorigen Jahres begonnen,
und eine erste Zusammenfassung ihrer Ergebnisse hat dem Herrn Ober-
präsidenten zu Anfang dieses Jahres vorgelegen. Da ihre baldige Ver-
öffentlichung gewünscht wird, mußte auf eine das Material und die Probleme
erschöpfende Behandlung des Themas verzichtet werden; diese würde Jahre
in Anspruch nehmen. Trotzdem ist es wohl gerechtfertigt, den Bedürf-
nissen des Augenblickes zu genügen und zu versuchen, aus den Stoffmengen
das Wesentliche herauszugreifen. Künftiger eingehender Bearbeitung möge
die genaue Angabe der Fundorte als Wegweiser dienen.

Es hieße die Absicht, in der die Arbeit unternommen wurde, völlig
mißverstehen, wenn man in ihr Vorbilder für das praktische Leben suchen
wollte. Die Geschichte ist nicht eine Sammlung von Rezepten. Wer sich
aber mit den Erfahrungen der Vergangenheit auseinandersetzt, wird auch
für die Gegenwart neue Maßstäbe gewinnen.

Der, von dessen Wirken diese Blätter erzählen, würde nicht unempfäng-
lich sein für die Huldigung, die darin liegt, daß man in der heutigen Lage
seiner gedenkt. Er würde aber zugleich entschieden bestreiten, daß man aus
der Geschichte irgend etwas lernen könne. Dem Freiherrn von Stein,
dessen Politik so stark durch geschichtliche Vorstellungen bedingt ist, hat er
es zeitlebens nachgetragen, daß er bei staatsmännischen Erwägungen gar
so viel auf den „Notizenkram" gegeben habe. Aufgewachsen in den An-
schauungen des Nationalismus, sah Theodor von Schön nur die Gefahr,
daß die Geschichte als eine Vorratskammer von fertigen Mustern und Bei-
spielen mißbraucht werden könne, und diese Befürchtung hat ihn blind ge-
macht für die reineren Wirkungen geschichtlicher Bildung, wie sie gerade
bei Stein zu beobachten sind.
        <pb n="9" />
        ﻿Der Geschichtsschreibung stellte Schön die Aufgabe, den „Notizen-
wust" Nebensache sein zu lassen und „konstruierte", d. h. unter bestimmten
philosophischen Ideen zusammengefaßte, Bilder zu liefern. So wenig diese
Forderung den Zielen der Geschichtswissenschaft entspricht, den berechtigten
Kern in ihr wollen wir doch nicht verkennen —, berechtigt, zumal sie gestellt
ist im Hinblick auf das Buch von Pertz über Stein, das jeder Einheit er-
mangelt. Sie mahnt uns, in Schöns eigenem Leben den inneren Zu-
sammenhang nicht zu übersehen, und hat gerade für seine Biographie wegen
der systematischen Geschlossenheit seiner Anschauungen mehr Geltung als
in anderen Fällen. Als Leistung aus einem Gusse will auch sein Werk in
Ost- und Westpreußen verstanden sein. Schöns Handlungen beim Wieder-
aufbau der Provinzen entspringen einer sittlichen Gesinnung, die Hohes
fordert und die Härte nicht immer vermeidet. Wenn wir diesen Geist seines
Wirkens zur Anschauung zu bringen suchen, soweit die Tatsachen ihn er-
kennen lassen, werden wir vielleicht in etwas auch den eigenen Wünschen
des Mannes, mit dem wir uns beschäftigen, gerecht.

Über den einst hochgefeierten Oberpräsidenten sind heute gerade in
Ostpreußen mancherlei Legenden im Umlauf. Wenn die Anklagen, die
gegen ihn erhoben werden, unter dem Zeugnis der Akten vielfach zusammen-
schrumpfen, so war es doch mein Bestreben, das Für und Wider abzuwägen,
und eine apologetische Tendenz liegt mir gänzlich fern.

Ich habe mich bei der Aktendurchsicht auf die Fragen der wirtschaftlichen
Wiederherstellung beschränkt und bin der Schulpolitik Schöns, die nament-
lich in Westpreußen durchaus im Dienste des Retablissements stand, nicht
nachgegangen. Sie dürfte nur im Zusammenhang seiner Kirchen- und
Nationalitätenpolitik zu schildern sein.

Der Rohstoff der Arbeit hätte in verhältnismäßig so kurzer Zeit nicht
gewonnen werden können, wenn mir nicht von vielen Seiten freundliche
Unterstützung gewährt worden wäre, für die ich hiermit meinen Dank ab-
statte. Seine Exzellenz der Herr Oberpräsident von Batocki hat mir
überall die Wege geebnet und die Arbeit dauernd mit persönlicher An-
regung und Anteilnahme begleitet. Herr Professor Brackmann in
Königsberg, unter dessen besonderer Obhut das Unternehmen stand, hat
weder Mühe noch Zeitaufwand gescheut, um es zu fördern, und seiner
gütigen Vermittlung verdanke ich viel. Der freundlichen Fürsorge des
Herrn Oberpräsidenten entsprang der Vorschlag, mir für die Archivreise
eine Hilfskraft zur Seite zu geben. Die Wahl einer geeigneten Per-
sönlichkeit fiel mir trotz des Krieges nicht schwer, da eine zu steter Mit-
arbeiterschaft bereite Fachgenossin mir lebenslänglich zur Seite steht; ohne
ihre tatkräftige Unterstützung hätte ich nicht so reichen Ertrag in die heimischen
Scheuern bringen können.
        <pb n="10" />
        ﻿IX

Auf den Staatsarchiven zu Berlin, Hannover, Königsberg und Danzig,
in den Königlichen Ministerien für die Justiz und für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten, im Königlichen Staatsminifterium und im Ober-
präsidium zu Königsberg ist mir die Arbeit in der freundlichsten Weise er-
leichtert worden. Von den Amtsgerichten zu Königsberg, Gerdauen und
Gilgenburg sind mir Grund- und Hypothekenakten überlassen worden.
Herr Generallandschaftsdirektor Kapp und Herr Syndikus Leweck gaben
mir bereitwillig Einblick in die Akten der ostpreußischen Landschaft. Herr
Or Krollmann hat mir eine Reihe wichtiger Dokumente aus dem Majorats-
archiv Schlobitten zugänglich gemacht. Einen wertvollen Wegweiser für
die Ausbeutung des Geheimen Staatsarchivs gaben mir archivalische Auf-
zeichnungen von Herrn Or Zechlin, die mir der Herr Oberpräsident über-
mittelte. Rat und Auskunft verdanke ich Herrn Oberstleutnant Gallandi,
Herrn Geheimrat Joachim und dem Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten
in Königsberg, Herrn Professor Franz Rühl in Jena, Herrn Professor
Herre in Leipzig, dem Herrn Grafen Bonaventura von Finckenstein
auf Jäskendorf, Herrn vr. Friedrich Thimme und Herrn Professor Heil-
fron in Berlin. Mit besonderem Dank gedenke ich eines hochgebildeten
Mannes, der heute nicht mehr unter den Lebenden weilt: Herr von Brün-
neck auf Trebnitz, der Enkel Theodors von Schön, hat meiner Arbeit
warmes Interesse entgegengebracht und noch ihrem ersten Entwurf eine
eingehende Kritik gewidmet. Mit seiner Erlaubnis durfte ich die in Han-
nover aufbewahrten Papiere seines Großvaters einsehen.

Eduard Wilhelm Mayer.

Berlin-Lichterfelde, 3. Mai 1916.
        <pb n="11" />
        ﻿I rchaltsverxeichms.

Seite

Borwort........................................................ VII

Verzeichnis der Abkürzungen.................................... XIV

Einleitung: Kriegsschäden und Entschädigungen in den Jahren

1806—16. Das Retablissement und die Reformgesetze 1807—11 1—13
Die hohen Erträge und der Gütcrhandel vor 1806. Der Krieg
entwertet den Boden. Berechnung der unmittelbaren Kriegsschäden
für 1806/7. Bare Entschädigungen bleiben aus. — S. 4: Die Agrar-
reform als kreditpolitischer Versuch, die Mittel zum Retablissement
zu beschaffen. Das Oktoberedikt von 1807, Schöns Anteil und Ab-
sichten. Inwieweit hat die spätere Entwicklung seine Absichten erfüllt?

Das Regulierungsedikt Hardenbergs, das das Kreditbedürfnis erhöht,
wird von Schön bekämpft. Mängel seines eigenen Werkes. ■—Die Städte
und die Gewerberesorm. — S.' 9: Die Kriegsschäden der Jahre
1812—14. Gesamtsumme für 1806—14. Entschädigungen: Nur die
Kriegslieferungen von 1812—14 werden liquidiert. Für alle übrigen
Verluste seit 1806 wird der Provinz eine Pauschsumme ausgesetzt.

Der Staat lehnt eine völlige Ausgleichung der Kriegslasten ab.

Erstes Kapitel: Der Retablissementsfonds inderHandder Stände

1816—23.....................................................14—30

I. Der Kamps um die Verteilung..............................14—23

Anträge des Generallandtags von 1816. Das ständische Konntee.

Der Kreis der Empfänger wird eingeschränkt. Normen der Verteilung.
Ständische Vertretungen stellen den Verteilungsplan aus: Schons
„erster westprenßischer Landtag". — S. 17: Die Kritik der Ministeriell.

Die Stände bevorzugten den größeren Grundbesitz und bedächten auch
solche, die sich selbst helfen könnten. Der Staatskanzler und der

König entscheiden zugunsten des ständischen Plans.	__

II.	Das Kreditwesen und die Not der Landschaften - - - - - • ■ •

Die Retablissementsgelder fließen vielfach in die Tasche oer
Gläubiger. Die wechselnden Bestimmungen über das Moratorium
1807—22. Der publizistische Streit zwischen Grundbesitzern und
Kapitalisten. Nachwirkung der Verschuldung vor 1806. — ©•.io.
Vorwürfe gegen die Landschaft. Ihre Kapitalausfülle bei Suv-
hastationen. Sie erhält das Recht, selbst Güter zu erwerben.
        <pb n="12" />
        ﻿XII

Seite

Notlage 1816 nicht berücksichtigt. Später staatliche Vorschüsse zur
Zinszahlung. Spezialmoratorium für Pfandbriefe bis 1832.

III.	Die Behandlung der Städte. Die Agrarkrisis der zwanziger Jahre.

Vorbereitung erneuter staatlicher Hilfen.......................29—36

Anteil der Städte am Retablifsementsfonds und am Kommunal-
akzifefonds. Kriegsschulden Königsbergs und Danzigs. Danziger
Handelskrise von 1821. — S. 32: Die Agrarkrifis der zwanziger Jahre.

Ihre Ursachen nach der Meinung der Zeitgenossen. Die Branntwein-
steuer. — S. 33: Verzweifelte Vorschläge des Generallandtags von
1823. Der Bericht v. Borgstedes. Ernennung Schöns zum Ober-
präsidenten von ganz Preußen.

Zweites Kapitel: Der von Schön verwaltete Landesunterstützungs-

fonds 1824—1835 .......................................... 37—76

I. Theodor von Schön und sein Programm in Ostpreußen ........37—47

Charakteristik Schöns und seiner wirtschaftlichen Anschauungen.
Er appelliert an die Selbsthilfe der Bewohner. Seine Abneigung gegen
die Landschaften und der Wandel seiner Anschauung über den Besitz-
wechsel. — S. 43: Schön will die „Umkehrung des Grundbesitzes"
in Ostpreußen aufhalten. Zu diesem Zweck: 1. Sanierung der Land-
schaft durch Subhastation aller unrettbaren Güter, wobei der Staat
die Ausfälle au Kapital und Zinsen ersetzt. 2. Geldvorschüsse an
rettungsfähige Gutsbesitzer. — Fonds für Unterstützung der Guts-

besitzer bei der Regulierung. — Notstandsarbeiten. — Voranschlag.
Kabinettsordre v. 12. Febr. 1825.

II. Die Unterstützungen................................................48 54

Normen der Verteilung. Förderung der Schafzucht. Umfang
und Höhe der Unterstützungen. — S. 51: Verzweifelte Fälle; von
Schlieben (Sanditten), v. d. Groben (Hasenberg), v. Brederlow
(Saalau), v. Hippel (Leistenau). Schön dringt energisch auf Zins-
zahlung und Zurückzahlung der Vorschüsse. — Die Pensionen für an-
gesehene Familien, die aus ihrem Besitz kommen.

III.	Die Subhastationen.................................................54—70

Tie Tradition hierüber in Bismarcks Darstellung. Schöns Anteil
an der Durchführung der landschaftlichen Subhastationen. Statistik
über ihren Umfang und ihre Wirkungen. — S. 59: Die nicht land-
schaftlichen Subhastationen: Die Gilgenburger Güter de^ Grafen
von Finckenstein, die Gerdauenschen der Herren von Schlichen. —

S. 62; Die neuen Erwerber der Güter: Bürgerliche? s.,' ..,er aus
dem übrigen Deutschland? Kapitalkräftige Erwerber? Das massen-
hafte Angebot und seine Folgen: niedrige Preise, Ausfälle an Kapital
und Zinsen. Schöns Hartnäckigkeit. — S. 66: Zeitgenössische Kritik
und spätere Beurteilung der Subhastationen. Schöns Motive und
seine Stellung zum Adel.

IV.	Krisis und Rettung der Landschaften 1828—1835.	Schlußbilanz

des Unterstützungsfonds ............................................70—76

Infolge jener Ausfälle müssen die Landschaften neue Ansprüche
an die Staatskasse machen. Die Regierung will die Generalgarantie
        <pb n="13" />
        ﻿XIII

Seite

durchführen und die Landschaften auflösen, steht aber schließlich von
diesem Plane ab. Sanierung der Landschaften. — S. 76: Die Ab-
rechnung des Unterstützungsfonds. Höhe der Summe, die die Land-
schaften seit 1807 vom Staat empfangen haben.

Drittes Kapitel: Schöns	Bauernpolitik.............................77-—98

I.	Die,einzelnen Klassen	..........................................78—85

Die staatliche Fürsorge für die Domänenbauern. Vernach-
lässigung der ehemals gutsuntertänigen Bauern. Schön begünstigt
in Sachen der Regulierung die Gutsherren. Ebenso bei den Ver-
handlungen über die rechtliche Stellung der Insten.

II.	Alte und neue Wege der Fürsorge. Staatlicher Getreidehandel. —

Notstandsarbeiten...............................................85—92

Während der Agrarkrisis wird von Staats wegen Getreide an-
gekauft und verteilt. Schön organisiert statt dessen Notstandsarbeiten
und läßt namentlich die Domänenbauern ihre Abgabenreste abarbeiten.

— S. 89: Motz kritisiert die Maßregel, läßt aber 1826 in sämtlichen
Provinzen des Ostens Notstandsarbeiten ausführen. Konflikt zwischen
ihm und Schön.

III.	Rückgang des Bauernstandes. Kreditnot. Tiefstand der inneren

Kolonisation ...................................................92—98

Umfang des Rückganges. Auffassung der Gutsbesitzer. Schöns
Stellung. — S. 95: Den Bauern ist der landschaftliche Kredit ver-
schlossen, und die regulierten Bauernstellen unterliegen einer Ber-
schuldungsgrenze. Schön verteidigt die Beschränkung der Kreditauf-
nahme für kleinere Güter. — S. 97: Geringe Einwanderung. Schön
gegen die „Peuplierung".

Schluß.................................................................99—101

Schöns Urteil über das Retablissement unter Friedrich Wilhelm I.
und Friedrich d. Gr. Stärke und Schwäche seiner eigenen Leistung.

Beilagen:

I. v. Schön an v. Schuckmann 30. Januar 1818 über die Berteilung des

Retablissementsfonds ................................................. 102

II.	Gutachten v. Schöns vom 19. März 1824 betr. die Unterstützung Ost-
preußens ............................................................. 107

III.	Kabinettsordre vom 12.	Februar	1825 ................................. 111

IV.	Verwaltungsübersicht des Landesunterstützungsfonds bis zum 12. August

1834 . .	  115

V. Gutachten "" Schöns über den Getreideankauf und über die Not-
standsarbeiten o. 27. September	1823 ............................... US

VI. v. Schön an die Regierung zu Königsberg über die Einwanderung

fremder Kolonisten.................................................... 123

Namenregister.............................................................. 124
        <pb n="14" />
        ﻿Verzeichnis der Abkürzungen

Geh. St. A. — Geheimes Staatsarchiv zu Berlin.

Berlin L.-M. — Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Königsberg St. A. — Staatsarchiv.

„ Oberpräs. — Registratur des Oberpräsidiums.

„ L. A. — Akten der ostpreußischen Landschaft.

Danzig — Staatsarchiv Danzig.

Hannover — Staatsarchiv Hannover, Depositum v. Brünneck (Papiere Theodors
von Schön).

Schlobitten — Fürstlich Dohnasches Majoratsarchiv.

Aus den Papieren des Ministersund Burggrafen Theodor v. Schön, Bd. I—VI,
1875—83.

Bezzenberger, Ostpreußen in der Franzosenzeit. Seine Verluste an Gut und
Blut. 1913.

B öhme,Karl, Gutsherrlich-bäuerliche Verhältnisse in Ostpreußen während der Reform-
zeit von 1770 bis 1830. Gefertigt nach den Akten der Gutsarchive zu Angerapp
und Groß-Steinort. Leipzig 1902. Schmollers staats- und sozialwissenschaftliche
Forschungen, Bd. 20, 3.

Hasse, Gustav, Theodor von Schön und die Steinsche Wirtschaftsreform. Zugleich
ein Beitrag zu einer Biographie Th. von Schöns. Leipz. Diss. 1915.

v. Haxthausen, Die ländliche Verfassung in den Provinzen Ost- und Westpreußen.
Königsberg 1839.

Herre, Paul, Von Preußens Besreiungs- und Verfassungskampf. Aus den Papieren
des Oberburggrafen Magnus von Brünneck. 1914.

Knapp, G. F., Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren
Theilen Preußens, T. I u. II. Leipzig 1887.

Lehmann, Max, Freiherr vom Stein. 2. u. 3. Teil. Leipzig 1903 u. 1905.

Mauer, Hermann, Das landschaftliche Kreditwesen Preußens. Agrargeschichtlich
und volkswirtschaftlich betrachtet. Straßburg 1907. Abhandlungen aus dem staats-
wissenschaftlichen Seminar zu Strahburg i. E. Nr. 22.

Rühl, Franz, Briefe und Aktenstücke zur Geschichte Preußens unter Friedrich Wil-
helm III. aus dem Nachlaß F.A. v. Stägemanns. Bd. I—III. Leipzig 1899—1902.
        <pb n="15" />
        ﻿Einleitung.

Kriegsschiiden und Gulschadrgungen in den Jahren
1806—15. Das Retablissement und die Def-rm-
gesetze 1807—11

Unter dem Feldzug von 1806/7 hatten die Provinzen Ost- und West-
preußen besonders schwer zu leiden. Monatelang operierten hier die beiden
feindlichen Armeen. In Ostpreußen sind zwei große Schlachten und viele
Gefechte geschlagen worden. Das Land wurde ausgesogen von Feind
und Freund.

Das Kriegsunglück traf die Provinzen um so härter, als eine Zeit
unvergleichlich günstiger Konjunkturen vorangegangen war. Seit
der Mitte des 18. Jahrhunderts waren die Getreidepreise infolge der
reicheren Entwicklung des Städte- und Fabrikenwesens allenthalben ge-
stiegen. Den Ostseeländern erschloß die wachsende Aufnahmefähigkeit des
englischen Marktes für ausländisches Korn eine Quelle erhöhter Einnahmen.
Zumal während der englisch-französischen Kriege schnellte hier die Export-
ziffer beträchtlich in die Höhe. Der Wert des Bodens stieg infolgedessen
in der Zeit von 1750 bis 1806 um mehr als das Doppelte, stellenweise um
das Sechsfache.

Dieser stetige Wertzuwachs hatte in Ostpreußen dazu geführt, daß die
Grundstücke in erschreckendem Maß Gegenstand der Spekulation geworden
waren. „Es war damals gar nicht nötig, daß man Vermögen hatte, um
Güter zu kaufen, man kaufte sie wie jetzt ein Staatspapier, um sie mit
einigem Profit in der nächsten Stunde wieder zu verschachern. Man er-
zählt sich, daß bei Diners in Königsberg Güter während des Essens in
mehrere Hände geraten sind"H. Jni Jahre 1805, also unmittelbar vor den:
Kriege, fanden in Ostpreußen 123 Verkäufe von Rittergütern statt und noch
im Jahre 1806 922); dabei betrug die Gesamtzahl der adligen Güter nur

0 v. Haxthausen, S. 184.

2)	Mauer, Kreditwesen S. 23.

Schriften der Jnstitntz sjir ostdeutsche Wirtschaft. Heft I.	1
        <pb n="16" />
        ﻿2

etwa 9001). Dieser schwindelhaste Güterhandel war nur ermöglicht durch
eine ungesunde Ausdehnung der Schuldenwirtschaft: Das angestammte Gut
wurde belastet, um mit dem so gewonnenen Darlehen neuen Besitz zu
erwerben. Der Grundherr wurde auch wohl selbst zum Bankier und lieh
sein Geld auf fremde Güter aus. Das klassische Beispiel solcher halb agra-
rischen, halb kapitalistischen Wirtschaftsführung bietet der Kriegs- und
Domänenrat von Farenheid, der den Güterkauf mit einem ausgebreiteten
Geldverkehr verband^). Seit 1788 war zudem der ostpreußische Ritterguts-
besitzer nicht mehr allein auf den teueren Kredit angewiesen, den einzelne
Kapitalisten gewährten; die ostpreußische Landschaft, die in jenem Jahre
nach dem Muster der von Friedrich dem Großen in anderen Provinzen ge-
schaffenen, ritterschaftlichen Kreditinstitute errichtet worden war, besteh die
Grundstücke zu billigeren Bedingungen. So sehr diese Organisation des
Kredits zu begrüßen war, so hatte sie doch zunächst auch die verderbliche
Wirkung, daß die Erleichterung der Aufnahme von Darlehen manchen zu
leichtfertigem Schuldenmachen verleitete.

Der Sturmwind des Krieges warf das kühne Kreditgebäude mit einem
Stoße über den Haufen. Nicht nur vernichtete er vielfach das Wirtschasts-
kapital und minderte auf Jahre hinaus den Bodenertrag; der Abbruch der
Beziehungen zu England und die Kontinentalsperre unterbanden die
Kornausfuhr und entwerteten damit den wichtigsten Wirtschaftszweig der
Provinz. Der Preissturz war um so verhängnisvoller, je höher der Stand
der Erträge vor dem Kriege gewesen war. Infolge dieser rapiden Wert-
minderung konnten viele Besitzer den früher übernommenen Verpflichtungen
nicht nachkommen. Farenheids Schuldner fallierten, die Pächter seiner
Ländereien konnten die Pacht nicht aufbringen: so mußte er selbst, der
Reichsten einer in der Provinz, vor seinen Gläubigern ins Ausland flüchten.

Die Landschaft war genötigt, bis Ende 1810 im Königsberger Departe-
ment mehr als drei Viertel der von ihr beliehenen Güter unter Sequestration
zu stellen. Zwangsversteigerungen blieben oft ohne Erfolg, da sich kein
Käufer fand; die Landschaft konnte daher die Rückstände ihrer Schuldner
nicht mehr beitreiben. Die Zinszahlungen, zu denen sie ihrerseits gegenüber
den Besitzern von Pfandbriefen verpflichtet war, gerieten ins Stocken.
Wohl kam ihr der Staat, der an dem Bestehen des Instituts selbst interessiert
war, seitdem er zur Bezahlung der französischen Kriegskontribution land-
schastlichePsandbriefe auf die Domänen aufgenommen hatte, in den
Jahren 1808 und 1811 mit Vorschüssen von je 300000 Talern zu Hilfe.

0 L. Krug gibt 1802 die Zahl 767 an (v. Haxthausen S. 181), Theodor von
Schön 1808 die Zahl 914. (Vgl. Max Lehmann, Knesebeck und Schön S. 302).

2) Böhme S. 2. Georg Krueger, Beiträge zur Geschichte der Familie Farenheid.
Königsberg i. Pr. 1900.
        <pb n="17" />
        ﻿3

Trotzdem sank der Kurs ihrer Pfandbriefe 1812 bis auf 33 %. Sie
war deshalb gezwungen, ihre Beleihungslätigkeit einzuschränken — eine
Maßregel, die in jener Zeit, da zum Retablissement viel Kredit benötigt
wurde, besonders verhängnisvoll warZ.

War die Bodenrente auf das Stärkste entwertet, so war die Arbeitskraft
im Gegenteil teurer geworden. Aus dem engeren Ostpreußen (ohne
Lithauen) hören wir, daß die Zahl der Bewohner in den Jahren 1805—9
von 555110 auf 458618 gesunken sei; dieser Menschenverlust habe eine
Steigerung des Lohnes verursacht, die fast das Zweifache des vor 1806
üblichen Satzes betrage^).

Alle diese tiefgreifenden Folgen des Krieges sind nicht zu berechnen.
Daher ist es ein vergebliches Bemühen, den gesamten Schaden in Geldwert
ausdrücken zu wollen. Zuverlässige Zahlen lassen sich aus Grund amtlicher
Berichte am ehesten noch gewinnen für die unmittelbaren Kriegsschäden.
Darunter sind vor allem zu verstehen: die unbezahlten Naturalleistungen,
die Kontributionen und die durch Raub und Beschädigung entstandenen
Verluste an Saat, Vieh und sonstigem Wirtschaftskapital. Der Bestand
an Pferden z. B. hatte sich um 22 %, der Bestand an Nutzvieh um 27 %
verringert^). Insgesamt wurden die unmittelbaren Kriegsschäden für die
Jahre 1806/7 in Ostpreußen auf ca. 65, in Lithauen auf ca. 13, in West-
preußen (ohne Danzig und das Culmer Land) auf 34, zusammen also etwa
auf 110 Millionen Taler veranschlagt* 2 * 4).

1)	Mauer, Kreditwesen S. 32.

2)	Gedrängte aktenmäßige Darstellung des Zustandes der Provinz Ostpreußen
in den Jahren 1807—15. Geschrieben 1816. Unvollständig abgedruckt in „Beiträge
zur Kunde Preußens" Bd. 1 (1818) S. 273—287. Vollständig: Geh. St. A. Rep. 89 B.
IV 44 1 y2.

s) Radefeldt, Darstellung der Leistungen, Lieferungen und Verluste aller Art
der zu dem Gouvernement zwischen der Weichsel und der russischen Grenze gehörigen
Provinzen in den Kriegsjahren 1807, 1812 u. 1813. Beiträge zur Kunde Preußens
Bd. 1 (1818) S. 33—40. Bezzenberger S. 126.

4) Die besonnenste Untersuchung über diese Berechnungen ist immer noch die von
Bismarck veranlaßte Arbeit M. Töppen's, Nachweisung der Kriegslasten und Kriegs-
schäden Preußens von 1806—13. (Altpreußische Monatsschrift Bd. 8 (1871) S. 46—58).
Seme Berechnung leidet aber daran, daß er die von Radefeldt ausdrücklich nur für
das östlich der Weichsel gelegene Preußen angegebene Summe auf ganz Ost- und
Westpreußen bezieht. Den aus den Jahren 1806/7 stammenden Kriegsschaden des
engeren Ostpreußen berechnete Alexander zu Dohna in einem Schreiben v. 15. Juni
1814 auf 65 659 391 Th. (Vgl. Töppen S. 46). Diese Zahl ist auch weiterhin maß-
gebend ; z. B. erscheint sie in einem Bericht des Oberpräsidenten Auerswald an Harden-
berg v. 29. April 1816. Geh. St. A. 74 I. XX 8 vol. I. Den Kriegsschaden Lithauens
berechnete Schön auf 12 809 486 Th. (Generaltableau v. 12. Februar 1811. Bezzen-
berger S. 86f.). Für Westpreußen, ohne Danzig und das Culmer Land, ermittelte
die Regierung zu Marienwerder den Wert von 34755863 (Nachweisung v. 21. April

1*
        <pb n="18" />
        ﻿Der besiegte Staat war in seiner Finanznot nicht nur außerstande,
selbst bare Entschädigungen zu verteilen, sondern mußte sogar die Ver-
gütungen im Werte von 6 Millionen Rubel, die Rußland für die Requi-
sitionen seiner Truppen an Preußen auszahlte, für seine eigenen Zwecke
verwenden. Erst seit 1811 ließ er sie den Betroffenen zukommen, aber nicht
in bar, sondern in den sogenannten „russischen Bons", einem Papier, das
beim Verkauf nur etwa 40% seines Nennwerts ergabZ. In dem gleichen
Jahre gebot ein Edikt vom 27. Januar, die Abgabenrückstände im Wert
von 2300000 Tlr. mit den Leistungen an fremde Truppen zu kompensieren.
Alles, was bis dahin zum Retablissement der Provinz geschehen war, hatte
aus privaten Mitteln bestritten werden müssen. Diese Ausgaben waren
um so drückender, als die Preise für Vieh und Inventar infolge des großen
Bedarfs gestiegen waren. Im engeren Ostpreußen schätzte man die Reta-
blissementskosten bis 1809 auf 10% Millionen Tlr?). Aber in diesem Jahre
waren noch 350000 Scheffel Getreide weniger ausgesät als 1805/6.

Je geringer die Finanzkraft des Staates war, desto mehr galt es,
Maßregeln zu treffen, die die wirtschaftliche Lage seiner Bewohner zu
bessern geeignet waren. Das Retablissement der verwüsteten Provinzen
ist einer der wirksamsten Anstöße geworden zu den großen politisch-sozialen
Reformen nach dem Tilsiter Frieden. Namentlich das Edikt vom 9. Oktober
1807, das die Agrarreform einleitete, entsprang der Absicht, „die allge-
meinen Mittel zum Retablissement der Provinzen Ost- und Westpreußen"
festzusetzen.

Bei der Vorberatung dieses Gesetzes hat sich der 34jährige Theodor
von Schön den ersten Ruhm erworben, und die endgültige Fassung ist
im wesentlichen nach seinen Vorschlägen erfolgt?).

Daß der Staat einem vom Krieg verheerten Lande vor allem durch

1814, Geh. St. A. 771,1X26. vol. IV); etwas niedriger Rothe II. Mai 1814 (Toppen
S.47).

0 Nach dem preußisch-russischen Vertrage vom 20. Sept. 1808 (Geh. St. A.
Staatsverträge mit Rußland Nr. 96) sollte Rußland außer den schon gegebenen Summen
51/2 Millionen preußische Thaler zahlen. Die Summe von 6 Millionen Rubel nennt
Alexander Dohna, der auf Grund seiner Ministerschaft Bescheid wissen mußte in einem
Jmmediat-Berichtv. 29. Okt. 1810(Bezzenberger S. 11 u. 51). v. Borgstede gibtin
seinem JB. v. 19. Nov. 1823 (siehe unten S. 34) an, daß in Ostpreußen für 5944148Thlr.
russische Bons ausgefertigt worden seien. Der Verlust am Kurse und an den Zinsen
wird in einer Vorstellung der Deputierten des Generallandtages v. 6. Febr. 1823
auf 3973874 Thlr. berechnet. (Geh. St. A. 89 0 XXI Preußen gen. 2 vol. Ij.

2)	So nahm z. B. der Graf von Finckenstein zum Retablissement der Herrschaft
Gilgenburg in den Jahren 1809/10 29000 Thlr. auf, Alexander zu Dohna für Schlo-
bitien 39000 Thlr.

3)	Aus den Papieren I1 104—129. G. F. Knapp, II 148ff. Max Lehmann
II, 269 ff. Geh. St. A. 87 B XXIII 1h.
        <pb n="19" />
        ﻿5

Wiederherstellung und Hebung des Kreditwesens aufzuhelfen habe
— diesen Leitgedanken seines Wirkens in der Provinz Preußen hat
Schön schon damals in voller Klarheit vertreten. Zwei Wege gebe es,
so deduzierte er in einem Gutachten vom 12. August 1807, eine im Wohl-
stand gesunkene Provinz wieder in Aufnahme zu bringen: die Unterstützung
des einzelnen und die Anordnung allgemeiner Unterstützungsmittel ohne
Rücksicht auf den einzelnen. Jenen ersten Weg lehnte er ab, aus der Not
eine Tugend machend: Geld verteilen heiße im Grunde nichts anderes als
„Staats-AlMosen" geben, denen alle Fehler solcher Geschenke anhafteten;
es sei nur zur Linderung augenblicklicher Not angebracht, solange die allge-
meinen, auf eine Unterstützung des ganzen Landes abzielenden Vorkehrungen
noch nicht wirken könnten. Als solche bringt nun Schön kreditpolitische
Maßregeln großen Stils in Vorschlag: denn der Landwirt kann sich die
zum Retablissement nötigen Mittel durch Aufnahme von Kapital verschaffen,
wenn ihm die Benutzung dieses Wegs erleichtert wird. Das Kapital wird
aber niemals ungehemmt dem Grundbesitze zufließen, solange die stän-
dischen Schranken im Grundstücksverkehr, durch die der friderizianische
L&gt;taat jeder Klasse von Eigentümern den einmal erworbenen Besitzstand
sicherte, aufrecht erhalten werden. Wenn Friedrich der Große dem Adel die
adligen Güter, dem Köllmer die köllmischen vorbehielt und streng darauf
achtete, daß der bäuerliche Boden dem Bauernstande nicht entfremdet wurde,
schränkte er für das einzelne Grundstück den Kreis der Käufer in enge Grenzen
ein und drückte damit seinen Wert herab. Daher sieht Schön in diesen noch
geltenden Bestimmungen „Hindernisse des Kredits und also auch des Reta-
blissements". Der Staat lasse alle diese künstlichen Schranken fallen! Er
beseitige auch alle gesetzliche Bestimmungen, die die Veräußerung und
Belastung von Fideikommissen hemmen. Er verzichte darauf, durch ein
Zahlungsmoratorium schwache Existenzen in ihrem aussichtslosen Besitz
zu erhalten, weil dadurch nur die Herstellung gesunder Verhältnisse aufge-
halten wird. Der Staat hat kein Interesse daran, ob A oder B ein Gut
besitzt*); für ihn ist der beste Eigentümer, wer den meisten Kredit „so-
wohl in Absicht seines Vermögens wie seiner Fähigkeiten" aufzu-
weisen hat.

Das wichtigste Stück von Schöns Vorschlägen, derAntrag auf Aufhebung
der Erbuntertänigkeit, entsprang sicherlich mehr noch nioralischen Postulaten
als wirtschaftspolitischen Gedanken. Aber auch diese fehlen nicht: Die
Wiederherstellung der verwüsteten Bauernländereien, zu der der Gutsherr
l geltenden Recht verpflichtet ist, kann unter den eingetretenen
Verhältnissen von ihm nicht verlangt werden. Da diese Verpflichtung aber

0 Lehmann II 292.
        <pb n="20" />
        ﻿6

aus dem Verhältnis der Erbuntertänigkeit herzuleiten ist, wie Schön
annimmt, muß mit jener auch diese aufgehoben werden. Vor allem aber
erhofft er von der vorgeschlagenen Maßregel eine Steigerung des Arbeits-
ertrages. „Freie Menschen arbeiten besser und kräftiger als Erbunter-
tanen"*). So ist es hier der Wert der Arbeit, der in ähnlicher Weise wie
der Wert des Bodens durch die Befreiung von jeder ständischen Gebunden-
heit erhöht werden soll.

Es war ein überaus bestechender, staatsmännischer Gedanke, dem
Lande gewissermaßen kostenlos, bloß durch eine neue, ausgleichende
Gesellschaftsordnung die Mittel zuzuführen, deren es zum
Retablissement bedurfte. Er wurzelte in der freihändlerischen Lehre
Adam Smiths, die durch den Königsberger Professor Kraus in Ost-
preußen eingebürgert worden war. Für diesen Ursprung ist bezeichnend,
daß der Provinzialminister von Schrötter in derselben Zeit wie Schön
ganz ähnliche Vorschläge zur Hebung des Landeskredits gemacht hat,
weniger durchsichtig und logisch verknüpft, aber in den einzelnen Forde-
rungen noch umfassender.

Schrötter bekarn den Auftrag, im Sinne dieser Vorschläge ein Gesetz
auszuarbeiten. Schön, zu einem Gutachten aufgefordert, machte Aus-
stellungen und reichte seinerseits einen eigenen Entwurf ein, die „Ver-
ordnung über die für das Retablissement der Provinzen Ost- und West-
preußen erforderlichen Bestimmungen in Rücksicht auf den erleichterten
Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums und auf die persön-
lichen Verhältnisse der Land-Arbeiter". Dieser Entwurf ist, nur wenig
verändert, Gesetz geworden, aber seine Gültigkeit wurde von Stein auf
die ganze Monarchie ausgedehnt. So entstand das Edikt vom 9. Oktober
1807, das seinen historischen Ruhm vor allem der Aufhebung der Erbunter-
tänigkeit verdankt, das aber ganz allgemein das Kapital und die Arbeits-
kraft auf dem platten Lande von den Bauden ständischer Privilegien befreit.
Es ist dies nicht das einzige Mal in der preußischen Geschichte, daß aus
dem Retablissement einer Provinz dem ganzen Staate reicher Segen
erwachsen ist.

Hat aber das Oktoberedikt seinen ursprünglichen Zweck in Ost- und
Westpreußen, wie ihn Schön erstrebt hatte, erfüllt? Seine Entstehungs-
geschichte berechtigt uns zu dieser Frage, deren Erörterung für das Ver-
ständnis der weiteren Entwicklung unerläßlich ist. Unberechenbar sind ja die
Wirkungen allgemeiner Maßregeln und vereiteln leicht die Absichten, die sich
ihr Urheber gesetzt hat. Dessen war sich Schrötter, der gewiegte Praktiker,
wohl bewußt. Die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Mittel, so sagte er, hinge

0 Lehmann II 335.
        <pb n="21" />
        ﻿aW* «”*?



•r*



von einer Menge äußerer Umstände ab, die sich im voraus nicht üMHHen
ließen. „Es würde also strafbare Vermessenheit seyn, mit apodictifa
Gewißheit zu behaupten, daß in einem gewissen Zeitraum die Provi
wenn die alte Verfassung bleibt, Null wird, und wenn die neue Verfassung
eintritt, in Flor fömtnt"1).

Nach Schön und Schrötters Erwartungen sollte das Oktoberedikt
jeder Art Grundbesitz einen erhöhten Wert verleihen. Es verschlägt nun
der Richtigkeit ihrer Gedanken nichts, daß in den beiden folgenden Jahr-
zehnten das Gegenteil eintrat und der Wert des Bodens in Ost- und West-
preußen stetig sank. Daran sind vornehmlich die neuen Kriegswirren und
allgemeine Agrarkrisen schuld. Hätte die freie Verfügbarkeit über das
Eigentum nicht bestanden, dann wäre es um den Kredit sicher noch schlechter
bestellt gewesen. Aber mit dem Oktoberedikt selbst hob eine Entwicklung
an, die die Absichten Schöns und Schrötters durchkreuzte. Die Wert-
steigerung, wie sie die Befreiung des Bodens zur Folge hatte, wurde zu
einem guten Teile paralysiert durch die Steigerung der Kreditbedürftigkeit,
die die Befreiung der Bauern mit sich brachte. Das Oktoberedikt selbst hatte
sich darauf beschränkt, den gutsuntertänigen Bauern persönlich frei zu
machen. Bei der Fortführung der Agrarreform unter Hardenberg, der
seit 1810 als Staatskanzler die Regierung leitete, galt es nun aber auch,
die Besitzverhältnisse zwischen Gutsherrn und Bauern zu „regulieren",
dem ehemals untertänigen Bauern volles Eigentum zu verleihen und die
dinglichen Lasten, die an seinem Grundstück hafteten, aufzuheben. Auf
Grund dieser gutsherrlich-bäuerlichen Regulierungen mußte die bisher
übliche Wirtschaftsweise eingreifend geändert werden, und gerade diese
Umgestaltung erforderte Kapitalien. Den Gutsbesitzern gingen die Schar-
werksdienste verloren — wenigstens die der wirtschaftlich leistungsfähigen
Bauern; denn die Regierung hatte soweit nachgegeben, daß sie die kleineren
Stellen von der Regulierung ausnahm —, und dieser Ausfall mußte durch
Lohnarbeit ersetzt werden; außerdem waren sie vielfach genötigt, die Mittel
für Neubauten von Vorwerken und für Translozierungen einzelner Höfe
flüssig zu machen. Die Bauern hatten ihren Gutsherrn zu entschädigen,
sei's durch eine Geldrente, sei's durch Landabtretung, und mußten das
ihnen überlassene Inventar abtragen oder neues anschaffen. Eine Fülle
ungewohnter finanzieller Aufgaben trat damit an beide Teile heran, und
allenthalben hören wir im 2. und 3. Jahrzehnt aus der Provinz die Klage,
daß die Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse
dazu zwinge, von der Naturalwirtschaft zur Geldwirtschaft





0 I. B. Schrötters v. 17. Aug. 1807. Geh. St. A. 87 8 XXIII Id.
        <pb n="22" />
        ﻿8

überzugehen — und dies in einer Zeit, da infolge des Krieges allgemeiner
Geldmangel herrsche*).

Schön hat sich gegen die Auffassung verwahrt, daß diese Entwicklung
eine notwendige Folge des Oktoberedikts von 1807 gewesen sei. Er war
ein Gegner der Hardenbergschen Regulierungsgesetzgebung. Vor allem
deshalb, weil er in ihr einen gewaltsamen Eingriff in die Eigentumsrechte
der Gutsherren erblickte; denn er teilte die in Ostpreußen herrschende An-
schauung, daß der Gutsherr als der wirkliche Eigentümer des Bauernlandes
im strengen Sinne des römischen Rechtes anzusehen sei, der Bauer nur als
sein Pächters. Der Bruch mit den Gepflogenheiten der Vergangenheit
schien ihm überstürzt zu werden. Das Verhältnis des Gutsherrn zu seinen
Bauern, so argumentierte er, sei patriarchalischen Ursprungs und was daran
nachteilig sei, dürfe nur auf eine mehr patriarchalische Weise gelöst werden^).
Was er darunter verstand, läßt seine eigene Praxis erkennen, die in diesen
Fragen ein stark konservatives Gepräge trägt. Namentlich wünschte er in
der Provinz Preußen der Naturalwirtschaft einen breiteren Raum zu
belassen, als der allgemeinen Richtung der staatlichen Gesetzgebung ent-
sprach. Er war bestrebt, Geldabgaben so weit wie möglich durch Natural-
lieferungen und Arbeitsleistungen zu ersetzen und hat sich damit den Vor-
wurf eingetragen, er mache einen Rückschritt zur Gutshörigkeit^). Wenn es
also nach Schön gegangen wäre, hätte sich die Geldwirtschaft und das
Kreditbedürfnis wohl kaum in dem Maße gesteigert, wie es tatsächlich der
Fall war.

Eine andere Frage ist aber, ob es im Jahre 1807 wirklich genügte, die
„Hindernisse des Kredits" zu beseitigen, um dem Landwirt, der sich reta-
blieren mußte, die Aufnahme eines Darlehens zu erträglichen Bedingungen
sicherzustellen. In den folgenden Jahren wurde lebhaft geklagt, daß un-

x) Bericht der ostpreußischen Generallandschaftsdirektion an den Generallandtag
von 1821. Berlin, L. M. Landschaftssachen Specialia 19, 1.

2)	Schön protestierte gegen das Regulierungsedikt in einem Briefe an Grüner
v. 23. Okt. 1811 sRühl I, ISIf.). Dieser Brief findet sich in den Akten des Staat-,«
kanzlers zugleich n.it dem Entwurf einer geharnischten Antwort an Schön (Geh. St. A.
74 K. II 10). Er wird um Begründung seiner Behauptungen ersucht, namentlich um
eine „legale Definition vom Eigentumsrecht, die es außer Zweifel setzt, daß letzteres
den Gutsherrn an den preußischen Bauerngütern wirklich zusteht". Es könne dem
Staatskanzler nicht gleichgültig sein, wenn ein einflußreicher Beamter seiner Politik
widerstrebe. Das Schreiben ist nicht abgegangen. März 1812 stellt Bülow den Antrag,
es als antiquiert zu betrachten, da die ostpreußischen Stände über das Irrige ihrer
Auffassung schon aufgeklärt seien. Vgl. Knapp II 282.

3)	Denkschrift v. 13. Juli 1817. Aus den Papieren 4, 403.

4)	Vgl. unten S. 92. über Schöns Abneigung gegen die Verwandlung der
bäuerlichen Naturalleistungen in Geldabgaben vgl. Lehmann 3, 480.
        <pb n="23" />
        ﻿9

verhältnismäßig hohe Zinsen gefordert würden. War es denn auch inr
ausgesogenen und mit Kontributionen überlasteten Preußen möglich, das
Privatkapital, das schon in der vergangenen Friedenszeit stark in Anspruch
genommen worden war, im erforderlichen Maß heranzuziehen? Oder war
es zu erwarten, daß man anderwärts Lust verspürte, sein Geld nach Preußen
auszuleihen? Es ist bte§ nicht das einzige Mal, daß Schön durch Beseitigung
veralteter Zustände die Bahn freimachen will für neue Kräfte, ohne sich
darum zu sorgen, ob diese Kräfte wirklich vorhanden sind. Setzen wir aber,
um gerecht zu sein, gleich hinzu, daß wie er auch andere, so sein Lehrer
Krans und selbst der König, die zur Verfügung stehenden Kapitalien über-
schätzten^).

Schön hat wohl im Sinne seiner staatswirtschaftlichen Lehre gewünscht
und erwartet, daß das städtische Kapital der Landwirtschaft mehr als
bisher zugute kommen werde. Die Lage der Städte beurteilte er opti-
mistisch : „Aller Ruin bezieht sich in Preußen auf den Landmann; die beiden
anderen Gewerbe leiden nur indirekt durch den ersten." In Wahrheit wies
aber gar manche der kleineren Städte arge Zerstörungen auf, und die größeren
litten unter einer erdrückenden Schuldenlast, die für die Bezahlung von
Kontributionen und Lieferungen hatte aufgenommen werden müssen. Die
Unterbrechung der gewohnten Handelswege ließ nicht erhoffen, daß sie
sich bald erholen könnten. Wohl sollte auch in den Städten wie auf dem
Lande die Befreiung von veralteten Wirtschaftsformen die Arbeitsenergien
und -ertrüge steigern. Der Provinzialminister von Schrötter hatte unter
den Mitteln des Retablissements auch die Aufhebung der Zünfte und die
Durchführung der Gewerbefreiheit aufgeführt. Auf Schöns Antrag wurde
diese Materie aus dem Oktoberedikt ausgeschieden und besonderer Ver-
ordnung überlassen, die dann freilich sich verzögerte. Zwar wurde schon
1808 für Ost- und Westpreußen in einigen Gewerben der Zunftzwang auf-
gehoben, durchweg ist er aber erst in den Jahren 1810/11 unter Hardenberg
gefallen.

Die Reformgesetze riefen in Stadt und Land eine Fülle neuer Kräfte
wach, die die besten Werkmeister fein konnten für den Wiederaufbau der
Provinz. Doch boten sie keinen unmittelbaren Ersatz für die großen Ein-
bußen an Betriebsmitteln, die der Krieg gebracht hatte. Sie hatten auch
ihre Wirkung noch nicht erproben können, als das unglückliche Land von
neuen Kriegs wirren betroffen wurde. Der Durchmarsch der französischen
Armee im Jahre 1812 und die Befreiungskämpfe von 1813 mit den großen
Opfern, die gerade auch Ostpreußen zu bringen hatte, schlugen dem Wirt-
schaftsleben aufs neue schwere Wunden. Der Verlust au dem Viehbestände

i) Lehmann II 169.
        <pb n="24" />
        ﻿10

stellte sich noch höher als 1806/7, für Pferde ans 46%, für Rindvieh auf
30 %. Dagegen waren die Verbranchsvorräte schon in dem früheren Kriege
aufgezehrt und seitdem nicht wieder in größerem Umfang angesammelt
worden. Die Bevölkerung hatte sich in den Jahren 1805 bis 1814 um etwa
14% vermindert und lebte zum Teil in sehr ungünstigen Nahrungs-
verhältnissen; denn eine große Zahl von Gütern und Bauernstellen lag
wüst. Als endlich ein dauerhafter Friede gesichert war, bot die Provinz
Preußen ein trauriges Bild wirtschaftlicher Zerrüttung^).

Die unmittelbaren Schäden des Krieges 1812—14, in dein oben
begrenzten Umfang, sind nach roher Berechnung für Ostpreußen auf 8V,,,
für Lithauen auf 10%, für Westpreußen auf 18%, insgesamt also auf etwa
40 Millionen Taler veranschlagt worden?). 1806—14 würde demnach in
Ostpreußen und Lithauen der unmittelbare Kriegsschaden auf stark 100
Millionen?), in Westpreußen auf 50 Millionen zu berechnen sein. Außerdem
ist aber noch der Freistaat Danzig mit 14 Millionen einzusetzen*). Bei vor-
sichtiger Schätzung ergibt sich sonnt für die spätere Provinz Preußen, wenn
von allen indirekten, sicherlich sehr umfangreichen, aber nicht zu berechnenden
Verlusten abgesehen wird, ein Schadenstand von mindestens einer
halben Milliarde Mark?).

Für uns ist an dieser Berechnung vor allem das Verhältnis der beiden

V Die Notizen finden sich bei R adefeldt und in der „Gedrängten aktenmäßigen
Darstellung usw.".

2)	Der Hin- und der Rückmarsch der französischen Armee im Jahre 1812 kosteten
angeblich der Provinz Ostpreußen 6219527 Thlr. (nach der „Gedrängten aktenmäßigen
Darstellung usw."), der Provinz Westpreußen 11474818 (Nachweisung der Regierung
zu Marienwerder v. 21. April 1814. Bezzenberger S. 94); in dem Kriege von 1813/14
betrugen die Leistungen Ostpreußens nach derselben Quelle 2052936, die Westpreußens
7037393 (Übersicht v. 17. Mai 1814. Bezzenberger S. 110). Da aber bei diesen
Berechnungen verschiedene Grundsätze obwalten, ist ebensowenig ein Verlaß auf
sie wie auf die von Schön 9. Mai 1814 als Kriegsschaden Lithauens angegebene Summe
von 10449417 Tlr., deren Mängel Schön selbst hervorhebt (Bezzenberger S. 98f.).
R adefeldt nennt für Ostpreußen und Lithauen etwas höhere Sätze (11,53 Millionen
und 12,175), sür Westpreußen rechts der Weichsel 9,5 Millionen.

3)	v. Borgstede berechnet in seinem I. B. v. 19. Nov. 1823 (Siehe unten S.34)
den Schaden auf: 89547737. Er schließt dabei aber ausdrücklich aus: 5 allgemeine
Landeslieferungen Einquartierungs-, Pferdelieferungs- und Vorspannkosten, sowie
die durch Plünderung und Beschädigung entstandenen Verluste.

4)	M. Töppen a. a. O. S. 65f.

