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        <title>Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön</title>
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            <forname>Eduard Wilhelm</forname>
            <surname>Mayer</surname>
          </persName>
        </author>
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            <idno>1015100317</idno>
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        Jena
Verlag  von  Gustav  Fischer
1916

Schriften
des  Instituts  für  ostdeutsche  Wirtschaft  in  Königsberg  i.  Pr.
Er  st  es  Heft

Das
Retablissement  Ost-  und  Westpreußens
unter  der  Mitwirkung  und  Leitung
Theodors  von  Schön

Dr.  Eduard  Wilhelm  Mayer
        <pb n="2" />
        Verlag  von  Gustav  Fischer  in  Jena.

Soeben  erschienen:
Grundlagen  des  Wirtschaftslevens  von  Ostpreußen.  Denkschrift
  zum  Wiederaufbau  der  Provinz.  Im  amtlichen  Aufträge  herausgegeben  in
Gemeinschaft  mit  Geh.  Reg.-Rat  Dr.  I.  Hansen,  Prof,  der  Landwirischastswissenschaft
  und  Dr.  F.  Werner,  Prof,  der  Hcmdelwissenschasten,  von  Nr.  A.  Kesse.
Professor  der  Staatswissenschaften  in  Königberg  i.  Pr.
Erster  Teil:  Der  Grun-vesttz  in  Ostpreußen.  Von  Prof.  Dl-.  A.  Kesse.
(212  S.  gr.  8°.)  1916.  Preis:  3  Mark.
Inhalt:  I.  Abschnitt:  Gesamtfläche  der  Liegenschaften.  —  II.  Abschnitt:  Ländlicher
Grundbesitz.  1.  Kapitel.  Besitzverteilung.  2.  Kapitel.  Besitzwechsel.  3.  Kapitel.  Verschuldung ­
  und  Entschuldung.  4.  Kapitel.  Bisherige  Erfolge  der  inneren  Kolonisation.
—  III.  Abschnitt:  Städtischer  Grundbesitz.  1.  Kapitel.  Bodensragen.  2.  Kapitel.  Ge-i
bäude  und  Wohnungen.  3.  Kapitel.  Verschuldung  und  Entschuldung.
Zweiter  Teil:  Die  Kondwirtfchaftin  Ostpreußen.  Von  Prof.  Dr.  J.  Kausen.
Geh.  Negierungsrat.  (XIV,  544  S.  gr.  8°).  1916.  Preis:  7  Mark.
Inhalt:  Einleitung.  —■  I.  Abschnitt:  Die  wirtschaftlichen  Grundlagen  der  Landwirtschaft. ­
  —  II.  Abschnitt:  Die  natürlichen  Grundlagen  der  Landwirtschaft.  —  III.  Abschnitt: ­
  Der  Betrieb  der  Landmirischaft  in  Ostpreußen.  —  IV.  Abschnitt:  Die  Förderung
der  Landwirtschaft.  —  V.  Abschnitt:  Der  Erfolg  des  landwirtschaftlichen  Betriebes.

V»erund;wan;ig  ostpre«  ßi  fche  Arbeiter  und  A  rvrilrrfamilien.
Ein  Vergleich  ihrer  ländlichen  und  städtischen  Lebensverhältnisse.  Von  Oskar  Malert,
Dr.  für.  et.  phil.  (VIII,  228  S.  gr.  8°  )  1908.  Preis:  7  Mark.
Volkswirtschaftliche  Blätter  Nr.  11/12  vom  16.  Juni  1909:
.  .  .  Ein  Kabinettstück  statistischer  Miniaturmalerei  ist  Oskar  Mulerts  Buch:  Vierundzwanzig
  ostpreußische  Arbeiter  und  Arbeiterfamilien.  Der  Verfasser  hat  die  Lebensverhältnisse
  seiner  24  Arbeiter  und  Arbeiterfamilien  aus  dem  Lande  dargestellt,  indcni  er  für
eine  große  Anzahl  von  Familien  eingehende  statistische  Darstellungen  ihrer  Budgets  gibt
und  über  den  Arbeitsvertrag,  über  die  Lohn-  und  Einkommensarten  der  Arbeiter,  über
die  Einnahmen  und  Ausgaben  der  Unverheirateten  und  Verheirateten  und  endlich  über
die  Abwanderungsgründe  wertvolle  Ausführungen  gibt.  Im  zweiten  Teil  der  Arbeit
finden  wir  dieselben  24  Arbeiter  in  der  Stadt  wieder  und  können  ihre  Lebensbedingungen
mit  den  früheren  auf  dem  Lande  vergleichen.  Das  Wertvollste  ist  in  diesem  Abschnitt
die  mit  unendlicher  Mühe  zusammengetragene  statistische  Darstellung  der  Haushaltungen
von  20  Arbeiterfamilien  in  der  Stadt.

W-  SiM..ns-l,-«°ss-«schast.
schaftsproblcms  und  der  Agrarfrage.  Von  Dr.  Iran;  Oppenheimer.  Unveränderter
Neudruck.  (XLII,  638  S.  8°.)  1913.  Preis:  8  Mark.
Inhalt:  Einleitung.  Die  soziale  Krankheit.  Sozialdemokratie  und  Genossenschaftswesen. ­
  —  Erstes  Buch:  Die  städtischen  Genvsseiischasten.  1.  Zur  Geschichte
städt.  Genossenschaftsbewegung:  Die  Käusergenossenschaften.  Die  Verkäufergenossenschaslen.
  2.  Zur  Theorie  der  Verkäufergenossenschaften:  Das  Gesetz
der  Transformation.  Frühere  Versuche  volkswirtschaftlicher  Bedeutung.  Grundbedingungen
des  genossenschaftlichen  Systems.  III.  Die  landwirtschaftlichen  Unternehmergenossenschaften.

Zweites  Buch:  Die  landwirtschaftliche  Arbeiter-Produktivgcnossenschaft.  1.  Die
Agrarfrage.  Die  geschichtliche  Entwicklung.  Die  Bindung  des  Bodens.  Die  Fortwanderung.
Die  jelüge  Lage  in  Deutschland.  Der  Arbeitermangel.  Die  Folgen  für  den  Staat.  Die
Folgen  für  die  Industrie  und  ihre  Arbeiterfrage.  2.  Die  bisherigen  Vorschläge  zur
Lösung  der  Agrarfrage.  3.  Zur  Theorie  der  landwirtschastlichen  Arbeiter-Produktivgenossenschaft. ­
  '4.  Geschichte  derselben.
Drittes  Buch:  Die  Siedlungsgenosscnsckiast.  1.  Zur  Geschichte  der  Siedlungsgenossenschaft. ­
  2.  Die  Entwicklung  derselben.  3.  Die  Entwicklung  und  Ordnung  der  produktiven ­
  Arbeit  in  der  Siedlung.  (Die  Landwirtschaft.  Die  Industrie.)  4.  Die  Bedeutung ­
  der  Siedlungsgenossenschaft  für  die  ^  Nationalwirtschaft.  5.  Grenzbestimmung.
6.  Der  genossenschaftliche  Geist  und  die  öffentliche  Moral.  —  Schlußwort.  Die  Stedlungsgenossenschast
  das  Ziel  aller  Parteien.  —  Anhang:  Statut  der  Siedlungsgesellschast
„Freiland",  e.  G.  m.  b.  H.
        <pb n="3" />
        Jena
Verlag  von  Gustav  Fischer
1916

Schriften
des
Instituts  für  ostdeutsche  Wirtschaft
in  Königsberg  sPr.)

herausgegeben  von

Di-.  A.  Lesse
Professor  der  Staatswiffenschaften
Direktor  des  Instituts  für  ostdeutsche  Wirtschaft

Dr.  A.  Brackmann
Professor  der  Geschichte
Dr.  I.  Lansen
Professor  der  Landwirtschaft

Dr.  O.  Gerlach
Professor  der  Staatswiffenschaften
Dr.  F.  Werner
Professor  der  Landelswiffenschaften

Erstes  Lest
        <pb n="4" />
        Fena
Verlag  von  Gustav  Fischer
1916

Das
Retablissement  Ost-  und  Westpreußens
unter  der  Mitwirkung  und  Leitung
Theodors  von  Schön
von  &amp;gt;  /
Dr.  Eduard  Wilhelm  Mayer
        <pb n="5" />
        Alle  Rechte  vorbehalten.
        <pb n="6" />
        Meinem  Vater

seinem  siebzigsten  Geburtstag
dankbaren  und  freudigen  Äerzens

gewidmet.
        <pb n="7" />
        Uorwort.

Vorliegende  Arbeit  verdankt  ihre  Entstehung  dem  Wunsche  des  Oberpräsidenten ­
  der  Provinz  Ostpreußen,  Herrn  von  Batocki,  die  Maßnahmen,
die  sein  Amtsvorgänger  nach  den  Napoleonischen  Kriegen  getroffen  hat,
aufgeklärt  zu  sehen.  Sie  wurde  im  Sommer  des  vorigen  Jahres  begonnen,
und  eine  erste  Zusammenfassung  ihrer  Ergebnisse  hat  dem  Herrn  Oberpräsidenten ­
  zu  Anfang  dieses  Jahres  vorgelegen.  Da  ihre  baldige  Veröffentlichung ­
  gewünscht  wird,  mußte  auf  eine  das  Material  und  die  Probleme
erschöpfende  Behandlung  des  Themas  verzichtet  werden;  diese  würde  Jahre
in  Anspruch  nehmen.  Trotzdem  ist  es  wohl  gerechtfertigt,  den  Bedürfnissen ­
  des  Augenblickes  zu  genügen  und  zu  versuchen,  aus  den  Stoffmengen
das  Wesentliche  herauszugreifen.  Künftiger  eingehender  Bearbeitung  möge
die  genaue  Angabe  der  Fundorte  als  Wegweiser  dienen.
Es  hieße  die  Absicht,  in  der  die  Arbeit  unternommen  wurde,  völlig
mißverstehen,  wenn  man  in  ihr  Vorbilder  für  das  praktische  Leben  suchen
wollte.  Die  Geschichte  ist  nicht  eine  Sammlung  von  Rezepten.  Wer  sich
aber  mit  den  Erfahrungen  der  Vergangenheit  auseinandersetzt,  wird  auch
für  die  Gegenwart  neue  Maßstäbe  gewinnen.
Der,  von  dessen  Wirken  diese  Blätter  erzählen,  würde  nicht  unempfänglich ­
  sein  für  die  Huldigung,  die  darin  liegt,  daß  man  in  der  heutigen  Lage
seiner  gedenkt.  Er  würde  aber  zugleich  entschieden  bestreiten,  daß  man  aus
der  Geschichte  irgend  etwas  lernen  könne.  Dem  Freiherrn  von  Stein,
dessen  Politik  so  stark  durch  geschichtliche  Vorstellungen  bedingt  ist,  hat  er
es  zeitlebens  nachgetragen,  daß  er  bei  staatsmännischen  Erwägungen  gar
so  viel  auf  den  „Notizenkram"  gegeben  habe.  Aufgewachsen  in  den  Anschauungen ­
  des  Nationalismus,  sah  Theodor  von  Schön  nur  die  Gefahr,
daß  die  Geschichte  als  eine  Vorratskammer  von  fertigen  Mustern  und  Beispielen ­
  mißbraucht  werden  könne,  und  diese  Befürchtung  hat  ihn  blind  gemacht ­
  für  die  reineren  Wirkungen  geschichtlicher  Bildung,  wie  sie  gerade
bei  Stein  zu  beobachten  sind.
        <pb n="8" />
        Der  Geschichtsschreibung  stellte  Schön  die  Aufgabe,  den  „Notizenwust" ­
  Nebensache  sein  zu  lassen  und  „konstruierte",  d.  h.  unter  bestimmten
philosophischen  Ideen  zusammengefaßte,  Bilder  zu  liefern.  So  wenig  diese
Forderung  den  Zielen  der  Geschichtswissenschaft  entspricht,  den  berechtigten
Kern  in  ihr  wollen  wir  doch  nicht  verkennen  —,  berechtigt,  zumal  sie  gestellt
ist  im  Hinblick  auf  das  Buch  von  Pertz  über  Stein,  das  jeder  Einheit  ermangelt. ­
  Sie  mahnt  uns,  in  Schöns  eigenem  Leben  den  inneren  Zusammenhang ­
  nicht  zu  übersehen,  und  hat  gerade  für  seine  Biographie  wegen
der  systematischen  Geschlossenheit  seiner  Anschauungen  mehr  Geltung  als
in  anderen  Fällen.  Als  Leistung  aus  einem  Gusse  will  auch  sein  Werk  in
Ost-  und  Westpreußen  verstanden  sein.  Schöns  Handlungen  beim  Wiederaufbau ­
  der  Provinzen  entspringen  einer  sittlichen  Gesinnung,  die  Hohes
fordert  und  die  Härte  nicht  immer  vermeidet.  Wenn  wir  diesen  Geist  seines
Wirkens  zur  Anschauung  zu  bringen  suchen,  soweit  die  Tatsachen  ihn  erkennen ­
  lassen,  werden  wir  vielleicht  in  etwas  auch  den  eigenen  Wünschen
des  Mannes,  mit  dem  wir  uns  beschäftigen,  gerecht.
Über  den  einst  hochgefeierten  Oberpräsidenten  sind  heute  gerade  in
Ostpreußen  mancherlei  Legenden  im  Umlauf.  Wenn  die  Anklagen,  die
gegen  ihn  erhoben  werden,  unter  dem  Zeugnis  der  Akten  vielfach  zusammenschrumpfen, ­
  so  war  es  doch  mein  Bestreben,  das  Für  und  Wider  abzuwägen,
und  eine  apologetische  Tendenz  liegt  mir  gänzlich  fern.
Ich  habe  mich  bei  der  Aktendurchsicht  auf  die  Fragen  der  wirtschaftlichen
Wiederherstellung  beschränkt  und  bin  der  Schulpolitik  Schöns,  die  namentlich ­
  in  Westpreußen  durchaus  im  Dienste  des  Retablissements  stand,  nicht
nachgegangen.  Sie  dürfte  nur  im  Zusammenhang  seiner  Kirchen-  und
Nationalitätenpolitik  zu  schildern  sein.
Der  Rohstoff  der  Arbeit  hätte  in  verhältnismäßig  so  kurzer  Zeit  nicht
gewonnen  werden  können,  wenn  mir  nicht  von  vielen  Seiten  freundliche
Unterstützung  gewährt  worden  wäre,  für  die  ich  hiermit  meinen  Dank  abstatte. ­
  Seine  Exzellenz  der  Herr  Oberpräsident  von  Batocki  hat  mir
überall  die  Wege  geebnet  und  die  Arbeit  dauernd  mit  persönlicher  Anregung ­
  und  Anteilnahme  begleitet.  Herr  Professor  Brackmann  in
Königsberg,  unter  dessen  besonderer  Obhut  das  Unternehmen  stand,  hat
weder  Mühe  noch  Zeitaufwand  gescheut,  um  es  zu  fördern,  und  seiner
gütigen  Vermittlung  verdanke  ich  viel.  Der  freundlichen  Fürsorge  des
Herrn  Oberpräsidenten  entsprang  der  Vorschlag,  mir  für  die  Archivreise
eine  Hilfskraft  zur  Seite  zu  geben.  Die  Wahl  einer  geeigneten  Persönlichkeit ­
  fiel  mir  trotz  des  Krieges  nicht  schwer,  da  eine  zu  steter  Mitarbeiterschaft ­
  bereite  Fachgenossin  mir  lebenslänglich  zur  Seite  steht;  ohne
ihre  tatkräftige  Unterstützung  hätte  ich  nicht  so  reichen  Ertrag  in  die  heimischen
Scheuern  bringen  können.
        <pb n="9" />
        IX

Auf  den  Staatsarchiven  zu  Berlin,  Hannover,  Königsberg  und  Danzig,
in  den  Königlichen  Ministerien  für  die  Justiz  und  für  Landwirtschaft,
Domänen  und  Forsten,  im  Königlichen  Staatsminifterium  und  im  Oberpräsidium ­
  zu  Königsberg  ist  mir  die  Arbeit  in  der  freundlichsten  Weise  erleichtert ­
  worden.  Von  den  Amtsgerichten  zu  Königsberg,  Gerdauen  und
Gilgenburg  sind  mir  Grund-  und  Hypothekenakten  überlassen  worden.
Herr  Generallandschaftsdirektor  Kapp  und  Herr  Syndikus  Leweck  gaben
mir  bereitwillig  Einblick  in  die  Akten  der  ostpreußischen  Landschaft.  Herr
Or  Krollmann  hat  mir  eine  Reihe  wichtiger  Dokumente  aus  dem  Majoratsarchiv ­
  Schlobitten  zugänglich  gemacht.  Einen  wertvollen  Wegweiser  für
die  Ausbeutung  des  Geheimen  Staatsarchivs  gaben  mir  archivalische  Aufzeichnungen ­
  von  Herrn  Or  Zechlin,  die  mir  der  Herr  Oberpräsident  übermittelte. ­
  Rat  und  Auskunft  verdanke  ich  Herrn  Oberstleutnant  Gallandi,
Herrn  Geheimrat  Joachim  und  dem  Herrn  Oberlandesgerichtspräsidenten
in  Königsberg,  Herrn  Professor  Franz  Rühl  in  Jena,  Herrn  Professor
Herre  in  Leipzig,  dem  Herrn  Grafen  Bonaventura  von  Finckenstein
auf  Jäskendorf,  Herrn  vr.  Friedrich  Thimme  und  Herrn  Professor  Heilfron ­
  in  Berlin.  Mit  besonderem  Dank  gedenke  ich  eines  hochgebildeten
Mannes,  der  heute  nicht  mehr  unter  den  Lebenden  weilt:  Herr  von  Brünneck ­
  auf  Trebnitz,  der  Enkel  Theodors  von  Schön,  hat  meiner  Arbeit
warmes  Interesse  entgegengebracht  und  noch  ihrem  ersten  Entwurf  eine
eingehende  Kritik  gewidmet.  Mit  seiner  Erlaubnis  durfte  ich  die  in  Hannover ­
  aufbewahrten  Papiere  seines  Großvaters  einsehen.
Eduard  Wilhelm  Mayer.

Berlin-Lichterfelde,  3.  Mai  1916.
        <pb n="10" />
        I  rchaltsverxeichms.

Seite
Borwort  VII
Verzeichnis  der  Abkürzungen  XIV

Einleitung:  Kriegsschäden  und  Entschädigungen  in  den  Jahren
1806—16.  Das  Retablissement  und  die  Reformgesetze  1807—11  1—13
Die  hohen  Erträge  und  der  Gütcrhandel  vor  1806.  Der  Krieg
entwertet  den  Boden.  Berechnung  der  unmittelbaren  Kriegsschäden
für  1806/7.  Bare  Entschädigungen  bleiben  aus.  —  S.  4:  Die  Agrarreform ­
  als  kreditpolitischer  Versuch,  die  Mittel  zum  Retablissement
zu  beschaffen.  Das  Oktoberedikt  von  1807,  Schöns  Anteil  und  Absichten. ­
  Inwieweit  hat  die  spätere  Entwicklung  seine  Absichten  erfüllt?
Das  Regulierungsedikt  Hardenbergs,  das  das  Kreditbedürfnis  erhöht,
wird  von  Schön  bekämpft.  Mängel  seines  eigenen  Werkes.  ■—Die  Städte
und  die  Gewerberesorm.  —  S.'  9:  Die  Kriegsschäden  der  Jahre
1812—14.  Gesamtsumme  für  1806—14.  Entschädigungen:  Nur  die
Kriegslieferungen  von  1812—14  werden  liquidiert.  Für  alle  übrigen
Verluste  seit  1806  wird  der  Provinz  eine  Pauschsumme  ausgesetzt.
Der  Staat  lehnt  eine  völlige  Ausgleichung  der  Kriegslasten  ab.
Erstes  Kapitel:  Der  Retablissementsfonds  inderHandder  Stände

1816—23  14—30
I.  Der  Kamps  um  die  Verteilung  14— 23

Anträge  des  Generallandtags  von  1816.  Das  ständische  Konntee.
Der  Kreis  der  Empfänger  wird  eingeschränkt.  Normen  der  Verteilung.
Ständische  Vertretungen  stellen  den  Verteilungsplan  aus:  Schons
„erster  westprenßischer  Landtag".  —  S.  17:  Die  Kritik  der  Ministeriell.
Die  Stände  bevorzugten  den  größeren  Grundbesitz  und  bedächten  auch
solche,  die  sich  selbst  helfen  könnten.  Der  Staatskanzler  und  der
König  entscheiden  zugunsten  des  ständischen  Plans.
II.  Das  Kreditwesen  und  die  Not  der  Landschaften  -  -  -  -  -  •  ■  •
Die  Retablissementsgelder  fließen  vielfach  in  die  Tasche  oer
Gläubiger.  Die  wechselnden  Bestimmungen  über  das  Moratorium
1807—22.  Der  publizistische  Streit  zwischen  Grundbesitzern  und
Kapitalisten.  Nachwirkung  der  Verschuldung  vor  1806.  —  ©•.io.
Vorwürfe  gegen  die  Landschaft.  Ihre  Kapitalausfülle  bei  Suvhastationen.
  Sie  erhält  das  Recht,  selbst  Güter  zu  erwerben.
        <pb n="11" />
        XII

Seite
Notlage  1816  nicht  berücksichtigt.  Später  staatliche  Vorschüsse  zur
Zinszahlung.  Spezialmoratorium  für  Pfandbriefe  bis  1832.
III.  Die  Behandlung  der  Städte.  Die  Agrarkrisis  der  zwanziger  Jahre.
Vorbereitung  erneuter  staatlicher  Hilfen  29—36
Anteil  der  Städte  am  Retablifsementsfonds  und  am  Kommunalakzifefonds.
  Kriegsschulden  Königsbergs  und  Danzigs.  Danziger
Handelskrise  von  1821.  —  S.  32:  Die  Agrarkrifis  der  zwanziger  Jahre.
Ihre  Ursachen  nach  der  Meinung  der  Zeitgenossen.  Die  Branntweinsteuer. ­
  —  S.  33:  Verzweifelte  Vorschläge  des  Generallandtags  von
1823.  Der  Bericht  v.  Borgstedes.  Ernennung  Schöns  zum  Oberpräsidenten ­
  von  ganz  Preußen.
Zweites  Kapitel:  Der  von  Schön  verwaltete  Landesunterstützungsfonds ­

  1824—1835  37—76
I.  Theodor  von  Schön  und  sein  Programm  in  Ostpreußen  37—47

Charakteristik  Schöns  und  seiner  wirtschaftlichen  Anschauungen.
Er  appelliert  an  die  Selbsthilfe  der  Bewohner.  Seine  Abneigung  gegen
die  Landschaften  und  der  Wandel  seiner  Anschauung  über  den  Besitzwechsel. ­
  —  S.  43:  Schön  will  die  „Umkehrung  des  Grundbesitzes"
in  Ostpreußen  aufhalten.  Zu  diesem  Zweck:  1.  Sanierung  der  Landschaft ­
  durch  Subhastation  aller  unrettbaren  Güter,  wobei  der  Staat
die  Ausfälle  au  Kapital  und  Zinsen  ersetzt.  2.  Geldvorschüsse  an
rettungsfähige  Gutsbesitzer.  —  Fonds  für  Unterstützung  der  Gutsbesitzer ­

  bei  der  Regulierung.  —  Notstandsarbeiten.  —  Voranschlag.
Kabinettsordre  v.  12.  Febr.  1825.
II.  Die  Unterstützungen  48  54

Normen  der  Verteilung.  Förderung  der  Schafzucht.  Umfang
und  Höhe  der  Unterstützungen.  —  S.  51:  Verzweifelte  Fälle;  von
Schlieben  (Sanditten),  v.  d.  Groben  (Hasenberg),  v.  Brederlow
(Saalau),  v.  Hippel  (Leistenau).  Schön  dringt  energisch  auf  Zinszahlung ­
  und  Zurückzahlung  der  Vorschüsse.  —  Die  Pensionen  für  angesehene ­
  Familien,  die  aus  ihrem  Besitz  kommen.
III.  Die  Subhastationen  54—70
Tie  Tradition  hierüber  in  Bismarcks  Darstellung.  Schöns  Anteil
an  der  Durchführung  der  landschaftlichen  Subhastationen.  Statistik
über  ihren  Umfang  und  ihre  Wirkungen.  —  S.  59:  Die  nicht  landschaftlichen ­
  Subhastationen:  Die  Gilgenburger  Güter  de^  Grafen
von  Finckenstein,  die  Gerdauenschen  der  Herren  von  Schlichen.  —
S.  62;  Die  neuen  Erwerber  der  Güter:  Bürgerliche?  s.,'  ..,er  aus
dem  übrigen  Deutschland?  Kapitalkräftige  Erwerber?  Das  massenhafte ­
  Angebot  und  seine  Folgen:  niedrige  Preise,  Ausfälle  an  Kapital
und  Zinsen.  Schöns  Hartnäckigkeit.  —  S.  66:  Zeitgenössische  Kritik
und  spätere  Beurteilung  der  Subhastationen.  Schöns  Motive  und
seine  Stellung  zum  Adel.
IV.  Krisis  und  Rettung  der  Landschaften  1828—1835.  Schlußbilanz
des  Unterstützungsfonds  70—76
Infolge  jener  Ausfälle  müssen  die  Landschaften  neue  Ansprüche
an  die  Staatskasse  machen.  Die  Regierung  will  die  Generalgarantie
        <pb n="12" />
        XIII

Seite
durchführen  und  die  Landschaften  auflösen,  steht  aber  schließlich  von
diesem  Plane  ab.  Sanierung  der  Landschaften.  —  S.  76:  Die  Abrechnung ­
  des  Unterstützungsfonds.  Höhe  der  Summe,  die  die  Landschaften ­
  seit  1807  vom  Staat  empfangen  haben.
Drittes  Kapitel:  Schöns  Bauernpolitik  77-—98
I.  Die,einzelnen  Klassen  78—85
Die  staatliche  Fürsorge  für  die  Domänenbauern.  Vernachlässigung ­
  der  ehemals  gutsuntertänigen  Bauern.  Schön  begünstigt
in  Sachen  der  Regulierung  die  Gutsherren.  Ebenso  bei  den  Verhandlungen ­
  über  die  rechtliche  Stellung  der  Insten.
II.  Alte  und  neue  Wege  der  Fürsorge.  Staatlicher  Getreidehandel.  —
Notstandsarbeiten  85—92
Während  der  Agrarkrisis  wird  von  Staats  wegen  Getreide  angekauft ­
  und  verteilt.  Schön  organisiert  statt  dessen  Notstandsarbeiten
und  läßt  namentlich  die  Domänenbauern  ihre  Abgabenreste  abarbeiten.
—  S.  89:  Motz  kritisiert  die  Maßregel,  läßt  aber  1826  in  sämtlichen
Provinzen  des  Ostens  Notstandsarbeiten  ausführen.  Konflikt  zwischen
ihm  und  Schön.
III.  Rückgang  des  Bauernstandes.  Kreditnot.  Tiefstand  der  inneren
Kolonisation  92—98
Umfang  des  Rückganges.  Auffassung  der  Gutsbesitzer.  Schöns
Stellung.  —  S.  95:  Den  Bauern  ist  der  landschaftliche  Kredit  verschlossen, ­
  und  die  regulierten  Bauernstellen  unterliegen  einer  Berschuldungsgrenze.
  Schön  verteidigt  die  Beschränkung  der  Kreditaufnahme ­
  für  kleinere  Güter.  —  S.  97:  Geringe  Einwanderung.  Schön
gegen  die  „Peuplierung".
Schluß  99—101
Schöns  Urteil  über  das  Retablissement  unter  Friedrich  Wilhelm  I.
und  Friedrich  d.  Gr.  Stärke  und  Schwäche  seiner  eigenen  Leistung.
Beilagen:
I.  v.  Schön  an  v.  Schuckmann  30.  Januar  1818  über  die  Berteilung  des

Retablissementsfonds  102
II.  Gutachten  v.  Schöns  vom  19.  März  1824  betr.  die  Unterstützung  Ostpreußens ­
  107
III.  Kabinettsordre  vom  12.  Februar  1825  111
IV.  Verwaltungsübersicht  des  Landesunterstützungsfonds  bis  zum  12.  August
1834  .  .  115
V.  Gutachten  ""  Schöns  über  den  Getreideankauf  und  über  die  Notstandsarbeiten ­
  o.  27.  September  1823  US
VI.  v.  Schön  an  die  Regierung  zu  Königsberg  über  die  Einwanderung
fremder  Kolonisten  123
Namenregister  124
        <pb n="13" />
        Verzeichnis  der  Abkürzungen

Geh.  St.  A.  —  Geheimes  Staatsarchiv  zu  Berlin.
Berlin  L.-M.  —  Ministerium  für  Landwirtschaft,  Domänen  und  Forsten.
Königsberg  St.  A.  —  Staatsarchiv.
„  Oberpräs.  —  Registratur  des  Oberpräsidiums.
„  L.  A.  —  Akten  der  ostpreußischen  Landschaft.
Danzig  —  Staatsarchiv  Danzig.
Hannover  —  Staatsarchiv  Hannover,  Depositum  v.  Brünneck  (Papiere  Theodors
von  Schön).
Schlobitten  —  Fürstlich  Dohnasches  Majoratsarchiv.

Aus  den  Papieren  des  Ministersund  Burggrafen  Theodor  v.  Schön,  Bd.  I—VI,
1875—83.
Bezzenberger,  Ostpreußen  in  der  Franzosenzeit.  Seine  Verluste  an  Gut  und
Blut.  1913.
B  öhme,Karl,  Gutsherrlich-bäuerliche  Verhältnisse  in  Ostpreußen  während  der  Reformzeit ­
  von  1770  bis  1830.  Gefertigt  nach  den  Akten  der  Gutsarchive  zu  Angerapp
und  Groß-Steinort.  Leipzig  1902.  Schmollers  staats-  und  sozialwissenschaftliche
Forschungen,  Bd.  20,  3.
Hasse,  Gustav,  Theodor  von  Schön  und  die  Steinsche  Wirtschaftsreform.  Zugleich
ein  Beitrag  zu  einer  Biographie  Th.  von  Schöns.  Leipz.  Diss.  1915.
v.  Haxthausen,  Die  ländliche  Verfassung  in  den  Provinzen  Ost-  und  Westpreußen.
Königsberg  1839.
Herre,  Paul,  Von  Preußens  Besreiungs-  und  Verfassungskampf.  Aus  den  Papieren
des  Oberburggrafen  Magnus  von  Brünneck.  1914.
Knapp,  G.  F.,  Die  Bauernbefreiung  und  der  Ursprung  der  Landarbeiter  in  den  älteren
Theilen  Preußens,  T.  I  u.  II.  Leipzig  1887.
Lehmann,  Max,  Freiherr  vom  Stein.  2.  u.  3.  Teil.  Leipzig  1903  u.  1905.
Mauer,  Hermann,  Das  landschaftliche  Kreditwesen  Preußens.  Agrargeschichtlich
und  volkswirtschaftlich  betrachtet.  Straßburg  1907.  Abhandlungen  aus  dem  staatswissenschaftlichen ­
  Seminar  zu  Strahburg  i.  E.  Nr.  22.
Rühl,  Franz,  Briefe  und  Aktenstücke  zur  Geschichte  Preußens  unter  Friedrich  Wilhelm ­
  III.  aus  dem  Nachlaß  F.A.  v.  Stägemanns.  Bd.  I—III.  Leipzig  1899—1902.
        <pb n="14" />
        Einleitung.

Kriegsschiiden  und  Gulschadrgungen  in  den  Jahren
1806—15.  Das  Retablissement  und  die  Def-rmgesetze
  1807—11
Unter  dem  Feldzug  von  1806/7  hatten  die  Provinzen  Ost-  und  Westpreußen ­
  besonders  schwer  zu  leiden.  Monatelang  operierten  hier  die  beiden
feindlichen  Armeen.  In  Ostpreußen  sind  zwei  große  Schlachten  und  viele
Gefechte  geschlagen  worden.  Das  Land  wurde  ausgesogen  von  Feind
und  Freund.
Das  Kriegsunglück  traf  die  Provinzen  um  so  härter,  als  eine  Zeit
unvergleichlich  günstiger  Konjunkturen  vorangegangen  war.  Seit
der  Mitte  des  18.  Jahrhunderts  waren  die  Getreidepreise  infolge  der
reicheren  Entwicklung  des  Städte-  und  Fabrikenwesens  allenthalben  gestiegen. ­
  Den  Ostseeländern  erschloß  die  wachsende  Aufnahmefähigkeit  des
englischen  Marktes  für  ausländisches  Korn  eine  Quelle  erhöhter  Einnahmen.
Zumal  während  der  englisch-französischen  Kriege  schnellte  hier  die  Exportziffer ­
  beträchtlich  in  die  Höhe.  Der  Wert  des  Bodens  stieg  infolgedessen
in  der  Zeit  von  1750  bis  1806  um  mehr  als  das  Doppelte,  stellenweise  um
das  Sechsfache.
Dieser  stetige  Wertzuwachs  hatte  in  Ostpreußen  dazu  geführt,  daß  die
Grundstücke  in  erschreckendem  Maß  Gegenstand  der  Spekulation  geworden
waren.  „Es  war  damals  gar  nicht  nötig,  daß  man  Vermögen  hatte,  um
Güter  zu  kaufen,  man  kaufte  sie  wie  jetzt  ein  Staatspapier,  um  sie  mit
einigem  Profit  in  der  nächsten  Stunde  wieder  zu  verschachern.  Man  erzählt ­
  sich,  daß  bei  Diners  in  Königsberg  Güter  während  des  Essens  in
mehrere  Hände  geraten  sind"H.  Jni  Jahre  1805,  also  unmittelbar  vor  den:
Kriege,  fanden  in  Ostpreußen  123  Verkäufe  von  Rittergütern  statt  und  noch
im  Jahre  1806  92 2 );  dabei  betrug  die  Gesamtzahl  der  adligen  Güter  nur
0  v.  Haxthausen,  S.  184.
2 )  Mauer,  Kreditwesen  S.  23.
Schriften  der  Jnstitntz  sjir  ostdeutsche  Wirtschaft.  Heft  I.  1
        <pb n="15" />
        2

etwa  900 1 ).  Dieser  schwindelhaste  Güterhandel  war  nur  ermöglicht  durch
eine  ungesunde  Ausdehnung  der  Schuldenwirtschaft:  Das  angestammte  Gut
wurde  belastet,  um  mit  dem  so  gewonnenen  Darlehen  neuen  Besitz  zu
erwerben.  Der  Grundherr  wurde  auch  wohl  selbst  zum  Bankier  und  lieh
sein  Geld  auf  fremde  Güter  aus.  Das  klassische  Beispiel  solcher  halb  agrarischen, ­
  halb  kapitalistischen  Wirtschaftsführung  bietet  der  Kriegs-  und
Domänenrat  von  Farenheid,  der  den  Güterkauf  mit  einem  ausgebreiteten
Geldverkehr  verband^).  Seit  1788  war  zudem  der  ostpreußische  Rittergutsbesitzer ­
  nicht  mehr  allein  auf  den  teueren  Kredit  angewiesen,  den  einzelne
Kapitalisten  gewährten;  die  ostpreußische  Landschaft,  die  in  jenem  Jahre
nach  dem  Muster  der  von  Friedrich  dem  Großen  in  anderen  Provinzen  geschaffenen, ­
  ritterschaftlichen  Kreditinstitute  errichtet  worden  war,  besteh  die
Grundstücke  zu  billigeren  Bedingungen.  So  sehr  diese  Organisation  des
Kredits  zu  begrüßen  war,  so  hatte  sie  doch  zunächst  auch  die  verderbliche
Wirkung,  daß  die  Erleichterung  der  Aufnahme  von  Darlehen  manchen  zu
leichtfertigem  Schuldenmachen  verleitete.
Der  Sturmwind  des  Krieges  warf  das  kühne  Kreditgebäude  mit  einem
Stoße  über  den  Haufen.  Nicht  nur  vernichtete  er  vielfach  das  Wirtschastskapital
  und  minderte  auf  Jahre  hinaus  den  Bodenertrag;  der  Abbruch  der
Beziehungen  zu  England  und  die  Kontinentalsperre  unterbanden  die
Kornausfuhr  und  entwerteten  damit  den  wichtigsten  Wirtschaftszweig  der
Provinz.  Der  Preissturz  war  um  so  verhängnisvoller,  je  höher  der  Stand
der  Erträge  vor  dem  Kriege  gewesen  war.  Infolge  dieser  rapiden  Wertminderung ­
  konnten  viele  Besitzer  den  früher  übernommenen  Verpflichtungen
nicht  nachkommen.  Farenheids  Schuldner  fallierten,  die  Pächter  seiner
Ländereien  konnten  die  Pacht  nicht  aufbringen:  so  mußte  er  selbst,  der
Reichsten  einer  in  der  Provinz,  vor  seinen  Gläubigern  ins  Ausland  flüchten.
Die  Landschaft  war  genötigt,  bis  Ende  1810  im  Königsberger  Departement ­
  mehr  als  drei  Viertel  der  von  ihr  beliehenen  Güter  unter  Sequestration
zu  stellen.  Zwangsversteigerungen  blieben  oft  ohne  Erfolg,  da  sich  kein
Käufer  fand;  die  Landschaft  konnte  daher  die  Rückstände  ihrer  Schuldner
nicht  mehr  beitreiben.  Die  Zinszahlungen,  zu  denen  sie  ihrerseits  gegenüber
den  Besitzern  von  Pfandbriefen  verpflichtet  war,  gerieten  ins  Stocken.
Wohl  kam  ihr  der  Staat,  der  an  dem  Bestehen  des  Instituts  selbst  interessiert
war,  seitdem  er  zur  Bezahlung  der  französischen  Kriegskontribution  landschastlichePsandbriefe
  auf  die  Domänen  aufgenommen  hatte,  in  den
Jahren  1808  und  1811  mit  Vorschüssen  von  je  300000  Talern  zu  Hilfe.
0  L.  Krug  gibt  1802  die  Zahl  767  an  (v.  Haxthausen  S.  181),  Theodor  von
Schön  1808  die  Zahl  914.  (Vgl.  Max  Lehmann,  Knesebeck  und  Schön  S.  302).
2)  Böhme  S.  2.  Georg  Krueger,  Beiträge  zur  Geschichte  der  Familie  Farenheid.
Königsberg  i.  Pr.  1900.
        <pb n="16" />
        3