6) Radefeldt berechnete für das Gouvernement rechts der Weichsel einen
unmittelbaren Verlust von 132 Millionen und glaubte den mittelbaren (Sinken der
Bodenrente, Verteuerung der Arbeitskraft und der Preise für sämtliches Inventar
usw.) gleich hoch veranschlagen zu können. Bezzenberger S.32: „Bedenkt man die
nicht greifbaren Verluste, so wird man mit Baczko es möglich finden, daß die Provinz
1807—13 300 Millionen Thaler verloren habe."
        <pb n="25" />
        ﻿11

Kriegsepöchen wichtig; es entfallen Überzwei Drittelder Gesamtsumme aufdie

Zeit von 1806/7. Bei dieser Lage des Schadensstandes war es für die
beiden preußischen Provinzen hart, daß das Edikt vom 3. Juli 1814 nur
für die Zwangsliefernngen der Jahre 1813/14 eine auf genauen
Liquidationen beruhende staatliche Entschädigung in Aussicht stellte. Als
eine besondere Gnade mußten sie es schon betrachten, daß diese Maßregel
späterhin zu ihren Gunsten auf das Jahr 1812 ausgedehnt wurde«). Im
engeren Ostpreußen wurde der Wert der Zwangsliefernngen für 1812—14
ouf etwa 5,6 Millionen berechnet?). In Lithauen wurden 7 Mill. liquidiert,
von denen die Regierung aber nur 4,56 Mill. anerkannte^). Die Vergütung
geschah zum Teil durch Kompensation gegen Steuern, in der Hauptsache
aber durch Lieferungsscheine, zinslose Papiere, deren Ausfertigung sich
jahrelang hinzog und deren Kurswert 40 % unter pari stand. Insgesamt
sind bis 1823 für Ostpreußen und Lithauen Lieferungsscheine im Nominal-
betrag von 10757793 Talern ausgestellt worden«). Ihre Einlösung sollte
nach und nach durch Verlosung erfolgen. Seit 1823 wurden statt ihrer
Staatsschuldscheine ausgegeben.

Für die eigentlichen Kriegsschäden ans der Zeit von 1812 14 stellte
das Edikt vom 3. Juni 1814 besondere Vergütungen nach Lage der Staats-
kassen in Aussicht. Hinsichtlich der Kriegslieferungen und -schäden von
1806—7 forderte es das Gutachten der interimistischen Landesrepräsen-
tation ein, die im September 1814 über die Ausgleichung und Vergütung
der Kriegslasten, über die „Peräquation", wie man damals sagte, beraten
sollte. Ihr Gutachten, das mit geringer Majorität angenommen wurde,
ging dahin, daß jeder Provinz ein Pauschquantum ausgesetzt werde,
da eine auf Beweisführung begründete Liquidation doch nicht mehr durch-
zuführen sei und die Entschädigungsansprüche für den Staat unerschwinglich
sein würden^).

«) Verordnung wegen Vergütung der Kriegsleistungen. Wien 1. März 1815.
Auf Antrag der interimistischen Landesrepräsentation erlassen.

2)	Mill's Übersicht v. 9. II. 1817, Bezzenberger S. H6s. Bestätigt durch
Schreiben Auerswalds v. 28. Juli 1817, Bezzenberger S. 44.

3)	Gutachten der Abteilungen des Staatsrats für die Finanzen und die Justiz
v. 23. Nov. 1819. Geh. St. A. 84 XIV II. 14.

*) Angabe v. Borgstede's in seinem I. B. v. 19. Nov. 1823. Nach der Vorstellung
der Deputierten des Generallandtags v. 6. Febr. 1823 (vgl. S. 84) hätte die Summe in
Wahrheit nur 2 626 000 Thlr. betragen, nach einer Bemerkung Alexander Dohnas v.
19. Febr. 1822 gar nur 1749492 Thlr. Doch waren nach einem Bericht des ständischen
Komitees v. 25. Mai 1819 schon damals allein sür das engere Ostpreußen und nur
sür 1812 Lieferungsscheine im Nominalwert von 2836307 ausgefertigt, deren Geldwert
freilich nicht mehr als ca. 18700000 Thlr. betragen habe (Bezzenberger S. 44).

3) Votum der Majorität vom 14. Sept. 1814. Eine Separatvotum der Minorität
führt aus, daß durch das vorgeschlagene Versahren einzelne Provinzen, wie Schlesien,
        <pb n="26" />
        ﻿12

Diese Anregung wurde namentlich von Schuckmann, dem Minister
des Inneren, aufgenommen, und er faßte sofort in erster Linie die Be-
willigung eines besonderen Retablissementsfonds für Ost- und West-
preußen ins Auge. Dieser sollte also eine Entschädigung sowohl für die
Kriegslieferungen von 1806—7 wie für sämtliche Kriegsverwüstungen
(Plünderung, Brand usw.) der Jahre 1806—14 bilden. Schuckmann
hat von Anfang an als den Zweck dieser Unterstützungen bezeichnet, daß
„die Zerstörungen des Privatwohlstandes in ihren Wirkungen auf das
Gemeinwohl möglichst unschädlich gemacht" werden sollten. Und man
kann ihm das Verdienst nicht absprechen, daß er eng egoistischen Interessen
gegenüber immer wieder diesen allgemein volkswirtschaftlichen Gesichts-
punkt vertreten hat: „Die Konservation der Beschädigten ist eine den: oben
gedachten Zwecke untergeordnete Rücksicht und kommt der Regel nach nur
als Mittel zurFörderung desselben in Betracht." Es sind vor allem „Schäden,
durch welche erhebliche Betriebskräfte und Nutzungsobjekte untätig und
unnutzbar gemacht werden, zu beheben"*).

Diese Worte Schuckmanns lassen schon deutlich erkennen, welchenStand-
punkt die preußische Regierung nach den napoleonischen Kriegen in der Frage
der EntschädigungsPflicht des Staates einnahm. In Ostpreußen
bestand die begreifliche Neigung, den Staat für alle Einbußen haftbar zu
machen, weil „der Krieg, wodurch diese Güter ruiniert seien, Sache des
Staates"^) und die Kriegsschäden „Verluste aus Handlungen des Staates,
die der Staat zu vertreten habe", gewesen seien. Man forderte eine völlige
Ausgleichung der Kriegslasten, „wobei jeder Staatsbürger, wenn er weniger
litt, als nach Maßgabe seines Vermögens vom Ganzen auf ihn getroffen
haben würde, nachzahlen, wenn er dagegen nach dem Maßstabe seines Ver-
mögens zu viel litt, den Überschuß ersetzt erhalten muß"^). Die Regierung
erkannte eine solche allgemeine Entschädigungspflicht des Staates nicht an.
Zur Klärung der hier vorliegenden Rechtsfragen gaben späterhin namentlich
die Beratungen des Staatsministeriums und des Staatsrats über die
Königsberger Kriegsschuld Anlaß, wobei die jurisüschen Probleme an der
Hand eines Gutachtens des rheinischen Juristen Daniels erörtert wurden.

bevorzugt, andere, wie Preußen, benachteiligt würden. Geh. St. A. 77. 59. 26
vol. 6.

0 Schuckmann an Hardenberg 6. März 1815. Entwurf zu einer Instruktion für
die Regierungen oetr. den Retabliffementsfonds v. 8. Nov. 1815. A. a. O.

2) Protokoll des Generallandtags v. 26. Sept. 1815. Königsberg L. A. Sect.
XVI. Nr. 65.

2) Manitius, Was hat der Landwirth in Preußen zuthuen, um auch unter den
heutigen Umständen zu bestehen und die Zinsen feiner Gläubiger zu berichtigen . . .
1813. S. 38 f.
        <pb n="27" />
        ﻿13

Gegenüber den Ansprüchen, die die Ostpreußen erhoben hatten, wurde
mit schneidender Schärfe erklärt: „Durch eine Kriegserklärung wird das
Vermögen der Individuen, die zum Staate gehören, nicht gleich in ein
gemeinschaftliches Gut Aller umgewandelt. Es bleibt demjenigen, den: es
bis zu diesem Augenblick zugehörte, und schon dieser unlängbare Grundsatz
scheint zu der Behauptung zu berechtigen, daß i. A. Alles, was hierbei
eingebüßt wird, dem Eigentümer zugrunde gehe." „Es würde die Aus-
bildung des Staats-Vereins zu einer großen Assekuranz-Anstalt gegen das
Kriegsungemach ebenso unausführbar als unpolitisch sein." Denn, wenn
dieses allgemeine Ausgleichungssystem anerkannt wird, werden dem Feind,
der einen Teil des eigenen Territoriums in seine Gewalt bekommt, wichtige
Mittel zur Bekämpfung und Schwächung in die Hand gegeben, er vermag
in einer einzigen Provinz den Kredit des ganzen Staates zugrunde zu
richten, — eine Argumentation, die im Geiste des alten K'abinettskriegs
geführt ist und doch schon die alles ausnutzenden Kampfmethoden des
heutigen Volkskrieges ahnen läßtH.

I)	Gutachten der Abteilungen des Königlichen Staatsrates für die Justiz, das
Innere und die Finanzen v. 11. Jan. 1821. Geh. St. A. 80 Innere Angelegenheiten
21. II. Die meisten Argumente dieses Gutachtens finden sich wieder in einer von den
Ministerien des Innern, der Finanzen und der Polizei im Jahre 1839 angefertigten
„Darstellung der Verhältnisse des Kriegsschulden-Wesens der Provinz Ost-Preußen
und der Stadt Königsberg". Avgedrucktbei Adolf Schaff, Die Königsberger Kriegs-
schuldobligationen. Königsberg 1901. S. 37—73.
        <pb n="28" />
        ﻿Erstes Kapitel.

Der Detaltiil'lemettlsfonds irr der Hand der Stande.

1816—1823.

I.	Der Kampf um die Verteilung.

Die Grundlage für Erörterungen über das Retablissement der Provinz
boten die Anträge des im Herbst 1815 versammelten landschaftlichen
Generallandtages von Ostpreußens. Er wies auf die bedrohliche Lage
des landschaftlichen Kreditsystems hin und machte zuerst Vorschläge, die für
die Zukunft, namentlich für Schöns Verfahren nach 1824, bedeutungsvoll
werden sollten: er bezeichnete 63 Güter als „rettungslos" und beantragte,
sie von der allgemeinen Unterstützung auszuschließen und einem beschleu-
nigten Subhastationsverfahren zu unterwerfen. Die unschuldigen Guts-
besitzer, die auf diese Weise von Haus und Hof vertrieben würden, empfahlen
die Deputierten der Gnade des Königs. Die Unterstützungen, für die sie
2 Millionen erbaten, sollten nach ihrem Antrag nur unter die im land-
schaftlichen Verbände befindlichen Güter verteilt werden. Sie forderten
ferner Erleichterungen des Handels mit England und Erschwerung der
Vieheinfuhr von Rußland. Daß sie daneben einen Teil der Reformgesetze
aufheben wollten, und „Maßregeln" verlangten „zur Vermehrung der
dienenden Menschenklasse und der Tagelöhner besonders durch höhere
persönliche Besteuerung derjenigen, die sich, wie man sagt, auf eigene Hand
ernähren, welche Maßregeln, wenn sie gleich die Freiheit des Menschen
einschränken, doch bedeutende Vorteile für die Moralität der niederen Klasse
mit sich führen" —, diese Beschlüsse kennzeichnen den Generallandtag als
Vertretung einer Jnteressentengruppe. Trotzdem haben die Deputierten des

2)	Die Verhandlungsprotokolle: Königsberg L. A. XVI Nr. 68. Zusammen-
fassung der Beschlüsse in: „Gedrängte aktenmäßige Darstellung des Zustandes der
Provinz Ostpreußen".
        <pb n="29" />
        ﻿15

ritterschaftlichen Kreditsystems, in das zwar seit 1808 die größeren Mimischen
Grundbesitzer aufgenommen waren, ohne indes eine Rolle zu spielen, bei
der Verteilung der Retablissementsgelder den entscheidenden Einfluß aus-
geübt. Mangels einer anderen Vertretung des Landes hatte schon in den
großen Tagen von 1808 und 1813 der Generallandtag des ostpreußischen
Kreditsystems, dessen Geschäftskreis eigentlich nur die landschaftliche Selbst-
verwaltung umfaßte, eine politische Bedeutung erlangt, und Stein hatte
diese Entwicklung sanktioniert. Namentlich hat er auch den engeren Aus-
schuß des Generallandtages, das „Comitä der ostpreußischen und
lithauischen Stände", als ein rechtmäßiges Organ der Landeigentümer
anerkannt und die Behörden angewiesen, gegebenenfalls mit ihm zu unter-
handeln. Das Konütee übernahm späterhin die Führung in der Oppo-
fitton des ostpreußischen Adels gegen die Hardenbergschen Reformgesetze.
Ein Versuch Schuckmanns, diesen Herd feudal-ständischer Unzufrieden-
heit zu unterdrücken, mißlangt). Das Komitee behielt seinen politischen
Einfluß, wie Schuckmann bei den Verhandlungen über das Retablisse-
ment alsbald erfahren sollte. Unter der klugen Leitung des ehemaligen
Ministers Grafen Alexander zu Dohna betätigte es sich noch oft als ein
Organ des ständisch-liberalen3) Widerstandes gegen die Berliner Regierung.

Ansang Mai 1816 waren Auerswald, der Oberpräsident von Ost-
preußen, Schön, der 1816 das Gumbinner Negierungspräsidium mit dem
Danziger Oberpräsidium vertauschte, und Hippel, der Regierungspräsident
von Marienwerder, zu einer Konferenz nach Berlin berufen. Ihre Anträge
gingen auf eine Bewilligung von 3780000 Tlr. zur Unterstützung einzelner
Gutsbesitzer und einer Summe von 1200000 Tlr. für die Landschaften»).
Von dieser letzteren Forderung vermochten sie nur die Niederschlagung
jener Vorschüsse im Gesamtbeträge von 594000 Tlr. durchzusetzen, die
1808 und 1811 der ostpreußischen Landschaft gewährt worden waren. Die
Unterstützungssumme wurde einstweilen auf 3 Millionen beschränkt. Nach
der Kabinettsordre vom 13. Juni 18164), die diese Bewilligungen aus-
sprach, sollte sich die Verteilung erstrecken auf die adligen, köllmischen und

0 Bezzenberger, Aktenstücke des Provinzialarchivs in Königsberg aus den
Jahren 1786—1820 betreffend die Verwaltung und Verfassung Ostpreußens. 1898.
S. 83—107. Paul Haake, König Friedrich Wilhelm III., Hardenberg und die preußi-
sche Verfassungsfrage, Forsch, z. brdbg. u. preuß. Gesch. 26 (1913) S. 563. 28 (1915&gt;
®. 179. ■— Vgl. Schlobitten IX. Bg. Alexander: Streit mit Schuckmann 1816.

2)	Das Komitee hat z. B. 22. Febr. 1820 in einer von Dohna verfaßten I. E.
gegen die Carlsbader Beschlüsse opponiert. Aus den Papieren VI 624. — Vgl. Schlo-
bitten IX Bg. Alexander: Das ständische Komitee gegen die Demagogenriecherei
und gegen die Kamptzschen Umtriebe.

3)	Geh. St. A. 74 I. XX 8. vol. I.

4)	Bezzenberger S. I3f.
        <pb n="30" />
        ﻿16

nicht zu den Domänen gehörigen bäuerlichen, sowie die städtischen Besitzer;
die Domäneneinsassen sollten in anderer Weise bedacht werden. Der Finanz-
minister v. Bülow wurde angewiesen, sich nach Preußen zu begeben und
mit den Behörden und Deputierten der Stände einen Verteilungsplan
aufzustellen.

Das Ergebnis dieser Beratungen Bülows war, daß der Kreis der
Unterstützungsberechtigten enger gezogen wurde, als die Kabinettsordre
von: 13. Juni vorsah, und im wesentlichen der Standpunkt des General-
landtags von 1815 angenommen wurde. Schon vor seiner Reise, die im
September stattfand, hatte Bülow die Kabinettsordre dahin interpretiert,
„daß die Besitzer bäuerlicher Grundstücke in den adligen Gütern, welche
solche vor dem Edikt vom 14. September 1811 noch nicht eigentümlich be-
sessen haben, an dem königlichen Gnadengeschenk nicht partizipieren
können"*). In den Verhandlungen zu Königsberg wurde noch die weitere
Einschränkung gemacht, daß von den Städtern nur die, die Ackerbau trieben,
zuzulassen seien. Der Anteil des Bauernstandes wurde begrenzt auf die-
jenigen Einsassen, „denen adeliche Rechte beywohnen und die vor dem
Jahre 1807 Eigenthümer oder Erbpächter ihrer Besitzung gewesen und nicht
Domainenbauern sind". Ganz im Sinne der Kabinettsordre wurden die
zu hoch und die nur wenig verschuldeten Besitzer ausgeschlossen. Als obere
Grenze der Verschuldung sollten 9/,0 des Hypothekenwerts der Grundstücke
gelten, als untere y2 des Erwerbspreises bei Gütern, die vor 1790, Vs bei
solchen, die später erworben worden waren. Als Maximum der Unter-
stützung wurden bei Verlust des Inventars 10—15% des Gutswerts, bei
Verlust des Inventars und sämtlicher Gebäude 33Vg°/&gt; festgesetzt, als
Minimum 160 Tlr.; „wer also nicht nachweisen kann, daß er 1806/7 so viel
an Pferden, Vieh, Saat und Gebäuden verloren hat, bleibt von der Unter-
stützung ausgeschlossen". Die letztere, etwas unklare Bestimmung wurde
späterhin von den ostpreußischen adligen Deputierten gegen den Wider-
spruch der Köllmer und Städter dahin gedeutet, daß mit den 150 Talern
das Minimum der Unterstützung gemeint sei, nicht des Verlustes, der
sich also auf mindestens 460 Tlr. belaufen mußte, — eine für kleine Wirt-
schaften verhängnisvolle Einschränkung. Die Verteilung der drei Millionen
auf die vier Regierungsbezirke wurde in der Weise geregelt, daß Ostpreußen
1350000, Lithauen 300000, Danzig und Marienwerder zusammen 1350000
erhielten^. Die Summen sollten ratenweise in den Jahren 1817—23

0 Bülow an das Regierungspräsidium zu Marienwerder. Geh. St. A. 77. 59.
26. vol. 8.

2) I. B. Bülows v. 5. Okt. 1816 über die Ergebnisse seiner Reise Geh. St. A.
89 1! IV 44. 1* 2/z. Auerswald, Nachricht für die Herren Stände und deren Deputierte
        <pb n="31" />
        ﻿17

ausgezahlt werden. Da aber Vielen daran gelegen war, möglichst bald
zu dem Gelde zu kommen, wurde für Ostpreußen 1816 ein Vorschuß von
einer Million bei einen: Handlungshause aufgenommen.

Die Listen der zu bewilligenden Unterstützungen, die sogenannten
Retablissements-Tabellen, sollten nach Bülows Verabredungen zu-
nächst durch die Behörden aufgenommen, dann durch ständische Deputierte,
und zwar aus jedem Kreise je zwei des Adels und je einen der köllmischen
und der städtischenAckerbesitzer, geprüft werden. Danach hatte das ständische
Komitee einen besonderen Verteilungsplan aufzustellen. Für Westpreußen,
wo es ein solches Komitee nicht gab, wurde Schön angewiesen, aus jedem
Kreise einen Deputierten zu einem engeren Ausschuß zu bestimmen.
Hippel erklärte aber, die Gutsbesitzer des Regierungsbezirks Marienwerder
hätten in Schöns Unparteilichkeit kein Vertrauen und erwirkte den Kreis-
deputierten das Recht, selbst einen Vertreter aus ihrer Mitte zu wählen^).

Die Wahl dieser Deputierten erfolgte in Ostpreußen bereits im Oktober.
Die 44 Vertreter der Kreise tagten alle zusammen in Königsberg und be-
gannen ihre Sitzungen noch Ende Oktober. Sie und das ständische Komitee
erledigten ihre Aufgabe so rasch, daß der VerteilungsPlan bereits im De-
zember in Bülows Hand war^).

In Westpreußen wurden die Verhandlungen erst von den einzelnen
Kreiskommissionen getrennt gepflogen. Im Januar 1817 traten dann die
„Land-Tags-Deputierten", wie S ch ö n sie nannte, in Danzig zusammen,
und den von ihnen beschlossenen Verteilungsplan übersandte Schön am
23. Februar nach Berlin. Er wurde nicht müde, den „herrlichen Geist" zu
rühmen, der diesen „ersten westpreußischen Landtag" beseele, und redete
sich mehr und mehr in die Auffassung hinein, als sei diese, nur für einen ganz
besonderen Zweck berufene Versammlung schon die ersehnte Provinzial-
vertretung. Nach gut französischer Doktrin wies er Beschwerden solcher,
die sich benachteiligt glaubten, mit der Erklärung zurück: „daß gegen einen
von den Deputierten der Stände der Provinz gefaßten Beschluß keinem
einzelnen Gutsbesitzer ein Widerspruch zustehen könne, weil in dem Be-
schluß der Generalversammlung jederzeit auch der Wille des einzelnen ent-
halten ist"^). Die Westpreußen sollten beizeiten lernen, wie man die Sünde
wider den heiligen Geist der volontö gön orale zu scheuen habe als das ärgste
Gift freiheitlicher Selbstregierung! Als die Viererkommission des Deutsch-

zuni Behuf der Verteilung desRetablisfementssonds 26. Sept. 1816. Sitzung der ost-
preußischen Deputierten v. 29. Okt. Geh. St. A. 161 h XIV. Sect. 2 Nr. 6 I.

M Hippel an Bülow 29. Sept. 1816. Bülow an Hippel 5. Okt. 1816. Geh. St.
A. 151b XIV. Sect. 3 Nr. 2.

2)	Die Berichte Auerswalds Geh. St. A. 151li XIV. Sect. 2 Nr. 5 I.

3)	Schön an Bülow 23. Febr. 1817. Geh. St. A. 77. 71. 34.

Schritten des Instituts sür ostdeutsche Wirtschast. Heft l.	2
        <pb n="32" />
        ﻿Croneschen Kreises sich in dem Falle des Gutsbesitzers Germar auf Preußen-
dorf eine Änderung der Beschlüsse der Generalversammlung erlaubte, sprach
Schön ihr sein lebhaftes Bedauern aus, daß „Stände gegen Stände",
gegen die „Stimme der von Ihnen gewählten Deputierten, also Ihre
Stimme" in dieser Weise auftreten könnten. Die Strafpredigt des gestrengen
Vaters der Provinz endete in dem frommen Wunsche, „daß der von Ihnen
gethane Schritt nach der ersten ständischen Versammlung, solange West-
preußen ist, nicht bloß der erste, sondern der letzte sein möge!" Mit der
gleichen Energie, mit der Schön die Beschlüsse der ständischen Versamm-
lung gegenüber den Widerständen in der Provinz verteidigte, wehrte er
auch die Einsprüche der Ministerien ab. Mit Beharrlichkeit wies er darauf
hin, daß diese „Angelegenheit nach dem Befehl Seiner Majestät als rein
ständisch behandelt werden soll". Die Usurpierung einer provinzial-
ständischen Autonomie von seiten des westpreußischen Oberpräsidenten
erregte in Berlin nicht geringes Erstaunen, und Bülow äußerte alsbald:
„Die Ansichten des Herrn von Schön über den von ihm etablierten sog.
Landtag und dessen Permanenz für einenZeitraum von sechs Jahrenscheinen
mir um so mehr eine Berichtigung zu verdienen, da mir nicht bekannt ist,
daß die ständische Verbindung in Westpreußen nach der Weise des Herrn
von Schön die Allerhöchste Sanktion erhalten hat und es vielleicht von
Folgen sein könnte, wenn der Prozedur nicht schon jetzt ein Widerspruch
gesetzt werde"*). Schnckmanu war besonders unwillig darüber, daß diese
westpreußischen „Landboten" aus eigener Machtvollkommenheit, aber mit
Schöns Genehmigung sich Tagegelder in Höhe von zehn Talern dekretiert
und damit den Retablissementsfonds belastet hatten.

Der Protest der Ministerien des Innern und der Finanzen
richtete sich aber nicht nur gegen diese Ansprüche, sondern gegen die Art und
Weise, wie die Verteilung sowohl in Ost- wie in Westpreußen vorgenommen
worden war. Namentlich Schuckmann hat unter dem Einfluß seines
Referenten Bethe die grundsätzlichen Bedenken gegen das von den Ständen
befolgte System scharf herausgearbeitet und auf eingreifende Änderungen
gedrungen. Bülow, der durch seine persönlichen Verhandlungen in vielem
schon gebunden war und für manchen Fehler selbst die Verantwortung trug,
war zurückhaltender. Immerhin gab er vielfach den Wünschen Schuck-
manns nach und willigte in eine völlige Umarbeitung der Retablissements-
tabellen, die von den Geheimen Räten Bethe und Skalley vorgenommen
wurde. Die beiden Minister reichten dann einen gemeinsamen Jmmediat-

*) Bülow an Schuckmann 28. Mai 1817. Beiliegend das Schreiben Schöns an
die Stände des Deutsch-Croneschen Kreises v. 5. März 1817. Ebenda.
        <pb n="33" />
        ﻿19

bericht über die VerteilungsPläne ein, über den ostprenßischen am 15. April
1817, über den westprenßischen am 11. August/8. September 1817*).

Die Retablissementstabellen, wie sie ans den Beratungen der ständischen
Vertretungen hervorgegangen waren, gaben nun allerdings zu mancherlei
Bedenken Anlaß. Vor allem machte sich die soziale Zusammensetzung dieser
Körperschaften geltend. In den einzelnen Kreiskommissionen hielten sich
adlige und bürgerliche Vertreter die Wage, aber die zweiten Instanzen,
das Komitee der ostpreußischen und lithauischen Stände sowie die Ver-
sammlung der Deputierten in Danzig, wiesen eine adlige Majorität auf.

Die Wirkungen dieses Machtverhältnisses werden offensichtlich, wenn
man die Retablissementstabellen, wie sie von denlandrätlichen und Domänen-
ämtern sowie den Magistraten ausgenommen und von den Regierungen
zusammengestellt worden waren, mit ihren Abänderungen durch die Stände
vergleicht. Im Königsberger Departement wurden 1164718 Tlr. in folgen-

der Weise verteilt:

Es bekamen:	Nach den Vorschlägen Nach den Vorschlägen

der Behörden	der Stände

Die adligen Besitzer ...	669 011 Tlr.	911857 Tlr.

Die Köllmer................ 298 609 „	148 428 „

Die städtischen Ackerbauer .	197 098 „	104 433 „

Die Kritik, die Schuckmann und Bülow an dem ständischen Ver-
teilungsPlan übten, richtete sich aber auch gegen die Prinzipien, nach denen
im einzelnen die Verteilung vorgenommen worden war. Den Grundfehler
erblickten sie darin, daß die Stände vielfach Gutsbesitzern, die zwar 1807
einigen Schaden erlitten hatten, sich aber sehr gut ohne Unterstützung halten
konnten, geringfügige Summen von oft nur 2—5% des Gutswerts be-
willigt und damit die zur Verfügung stehende Gesamtsumme zersplittert
hatten. Es seien bei einen: freien Vermögen von 66% Unterstützungen
Don 1 Vz% gewährt worden. Die Stände ließen möglichst vielen eine
„Schadenvergütung" zukommen und „handelten nicht aus dem Gesichts-
punkt des Retablissements- und Konservationsbedürfnisses", der bei der
Bewilligung des Fonds allein niaßgebend gewesen sei. Die Minister machten
auch geltend, daß den ständischen Vertretern gerade da, wo kleine Unter-
stützungen nötig seien, die Kenntnis der individuellen Verhältnisse abgehe.
Nanlentlich betreffe dies kleinere Besitzungen. Denn wenn die Minister
die Bewilligungen an den Großgrundbesitz als zu zersplittert kritisierten,

0 Geh. St. A. 74 I XX 8 vol. 1—2. Diese Aktenbände sind im Folgenden
vornehmlich benutzt.

z) Vergleichende Übersicht der von ständischen Deputierten Könipsberger De-
partements repartierten Unterstützungsgelder mit dem Betrage der Retablissements-
Tabellen der ostpreußischen Regierung. Ebenda vol. 2 sol. 218.,

2*
        <pb n="34" />
        ﻿— 20

war es doch andererseits ihr Bestreben, die Teilnahme an dem Retablisse-
mentsfonds in den: Sinne „allgemeiner zu machen", daß er auch den Be-
dürftigen aus den übrigen Klassen der Bevölkerung zugute kam. Sie bean-
tragten, daß für die kleineren köllmischen und die freien bäuerlichen Güter
von einem Werte unter 3000 Tlr., sowie für die Städter, unter denen sie
überdies nicht nur die Ackerbesitzer, sondern auch die Hauseigentümer
berücksichtigt wissen wollten, nur ein Pauschquantum ausgesetzt und die
Verteilung den Behörden und Deputierten aus den genannten Klassen
überlassen werden sollte. Diese Pauschquanta müßten gegenüber den Vor-
schlägen der Stände eine Erhöhung erfahren und ein Teil der den größeren
Besitzern zugedachten Unterstützungen auf sie überschrieben werden. Schließ-
lich suchten die Minister den kleineren köllmischen und den städtischen Eigen-
tümern die Bedingungen, unter denen ihnen Unterstützungen gewährt
werden konnten, zu erleichtern, indem sie für den kleineren Besitz die Ver-
schuldungsgrenze auf 100 % erhöhten.

Im einzelnen mögen die ministeriellen Vorschläge ihre Herkunft voni
grünen Tisch nicht verleugnen. Daß sie berechtigten sozialpolitischen Motiven
entsprangen, läßt sich aber nicht verkennen. Ihr Grundgedanke war ja doch:
Ausschluß derer, die sich selbst helfen können, dafür erweiterte Teilnahme
der Notleidenden aus den unteren Schichten. Auch Alexander Dohna
hatte gemahnt, daß „durchaus niemand etwas erhalten dürfe, von welchen:
anzunehmen sei, daß er sich sonst in den Gütern behaupten könnte"*). Aber
nicht jeder hatte die Charakterstärke Dohnas, der auf eine Bewerbung
um Retablissementsgelder von vornherein verzichtete. Die Geldmittel,
die der Staat geben konnte, waren ja im Verhältnis zum Schadenstand
viel zu gering. Aber es war doch ein gar zu bequemes Auskunftsmittel,
diesen Mangel dadurch auszugleichen, daß man den Hauptanteil am Reta-
Llissementsfonds einer dünnen Schicht von Grundeigentümern zukommen
ließ, um innerhalb dieser Grenzen reichlicher austeilen zu können.

Es kam nun auf die Entscheidung des Königs und des Staats-
kanzlers Hardenberg an. Beide ließen das Bestreben erkennen, in
dieser Provinzialangelegenheit die maßgebenden Kreise nicht vor den Kopf
zu stoßen und ihnen die Regelung zu überlassen^). Die ständischen Ver-
tretungen wurden angewiesen, über die Einwände der Ministerien zu
beraten, und veränderten ihre Vorschläge in einigen Punkten, nahmen aber
dann zumeist den Standpunkt passiver Resistenz ein. Die Kritik der zu
kleinen Unterstützungen tat man mit der Erklärung ab, „daß es bei der

0 Bezzenberger S. 14.

2)	C. O. an Bülow und Schuckmann v. 6.Juni 1817 betr. Ostpreußen, an Harden-
berg v. 13. Nov. betr. Westpreußen, v. 28. Nov. betr. Lithauen. Geh. St.A.74J. XX
8 vol. II. und 77. 65. 44.
        <pb n="35" />
        ﻿21

Verteilung einer aus landesväterlicher Huld gegebenen Unterstützungs-
summe auch wesentlich darauf ankomme, dieselbe auf so viele Individuen
auszudehnen, als dem Wesen der Sache nach nur irgendwie teilnehmen
könnten"«). Die Komitees begannen die Summen nach den von ihnen
beschlossenen Sätzen an die kleineren Mimischen Besitzer und an die ackerbau-
treibenden Städter zu verteilen, ohne sich irgendwie an die ministeriellen
Verordnungen zu kehren, und wurden in diesem Widerstand von den Ober-
Präsidenten bestärkt. Schön wetterte wider den „Offiziantenkitzel" der
Minister, die den „schönen Geist, den diese Sache in der Provinz erzeugte,
ohne allen Grund morden wollten". Man solle Gott danken, daß hier eine
„Jury", „ein Gottesurteil" möglich wäre. Er habe sich als Kommissarius
auch nicht den geringsten Einfluß in einzelnen Fällen erlaubt, da — das
war immer wieder sein eeterum eenseo — „S. M. die Angelegenheit als
rein ständische Sache" behandelt zu sehen wünsche^). Er wiederholte dies
so oft, daß schließlich Hardenberg selbst die Formel annahm: „Die An-
gelegenheit sei als eine von S. M. den Ständen der Provinz übertragene
Verwaltungssache zu betrachten"^. Schön geriet mehr und mehr in
einen ganz persönlichen Konflikt mit dem Minister des Innern, dessen
Erlasse auszuführen er sich weigerte, falls ihm nicht eine bestätigende
Kabinettsordre vorgelegt werde. Ms zuletzt verteidigte Schuckmann den
Satz, daß der Retablissements-Fonds „nicht zur Vergütung für Kriegs-
leistungen und Schäden, sondern zur Beihilfe für solche Gutsbesitzer ver-
wendetwerdensolle, welche, durch dasKriegsunglück besonders mitgenommen,
sich aus eigenen Kräften in ihrem Nahrungsstande nicht zu erhalten ver-
mögen"«). Die Kabinettsordres vom 20. Februar und 28. April 1818
führten jedoch die entgegengesetzte Auffassung zum Siege; es wurde darin
aus alle Änderungen an den ständischen Verteilungsplänen verzichtet, „da
die Sache hierdurch nur aufgehalten wird". „Die Angelegenheit, als
provinziell betrachtet, wird am zuverlässigsten in die Hände solcher Grund-
eigentüner der Provinz gelegt, die als redlich, einsichtsvoll und mit dem
Zutrauen ihrer Kompatrioten bekleidet von der obersten Provinzialver-
waltungsbehörde anerkannt sind."

^Gleichzeitig kam die Krone den Wünschen der Provinz nach rascherer

') Protokoll des westpreußischen Komitees der ständischen Deputierten, von Schön
21. Januar 1818 an Hardenberg gesandt.

2)	Schön an Hardenberg 5. und 17. Dez. 1817, an Schuckmann 30. Jan.
1818, Letzterer Brief, der den Kampf der Behörden gut veranschaulicht und zu-
g eich ein Beispiel dafür gibt, wie Schön mit dem Minister des Innern um-
sprang, ist als Beilage Nr. I abgedruckt. Vgl. die Briefe Schöns an Stäge-
mann ö- 8- Dez. 1817 und v. 3. Febr. 1818. Rühl II 195 u. 224.

) An Schuckmann 3. Jan. 1818.

«) An Hardenberg 13. März 1818.
        <pb n="36" />
        ﻿22

Auszahlung der Retablissementsgelder entgegen. Wie wir hörten, hatte
Bülow für Ostpreußen schon 1816 eine Million durch eine Anleihe flüssig
gemacht; er hatte sich aber dem Versuche Schöns, Ähnliches für West-
preußen zu erreichen, widersetzt. Schön verfiel schließlich auf den Ausweg,
daß die bare Zahlung zwar erst allmählich geschehen, daß aber auf die noch
ausstehenden Summen sofort Kassenanweisungen ausgegeben werden
könnten. Es gelang ihm, die Bedenken des Schatzministeriums zu über-
winden und die Bestimmung durchzusetzen, daß der Rest der bewilligten
Retablissementsgelder im Betrage von 650000 Tlr. für Ostpreußen und
1125 000 Tlr. fürWestPreußen sofort in Staatsschnldscheinen erhoben werden
könnte4). Es wurden dann auch in dieser Form 600000, resp. 940000 Tlr.
ausgezahlt.

Die Kosten jener Anleihe haben in Ostpreußen und Lithauen den zur
Verteilung kommenden Betrag etwas verringert. Es ist aber wohl übertrieben,
wenn das ständische Komitee 1819 behauptete, es seien der Provinz bloß
1200000 Tlr. zugekommen^), und wenn es später berechnete, daß mit den
Retablissementsgeldern nur 1%% der 1806/7 erlittenen Verluste gedeckt
feien3), so ist dieser Satz vielleicht um y2 zu erhöhen. Die Summe ist in
der Weise verteilt worden, daß in Ostpreußen und Lithauen 536 adlige
und 861 köllmische Gutsbesitzer, sowie 960 städtische Ackerbesitzer Anteil
erhielten. Die Gesamtzahl der adligen Güter wurde in Ostpreußen 1808 auf
914, die bürgerlichen, zu vollem Eigentum besessenen auf 7555 berechnet4).

Um den Dreimillionenfonds hat sich, wie wir sahen, ein Kampf ent-
sponnen zwischen den Ministern, die im Sinne eines bürokratischen Absolu-
tismus, ausgleichend und alle Klassen der Bevölkerung schützend, in die
Provinzialgeschäfte eingreifen wollten, und den ständischen Vertretern der
Provinz. In diesem Kampf nahmen die Oberpräsidenten entschieden für die
Letzteren Partei. Schön hat ja zeitlebens um die provinzielle und damit
uni die eigene Selbständigkeit mit den Berliner Behörden in Streit gelegen.
Die Autorität jener ad hoc versammelten ständischen Vertretungen glaubte
er um so mehr stützen zu müssen, als er in ihnen den verheißungsvollen
Anfang einer Verfassung sah, wie sie seinem politischen Ideal entsprach.
Er wird nicht müde, dem Staatskanzler zu schildern, welch schönes Beispiel
von dem hohen Werte solcher Versammlungen dieser „erste westpreußische
Landtag" — er nennt ihn auch wohl seinen polnischen Landtags) — geboten

i)	C. O. v. 25. März 1818 Geh. St. A. 89 v IV. 44. 1-/z.
z) Bezzenberger S. 41 f.

3)	Ebenda S 14.

4)	Vorstellung der Deputierten des Generallandtags v. 6. Febr. 1823. (Vgl.
S. 34.) — Lehmann II 199,

6) An Stägemann 7. Febr. 1817. Rühl II 140.
        <pb n="37" />
        ﻿— 23

habe, welch herrlichen Geist die ständische Behandlung der Sache erzeugte!
Man fühlt es dieser warmen Sprache an, wie er Hardenberg zu weiteren
Schritten auf dem eingeschlagenen Wege ermuntern will, wie er auch fern
vom Mittelpunkte der Negierung sie im Sinne seiner Staatsauffassung
zu beeinflußen sucht. Hardenberg, dessen Berater in allen Angelegen-
heiten der beiden Provinzen Stägemann, der ehemalige Syndikus der
ostpreußischen Landschaft, war, scheint dieses provinzialständische Leben
auch nicht ungern gesehen zu haben. Er mochte wohl dem ostpreußischen
Adel, der ihm schon der gutsherrlich-bäuerlichen Regulierungen wegen auf-
sässig war, in dieser politischen Nebenfrage keine Schwierigkeiten bereiten.
Auch Friedrich Wilhelm III. mag auf Nachgiebigkeit gedrungeu haben.
Jedenfalls sind bei der Entscheidung über die Verteilung der Retablissements-
gelder auch solche nicht rein sachliche Gesichtspunkte von Einfluß gewesen.

II.	Das Kreditwesen und die Not der Landschaften.

Schön selbst hat später jenes Hilfsunternehmen von 1816 als verfehlt
bezeichnet: man habe nur in einzelnen Fällen geflickt, statt das Übel an
der Quelle zu läutern. Vor allem seien die Netablissementsgelder
meist nur in die Hände der Gläubiger gekommen, hätten nicht der
Steigerung der Wirtschaft gedient, seien also unproduktiv geblieben*).
Tatsächlich scheint ein großer Teil zur Schuldendeckung verwandt und damit
dem eigentlichen Zweck, der Retablierung der Grundstücke, entzogen worden
zu sein. In Berlin wurde man zuerst darauf aufmerksam bei Gelegenheit
eines Gesuchs des Hauptmanns von F ölkersamb auf Bauditten. Diesem
wareu 12000 Taler aus dem Retablissements-Fonds bewilligt worden.
Als die erste Hälfte ausgezahlt wurde, nahm sie die Landschaft größtenteils
in Beschlag, um die Zinsen zu decken, die während der Sequestration des
Gutes aufgelaufen waren. Eine Kabinettsordre vom 23. Juni 1818 wies nun
darauf hin, daß die Retablissementsgelder nicht zum Besten der Realgläu-
biger, sondern zur Wiederherstellung der ruinierten Güter bestimmt seien.
Trotzdem mußte Fölkersamb auch die zweite Hälfte von 6000 Talern der
Landschaft überlassen, weil ersonst aufs neue die Einleitung der Sequestration
zu gewärtigen hatte. Ähnliches scheint in den folgenden Jahren vorge-
ht Schön an Rother 19. März 1824. Siehe Beilage Nr. II. — v. Salzwedel an
Schön 20. Sept. 1824. ^Königsberg Oberpräs. Akten des Landesunterstützungsfonds.]:
„®ie Verteilung der Retablissementsgelder vor 6 und 7 Jahren hat hauptsächlich des-
wegen so wenig gute Folgen gehabt, weil die Gläubiger sie den Gutsbesitzern unter
mancherlei Drohungen abpreßten. Manches Gut, das viele Tausend Thaler erhielt,
mag nicht um 100 Th. besser geworden sein."
        <pb n="38" />
        ﻿24

kommen zu sein. Erst 1821, als wieder einmal ein Gutsbesitzer sich darüber
beschwerte, daß ihm Abgabenreste auf die Unterstützungen angerechnet
worden seien, erfolgte ein strenges Verbot, die Retablissementsgelder zur
Abzahlung von Abgabenresten zu verwenden oder auf Antrag von Gläu-
bigern mit Arrest zu belegen*).

Diese Kabinettsordres schießen ja nun wieder über das Ziel hinaus;
denn wenn das völlige Abfließen der Unterstützungen in die Tasche der
Gläubiger verhindert werden mußte, so war es doch gerechtfertigt, wenn
wenigstens ein Teil zur Schuldendeckung verwandt wurde.

Die Kreditpolitik des preußischen Staates, soweit sie das Verhältnis
von Schuldnern und Gläubigern regelte, weist in diesen Jahren überhaupt
mannigfache Schwankungen auf; sie trägt einen launenhaften Zug — wie
so manche Teile der Gesetzgebung jener Zeit. 1807 war in Ost- und West-
preußen ein Moratorium nicht nur für Kapital-, sondern auch für Zins-
zahlungen erlassen worden; es bedeutete eine schwere Schädigung der
Rentenempfänger. Von Stein wurde es deshalb auf Kapitalzahlungen
beschränkt, zugleich aber auf die ganze Monarchie ausgedehnt. Das geschah
unter dem Widerspruch Schöns, der das Moratorium überhaupt abschaffen
wollte. 1811 ist es denn auch unter bestimmten Modalitäten aufgehoben
worden. Während des Befreiungskrieges wurden daun sämtliche Exe-
kutionen gegen Grundbesitzer wegen Kapital- und Zinszahlungen sus-
pendiert, weil „die Grundeigentümer dem Staat größere Opfer bringen
müssen als andere Staatsbürger". Diese strengen Bestimmungen sind am
3. Juni 1814 gemildert worden. Als aber über mangelnden Schutz des
Grundeigentums geklagt wurde, stellte man am 1. März 1816 die Sus-
pension wieder her — zögernd freilich und nicht ohne an die Einsicht und
Geduld der Gläubiger zu appellieren. Bereits ein Jahr später wurde aber
das Steuer wieder herumgeworfen: nach dem Edikt vom 13. Juni 1816
sollten i. A. die bestehenden Schuldgesetze zur Anwendung kommen, und
nur in bestimmten Provinzen, zu denen auch Ost- und Westpreußen gehörten,
konnte einzelnen Schuldnern auf Antrag ein Moratorium gewährt werden.
Hinsichtlich der Landschaften wurden besondere Bestimmungen vorbehalten.
Dieses Ausnahmegesetz sollte in Brandenburg, Pommern und Schlesien
bis 1. Januar 1819, in Ost- und Westpreußen bis 1. Januar 1822 in Kraft
bleiben.

Im Zickzackkurse dieser Kreditpolitik spiegeln sich die Gegensätze der
öffentlichen Meinung wider. Der Jnteressenkonflikt zwischen Grundeigen-
tümern und Kapitalisten war seit dem Kriege lebhaft entbrannt. In Ost-

0 C. O. v. 23. Juni 1818 an Hardenberg: Geh. St. A. 74 I. XX 8 I. — C. O.
v. 17. Aug.1821 an das Ministerium des Schatzes: 74 I. XX 2V. Unterm 31. Jan. 1822
in der Gesetz-Sammlung.
        <pb n="39" />
        ﻿25

Preußen hatte er in: Jahre 1814 zu einer literarischen Fehde zwischen dem
Landschaftssyndikus Manitius und dem preußischen Historiker v. Baczko
geführt. Manitius hatte eine Propagandaschrift geschrieben*), in der er
den Satz verteidigte, daß die Schnldgesetze, die auf friedliche Zeiten be-
rechnet seien, in der durch den Krieg herbeigeführten Notlage nicht ange-
wandt werden dürften. Er rechtfertigte den Standpunkt der Landschaft,
die das reglementsmäßige Subhastationsverfahren bei Ausbleiben der
Zinszahlungen möglichst hinauszuzögern suchte: Schuldner und Gläubiger
als Bürger eines Staates müßten auch die Kriegsschäden, die den Staat
betroffen haben, gemeinsam tragen. Der Grundbesitzer könne den Schutz
des Staates für sein Kaufkapital mit gleichem Rechte fordern wie der
Gläubiger für sein Leihkapitals. Diese Argumente machte sich auch Schön
in einem Brief vom 14. Januar 18153) zu eigen: Es sei zu schreiend, daß
der Krieg allein auf Kosten des Grundbesitzers geführt und dieser von Haus
und Hof getrieben werden solle, bloß damit der Gläubiger Kapital und
Zinsen richtig bekomme. Das summum ins dürfe nicht summa iniuria
werden; über dem Richter noch stehe der Staat, der einen völligen Umsturz
des Bodenkredits und des Grundeigentumes nicht ruhig geschehen lassen
könne.

Baczko*) wehrte sich gegen den Versuch, den Grundbesitz auf Kosten
seiner Gläubiger zu retablieren: Der Zusammenbruch des Grund-
besitzes sei weniger eine Folge des Krieges als der schwindel-
haften Steigerung der Güterpreise und des ungesunden
Güterhandels vor dem Kriege. Die meisten seien schon damals, wenn
nicht dein Namen, so doch der Tat nach bankrott gewesen. Baczko vertrat
damit eine Auffassung, die vielfach, auch in Regierungskreisen, Anhänger
fand. Als die ostpreußischen Adeligen einmal ihre Hilferufe zu laut ertönen
ließen, herrschte Schuckmanu sie an: „Die Mehrsten sind doch schon vor

y Was hat der Landwirt in Preußen zu thun, um auch unter den heutigen Um-
ständen zu bestehen und die Zinsen seiner Gläubiger zu berichtigen. Ein Wort zu seiner
Zeit zur dringenden Beherzigung sowohl der Capitalisten Preußens, vielleicht auch
seiner Staatswirthe und Financiers. Geschrieben im Oktobermonat 1813.

2)	Ganz ähnliche Gedanken vertrat für Schlesien Heinrich Graf v. d. Goltz:
Über das Verhältnis der Grundeigenthümcr zu den übrigen Staatsbürgern in Hinsicht
aus die in den Jahren von Johanni 1806 bis dahin getragenen Lasten. Breslau 1815.

3)	An die ostprenhische Generallandschaftsdirektion. Schlobitten IX. Bg. Alexander.
Ein paar Sätze des Briefes bei Bezzenberger S. 41.

4)	L. von Baczko, Über die unglücklichen Verhältnisse der Grundeigenthümer
und Geldeigenthümer in Ostpreußen. Veranlaßt durch die Schrift: Was hat der Land-
wirt in Preußen zu thun usw. Königsberg 1814.— Derselbe: Wodurch entstanden
Ostpreußens Leiden und was berechtigt uns, ihre Linderung zu hoffen? Durch die
sogenannte Prüfung seiner Ansichten von dem Herrn Justizrat und erste,: Landschafts-
syndikus C. L. Manitius veranlaßt. Königsberg 1814.
        <pb n="40" />
        ﻿26

1806 insolvent gewesen."^ Bereits im Jahre 1810 hatte eine königliche
Kabinettsordre den Grundbesitzern des Schaakenschen Kreises zu bedenken
gegeben, „daß der größte Teil der sie jetzt drückenden Übel entweder durch
unabweisbare Weltbegebenheiten oder durch übertriebenes Kontrahieren
von Schulden, ohne früher auf einen Tilgungsfonds Bedacht zu nehmen,
entstanden fei"2).

Tatsächlich hat der Krieg und die wirtschaftliche Krise, die ihm folgte,
in vielen Fällen die Liquidation ungesunder finanzieller Verhältnisse, die
ohnedies einmal kommen mußte, nur beschleunigt. Das Oberlandesgericht
Marienwerder, gewiß ein unparteiischer Zeuge, der den Stand und die
Herkunst der Schulden genau übersehen konnte, urteilte im Jahre 18233):
„Der größere Teil der Schulden, welche jetzt den Gutsbesitzer drücken, sind
in den Jahren 1798 bis 1806, mithin während der glücklichsten Zeiten für
den Landwirt in den Preußischen Provinzen, durch die Leichtigkeit, Kapi-
talien zu erhalten, angeschwollen." „Sehr viele Gutsbesitzer in den Preu-
ßischen Provinzen würden, wenn auch nicht die Kriegsjahre, die Erhöhung
der öffentlichen Lasten und Abgaben und die Veränderungen in den Land-
wirtschaften durch die Auseinandersetzung der gutsherrlichen und bäuer-
lichen Verhältnisse nachteilig eingewirkt hätten, doch in Verarmung geraten
sein, wenn nur die außerordentlich hohen Preise der ländlichen Erzeugnisse
(vor 1806) sich dem Gleichgewichte genähert hätten und die Leichtigkeit,
Kapitalien zu erhalten, vermindert wäre."

Bei der hohen Verschuldung des preußischen Grundbesitzes vor 1806
hat nach Baczkos Meinung die Landschaft eine verhängnisvolle Rolle
gespielt. Nicht nur habe sie die Gelegenheit zum Schuldenmacheu sehr er-
leichtert durch ihren verhältnismäßig geringen Zinssatz. Vor allem seien
durch ihre falschen Taxationsgrundsätze die Güterpreise vor 1806 in einer
ganz unbilligen Weise gesteigert worden, und sie habe zu dem jetzigen Zu-
sammenbruch auch dadurch beigetragen, daß sie nicht beizeiten eine plan-
mäßige Amortisation eingeführt habe. „Nicht der Krieg allein, sondern
der Zeitgeist und die Landschaft haben Preußens Unglück bewirkt." ft

Die von Baczko gegen das ostpreußische Kreditinstitut erhobenen Vor-

0 Baczko schickte Anfang 1812 an den Justizminister Kircheisen ein Gutachten
über die Lage der preußischen Grundeigentümer, in dem er seine oben skizzierten An-
schauungen entwickelte. Schuckmann, dem der Aufsatz durch Kircheisen übermittelt
wurde, urteilte, er enthalte sehr erhebliche Wahrheiten. Berlin, L. M. Landschafts-
sachen Ostpreußen Nr. 9.

0 Bujak, Das Commissorinm der Landesdeputierten der Provinz Preußen
und Lithauen in Berlin im Jahre 1811. (1889) S. 35.

3)	Gutachten v. 18. Juli 1823 bei Überreichung des Schuldentableaus an Borg-
stede. Danzig 91, 876.

0 Wodurch entstanden Ostpreußens Leiden . . . S. 54.
        <pb n="41" />
        ﻿27

würfe sind nicht unberechtigt. Bei der Gründung der ostpreußischen Land-
schaft im Jahre 1788 hatte man nicht daran gedacht, ein angemessenes
Amortisationssystem einzuführen. Dieses Versäumnis erschwerte die Lage
des Instituts in der Krisis nach 1806 ungemein, um so mehr, als es, weniger
vorsichtig als andere Landschaften, Güter nicht bis zu y2, sondern bis zu 2/3
ihres Werts beliehen hatte. Was die Taxierungen betrifft, so hatte man
vor 1806 aus Mangel an Erfahrungen die damaligen guten Erträge zur
Norm genommen1). Als dann infolge des Krieges manche Grundbesitzer
ihre Pfandbriefzinsen nicht mehr zahlen konnten und zum Zwangsverkauf
geschritten werden mußte, stellte sich in vielen Fällen heraus, daß die Taxen
für die neuen Verhältnisse viel zu hoch waren. Es wurden in der Sub-
hastation oft nidjt einmal 2/3 der Taxe erreicht, also die Grenze, bis zu der
bestimmungsgemäß Güter beliehen werden konnten. Trug das subhastierte
Gut Pfandbriefe bis zu dieser Höhe, dann erlitt die Landschaft einen er-
heblichen Kapitalsausfall.

Angesichts der großen Zahl von Gütern, die ihre Pfandbriefzinsen
nicht aufbringen konnten — sie betrug im Jahre 1810 über % aller bepfand-
brieften Güter —, sah sich die Generallandschastsdirektion frühzeitig zu
besonderen Maßnahmen veranlaßt. Nach dem Reglement sollten rück-
ständige Zinsen durch Sequestration, d. h. Zwangsverwaltung, des be-
treffenden Gutes eingetrieben werden. War diese ein Jahr hindurch fort-
gesetzt worden, ohne die Schuld einzubringen, dann wurde zur Verpachtung
und, falls diese nichtzustande kam, nach bestimmt vorgeschriebenenTerminen
zur Subhastation geschritten. Dieses umständliche Verfahren wurde im
Jahre 1810 abgekürzt. Als aber die Edikte von 1814 bis 1816 den Grund-
eigentümern einen Zahlungsaufschub zubilligten, sah sich die Landschaft in
ihrem Vorgehen gehemmt. Der Generallandtag von 1815 beantragte
deshalb, daß für jene 63 Güter, die er als rettungslos bezeichnete, wiederum
das beschleunigte Subhastationsverfahren Platz greifen dürfe. Das wurde
zugestanden, wenn auch mit der Einschränkung, daß die Wirkung der Reta-
blissementsgelder abgewartet werden solle. Gleichzeitig bekam die Land-
schaft das Recht, in der Subhastation, wenn nicht ein Gebot erfolge, welches
% der Taxe erfülle, Güter für diese 2/3 selbst zu erwerben, jedoch mit
der Maßgabe, daß sie sienichtlänger alssechs Jahre behielte2). BisEnde1823

y In Schons schwülstiger Sprache stellt sichDieser ^Eenhang^ da
den Calcul des Momentes (Pacht) zum Calcul des Jaw	' zurückkehren, denn

erhebt, der sündigt gegen die Weltordnung, un« man	Oldenburg-Beisleiden

dem Himmel kann man nicht Gewalt antuen. )

23. Januar 1823. Königsberg St. A. O. % \ ^r. i •	des General-

0 C. O. an Auerswald v. 8. Aug. 1816 (Antwort au dw ,Besch N
landtages von 1815). Geh. St. A. 74 I. IV- Ostpr. -&gt;cr. .
        <pb n="42" />
        ﻿28

waren acht Güter auf die Weise in den Besitz der Landschaft gelangt.
Aber der wirtschaftliche Ertrag war bei den administrierten Gütern
ebenso gering wie bei den seguestierten, über deren Verwahrlosung sehr
geklagt wurde. Die Einrichtung verfehlte überdies insofern ganz ihren
Zweck, als die von der Landschaft angenommenen Güter sich meist auch nach
sechs Jahren nicht preiswerter losschlagen ließen und damit der Kapitals-
aussall, den man umgehen wollte, doch nicht vermieden werden konnte*).

Es rächte sich nun, daß man die Landschaft bei Verteilung des Reta-
blissementsfonds nicht genügend berücksichtigt hatte. Jener Schulderlaß,
den die Kabinettsordre vom 13. Juni 1816 der ostpreußischen Landschaft
mit der Bestimmung gewährt hatte, daß die freiwerdende Summe zur
Deckung unvermeidlicher Zinsausfälle und zur Bildung eines Amortisations-
fonds dienen sollte, reichte bei weitem nicht aus. Die ständischen Deputierten
zeigten sich auch nicht bereit, aus dem Retablissementsfonds der Landschaft
einen Zuschuß zu geben?). Man verwandte die Gelder lieber für sich, als
für das Abstraktum „Kreditinstitut". Die Landschaft hat sich nun dadurch
schadlos zu halten versucht, daß sie, wie wir an dem Beispiel des Hauptmanns
von Fölkersamb sahen, auf die Retablissementsgelder ihrer Schuldner
Beschlag legte. Mit diesen verstohlenen Zuschüssen wurde aber natürlich
das Grundübel nicht geheilt.

Zu den Kapitalverlusten bei Zwangsverkäufen kam die wachsende
Summe der Rückstände an Zinsen. Die Zinsreste betrugen 1822 bei der
Westpreußischen Landschaft über eine halbe Million3), bei der Ostpreußischen
700000 Talers. Schließlich mußte sich der Staat doch dazu verstehen, den
Instituten Darlehen zu gewähren, um ihnen wenigstens die Zins-
zahlungen zu ermöglichen. Insgesamt sind 1818—23 der Ostprenßischen

') Besser bewährt hat sich die Maßregel späterhin, als die Güterpreise wieder
stiegen. Durch C. O. v. II. Febr. 1826 erhielt auch die westpreußische Landschaft
das Recht, „diejenigen adligen Güter, bei denen die Forderungen der Landschaft
mehr als */a der landschaftlichen Taxe betragen, für das Gebot von 2/3 der Taxe in der
notwendigen Subhastation sich zuschlagen zu lassen" (Danzig 161, 478). Doch muhte
sie die Güter schon binnen Jahresfrist wieder veräußern. Als aber die Generalland--
schastsdirektion 1830 bei den Beratungen über die Durchführung der Generalgarantie
erklärte, daß sie diese Maßregel vermeiden zu können hoffe, falls die Frist für den
Wiederverkauf verlängert werde (an Schön 28. Juni 1830. Danzig 161, 500), wurde
ihrem Wunsche willfahren. C. O. v. 27. März 1832 setzte für die westpreußische und für
die ostpreußifche Landschaft eine Frist von 30 Jahren fest.

3)	Das ständische Komitee an Bülow 26. Juli 1816. Sitzung der 44 Vertreter
der Kreise v. 29. Okt. 1816. Geh. St. A. 151 h XIV. Sect. 2 Nr. 5 I.

3)	Schön an das Staatsministerium 26. Februar 1823. Königsberg St. A. O.
P. V Kr. 10.

4)	v. Borgstede, I. B. v. 19. Nov. 1823.
        <pb n="43" />
        ﻿29

«&gt;

Landschaft Vorschüsse tm Wert von 329500 Talern gegeben worden, der
Westpreußischen 313000ft.

Als das Zahlungsnioratorinm für Ost- und Westprenßen in der Form,
in der es seit 1816 bestanden hatte, am 1. Januar 1822 ablief und nicht
mehr erneuert wurde, ist der Landschaft ein Spezialmoratorium
zugesichert worden, das sie bei pünktlicher Zahlung der laufenden Zinsen
gegen Kündigungen ihrer Pfandbriefe deckte. Es ist mehrfach erneuert
und erst Weihnachten 1832 aufgehoben worden. Dainit wurden die Schuld-
ner des ritterschaftlichen Kreditinstituts vor anderen Schuldnern stark bevor-
zugt. Das Oberlaudesgericht Insterburg meinte denn auch: „Was in Rück-
sicht der adeligen Güter billig scheint, muß es auch gegen die übrigen Grund-
besitzer sein", und trat deshalb trotz aller Bedenken dafür ein, daß das Mora-
torium allgemein aufrecht erhalten werde. Mit Recht macht es darauf auf-
merksam, daß es sonst einem Besitzer von Pfandbriefen widerfahren könne,
seiner eigenen Schulden wegen belangt zu werden, ohne zu ihrer Be-
gleichung seine Pfandbriefe einlösen zu können. Es blieb aber bei der neuen
Bestimnnlng ft.

Seit Anfang der zwanziger Jahre gewann der Gedanke mehr und mehr
Raum, daß der Staat den beiden Landschaften mit einer größeren Summe
Zu Hilfe kommen müsse. Das treibende Element bei dieser Propaganda
war in Ostpreußen das ständische Komitee und Alexander Dohna, in
Westpreußen Schön ft.

III.	Die Behandlung der Städte. Die Agrarkrisis der 20er
Jahre. Vorbereitung erneuter staatlicher Hilfen.

Wie die Landschaft sind auch zwei große Klassen der Bevölkerung bei
der Verteilung des Retablissemeutsfonds stiefmütterlich behandelt
worden: die Bauern und die Städter. Von den letzteren erhielten nach
langem Streite nur die ackerbautreibenden Bürger einen Anteil, '^o be-

0 C. O. v. 21. Mai 1818. Geh. St. A. 74 I. IV. Wcstpreußen Nr. 2. — C. O. v.
6. Juni 1822. Geh. St. A. 74 H. II. Preußen Nr. 5.

0 Das Oberlandesgericht Insterburg an den Justizminister 30. April 18-2.
Justizministerium I. Registraturverwaltung, Provinz Preußen Nr. 6 Vol. 1.
v °&gt;Jmmediatgesuche der ostpreußischen und der westpreußischen Generallandschasts-
dwektion und des ständischen Komitees v. Febr.-März 1822. - Berichte Schons v.
18. Jum 1823 u. 15.Mai 1824. Geh. St. A.89 0 XI b Preußen 1 Vol. II; v. 7. Febr.
1824 Rühl 3, 175. Die westpreußische Landschaft litt vor allem daran, daß aus der
Periode vor 1815 noch ein großer Posten unbeglichener Pfandbriefzinsen vorhanden
war; Schön trat deshalb dafür ein, daß der Staat für 600000 Tlr. alte Coupons

miffmtfo
        <pb n="44" />
        ﻿30

kamen z. B. in Liebstadt, das 1806/7 wie die ganze Gegend an der Passarge
besonders gelitten hatte, nur 16 Einwohner Netablissementsgelder. Die
Städter beklagten sich bitter über die Bevorzugung des Adels. Die Ver-
heerungen des Krieges lagen in den Städten weniger sichtbar zutage, aber
Handel und Wandel litten schwer unter der finanziellen Belastung, die der
Krieg gebracht hatte. Betrugen doch allein die Einquartierungskosten der
Stadt Elbing über 10% Millionen Taler! Wohl befahl eine Kabinettsordre
vom 23. Juni 1814, einzelnen bedürftigen Städten aus den Erträgnissen
der Kommunalakzise Beihilfen zu gewähren. Aber diese fielen gerade
in Ostpreußen geringer aus als anderwärts, da der größte Teil des Fonds
— 93000 Taler — zur Verzinsung der Königsberger Stadtobligationen
verwandt wurde, jener Kriegsschuld aus dem Jahre 1807, für die außer
Königsberg auch andere Städte der Provinz hatten bürgen müssen^).

Das Königsberger Kriegsschuldenwesen ist ein trauriges Kapitel
in der Geschichte des preußischen Retablissement. Im Jahre 1807 hatten
die Franzosen der Provinz Ostpreußen eine Kontribution von 8 Millionen
Franken, der Stadt Königsberg Naturallieferungen im Werte von 4 Milli-
onen Franken auferlegt. Königsberg mußte auch jene 8 Millionen vor-
schießen und bekam das Recht, zurDeckung dieser Summe sowohl wie zur Be-
zahlung der Lieferungen Obligationen auszugeben. Nach einem Edikt
vom 7. September 1811 sollten sämtliche Schulden der Provinz bis zu
näherer Bestimmung aus den Staatsschuldenfonds übernommen werden.
Die Zinszahlung stockte aber alsbald, und von allen Seiten liefen die Klagen
der Besitzer von Obligationen ein. Erst 1821 ist nach langen Beratungen
im Staatsministerium und im Staatsrat eine endgültige Entscheidung ge-
troffen worden: Der Staat übernahm die Schuld von 8 Millionen und die
Zinsreste der 4 Millionen. Diese 4 Millionen selbst aber und ihre künftige
Verzinsung sollte Königsberg tragen. Der Anteil des Staates betrug
2937643 Tlr., der unglücklichen Stadt blieben 1763439 Tlr. zur Last^).
Von 120000 Tlr., die sie jährlich zur Verzinsung und Tilgung aufzubringen
hatte, sollten 66000 Tlr. durch direkte Besteuerung erzielt werden. Als
die Stadtverordneten baten, sie von der Mitwirkung zu entbinden, wurden
ihr Vorsteher und der Verfasser der Eingabe mit strafrechtlicher Verfolgung
bedroht. Die Tilgung ging aber nur sehr langsam vonstatten. Noch im

*) Die Akten überLiebstadt finden fich Geh. St.A.151b XIV. Sectio2Nr.I1.
Liebstadt bekam aus dem Kommunalakzisefonds 1800 und 3000 Thlr.; außerdem
ivurden 1818 Abgabenrückstände im Wert von etwa 600 Tlr. niedergeschlagen. Der
Stadt Heilsberg wurde eine Beihilfe aus dem Kommunalakzisefonds zur Tilgung
ihrer Kriegsschulden abgeschlagen. I. B. Schuckmanns v. 23. Dez. 1822. Geh. St. A.
89 B VI 1. 8. Deutsch-Eylau bekam daraus 3000 Tlr. bei einer Kriegsschuldenlast
von säst 17000 Tlr. I. Kaufmann, Geschichte der Stadt Deutsch-Eylau 1905, S. 113.

2)	C. O. an Schuckmann, Lottum, Klewitz v. 11. Juli 1822. Geh. St. A. 77.457. 4,
        <pb n="45" />
        ﻿31

Jahre 1871 betrug die Schuld 1247000 Tlr. Erst 1901 konnte die letzte
Kriegsschuldobligation Königsbergs vernichtet Werdens.

Der Treue Königsbergs war der preußische Staat sicher. Danzig,
den alten Freistaat, galt es moralisch erst zu gewinnen. Man kam daher
den Wünschen der Stadt weit entgegen. Sie erhielt 1817 einen eigenen
Retablissementsfonds von 350000; kleinere Bewilligungen für besondere
Zwecke kamen hinzu^). Vor allem wurde Danzig hinsichtlich seiner Kriegs-
schulden anders behandelt als Königsberg. Die gesamte Kriegsschuld des
Freistaats wurde auf etwa 12 Millionen Taler berechnet, aber dem Börsen-
kurs entsprechend auf 33V3% herabgesetzt, mit der Maßgabe, daß der Kurs
in jedem Jahr um 1V3% erhöht werden solle. Zur Tilgung und Ver-
zinsung trugen der Staat jährlich 115000, die Stadt und die zum ehemaligen
Freistaat gehörigen Dorfschaften 30000 Tlr. bei. Damit hoffte man die
Schuld bis 1873 zu tilgen. Dies gelang aber schon 1860, 41 Jahre früher
öte bei der Königsberger Kriegsschuld. Schön, der an der Regelung der
Angelegenheit beteiligt war, wußte zu rühmen, daß Danzig in seinem Kriegs-
schuldenwesen besser gestellt sei als jede andere preußische Städte).

Die Regulierung der Kriegsschuld hatte Schön im Jahre 1821 als das
beste Mittel empfohlen, uni der Danziger Kaufmannschaft über die Handels-
krisis hinwegzuhelfen, die, latent schon seit dem Kriege vorhanden, damals
zu gefährlichem Ausbruch kam und alle größeren Häuser in den Bankrott
zu verwickeln drohte. Schön wies auf die schwere Beeinträchtigung des
auswärtigen Kredits der Stadt. „Meinung läßt sich nur durch Meinung
Ichlagen, und dieser Schlag kann durch Regulierung der Danziger Kriegs-
lchnld geschehen." Überdies forderte Schön bare Unterstützungen für die
bedrängten Kaufleute und unterstützte die Bitten, die sie in Berlin vor-
brachten. Daraufhin wurde von Hardenberg Rother nach Danzig geschickt,
^er gegen angemessene Sicherheiten Vorschüsse verteilte und zwischen den
edrohten Häusern und ihren Gläubigern einen Vergleich zustande brachte^).

0 Adolf Schaff. Die Königsberger Kriegsschuldobligationen 1901. — Geh.
öt. A. 89 B VI 2 und 77. 457. 4.

°) I. B. Bülows und Schuckmanns v. 28. August 1816. C. O. v. 16. April 1817.
Geh. St. A. 89 B IV 42. 8.

n ^ Max Foltz, Geschichte des Danziger Stadthaushalts 1912 (Quellen und Dar-
III nt* *Ur Schichte Westpreußens Bd. 8). S. 423—431. — Aus den Papieren
es f "ft ' ~	24* April 1824. Geh. St. A. 77, 449, 4. — Dem Staat gelang

bringen sr^' 0ro^e Posten von Danziger Obligationen aus Privathänden an sich zu
gesetzt if°n ^etl 12 Millionen waren Ende 1827 bereits 7 Millionen außer Zirkulation

Geb K?	8e0en 1/ 875 Millionen in bar. Rother an Lottum 21. Dez. 1827.

Gey. ist. A. 89 t). in 48.

®sltuio ins °4Kan Hardenberg 3. Dez. 1821. Verfügung Hardenbergs v. 17. Dez. 1821.

Ti' ' Paul Sirnson, Aus der Zeit von Th. v. Schöns westpreußischem
Oberprasidium. Preuß. Jahrbücher. Bd. 109 (1902) S. 70 s.
        <pb n="46" />
        ﻿32

Schön erkannte sofort den Zusammenhang zwischen dieser Handels-
krise und der Agrarkrisis, die zu Anfang der zwanziger Jahre einsetzte,—
der größten Not, die die Landwirtschaft im neunzehnten Jahrhundert be-
troffen hat. Er führte die Danziger Bankerotte auf das „Beharren im alten
Geleise" zurück: man hätte immer noch die alten hohen Einkaufspreise für
Getreide gezahlt zu einer Zeit, da das Verhältnis von Produktion und
Konsunltion sich zuungunsten der ersteren völlig verschoben habe. „Die
gewaltige Umwandlung der Europäischen Köpfe vom Fabrikensystem zum
Agrikulturalsysteni kam so wenig ins Oonto kinto, als sie bei verschiedenen
europäischen Gouvernements noch in Betracht kommt, und davon, daß,
wenn Völker Gedanken fassen, diese nrit ganz anderer Vehemenz durch-
geführt werden, als wenn Gouvernements sie eininipfen wollen (Friedrich
der Große das Fabrikensystem), davon war nicht die Rede." Ähnlich hätten
sich auch die Gutsbesitzer verrechnet, „welche jährlich mehr Getreide bauen
und doch bei ihren landschaftlichen Kreditsystemen ans Brotmangel zählen
und daher jährlich tiefer sinken"H. Schön sah in der Agrarkrisis ein „noth-
wendig in der Weltordnung liegendes Ereignis": denn die Produktion habe
sich dergestalt verbessert, daß „die Population, welche sonst der Produktion
vorangeht, nicht Schritt halten konnte und jetzt alle Länder Getreide übrig
haben"?).

Diese Theorie, gewissermaßen eine malthusianische mit umgekehrten
Vorzeichen, war damals gerade in Nordostdeutschland weit verbreitet?),
und wenn sie auch zu stark zugespitzt wurde, findet sie doch in den Tatsachen
einige Bestätigung. Infolge der Verbesserung der landwirtschaftlichen
Technik, die sich vor allem an den Namen Thaers knüpft, war die Getreide-
produktion in ungeahntem Maß gestiegen. Dazu kam, daß gerade in den
zwanziger Jahren mehrere reiche Ernten einander folgten. Dies Angebot
ließ die Getreidepreise, die schon seit 1817 anhaltend gefallen waren, noch
tiefer sinken, und die Rückwirkung auf den Bodenwert blieb nicht aus^). Der

*) Schön an Hardenberg 3. Dez. 1821.

2)	Schön an Hardenberg 24. März 1822. Aus den Papieren 1, 203ff.

3)	So berichtet William Jakob, der im Jahre 1825 im Auftrag der englischen
Regierung die östlichen Provinzen der preußischen Monarchie, das Königreich Polen
und Galizien bereiste, um über den Kornbau in diesen Ländern Erkundigungen ein-
zuziehen. Alle Welt huldige hier dem Wahne, daß Überfluß vorhanden sei; er habe
viele Kornspeicher leer gesehen, „doch überall versicherte man mir, daß weiterhin
Überfluß zu treffen sei". (William Jakob, Tracts lelating to the vorn trade and corn
laws, London 1828. p. 109.)

4)	In Danzig betrug der Durchschnittspreis des Weizens 1816-20: 181 Tlr.,
1821—25: 87 Tlr. — Grundlegend ist die Arbeit von Arnold Ucke, Die Agrarkrisis
in Preußen während der zwanziger Jahre dieses Jahrhunderts. Halle 1888; sie deckt
aber noch nicht alle wesentlichen Zusammenhänge auf.
        <pb n="47" />
        ﻿33

Landwirt „erstickte" in seinem Korn, um so mehr, als die Ausfuhr unter-
bunden war. Gerade die Provinz Preußen hatte darunter zu leiden, daß
ihr auch nach dem Kriege der altgewohnte englische Markt verschlossen
blieb, da die Kornbill von 1815 den Getreideimport verhinderte. Ihres
wichtigsten Absatzgebietes beraubt, war siezudenO auf dem inneren
Markt — anders als unter Friedrich Wilhelni I. und Friedrich dem Großen
— vor der ausländischen Konkurrenz nicht gesichert, da russisches und
polnisches Getreide und Vieh eingeführt werden konnte. Es ist damals
im Interesse der preußischen Landwirtschaft mehrmals der Antrag
gestellt worden, gegen Rußland ein Einfuhrverbot zu erlassen. Die Re-
gierung konnte sich aber zu einer so radikalen Änderung der allgemeinen
Wirtschaftspolitik nicht entschließen'). Nur 1823—25 sind die Getreide-
und Viehzölle erhöht worden, um Rußland gegenüber die Waffe der
Retorsion zur Geltung zu bringen; denn Rußland seinerseits hatte sich nicht
gescheut, dem bestehenden Vertrage zum Trotz eine Grenzsperre zu erlassen,
die dem preußischen Handel schwere Wunden schlug.

In einer so ganz auf Landwirtschaft und Getreideexport angewiesenen
Provinz mußte die Agrarkrisis besonders verhängnisvoll wirken. Zu An-
fang der zwanziger Jahre häuften sich die Klagen und Hilferufe, die seit dem
Kriege aus Ostpreußen nach Berlin drangen. Anlaß dazu gaben auch die
neuen Steuergesetze, denen sich anzupassen der notleidenden Provinz be-
sonders schwer fiel; namentlich die Branntweinsteuer war den Guts-
besitzern ein Dorn im Auge, da die Brennerei zumeist noch die sicherste
Einnahme abwarf. Ein ausländischer Beobachter meinte freilich Ursache
Zu der Annahme zu haben, daß sie sogar Vorteile aus der Steuer zu ziehen
verständen, indem sie die gesetzliche Abgabe von einem hochgesteigerten
Stärkegrade bezahlten, aber den Branntwein an ihre Abnehmer in viel
geringerem Grade geistiger Stärke auslieferten?).

Der verzweifelten Lage suchte man durch verzweifelte Reformpläne
ZU begegnen.

Zu Beginn des Jahres 1823 tagte iü Königsberg der Ostpreußische
Geuerallandtag, auf dem höchst abenteuerliche Vorschläge zur Ver-
handlung kamen. Charakteristisch sind namentlich zwei Anträge des bran-
denburgischen Kreises. Auf die Initiative des Grafen Eulenburg hin schlug
er vor, die rettungslosen Güter in der Klassenlotterie auszuspielen und es
dadurch möglich zu machen, daß das Kreditsystem seine Forderungen voll

‘) Vorschläge Wloemers v. 2. April 18 und Borgstedes v. 23. Juli 1823. Geh.

,	89 0. XXI Preußen gen. 2 I. Abgelehnt in einer Sitzung des Staats-

mmlsteriums v. 8. Okt.. Geh/St. A. 77. 215. 31. I.

) William Jakobs erster ..Bericht an den Brittischen Geheimenrat". Aachen
und Leipzig 1826, S. 65.

Schriften des Instituts für ostdeutsche Wirtschaft. Heft t.	3
        <pb n="48" />
        ﻿i

- 34 —

ausgezahlt erhalte. Die Generallandschaftsdirektion machte sich diesen Plan
zu eigen, und der Generallandtag erhob ihn zum Beschluß. Nur an der Ab-
neigung der Regierung, die auch Schön teilte, ist er gescheitert^). Dagegen
sand ein zweiter revolutionärer Antrag des brandenburger Kreises, der
die Herabsetzung des Zinsfußes und die Aufhebung der Generalgarantie
verlangte, nicht die Billigung des Landtages. In Ostpreußen munkelte
man, Schön habe sich für diesen Plan ausgesprochen, und berief sich dabei
auf seinen Brief vom 14. Januar 1815, in dem er die Sache der bedrängten
Gutsbesitzer gegenüber ihren Gläubigern verteidigt hatte * 2). Alexander
Dohna tat den Vorschlag mit den stolzen Worten ab: „Worauf allein Credit
nur beruhen kann, ist keinem Zweifel unterworfen: die heiligste Aufrecht-
erhaltung von einmal gegebenem Wort und Zusage, wäre es auch um den
Preis einer edlen Selbstaufopferung, gehört bekanntlich zu den ersten Grund-
bedingungen, unter welchen Credit allein möglich wird"2). Daß aber für
solche Pläne vielfach Propaganda getrieben wurde, zeigt, in welch hoffnungs-
loser Lage die Landschaft sich befand.

Der Generallandtag entsandte drei Vertreter nach Berlin, die über
den Notstand der Provinz berichten und bestimmte Vorschläge niachen
sollten*). Sie baten dort um Bewilligung eines zinsenfreien Vorschusses von
3300000 Talern. Davon sollten 1300000 Tlr. der Landschaft, der Rest
den noch rettungsfähigen adligen und köllmischen Besitzern zukommen. Die
Regierung beschloß, bevor weitere Entscheidungen getroffen wurden, den
Zustand der Provinz durch den Geheimen Oberfinanzrat von Borgstede
untersuchen zu lassen2). Borgstede entledigte sichdiesesAuftrags imSommer

0 Verhandlung der Stände des Brandenburgischen Kreises zu Zinten 16. Nov.
1822. Königsberg L. A. XVI, 78. — Bericht der Generallandschaftsdirektion an den
Generallandtag. Ebenda 79. — Schön 17. März 1823 an einen Unbekannten. Han-
nover Nr. 23. — Der Gedanke, Güter im Wege der Lotterie loszuschlagen, hat in der
Provinz so viel Zustimmung gefunden, daß in der Folge viele Privatpersonen um die
Erlaubnis zu diesem Vertriebe einkamen. Vgl. das Gesuch der Frau von Schenkendorf
auf Leukonischken bei Jenny Kopp, Beiträge zur Chronik des ostpreußischen Grund-
besitzes, I. Teil: Regierungsbezirk Gumbinnen und Kreis Memel. 1913. S. 150. —
Als der Vorschlag auf dem tvestpreußischen Generallandtag von 1832 erneuert wurde,
bemerkte Schön, solche Gesuche seien „von des Königs Majestät fast regelmäßig aus
dem Grunde zurückgewiesen worden, weil es sich mit der Stellung der Besitzer größerer
Güter im Staate nicht vertrüge, das Grundeigentum zum Gegenstand des Spiels zu
machen." Danzig 264, 155 und 230.

2)	Briefe Schöns und Dohnas in dieser Angelegenheit. Aus den Papieren 6,481 f.

3)	Königsberg L. A. XVI, 79.

4)	Vorstellung der Deputierten v. 6. Febr. 1823. Geh. St. A. 89 0 XXI
Preußen Gen. 2 vol. I fol. 48.

5)	Jmmediatbericht v. 19, Nov. 1823. Das Original, das nach einer Notiz in
den Akten zur Registratur des Finanzministeriums gekommen ist, war trotz eifrigen
Euchens nicht aufzufinden. Ich benutze einen auf Schuckmanns Anordnung herge--
        <pb n="49" />
        ﻿35

des Jahres 1823. Sein Bericht gibt uns interessante Daten über die Lage
der Provinz: Den Kriegsleistungen und Verlusten, die Borgstede auf
100 Millionen annimmt, stehen Entschädigungen im Nominalbeträge von
etwa 22 Millionen gegenüber, die aber bei dem schlechten Kursstand der
russischen Bons und der Lieferungsscheine in Wirklichkeit einen viel ge-
ringeren Wert haben. Für 1822 beträgt der Ausfall an Steuern und
Gefällen in der Provinz gegen das Solleinkommen fast 1300000 Taler.
Die Hypothekenschulden sind seit 1809 um 5,7 Millionen gewachsen. 561
Güter sind bepsandbrieft; die Zinsen, die von ihnen zu zahlen sind, betragen
mehr als die Hälfte ihres bei der Taxe angenommenen Reingewinnes, und
vielfach erhöhen noch Privatschulden diesen Prozentsatz. Von jenen 651
Gütern wurden 94 meist seit 1816 zur Subhastation gebracht, wobei die
Landschaft an 57 Gütern fast eine halbe Million einbüßte. 103 stehen in
Sequestration. Die rückständigen Landschastszinsen betragen 714000 Taler.
Die Pfandbriefe, die 1813 ihren kiefsten Stand hatten (43 %) waren 1819
auf 92% gestiegen, sind aber 1822 wieder auf 79%% gesunken.

Diese Zahlen reden eine deutliche Sprache: Die Lage des ostpreußischen
Grundbesitzes hat sich seit 1816 um nichts gebessert. Die starke Verschuldung
ist in keiner Weise gemindert. Die Retablissementsgelder scheinen spurlos
verschwunden und haben sich nicht fruchtbar anlegen lassen. Soviel war
aus dieser Erfahrung zu lernen: bloße Geldunterstützungen, wenn sie nicht
in großem Umfang geboten werden konnten, führten nicht zum Ziel. Da
die Mittel des Staats' beschränkt waren, mußten also ergänzende Maß-
nahmen getroffen werden.

Die Notwendigkeit einer umfassenden Hilfstätigkeit von seiten des
Staates begründete Borgstede bezeichnenderweise damit, daß bei weiterem
Fallen der Pfandbriefe die Generalgarantie aller preußischen Güter, also
auch der staatlichen Domänen, in Anspruch genommen werden müßte. Mit
den Reformvorschlägen der Deputierten des Generallandtags war Borg-
stede zumeistnicht einverstanden. Die Anleihe von über drei Millionen erschien
ihm weder zweckmäßig noch rentabel. Er befürwortete, daß der Staat zehn
Jahre lang dieZinsen der Pfandbriefe zahlen solle, und daß die von den Schuld-
nern einzutreibenden Zinsen als Unterstützungen denjenigen Gutsbesitzern
zugewandt würden, die bei der Regulierung Bauernland angenommen
hätten. Außerdem wollte er aufs neue ein Zahlungsmoratorium einführen.

Borgstedes Bericht wurde der Gegenstand längerer Erörterungen,
schickte auch Schön am 19. März 1824 an Rother, mit dem er kurz vorher
auf der Marienburg zusammengetroffen war, ein Gutachtens, das mit

stellten Auszug. Geh. St. A. 89 6 XXI. Preußen Gen. 2 vol. I. Hier steht auch
Borgstedes Vorbericht v. 23. Juli 1823.

0 S. Beilage Nr. II.

3*
        <pb n="50" />
        ﻿36

Borgstedes Plänen scharf ins Gericht ging. Er brächte das Geld aus
der Staatskasse nur in die Hand der Gläubiger. Die Zahlenunterlagen
seien ganz ungenügend; infolgedessen könne kein fester Plan aufgestellt
werden. Das Moratorium sei zu verwerfen, weil es den Kredit nur noch
weiter untergrabe. Schön knüpfte an diese Kritik seinerseits Vorschläge.
Sie sind durch Rother in Berlin den maßgebenden Instanzen vorgelegt
worden. Ostpreußen war Schöns Heimatprovinz, und er hatte lauge Jahre
das Gumbinner Regierungspräsidium verwaltet. Er selbst betrieb schon
seit Jahren die Verbindung von Ostpreußen und WestpreußenH. Das
Gesetz über die Provinzialstände sah für beide Provinzen bloß einen Landtag
vor, und Schön wurde zum königlichen Kommissar ernannt. Auerswald,
der sich zurückgesetzt fühlte, nahm seinen Abschied. Durch Kabinettsordre
vom 21. April 1824 wurde Schön an die Spitze der vereinigten
Provinzen Ost- und Westpreußen gestellt. Die Notwendigkeit durch-
greifender Hilfsmaßregeln für die ostpreußischen Grundbesitzer ist recht
eigentlich die Ursache dieser Vereinigung gewesen.

Schön an Hardenberg 9. Nov. 1821. Geh. St. A. 74 8 I Gen. 23. Aus diesem
Bericht geht hervor, daß Schön schon 1817 und in einem Bericht v. 20. Febr. 1820 die
Vereinigung der beiden Oberpräsidien angeregt hat.
        <pb n="51" />
        ﻿Zweites Kapitel.

Der von Schön verwaltete Kan-eounterstütznngs-
foirds 1824—1835.

I.	Theodor von Schön und sein Programm in Ostpreußen.

Schön tras in Ostpreußen verfahrene Verhältnisse an, die, von langer
Hand vorbereitet, sich durch den Krieg und die andauernde Ungunst der
wirtschaftlichen Lage unerträglich gestaltet hatten. Hier war ein eiserner
Besen nötig, und Schön war ganz der Mann dazu, ihn zu handhaben.
Sein Vorgehen muß in gleicher Weise aus dem Zustand des Landes wie
aus seinem eigenen Wesen begriffen werden.

Das Prozeßverfahren über Schöns Aussagen und seine Persönlichkeit,
das im Widerspiel von Anklage und Verteidigung schon manche Instanzen
durchlaufen hat, wird so bald nicht abgeschlossen sein. Haben er selbst und
seine Anhänger ihn auf ein zu hohes Postament gestellt und damit der
Kritik preisgegeben, so ist auch gar manches zu Unrecht verkleinernde Wort
gefallen. Seine vielfach herausfordernde Natur bereitet einem vorurteils-
losen Verständnis besondere Schwierigkeiten.

Friedrich Wilhelm III. charakterisierte Theodor von Schön mit den
Worten: „Exaltiert, Poet, aber doch ein ehrlicher Mensch"*). Das Poeten-
tum scheint ein Streitpunkt zwischen dem Herrscher und seinem Ober-
präsidenten gewesen zu sein. Wenigstens berichtet Schön seinerseits vom
^önig: „Friedrich Wilhelm III. sagte mit einem gewissen Stolze von sich,
er sei ein Prosaiker. Ja! noch mehr: Jede nur durchblickende Idee, Jede
Regung der Phantasie oder des Geistes suchte er bei sich zu unterdrücken^)."
„Poet" war für den nüchternen König jeder, der mit idealen Forderungen
an das politische Leben herantrat, und auch Gneisenaus hochfliegeude Ent-

’) Herre S. 316.

2)	Allgemeine Aufsätze Schöns. Hannover Nr. 62.
        <pb n="52" />
        ﻿38

würfe hat er mit dem spöttischen Zeugnis „Poesie" bedacht. In dieser
Bedeutung mag das Wort auch für Schön gelten; denn ein ideales Denken
über Staat und Staatsregierung war allerdings dem Manne eigen, den
Ranke den, wenn auch nicht wissenschaftlich, so doch praktisch vielleicht be-
deutendsten Schüler Kants genannt hat. Das Bündnis zwischen preußischem
Staat und deutschem Geistesleben, wie es dem Zeitalter der Erhebung seine
innere Größe gibt, kommt in Schöns Individualität zu besonderem Aus-
druck; das verleiht ihm eine repräsentative Bedeutung, die dadurch nicht
gemindert wird, daß wir uns vielfach an den Ecken und Kanten seiner Natur
stoßen. Es ist ja nicht der Erkenntnistrieb, der seine Beziehung zur Philo-
sophie vermittelt, und um den Umkreis und die Tiefe ihrer theoretischen
Probleme zu erschöpfen, gingen ihm wohl die eindringende Verstandes-
schärfe und die kritische Besinnung ab. Aber von den sittlichen Kräften des
deutschen Idealismus hat er wirksame Antriebe empfangen und ihre Haupt-
gedanken sich anzupassen gewußt. Die Idee der Würde und Freiheit des
Menschen ist unzweifelhaft von Einfluß gewesen bei der Abfassung des
Entwurfs zu dem Edikt, das die Erbuntertänigkeit aufhob. Und hinter dem
Satze „Du mußt, was Du sollst", den Schön, bisweilen nicht ohne Pose,
als seinen Wahlspruch verkündet und als Ansporn zu ungewöhnliche» Lei-
stungen verwertet hat, steht die hohe Auffassung der Pflicht, die der neu-
deutschen Sittenlehre den Stempel aufdrückt. Dem Einfluß Fichtes, der auf
die preußischen Reformer noch unmittelbarer als Kant int Sinne dieser
Lehre gewirkt hat, ist Schön, der seit seiner Studienzeit dem Philosophen in
Freundschaft verbunden war, besonders zugänglich gewesen. Der Verkehr
rnit Fichte, so hat er später bekannt, habe in ihm die Neigung geweckt, „bei
jeder Sache den höheren Gesichtspunkt zu finden und zu halten." Das
gerade hob ihn weit über die Routiniers hinaus. Was er tat, stand im Zu-
sammenhang einer einheitlichen, tief begründeten Staatsauffassung.

Die Suche nach der „reinen Idee", die alles Handeln leiten sollte,
konnte freilich auch zu unpraktischen, blutleeren Abstraktionen führen und
das „Halten der Gedanken" in starre Konsequenzmacherei ausarten.
Vielleicht faßt man den fruchtbarsten Kern und doch auch zugleich die
größte Gefahr dieser Natur, wenn man ihre pädagogische Richtung betont.
Als Volkserzieher, der in den sittlichen Kräften der Masse den Hebel des
Fortschritts erblickt und überall nach den moralischen Wirkungen seiner
Maßregeln fragt, hat Schön wohl sein Bestes geleistet. Wie er dem Schul-
wesen besondere Fürsorge angedeihen ließ, war es seiner Überzeugung nach
auch Aufgabe der Gesetzgebung, „daß im Volk sich ein Charakter bilde", daß
es sittlich und damit auch wirtschaftlich tüchtig werde. Dieser lebendige
Sinn für seelische Werte ist aber verquickt mit schulmeisterlichen Zügen:
absprechender Tadelsucht und einer Überschätzung allgemeiner Grundsätze
        <pb n="53" />
        ﻿BO

der Staats- und Wirtschaftslehre, die den Dingen leicht Gewalt antut.
Schön ist eine durchaus dogmatische Natur; Boyen sagte wohl im Scherz
von ihm, er hätte Papst werden sollen.

Nach der Art solcher Eisenköpfe konnte er bestimmte Lehren in stereo-
typen Formeln immer aufs neue predigen und sich auf Anschauungen ver-
steifen, die der Wirklichkeit nicht entsprachen. Auch ein liebevoller Beurteiler
wie Magnus von Brünneck beklagte noch an dem alten Schön „die fort-
gesetzten Täuschungen, die wunderlichen Konjekturen, die er sich macht x).
Aber da das Bewußtsein dieser Täuschungen vollkommen fehlt, bleibt das
Urteil Treitschkes, Schön sei „ganz gegen die Art seines edelen Stammes
unwahrhaftig" gewesen, an der Oberfläche^). Wohl rückte er die eigene
Person viel zu sehr in den Vordergrund, um schlicht und echt zu wirken,
er vereinte oft die Verblendung des Leidenschaftlichen und des Doktrinärs,
er war „exaltiert, — aber doch ein ehrlicher Mensch". Wo es um Über-
zeugungen ging, war er unbestechlich. Als Friedrich Wilhelm III. mit dem
Plan umging, eine französische Gräfin katholischen Glaubens zu heiraten,
hat er insgeheim nur jene beiden „Poeten" Gneisenan und Schön um ihren
Rat befragen lassen, weil er der Zuverlässigkeit ihres Urteils vertraute. —

Theodor von Schön ist oft als ein Vertreter manchesterlicher An-
schauungen bezeichnet worden* * 3 * 5). Tatsächlich hat er Äußerungen getan,
die der Theorie des laissez faire, laissez aller sehr nahe kommen: „Man
reduziere die Tätigkeit der höchsten Gewalt ■— so heißt der Staat in Schöns
Terminologie — auf ihren Standpunkt und Alles ist gemacht. Dieser
Standpunkt muß mehr negativ als positiv sein, gehen lassen und bloß veto
einlegen«)." Gerade rücksichtlich des Grundeigentums hat Schön 1807
den Standpunkt vertreten, daß es dem Staate gleichgültig sein müsse, ob
A. oder B etwas besitze^). Mit ungefähr den gleichen Worten hatte er bei
seinem Lehrer Kraus die Smithsche Theorie vom freien Spiel der Kräfte
kennen gelernt. Aber bei Schön gewinnt der freihändlerische Gedanke doch
eine ausgesprochen deutsche Färbung. Er wird von ihm vertreten, nicht

0 Herre S. 377.

0 Treitschke I, 278.

3)	Über den Ausgangspunkt der wirtschaftspolitischen Anschauungen Schöns
orientiert jetzt am besten Hasse.

l)	Schön an Dohna 27. Juli 1818. Aus den Papieren VI, 428. Vgl. die Denk-
schrift Schöns v. 13. Juli 1817 (Aus den Papieren IV, 403): „Das Ministerium suche
die Hindernisse sder Produktion! zu entfernen, aber es hüte sich, diefe negative Tätigkeit
in ein gewaltsames Eingreifen in bestehende Rechtsverhältnisse ausarten zu lassen.
„Nicht zu viel regieren ist eine goldene Regel für die Staatsverwaltung; nur die sich
erzeugenden Auswüchse des einseitigen Willens so viel als möglich verhüten oder
ableiten, darin besteht die Kunst der Verwaltung."

5) Lehmann II, 292.
        <pb n="54" />
        ﻿40

etwa bloß aus Achtung vor den unveräußerlichen Rechten des Individuums
oder in der sanguinischen Hoffnung Adam Smiths, daß die freie Konkurrenz
egoistischer Interessen zu einer natürlichen Harmonie führe, — sondern
unter starker Betonung der erzieherischen Absicht: Der Staat soll im Er-
werbsleben die Hände aus dem Spiel lassen, damit die Menschen das „Selbst-
denken und Selbsthandeln" nicht verlernen*). Nur wenn der einzelne ganz
aus die eigene Kraft gestellt ist, nicht durch irgendwelche Standesrechte
oder durch staatlichen Schutz vor den Folgen seiner Handlungen gedeckt wirb,
wird er das Höchste leisten. Wir glauben den Fichteschen Begriff der Selbst-
tätigkeit, des pflichtbewußten, durch die Überwindung von Hindernissen
nur gestählten Willens in Schöns wirtschaftlichem Liberalismus zu erkennen,
und auch seiner Beschäftigung mit der Erziehungslehre Pestalozzis müssen
wir gedenken.

Der Staat Friedrichs des Großen mit seiner Neigung, die bestehenden
Besitzverhältnisse zu erhalten, ließ nach Schöns Meinung die Energie des
einzelnen nicht zur Entfaltung kommen. Schön war ebenso ein Gegner
der Fideikommisse wie des Bauernschutzes. Er hat sich scharf gegen die
Gründung einer „Adelskette" zur Vertretung der Adelsinteressen ausge-
sprochen, weil „der Adel, wenn er durch eine Kette gehalten werden soll,
nicht des Daseins wert" sei. Ganz verkehrt schien es ihm, wenn der Staat
künstlich Existenzen aufrecht erhielt, die auf so schwachen Füßen standen,
daß produktive Arbeit nicht mehr von ihnen erwartet werden konnte. Ihnen
gegenüber, mochten es einzelne oder ganze Volksklassen sein, stieg in Schön
sehr leicht die Stimmung aus: was fällt, das soll man stoßen.

In dieser Überzeugung wurde er bestärkt durch den optimistischen
Glauben, daß die Stelle, die ein wirtschaftlich Schwacher verliere, alsbald
von einem Starken ausgefüllt sein werde, daß jener nur entfernt werden
müsse, um diesem Platz zu machen. Diese Meinung verleitete ihn dazu, in
einen: gründlichen Kehraus den besten Anfang der sozialen Reformen zu
sehen, die ihm vorschwebten. Schön hatte ein deutlich ausgeprägtes
Gesellschaftsideal, das offensichtlich durch Eindrücke, die er in England
empfangen hatte, bestimmt ist: ein Adel, der sich nicht kastenartig ab-
schließt, sondern in enger Verbindung bleibt mit dem Mittelstand,
darunter ein kräftiger Bauernstand, während kleine Bauern nach
Schöns Meinung „vom Übel" sind und das Schicksal des ländlichen
Proletariats ihn wenig bekümmert. Ganz ein Kind des ungeschichtlich-
naturrechtlichen Jahrhunderts der Aufklärung, das Verfassungen „machen"
zu können glaubte, ist nun Schön nicht frei von dem Wahne, daß sich der

x) Aus den Papieren III, 106: „Der unbedingte Glaube an die Weisheit und
Güte des Gouvernements, wie er unter Friedrich II. stattfand und wie er bei rohen
Völkern gut ist, vernichtet in unserem Volk alles Sclbstdenken und Selbsthandeln."
        <pb n="55" />
        ﻿41

oon ihm als Ideal erträumte soziale Zustand aus dem Nichts schassen ließe,
wenn nur zunächst einmal mit dem bestehenden, mangelhaften Zustand
aufgeräumt und jedes kranke und schwache Element ausgeschieden sei. So
entsteht Schöns Neigung, „tabula rasa zu machen"'), die man bisher vor
allem an seiner Bauernpolitik in den Jahren 1807—8 beobachtet hat, die
aber auch später wirksam ist. —

Auf solchen geistigen Voraussetzungen beruht Schöns Tätigkeit bei den:
Retablissement seiner Heimatprovinz. „Daß die Nation sich selbst zu helfen
suche, so viel sie kann", von diesem Grundsatz ging er aus»). Er war durch-
drungen von Fichtes Mahnung, daß „kein Mensch und kein Gott und keines
&gt;m Gebiete der Möglichkeit liegende Ereignis uns helfen kann, sondern daß
allein wir selber uns helfen müssen, falls uns geholfen werden soll»)."
Der Gedanke an die alles überwindende Kraft des Willens gab seinem
Handeln die Richtschnur. Als im Jahre 1811 Schön in seinem Gum-
binner Regierungsbezirke Anzeichen der Mutlosigkeit wahrnahm, ließ er
an die Spitze des Amtsblattes den Götheschen Satz stellen: Wenn es
brennt, so lösche, hats gebrannt, baue wieder auf. „Alles materielle
Unglück war ihm eigentlich Bagatell, das durch einige Kraftanstrengung
bald wieder ersetzt wird", so wird von ihm berichtet. Wie Schön in diesem
Geiste Persönlich zu wirken und ihn anderen einzuflößen verstand, das wird
uns anschaulich vergegenwärtigt, wenn wir einen Hilfesuchenden erzählen
hören: „Er hat mir jede Staatsunterstützung rund abgeschlagen, ich möchte
mir selbst helfen, aber ich glaube, ich werde es, denn ich gehe von ihm
weg, nicht, als wenn mir Haus und Hof abgebrannt ist, nein, als wenn
ich mir nur am Licht ein paar Haare versengt hättet" So ging eine Kraft
von ihm aus, ohne die Schön nie jene beherrschende Stellung in der
Provinz gewonnen hätte, die er lange Jahre innehatte.

Die Weisheit der Verwaltung in einem vom Unglück heimgesuchten
Lande ist nach Schöns Meinung wesentlich darin beschlossen, daß sie durch
kluge Mittel die Selbsthilfe der Bewohner befördert: Der Staat soll den
Geschädigten die Mittel an die Hand geben, die es ihnen ermöglichen, sich
wieder emporzuarbeiten; er soll ihnen nicht diese Arbeit selbst abnehmen.
Wo Not und Mangel herrscht, hat er die Aufgabe, den Notleidenden Ge-

&gt;) So zuerst Ernst v. Meier (Die Reform der Berwaltungsorganifationunter
Stein und Hardenberg, 2. Ausl. S. 139), übernommen auch von en t
Schöns, Franz Rühl (Nord und Süd 54, 1890, S. 190fs&gt;).

2)	An Grüner 29. Januar 1812. Rühl I, 160.

°) Sämtl. Werke VII, 268.	m . »m^wib

U Nach Erzählungen von Schöns Schwiegerfohn, von Brünneck-Be 1
M. Baumann, Theodor v. Schön. Seine Geschichtsschreibung un
Würdigkeit 1910, S. 184.
        <pb n="56" />
        ﻿42

legenheit zum Erwerb zu schaffen. Den Landwirten muß die Möglichkeit
eröffnet werden, durch neue Betriebszweige ihre Wirtschaft wieder zu
beleben. Bare Unterstützungen können nur als Borschüsse gewährt werden,
weil sie sich in der Hand des Unterstützten als produktive Anlagen erweisen
sollen. Mit voller Klarheit durchschaute Schön die Trivialität des Satzes,
daß es beim Retablissement einer Provinz nur ans möglichst hohe Geld-
bewilligungen ankomme. „Geldgabe hilft niemals dem Ganzen. Der Ge-
danke muß das Geld nachschleppen^)."

Neue Kräfte wecken: das war jetzt wie einst 1807 Schöns Ziel. Er
griff den Gedanken wieder auf, der bei dem Hilfswerk von 1816 vernach-
lässigt worden war: daß alle „Almosen" an die einzelnen nichts halfen, wenn
nicht der Kredit der ganzen Provinz gehoben wurde. Daß niemand mehr
dem Grundbesitz Geld zu leihen wagte, hierin sah er die eigentliche „Gift-
quelle". Sie „muß versiegen oder mit Felsenstücken so verrammelt werden,
daß kein Tropfen von ihr zutage kommen kann ft."