Trotzdem  sank  der  Kurs  ihrer  Pfandbriefe  1812  bis  auf  33  %.  Sie
war  deshalb  gezwungen,  ihre  Beleihungslätigkeit  einzuschränken  —  eine
Maßregel,  die  in  jener  Zeit,  da  zum  Retablissement  viel  Kredit  benötigt
wurde,  besonders  verhängnisvoll  warZ.
War  die  Bodenrente  auf  das  Stärkste  entwertet,  so  war  die  Arbeitskraft
im  Gegenteil  teurer  geworden.  Aus  dem  engeren  Ostpreußen  (ohne
Lithauen)  hören  wir,  daß  die  Zahl  der  Bewohner  in  den  Jahren  1805—9
von  555110  auf  458618  gesunken  sei;  dieser  Menschenverlust  habe  eine
Steigerung  des  Lohnes  verursacht,  die  fast  das  Zweifache  des  vor  1806
üblichen  Satzes  betrage^).
Alle  diese  tiefgreifenden  Folgen  des  Krieges  sind  nicht  zu  berechnen.
Daher  ist  es  ein  vergebliches  Bemühen,  den  gesamten  Schaden  in  Geldwert
ausdrücken  zu  wollen.  Zuverlässige  Zahlen  lassen  sich  aus  Grund  amtlicher
Berichte  am  ehesten  noch  gewinnen  für  die  unmittelbaren  Kriegsschäden.
Darunter  sind  vor  allem  zu  verstehen:  die  unbezahlten  Naturalleistungen,
die  Kontributionen  und  die  durch  Raub  und  Beschädigung  entstandenen
Verluste  an  Saat,  Vieh  und  sonstigem  Wirtschaftskapital.  Der  Bestand
an  Pferden  z.  B.  hatte  sich  um  22  %,  der  Bestand  an  Nutzvieh  um  27  %
verringert^).  Insgesamt  wurden  die  unmittelbaren  Kriegsschäden  für  die
Jahre  1806/7  in  Ostpreußen  auf  ca.  65,  in  Lithauen  auf  ca.  13,  in  Westpreußen ­
  (ohne  Danzig  und  das  Culmer  Land)  auf  34,  zusammen  also  etwa
auf  110  Millionen  Taler  veranschlagt *  2  *  4 ).
1)  Mauer,  Kreditwesen  S.  32.
2 )  Gedrängte  aktenmäßige  Darstellung  des  Zustandes  der  Provinz  Ostpreußen
in  den  Jahren  1807—15.  Geschrieben  1816.  Unvollständig  abgedruckt  in  „Beiträge
zur  Kunde  Preußens"  Bd.  1  (1818)  S.  273—287.  Vollständig:  Geh.  St.  A.  Rep.  89  B.
IV  44  1  y 2 .
s )  Radefeldt,  Darstellung  der  Leistungen,  Lieferungen  und  Verluste  aller  Art
der  zu  dem  Gouvernement  zwischen  der  Weichsel  und  der  russischen  Grenze  gehörigen
Provinzen  in  den  Kriegsjahren  1807,  1812  u.  1813.  Beiträge  zur  Kunde  Preußens
Bd.  1  (1818)  S.  33—40.  Bezzenberger  S.  126.
4 )  Die  besonnenste  Untersuchung  über  diese  Berechnungen  ist  immer  noch  die  von
Bismarck  veranlaßte  Arbeit  M.  Töppen's,  Nachweisung  der  Kriegslasten  und  Kriegsschäden ­
  Preußens  von  1806—13.  (Altpreußische  Monatsschrift  Bd.  8  (1871)  S.  46—58).
Seme  Berechnung  leidet  aber  daran,  daß  er  die  von  Radefeldt  ausdrücklich  nur  für
das  östlich  der  Weichsel  gelegene  Preußen  angegebene  Summe  auf  ganz  Ost-  und
Westpreußen  bezieht.  Den  aus  den  Jahren  1806/7  stammenden  Kriegsschaden  des
engeren  Ostpreußen  berechnete  Alexander  zu  Dohna  in  einem  Schreiben  v.  15.  Juni
1814  auf  65  659  391  Th.  (Vgl.  Töppen  S.  46).  Diese  Zahl  ist  auch  weiterhin  maßgebend ­
  ;  z.  B.  erscheint  sie  in  einem  Bericht  des  Oberpräsidenten  Auerswald  an  Hardenberg ­
  v.  29.  April  1816.  Geh.  St.  A.  74  I.  XX  8  vol.  I.  Den  Kriegsschaden  Lithauens
berechnete  Schön  auf  12  809  486  Th.  (Generaltableau  v.  12.  Februar  1811.  Bezzenberger ­
  S.  86f.).  Für  Westpreußen,  ohne  Danzig  und  das  Culmer  Land,  ermittelte
die  Regierung  zu  Marienwerder  den  Wert  von  34755863  (Nachweisung  v.  21.  April
1*
        <pb n="17" />
        Der  besiegte  Staat  war  in  seiner  Finanznot  nicht  nur  außerstande,
selbst  bare  Entschädigungen  zu  verteilen,  sondern  mußte  sogar  die  Vergütungen ­
  im  Werte  von  6  Millionen  Rubel,  die  Rußland  für  die  Requisitionen ­
  seiner  Truppen  an  Preußen  auszahlte,  für  seine  eigenen  Zwecke
verwenden.  Erst  seit  1811  ließ  er  sie  den  Betroffenen  zukommen,  aber  nicht
in  bar,  sondern  in  den  sogenannten  „russischen  Bons",  einem  Papier,  das
beim  Verkauf  nur  etwa  40%  seines  Nennwerts  ergabZ.  In  dem  gleichen
Jahre  gebot  ein  Edikt  vom  27.  Januar,  die  Abgabenrückstände  im  Wert
von  2300000  Tlr.  mit  den  Leistungen  an  fremde  Truppen  zu  kompensieren.
Alles,  was  bis  dahin  zum  Retablissement  der  Provinz  geschehen  war,  hatte
aus  privaten  Mitteln  bestritten  werden  müssen.  Diese  Ausgaben  waren
um  so  drückender,  als  die  Preise  für  Vieh  und  Inventar  infolge  des  großen
Bedarfs  gestiegen  waren.  Im  engeren  Ostpreußen  schätzte  man  die  Retablissementskosten
  bis  1809  auf  10%  Millionen  Tlr?).  Aber  in  diesem  Jahre
waren  noch  350000  Scheffel  Getreide  weniger  ausgesät  als  1805/6.
Je  geringer  die  Finanzkraft  des  Staates  war,  desto  mehr  galt  es,
Maßregeln  zu  treffen,  die  die  wirtschaftliche  Lage  seiner  Bewohner  zu
bessern  geeignet  waren.  Das  Retablissement  der  verwüsteten  Provinzen
ist  einer  der  wirksamsten  Anstöße  geworden  zu  den  großen  politisch-sozialen
Reformen  nach  dem  Tilsiter  Frieden.  Namentlich  das  Edikt  vom  9.  Oktober
1807,  das  die  Agrarreform  einleitete,  entsprang  der  Absicht,  „die  allgemeinen ­
  Mittel  zum  Retablissement  der  Provinzen  Ost-  und  Westpreußen"
festzusetzen.
Bei  der  Vorberatung  dieses  Gesetzes  hat  sich  der  34jährige  Theodor
von  Schön  den  ersten  Ruhm  erworben,  und  die  endgültige  Fassung  ist
im  wesentlichen  nach  seinen  Vorschlägen  erfolgt?).
Daß  der  Staat  einem  vom  Krieg  verheerten  Lande  vor  allem  durch
1814,  Geh.  St.  A.  771,1X26.  vol.  IV);  etwas  niedriger  Rothe  II.  Mai  1814  (Toppen
S.47).
0  Nach  dem  preußisch-russischen  Vertrage  vom  20.  Sept.  1808  (Geh.  St.  A.
Staatsverträge  mit  Rußland  Nr.  96)  sollte  Rußland  außer  den  schon  gegebenen  Summen
51/2  Millionen  preußische  Thaler  zahlen.  Die  Summe  von  6  Millionen  Rubel  nennt
Alexander  Dohna,  der  auf  Grund  seiner  Ministerschaft  Bescheid  wissen  mußte  in  einem
Jmmediat-Berichtv.  29.  Okt.  1810(Bezzenberger  S.  11  u.  51).  v.  Borgstede  gibtin
seinem  JB.  v.  19.  Nov.  1823  (siehe  unten  S.  34)  an,  daß  in  Ostpreußen  für  5944148Thlr.
russische  Bons  ausgefertigt  worden  seien.  Der  Verlust  am  Kurse  und  an  den  Zinsen
wird  in  einer  Vorstellung  der  Deputierten  des  Generallandtages  v.  6.  Febr.  1823
auf  3973874  Thlr.  berechnet.  (Geh.  St.  A.  89  0  XXI  Preußen  gen.  2  vol.  Ij.
2 )  So  nahm  z.  B.  der  Graf  von  Finckenstein  zum  Retablissement  der  Herrschaft
Gilgenburg  in  den  Jahren  1809/10  29000  Thlr.  auf,  Alexander  zu  Dohna  für  Schlobitien
  39000  Thlr.
3 )  Aus  den  Papieren  I1  104—129.  G.  F.  Knapp,  II  148ff.  Max  Lehmann
II,  269  ff.  Geh.  St.  A.  87  B  XXIII  1h.
        <pb n="18" />
        5

0  Lehmann  II  292.

Wiederherstellung  und  Hebung  des  Kreditwesens  aufzuhelfen  habe
—  diesen  Leitgedanken  seines  Wirkens  in  der  Provinz  Preußen  hat
Schön  schon  damals  in  voller  Klarheit  vertreten.  Zwei  Wege  gebe  es,
so  deduzierte  er  in  einem  Gutachten  vom  12.  August  1807,  eine  im  Wohlstand ­
  gesunkene  Provinz  wieder  in  Aufnahme  zu  bringen:  die  Unterstützung
des  einzelnen  und  die  Anordnung  allgemeiner  Unterstützungsmittel  ohne
Rücksicht  auf  den  einzelnen.  Jenen  ersten  Weg  lehnte  er  ab,  aus  der  Not
eine  Tugend  machend:  Geld  verteilen  heiße  im  Grunde  nichts  anderes  als
„Staats-AlMosen"  geben,  denen  alle  Fehler  solcher  Geschenke  anhafteten;
es  sei  nur  zur  Linderung  augenblicklicher  Not  angebracht,  solange  die  allgemeinen,
  auf  eine  Unterstützung  des  ganzen  Landes  abzielenden  Vorkehrungen
noch  nicht  wirken  könnten.  Als  solche  bringt  nun  Schön  kreditpolitische
Maßregeln  großen  Stils  in  Vorschlag:  denn  der  Landwirt  kann  sich  die
zum  Retablissement  nötigen  Mittel  durch  Aufnahme  von  Kapital  verschaffen,
wenn  ihm  die  Benutzung  dieses  Wegs  erleichtert  wird.  Das  Kapital  wird
aber  niemals  ungehemmt  dem  Grundbesitze  zufließen,  solange  die  ständischen ­
  Schranken  im  Grundstücksverkehr,  durch  die  der  friderizianische
L&amp;gt;taat  jeder  Klasse  von  Eigentümern  den  einmal  erworbenen  Besitzstand
sicherte,  aufrecht  erhalten  werden.  Wenn  Friedrich  der  Große  dem  Adel  die
adligen  Güter,  dem  Köllmer  die  köllmischen  vorbehielt  und  streng  darauf
achtete,  daß  der  bäuerliche  Boden  dem  Bauernstande  nicht  entfremdet  wurde,
schränkte  er  für  das  einzelne  Grundstück  den  Kreis  der  Käufer  in  enge  Grenzen
ein  und  drückte  damit  seinen  Wert  herab.  Daher  sieht  Schön  in  diesen  noch
geltenden  Bestimmungen  „Hindernisse  des  Kredits  und  also  auch  des  Retablissements". ­
  Der  Staat  lasse  alle  diese  künstlichen  Schranken  fallen!  Er
beseitige  auch  alle  gesetzliche  Bestimmungen,  die  die  Veräußerung  und
Belastung  von  Fideikommissen  hemmen.  Er  verzichte  darauf,  durch  ein
Zahlungsmoratorium  schwache  Existenzen  in  ihrem  aussichtslosen  Besitz
zu  erhalten,  weil  dadurch  nur  die  Herstellung  gesunder  Verhältnisse  aufgehalten ­
  wird.  Der  Staat  hat  kein  Interesse  daran,  ob  A  oder  B  ein  Gut
besitzt*);  für  ihn  ist  der  beste  Eigentümer,  wer  den  meisten  Kredit  „sowohl ­
  in  Absicht  seines  Vermögens  wie  seiner  Fähigkeiten"  aufzuweisen ­
  hat.
Das  wichtigste  Stück  von  Schöns  Vorschlägen,  derAntrag  auf  Aufhebung
der  Erbuntertänigkeit,  entsprang  sicherlich  mehr  noch  nioralischen  Postulaten
als  wirtschaftspolitischen  Gedanken.  Aber  auch  diese  fehlen  nicht:  Die
Wiederherstellung  der  verwüsteten  Bauernländereien,  zu  der  der  Gutsherr
l  geltenden  Recht  verpflichtet  ist,  kann  unter  den  eingetretenen
Verhältnissen  von  ihm  nicht  verlangt  werden.  Da  diese  Verpflichtung  aber
        <pb n="19" />
        6

0  Lehmann  II  335.

aus  dem  Verhältnis  der  Erbuntertänigkeit  herzuleiten  ist,  wie  Schön
annimmt,  muß  mit  jener  auch  diese  aufgehoben  werden.  Vor  allem  aber
erhofft  er  von  der  vorgeschlagenen  Maßregel  eine  Steigerung  des  Arbeitsertrages. ­
  „Freie  Menschen  arbeiten  besser  und  kräftiger  als  Erbuntertanen"*).
  So  ist  es  hier  der  Wert  der  Arbeit,  der  in  ähnlicher  Weise  wie
der  Wert  des  Bodens  durch  die  Befreiung  von  jeder  ständischen  Gebundenheit ­
  erhöht  werden  soll.
Es  war  ein  überaus  bestechender,  staatsmännischer  Gedanke,  dem
Lande  gewissermaßen  kostenlos,  bloß  durch  eine  neue,  ausgleichende
Gesellschaftsordnung  die  Mittel  zuzuführen,  deren  es  zum
Retablissement  bedurfte.  Er  wurzelte  in  der  freihändlerischen  Lehre
Adam  Smiths,  die  durch  den  Königsberger  Professor  Kraus  in  Ostpreußen ­
  eingebürgert  worden  war.  Für  diesen  Ursprung  ist  bezeichnend,
daß  der  Provinzialminister  von  Schrötter  in  derselben  Zeit  wie  Schön
ganz  ähnliche  Vorschläge  zur  Hebung  des  Landeskredits  gemacht  hat,
weniger  durchsichtig  und  logisch  verknüpft,  aber  in  den  einzelnen  Forderungen ­
  noch  umfassender.
Schrötter  bekarn  den  Auftrag,  im  Sinne  dieser  Vorschläge  ein  Gesetz
auszuarbeiten.  Schön,  zu  einem  Gutachten  aufgefordert,  machte  Ausstellungen ­
  und  reichte  seinerseits  einen  eigenen  Entwurf  ein,  die  „Verordnung ­
  über  die  für  das  Retablissement  der  Provinzen  Ost-  und  Westpreußen ­
  erforderlichen  Bestimmungen  in  Rücksicht  auf  den  erleichterten
Besitz  und  den  freien  Gebrauch  des  Grundeigentums  und  auf  die  persönlichen ­
  Verhältnisse  der  Land-Arbeiter".  Dieser  Entwurf  ist,  nur  wenig
verändert,  Gesetz  geworden,  aber  seine  Gültigkeit  wurde  von  Stein  auf
die  ganze  Monarchie  ausgedehnt.  So  entstand  das  Edikt  vom  9.  Oktober
1807,  das  seinen  historischen  Ruhm  vor  allem  der  Aufhebung  der  Erbuntertänigkeit ­
  verdankt,  das  aber  ganz  allgemein  das  Kapital  und  die  Arbeitskraft ­
  auf  dem  platten  Lande  von  den  Bauden  ständischer  Privilegien  befreit.
Es  ist  dies  nicht  das  einzige  Mal  in  der  preußischen  Geschichte,  daß  aus
dem  Retablissement  einer  Provinz  dem  ganzen  Staate  reicher  Segen
erwachsen  ist.
Hat  aber  das  Oktoberedikt  seinen  ursprünglichen  Zweck  in  Ost-  und
Westpreußen,  wie  ihn  Schön  erstrebt  hatte,  erfüllt?  Seine  Entstehungsgeschichte ­
  berechtigt  uns  zu  dieser  Frage,  deren  Erörterung  für  das  Verständnis ­
  der  weiteren  Entwicklung  unerläßlich  ist.  Unberechenbar  sind  ja  die
Wirkungen  allgemeiner  Maßregeln  und  vereiteln  leicht  die  Absichten,  die  sich
ihr  Urheber  gesetzt  hat.  Dessen  war  sich  Schrötter,  der  gewiegte  Praktiker,
wohl  bewußt.  Die  Wirksamkeit  der  vorgeschlagenen  Mittel,  so  sagte  er,  hinge
        <pb n="20" />
        aW*  «”*?

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von  einer  Menge  äußerer  Umstände  ab,  die  sich  im  voraus  nicht  üMHHen
ließen.  „Es  würde  also  strafbare  Vermessenheit  seyn,  mit  apodictifa
Gewißheit  zu  behaupten,  daß  in  einem  gewissen  Zeitraum  die  Provi
wenn  die  alte  Verfassung  bleibt,  Null  wird,  und  wenn  die  neue  Verfassung
eintritt,  in  Flor  fömtnt" 1 ).
Nach  Schön  und  Schrötters  Erwartungen  sollte  das  Oktoberedikt
jeder  Art  Grundbesitz  einen  erhöhten  Wert  verleihen.  Es  verschlägt  nun
der  Richtigkeit  ihrer  Gedanken  nichts,  daß  in  den  beiden  folgenden  Jahrzehnten ­
  das  Gegenteil  eintrat  und  der  Wert  des  Bodens  in  Ost-  und  Westpreußen ­
  stetig  sank.  Daran  sind  vornehmlich  die  neuen  Kriegswirren  und
allgemeine  Agrarkrisen  schuld.  Hätte  die  freie  Verfügbarkeit  über  das
Eigentum  nicht  bestanden,  dann  wäre  es  um  den  Kredit  sicher  noch  schlechter
bestellt  gewesen.  Aber  mit  dem  Oktoberedikt  selbst  hob  eine  Entwicklung
an,  die  die  Absichten  Schöns  und  Schrötters  durchkreuzte.  Die  Wertsteigerung, ­
  wie  sie  die  Befreiung  des  Bodens  zur  Folge  hatte,  wurde  zu
einem  guten  Teile  paralysiert  durch  die  Steigerung  der  Kreditbedürftigkeit,
die  die  Befreiung  der  Bauern  mit  sich  brachte.  Das  Oktoberedikt  selbst  hatte
sich  darauf  beschränkt,  den  gutsuntertänigen  Bauern  persönlich  frei  zu
machen.  Bei  der  Fortführung  der  Agrarreform  unter  Hardenberg,  der
seit  1810  als  Staatskanzler  die  Regierung  leitete,  galt  es  nun  aber  auch,
die  Besitzverhältnisse  zwischen  Gutsherrn  und  Bauern  zu  „regulieren",
dem  ehemals  untertänigen  Bauern  volles  Eigentum  zu  verleihen  und  die
dinglichen  Lasten,  die  an  seinem  Grundstück  hafteten,  aufzuheben.  Auf
Grund  dieser  gutsherrlich-bäuerlichen  Regulierungen  mußte  die  bisher
übliche  Wirtschaftsweise  eingreifend  geändert  werden,  und  gerade  diese
Umgestaltung  erforderte  Kapitalien.  Den  Gutsbesitzern  gingen  die  Scharwerksdienste ­
  verloren  —  wenigstens  die  der  wirtschaftlich  leistungsfähigen
Bauern;  denn  die  Regierung  hatte  soweit  nachgegeben,  daß  sie  die  kleineren
Stellen  von  der  Regulierung  ausnahm  —,  und  dieser  Ausfall  mußte  durch
Lohnarbeit  ersetzt  werden;  außerdem  waren  sie  vielfach  genötigt,  die  Mittel
für  Neubauten  von  Vorwerken  und  für  Translozierungen  einzelner  Höfe
flüssig  zu  machen.  Die  Bauern  hatten  ihren  Gutsherrn  zu  entschädigen,
sei's  durch  eine  Geldrente,  sei's  durch  Landabtretung,  und  mußten  das
ihnen  überlassene  Inventar  abtragen  oder  neues  anschaffen.  Eine  Fülle
ungewohnter  finanzieller  Aufgaben  trat  damit  an  beide  Teile  heran,  und
allenthalben  hören  wir  im  2.  und  3.  Jahrzehnt  aus  der  Provinz  die  Klage,
daß  die  Regulierung  der  gutsherrlich-bäuerlichen  Verhältnisse
dazu  zwinge,  von  der  Naturalwirtschaft  zur  Geldwirtschaft

0  I.  B.  Schrötters  v.  17.  Aug.  1807.  Geh.  St.  A.  87  8  XXIII  Id.
        <pb n="21" />
        8

überzugehen  —  und  dies  in  einer  Zeit,  da  infolge  des  Krieges  allgemeiner
Geldmangel  herrsche*).
Schön  hat  sich  gegen  die  Auffassung  verwahrt,  daß  diese  Entwicklung
eine  notwendige  Folge  des  Oktoberedikts  von  1807  gewesen  sei.  Er  war
ein  Gegner  der  Hardenbergschen  Regulierungsgesetzgebung.  Vor  allem
deshalb,  weil  er  in  ihr  einen  gewaltsamen  Eingriff  in  die  Eigentumsrechte
der  Gutsherren  erblickte;  denn  er  teilte  die  in  Ostpreußen  herrschende  Anschauung, ­
  daß  der  Gutsherr  als  der  wirkliche  Eigentümer  des  Bauernlandes
im  strengen  Sinne  des  römischen  Rechtes  anzusehen  sei,  der  Bauer  nur  als
sein  Pächters.  Der  Bruch  mit  den  Gepflogenheiten  der  Vergangenheit
schien  ihm  überstürzt  zu  werden.  Das  Verhältnis  des  Gutsherrn  zu  seinen
Bauern,  so  argumentierte  er,  sei  patriarchalischen  Ursprungs  und  was  daran
nachteilig  sei,  dürfe  nur  auf  eine  mehr  patriarchalische  Weise  gelöst  werden^).
Was  er  darunter  verstand,  läßt  seine  eigene  Praxis  erkennen,  die  in  diesen
Fragen  ein  stark  konservatives  Gepräge  trägt.  Namentlich  wünschte  er  in
der  Provinz  Preußen  der  Naturalwirtschaft  einen  breiteren  Raum  zu
belassen,  als  der  allgemeinen  Richtung  der  staatlichen  Gesetzgebung  entsprach. ­
  Er  war  bestrebt,  Geldabgaben  so  weit  wie  möglich  durch  Naturallieferungen ­
  und  Arbeitsleistungen  zu  ersetzen  und  hat  sich  damit  den  Vorwurf ­
  eingetragen,  er  mache  einen  Rückschritt  zur  Gutshörigkeit^).  Wenn  es
also  nach  Schön  gegangen  wäre,  hätte  sich  die  Geldwirtschaft  und  das
Kreditbedürfnis  wohl  kaum  in  dem  Maße  gesteigert,  wie  es  tatsächlich  der
Fall  war.
Eine  andere  Frage  ist  aber,  ob  es  im  Jahre  1807  wirklich  genügte,  die
„Hindernisse  des  Kredits"  zu  beseitigen,  um  dem  Landwirt,  der  sich  retablieren
  mußte,  die  Aufnahme  eines  Darlehens  zu  erträglichen  Bedingungen
sicherzustellen.  In  den  folgenden  Jahren  wurde  lebhaft  geklagt,  daß  unx

 )  Bericht  der  ostpreußischen  Generallandschaftsdirektion  an  den  Generallandtag
von  1821.  Berlin,  L.  M.  Landschaftssachen  Specialia  19,  1.
2 )  Schön  protestierte  gegen  das  Regulierungsedikt  in  einem  Briefe  an  Grüner
v.  23.  Okt.  1811  sRühl  I,  ISIf.).  Dieser  Brief  findet  sich  in  den  Akten  des  Staat-,«
kanzlers  zugleich  n.it  dem  Entwurf  einer  geharnischten  Antwort  an  Schön  (Geh.  St.  A.
74  K.  II  10).  Er  wird  um  Begründung  seiner  Behauptungen  ersucht,  namentlich  um
eine  „legale  Definition  vom  Eigentumsrecht,  die  es  außer  Zweifel  setzt,  daß  letzteres
den  Gutsherrn  an  den  preußischen  Bauerngütern  wirklich  zusteht".  Es  könne  dem
Staatskanzler  nicht  gleichgültig  sein,  wenn  ein  einflußreicher  Beamter  seiner  Politik
widerstrebe.  Das  Schreiben  ist  nicht  abgegangen.  März  1812  stellt  Bülow  den  Antrag,
es  als  antiquiert  zu  betrachten,  da  die  ostpreußischen  Stände  über  das  Irrige  ihrer
Auffassung  schon  aufgeklärt  seien.  Vgl.  Knapp  II  282.
3 )  Denkschrift  v.  13.  Juli  1817.  Aus  den  Papieren  4,  403.
4 )  Vgl.  unten  S.  92.  über  Schöns  Abneigung  gegen  die  Verwandlung  der
bäuerlichen  Naturalleistungen  in  Geldabgaben  vgl.  Lehmann  3,  480.
        <pb n="22" />
        9

i)  Lehmann  II  169.

verhältnismäßig  hohe  Zinsen  gefordert  würden.  War  es  denn  auch  inr
ausgesogenen  und  mit  Kontributionen  überlasteten  Preußen  möglich,  das
Privatkapital,  das  schon  in  der  vergangenen  Friedenszeit  stark  in  Anspruch
genommen  worden  war,  im  erforderlichen  Maß  heranzuziehen?  Oder  war
es  zu  erwarten,  daß  man  anderwärts  Lust  verspürte,  sein  Geld  nach  Preußen
auszuleihen?  Es  ist  bte§  nicht  das  einzige  Mal,  daß  Schön  durch  Beseitigung
veralteter  Zustände  die  Bahn  freimachen  will  für  neue  Kräfte,  ohne  sich
darum  zu  sorgen,  ob  diese  Kräfte  wirklich  vorhanden  sind.  Setzen  wir  aber,
um  gerecht  zu  sein,  gleich  hinzu,  daß  wie  er  auch  andere,  so  sein  Lehrer
Krans  und  selbst  der  König,  die  zur  Verfügung  stehenden  Kapitalien  überschätzten^). ­

Schön  hat  wohl  im  Sinne  seiner  staatswirtschaftlichen  Lehre  gewünscht
und  erwartet,  daß  das  städtische  Kapital  der  Landwirtschaft  mehr  als
bisher  zugute  kommen  werde.  Die  Lage  der  Städte  beurteilte  er  optimistisch ­
  :  „Aller  Ruin  bezieht  sich  in  Preußen  auf  den  Landmann;  die  beiden
anderen  Gewerbe  leiden  nur  indirekt  durch  den  ersten."  In  Wahrheit  wies
aber  gar  manche  der  kleineren  Städte  arge  Zerstörungen  auf,  und  die  größeren
litten  unter  einer  erdrückenden  Schuldenlast,  die  für  die  Bezahlung  von
Kontributionen  und  Lieferungen  hatte  aufgenommen  werden  müssen.  Die
Unterbrechung  der  gewohnten  Handelswege  ließ  nicht  erhoffen,  daß  sie
sich  bald  erholen  könnten.  Wohl  sollte  auch  in  den  Städten  wie  auf  dem
Lande  die  Befreiung  von  veralteten  Wirtschaftsformen  die  Arbeitsenergien
und  -ertrüge  steigern.  Der  Provinzialminister  von  Schrötter  hatte  unter
den  Mitteln  des  Retablissements  auch  die  Aufhebung  der  Zünfte  und  die
Durchführung  der  Gewerbefreiheit  aufgeführt.  Auf  Schöns  Antrag  wurde
diese  Materie  aus  dem  Oktoberedikt  ausgeschieden  und  besonderer  Verordnung ­
  überlassen,  die  dann  freilich  sich  verzögerte.  Zwar  wurde  schon
1808  für  Ost-  und  Westpreußen  in  einigen  Gewerben  der  Zunftzwang  aufgehoben, ­
  durchweg  ist  er  aber  erst  in  den  Jahren  1810/11  unter  Hardenberg
gefallen.
Die  Reformgesetze  riefen  in  Stadt  und  Land  eine  Fülle  neuer  Kräfte
wach,  die  die  besten  Werkmeister  fein  konnten  für  den  Wiederaufbau  der
Provinz.  Doch  boten  sie  keinen  unmittelbaren  Ersatz  für  die  großen  Einbußen ­
  an  Betriebsmitteln,  die  der  Krieg  gebracht  hatte.  Sie  hatten  auch
ihre  Wirkung  noch  nicht  erproben  können,  als  das  unglückliche  Land  von
neuen  Kriegs  wirren  betroffen  wurde.  Der  Durchmarsch  der  französischen
Armee  im  Jahre  1812  und  die  Befreiungskämpfe  von  1813  mit  den  großen
Opfern,  die  gerade  auch  Ostpreußen  zu  bringen  hatte,  schlugen  dem  Wirtschaftsleben ­
  aufs  neue  schwere  Wunden.  Der  Verlust  au  dem  Viehbestände
        <pb n="23" />
        10

stellte  sich  noch  höher  als  1806/7,  für  Pferde  ans  46%,  für  Rindvieh  auf
30  %.  Dagegen  waren  die  Verbranchsvorräte  schon  in  dem  früheren  Kriege
aufgezehrt  und  seitdem  nicht  wieder  in  größerem  Umfang  angesammelt
worden.  Die  Bevölkerung  hatte  sich  in  den  Jahren  1805  bis  1814  um  etwa
14%  vermindert  und  lebte  zum  Teil  in  sehr  ungünstigen  Nahrungsverhältnissen; ­
  denn  eine  große  Zahl  von  Gütern  und  Bauernstellen  lag
wüst.  Als  endlich  ein  dauerhafter  Friede  gesichert  war,  bot  die  Provinz
Preußen  ein  trauriges  Bild  wirtschaftlicher  Zerrüttung^).
Die  unmittelbaren  Schäden  des  Krieges  1812—14,  in  dein  oben
begrenzten  Umfang,  sind  nach  roher  Berechnung  für  Ostpreußen  auf  8V,,,
für  Lithauen  auf  10%,  für  Westpreußen  auf  18%,  insgesamt  also  auf  etwa
40  Millionen  Taler  veranschlagt  worden?).  1806—14  würde  demnach  in
Ostpreußen  und  Lithauen  der  unmittelbare  Kriegsschaden  auf  stark  100
Millionen?),  in  Westpreußen  auf  50  Millionen  zu  berechnen  sein.  Außerdem
ist  aber  noch  der  Freistaat  Danzig  mit  14  Millionen  einzusetzen*).  Bei  vorsichtiger ­
  Schätzung  ergibt  sich  sonnt  für  die  spätere  Provinz  Preußen,  wenn
von  allen  indirekten,  sicherlich  sehr  umfangreichen,  aber  nicht  zu  berechnenden
Verlusten  abgesehen  wird,  ein  Schadenstand  von  mindestens  einer
halben  Milliarde  Mark?).
Für  uns  ist  an  dieser  Berechnung  vor  allem  das  Verhältnis  der  beiden

V  Die  Notizen  finden  sich  bei  R  adefeldt  und  in  der  „Gedrängten  aktenmäßigen
Darstellung  usw.".
2 )  Der  Hin-  und  der  Rückmarsch  der  französischen  Armee  im  Jahre  1812  kosteten
angeblich  der  Provinz  Ostpreußen  6219527  Thlr.  (nach  der  „Gedrängten  aktenmäßigen
Darstellung  usw."),  der  Provinz  Westpreußen  11474818  (Nachweisung  der  Regierung
zu  Marienwerder  v.  21.  April  1814.  Bezzenberger  S.  94);  in  dem  Kriege  von  1813/14
betrugen  die  Leistungen  Ostpreußens  nach  derselben  Quelle  2052936,  die  Westpreußens
7037393  (Übersicht  v.  17.  Mai  1814.  Bezzenberger  S.  110).  Da  aber  bei  diesen
Berechnungen  verschiedene  Grundsätze  obwalten,  ist  ebensowenig  ein  Verlaß  auf
sie  wie  auf  die  von  Schön  9.  Mai  1814  als  Kriegsschaden  Lithauens  angegebene  Summe
von  10449417  Tlr.,  deren  Mängel  Schön  selbst  hervorhebt  (Bezzenberger  S.  98f.).
R  adefeldt  nennt  für  Ostpreußen  und  Lithauen  etwas  höhere  Sätze  (11,53  Millionen
und  12,175),  sür  Westpreußen  rechts  der  Weichsel  9,5  Millionen.
3 )  v.  Borgstede  berechnet  in  seinem  I.  B.  v.  19.  Nov.  1823  (Siehe  unten  S.34)
den  Schaden  auf:  89547737.  Er  schließt  dabei  aber  ausdrücklich  aus:  5  allgemeine
Landeslieferungen  Einquartierungs-,  Pferdelieferungs-  und  Vorspannkosten,  sowie
die  durch  Plünderung  und  Beschädigung  entstandenen  Verluste.
4 )  M.  Töppen  a.  a.  O.  S.  65f.
6 )  Radefeldt  berechnete  für  das  Gouvernement  rechts  der  Weichsel  einen
unmittelbaren  Verlust  von  132  Millionen  und  glaubte  den  mittelbaren  (Sinken  der
Bodenrente,  Verteuerung  der  Arbeitskraft  und  der  Preise  für  sämtliches  Inventar
usw.)  gleich  hoch  veranschlagen  zu  können.  Bezzenberger  S.32:  „Bedenkt  man  die
nicht  greifbaren  Verluste,  so  wird  man  mit  Baczko  es  möglich  finden,  daß  die  Provinz
1807—13  300  Millionen  Thaler  verloren  habe."
        <pb n="24" />
        11

Kriegsepöchen  wichtig;  es  entfallen  Überzwei  Drittelder  Gesamtsumme  aufdie
Zeit  von  1806/7.  Bei  dieser  Lage  des  Schadensstandes  war  es  für  die
beiden  preußischen  Provinzen  hart,  daß  das  Edikt  vom  3.  Juli  1814  nur
für  die  Zwangsliefernngen  der  Jahre  1813/14  eine  auf  genauen
Liquidationen  beruhende  staatliche  Entschädigung  in  Aussicht  stellte.  Als
eine  besondere  Gnade  mußten  sie  es  schon  betrachten,  daß  diese  Maßregel
späterhin  zu  ihren  Gunsten  auf  das  Jahr  1812  ausgedehnt  wurde«).  Im
engeren  Ostpreußen  wurde  der  Wert  der  Zwangsliefernngen  für  1812—14
ouf  etwa  5,6  Millionen  berechnet?).  In  Lithauen  wurden  7  Mill.  liquidiert,
von  denen  die  Regierung  aber  nur  4,56  Mill.  anerkannte^).  Die  Vergütung
geschah  zum  Teil  durch  Kompensation  gegen  Steuern,  in  der  Hauptsache
aber  durch  Lieferungsscheine,  zinslose  Papiere,  deren  Ausfertigung  sich
jahrelang  hinzog  und  deren  Kurswert  40  %  unter  pari  stand.  Insgesamt
sind  bis  1823  für  Ostpreußen  und  Lithauen  Lieferungsscheine  im  Nominalbetrag ­
  von  10757793  Talern  ausgestellt  worden«).  Ihre  Einlösung  sollte
nach  und  nach  durch  Verlosung  erfolgen.  Seit  1823  wurden  statt  ihrer
Staatsschuldscheine  ausgegeben.
Für  die  eigentlichen  Kriegsschäden  ans  der  Zeit  von  1812  14  stellte
das  Edikt  vom  3.  Juni  1814  besondere  Vergütungen  nach  Lage  der  Staatskassen ­
  in  Aussicht.  Hinsichtlich  der  Kriegslieferungen  und  -schäden  von
1806—7  forderte  es  das  Gutachten  der  interimistischen  Landesrepräsentation ­
  ein,  die  im  September  1814  über  die  Ausgleichung  und  Vergütung
der  Kriegslasten,  über  die  „Peräquation",  wie  man  damals  sagte,  beraten
sollte.  Ihr  Gutachten,  das  mit  geringer  Majorität  angenommen  wurde,
ging  dahin,  daß  jeder  Provinz  ein  Pauschquantum  ausgesetzt  werde,
da  eine  auf  Beweisführung  begründete  Liquidation  doch  nicht  mehr  durchzuführen ­
  sei  und  die  Entschädigungsansprüche  für  den  Staat  unerschwinglich
sein  würden^).
«)  Verordnung  wegen  Vergütung  der  Kriegsleistungen.  Wien  1.  März  1815.
Auf  Antrag  der  interimistischen  Landesrepräsentation  erlassen.
2 )  Mill's  Übersicht  v.  9.  II.  1817,  Bezzenberger  S.  H6s.  Bestätigt  durch
Schreiben  Auerswalds  v.  28.  Juli  1817,  Bezzenberger  S.  44.
3 )  Gutachten  der  Abteilungen  des  Staatsrats  für  die  Finanzen  und  die  Justiz
v.  23.  Nov.  1819.  Geh.  St.  A.  84  XIV  II.  14.
*)  Angabe  v.  Borgstede's  in  seinem  I.  B.  v.  19.  Nov.  1823.  Nach  der  Vorstellung
der  Deputierten  des  Generallandtags  v.  6.  Febr.  1823  (vgl.  S.  84)  hätte  die  Summe  in
Wahrheit  nur  2  626  000  Thlr.  betragen,  nach  einer  Bemerkung  Alexander  Dohnas  v.
19.  Febr.  1822  gar  nur  1749492  Thlr.  Doch  waren  nach  einem  Bericht  des  ständischen
Komitees  v.  25.  Mai  1819  schon  damals  allein  sür  das  engere  Ostpreußen  und  nur
sür  1812  Lieferungsscheine  im  Nominalwert  von  2836307  ausgefertigt,  deren  Geldwert
freilich  nicht  mehr  als  ca.  18700000  Thlr.  betragen  habe  (Bezzenberger  S.  44).
3 )  Votum  der  Majorität  vom  14.  Sept.  1814.  Eine  Separatvotum  der  Minorität
führt  aus,  daß  durch  das  vorgeschlagene  Versahren  einzelne  Provinzen,  wie  Schlesien,
        <pb n="25" />
        12