Es war eine Ironie des Schicksals, daß Schön in Ostpreußen vor die
Aufgabe gestellt wurde, der Landschaft aufzuhelfen. Denn im Grunde
zählte er dies Institut zu jenen verrotteten Existenzen, die nur durch die
Garantie des Staats über Wasser gehalten wurden. „Ohne sie wäre diese
Verbindung von Schuldnern längst zugrunde gegangen." 1811 hatte er
den „Tod des Patienten" nicht allein für unabwendbar, sondern für ratsam
erklärt. Das „widernatürliche Geschöpf" wollte er in einer Weise beseitigen,
die weder Gläubiger noch Schuldner schonte. In dem Streit zwischen
Gründ- und Geldeigentümern fällte er das Urteil, daß beide Teile „ihre
Strafe verdienten". Schon damals erklärte er es für nötig, daß Güter, von
denen die Zinsen nicht beizutreiben seien, für jeden Preis verkauft
würden. „Diese Zeiten haben das mit der Revolution gemeinsam, daß sie
Veränderungen des Grundeigentums hervorbringen. Dies kann keine
menschliche Macht hemmen. Der Staatsmann, der das Individuum retten
will, ruiniert die Masse, und auf die letztere kommt es doch allein anft."

Schöns Ansicht, daß die Landschaften überlebt seien, hat sich im Grunde
nie geändert). Hinsichtlich der Veränderungen des Grundeigentums

0 An Dohna 5. März 1822. Aus den Papieren VI, 462,

2)	Schön an v. Oldenburg-Beisleiden 23. Jan. 1823. Königsberg St. A. O. P.
V Nr. 15.

3)	Schöns Denkschrift v. 5. Mai 1811. Altpreußische Monatsschrift Bd. 13
S. 652—56.

*) An Dohna 5. März 1822. „Wir haben eine andere gewerbliche Zeit als die
war, in der die landschaftlichen Kredit-Systeme lebten. Die Fiktionen, welche allen
Landschafts-Taxen zum Grunde liegen, stehen in ihrer Blöße da. Wollen wir für unsere
        <pb n="57" />
        ﻿43

aber Hai er sich später zu konservativeren Ansichten bekannt. Er hat
es schon 1815, wie wir hörten, als eine Ungerechtigkeit bezeichnet, daß der
Gutsbesitzer, der infolge des Krieges in Not geraten sei, von Haus und
Hof getrieben werde, um dem Kapitalisten zu seinem Gelde zu verhelfen.
Damals hielt er den „sogenannten Staatswirten, die da sagten, es sei gleich-
gültig, ob A oder B ein Landgut besitze" — wohlgemerkt, er hatte selbst zu
diesen sogenannten Staatswirten gehört — entgegen, daß ein zu rascher
Besitzwechsel den Grund und Boden zur unsichersten Kapitalsanlage mache
und alle „Nationalität" vernichte, d. h. den Stand der Grundbesitzer auf-
löse. Andererseits hat er aber — zumal aus dem anders gearteten West-
Preußischen Boden — daran festgehalten, daß „der Hilflose nicht zum Nach-
teil des Ganzen hingehalten werden dürfe"^). Er klärte seine Ansichten
schließlich dahin, daß es staatswirtschaftlich gleichgültig, ja sogar vor-
teilhaft sein könne, wenn A ohne Betriebskapital sein Eigentum an B mit
Betriebskapital abtreten müsse. Aber politisch sei jede allgemeine
Beränderung des Grundbesitzes bedenklich und mache deshalb den
Zutritt des Staats erforderlich»). Die Gefahr eines völligen Umsturzes
der sozialen Verhältnisse hat er in seinen ersten Berichten aus Ostpreußen
1824/25 sehr lebhaft geschildert und es als seine oberste Aufgabe bezeichnet,
„das drohende Unglück einer bedeutenden Umkehrung des
Grundbesitzes zu mildern"») und auf die „Erhaltung des wich-
tigsten Stammes der Nation"*) Bedacht zu nehmen. Es handelt sich
hier nicht um gelegentliche Äußerungen, sondern um ein wesentliches Stück
des Programms, mit dem Schön nach Ostpreußen gegangen ist.

Er hat später gesagt, die Landschaft sei ein „Hanptbeförderungs-
mittel dieser Umkehrung des Grundeigentums" gewesen, insofern sie, um
ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen, Sequestrationen und Verkäufe veran-
lassen mußte; deshalb habe er ihr Zuschüsse zur Zinszahlung erwirkt, um
sie für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen sicherzustellen. Nun sind freilich
gerade unter Schön die meisten landschaftlichen Subhastationen erfolgt.

Gutsbesitzer sorgen . .., so müssen wir alle Opiate vermeiden und die Krankheit selbst
loyal angreifen. Dies tut der Gedanke: das Geschäft selbst abzulösen."

*) An Bülow 14. Dez. 1816 Geh. St. A. XIV, Sectio 3 Nr. 2.

2)	An v. Oldenburg-Beisleiden 23. Jan. 1823. Königsberg St. A. O. P. t
Nr. 15. — Aus den Papieren 111, 78. — Die Unterscheidung von „staatswirtschaftlich"
und „politisch" Zweckmäßigem findet sich schon im JB. v. 12. Aug. 1807 (Aus den
Papieren 11, 103).

a) Schön an Schuckmann und Lottum 24. Mai 1824. Geh. St. A. 89 6 XXI
Preußen Gen. 2 vot. 1.

4)	Schön an das Staatsministerium 26. Febr. 1823. Königsberg St. A. O. P.
V Nr. 10. Ähnliche Äußerungen kehren oft wieder in Schöns Korrespondenz aus
dieser Zeit. Vgl. das Gutachten v. 19. März 1824; Beilage Nr. 11.
        <pb n="58" />
        ﻿44

Insofern hat Schön selbst die „Umkehrung" befördert, — weil er der Über-
zeugung war, daß nur durch eine solche Eisenkur eine Umkehrung in noch
größerem Umfang verhütet werden könnte. Alexander Dohna hat im
Mai 1824 in einem an Schön gerichteten MemoireH auseinandergesetzt,
daß die Krisis der Landschaft so lange fortgehen werde, bis diejenigen Güter,
die ihre Reste nicht tilgen könnten, subhastiert seien; Dohna hielt es für
wahrscheinlich, daß zwei Drittel aller bepfandbrieften Güter, also fast
400, verschlungen würden, falls nicht eine große Hilfe geleistet werden
könnte. Hier lag die Gefahr: die schleichende Krankheit der Landschaft ver-
breitete das Übel auch unter den Gütern, die noch gesund und zu erhalten
waren. Seit 1815 forderte der Generallandtag die strenge Absonderung
und den Verkauf der „rettungslosen" Güter; noch 1823 war diese Forderung
erneut erhoben worden. Die Landschaftsdirektionen sind aber zumeist nur
schonend und langsam vorgegangen und haben das Reglement lax gehand-
habt.

Hier entschloß sich Schön rücksichtslos durchzngreifen! „Das Hinhalten
der unrettbaren Güter, welche oft wie ein bonnm vaoans betrachtet werden,
und die der Landschaft selbst zugeschlagenen Güter sind in Ost- und West-
preußen die Hauptquelle der Verlegenheit bei der jedesmaligen Zinsen-
zahlung. Wird das Übel nur durch baldigen Verkauf gehoben, werden diese
Güter, bei welchen weder von Erhaltung einer achtbaren Familie noch von
einer wirtschaftlichen Operation die Rede ist, nur bald verkauft, so wird
die Lage der Landschaft schon wesentlich gebessert^)." — Solchen nüchternen
Erwägungen entsprangen jene zahlreichen Zwangsverkäuse, die später-
hin Theodor von Schön den Ruf eines wilden Adelsfeindes eingetragen
haben. Das entbehrt nicht einer gewissen Tragik; denn der „Liberale" Schön
hat gerade in seinem Wirken für Ostpreußen seit 1824 konservativere Ab-
sichten gehabt als je vorher und nachher. Im Hinblick auf die Vorwürfe, die
Schön später wegen seines Verfahrens gemacht wurden, verdient es Be-
achtung, daß im Jahre 1824 seine Grundsätze in Berlin ausdrücklich gebilligt
wurden. Schuckmann urteilte, Schöns Ansicht sei durchaus richtig: der
schleunige Verkauf solcher Güter, deren Besitzer nicht mehr zu retten seien,
müsse auf alleWeise befördert werden, „um dieselben aus uukräftigen Händen
an vermögende Leute zu bringen, damit aber sowohl der Landschaft, wenn
sie auch an dem Nominalbeträge ihrer Forderungen einbüßt, ein ferneres
Aufschwellen ihrer Forderungen zu ersparen und den Eingang desjenigen,

0 v. 5. Mai 1824. Königsberg, Oberpräs.

2) Schön an Schuckmann und Lottum 23. Aug. 1824. Geh. St. A. 89 0 XXI
Preußen Gen. 2 vol. II. Die Berichte vom 19. März, 24. Mai u. 23. August 1824
entwickeln Schöns Programm und Anträge. Die eben genannte Signatur ist im folgen-
den immer maßgebend, wenn nicht ausdrücklich eine andere angeführt wird.
        <pb n="59" />
        ﻿45

was dieselben zu tragen vermögen, zu sichern und wiederum flüssig zu
machen, als die aus so unkräftigem Besitze überhaupt hervorgehende, in
jener Provinz so allgemeine und verderbliche Stockung des Verkehrs zu
beendigen^)." Die Ausfälle, die sie dabei erleide, müßten ihr von Staats
wegen ersetzt werden.

Schön hatte für diese Ausfälle beim Verkauf der zu hoch abgeschätzten
Güter 700000 Taler, die ohne Verpflichtung der Rückgabe vom Staat zu
geben seien, beantragt, ebenso 300000 Taler als Vorschuß für die Zins-
zahlungen. Für die westpreußische Landschaft forderte er 750000 Taler.

Den noch zu rettenden Gutsbesitzern wollte Schön aber nicht nur
durch „Recht und Gerechtigkeit", d. h. durch strenge Durchführung des
Reglements gegenüber Unrettbaren helfen, sondern auch durch eine „un-
bedeutende Beihilfe des Gouvernements"^), durch bare Unterstützungen.
Wir dürfen hinzusetzen: weil die Mittel des Staates Aufwendungen für
Ostpreußen in dem Maße, wie sie notwendig gewesen wären, nicht erlaubten,
mußte mitleidlos nach den Bestimmungen verfahren werden. Als Fonds
für Unterstützungen an einzelne beantragte Schön 1160000 Tlr. für Ost-
preußen und 300000 Tlr. für Westprenßen: „Der Zweck der Unter-
stützung ist weniger wirtschaftlich als politisch, um den alten
Stamm der Gutsbesitzer, wo es noch möglich ist, zu erhalten^)."
Dieses konservative Prinzip stieß sogar bei Schnckmann auf Widerstand:
„Die Rücksicht, daß man die alten Familien im Besitz ihrer Stammgüter
zu erhalten habe, kann bei der Armut des Staates nur eine untergeordnete
sein4)." Schuckmann wollte ausschließlich wirtschaftliche Gründe gelten
lassen: der Zerstörung großer Vermögen und der hiermit immer weiter
greifenden Verarmung müsse Einhalt geboten werden.

Besondere Vorschläge machte Schön zugunsten der Gutsbesitzer, die
in Regulierung mit ihren Bauern waren. Da man sie „rücksichtlich der
Verlegenheiten zur Herbeischaffung der erforderlichen Geldmittel" für den
„leidenden Teil" bei der Auseinandersetzung hielt^), war durch Kabinettsordre

1)	Schuckmann an Sotturn 25. Oktober 1824.

2)	17. März 1823 an einen Unbekannten. Hannover Nr. 23: „Es kann nur durch
Recht und Gerechtigkeit und eine unbedeutende Beihilfe des Gouvernements geholfen
werden."

3)	Schön an Schuckmann und Lottum 23. Aug. 1824.

4)	An Lottum 25. Okt. 1824.

6) JB. des Staatsministeriums v. 22. Mai 1822. Geh. St. A. 74 1111 Preußen
Nr. 5. Für den Mangel an Einheitlichkeit in der Regierung ist es bezeichnend, daß ein
JB. des Staatsministeriums v. 17. Jan. desselben Jahres den entgegengesetzten
Standpunkt einnimmt: die Gutsbesitzer seien ja nicht gezwungen auf Landabtretung
zu regulieren, brauchten auch ihren Bauern keine Bauhilfen mehr zu leisten.
        <pb n="60" />
        ﻿46

vom 6. Juni 1822 ein Fonds von 100000 Talern*) zur Instandsetzung der
den Gütern angefallenen Vorwerkshufen geschaffen worden. Der Präsident
der ostpreußischen Generalkommission hatte an Borgstede berichtet, daß die
Gutsbesitzer infolge der Regulierungen beinahe 8 Quadratmeilen zu ihren
bisherigen Ländereien in eigene Kultur nehmen, 83 neue Vorwerke und 1868
Familienwohnungen erbauen mußten^). Er hatte ferner die Kosten, die beiden
Teilen aus den Formalitäten der Regulierung erwuchsen — meist Prozeß-
kosten — bis 1821 auf 77330 Taler veranschlagt. Schön erwirkte nun eine
Erhöhung jenes Fonds um weitere 100000 Taler, die aber nur als Darlehen
ausgegeben werden durften. Er war auch der Meinung, daß nur „da, wo
Notstand notorisch ist, derjenige Teil, der wider seinen Willen zur Regu-
lierung genötigt ist", mit den Kosten belastet werden dürfte, und forderte
80000 Taler für Unterstützungen in diesen Fällen. Damit drang er jedoch
nicht durch. Schuckmann machte geltend, daß Schön von der irrigen Vor-
aussetzung ausgehe, die Auseinandersetzung sei nur einem Teil vorteilhaft.
Der vorgeschlagene Kostenerlaß würde eine Strafe für denjenigen sein, der
sich in einen für nötig erkannten Zustand hineinarbeite. Der Antrag fand
damit seine Erledigung, daß Schuckmann eine schonende Berücksichtigung
des gezwungenen Teils zusagte, uud daß Schön autorisiert wurde, die
Generalkonunission, die sonst der Machtsphäre des Oberpräsidenten ent-
rückt war, bei Berechnung und Einziehung der Kosten in besondere Allssicht
zu nehmen.

War bei all diesen Vorschlägen in erster Linie an die Gutsbesitzer ge-
dacht, so sollten die Notstandsarbeiten, die Schön empfahl, auch den
niederen Volksschichten zugute kommen. Er hatte vor allem Straßenbauten
und Meliorationen im Auge, — Werke, die nicht nur augenblicklich Arbeits-
verdienst gaben, sondern auch der Provinz für die Zukunft bleibenden Nutzen
versprachen. Der Bau von Straßen war bis zum Kriege ganz vernachlässigt
worden. Schön hatte ihn schon in Westpreußen eifrig gefördert. Er sah
darin nicht nur ein Mittel, die zurückgebliebenen Provinzen des Ostens
wirtschaftlich zu heben; mit denl Blick des Volkserziehers erkannte er den
bildenden Wert des erleichterten Verkehrs: Straßen, so sagte er, sind „mora-
lische Anstalten"3).

Der gesamte Voranschlag, wie ihn Schön am 23. August 1824 ein-
reichte, sah folgendermaßen aus:

0 60000 für Ostpreußen, 40000 für Westpreußen. Durch CO. v. 16. Mai 1823
wurden weitere 40000 bewilligt.

2)	JB. Bargstedes. Andere Zahlen werden in einer Denkschrift des Komitees
v. 21. Rov. 1822 angegeben: es seien 224000 Morgen neu in Kultur genommen,
76 neue Vorwerke und 524 Tagelöhnerhäuser erbaut worden.

3)	Aus den Papieren I, 104.
        <pb n="61" />
        ﻿47

Zweck:	Geschenk:	Vorschuß:

1.	Deckung der Ausfälle an Kapital und Zinsen

für die Ostpreußische Landschaft............ 700000

2.	Für die Westpreußische Landschaft zum An-
kauf der alten Kupons........................... 600 000

3.	Für die Ostpreußische Landschaft Betriebs-
kapital gegen Zinsen............................ 800000

4.	Für die Westpreußische desgl................ 150000

5.	Zur Unterstützung der Gutsbesitzer in Ost-

preußen, um Kapitalschuld abzulösen und zur
Wirtschaftsverbesserung gegen Zinsen . . .	1 150 000

6.	Wie vor in Westpreußen...................... 300000

7.	Zur Unterstützung der Gutsbesitzer in Ost- und
Westpreußen, welche über % verschuldet sind,

Kapital und Betriebskapital gegen Zinsen .	300000

8.	Zur Errichtung von Schäferschulen ....	17000

717 000	2 800 000

zusammen:	3 617000 Thaler.

Eine Kabinettsordre vom 12. Februar 1825*) genehmigte im wesent-
lichen Schöns Vorschläge. Nur wurde gefordert, daß der „Landesunter-
stützungsfonds" auf 3 Millionen Taler beschränkt bleibe. Die Angelegenheit
wurde Schöns „spezieller Leitung" übertragen und er bekam die Vollmacht,
„sich selbst diejenigen Organe und Mittel auszuwählen, welche zur Erreichung
des Zweckes notwendig sind". Für die Durchführung der nötigen Ermitt-
lungen hatte Schön die Landschaftsräte ausersehen. Im übrigen hatte
aber anders als 1816 keinerlei ständische Vertretung ein Wort mitzureden.
Wie gegen unten sicherte sich Schön auch gegen oben freie Hand. Nur in
außergewöhnlichen Fällen holte er die Genehmigung des Königs ein. Das
Retablissement Ostpreußens, so hat er später in seiner Selbstbiographie
geurteilt, konnte nur von einer Persönlichkeit mit der ausgedehntesten Voll-
macht geleitet werden.

') S. Beilage Nr. III.
        <pb n="62" />
        ﻿48

II.	Die Unterstützungen^.

Für die Verteilung der staatlichen Beihilfen hatte sich Schön feste
Normen gesetzt, die freilich späterhin nicht immer streng durchgeführt werden
konnten. Um die „Unrettbaren" fernzuhalten, sollten im allgemeinen nur
diejenigen Gutsbesitzer eine Unterstützung empfangen, die noch nicht über
drei Viertel des Gutswerts verschuldet waren — 1816 war die obere
Grenze sieben Zehntel gewesen —, die innerhalb dieser drei Viertel noch
die Sicherheit für das Unterstützungskapital nachweisen konnten und
außerdem den landschaftlichen Kredit schon erschöpft hatten. Schön setzte
aber einen besonderen Fonds von 300000 Tlr. aus, um in einzelnen
Fällen auch solche Familien, deren Verschuldung drei Viertel des Guts-
werts überstieg, im Besitz zu erhalten. Der zu Unterstützende mußte sein
Gut schon im Jahre 1808 besessen oder seitdem von Verwandten ererbt
haben; doch konnten diejenigen, die durch die Kriegswirren von 1812 gelitten
hatten, ausnahmsweise auch dann berücksichtigt werden, wenn diese Voraus-
setzungen nicht zutrafen. Aus dem „Politischen Zweck" der Unterstützungen
folgerte Schön, daß die Kündigung von Hypotheken durch Verwandte ihm
keinen Anlaß zum Eingreifen geben dürfe, „weil, wenn eine Familie selbst
die Güter nicht zu erhalten bemüht ist, der Staat diese für sie zu erhalten
kein Interesse hat". Anfänglich stellte Schön sogar den politischen Zweck
so sehr über den wirtschaftlichen, daß er Majorate, Fideikommisse und Lehn-
güter, deren Verfassung die Konservation der alten Besitzer besser gewähr-
leistete, nur insoweit berücksichtigen wollte, als sie Gegenstand des Kredits
der Landschaft waren, unbekümmert darum, in welchem Zustand sie sich
befanden. Es sind aber dann doch gerade den Majoraten z. T. sehr reichliche
Mittel zugeflossen, wie das Beispiel der Grafen zu Dohna, Eulenburg
und von der Groeben zeigte).

Die Unterstützungen sollten in erster Linie der Ablösung von Schulden
dienen; es war namentlich an die Notlage derer gedacht, denen Hypotheken
gekündigt wurden. Es sollten aber auch Betriebskapitalien zu wirtschaft-
lichen Meliorationen ausgegeben werden. Im Gegensatz zu dem 1816
geübten Verfahren wurde diesmal genau bestimmt, für welchen Zweck die
einzelnen Summen bewilligt seien, und die Unterstützten mußten eine
Obligation unterschreiben, in der sie sich verpflichteten, die Gelder in der
bezeichneten Weise zu verwenden und sich jeder Kontrolle zu unterwerfen.
Anders als 1816 wurden die Unterstützungen nur als verzinsliche Darlehen
gewährt und hypothekarisch eingetragen. „Niemandem etwas schenken",

0 Für das Folgende sind vor allem die Berichte benutzt, die Schön nach Berlin
gerichtet hat und die sich hauptsächlich finden: Geh. St. A. 89 0 XXI Preußen Gen. 2.

’) Promemoria Stägemanns v. 17. Juni 1834. Vgl. S. 66.
        <pb n="63" />
        ﻿49

war jetzt Schöns Grundsatz^). Die Unterstützten, das war der leitende Ge-
danke, sollten zeigen, daß sie das Geld fruchtbar zu machen verstanden. Die
Kabinettsordre vom 17. August 1821, deren Geltung ausdrücklich bestätigt
wurde, schützte es vor dem Zugriff der Gläubiger.

Die den Gutsbesitzern bewilligten Betriebskapitalien sollten nach Schöns
Absicht namentlich zum Ankauf von Schafen verwandt werden. In der
Förderung der Schafzucht als eines neuen ertragreichen Erwerbszweigs
erblickte er das beste Mittel, der Landwirtschaft aufzuhelfen. In den Jahren
bor dem Kriege war infolge der hohen Getreidepreise der Körnerbau zu
ausschließlich betrieben worden; deshalb verschüttete der Preissturz auf
dem Getreidemarkt dem Landwirt meist die einzige Einnahmequelle.
Schön hatte mit der Schafzucht schon in Westpreußen gute Erfahrungen
gemacht, seitdem er im Jahre 1821 Magnus von Brünneck, der in
Bellschwitz eine Musterschäferei errichtet hatte und dessen „Schaf-Sinn"
Schön nicht genug rühmen konnte, mit einem größeren Ankauf von Merinos
betraut hatte, um auf diese Weise den Gutsbesitzern die Anschaffung zu
erleichtern^). In Ostpreußen war auf Veranlassung des Ministeriums des
Innern im Jahre 1822 Ähnliches versucht worden. Aber erst nach Schöns
Amtsantritt wurde die Angelegenheit energisch betrieben. In seinem Auf-
trag unternahm Brünneck in den Jahren 1824—26 weitere Ankaufsreisen.
1824 hat er den Gutsbesitzern 112 Störe und 3721 Schafe zugeführt, die
mit 30 472 Tlr. auf das Betriebskapital angerechnet wurden^). Schöns be-
sonderes Anliegen war es, für eine rationelle Behandlung der Schafe
Sorge zu tragen. Er suchte einen guten Schäferstand auszubilden und gab
für diesen Zweck die Mittel aus dem Unterstützungsfonds her. Er hielt auch
die Gutsbesitzer an, sich einen Sortierer zu halten, der die Güter bereiste.
Dank dieser technischen Verbesserungen stieg der Ertrag der Schafzucht um
ein Bedeutendes. Während aus den Fahrenheidschen Gütern der Gewinn
aus der Wolle pro Schaf 1771—1802 kaum je % Taler überschritten hatte,
betrug er in den dreißiger Jahren 1—iy3 Talers.

Es bedeutete also eine stattliche Wertvermehrung, daß der Bestand an
Schafen in Ost- und Westpreußen unter Schöns Verwaltung mehr als
verdoppelt wurde. (1802: 1102656; 1825: 1220510; 1843: 2687837.)
Die Schafzucht hat in der Folge der Provinz über manches böse Mißernten-
jahr hinweggeholfen und hat sich wiederum, wie schon in früheren Jahr-
hunderten, als ein vorzügliches Mittel des Retablissements bewährt.

Erfüllte somit ein Teil der Unterstützungsgelder den Zweck, eine bessere

0 Aus den Papieren III, 79.

2) Herre S. 31—36.

=0 Schön an Lottum 3. Dez. 1824.

4)	Böhme S. 79—80.

Schriften des Instituts für ostdeutsche Wirtschaft. Heft !.

4
        <pb n="64" />
        ﻿50

Zukunft vorzubereiten, so war es für den Augenblick noch lvichtiger, daß
die Gutsbesitzer in den Stand gesetzt wurden, ihren Schuldverpflichtungen
nachzukommen, um der Exekution zu entgehen. Schon nach einem Jahre
glaubte Schön feststellen zu können, daß „der Drang der Gläubiger, welcher
eine sehr ausgebreitete Besitzveränderung zur Folge gehabt hätte, behoben"
sei. 189 Familien, denen der Verlust ihrer Güter gedroht habe, seien im
Besitz erhalten worden; nur 22 hätten für unrettbar erklärt werden müssen*).
Als Schön dann am 4. Dezember 1827 die Schließung des Fonds beantragte,
berichtete er, daß 595 Gutsbesitzer — davon bloß 48 aus Westpreußen —
mit Unterstützungen im Gesamtwert von 1318857 Tlr. bedacht worden
seien; von ihnen verdankten zwei Drittel ihre Erhaltung nur diesen Zu-
wendungen. Trotz der angeblichen Schließung des Fonds sind auch weiterhin
noch neue Bewilligungen erfolgt. Im Mai 1829 wird die Zahl der
Unterstützten auf 620 angegeben, und nach der Schlußabrechnung
des Unterstützungsfonds vom 10. September 1834 wurden insgesamt
1521715 Tlr. für diese Zwecke verausgabt^).

Aus den Namenslisten ergibt sich, daß in Westpreußen von 48 Darlehen
38 auf Adlige entfallen, in Ostpreußen von 542 bloß 121. Schön ließ in
Westpreußen nur diejenigen bürgerlichen Besitzer zu, die ihr Geld zu adeligen
Rechten besaßen und schloß damit den größten Teil der unter dem Namen
Frei- oder Lehensschulzen lebenden freien bürgerlichen Eigentümer aus^).
In Ostpreußen dagegen wurden mehr als 400 Köllmern Unterstützungen
gewährt, allerdings vornehmlich solchen, die dem landschaftlichen Verband
angehörten, also einen Besitz von mehr als 600 Tlr. ihr Eigen nannten.
Wir hören aber z. B. ans dem Kreise Ortelsburg, daß nur der zehnte Teil
der 477 privilegierten Köllmer diesen Bedingungen genüge und daneben
noch 2060 „Rentner, Chatouller, Assekuranten, Hochzinser, Erbfreie und
Freie" vorhanden seiend). Alle diese Klassen bekamen keinen Anteil am
Unterstützungsfonds. Der Kreis war also noch enger gezogen als 1816,
zumal die Städte gänzlich ausfielen.

Die Köllmer haben meist kleinere Summen von etwa 150 Tlr. im
Durchschnitt erhalten; es kommen Bewilligungen von 20 Tlr. vor. Vom
Adel sind am reichsten bedacht worden: v. Farenheid auf Beynuhnen
(46000 Tlr.), Graf zu Dohna-Schlobitten (51250 Tlr.)°), v. Borcke aus

0 JB. Schöns v. 4. Sept. 1825.

0 Beilage Nr. IV.

0 Schön 23. Mai 1828, Gutachten über das IG. des Freigutsbesitzers Christian
Peter zu Jastrow. Geh. St. A. 89 6 XXI Preußen Gen. 1 vol. I.

4)	Vgl. das Aktenstück: Ausmittlung der köllmischen Besitzer, welche an dem
Allgemeinen Unterstützungsfonds teilnehmen. Königsberg, Oberpräs. U. II.

b) Davon waren 20000 Tlr. zur Schuldenablösung, 31250 Tlr. zur Wirtschafts-
        <pb n="65" />
        ﻿51

Tolksdorf (61424 Tlr.). Diese höchste Bewilligung hat Schön gegen den
Widerspruch Stägemanns durchgesetzt, der den Einwand erhob, daß
Dublinen-Tolksdorf erst seit fünfzig Jahren im Besitz der Borckes sei und
schlecht bewirtschaftet worden sei. In der Tat betrug die Verschuldung
fast 100 % der Taxe*).

In einigen verzweifelten Fällen wurde in der Weise operiert, daß
Schön es zur Subhastation kommen ließ und dann mit Hilfe des landschaft-
lichen Kredits und des Unterstützungsfonds die alten Besitzer in den Stand
setzte, das Gut in der Subhastation wiederum für sich zu erwerben. Das war
in Anbetracht der meist niedrigen Gebote, die oft weit unter dem Taxwert
lagen, zu billigem Preis möglich. Bis zur Hälfte des Taxwertes konnte die
Landschaft die Kaufsumme vorschießen, den Rest und das nötige Betriebs-
kapital gab der Unterstützungsfonds her. In dieser Weise hat Schön den
einzigen männlichen Nachkommen der Familie v. Sch lieben mit 46000 Tlr.
im Besitz des Gutes Sanditten erhalten. Ein späteres Gesuch Schliebens,
ihm durch das gleiche Manöver zum Fortbesitz der Gerdauenschen Güter
zu verhelfen, wurde vom König abschlägig beschieden^). — Gegen den Willen
Schöns, durch Entscheidung des Königs, wurde aber in der gleichen Weise
die Oberburggräfin von der Gröben mit ca. 30000 Tlr. im Besitz von
Hasenberg und der Forstinspektor v. Brederlow mit 22000 Tlr. in Saalau
erhalten. Beide Male hätte es Schön, der die Lage der Güter für rettungs-
los hielt, vorgezogen, wenn die Angebote anderer kapitalkräftiger Adeliger
angenonimen worden wären. In diesen Fällen wurde die Staatskasse nicht
nur mit dem Unterstützungskapital belastet, sondern sie mußte obendrein
der Landschaft ihren Ausfall an der Pfandbriefschuld erstatten. Er betrug
bei Hasenberg 44400 Tlr?) Den Ausschlag für Schöns Widerstand gegen
die Bewilligungen gab seine Überzeugung, daß auch die reichste Unter-
einrichtung aus den Regulierungsländereien bestimmt. Königsberg, Oberpräs. U.
Gen. vol. I. Alexander Dohna batte nicht nur 1816 auf die Bewerbung um Reta-
blissementsgelder, sondern auch 1810 bei seinem Austritt aus dem Staatsdienst auf den
Bezug einer Pension verzichtet. Der andauernden Krisis der zwanziger Jahre war aber
auch das Majoratsgut Schlobitten nicht gewachsen. Selbst das hohe Darlehen aus dem
Unterstützungsfonds genügte noch nicht. 1829 berechnete Brünneck, der Alexander
Dohna in Wirtschaftsangelegenheiten beriet, die Aktiva auf 320000, die Passiva aus
173477 Tlr. und sah für 1830 ein Defizit von 21850 Tlr. voraus. Eine Kabinettsordre
v. 5. Jan. 1830 führte den Grafen aus dieser Notlage heraus. Es wurde ihm nachträglich
eine jährliche Pension von 3000 Tlr. bewilligt, und zwar vom 1. Januar 1825 an ge-
rechnet auf zehn Jahre; die erste Rate von 15000 Tlr. wurde sofort ausgezahlt.
Schlobitten, Korrespondenz Dohnas mit Brünneck 1826—30.

') Geh. St. A. 89 6 XXI Preußen Gen. 1 vol. I.

°) Die Personalakten finden sich zum größten Teil unter Geh. St. A. 89 0 XXI
Preußen Specialia.

3) Nachweisung v. 5. April 1824.

4*
        <pb n="66" />
        ﻿stützung beide Familien nicht auf die Dauer im Besitz ihrer hochverschuldeten
Güter erhalten könne und ihnen deshalb nur neues Unheil bringen würde.
Er wollte ihnen statt dessen kleinere Besitzungen verschaffen, die ihren
Kräften besser angepaßt waren. „Graf Groeben ist gegen meinen Rat
in Hasenberg hineingefahren, wie der Vogel in den Schlund der Klapper-
schlange"^). 1838 kam denn auch Hasenberg durch Verkauf aus dem
Besitz der Familie. Die Weslinenschen Güter waren den Groebens schon
vorher in der Subhastation verloren gegangen.

Sehr tatkräftige Hilfe fand bei Schön Frau v. Auerswald, die Be-
sitzerin des Gutes Rodmannshöfen, das sie nach dem Tode ihres Gatten
allein bewirtschaftete. Bei dem Kauf des Gutes (1804) hatte Auerswald
eine Hypothek von 16000Tlr. iibernehmen müssen, und seine Witwe war
nicht imstande, die Zinsen dieser Schuld aufzubringen. Schön ermöglichte
ihr nun die Ablösung des Kapitals mit Hilfe der Landschaft und des Unter-
stützungsfonds, aus dem ihr überdies noch ein Kulturkapital vorgeschossen
wurde (Gesamtbetrag der Unterstützung 9280 Tlr.). Als das Oberlandes-
gericht die Fornmlitäten hinauszog und die Gläubiger Frau von Auerswald
bedrängten, kam Schön ihr mit mehreren energischen Schreiben an das
Gericht zu Hilfe. Das Gut ist trotzdem der Familie nicht erhalten geblieben,
da nach Frau von Auerswalde Tode ihre Kinder es 1834 für 26500 Tlr.
an den Kaufmann Toussaint verkauften^).

In manchen Fällen haben die 1824—27 verteilten Unterstützungen
nicht genügt, die Besitzer über Wasser zu halten. Schön berechnete, daß
in dieser Weise etwa 7% der bewilligten Gesamtsumme ihren
Zweck verfehlt hätten^). Der Fall, der am meisten Aufsehen erregte,
war der der v. Hippelschen Fideikommißgüter in Westpreußen. Für sie
waren aus dem Landes-Unterftützungsfonds 22840 Tlr. durch Verrechimng
landschaftlicher Zinsenreste und 15000 Tlr. als Kulturkapital gegeben worden.
Sie mußten aber doch unter Administration gestellt werden, und 1834 ergab
sich eine landschaftliche Schuld von 160097 Tlr. bei einer Taxe von 156917
Talern. Die Subhastation wurde deshalb eingeleitet. Von 11 Gütern ist
der Familie nur eines geblieben^).

Von Schöns Gegnern wurde behauptet, er habe bei Verteilung der
Unterstützungen seine Günstlinge bevorzugt, auch solche, die der Hilfe gar
nicht bedurft hätten. Genannt wurden besonders Brünneck und Farenheid.
Nun sind beide als besonders tüchtige Landwirte bekannt. Brünneck hat

0 An Stägemann 25. Febr. 1827 tRühl 3, 315).

2)	Amtsgericht Königsberg, Grundakten von Rodmannshöfen.

3)	JB. v. 20. Mai 1836.

*) Königsberg, Oberpräs. Rechnungslegung des Landes-Unterstützungsfonds
1829. — Danzig 161, 503. — Bezzenberger S. 31 f.
        <pb n="67" />
        ﻿53

nur 5626 Tlr. zur Wirtschaftseinrichtung auf Regulierungsländereieu er-
halten, Farenheid allerdings 38000 Tlr. zur Schuldenablösnng und
8000 Tlt. als Kulturkapital. Aber von dem Manne, der nach dem Kriege
vor seinen Schuldnern nach Polen hatte fliehen müssen und dessen Güter
1824 schon einmal in landschastlicher Sequestration gestanden hatten, wird
sich kaun, behaupten lassen, daß er einer Unterstützung nicht benötigt hätte %

Die Unterstützungskapitalien mußten mit 4% verzinst^) und nach fünf
Jahren in festen Raten zurückgezahlt werden. Allen Versuchen, die Zins-
und Rückzahlungen zu umgehen, hat Schön entgegengearbeitet. „Die Worte
Niederschlagung und Stundung darf ich in der Landes-Unterstützungssache
nicht statuieren, ohne in Absicht der Zinsenzahlung die Landschaften vollends
zu lähmen." In Notfällen hatte Schön, der in Ostpreußen stets bemüht
war, Geldleistungen durch Naturalleistungen zu ersetzen, die Möglichkeit
sich offen gehalten, statt der Zahlungen Arbeiten ausführen zu lassen. Die
Gutsbesitzer, die nicht zahlen konnten, sollten z. B. eine gewisse Anzahl
Steine zun, Chausseeban anfahren lassen oder mit ihren Leuten bei Ent-
wässerung eines Sumpfes oder Sees Hilfe leisten. Etwa 60000 Taler sind
daraufhin durch Arbeiten an den Straßen Königsberg-Bartenstein, Königs-
berg-Quednau, Preußisch-Holland-Elbing, Stargard-Czarlin abgetragen
worden. Es wurde ferner verstattet, die vom Staat verteilten Schafe in
natura zurückzugeben. Wenn sich aber einzelne Gutsbesitzer wegen völligen
Erlasses des Unterstützungskapitals unmittelbar an den König wandten,
hat Schön immer widerraten, den, Gesuche stattzugeben „des sehr nach-
teiligen Beispiels wegen". An seinem Widerspruch sind z. B. in den dreißiger
Jahren mehrere derartige Immediatgesuche des Landschastsdirektors
Ben eck endorf von Hindenburg gescheitert, der im Jahre 1824 für
Neudeck einen Vorschuß aus den, Unterstützungssonds erhalten hatte%
In einen, Fall, in den, der König den Erlaß der Zinsen schon in Aussicht
gestellt hatte, schlug Schön eben „des Beispiels wegen" vor, den Betreffenden
die Zinsen zwar zahlen zu lassen, ihn, aber in gleicher Höhe eine Summe
aus dem Unterstützungsfonds anzuweisen.

Mit einem Verlust von etwa 25% bei den Rückzahlungen hatte Schön
aber von Anfang an gerechnet. Auf seinen Antrag wurde schließlich durch
Kabinettsordre vom 26. April 1831 den Gutsbesitzern gestattet, die Unter-
stützungskapitalien zu 66^3% abzulösen, und 1837 der Zinsfuß von 4 auf
3% herabgesetzt. Aus der Schlußabrechnung von, 12. August 1834 geht
hervor, daß bis dahin von den 1% Millionen Talern der fünfte Teil wieder

') Böhme S. 78: 8 Farenheidsche Güter im Kaufwert von 546500 Tlr. waren
1819 mit 394040 Tlr. verschuldet.

2)	Nur das Kulturkapital blieb drei Jahre zinsenfrei.

3)	Geh. St. A. 80 6 XXI Preußen Spec. E-H. nr. 6.
        <pb n="68" />
        ﻿54

Zurückgezahlt waren; 272000 Tlr. waren infolge besonderer Bewilligungen
abzurechnen; bei einer weiteren Ablösung zu 662/3% glaubte Schön darauf
rechnen zu können, daß noch etwa 600000 Tlr. einkommen würden. —
Er hatte von Anfang an streng darauf gehalten, daß Unterstützungs-
kapitalien nur denen gewährt wurden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit
in ihrem Besitz erhalten werden konnten. Die Unrettbaren, soweit sie an-
gesehenen Fanlilien angehörten, erhielten auf seinen Vorschlag hin Pen-
sionen, die aber in jedem Falle besonderer königlicher Genehmigung
bedurften. „Es ist ratsamer, eine Pension zu bewilligen, als Kapital hinzu-
geben, dessen Verlust vorauszusehen ist1)." Diese Pensionen wurden be-
stritten aus den Zinsen, die die unterstützten Gutsbesitzer zu zahlen hatten.
Der gestrenge Oberpräsident pflegte mit Vorliebe den Pensionsberechtigten
dem zur Zinszahlung Verpflichteten iils Haus zu schicken, damit er sich seine
Pension bei ihm hole. „So wird der Gutsbesitzer an seine Pflicht gemahnt
und hat fortwährend lnoralische Exekution"2). Von vielen Beteiligten
scheint freilich der kategorische Imperativ in dieser Gestalt als lästige und
peinliche Zumutung empfunden worden zu sein. Die umnittelbare Be-
ziehung zwischenSchuldner und Pensionär gab aber Schön oft Gelegenheit,
beiden Teilen zu empfehlen, statt Geld Naturalien zu geben und zu nehmen.
Zumeist waren es Witwen und ältere Männer, denen die Pensionen be-
willigt wurden; vielfach werden sie auch als „Kindererziehungsgelder"
aufgeführt. Im Jahre 1827 waren 83 Personen, unter denen mehr als die
Hälfte Frauen waren, mit Pensionen im Gesamtwert von 14637 Tlr. jähr-
lich bedacht. Am reichsten dotiert war die Feldmarschallin von Kalckreuth
mit 1000 Tlr. jährlich. Von Fölkersamb, der sein Gut Bauditten 1827
doch hatte opfern müssen, erhielt 408 Tlr. Im übrigen sind die Pensionen
meist auf 200—400 Tlr. festgesetzt. Die Zahl der Pensionäre ging bis 1837
auf 57 zurück.

III.	Die Subhastationenb).

Von den Unterstützungen, die Schön verteilt hat, ist in der Folge viel
weniger die Rede gewesen als von den durch ihn veranlaßten Subhastationen.
Diese Vorgänge und die Sage, die sich uni sie bildete, haben Schön über
das Grab hinaus die Abneigung weiter Kreise der ostpreußischen Guts-

0 Schön an Schuckmann u. Lottum 23. Aug. 1824.

2)	An Stägemann 17. Mai 1825 (Rühl 3, 209).

3)	Für das folgende Kapitel sind außer dem Geheimen Staatsarchiv vor allem
die Akten der ostpreußischen Landschaft und des Ministeriums für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten benutzt.
        <pb n="69" />
        ﻿55

bescher zugezogen, — eine Abneigung, die höchstens übertroffen wird von
der Unbeliebtheit, die Schön bei den Historikern der preußischen Reform-
zeit zumeist genießt. Es verdient Beachtung, daß diese Stimmung in solchem
Umfang erst ein Produkt der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts
ist und sich in gleichem Maße ausbreitet, als die ständisch-liberalen Ten-
denzen in Ostpreußen an Boden verlieren. Wer hätte nach Schöns Abschied
aus dem Amt in den vierziger Jahren daran gedacht, daß der gefeierte
Herrscher der Provinz so sehr in Ungnade fallen würde?

Die Tradition, die sich heute hartnäckig in der Provinz erhält, ist offen-
bar beeinflußt durch Erzählungen, die in den Nachbarprovinzen umgingen,
und hier, wo man die tatsächlichen Verhältnisse Ostpreußens nur lückenhaft
kannte, nahm sie die Form einer höchst unwahrscheinlichen Legende an. Aus
solcher Quelle mag auch Bismarck jene Auffassung gewonnen haben, der
er durch eine Reichstagsrede vom 10. Februar 1885 zur Verbreitung half.
Er hat hier jene Subhastationen gebrandniarkt als ein Attentat gegen die
Besitzer großer Güter, Schön habe sie als eine „unhaltbare Rasse" be-
trachtet und den Grundsatz aufgestellt, es müßten diese Güter wohlfeil in
andere Hände gebracht werden. „Infolgedessen wurden von der väterlichen
damaligen Regierung 800 Rittergüter in der Provinz Ostpreußen auf einen
Tag und eine Stunde zur Subhastation angesetzt, von der damaligen land-
schaftlichen Verwaltung, an deren Spitze der Operpräsident stand. Es
kauften Schäfer . . ., Gastwirte, Bauern, Viehhändler, in Ostpreußen be-
sonders Pferdehändler. Mir sind Beispiele genannt worden, daß für 60 Tlr.
ein Gut zugeschlagen wurde, welches heute über 100000 und 200000 Tlr.
wert sein mag."

Daß wir es hier durchaus mit einer legendären Tradition zu tun haben,
erhellt schon aus den Zahlenangaben. Es waren in den fraglichen Jahren
längst nicht 800 Rittergüter auch nur bepfandbrieft, und das umständliche
Verfahren, das einzusetzen hatte, wenn einzelne Besitzer mit ihren Zinsen
im Rückstände blieben, uiachte es ganz unmöglich, eine größere Zahl „auf
einen Tag und eine Stunde" unter den Hammer zu bringen.

Über die Vorgeschichte der landschaftlichen Subhastationen haben wir
oben berichtet. Es ist nun wichtig festzustellen, welche Rolle Schön bei
ihrer Durchführung gespielt hat. Auf die Geschäfte der Landschaft
hatte Schön nicht nur als Generallandschaftspräsident Einfluß; er war
überdies mit außerordentlichen Vollmachteil ausgerüstet, die die landschaft-
liche Selbstverwaltung einschränkten. Für Westpreußen hatte auf seinen
Antrag schon eine Kabinettsordre vom 25. November 1823 ihm das Recht
erteilt, „die landschaftlichen Behörden in der Eigenschaft eines königlicheil
Kommissars fortwährend in Aufsicht zu halten und dahin zu sehen, daß die
exekutiven Maßregeln gegen die mit der Zinszahlung säumigen Schuldner
        <pb n="70" />
        ﻿56

ernstlich vollstreckt werden"*). Nach den von der Regierung genehmigten
Grundsätzen hat er auch in Ostpreußen alsbald nach seinem Amtsantritt
die landschaftlichen Behörden aufgefordert, das Reglement streng zu be-
folgen und bei Ausbleiben der Zinszahlung Sequestration und Zwangs-
verkauf rücksichtslos durchzuführen; nur unter dieser Bedingung werde die
Landschaft aus Staatsmitteln unterstützt2). Auch weiterhin stand er mit
der Hetzpeitsche hinter den landschaftlichen Kollegien, machte ihre Mitglieder
für jede Abweichung von den Bestimmungen mit ihrem Vermögen ver-
antwortlich und äußerte großen Unwillen, wenn er vermutete, man zögere
die Snbhastationen absichtlich hinaus^). Der Kehraus sollte gründlich und
rasch vorgenommen werden!

Die Gutsbesitzer, die mit ihren Zinsen im Rückstand waren, und die
bisher unbehelligt geblieben waren, mußten alsbald fühlen, daß ein schärferer
Wind wehte. „Am mehrsten, schreibt Schön, habe ich mit der Gewohnheit
der alten Gutsbesitzer zu kämpfen, welche böse werden, wenn die Landschaft
von ihnen Zinsen fordert. Sie finden das impertinent und verklagen förm-
lich die Landschaft bei mir, daß dies immer noch zu sanfte Wesen sie in-
kommodiere. Die Sache war schon weit gekommen"*). Man kann sich
denken, wie der Zorn sich bald auch gegen Schön persönlich wandte.

Schön nahm den Landschaftsdirektionen jede Ängstlichkeit bei Ein-
leitung der Subhastationen, indem er ihnen für den Fall, daß das Meist-
gebot unter der Taxe bliebe, den Ersatz des Ausfalls zusagte. „Zur Ver-
meidung größerer Verluste wird es immer rätlich bleiben, den Zuschlag bei
irgend annehmlichem Gebote mit meiner Zustimmung zu bewilligeu und
mir den Ausfall an Kapital und Zinsen anzuzeigen, den ich dann sofort
decken werde."°) Schön hat solche Anträge der Landschaftsdirektionen fast
immer bewilligt und nur auf angemessene Sicherstellung eines Teils des
Kaufgelds gedrungen. Auch auf die Bewilligung und Verweigerung neuer
Darlehen von seiten der Landschaft hatte er Einfluß. Im übrigen war

1)	Geh. St. A. 89 0 XI b Nr. 2 vol. I.

2)	Konferenzen Schöns mit den Landschaftskollegien zu Mohrungen und zu
Angerburg im Juli 1824. Königsberg L. A. I, 57. Revision der landschaftlichen Ver-
waltung durch den Oberpräsidenten v. Schön.

3)	Verfügungen Schöns an die Generallandschaftsdirektion zu Königsberg und
an den Landschaftsdirektor Oelrichs in Danzig v. 11. Nov. u. 24. Dez. 1826. Danzig
St. A. 264, II. — An die Generallandschaftsdirektion Marienwerder 23. Okt. 1827.
Auf eine Beschwerde hin verfügt Schuckmann an Schön 2. Nov. 1827, daß es unzulässig
sei, einem Beamten „für den Erfolg seiner Amtshandlung spezielle Bürgschaft" zuzu-
muten. Danzig St. A. 171, 602.

4)	An Stägemann 2. Seht. 1825. Rühl 3, 216.

5)	Schön an die Landschaftsdirektion Marienwerder 15. April 1825. Geh. St. A.
162 III ?-rr» 8 Rr. 1 lit. W.
        <pb n="71" />
        ﻿57

ihm aber wenig Gelegenheit geboten, die Güter etwa bestimmten Günst-
lingen — Pächtern und Verwaltern, wie man ihm nachgesagt hat — in
die Hand zu spielen, da hier das Meistgebot entschied. Er hat Wohl mit
Hilse des Unterstützungssonds in einzelnen Fällen den Erwerb snbhastierter
Güter Personen ermöglicht, die das Kaufkapital selbst nicht hätten aufbringen
können; aber hier handelte es sich, soviel ich sehe, meist nur alte adlige
Besitzer *). Es ist auch nicht zu vergessen, das; die Kontrolle der Berliner
Regierung nicht völlig ausgeschaltet war, und das; die ostpreußischen Familien
berechtigte Interessen in Immediateingaben wahrzunehmen wußten. Wir
hörten ja oben von zwei Fällen, in denen Schöns Absichten durch Königliche
Entscheidungen durchkreuzt worden sind.

Die Wirkungenvon Schöns Erlassen im Bereich der ostpreußischen
Landschaft werden am besten verdeutlicht mit Hilfe der folgenden Sta-
tistik, soweit sie sich aus den Berichten ergibt, die die Generalland-
schaftsdirektion an die Generallandtage zu richten pflegte.

Tabelle siehe Seite 58.

Danach wären in den Jahren 1824—1834 etwa 230 Güter den von
Schön betriebenen landschaftlichen Subhastationen zum Opfer gefallen,
ungefähr */8 der im Jahre 1824 landschaftlich beliehenen Güter. Damals
hatte Alexander Dohna befürchtet, daß V3 aller Güter von dem um sich
greifenden Übel angesteckt werden würden!

Die Kosten dieses raschen Verfahrens, d. h. die Ausfälle an Kapital
und Zinsen, die die Landschaft bei vielen der subhastierten Güter erlitt,
beliefen sich, soweit der Staat sie ersetzte, ans 1 y2 Millionen Talers. Der
vom Staat nicht gedeckte Verlust wird den tatsächlichen Ausfall etwas höher
stellen, wenn auch nicht wesentlich, da die eigenen Mittel der Landschaft
für größere Aufwendungen nicht ausgereicht hätten^).

') Neben den oben erörterten Fällen (v. Schlieben, v. d. Groeben, v. Brederlow),
in denen es sich um den Rückerwerb angestammter Güter handelt, ist eine Besonderheit
die Unterstützung, die dem Landschastsdirektor v. Brandt auf Kupgallen durch CO.
v. 2. Juni 1827 gewährt wurde, damit er das Gut Pellen in der Subhastation er-
werben konnte.

2) Die Tabelle ergibt zwar für die Zeit von Schöns Verwaltung nur die
Summe von 1,2 Millionen. Hierbei sind aber die ausgefallenen Zinsrückstände z. T.
nicht mitgerechnet. Jedenfalls ergeben die Rechnungen des Unterstützungsfonds, daß
allein bis April 1828 547975 Tlr. für Kapitalausfall und 676295 Tlr. für Zinfenausfall
an subhastierten Gütern aus Staatsmitteln gegeben worden sind (Geh. St. A. 89 C
XXI Preußen Gen. 2 vol. II p. 192). Dazu kommen später auf Grund der CO.
v. 27. März 1832 noch 273099 Tlr. Vgl. das Protokoll v. 3. März 1832.(S.58 Anm.6&gt;.

*) Als die vom Staat zur Verfügung gestellten Fonds 1836 nahezu aufgebraucht
waren, besorgte die Landschaft noch einen Kapitalausfall von etwa 60090 Tlr., auf
dem Generallandtag von 1838 ist diese Ziffer auf 20000 ermäßigt. Zugleich wird ver-
        <pb n="72" />
        ﻿58

Statistik der landschaftlichen Subhastationen in Ostpreußen
auf Grund der Berichte an die Generallandtage.

						In der Sub-	
			Es sind an Gütern			hastation aus-	Kurs der
					seit der	gefallene	Pfandbriefe
	Datum der	be-		in Sub-	letzten	Pfandbriefs-	(im Jahr
	Tagung')	pfand-	seque-	hastation	Tagung	kapitalien	vor der
		brieft	striert	stehend	sub-	(bis 1826 einschl.	Tagung *))
					hastiert 3)	ausgefallene	in %
						Zinsrückstände3))	
	Sept. 1815	500	133	46	—	—.	61 — 87,5
	Januar 1823	548	77	—	68	437749 Tlr.	76,5— 81,1
	März 1826	584	154	57	28	266102 „	86,7— 92,7
	Februar 1829	815	115	90	98	698055 ,,°)	90,2— 98
	April 1832	950	?	25	75	120975 „	90,6— 99,5
	März 1835	1061	12	2	ca. 30°)	ca. 126000 ,/)	99,1—100,1
	Oktober 1836	1121	12	6	?	?	100,7—102,4

3) Die Berichte der Generallandschaftsdirektion geben i. A. den Stand der
Dinge 6—9 Monate vor der Tagung der Generallandtage.

2)	Da die Subhastation sich oft lange hinzog, herrschte bei den einzelnen Land-
schaftsdepartements, die das Material für die Berichte lieferten, Unklarheit darüber,
welcher Rubrik bestimmte Güter zuzuzählen seien. Deswegen schwanken vielfach die
Angaben über die Zahl der subhastierten Güter und die Höhe der ausgefallenen
Kapitalien.

3)	Die Berichte enthalten seit 1826 keine genauen Angaben über die rückständigen
Zinsen der subhastierten Güter. Schön war der Meinung, daß sie dem Kapitalaussall
zuzurechnen seien. Ob das wirklich geschehen ist, ist zweifelhaft. Seit 1835 fehlen auch
genaue Angaben über den Kapitalausfall. Die Akten des Unterstützungsfonds er-
möglichen aber eine Gegenrechnung. Vgl. S. 57 Anm. 2.

*) Nach Leweck, Die ostpreußische Landschaft 1788—1913. Anlage III.

6)	Nach einer statistischen Zusammenstellung vom August 1826 wären seit Johanni
1824 48 Güter subhastiert worden mit einem Kapitalaussall von 214413 und einem
Zinsausfall von 195197 Tlr. Königsberg L. A. Sekt. II, 66.

6) Genaue Zahlenangabe fehlt. Die Zahl der 1832 zur Subhastation stehenden
Güter kann nicht erheblich überschritten worden sein, da nach dem, was Schön auf der
Berliner Konferenz v. 3. März 1832 sagte, die Einleitung neuer Subhastationen nicht
beabsichtigt war. Vgl. das Protokoll Geh. St. A. 89 0 XXI Preußen Gen. 2 vol. III.
Schön gab hier die Zahl der noch zu veräußernden Güter auf 30 an.

') In dem Bericht wird gesagt, daß die vom Staat seit dem Generallandtag
von 1829 übernommenen Pfandbriefe die Summe von 241350 Tlr. ausmache. Durch
Abzug der 1832 genannten Zahl gewinnen wir die Ziffer 120000. Einen Ausfall von
125000 Tlr. hatte auch Schön 1832 nach dem eben genannten Protokoll erwartet.
        <pb n="73" />
        ﻿59

Der steigende Kurs der Pfandbriefe und die Verdoppelung der Be-
leihungen veranschaulicht die Besserung in der Entwicklung der Landschaft;
sie ist natürlich nicht nur als eine günstige Wirkung der von Schön durch-
geführten gewaltsamen Operation zu betrachten, sondern ist auch eine Folge
der veränderten Konjunktur. Er fällt aber aus, daß etwa seit 1826, also
noch bevor die wirtschaftlichen Verhältnisse sich günstiger gestaltet hatten, das
Kreditinstitut von den Köllmern in stärkerem Maße benutzt werden konnte.
Während 1826 nur 24 köllmische Güter als bepfandbriest bezeichnet werden,
sind es 1829 167*). Bis dahin hatten die Köllmer sich höchst unwohl gefühlt
im landschaftlichen Verband und hatten mehrfach den Antrag gestellt, sie
aus ihn: zu entlassen, da er ihnen keinerlei Vorteile biete^). Die energische
Reinigung der Landschaft von allen unsicheren Pfandbriefen scheint sie
nun mit dem Institut ausgesöhnt zu haben, und der Generallandschafts-
präsident hat ihnen die Wohltaten des billigeren landschaftlichen Kredits
keineswegs vorenthalten, wie wol behauptet worden ist.

Der westpreußischen Landschaft hat der Staat bis April 1828 den
Kapitalausfall an 34 subhastierten Gütern mit 149425 Tlr., den Zinsen-
ausfall an 90 Gütern mit 660645 Tlr. ersetzt. Als Schön damals weitere
Zahlungen einstellen mußte, beanspruchte die westpreußische Landschaft
noch etwa 130000 Tlr. für Ausfälle an solchen Gütern, die mit der Zu-
sümmung des Oberpräsidenten verkauft worden seien. Sie hat aber nur
etwa die Hälfte dieses Betrags erhaltench. Insgesamt sind die vom Staat
beglichenen Ausfälle in Westpreußen auf ca. 950000 Tlr. anzunehmen^.

Natürlich sind auch nicht bepsandbrieste Rittergüter in den Jahren
1824—1835 zur Subhastation gekommen, und diese sind in jener Zahl 230
nicht einbegriffen. Genauere Daten über den Umfang der nicht land-
schaftlichen Subhastationen stehen mir nicht zur Verfügung. Schön

sichert, die Landschaft befände sich im Besitz der nötigen Mittel, um diesen Verlust zu
decken. Berlin L.-M. Landschaftss. Ostpr. u. Litth. 11 und 19.

0 Bericht an den Generallandtag v. 1829. Königsberg L. A. XVI Nr. 78 vol. I.
Demnach ist zu korrigieren, was H. Mauer, Kreditwesen S. 80 sagt, daß es den
Köllmern in den zwanziger Jahren infolge der ungünstigen Pfandbriefkurse und der
Kreditbeschränkungen unmöglich gewesen sei, sich der Landschaft zu bedienen.

2)	Antrag der Köllmer auf dem Generallandtag von 1818. Königsberg L. A.
XVI, 72. — Verhandlungen der Stände des Brandenburgischen Kreises 16. Nov. 1822.
— Zu Sensburg sagen sich die kleinen köllmischen Besitzer 4. Jan. 1823 förmlich los
und wollen „zu nichts gezogen werden, was auf die Landschaft Bezug hat". Ibickom
XVI, 78 I.

3)	Schön an die Generallandschaftsdirektion 13. Januar 1829. Berlin L.-M.
Westpreußen Nr. 15 vol. 7.

4)	Dazu kommen noch Vorschüsse zur Zinszahlung, so daß die westpreußische
Landschaft insgesamt mit mehr als 1 Million unterstützt worden ist.
        <pb n="74" />
        ﻿60

Wird für diese Subhastationen höchstens indirekt verantwvrtlich zu machen
sein, insofern die Weisung, die landschaftlichen Subhastationen zu be-
schleunigenft, das Oberlandesgericht veranlaßte, auch andere Zwangs-
versteigerungen rascher zu Ende zu führen.

So ist z. B. der ausgedehnte Gilgenburger Besitz — an fünfzig
Güter — der Grafen Finck von Finckenstein in den Jahren
1830—32 endgültig der Familie verloren gegangen^). Der Zusammen-
bruch eines der größte-n ostpreußischen Latifundien ist freilich ein Beleg
für die Meinung derer, die die vorwaltende Ursache der zahlreichen
Subhastationen dieser Zeit in der starken Verschuldung des Großgrund-
besitzes vor 1806 sehen. Die Gilgenburger Güter waren schon im
18. Jahrhundert hoch belastet, und die fiktive Steigerung der Güterpreise
ist ihnen besonders verhängnisvoll geworden. Ihr Wert war 1770
auf 142000 Tlr., 1803 aber auf 260700 Tlr. angenommen worden!
Der Regierungsrat Ludwig Otto Ernst Graf von Finckenstein, der
sie zu diesem Wert ererbte, mußte gleichzeitig eine Verschuldung von
170546 Tlr. übernehmen^). Einen großen Posten, etwa 45000 Tlr. machten
die bei dem Kriegsrat von Farenheid kontrahierten Schulden aus; Faren-
heid war aber so klug gewesen, seine Ansprüche schon 1802 an Dritte zu
zedieren. Zur Zahlung von Abfindungen an seine Schwestern mußte
Finckenstein eine neue Schuld von 35 000 Tlr. aufnehmen. Dazu kamen
dann in den Jahren 1809/10 29000 Tlr., die zum Retablissement erborgt
wurden, — eine Summe, die gegenüber den bisherigen Schulden nicht
erheblich ins Gewicht fällt. Als der Regierungsrat v. Finckenstein 1813
starb, hinterließ er 205426 Tlr. Realschulden und rückständige Zinsen und
ca. 46000 persönliche Schulden. Allodialerben waren seine älteste Schwester
und die Nachkommen seiner jüngeren Schwester, der verstorbenen Gräfin
Charlotte Eulenburg, Lehnserben die Söhne des Onkels des Verstorbenen,
des Grafen Finckenstein-Jäskendorf. Da weder die Allodial- noch die
Lehnserben die verschuldeten Güter annehmen konnten, wurde der erb-
schaftliche Liquidationsprozeß eröffnet, der sich aber durch Jahre hinzog.
Als dann 1830 der Abschluß der Subhastation drohte, machte Graf Fincken-
stein - Jäskendorf eine Immediateingabe, in der er um eine Unterstützung
von 24000 Tlr. bat, um wenigstens die Lehngüter der Familie zu erhalten.
Er erreichte nur, daß ihm die Regierung die Garantie eines Darlehens von

0 Schön an den Oberlandesgerichtspräsidenten 19. März 1825. Danzig 161,501.

2)	Das im folgenden verwertete Material ist teils den Gilgenburger Grundakten
(Amtsgericht Königsberg), teils den Immediatgesuchen des Grasen Karl v. Fincken-
stem-Jäskendorf (Geh. St. A. 89 6 XXI Preußen Spec.) entnommen.

3)	Memoire des Burggrafen Alexander zu Dohna für seine Mündel die Grafen
v. Finckenstein. 8. Nov. 1816.
        <pb n="75" />
        ﻿61

15000 Tlr. zusagte, falls es ihm gelänge, ein solches Darlehen mit einem
öffentlichen Institut zu negotiieren. Er dachte erst, Jankendorf zu erwerben,
hielt sich aber dann zurück, als von anderer Seite ein höheres Gebot erfolgte,
als er erwartet hatte. Dann suchte er wenigstens Gilgenburg zu retten.
Diesen Teil der Güter erwarb aber schließlich der bisherige Inspektor des
Güterkomplexes, George Negenborn, zum Preise von 21150 Tlr. bei einem
Taxwert von 29514 Tlr. Er erhielt ein landschaftliches Anlehen bis zur
zulässigen Höchstgrenze, und die Bewilligung dieses Kredits wird kaum ohne
Zustimmung des Generallandschaftspräsidenten Schön geschehen sein. Im
übrigen finde ich in dem mir vorliegenden Material keinerlei Anzeichen
dafür, daß Schön zuungunsten der Finckenstein in das seit Jahren schwebende
Verfahren eingegriffen oder in diesem Sinne die Entscheidungen der Re-
gierung beeinflußt hätte^). Er hat sich nicht für sie ins Zeug geworfen, aber
sein Verhalten ist, soviel ich sehe, völlig korrekt. Bei Beurteilung der An-
gelegenheit ist nicht zu vergessen, daß Graf Finckenstein schon für Jäsken-
dorf aus dein Unterstützungsfonds 13780 Tlr. erhalten hatte und fein
Bruder, der Graf von Finckenstein auf Schönberg, 22650 Tlr.

Im Jahre 1833 wurde bei den Gerdaue ns chen Gütern des Grafen
von Schlieben die Subhastation beendet^). Auch in diesem Falle stammt
die ganz überwiegende Masse der Schuldeil aus der Zeit vor 1806, und
wiederum spielen Abfindungen an Familienangehörige eine verhängnisvolle
Rolle. Altschloß Gerdauen bekam im Jahre 1798 George Adam vonSchlieben
zum Werte voir 120000 Tlr. Er mußte aber eine Schuld von 50000 Tlr.
als Abfindung an Mutter und Geschwister auf das Gut eintragen lassen.
Mit ca. 55000 Tlr. war das Gut schon 1777 Lei der Auseinandersetzung mit
den Lehensvettern belastet worden. Nach 1806 sind nur 4000 Tlr. hinzu-
gekommen. Die Schuld betrug 1825 ca. 106000 Tlr., die landschaftliche
Taxe 130000. Aus der Subhastatioll erwarb den ganzen Güterkomplex
Oberst Konrad Wilhelm Freiherr von Romberg für 88060 Tlr.

Die Neuschloß-Gerdanenschen Güter waren mit 191418 Tlr. belastet
und wurden auf 225343 taxiert. In der Subhastation kamen sie zum Ge-
samtkaufpreis von 182750 Tlr. an 8 verschiedene Erwerber; darunter
findeil wir all erster Stelle den Oberst von Romberg, sodann Rittmeister
Ernst voit Saucken, Frau von Rauter und fünf Bürgerliche.

Schön hat sich um die Sanierung des Schliebenschen Besitzes besonders
bemüht und hat es sich als Verdienst zugerechnet, daß er der Familie
wenigstens Sanditteu erhalten habe. Mehr konnte der Staat seiner Über-

0 Herr Graf Bonaventura von Finckenstein auf Jäskendorf hatte die Güte,
mir mitzuteilen, daß sich in den Familienpapieren kein Nachweis fände, daß Schön
bei deni Verlust der Güter eine Rolle gespielt habe.

2) Grund- und Hypothekenakten des Erbhauptamts Gerdauen.
        <pb n="76" />
        ﻿62

zeugung nach in der allgemeinen Not nicht tun. „Daß derHerr von Schlieben,
der sich einbildet, durchaus 400000 Tlr. haben zu müssen, wenn ihm gleich
100000 gewiß sind, diese 400000 gerade habe, daraus kommt es nicht anft."

Wie der Graf von Schlieben sind auch von Brederlow auf Saalau,
von der Grüben auf Hasenberg und der Mannesstamm der Grafen von
Finckenstein keineswegs um ihren ganzen Besitz gekommen. Es handelte
sich bei den Subhastationen oft nur um eine Beschränkung, nicht um den
völligen Verlust des Familienbesitzes. Für die Zahl der fast oder ganz
besitzlos Gewordenen gibt die Liste derer, denen Pensionen bewilligt
wurden, einen Anhaltspunkt. Die Tradition, daß besonders Frauen Opfer
der Besitzveränderung geworden seien, findet hier eine gewisse Bestätigung.
Andererseits zeigt der Fall der Frau von Auerswald auf Rodmannshöfen,
daß Schön auch die Interessen alleinstehender Frauen sehr wohl zu wahren
wußte, wenn er der Überzeugung war, daß ein Besitz gehalten werden
konnte.

Es bleibt die Frage, zu wessen Gunsten der Besitzwechsel sich
vollzogen hat. Es ist zweifellos, daß der preußische Adel durch diese Sub-
hastationen in seinem Besitzstand geschmälert worden ist. In welchem Um-
fang er zu derselben Zeit diesen Verlust wettzumachen wußte, davon werden
wir später hören.

Im Landschaftsdepartement Marienwerder waren bis 2. Mai 1828
42 Güter in der Subhastation verkauft. Unter den Käufern finden sich
tl Adelige, 10 Pächter, Wirtschaftsinspektoren und Amtleute, 4 Kauf-
leute und Bürger aus Bromberg und Graudenz, 1 Oberregierungsrat
aus Breslau^).

Unter den Erwerbern der 32 Gilgenburger Güter begegnen wir außer
dem schon genannten bisherigen Inspektor der Güter fünf Pächtern und
Administratoren, einem Oberförster, einen: Erbhauptamtsaktuarins, einem
Kaufmann, einem Köllmer, dem Land- und Stadtgerichtsdirektor Kern aus
Lübaus und nur einem Adeligen, den: Grafen Dohna-Reichertswalde
(für Ostrowitt). Daß diese Verbürgerlichung des adeligen Be-
sitzes aber nicht eine allgemeine Regel war, zeigt das Beispiel der
Gerdauenschen Güter, deren Hauptmasse an adelige Besitzer kam.

Um den Vorgang richtig zu verstehen, wird man sich vor Augen halten
müssen, daß der Landadel damals noch keineswegs auf der Höhe wirtschaft-
licher Tüchtigkeit stand, die er sich im Lause des neunzehnten Jahrhunderts

') Schön 17. März 1823. Hannover Nr. 23.

2)	Danzig 161, 503.

3)	Über Kern, der durch seine Wirtschaftsführung, namentlich durch Ansetzung
von Kolonisten aus seinen Gütern vorbildlich gewirkt hat, vgl. Möllenberg, Das
Majorat Döhlau S. 55 u. 61.
        <pb n="77" />
        ﻿63

erworben hat*). Die Pächter, die unter den neuen Erwerbern an erster
Stelle stehen, hatten zumeist größere Erfahrung3). Es ist auch kein Zufall,
daß gar manches ostpreußische Rittergut damals in die Hand einer jener
Salzburger Faniilien kam, deren musterhafter Wirtschaftsführung die
Provinz so viel verdankt. Daß mannigfach auch zweifelhafte Elemente sich
den billigen Erwerb zunutze machten, ist bekannt. In der Hauptsache hat
aber doch die Zufuhr frischen Blutes der Provinz Segen gebracht^).

Schön hat dies Hereinströmen neuer Kräfte begünstigt. Um die „Er-
haltung des alten Stammes der Nation" hat er sich so weit bemüht, als
das ihm zur Verfügung stehende Unterstützungskapital es ermöglichte. Wo
aber ein Gut subhastiert werden mußte, da behielt sein Grundsatz von 1807
Geltung, daß für den Staat derjenige der beste Eigentümer sei, der den
meisten Kredit sowohl in Absicht seines Verniögens wie seiner Fähigkeiten
aufzuweisen habe. So glauben wir auch Schöns eigensten Gedanken zu
vernehmen, wenn wir in einer zeitgenössischen Schrift über Ostpreußen
lesen: Für die unglücklichen Opfer der Subhastationen müßten andere
eintreten „mit frischen Kräften und mit angemessenem Vermögen, sowohl
in pekuniärer als auch in intellektueller Hinsicht"*).

Schön hoffte namentlich, daß die niedrigen Preise, zu denen die Güter
in Ostpreußen zum Verkauf kamen, eine große Zahl von Käufern aus
dem übrigen Deutschland anlocken werde. Er hat versucht, für den
Zuzug nach Preußen Propaganda zu machen und hat zu diesem Zwecke
die Verbindungen benutzt, die er als junger Mann bei seiner Studienreise
mit Landwirten Mitteldeutschlands angeknüpft hatte. So trat er auch in
Beziehungen zu dem Kammerrat Avenarius in Halberstadt und bat ihn
unter den Kauflustigen jener Gegend für die Provinz Preußen zu werben.
Avenarius hat daraufhin unter Benutzung des von Schön mitgeteilten
Materials, aber ohne sein Wissen die eben erwähnte Schrift „Über den
Verkauf zahlreicher adelicher Güter in der Provinz Preußen" abgefaßt.

i)	Vgl. die Schilderung bei Theodor Freiherr v. d. Goltz, Geichichte der deutschen
Landwirtschaft, 2. Bd. (1903), S. 16öff.

-) Thaer, der 1819 Ostpreußen bereiste, urteilte: „Intelligenz und rrch 8
Urtheil über landwirtschaftliche Angelegenheiten habe ich in Ostpreußen und Lr ,
sehr viel angetroffen, besonders bei den Pächtern und Acquirenten er o
Eher fehlt es an reger Thätigkeit; sie leben in einem Zustand von BehagUchk ,
welchem sie die Unternehmung von Verbesserungen, deren Werth ste wo) "n	r

herausziehen würde." Bericht an Schuckmann, 26. Sept. 1819. Geh. S - *	'

3)	So das auf Theodor Freiherr v. d. Goltz zurückgehende Ur ei

brechers, Grenzboten 1878 I S. 24.	.

4)	Ludwig Avenarius, Über den Verkauf zahlreicher adelicher Guter m
Provinz Preußen, nebst einer gedrängten Beschreibung der zum Verkaufe g \

Güter selbst. Halberstadt 1827. S. 19.
        <pb n="78" />
        ﻿64

Schön wollte nichts damit zu tun haben und brach schon auf die Nachricht
von dieser Publikation, noch ohne sie zu kennen, die Verbindung mit
Aveuarius ab. Sie wurde aber alsbald wieder angeknüpft, und Avenarius
konnte, mit einer Reiseunterstützung der ostpreußischen Landschaft versehen,
die Provinz selbst aufsuchen und hat daraufhin eine weitere Propaganda-
schrift veröffentlicht^.

Einen großen Erfolg haben diese Werbungen im Ausland nicht
gehabt. Wir hören wohl mehrfach von außerpreußischen Adeligen, die
sich nur preußische Güter bewerben, und auch bürgerliche Landwirte aus
Mecklenburg, Bremen, Braunschweig und Sachsen haben die gute Ge-
legenheit wahrgenommen. Aber in der Hauptsache stammen die neuen
Erwerber aus der Provinz selbst2).

Der Kauf ostpreußischer Güter war damals eine sehr gute Kapitals-
anlage. Die außerordentlich niedrigen Erwerbspreise verzinsten sich z. T.
mit 10%. Freilich mußte zur Kaufsumme gewöhnlich noch ein stattlicher
Betrag hinzugerechnet werden, um die Aufwendungen für die Instand-
setzung der verwahrlosten Güter zu bestreiten. Immerhin blieb doch ein
starker Anreiz für das Kapital, und Schöns Hoffnung, daß die bislang
verschuldeten Güter in die Hand vermögender Landwirte
kommen würden, scheint nicht unbegründet. Trotzdem lauten die Urteile
darüber, inwieweit seine Absicht erreicht worden ist, verschieden und lassen
darauf schließen, daß der Erfolg tatsächlich in den einzelnen Fällen ver-
schieden war. Lette, der in amtlichem Auftrag 1846 die Provinz Preußen
bereiste, berichtet, daß die Güter aus den Händen der alten Familien in
sehr schlechtem Zustand an fremde und zunächst noch weniger rationelle
Besitzer übergegangen seien, welche bei oft unglaublich geringen! Erwerbs-
und Betriebskapital zu wesentlichen Verbesserungen ebensowenig befähigt
gewesen seien% Im gleichen Jahre hat aber eine Kommission des

0 Beiträge zur näheren Kenntnis der Provinz Preußen, besonders Ostpreußens,
vornehmlich in landwirtschaftlicher Hinsicht, nebst Vorschlägen zur Verbesserung der
Landwirtschaft dieser Provinz. Erfurt 1829. — Die Korrespondenz mit Avenarius:
Königsberg L. A. Sekt. II Nr. 66.

2)	Auf einem offensichtlichen Mißverständnis beruht es, wenn Hermann Mauer
in seinem an neuen Ausschlüssen so reichen Buche S. 129 schreibt: „Von 238 Gütern,
die in den Jahren 1807—31 in Ostpreußen zur Subhastation kamen, gelangten, wie
aus den Landschaftsakten hervorgeht, nur etwa 5—10 in die Hände von eingesessenen
Gutsbesitzern." In den tabellarischen Übersichten der Landschaft über Subhastationen
wird nämlich geschieden zwischen Gütern, die „der Landschaft adjudiziert" und solchen,
die „an Fremde verkauft" sind. „Der Landschaft adjudiziert" sind die Güter, die sie
auf Grund des 1816 erworbenen Rechts in der Subhastation selbst extrahiert hat. „An
Fremde verkauft" ist demnach jedes Gut, das nicht in den eigenen Besitz der Landschaft
übergegangen ist.

3)	Annalen der Landwirtschaft i. b. Kgl. preuß. Staaten, Bd. 10 (1847), S. 5.
        <pb n="79" />
        ﻿— 65 —

9.	Proviuzial-Laudtags (v. Auerswald, v. Lavergne-Peguilhen und
Siehr) in einer Denkschrift das Urteil ausgesprochen, daß der fast allgemeine
Besitzwechsel den größeren Gütern nicht unerhebliche Betriebsmittel zu-
geführt und dadurch den Wirtschaftsbetrieb sehr gekräftigt habe*).

■ Schön suchte sich bei den einzelnen Verkäufen dadurch zu sichern, daß
er möglichst hohe Anzahlungen verlangte. Seit 1827 aber erleichterte er
auf Wunsch des Generallandtags und der Regierung die Bedingungen des
Verkaufs. Es wurden Teilzahlungen mit Terminen bis zu dreißig Jahren
zugestanden. Dies hatte nun wohl zur Folge, daß die Konkurrenz sich ver-
mehrte und die Preise stiegen. Aber zugleich wurden auch Käufer mit
geringen Mitteln angelockt. Von neunzig Gütern, die unter solchen er-
leichterndeu Bedingungen verkauft worden sind, waren 1835 bereits
31 Kapitalsraten schuldigt).

Woher sollte aber auch in kurzer Frist eine genügend große Zahl
geeigneter Käufer kommen? Der wunde Punkt in Schöns Verfahren
ist die Eilfertigkeit, mit der in wenigen Jahren eine Masse von Gütern
am Markt ausgeboten wurde. Es ist fraglich, ob durch ein langsameres
Verfahren sehr viel mehr Eigentümer in ihrem Besitz erhalten worden
wären. Die große Verschuldung hätte doch am Mark des Großgrundbesitzes
gezehrt, und einer schleichenden Krankheit wären die meisten von denen
zuni Opfer gefallen, die jetzt der durch Schön herbeigeführten akuten Krisis
erlagen. Aber das massenhafte Angebot hat den Preis der Güter
herabgedrückt — sie wurden 1826—29 durchschnittlich 36% unter Tax-
wert verkauft —, und es hat damit den Ausfall, den die Landschaften
erlitten und den der Staat ihnen größtenteils ersetzte, unverhältnismäßig
erhöht. Überdies ist auch gar mancher hinter der Landschaft eingetragene
Gläubiger geschädigt worden. Auf diese drohenden Verluste hatten ja die
landschaftlichen Behörden seit zwei Jahrzehnten hingewiesen, wenn sie an-
gegriffen wurden, weil sie nicht rascher zur Subhastation verschuldeter Güter
schritten, und hatten dies Zögern als weise Schonung des Kauf- und Leih-
kapitals gerechtfertigt. Freilich waren auch die Dinge in dieser Zeit nur
nichts besser geworden.

Das Bedenken, daß der nmssenhafte Verkauf der Güter zu Schleuder-
preisen den Realkredit vernichte, ist Schön zum ersten Male auf dem
Generallandtag von 1826 entgegengebracht worden. Er hat ganz im Geiste
seiner nationalökonomischen Theorie geantwortet, daß niedrige Preise die
Konkurrenz der Kauflustigen vermehrten und dadurch automatisch der Preis

1)	Landwirtschaftliches Jahrbuch a. d. Prov. Preußen, Bd. 1 (1849), S. 295.
Vgl. das Urteil Böhmes S. 86f.

2)	Bericht an den Generallandtag von 1835.

Schriften des Instituts für ostdeutsche Wirtlchaft. Heft t.
        <pb n="80" />
        ﻿66

wieder steige1). In seinen freihändlerischen Gedanken befangen, hatte
Schön zweifellos übertriebene Vorstellungen von der Flüssigkeit des Kapitals
und von der Freizügigkeit der Landwirte. Ähnlich wie er jetzt größere Güter
in Menge versteigern ließ, hatte er einst 1808 die Höfe der Domänenbauern,
die seinen hoch gespannten Forderungen nicht gewachsen waren, niassen-
weise zum Verkauf stellen wollen, und damals schon hatte die Kritik gefragt,
woher denn die vielen Käufer kommen sollten. Daß jene Antwort auf dem
Generallandtag ein Trugschluß war, zeigten die Erfahrungen der folgenden
Jahre. Das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage war in der kapital-
armen Provinz zu ungünstig. Gerade die Verkäufe der Jahre 1826—28
brachten der Landschaft besonders hohe Ausfälle.

Diese Ausfälle veranlaßten schließlich auch die Regierung, Schön zu
einem behutsameren Verfahren aufzufordern. In einem Jmmediatbericht
vom 1. Februar 1832 haben Lottum, Schuckmann und Maaßen, der damalige
Finanzminister, die Verkäufe als zu weitgehend getadelt und Schön nament-
lich vorgeworfen, daß er nicht auf Erleichterung der Zahlungen durch lange
Termine Bedacht genommen habe, — ein zweischneidiges Schwert, wie
wir sahen. Für die Zukunft empfahlen sie an Stelle der Verkäufe Ver-
pachtungen auf lange Perioden. Die Minister verkannten allerdings nicht,
daß bei Schöns Vorgehen richtige staatsmännische Erwägungen wirksam
gewesen seien; Schuckmann mochte daran denken, daß er selbst einmal
Schöns Programm in diesem Punkte vollkommen gebilligt hatte. „Es mag
zur Rechtfertigung dieser Maßregel dienen, daß man sich bei der übergroßen
Menge rettungslos verlorener Güter eines bedeutenden Teils derselben
um jeden Preis entledigen wollte, um mehr schonende Maßregeln rück-
sichtlich der übrigen möglich zu machen."

Schön ließ sich, wie so oft, auch diesmal durch die Ermahnungen der
Ministerin keiner Weise beirren. Ein Erlaß an die Landschaftsdirektionen vom
3. Mai 1832 forderte aufs neue die Beschleunigung der Verkäufe rettungsloser
Güter3). So mußte denn Stägemann zwei Jahre später mit Bedauern fest-
stellen, daß die gegen die übereilten Verkäufe von Berlin ans erlassenen
Verfügungen „nicht den beabsichtigten Erfolg vollständig" gehabt hätten.

Stägemann hatte sich damals mit einer anonymen Kritik von
Schöns Verfahren zu beschäftigen, die schon im Dezember 1827 abgefaßt
worden war, aber erst jetzt in Berlin als eine Denunziation gegen Schön
verwandt worden zu sein scheint?). Es waren in diesem Schriftstück scharfe

y Königsberg L. A. XVI 83.

-) Danzig St. A. 161, 503.

3)	Geh. St. A. 89 0 XXI Preußen Gen. 2 vol. IV. Die Anklageschrift ist von
Maurenbrecher veröffentlicht, Grenzboten 1878 I S. 17—22. — Stägemanns
Promemoria v. 17. Juni 1834.
        <pb n="81" />
        ﻿67

Vorwürfe wegen der Verschleuderung der Güter erhoben, und es war die Be-
hauptung aufgestellt worden, daß man die Hälfte der ausgetriebenen Guts-
besitzer hätte erhalten können, wenn man an Kapital und Zinsen ihnen das
erlassen hätte, was als Ausfall beim Verkauf ihrer Güter ersetzt werden
mußte. Auch die Privatgläubiger, die setzt vorschnell um das Ihrige gebracht
worden seien, hätten zu einem Abkommen bestimmt werden können, da
ihnen an der Erhaltung des Schuldners gelegen sein mußte. — Stägemann
hat zwar die Übereilung zugegeben, ohne aber Schöns berechtigte Motive
zu verkennen: Ein Arrangement mit den hinter der Landschaft einge-
tragenen Privatgläubigern würde keineswegs „eine radikale Nemedur des
Kreditwesens der Schuldner bewirkt haben, sondern nur in neue Verwick-
lungen geführt haben". Er erinnerte daran, wie völlig der Realkredit der
bepfandbrieften Güter bei Schöns Amtsantritt vernichtet gewesen fei1),
und sieht in der Beseitigung dieses Zustands ein Hauptverdienst Schöns.

Tatsächlich sind die massenhaften Subhastationen für Schön eine
kreditpolitische Maßregel gewesen. Durch eine vorübergehende
stärkere Entwertung des Bodens hat er die Kreditkrisis über-
wunden. Darin, daß niemand mehr dem Grundbesitzer Geld leihen wollte,
hatte er 1823 die eigentliche „Giftquelle" gesehen. Jetzt konnte er mit Be-
friedigung feststellen: „Der Glaube, daß die Güter Wert haben, ist wieder
erzeugt."

In jener Reichstagsverhandlung vom Februar 1885 hat der Abge-
ordnete Dirichlet Bismarck entgegnet, daß ein großer Teil der wirtschaft-
lichen Fortschritte der Provinz Preußen zurückzuführen sei auf die Energie,
mit der Schön darauf verzichtet habe, unhaltbare und verlodderte Wirt-
schaften in diesem Zustande zu belassen. „Hätte man den Versuch gemacht,
die hochverschuldeten Besitzer noch länger zu erhalten, so hätte das allge-
meine Moratorium, die Suspendierung der Zinszahlung der Landschaft
dauernd aufrecht erhalten werden müssen; damit wäre der Bodenkredit
völlig vernichtet worden, und zahllose Witwen und Waisen, deren Geld in
ostpreußischen Pfandbriefen angelegt war, wären gezwungen gewesen, am
Hungertuch zu nagen."2)

Wer Schöns Verfahren beurteilen will, wird sich an die Zustände

an 'liv??!'“1 “Iä Beispiel die Bledauschen Güter des Barons v. Korff
rat N 't* t C C •',sl Löschern Kriege der angesehenste Landwirt der Provinz, der Amts-
für loosinnPacht von 30000 Tlr. geboten. Nach dem Kriege seien sie
(w.) gekauft worden, und trotz des niedrigen Erwerbspreises habe der
neue Erwerber sie für 70000 Tlr. der Landschaft angeboten.

i - ms nüchterner wird von der westprcußischen Landschaft berichtet, daß eine
si. J e ar Pfandbriefe in der Provinz, die andere außerhalb, besonders bei Berliner
vtuden, untergebracht sei. Statistische Bemerkungen v. 19. Mai 1818. Danzig 161, I.
        <pb n="82" />
        ﻿erinnern müssen, die er in Ostpreußen vorfand. Man denke an die revo-
lutionären Vorschläge des Generallandtages von 1823! Schön hatte die
Nerven, durchzuführen, was andere nur wünschten, aber nicht wagten,
und in dieser verzweifelten Lage mH Gift zu operieren. Er hat die Krankheit
zu einer akuten Krisis gebracht, um sie so zu heilen; ohne sein energisches
Handeln wäre der Wirtschaftskörper der Provinz wohl kaum so rasch ge-
sundet. Unzweifelhaft hat er dabei auch nianches lebensfähige Organ
Zerstört. Das Ungestüm, mit dem er die Dinge überstürzte, die Starrköpfig-
keit, mit der er allen Warnungen zum Trotz den einnial eingeschlagenen
Weg verfolgte, haben schädlich gewirkt. Die Neigung, nach festen, unab-
änderlichen Grundsätzen zu handeln, erschwerte es Schön, sich den wechseln-
den Verhältnissen anzupassen und aus der Erfahrung zu lernen. Offen-
sichtlich hat ihn auch jener radikale Gedanke beeinflußt: daß man „tabula
rasa machen", alles Ungesunde ausbrennen und ausschneiden müsse, um
neuen kräftigeren Existenzen Raum zu schaffen.

Diese Strenge richtet sich aber nicht etwa gegen einen bestimmteil
Stand allein, sondern gegen die wirtschaftlich Leistungsunfähigeil jedes
Standes, seien es Bauern, seien es Gutsherren, und sie paarte sich mit
werktätiger Förderung des gesunden Stanimes jeder Klasse. Jener Vor-
wurf einer unerhörten Ungerechtigkeit gegen die Großgrundbesitzer, die
Schön nach der traditionellen Darstellung, wie sie sich in Bismarcks Rede
widerspiegelt, an den Tag gelegt haben soll, findet in den Akten keine
Bestätigung. Die Behauptung, daß Schön sich bei Einleitung der Sub-
hastationell von einer inneren Feindschaft gegen den Adel habe bestimmen
lassen, wird schon dadurch widerlegt, daß er zu derselben Zeit in der Frage
der Auseinandersetzung zwischen Gutsherren und Bauern die ersteren,
wie wir noch sehen werden, durchaus begünstigte. Er hat sein ganzes Leben
hindurch daran festgehalten, daß die Tage der politischen und sozialen
Privilegien des Adels gezählt seien, und daß er sich nicht kastenartig ab-
schließen dürfe von den übrigen Ständen. Aber seine wirtschaftliche
Stellung, sofern er sie sich nicht durch Uutüchtigkeit verscherzte, hat
Schön nicht antasten wollen. Schon beim Streit über das Regulierungs-
edikt frondierte er mit den Gutsherren gegen die Regierung, und au ihrer
Seite fanden wir ihn auch im Kamps um die Verteilung der Retablissements-
gelder. Damals bekehrte er sich zu der Anschauung, daß die Erhaltung eines
festen Stanimes von Landeigentümern politisch notwendig sei. Angesichts
des Notstandes in Ostpreußen wurde ja gar manche Stimme laut, die den
Grund des Übels in dem Überwiegen des Großgrundbesitzes sah; unter den
Verfechtern dieser Meinung findet sich kein Geringerer als der Ostpreuße

*) Vgl. Hasse S. 136.
        <pb n="83" />
        ﻿69

Hermann von Boyeu, der Schöpfer des preußischen Wahlgesetzes^. Von
Schön ist mir keine Äußerung dieser Art bekannt, und auf sein Handeln
hatte der Gedanke jedenfalls keinen Einfluß. Wir Nachkommen, die wir die auf
die innereKolonisation abzielenden Bestrebungen in uns aufgenommen haben,
mögen Schön fast der Unterlassungssünde zeihen. Denn wann wäre die Stunde
zur Bes'edlungelung günstiger gewesen als damals, da eine große Zahl von
Gütern zum Verkauf stand und der Bauer sich vielfach von der Scholle löste ?2)

Theodor von Schön kam nach Ostpreußen in der ehrlichen Absicht,
der „Umkehrung des Grundbesitzes" zu wehren, erkannte aber und fand
diese Ansicht von anderen bestätigt, daß nur durch schleunige Ausschaltung
der Unrettbaren dem Unheil Einhalt geboten werden könne. Es ist wahr-
scheinlich, daß ein streng ständisch-konservativ denkender Mann nicht so leicht
der Gefahr verfallen wäre, diesen an sich richtigen Grundsatz zu übertreiben.
Wir haben den Widerspruch der in ihm wirkenden Motive, wie sie alter
staatswirtschaftlicher Denkgewöhnung und neuer sozialpolitischer Erkenntnis
entstammen, nicht verdeckt. Aber nichts berechtigt uns, die Echtheit des
Kummers zu bezweifeln, mit dem Schön in seinen Briefen über schmerzliche
Fälle spricht, in denen nicht mehr geholfen werden konnte^).

Man vergleiche mit Schöns Verhalten das entschiedene Vorgehen
Friedrich Wilhelms I. gegen den ostpreußischeu Großgrundbesitz. Es
wurden ihm durch genaue Nachmessung viele Morgen Landes entzogen,
die in der Zeit der ständischen Herrschaft unrechtmäßig erworben worden
waren. Der König verbot, Domänen an Adlige zu verpachten, und kaufte
seinerseits zur Vergrößerung der Domänen Rittergüter auf. Damals ist
also mit ganz bewußtem Willen der Besitz des ostpreußischen Adels einge-
schränkt worden.

Die nach 1815 in ihrem Besitz geschmälerten oder ganz besitzlos ge-
wordenen Familien sind nicht dein bösen Willen und nur zum geringeren
Teil dem Ungeschick eines einzelnen zuin Opfer gefallen. Sie erlagen höheren
Gewalten: dem Krieg und der ungünstigen wirtschaftlichen Konjunktur
nach dem Kriege. Wenn aber schon von Schuld geredet werden soll, dann
darf nicht vergessen werden, daß dieses Unglück in Ostpreußen ein besonders
wenig widerstandsfähiges Wirtschaftssystem traf. Kompetente Beurteiler

*) Fr. Meinecke, Das Leben des Generalfeldmarschalls H. v. Boyen II, 424. —
Avenarius, Beitrüge S. 139 u. 235: „Der gesunkene, jetzt so geringe Wert der großen
Güter in Preußen hat einzig und allein darin seinen Grund, daß das Grundeigentum
in jener Provinz sich verhältnismäßig zu sehr in den Händen der adligen Gutsbesitzer
befindet."

z) Die Generallandtage haben mehrfach darauf gedrungen, daß die zu ver-
kaufenden Güter parzelliert würden, aber nur deshalb, weil sie auf diesem Weg bessere
Preise zu erzielen hofften.

°) Z. B. an Stägemann 3. Juli 1826 (Rühl III, 266).
        <pb n="84" />
        ﻿haben das geringe Verständnis und die Lässigkeit kritisiert, mit der damals
vielfach auf den großen Gütern gewirtschaftet wurde. Der ostpreußische
Gutsbesitzer war im Allgemeinen noch nicht eng vertraut mit der eigenen
Scholle. Nur so ist auch jener Güterhandel vor 1806 verständlich, der den
Kein: des Übels legte, das sich bis zu den zwanziger Jahren so verderblich
auswuchs.

Dem tieferen historischen Blick eröffnet sich also hier wie so oft ein
Geflecht von Ursachen, das die Schuld des einzelnen als unbedeutend er-
scheinen läßt. Es bleibt bei dem Urteil Treitschkes, der wahrlich sonst hart
genug über Schön geurteilt hat: „seine Ansicht war gerecht, er wollte den
alten Geschlechtern retten, was noch zu retten war, und nur die Dürftigkeit
der Geldmittel zwang ihn zu einer Härte, die seinen Absichten widersprach"*).

IV.	Krisis und Rettung der Landschaften. 1828—1835.

Schlußbilanz des Unterstützungsfonds.

In den Landschaften und ihrer mangelhaften Organisatioil hatte
Schön den eigentlichen „Unglücksquell" der beiden Provinzen gesehen.
Die Operation auf Tod und Leben, die er unerbittlich durchführte, sollte
schließlich auch ihnen zum Guten ausschlagen. Zunächst führte sie aber zu
einer ernstlichen Bedrohung ihrer ganzen Existenz.

Als Schön in seinem Bericht vom 4. Dezember 1827 beantragte, den
Fonds zur Unterstützung der Gutsbesitzer zu schließen, mußte er gleichzeitig
erklären, daß die Landschaften dieser Unterstützung noch weiter bedürften:
Die schon eingeleiteten Subhastationen ließen einen weiteren Kapitals-
ausfall von 900000 Talern besorgen; außerdem seien noch Zuschüsse zur
Zinsenzahlung erforderlich. Schön suchte diese neuen Ansprüche an die
Staatskasse durch eines jener finanztechnischen Manöver, in denen er Meister
war, erträglich zu machen: Das Defizit könne aus den rückzuzahlenden
Unterstütznngsgeldern gedeckt werden.

Die Minister Schuckmann und Lottum erklärten darauf, daß eine
weitere Unterstützung der Landschaften keinen Sinn habe, nachdem über zwei
Millionen für die ostpreußische und eine Million für die westpreußische ohne
Erfolg verwandt worden seien. Man müsse sie nun auf ihre eigenen Kräfte
verweisen und ihnen die Inanspruchnahme der Generalgarantie, die sämt-
liche im Kreditinstitut verbundenen Grundbesitzer für dessen Schulden zu

) Deutsche Geschichte III, 459.
        <pb n="85" />
        ﻿71

leisten hatten, anheim gebenZ. Demgemäß wies eine Kabinettsordre vom
28. Oktober 1828 Schön an, Generallandtage zu berufen, die über die
Durchführung der Generalgarantie und über die „endliche Schlie-
ßung beider Institute" beraten sollten. Damit wurde in erster Linie
eine gleichsam erzieherische Drohung beabsichtigt. Denn unter der Hand
wurde Schön mitgeteilt, daß die zurückgezahlten Unterstützungskapitalien
den Kreditsystemen überwiesen werden könnten. Davon dürfe er aber dem
Direktoriuni der Landschaft keine Mitteilung machen; denn man befürchtete
sonst, daß die Landschaft im Vertrauen auf diese Hilfe eigene Anstrengungen
unterlassen würde.

Es begann nun in der Geschichte der ostpreußischen Landschaft die Zeit
der schwersten Krisis, zumal die gegen ihre Existenz gerichteten Absichten
bei Schön sofort Unterstützung fanden. Seine alte Abneigung gegen das
Kreditinstitut kam wieder zum Vorschein: „Schon vor mehreren Jahren
habe ich über den Stand der Landschaften mein Gutachten dahin abgegeben,
daß, weil die Institution ganz außer der Zeit sei, indem ein Privat-Banquier
keinen Richter über sich erkennt, und der Schuldner der Verwalter ist, es
mir nothwendig schiene, diese zu jener Zeit heilsame, jetzt aber nicht mehr
in die Zeit passende Institution zu schließen." Jetzt gebe die Königliche
Äußerung der Sache eine Basis, und er glaube, daß das ganze landschaftliche
Geldgeschäft sich so werde abwickeln lassen, daß die Institution noch in ihrer
Auflösung dem Lande wohltätig sein werde2).

Indessen war es für Schön persönlich peinlich, daß der Staat weitere
Geldhilfen verweigerte. Schön hatte die Landschaften ermuntert, die Sub-
hastationen ohne Rücksicht auf etwaige Verluste durchzuführen, und ihnen
in Aussicht gestellt, daß der Staat diese Verluste decken würde. Eine ganze
Reihe der zwischen 1824 und 1827 eingeleiteten Subhastationen kam aber
erst in den folgenden Jahren zum Abschluß, und die Landschaften pochten
nun auf das von Schön gegebene Versprechen. Namentlich die westpreußische
Generallandschaftsdirektion machte in jahrelangen Auseinandersetzungen
immer wieder geltend, „daß diese Ausfälle höchst wahrscheinlich ganz oder
doch zum größten Teil vermieden sein würden, wenn diese Verkäufe unserer
Verantwortlichkeit wären überlassen worden"^).

Diese Behauptung ist übertrieben, aber der Vorwurf gegen Schön ist

') JB. Schuckmanns und Lottums v. 10. Okt. 1828. Geh. St. A. 89 0 XXI
Preußen Gen. 2 vol. II.	~

2)	JB. v. 11. Rav. 1828 und an Schuckmann u. Lottum am gleichen £ g •

3)	An Schuckmann 15. Sept. 1832. Berlin L.-M. Westpreußen L. S. Nr- ^
vol. 6. — Danzig St. A. 264 Nr. 1. Acta betr. die Erstattung der von dem Herr
Präsidenten v. Schön konsentierten Ausfälle.
        <pb n="86" />
        ﻿72

doch nicht ganz unberechtigt: er hatte mit einem Schlag die Landschaften
von allen schädlichen Elementen befreien wollen, ohne zu übersehen, welchen
Umfang diese Operation annehmen würde. Nun war der Unterstützungs-
fonds erschöpft und die Regierung dachte jenes eigenartige Grundgesetz
der Landschaften in Anwendung zu bringen, wonach alle zur Aufnahme
von landschaftlichen! Kredit berechtigten Grundbesitzer in Ostpreußen, auch
dann, wenn sie von diesen: Recht gar keinen Gebrauch gemacht hatten,
für die Schulden des Instituts zu gefaulter Hand hafteten. Diese General-
garantie war das feste Fundament der Landschaften und ihrer Pfandbriefe.
Aber es war nicht unrichtig, wenn man jetzt sagte, daß sie zu de^Bestim-
mungen gehöre, deren Dasein zwar von hoher Bedeutung sei, an deren
wirklicher Durchführung aber im Ernst niemand geglaubt habe. Die General-
garantie habe etwas Schauerliches, meinte Schön, weil sie Feindschaft
stiften müsse zwischen allen Angehörigen des Kreditverbandes ft. Die
Schließung der Landschaften, die ursprünglich überhaupt Wohl nicht als
dauernde Institutionen gedacht waren, hatten auch die landschaftlichen
Behörden schon erwogen. Sie schien ihnen freilich erst in einen: künftigen,
goldenen Zeitalter möglich zu sein — „nach einer bedeutenden Reihe von
Jahren, nach einer bedeutenden Bildung und Anhäufung von Kapital in
dieser Provinz, wenn die Einwohner der verschiedenen Provinzen der
Monarchie auch in den gewöhnlichen bürgerlichen Verhältnissen des Friedens
sich ohne Vorurteile und mit herzlichen: Vertrauen entgegenkommen
werden". Denn in:mer wieder wurde darüber geklagt, daß die Bewohner
der mittleren Provinzen keine Lust bezeigten, ihr Geld in Ostpreußen zu
investierenft.

Im Früliiabr 1829 berieten die beiden landschaftlichen Landtage über
die Vorschläge der Regierung und sprachen sich, wie zu erwarten war, sowohl
gegen die Schließung des Kreditinstituts wie gegen Anwendung der General-
garantie aus: Die Schließung wäre eine große Ungerechtigkeit gegen die
vielen adligen und köllmischen Besitzer, die bisher von dem landschaftlichen
Kredit noch keinen Gebrauch gemacht hätten und doch, da sie in der General-
garantie mit verhaftet seien, alle Gefahren des Instituts teilen müßten.
Die Anwendung der Generalgarantie würde erneut viele Familien zu-
grunde richten; da der Staat mit den Domänen beteiligt sei, werde er doch
etwa zwei Drittel des Defizits zu decken haben, und zwar dann ohne Aus-
sicht auf irgendwelchen Ersatz. Der ostpreußische Generallandtag schlug

Ansprache an den Generallandtag von 1835. Berlin L.-M. L. S. Ostpr.
u. Lith. 11. Nr. 5.

8) Bericht an den Generallandtag v. 1821 a. a. O. 19 Nr. I.
        <pb n="87" />
        ﻿73

deshalb vor, daß der Staat statt dessen 660000 Tlr. als zinsenfreien Vor-
schuß gebeft.