Diese  Anregung  wurde  namentlich  von  Schuckmann,  dem  Minister
des  Inneren,  aufgenommen,  und  er  faßte  sofort  in  erster  Linie  die  Bewilligung ­
  eines  besonderen  Retablissementsfonds  für  Ost-  und  Westpreußen ­
  ins  Auge.  Dieser  sollte  also  eine  Entschädigung  sowohl  für  die
Kriegslieferungen  von  1806—7  wie  für  sämtliche  Kriegsverwüstungen
(Plünderung,  Brand  usw.)  der  Jahre  1806—14  bilden.  Schuckmann
hat  von  Anfang  an  als  den  Zweck  dieser  Unterstützungen  bezeichnet,  daß
„die  Zerstörungen  des  Privatwohlstandes  in  ihren  Wirkungen  auf  das
Gemeinwohl  möglichst  unschädlich  gemacht"  werden  sollten.  Und  man
kann  ihm  das  Verdienst  nicht  absprechen,  daß  er  eng  egoistischen  Interessen
gegenüber  immer  wieder  diesen  allgemein  volkswirtschaftlichen  Gesichtspunkt ­
  vertreten  hat:  „Die  Konservation  der  Beschädigten  ist  eine  den:  oben
gedachten  Zwecke  untergeordnete  Rücksicht  und  kommt  der  Regel  nach  nur
als  Mittel  zurFörderung  desselben  in  Betracht."  Es  sind  vor  allem  „Schäden,
durch  welche  erhebliche  Betriebskräfte  und  Nutzungsobjekte  untätig  und
unnutzbar  gemacht  werden,  zu  beheben"*).
Diese  Worte  Schuckmanns  lassen  schon  deutlich  erkennen,  welchenStandpunkt
  die  preußische  Regierung  nach  den  napoleonischen  Kriegen  in  der  Frage
der  EntschädigungsPflicht  des  Staates  einnahm.  In  Ostpreußen
bestand  die  begreifliche  Neigung,  den  Staat  für  alle  Einbußen  haftbar  zu
machen,  weil  „der  Krieg,  wodurch  diese  Güter  ruiniert  seien,  Sache  des
Staates"^)  und  die  Kriegsschäden  „Verluste  aus  Handlungen  des  Staates,
die  der  Staat  zu  vertreten  habe",  gewesen  seien.  Man  forderte  eine  völlige
Ausgleichung  der  Kriegslasten,  „wobei  jeder  Staatsbürger,  wenn  er  weniger
litt,  als  nach  Maßgabe  seines  Vermögens  vom  Ganzen  auf  ihn  getroffen
haben  würde,  nachzahlen,  wenn  er  dagegen  nach  dem  Maßstabe  seines  Vermögens
  zu  viel  litt,  den  Überschuß  ersetzt  erhalten  muß"^).  Die  Regierung
erkannte  eine  solche  allgemeine  Entschädigungspflicht  des  Staates  nicht  an.
Zur  Klärung  der  hier  vorliegenden  Rechtsfragen  gaben  späterhin  namentlich
die  Beratungen  des  Staatsministeriums  und  des  Staatsrats  über  die
Königsberger  Kriegsschuld  Anlaß,  wobei  die  jurisüschen  Probleme  an  der
Hand  eines  Gutachtens  des  rheinischen  Juristen  Daniels  erörtert  wurden.

bevorzugt,  andere,  wie  Preußen,  benachteiligt  würden.  Geh.  St.  A.  77.  59.  26
vol.  6.
0  Schuckmann  an  Hardenberg  6.  März  1815.  Entwurf  zu  einer  Instruktion  für
die  Regierungen  oetr.  den  Retabliffementsfonds  v.  8.  Nov.  1815.  A.  a.  O.
2 )  Protokoll  des  Generallandtags  v.  26.  Sept.  1815.  Königsberg  L.  A.  Sect.
XVI.  Nr.  65.
2 )  Manitius,  Was  hat  der  Landwirth  in  Preußen  zuthuen,  um  auch  unter  den
heutigen  Umständen  zu  bestehen  und  die  Zinsen  feiner  Gläubiger  zu  berichtigen  .  .  .
1813.  S.  38  f.
        <pb n="26" />
        13

Gegenüber  den  Ansprüchen,  die  die  Ostpreußen  erhoben  hatten,  wurde
mit  schneidender  Schärfe  erklärt:  „Durch  eine  Kriegserklärung  wird  das
Vermögen  der  Individuen,  die  zum  Staate  gehören,  nicht  gleich  in  ein
gemeinschaftliches  Gut  Aller  umgewandelt.  Es  bleibt  demjenigen,  den:  es
bis  zu  diesem  Augenblick  zugehörte,  und  schon  dieser  unlängbare  Grundsatz
scheint  zu  der  Behauptung  zu  berechtigen,  daß  i.  A.  Alles,  was  hierbei
eingebüßt  wird,  dem  Eigentümer  zugrunde  gehe."  „Es  würde  die  Ausbildung ­
  des  Staats-Vereins  zu  einer  großen  Assekuranz-Anstalt  gegen  das
Kriegsungemach  ebenso  unausführbar  als  unpolitisch  sein."  Denn,  wenn
dieses  allgemeine  Ausgleichungssystem  anerkannt  wird,  werden  dem  Feind,
der  einen  Teil  des  eigenen  Territoriums  in  seine  Gewalt  bekommt,  wichtige
Mittel  zur  Bekämpfung  und  Schwächung  in  die  Hand  gegeben,  er  vermag
in  einer  einzigen  Provinz  den  Kredit  des  ganzen  Staates  zugrunde  zu
richten,  —  eine  Argumentation,  die  im  Geiste  des  alten  K'abinettskriegs
geführt  ist  und  doch  schon  die  alles  ausnutzenden  Kampfmethoden  des
heutigen  Volkskrieges  ahnen  läßtH.
I)  Gutachten  der  Abteilungen  des  Königlichen  Staatsrates  für  die  Justiz,  das
Innere  und  die  Finanzen  v.  11.  Jan.  1821.  Geh.  St.  A.  80  Innere  Angelegenheiten
21.  II.  Die  meisten  Argumente  dieses  Gutachtens  finden  sich  wieder  in  einer  von  den
Ministerien  des  Innern,  der  Finanzen  und  der  Polizei  im  Jahre  1839  angefertigten
„Darstellung  der  Verhältnisse  des  Kriegsschulden-Wesens  der  Provinz  Ost-Preußen
und  der  Stadt  Königsberg".  Avgedrucktbei  Adolf  Schaff,  Die  Königsberger  Kriegsschuldobligationen. ­
  Königsberg  1901.  S.  37—73.
        <pb n="27" />
        Erstes  Kapitel.

Der  Detaltiil'lemettlsfonds  irr  der  Hand  der  Stande.
1816—1823.
I.  Der  Kampf  um  die  Verteilung.
Die  Grundlage  für  Erörterungen  über  das  Retablissement  der  Provinz
boten  die  Anträge  des  im  Herbst  1815  versammelten  landschaftlichen
Generallandtages  von  Ostpreußens.  Er  wies  auf  die  bedrohliche  Lage
des  landschaftlichen  Kreditsystems  hin  und  machte  zuerst  Vorschläge,  die  für
die  Zukunft,  namentlich  für  Schöns  Verfahren  nach  1824,  bedeutungsvoll
werden  sollten:  er  bezeichnete  63  Güter  als  „rettungslos"  und  beantragte,
sie  von  der  allgemeinen  Unterstützung  auszuschließen  und  einem  beschleunigten ­
  Subhastationsverfahren  zu  unterwerfen.  Die  unschuldigen  Gutsbesitzer, ­
  die  auf  diese  Weise  von  Haus  und  Hof  vertrieben  würden,  empfahlen
die  Deputierten  der  Gnade  des  Königs.  Die  Unterstützungen,  für  die  sie
2  Millionen  erbaten,  sollten  nach  ihrem  Antrag  nur  unter  die  im  landschaftlichen ­
  Verbände  befindlichen  Güter  verteilt  werden.  Sie  forderten
ferner  Erleichterungen  des  Handels  mit  England  und  Erschwerung  der
Vieheinfuhr  von  Rußland.  Daß  sie  daneben  einen  Teil  der  Reformgesetze
aufheben  wollten,  und  „Maßregeln"  verlangten  „zur  Vermehrung  der
dienenden  Menschenklasse  und  der  Tagelöhner  besonders  durch  höhere
persönliche  Besteuerung  derjenigen,  die  sich,  wie  man  sagt,  auf  eigene  Hand
ernähren,  welche  Maßregeln,  wenn  sie  gleich  die  Freiheit  des  Menschen
einschränken,  doch  bedeutende  Vorteile  für  die  Moralität  der  niederen  Klasse
mit  sich  führen"  —,  diese  Beschlüsse  kennzeichnen  den  Generallandtag  als
Vertretung  einer  Jnteressentengruppe.  Trotzdem  haben  die  Deputierten  des
2 )  Die  Verhandlungsprotokolle:  Königsberg  L.  A.  XVI  Nr.  68.  Zusammenfassung ­
  der  Beschlüsse  in:  „Gedrängte  aktenmäßige  Darstellung  des  Zustandes  der
Provinz  Ostpreußen".
        <pb n="28" />
        15

ritterschaftlichen  Kreditsystems,  in  das  zwar  seit  1808  die  größeren  Mimischen
Grundbesitzer  aufgenommen  waren,  ohne  indes  eine  Rolle  zu  spielen,  bei
der  Verteilung  der  Retablissementsgelder  den  entscheidenden  Einfluß  ausgeübt. ­
  Mangels  einer  anderen  Vertretung  des  Landes  hatte  schon  in  den
großen  Tagen  von  1808  und  1813  der  Generallandtag  des  ostpreußischen
Kreditsystems,  dessen  Geschäftskreis  eigentlich  nur  die  landschaftliche  Selbstverwaltung ­
  umfaßte,  eine  politische  Bedeutung  erlangt,  und  Stein  hatte
diese  Entwicklung  sanktioniert.  Namentlich  hat  er  auch  den  engeren  Ausschuß ­
  des  Generallandtages,  das  „Comitä  der  ostpreußischen  und
lithauischen  Stände",  als  ein  rechtmäßiges  Organ  der  Landeigentümer
anerkannt  und  die  Behörden  angewiesen,  gegebenenfalls  mit  ihm  zu  unterhandeln. ­
  Das  Konütee  übernahm  späterhin  die  Führung  in  der  Oppofitton
  des  ostpreußischen  Adels  gegen  die  Hardenbergschen  Reformgesetze.
Ein  Versuch  Schuckmanns,  diesen  Herd  feudal-ständischer  Unzufriedenheit ­
  zu  unterdrücken,  mißlangt).  Das  Komitee  behielt  seinen  politischen
Einfluß,  wie  Schuckmann  bei  den  Verhandlungen  über  das  Retablissement ­
  alsbald  erfahren  sollte.  Unter  der  klugen  Leitung  des  ehemaligen
Ministers  Grafen  Alexander  zu  Dohna  betätigte  es  sich  noch  oft  als  ein
Organ  des  ständisch-liberalen 3 )  Widerstandes  gegen  die  Berliner  Regierung.
Ansang  Mai  1816  waren  Auerswald,  der  Oberpräsident  von  Ostpreußen, ­
  Schön,  der  1816  das  Gumbinner  Negierungspräsidium  mit  dem
Danziger  Oberpräsidium  vertauschte,  und  Hippel,  der  Regierungspräsident
von  Marienwerder,  zu  einer  Konferenz  nach  Berlin  berufen.  Ihre  Anträge
gingen  auf  eine  Bewilligung  von  3780000  Tlr.  zur  Unterstützung  einzelner
Gutsbesitzer  und  einer  Summe  von  1200000  Tlr.  für  die  Landschaften»).
Von  dieser  letzteren  Forderung  vermochten  sie  nur  die  Niederschlagung
jener  Vorschüsse  im  Gesamtbeträge  von  594000  Tlr.  durchzusetzen,  die
1808  und  1811  der  ostpreußischen  Landschaft  gewährt  worden  waren.  Die
Unterstützungssumme  wurde  einstweilen  auf  3  Millionen  beschränkt.  Nach
der  Kabinettsordre  vom  13.  Juni  1816 4 ),  die  diese  Bewilligungen  aussprach, ­
  sollte  sich  die  Verteilung  erstrecken  auf  die  adligen,  köllmischen  und
0  Bezzenberger,  Aktenstücke  des  Provinzialarchivs  in  Königsberg  aus  den
Jahren  1786—1820  betreffend  die  Verwaltung  und  Verfassung  Ostpreußens.  1898.
S.  83—107.  Paul  Haake,  König  Friedrich  Wilhelm  III.,  Hardenberg  und  die  preußische ­
  Verfassungsfrage,  Forsch,  z.  brdbg.  u.  preuß.  Gesch.  26  (1913)  S.  563.  28  (1915&amp;gt;
®.  179.  ■—  Vgl.  Schlobitten  IX.  Bg.  Alexander:  Streit  mit  Schuckmann  1816.
2 )  Das  Komitee  hat  z.  B.  22.  Febr.  1820  in  einer  von  Dohna  verfaßten  I.  E.
gegen  die  Carlsbader  Beschlüsse  opponiert.  Aus  den  Papieren  VI  624.  —  Vgl.  Schlobitten
  IX  Bg.  Alexander:  Das  ständische  Komitee  gegen  die  Demagogenriecherei
und  gegen  die  Kamptzschen  Umtriebe.
3 )  Geh.  St.  A.  74  I.  XX  8.  vol.  I.
4 )  Bezzenberger  S.  I3f.
        <pb n="29" />
        16

nicht  zu  den  Domänen  gehörigen  bäuerlichen,  sowie  die  städtischen  Besitzer;
die  Domäneneinsassen  sollten  in  anderer  Weise  bedacht  werden.  Der  Finanzminister ­
  v.  Bülow  wurde  angewiesen,  sich  nach  Preußen  zu  begeben  und
mit  den  Behörden  und  Deputierten  der  Stände  einen  Verteilungsplan
aufzustellen.
Das  Ergebnis  dieser  Beratungen  Bülows  war,  daß  der  Kreis  der
Unterstützungsberechtigten  enger  gezogen  wurde,  als  die  Kabinettsordre
von:  13.  Juni  vorsah,  und  im  wesentlichen  der  Standpunkt  des  Generallandtags
  von  1815  angenommen  wurde.  Schon  vor  seiner  Reise,  die  im
September  stattfand,  hatte  Bülow  die  Kabinettsordre  dahin  interpretiert,
„daß  die  Besitzer  bäuerlicher  Grundstücke  in  den  adligen  Gütern,  welche
solche  vor  dem  Edikt  vom  14.  September  1811  noch  nicht  eigentümlich  besessen ­
  haben,  an  dem  königlichen  Gnadengeschenk  nicht  partizipieren
können"*).  In  den  Verhandlungen  zu  Königsberg  wurde  noch  die  weitere
Einschränkung  gemacht,  daß  von  den  Städtern  nur  die,  die  Ackerbau  trieben,
zuzulassen  seien.  Der  Anteil  des  Bauernstandes  wurde  begrenzt  auf  diejenigen ­
  Einsassen,  „denen  adeliche  Rechte  beywohnen  und  die  vor  dem
Jahre  1807  Eigenthümer  oder  Erbpächter  ihrer  Besitzung  gewesen  und  nicht
Domainenbauern  sind".  Ganz  im  Sinne  der  Kabinettsordre  wurden  die
zu  hoch  und  die  nur  wenig  verschuldeten  Besitzer  ausgeschlossen.  Als  obere
Grenze  der  Verschuldung  sollten  9 /, 0  des  Hypothekenwerts  der  Grundstücke
gelten,  als  untere  y 2  des  Erwerbspreises  bei  Gütern,  die  vor  1790,  Vs  bei
solchen,  die  später  erworben  worden  waren.  Als  Maximum  der  Unterstützung ­
  wurden  bei  Verlust  des  Inventars  10—15%  des  Gutswerts,  bei
Verlust  des  Inventars  und  sämtlicher  Gebäude  33Vg°/&amp;gt;  festgesetzt,  als
Minimum  160  Tlr.;  „wer  also  nicht  nachweisen  kann,  daß  er  1806/7  so  viel
an  Pferden,  Vieh,  Saat  und  Gebäuden  verloren  hat,  bleibt  von  der  Unterstützung ­
  ausgeschlossen".  Die  letztere,  etwas  unklare  Bestimmung  wurde
späterhin  von  den  ostpreußischen  adligen  Deputierten  gegen  den  Widerspruch ­
  der  Köllmer  und  Städter  dahin  gedeutet,  daß  mit  den  150  Talern
das  Minimum  der  Unterstützung  gemeint  sei,  nicht  des  Verlustes,  der
sich  also  auf  mindestens  460  Tlr.  belaufen  mußte,  —  eine  für  kleine  Wirtschaften ­
  verhängnisvolle  Einschränkung.  Die  Verteilung  der  drei  Millionen
auf  die  vier  Regierungsbezirke  wurde  in  der  Weise  geregelt,  daß  Ostpreußen
1350000,  Lithauen  300000,  Danzig  und  Marienwerder  zusammen  1350000
erhielten^.  Die  Summen  sollten  ratenweise  in  den  Jahren  1817—23

0  Bülow  an  das  Regierungspräsidium  zu  Marienwerder.  Geh.  St.  A.  77.  59.
26.  vol.  8.
2 )  I.  B.  Bülows  v.  5.  Okt.  1816  über  die  Ergebnisse  seiner  Reise  Geh.  St.  A.
89  1!  IV  44.  1 *  2 /z.  Auerswald,  Nachricht  für  die  Herren  Stände  und  deren  Deputierte
        <pb n="30" />
        17

ausgezahlt  werden.  Da  aber  Vielen  daran  gelegen  war,  möglichst  bald
zu  dem  Gelde  zu  kommen,  wurde  für  Ostpreußen  1816  ein  Vorschuß  von
einer  Million  bei  einen:  Handlungshause  aufgenommen.
Die  Listen  der  zu  bewilligenden  Unterstützungen,  die  sogenannten
Retablissements-Tabellen,  sollten  nach  Bülows  Verabredungen  zunächst ­
  durch  die  Behörden  aufgenommen,  dann  durch  ständische  Deputierte,
und  zwar  aus  jedem  Kreise  je  zwei  des  Adels  und  je  einen  der  köllmischen
und  der  städtischenAckerbesitzer,  geprüft  werden.  Danach  hatte  das  ständische
Komitee  einen  besonderen  Verteilungsplan  aufzustellen.  Für  Westpreußen,
wo  es  ein  solches  Komitee  nicht  gab,  wurde  Schön  angewiesen,  aus  jedem
Kreise  einen  Deputierten  zu  einem  engeren  Ausschuß  zu  bestimmen.
Hippel  erklärte  aber,  die  Gutsbesitzer  des  Regierungsbezirks  Marienwerder
hätten  in  Schöns  Unparteilichkeit  kein  Vertrauen  und  erwirkte  den  Kreisdeputierten ­
  das  Recht,  selbst  einen  Vertreter  aus  ihrer  Mitte  zu  wählen^).
Die  Wahl  dieser  Deputierten  erfolgte  in  Ostpreußen  bereits  im  Oktober.
Die  44  Vertreter  der  Kreise  tagten  alle  zusammen  in  Königsberg  und  begannen ­
  ihre  Sitzungen  noch  Ende  Oktober.  Sie  und  das  ständische  Komitee
erledigten  ihre  Aufgabe  so  rasch,  daß  der  VerteilungsPlan  bereits  im  Dezember ­
  in  Bülows  Hand  war^).
In  Westpreußen  wurden  die  Verhandlungen  erst  von  den  einzelnen
Kreiskommissionen  getrennt  gepflogen.  Im  Januar  1817  traten  dann  die
„Land-Tags-Deputierten",  wie  S  ch  ö  n  sie  nannte,  in  Danzig  zusammen,
und  den  von  ihnen  beschlossenen  Verteilungsplan  übersandte  Schön  am
23.  Februar  nach  Berlin.  Er  wurde  nicht  müde,  den  „herrlichen  Geist"  zu
rühmen,  der  diesen  „ersten  westpreußischen  Landtag"  beseele,  und  redete
sich  mehr  und  mehr  in  die  Auffassung  hinein,  als  sei  diese,  nur  für  einen  ganz
besonderen  Zweck  berufene  Versammlung  schon  die  ersehnte  Provinzialvertretung. ­
  Nach  gut  französischer  Doktrin  wies  er  Beschwerden  solcher,
die  sich  benachteiligt  glaubten,  mit  der  Erklärung  zurück:  „daß  gegen  einen
von  den  Deputierten  der  Stände  der  Provinz  gefaßten  Beschluß  keinem
einzelnen  Gutsbesitzer  ein  Widerspruch  zustehen  könne,  weil  in  dem  Beschluß ­
  der  Generalversammlung  jederzeit  auch  der  Wille  des  einzelnen  enthalten ­
  ist"^).  Die  Westpreußen  sollten  beizeiten  lernen,  wie  man  die  Sünde
wider  den  heiligen  Geist  der  volontö  gön  orale  zu  scheuen  habe  als  das  ärgste
Gift  freiheitlicher  Selbstregierung!  Als  die  Viererkommission  des  Deutschzuni
  Behuf  der  Verteilung  desRetablisfementssonds  26.  Sept.  1816.  Sitzung  der  ostpreußischen
  Deputierten  v.  29.  Okt.  Geh.  St.  A.  161  h  XIV.  Sect.  2  Nr.  6  I.
M  Hippel  an  Bülow  29.  Sept.  1816.  Bülow  an  Hippel  5.  Okt.  1816.  Geh.  St.
A.  151b  XIV.  Sect.  3  Nr.  2.
2 )  Die  Berichte  Auerswalds  Geh.  St.  A.  151li  XIV.  Sect.  2  Nr.  5  I.
3 )  Schön  an  Bülow  23.  Febr.  1817.  Geh.  St.  A.  77.  71.  34.
Schritten  des  Instituts  sür  ostdeutsche  Wirtschast.  Heft  l.  2
        <pb n="31" />
        Croneschen  Kreises  sich  in  dem  Falle  des  Gutsbesitzers  Germar  auf  Preußendorf ­
  eine  Änderung  der  Beschlüsse  der  Generalversammlung  erlaubte,  sprach
Schön  ihr  sein  lebhaftes  Bedauern  aus,  daß  „Stände  gegen  Stände",
gegen  die  „Stimme  der  von  Ihnen  gewählten  Deputierten,  also  Ihre
Stimme"  in  dieser  Weise  auftreten  könnten.  Die  Strafpredigt  des  gestrengen
Vaters  der  Provinz  endete  in  dem  frommen  Wunsche,  „daß  der  von  Ihnen
gethane  Schritt  nach  der  ersten  ständischen  Versammlung,  solange  Westpreußen ­
  ist,  nicht  bloß  der  erste,  sondern  der  letzte  sein  möge!"  Mit  der
gleichen  Energie,  mit  der  Schön  die  Beschlüsse  der  ständischen  Versammlung ­
  gegenüber  den  Widerständen  in  der  Provinz  verteidigte,  wehrte  er
auch  die  Einsprüche  der  Ministerien  ab.  Mit  Beharrlichkeit  wies  er  darauf
hin,  daß  diese  „Angelegenheit  nach  dem  Befehl  Seiner  Majestät  als  rein
ständisch  behandelt  werden  soll".  Die  Usurpierung  einer  provinzialständischen ­
  Autonomie  von  seiten  des  westpreußischen  Oberpräsidenten
erregte  in  Berlin  nicht  geringes  Erstaunen,  und  Bülow  äußerte  alsbald:
„Die  Ansichten  des  Herrn  von  Schön  über  den  von  ihm  etablierten  sog.
Landtag  und  dessen  Permanenz  für  einenZeitraum  von  sechs  Jahrenscheinen
mir  um  so  mehr  eine  Berichtigung  zu  verdienen,  da  mir  nicht  bekannt  ist,
daß  die  ständische  Verbindung  in  Westpreußen  nach  der  Weise  des  Herrn
von  Schön  die  Allerhöchste  Sanktion  erhalten  hat  und  es  vielleicht  von
Folgen  sein  könnte,  wenn  der  Prozedur  nicht  schon  jetzt  ein  Widerspruch
gesetzt  werde"*).  Schnckmanu  war  besonders  unwillig  darüber,  daß  diese
westpreußischen  „Landboten"  aus  eigener  Machtvollkommenheit,  aber  mit
Schöns  Genehmigung  sich  Tagegelder  in  Höhe  von  zehn  Talern  dekretiert
und  damit  den  Retablissementsfonds  belastet  hatten.
Der  Protest  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen
richtete  sich  aber  nicht  nur  gegen  diese  Ansprüche,  sondern  gegen  die  Art  und
Weise,  wie  die  Verteilung  sowohl  in  Ost-  wie  in  Westpreußen  vorgenommen
worden  war.  Namentlich  Schuckmann  hat  unter  dem  Einfluß  seines
Referenten  Bethe  die  grundsätzlichen  Bedenken  gegen  das  von  den  Ständen
befolgte  System  scharf  herausgearbeitet  und  auf  eingreifende  Änderungen
gedrungen.  Bülow,  der  durch  seine  persönlichen  Verhandlungen  in  vielem
schon  gebunden  war  und  für  manchen  Fehler  selbst  die  Verantwortung  trug,
war  zurückhaltender.  Immerhin  gab  er  vielfach  den  Wünschen  Schuckmanns ­
  nach  und  willigte  in  eine  völlige  Umarbeitung  der  Retablissementstabellen, ­
  die  von  den  Geheimen  Räten  Bethe  und  Skalley  vorgenommen
wurde.  Die  beiden  Minister  reichten  dann  einen  gemeinsamen  Jmmediat-*)

  Bülow  an  Schuckmann  28.  Mai  1817.  Beiliegend  das  Schreiben  Schöns  an
die  Stände  des  Deutsch-Croneschen  Kreises  v.  5.  März  1817.  Ebenda.
        <pb n="32" />
        19

bericht  über  die  VerteilungsPläne  ein,  über  den  ostprenßischen  am  15.  April
1817,  über  den  westprenßischen  am  11.  August/8.  September  1817*).
Die  Retablissementstabellen,  wie  sie  ans  den  Beratungen  der  ständischen
Vertretungen  hervorgegangen  waren,  gaben  nun  allerdings  zu  mancherlei
Bedenken  Anlaß.  Vor  allem  machte  sich  die  soziale  Zusammensetzung  dieser
Körperschaften  geltend.  In  den  einzelnen  Kreiskommissionen  hielten  sich
adlige  und  bürgerliche  Vertreter  die  Wage,  aber  die  zweiten  Instanzen,
das  Komitee  der  ostpreußischen  und  lithauischen  Stände  sowie  die  Versammlung
  der  Deputierten  in  Danzig,  wiesen  eine  adlige  Majorität  auf.
Die  Wirkungen  dieses  Machtverhältnisses  werden  offensichtlich,  wenn
man  die  Retablissementstabellen,  wie  sie  von  denlandrätlichen  und  Domänenämtern ­
  sowie  den  Magistraten  ausgenommen  und  von  den  Regierungen
zusammengestellt  worden  waren,  mit  ihren  Abänderungen  durch  die  Stände
vergleicht.  Im  Königsberger  Departement  wurden  1164718  Tlr.  in  folgender ­

  Weise  verteilt:
Es  bekamen:  Nach  den  Vorschlägen  Nach  den  Vorschlägen
der  Behörden  der  Stände
Die  adligen  Besitzer  ...  669  011  Tlr.  911857  Tlr.
Die  Köllmer  298  609  „  148  428  „

Die  städtischen  Ackerbauer  .  197  098  „  104  433  „
Die  Kritik,  die  Schuckmann  und  Bülow  an  dem  ständischen  VerteilungsPlan ­
  übten,  richtete  sich  aber  auch  gegen  die  Prinzipien,  nach  denen
im  einzelnen  die  Verteilung  vorgenommen  worden  war.  Den  Grundfehler
erblickten  sie  darin,  daß  die  Stände  vielfach  Gutsbesitzern,  die  zwar  1807
einigen  Schaden  erlitten  hatten,  sich  aber  sehr  gut  ohne  Unterstützung  halten
konnten,  geringfügige  Summen  von  oft  nur  2—5%  des  Gutswerts  bewilligt ­
  und  damit  die  zur  Verfügung  stehende  Gesamtsumme  zersplittert
hatten.  Es  seien  bei  einen:  freien  Vermögen  von  66%  Unterstützungen
Don  1  Vz%  gewährt  worden.  Die  Stände  ließen  möglichst  vielen  eine
„Schadenvergütung"  zukommen  und  „handelten  nicht  aus  dem  Gesichtspunkt ­
  des  Retablissements-  und  Konservationsbedürfnisses",  der  bei  der
Bewilligung  des  Fonds  allein  niaßgebend  gewesen  sei.  Die  Minister  machten
auch  geltend,  daß  den  ständischen  Vertretern  gerade  da,  wo  kleine  Unterstützungen ­
  nötig  seien,  die  Kenntnis  der  individuellen  Verhältnisse  abgehe.
Nanlentlich  betreffe  dies  kleinere  Besitzungen.  Denn  wenn  die  Minister
die  Bewilligungen  an  den  Großgrundbesitz  als  zu  zersplittert  kritisierten,
0  Geh.  St.  A.  74  I  XX  8  vol.  1—2.  Diese  Aktenbände  sind  im  Folgenden
vornehmlich  benutzt.
z )  Vergleichende  Übersicht  der  von  ständischen  Deputierten  Könipsberger  Departements ­
  repartierten  Unterstützungsgelder  mit  dem  Betrage  der  Retablissements-Tabellen
  der  ostpreußischen  Regierung.  Ebenda  vol.  2  sol.  218.,

2*
        <pb n="33" />
        —  20

war  es  doch  andererseits  ihr  Bestreben,  die  Teilnahme  an  dem  Retablissementsfonds ­
  in  den:  Sinne  „allgemeiner  zu  machen",  daß  er  auch  den  Bedürftigen ­
  aus  den  übrigen  Klassen  der  Bevölkerung  zugute  kam.  Sie  beantragten, ­
  daß  für  die  kleineren  köllmischen  und  die  freien  bäuerlichen  Güter
von  einem  Werte  unter  3000  Tlr.,  sowie  für  die  Städter,  unter  denen  sie
überdies  nicht  nur  die  Ackerbesitzer,  sondern  auch  die  Hauseigentümer
berücksichtigt  wissen  wollten,  nur  ein  Pauschquantum  ausgesetzt  und  die
Verteilung  den  Behörden  und  Deputierten  aus  den  genannten  Klassen
überlassen  werden  sollte.  Diese  Pauschquanta  müßten  gegenüber  den  Vorschlägen ­
  der  Stände  eine  Erhöhung  erfahren  und  ein  Teil  der  den  größeren
Besitzern  zugedachten  Unterstützungen  auf  sie  überschrieben  werden.  Schließlich ­
  suchten  die  Minister  den  kleineren  köllmischen  und  den  städtischen  Eigentümern ­
  die  Bedingungen,  unter  denen  ihnen  Unterstützungen  gewährt
werden  konnten,  zu  erleichtern,  indem  sie  für  den  kleineren  Besitz  die  Verschuldungsgrenze ­
  auf  100  %  erhöhten.
Im  einzelnen  mögen  die  ministeriellen  Vorschläge  ihre  Herkunft  voni
grünen  Tisch  nicht  verleugnen.  Daß  sie  berechtigten  sozialpolitischen  Motiven
entsprangen,  läßt  sich  aber  nicht  verkennen.  Ihr  Grundgedanke  war  ja  doch:
Ausschluß  derer,  die  sich  selbst  helfen  können,  dafür  erweiterte  Teilnahme
der  Notleidenden  aus  den  unteren  Schichten.  Auch  Alexander  Dohna
hatte  gemahnt,  daß  „durchaus  niemand  etwas  erhalten  dürfe,  von  welchen:
anzunehmen  sei,  daß  er  sich  sonst  in  den  Gütern  behaupten  könnte"*).  Aber
nicht  jeder  hatte  die  Charakterstärke  Dohnas,  der  auf  eine  Bewerbung
um  Retablissementsgelder  von  vornherein  verzichtete.  Die  Geldmittel,
die  der  Staat  geben  konnte,  waren  ja  im  Verhältnis  zum  Schadenstand
viel  zu  gering.  Aber  es  war  doch  ein  gar  zu  bequemes  Auskunftsmittel,
diesen  Mangel  dadurch  auszugleichen,  daß  man  den  Hauptanteil  am  Reta-Llissementsfonds
  einer  dünnen  Schicht  von  Grundeigentümern  zukommen
ließ,  um  innerhalb  dieser  Grenzen  reichlicher  austeilen  zu  können.
Es  kam  nun  auf  die  Entscheidung  des  Königs  und  des  Staatskanzlers ­
  Hardenberg  an.  Beide  ließen  das  Bestreben  erkennen,  in
dieser  Provinzialangelegenheit  die  maßgebenden  Kreise  nicht  vor  den  Kopf
zu  stoßen  und  ihnen  die  Regelung  zu  überlassen^).  Die  ständischen  Vertretungen ­
  wurden  angewiesen,  über  die  Einwände  der  Ministerien  zu
beraten,  und  veränderten  ihre  Vorschläge  in  einigen  Punkten,  nahmen  aber
dann  zumeist  den  Standpunkt  passiver  Resistenz  ein.  Die  Kritik  der  zu
kleinen  Unterstützungen  tat  man  mit  der  Erklärung  ab,  „daß  es  bei  der
0  Bezzenberger  S.  14.
2 )  C.  O.  an  Bülow  und  Schuckmann  v.  6.Juni  1817  betr.  Ostpreußen,  an  Hardenberg ­
  v.  13.  Nov.  betr.  Westpreußen,  v.  28.  Nov.  betr.  Lithauen.  Geh.  St.A.74J.  XX
8  vol.  II.  und  77.  65.  44.
        <pb n="34" />
        21

Verteilung  einer  aus  landesväterlicher  Huld  gegebenen  Unterstützungssumme ­
  auch  wesentlich  darauf  ankomme,  dieselbe  auf  so  viele  Individuen
auszudehnen,  als  dem  Wesen  der  Sache  nach  nur  irgendwie  teilnehmen
könnten"«).  Die  Komitees  begannen  die  Summen  nach  den  von  ihnen
beschlossenen  Sätzen  an  die  kleineren  Mimischen  Besitzer  und  an  die  ackerbautreibenden ­
  Städter  zu  verteilen,  ohne  sich  irgendwie  an  die  ministeriellen
Verordnungen  zu  kehren,  und  wurden  in  diesem  Widerstand  von  den  Ober-Präsidenten
  bestärkt.  Schön  wetterte  wider  den  „Offiziantenkitzel"  der
Minister,  die  den  „schönen  Geist,  den  diese  Sache  in  der  Provinz  erzeugte,
ohne  allen  Grund  morden  wollten".  Man  solle  Gott  danken,  daß  hier  eine
„Jury",  „ein  Gottesurteil"  möglich  wäre.  Er  habe  sich  als  Kommissarius
auch  nicht  den  geringsten  Einfluß  in  einzelnen  Fällen  erlaubt,  da  —  das
war  immer  wieder  sein  eeterum  eenseo  —  „S.  M.  die  Angelegenheit  als
rein  ständische  Sache"  behandelt  zu  sehen  wünsche^).  Er  wiederholte  dies
so  oft,  daß  schließlich  Hardenberg  selbst  die  Formel  annahm:  „Die  Angelegenheit ­
  sei  als  eine  von  S.  M.  den  Ständen  der  Provinz  übertragene
Verwaltungssache  zu  betrachten"^.  Schön  geriet  mehr  und  mehr  in
einen  ganz  persönlichen  Konflikt  mit  dem  Minister  des  Innern,  dessen
Erlasse  auszuführen  er  sich  weigerte,  falls  ihm  nicht  eine  bestätigende
Kabinettsordre  vorgelegt  werde.  Ms  zuletzt  verteidigte  Schuckmann  den
Satz,  daß  der  Retablissements-Fonds  „nicht  zur  Vergütung  für  Kriegsleistungen ­
  und  Schäden,  sondern  zur  Beihilfe  für  solche  Gutsbesitzer  verwendetwerdensolle, ­
  welche,  durch  dasKriegsunglück  besonders  mitgenommen,
sich  aus  eigenen  Kräften  in  ihrem  Nahrungsstande  nicht  zu  erhalten  vermögen"«). ­
  Die  Kabinettsordres  vom  20.  Februar  und  28.  April  1818
führten  jedoch  die  entgegengesetzte  Auffassung  zum  Siege;  es  wurde  darin
aus  alle  Änderungen  an  den  ständischen  Verteilungsplänen  verzichtet,  „da
die  Sache  hierdurch  nur  aufgehalten  wird".  „Die  Angelegenheit,  als
provinziell  betrachtet,  wird  am  zuverlässigsten  in  die  Hände  solcher  Grundeigentüner
  der  Provinz  gelegt,  die  als  redlich,  einsichtsvoll  und  mit  dem
Zutrauen  ihrer  Kompatrioten  bekleidet  von  der  obersten  Provinzialverwaltungsbehörde ­
  anerkannt  sind."
^Gleichzeitig  kam  die  Krone  den  Wünschen  der  Provinz  nach  rascherer
')  Protokoll  des  westpreußischen  Komitees  der  ständischen  Deputierten,  von  Schön
21.  Januar  1818  an  Hardenberg  gesandt.
2 )  Schön  an  Hardenberg  5.  und  17.  Dez.  1817,  an  Schuckmann  30.  Jan.
1818,  Letzterer  Brief,  der  den  Kampf  der  Behörden  gut  veranschaulicht  und  zug
  eich  ein  Beispiel  dafür  gibt,  wie  Schön  mit  dem  Minister  des  Innern  umsprang, ­
  ist  als  Beilage  Nr.  I  abgedruckt.  Vgl.  die  Briefe  Schöns  an  Stägemann
  ö -  8 -  Dez.  1817  und  v.  3.  Febr.  1818.  Rühl  II  195  u.  224.
)  An  Schuckmann  3.  Jan.  1818.
«)  An  Hardenberg  13.  März  1818.
        <pb n="35" />
        22

Auszahlung  der  Retablissementsgelder  entgegen.  Wie  wir  hörten,  hatte
Bülow  für  Ostpreußen  schon  1816  eine  Million  durch  eine  Anleihe  flüssig
gemacht;  er  hatte  sich  aber  dem  Versuche  Schöns,  Ähnliches  für  Westpreußen ­
  zu  erreichen,  widersetzt.  Schön  verfiel  schließlich  auf  den  Ausweg,
daß  die  bare  Zahlung  zwar  erst  allmählich  geschehen,  daß  aber  auf  die  noch
ausstehenden  Summen  sofort  Kassenanweisungen  ausgegeben  werden
könnten.  Es  gelang  ihm,  die  Bedenken  des  Schatzministeriums  zu  überwinden ­
  und  die  Bestimmung  durchzusetzen,  daß  der  Rest  der  bewilligten
Retablissementsgelder  im  Betrage  von  650000  Tlr.  für  Ostpreußen  und
1125  000  Tlr.  fürWestPreußen  sofort  in  Staatsschnldscheinen  erhoben  werden
könnte 4 ).  Es  wurden  dann  auch  in  dieser  Form  600000,  resp.  940000  Tlr.
ausgezahlt.
Die  Kosten  jener  Anleihe  haben  in  Ostpreußen  und  Lithauen  den  zur
Verteilung  kommenden  Betrag  etwas  verringert.  Es  ist  aber  wohl  übertrieben,
wenn  das  ständische  Komitee  1819  behauptete,  es  seien  der  Provinz  bloß
1200000  Tlr.  zugekommen^),  und  wenn  es  später  berechnete,  daß  mit  den
Retablissementsgeldern  nur  1%%  der  1806/7  erlittenen  Verluste  gedeckt
feien 3 ),  so  ist  dieser  Satz  vielleicht  um  y 2  zu  erhöhen.  Die  Summe  ist  in
der  Weise  verteilt  worden,  daß  in  Ostpreußen  und  Lithauen  536  adlige
und  861  köllmische  Gutsbesitzer,  sowie  960  städtische  Ackerbesitzer  Anteil
erhielten.  Die  Gesamtzahl  der  adligen  Güter  wurde  in  Ostpreußen  1808  auf
914,  die  bürgerlichen,  zu  vollem  Eigentum  besessenen  auf  7555  berechnet 4 ).
Um  den  Dreimillionenfonds  hat  sich,  wie  wir  sahen,  ein  Kampf  entsponnen ­
  zwischen  den  Ministern,  die  im  Sinne  eines  bürokratischen  Absolutismus, ­
  ausgleichend  und  alle  Klassen  der  Bevölkerung  schützend,  in  die
Provinzialgeschäfte  eingreifen  wollten,  und  den  ständischen  Vertretern  der
Provinz.  In  diesem  Kampf  nahmen  die  Oberpräsidenten  entschieden  für  die
Letzteren  Partei.  Schön  hat  ja  zeitlebens  um  die  provinzielle  und  damit
uni  die  eigene  Selbständigkeit  mit  den  Berliner  Behörden  in  Streit  gelegen.
Die  Autorität  jener  ad  hoc  versammelten  ständischen  Vertretungen  glaubte
er  um  so  mehr  stützen  zu  müssen,  als  er  in  ihnen  den  verheißungsvollen
Anfang  einer  Verfassung  sah,  wie  sie  seinem  politischen  Ideal  entsprach.
Er  wird  nicht  müde,  dem  Staatskanzler  zu  schildern,  welch  schönes  Beispiel
von  dem  hohen  Werte  solcher  Versammlungen  dieser  „erste  westpreußische
Landtag"  —  er  nennt  ihn  auch  wohl  seinen  polnischen  Landtags)  —  geboten

i)  C.  O.  v.  25.  März  1818  Geh.  St.  A.  89  v  IV.  44.  1-/z.
z )  Bezzenberger  S.  41  f.
3 )  Ebenda  S  14.
4 )  Vorstellung  der  Deputierten  des  Generallandtags  v.  6.  Febr.  1823.  (Vgl.
S.  34.)  —  Lehmann  II  199,
6 )  An  Stägemann  7.  Febr.  1817.  Rühl  II  140.
        <pb n="36" />
        —  23

habe,  welch  herrlichen  Geist  die  ständische  Behandlung  der  Sache  erzeugte!
Man  fühlt  es  dieser  warmen  Sprache  an,  wie  er  Hardenberg  zu  weiteren
Schritten  auf  dem  eingeschlagenen  Wege  ermuntern  will,  wie  er  auch  fern
vom  Mittelpunkte  der  Negierung  sie  im  Sinne  seiner  Staatsauffassung
zu  beeinflußen  sucht.  Hardenberg,  dessen  Berater  in  allen  Angelegenheiten
  der  beiden  Provinzen  Stägemann,  der  ehemalige  Syndikus  der
ostpreußischen  Landschaft,  war,  scheint  dieses  provinzialständische  Leben
auch  nicht  ungern  gesehen  zu  haben.  Er  mochte  wohl  dem  ostpreußischen
Adel,  der  ihm  schon  der  gutsherrlich-bäuerlichen  Regulierungen  wegen  aufsässig ­
  war,  in  dieser  politischen  Nebenfrage  keine  Schwierigkeiten  bereiten.
Auch  Friedrich  Wilhelm  III.  mag  auf  Nachgiebigkeit  gedrungeu  haben.
Jedenfalls  sind  bei  der  Entscheidung  über  die  Verteilung  der  Retablissementsgelder ­
  auch  solche  nicht  rein  sachliche  Gesichtspunkte  von  Einfluß  gewesen.

II.  Das  Kreditwesen  und  die  Not  der  Landschaften.
Schön  selbst  hat  später  jenes  Hilfsunternehmen  von  1816  als  verfehlt
bezeichnet:  man  habe  nur  in  einzelnen  Fällen  geflickt,  statt  das  Übel  an
der  Quelle  zu  läutern.  Vor  allem  seien  die  Netablissementsgelder
meist  nur  in  die  Hände  der  Gläubiger  gekommen,  hätten  nicht  der
Steigerung  der  Wirtschaft  gedient,  seien  also  unproduktiv  geblieben*).
Tatsächlich  scheint  ein  großer  Teil  zur  Schuldendeckung  verwandt  und  damit
dem  eigentlichen  Zweck,  der  Retablierung  der  Grundstücke,  entzogen  worden
zu  sein.  In  Berlin  wurde  man  zuerst  darauf  aufmerksam  bei  Gelegenheit
eines  Gesuchs  des  Hauptmanns  von  F  ölkersamb  auf  Bauditten.  Diesem
wareu  12000  Taler  aus  dem  Retablissements-Fonds  bewilligt  worden.
Als  die  erste  Hälfte  ausgezahlt  wurde,  nahm  sie  die  Landschaft  größtenteils
in  Beschlag,  um  die  Zinsen  zu  decken,  die  während  der  Sequestration  des
Gutes  aufgelaufen  waren.  Eine  Kabinettsordre  vom  23.  Juni  1818  wies  nun
darauf  hin,  daß  die  Retablissementsgelder  nicht  zum  Besten  der  Realgläubiger, ­
  sondern  zur  Wiederherstellung  der  ruinierten  Güter  bestimmt  seien.
Trotzdem  mußte  Fölkersamb  auch  die  zweite  Hälfte  von  6000  Talern  der
Landschaft  überlassen,  weil  ersonst  aufs  neue  die  Einleitung  der  Sequestration
zu  gewärtigen  hatte.  Ähnliches  scheint  in  den  folgenden  Jahren  vorgeht ­
  Schön  an  Rother  19.  März  1824.  Siehe  Beilage  Nr.  II.  —  v.  Salzwedel  an
Schön  20.  Sept.  1824.  ^Königsberg  Oberpräs.  Akten  des  Landesunterstützungsfonds.]:
„®ie  Verteilung  der  Retablissementsgelder  vor  6  und  7  Jahren  hat  hauptsächlich  deswegen ­
  so  wenig  gute  Folgen  gehabt,  weil  die  Gläubiger  sie  den  Gutsbesitzern  unter
mancherlei  Drohungen  abpreßten.  Manches  Gut,  das  viele  Tausend  Thaler  erhielt,
mag  nicht  um  100  Th.  besser  geworden  sein."
        <pb n="37" />
        24

kommen  zu  sein.  Erst  1821,  als  wieder  einmal  ein  Gutsbesitzer  sich  darüber
beschwerte,  daß  ihm  Abgabenreste  auf  die  Unterstützungen  angerechnet
worden  seien,  erfolgte  ein  strenges  Verbot,  die  Retablissementsgelder  zur
Abzahlung  von  Abgabenresten  zu  verwenden  oder  auf  Antrag  von  Gläubigern ­
  mit  Arrest  zu  belegen*).
Diese  Kabinettsordres  schießen  ja  nun  wieder  über  das  Ziel  hinaus;
denn  wenn  das  völlige  Abfließen  der  Unterstützungen  in  die  Tasche  der
Gläubiger  verhindert  werden  mußte,  so  war  es  doch  gerechtfertigt,  wenn
wenigstens  ein  Teil  zur  Schuldendeckung  verwandt  wurde.
Die  Kreditpolitik  des  preußischen  Staates,  soweit  sie  das  Verhältnis
von  Schuldnern  und  Gläubigern  regelte,  weist  in  diesen  Jahren  überhaupt
mannigfache  Schwankungen  auf;  sie  trägt  einen  launenhaften  Zug  —  wie
so  manche  Teile  der  Gesetzgebung  jener  Zeit.  1807  war  in  Ost-  und  Westpreußen ­
  ein  Moratorium  nicht  nur  für  Kapital-,  sondern  auch  für  Zinszahlungen ­
  erlassen  worden;  es  bedeutete  eine  schwere  Schädigung  der
Rentenempfänger.  Von  Stein  wurde  es  deshalb  auf  Kapitalzahlungen
beschränkt,  zugleich  aber  auf  die  ganze  Monarchie  ausgedehnt.  Das  geschah
unter  dem  Widerspruch  Schöns,  der  das  Moratorium  überhaupt  abschaffen
wollte.  1811  ist  es  denn  auch  unter  bestimmten  Modalitäten  aufgehoben
worden.  Während  des  Befreiungskrieges  wurden  daun  sämtliche  Exekutionen ­
  gegen  Grundbesitzer  wegen  Kapital-  und  Zinszahlungen  suspendiert, ­
  weil  „die  Grundeigentümer  dem  Staat  größere  Opfer  bringen
müssen  als  andere  Staatsbürger".  Diese  strengen  Bestimmungen  sind  am
3.  Juni  1814  gemildert  worden.  Als  aber  über  mangelnden  Schutz  des
Grundeigentums  geklagt  wurde,  stellte  man  am  1.  März  1816  die  Suspension ­
  wieder  her  —  zögernd  freilich  und  nicht  ohne  an  die  Einsicht  und
Geduld  der  Gläubiger  zu  appellieren.  Bereits  ein  Jahr  später  wurde  aber
das  Steuer  wieder  herumgeworfen:  nach  dem  Edikt  vom  13.  Juni  1816
sollten  i.  A.  die  bestehenden  Schuldgesetze  zur  Anwendung  kommen,  und
nur  in  bestimmten  Provinzen,  zu  denen  auch  Ost-  und  Westpreußen  gehörten,
konnte  einzelnen  Schuldnern  auf  Antrag  ein  Moratorium  gewährt  werden.
Hinsichtlich  der  Landschaften  wurden  besondere  Bestimmungen  vorbehalten.
Dieses  Ausnahmegesetz  sollte  in  Brandenburg,  Pommern  und  Schlesien
bis  1.  Januar  1819,  in  Ost-  und  Westpreußen  bis  1.  Januar  1822  in  Kraft
bleiben.
Im  Zickzackkurse  dieser  Kreditpolitik  spiegeln  sich  die  Gegensätze  der
öffentlichen  Meinung  wider.  Der  Jnteressenkonflikt  zwischen  Grundeigentümern ­
  und  Kapitalisten  war  seit  dem  Kriege  lebhaft  entbrannt.  In  Ost-0
  C.  O.  v.  23.  Juni  1818  an  Hardenberg:  Geh.  St.  A.  74  I.  XX  8  I.  —  C.  O.
v.  17.  Aug.1821  an  das  Ministerium  des  Schatzes:  74  I.  XX  2V.  Unterm  31.  Jan.  1822
in  der  Gesetz-Sammlung.
        <pb n="38" />
        25

Preußen  hatte  er  in:  Jahre  1814  zu  einer  literarischen  Fehde  zwischen  dem
Landschaftssyndikus  Manitius  und  dem  preußischen  Historiker  v.  Baczko
geführt.  Manitius  hatte  eine  Propagandaschrift  geschrieben*),  in  der  er
den  Satz  verteidigte,  daß  die  Schnldgesetze,  die  auf  friedliche  Zeiten  berechnet ­
  seien,  in  der  durch  den  Krieg  herbeigeführten  Notlage  nicht  angewandt ­
  werden  dürften.  Er  rechtfertigte  den  Standpunkt  der  Landschaft,
die  das  reglementsmäßige  Subhastationsverfahren  bei  Ausbleiben  der
Zinszahlungen  möglichst  hinauszuzögern  suchte:  Schuldner  und  Gläubiger
als  Bürger  eines  Staates  müßten  auch  die  Kriegsschäden,  die  den  Staat
betroffen  haben,  gemeinsam  tragen.  Der  Grundbesitzer  könne  den  Schutz
des  Staates  für  sein  Kaufkapital  mit  gleichem  Rechte  fordern  wie  der
Gläubiger  für  sein  Leihkapitals.  Diese  Argumente  machte  sich  auch  Schön
in  einem  Brief  vom  14.  Januar  1815 3 )  zu  eigen:  Es  sei  zu  schreiend,  daß
der  Krieg  allein  auf  Kosten  des  Grundbesitzers  geführt  und  dieser  von  Haus
und  Hof  getrieben  werden  solle,  bloß  damit  der  Gläubiger  Kapital  und
Zinsen  richtig  bekomme.  Das  summum  ins  dürfe  nicht  summa  iniuria
werden;  über  dem  Richter  noch  stehe  der  Staat,  der  einen  völligen  Umsturz
des  Bodenkredits  und  des  Grundeigentumes  nicht  ruhig  geschehen  lassen
könne.
Baczko*)  wehrte  sich  gegen  den  Versuch,  den  Grundbesitz  auf  Kosten
seiner  Gläubiger  zu  retablieren:  Der  Zusammenbruch  des  Grundbesitzes ­
  sei  weniger  eine  Folge  des  Krieges  als  der  schwindelhaften ­
  Steigerung  der  Güterpreise  und  des  ungesunden
Güterhandels  vor  dem  Kriege.  Die  meisten  seien  schon  damals,  wenn
nicht  dein  Namen,  so  doch  der  Tat  nach  bankrott  gewesen.  Baczko  vertrat
damit  eine  Auffassung,  die  vielfach,  auch  in  Regierungskreisen,  Anhänger
fand.  Als  die  ostpreußischen  Adeligen  einmal  ihre  Hilferufe  zu  laut  ertönen
ließen,  herrschte  Schuckmanu  sie  an:  „Die  Mehrsten  sind  doch  schon  vor
y  Was  hat  der  Landwirt  in  Preußen  zu  thun,  um  auch  unter  den  heutigen  Umständen ­
  zu  bestehen  und  die  Zinsen  seiner  Gläubiger  zu  berichtigen.  Ein  Wort  zu  seiner
Zeit  zur  dringenden  Beherzigung  sowohl  der  Capitalisten  Preußens,  vielleicht  auch
seiner  Staatswirthe  und  Financiers.  Geschrieben  im  Oktobermonat  1813.
2 )  Ganz  ähnliche  Gedanken  vertrat  für  Schlesien  Heinrich  Graf  v.  d.  Goltz:
Über  das  Verhältnis  der  Grundeigenthümcr  zu  den  übrigen  Staatsbürgern  in  Hinsicht
aus  die  in  den  Jahren  von  Johanni  1806  bis  dahin  getragenen  Lasten.  Breslau  1815.
3 )  An  die  ostprenhische  Generallandschaftsdirektion.  Schlobitten  IX.  Bg.  Alexander.
Ein  paar  Sätze  des  Briefes  bei  Bezzenberger  S.  41.
4 )  L.  von  Baczko,  Über  die  unglücklichen  Verhältnisse  der  Grundeigenthümer
und  Geldeigenthümer  in  Ostpreußen.  Veranlaßt  durch  die  Schrift:  Was  hat  der  Landwirt ­
  in  Preußen  zu  thun  usw.  Königsberg  1814.—  Derselbe:  Wodurch  entstanden
Ostpreußens  Leiden  und  was  berechtigt  uns,  ihre  Linderung  zu  hoffen?  Durch  die
sogenannte  Prüfung  seiner  Ansichten  von  dem  Herrn  Justizrat  und  erste,:  Landschaftssyndikus
  C.  L.  Manitius  veranlaßt.  Königsberg  1814.
        <pb n="39" />
        26

1806  insolvent  gewesen."^  Bereits  im  Jahre  1810  hatte  eine  königliche
Kabinettsordre  den  Grundbesitzern  des  Schaakenschen  Kreises  zu  bedenken
gegeben,  „daß  der  größte  Teil  der  sie  jetzt  drückenden  Übel  entweder  durch
unabweisbare  Weltbegebenheiten  oder  durch  übertriebenes  Kontrahieren
von  Schulden,  ohne  früher  auf  einen  Tilgungsfonds  Bedacht  zu  nehmen,
entstanden  fei" 2 ).
Tatsächlich  hat  der  Krieg  und  die  wirtschaftliche  Krise,  die  ihm  folgte,
in  vielen  Fällen  die  Liquidation  ungesunder  finanzieller  Verhältnisse,  die
ohnedies  einmal  kommen  mußte,  nur  beschleunigt.  Das  Oberlandesgericht
Marienwerder,  gewiß  ein  unparteiischer  Zeuge,  der  den  Stand  und  die
Herkunst  der  Schulden  genau  übersehen  konnte,  urteilte  im  Jahre  1823 3 ):
„Der  größere  Teil  der  Schulden,  welche  jetzt  den  Gutsbesitzer  drücken,  sind
in  den  Jahren  1798  bis  1806,  mithin  während  der  glücklichsten  Zeiten  für
den  Landwirt  in  den  Preußischen  Provinzen,  durch  die  Leichtigkeit,  Kapitalien ­
  zu  erhalten,  angeschwollen."  „Sehr  viele  Gutsbesitzer  in  den  Preußischen ­
  Provinzen  würden,  wenn  auch  nicht  die  Kriegsjahre,  die  Erhöhung
der  öffentlichen  Lasten  und  Abgaben  und  die  Veränderungen  in  den  Landwirtschaften ­
  durch  die  Auseinandersetzung  der  gutsherrlichen  und  bäuerlichen ­
  Verhältnisse  nachteilig  eingewirkt  hätten,  doch  in  Verarmung  geraten
sein,  wenn  nur  die  außerordentlich  hohen  Preise  der  ländlichen  Erzeugnisse
(vor  1806)  sich  dem  Gleichgewichte  genähert  hätten  und  die  Leichtigkeit,
Kapitalien  zu  erhalten,  vermindert  wäre."
Bei  der  hohen  Verschuldung  des  preußischen  Grundbesitzes  vor  1806
hat  nach  Baczkos  Meinung  die  Landschaft  eine  verhängnisvolle  Rolle
gespielt.  Nicht  nur  habe  sie  die  Gelegenheit  zum  Schuldenmacheu  sehr  erleichtert ­
  durch  ihren  verhältnismäßig  geringen  Zinssatz.  Vor  allem  seien
durch  ihre  falschen  Taxationsgrundsätze  die  Güterpreise  vor  1806  in  einer
ganz  unbilligen  Weise  gesteigert  worden,  und  sie  habe  zu  dem  jetzigen  Zusammenbruch ­
  auch  dadurch  beigetragen,  daß  sie  nicht  beizeiten  eine  planmäßige ­
  Amortisation  eingeführt  habe.  „Nicht  der  Krieg  allein,  sondern
der  Zeitgeist  und  die  Landschaft  haben  Preußens  Unglück  bewirkt."  ft
Die  von  Baczko  gegen  das  ostpreußische  Kreditinstitut  erhobenen  Vor0 ­
  Baczko  schickte  Anfang  1812  an  den  Justizminister  Kircheisen  ein  Gutachten
über  die  Lage  der  preußischen  Grundeigentümer,  in  dem  er  seine  oben  skizzierten  Anschauungen ­
  entwickelte.  Schuckmann,  dem  der  Aufsatz  durch  Kircheisen  übermittelt
wurde,  urteilte,  er  enthalte  sehr  erhebliche  Wahrheiten.  Berlin,  L.  M.  Landschaftssachen ­
  Ostpreußen  Nr.  9.
0  Bujak,  Das  Commissorinm  der  Landesdeputierten  der  Provinz  Preußen
und  Lithauen  in  Berlin  im  Jahre  1811.  (1889)  S.  35.
3 )  Gutachten  v.  18.  Juli  1823  bei  Überreichung  des  Schuldentableaus  an  Borgstede.
  Danzig  91,  876.
0  Wodurch  entstanden  Ostpreußens  Leiden  .  .  .  S.  54.
        <pb n="40" />
        27

würfe  sind  nicht  unberechtigt.  Bei  der  Gründung  der  ostpreußischen  Landschaft ­
  im  Jahre  1788  hatte  man  nicht  daran  gedacht,  ein  angemessenes
Amortisationssystem  einzuführen.  Dieses  Versäumnis  erschwerte  die  Lage
des  Instituts  in  der  Krisis  nach  1806  ungemein,  um  so  mehr,  als  es,  weniger
vorsichtig  als  andere  Landschaften,  Güter  nicht  bis  zu  y 2 ,  sondern  bis  zu  2 / 3
ihres  Werts  beliehen  hatte.  Was  die  Taxierungen  betrifft,  so  hatte  man
vor  1806  aus  Mangel  an  Erfahrungen  die  damaligen  guten  Erträge  zur
Norm  genommen 1 ).  Als  dann  infolge  des  Krieges  manche  Grundbesitzer
ihre  Pfandbriefzinsen  nicht  mehr  zahlen  konnten  und  zum  Zwangsverkauf
geschritten  werden  mußte,  stellte  sich  in  vielen  Fällen  heraus,  daß  die  Taxen
für  die  neuen  Verhältnisse  viel  zu  hoch  waren.  Es  wurden  in  der  Subhastation
  oft  nidjt  einmal  2 / 3  der  Taxe  erreicht,  also  die  Grenze,  bis  zu  der
bestimmungsgemäß  Güter  beliehen  werden  konnten.  Trug  das  subhastierte
Gut  Pfandbriefe  bis  zu  dieser  Höhe,  dann  erlitt  die  Landschaft  einen  erheblichen ­
  Kapitalsausfall.
Angesichts  der  großen  Zahl  von  Gütern,  die  ihre  Pfandbriefzinsen
nicht  aufbringen  konnten  —  sie  betrug  im  Jahre  1810  über  %  aller  bepfandbrieften
  Güter  —,  sah  sich  die  Generallandschastsdirektion  frühzeitig  zu
besonderen  Maßnahmen  veranlaßt.  Nach  dem  Reglement  sollten  rückständige ­
  Zinsen  durch  Sequestration,  d.  h.  Zwangsverwaltung,  des  betreffenden ­
  Gutes  eingetrieben  werden.  War  diese  ein  Jahr  hindurch  fortgesetzt ­
  worden,  ohne  die  Schuld  einzubringen,  dann  wurde  zur  Verpachtung
und,  falls  diese  nichtzustande  kam,  nach  bestimmt  vorgeschriebenenTerminen
zur  Subhastation  geschritten.  Dieses  umständliche  Verfahren  wurde  im
Jahre  1810  abgekürzt.  Als  aber  die  Edikte  von  1814  bis  1816  den  Grundeigentümern ­
  einen  Zahlungsaufschub  zubilligten,  sah  sich  die  Landschaft  in
ihrem  Vorgehen  gehemmt.  Der  Generallandtag  von  1815  beantragte
deshalb,  daß  für  jene  63  Güter,  die  er  als  rettungslos  bezeichnete,  wiederum
das  beschleunigte  Subhastationsverfahren  Platz  greifen  dürfe.  Das  wurde
zugestanden,  wenn  auch  mit  der  Einschränkung,  daß  die  Wirkung  der  Retablissementsgelder
  abgewartet  werden  solle.  Gleichzeitig  bekam  die  Landschaft ­
  das  Recht,  in  der  Subhastation,  wenn  nicht  ein  Gebot  erfolge,  welches
%  der  Taxe  erfülle,  Güter  für  diese  2 / 3  selbst  zu  erwerben,  jedoch  mit
der  Maßgabe,  daß  sie  sienichtlänger  alssechs  Jahre  behielte 2 ).  BisEnde1823

y  In  Schons  schwülstiger  Sprache  stellt  sichDieser  ^Eenhang^  da
den  Calcul  des  Momentes  (Pacht)  zum  Calcul  des  Jaw  '  zurückkehren,  denn
erhebt,  der  sündigt  gegen  die  Weltordnung,  un«  man  Oldenburg-Beisleiden
dem  Himmel  kann  man  nicht  Gewalt  antuen.  )
23.  Januar  1823.  Königsberg  St.  A.  O.  %  \  ^r.  i  •  des  General-0
  C.  O.  an  Auerswald  v.  8.  Aug.  1816  (Antwort  au  dw  ,Besch  N
landtages  von  1815).  Geh.  St.  A.  74  I.  IV-  Ostpr.  -&amp;gt;cr.  .
        <pb n="41" />
        28

waren  acht  Güter  auf  die  Weise  in  den  Besitz  der  Landschaft  gelangt.
Aber  der  wirtschaftliche  Ertrag  war  bei  den  administrierten  Gütern
ebenso  gering  wie  bei  den  seguestierten,  über  deren  Verwahrlosung  sehr
geklagt  wurde.  Die  Einrichtung  verfehlte  überdies  insofern  ganz  ihren
Zweck,  als  die  von  der  Landschaft  angenommenen  Güter  sich  meist  auch  nach
sechs  Jahren  nicht  preiswerter  losschlagen  ließen  und  damit  der  Kapitalsaussall, ­
  den  man  umgehen  wollte,  doch  nicht  vermieden  werden  konnte*).
Es  rächte  sich  nun,  daß  man  die  Landschaft  bei  Verteilung  des  Retablissementsfonds ­
  nicht  genügend  berücksichtigt  hatte.  Jener  Schulderlaß,
den  die  Kabinettsordre  vom  13.  Juni  1816  der  ostpreußischen  Landschaft
mit  der  Bestimmung  gewährt  hatte,  daß  die  freiwerdende  Summe  zur
Deckung  unvermeidlicher  Zinsausfälle  und  zur  Bildung  eines  Amortisationsfonds
  dienen  sollte,  reichte  bei  weitem  nicht  aus.  Die  ständischen  Deputierten
zeigten  sich  auch  nicht  bereit,  aus  dem  Retablissementsfonds  der  Landschaft
einen  Zuschuß  zu  geben?).  Man  verwandte  die  Gelder  lieber  für  sich,  als
für  das  Abstraktum  „Kreditinstitut".  Die  Landschaft  hat  sich  nun  dadurch
schadlos  zu  halten  versucht,  daß  sie,  wie  wir  an  dem  Beispiel  des  Hauptmanns
von  Fölkersamb  sahen,  auf  die  Retablissementsgelder  ihrer  Schuldner
Beschlag  legte.  Mit  diesen  verstohlenen  Zuschüssen  wurde  aber  natürlich
das  Grundübel  nicht  geheilt.
Zu  den  Kapitalverlusten  bei  Zwangsverkäufen  kam  die  wachsende
Summe  der  Rückstände  an  Zinsen.  Die  Zinsreste  betrugen  1822  bei  der
Westpreußischen  Landschaft  über  eine  halbe  Million 3 ),  bei  der  Ostpreußischen
700000  Talers.  Schließlich  mußte  sich  der  Staat  doch  dazu  verstehen,  den
Instituten  Darlehen  zu  gewähren,  um  ihnen  wenigstens  die  Zinszahlungen ­
  zu  ermöglichen.  Insgesamt  sind  1818—23  der  Ostprenßischen

')  Besser  bewährt  hat  sich  die  Maßregel  späterhin,  als  die  Güterpreise  wieder
stiegen.  Durch  C.  O.  v.  II.  Febr.  1826  erhielt  auch  die  westpreußische  Landschaft
das  Recht,  „diejenigen  adligen  Güter,  bei  denen  die  Forderungen  der  Landschaft
mehr  als  */ a  der  landschaftlichen  Taxe  betragen,  für  das  Gebot  von  2 / 3  der  Taxe  in  der
notwendigen  Subhastation  sich  zuschlagen  zu  lassen"  (Danzig  161,  478).  Doch  muhte
sie  die  Güter  schon  binnen  Jahresfrist  wieder  veräußern.  Als  aber  die  Generalland--schastsdirektion
  1830  bei  den  Beratungen  über  die  Durchführung  der  Generalgarantie
erklärte,  daß  sie  diese  Maßregel  vermeiden  zu  können  hoffe,  falls  die  Frist  für  den
Wiederverkauf  verlängert  werde  (an  Schön  28.  Juni  1830.  Danzig  161,  500),  wurde
ihrem  Wunsche  willfahren.  C.  O.  v.  27.  März  1832  setzte  für  die  westpreußische  und  für
die  ostpreußifche  Landschaft  eine  Frist  von  30  Jahren  fest.
3 )  Das  ständische  Komitee  an  Bülow  26.  Juli  1816.  Sitzung  der  44  Vertreter
der  Kreise  v.  29.  Okt.  1816.  Geh.  St.  A.  151  h  XIV.  Sect.  2  Nr.  5  I.
3 )  Schön  an  das  Staatsministerium  26.  Februar  1823.  Königsberg  St.  A.  O.
P.  V  Kr.  10.
4 )  v.  Borgstede,  I.  B.  v.  19.  Nov.  1823.
        <pb n="42" />
        29

«&amp;gt;

Landschaft  Vorschüsse  tm  Wert  von  329500  Talern  gegeben  worden,  der
Westpreußischen  313000ft.
Als  das  Zahlungsnioratorinm  für  Ost-  und  Westprenßen  in  der  Form,
in  der  es  seit  1816  bestanden  hatte,  am  1.  Januar  1822  ablief  und  nicht
mehr  erneuert  wurde,  ist  der  Landschaft  ein  Spezialmoratorium
zugesichert  worden,  das  sie  bei  pünktlicher  Zahlung  der  laufenden  Zinsen
gegen  Kündigungen  ihrer  Pfandbriefe  deckte.  Es  ist  mehrfach  erneuert
und  erst  Weihnachten  1832  aufgehoben  worden.  Dainit  wurden  die  Schuldner ­
  des  ritterschaftlichen  Kreditinstituts  vor  anderen  Schuldnern  stark  bevorzugt. ­
  Das  Oberlaudesgericht  Insterburg  meinte  denn  auch:  „Was  in  Rücksicht ­
  der  adeligen  Güter  billig  scheint,  muß  es  auch  gegen  die  übrigen  Grundbesitzer ­
  sein",  und  trat  deshalb  trotz  aller  Bedenken  dafür  ein,  daß  das  Moratorium ­
  allgemein  aufrecht  erhalten  werde.  Mit  Recht  macht  es  darauf  aufmerksam, ­
  daß  es  sonst  einem  Besitzer  von  Pfandbriefen  widerfahren  könne,
seiner  eigenen  Schulden  wegen  belangt  zu  werden,  ohne  zu  ihrer  Begleichung ­
  seine  Pfandbriefe  einlösen  zu  können.  Es  blieb  aber  bei  der  neuen
Bestimnnlng  ft.
Seit  Anfang  der  zwanziger  Jahre  gewann  der  Gedanke  mehr  und  mehr
Raum,  daß  der  Staat  den  beiden  Landschaften  mit  einer  größeren  Summe
Zu  Hilfe  kommen  müsse.  Das  treibende  Element  bei  dieser  Propaganda
war  in  Ostpreußen  das  ständische  Komitee  und  Alexander  Dohna,  in
Westpreußen  Schön  ft.

III.  Die  Behandlung  der  Städte.  Die  Agrarkrisis  der  20er
Jahre.  Vorbereitung  erneuter  staatlicher  Hilfen.
Wie  die  Landschaft  sind  auch  zwei  große  Klassen  der  Bevölkerung  bei
der  Verteilung  des  Retablissemeutsfonds  stiefmütterlich  behandelt
worden:  die  Bauern  und  die  Städter.  Von  den  letzteren  erhielten  nach
langem  Streite  nur  die  ackerbautreibenden  Bürger  einen  Anteil,  '^o  be-0
  C.  O.  v.  21.  Mai  1818.  Geh.  St.  A.  74  I.  IV.  Wcstpreußen  Nr.  2.  —  C.  O.  v.
6.  Juni  1822.  Geh.  St.  A.  74  H.  II.  Preußen  Nr.  5.
0  Das  Oberlandesgericht  Insterburg  an  den  Justizminister  30.  April  18-2.
Justizministerium  I.  Registraturverwaltung,  Provinz  Preußen  Nr.  6  Vol.  1.
v  °&amp;gt;Jmmediatgesuche  der  ostpreußischen  und  der  westpreußischen  Generallandschastsdwektion
  und  des  ständischen  Komitees  v.  Febr.-März  1822.  -  Berichte  Schons  v.
18.  Jum  1823  u.  15.Mai  1824.  Geh.  St.  A.89  0  XI  b  Preußen  1  Vol.  II;  v.  7.  Febr.
1824  Rühl  3,  175.  Die  westpreußische  Landschaft  litt  vor  allem  daran,  daß  aus  der
Periode  vor  1815  noch  ein  großer  Posten  unbeglichener  Pfandbriefzinsen  vorhanden
war;  Schön  trat  deshalb  dafür  ein,  daß  der  Staat  für  600000  Tlr.  alte  Coupons
miffmtfo
        <pb n="43" />
        30

kamen  z.  B.  in  Liebstadt,  das  1806/7  wie  die  ganze  Gegend  an  der  Passarge
besonders  gelitten  hatte,  nur  16  Einwohner  Netablissementsgelder.  Die
Städter  beklagten  sich  bitter  über  die  Bevorzugung  des  Adels.  Die  Verheerungen ­
  des  Krieges  lagen  in  den  Städten  weniger  sichtbar  zutage,  aber
Handel  und  Wandel  litten  schwer  unter  der  finanziellen  Belastung,  die  der
Krieg  gebracht  hatte.  Betrugen  doch  allein  die  Einquartierungskosten  der
Stadt  Elbing  über  10%  Millionen  Taler!  Wohl  befahl  eine  Kabinettsordre
vom  23.  Juni  1814,  einzelnen  bedürftigen  Städten  aus  den  Erträgnissen
der  Kommunalakzise  Beihilfen  zu  gewähren.  Aber  diese  fielen  gerade
in  Ostpreußen  geringer  aus  als  anderwärts,  da  der  größte  Teil  des  Fonds
—  93000  Taler  —  zur  Verzinsung  der  Königsberger  Stadtobligationen
verwandt  wurde,  jener  Kriegsschuld  aus  dem  Jahre  1807,  für  die  außer
Königsberg  auch  andere  Städte  der  Provinz  hatten  bürgen  müssen^).
Das  Königsberger  Kriegsschuldenwesen  ist  ein  trauriges  Kapitel
in  der  Geschichte  des  preußischen  Retablissement.  Im  Jahre  1807  hatten
die  Franzosen  der  Provinz  Ostpreußen  eine  Kontribution  von  8  Millionen
Franken,  der  Stadt  Königsberg  Naturallieferungen  im  Werte  von  4  Millionen ­
  Franken  auferlegt.  Königsberg  mußte  auch  jene  8  Millionen  vorschießen ­
  und  bekam  das  Recht,  zurDeckung  dieser  Summe  sowohl  wie  zur  Bezahlung ­
  der  Lieferungen  Obligationen  auszugeben.  Nach  einem  Edikt
vom  7.  September  1811  sollten  sämtliche  Schulden  der  Provinz  bis  zu
näherer  Bestimmung  aus  den  Staatsschuldenfonds  übernommen  werden.
Die  Zinszahlung  stockte  aber  alsbald,  und  von  allen  Seiten  liefen  die  Klagen
der  Besitzer  von  Obligationen  ein.  Erst  1821  ist  nach  langen  Beratungen
im  Staatsministerium  und  im  Staatsrat  eine  endgültige  Entscheidung  getroffen ­
  worden:  Der  Staat  übernahm  die  Schuld  von  8  Millionen  und  die
Zinsreste  der  4  Millionen.  Diese  4  Millionen  selbst  aber  und  ihre  künftige
Verzinsung  sollte  Königsberg  tragen.  Der  Anteil  des  Staates  betrug
2937643  Tlr.,  der  unglücklichen  Stadt  blieben  1763439  Tlr.  zur  Last^).
Von  120000  Tlr.,  die  sie  jährlich  zur  Verzinsung  und  Tilgung  aufzubringen
hatte,  sollten  66000  Tlr.  durch  direkte  Besteuerung  erzielt  werden.  Als
die  Stadtverordneten  baten,  sie  von  der  Mitwirkung  zu  entbinden,  wurden
ihr  Vorsteher  und  der  Verfasser  der  Eingabe  mit  strafrechtlicher  Verfolgung
bedroht.  Die  Tilgung  ging  aber  nur  sehr  langsam  vonstatten.  Noch  im
*)  Die  Akten  überLiebstadt  finden  fich  Geh.  St.A.151b  XIV.  Sectio2Nr.I1.
Liebstadt  bekam  aus  dem  Kommunalakzisefonds  1800  und  3000  Thlr.;  außerdem
ivurden  1818  Abgabenrückstände  im  Wert  von  etwa  600  Tlr.  niedergeschlagen.  Der
Stadt  Heilsberg  wurde  eine  Beihilfe  aus  dem  Kommunalakzisefonds  zur  Tilgung
ihrer  Kriegsschulden  abgeschlagen.  I.  B.  Schuckmanns  v.  23.  Dez.  1822.  Geh.  St.  A.
89  B  VI  1.  8.  Deutsch-Eylau  bekam  daraus  3000  Tlr.  bei  einer  Kriegsschuldenlast
von  säst  17000  Tlr.  I.  Kaufmann,  Geschichte  der  Stadt  Deutsch-Eylau  1905,  S.  113.
2 )  C.  O.  an  Schuckmann,  Lottum,  Klewitz  v.  11.  Juli  1822.  Geh.  St.  A.  77.457.  4,
        <pb n="44" />
        31