Das Gutachten der Generallandtage hatte zunächst nur die Folge, daß
man den Gedanken einer sofortigen Schließung fallen ließ. Schön hielt
die Landschaften zwar nach wie vor für „außer der Zeit", meinte aber, daß
eine Auflösung zehn bis zwanzig Jahre Vorbereitung beanspruche. Die Mi-
nister traten dieser Ansicht bei. NurMotz, der Finanzminister, blieb derMei-
nung, daß „das Kreditsystem sofort für geschlossen erklärt werden müsse", und
bezeichnete die Forderungen des Generallandtags rundweg als unverschämt* 2).
An dem Plan, die Generalgarantie in Ostpreußen durchzuführen, hielten
auch die beiden anderen Minister fest, und zur Vorberatung dieser Maßregel
wurde eine Kommission bestimmt, die sich aus dem Oberpräsidenten, dem
Oberlandesgerichtspräsidenten und einem Vertreter des Finanzministeriums
zusammensetzte. Unter den: Widerspruch des letzteren gab sie ihr Gutachten
im Sinne der Vorschläge des Generallandtags ab, wenn sie auch die Be-
darsssumme wesentlich verringerte. Den Anteil des Fiskus bei Durch-
führung der Generalgarantie berechneten sie auf die Hälfte, baten aber
dringend den auf die köllmischen Güter entfallenden Beitrag auf die Staats-
kasse zu übernehmen^). Die Minister sträubten sich noch einige Zeit, konnten
aber nach weiteren langen Verhandlungen sich der Einsicht nicht verschließen,
daß die.Haftbarmachung der Besitzer nicht bepfandbriefter Güter, wie sie die
Anwendung der Generalgarantie mit sich bringen mußte, eine allgemeine
Erschütterung des Kredits zur Folge haben würde. Sie verzichteten deshalb
schließlich im Jahre 1832 auch auf diesen Plan. Es wurde der Landschaft
durch Kabinettsordre vom 27. März 1832 gestattet, die damals als Defizit
errechnete Summe von etwa 400000 Tlr. den rückgezahlten Unterstützungs-
geldern zu entnehmen, — wie es Schöns erster Vorschlag gewesen war.

Die westpreußische Landschaft wurde als einer größeren staatlichen
Unterstützung nicht bedürftig befunden, und sie mußte sich mit einer An-
weisung von 18000 Tlr. begnügen. Tatsächlich war ihre Lage nicht so ernst
wie die der ostpreußischen. Für die Verweigerung einer Hilfe gab aber
den Ausschlag, daß die westpreußischen Domänen nicht wie die ostpreußischen
der Landschaft assoziiert warenft. Letzten Endes ist es in Ostpreußen

y Berichte Schöns v. 19. u. 22. Mai 1829. Geh. St. A. 89 0 XXI Preußen
Gen. 2 vol. III.

2) Gutachten v. 9. Nov. 1829 und v. 16. Febr. 1830 a. a. O.

y Bericht der Kommission v. 7. Dez. 1830. Berlin L.-M. L. S. Ostpr. u. Lith.
I I Nr. 4.

*) CO. v. 16. Mai 1830 an Schuckmann und Lottmn (Geh. St. A. a. a. O.):
„Wegen des westpreußischen Systems trete ich aus den angeführten Gründen Ihrer
Meinung bei, daß eine Association der Domainen mit denselben zwar beabsichtigt, aber
        <pb n="88" />
        ﻿74

nur die Bepfandbriefung der Domänen gewesen, die dem
Kreditverband die Durchführung der Generalgarantie er-
spart hat.

Die Krisis der Landschaften war überstanden. Die neu bewilligten
Summen genügten, um sie vollständig zu sanieren. Mit dem Weihnachts-
termin 1832 konnte das Spezial-Moratorium, das bis dahin noch die Land-
schaft vor Kündigung ihrer Pfandbriefe geschützt hatte, aufgehoben werdenft.
Die Pfandbriefe stiegen alsbald über pari, und ans dem ostpreußischen
Generallandtage von 1835 konnte Schön erklären, daß die Landschaft alle
ihre Verbindlichkeiten erfüllt hätte. Damit war auch die Zeit gekommen,
das ganze Institut auf neue Grundlagen zu stellen: Der Generallandtag
von 1835 hob die Unablöslichkeit der Pfandbriefe auf und setzte zugleich
den Zinsfuß der neu auszugebenden Pfandbriefe von 4 auf 3% % herab.
Auf Grund dieses Beschlusses konvertierte die Landschaft 1838/39 sämtliche
4°/oige Pfandbriefe im Werte von 11% Millionen in 3%%ige.

Das gleiche Manöver wurde auch in Westpreußen ausgeführt. Hier
hatten die Subhastationen noch nach drei Jahrzehnten ein Nachspiel. Land-
schaft und Fiskus prozessierten um einen Vorschuß von 25000 Tlr., den die
Landschaft 1828 erhalten und, wie sie behauptete, zur Deckung der Ausfälle
bei den Zwaugsverkäufen verwandt hatte. Sie berief sich immer wieder
auf Schöns Versprechungen. Schön hat damals darauf hingewiesen, daß
ein rechtsgültiger Anspruch der Landschaft nicht bestehe. Das war richtig,
und die Landschaft wurde auch in allen drei Instanzen mit ihren Forderungen
abgewiesen. Aber es kann nicht geleugnet werden, daß Schön den Land-
schaften 1824/5 mehr Hoffnungen gemacht hat, als sich rechtfertigen lief?2).

In Ostpreußen bekam er den Lorbeer eines Retters der Landschaft.
1844 erklärte der damalige Generallandschaftsdirektor Brandt, daß es die
Stände hauptsächlich „ihrem Schön" verdankten, wenn es seit 1829 mit
der Landschaft bergauf gegangen sei. Trotzdem ist auch oft die Anklage
gegen Schön erhoben worden, er habe für die Landschaft zu wenig Interesse
gezeigt. An beiden Urteilen ist etwas Richtiges. Seinem wirtschafts-

nicht zur Ausführung gekommen ist, daß also die Verhältnisse nicht vorhanden sind,
welche die vorläufige Unterstützung des ostpreußischen Systems durch Vorschüsse zur
Deckung der Ausfälle motivieren." — Nach H. Mauer (Kriegskontribution und Do-
mänenbeleihung in Preußen zu Anfang des 19. Jhdts. Bankarchiv XV Nr. 5 S. 93ff.)
sind im Jahre 1818 Psandbriefe aus die westpreußischen Domänen ausgestellt, aber
nicht in Kurs gesetzt worden.

*) Allerdings mit dem Vorbehalt, daß die Landschaft nur einen solchen Betrag
an aufgekündigten Pfandbriefen zu bezahlen verpflichtet sein sollte, als sie aus den
laufenden Einnahmen des Tilgnngssonds bestreiten konnte. CO. v. 13. Sept. 1832.

2) Akten des 1855/56 durchgeführten Prozesses: Geh. St. A. 162 Sectio III
Pars 8 N. 1 lit. W. Beiliegend Brief Schöns an Flottwell v. 26. August 1850.
        <pb n="89" />
        ﻿Politischen Glaubensbekenntnis nach mußte Schön die Institution ver-
urteilen. Aber da sie einmal die Grundlage des Londeskredites war,
hatte er praktischen Sinn genug, um mit seinen Hilfsbemühungen für
die Provinz bei der Landschaft einzusetzen. Die grundsätzliche Ablehnung
des Doktrinärs und der Sinn für das Gegebene, der den Mann der
Verwaltung auszeichnet, kommen bei ihm in gleicher Weise zur Geltung.
Es findet ein ständiger Ausgleich widerstreitender Gedanken in ihm statt.
Das erklärt auch die Verschiedenheit der Beurteilungen, die Schöns Hand-
lungsweise erfahren hat.

Besondere Aufmerksamkeit verdient das Geschick, mit dem Schön die
drei Millionen, die ihm bewilligt waren, für die Provinz fruchtbar zu machen
verstanden hat, indem er die verschiedenen Fonds in kunstvoller Weise
miteinander verband und auch die als Vorschüsse gegebenen Gelder nach
ihrer Rückzahlung der Provinz erhielt. Da er die Unterstützungen an die
Gutsbesitzer nur als Darlehen ausgegeben hatte, konnte er aus den Zinsen
dieses Kapitals die Pensionen an die Unrettbaren zahlen und aus den rück-
gezahlten Geldern der Landschaft die letzte Aushilfe gewähren. Uber die
Verwendung des Unterftützungsfonds hat Schön 1834 eine Schlußab-
rechnung geliefert^. Gegenüber dem Voranschlag sind zwar die für die
einzelnen Gutsbesitzer ausgegebenen Unterstützungen nicht erhöht, wohl
aber die der ostpreußischen Landschaft zugewandten Gelder, und zwar um
etwa 750000 Tlr. Denn „zur Abwendung der Generalgarantie" hatten sa
neben den 1,35 Millionen, die im wesentlichen bis Oktober 1828 ausgegeben
wordenwaren, 1832 noch sene 400000Tlr. bewilligtwerden müssen. Ausdem
Unterstützungsfonds hat somit die ostpreußische Landschaft 1,75 Millionen
Taler erhalten. Insgesamt hat ihr der Staat seit 1807 über 2y2 Mil-
lionen^), der westpreußischen über 1 Million zukommen lassen^).
Diese Summe setzt sich zum größeren Teil aus Vorschüssen zusammen,
die später niedergeschlagen wurden. Auch 1824 waren sa über drei Viertel
der drei Millionen nur als Vorschüsse bewilligt worden. In die Staats-
kasse ist aber von dieser Summe nichts zurückgeflossen. Aus den Resten des
Unterstützungsfonds hat Schön Baugelder für die Marienburg und für die

') Beilage Nr. IV. Eine weitere Abrechnung ist dann nicht mehr er^lgU Nach
dem eben angesührten Briefe Schöns v. 26. Aug. 1850 ^t er semei	-

Landesunterstützungssonds mit einem Bestand von 20000 Ur. M ^ jgl(, unb
2) Außer den eben genannten 1,75 MM. dre durch EO. -	-	00000 Nr.

v. 12. Febr. 1825 niedergeschlagenen Vorschüsse von zusammen e	niederge-

.) Aus dem Unterstützungssonds 718000 Tlr. Außerdem dre 1825
schlagenen Vorschüsse im Werte von 313000 Tlr.
        <pb n="90" />
        ﻿— 76 -

Kunstschule in Königsberg erwirkt — „als moralischen Schlußstein des
Guten, welches S. M. dem Lande getan hat". Ein bleibender Landesunter-
stütznngsfonds ist den folgenden Geschlechtern hinterlassen worden*).

') Von ihm muß unterschieden werden der Meliorationsfonds, der 1834
aus dem noch ausstehenden Rest jenes Fonds gebildet wurde, welcher für die in der
Regulierung begriffenen Gutsbesitzer bestimmt war.
        <pb n="91" />
        ﻿Drittes Kapitel.

Schöris KauernpoMik.

Besinnen wir uns darauf, daß alle bisher besprochenen Maßnahmen
in der Hauptsache nur dem größeren (adligen und köllmischen) Grundbesitz
galten. Die übrigen Klassen der Bevölkerung sind sowohl bei dem Hilfswerk
von 1816 wie bei dem von 1824 stiefmütterlich behandelt worden. Auch
Schön ging von der Überzeugung aus, daß nur der große Grundbesitz
wirklich notleide: „Die kleinen Grundbesitzer (die Bauern) hatten durch die
Verleihung des Eigentums ihrer Güter unter für sie günstigen Bedingungen
eine Basis bekommen, bei welcher die üblen Folgen der früheren Zeit sich
ertragen ließen. Für dieStädte kann einKrieg an sich und in seinen Folgen,
der Natur des Verhältnisses nach, niemals so verderblich als für den Land-
mann sein, und die Städteordnung hatte neues Leben in diese gebracht."^
Hier ist die allgemeine Meinung des Adels und des größten Teils der höheren
Beamtenschaft ausgesprochen: Bürger und Bauer sind durch die
Reformgesetzgebung so reichlich bedacht, daß sie auf eine
Kriegsentschädigung keinen Anspruch haben.

Welche Folgen diese weit verbreitete Auffassung der Lage für die
Städte hatte, haben wir schon früher gesehen. Noch verhängnisvoller war
sie für den Bauernstand, der in seiner schwächeren Stellung auf den staat-
lichen Schutz in höherem Maße angewiesen war. Aber der Regierung, die
von den Gutsherren so viele Klagen über ihre angebliche Zurücksetzung zu
hören bekommen hatte, lag der Gedanke fern, daß die Bauern gerade in
der Zeit der Überleitung aus den alten Verhältnissen besonderer Fürsorge
bedurften.

Auch Schön hatte der Beibehaltung des Bauernschutzes, den der preu-
ßische Staat im 18. Jahrhundert geübt hatte, widersprochen und ihn nur

i)	Aus den Papieren III, 78.
        <pb n="92" />
        ﻿78

so lange gelten lassen wollen, als noch Reste der Erbuntertänigkeit bestanden.
Die wirtschaftliche Überlegenheit des Gutsbesitzers, die es diesem in den
folgenden Jahrzehnten ermöglichen sollte, einen stattlichen Teil des Bauern-
landes an sich zu ziehen, hat er nicht erkannt. Sein Ideal der völlig freien
Konkurrenz war ja insofern nicht ganz erfüllt, als der befestigte Grundbesitz
nicht beseitigt wurde. Das beließ dem Adel eine Stärke, die Schön ihm
hatte nehmen wollen. Aber Schöns Verwaltungstätigkeit läßt nicht er-
kennen, daß er dieser Tatsache Rechnung trug. Sie ist zudem von einer
starken Vertrauensseligkeit beherrscht, wie sie auch an anderen Stellen der
Regierung vorherrschte: der Gutsherr werde es, so meinte man, ebenso für
seine Pflicht wie für sein Interesse halten, seine Bauern zu konservieren.

I. Die einzelnen Klassen.

Für die Bauernpolitik des preußischen Staates waren von jeher die
Maßnahmen entscheidend, die er dort traf, wo er selbst als Gutsherr auf-
trat: auf den Domänen. Schon vor dem Krieg war den Domänen-
bauern in Ost- und Westpreußen und in Lithauen die Möglichkeit eröffnet
worden, sich von den Scharwerksdiensten zu befreien, falls sie statt dessen
bestimmte Dienstbefreiungsgelder zahlten. AIs ihnen dann 1808 das volle
Eigentum an ihren Grundstücken erteilt wurde, mußten sie dafür auf alle
bisherigen Unterstützungen au Pachterlassen, freiem Bauholz usw., mit
denen der Staat ihnen bisher in jeder Notlage zu Hilfe kam, verzichten.
Das empfangene Inventar hatten sie mit 5% des Werts zu verzinsen und
nach einer bestimmten Frist abzuzahlen^). Die Domänenbauern standen
also vor ganz neuen geldwirtschaftlichen Aufgaben, und die altgewohnte
staatliche Hilfe wurde ihnen gerade zu einer Zeit entzogen, in der sie ihrer
besonders bedurft hätten. Damals verfocht Schön jenen rigorosen Ge-
danken, der Staat solle rücksichtslos alle diejenigen, die ihren Verpflichtungen
nicht nachkämen, aus ihrem Besitz setzen und nur die wirtschaftlich Leistungs-
fähigen erhalten. Diese Forderung entsprang seinen uns wohlbekannten,
moralpolitischen Idealen, nicht etwa fiskalischer Berechnung. Aber bei
anderen war die Gefahr groß, daß dieser Gesichtspunkt in den Vordergrund
trat und die sozialen Interessen vernachlässigt wurden. Den Kommissionen,
die die Aufhebung der Dienste durchführten, waren seinerzeit Belohnungen

i) Danzig St. A. 180, 6193 u. 5056. — Das Inventarien kapital wurde auf den
vollen Wert der vorhandenen und die Hälfte der im Kriege 1806/7 verloren ge-
gangenen Jnventarstücke festgestellt. Vgl. das Schreiben der Königsberger Regierung
an Bülow v. 3. September 1816. Geh. St. A. 151 h XIV 2, 5.
        <pb n="93" />
        ﻿79

in Aussicht gestellt worden, wenn sie hohe Renten zu erzielen wüßterU)!
Als die westpreußische Regierung 1811 aufgefordert wurde, sich einen Über-
schlag zu machen über die finanziellen Vorteile, die der Staatskasse aus
der Verleihung des Eigentums an die Domäuenbauern erwüchsen, be-
rechnete sie die sährlichen Ersparungen und Gewinne in ihrem Amtsbezirke
auf 21480 Tlr?).

Trotzdem ließen staatliche Beihilfen für die kriegsbeschädigten Domäuen-
einsassen auf sich warten. Von der Teilnahme am Retablissementsfonds
wurden sie mit der Motivierung ausgeschlossen, daß bereits in anderer Weise
für sie gesorgt sei und noch gesorgt werden würde. Im Jahre 1810 war ihnen
die Verpflichtung zu Vorspann und Fouragelieferung unentgeltlich erlassen
worden, und eine Kabinettsordre vom 4. November 1814 hatte den Finanz-
minister autorisiert, einzelnen Eingesessenen Abgabenerlaß und freies Bau-
holz zu bewilligen; man mußte also doch auf die alten Mittel zurückgreifen.

Im Jahre 1816 bekamen dann die Regierungen einen besonderen
Dispositionsfonds, der aber nach ihrem einstimmigen Urteil längst nicht
genügte3). Die Regierung zu Gumbinnen, an deren Spitze W l o e m e r stand,
der einst im Jahre 1808 den Anstoß zu der Eigeutumsverleihung gegeben
hatte, wies darauf hin, daß die Domäuenbauern infolge der Kriegsereignisse
»in einem sehr deteriorierten Zustand in das Verhältnis als Grundeigen-
tümer" übergegangen seien. Wloemer vertrat aber den Standpunkt, daß
mau in der Beitreibung der Gefälle nicht zu milde sein und elende,
wirtschaftliche Existenzen nicht wie bisher „fortschleppen" dürfe. „Jetzt hat
der Eigentümer völlige Freiheit und Kraft; jedoch ist sein Untergang gewiß,
wenn er beides nicht gehörig benutzt. Eine gemäße Strenge in der Ad-
ministration ist daher i.A. eine wirkliche Wohltat." Ähnlich, wenn auch noch
schroffer, war Schöns Auffassung. Praktisch machte Wloemer vor allem
darauf aufmerksam, daß die auf den größeren Grundbesitz berechneten
Sporteln bei Nachlaßregulierungen die Bauern, die als Untertänige bisher
Sportelfreiheit genossen hätten, zu sehr belaste. Die Regierung zu Königs-
berg schlug vor, den Domänenbauern das Jnventarienkapital zu erlassen ).
Der Finanzminister Bülow ging aber darauf nicht ein, sondern ließ es bei
einer zeitweiligen Erhöhung des Dispositionsfonds bewenden. In den

») Bericht Stülpnagels an Motz 30. Dez. 1826. Geh. St. A. 89 6 X

Gen. 7 vol. I.	.. s „infiporiffest 3387 Tlr.,

a) Tanzig St. A. 180, 5193. Ist dieser Summe \ b J |^ gegenüber
die der Staat, wenn er die Dicnstbefremngsgelder e z )i ^	^ Berechnungen

dem Geldwert der früheren Naturalleistungen zu buchen ;a
Schroetters bei Knapp II, 185.	, t_jj.

3) Für das Folgende: Geh. St. A. 74 J XX
«) An Bülow 3. Sept. 1816; vgl. oben.
        <pb n="94" />
        ﻿80

Jahren 1817—19 sind durchschnittlich 20000 Tlr. jährlich in Ost- und West-
preußen für diese Zwecke verwandt worden.

Im Jahre 1823 brachte Wloemer die Frage wiederum in Fluß*).
Es waren zwar damals in Lithauen, der „Domänenprovinz", von den 15836
Jmmediatbauern, die 1808 das Eigentum erhalten hatten, nur 449 in Sub-
hastation, also ein wesentlich geringerer Procentsatz, als zu der gleichen
Zeit der größere Grundbesitz aufwies. Die Lage verschlimnierte sich aber
zusehends infolge der Unwirtschaftlichkeit vieler Besitzer und ihrer hohen
Belastung durch Pachtzinsen, Dienstbefreiungsgelder usw. 1824 betrugen
die Abgabenreste in Lithauen 600000 Tlr. Die Märkte waren überfüllt
mit gepfändeten Gegenständen, die für ein Spottgeld veräußert werden
mußten. Auch die bedenklichste Erscheinung entging Wloemers Scharfblick
nicht: „Man findet.. . jetzt nicht selten, daß Besitzer von köllmischen Grund-
stücken in den Dörfern ein bäuerliches Grundstück nach dem anderen zu
acquirieren wissen und daß zuletzt von dem ganzen Bauerndorf ein einziges
Vorwerk entsteht." Vergeblich erhob er die Forderung eines wirksamen
Bauernschutzes. Alles, was zunächst geschah, lief hinaus auf Nieder-
schlagungen und Stundungen in einzelnen Fällen (CO. vom 16. Mai 1823).

Welche wirtschaftlichen Maßregeln Schön im Interesse der Domänen-
bauern vorschlug und durchführte, wird in anderem Zusammenhang erzählt
werden. Er hatte ja unmittelbar mit dieser Sache nichts zu tun) da das
Domänenwesen dem Finanzminister unterstand. Solange aber Klewitz,
Schöns Freund, diesen Posten bekleidete, fand sein Gutachten bereitwillige
Aufnahme. Als er bald nach seinem Amtsantritt die Lage in Lithauen
untersuchte, machte er auf einen schweren Mißstand der Verwaltung auf-
merksam. Man hatte nämlich viele Domänenämter aufgelöst und ihre
Befugnisse den Landräten übertragen, die ihren Geschäftskreis dadurch in
ungesunder Weise erweitert sahen und die Verwaltung der Domänen zu
bureaukratisch handhabten. „Gegen den trockenen Buchstaben der Vorschrift
gefehlt hat bei der Einziehung der Abgaben kein Landrat, aber die Sache
ist als dürre Bureauangelegenheit behandelt." Schön beantragte deshalb
die Errichtung eigener Domänenintendanturen in diesen Kreisen. Sie
wurden auch bewilligt, freilich nicht als „dauernde Institution"^). Nachdem
Motz das Finanzministerium übernommen hatte und Schöns Einfluß in dieser
Behörde dahingeschwunden war, scheint aber die Angelegenheit ins Stocken
geraten zu sein. Im Jahre 1829 mußte Schön wiederuni den gleichen Miß-

0 Denkschriften v. 2. u. 10. April 1823. Geh. St. A. 89 0 XXI Preußen Gen. 2
vol. I. — Vgl. den Bericht Bargstedes.

0 Bericht Schöns v. 18. Aug. 1824. CO. an Klewitz v. 30. Nov. 1824. Geh. St. A.
89 0 XXI Preußen Gen. 7 vol. I.
        <pb n="95" />
        ﻿81

stand rügen1), und noch im Jahre 1846 wird über den völligen Mangel an
Verwaltungsorganen für die ehemaligen Domänenämter geklagt^). Damals
wurde vorgeschlagen, das Übel durch Schaffung besonderer Selbstver-
waltungskörper zu beleben. Es ist kein Zufall, daß bei Schön dieser Ge-
danke fehlt. Die Ausübung polizeilicher Befugnisse hat er immer nur
der Bureaukratie, nicht der Selbstverwaltung zugestehen wollen *).

Die Belastung der Domänenbanern durch Abgaben und Inventar-
kapitalien läßt einen Rückschluß zu aus die Lage der ehemals gutsunter-
tänigen Bauern. Diese hatten nach der Regulierung entweder mit einem
verkleinerten Landbesitz zu wirtschaften, oder sie mußten eine Rente zahlen.
Borgstede berechnete deren Summe 1823 auf 33117 Tlr. jährlich; dazu kam
noch ein Kapital von 166425 Tlr., das für das Inventar zu zahlen und zu
verzinsen war. Die Regulierung legte also zweifellos auch dem Bauern-
stand schwere Lasten auf. Trotzdem dachte die Regierung nicht daran, ihm
diesen Prozeß durch einen Hilfsfonds zu erleichtern, wie sie es seit 1822 für
die Gutsbesitzer tat.

Auch die Bauern hatten im Kriege schwere Einbußen erlitten. Hatte
man doch 1807 das Gesetz über die Aufhebung der Erbuntertänigkeit damit
motiviert, daß angesichts des Schadens auf den Bauernhöfen die Guts-
besitzer niemals imstande sein würden, ihre Bauern zu retablieren, wie es
nach dem alten Rechte ihre Pflicht gewesen wäre. Aber an dem Retablisse-
mentsfonds, der seinem Ursprung nach nur eine Kriegsentschädigung war,
ließ man die Privatbauern nicht teilnehmen.

Als im Jahre 1818 die bäuerlichen Einsassen von Wormditt sich an
Hardenberg mit der Bitte wandten, auch ihnen Retablissementsgelder zu-
kommen zu lassen, ließ dieser ihnen sagen, daß ihnen durch Verleihung des
Eigentums und durch Aufhebung der Dienste schon genügende Hilfe wider-
fahren fei4). In den westpreußischen Retablissementstabellen wurden zwar
für die ehemals gntsuntertänigen Bauern von ihrer Herrschaft Summen an-
gefordert. Dies geschah aber in einer Form, die der Regierung auffällig
und verdächtig schien und die deshalb von Schuckmann und Bülow moniert
wurde: Die den Bauern zu bewilligenden Summen waren von den Geldern,
die für die Gutsbesitzer persönlich bestimmt waren, nicht getrennt.

0 Schöns Hauptverwaltungsbericht für 1828, erstattet 20. Juni 1829. Geh.
&lt;3t. A. 90 XXXVIII Spec. 16. Mer die Errichtung von Domänenintendanturen vor
1806 vgl. Lehmann, II 40.

2)	Lette, Annalen der Landwirtschaft 10 S. 36—44. — Knapp S. 241.

s) Vgl. E. v. Meier, Die Resorm der Verwaltungsorganisation unter Stein
und Hardenberg 2. Ausl. (Hrsg. v. Thimme) S. 371.

4) Geh. St. A. 74 3 XX 8 vol. II.

Schritte» des Instituts sür ostdeutiche Wirtichast. Hest 1.	b
        <pb n="96" />
        ﻿82

In ähnlich unklarer Weise waren seinerzeit die russischen Bons und die
Lieferungsscheine, auch soweit sie für die Adelsbauern bestimmt waren, oft
auf den Namen der Gutsherrschaft ausgestellt und von dieser bezogen worden.
Die Bauern klagten nun vielfach, daß sie von den Vergütungen nichts zu
sehen bekämen. So behaupteten z. B. die zum Dominium Schachenhoff
gehörigen bäuerlichen Einsassen von Rossenberg und Friedenberg, daß von
den ihnen zustehenden russischen Vergütungen über 6000 Tlr. „in das
Interesse des Gutsbesitzers allein geflossen" seien. Einen großen Teil habe
die Landschaft zur Deckung der Landschaftszinsen an sich genommen, „weil
sie auf den Complexus der Commune geschrieben waren". Das Dominiun,
seinerseits erklärte, die Bauern hätten ihn, die russischen Forderungen zediert.
Als dann das Gut zur Subhastation und in den Besitz der Landschaft kam,
leitete diese gegen die Bauern wegen riickständiger Zinsen, die sie dem Gute
schuldeten, das gerichtliche Verfahren ein. Der Landrat von Gerdauen
bat Schön, das Verfahren zu sistieren, solange jene Klage der Bauern noch
unentschieden sei. Schön hielt sich aber an die ihm von der Landschaft
gegebene Darstellung des Rechtsverhältnisses und weigerte sich einzugreifen*).

Bei den Regulierungen hat Schön seinen Einfluß fast immer zu-
gunsten des Gutsherren ausgeübt. Diese Stellungnahme entsprach seiner
Überzeugung, daß die Hardenbergsche Gesetzgebung den letzteren gegenüber
seinem „Pächter" benachteiligt habe. Sichtlich spielt aber auch Schöns
Gegensatz gegen die Generalkommission mit, dje er gerne von sich abhängig
gemacht hätte. Ihr gegenüber trat er als Schützer der Gutsherren auf und
ermahnte sie, „diese wichtige in die Wirtschaftsverhältnisse der Gutsbesitzer
empfindlich eingreifende Angelegenheit mit größter Vorsicht zu behandeln";
darauf wurde ihm aber sowohl von der Generalkommission wie von dem
Minister des Innern bedeutet, daß er sich in den inneren Geschäftsbetrieb
nicht einzumischen habe* 2).

In Westpreußen entstand 1822 die Frage, ob die bloß zu Schutzgeld
angesetzten Bauern, die zwar im Kataster aufgeführt, aber nicht besonders
zur Kontribution veranschlagt waren, regulierungsfähig seien. Die General-
kommission wies darauf hin, „daß es politisch ratsan, sei, einer angeblich
großen Masse bäuerlicher Ackerwirte die Wohlthat der Regulierung nicht zu
entziehen". Schön aber machte geltend: „in dieser ohnedies trüben Zeit
die Gutswirtschaften, welche dadurch betroffen werden, beinahe zum Still-
stand zu bringen, dazu sehe ich nicht die entfernteste Nothwendigkeit". Das

0 Die Korrespondenz von 1828/9 über diesen Fall: Königsberg St. A. L. K.
Gerdauen 5.

2) Schön an Schrötter 11. Aug. 1818. Antwort Schrötters 18. Sept. Bescheid
Schuckmanns 7. Olt. Königsberg St. A. O. P. V Nr. 7. Lit. E.
        <pb n="97" />
        ﻿83

Staatsministerium trat Schöns Votum bei und eine Kabinettsordre vom
31. Dezember 1826 entschied die Frage in seinem Sinnes.

Jni allgemeinen hat sich aber die Zentralregierung in Berlin
bauernfrenndlicher gezeigt als die preußische Provinzialverwaltnng.
Schuckmann und Bülow hatten 1816 versucht, dem Retablissementsfonds
einen größeren Wirkungskreis zu geben. Desgleichen hatte Schuckmann auch
an Schöns Vorschlägen von 1824 auszusetzen, daß sie „eine Klasse der Grund-
besitzer ganz übersehen, welche doch auch nicht ohne Hilfe wird gelassen
werden können: die bäuerlichen Wirte". Er wollte einzelnen notleidenden
Bauern Vorschüsse bewilligen, aber nur dann, wenn der Gutsherr dem
Fiskus hinsichtlich der von diesen Vorschüssen zu entrichtenden Zinsen ein
Vorzugsrecht vor den ihm selbst zustehenden Gefällen einräume und dadurch
sein sachverständiges Urteil kundgebe, daß der betreffende Bauer konser-
vationssähig sei! Schuckmann sah wohl die Gefahr, daß der Gutsherr diese
Konzession aus Eigennutz verweigern könne, meinte aber, die Öffentlichkeit
der Verhandlungen genüge, um dies Motiv unschädlich zu machen.

Viel größer noch war das Vertrauen, das Schön in die Gutsherren
setzte. Er hielt besondere Maßregeln zur Erhaltung der Bauern für unnötig,
„da die Besitzer bäuerlicher Güter in ihrem Oberherrn Schutz und Unter-
stützung, sowie Erleichterung und Abtragung ihrer Abgaben finden können"2).
An die patriarchalische Fürsorge des Gutsherrn für seine
Bauern glaubte also Schön auch nach Aufhebung der Erbuntertänigkeit
appellieren zu können, obwohl er einst selbst mitgeholfen hatte, die
rechtlichen Verpflichtungen in dieser Hinsicht zu beschränken. Er war
jetzt geneigt, mehr von dem früheren Rechtszustand beizubehalten,
bzw. wieder geltend zu machen, als gemeinhin anerkannt wurde.
Alexander Dohna wenigstens wehrte sich lebhaft gegen die Auffassung,
daß der Gutsherr eine Zwangsverpflichtnng habe, auch die regulierten
Bauern zu unterstützen, und wollte nur ein nobile oblige anerkennen^).
Schön forderte darauf die Meinungen der Regierung ein, die sämtlich
eine rechtliche Verpflichtung der Gutsherren nicht mehr für gegeben er-
achteten. Er hielt aber an der Auffassung fest, „daß derjenige, welcher die
Gerichtsobrigkeit an einem Orte ausübt, für die Unterhaltung der verarmten

*) Schön an Schuckmann 17. Aug. 1826. JB. des Staatsministeriums v.
12. Dez. 1826. — Geh. St. A. 90 XX C 9 vol. I.

2)	Schön au den Landrat v. Berg 15. April 1825. Königsberg, Oberpräs. U. II.
Set Landrat v. Berg hatte Vorschläge zugunsten der Bauern gemacht, da, wie er
treffend sagte, „in jetziger Zeit für sie sehr viel in formeller, aber sehr wenig in materieller
Hinsicht getan" werde.

3)	Dohna an das Landratsamt in Dargau 22. Juni 1826. Königsberg O. P.
V N. 7 Lit. E.

6*
        <pb n="98" />
        ﻿84

Ortseinwohner zu sorgen schuldig ist"1), und hat auch in der Praxis diesen
Anspruch geltend gemacht. Wer hatte einst in den großen Tagen der Reform
die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit eindringlicher verlangt als
Schön? Nun, da sie beibehalten worden war, erschien es ihm berechtigt,
daß der Gutsherr wie die alten Ehrenrechte auch die alten Pflichten wahr-
nehme.

Ein ähnlich konservativer Zug charakterisiert Schöns Stellung zur Klasse
der Jnstleute in Preußen. Sie wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahr-
hunderts von der Gesetzgebung und Verwaltung wenig beachtet. In den
dreißiger Jahren wurden aber im Staatsministerium eingehende Verhand-
lungen über ihre rechtliche Lage gepflogen. Es hatte sich nämlich in den
einzelnen Gerichtsbezirken bei Streitigkeiten über den Abzug von Jnstleuten
eine verschiedene Praxis ausgebildet, insofern diese Fälle zum Teil von den
Gerichten, zum Teil aber ans Grund der Gesindeordnung von den Polizei-
behörden entschieden wurden, wobei es vorkommen konnte, daß der Guts-
herr Richter in eigener Sache war. Es erhob sich nun die allgemeinere Frage,
ob die Jnstleute als Gesinde zu betrachten seien oder nicht. Die Meinungen
im Staatsministerium waren geteilt. Schön trat auch in dieser Frage auf
Seiten der Gutsherren: „Die Jnstleute hiesiger Provinz sind den Guts-
besitzern bei Bestellung ihrer Wirtschaft unentbehrlich. Betrachtet inan das
Verhältnis der Jnstleute zu den Gutsherren als ein rein kontraktliches, so
gerät der Gutsbesitzer offenbar, wenn der Jnstmann seinen Kontrakt fort-
zusetzen sich weigert, in die größte Gefahr. Denn er ist dann genötigt, erst
im Wege Rechtens den Jnstmann zur Kontraktserfüllung anzuhalten."
Es wurde schließlich entschieden, daß die Jnstleute zwar nicht allgemein,
aber doch in den Fragen des An- und Abzugs nach den Grundsätzen der Ge-
sindeordnung zu behandeln seien; wenn aber der Gutsherr die Patrimonial-
polizei ausübe, solle der Landrat des Kreises in diesen Fällen an seine Stelle
treten?).

Diese Stichproben lassen ein allgemeineres Urteil zu: Schön hat viel
öfter die Gutsherren vor Ansprüchen geschützt, die zugunsten
der Bauern erhoben wurden, als umgekehrtund hat nur eine gewisse

*) An den Landrat zu Sensburg 12. Mai 1818 a. a. O. — Schöns Auffassung
entsprach durchaus den Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts, die erst 1842
aufgehoben wurden. Vgl. Keil, Die Landgemeinde in den östlichen Provinzen
Preußens 1890, S. 151. — Die Entbindung der Gutsherren von der bisherigen Unter-
haltspflicht wurde in den Regulierungsrezessen zuweilen ausdrücklich stipuliert. Vgl.
Königsberg St. A., Depositum v. Batocki. Rezeß der Regulierung von Wargienen
26. Mai 1822.

2)	Schön an Brenn 21. Dez. 1833. — CO. v. 8. Aug. 1837. Akten des Kgl.
Staatsministeriums Abt. 8 Titel III 3 Nr. 1.
        <pb n="99" />
        ﻿85

patriarchalische Fürsorge für die Bauern als Pflicht des Gutsherrn be-
ibrachtet.

II. Alte und neue Wege der Fürsorge.

Staatlicher Getreidehandel — Notstandsarbeiten.

Die Hilssbedürstigleit der unteren Klassen wurde zu Ansang der 20er
Jahre noch wesentlich verstärkt. Denn die Agrarkrisis hat auch die ärmere
Bevölkerung in große Not gebracht, da sie für die Abgaben und die drin-
gendsten Lebensbedürfnisse nicht mehr das nötige Geld in die Hand bekam.
Der Fehler jener Theorie, die das Übel aus das Mißverhältnis der Zunahme
von Produktion und Population und aus den allgemeinen Überfluß an
Getreide zurückführte, lag gerade in Ost- und Westpreußen offen zutage.
Denn in manchen Jahren konnte die Ernte dort so gering sein, daß wegen der
mangelnden Verkehrswege in unfruchtbaren Kreisen Hungersnot entstand.

Hier hätte ein großzügiger, staatlicher Getreide-An- und -Verkauf
nach friderizianischem Muster den Ausgleich herstellen können. Gerade für
Lithauen hatte ja schon Friedrich Wilhelm I. das staatliche Magazinsystem,
das jenem Wechsel von Überfluß und Mangel entgegenwirken sollte, aus,
gebildet, und Friedrich der Große hat die Regulierung der Preise durch die
staatliche Getreidehandelspolitik zur Meisterschaft entwickelt.

Man erinnerte sich wohl dieses Vorbilds in der preußischen Beamten-
schaft, und Einzelne, die sich ans die Tradition beriefen, wußten Maßregeln
im alten Stile durchzusetzen. Aber die neueren freihändlerischen Theorien
waren schon zu mächtig, als daß man diesen Weg hätte zu Ende gehen wollen.
Die Scanner der alten und die der neuen Schule wirkten gegeneinander.
So bekommen die staatlichen Maßregeln in dieser Frage etwas Schwankendes
und Unsicheres und lassen den einheitlichen königlichen Willen vermissen,
der die preußische Wirtschaftspolitik im 18. Jahrhundert gestaltet hat.

Als im Jahre 1821 trotz einer mittelmäßigen Ernte die Getreidepreise
wegen Mangels an Nachfrage und wegen der bedeutenden Einfuhr aus
Polen und Rußland erheblich sanken, wurde dem Grafen Lottum ein Fonds
von einer Million Taler zum Ankauf von Roggen für Rechnung des Staats
in den Provinzen Ost- und Westpreußen und Posen angewiesen^. Darauf-
hin sind im Regierungsbezirk Königsberg vom Juli 1821 bis Dezember 1823
146728 Scheffel angekauft und in Königsberg, Pillau, Wehlau, Tapiau,

') CO. v. 7. Juni 1821. — Zum folgenden: Zusammenfassender Bericht des
Regierungspräfideuten Baumann in Königsberg v. 3. Jan. 1824. Geh. St. A. 77,
215, 31 vol. I. — Korrespondenz Lottums, Schöns und Hippels: Danzig St. A.
161, 573.
        <pb n="100" />
        ﻿86

Osterode, Braunsberg, Rastenburg, Bartenstein, Ortelsburg und Memel auf-
gespeichert worden. In Danzig, Marienburg und Elbing lagerten im Juli
1822 180000 Scheffel. Es war zunächst nicht beabsichtigt, sie von Staats
wegen wieder an die Bevölkerung zu verkaufen. Ein großer Teil wurde
der Militärverwaltung überlassen, der Rest sollte von der Seehandlung
übernommen werden, nachdem der Zweck des Ankaufs, die Erhaltung der
Preise, erreicht war.

Aber schon im Laufe des Jahres 1822 trat in manchen Teilen des
Landes Brotnot ein, und man sah sich genötigt, aus den Magazinen an Be-
dürftige Korn zu verteilen. Hippel, der Regierungspräsident in Marien-
werder, trat als Vorkämpfer für eine Getreidehandelspolitik alten Stils
auf den Plan: der Roggeuankauf sei in der wohltätigen Absicht geschehen,
die getreidereichen Gegenden von ihrem Überfluß zu befreien; ähnliche
Fürsorge könnten auch die getreidearmen beanspruchen; ihnen müsse das
Korn vom Staat zu erschwinglichen Preisen geliefert werden. „Schon
Friedrich II. verfuhr auf gleiche Weise." Hippel schlug deshalb vor, an
einigen besonders bedrohten Orten Verkaufsdepots einzurichten, was denn
auch zu Beginn des Jahres 1823 geschah.

Schön war mit einem derartigen „Mitgetreidehandel" des Staats
durchaus nicht einverstanden und hatte sich schon über den „tollen Roggen-
ankauf" erbostH. Jetzt kritisierte er im Geiste seiner Wirtschaftstheorie als-
bald: der Getreideverkauf sei ohne rechten Fortgang. „Wer Geld hat, kauft
lieber vom Privatmann, da die Staatsadministrationskosten die Preise bis
jetzt ziemlich gleich stellen und da es an Getreide nicht fehlt."

Statt durch staatlichen Getreideverkauf, in dem er eine unzulässige
und zwecklose Einmischung in die Privatwirtschaft sah, hat Schön die Brot-
not von 1822 durch Maßnahmen zu bekämpfen versucht, die es den Not-
leidenden ermöglichen sollten, die Krisis durch eigene Arbeit zu überwinden.
Dem Tüchtigen und Arbeitswilligen den Weg zu ebnen, auf dem er sich
selbständig emporarbeiten könne, darin bestand ja ein gut Teil der Staats-
weisheit Schöns. So gebührt ihm auch das Verdienst, den Gedanken der
Notstandsarbeiten vertreten und durchgeführt zu haben. „Die beste
Maßregel gegen das bevorstehende Übel ist wohl Gelegenheit zum Erwerb".
Getreide war nach Schöns Meinung genügend vorhanden, und seine Ver-
teilung konnte ruhig dem Handel überlassen werden. Höchstens als Natural-
löhnung schien ihm staatliches Getreide verwendbar.

Von diesem Gedanken cm§ machte Schön im August 1822 seine Vor-
schläge: Man solle Chausseearbeiten anordnen, vor allem die große Straße
von Conitz nach Dirschau fördern und den Arbeitern drei Viertel des Lohns

0 An Stägemann 23. Aug. 1822. Rühl ITI 109.
        <pb n="101" />
        ﻿87

in natura aus den Roggenmagazinen auszahlen. Seine Vorschläge wurden
angenommen, und nach seiner Angabe sind binnen kurzer Zeit 8 900
Arbeiter bei derartigen öffentlichen Unternehmungen beschäftigt worden*).

Als dann die gesegnete Ernte des Jahres 1823 abermals ein großes
Mißverhältnis zwischen dem Getreidepreis und den baren Abgaben schuf,
wurde auf Vorschlag Borgstedes ein zweijähriger Bedarf für das in den
Preußischen Provinzen garnisonierte Militär angekauft. Hippel stellte den
Antrag, Getreidekäufe in noch größerem Umfang vorzunehmen. Schön
bekämpfte den Plan in einem Gutachten, das den Gegensatz der streitenden
Anschauungen zu klarem Ausdruck bringt °). Die Regierung zu Marienwerder
sei befangen in den Interessen des einzelnen Ackerwirts, „der unbekümmert
um den Gang der Dinge in der Welt nur hohe Preise haben will und dem
Gouvernement es zumutet, daß es sie besorge". Der Staat habe mit den
bisherigen Ankäufen den Untertanen nur seinen guten Willen zeigen wollen,
und der bedeutende Geldverlust werde, wie Schön nicht ohne Bosheit
hinzufügt, durch den moralischen Gewinn überreichlich gedeckt. „Aber den
Roggeuankauf als staatswirtschaftliche Maßregel halten und fortsetzen zu
wollen, würde an Vermessenheit grenzen." Schön unterstützte demgegen-
über die Vorschläge der Regierung zu Danzig, die offenbar unter seinem
Einfluß zustande gekommen sind. Sie sähe klar, das; „in der Sache selbst,
welche kein Gouvernement herbeigeführt und kein Gouvernement heben
könne, jedem zu überlassen sei, daß er seine Verhältnisse dem neuen Staude
der Dinge anpasse. Sie hat daher von der Meinung, als ob ein Gouverne-
ment durch Mitgetreide-Handel den Getreidepreis bestimmen könne, ganz
abstrahiert . Es könne nur daraus ankommen, das Mißverhältnis zwischen
den Produktenpreisen und den staatlichen Abgaben zu mildern. Es seien
deshalb für diejenigen Klassensteuerpflichtigen und Domäneneinsassen, die
ihre Zahlungen nicht leisten könnten, „um das in seinen Folgen radikaliter
verderbliche Schenken und Niederschlagen zu verhüten, andere Leistungen
zu substituieren." Demgemäß beantragte Schön, Abgabenreste im Betrag
von 100000 Tlr. abarbeiten zu lassen, und zwar nicht nur durch Hand-,
sondern auch durch Spanndienste. Denn dann könne der Landmann das
überschüssige Getreide getrost an das Vieh verfüttern, da dieses ihm Nutzen
bringe.

Schön ging also von der Auffassung aus, daß man nicht durch Erlasse
und Stundungen die Bauern an eine schlaffere Wirtschaftsführung ge-
wöhnen dürfe. „Ausnahmen von Steuergesetzen in Antrag zu bringen,
wäre meines Erachtens die nachtheiligste Operation gewesen: denn diese

0 An Voß 27. Dez. 1822. Danzig St. A. 161, 209.

°) Beilage Nr. V.
        <pb n="102" />
        ﻿88

Leistungen treiben doch noch, wenngleich ans dem untergeordnetsten Wege,
zur Überlegung und zum gescheuten Handeln^). Die Frage, ob die
Abgaben, die die Bauern zu zahlen hatten, den wirtschaftlichen Ver-
hältnissen noch entsprachen, hat er nicht verneint. Er war auch hier
geneigt, durch rigorose Anforderungen die Tüchtigen von den Untüchtigen
zu scheiden. Die sittliche wie die wirtschaftliche Wirkung der Ab-
arbeitungen, dieser „moralischen Exekution", wie er sie nannte, schien ihm
gleichermaßen erwünscht; die schlechten Folgen des „Schenkens" wurden
vermieden, und zugleich konnten produktive, dem Allgemeinwohl dienende
Arbeiten geleistet werden. Das bestach auch gerade das Staatsministerium
an Schöns Vorschlag: „Die Tendenz, dasjenige, was der Staat zur Er-
leichterung der Leistnngspflichtigen tue, so zu gewähren, daß eine weitere
Entwicklung der inneren Kräfte und des inneren Verkehrs die Folge davon
sei, als das wirksamste Mittel, den Stockungen entgegenzuarbeiten." Wie
so oft bauernfreundlicher als die Provinzialbehörden, regte das Staats-
ministerium an, daß eine ähnliche Maßregel in dem Verhältnis der Privat-
gutsbesitzer gegen ihre Bauern gesetzlich festgelegt würde2).

Was das Staatsministerium jetzt vorschlug, war ja in: Grunde nichts
anderes als eine Wiedereinführung der alten Hand- und Spanndienste
für solche Bauern, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen
konnten. Sie hätte wohl auch den Gutsbesitzern willkommen sein können,
die sich über den Wegfall dieser Dienste und über den Arbeitermangel so
sehr beklagt hatten. Nach Schöns Behauptung haben sich aber in West-
preußen alle Gutsbesitzer, mit denen er unterhandelte, gegen die Aus-
dehnung der Abarbeitungen auf die Privatbauern ausgesprochen. Zumeist
sei ja gar nicht auf Rente, sondern auf Landabtretung reguliert. Überdies
werde es der Gutsbesitzer seinem eigenen Vorteil angemessen finden, sich
mit denjenigen Gutseingesessenen, welche durch Zahlungsnachsichten zu
konservieren wären, zu vergleichen! Schön schloß sich dieser sanguinischen
Auffassung an, und der Gedanke des Ministeriums wurde begraben^).
Auch die unteren Stufen der Klassensteuerpflichtigen wurden nachträglich
von der Vergünstigung der Abarbeitungen ausgeschlossen^). Die Blaßregel
blieb im wesentlichen auf die Domänenbauern und die kleineren Domänen-
erbpächter beschränkt. Der Betrag, der abgearbeitet werden durfte, wurde
in Ostpreußen auf 225000, in Westpreußen auf 100000 Tlr. festgesetzt.

Im Laufe des Jahres 1824 konnten infolge solcher Abarbeitungen

-) An Hardenberg 18. Aug. 1821. Danzig St. A. 161, 209.

2)	Sitzungsprotokoll v. 8. Okt. 1823. Geh. St. A. 77, 215, 31 vol. I.

3)	Schön an Schuckmann 24. März 1824. Danzig St. A. 161, 135.

4)	JB. des Staatsministeriums v. 31. Mai 1824. Geh. St. A. 89 6 XXI
Preußen Gen. 7 vol. I.
        <pb n="103" />
        ﻿89

67752 Tlr. der aus den Jahren 1811—23 rückständigen Domänengefälle
in den vier Regierungsbezirken niedergeschlagen werden. Ende September
1825 waren in Lithauen für 168000 Tlr. Domänenreste abgearbeitet. Es
wurden Damm- und Wegearbeiten, in Lithauen vor allem Meliorationen
an den Seen und Kanälen unternommen^).

Nachdem Schön die Verwaltung der Provinz Ostpreußen übernommen
hatte, ließ er die gesamten Abgabenreste zur Abarbeitung stellen, zugleich
aber gegen die Besitzer, die binnen einer bestimmten Frist auch in dieser
Form ihre Schulden nicht begleichen konnten, die Zwangsversteigerung
durchführen. In Berlin suchte man diese Strenge zu mildern: tüchtigen
Wirten sollten die Rückstände, die nicht mehr abgearbeitet werden könnten,
lieber erlassen werden. Überhaupt sah mau hier schärfer das Grundübel:
die den Zeitumständen nicht entsprechende Höhe der Abgaben^).

Wie so oft, wurden aber diese Hinweise und Mahnungen von Schön
nicht beachtet. Erst als Motz, der Begründer des Zollvereins, das Finanz-
ministerium übernahm, wurde durchgegriffen. Motz wollte das Übel an
der Wurzel fassen und das Entstehen von Abgabenresten verhindern: Er
setzte Ende 1825 die Domänengefälle, soweit sie aus der Dienstaufhebung
und der Eigentumsverleihung entstanden waren, zeitweilig herab* 3). Das
geschah unter dem Widerspruch Schöns, der in solchen Erleichterungen nur
„Geschenke" erblickte, die verderblich wirkten, während sein System der
Abarbeitung die „fleißigen und sorgsamen Wirte durch Anwendung eigener
Kräfte" erhalte. Das günstige Urteil über die Abarbeitungen bestätigte aus
seiner eigenen Erfahrung auch der spätere Oberpräsident von Posen, Flott-
well, der damals Regierungspräsident in Marieuwerder war; er setzte sich
deshalb entschieden für ihre Beibehaltung ein*). Namentlich bei den pol-
nischen Bauern habe sich die Abarbeitung als ein moralisches Besserungs-
mittel erwiesen. Flottwell hatte das System selbständig ausgebaut und
im Jahre 1825, als in einigen Kreisen die Hungersnot eintrat, mit Schöns

») Genaue Nachweiiungen: Königsberg St. A. O. P. V 23 yol. I.