Jahre  1871  betrug  die  Schuld  1247000  Tlr.  Erst  1901  konnte  die  letzte
Kriegsschuldobligation  Königsbergs  vernichtet  Werdens.
Der  Treue  Königsbergs  war  der  preußische  Staat  sicher.  Danzig,
den  alten  Freistaat,  galt  es  moralisch  erst  zu  gewinnen.  Man  kam  daher
den  Wünschen  der  Stadt  weit  entgegen.  Sie  erhielt  1817  einen  eigenen
Retablissementsfonds  von  350000;  kleinere  Bewilligungen  für  besondere
Zwecke  kamen  hinzu^).  Vor  allem  wurde  Danzig  hinsichtlich  seiner  Kriegsschulden ­
  anders  behandelt  als  Königsberg.  Die  gesamte  Kriegsschuld  des
Freistaats  wurde  auf  etwa  12  Millionen  Taler  berechnet,  aber  dem  Börsenkurs ­
  entsprechend  auf  33V 3 %  herabgesetzt,  mit  der  Maßgabe,  daß  der  Kurs
in  jedem  Jahr  um  1V 3 %  erhöht  werden  solle.  Zur  Tilgung  und  Verzinsung ­
  trugen  der  Staat  jährlich  115000,  die  Stadt  und  die  zum  ehemaligen
Freistaat  gehörigen  Dorfschaften  30000  Tlr.  bei.  Damit  hoffte  man  die
Schuld  bis  1873  zu  tilgen.  Dies  gelang  aber  schon  1860,  41  Jahre  früher
öte  bei  der  Königsberger  Kriegsschuld.  Schön,  der  an  der  Regelung  der
Angelegenheit  beteiligt  war,  wußte  zu  rühmen,  daß  Danzig  in  seinem  Kriegsschuldenwesen ­
  besser  gestellt  sei  als  jede  andere  preußische  Städte).
Die  Regulierung  der  Kriegsschuld  hatte  Schön  im  Jahre  1821  als  das
beste  Mittel  empfohlen,  uni  der  Danziger  Kaufmannschaft  über  die  Handelskrisis ­
  hinwegzuhelfen,  die,  latent  schon  seit  dem  Kriege  vorhanden,  damals
zu  gefährlichem  Ausbruch  kam  und  alle  größeren  Häuser  in  den  Bankrott
zu  verwickeln  drohte.  Schön  wies  auf  die  schwere  Beeinträchtigung  des
auswärtigen  Kredits  der  Stadt.  „Meinung  läßt  sich  nur  durch  Meinung
Ichlagen,  und  dieser  Schlag  kann  durch  Regulierung  der  Danziger  Kriegslchnld
  geschehen."  Überdies  forderte  Schön  bare  Unterstützungen  für  die
bedrängten  Kaufleute  und  unterstützte  die  Bitten,  die  sie  in  Berlin  vorbrachten. ­
  Daraufhin  wurde  von  Hardenberg  Rother  nach  Danzig  geschickt,
^er  gegen  angemessene  Sicherheiten  Vorschüsse  verteilte  und  zwischen  den
edrohten  Häusern  und  ihren  Gläubigern  einen  Vergleich  zustande  brachte^).
0  Adolf  Schaff.  Die  Königsberger  Kriegsschuldobligationen  1901.  —  Geh.
öt.  A.  89  B  VI  2  und  77.  457.  4.
°)  I.  B.  Bülows  und  Schuckmanns  v.  28.  August  1816.  C.  O.  v.  16.  April  1817.
Geh.  St.  A.  89  B  IV  42.  8.
n  ^  Max  Foltz,  Geschichte  des  Danziger  Stadthaushalts  1912  (Quellen  und  Dar-III
  nt*  * Ur  Schichte  Westpreußens  Bd.  8).  S.  423—431.  —  Aus  den  Papieren
es  f  "ft  '  ~  24 *  April  1824.  Geh.  St.  A.  77,  449,  4.  —  Dem  Staat  gelang
bringen  sr^'  0ro ^ e  Posten  von  Danziger  Obligationen  aus  Privathänden  an  sich  zu
gesetzt  if° n  ^ etl  12  Millionen  waren  Ende  1827  bereits  7  Millionen  außer  Zirkulation
Geb  K?  8 e 0 en  1/  875  Millionen  in  bar.  Rother  an  Lottum  21.  Dez.  1827.
Gey.  ist.  A.  89  t).  in  48.
®sltuio  ins  °4 K an  Hardenberg  3.  Dez.  1821.  Verfügung  Hardenbergs  v.  17.  Dez.  1821.
Ti'  '  Paul  Sirnson,  Aus  der  Zeit  von  Th.  v.  Schöns  westpreußischem
Oberprasidium.  Preuß.  Jahrbücher.  Bd.  109  (1902)  S.  70  s.
        <pb n="45" />
        32

Schön  erkannte  sofort  den  Zusammenhang  zwischen  dieser  Handelskrise ­
  und  der  Agrarkrisis,  die  zu  Anfang  der  zwanziger  Jahre  einsetzte,—
der  größten  Not,  die  die  Landwirtschaft  im  neunzehnten  Jahrhundert  betroffen ­
  hat.  Er  führte  die  Danziger  Bankerotte  auf  das  „Beharren  im  alten
Geleise"  zurück:  man  hätte  immer  noch  die  alten  hohen  Einkaufspreise  für
Getreide  gezahlt  zu  einer  Zeit,  da  das  Verhältnis  von  Produktion  und
Konsunltion  sich  zuungunsten  der  ersteren  völlig  verschoben  habe.  „Die
gewaltige  Umwandlung  der  Europäischen  Köpfe  vom  Fabrikensystem  zum
Agrikulturalsysteni  kam  so  wenig  ins  Oonto  kinto,  als  sie  bei  verschiedenen
europäischen  Gouvernements  noch  in  Betracht  kommt,  und  davon,  daß,
wenn  Völker  Gedanken  fassen,  diese  nrit  ganz  anderer  Vehemenz  durchgeführt ­
  werden,  als  wenn  Gouvernements  sie  eininipfen  wollen  (Friedrich
der  Große  das  Fabrikensystem),  davon  war  nicht  die  Rede."  Ähnlich  hätten
sich  auch  die  Gutsbesitzer  verrechnet,  „welche  jährlich  mehr  Getreide  bauen
und  doch  bei  ihren  landschaftlichen  Kreditsystemen  ans  Brotmangel  zählen
und  daher  jährlich  tiefer  sinken"H.  Schön  sah  in  der  Agrarkrisis  ein  „nothwendig ­
  in  der  Weltordnung  liegendes  Ereignis":  denn  die  Produktion  habe
sich  dergestalt  verbessert,  daß  „die  Population,  welche  sonst  der  Produktion
vorangeht,  nicht  Schritt  halten  konnte  und  jetzt  alle  Länder  Getreide  übrig
haben"?).
Diese  Theorie,  gewissermaßen  eine  malthusianische  mit  umgekehrten
Vorzeichen,  war  damals  gerade  in  Nordostdeutschland  weit  verbreitet?),
und  wenn  sie  auch  zu  stark  zugespitzt  wurde,  findet  sie  doch  in  den  Tatsachen
einige  Bestätigung.  Infolge  der  Verbesserung  der  landwirtschaftlichen
Technik,  die  sich  vor  allem  an  den  Namen  Thaers  knüpft,  war  die  Getreideproduktion ­
  in  ungeahntem  Maß  gestiegen.  Dazu  kam,  daß  gerade  in  den
zwanziger  Jahren  mehrere  reiche  Ernten  einander  folgten.  Dies  Angebot
ließ  die  Getreidepreise,  die  schon  seit  1817  anhaltend  gefallen  waren,  noch
tiefer  sinken,  und  die  Rückwirkung  auf  den  Bodenwert  blieb  nicht  aus^).  Der

*)  Schön  an  Hardenberg  3.  Dez.  1821.
2 )  Schön  an  Hardenberg  24.  März  1822.  Aus  den  Papieren  1,  203ff.
3 )  So  berichtet  William  Jakob,  der  im  Jahre  1825  im  Auftrag  der  englischen
Regierung  die  östlichen  Provinzen  der  preußischen  Monarchie,  das  Königreich  Polen
und  Galizien  bereiste,  um  über  den  Kornbau  in  diesen  Ländern  Erkundigungen  einzuziehen. ­
  Alle  Welt  huldige  hier  dem  Wahne,  daß  Überfluß  vorhanden  sei;  er  habe
viele  Kornspeicher  leer  gesehen,  „doch  überall  versicherte  man  mir,  daß  weiterhin
Überfluß  zu  treffen  sei".  (William  Jakob,  Tracts  lelating  to  the  vorn  trade  and  corn
laws,  London  1828.  p.  109.)
4 )  In  Danzig  betrug  der  Durchschnittspreis  des  Weizens  1816-20:  181  Tlr.,
1821—25:  87  Tlr.  —  Grundlegend  ist  die  Arbeit  von  Arnold  Ucke,  Die  Agrarkrisis
in  Preußen  während  der  zwanziger  Jahre  dieses  Jahrhunderts.  Halle  1888;  sie  deckt
aber  noch  nicht  alle  wesentlichen  Zusammenhänge  auf.
        <pb n="46" />
        33

Landwirt  „erstickte"  in  seinem  Korn,  um  so  mehr,  als  die  Ausfuhr  unterbunden ­
  war.  Gerade  die  Provinz  Preußen  hatte  darunter  zu  leiden,  daß
ihr  auch  nach  dem  Kriege  der  altgewohnte  englische  Markt  verschlossen
blieb,  da  die  Kornbill  von  1815  den  Getreideimport  verhinderte.  Ihres
wichtigsten  Absatzgebietes  beraubt,  war  siezudenO  auf  dem  inneren
Markt  —  anders  als  unter  Friedrich  Wilhelni  I.  und  Friedrich  dem  Großen
—  vor  der  ausländischen  Konkurrenz  nicht  gesichert,  da  russisches  und
polnisches  Getreide  und  Vieh  eingeführt  werden  konnte.  Es  ist  damals
im  Interesse  der  preußischen  Landwirtschaft  mehrmals  der  Antrag
gestellt  worden,  gegen  Rußland  ein  Einfuhrverbot  zu  erlassen.  Die  Regierung ­
  konnte  sich  aber  zu  einer  so  radikalen  Änderung  der  allgemeinen
Wirtschaftspolitik  nicht  entschließen').  Nur  1823—25  sind  die  Getreideund
  Viehzölle  erhöht  worden,  um  Rußland  gegenüber  die  Waffe  der
Retorsion  zur  Geltung  zu  bringen;  denn  Rußland  seinerseits  hatte  sich  nicht
gescheut,  dem  bestehenden  Vertrage  zum  Trotz  eine  Grenzsperre  zu  erlassen,
die  dem  preußischen  Handel  schwere  Wunden  schlug.
In  einer  so  ganz  auf  Landwirtschaft  und  Getreideexport  angewiesenen
Provinz  mußte  die  Agrarkrisis  besonders  verhängnisvoll  wirken.  Zu  Anfang ­
  der  zwanziger  Jahre  häuften  sich  die  Klagen  und  Hilferufe,  die  seit  dem
Kriege  aus  Ostpreußen  nach  Berlin  drangen.  Anlaß  dazu  gaben  auch  die
neuen  Steuergesetze,  denen  sich  anzupassen  der  notleidenden  Provinz  besonders ­
  schwer  fiel;  namentlich  die  Branntweinsteuer  war  den  Gutsbesitzern ­
  ein  Dorn  im  Auge,  da  die  Brennerei  zumeist  noch  die  sicherste
Einnahme  abwarf.  Ein  ausländischer  Beobachter  meinte  freilich  Ursache
Zu  der  Annahme  zu  haben,  daß  sie  sogar  Vorteile  aus  der  Steuer  zu  ziehen
verständen,  indem  sie  die  gesetzliche  Abgabe  von  einem  hochgesteigerten
Stärkegrade  bezahlten,  aber  den  Branntwein  an  ihre  Abnehmer  in  viel
geringerem  Grade  geistiger  Stärke  auslieferten?).
Der  verzweifelten  Lage  suchte  man  durch  verzweifelte  Reformpläne
ZU  begegnen.
Zu  Beginn  des  Jahres  1823  tagte  iü  Königsberg  der  Ostpreußische
Geuerallandtag,  auf  dem  höchst  abenteuerliche  Vorschläge  zur  Verhandlung ­
  kamen.  Charakteristisch  sind  namentlich  zwei  Anträge  des  brandenburgischen
  Kreises.  Auf  die  Initiative  des  Grafen  Eulenburg  hin  schlug
er  vor,  die  rettungslosen  Güter  in  der  Klassenlotterie  auszuspielen  und  es
dadurch  möglich  zu  machen,  daß  das  Kreditsystem  seine  Forderungen  voll
‘)  Vorschläge  Wloemers  v.  2.  April  18  und  Borgstedes  v.  23.  Juli  1823.  Geh.
,  89  0.  XXI  Preußen  gen.  2  I.  Abgelehnt  in  einer  Sitzung  des  Staatsmmlsteriums
  v.  8.  Okt..  Geh/St.  A.  77.  215.  31.  I.
)  William  Jakobs  erster  ..Bericht  an  den  Brittischen  Geheimenrat".  Aachen
und  Leipzig  1826,  S.  65.
Schriften  des  Instituts  für  ostdeutsche  Wirtschaft.  Heft  t.  3
        <pb n="47" />
        i

-  34  —
ausgezahlt  erhalte.  Die  Generallandschaftsdirektion  machte  sich  diesen  Plan
zu  eigen,  und  der  Generallandtag  erhob  ihn  zum  Beschluß.  Nur  an  der  Abneigung ­
  der  Regierung,  die  auch  Schön  teilte,  ist  er  gescheitert^).  Dagegen
sand  ein  zweiter  revolutionärer  Antrag  des  brandenburger  Kreises,  der
die  Herabsetzung  des  Zinsfußes  und  die  Aufhebung  der  Generalgarantie
verlangte,  nicht  die  Billigung  des  Landtages.  In  Ostpreußen  munkelte
man,  Schön  habe  sich  für  diesen  Plan  ausgesprochen,  und  berief  sich  dabei
auf  seinen  Brief  vom  14.  Januar  1815,  in  dem  er  die  Sache  der  bedrängten
Gutsbesitzer  gegenüber  ihren  Gläubigern  verteidigt  hatte  *  2 ).  Alexander
Dohna  tat  den  Vorschlag  mit  den  stolzen  Worten  ab:  „Worauf  allein  Credit
nur  beruhen  kann,  ist  keinem  Zweifel  unterworfen:  die  heiligste  Aufrechterhaltung ­
  von  einmal  gegebenem  Wort  und  Zusage,  wäre  es  auch  um  den
Preis  einer  edlen  Selbstaufopferung,  gehört  bekanntlich  zu  den  ersten  Grundbedingungen, ­
  unter  welchen  Credit  allein  möglich  wird" 2 ).  Daß  aber  für
solche  Pläne  vielfach  Propaganda  getrieben  wurde,  zeigt,  in  welch  hoffnungsloser ­
  Lage  die  Landschaft  sich  befand.
Der  Generallandtag  entsandte  drei  Vertreter  nach  Berlin,  die  über
den  Notstand  der  Provinz  berichten  und  bestimmte  Vorschläge  niachen
sollten*).  Sie  baten  dort  um  Bewilligung  eines  zinsenfreien  Vorschusses  von
3300000  Talern.  Davon  sollten  1300000  Tlr.  der  Landschaft,  der  Rest
den  noch  rettungsfähigen  adligen  und  köllmischen  Besitzern  zukommen.  Die
Regierung  beschloß,  bevor  weitere  Entscheidungen  getroffen  wurden,  den
Zustand  der  Provinz  durch  den  Geheimen  Oberfinanzrat  von  Borgstede
untersuchen  zu  lassen 2 ).  Borgstede  entledigte  sichdiesesAuftrags  imSommer
0  Verhandlung  der  Stände  des  Brandenburgischen  Kreises  zu  Zinten  16.  Nov.
1822.  Königsberg  L.  A.  XVI,  78.  —  Bericht  der  Generallandschaftsdirektion  an  den
Generallandtag.  Ebenda  79.  —  Schön  17.  März  1823  an  einen  Unbekannten.  Hannover ­
  Nr.  23.  —  Der  Gedanke,  Güter  im  Wege  der  Lotterie  loszuschlagen,  hat  in  der
Provinz  so  viel  Zustimmung  gefunden,  daß  in  der  Folge  viele  Privatpersonen  um  die
Erlaubnis  zu  diesem  Vertriebe  einkamen.  Vgl.  das  Gesuch  der  Frau  von  Schenkendorf
auf  Leukonischken  bei  Jenny  Kopp,  Beiträge  zur  Chronik  des  ostpreußischen  Grundbesitzes, ­
  I.  Teil:  Regierungsbezirk  Gumbinnen  und  Kreis  Memel.  1913.  S.  150.  —
Als  der  Vorschlag  auf  dem  tvestpreußischen  Generallandtag  von  1832  erneuert  wurde,
bemerkte  Schön,  solche  Gesuche  seien  „von  des  Königs  Majestät  fast  regelmäßig  aus
dem  Grunde  zurückgewiesen  worden,  weil  es  sich  mit  der  Stellung  der  Besitzer  größerer
Güter  im  Staate  nicht  vertrüge,  das  Grundeigentum  zum  Gegenstand  des  Spiels  zu
machen."  Danzig  264,  155  und  230.
2)  Briefe  Schöns  und  Dohnas  in  dieser  Angelegenheit.  Aus  den  Papieren  6,481  f.
3 )  Königsberg  L.  A.  XVI,  79.
4 )  Vorstellung  der  Deputierten  v.  6.  Febr.  1823.  Geh.  St.  A.  89  0  XXI
Preußen  Gen.  2  vol.  I  fol.  48.
5 )  Jmmediatbericht  v.  19,  Nov.  1823.  Das  Original,  das  nach  einer  Notiz  in
den  Akten  zur  Registratur  des  Finanzministeriums  gekommen  ist,  war  trotz  eifrigen
Euchens  nicht  aufzufinden.  Ich  benutze  einen  auf  Schuckmanns  Anordnung  herge--
        <pb n="48" />
        35

3*

des  Jahres  1823.  Sein  Bericht  gibt  uns  interessante  Daten  über  die  Lage
der  Provinz:  Den  Kriegsleistungen  und  Verlusten,  die  Borgstede  auf
100  Millionen  annimmt,  stehen  Entschädigungen  im  Nominalbeträge  von
etwa  22  Millionen  gegenüber,  die  aber  bei  dem  schlechten  Kursstand  der
russischen  Bons  und  der  Lieferungsscheine  in  Wirklichkeit  einen  viel  geringeren ­
  Wert  haben.  Für  1822  beträgt  der  Ausfall  an  Steuern  und
Gefällen  in  der  Provinz  gegen  das  Solleinkommen  fast  1300000  Taler.
Die  Hypothekenschulden  sind  seit  1809  um  5,7  Millionen  gewachsen.  561
Güter  sind  bepsandbrieft;  die  Zinsen,  die  von  ihnen  zu  zahlen  sind,  betragen
mehr  als  die  Hälfte  ihres  bei  der  Taxe  angenommenen  Reingewinnes,  und
vielfach  erhöhen  noch  Privatschulden  diesen  Prozentsatz.  Von  jenen  651
Gütern  wurden  94  meist  seit  1816  zur  Subhastation  gebracht,  wobei  die
Landschaft  an  57  Gütern  fast  eine  halbe  Million  einbüßte.  103  stehen  in
Sequestration.  Die  rückständigen  Landschastszinsen  betragen  714000  Taler.
Die  Pfandbriefe,  die  1813  ihren  kiefsten  Stand  hatten  (43  %)  waren  1819
auf  92%  gestiegen,  sind  aber  1822  wieder  auf  79%%  gesunken.
Diese  Zahlen  reden  eine  deutliche  Sprache:  Die  Lage  des  ostpreußischen
Grundbesitzes  hat  sich  seit  1816  um  nichts  gebessert.  Die  starke  Verschuldung
ist  in  keiner  Weise  gemindert.  Die  Retablissementsgelder  scheinen  spurlos
verschwunden  und  haben  sich  nicht  fruchtbar  anlegen  lassen.  Soviel  war
aus  dieser  Erfahrung  zu  lernen:  bloße  Geldunterstützungen,  wenn  sie  nicht
in  großem  Umfang  geboten  werden  konnten,  führten  nicht  zum  Ziel.  Da
die  Mittel  des  Staats'  beschränkt  waren,  mußten  also  ergänzende  Maßnahmen ­
  getroffen  werden.
Die  Notwendigkeit  einer  umfassenden  Hilfstätigkeit  von  seiten  des
Staates  begründete  Borgstede  bezeichnenderweise  damit,  daß  bei  weiterem
Fallen  der  Pfandbriefe  die  Generalgarantie  aller  preußischen  Güter,  also
auch  der  staatlichen  Domänen,  in  Anspruch  genommen  werden  müßte.  Mit
den  Reformvorschlägen  der  Deputierten  des  Generallandtags  war  Borgstede ­
  zumeistnicht  einverstanden.  Die  Anleihe  von  über  drei  Millionen  erschien
ihm  weder  zweckmäßig  noch  rentabel.  Er  befürwortete,  daß  der  Staat  zehn
Jahre  lang  dieZinsen  der  Pfandbriefe  zahlen  solle,  und  daß  die  von  den  Schuldnern ­
  einzutreibenden  Zinsen  als  Unterstützungen  denjenigen  Gutsbesitzern
zugewandt  würden,  die  bei  der  Regulierung  Bauernland  angenommen
hätten.  Außerdem  wollte  er  aufs  neue  ein  Zahlungsmoratorium  einführen.
Borgstedes  Bericht  wurde  der  Gegenstand  längerer  Erörterungen,
schickte  auch  Schön  am  19.  März  1824  an  Rother,  mit  dem  er  kurz  vorher
auf  der  Marienburg  zusammengetroffen  war,  ein  Gutachtens,  das  mit
stellten  Auszug.  Geh.  St.  A.  89  6  XXI.  Preußen  Gen.  2  vol.  I.  Hier  steht  auch
Borgstedes  Vorbericht  v.  23.  Juli  1823.
0  S.  Beilage  Nr.  II.
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        36

Borgstedes  Plänen  scharf  ins  Gericht  ging.  Er  brächte  das  Geld  aus
der  Staatskasse  nur  in  die  Hand  der  Gläubiger.  Die  Zahlenunterlagen
seien  ganz  ungenügend;  infolgedessen  könne  kein  fester  Plan  aufgestellt
werden.  Das  Moratorium  sei  zu  verwerfen,  weil  es  den  Kredit  nur  noch
weiter  untergrabe.  Schön  knüpfte  an  diese  Kritik  seinerseits  Vorschläge.
Sie  sind  durch  Rother  in  Berlin  den  maßgebenden  Instanzen  vorgelegt
worden.  Ostpreußen  war  Schöns  Heimatprovinz,  und  er  hatte  lauge  Jahre
das  Gumbinner  Regierungspräsidium  verwaltet.  Er  selbst  betrieb  schon
seit  Jahren  die  Verbindung  von  Ostpreußen  und  WestpreußenH.  Das
Gesetz  über  die  Provinzialstände  sah  für  beide  Provinzen  bloß  einen  Landtag
vor,  und  Schön  wurde  zum  königlichen  Kommissar  ernannt.  Auerswald,
der  sich  zurückgesetzt  fühlte,  nahm  seinen  Abschied.  Durch  Kabinettsordre
vom  21.  April  1824  wurde  Schön  an  die  Spitze  der  vereinigten
Provinzen  Ost-  und  Westpreußen  gestellt.  Die  Notwendigkeit  durchgreifender ­
  Hilfsmaßregeln  für  die  ostpreußischen  Grundbesitzer  ist  recht
eigentlich  die  Ursache  dieser  Vereinigung  gewesen.

Schön  an  Hardenberg  9.  Nov.  1821.  Geh.  St.  A.  74  8  I  Gen.  23.  Aus  diesem
Bericht  geht  hervor,  daß  Schön  schon  1817  und  in  einem  Bericht  v.  20.  Febr.  1820  die
Vereinigung  der  beiden  Oberpräsidien  angeregt  hat.
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        Zweites  Kapitel.
Der  von  Schön  verwaltete  Kan-eounterstütznngsfoirds
  1824—1835.
I.  Theodor  von  Schön  und  sein  Programm  in  Ostpreußen.
Schön  tras  in  Ostpreußen  verfahrene  Verhältnisse  an,  die,  von  langer
Hand  vorbereitet,  sich  durch  den  Krieg  und  die  andauernde  Ungunst  der
wirtschaftlichen  Lage  unerträglich  gestaltet  hatten.  Hier  war  ein  eiserner
Besen  nötig,  und  Schön  war  ganz  der  Mann  dazu,  ihn  zu  handhaben.
Sein  Vorgehen  muß  in  gleicher  Weise  aus  dem  Zustand  des  Landes  wie
aus  seinem  eigenen  Wesen  begriffen  werden.
Das  Prozeßverfahren  über  Schöns  Aussagen  und  seine  Persönlichkeit,
das  im  Widerspiel  von  Anklage  und  Verteidigung  schon  manche  Instanzen
durchlaufen  hat,  wird  so  bald  nicht  abgeschlossen  sein.  Haben  er  selbst  und
seine  Anhänger  ihn  auf  ein  zu  hohes  Postament  gestellt  und  damit  der
Kritik  preisgegeben,  so  ist  auch  gar  manches  zu  Unrecht  verkleinernde  Wort
gefallen.  Seine  vielfach  herausfordernde  Natur  bereitet  einem  vorurteilslosen ­
  Verständnis  besondere  Schwierigkeiten.
Friedrich  Wilhelm  III.  charakterisierte  Theodor  von  Schön  mit  den
Worten:  „Exaltiert,  Poet,  aber  doch  ein  ehrlicher  Mensch"*).  Das  Poetentum
  scheint  ein  Streitpunkt  zwischen  dem  Herrscher  und  seinem  Oberpräsidenten ­
  gewesen  zu  sein.  Wenigstens  berichtet  Schön  seinerseits  vom
^önig:  „Friedrich  Wilhelm  III.  sagte  mit  einem  gewissen  Stolze  von  sich,
er  sei  ein  Prosaiker.  Ja!  noch  mehr:  Jede  nur  durchblickende  Idee,  Jede
Regung  der  Phantasie  oder  des  Geistes  suchte  er  bei  sich  zu  unterdrücken^)."
„Poet"  war  für  den  nüchternen  König  jeder,  der  mit  idealen  Forderungen
an  das  politische  Leben  herantrat,  und  auch  Gneisenaus  hochfliegeude  Ent-’)
  Herre  S.  316.
2 )  Allgemeine  Aufsätze  Schöns.  Hannover  Nr.  62.
        <pb n="51" />
        38

würfe  hat  er  mit  dem  spöttischen  Zeugnis  „Poesie"  bedacht.  In  dieser
Bedeutung  mag  das  Wort  auch  für  Schön  gelten;  denn  ein  ideales  Denken
über  Staat  und  Staatsregierung  war  allerdings  dem  Manne  eigen,  den
Ranke  den,  wenn  auch  nicht  wissenschaftlich,  so  doch  praktisch  vielleicht  bedeutendsten ­
  Schüler  Kants  genannt  hat.  Das  Bündnis  zwischen  preußischem
Staat  und  deutschem  Geistesleben,  wie  es  dem  Zeitalter  der  Erhebung  seine
innere  Größe  gibt,  kommt  in  Schöns  Individualität  zu  besonderem  Ausdruck; ­
  das  verleiht  ihm  eine  repräsentative  Bedeutung,  die  dadurch  nicht
gemindert  wird,  daß  wir  uns  vielfach  an  den  Ecken  und  Kanten  seiner  Natur
stoßen.  Es  ist  ja  nicht  der  Erkenntnistrieb,  der  seine  Beziehung  zur  Philosophie ­
  vermittelt,  und  um  den  Umkreis  und  die  Tiefe  ihrer  theoretischen
Probleme  zu  erschöpfen,  gingen  ihm  wohl  die  eindringende  Verstandesschärfe ­
  und  die  kritische  Besinnung  ab.  Aber  von  den  sittlichen  Kräften  des
deutschen  Idealismus  hat  er  wirksame  Antriebe  empfangen  und  ihre  Hauptgedanken ­
  sich  anzupassen  gewußt.  Die  Idee  der  Würde  und  Freiheit  des
Menschen  ist  unzweifelhaft  von  Einfluß  gewesen  bei  der  Abfassung  des
Entwurfs  zu  dem  Edikt,  das  die  Erbuntertänigkeit  aufhob.  Und  hinter  dem
Satze  „Du  mußt,  was  Du  sollst",  den  Schön,  bisweilen  nicht  ohne  Pose,
als  seinen  Wahlspruch  verkündet  und  als  Ansporn  zu  ungewöhnliche»  Leistungen ­
  verwertet  hat,  steht  die  hohe  Auffassung  der  Pflicht,  die  der  neudeutschen ­
  Sittenlehre  den  Stempel  aufdrückt.  Dem  Einfluß  Fichtes,  der  auf
die  preußischen  Reformer  noch  unmittelbarer  als  Kant  int  Sinne  dieser
Lehre  gewirkt  hat,  ist  Schön,  der  seit  seiner  Studienzeit  dem  Philosophen  in
Freundschaft  verbunden  war,  besonders  zugänglich  gewesen.  Der  Verkehr
rnit  Fichte,  so  hat  er  später  bekannt,  habe  in  ihm  die  Neigung  geweckt,  „bei
jeder  Sache  den  höheren  Gesichtspunkt  zu  finden  und  zu  halten."  Das
gerade  hob  ihn  weit  über  die  Routiniers  hinaus.  Was  er  tat,  stand  im  Zusammenhang ­
  einer  einheitlichen,  tief  begründeten  Staatsauffassung.
Die  Suche  nach  der  „reinen  Idee",  die  alles  Handeln  leiten  sollte,
konnte  freilich  auch  zu  unpraktischen,  blutleeren  Abstraktionen  führen  und
das  „Halten  der  Gedanken"  in  starre  Konsequenzmacherei  ausarten.
Vielleicht  faßt  man  den  fruchtbarsten  Kern  und  doch  auch  zugleich  die
größte  Gefahr  dieser  Natur,  wenn  man  ihre  pädagogische  Richtung  betont.
Als  Volkserzieher,  der  in  den  sittlichen  Kräften  der  Masse  den  Hebel  des
Fortschritts  erblickt  und  überall  nach  den  moralischen  Wirkungen  seiner
Maßregeln  fragt,  hat  Schön  wohl  sein  Bestes  geleistet.  Wie  er  dem  Schulwesen ­
  besondere  Fürsorge  angedeihen  ließ,  war  es  seiner  Überzeugung  nach
auch  Aufgabe  der  Gesetzgebung,  „daß  im  Volk  sich  ein  Charakter  bilde",  daß
es  sittlich  und  damit  auch  wirtschaftlich  tüchtig  werde.  Dieser  lebendige
Sinn  für  seelische  Werte  ist  aber  verquickt  mit  schulmeisterlichen  Zügen:
absprechender  Tadelsucht  und  einer  Überschätzung  allgemeiner  Grundsätze
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        BO

der  Staats-  und  Wirtschaftslehre,  die  den  Dingen  leicht  Gewalt  antut.
Schön  ist  eine  durchaus  dogmatische  Natur;  Boyen  sagte  wohl  im  Scherz
von  ihm,  er  hätte  Papst  werden  sollen.
Nach  der  Art  solcher  Eisenköpfe  konnte  er  bestimmte  Lehren  in  stereotypen
  Formeln  immer  aufs  neue  predigen  und  sich  auf  Anschauungen  versteifen, ­
  die  der  Wirklichkeit  nicht  entsprachen.  Auch  ein  liebevoller  Beurteiler
wie  Magnus  von  Brünneck  beklagte  noch  an  dem  alten  Schön  „die  fortgesetzten ­
  Täuschungen,  die  wunderlichen  Konjekturen,  die  er  sich  macht  x ).
Aber  da  das  Bewußtsein  dieser  Täuschungen  vollkommen  fehlt,  bleibt  das
Urteil  Treitschkes,  Schön  sei  „ganz  gegen  die  Art  seines  edelen  Stammes
unwahrhaftig"  gewesen,  an  der  Oberfläche^).  Wohl  rückte  er  die  eigene
Person  viel  zu  sehr  in  den  Vordergrund,  um  schlicht  und  echt  zu  wirken,
er  vereinte  oft  die  Verblendung  des  Leidenschaftlichen  und  des  Doktrinärs,
er  war  „exaltiert,  —  aber  doch  ein  ehrlicher  Mensch".  Wo  es  um  Überzeugungen ­
  ging,  war  er  unbestechlich.  Als  Friedrich  Wilhelm  III.  mit  dem
Plan  umging,  eine  französische  Gräfin  katholischen  Glaubens  zu  heiraten,
hat  er  insgeheim  nur  jene  beiden  „Poeten"  Gneisenan  und  Schön  um  ihren
Rat  befragen  lassen,  weil  er  der  Zuverlässigkeit  ihres  Urteils  vertraute.  —
Theodor  von  Schön  ist  oft  als  ein  Vertreter  manchesterlicher  Anschauungen ­
  bezeichnet  worden *  *  3  *  5 ).  Tatsächlich  hat  er  Äußerungen  getan,
die  der  Theorie  des  laissez  faire,  laissez  aller  sehr  nahe  kommen:  „Man
reduziere  die  Tätigkeit  der  höchsten  Gewalt  ■—  so  heißt  der  Staat  in  Schöns
Terminologie  —  auf  ihren  Standpunkt  und  Alles  ist  gemacht.  Dieser
Standpunkt  muß  mehr  negativ  als  positiv  sein,  gehen  lassen  und  bloß  veto
einlegen«)."  Gerade  rücksichtlich  des  Grundeigentums  hat  Schön  1807
den  Standpunkt  vertreten,  daß  es  dem  Staate  gleichgültig  sein  müsse,  ob
A.  oder  B  etwas  besitze^).  Mit  ungefähr  den  gleichen  Worten  hatte  er  bei
seinem  Lehrer  Kraus  die  Smithsche  Theorie  vom  freien  Spiel  der  Kräfte
kennen  gelernt.  Aber  bei  Schön  gewinnt  der  freihändlerische  Gedanke  doch
eine  ausgesprochen  deutsche  Färbung.  Er  wird  von  ihm  vertreten,  nicht

0  Herre  S.  377.
0  Treitschke  I,  278.
3 )  Über  den  Ausgangspunkt  der  wirtschaftspolitischen  Anschauungen  Schöns
orientiert  jetzt  am  besten  Hasse.
l )  Schön  an  Dohna  27.  Juli  1818.  Aus  den  Papieren  VI,  428.  Vgl.  die  Denkschrift ­
  Schöns  v.  13.  Juli  1817  (Aus  den  Papieren  IV,  403):  „Das  Ministerium  suche
die  Hindernisse  sder  Produktion!  zu  entfernen,  aber  es  hüte  sich,  diefe  negative  Tätigkeit
in  ein  gewaltsames  Eingreifen  in  bestehende  Rechtsverhältnisse  ausarten  zu  lassen.
„Nicht  zu  viel  regieren  ist  eine  goldene  Regel  für  die  Staatsverwaltung;  nur  die  sich
erzeugenden  Auswüchse  des  einseitigen  Willens  so  viel  als  möglich  verhüten  oder
ableiten,  darin  besteht  die  Kunst  der  Verwaltung."
5 )  Lehmann  II,  292.
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        40

etwa  bloß  aus  Achtung  vor  den  unveräußerlichen  Rechten  des  Individuums
oder  in  der  sanguinischen  Hoffnung  Adam  Smiths,  daß  die  freie  Konkurrenz
egoistischer  Interessen  zu  einer  natürlichen  Harmonie  führe,  —  sondern
unter  starker  Betonung  der  erzieherischen  Absicht:  Der  Staat  soll  im  Erwerbsleben ­
  die  Hände  aus  dem  Spiel  lassen,  damit  die  Menschen  das  „Selbstdenken ­
  und  Selbsthandeln"  nicht  verlernen*).  Nur  wenn  der  einzelne  ganz
aus  die  eigene  Kraft  gestellt  ist,  nicht  durch  irgendwelche  Standesrechte
oder  durch  staatlichen  Schutz  vor  den  Folgen  seiner  Handlungen  gedeckt  wirb,
wird  er  das  Höchste  leisten.  Wir  glauben  den  Fichteschen  Begriff  der  Selbsttätigkeit, ­
  des  pflichtbewußten,  durch  die  Überwindung  von  Hindernissen
nur  gestählten  Willens  in  Schöns  wirtschaftlichem  Liberalismus  zu  erkennen,
und  auch  seiner  Beschäftigung  mit  der  Erziehungslehre  Pestalozzis  müssen
wir  gedenken.
Der  Staat  Friedrichs  des  Großen  mit  seiner  Neigung,  die  bestehenden
Besitzverhältnisse  zu  erhalten,  ließ  nach  Schöns  Meinung  die  Energie  des
einzelnen  nicht  zur  Entfaltung  kommen.  Schön  war  ebenso  ein  Gegner
der  Fideikommisse  wie  des  Bauernschutzes.  Er  hat  sich  scharf  gegen  die
Gründung  einer  „Adelskette"  zur  Vertretung  der  Adelsinteressen  ausgesprochen, ­
  weil  „der  Adel,  wenn  er  durch  eine  Kette  gehalten  werden  soll,
nicht  des  Daseins  wert"  sei.  Ganz  verkehrt  schien  es  ihm,  wenn  der  Staat
künstlich  Existenzen  aufrecht  erhielt,  die  auf  so  schwachen  Füßen  standen,
daß  produktive  Arbeit  nicht  mehr  von  ihnen  erwartet  werden  konnte.  Ihnen
gegenüber,  mochten  es  einzelne  oder  ganze  Volksklassen  sein,  stieg  in  Schön
sehr  leicht  die  Stimmung  aus:  was  fällt,  das  soll  man  stoßen.
In  dieser  Überzeugung  wurde  er  bestärkt  durch  den  optimistischen
Glauben,  daß  die  Stelle,  die  ein  wirtschaftlich  Schwacher  verliere,  alsbald
von  einem  Starken  ausgefüllt  sein  werde,  daß  jener  nur  entfernt  werden
müsse,  um  diesem  Platz  zu  machen.  Diese  Meinung  verleitete  ihn  dazu,  in
einen:  gründlichen  Kehraus  den  besten  Anfang  der  sozialen  Reformen  zu
sehen,  die  ihm  vorschwebten.  Schön  hatte  ein  deutlich  ausgeprägtes
Gesellschaftsideal,  das  offensichtlich  durch  Eindrücke,  die  er  in  England
empfangen  hatte,  bestimmt  ist:  ein  Adel,  der  sich  nicht  kastenartig  abschließt, ­
  sondern  in  enger  Verbindung  bleibt  mit  dem  Mittelstand,
darunter  ein  kräftiger  Bauernstand,  während  kleine  Bauern  nach
Schöns  Meinung  „vom  Übel"  sind  und  das  Schicksal  des  ländlichen
Proletariats  ihn  wenig  bekümmert.  Ganz  ein  Kind  des  ungeschichtlichnaturrechtlichen ­
  Jahrhunderts  der  Aufklärung,  das  Verfassungen  „machen"
zu  können  glaubte,  ist  nun  Schön  nicht  frei  von  dem  Wahne,  daß  sich  der
x )  Aus  den  Papieren  III,  106:  „Der  unbedingte  Glaube  an  die  Weisheit  und
Güte  des  Gouvernements,  wie  er  unter  Friedrich  II.  stattfand  und  wie  er  bei  rohen
Völkern  gut  ist,  vernichtet  in  unserem  Volk  alles  Sclbstdenken  und  Selbsthandeln."
        <pb n="54" />
        41

oon  ihm  als  Ideal  erträumte  soziale  Zustand  aus  dem  Nichts  schassen  ließe,
wenn  nur  zunächst  einmal  mit  dem  bestehenden,  mangelhaften  Zustand
aufgeräumt  und  jedes  kranke  und  schwache  Element  ausgeschieden  sei.  So
entsteht  Schöns  Neigung,  „tabula  rasa  zu  machen"'),  die  man  bisher  vor
allem  an  seiner  Bauernpolitik  in  den  Jahren  1807—8  beobachtet  hat,  die
aber  auch  später  wirksam  ist.  —
Auf  solchen  geistigen  Voraussetzungen  beruht  Schöns  Tätigkeit  bei  den:
Retablissement  seiner  Heimatprovinz.  „Daß  die  Nation  sich  selbst  zu  helfen
suche,  so  viel  sie  kann",  von  diesem  Grundsatz  ging  er  aus»).  Er  war  durchdrungen ­
  von  Fichtes  Mahnung,  daß  „kein  Mensch  und  kein  Gott  und  keines
&amp;gt;m  Gebiete  der  Möglichkeit  liegende  Ereignis  uns  helfen  kann,  sondern  daß
allein  wir  selber  uns  helfen  müssen,  falls  uns  geholfen  werden  soll»)."
Der  Gedanke  an  die  alles  überwindende  Kraft  des  Willens  gab  seinem
Handeln  die  Richtschnur.  Als  im  Jahre  1811  Schön  in  seinem  Gumbinner
  Regierungsbezirke  Anzeichen  der  Mutlosigkeit  wahrnahm,  ließ  er
an  die  Spitze  des  Amtsblattes  den  Götheschen  Satz  stellen:  Wenn  es
brennt,  so  lösche,  hats  gebrannt,  baue  wieder  auf.  „Alles  materielle
Unglück  war  ihm  eigentlich  Bagatell,  das  durch  einige  Kraftanstrengung
bald  wieder  ersetzt  wird",  so  wird  von  ihm  berichtet.  Wie  Schön  in  diesem
Geiste  Persönlich  zu  wirken  und  ihn  anderen  einzuflößen  verstand,  das  wird
uns  anschaulich  vergegenwärtigt,  wenn  wir  einen  Hilfesuchenden  erzählen
hören:  „Er  hat  mir  jede  Staatsunterstützung  rund  abgeschlagen,  ich  möchte
mir  selbst  helfen,  aber  ich  glaube,  ich  werde  es,  denn  ich  gehe  von  ihm
weg,  nicht,  als  wenn  mir  Haus  und  Hof  abgebrannt  ist,  nein,  als  wenn
ich  mir  nur  am  Licht  ein  paar  Haare  versengt  hättet"  So  ging  eine  Kraft
von  ihm  aus,  ohne  die  Schön  nie  jene  beherrschende  Stellung  in  der
Provinz  gewonnen  hätte,  die  er  lange  Jahre  innehatte.
Die  Weisheit  der  Verwaltung  in  einem  vom  Unglück  heimgesuchten
Lande  ist  nach  Schöns  Meinung  wesentlich  darin  beschlossen,  daß  sie  durch
kluge  Mittel  die  Selbsthilfe  der  Bewohner  befördert:  Der  Staat  soll  den
Geschädigten  die  Mittel  an  die  Hand  geben,  die  es  ihnen  ermöglichen,  sich
wieder  emporzuarbeiten;  er  soll  ihnen  nicht  diese  Arbeit  selbst  abnehmen.
Wo  Not  und  Mangel  herrscht,  hat  er  die  Aufgabe,  den  Notleidenden  Ge-&amp;gt;)

  So  zuerst  Ernst  v.  Meier  (Die  Reform  der  Berwaltungsorganifationunter
Stein  und  Hardenberg,  2.  Ausl.  S.  139),  übernommen  auch  von  en  t
Schöns,  Franz  Rühl  (Nord  und  Süd  54,  1890,  S.  190fs&amp;gt;).
2 )  An  Grüner  29.  Januar  1812.  Rühl  I,  160.
°)  Sämtl.  Werke  VII,  268.  m  .  »m^wib
U  Nach  Erzählungen  von  Schöns  Schwiegerfohn,  von  Brünneck-Be  1
M.  Baumann,  Theodor  v.  Schön.  Seine  Geschichtsschreibung  un
Würdigkeit  1910,  S.  184.
        <pb n="55" />
        42

legenheit  zum  Erwerb  zu  schaffen.  Den  Landwirten  muß  die  Möglichkeit
eröffnet  werden,  durch  neue  Betriebszweige  ihre  Wirtschaft  wieder  zu
beleben.  Bare  Unterstützungen  können  nur  als  Borschüsse  gewährt  werden,
weil  sie  sich  in  der  Hand  des  Unterstützten  als  produktive  Anlagen  erweisen
sollen.  Mit  voller  Klarheit  durchschaute  Schön  die  Trivialität  des  Satzes,
daß  es  beim  Retablissement  einer  Provinz  nur  ans  möglichst  hohe  Geldbewilligungen ­
  ankomme.  „Geldgabe  hilft  niemals  dem  Ganzen.  Der  Gedanke ­
  muß  das  Geld  nachschleppen^)."
Neue  Kräfte  wecken:  das  war  jetzt  wie  einst  1807  Schöns  Ziel.  Er
griff  den  Gedanken  wieder  auf,  der  bei  dem  Hilfswerk  von  1816  vernachlässigt ­
  worden  war:  daß  alle  „Almosen"  an  die  einzelnen  nichts  halfen,  wenn
nicht  der  Kredit  der  ganzen  Provinz  gehoben  wurde.  Daß  niemand  mehr
dem  Grundbesitz  Geld  zu  leihen  wagte,  hierin  sah  er  die  eigentliche  „Giftquelle". ­
  Sie  „muß  versiegen  oder  mit  Felsenstücken  so  verrammelt  werden,
daß  kein  Tropfen  von  ihr  zutage  kommen  kann  ft."
Es  war  eine  Ironie  des  Schicksals,  daß  Schön  in  Ostpreußen  vor  die
Aufgabe  gestellt  wurde,  der  Landschaft  aufzuhelfen.  Denn  im  Grunde
zählte  er  dies  Institut  zu  jenen  verrotteten  Existenzen,  die  nur  durch  die
Garantie  des  Staats  über  Wasser  gehalten  wurden.  „Ohne  sie  wäre  diese
Verbindung  von  Schuldnern  längst  zugrunde  gegangen."  1811  hatte  er
den  „Tod  des  Patienten"  nicht  allein  für  unabwendbar,  sondern  für  ratsam
erklärt.  Das  „widernatürliche  Geschöpf"  wollte  er  in  einer  Weise  beseitigen,
die  weder  Gläubiger  noch  Schuldner  schonte.  In  dem  Streit  zwischen
Gründ-  und  Geldeigentümern  fällte  er  das  Urteil,  daß  beide  Teile  „ihre
Strafe  verdienten".  Schon  damals  erklärte  er  es  für  nötig,  daß  Güter,  von
denen  die  Zinsen  nicht  beizutreiben  seien,  für  jeden  Preis  verkauft
würden.  „Diese  Zeiten  haben  das  mit  der  Revolution  gemeinsam,  daß  sie
Veränderungen  des  Grundeigentums  hervorbringen.  Dies  kann  keine
menschliche  Macht  hemmen.  Der  Staatsmann,  der  das  Individuum  retten
will,  ruiniert  die  Masse,  und  auf  die  letztere  kommt  es  doch  allein  anft."
Schöns  Ansicht,  daß  die  Landschaften  überlebt  seien,  hat  sich  im  Grunde
nie  geändert).  Hinsichtlich  der  Veränderungen  des  Grundeigentums

0  An  Dohna  5.  März  1822.  Aus  den  Papieren  VI,  462,
2 )  Schön  an  v.  Oldenburg-Beisleiden  23.  Jan.  1823.  Königsberg  St.  A.  O.  P.
V  Nr.  15.
3 )  Schöns  Denkschrift  v.  5.  Mai  1811.  Altpreußische  Monatsschrift  Bd.  13
S.  652—56.
*)  An  Dohna  5.  März  1822.  „Wir  haben  eine  andere  gewerbliche  Zeit  als  die
war,  in  der  die  landschaftlichen  Kredit-Systeme  lebten.  Die  Fiktionen,  welche  allen
Landschafts-Taxen  zum  Grunde  liegen,  stehen  in  ihrer  Blöße  da.  Wollen  wir  für  unsere
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        43

aber  Hai  er  sich  später  zu  konservativeren  Ansichten  bekannt.  Er  hat
es  schon  1815,  wie  wir  hörten,  als  eine  Ungerechtigkeit  bezeichnet,  daß  der
Gutsbesitzer,  der  infolge  des  Krieges  in  Not  geraten  sei,  von  Haus  und
Hof  getrieben  werde,  um  dem  Kapitalisten  zu  seinem  Gelde  zu  verhelfen.
Damals  hielt  er  den  „sogenannten  Staatswirten,  die  da  sagten,  es  sei  gleichgültig, ­
  ob  A  oder  B  ein  Landgut  besitze"  —  wohlgemerkt,  er  hatte  selbst  zu
diesen  sogenannten  Staatswirten  gehört  —  entgegen,  daß  ein  zu  rascher
Besitzwechsel  den  Grund  und  Boden  zur  unsichersten  Kapitalsanlage  mache
und  alle  „Nationalität"  vernichte,  d.  h.  den  Stand  der  Grundbesitzer  auflöse. ­
  Andererseits  hat  er  aber  —  zumal  aus  dem  anders  gearteten  West-Preußischen
  Boden  —  daran  festgehalten,  daß  „der  Hilflose  nicht  zum  Nachteil
  des  Ganzen  hingehalten  werden  dürfe"^).  Er  klärte  seine  Ansichten
schließlich  dahin,  daß  es  staatswirtschaftlich  gleichgültig,  ja  sogar  vorteilhaft ­
  sein  könne,  wenn  A  ohne  Betriebskapital  sein  Eigentum  an  B  mit
Betriebskapital  abtreten  müsse.  Aber  politisch  sei  jede  allgemeine
Beränderung  des  Grundbesitzes  bedenklich  und  mache  deshalb  den
Zutritt  des  Staats  erforderlich»).  Die  Gefahr  eines  völligen  Umsturzes
der  sozialen  Verhältnisse  hat  er  in  seinen  ersten  Berichten  aus  Ostpreußen
1824/25  sehr  lebhaft  geschildert  und  es  als  seine  oberste  Aufgabe  bezeichnet,
„das  drohende  Unglück  einer  bedeutenden  Umkehrung  des
Grundbesitzes  zu  mildern"»)  und  auf  die  „Erhaltung  des  wichtigsten ­
  Stammes  der  Nation"*)  Bedacht  zu  nehmen.  Es  handelt  sich
hier  nicht  um  gelegentliche  Äußerungen,  sondern  um  ein  wesentliches  Stück
des  Programms,  mit  dem  Schön  nach  Ostpreußen  gegangen  ist.
Er  hat  später  gesagt,  die  Landschaft  sei  ein  „Hanptbeförderungsmittel
  dieser  Umkehrung  des  Grundeigentums"  gewesen,  insofern  sie,  um
ihre  Verbindlichkeiten  zu  erfüllen,  Sequestrationen  und  Verkäufe  veranlassen ­
  mußte;  deshalb  habe  er  ihr  Zuschüsse  zur  Zinszahlung  erwirkt,  um
sie  für  die  Erfüllung  ihrer  Verpflichtungen  sicherzustellen.  Nun  sind  freilich
gerade  unter  Schön  die  meisten  landschaftlichen  Subhastationen  erfolgt.
Gutsbesitzer  sorgen  .  ..,  so  müssen  wir  alle  Opiate  vermeiden  und  die  Krankheit  selbst
loyal  angreifen.  Dies  tut  der  Gedanke:  das  Geschäft  selbst  abzulösen."
*)  An  Bülow  14.  Dez.  1816  Geh.  St.  A.  XIV,  Sectio  3  Nr.  2.
2 )  An  v.  Oldenburg-Beisleiden  23.  Jan.  1823.  Königsberg  St.  A.  O.  P.  t
Nr.  15.  —  Aus  den  Papieren  111,  78.  —  Die  Unterscheidung  von  „staatswirtschaftlich"
und  „politisch"  Zweckmäßigem  findet  sich  schon  im  JB.  v.  12.  Aug.  1807  (Aus  den
Papieren  11,  103).
a )  Schön  an  Schuckmann  und  Lottum  24.  Mai  1824.  Geh.  St.  A.  89  6  XXI
Preußen  Gen.  2  vot.  1.
4 )  Schön  an  das  Staatsministerium  26.  Febr.  1823.  Königsberg  St.  A.  O.  P.
V  Nr.  10.  Ähnliche  Äußerungen  kehren  oft  wieder  in  Schöns  Korrespondenz  aus
dieser  Zeit.  Vgl.  das  Gutachten  v.  19.  März  1824;  Beilage  Nr.  11.
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        44

Insofern  hat  Schön  selbst  die  „Umkehrung"  befördert,  —  weil  er  der  Überzeugung ­
  war,  daß  nur  durch  eine  solche  Eisenkur  eine  Umkehrung  in  noch
größerem  Umfang  verhütet  werden  könnte.  Alexander  Dohna  hat  im
Mai  1824  in  einem  an  Schön  gerichteten  MemoireH  auseinandergesetzt,
daß  die  Krisis  der  Landschaft  so  lange  fortgehen  werde,  bis  diejenigen  Güter,
die  ihre  Reste  nicht  tilgen  könnten,  subhastiert  seien;  Dohna  hielt  es  für
wahrscheinlich,  daß  zwei  Drittel  aller  bepfandbrieften  Güter,  also  fast
400,  verschlungen  würden,  falls  nicht  eine  große  Hilfe  geleistet  werden
könnte.  Hier  lag  die  Gefahr:  die  schleichende  Krankheit  der  Landschaft  verbreitete ­
  das  Übel  auch  unter  den  Gütern,  die  noch  gesund  und  zu  erhalten
waren.  Seit  1815  forderte  der  Generallandtag  die  strenge  Absonderung
und  den  Verkauf  der  „rettungslosen"  Güter;  noch  1823  war  diese  Forderung
erneut  erhoben  worden.  Die  Landschaftsdirektionen  sind  aber  zumeist  nur
schonend  und  langsam  vorgegangen  und  haben  das  Reglement  lax  gehandhabt.

Hier  entschloß  sich  Schön  rücksichtslos  durchzngreifen!  „Das  Hinhalten
der  unrettbaren  Güter,  welche  oft  wie  ein  bonnm  vaoans  betrachtet  werden,
und  die  der  Landschaft  selbst  zugeschlagenen  Güter  sind  in  Ost-  und  Westpreußen ­
  die  Hauptquelle  der  Verlegenheit  bei  der  jedesmaligen  Zinsenzahlung. ­
  Wird  das  Übel  nur  durch  baldigen  Verkauf  gehoben,  werden  diese
Güter,  bei  welchen  weder  von  Erhaltung  einer  achtbaren  Familie  noch  von
einer  wirtschaftlichen  Operation  die  Rede  ist,  nur  bald  verkauft,  so  wird
die  Lage  der  Landschaft  schon  wesentlich  gebessert^)."  —  Solchen  nüchternen
Erwägungen  entsprangen  jene  zahlreichen  Zwangsverkäuse,  die  späterhin ­
  Theodor  von  Schön  den  Ruf  eines  wilden  Adelsfeindes  eingetragen
haben.  Das  entbehrt  nicht  einer  gewissen  Tragik;  denn  der  „Liberale"  Schön
hat  gerade  in  seinem  Wirken  für  Ostpreußen  seit  1824  konservativere  Absichten ­
  gehabt  als  je  vorher  und  nachher.  Im  Hinblick  auf  die  Vorwürfe,  die
Schön  später  wegen  seines  Verfahrens  gemacht  wurden,  verdient  es  Beachtung, ­
  daß  im  Jahre  1824  seine  Grundsätze  in  Berlin  ausdrücklich  gebilligt
wurden.  Schuckmann  urteilte,  Schöns  Ansicht  sei  durchaus  richtig:  der
schleunige  Verkauf  solcher  Güter,  deren  Besitzer  nicht  mehr  zu  retten  seien,
müsse  auf  alleWeise  befördert  werden,  „um  dieselben  aus  uukräftigen  Händen
an  vermögende  Leute  zu  bringen,  damit  aber  sowohl  der  Landschaft,  wenn
sie  auch  an  dem  Nominalbeträge  ihrer  Forderungen  einbüßt,  ein  ferneres
Aufschwellen  ihrer  Forderungen  zu  ersparen  und  den  Eingang  desjenigen,
0  v.  5.  Mai  1824.  Königsberg,  Oberpräs.
2 )  Schön  an  Schuckmann  und  Lottum  23.  Aug.  1824.  Geh.  St.  A.  89  0  XXI
Preußen  Gen.  2  vol.  II.  Die  Berichte  vom  19.  März,  24.  Mai  u.  23.  August  1824
entwickeln  Schöns  Programm  und  Anträge.  Die  eben  genannte  Signatur  ist  im  folgenden ­
  immer  maßgebend,  wenn  nicht  ausdrücklich  eine  andere  angeführt  wird.
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        45

was  dieselben  zu  tragen  vermögen,  zu  sichern  und  wiederum  flüssig  zu
machen,  als  die  aus  so  unkräftigem  Besitze  überhaupt  hervorgehende,  in
jener  Provinz  so  allgemeine  und  verderbliche  Stockung  des  Verkehrs  zu
beendigen^)."  Die  Ausfälle,  die  sie  dabei  erleide,  müßten  ihr  von  Staats
wegen  ersetzt  werden.
Schön  hatte  für  diese  Ausfälle  beim  Verkauf  der  zu  hoch  abgeschätzten
Güter  700000  Taler,  die  ohne  Verpflichtung  der  Rückgabe  vom  Staat  zu
geben  seien,  beantragt,  ebenso  300000  Taler  als  Vorschuß  für  die  Zinszahlungen. ­
  Für  die  westpreußische  Landschaft  forderte  er  750000  Taler.
Den  noch  zu  rettenden  Gutsbesitzern  wollte  Schön  aber  nicht  nur
durch  „Recht  und  Gerechtigkeit",  d.  h.  durch  strenge  Durchführung  des
Reglements  gegenüber  Unrettbaren  helfen,  sondern  auch  durch  eine  „unbedeutende ­
  Beihilfe  des  Gouvernements"^),  durch  bare  Unterstützungen.
Wir  dürfen  hinzusetzen:  weil  die  Mittel  des  Staates  Aufwendungen  für
Ostpreußen  in  dem  Maße,  wie  sie  notwendig  gewesen  wären,  nicht  erlaubten,
mußte  mitleidlos  nach  den  Bestimmungen  verfahren  werden.  Als  Fonds
für  Unterstützungen  an  einzelne  beantragte  Schön  1160000  Tlr.  für  Ostpreußen ­
  und  300000  Tlr.  für  Westprenßen:  „Der  Zweck  der  Unterstützung ­
  ist  weniger  wirtschaftlich  als  politisch,  um  den  alten
Stamm  der  Gutsbesitzer,  wo  es  noch  möglich  ist,  zu  erhalten^)."
Dieses  konservative  Prinzip  stieß  sogar  bei  Schnckmann  auf  Widerstand:
„Die  Rücksicht,  daß  man  die  alten  Familien  im  Besitz  ihrer  Stammgüter
zu  erhalten  habe,  kann  bei  der  Armut  des  Staates  nur  eine  untergeordnete
sein 4 )."  Schuckmann  wollte  ausschließlich  wirtschaftliche  Gründe  gelten
lassen:  der  Zerstörung  großer  Vermögen  und  der  hiermit  immer  weiter
greifenden  Verarmung  müsse  Einhalt  geboten  werden.
Besondere  Vorschläge  machte  Schön  zugunsten  der  Gutsbesitzer,  die
in  Regulierung  mit  ihren  Bauern  waren.  Da  man  sie  „rücksichtlich  der
Verlegenheiten  zur  Herbeischaffung  der  erforderlichen  Geldmittel"  für  den
„leidenden  Teil"  bei  der  Auseinandersetzung  hielt^),  war  durch  Kabinettsordre

1)  Schuckmann  an  Sotturn  25.  Oktober  1824.
2 )  17.  März  1823  an  einen  Unbekannten.  Hannover  Nr.  23:  „Es  kann  nur  durch
Recht  und  Gerechtigkeit  und  eine  unbedeutende  Beihilfe  des  Gouvernements  geholfen
werden."
3 )  Schön  an  Schuckmann  und  Lottum  23.  Aug.  1824.
4 )  An  Lottum  25.  Okt.  1824.
6 )  JB.  des  Staatsministeriums  v.  22.  Mai  1822.  Geh.  St.  A.  74  1111  Preußen
Nr.  5.  Für  den  Mangel  an  Einheitlichkeit  in  der  Regierung  ist  es  bezeichnend,  daß  ein
JB.  des  Staatsministeriums  v.  17.  Jan.  desselben  Jahres  den  entgegengesetzten
Standpunkt  einnimmt:  die  Gutsbesitzer  seien  ja  nicht  gezwungen  auf  Landabtretung
zu  regulieren,  brauchten  auch  ihren  Bauern  keine  Bauhilfen  mehr  zu  leisten.
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        46

vom  6.  Juni  1822  ein  Fonds  von  100000  Talern*)  zur  Instandsetzung  der
den  Gütern  angefallenen  Vorwerkshufen  geschaffen  worden.  Der  Präsident
der  ostpreußischen  Generalkommission  hatte  an  Borgstede  berichtet,  daß  die
Gutsbesitzer  infolge  der  Regulierungen  beinahe  8  Quadratmeilen  zu  ihren
bisherigen  Ländereien  in  eigene  Kultur  nehmen,  83  neue  Vorwerke  und  1868
Familienwohnungen  erbauen  mußten^).  Er  hatte  ferner  die  Kosten,  die  beiden
Teilen  aus  den  Formalitäten  der  Regulierung  erwuchsen  —  meist  Prozeßkosten ­
  —  bis  1821  auf  77330  Taler  veranschlagt.  Schön  erwirkte  nun  eine
Erhöhung  jenes  Fonds  um  weitere  100000  Taler,  die  aber  nur  als  Darlehen
ausgegeben  werden  durften.  Er  war  auch  der  Meinung,  daß  nur  „da,  wo
Notstand  notorisch  ist,  derjenige  Teil,  der  wider  seinen  Willen  zur  Regulierung ­
  genötigt  ist",  mit  den  Kosten  belastet  werden  dürfte,  und  forderte
80000  Taler  für  Unterstützungen  in  diesen  Fällen.  Damit  drang  er  jedoch
nicht  durch.  Schuckmann  machte  geltend,  daß  Schön  von  der  irrigen  Voraussetzung ­
  ausgehe,  die  Auseinandersetzung  sei  nur  einem  Teil  vorteilhaft.
Der  vorgeschlagene  Kostenerlaß  würde  eine  Strafe  für  denjenigen  sein,  der
sich  in  einen  für  nötig  erkannten  Zustand  hineinarbeite.  Der  Antrag  fand
damit  seine  Erledigung,  daß  Schuckmann  eine  schonende  Berücksichtigung
des  gezwungenen  Teils  zusagte,  uud  daß  Schön  autorisiert  wurde,  die
Generalkonunission,  die  sonst  der  Machtsphäre  des  Oberpräsidenten  entrückt ­
  war,  bei  Berechnung  und  Einziehung  der  Kosten  in  besondere  Allssicht
zu  nehmen.
War  bei  all  diesen  Vorschlägen  in  erster  Linie  an  die  Gutsbesitzer  gedacht, ­
  so  sollten  die  Notstandsarbeiten,  die  Schön  empfahl,  auch  den
niederen  Volksschichten  zugute  kommen.  Er  hatte  vor  allem  Straßenbauten
und  Meliorationen  im  Auge,  —  Werke,  die  nicht  nur  augenblicklich  Arbeitsverdienst ­
  gaben,  sondern  auch  der  Provinz  für  die  Zukunft  bleibenden  Nutzen
versprachen.  Der  Bau  von  Straßen  war  bis  zum  Kriege  ganz  vernachlässigt
worden.  Schön  hatte  ihn  schon  in  Westpreußen  eifrig  gefördert.  Er  sah
darin  nicht  nur  ein  Mittel,  die  zurückgebliebenen  Provinzen  des  Ostens
wirtschaftlich  zu  heben;  mit  denl  Blick  des  Volkserziehers  erkannte  er  den
bildenden  Wert  des  erleichterten  Verkehrs:  Straßen,  so  sagte  er,  sind  „moralische
  Anstalten" 3 ).
Der  gesamte  Voranschlag,  wie  ihn  Schön  am  23.  August  1824  einreichte, ­
  sah  folgendermaßen  aus:
0  60000  für  Ostpreußen,  40000  für  Westpreußen.  Durch  CO.  v.  16.  Mai  1823
wurden  weitere  40000  bewilligt.
2 )  JB.  Bargstedes.  Andere  Zahlen  werden  in  einer  Denkschrift  des  Komitees
v.  21.  Rov.  1822  angegeben:  es  seien  224000  Morgen  neu  in  Kultur  genommen,
76  neue  Vorwerke  und  524  Tagelöhnerhäuser  erbaut  worden.
3 )  Aus  den  Papieren  I,  104.
        <pb n="60" />
        47

Zweck:  Geschenk:  Vorschuß:
1.  Deckung  der  Ausfälle  an  Kapital  und  Zinsen
für  die  Ostpreußische  Landschaft  700000
2.  Für  die  Westpreußische  Landschaft  zum  Ankauf ­
  der  alten  Kupons  600  000
3.  Für  die  Ostpreußische  Landschaft  Betriebskapital ­
  gegen  Zinsen  800000
4.  Für  die  Westpreußische  desgl  150000
5.  Zur  Unterstützung  der  Gutsbesitzer  in  Ostpreußen, ­
  um  Kapitalschuld  abzulösen  und  zur
Wirtschaftsverbesserung  gegen  Zinsen  .  .  .  1  150  000
6.  Wie  vor  in  Westpreußen  300000
7.  Zur  Unterstützung  der  Gutsbesitzer  in  Ost-  und
Westpreußen,  welche  über  %  verschuldet  sind,
Kapital  und  Betriebskapital  gegen  Zinsen  .  300000
8.  Zur  Errichtung  von  Schäferschulen  ....  17000
717  000  2  800  000
zusammen:  3  617000  Thaler.

Eine  Kabinettsordre  vom  12.  Februar  1825*)  genehmigte  im  wesentlichen ­
  Schöns  Vorschläge.  Nur  wurde  gefordert,  daß  der  „Landesunterstützungsfonds" ­
  auf  3  Millionen  Taler  beschränkt  bleibe.  Die  Angelegenheit
wurde  Schöns  „spezieller  Leitung"  übertragen  und  er  bekam  die  Vollmacht,
„sich  selbst  diejenigen  Organe  und  Mittel  auszuwählen,  welche  zur  Erreichung
des  Zweckes  notwendig  sind".  Für  die  Durchführung  der  nötigen  Ermittlungen ­
  hatte  Schön  die  Landschaftsräte  ausersehen.  Im  übrigen  hatte
aber  anders  als  1816  keinerlei  ständische  Vertretung  ein  Wort  mitzureden.
Wie  gegen  unten  sicherte  sich  Schön  auch  gegen  oben  freie  Hand.  Nur  in
außergewöhnlichen  Fällen  holte  er  die  Genehmigung  des  Königs  ein.  Das
Retablissement  Ostpreußens,  so  hat  er  später  in  seiner  Selbstbiographie
geurteilt,  konnte  nur  von  einer  Persönlichkeit  mit  der  ausgedehntesten  Vollmacht ­
  geleitet  werden.

')  S.  Beilage  Nr.  III.
        <pb n="61" />
        48

II.  Die  Unterstützungen^.
Für  die  Verteilung  der  staatlichen  Beihilfen  hatte  sich  Schön  feste
Normen  gesetzt,  die  freilich  späterhin  nicht  immer  streng  durchgeführt  werden
konnten.  Um  die  „Unrettbaren"  fernzuhalten,  sollten  im  allgemeinen  nur
diejenigen  Gutsbesitzer  eine  Unterstützung  empfangen,  die  noch  nicht  über
drei  Viertel  des  Gutswerts  verschuldet  waren  —  1816  war  die  obere
Grenze  sieben  Zehntel  gewesen  —,  die  innerhalb  dieser  drei  Viertel  noch
die  Sicherheit  für  das  Unterstützungskapital  nachweisen  konnten  und
außerdem  den  landschaftlichen  Kredit  schon  erschöpft  hatten.  Schön  setzte
aber  einen  besonderen  Fonds  von  300000  Tlr.  aus,  um  in  einzelnen
Fällen  auch  solche  Familien,  deren  Verschuldung  drei  Viertel  des  Gutswerts ­
  überstieg,  im  Besitz  zu  erhalten.  Der  zu  Unterstützende  mußte  sein
Gut  schon  im  Jahre  1808  besessen  oder  seitdem  von  Verwandten  ererbt
haben;  doch  konnten  diejenigen,  die  durch  die  Kriegswirren  von  1812  gelitten
hatten,  ausnahmsweise  auch  dann  berücksichtigt  werden,  wenn  diese  Voraussetzungen ­
  nicht  zutrafen.  Aus  dem  „Politischen  Zweck"  der  Unterstützungen
folgerte  Schön,  daß  die  Kündigung  von  Hypotheken  durch  Verwandte  ihm
keinen  Anlaß  zum  Eingreifen  geben  dürfe,  „weil,  wenn  eine  Familie  selbst
die  Güter  nicht  zu  erhalten  bemüht  ist,  der  Staat  diese  für  sie  zu  erhalten
kein  Interesse  hat".  Anfänglich  stellte  Schön  sogar  den  politischen  Zweck
so  sehr  über  den  wirtschaftlichen,  daß  er  Majorate,  Fideikommisse  und  Lehngüter, ­
  deren  Verfassung  die  Konservation  der  alten  Besitzer  besser  gewährleistete, ­
  nur  insoweit  berücksichtigen  wollte,  als  sie  Gegenstand  des  Kredits
der  Landschaft  waren,  unbekümmert  darum,  in  welchem  Zustand  sie  sich
befanden.  Es  sind  aber  dann  doch  gerade  den  Majoraten  z.  T.  sehr  reichliche
Mittel  zugeflossen,  wie  das  Beispiel  der  Grafen  zu  Dohna,  Eulenburg
und  von  der  Groeben  zeigte).
Die  Unterstützungen  sollten  in  erster  Linie  der  Ablösung  von  Schulden
dienen;  es  war  namentlich  an  die  Notlage  derer  gedacht,  denen  Hypotheken
gekündigt  wurden.  Es  sollten  aber  auch  Betriebskapitalien  zu  wirtschaftlichen ­
  Meliorationen  ausgegeben  werden.  Im  Gegensatz  zu  dem  1816
geübten  Verfahren  wurde  diesmal  genau  bestimmt,  für  welchen  Zweck  die
einzelnen  Summen  bewilligt  seien,  und  die  Unterstützten  mußten  eine
Obligation  unterschreiben,  in  der  sie  sich  verpflichteten,  die  Gelder  in  der
bezeichneten  Weise  zu  verwenden  und  sich  jeder  Kontrolle  zu  unterwerfen.
Anders  als  1816  wurden  die  Unterstützungen  nur  als  verzinsliche  Darlehen
gewährt  und  hypothekarisch  eingetragen.  „Niemandem  etwas  schenken",
0  Für  das  Folgende  sind  vor  allem  die  Berichte  benutzt,  die  Schön  nach  Berlin
gerichtet  hat  und  die  sich  hauptsächlich  finden:  Geh.  St.  A.  89  0  XXI  Preußen  Gen.  2.
’)  Promemoria  Stägemanns  v.  17.  Juni  1834.  Vgl.  S.  66.
        <pb n="62" />
        49

war  jetzt  Schöns  Grundsatz^).  Die  Unterstützten,  das  war  der  leitende  Gedanke, ­
  sollten  zeigen,  daß  sie  das  Geld  fruchtbar  zu  machen  verstanden.  Die
Kabinettsordre  vom  17.  August  1821,  deren  Geltung  ausdrücklich  bestätigt
wurde,  schützte  es  vor  dem  Zugriff  der  Gläubiger.
Die  den  Gutsbesitzern  bewilligten  Betriebskapitalien  sollten  nach  Schöns
Absicht  namentlich  zum  Ankauf  von  Schafen  verwandt  werden.  In  der
Förderung  der  Schafzucht  als  eines  neuen  ertragreichen  Erwerbszweigs
erblickte  er  das  beste  Mittel,  der  Landwirtschaft  aufzuhelfen.  In  den  Jahren
bor  dem  Kriege  war  infolge  der  hohen  Getreidepreise  der  Körnerbau  zu
ausschließlich  betrieben  worden;  deshalb  verschüttete  der  Preissturz  auf
dem  Getreidemarkt  dem  Landwirt  meist  die  einzige  Einnahmequelle.
Schön  hatte  mit  der  Schafzucht  schon  in  Westpreußen  gute  Erfahrungen
gemacht,  seitdem  er  im  Jahre  1821  Magnus  von  Brünneck,  der  in
Bellschwitz  eine  Musterschäferei  errichtet  hatte  und  dessen  „Schaf-Sinn"
Schön  nicht  genug  rühmen  konnte,  mit  einem  größeren  Ankauf  von  Merinos
betraut  hatte,  um  auf  diese  Weise  den  Gutsbesitzern  die  Anschaffung  zu
erleichtern^).  In  Ostpreußen  war  auf  Veranlassung  des  Ministeriums  des
Innern  im  Jahre  1822  Ähnliches  versucht  worden.  Aber  erst  nach  Schöns
Amtsantritt  wurde  die  Angelegenheit  energisch  betrieben.  In  seinem  Auftrag ­
  unternahm  Brünneck  in  den  Jahren  1824—26  weitere  Ankaufsreisen.
1824  hat  er  den  Gutsbesitzern  112  Störe  und  3721  Schafe  zugeführt,  die
mit  30  472  Tlr.  auf  das  Betriebskapital  angerechnet  wurden^).  Schöns  besonderes ­
  Anliegen  war  es,  für  eine  rationelle  Behandlung  der  Schafe
Sorge  zu  tragen.  Er  suchte  einen  guten  Schäferstand  auszubilden  und  gab
für  diesen  Zweck  die  Mittel  aus  dem  Unterstützungsfonds  her.  Er  hielt  auch
die  Gutsbesitzer  an,  sich  einen  Sortierer  zu  halten,  der  die  Güter  bereiste.
Dank  dieser  technischen  Verbesserungen  stieg  der  Ertrag  der  Schafzucht  um
ein  Bedeutendes.  Während  aus  den  Fahrenheidschen  Gütern  der  Gewinn
aus  der  Wolle  pro  Schaf  1771—1802  kaum  je  %  Taler  überschritten  hatte,
betrug  er  in  den  dreißiger  Jahren  1—iy 3  Talers.
Es  bedeutete  also  eine  stattliche  Wertvermehrung,  daß  der  Bestand  an
Schafen  in  Ost-  und  Westpreußen  unter  Schöns  Verwaltung  mehr  als
verdoppelt  wurde.  (1802:  1102656;  1825:  1220510;  1843:  2687837.)
Die  Schafzucht  hat  in  der  Folge  der  Provinz  über  manches  böse  Mißerntenjahr ­
  hinweggeholfen  und  hat  sich  wiederum,  wie  schon  in  früheren  Jahrhunderten, ­
  als  ein  vorzügliches  Mittel  des  Retablissements  bewährt.
Erfüllte  somit  ein  Teil  der  Unterstützungsgelder  den  Zweck,  eine  bessere
0  Aus  den  Papieren  III,  79.
2 )  Herre  S.  31—36.
=0  Schön  an  Lottum  3.  Dez.  1824.
4 )  Böhme  S.  79—80.
Schriften  des  Instituts  für  ostdeutsche  Wirtschaft.  Heft  !.