-) Bericht Schöns v. 18. Aug. 1824. — CO. v. 30. Nov. 1824. Geh. St. A. 89 0
XXI Preußen Gen. 7 vol. I.

3)	Motz an Schön 18. Dez. 1825 a. a. O.	. h

*) Königsberg St. A. O. P. V Nr. 23 vol. II: Die Regierung zu Marienwerder
an Motz 29. April 1826. — Protokoll der Konferenz zu Marrenwerder	, _

in Gegenwart des von Motz entfandten Kommissars, Geh. Finanzrat V. u pu s '
Flottwell an Schön 1. Mai 1827: „Es hat i. A. die Maßregel der Abarbeitung g l 9
auf die Erhaltung und Verbefferung der Wirtfchaften gewürkt und ein ang s
Bestreben zur Berichtigung der Abgaben erhalten welches bei der unen g '	.

Niederschlagung der Reste nicht erfolgt wäre, da die Aussicht auf diese	M

Schulden los zu werden viele nachlässig in ihrer Wirtschaft und saumselig in
ihrer Abgaben macht."
        <pb n="104" />
        ﻿90

Zustimmung auf die früher von dem letzteren verpönte Getreideverteilung
zurückgegriffen, aber in der Weise, daß die Bauern die Getreidevorschüsse
nachträglich abarbeiteten").

Motz machte gegen die Abarbeitungen geltend, daß sie den Wirtschafts-
betrieb der Nestanten selbst schädigten, und wollte sie deshalb ganz ab-
schaffen. Als er aber im Herbst des Jahres 1826 die östlichen Provinzen
bereiste, nahm er, um mit Schön zu reden, alsbald eine andere Philosophie
an; er überzeugte sich davon, daß das Abverdienen der Reste, sofern es
auf kleinere Arbeiten in der Nähe der Wohnstätten der Restanten be-
schränkt werde, ohne Nachteil für diese durchgeführt werden könnte. Mit
dieser Maßgabe wurde die von Schön getroffene Einrichtung auch weiter
beibehalten^).

Motz selbst hat nach seiner Rückkehr von jener Besichtigungsreise für
alle östlichen Provinzen Maßregeln veranlaßt, die ganz offenbar die in
Altpreußen durchgeführten Notstandsarbeiten zum Vorbild haben. Wie
hier herrschte im Jahre 1826 auch in Pommern, Posen und Schlesien
Brotmangel, da die Ernte vielfach schlecht ausgefallen war. Motz regte
nun im Verein mit Schuckmann beu Ankauf von 700000 Scheffeln Roggen
für diese Provinzen an^) Die Minister glaubten sich freilich wegen dieses
Rückfalls in die merkantilistische Wirtschaftspolitik vor dem freihändlerischen
Zeitgeist rechtfertigen zu müssen: „Wir verhehlen uns nicht, wie bedenklich
es sei, ohne dringende Aufforderung seitens der Staatsverwaltung in den
natürlichen Verkehr der Gesellschaft einzugreifen, so den das Bedürfnis
scharf ausspähenden Spekulanten in seinen Unternehmungen abzuschrecken
und den lässigen, fremder Hilfe gern Vertrauenden noch lässiger zu machen"").
Die angekauften Vorräte sollten deswegen nicht etwa auf den Markt ge-
worfen werden, um dort die Preise zu regulieren, auch durften sie keines-
falls geschenkweise als Armenunterstützung verteilt werden. Sie sollten
nur zur Naturallöhnung dienen. Deshalb veranlaßten die Minister gleich-
zeitig die Inangriffnahme von Wegebauten in größeren: Umfang. Die
Arbeiter, die sich hieran beteiligten, sollten den Lohn zum überwiegenden
Teil in natura ausgezahlt bekommen, und zwar in Brot, nicht in Korn.
Es war also im wesentlichen das von Schön seit 1822 geübte Verfahren,
das man jetzt auf andere Provinzen ausdehnte.

Ost- und Westpreußen bekamen den Hauptanteil an der neuen Be-
willigung. Es konnten hier bis zu 340000 Scheffel aufgekauft werden.

0 Königsberg St. A. O. P. V Nr. 24.

0 JB. Motz' v. 30 Dez. 1826. Geh. St. A. a. a. O.

-&gt;) JB. v. 4. Okt. 1826. Geh. St. A. 77, 215, 40 vol. I.

4)	Den gleichen Satz wiederholen die Minister in einer Verfügung an Schön
v. 5. Nov. 1826. Danzig 161. 578 vol. I.
        <pb n="105" />
        ﻿— 91

Das geschah diesmal durch die Militärintendanturen. In den Städten,
in denen es keine Militärmagazine gab, mußten interimistisch besondere
Unterstützungsmagazine eingerichtet werden. An Arbeiten wurde im
Regierungsbezirk Königsberg vor allem der Bau einer Chaussee von
Eylau nach Bartenstein unternommen; hierbei waren im Herbst 1827
1000 Arbeiter beschäftigt. Der Landrat des Kreises Schlochau berichtete
im Mai 1827, daß sich zu den Dammbauten durch den Förstenauer See so
viele Leute drängten, daß ein großer Teil fortgewiesen werden müsse. In
Lithauen hatte Schön Meliorationsarbeiten an Seen und Kanälen ange-
ordnet, beklagte sich aber lebhaft über den Widerstand des dortigen Re-
gierungspräsidenten Heuer, der das Vorhandensein eines größeren Not-
standes nicht anerkennen wollte*).

Im Zusammenhang mit dieser Differenz entwickelte sich im Jahre 1827
ein unerquicklicher Streit der Provinzial- und der Zentralbehörden. Der
vom Staat angekaufte Roggen war in Westpreußen nicht nur als Arbeits-
lohn verwandt, sondern auch in Form von Getreidevorschüssen mit der
Verpflichtung nachträglicher Abarbeitung verteilt worden, wie es Flottwell
schon 1825 mit Schöns und Lottums Genehmigung getan hatte"). Hierin
sahen Schuckmann und Motz eine unerlaubte Eigenmächtigkeit der west-
preußischen Regierungen und des Oberpräsidenten. Zugleich warfen sie
ihnen vor, daß sie die Not übertrieben darstellten, und beriefen sich dabei
auf das Zeugnis Heners. Sie schickten ohne vorherige Ankündigung einen
Konnnissar in die Provinz, der den Sachverhalt prüfen sollte. Heuer konnte
im Gumbinner Amtsblatt bekannt machen, seine vom Verfahren der übrigen
Behörden abweichende Haltung entspräche den Absichten der Regierung.
Nun setzte sich Schön mit scharfen Worten zur Wehr: das „Verhältnis eines
Oberpräsidenten sei mit dem eines Bürobeamten verwechselt, sei dem eines
Commis gleichgestellt". Er verbat sich jede weitere Unterhandlung und
wandte sich unmittelbar an den König, der, tadelnd und begütigend, beide
Teile zur Ruhe zu bringen suchte3). Schuckmann und Motz beklagten sich
aber aufs neue über die Widersetzlichkeit der oft- und westpreußischen Be-
hörden und beantragten im Juli 1828 die Versetzung Schöns, Flottwells
und des Königsberger Präsidenten Medingft. Namentlich Motz führte eine
sehr scharfe Sprache, und bei dem ganzen Streit um ein im Grunde nichtiges

0 Berichte Schöns v. 12. Juli u. 16. Nov. 1827. Königsberg St. A. O. P. V
Nr. 26.

■) Genaueres wurde bestimmt in den Verhandlungen, die Flottwell mit seinem
Danzig er Kollegen Rothe am 8. April 1827 zu Elbing führte. Danzig St. A. 161, 880.

3)	CO. v. 17. Mai 1828. Danzig St. A. 161,116. Hier findet sich auch der voran-
gehende Schriftenwechfel.

4)	JB. v. 21. Juli 1828. Geh. St. A. 77, 215, 49.
        <pb n="106" />
        ﻿92

Objekt handelt es sich offenbar um einen persönlichen Vorstoß des Finanz-
ministers gegen Schön, seinen einstigen RivalenZ. Motz benutzte die Ge-
legenheit, um auch die alten Klagen gegen Schön in Sachen der Abarbeitung
der Domänengefälle vorzubringen. Man habe die Restanten wochenlang
ihren Wirtschaften entzogen und an der Arbeitsstelle biwakieren lassen,
ohne Rücksicht auf die Kosten. Die Meliorationen in Lithauen hätten zu
gar keinem Erfolg geführt. Der Grundfehler sei, daß Schön sogenannte
„große provinzielle Werke" ausführen wollte, statt sich mit der Regulierung
der kleinen Flüsse oder der Urbarmachung von Forstflächen zu begnügen.
Es sei ihm eben nur darauf angekommen, „Effekt zu machen".

Der König hat dem Minister auf dies Schreiben keine Antwort zu-
kommen lassen. Die scharfe Kritik, die Motz an den Notstandsarbeiten in
Ostpreußen übte, wird in manchen Punkten wohl berechtigt sein. Daß aber
der Gedanke Schöns einen fruchtbaren Kern hatte, zeigt Motz' eigenes
Verhalten. Die Abarbeitungen der Domänenbauern in Ostpreußen hat
erst sein Nachfolger Maaßen abgeschafft. Nach den günstigen Erfahrungen
in den Jahren 1825—30 glaubte er 1881 die Abgaben wieder zum vollen
Satz erheben zu können. Er behielt sich aber einen Fonds von jährlich
4300 Tlr. zur Aushilfe der Domänenbauern vor').

Motz hat die Abarbeitungen als eine revolutionäre Maßregel in Miß-
kredit zu bringen versucht, indem er sie als eine Wiederbelebung der Natural-
dienstleistungen aus der Zeit der Erbuntertänigkeit denunzierte. Daran
war etwas Nichtiges. Wir können immer wieder beobachten, daß Schön
die alten naturalwirtschaftlichen Formen des Abgabenwesens bevorzugte.
Aber er erfüllte die alten Formen mit einem neuen Geist: indem er deni
Staat die Aufgabe zuwies, Gelegenheit zum Dienst und Erwerb zu schaffen,
huldigte er deni Gedanken eines Rechtes auf Arbeit.

HI. Rückgang des Bauernstandes. Kreditnot. Tiefstand der
inneren Kolonisation.

In der Zeit von Schöns Verwaltung ist, wie allenthalben in der
preußischen Monarchie zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts, auch in
Ost- und Westpreußen der bäuerliche Besitz zurückgegangen, und zwar hier
in besonders starkem Maße. Der Prozentsatz allein der spannfähigen bäuer-
lichen Nahrungen, die in den Jahren 1816—59 vom nichtbäuerlichen Besitz

0 An Stägemann 23. März 28 (Rühl 3, 396): „Alle Schreiben in dieser Ange-
legenheit sind, der Hand und dem Siegel nach, vom Finanzminister ausgegangen."

-) JB. v. 31. Dez. 1830. Geh. St. A. 89 6 XXI Preußen Gen. 7 vol. I.
        <pb n="107" />
        ﻿93

Völlig aufgesogen wurden, beträgt nach einer amtlichen Statistik, die kaum
vollständig ist, für die ganze Monarchie mit Ausnahme der Rheinlande
und des Regierungsbezirks Stralsund 2,72, in der Provinz Preußen 3,83.
Es sind hier in diesen Jahren 3241 spannfähige Besitzungen mit einein
Flächeninhalt von über 300000 Morgen dem Bauernstand verloren ge-
gangen«). Die im Besitz erhaltenen Bauern haben infolge der Regulie-
rungen einen großen Teil ihres Landes dem Gutsherrn abgetreten. Viel-
fach sind auch die während des Krieges wüst gewordenen Ländereien zum
Gutsland geschlagen worden. Dazu kam die große Zahl der nicht regu-
lierungsfähigen kleinen Bauernstellen, die jetzt nicht mehr wie früher vom
Gutsherrn beim Ableben des Inhabers ausgetan werden mußten, sondern
eingezogen werden konnten2). Alan hat angenommen, daß der ostpreußische
Bauernstand sich in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts um
20% vermindert habe^).

Dieser wichtige Vorgang ist erfolgt, ohne die Aufmerksamkeit zu er-
wecken, die er verdiente. Die Gutsbesitzer sind sich über seine Tragweite
Wohl kaum klar gewesen. Sie nutzten eben die Gunst der Stunde aus und
hatten so stark das Gefühl, durch die Regulierungsgesetzgebung benach-
teiligt zu sein, daß sie die Vorteile, die ihnen die weitere Entwicklung bot,
nur als eine Entschädigung betrachteten, auf die sie gerechten Anspruch

zu haben glaubten. Es fehlte indessen schon zu Anfang der zwanziger ^ahre

nicht an Stimmen, die auf die bedrohliche Erscheinung hinwiesen. So
berichtete Borgstede: „Man besorgt nicht mit Unrecht, daß ein großer Teil
ber Bauerngüter völlig eingehen wird. Der Gutsherr kann unter den
fetzigen Umständen, da niemand kaufen kann, die Güter leicht an sich
bringen«)."

Es ist nun wohl behauptet worden, der Gutsherr habe in der Not der
zwanziger Jahre aus Kapitalmangel keine Aufkäufe vornehmen können").

0 Zeitschrift des Kgl. preuß. statist. Bureau Jahrg. 1865 S. 8 u. 14.

2)	Es sind z. B. bis Ende der 20er Jahre bei Schönbaum von 10 erledigten
Bauernstellen 7, bei Wirker 20 von 34, bei Kraftshagen 9 von 17, bei Schönbruch 18
6on 29 zu Rittergütern geschlagen worden. sH. Mauer, Das Schicksal der er e ig en
Bauernhöfe in den östlichen Provinzen Preußens zur Zeit der Bauernbefreiung,
z. brdbg. u. preuß. Gesch. 24 S. 281.)

°) Hans Plehn, Zur Geschichte der Agrarverfassung von Ost- und Westpreutzen.
A- a. O. 18 S. 121.

4)	Vgl. oben S. 80 Wloemers Bemerkung und die Beobachtung v. Brauchitschs,
Knapp 277.

5)	In dem Entwurf des S. 88 Anm. 3 zitierten Brieses Schöns v. 24. März 1824
Itanb der Satz, daß auf gütliche Einigung zwischen Gutsherrn und Bauern bei Zahlungs-
nnsähigkeit des letzteren um so mehr zu rechnen sei, als es den Gutsbesitzern an en
«forderlichen Kapitalien zur Vergrößerung des Flüchenraumes ihrer Landwirtschaften
fehle. Schön hat später den Satz wieder durchgestrichen.
        <pb n="108" />
        ﻿— 94 —

Die Ansicht, die die Gutsherren über diesen Punkt hatten, illustriert am besten
ein Satz Alexander Dohnas: „Durch die bäuerlichen Regulierungen ward
auch die fast gebieterische Notwendigkeit herbeigeführt, durch Eintauschung,
durch Annahme gegen Erlaß von Hofwehrgeldern und bäuerlichen Zins-
resten und durch bare Bezahlung bäuerliche Grundstücke zu acquirieren,
um zu einem guten Arrondissement und zu einer angemessenen Ausdehnung
zu gelangen. Da die Gelegenheit nie wiederkehrte, so durfte man dieselbe
nicht unverantwortlicherweise unwiderruflich unbeachtet vorübergehen
lassen H." Gerade das Schlobittensche Majoratsgnt ist denn auch ein Bei-
spiel, daß ungünstige finanzielle Verhältnisses die Ausdehnung
des Gutsbesitzes nicht verhinderten. Die Begüterung war 1829
29130 Morgen groß. Davon sind 5000 Morgen durch die Regulierung
und außerdem durch Ankauf köllniischer und bäuerlicher Grundstücke 2100
Morgen erworben^). Eine ganze Ortschaft ist damals ausgekauft worden.
Dabei hat gerade Alexander zu Dohna, staatsmännisch, wie er die Dinge
anzusehen wußte, die Bedeutung eines kräftigen Bauernstandes klarer
erkannt als die meisten seiner Standesgenossen. Wie nmßte es da ander-
wärts aussehen! In der Steinorter Begüterung der Grafen Lehndorf,
auf der 1795 86 Bauern und 75 Jnstleute gesessen hatten, fanden sich 1830
nur noch 10 Bauern und 12 bäuerliche Pächter, dagegen 178 Jnstleute.
Weiterhin wurden auch die letzten Bauern ausgekauft. „Ein geradezu
erschreckendes Beispiel vom Wirken des Fideikomnnsses !"4)

In den dreißiger Jahren schwoll die Zahl der aufgekauften Bauerngüter
noch stärker an. Ganze Dorfschasten lösten sich auf. Größere Bauernhöfe
verwandelten sich in eine Anzahl kleiner, nicht spannfähiger Arbeiter-
besitzungen. Namentlich unter den kleinen Banernstellen wurde gründlich
aufgeräumt. „Während in Deutschland — so schreibt v. Haxthausen 1839, im
Sinn des alten Neichsrechts korrekt — der Bauer es für einen großen Makel
hält, sein Gut aufzugeben und Tagelöhner zu werden, ein freiwilliger
Verlust für eine Art Schande gilt, sind in Preußen Tausende von Bauern
ohne große Schwierigkeit ausgekauft worden ^)."

Der Staat hat diese Entwicklung ruhig geschehen lassen. Theodor
von Schön wäre wenig geeignet gewesen, sie zu hemmen: „Kleine Bauern
sind vom Übel; der Staat darf ihnen nicht beistehen; warum für sie

0 Eigenhändiges Promemoria v. 13. Okt. 1829. Schlobitten.

2)	Vgl. oben S. 50 Sinnt. 6.

3)	Expose v. Brünnecks für Schön 7. Nov. 1829 a. a. O. Gleichzeitig sind 1800
Morgen Forst erworben worden. Die Erwerbungen kosteten über 10000 Tlr.

0 Böhme S. 73.

°) v. Haxthausen S. 106.
        <pb n="109" />
        ﻿sorgen?"1) So hatte er 1808 gedacht, und er scheint seine Meinung
später nicht geändert zu haben.

Der Staat spürte aber schließlich die Depossedierung der Bauern am
eigenen Leibe: die Leistungen der ländlichen Gemeinden für öffentliche
Zwecke begannen, sich auffallend zu vermindern. Die Regierung suchte
durch Enqueten über Umfang und Ursachen des Rückgangs der Bauern
Klarheit zu gewinnen. Das Vordringen des Rittergutsbesitzes erklärte
man sich damals teils aus dem Fortschritt der Techmk auf den größeren
Gütern, mit dem die kleinen Wirte nicht wetteifern könnten, teils aus der
ungünstigen Lage der Bauern: es habe ihnen an den nötigen Geldmitteln
zur Überwindung der schwierigen Zeit des Übergangs gefehlt2 3 4).

Hier stoßen wir auf ein Versäumnis, an dem auch Schön nicht un-
schuldig ist. Gerade die aus der Erbuntertänigkeit befreiten Klassen hätten
eines vorsichtig erteilten, aber billigen und leicht zugänglichen Kredits
besonders bedurft. Hinsichtlich der Kreditbeschaffung war aber der
bäuerliche Besitzer gegenüber dem adligen und dem größeren köllmischen in
verhängnisvollem Nachteil. In die Landschaft war er nicht ausgenommen,
indessen war seine Stelle seit 1823 sofort beleihbar, wenn sie von Ritter-
gutsbesitzern erworben wurde. Das hieß, „eine Prämie auf die Auskaufung
setzen»)." In Westpreußen kam es vor, daß Rittergutsbesitzer ihre Dar-
lehensgesuche an die Landschaft offen damit begründeten, sie wollten das
Geld dazu verwenden, um ihre ehenialigen Bauern auszukaufen1). Mit
Hilfe des landschaftlichen Kredits konnte also auch, wer kein Kapital zur
Verfügung hatte, das Gutsland auf Kosten des Bauernlands erweitern.

Den kleinen Besitzern stand weder der landschaftliche noch sonst ein
organisierter Kredit zur Verfügung. Das war namentlich verhängnisvoll
für die regulierten Bauern, die eine Renteulast zu tragen hatten. Als
man im Jahre 1850 daran ging, die Unterlassungssünden der Agrarreform
von 1807-—16 wieder gutzumachen, hat man Rentenbanken geschaffen.
Es hat aber schon 1814—16 der Plan bestanden, den Bauern die kapital-
uiäßige Ablösung ihrer Renten durch Gründung besonderer Kreditinstitute
oder durch ihre Ausnahme in die Landschaften zu ermöglichen»), -vie

1)	Knapp II 153.	o„„switp 19 Rebr. 1844.

2)	Verfügung der Regierung zu Königsberg an die Landr

Königsberger St. A. L. K. Mlenstein 29.

3)	Skalweit, Forsch, z. brdbrg. u. Preuß. Gefch. 22, 3 .

4)	H. Mauer S. 85.

») Über die dahingehenden Vorschläge des neumark sch _ gjjJuer ©- 107ff-

v- Knobelsdorfs und des schlesischen Landrats Gruttschrei e g -, J 1_ Mg. u.

Die Gutachten der ostpr. und der westpr. Generalland,chaft-dirck

16. Dez. 1815: Berlin L.-M. L. S. Gen. 21. Danzig St. 2.
        <pb n="110" />
        ﻿ostpreußische und die westpreußische Generallandschaftsdirektion lehnten
ihn damals am entschiedensten ab. Sie hofften immer noch, daß das Re-
gulierungsedikt ganz aufgehoben würde. Anderwärts zeigte sich mehr
guter Wille. Die Sache verlief aber schließlich im Sande, da sie auch von
den Berliner Ministerien nicht energisch betrieben wurde. Die Zulassung
der bäuerlichen Grundstücke zu den Landschaften ist in den folgenden Jahr-
zehnten in Ostpreußen noch mehrfach angeregt, aber erst in den 40er Jahren
durchgeführt worden.

Die regulierten Bauern waren aber auch in der Aufnahme von pri-
vatem Kapital im Wege des Jndividualkredits eng beschränkt. Das
Regulierungsedikt von 1811 bestimmte, daß sie ihre Stellen nicht über
ein Viertel des Werts verschulden durften. Man wollte damit die Parzel-
lierung der Bauerngüter erreichen. Diese Verschuldungsbeschränkung wurde
zwar 1826 gemildert, blieb aber bis 1843 bestehen, obwohl ihre Zweck-
mäßigkeit vielfach bestritten wurde. Eine Umfrage, die der Justizminister
im Jahre 1838 an die Oberlandesgerichte ergehen ließ, ergab eine ein-
stimmige Ablehnung. In Ost- und Westpreußen wurde namentlich darauf
hingewiesen, daß hier die vom Gesetzgeber beabsichtigte Wirkung keineswegs
erwünscht sei. Bei Erbteilungen sei die Folge oft nur die, daß das Grund-
stück überhaupt aus dem Besitz der Familie käme, da das erwerbende
Familienmitglied ohne Kredit keine Abfindungen zahlen könne. Die Ver-
schuldungsgrenze mindere überhaupt den Wert der bäuerlichen Grund-
stückeft.

Trotzdem fand sie einen warmen Verteidiger in Schön, der ihr sogar
einen weiteren Geltungsbereich geben wollte. Jeder Versuch, die Kredit-
wirtschaft- in der Provinz Preußen auch im Bauerntum einzubürgern,
scheiterte an seinen grundsätzlichen Bedenken, die er nach seiner Art in
doktrinäre Formen kleidete. Als der Generallandtag von 1832 beantragte,
den kleineren köllmischen Besitzern den Kredit zu erleichtern, hielt ihm Schön
entgegen: „Gebildete Völker gingen darauf aus, den kleinen
und unkultivierten Grundbesitzer von allem Realkredit aus-
zuschließen, weil er sonst bald mit zuviel Schulden belastet und ruiniert
wäre; es sei daher eher besser, den Kredit für den kleineren Grundbesitzer
noch mehr als bisher einzuschränken"^).

Schön ist also seinem alten Ideal der Kreditfreiheit, dem

0 Berichte der Oberlandesgerichte Königsberg und Marienwerder an den Justiz-
minister v. 11. u. 31. Mai 1839. Königsberg Acta gen. des OLG. Sit. B Nr. 10 vol. II;
Danzig St. A. 91, 882. — H. Mauer, Die Berschuldungsgrenze für Bauerngüter
in Preußen 1811—43. Archiv für Sozialwissenschaft u. Sozialpolitik, Bd. 24 (1607),
S. 647 ff.

0 H. Mauer, Kreditwesen S. 109.
        <pb n="111" />
        ﻿97

er im Edikt vom 9. Oktober 1807 zum Sieg verholfen hatte, untreu ge-
worden und hat damit selbst sein Teil dazu beigetragen, daß das Werk
der Bauernbefreiung in Preußen in unvollkommener Weise zustande kam.
Er ist in jenen Fehler verfallen, von dem ein in Ostpreußen ansässiger
Adliger, v. Lavergne-Peguilhen, 1841 spricht: „daß der Staat den
Übergang zur Geldwirtschaft erzwang, ohne dem dadurch ge-
steigerten Geldbedürfnis abzuhelfen." Schön hat die Konsequenzen
seines eigenen Werks verkannt: „Erst mittels allgemeiner Verbreitung von
Kreditinstituten wird die Losung vom 9. Oktober 1807 eine Wahrheit
werden*)."

Schöns Ansichten sind in verhängnisvoller Weise beeinflußt worden
durch die Erfahrungen, die er mit der Verschuldungsfreiheit der adligen
Güter gemacht hatte. Sie ließen ihm die Landschaft als ein proble-
matisches Institut erscheinen und haben ihn die Vorzüge des organisierten
Kredits nicht erkennen lassen.

Wie der Bauernschutz ist auch die innere Kolonisation bei dem
Retablissement ini neunzehnten Jahrhundert vernachlässigt worden. All-
bekannt ist, was Friedrich Wilhelm I. durch planmäßige Besiedlung für
Lithauen geleistet hat, aber auch unter Friedrich den: Großen sind fast
15000 Faniilien in Ostpreußen angesetzt worden. Nach 1815 hören wir nur
von wenigen Fällen. Am öftesten genannt werden Einwanderer aus Ruß-
land, — rückwandernde Deutsche aus dein ehemaligen Neuost- und Süd-
preußen, Polen und Sektierer. So wurden in den Jahren 1831—42 etwa
1000 Angehörige einer wunderlichen Sekte, der Philipponen, in Masuren
auf Forst und Ödland angesetzt'). Eine vorbildliche, auch von Thaer ge-
rühmte Wirtschaft führten schottische Kolonisten, die der Zufall 1818 in die
Nähe von Königsberg verschlagen hatte 3). Traurig war es um die Ein-
wanderung aus deutschen Ländern bestellt. Die Berliner Regierung hat
sich wohl den alten Überlieferungen getreu bemüht, sie zu fördern. Aber es

*) v. Lavergne-Peguilhen, Die Landgemeinde in Preußen 1841, S. 39 u. 61.

2)	E. Titius, Die Philipponen im Kreise Sensburg. Neue Preußische Pro-
vinzialblätter 3. Folge Bd. 9—10. — Königsberg St. A. Akten der Regierung zu
Gumbinnen III 8 IVa Abtlg. e Nr. 4 u. 6.

3)	Geh. St. A. 87 B X 1. Im Anschluß an diese Gründung hat dann ein Aben-
teurer Thomas Kyle in Leith eine Schwindelfirma „British and Prussian farming
Society" gegründet und auch in schottischen Zeitungen Propaganda für die Aus-
wanderung nach Ostpreußen gemacht. Er wußte die preußische Regierung für sich zu
interessieren, die aber dann von ihren Vertretern in England gewarnt wurde: wenn
man nicht Befreiung vom Militärdienst zusichere, werde man wenige Schotten nach
Preußen ziehen können!

Schriften de» Instituts für ostdeutsche Wirtschaft. Heft I.	‘
        <pb n="112" />
        ﻿98

fehlte der energische, kolonisatorische Wille, der die Indolenz der unteren
Behörden überwunden hätte. So wurden die Angebote, wie sie z. B. 1832
aus Sachsen, 1839 aus Württemberg erfolgten, meist mit der Erklärung
abgetan, es sei keine Gelegenheit zur Ansiedlung vorhanden. Kam es zur
Einwanderung, wie 1831/33 bei Eichsfelder Kolonisten, .dann schreckte
die mangelhafte Unterstützung vor weiteren Versuchen ab; die Regierung
zu Erfurt, die diese Übersiedlungen eifrig betrieb, hatte zu klagen, daß den
Kolonisten die gegebenen Versprechungen nicht gehalten würden*). Das
Bedauern über die lässige Behandlung dieser Fragen wird verstärkt, wenn
man bedenkt, daß gerade damals der große Answandererstrom nach Amerika
einsetzt.

Es hat den Eifer der ostpreußischen Regierungen und Landräte wohl
kaum erhöht, daß Schön eine Verfügung, die die Ansiedlung sächsischer
Auswanderer in Ostpreußen betraf, mit der Belehrung verband: „Nieder-
lassungen ausgewanderter Untertanen fremder Regierungen zu befördern,
sei den jetzt bestehenden Verwaltungsgrundsätzen fremd* 2 3)." Eine klein-
bäuerliche Besiedlung schien ihm ein Vergehen gegen den Geist der „neuen
Staatswirtschaftslehre". Es war ganz nach seinem Sinn, wenn Alexander
Dohna die „kleinlichen Zwangsmaßregeln Friedrichs II." verurteilte, „der
ganz rücksichtslos nur ein Maximum von Population und von unabhängigen
kleinen Besitzern habe erhalten wollen und nur hungernde und stehlende
Kolonisten und Eigenkäthner" großgezogen habe^).

Wer wollte leugnen, daß die eilfertige „Peuplierung", wie Friedrich
Wilhelm I. und Friedrich der Große sie betrieben, viele zweifelhafte Exi-
stenzen geschaffen hat? Aber es hieß doch das Kind mit dem Bade aus-
schütten, wenn man darum die innere Kolonisation überhaupt verwarf.

9 Königsberg St. A. Landratsamt Gumbinnen Nr. 75 vol. I, — Fischhausen 5.

2)	Beilage Nr. VI.

3)	Promemoria v. Jan. 1819, Rühl II, 322 f.
        <pb n="113" />
        ﻿Schl-ch.

Die Verwaltung Ost- und Westpreußens nach den Napoleonischen
Kriegen steht in einem deutlichen und gerade von Schön auch lebhaft
empfundenen Gegensatz zu den Methoden des Retablissements, wie sie
Friedrich Wilhelm I. und Friedrich der Große bevorzugten. Dabei gehört
gerade Schön zu den Wenigen seiner Zeit, die die Bedeutung Friedrich
Wilhelms I. zu würdigen wußten. Hatte er doch in Lithauen den Erfolg
des Schaffens von Preußens „größtem inneren König", wie er ihn nannte,
leibhaftig vor Augen. Gegen Friedrich den Großen aber, dessen innere
Politik nur ein Ausbau des Werkes seines Vaters war, verhielt er sich
kritisch wie die meisten Reformer. In der Schul- und Kirchenpolitik zwar
hat er sich mit Vorliebe auf die friderizianischen Traditionen berufen,
wirtschaftspolitisch aber hielt er sie für veraltet. Das Ideal des freien Wett-
bewerbs, wie es ihm vorschwebte, war ja gerade als Gegenwirkung gegen
den Merkantilismus des achtzehnten Jahrhunderts entstanden. Institutionen
wie die Landschaft und das Magazinsystem hat Schön immer mit Miß-
trauen betrachtet. Er hat in den Bauernschutz die Bresche schlagen helfen
l&gt;nd die innere Kolonisation abgelehnt. Die Jndustrialisierungspolitik, die
wan auch nach dem Napoleonischen Krieg als ein Heilmittel für Ostpreußen
empfahlft, hat nach Schöns Meinung nur Treibhausprodukte geschaffen.

Für die großen Leistungen des Merkantilismus auf dem Gebiete der
wirtschaftlichen und sozialen Organisation hatte Schön keinen Sinn. Er
verurteilte in ihm die Tendenz, den Untertanen ans Gängelband zu nehmen,
und ihm bestimmte Ideen und wirtschaftliche Interessen „einimpfen" zu
wollen. Wenn Friedrich der Große den Bauern seine Landdragoner auft
Feld schickte, um sie zu wirtschaftlichen Verbesserungen anzuhalten, so lehnte
Schön dies System der väterlichen Bevormundung durch den Staat
ab, nicht nur aus wirtschaftspolitischem Doktrinarismus, sondern aus
innerster, sittlicher Überzeugung. Das Vertrauen in die Selbsthilfe der

y So Borgstede und Boyen (Meinecke 2, 424).

7*
        <pb n="114" />
        ﻿100

Menschen, die es nur zu wecken und von Hemmungen zu befreien gälte,
macht die Stärke des Werkes aus, das Schön in seiner Heimat geleistet hat.
Es lag ja auch ein gut Teil Wahrheit in dem Vorwurfe, daß das merkan-
tilistische System die Sonne scheinen lasse über Gerechte und Ungerechte,
daß durch zuviel staatliche Reglementierung der Tüchtige gehemmt, der
Untüchtige künstlich erhalten werde. Das freiheitliche Ideal, von dem Schön
ausging, hat viele schlummernde Kräfte geweckt, die sich nun regen und
entfalten konnten. Aber jenes Vertrauen in die Selbsthilfe ermangelte doch
der klaren Einsicht, daß der Schwache gegenüber dem Starken wehrlos ist,
und führte deshalb zu Aufgabe der weisen Sozialpolitik Friedrich Wilhelms I.
und Friedrichs des Großen. Und die Scheu vor staatlichen Eingriffen in
den wirtschaftlichen Prozeß verhinderte die Erfüllung großer organisa-
torischer Aufgaben, die zu ihrer Durchführung eine starke Dosis Staats-
allmacht erfordern. Dabei darf nicht übersehen werden, daß neben den
ideellen auch materielle Hemmungen wirksam waren: die Mittel, die nach
den Napoleonischen Kriegen für das Retablissement zur Verfügung gestellt
wurden, stehen außer Verhältnis zu den Aufwendungen des Preußischen
Staats nach der Pest und der Hungersnot zu Anfang des achtzehnten Jahr-
hunderts und nach dem Siebenjährigen Kriege. Wenn wir nur den un-
mittelbaren Kriegsschaden Ostpreußens in niedrigster Schätzung auf 100
Millionen Taler veranschlagt haben, so dürften die dem Lande zugeflossenen
Entschädigungen 15 Millionen Taler kaum übersteigen^.

Schöns Verwaltungsweise wurzelt mit ihren Mängeln und mit ihren
Vorzügen in der individualistischen Wirtschaftslehre des älteren Liberalismus.
Seine persönliche Leistung besteht weniger in schöpferischer Neugestaltung
als in der entschlossenen, zuweilen sogar starren Durchführung der wirt-

y v. Borgstede stellt in seinem Bericht v. 19. Nov. 1823 über den Nominalwert
der Entschädigungen, die die Provinz Ostpreußen und Lithauen bis dahin empfangen

hat, folgende Berechnung an:

Russische Bons........................................ 5 944 148 Tlr.

Lieferungsscheine..................................... 10 757 793 „

Retablissementsgelder................................. i 650 000 „

Der Landschaft bar und in Domänenpsandbriefen . .	600 000 „

Die vom Staat für Königsberg und die Provinz über-
nommene Kriegsschuld................................. 2 937 643 „

21 889584 Tlr.

Außerdem „für verschiedene Unterstützungen und Arbeiten" 83000 Tlr. und 31050
Scheffel Roggen. Das wirklich Empfangene betrage aber kaum die Hälfte des
Nominalwerts. Hinsichtlich der Lieferungsscheine dürfte seit 1823 eine Besserung
eingetreten sein; außerdem sind seitdem der Landschaft noch etwa 2 Millionen, den
Gutsbesitzern durch die Niederschlagung von Vorschüssen aus dem Unterstützungsfonds
ungefähr eine halbe Million zugewandt worden (vgl. oben S. 75).
        <pb n="115" />
        ﻿101

schafts- und moralpolitischen Ideale, die er in seiner Studienzeit in sich
aufgenommen hatte. An fruchtbaren praktischen Gedanken ist das Reta-
blissement unter den großen Königen sicherlich reicher gewesen als sein
Gegenstück im neunzehnten Jahrhundert. Der Grundsatz des Waltenlassens
der individuellen Kräfte band ja dem Staat die Hände und regte nicht zu
Neubildungen an. Schön bestimmte seine Aufgabe vor allem negativ: es
sollte das „Selbstdenken und Selbsthandeln" möglichst wenig unterbunden
werden. Als sein positives Ziel betrachtete er es, den Bewohnern der Pro-
vinz dieses selbständige Denken und Handeln anzuerziehen, aber weniger
zwingend als lockend und anspornend. Theodor von Schön ging aus von
einer Anschauung des Menschen, seiner sittlichen Rechte und Kräfte, die den
großen Königen des achtzehnten Jahrhunderts fremd war. Eben dieses neue
Ethos verleiht seinem Lebenswerk einen großen Zug und geschichtlichen Wert.
Darum reiht es sich würdig ein in die Reihe jener Retablissements, die in der
preußischen Verwaltungsgeschichte neue Epochen eingeleitet haben.
        <pb n="116" />
        ﻿Beilage Nr. I.

v. Schön an v. Schuckmann 30. Januar 1818 über die Verteilung
des Retablissementsfonds.

(Geh. St. A. Rep. 74 J XX Nr. 8 vol. II. Abschrift.)

Ewr. Excellenz Verfügung vom 16. d. M. die Vertheilung der Reta-
blißement-Gelder, insbesondere der für die kleinen ländlichen Grund-
besitzer bestimmten Summen betreffend, habe ich zu erhalten die Ehre
gehabt.

Die Königliche Ordre vom 13. Novbr. v. I., welche mir des Herrn
Staats-Canzlers Durchlaucht zur Achtung zugefertigt haben, befiehlt für
Westpreußen, daß es im allgemeinen bei der ständischen Vertheilung ver-
bleiben, und sub 2 daß das, was in Absicht der kleinen Köllmischen Güter
und Städte für Ostpreußen vorgeschrieben ist, auch für Westpreußen in
Anwendung kommen soll.

Zu Ausführung dieses letztgedachte,l Allerhöchsten Befehls kam es
zunächst darauf an, zu wißen, was in diesem Fall in Absicht der Köllmischen
Güter für Ostpreußen speciell bestimmt ist, und Deshalb wurden Herrn
Staats-Canzlers Durchlaucht, welche mir die Königliche Ordre zur Achtung
eommumeirton, ersucht, die speciellen Bestimmungen mitzutheilen, und
Zugleich der ständische Committee in Königsberg aufgefordert, die dies-
fälligen Bestimmungen zu eommunioiren.

Die Antwort des Herrn Staats-Canzlers Durchlaucht hat nicht er-
folgen können, weil nach der unterdeßeu ergangenen Königlichen Ordre
vom 28. Novbr. v. I. Se. Majestät der Erwägung des Herrn Staats-Canzlers
anheim geben: ob nicht die wegen der kleinen Güter zu treffenden Ab-
änderungen, auf sich beruhen bleiben können. Der ständische Committde zu
Königsberg zeigte an, daß er dem ständischen Plan bei der Auszahlung
gefolgt sey, und des Herrn Staats-Canzlers Durchlaucht, dem Se. Majestät
nach der Königlichen Ordre vom 28. Novbr. v. I. die Bestimmung der
zweifelhaften Punkte übertragen haben, die geschehene Vertheilung theils
        <pb n="117" />
        ﻿— 103 —

genehmigt, theils nicht gemißbilligt und sich den weiteren Bescheid vor-
behalten hätten.

Nun erhielt ich Ewr. p. Verfügung vom 19. v. M.: nach welcher eine
anderweitige Vertheilung der allen kleinen Grundbesitzern bewilligten
Summe ohne Rücksicht auf adeliche oder köllmische Güter und zwar durch
die Regierungen vorgenommen werden soll. Hiebei mußten Mißverständ-
niße statt finden, denn

1,	erlaubt die Königliche Ordre vom 13. Novbr. v. I. nur eine Verände-
rung in Absicht der Köllmer. Köllmer giebt es aber in dieser Pro-
vinz in der Regel nur im Marienburgschen Kreise, wo die General-
Versamlung auch nur ein ^.versional-tzuantum für sie angenommen
hat, und in Marienwerderschen Kreise. Die Köllmer hören in der Regel
mit der Weichsel auf, im ganzen Kreise; im eigentlichen Westpreußen
giebt es keinen Köllmer, und die in der Nachweisung bemerkten kleinen
Güter sind in der Regel adelige Güter oder Hintersaaßen in adelichen
Gütern, in Absicht derer die Königliche Ordre vom 13. Novbr. v. I.
sub 6 bestimmt, daß die für sie von den Ständen angenommene
Rate ihnen zu Theil werde.

2,	Die Königliche Ordre vom 28. Novbr. v. I. bestimmt, daß des Herrn
Staats-Canzlers Durchlaucht noch erwägen sollen, ob der Antrag: in
Absicht der kleinen ländlichen Grundbesitzer Veränderungen vorzu-
nehmen nicht auf sich beruhen könne. Die in dieser Provinz für Köll-
mer gegebene Regel, welche nach Ewr. p. Erlaß vom 19. v. M. hier
auch auf adeliche Güter angewendet werden soll, laßen Se. Majestät
daher Höchselbst sogar wegen der Köllmischen Güter noch dahin ge-
stellt seyn.

3,	Ewr. p. Verfügung vom 19. v. M. setzt voraus, daß die specielle Ver-
theilung der Retablissements-Gelder auf die kleinen Grundbesitzer, wie
in Ostpreußen, hier auch von dem Landtage erfolgt, und daß es mit
Recht rathsam sey, die specielle Vertheilung durch Ausschüße in jedem
Kreise den Kreis-Eingeseßenen zu überlaßen. Das erste ist hier aber
nicht derFall, wieEwr. p. aus den eingereichten Landtags-Verhandlungen
in jedem Fall werden zu ersehen geruhet haben. In jedem Kreise
wurden zuerst vor dem Zusammentritt des Landtages unter dem
Landrathe Kreis-Ausschüße gebildet, diese machten die Vertheilung;
die Arbeiten derselben wurden darauf von den benachbarten beiden
Kreis-Boten mit einem Königlichen Oommissario sorgfältig reviclirt,
und nun erst trat die Prüfung des Landtages ein. Diese Kreis-Com-
missionen bestehen noch. Das, was die Verfügung vom 19. v. M. wollte,
ist also hier gleich Anfangs noch sorgfältiger beobachtet, als die Ver-
fügung es fordert. Es ist bei der Vertheilung und bei der letzten An-
        <pb n="118" />
        ﻿104

nähme von Seiten des Landtages genau nach den vorgeschriebenen
Regeln verfahren, wie der ständische Oommittöo nach der letzten
Versammlung in dem Bericht an des Herrn Staats-Canzlers Durch-
laucht unter dem 22. d. M. klar dargethan hat.

Endlich

4,	bestimmen Ewr. p. in jener Verfügung, daß in dieser Angelegenheit,
welche nach mehrmaligen Befehlen Sr. Majestät als ständisch be-
handelt werden soll, die Festsetzung von den Regierungen erfolgen soll.
Hiedurch hörte diese Angelegenheit auf, ständische Sache zu seyn, weil,
wenn sie dies ist, sie den Königlichen Befehlen nach, zum Ressort des
Oberpräsidenten, den, alle ständische Sachen übertragen sind, gehört,
und der als Königlicher Commissarius zwar nichts festzusetzen, aber die
Beschlüße der Stände zu oontrolliren hat. Die Verfügung bestimmte
sogar das Verhältniß des Ober-Präsidenten zu den Regierungen
widerstreitend der Jmmediat-Jnstruction, obgleich keine Kabinets-
Ordre beilag, ohne welche ich aber als Ober-Präsident, ohne niich
verantwortlich zu machen, keine andere Stellung annehmen darf.
Es könnte indeßen hieraus insbesondere bei dem guten Verhältniße, in
dem ich mit der mir untergeordneten Regierungen stehe, in der Sache
selbst nicht wesentlich ankommen. In Absicht der adelichen Güter und
deren Hintersaaßen hatten Se. Majestät ohne Rücksicht auf die Größe
der Güter den Plan genehmigt, und es durfte nach der Königlichen
Bestimmung hier keine Veränderung stattfinden. Die Köllmer in dem
kleinen Theile der Provinz, wo sie nur existiren, sind größtentheils
nur in Masse angenommen, also ist die Vertheilung noch vorbehalten,
welche ich den Regierungen mit den bestehenden Kreis-Commissionen
unter meiner Controlle überlaßen zu können glaubte. Die erste Rate
des Geldes wurde mit Sehnsucht von der ganzen Provinz posttäglich
erwartet. Es war keine Zeit zu verlieren und da, ich in der Regel alles
durch die Regierungen gehen laße und mit ihnen mache, so übertrug
ich ihnen in dieser speciellen Sache gerne diese meiner Verantwortlich-
keit von Sr. Majestät übergebene Sache und instruirte sie unter dem
4. d. M. in der Ewr. p. unter dem 6. d. M. angezeigten Art, wobei der
Königliche Befehl befolgt wurde, und doch das geschah, was ohne Ver-
letzung der mir zur Achtung zugefertigten Königlichen Befehle und
des von Sr. Majestät mir angewiesenen Dienst-Verhältnißes nach
Ewr. p. Verfügung geschehen konnte.

Dies haben nun Ewr. p. unter dem 16. d. M. nicht zu billigen geruhet,
int Gegenteil gefordert: daß das für die ländlichen Gutsbesitzer unter
3000 rth. Werth bestimmte Quantum ohne Rücksicht auf Adel oder Köllmer
durch die ganze Provinz aufs Neue vertheilt und von den Regierungen
        <pb n="119" />
        ﻿105

festgesetzt werden soll, auch die mir untergeordnete Regierungen hiernach
direkte instruirt. Wenn Se. Majestät dies zu bestimmen geruhet haben, so
muß es, wie sich von selbst versteht, unbedingt geschehen, und in diesem Falle
würde ich nur um den Königlichen Befehl bitten, welcher die Kabinets-
Ordres vom 13. und 28. Novbr. v. I. außer Kraft setzt: Da aber bis jetzt
nach der von des Herrn Staats-Canzlers Durchlaucht mir zur Achtung
eommunioirten Königlichen Ordre vom 13. Novbr. v. I. und der Kabinets-
Ordre vom 28. Novbr. v. I. die erste eine Abweichung von dem ständischen
Vertheilungsplan nur bei den Cöllmern, nicht aber bei dem Adel und
dessen Hintersaaßen gestattet, und da die letztgedachte Kabinets-Ordre die
diesfällige Bestimmung der ersten, noch suspenclirt, auch in Ostpreußen,
welches nach der Königlichen Ordre hier die Regel geben soll, mit Vorwißen
des Herrn Staats-Canzlers Durchlaucht auch in Absicht der Cöllmer keine
Abweichung vom ständischen Plane statt findet, so würde ich bei diesen be-
stimmten Befehlen meine Pflicht verletzen, wenn ich nicht, bevor ich zur
Ausführung der von Ewr. p. angeordneten Maasregel schreite, von Sr.
Durchlaucht dem Herrn Staats-Canzler, der mir den Königlichen Befehl
zur Achtung zufertigte, mir den bestimmten Befehl erböte: „daß jene Ordres
außer Kraft gesetzt wären, und Ewr. p. jetzige Anordnung den Königlichen
Willen ausdrücke." Dies thue ich heute, und bin um so inehr dazu ver-
pflichtet, da den Ständen, deren Ocmmiltee erst seit 8 Tagen auseinander-
gegangen ist, jene Königliche Befehle, so weit es sie betraf, publioirt sind,
sie die Unterschrift des Herrn Staats-Canzlers Durchlaucht unter dem
Zufertigungs-Rescript gesehen haben, und die von Sr. Majestät genehmigten
Nachweisungen jetzt allen adelichen Guts-Besitzern bekannt sind. Da keine
Thatsache eine einzige Unregelmäßigkeit des Verfahrens der Stände nach-
weiset, im Gegentheil ein guter Geist dadurch geweckt ist, so würde sich
Niemand erklären können, woher das sehr gründliche Verfahren der Stände,
nachdem es von des Königs Majestät genehmigt ist, jetzt oussirt und dadurch
den kleinen Guts-Besitzern ihre Rate länger als den größern vorenthalten
werden soll. Ohne Anführung einer Königlichen Ordre, welche die publi-
oirton Kabinets-Ordres voni 13. und 28. Novbr. v. I. aufhebt, würde ich
den Ständen jene Aufhebung nicht bekannt machen dürfen. Diese Auf-
hebung müße nothwendig einen sehr übelen Eindruck machen, da ich als
Königlicher Commißarius Se. Majestät unmittelbar und des Herrn Staats-
Canzlers Durchlaucht pflichtmäßig überzeugt habe, daß die Stände mit
der höchsten Sorgfalt und Treue zu Werke gegangen sind, und heute nach
meiner Kentniß der Provinz, der Richtung und der Bedürfniße der Ein-
wohner und der Administrations-Behörden auf Pflicht und Gewißen be-
zeuge, daß meiner Überzeugung nach keine Administrations-Behörde,
        <pb n="120" />
        ﻿106

weil ihr die dazu nothwendigen Kentniße nicht eigen seyn können, die Sache
so gut machen kann.

Den mir untergeordneten Regierungen habe ich meiner Pflicht nach
Ewr. p. directe an sie erlaßenen Verfügungen zwar gleich zugehen laßen,
ihnen aber dabei geschrieben, daß meine von des Herrn Staats-Canzlers
Durchlaucht erhaltene Instruction abweichend wäre, also ich hier ein Miß-
verständniß vermuthete, worüber ich eine nähere Erklärung erbitten würde.
Zugleich habe ich bei des Herrn Staats-Canzlers Durchlaucht angefragt,
da mir keine Königliche Ordre bekannt ist, wodurch die ständische Angelegen-
heiten, insofern sie auf Grundstücke unter 3000 rth. Werth Bezug haben,
der Leitung und Verantwortlichkeit des Ober-Präsidenten entnommen sind:
ob Se. Majestät darüber eine Bestimmung zu erlaßen geruhet haben, da
Ewr. p. die Bestinnnung in der Sache ganz den Regierungen übertragen.

Bevor ich diese Königliche Bestimmung habe, glaube ich eine Sache,
die Se. Majestät ständisch behandelt wißen wollen und meiner Leitung
als Königlicher Commißarius anvertraut haben, ohne mich verantwortlich
zu machen, nicht abgeben zu dürfen.

Sollte aber ein Königlicher Befehl meine Würksamkeit hierin be-
schränken, so würde ich jede Leitung oder Einwürkung darin sogleich ver-
meiden und der Provinz die neuere Bestimmung bekant machen, in jedem
Fall mir aber zuvor den Königlichen Befehl deshalb erbitten.

Danzig, den 30. Januar 1818.

gez. v. Schoen.

An

des Königlichen Staats- und
Ministers des Innern Herrn
v. Schuckmann Excellenz

Zu
        <pb n="121" />
        ﻿107

Beilage Nr. II.