4
        <pb n="63" />
        50

Zukunft  vorzubereiten,  so  war  es  für  den  Augenblick  noch  lvichtiger,  daß
die  Gutsbesitzer  in  den  Stand  gesetzt  wurden,  ihren  Schuldverpflichtungen
nachzukommen,  um  der  Exekution  zu  entgehen.  Schon  nach  einem  Jahre
glaubte  Schön  feststellen  zu  können,  daß  „der  Drang  der  Gläubiger,  welcher
eine  sehr  ausgebreitete  Besitzveränderung  zur  Folge  gehabt  hätte,  behoben"
sei.  189  Familien,  denen  der  Verlust  ihrer  Güter  gedroht  habe,  seien  im
Besitz  erhalten  worden;  nur  22  hätten  für  unrettbar  erklärt  werden  müssen*).
Als  Schön  dann  am  4.  Dezember  1827  die  Schließung  des  Fonds  beantragte,
berichtete  er,  daß  595  Gutsbesitzer  —  davon  bloß  48  aus  Westpreußen  —
mit  Unterstützungen  im  Gesamtwert  von  1318857  Tlr.  bedacht  worden
seien;  von  ihnen  verdankten  zwei  Drittel  ihre  Erhaltung  nur  diesen  Zuwendungen. ­
  Trotz  der  angeblichen  Schließung  des  Fonds  sind  auch  weiterhin
noch  neue  Bewilligungen  erfolgt.  Im  Mai  1829  wird  die  Zahl  der
Unterstützten  auf  620  angegeben,  und  nach  der  Schlußabrechnung
des  Unterstützungsfonds  vom  10.  September  1834  wurden  insgesamt
1521715  Tlr.  für  diese  Zwecke  verausgabt^).
Aus  den  Namenslisten  ergibt  sich,  daß  in  Westpreußen  von  48  Darlehen
38  auf  Adlige  entfallen,  in  Ostpreußen  von  542  bloß  121.  Schön  ließ  in
Westpreußen  nur  diejenigen  bürgerlichen  Besitzer  zu,  die  ihr  Geld  zu  adeligen
Rechten  besaßen  und  schloß  damit  den  größten  Teil  der  unter  dem  Namen
Frei-  oder  Lehensschulzen  lebenden  freien  bürgerlichen  Eigentümer  aus^).
In  Ostpreußen  dagegen  wurden  mehr  als  400  Köllmern  Unterstützungen
gewährt,  allerdings  vornehmlich  solchen,  die  dem  landschaftlichen  Verband
angehörten,  also  einen  Besitz  von  mehr  als  600  Tlr.  ihr  Eigen  nannten.
Wir  hören  aber  z.  B.  ans  dem  Kreise  Ortelsburg,  daß  nur  der  zehnte  Teil
der  477  privilegierten  Köllmer  diesen  Bedingungen  genüge  und  daneben
noch  2060  „Rentner,  Chatouller,  Assekuranten,  Hochzinser,  Erbfreie  und
Freie"  vorhanden  seiend).  Alle  diese  Klassen  bekamen  keinen  Anteil  am
Unterstützungsfonds.  Der  Kreis  war  also  noch  enger  gezogen  als  1816,
zumal  die  Städte  gänzlich  ausfielen.
Die  Köllmer  haben  meist  kleinere  Summen  von  etwa  150  Tlr.  im
Durchschnitt  erhalten;  es  kommen  Bewilligungen  von  20  Tlr.  vor.  Vom
Adel  sind  am  reichsten  bedacht  worden:  v.  Farenheid  auf  Beynuhnen
(46000  Tlr.),  Graf  zu  Dohna-Schlobitten  (51250  Tlr.)°),  v.  Borcke  aus

0  JB.  Schöns  v.  4.  Sept.  1825.
0  Beilage  Nr.  IV.
0  Schön  23.  Mai  1828,  Gutachten  über  das  IG.  des  Freigutsbesitzers  Christian
Peter  zu  Jastrow.  Geh.  St.  A.  89  6  XXI  Preußen  Gen.  1  vol.  I.
4 )  Vgl.  das  Aktenstück:  Ausmittlung  der  köllmischen  Besitzer,  welche  an  dem
Allgemeinen  Unterstützungsfonds  teilnehmen.  Königsberg,  Oberpräs.  U.  II.
b)  Davon  waren  20000  Tlr.  zur  Schuldenablösung,  31250  Tlr.  zur  Wirtschafts-
        <pb n="64" />
        51

Tolksdorf  (61424  Tlr.).  Diese  höchste  Bewilligung  hat  Schön  gegen  den
Widerspruch  Stägemanns  durchgesetzt,  der  den  Einwand  erhob,  daß
Dublinen-Tolksdorf  erst  seit  fünfzig  Jahren  im  Besitz  der  Borckes  sei  und
schlecht  bewirtschaftet  worden  sei.  In  der  Tat  betrug  die  Verschuldung
fast  100  %  der  Taxe*).
In  einigen  verzweifelten  Fällen  wurde  in  der  Weise  operiert,  daß
Schön  es  zur  Subhastation  kommen  ließ  und  dann  mit  Hilfe  des  landschaftlichen ­
  Kredits  und  des  Unterstützungsfonds  die  alten  Besitzer  in  den  Stand
setzte,  das  Gut  in  der  Subhastation  wiederum  für  sich  zu  erwerben.  Das  war
in  Anbetracht  der  meist  niedrigen  Gebote,  die  oft  weit  unter  dem  Taxwert
lagen,  zu  billigem  Preis  möglich.  Bis  zur  Hälfte  des  Taxwertes  konnte  die
Landschaft  die  Kaufsumme  vorschießen,  den  Rest  und  das  nötige  Betriebskapital ­
  gab  der  Unterstützungsfonds  her.  In  dieser  Weise  hat  Schön  den
einzigen  männlichen  Nachkommen  der  Familie  v.  Sch  lieben  mit  46000  Tlr.
im  Besitz  des  Gutes  Sanditten  erhalten.  Ein  späteres  Gesuch  Schliebens,
ihm  durch  das  gleiche  Manöver  zum  Fortbesitz  der  Gerdauenschen  Güter
zu  verhelfen,  wurde  vom  König  abschlägig  beschieden^).  —  Gegen  den  Willen
Schöns,  durch  Entscheidung  des  Königs,  wurde  aber  in  der  gleichen  Weise
die  Oberburggräfin  von  der  Gröben  mit  ca.  30000  Tlr.  im  Besitz  von
Hasenberg  und  der  Forstinspektor  v.  Brederlow  mit  22000  Tlr.  in  Saalau
erhalten.  Beide  Male  hätte  es  Schön,  der  die  Lage  der  Güter  für  rettungslos ­
  hielt,  vorgezogen,  wenn  die  Angebote  anderer  kapitalkräftiger  Adeliger
angenonimen  worden  wären.  In  diesen  Fällen  wurde  die  Staatskasse  nicht
nur  mit  dem  Unterstützungskapital  belastet,  sondern  sie  mußte  obendrein
der  Landschaft  ihren  Ausfall  an  der  Pfandbriefschuld  erstatten.  Er  betrug
bei  Hasenberg  44400  Tlr?)  Den  Ausschlag  für  Schöns  Widerstand  gegen
die  Bewilligungen  gab  seine  Überzeugung,  daß  auch  die  reichste  Untereinrichtung ­
  aus  den  Regulierungsländereien  bestimmt.  Königsberg,  Oberpräs.  U.
Gen.  vol.  I.  Alexander  Dohna  batte  nicht  nur  1816  auf  die  Bewerbung  um  Retablissementsgelder, ­
  sondern  auch  1810  bei  seinem  Austritt  aus  dem  Staatsdienst  auf  den
Bezug  einer  Pension  verzichtet.  Der  andauernden  Krisis  der  zwanziger  Jahre  war  aber
auch  das  Majoratsgut  Schlobitten  nicht  gewachsen.  Selbst  das  hohe  Darlehen  aus  dem
Unterstützungsfonds  genügte  noch  nicht.  1829  berechnete  Brünneck,  der  Alexander
Dohna  in  Wirtschaftsangelegenheiten  beriet,  die  Aktiva  auf  320000,  die  Passiva  aus
173477  Tlr.  und  sah  für  1830  ein  Defizit  von  21850  Tlr.  voraus.  Eine  Kabinettsordre
v.  5.  Jan.  1830  führte  den  Grafen  aus  dieser  Notlage  heraus.  Es  wurde  ihm  nachträglich
eine  jährliche  Pension  von  3000  Tlr.  bewilligt,  und  zwar  vom  1.  Januar  1825  an  gerechnet ­
  auf  zehn  Jahre;  die  erste  Rate  von  15000  Tlr.  wurde  sofort  ausgezahlt.
Schlobitten,  Korrespondenz  Dohnas  mit  Brünneck  1826—30.
')  Geh.  St.  A.  89  6  XXI  Preußen  Gen.  1  vol.  I.
°)  Die  Personalakten  finden  sich  zum  größten  Teil  unter  Geh.  St.  A.  89  0  XXI
Preußen  Specialia.
3 )  Nachweisung  v.  5.  April  1824.

4*
        <pb n="65" />
        stützung  beide  Familien  nicht  auf  die  Dauer  im  Besitz  ihrer  hochverschuldeten
Güter  erhalten  könne  und  ihnen  deshalb  nur  neues  Unheil  bringen  würde.
Er  wollte  ihnen  statt  dessen  kleinere  Besitzungen  verschaffen,  die  ihren
Kräften  besser  angepaßt  waren.  „Graf  Groeben  ist  gegen  meinen  Rat
in  Hasenberg  hineingefahren,  wie  der  Vogel  in  den  Schlund  der  Klapperschlange"^). ­
  1838  kam  denn  auch  Hasenberg  durch  Verkauf  aus  dem
Besitz  der  Familie.  Die  Weslinenschen  Güter  waren  den  Groebens  schon
vorher  in  der  Subhastation  verloren  gegangen.
Sehr  tatkräftige  Hilfe  fand  bei  Schön  Frau  v.  Auerswald,  die  Besitzerin ­
  des  Gutes  Rodmannshöfen,  das  sie  nach  dem  Tode  ihres  Gatten
allein  bewirtschaftete.  Bei  dem  Kauf  des  Gutes  (1804)  hatte  Auerswald
eine  Hypothek  von  16000Tlr.  iibernehmen  müssen,  und  seine  Witwe  war
nicht  imstande,  die  Zinsen  dieser  Schuld  aufzubringen.  Schön  ermöglichte
ihr  nun  die  Ablösung  des  Kapitals  mit  Hilfe  der  Landschaft  und  des  Unterstützungsfonds, ­
  aus  dem  ihr  überdies  noch  ein  Kulturkapital  vorgeschossen
wurde  (Gesamtbetrag  der  Unterstützung  9280  Tlr.).  Als  das  Oberlandesgericht ­
  die  Fornmlitäten  hinauszog  und  die  Gläubiger  Frau  von  Auerswald
bedrängten,  kam  Schön  ihr  mit  mehreren  energischen  Schreiben  an  das
Gericht  zu  Hilfe.  Das  Gut  ist  trotzdem  der  Familie  nicht  erhalten  geblieben,
da  nach  Frau  von  Auerswalde  Tode  ihre  Kinder  es  1834  für  26500  Tlr.
an  den  Kaufmann  Toussaint  verkauften^).
In  manchen  Fällen  haben  die  1824—27  verteilten  Unterstützungen
nicht  genügt,  die  Besitzer  über  Wasser  zu  halten.  Schön  berechnete,  daß
in  dieser  Weise  etwa  7%  der  bewilligten  Gesamtsumme  ihren
Zweck  verfehlt  hätten^).  Der  Fall,  der  am  meisten  Aufsehen  erregte,
war  der  der  v.  Hippelschen  Fideikommißgüter  in  Westpreußen.  Für  sie
waren  aus  dem  Landes-Unterftützungsfonds  22840  Tlr.  durch  Verrechimng
landschaftlicher  Zinsenreste  und  15000  Tlr.  als  Kulturkapital  gegeben  worden.
Sie  mußten  aber  doch  unter  Administration  gestellt  werden,  und  1834  ergab
sich  eine  landschaftliche  Schuld  von  160097  Tlr.  bei  einer  Taxe  von  156917
Talern.  Die  Subhastation  wurde  deshalb  eingeleitet.  Von  11  Gütern  ist
der  Familie  nur  eines  geblieben^).
Von  Schöns  Gegnern  wurde  behauptet,  er  habe  bei  Verteilung  der
Unterstützungen  seine  Günstlinge  bevorzugt,  auch  solche,  die  der  Hilfe  gar
nicht  bedurft  hätten.  Genannt  wurden  besonders  Brünneck  und  Farenheid.
Nun  sind  beide  als  besonders  tüchtige  Landwirte  bekannt.  Brünneck  hat
0  An  Stägemann  25.  Febr.  1827  tRühl  3,  315).
2 )  Amtsgericht  Königsberg,  Grundakten  von  Rodmannshöfen.
3 )  JB.  v.  20.  Mai  1836.
*)  Königsberg,  Oberpräs.  Rechnungslegung  des  Landes-Unterstützungsfonds
1829.  —  Danzig  161,  503.  —  Bezzenberger  S.  31  f.
        <pb n="66" />
        53

nur  5626  Tlr.  zur  Wirtschaftseinrichtung  auf  Regulierungsländereieu  erhalten,
  Farenheid  allerdings  38000  Tlr.  zur  Schuldenablösnng  und
8000  Tlt.  als  Kulturkapital.  Aber  von  dem  Manne,  der  nach  dem  Kriege
vor  seinen  Schuldnern  nach  Polen  hatte  fliehen  müssen  und  dessen  Güter
1824  schon  einmal  in  landschastlicher  Sequestration  gestanden  hatten,  wird
sich  kaun,  behaupten  lassen,  daß  er  einer  Unterstützung  nicht  benötigt  hätte  %
Die  Unterstützungskapitalien  mußten  mit  4%  verzinst^)  und  nach  fünf
Jahren  in  festen  Raten  zurückgezahlt  werden.  Allen  Versuchen,  die  Zinsund
  Rückzahlungen  zu  umgehen,  hat  Schön  entgegengearbeitet.  „Die  Worte
Niederschlagung  und  Stundung  darf  ich  in  der  Landes-Unterstützungssache
nicht  statuieren,  ohne  in  Absicht  der  Zinsenzahlung  die  Landschaften  vollends
zu  lähmen."  In  Notfällen  hatte  Schön,  der  in  Ostpreußen  stets  bemüht
war,  Geldleistungen  durch  Naturalleistungen  zu  ersetzen,  die  Möglichkeit
sich  offen  gehalten,  statt  der  Zahlungen  Arbeiten  ausführen  zu  lassen.  Die
Gutsbesitzer,  die  nicht  zahlen  konnten,  sollten  z.  B.  eine  gewisse  Anzahl
Steine  zun,  Chausseeban  anfahren  lassen  oder  mit  ihren  Leuten  bei  Entwässerung ­
  eines  Sumpfes  oder  Sees  Hilfe  leisten.  Etwa  60000  Taler  sind
daraufhin  durch  Arbeiten  an  den  Straßen  Königsberg-Bartenstein,  Königsberg-Quednau,
  Preußisch-Holland-Elbing,  Stargard-Czarlin  abgetragen
worden.  Es  wurde  ferner  verstattet,  die  vom  Staat  verteilten  Schafe  in
natura  zurückzugeben.  Wenn  sich  aber  einzelne  Gutsbesitzer  wegen  völligen
Erlasses  des  Unterstützungskapitals  unmittelbar  an  den  König  wandten,
hat  Schön  immer  widerraten,  den,  Gesuche  stattzugeben  „des  sehr  nachteiligen ­
  Beispiels  wegen".  An  seinem  Widerspruch  sind  z.  B.  in  den  dreißiger
Jahren  mehrere  derartige  Immediatgesuche  des  Landschastsdirektors
Ben  eck  endorf  von  Hindenburg  gescheitert,  der  im  Jahre  1824  für
Neudeck  einen  Vorschuß  aus  den,  Unterstützungssonds  erhalten  hatte%
In  einen,  Fall,  in  den,  der  König  den  Erlaß  der  Zinsen  schon  in  Aussicht
gestellt  hatte,  schlug  Schön  eben  „des  Beispiels  wegen"  vor,  den  Betreffenden
die  Zinsen  zwar  zahlen  zu  lassen,  ihn,  aber  in  gleicher  Höhe  eine  Summe
aus  dem  Unterstützungsfonds  anzuweisen.
Mit  einem  Verlust  von  etwa  25%  bei  den  Rückzahlungen  hatte  Schön
aber  von  Anfang  an  gerechnet.  Auf  seinen  Antrag  wurde  schließlich  durch
Kabinettsordre  vom  26.  April  1831  den  Gutsbesitzern  gestattet,  die  Unterstützungskapitalien ­
  zu  66^3%  abzulösen,  und  1837  der  Zinsfuß  von  4  auf
3%  herabgesetzt.  Aus  der  Schlußabrechnung  von,  12.  August  1834  geht
hervor,  daß  bis  dahin  von  den  1%  Millionen  Talern  der  fünfte  Teil  wieder
')  Böhme  S.  78:  8  Farenheidsche  Güter  im  Kaufwert  von  546500  Tlr.  waren
1819  mit  394040  Tlr.  verschuldet.
2 )  Nur  das  Kulturkapital  blieb  drei  Jahre  zinsenfrei.
3 )  Geh.  St.  A.  80  6  XXI  Preußen  Spec.  E-H.  nr.  6.
        <pb n="67" />
        54

Zurückgezahlt  waren;  272000  Tlr.  waren  infolge  besonderer  Bewilligungen
abzurechnen;  bei  einer  weiteren  Ablösung  zu  66 2 / 3 %  glaubte  Schön  darauf
rechnen  zu  können,  daß  noch  etwa  600000  Tlr.  einkommen  würden.  —
Er  hatte  von  Anfang  an  streng  darauf  gehalten,  daß  Unterstützungskapitalien ­
  nur  denen  gewährt  wurden,  die  mit  hoher  Wahrscheinlichkeit
in  ihrem  Besitz  erhalten  werden  konnten.  Die  Unrettbaren,  soweit  sie  angesehenen ­
  Fanlilien  angehörten,  erhielten  auf  seinen  Vorschlag  hin  Pensionen, ­
  die  aber  in  jedem  Falle  besonderer  königlicher  Genehmigung
bedurften.  „Es  ist  ratsamer,  eine  Pension  zu  bewilligen,  als  Kapital  hinzugeben, ­
  dessen  Verlust  vorauszusehen  ist 1 )."  Diese  Pensionen  wurden  bestritten ­
  aus  den  Zinsen,  die  die  unterstützten  Gutsbesitzer  zu  zahlen  hatten.
Der  gestrenge  Oberpräsident  pflegte  mit  Vorliebe  den  Pensionsberechtigten
dem  zur  Zinszahlung  Verpflichteten  iils  Haus  zu  schicken,  damit  er  sich  seine
Pension  bei  ihm  hole.  „So  wird  der  Gutsbesitzer  an  seine  Pflicht  gemahnt
und  hat  fortwährend  lnoralische  Exekution" 2 ).  Von  vielen  Beteiligten
scheint  freilich  der  kategorische  Imperativ  in  dieser  Gestalt  als  lästige  und
peinliche  Zumutung  empfunden  worden  zu  sein.  Die  umnittelbare  Beziehung ­
  zwischenSchuldner  und  Pensionär  gab  aber  Schön  oft  Gelegenheit,
beiden  Teilen  zu  empfehlen,  statt  Geld  Naturalien  zu  geben  und  zu  nehmen.
Zumeist  waren  es  Witwen  und  ältere  Männer,  denen  die  Pensionen  bewilligt ­
  wurden;  vielfach  werden  sie  auch  als  „Kindererziehungsgelder"
aufgeführt.  Im  Jahre  1827  waren  83  Personen,  unter  denen  mehr  als  die
Hälfte  Frauen  waren,  mit  Pensionen  im  Gesamtwert  von  14637  Tlr.  jährlich ­
  bedacht.  Am  reichsten  dotiert  war  die  Feldmarschallin  von  Kalckreuth
mit  1000  Tlr.  jährlich.  Von  Fölkersamb,  der  sein  Gut  Bauditten  1827
doch  hatte  opfern  müssen,  erhielt  408  Tlr.  Im  übrigen  sind  die  Pensionen
meist  auf  200—400  Tlr.  festgesetzt.  Die  Zahl  der  Pensionäre  ging  bis  1837
auf  57  zurück.

III.  Die  Subhastationenb).
Von  den  Unterstützungen,  die  Schön  verteilt  hat,  ist  in  der  Folge  viel
weniger  die  Rede  gewesen  als  von  den  durch  ihn  veranlaßten  Subhastationen.
Diese  Vorgänge  und  die  Sage,  die  sich  uni  sie  bildete,  haben  Schön  über
das  Grab  hinaus  die  Abneigung  weiter  Kreise  der  ostpreußischen  Guts-0
  Schön  an  Schuckmann  u.  Lottum  23.  Aug.  1824.
2 )  An  Stägemann  17.  Mai  1825  (Rühl  3,  209).
3 )  Für  das  folgende  Kapitel  sind  außer  dem  Geheimen  Staatsarchiv  vor  allem
die  Akten  der  ostpreußischen  Landschaft  und  des  Ministeriums  für  Landwirtschaft,
Domänen  und  Forsten  benutzt.
        <pb n="68" />
        55

bescher  zugezogen,  —  eine  Abneigung,  die  höchstens  übertroffen  wird  von
der  Unbeliebtheit,  die  Schön  bei  den  Historikern  der  preußischen  Reformzeit
  zumeist  genießt.  Es  verdient  Beachtung,  daß  diese  Stimmung  in  solchem
Umfang  erst  ein  Produkt  der  zweiten  Hälfte  des  neunzehnten  Jahrhunderts
ist  und  sich  in  gleichem  Maße  ausbreitet,  als  die  ständisch-liberalen  Tendenzen ­
  in  Ostpreußen  an  Boden  verlieren.  Wer  hätte  nach  Schöns  Abschied
aus  dem  Amt  in  den  vierziger  Jahren  daran  gedacht,  daß  der  gefeierte
Herrscher  der  Provinz  so  sehr  in  Ungnade  fallen  würde?
Die  Tradition,  die  sich  heute  hartnäckig  in  der  Provinz  erhält,  ist  offenbar ­
  beeinflußt  durch  Erzählungen,  die  in  den  Nachbarprovinzen  umgingen,
und  hier,  wo  man  die  tatsächlichen  Verhältnisse  Ostpreußens  nur  lückenhaft
kannte,  nahm  sie  die  Form  einer  höchst  unwahrscheinlichen  Legende  an.  Aus
solcher  Quelle  mag  auch  Bismarck  jene  Auffassung  gewonnen  haben,  der
er  durch  eine  Reichstagsrede  vom  10.  Februar  1885  zur  Verbreitung  half.
Er  hat  hier  jene  Subhastationen  gebrandniarkt  als  ein  Attentat  gegen  die
Besitzer  großer  Güter,  Schön  habe  sie  als  eine  „unhaltbare  Rasse"  betrachtet ­
  und  den  Grundsatz  aufgestellt,  es  müßten  diese  Güter  wohlfeil  in
andere  Hände  gebracht  werden.  „Infolgedessen  wurden  von  der  väterlichen
damaligen  Regierung  800  Rittergüter  in  der  Provinz  Ostpreußen  auf  einen
Tag  und  eine  Stunde  zur  Subhastation  angesetzt,  von  der  damaligen  landschaftlichen
  Verwaltung,  an  deren  Spitze  der  Operpräsident  stand.  Es
kauften  Schäfer  .  .  .,  Gastwirte,  Bauern,  Viehhändler,  in  Ostpreußen  besonders ­
  Pferdehändler.  Mir  sind  Beispiele  genannt  worden,  daß  für  60  Tlr.
ein  Gut  zugeschlagen  wurde,  welches  heute  über  100000  und  200000  Tlr.
wert  sein  mag."
Daß  wir  es  hier  durchaus  mit  einer  legendären  Tradition  zu  tun  haben,
erhellt  schon  aus  den  Zahlenangaben.  Es  waren  in  den  fraglichen  Jahren
längst  nicht  800  Rittergüter  auch  nur  bepfandbrieft,  und  das  umständliche
Verfahren,  das  einzusetzen  hatte,  wenn  einzelne  Besitzer  mit  ihren  Zinsen
im  Rückstände  blieben,  uiachte  es  ganz  unmöglich,  eine  größere  Zahl  „auf
einen  Tag  und  eine  Stunde"  unter  den  Hammer  zu  bringen.
Über  die  Vorgeschichte  der  landschaftlichen  Subhastationen  haben  wir
oben  berichtet.  Es  ist  nun  wichtig  festzustellen,  welche  Rolle  Schön  bei
ihrer  Durchführung  gespielt  hat.  Auf  die  Geschäfte  der  Landschaft
hatte  Schön  nicht  nur  als  Generallandschaftspräsident  Einfluß;  er  war
überdies  mit  außerordentlichen  Vollmachteil  ausgerüstet,  die  die  landschaftliche ­
  Selbstverwaltung  einschränkten.  Für  Westpreußen  hatte  auf  seinen
Antrag  schon  eine  Kabinettsordre  vom  25.  November  1823  ihm  das  Recht
erteilt,  „die  landschaftlichen  Behörden  in  der  Eigenschaft  eines  königlicheil
Kommissars  fortwährend  in  Aufsicht  zu  halten  und  dahin  zu  sehen,  daß  die
exekutiven  Maßregeln  gegen  die  mit  der  Zinszahlung  säumigen  Schuldner
        <pb n="69" />
        56

ernstlich  vollstreckt  werden"*).  Nach  den  von  der  Regierung  genehmigten
Grundsätzen  hat  er  auch  in  Ostpreußen  alsbald  nach  seinem  Amtsantritt
die  landschaftlichen  Behörden  aufgefordert,  das  Reglement  streng  zu  befolgen ­
  und  bei  Ausbleiben  der  Zinszahlung  Sequestration  und  Zwangsverkauf ­
  rücksichtslos  durchzuführen;  nur  unter  dieser  Bedingung  werde  die
Landschaft  aus  Staatsmitteln  unterstützt 2 ).  Auch  weiterhin  stand  er  mit
der  Hetzpeitsche  hinter  den  landschaftlichen  Kollegien,  machte  ihre  Mitglieder
für  jede  Abweichung  von  den  Bestimmungen  mit  ihrem  Vermögen  verantwortlich ­
  und  äußerte  großen  Unwillen,  wenn  er  vermutete,  man  zögere
die  Snbhastationen  absichtlich  hinaus^).  Der  Kehraus  sollte  gründlich  und
rasch  vorgenommen  werden!
Die  Gutsbesitzer,  die  mit  ihren  Zinsen  im  Rückstand  waren,  und  die
bisher  unbehelligt  geblieben  waren,  mußten  alsbald  fühlen,  daß  ein  schärferer
Wind  wehte.  „Am  mehrsten,  schreibt  Schön,  habe  ich  mit  der  Gewohnheit
der  alten  Gutsbesitzer  zu  kämpfen,  welche  böse  werden,  wenn  die  Landschaft
von  ihnen  Zinsen  fordert.  Sie  finden  das  impertinent  und  verklagen  förmlich ­
  die  Landschaft  bei  mir,  daß  dies  immer  noch  zu  sanfte  Wesen  sie  inkommodiere. ­
  Die  Sache  war  schon  weit  gekommen"*).  Man  kann  sich
denken,  wie  der  Zorn  sich  bald  auch  gegen  Schön  persönlich  wandte.
Schön  nahm  den  Landschaftsdirektionen  jede  Ängstlichkeit  bei  Einleitung ­
  der  Subhastationen,  indem  er  ihnen  für  den  Fall,  daß  das  Meistgebot
  unter  der  Taxe  bliebe,  den  Ersatz  des  Ausfalls  zusagte.  „Zur  Vermeidung
  größerer  Verluste  wird  es  immer  rätlich  bleiben,  den  Zuschlag  bei
irgend  annehmlichem  Gebote  mit  meiner  Zustimmung  zu  bewilligeu  und
mir  den  Ausfall  an  Kapital  und  Zinsen  anzuzeigen,  den  ich  dann  sofort
decken  werde."°)  Schön  hat  solche  Anträge  der  Landschaftsdirektionen  fast
immer  bewilligt  und  nur  auf  angemessene  Sicherstellung  eines  Teils  des
Kaufgelds  gedrungen.  Auch  auf  die  Bewilligung  und  Verweigerung  neuer
Darlehen  von  seiten  der  Landschaft  hatte  er  Einfluß.  Im  übrigen  war

1)  Geh.  St.  A.  89  0  XI  b  Nr.  2  vol.  I.
2 )  Konferenzen  Schöns  mit  den  Landschaftskollegien  zu  Mohrungen  und  zu
Angerburg  im  Juli  1824.  Königsberg  L.  A.  I,  57.  Revision  der  landschaftlichen  Verwaltung ­
  durch  den  Oberpräsidenten  v.  Schön.
3 )  Verfügungen  Schöns  an  die  Generallandschaftsdirektion  zu  Königsberg  und
an  den  Landschaftsdirektor  Oelrichs  in  Danzig  v.  11.  Nov.  u.  24.  Dez.  1826.  Danzig
St.  A.  264,  II.  —  An  die  Generallandschaftsdirektion  Marienwerder  23.  Okt.  1827.
Auf  eine  Beschwerde  hin  verfügt  Schuckmann  an  Schön  2.  Nov.  1827,  daß  es  unzulässig
sei,  einem  Beamten  „für  den  Erfolg  seiner  Amtshandlung  spezielle  Bürgschaft"  zuzumuten. ­
  Danzig  St.  A.  171,  602.
4 )  An  Stägemann  2.  Seht.  1825.  Rühl  3,  216.
5 )  Schön  an  die  Landschaftsdirektion  Marienwerder  15.  April  1825.  Geh.  St.  A.
162  III  ?-rr»  8  Rr.  1  lit.  W.
        <pb n="70" />
        57

ihm  aber  wenig  Gelegenheit  geboten,  die  Güter  etwa  bestimmten  Günstlingen ­
  —  Pächtern  und  Verwaltern,  wie  man  ihm  nachgesagt  hat  —  in
die  Hand  zu  spielen,  da  hier  das  Meistgebot  entschied.  Er  hat  Wohl  mit
Hilse  des  Unterstützungssonds  in  einzelnen  Fällen  den  Erwerb  snbhastierter
Güter  Personen  ermöglicht,  die  das  Kaufkapital  selbst  nicht  hätten  aufbringen
können;  aber  hier  handelte  es  sich,  soviel  ich  sehe,  meist  nur  alte  adlige
Besitzer  *).  Es  ist  auch  nicht  zu  vergessen,  das;  die  Kontrolle  der  Berliner
Regierung  nicht  völlig  ausgeschaltet  war,  und  das;  die  ostpreußischen  Familien
berechtigte  Interessen  in  Immediateingaben  wahrzunehmen  wußten.  Wir
hörten  ja  oben  von  zwei  Fällen,  in  denen  Schöns  Absichten  durch  Königliche
Entscheidungen  durchkreuzt  worden  sind.
Die  Wirkungenvon  Schöns  Erlassen  im  Bereich  der  ostpreußischen
Landschaft  werden  am  besten  verdeutlicht  mit  Hilfe  der  folgenden  Statistik, ­
  soweit  sie  sich  aus  den  Berichten  ergibt,  die  die  Generallandschaftsdirektion ­
  an  die  Generallandtage  zu  richten  pflegte.
Tabelle  siehe  Seite  58.
Danach  wären  in  den  Jahren  1824—1834  etwa  230  Güter  den  von
Schön  betriebenen  landschaftlichen  Subhastationen  zum  Opfer  gefallen,
ungefähr  */ 8  der  im  Jahre  1824  landschaftlich  beliehenen  Güter.  Damals
hatte  Alexander  Dohna  befürchtet,  daß  V 3  aller  Güter  von  dem  um  sich
greifenden  Übel  angesteckt  werden  würden!
Die  Kosten  dieses  raschen  Verfahrens,  d.  h.  die  Ausfälle  an  Kapital
und  Zinsen,  die  die  Landschaft  bei  vielen  der  subhastierten  Güter  erlitt,
beliefen  sich,  soweit  der  Staat  sie  ersetzte,  ans  1  y 2  Millionen  Talers.  Der
vom  Staat  nicht  gedeckte  Verlust  wird  den  tatsächlichen  Ausfall  etwas  höher
stellen,  wenn  auch  nicht  wesentlich,  da  die  eigenen  Mittel  der  Landschaft
für  größere  Aufwendungen  nicht  ausgereicht  hätten^).
')  Neben  den  oben  erörterten  Fällen  (v.  Schlieben,  v.  d.  Groeben,  v.  Brederlow),
in  denen  es  sich  um  den  Rückerwerb  angestammter  Güter  handelt,  ist  eine  Besonderheit
die  Unterstützung,  die  dem  Landschastsdirektor  v.  Brandt  auf  Kupgallen  durch  CO.
v.  2.  Juni  1827  gewährt  wurde,  damit  er  das  Gut  Pellen  in  der  Subhastation  erwerben ­
  konnte.
2 )  Die  Tabelle  ergibt  zwar  für  die  Zeit  von  Schöns  Verwaltung  nur  die
Summe  von  1,2  Millionen.  Hierbei  sind  aber  die  ausgefallenen  Zinsrückstände  z.  T.
nicht  mitgerechnet.  Jedenfalls  ergeben  die  Rechnungen  des  Unterstützungsfonds,  daß
allein  bis  April  1828  547975  Tlr.  für  Kapitalausfall  und  676295  Tlr.  für  Zinfenausfall
an  subhastierten  Gütern  aus  Staatsmitteln  gegeben  worden  sind  (Geh.  St.  A.  89  C
XXI  Preußen  Gen.  2  vol.  II  p.  192).  Dazu  kommen  später  auf  Grund  der  CO.
v.  27.  März  1832  noch  273099  Tlr.  Vgl.  das  Protokoll  v.  3.  März  1832.(S.58  Anm.6&amp;gt;.
*)  Als  die  vom  Staat  zur  Verfügung  gestellten  Fonds  1836  nahezu  aufgebraucht
waren,  besorgte  die  Landschaft  noch  einen  Kapitalausfall  von  etwa  60090  Tlr.,  auf
dem  Generallandtag  von  1838  ist  diese  Ziffer  auf  20000  ermäßigt.  Zugleich  wird  ver-
        <pb n="71" />
        58

Statistik  der  landschaftlichen  Subhastationen  in  Ostpreußen
auf  Grund  der  Berichte  an  die  Generallandtage.

In  der  SubEs ­

  sind  an  Gütern

hastation  ausKurs ­

  der

seit  der

gefallene

Pfandbriefe

Datum  der

bein

  Subletzten ­



Pfandbriefs(im ­

  Jahr

Tagung')

pfandseque

 ­



Tagung

kapitalien

vor  der

brieft

striert

stehend

sub(bis ­

  1826  einschl.

Tagung  *))

hastiert  3 )

ausgefallene

in  %

Zinsrückstände 3 ))

Sept.  1815

500

133

46

—

—.

61  —  87,5

Januar  1823

548

77

—

68

437749  Tlr.

76,5—  81,1

März  1826

584

154

57

28

266102  „

86,7—  92,7

Februar  1829

815

115

90

98

698055  ,,°)

90,2—  98

April  1832

950

?

25

75

120975  „

90,6—  99,5

März  1835

1061

12

2

ca.  30°)

ca.  126000  ,/)

99,1—100,1

Oktober  1836

1121

12

6

?

?

100,7—102,4

3 )  Die  Berichte  der  Generallandschaftsdirektion  geben  i.  A.  den  Stand  der
Dinge  6—9  Monate  vor  der  Tagung  der  Generallandtage.
2 )  Da  die  Subhastation  sich  oft  lange  hinzog,  herrschte  bei  den  einzelnen  Landschaftsdepartements, ­
  die  das  Material  für  die  Berichte  lieferten,  Unklarheit  darüber,
welcher  Rubrik  bestimmte  Güter  zuzuzählen  seien.  Deswegen  schwanken  vielfach  die
Angaben  über  die  Zahl  der  subhastierten  Güter  und  die  Höhe  der  ausgefallenen
Kapitalien.
3 )  Die  Berichte  enthalten  seit  1826  keine  genauen  Angaben  über  die  rückständigen
Zinsen  der  subhastierten  Güter.  Schön  war  der  Meinung,  daß  sie  dem  Kapitalaussall
zuzurechnen  seien.  Ob  das  wirklich  geschehen  ist,  ist  zweifelhaft.  Seit  1835  fehlen  auch
genaue  Angaben  über  den  Kapitalausfall.  Die  Akten  des  Unterstützungsfonds  ermöglichen ­
  aber  eine  Gegenrechnung.  Vgl.  S.  57  Anm.  2.
*)  Nach  Leweck,  Die  ostpreußische  Landschaft  1788—1913.  Anlage  III.
6 )  Nach  einer  statistischen  Zusammenstellung  vom  August  1826  wären  seit  Johanni
1824  48  Güter  subhastiert  worden  mit  einem  Kapitalaussall  von  214413  und  einem
Zinsausfall  von  195197  Tlr.  Königsberg  L.  A.  Sekt.  II,  66.
6 )  Genaue  Zahlenangabe  fehlt.  Die  Zahl  der  1832  zur  Subhastation  stehenden
Güter  kann  nicht  erheblich  überschritten  worden  sein,  da  nach  dem,  was  Schön  auf  der
Berliner  Konferenz  v.  3.  März  1832  sagte,  die  Einleitung  neuer  Subhastationen  nicht
beabsichtigt  war.  Vgl.  das  Protokoll  Geh.  St.  A.  89  0  XXI  Preußen  Gen.  2  vol.  III.
Schön  gab  hier  die  Zahl  der  noch  zu  veräußernden  Güter  auf  30  an.
')  In  dem  Bericht  wird  gesagt,  daß  die  vom  Staat  seit  dem  Generallandtag
von  1829  übernommenen  Pfandbriefe  die  Summe  von  241350  Tlr.  ausmache.  Durch
Abzug  der  1832  genannten  Zahl  gewinnen  wir  die  Ziffer  120000.  Einen  Ausfall  von
125000  Tlr.  hatte  auch  Schön  1832  nach  dem  eben  genannten  Protokoll  erwartet.
        <pb n="72" />
        59

Der  steigende  Kurs  der  Pfandbriefe  und  die  Verdoppelung  der  Beleihungen ­
  veranschaulicht  die  Besserung  in  der  Entwicklung  der  Landschaft;
sie  ist  natürlich  nicht  nur  als  eine  günstige  Wirkung  der  von  Schön  durchgeführten ­
  gewaltsamen  Operation  zu  betrachten,  sondern  ist  auch  eine  Folge
der  veränderten  Konjunktur.  Er  fällt  aber  aus,  daß  etwa  seit  1826,  also
noch  bevor  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  sich  günstiger  gestaltet  hatten,  das
Kreditinstitut  von  den  Köllmern  in  stärkerem  Maße  benutzt  werden  konnte.
Während  1826  nur  24  köllmische  Güter  als  bepfandbriest  bezeichnet  werden,
sind  es  1829  167*).  Bis  dahin  hatten  die  Köllmer  sich  höchst  unwohl  gefühlt
im  landschaftlichen  Verband  und  hatten  mehrfach  den  Antrag  gestellt,  sie
aus  ihn:  zu  entlassen,  da  er  ihnen  keinerlei  Vorteile  biete^).  Die  energische
Reinigung  der  Landschaft  von  allen  unsicheren  Pfandbriefen  scheint  sie
nun  mit  dem  Institut  ausgesöhnt  zu  haben,  und  der  Generallandschaftspräsident ­
  hat  ihnen  die  Wohltaten  des  billigeren  landschaftlichen  Kredits
keineswegs  vorenthalten,  wie  wol  behauptet  worden  ist.
Der  westpreußischen  Landschaft  hat  der  Staat  bis  April  1828  den
Kapitalausfall  an  34  subhastierten  Gütern  mit  149425  Tlr.,  den  Zinsenausfall ­
  an  90  Gütern  mit  660645  Tlr.  ersetzt.  Als  Schön  damals  weitere
Zahlungen  einstellen  mußte,  beanspruchte  die  westpreußische  Landschaft
noch  etwa  130000  Tlr.  für  Ausfälle  an  solchen  Gütern,  die  mit  der  Zusümmung
  des  Oberpräsidenten  verkauft  worden  seien.  Sie  hat  aber  nur
etwa  die  Hälfte  dieses  Betrags  erhaltench.  Insgesamt  sind  die  vom  Staat
beglichenen  Ausfälle  in  Westpreußen  auf  ca.  950000  Tlr.  anzunehmen^.
Natürlich  sind  auch  nicht  bepsandbrieste  Rittergüter  in  den  Jahren
1824—1835  zur  Subhastation  gekommen,  und  diese  sind  in  jener  Zahl  230
nicht  einbegriffen.  Genauere  Daten  über  den  Umfang  der  nicht  landschaftlichen ­
  Subhastationen  stehen  mir  nicht  zur  Verfügung.  Schön
sichert,  die  Landschaft  befände  sich  im  Besitz  der  nötigen  Mittel,  um  diesen  Verlust  zu
decken.  Berlin  L.-M.  Landschaftss.  Ostpr.  u.  Litth.  11  und  19.
0  Bericht  an  den  Generallandtag  v.  1829.  Königsberg  L.  A.  XVI  Nr.  78  vol.  I.
Demnach  ist  zu  korrigieren,  was  H.  Mauer,  Kreditwesen  S.  80  sagt,  daß  es  den
Köllmern  in  den  zwanziger  Jahren  infolge  der  ungünstigen  Pfandbriefkurse  und  der
Kreditbeschränkungen  unmöglich  gewesen  sei,  sich  der  Landschaft  zu  bedienen.
2 )  Antrag  der  Köllmer  auf  dem  Generallandtag  von  1818.  Königsberg  L.  A.
XVI,  72.  —  Verhandlungen  der  Stände  des  Brandenburgischen  Kreises  16.  Nov.  1822.
—  Zu  Sensburg  sagen  sich  die  kleinen  köllmischen  Besitzer  4.  Jan.  1823  förmlich  los
und  wollen  „zu  nichts  gezogen  werden,  was  auf  die  Landschaft  Bezug  hat".  Ibickom
XVI,  78  I.
3 )  Schön  an  die  Generallandschaftsdirektion  13.  Januar  1829.  Berlin  L.-M.
Westpreußen  Nr.  15  vol.  7.
4 )  Dazu  kommen  noch  Vorschüsse  zur  Zinszahlung,  so  daß  die  westpreußische
Landschaft  insgesamt  mit  mehr  als  1  Million  unterstützt  worden  ist.
        <pb n="73" />
        60