Gutachten v. Schöns betreffend die Unterstützung Ostp
19. März 1824 an Rother eingesandt.

(Geh. St. A. Rep. 89 0 XXI, Preußen Gen. Nr. 2 vol. I. Original.)

Ostpreußen und Litthauen haben durch Krieg, geringe Getreide-Preise
und einzelne Miß-Ernte dermaaßen gelitten, daß, wenn nicht das Gou-
vernement zutritt, eine Umwandelung des Grund-Eigenthums in einem
so hohen Grade eintritt, daß sie mit bedeutenden Uebeln verbunden seyn muß.

In einer kurzen Zeit durch Anordnungen des Gouvernements das
vorhandene Uebel zu heben und den Wohlstand vor dem Jahre 1806 wieder
hervorzubringen, ist, wie man schon in anderil Ländern und auch bei uns
anerkannt hat, unmöglich. Es kommt daher nur auf Milderungs-Mittel an.
Herr von Borgstede schlägt vor:

1,	Die Landschafts-Zinsen, welche von den adelichen Gütern und von
den wenigen köllmischen Gütern, welche mit der Landschaft verbunden
sind, gezahlt werden sollen, 10 Jahre lang mit etwa 4 Millionen Thaler,
zu berichtigen.

2,	Die von den Gutsbesitzern zu zahlenden LandschaUs Zinsen einzu-
ziehen, und davon in den ersten 10 Jahren Etablißements Kosten
denjenigen Gutsbesitzern, welche Bauernland annehmen, zu zahlen
und sogenannte Betriebs Gelder zu bewilligen;

3,	nach 10 Jahren diese Vorschüße amortisiren zu laßen, und Pfandbriefe

damit zur Vernichtung aufzukaufen;

4, anfs Neue einen General Jndult zu bewilligen, und andere mehr ent-
fernt zur Hülfe führende als unmittelbar helfende, weniger bedeutende
Maaßregeln zu treffen.

Die Gabe würde hiernach zunächst der Landschaft gereicht, und von
deni, was von den Gütern an Zinsen einkommt, würde die Unterstüzzung
den Gutsbesitzern verabreicht. Um die der Landschaft nothwendig zu
gebende Hülfe abmessen zu können, fehlen aber nach dem Berichte die
Data bis auf die einzige Thatsache, daß 273661 rth. Jndult Zinsen bis
Weihnachten 1828 zu zahlen sind, über deren wahrscheinliches Einkommen
oder Nicht Einkommen aber auch Nichts gesagt ist. Der geforderten Summe
von 4 Millionen Thaler mangelt daher der Beweis der Nothwendigkeit in
Zahlen, und es ist eben so ungewiß, ob nicht 6—8 Millionen nothwendig
seyn werden, als, ob nicht 1—1 % Millionen zureichend seyn dürften. Aus
die Lud 2 erwähnten Zinsen ist wenigstens in der ersten Zeit wenig zu
rechnen; denn der größte Theil der Schuldner ist selbst in der Lage, Bauer-
land angenommen zu haben und Kapital zu bedürfen. Diese würden zu-
nächst die zu zahlenden Zinsen in Anspruch nehmen, und hiernach dürfte
        <pb n="122" />
        ﻿108

für unbepsandbrieste Güter und für das Land überhaupt wenig übrig
bleiben.

Eine Unterstüzzung zum Betriebs Fonds wird nur in wenigen Fällen,
und nur sehr beschränkt erforderlich seyn, denn an Vieh, Pferden, Saaten,
Akkergeräthen pp. fehlt es nicht, und zu neuen Wirtschafts-Arten ist außer
Geld, auch noch das Zusammentreffen anderer Bedingungen als Kenntniß
der Sache, eigene Leitung der Wirtschaft pp. nothwendig, welche nicht
immer vorausgesetzt werden können.

Um feine Schaafe kaufen und eine feine Schäferey erhalten zu können,
gehört Bekanntschaft mit der Sache und sehr sorgfältige Leitung derselben.
Die Betriebs Gelder würden daher nur in einzelnen Fällen ihrer Be-
stimmung gemäß zweckmäßig angelegt werden, allgemein gegeben aber
in der Regel nur zur Bezahlung von Schulden dienen, also den Gläubigern
zu statten kommen, und die Wirtschafts Art in der Regel so bleiben, wie
sie war. Ist dieß der Fall so würde

ad 3, wenn, wie wahrscheinlich ist, sich die Getreide Preise in 10 Jahren
wenig verändern, die Verlegenheit nach 10 Jahren wenig vermindert
wieder stattfinden, weil dann die Amortisation der Vorschüße mit
4 Prozent ihren Anfang nehmen soll. Ein Gutsbesitzer, welcher
100000 rth. der Landschaft schuldig ist, würde durch Zinsen Er-
sparung während 10 Jahren 40000 rth. Retablissements Gelder
erhalten und nach 10 Jahren nicht allein von 100000 rth., sondern
von 140000 rth. 4 Prozent, also mehr als setzt, an Zinsen zu zahlen
haben, und die Etablissements Gelder durch Ersparung kommen so
allmählig in die Wirthschafts Kasse des Gutsbesitzers, daß sie von
ihm wohl nur selten als Kapital Zahlung werden betrachtet werden
können.

acl 4, Der aufs Neue in Antrag gebrachte Jndult, welcher darauf ge-
gründetwird, daß es an Geld fehle und den Gutsbesitzern es unmöglich
sey, Privat-Kapitalien anlehnsweise zu erhalten, würde vollends
allen Kredit den Gutsbesitzern nehmen und selbst den jezt noch ver-
mögenden Mann in die Lage setzen, bei jedem bedeutenden Un-
glücks Fall sein Gut verlaßen zu müßen. Wenn in einem Lande
das Vi8eonto 3 Prozent steht, so ist dies der beste Beweiß, daß es weder
an Geld noch an Kapital, sondern in Beziehung auf die Guts-
besitzer nur an Vertrauen oder Kredit fehlt, und dieser mußte schwin-
den, nicht allein, weil durch Krieg das Land verheert war, sondern
insbesondere weil, selbst bei dem Mangel unserer Gesetze in dieser
Hinsicht, ein Jndult eintrat*), und später es auch nicht an Anträgen

-) So!
        <pb n="123" />
        ﻿109

fehlte, ben Gutsbesitzer gesetzlich zu autorisieren, seine Verbindlich-
keiten entweder nicht oder uiwollkonimen (durch Psandbriefe) er-
füllen zu dürfen. Hat schon dies den Kredit dermaaßen erschüttert,
so würde ein neuer Jndult ihn vollends vernichten und dem Guts-
besitzer, der noch etwas besizt, zum Verderben gereichen.

Sollten die Königlichen und die Ständischen Behörden über diesen
Punkt befragt werden, so würde mit Ausnahme des Litthauischen Ober-
Landes Gerichts, dessen Bericht über diesen Gegenstand als eine Merk-
würdigkeit Gegenstand des gesellschaftlichen Gesprächs int Lande war,
nur eine Stimme sich dagegen erklären.

Bei dem Einfluß, den das Landschaftliche Kredit Institut auf den
Wohlstand der Provinz hat, kommt es, wenn von Unterstüzzung der Provinz
die Rede ist, meines Erachtens zunächst darauf an: dieses Institut ans seiner
Verlegenheit zu setzen, und ihm wieder Festigkeit zu geben.

Um hierzu einen Plan aufstellen zu können, ist vor allem eine genaue
Kenntniß vom Zustande dieses Instituts (eine Balance dieses großen in-
suffizienten Banquier Hauses) nothwendig.

Es kommt darauf an, das Deficit an Kapital und Zinsen nach Jahren
aproximativ zu bestimmen, und wenn dem Institute eine zeitgemäße
gehörige Einrichtung und Administration gegeben ist, ihm mit deni fehlenden
Kapital und den fehlenden Zinsen zu Hülfe zu kommen. Diese Balance
enthält der Bericht, auch nach den einzelnen Theilen derselben, so wenig,
daß auf den Grund des Berichts keine Summe angegeben werden kann,
durch deren Gabe das Institut aus der jetzigen Verlegenheit gerettet und
dessen Fortbestehen begründet werden kann. Eine solche Balance würde
der Bestimmung, der Summe, welche nöthig ist, durchaus vorher gehen
müßen. Ob die Unterstüzzung in Tressorscheinen oder in Gelde geleistet
ivird, ist wohl durchaus gleichgültig, da die Tresorscheine realisiert werden;
nur würde die Tresorschein Zahlung in Preußen noch den großen Nach-
theil haben, daß, weil deren Realisierung nur in Berlin erfolgt, eine be-
deutende Ausgabe derselben sie in Preußen wenigstens 2 Prozent unter
pari stellen dürfte. Ist die Landschaft in den Stand gesezt, ihre Verbindlich-
keiten erfüllen zu können, so ist schon viel zur Unterstüzzung der Provinz
geschehen. Dieß würde aber nicht zureichend seyn; sondern folgende Maaß-
regeln würden daneben eintreten müssen.

1,	Der Gutsbesitzer welcher Grund und Boden bei der Auseinander-
setzung mit seinen Bauern annimmt, kann nur auf die Hälfte der Eta-
blissements Kosten Pfandbriefe von der Landschaft erhalten. In
Absicht der zweiten Hälfte fehlt ihm das Kapital, und da käme es
darauf an: einem solchen Gutsbesitzer bei einem Geld Institute unter
Garantie des Staats einen Kredit auf die zweite Hälfte zu eröffnen,
        <pb n="124" />
        ﻿110

so daß er Kapital zu 4 Prozent erhalten könne. Den Umfang der
Summe bin ich außer Stande jezt zu bestimmen, ich glaube aber wohl,
daß ein Kredit von 1 bis 200000 rth. auf 2 bis 3 Jahre zureichend seyn
dürfte.

2,	Der Gutsbesitzer, der wider seinen Willen mit seinen Bauern und um-
gekehrt auseinandergesezt wird, ist verbunden, für das, was wider
seinen Willen geschieht, die Kosten zu bezahlen. Die Regulierung
geschieht als Landespolizeyliche Maaßregel, und daher halte ich es für
angemessen, daß der Staat die Kosten für den bezahle, der wider seinen
Willen zur Regulierung genöthigt wird.

3,	Durch öffentliche Werke, welche für Rechnung des Staats geführt
werden, bekommt der Gutsbesitzer, der Bauer und der Tagelöhner
Hülfe. Der Obaussäe Bau würde um mehrere Städte, wo das Straßen-
geld ein Einkommen gewährt, vorzugsweise und ausgedehnt in dieser
Provinz zu führen seyn.

4,	Ein sehr wirksames Mittel zu Erhöhung des Wohlstandes einer Pro-
vinz ist jezt die Zucht feiner Schaafe. Es würde daher der Plan wegen
Anlegung einer Stammschäferey in Ostpreußen und Litthauen wieder
aufzunehmen und so ausgedehnt auszuführen seyn, daß jeder Guts-
besitzer für geringe Preise da Schaafe und Bökke erhalten könne.

Diese Sache kann ihrer Natur nach nur allmählig ins Leben treten
und durch die Stammschäferey würde die Möglichkeit gegeben, sie
aufnehmen zu können.

5,	Die Verabreichung von Betriebs Kapital an einzelne Gutsbesitzer
selbst kann meines Erachtens nur individuell behandelt werden.

Die General Landschafts Direktion als die ständische Behörde
würde sich zuvor von der Lage der Sache und der Persönlichkeit des
Gutsbesitzers überzeugen und hiernächst ihre Anträge bei dem König-
lichen Oommissarius machen müssen. Wie oben bemerkt, vermuthe ich,
daß wenige Gutsbesitzer in der Lage seyn werden, ein solches Kapital
fordern zu können: die Höhe des Kapitals dürfte in keinem einzelnen
Fall mehr als 10000 rth. betragen.

6,	Würden noch die Gutsbesitzer in Betracht kommen, welche bei per-
sönlicher Würdigkeit und wenn ihre Güter nicht über % des Werths
verschuldet sind, bloß dadurch aus dem Besitz ihrer Güter zu kommen
befürchten müssen, daß ihnen einzelne Kapitalien gekündigt werden.
Haben solche Gutsbesitzer erwiesen ihr Gut zum Theil mit eigenem
Kapital erkauft und diese Valuta noch vor dem Jahr 1806 gehabt: so
würde für diese nur ein Kredit bei einem Geld-Institut unter Garantie
des Staats bis auf % der Valuta zu eröffnen seyn.

Und sollten diese Bedingungen insgesammt bei einzelnen Guts-
        <pb n="125" />
        ﻿111

beschern nicht zutreffen, dabei aber Würdigkeit der Familie eine Unter»
stüzzung rathsam machen, so wird es endlich
7, rathsamer seyn, in solchen einzelnen Fällen, Pensionen zu bewilligen,
als Kapitale hinzugeben.

Schön.

Marienwerder den 19. März 24.

Beilage Nr. III.

Kabinettsordre an v. Schön vom 12. Februar 1825.

(Geh. St. A. Rep. 77 Tit. 215 Nr. 31 vol. II. Abschrift.)

Mit Bezug auf Meine Ordre vom 5ten Juny v. I. eröffne Ich Ihnen
auf den Vortrag, der Mir über Ihre definitiven Anträge zur Unterstützung
der Provinzen Ost- und Westpreußen gehalten worden, daß Ich dieselben
nach Ihrem Berichte vom 23ten August d. I. zwar im Allgemeinen ge-
nehmige, doch mit der Maaßgabe, daß die Unterstützungs-Summe ans
3 Millionen Thaler beschränkt bleibe.

Mit dieser Summe müßen Sie die Bedürfniße bis zum I ten Juny 1826
zu bestreiten und in Rücksicht auf die einzelnen von Ihnen berechneten
Bedarfs Gegenstände, sowohl für die Landschaften, als für die Gutsbesitzer
mit den in Rechnung gestellten Summen sich verhältnismäßig einzurichten
suchen.

Wenn sich mit Ablauf des Junius 1826 ergeben sollte, daß eine ver-
mehrte Unterstützung noch dringend erforderlich sey, so wird es von den
alsdann vorhandenen Mitteln abhängen, ob und in welcher Art die Staats-
Caße noch anderweit hinzutreten könne.

Mit Bezug hierauf bestimme ich auf die einzelnen Anträge Folgendes:
A. Wegen Ostpreußen.

I.	Auf die Anträge für die Landschaft will Ich hiermit

1,	diejenigen......................................... 329500 rth.

erlaßen, welche der Landschaft in den Zinszahlungs Terminen von
1822 und 1823 vorgeschossen worden sind, wobey Ich jedoch die Maas-
gabe hinzufüge, daß es nach Ihrer gewißenhaften Ueberzeugung von
der Nothwendigkeit, durch eine ganz oder theilweise zu bewilligende
Niederschlagung der Pfandbriefszinsen-Nückstände einzelnen der Er-
haltung würdigen Grundbesitzern zu Hülfe kommen, gestattet bleiben
soll, zu Gunsten solcher einzelnen Pfandbriefsschuldner über diese
Summe zu verfügen.
        <pb n="126" />
        ﻿mmi

— 112 —

2,	Will Ich der Landschaft zur Deckung der Ausfälle, welche sie an Capital
und Zinsen erleiden dürste, diejenige Summe als Schenkung über-
weisen laßen, welche innerhalb der allgemein bestimmten Grenzen
auf die von Ihnen in Antrag gebrachten 700000 rth. bewilligt werden
können.

3,	Will Ich derselben für die 5 Zinsentermine von Weihnachten 1824 bis
dahin 1826 in halbjährigen Raten ä 60000 rth. zur Deckung etwaniger
Zinsen Ausfälle ein Capital bis zur Höhe von 300000 rth. insofern die
allgemeine Grenze der vorhandenen Mittel es gestattet, als zu 4 Pro-
zent zinsbaren Vorschuß bewilligen. Ich genehmige zugleich, daß Sie
aus den Ihnen zu überweisenden Geldern die mit 272120 rth. über
die noch rückständigen Zinsen circulirenden Coupons nach und nach
aufkaufen, oder durch die Seehandlung aufkaufen laßen, wobey Ich Sie
auf die Verordnung vom 13ten December 1821 aufmerksam mache,
nach welcher die gänzliche Tilgung des Zinsenrückstandes der ost-
preußischen Landschaft mit dem Weihnachtstermin 1825 vollendet
seyn muß.

II. Auf Ihre Anträge wegen Unterstützung des Landes habe Ich

1,	zur Unterstützung der Gutsbesitzer bei den bäuerlichen Regulierungen,
welche aus den zur Disposition des Ministerii des Innern gestellten
Summen noch keinen Vorschuß erhalten haben, die Summe von

..................................................... 100000 rth.

zu Ihrer Verfügung gestellt.

Ich habe hierbey die Maasgabe festgesetzt, daß diese Summe nur
als Vorschuß, jedoch in den ersten 6 Jahren zinslos behandelt und hier-
nächst mit 4 Prozent verzinset und mit 2 Procent jährlich amortisirt
werden soll.

Ihren Antrag, bei den bäuerlichen Regulirungen denjenigen Theil,
der die Regulirung nicht begehrt, die Kosten zu erlaßen, kann ich zwar
unbedingt nicht bewilligen, doch habe Ich das Ministerium des Innern
angewiesen, alle billige Rücksichten hierin zu beobachten, so wie Ich
Sie noch besonders authorisire, die General-Commission bei Berech-
nung und Einziehung der Kosten in spezielle Aufsicht zu nehmen.

2,	Zur Unterstützung der Gutsbesitzer durch zinsbare Darlehne behufs
einer Verbeßerung ihrer Wirthschaften und zur Abtragung gekündigter
Kapitalien, insofern der Besitzer oder sein Erblaßer das Gut vor dem
Iten Junius 1808 beseßen oder, falls er es später erworben, durch den
Feldzug von 1812 bedeutende Verluste erlitten hat, und die Sicherheit
innerhalb % des Güterwerths nachgewiesen werden kann, haben Sie
von den zu Ihrer Disposition gestellten 3 Millionen bis zur Höhe
von 1150000 rth. zu verfügen, so weit die Ihnen gesteckte Grenze eine
        <pb n="127" />
        ﻿113

Verminderung nicht nöthig macht, auch können Sie in einzelnen Fällen,
wenn die Verschuldung über % beträgt und Sie sich von dem rettbaren
Zustande des Besitzers überzeugt haben, das Betriebs Kapital über
diese Sicherheit hinaus bewilligen, und da Ich im Vertrauen zu Ihren
Einsichten und Ihrer Thätigkeit diese ganze Angelegenheit Ihrer
speciellen Leitung übertragen habe, so überlasse Ich Ihnen nach Ihren
Vorschlägen sowohl in Rücksicht auf die Untersuchung des Bedarfs,
der Qualification des Gutsbesitzers zum Empfange des Darlehns undder
Sicherheit, als auch in Bezug auf die wegen Ausfertigung und Ein-
tragung der Schuldverschreibungen und auf sonstige Förmlichkeiten
zu nehmenden Maaßregeln, diejenigen Organe und Mittel auszu-
wählen, welche sie zur Erreichung des Zwecks nothwendig finden.

In Ansehung der Verzinsung und allmäligen Tilgung genehmige
Ich Ihre Vorschläge, und bin es auch zufrieden, daß nach Ablauf der
ersten 5 Jahre eine Capitals-Tilgung von 2 Procent jährlich neben der
Verzinsung zu 4 Procent eintrete.

3,	Zur Aufhülfe derjenigen Gutsbesitzer, sowohl in Ost- als in Westpreußen,
welche auf mehr als % des Gutswerths verschuldet sind und aus in-
dividuellen Rücksichten die Theilnahme des Staats in Anspruch nehmen,
bewillige Ich die von Ihnen nachgesuchten 300000 rth., insofern die
Beschränkung des Ihnen überwiesenen Fonds nicht auch hier eine
Ermäßigung erfordert.

4,	Was die lebenslänglichen Unterstützungen betrift, welche Sie für be-
dürftige und verdienstliche Grundbesitzer, die in: Besitz ihrer Güter
nicht mehr erhalten werden können, aus persönlichen Rücksichten in
Antrag bringen, so genehmige Ich, daß solche aus den Zinsen der Unter-
stützungs-Capitalien entnommen werden, welche die zahlungsfähigen
Gutsbesitzer vorschußweise erhalten.

5,	Das Capital von 5000 rth. zum Unterricht der Schäfer in den schon
vorhandenen Merino-Schäfereyen der Provinz können Sie aus dem
allgemeinen Fonds verwenden, wogegen die von Ihnen vorgeschlagene
Schäferschule zweckmäßiger mit der Stammschäferey zu Frankenfelde
in Verbindung gesetzt wird, worüber ich auf den Bericht des Ministers
des Innern das Erforderliche schon angeordnet habe.

B. Wegen Westpreußen.

I. In Bezug auf die Landschaft will Ich

1,	die aus der Staatskasse geleisteten Vorschüße mit . . . . 313300 rth.
wie bei der ostpreußischen erlaßen;

2,	derselben einen in den Jahren 1824/26 zahlbaren Vorschuß zum An-
kauf der Coupons über die Zinsen-Rückstände bis zum Johannis
Termin 1815 bewilligen, den Sie aus deni allgemein überwiesenen

Schriften des Instituts für ostdeutsche Wirtschaft. Heft i.	®
        <pb n="128" />
        ﻿Fonds der 3 Millionen, soweit derselbe zureicht, auf Höhe der von
Ihnen in Antrag gebrachten 600000 rth. entnehmen können. Der
Aufkauf wird am angemessensten durch die Seehandlung geleitet
werden, mit welcher darüber eine besondere Uebereinkunft zu treffen,
Ich Ihnen überlaße.

3,	Will Ich behufs eines Vorschußes bis auf Höhe von . . . 160000 rth.
zur Deckung der in den Terminen von Weihnachten 1824 bis Juny
1826 etwa ausbleibenden Zinsen mit der bey Ostpreußen festgesetzten
Maasgabe bewilligen.

Die Vorschüße zu 2. und 3. werden vom Tage des Empfanges
an zu 4 Procent verzinset. Ich habe übrigens die in der Verordnung
vom 13. December 1821 vorbehaltene Bestimmung rücksichtlich der
vom Johannis Termin 1826 ab einzulösenden ältern Zins Coupons
laut abschriftlich anliegender an den Minister des Innern gerichteten
Ordre heute besonders erlaßen.

II. In Bezug auf die Unterstützung des Landes bewillige Ich, in-
soweit der Fonds zureicht, eine Summe bis zur Höhe von 300000 rth.,
über welche Sie eben so zu verfügen haben, wie es wegen Ostpreußen
zu 2. angeordnet ist.

Sollten in einzelnen Fällen auch in Westpreußen lebenslängliche
Unterstützungen erforderlich seyn, so müßen sie aus den Zinsen der
Unterstützungs-Kapitalien wie bei Ostpreußen entnommen werden.

Was die von Ihnen in Antrag gebrachte Ausführung öffentlicher
Werke betrift, so überlaße Ich Ihnen, über die einzelnen Gegenstände
an die betreffenden Ministerien besonders zu berichten. Ich werde
die Vorträge derselben hiernächst erwarten und darüber das Nähere
beschließen. Die Bewilligung der für die Kunststraße in Ostpreußen in
südlicher Richtung von Königsberg und für die Erdarbeiten bei Thorn
nachgesuchten 40000 rth. muß hiernach vorbehalten bleiben.

Ich empfehle diese für das Wohl der Ihrer speciellen Verwaltung
anvertrauten Provinzen so wichtige Angelegenheit Ihrer thätigsten
Vorsorge.

Berlin, den 12ten Februar 1825.

(gez.) Friedrich Wilhelm.

An

den wirklichen Geheimen Rath
und Ober-Präsidenten
von Schön.
        <pb n="129" />
        ﻿115

Beilage Nr. IV.

Verwaltungs-Uebersicht und Schluß des Preußischen Landes
Unterstützungs-Fonds pro 1824 bis zum 12. August 1834.

(Geh. St. A. Rep. 89 C XXI, Preußen Gen. Nr. 2 vol. IV. Original.)

Einnahme

Einzeln
rth. ^gr.sH

Überhaupt
rth. Sgr.lH

Aus StaatsFonds............................

Vortheil an den mit Dammno angekauften
Pfandbriefen nach Abzug des in einigen

Fällen gezahlten Agios noch.............

Bank« und Pfandbriefszinsen bis zur Verwen-
dung der Kapitalien und angekauften Pfand-
briefe ....................................

A Conto der den Landschaftsdirektorien er-
lassenen älteren Staats-Vorschüssen, sind
an alte unsicheren Pfandbriefzinsenreste

zum Einkommen gestellt..................

A Conto der neuen Vorschüsse wie vor . .

3 000 000

119 924

22 781

126 268

26

13001 —

22

5.

6.

7.

Erborgt ...................................

Als Rückzahlung auf die UnterstützungsKaPi«

talien sind eingekommen.................

An Zinsen von den UnterstützungsKapitalien
Summa der Einnahme. . .

8*
        <pb n="130" />
        ﻿	Ausgaben'	Einzeln			Überhaupt		
		rth.	Sgr.	A	rth.	Sgr. H	
1.	Zur Unterstützung der Gutsbesitzer . . . .				1 521 715		5
2.	Durch Bezahlung der zum Chausseebau an-						
	gefahrenen Steine per Abrechnung von der Unterstützung					50 463	3	3
3.	Zur Deckung der alten Landschaftlichen Aus-						
	fälle		—	—	—	—		
	a) Ostpreußen Kapital und Zinsen . . .	1 346 135	28	7	—		
	b) Westpreußen	dito	. . .  e) Derselben a Conto der zuletzt Allerhöchst	700 287	7	8	—	—	—
	bewilligten 18000 rth	  d) der Ostpreußischen Landschaft zur Ab-	6 800	25	—	—	—	—
	Wendung der General Garantie . . . .	—	—	—	—	—	—
	aa) Kapital	 131 450 rth.	—		'	—	—	—	—
	bb) Zinsen	 15 504 rth.	146 954	—	—	2 200 178	1	3
4.	Zur Beförderung der feinen Schaafzucht .				2 290		
S.	An Restitutionen, Verwaltungskosten und						
	extraordinaire Ausgaben		—	—	—	10 872	5	11
«.	Pensionen an verarmte Gutsbesitzer und						
	Kinder-Erziehungsgelder		—	—	—	101 458	26	8
7.	Einlösung der Stetten von derChaussee-Strecke						
	bei Schlochau		—	—		1440		
8.	An vorgeschossene Mandatarien-Gebühren	—	—	—	39	13	—
	Summa der Ausgaben ....	—	—	—	3 888 456	20	6
	Schluß						
	' Eingenommen sind 		—	—	—	3 889 297	24	11
	Ausgegeben sind		—	—	—	3 888 456	20	6
	bleibt Bestand . . .	—	—	H	841	4	5
        <pb n="131" />
        ﻿117

Nachweisung von den noch ausstehenden Unterstützungs Kapitalien.

	Einzeln			Überhaupt		
	rth.	!Sgr.	L,	rth.	Sgr	
Zur Unterstützung der Gutsbesitzer sind über- haupt ausgeliehen	  Davon sind in Folge der Allerhöchst be-	—	—		1 521 715	—	5
willigten Ablösung zu 66% Procent, der Annahme der Schaafe zum Ankaufswerthe, der Allerhöchsten Geschenke incl. der zur Dotation des Königlichen Schlosses in Marienburg überwiesenen 35717 rth. und an Verluste bei den zur Subhastation gekommenen Gütern heute etwa 3 y2 Procent r) ausgefallen 		 .				272 743		1
bleiben. . .	—	- |		1 248 972	—	4
davon sind baar bezahlt		—	_		302189,	12	10
und rückständig sind noch ....	—	-1		946 7821	17	6

Königsberg den 8. September 1834.

Schön.

*) Es handelt sich um die Güter, denen eine Unterstützung gewährt worden ist,
die aber trotzdem nachher der Subhastation verfielen. 1836 gibt Schön einen höheren
Prozentsatz (7%) an. Vgl. S. 52.
        <pb n="132" />
        ﻿Beilage Nr. V.

Gutachten v. Schöns über den Getreideankauf und über die

Notstandsarbeiten.

(Danzig St. A. 161, 135, Konzept.)

Danzig den 27. Septbr. 1823.

Sr. König!. Hoheit dem Kronprinzen,
und

An E. K. hochlöbl. Staats-Ministerium
Berlin.

Die überaus gesegnete Erndte in Roggen, Gerste, Hafer, Erbsen und
Kartoffeln hat natürlich zur Folge gehabt, daß, ungeachtet der Landmann
noch beschäftigt, also die eigentliche Verkaufszeit noch nicht eingetreten ist,
doch die Preise bedeutend gesunken sind. Tritt jene Verkaufszeit, wo baare
Leistungen vom Landmanne gefordert werden, ein, so besorgt man einen
noch tieferen Fall, so, daß, da die baaren Leistungen häufig auf höhere
Preise fundiert sind, hier ein Mißverhältniß voraus zu sehen ist, welches,
komnit es unvorbereitet, große Verlegenheiten erzeugen kann.

Es sind darüber Vorstellungen mancherley Art an die Regierungen
gekommen, und damit diese nicht die Sache einzeln betrachteten und auf-
nahmen und nicht einseitige Ansichten verfolgten, bat ich beide Collegia,
die Lage der Sache gründlich und ausführlich in Erwägung zu ziehen und
dann über das, was zu thun sey, ihre Meinung vorzutragen.

Ich überreiche die Berichte beider Regierungen. Die

1.	zu Danzig hat die Sache meines Erachtens gründlich und klar auf-
gesetzt, sie sieht, daß nicht ein momentanes Uebel zu bekämpfen oder
eine augenblickliche Conjunütur zu besiegen ist, sondern daß davon
nur die Rede seyn könne, da wo bestehende Staats-Einrichtungen zu
dem neuen, schnell eingetretenen Stande der Dinge nicht passen, diese
zu mockikiviren, und in der Sache selbst, welche kein Oouvernemsnt
herbeigeführt hat und kein Oouvernement heben kann, Jedem zu
überlaßen, daß er seine Verhältniße dem neuen Stande der Dinge
anpasse. Sie hat daher von der Meinung, als ob ein Oouvernement
durch Mit-Getreide-Handel den Getreide-Preiß bestimmen könne,
ganz adstaüirt und nur zu erforschen gesucht, wo in Absicht der baaren
Leistungen an König!. Eaßen der Anlage offenbar ein höherer Preiß
zum Grunde liegt, und sie hat gefunden:

a.	daß bei der Klaßen-Steuer die 3 unteren Klaßen,

b.	bey den Gutsherrlichen, nicht Landesherrlichen Einkünften
aa. die neueren Domainen-Erbpächter, und
        <pb n="133" />
        ﻿119

bb. ein großer Theil der Donrainen Bauern die baareZalungen, wie sie
angenommen sind, nicht werden leisten können, und daß hier, um das
in seinen Folgen rackiealiter verderbliche Schenken und Niederschlagen
zu verhüten, andere Leistungen zu substituiren waren.

2.	Die Regierung zu Marienwerder, welche ihrem Standpunkte und ins-
besondere ihrem Aufenthalts-Orte nach, die allgemeinen Verhältniße
weniger zu übersehen imStande ist, ist derAnsicht des isolirt lebenden
Ackerwirths gefolgt, der unbekümmert um den Gang der Dinge in
der Welt nur hohe Preise haben will und dem Oouvernement zu-
mutet, daß es diese besorge. Sie will Getreide Kauf. Der Bericht zeigt,
daß ihr die Uebersicht des letzten Roggen Ankaufs Geschäftes fehlt;
denn ihre Berechnung des dabey stattgesundenen bedeutenden Ver-
lustes ist so unrichtig, als ihr der große Nachtheil, den diese Operation
auf die Preise in Holland und so auch bey uns hervorgebracht hat,
unbekannt ist. Sie scheint überhaupt die hohe Landesväterliche Absicht
bey jenem Roggen Ankauf nicht zu durchschauen, wo der Landes Herr
bey den: Anfange der Crisis seinen Untertanen durch den Kauf die
Absicht des Beistandes zwar zeigte und so Ehrfurcht gebietend handelte,
aber auch voraussetzte, daß die Untertanen wohl zu der Einsicht kommen
würden, daß, wo von keiner Oonjunütur, sondern von dem Gange
der Produkzion überhaupt die Rede ist, kein Oouvernomvnt die Ordnung
aufheben kann, welche Gott einmahl in die Welt gesetzt hat. Sie scheint
auch selbst vor ihrem Antrage zu erschrecken und will, daß nur ein kleines
Ouantum gekauft werde, als ob eine aufgestauete Flut nicht furcht-
barer tobt, wenn der Dam aufhört, als wenn sie sich allmählig ver-
läuft, und als ob nicht das geringere Ouantum jetzt binnen wenigen
Wochen erreicht und dann der Fall um so grober seyn würde.

Das:

„immer einSilber-Groschen mehr" ist gut, wenn man das Ouantum in
seiner Macht hat; hier würde aber, da der Marienwerdersche Bezirk doch
nicht geschlossen werden kann, bey der diesjährigen ErndtederWeg-Kauf
bedeutende Summen erforderen, und diese Summen würden, weil wir im
nächsten Jahre gerade auf demselben Punkt seyn würden, nichts helfen;
dazu kommt, daß wir bey einem Roggen-Ankauf Maaßregeln gegen
fremdes Gut nehmen müßten, denn gerade int Marienwerderfcfien
Departement ist ein großer Theil des an der Grenze gekauften Roggens
von einer Oualitaet, wie er dort in der Regel nicht zum Markte kommt,
und den Pohlen können wir doch mit unserem baaren Gelde nicht die
Preise heben wollen.

Ich stelle die Beschlüsse auf beide Berichte untertänigst und gehorsamst
anheim, und füge mein Gutachten wie folget bey:
        <pb n="134" />
        ﻿120

den allgemeinen Gang der Produkzion, wie ihn jeder, der mit den
allgemeinen Verhältnissen bekannt ist, übersieht, kann kein Gouvernement
hemmen oder ableiten. Jeder Landwirth, dessen Gedanken oder Pläne, von
dieser Ordnung noch abweichend sind, muß durch Erfahrung zur Einsicht
kommen, und durch Mehr-Erban, durch erhöhte Industrie, durch Wirth-
schaftlichkeit, durch Aufnahme von Produkzions-Zweige, welche er bisher
vernachläßigte, suchen, sich mit seiner Zeit in ein Eben-Maß zu setzen. Kein
Gouvernement kann dieß durch Befehle oder Maßregeln ans einmahl
hervor bringen, es kann nur positive und negative helfen und beistehen,
damit die Landwirthe bald zur richtigen Ansicht kommen, und damit das
richtige Verhältniß mit dem geringstmöglichen Nachtheile bald eintrete.
Der Stoß ist für ein so großes und so ausgebreitetes Ereigniß schnell ge-
kommen, und daher erzeugt er große Verlegenheit. Durch den Roggen
Ankauf haben unser Gouvernement zu milldern versucht, und der dabey
stattgefundene bedeutende Geldverlust wird reichlich und überreichlich
durch moralischen Gewinn gedeckt. Aber den Roggenkauf als Staatswirth-
schaftliche Maßregel halten und fortsetzen zu wollen, würde an Vermessen-
heit grenzen. Es kommt meines Erachtens jetzt zunächst und dringend
daraus an: die Mißverhältnisse zu mildern, welche in Absicht der wirklichen
ProduktenPreise, und derer, welche bey StaatsAbgaben angenommen
sind, vorzugsweise jetzt stattfinden, schon damit das Gouvernement nicht
den Vorwurf auf sich lade, daß es in einer Sache, in der die gegenwärtige
Zeit entscheidend ist, außer der Zeit sey. Diese Aufgabe hat die Regierung
zu Danzig zu lösen versucht, und ich stimme ihr bey, daß

1.	der DomainenBauer seinen Zinß in einigen Gegenden nicht ganz in
baarem Gelde wird abtragen können und für das, was er bei seiner
jetzigen Wirtschafts-Art von dem Erbauten verkaufen kann, nicht so viel
Geld einnehmen wird, als er zahlen soll;

2.	der kleine Bauer und der Tagelöhner in mehreren Gegenden seine
Steuer nicht wird entrichten können. Für den kleinen Bauern ist
seinem CulturStande nach die baare Zalung groß, und der Tage-
löhner wird in einigen Gegenden kein Geld einnehmen können, weil
der Grundbesitzer nichts für Arbeit auszugeben hat;

3.	die neuen Erbpächter, bey denen zwar der rohe Ertrag genau aus-
gemittelt ist, bey denen aber HauPtAusgaben gar nicht in Anschlag
gebracht sind, da die Differenz des Anschlags und des Marktpreises
diese deckte, dem größten Theile nach jetzt nicht bestehen können,

und daß in Absicht der Königl. Zeit-Pächter in jedem einzelnen
Falle das, was zu thun ist, vorbehalten bleiben könne. Ich dehne dies
zugleich, nach meiner genauen Kenntniß der Provinz, auf das Departe-
ment der Regierung zu Marienwerder aus.
        <pb n="135" />
        ﻿121

Gegen Erlaß, Niederschlagung oder Absetzung der baaren Leistung
stimme ich hier, um so mehr, da bey dem tiefen Stande der Landwirthschaft
in dieser Provinz und bey dem Schein des Beßeren, der schon anfängt,
bey einigermaßen höheren Cultur, auch bey geringen Preisen, die bestehende
baare Leistung wird erhalten werden können. In 15 biß 20 Jahren wird
schon die Schule die Masse des Verstandes vergrößert und die ausfallend
große Zunahme der Bevölkerung die Regsamkeit so erweitert haben, daß
eine Zunahme der Industrie wohl mit Gewißheit anzunehmen ist.

Biß dahin kommt es meines Erachtens nur darauf an, die vehementen
Stöße der Zeit, wie z. B. eine so überaus gesegnete Erndte ist, abzuleiten
und da schlage ich vor:

jenen 3 Klassen der unausbleiblich in Verlegenheit kommenden Menschen
und ausnahmsweise allen anderen, welche wirklich und erwiesen ihre
baaren Leistungen an die König!. Caße nicht vollführen können,

es zu verstatten, daß sie durch Leistungen anderer Art in Absicht ihrer
Reste und ihrer dießjährigen Zalungen ganz oder theilweise ihre Verbind-
lichkeit erfüllen können;

die Meliorations- und Wege-Arbeiten im eben verflossenen Sommer
haben ihren Zwecken entsprochen. Was dadurch erreicht werden sollte,
ist erreicht, und wir haben Königliche Werke, und die Operation hat auch
indirekte überaus günstig auf die Einkünfte bey der König!. Caße gewirkt.
Eben so schlage ich jetzt wieder die Vollführung ähnlicher Werke vor, nur
mit dem Unterschiede, daß hier insbesondere Arbeit des Landwirths, weniger
des Arbeiters selbst zur Disposition gestellt wird. In dem verflossenen
Frühjahre kam es auf Erhaltung der Menschen am Leben, also auf Arbeit
der rohen Hand, an; jetzt, wo jeder zu essen hat, kommt es darauf an:

statt einer Zalung, die man nicht bekommen kann, eine andere Valuta
zu wählen und anheim zu stellen, ob der Zalungspflichtige diese leisten
oder zahlen will. Handarbeit selbst, wie die Regierung zu Danzig größten-
theils vorschlägt, würde nur in: geringerem Grade hier passend seyn, aber
der Transport von Materialien zum WegeBau und anderen großen
Werken, wo durch das Angespann selbst eine Masse Getreide verzehrt wird,
würde hier am Orte seyn, und ich schlage vor, mich zu autüorisiren:

daß ich da, wo die Regierungen mir die Unmöglichkeit der baaren
Leistung nachweisen, und ich mich von der Nichtigkeit der Angabe überzeugt
habe, die baare Leistung ganz oder in der Regel zum Theil in Steine-
oder Kieß-Fuhren und Handarbeit gegen eine in jedem Falle zu bestimmende
Valuta verwandeln darf.

An öffentlichen Arbeiten schlage ich hiezu vorzugsweise vor:

1. die Versteinerung der neuen WegeStrecke, von Marienburg biß
Conitz,
        <pb n="136" />
        ﻿122

2.	eine WegeStrecke bey Schwetz,

3.	eine WegeStrecke zwischen Pranst und Dirschau,

4.	Fortsetzung des Festungsbanes in Thorn mit besonderer Rücksicht auf
Arbeiten, die der Landwirth leisten kann u. s. w.

Was den Umfang der Maßregel, in Gelde angegeben, betrift, so giebt
die Regierung zu Danzig 40/m an. Ich besorge, daß dieß nicht zureichen
wird, aber als AnhaltePunkt es behaltend, würde Marienwerder bei der
größeren Armut und den mehreren, wenngleich unbedeutendern Domamen
wenigstens 60000 rth. bedürfen, und so käme eine Summe von 100000 rth.
heraus. Der Antrag scheint der Zahl nach hoch, aber er scheint es auch nur;
denn es soll hingegeben werden, was doch nicht einkommt, und es ist
Hiebey nicht von einer Gabe, sondern nur davon die Rede, für das, was man
zu fordern hat und nicht bekommt, die Valuta in einem anderen Gegen-
stände zu nehmen, der als allgemein nützliches Großes Werk die reichlichsten
Zinsen trägt.

Um diesen Plan zu vollführen, würde freilich an Aufsichts- und Geräte-
kosten und Neben-Ausgaben noch eine baare Summe nothwendig seyn,
allein diese schlage ich höchstens auf 5000 rth. für jedes Departement und
auf 10000 rth. für die Provinz Westpreußen an. In Absicht dieser glaube
ich annehmen zu können, daß des Herrn HandelsMinisters Exc., da gerade
in dessen Wirkungskreis gute Werke ohne Anweisung auf die WegeBau
Fonds vollführt werden sollen, bey der hohen Theilnahme und wohlwollen-
den Unterstützung, welche die diesjährige Arbeit sich zu erfreuen hatte, sehr
gerne auf die dazu bestimmten Fonds anzuweisen geruhen werde.
Schließlich bemerke ich hier nur noch,

1.	daß dieser mein Vorschlag, meiner Absicht nach, durchaus keinen Ein-
fluß auf pflichtmäßige Einziehung der baaren Gefälle von Seiten der
Regierungen haben darf, und daß mein Plan erst da seinen Anfang
nimmt, wo die Regierung mit aller Strenge das, was vorschrifts-
mäßig geschehen soll, versucht hat, und

2.	daß über den Einfluß der jetzt in Absicht der ProduktenPreise ver-
änderten Zeit auf den Gutsbesitzer und dessen Hintersaaßen und
Oreckitoron

a.	vor Allem die beßere Gestaltung der Landschaft so bald als möglich
nothwendig ist, und

b.	neu fassende Maßregeln in Absicht auf Verschuldung und Vererbung
dringend nöthig seyn werden, zu deren Ermittelung und zu deren
Vorschlag die bevorstehende Ständische Versammlung geeignet ist.

Schön.
        <pb n="137" />
        ﻿123

Beilage Nr. VI.

v- Schön an die Regierung zu Königsberg über die Einwan-
derung fremder Kolonisten. 29. August 1832.

(Kgl. St. A. Königsberg L. K. Fischhansen, 5. Abschrift.)

Die Anfrage des Königl. sächsischen Geschäftsträgers am diesseitigen
Hofe:

in welchen Gegenden und Orten sächsische Auswanderer Unterkommen
Zu finden hoffen dürfen, — in welche Lage sie dort treten, — mit welchen
Mitteln sie versehen sein müssen, und welche Fertigkeiten derselben besonders
geeignet sind, um Erwerb hoffen zu dürfen?

veranlaßt mich, — obschon Niederlassungen ausgewanderter Unter-
thanen fremder Regierungen auf Staats-Kosten zu befördern, den jetzt
bestehenden Verwaltungs-Grundsätzen fremd ist, und daher nicht wohl
abzusehen sein dürfte, auf welche Weise die Einwanderung sächsischer
Familien, so entschieden solche wegen des allgemein bekannten Fleißes
und der Ordnungsliebe des sächsischen gemeinen Mannes, da wo es an
Gelegenheit für ihr Unterkommen nicht mangelt, auch wünschenswertst
bleibt, rücksichtlich der Unterstützungs-Bedürftigkeit, woran Auswanderer
in der Regel leiden, zu begünstigen und auszuführen sein werde, — Eine
Königl. Hochlöbliche Regierung um gefällige gutachtliche Aeußerung binnen
möglichst kurzer Frist ergebenst zu ersuchen, in wie ferne einzelnen Guts-
besitzern mit Ansiedlern, die sich aus einem von fleißigen Leuten bewohnten
Nachbarlande anbieten, im hiesigen Negierungs-Bereich gedient sein möchte.

Königsberg, den 29. August 1832.

An Eine Königl. Hochlöbliche Regierung

hier.

gez. v. Schön.
        <pb n="138" />
        ﻿124

Namenregister.

v. Auerswald, Oberpräsident 15, 17, 36.
v. Auerswald (Rodmannshöfen) 52, 62.

Avenarius, Ludwig, Kammerrat (Halberstadt) 63, 69.
v. Baczko, L., Preußischer Historiker 25 f.
v. Beneckendorff, Hindenburg (Neudeck) 53.
v. Bismarck, Otto Fürst 55.

V. Borcke (Tolksdorf) 50 f.

v. Borgstede, Geh. Oberfinanzrat 4, 10, 34f., 46, 80, 87, 99f.
v. Brandt, Generallandschaftsdirektor 57, 74.
v. Brederlow (Saalau) 51, 57, 62.
v. Brünneck, Magnus (Bellschwitz) 39, 49, 51, 52, 94.
v. Bülow, Ludwig Friedrich, Finanzminister I6ff., 81, 83.

Dirichlet, Neichstagsabgeordneter 67.

Dohna, Alexander Graf zu, Minister des Innern 1809/10, Generallandschafts-
direktor 4, 15, 20, 29, 34, 44, 48, 50 s., 57, 83, 94, 98.
v. Farenheid (Beynuhnen) 2, 50, 52.

Fichte, Joh. Gottlieb 38, 41.
v. Finckenstein, Grafen (Gilgenburg) 4, 60ff.
v. Finckenstein, Karl, Graf (Jäskendorf) 60f.

Flottwell, Eduard Heinrich, Regierungspräsident in Marienwerder 89, 91.
v. Fölkersamb (Bauditten) 23, 28, 54.

Friedrich der Große 2, 5, 32f., 40, 85f., 97ff.

Friedrich Wilhelm I. 33, 69, 85, 97ff.

Friedrich Wilhelm III. 20f., 23, 37, 39, 114.
v. d. Gräben (Hasenberg-Weslienen) 51 f., 62.

Hardenberg, Fürst, Staatskanzler 7f., 20ff., 81, 102ff.
v. Hippel (Leistenau) 52.

v. Hippel, Regierungspräsident in Marienwerder 15, 17, 86.
v. Kalkreuth, Feldmarschallin 54.

Kern, Stadt- und Landgerichtsdirektor (Lvbau) 62.
v. Klewttz, Finanzminister 80.
v. Korff, Baron (Bledau) 67.
v. Lavergne-Pegnilhen (Bälden) 65, 96.

Lehndorf, Grafen (Steinort) 94.

Lottum, Graf, General d. Inf. und Staatsminister 66, 70f., 85.

Maassen, Finanzminister 66, 92.

Manitius, Landschaftssyndtkus 12, 25.
v. Motz, Finanzminister 73, 80, 89ff.
v. Romberg, Freiherr (Gerdauen) 61.

v. Rother, Christian, Vorstand der kgl. Bank und der Seehandlung 31, 35, 107.
v. Schlieben (Gerdauen-Sanditten) 51, 61 f.

v. Schrötter, Friedr. Leop., Freiherr, Ostpreußischer Provinzialminister 6s, 9.
v. Schuckmann, Minister des Innern 12, 15, 18ff., 25, 44s, 66, 70ff., 81, 83, 102.
v. Stägemann, ehemaliger Syndikus der ostpreußischen Landschaft, Chef der Kanzlei
Hardenbergs 23, 66.

Wloemer, Regierungspräsident in Gumbinnen 79f.

G. Pünsche Buchdr. Lippcrt &amp; Co. G. m. b. H., Naumburg a. d. S.
        <pb n="139" />
        ﻿the scale towards document

97

°1 Et vom 9. Oktober 1807 zum Sieg verholfen hatte, untreu ge-
s und hat damit selbst sein Teil dazu beigetragen, daß das Werk
-'«lbefreiung in Preußen in unvollkommener Weise zustande kam.
dienen Fehler verfallen, von dem ein in Ostpreußen ansässiger
. Lavergne-Peguilhen, 1841 spricht: „daß der Staat den
st g zur Geldwirtschaft erzwang, ohne dem dadurch ge-
ftn Geldbedürfnis abzuhelfen." Schön hat die Konsequenzen
st: men Werks verkannt: „Erst mittels allgemeiner Verbreitung von
st tuten wird die Losung vom 9. Oktober 1807 eine Wahrheit

st is Ansichten sind in verhängnisvoller Weise beeinflußt worden
8-: Erfahrungen, die er mit der Verschuldungsfreiheit der adligen
imacht hatte. Sie ließen ihm die Landschaft als ein proble-
st Institut erscheinen und haben ihn die Vorzüge des organisierten
fticht erkennen lassen.

FI.

st der Bauernschutz ist auch die innere Kolonisation bei dem
^stment im neunzehnten Jahrhundert vernachlässigt worden. All-
st t, was Friedrich Wilhelm I. durch planmäßige Besiedlung für
st geleistet hat, aber auch unter Friedrich dem Großen sind fast
ft "mitten in Ostpreußen angesetzt worden. Nach 1815 hören wir nur
st;en Fällen. Am öftesten genannt werden Einwanderer aus Ruß-
§'■ kückwandernde Deutsche aus dem ehemaligen Neuost- und Süd-
i: Polen und Sektierer. So wurden in den Jahren 1831—42 etwa
f ehörige einer wunderlichen Sekte, der Philipponen, in Masuren
J_ und Ödland angesetzt). Eine vorbildliche, auch von Thaer ge-
st: Zirtschast führten schottische Kolonisten, die der Zufall 1818 in die
. Königsberg verschlagen hatte ^). Traurig war es um die Ein-
st :g aus deutschen Ländern bestellt. Die Berliner Regierung hat
-st- den alten Überlieferungen getreu bemüht, sie zu fördern. Aber es

-

-7-



, Lavergne-P eg uilhen, Die Landgemeinde in Preußen 1841, S.39 u. öl.
Titius, Die Philipponen im Kreise Sensburg. Neue Preußische Pro-
ter 3. Folge Bd. 9—10. — Königsberg St. A. Akten der Regierung zu
n III 8 IVa Abtlg. e Nr. 4 u. 5.

!h. St.A. 87 B X 1. Im Anschluß an diese Gründung hat dann ein Aben-
&gt;mas Kyle in Leith eine Schwindelfirma „BritieN and Brussian farming
segründet und auch in schottischen Zeitungen Propaganda für die Aus-
j nach Ostpreußen gemacht. Er wußte die preußische Regierung für sich zu
n, die aber dann von ihren Vertretern in England gewarnt wurde: wenn
Befreiung vom Militärdienst zusichere, werde man wenige Schotten nach
zehen können!

des Instituts für ostdeutsche Wirtschaft. Hest t.
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