Wird  für  diese  Subhastationen  höchstens  indirekt  verantwvrtlich  zu  machen
sein,  insofern  die  Weisung,  die  landschaftlichen  Subhastationen  zu  beschleunigenft,
  das  Oberlandesgericht  veranlaßte,  auch  andere  Zwangsversteigerungen ­
  rascher  zu  Ende  zu  führen.
So  ist  z.  B.  der  ausgedehnte  Gilgenburger  Besitz  —  an  fünfzig
Güter  —  der  Grafen  Finck  von  Finckenstein  in  den  Jahren
1830—32  endgültig  der  Familie  verloren  gegangen^).  Der  Zusammenbruch ­
  eines  der  größte-n  ostpreußischen  Latifundien  ist  freilich  ein  Beleg
für  die  Meinung  derer,  die  die  vorwaltende  Ursache  der  zahlreichen
Subhastationen  dieser  Zeit  in  der  starken  Verschuldung  des  Großgrundbesitzes ­
  vor  1806  sehen.  Die  Gilgenburger  Güter  waren  schon  im
18.  Jahrhundert  hoch  belastet,  und  die  fiktive  Steigerung  der  Güterpreise
ist  ihnen  besonders  verhängnisvoll  geworden.  Ihr  Wert  war  1770
auf  142000  Tlr.,  1803  aber  auf  260700  Tlr.  angenommen  worden!
Der  Regierungsrat  Ludwig  Otto  Ernst  Graf  von  Finckenstein,  der
sie  zu  diesem  Wert  ererbte,  mußte  gleichzeitig  eine  Verschuldung  von
170546  Tlr.  übernehmen^).  Einen  großen  Posten,  etwa  45000  Tlr.  machten
die  bei  dem  Kriegsrat  von  Farenheid  kontrahierten  Schulden  aus;  Farenheid
  war  aber  so  klug  gewesen,  seine  Ansprüche  schon  1802  an  Dritte  zu
zedieren.  Zur  Zahlung  von  Abfindungen  an  seine  Schwestern  mußte
Finckenstein  eine  neue  Schuld  von  35  000  Tlr.  aufnehmen.  Dazu  kamen
dann  in  den  Jahren  1809/10  29000  Tlr.,  die  zum  Retablissement  erborgt
wurden,  —  eine  Summe,  die  gegenüber  den  bisherigen  Schulden  nicht
erheblich  ins  Gewicht  fällt.  Als  der  Regierungsrat  v.  Finckenstein  1813
starb,  hinterließ  er  205426  Tlr.  Realschulden  und  rückständige  Zinsen  und
ca.  46000  persönliche  Schulden.  Allodialerben  waren  seine  älteste  Schwester
und  die  Nachkommen  seiner  jüngeren  Schwester,  der  verstorbenen  Gräfin
Charlotte  Eulenburg,  Lehnserben  die  Söhne  des  Onkels  des  Verstorbenen,
des  Grafen  Finckenstein-Jäskendorf.  Da  weder  die  Allodial-  noch  die
Lehnserben  die  verschuldeten  Güter  annehmen  konnten,  wurde  der  erbschaftliche
  Liquidationsprozeß  eröffnet,  der  sich  aber  durch  Jahre  hinzog.
Als  dann  1830  der  Abschluß  der  Subhastation  drohte,  machte  Graf  Finckenstein
  -  Jäskendorf  eine  Immediateingabe,  in  der  er  um  eine  Unterstützung
von  24000  Tlr.  bat,  um  wenigstens  die  Lehngüter  der  Familie  zu  erhalten.
Er  erreichte  nur,  daß  ihm  die  Regierung  die  Garantie  eines  Darlehens  von

0  Schön  an  den  Oberlandesgerichtspräsidenten  19.  März  1825.  Danzig  161,501.
2 )  Das  im  folgenden  verwertete  Material  ist  teils  den  Gilgenburger  Grundakten
(Amtsgericht  Königsberg),  teils  den  Immediatgesuchen  des  Grasen  Karl  v.  Finckenstem-Jäskendorf
  (Geh.  St.  A.  89  6  XXI  Preußen  Spec.)  entnommen.
3 )  Memoire  des  Burggrafen  Alexander  zu  Dohna  für  seine  Mündel  die  Grafen
v.  Finckenstein.  8.  Nov.  1816.
        <pb n="74" />
        61

15000  Tlr.  zusagte,  falls  es  ihm  gelänge,  ein  solches  Darlehen  mit  einem
öffentlichen  Institut  zu  negotiieren.  Er  dachte  erst,  Jankendorf  zu  erwerben,
hielt  sich  aber  dann  zurück,  als  von  anderer  Seite  ein  höheres  Gebot  erfolgte,
als  er  erwartet  hatte.  Dann  suchte  er  wenigstens  Gilgenburg  zu  retten.
Diesen  Teil  der  Güter  erwarb  aber  schließlich  der  bisherige  Inspektor  des
Güterkomplexes,  George  Negenborn,  zum  Preise  von  21150  Tlr.  bei  einem
Taxwert  von  29514  Tlr.  Er  erhielt  ein  landschaftliches  Anlehen  bis  zur
zulässigen  Höchstgrenze,  und  die  Bewilligung  dieses  Kredits  wird  kaum  ohne
Zustimmung  des  Generallandschaftspräsidenten  Schön  geschehen  sein.  Im
übrigen  finde  ich  in  dem  mir  vorliegenden  Material  keinerlei  Anzeichen
dafür,  daß  Schön  zuungunsten  der  Finckenstein  in  das  seit  Jahren  schwebende
Verfahren  eingegriffen  oder  in  diesem  Sinne  die  Entscheidungen  der  Regierung ­
  beeinflußt  hätte^).  Er  hat  sich  nicht  für  sie  ins  Zeug  geworfen,  aber
sein  Verhalten  ist,  soviel  ich  sehe,  völlig  korrekt.  Bei  Beurteilung  der  Angelegenheit ­
  ist  nicht  zu  vergessen,  daß  Graf  Finckenstein  schon  für  Jäskendorf
  aus  dein  Unterstützungsfonds  13780  Tlr.  erhalten  hatte  und  fein
Bruder,  der  Graf  von  Finckenstein  auf  Schönberg,  22650  Tlr.
Im  Jahre  1833  wurde  bei  den  Gerdaue  ns  chen  Gütern  des  Grafen
von  Schlieben  die  Subhastation  beendet^).  Auch  in  diesem  Falle  stammt
die  ganz  überwiegende  Masse  der  Schuldeil  aus  der  Zeit  vor  1806,  und
wiederum  spielen  Abfindungen  an  Familienangehörige  eine  verhängnisvolle
Rolle.  Altschloß  Gerdauen  bekam  im  Jahre  1798  George  Adam  vonSchlieben
zum  Werte  voir  120000  Tlr.  Er  mußte  aber  eine  Schuld  von  50000  Tlr.
als  Abfindung  an  Mutter  und  Geschwister  auf  das  Gut  eintragen  lassen.
Mit  ca.  55000  Tlr.  war  das  Gut  schon  1777  Lei  der  Auseinandersetzung  mit
den  Lehensvettern  belastet  worden.  Nach  1806  sind  nur  4000  Tlr.  hinzugekommen.
  Die  Schuld  betrug  1825  ca.  106000  Tlr.,  die  landschaftliche
Taxe  130000.  Aus  der  Subhastatioll  erwarb  den  ganzen  Güterkomplex
Oberst  Konrad  Wilhelm  Freiherr  von  Romberg  für  88060  Tlr.
Die  Neuschloß-Gerdanenschen  Güter  waren  mit  191418  Tlr.  belastet
und  wurden  auf  225343  taxiert.  In  der  Subhastation  kamen  sie  zum  Gesamtkaufpreis ­
  von  182750  Tlr.  an  8  verschiedene  Erwerber;  darunter
findeil  wir  all  erster  Stelle  den  Oberst  von  Romberg,  sodann  Rittmeister
Ernst  voit  Saucken,  Frau  von  Rauter  und  fünf  Bürgerliche.
Schön  hat  sich  um  die  Sanierung  des  Schliebenschen  Besitzes  besonders
bemüht  und  hat  es  sich  als  Verdienst  zugerechnet,  daß  er  der  Familie
wenigstens  Sanditteu  erhalten  habe.  Mehr  konnte  der  Staat  seiner  Über-0
  Herr  Graf  Bonaventura  von  Finckenstein  auf  Jäskendorf  hatte  die  Güte,
mir  mitzuteilen,  daß  sich  in  den  Familienpapieren  kein  Nachweis  fände,  daß  Schön
bei  deni  Verlust  der  Güter  eine  Rolle  gespielt  habe.
2 )  Grund-  und  Hypothekenakten  des  Erbhauptamts  Gerdauen.
        <pb n="75" />
        62

zeugung  nach  in  der  allgemeinen  Not  nicht  tun.  „Daß  derHerr  von  Schlieben,
der  sich  einbildet,  durchaus  400000  Tlr.  haben  zu  müssen,  wenn  ihm  gleich
100000  gewiß  sind,  diese  400000  gerade  habe,  daraus  kommt  es  nicht  anft."
Wie  der  Graf  von  Schlieben  sind  auch  von  Brederlow  auf  Saalau,
von  der  Grüben  auf  Hasenberg  und  der  Mannesstamm  der  Grafen  von
Finckenstein  keineswegs  um  ihren  ganzen  Besitz  gekommen.  Es  handelte
sich  bei  den  Subhastationen  oft  nur  um  eine  Beschränkung,  nicht  um  den
völligen  Verlust  des  Familienbesitzes.  Für  die  Zahl  der  fast  oder  ganz
besitzlos  Gewordenen  gibt  die  Liste  derer,  denen  Pensionen  bewilligt
wurden,  einen  Anhaltspunkt.  Die  Tradition,  daß  besonders  Frauen  Opfer
der  Besitzveränderung  geworden  seien,  findet  hier  eine  gewisse  Bestätigung.
Andererseits  zeigt  der  Fall  der  Frau  von  Auerswald  auf  Rodmannshöfen,
daß  Schön  auch  die  Interessen  alleinstehender  Frauen  sehr  wohl  zu  wahren
wußte,  wenn  er  der  Überzeugung  war,  daß  ein  Besitz  gehalten  werden
konnte.
Es  bleibt  die  Frage,  zu  wessen  Gunsten  der  Besitzwechsel  sich
vollzogen  hat.  Es  ist  zweifellos,  daß  der  preußische  Adel  durch  diese  Subhastationen ­
  in  seinem  Besitzstand  geschmälert  worden  ist.  In  welchem  Umfang ­
  er  zu  derselben  Zeit  diesen  Verlust  wettzumachen  wußte,  davon  werden
wir  später  hören.
Im  Landschaftsdepartement  Marienwerder  waren  bis  2.  Mai  1828
42  Güter  in  der  Subhastation  verkauft.  Unter  den  Käufern  finden  sich
tl  Adelige,  10  Pächter,  Wirtschaftsinspektoren  und  Amtleute,  4  Kaufleute ­
  und  Bürger  aus  Bromberg  und  Graudenz,  1  Oberregierungsrat
aus  Breslau^).
Unter  den  Erwerbern  der  32  Gilgenburger  Güter  begegnen  wir  außer
dem  schon  genannten  bisherigen  Inspektor  der  Güter  fünf  Pächtern  und
Administratoren,  einem  Oberförster,  einen:  Erbhauptamtsaktuarins,  einem
Kaufmann,  einem  Köllmer,  dem  Land-  und  Stadtgerichtsdirektor  Kern  aus
Lübaus  und  nur  einem  Adeligen,  den:  Grafen  Dohna-Reichertswalde
(für  Ostrowitt).  Daß  diese  Verbürgerlichung  des  adeligen  Besitzes ­
  aber  nicht  eine  allgemeine  Regel  war,  zeigt  das  Beispiel  der
Gerdauenschen  Güter,  deren  Hauptmasse  an  adelige  Besitzer  kam.
Um  den  Vorgang  richtig  zu  verstehen,  wird  man  sich  vor  Augen  halten
müssen,  daß  der  Landadel  damals  noch  keineswegs  auf  der  Höhe  wirtschaftlicher ­
  Tüchtigkeit  stand,  die  er  sich  im  Lause  des  neunzehnten  Jahrhunderts
')  Schön  17.  März  1823.  Hannover  Nr.  23.
2 )  Danzig  161,  503.
3 )  Über  Kern,  der  durch  seine  Wirtschaftsführung,  namentlich  durch  Ansetzung
von  Kolonisten  aus  seinen  Gütern  vorbildlich  gewirkt  hat,  vgl.  Möllenberg,  Das
Majorat  Döhlau  S.  55  u.  61.
        <pb n="76" />
        63

erworben  hat*).  Die  Pächter,  die  unter  den  neuen  Erwerbern  an  erster
Stelle  stehen,  hatten  zumeist  größere  Erfahrung 3 ).  Es  ist  auch  kein  Zufall,
daß  gar  manches  ostpreußische  Rittergut  damals  in  die  Hand  einer  jener
Salzburger  Faniilien  kam,  deren  musterhafter  Wirtschaftsführung  die
Provinz  so  viel  verdankt.  Daß  mannigfach  auch  zweifelhafte  Elemente  sich
den  billigen  Erwerb  zunutze  machten,  ist  bekannt.  In  der  Hauptsache  hat
aber  doch  die  Zufuhr  frischen  Blutes  der  Provinz  Segen  gebracht^).
Schön  hat  dies  Hereinströmen  neuer  Kräfte  begünstigt.  Um  die  „Erhaltung ­
  des  alten  Stammes  der  Nation"  hat  er  sich  so  weit  bemüht,  als
das  ihm  zur  Verfügung  stehende  Unterstützungskapital  es  ermöglichte.  Wo
aber  ein  Gut  subhastiert  werden  mußte,  da  behielt  sein  Grundsatz  von  1807
Geltung,  daß  für  den  Staat  derjenige  der  beste  Eigentümer  sei,  der  den
meisten  Kredit  sowohl  in  Absicht  seines  Verniögens  wie  seiner  Fähigkeiten
aufzuweisen  habe.  So  glauben  wir  auch  Schöns  eigensten  Gedanken  zu
vernehmen,  wenn  wir  in  einer  zeitgenössischen  Schrift  über  Ostpreußen
lesen:  Für  die  unglücklichen  Opfer  der  Subhastationen  müßten  andere
eintreten  „mit  frischen  Kräften  und  mit  angemessenem  Vermögen,  sowohl
in  pekuniärer  als  auch  in  intellektueller  Hinsicht"*).
Schön  hoffte  namentlich,  daß  die  niedrigen  Preise,  zu  denen  die  Güter
in  Ostpreußen  zum  Verkauf  kamen,  eine  große  Zahl  von  Käufern  aus
dem  übrigen  Deutschland  anlocken  werde.  Er  hat  versucht,  für  den
Zuzug  nach  Preußen  Propaganda  zu  machen  und  hat  zu  diesem  Zwecke
die  Verbindungen  benutzt,  die  er  als  junger  Mann  bei  seiner  Studienreise
mit  Landwirten  Mitteldeutschlands  angeknüpft  hatte.  So  trat  er  auch  in
Beziehungen  zu  dem  Kammerrat  Avenarius  in  Halberstadt  und  bat  ihn
unter  den  Kauflustigen  jener  Gegend  für  die  Provinz  Preußen  zu  werben.
Avenarius  hat  daraufhin  unter  Benutzung  des  von  Schön  mitgeteilten
Materials,  aber  ohne  sein  Wissen  die  eben  erwähnte  Schrift  „Über  den
Verkauf  zahlreicher  adelicher  Güter  in  der  Provinz  Preußen"  abgefaßt.

i)  Vgl.  die  Schilderung  bei  Theodor  Freiherr  v.  d.  Goltz,  Geichichte  der  deutschen
Landwirtschaft,  2.  Bd.  (1903),  S.  16öff.
-)  Thaer,  der  1819  Ostpreußen  bereiste,  urteilte:  „Intelligenz  und  rrch  8
Urtheil  über  landwirtschaftliche  Angelegenheiten  habe  ich  in  Ostpreußen  und  Lr  ,
sehr  viel  angetroffen,  besonders  bei  den  Pächtern  und  Acquirenten  er  o
Eher  fehlt  es  an  reger  Thätigkeit;  sie  leben  in  einem  Zustand  von  BehagUchk  ,
welchem  sie  die  Unternehmung  von  Verbesserungen,  deren  Werth  ste  wo)  "n  r
herausziehen  würde."  Bericht  an  Schuckmann,  26.  Sept.  1819.  Geh.  S  -  *  '
3 )  So  das  auf  Theodor  Freiherr  v.  d.  Goltz  zurückgehende  Ur  ei
brechers,  Grenzboten  1878  I  S.  24.  .
4 )  Ludwig  Avenarius,  Über  den  Verkauf  zahlreicher  adelicher  Guter  m
Provinz  Preußen,  nebst  einer  gedrängten  Beschreibung  der  zum  Verkaufe  g  \
Güter  selbst.  Halberstadt  1827.  S.  19.
        <pb n="77" />
        64

Schön  wollte  nichts  damit  zu  tun  haben  und  brach  schon  auf  die  Nachricht
von  dieser  Publikation,  noch  ohne  sie  zu  kennen,  die  Verbindung  mit
Aveuarius  ab.  Sie  wurde  aber  alsbald  wieder  angeknüpft,  und  Avenarius
konnte,  mit  einer  Reiseunterstützung  der  ostpreußischen  Landschaft  versehen,
die  Provinz  selbst  aufsuchen  und  hat  daraufhin  eine  weitere  Propagandaschrift ­
  veröffentlicht^.
Einen  großen  Erfolg  haben  diese  Werbungen  im  Ausland  nicht
gehabt.  Wir  hören  wohl  mehrfach  von  außerpreußischen  Adeligen,  die
sich  nur  preußische  Güter  bewerben,  und  auch  bürgerliche  Landwirte  aus
Mecklenburg,  Bremen,  Braunschweig  und  Sachsen  haben  die  gute  Gelegenheit ­
  wahrgenommen.  Aber  in  der  Hauptsache  stammen  die  neuen
Erwerber  aus  der  Provinz  selbst 2 ).
Der  Kauf  ostpreußischer  Güter  war  damals  eine  sehr  gute  Kapitalsanlage. ­
  Die  außerordentlich  niedrigen  Erwerbspreise  verzinsten  sich  z.  T.
mit  10%.  Freilich  mußte  zur  Kaufsumme  gewöhnlich  noch  ein  stattlicher
Betrag  hinzugerechnet  werden,  um  die  Aufwendungen  für  die  Instandsetzung ­
  der  verwahrlosten  Güter  zu  bestreiten.  Immerhin  blieb  doch  ein
starker  Anreiz  für  das  Kapital,  und  Schöns  Hoffnung,  daß  die  bislang
verschuldeten  Güter  in  die  Hand  vermögender  Landwirte
kommen  würden,  scheint  nicht  unbegründet.  Trotzdem  lauten  die  Urteile
darüber,  inwieweit  seine  Absicht  erreicht  worden  ist,  verschieden  und  lassen
darauf  schließen,  daß  der  Erfolg  tatsächlich  in  den  einzelnen  Fällen  verschieden ­
  war.  Lette,  der  in  amtlichem  Auftrag  1846  die  Provinz  Preußen
bereiste,  berichtet,  daß  die  Güter  aus  den  Händen  der  alten  Familien  in
sehr  schlechtem  Zustand  an  fremde  und  zunächst  noch  weniger  rationelle
Besitzer  übergegangen  seien,  welche  bei  oft  unglaublich  geringen!  Erwerbsund ­
  Betriebskapital  zu  wesentlichen  Verbesserungen  ebensowenig  befähigt
gewesen  seien%  Im  gleichen  Jahre  hat  aber  eine  Kommission  des
0  Beiträge  zur  näheren  Kenntnis  der  Provinz  Preußen,  besonders  Ostpreußens,
vornehmlich  in  landwirtschaftlicher  Hinsicht,  nebst  Vorschlägen  zur  Verbesserung  der
Landwirtschaft  dieser  Provinz.  Erfurt  1829.  —  Die  Korrespondenz  mit  Avenarius:
Königsberg  L.  A.  Sekt.  II  Nr.  66.
2 )  Auf  einem  offensichtlichen  Mißverständnis  beruht  es,  wenn  Hermann  Mauer
in  seinem  an  neuen  Ausschlüssen  so  reichen  Buche  S.  129  schreibt:  „Von  238  Gütern,
die  in  den  Jahren  1807—31  in  Ostpreußen  zur  Subhastation  kamen,  gelangten,  wie
aus  den  Landschaftsakten  hervorgeht,  nur  etwa  5—10  in  die  Hände  von  eingesessenen
Gutsbesitzern."  In  den  tabellarischen  Übersichten  der  Landschaft  über  Subhastationen
wird  nämlich  geschieden  zwischen  Gütern,  die  „der  Landschaft  adjudiziert"  und  solchen,
die  „an  Fremde  verkauft"  sind.  „Der  Landschaft  adjudiziert"  sind  die  Güter,  die  sie
auf  Grund  des  1816  erworbenen  Rechts  in  der  Subhastation  selbst  extrahiert  hat.  „An
Fremde  verkauft"  ist  demnach  jedes  Gut,  das  nicht  in  den  eigenen  Besitz  der  Landschaft
übergegangen  ist.
3 )  Annalen  der  Landwirtschaft  i.  b.  Kgl.  preuß.  Staaten,  Bd.  10  (1847),  S.  5.
        <pb n="78" />
        —  65  —
9.  Proviuzial-Laudtags  (v.  Auerswald,  v.  Lavergne-Peguilhen  und
Siehr)  in  einer  Denkschrift  das  Urteil  ausgesprochen,  daß  der  fast  allgemeine
Besitzwechsel  den  größeren  Gütern  nicht  unerhebliche  Betriebsmittel  zugeführt ­
  und  dadurch  den  Wirtschaftsbetrieb  sehr  gekräftigt  habe*).
■  Schön  suchte  sich  bei  den  einzelnen  Verkäufen  dadurch  zu  sichern,  daß
er  möglichst  hohe  Anzahlungen  verlangte.  Seit  1827  aber  erleichterte  er
auf  Wunsch  des  Generallandtags  und  der  Regierung  die  Bedingungen  des
Verkaufs.  Es  wurden  Teilzahlungen  mit  Terminen  bis  zu  dreißig  Jahren
zugestanden.  Dies  hatte  nun  wohl  zur  Folge,  daß  die  Konkurrenz  sich  vermehrte ­
  und  die  Preise  stiegen.  Aber  zugleich  wurden  auch  Käufer  mit
geringen  Mitteln  angelockt.  Von  neunzig  Gütern,  die  unter  solchen  erleichterndeu
  Bedingungen  verkauft  worden  sind,  waren  1835  bereits
31  Kapitalsraten  schuldigt).
Woher  sollte  aber  auch  in  kurzer  Frist  eine  genügend  große  Zahl
geeigneter  Käufer  kommen?  Der  wunde  Punkt  in  Schöns  Verfahren
ist  die  Eilfertigkeit,  mit  der  in  wenigen  Jahren  eine  Masse  von  Gütern
am  Markt  ausgeboten  wurde.  Es  ist  fraglich,  ob  durch  ein  langsameres
Verfahren  sehr  viel  mehr  Eigentümer  in  ihrem  Besitz  erhalten  worden
wären.  Die  große  Verschuldung  hätte  doch  am  Mark  des  Großgrundbesitzes
gezehrt,  und  einer  schleichenden  Krankheit  wären  die  meisten  von  denen
zuni  Opfer  gefallen,  die  jetzt  der  durch  Schön  herbeigeführten  akuten  Krisis
erlagen.  Aber  das  massenhafte  Angebot  hat  den  Preis  der  Güter
herabgedrückt  —  sie  wurden  1826—29  durchschnittlich  36%  unter  Taxwert ­
  verkauft  —,  und  es  hat  damit  den  Ausfall,  den  die  Landschaften
erlitten  und  den  der  Staat  ihnen  größtenteils  ersetzte,  unverhältnismäßig
erhöht.  Überdies  ist  auch  gar  mancher  hinter  der  Landschaft  eingetragene
Gläubiger  geschädigt  worden.  Auf  diese  drohenden  Verluste  hatten  ja  die
landschaftlichen  Behörden  seit  zwei  Jahrzehnten  hingewiesen,  wenn  sie  angegriffen ­
  wurden,  weil  sie  nicht  rascher  zur  Subhastation  verschuldeter  Güter
schritten,  und  hatten  dies  Zögern  als  weise  Schonung  des  Kauf-  und  Leihkapitals ­
  gerechtfertigt.  Freilich  waren  auch  die  Dinge  in  dieser  Zeit  nur
nichts  besser  geworden.
Das  Bedenken,  daß  der  nmssenhafte  Verkauf  der  Güter  zu  Schleuderpreisen ­
  den  Realkredit  vernichte,  ist  Schön  zum  ersten  Male  auf  dem
Generallandtag  von  1826  entgegengebracht  worden.  Er  hat  ganz  im  Geiste
seiner  nationalökonomischen  Theorie  geantwortet,  daß  niedrige  Preise  die
Konkurrenz  der  Kauflustigen  vermehrten  und  dadurch  automatisch  der  Preis

1)  Landwirtschaftliches  Jahrbuch  a.  d.  Prov.  Preußen,  Bd.  1  (1849),  S.  295.
Vgl.  das  Urteil  Böhmes  S.  86f.
2 )  Bericht  an  den  Generallandtag  von  1835.
Schriften  des  Instituts  für  ostdeutsche  Wirtlchaft.  Heft  t.
        <pb n="79" />
        66

wieder  steige 1 ).  In  seinen  freihändlerischen  Gedanken  befangen,  hatte
Schön  zweifellos  übertriebene  Vorstellungen  von  der  Flüssigkeit  des  Kapitals
und  von  der  Freizügigkeit  der  Landwirte.  Ähnlich  wie  er  jetzt  größere  Güter
in  Menge  versteigern  ließ,  hatte  er  einst  1808  die  Höfe  der  Domänenbauern,
die  seinen  hoch  gespannten  Forderungen  nicht  gewachsen  waren,  niassenweise
  zum  Verkauf  stellen  wollen,  und  damals  schon  hatte  die  Kritik  gefragt,
woher  denn  die  vielen  Käufer  kommen  sollten.  Daß  jene  Antwort  auf  dem
Generallandtag  ein  Trugschluß  war,  zeigten  die  Erfahrungen  der  folgenden
Jahre.  Das  Verhältnis  zwischen  Angebot  und  Nachfrage  war  in  der  kapitalarmen ­
  Provinz  zu  ungünstig.  Gerade  die  Verkäufe  der  Jahre  1826—28
brachten  der  Landschaft  besonders  hohe  Ausfälle.
Diese  Ausfälle  veranlaßten  schließlich  auch  die  Regierung,  Schön  zu
einem  behutsameren  Verfahren  aufzufordern.  In  einem  Jmmediatbericht
vom  1.  Februar  1832  haben  Lottum,  Schuckmann  und  Maaßen,  der  damalige
Finanzminister,  die  Verkäufe  als  zu  weitgehend  getadelt  und  Schön  namentlich ­
  vorgeworfen,  daß  er  nicht  auf  Erleichterung  der  Zahlungen  durch  lange
Termine  Bedacht  genommen  habe,  —  ein  zweischneidiges  Schwert,  wie
wir  sahen.  Für  die  Zukunft  empfahlen  sie  an  Stelle  der  Verkäufe  Verpachtungen ­
  auf  lange  Perioden.  Die  Minister  verkannten  allerdings  nicht,
daß  bei  Schöns  Vorgehen  richtige  staatsmännische  Erwägungen  wirksam
gewesen  seien;  Schuckmann  mochte  daran  denken,  daß  er  selbst  einmal
Schöns  Programm  in  diesem  Punkte  vollkommen  gebilligt  hatte.  „Es  mag
zur  Rechtfertigung  dieser  Maßregel  dienen,  daß  man  sich  bei  der  übergroßen
Menge  rettungslos  verlorener  Güter  eines  bedeutenden  Teils  derselben
um  jeden  Preis  entledigen  wollte,  um  mehr  schonende  Maßregeln  rücksichtlich ­
  der  übrigen  möglich  zu  machen."
Schön  ließ  sich,  wie  so  oft,  auch  diesmal  durch  die  Ermahnungen  der
Ministerin  keiner  Weise  beirren.  Ein  Erlaß  an  die  Landschaftsdirektionen  vom
3.  Mai  1832  forderte  aufs  neue  die  Beschleunigung  der  Verkäufe  rettungsloser
Güter 3 ).  So  mußte  denn  Stägemann  zwei  Jahre  später  mit  Bedauern  feststellen, ­
  daß  die  gegen  die  übereilten  Verkäufe  von  Berlin  ans  erlassenen
Verfügungen  „nicht  den  beabsichtigten  Erfolg  vollständig"  gehabt  hätten.
Stägemann  hatte  sich  damals  mit  einer  anonymen  Kritik  von
Schöns  Verfahren  zu  beschäftigen,  die  schon  im  Dezember  1827  abgefaßt
worden  war,  aber  erst  jetzt  in  Berlin  als  eine  Denunziation  gegen  Schön
verwandt  worden  zu  sein  scheint?).  Es  waren  in  diesem  Schriftstück  scharfe

y  Königsberg  L.  A.  XVI  83.
-)  Danzig  St.  A.  161,  503.
3 )  Geh.  St.  A.  89  0  XXI  Preußen  Gen.  2  vol.  IV.  Die  Anklageschrift  ist  von
Maurenbrecher  veröffentlicht,  Grenzboten  1878  I  S.  17—22.  —  Stägemanns
Promemoria  v.  17.  Juni  1834.
        <pb n="80" />
        67

Vorwürfe  wegen  der  Verschleuderung  der  Güter  erhoben,  und  es  war  die  Behauptung ­
  aufgestellt  worden,  daß  man  die  Hälfte  der  ausgetriebenen  Gutsbesitzer ­
  hätte  erhalten  können,  wenn  man  an  Kapital  und  Zinsen  ihnen  das
erlassen  hätte,  was  als  Ausfall  beim  Verkauf  ihrer  Güter  ersetzt  werden
mußte.  Auch  die  Privatgläubiger,  die  setzt  vorschnell  um  das  Ihrige  gebracht
worden  seien,  hätten  zu  einem  Abkommen  bestimmt  werden  können,  da
ihnen  an  der  Erhaltung  des  Schuldners  gelegen  sein  mußte.  —  Stägemann
hat  zwar  die  Übereilung  zugegeben,  ohne  aber  Schöns  berechtigte  Motive
zu  verkennen:  Ein  Arrangement  mit  den  hinter  der  Landschaft  eingetragenen ­
  Privatgläubigern  würde  keineswegs  „eine  radikale  Nemedur  des
Kreditwesens  der  Schuldner  bewirkt  haben,  sondern  nur  in  neue  Verwicklungen ­
  geführt  haben".  Er  erinnerte  daran,  wie  völlig  der  Realkredit  der
bepfandbrieften  Güter  bei  Schöns  Amtsantritt  vernichtet  gewesen  fei 1 ),
und  sieht  in  der  Beseitigung  dieses  Zustands  ein  Hauptverdienst  Schöns.
Tatsächlich  sind  die  massenhaften  Subhastationen  für  Schön  eine
kreditpolitische  Maßregel  gewesen.  Durch  eine  vorübergehende
stärkere  Entwertung  des  Bodens  hat  er  die  Kreditkrisis  überwunden. ­
  Darin,  daß  niemand  mehr  dem  Grundbesitzer  Geld  leihen  wollte,
hatte  er  1823  die  eigentliche  „Giftquelle"  gesehen.  Jetzt  konnte  er  mit  Befriedigung ­
  feststellen:  „Der  Glaube,  daß  die  Güter  Wert  haben,  ist  wieder
erzeugt."
In  jener  Reichstagsverhandlung  vom  Februar  1885  hat  der  Abgeordnete ­
  Dirichlet  Bismarck  entgegnet,  daß  ein  großer  Teil  der  wirtschaftlichen ­
  Fortschritte  der  Provinz  Preußen  zurückzuführen  sei  auf  die  Energie,
mit  der  Schön  darauf  verzichtet  habe,  unhaltbare  und  verlodderte  Wirtschaften ­
  in  diesem  Zustande  zu  belassen.  „Hätte  man  den  Versuch  gemacht,
die  hochverschuldeten  Besitzer  noch  länger  zu  erhalten,  so  hätte  das  allgemeine ­
  Moratorium,  die  Suspendierung  der  Zinszahlung  der  Landschaft
dauernd  aufrecht  erhalten  werden  müssen;  damit  wäre  der  Bodenkredit
völlig  vernichtet  worden,  und  zahllose  Witwen  und  Waisen,  deren  Geld  in
ostpreußischen  Pfandbriefen  angelegt  war,  wären  gezwungen  gewesen,  am
Hungertuch  zu  nagen." 2 )
Wer  Schöns  Verfahren  beurteilen  will,  wird  sich  an  die  Zustände

an  'liv??!'“ 1  “ Iä  Beispiel  die  Bledauschen  Güter  des  Barons  v.  Korff
rat  N  't*  t  C  C  •' ,sl  Löschern  Kriege  der  angesehenste  Landwirt  der  Provinz,  der  Amtsfür ­
  loosinnPacht  von  30000  Tlr.  geboten.  Nach  dem  Kriege  seien  sie
(w.)  gekauft  worden,  und  trotz  des  niedrigen  Erwerbspreises  habe  der
neue  Erwerber  sie  für  70000  Tlr.  der  Landschaft  angeboten.
i  -  ms  nüchterner  wird  von  der  westprcußischen  Landschaft  berichtet,  daß  eine
si.  J  e  ar  Pfandbriefe  in  der  Provinz,  die  andere  außerhalb,  besonders  bei  Berliner
vtuden,  untergebracht  sei.  Statistische  Bemerkungen  v.  19.  Mai  1818.  Danzig  161,  I.
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        erinnern  müssen,  die  er  in  Ostpreußen  vorfand.  Man  denke  an  die  revolutionären ­
  Vorschläge  des  Generallandtages  von  1823!  Schön  hatte  die
Nerven,  durchzuführen,  was  andere  nur  wünschten,  aber  nicht  wagten,
und  in  dieser  verzweifelten  Lage  mH  Gift  zu  operieren.  Er  hat  die  Krankheit
zu  einer  akuten  Krisis  gebracht,  um  sie  so  zu  heilen;  ohne  sein  energisches
Handeln  wäre  der  Wirtschaftskörper  der  Provinz  wohl  kaum  so  rasch  gesundet. ­
  Unzweifelhaft  hat  er  dabei  auch  nianches  lebensfähige  Organ
Zerstört.  Das  Ungestüm,  mit  dem  er  die  Dinge  überstürzte,  die  Starrköpfigkeit, ­
  mit  der  er  allen  Warnungen  zum  Trotz  den  einnial  eingeschlagenen
Weg  verfolgte,  haben  schädlich  gewirkt.  Die  Neigung,  nach  festen,  unabänderlichen ­
  Grundsätzen  zu  handeln,  erschwerte  es  Schön,  sich  den  wechselnden ­
  Verhältnissen  anzupassen  und  aus  der  Erfahrung  zu  lernen.  Offensichtlich ­
  hat  ihn  auch  jener  radikale  Gedanke  beeinflußt:  daß  man  „tabula
rasa  machen",  alles  Ungesunde  ausbrennen  und  ausschneiden  müsse,  um
neuen  kräftigeren  Existenzen  Raum  zu  schaffen.
Diese  Strenge  richtet  sich  aber  nicht  etwa  gegen  einen  bestimmteil
Stand  allein,  sondern  gegen  die  wirtschaftlich  Leistungsunfähigeil  jedes
Standes,  seien  es  Bauern,  seien  es  Gutsherren,  und  sie  paarte  sich  mit
werktätiger  Förderung  des  gesunden  Stanimes  jeder  Klasse.  Jener  Vorwurf ­
  einer  unerhörten  Ungerechtigkeit  gegen  die  Großgrundbesitzer,  die
Schön  nach  der  traditionellen  Darstellung,  wie  sie  sich  in  Bismarcks  Rede
widerspiegelt,  an  den  Tag  gelegt  haben  soll,  findet  in  den  Akten  keine
Bestätigung.  Die  Behauptung,  daß  Schön  sich  bei  Einleitung  der  Subhastationell
  von  einer  inneren  Feindschaft  gegen  den  Adel  habe  bestimmen
lassen,  wird  schon  dadurch  widerlegt,  daß  er  zu  derselben  Zeit  in  der  Frage
der  Auseinandersetzung  zwischen  Gutsherren  und  Bauern  die  ersteren,
wie  wir  noch  sehen  werden,  durchaus  begünstigte.  Er  hat  sein  ganzes  Leben
hindurch  daran  festgehalten,  daß  die  Tage  der  politischen  und  sozialen
Privilegien  des  Adels  gezählt  seien,  und  daß  er  sich  nicht  kastenartig  abschließen ­
  dürfe  von  den  übrigen  Ständen.  Aber  seine  wirtschaftliche
Stellung,  sofern  er  sie  sich  nicht  durch  Uutüchtigkeit  verscherzte,  hat
Schön  nicht  antasten  wollen.  Schon  beim  Streit  über  das  Regulierungsedikt ­
  frondierte  er  mit  den  Gutsherren  gegen  die  Regierung,  und  au  ihrer
Seite  fanden  wir  ihn  auch  im  Kamps  um  die  Verteilung  der  Retablissementsgelder. ­
  Damals  bekehrte  er  sich  zu  der  Anschauung,  daß  die  Erhaltung  eines
festen  Stanimes  von  Landeigentümern  politisch  notwendig  sei.  Angesichts
des  Notstandes  in  Ostpreußen  wurde  ja  gar  manche  Stimme  laut,  die  den
Grund  des  Übels  in  dem  Überwiegen  des  Großgrundbesitzes  sah;  unter  den
Verfechtern  dieser  Meinung  findet  sich  kein  Geringerer  als  der  Ostpreuße

*)  Vgl.  Hasse  S.  136.
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        69

Hermann  von  Boyeu,  der  Schöpfer  des  preußischen  Wahlgesetzes^.  Von
Schön  ist  mir  keine  Äußerung  dieser  Art  bekannt,  und  auf  sein  Handeln
hatte  der  Gedanke  jedenfalls  keinen  Einfluß.  Wir  Nachkommen,  die  wir  die  auf
die  innereKolonisation  abzielenden  Bestrebungen  in  uns  aufgenommen  haben,
mögen  Schön  fast  der  Unterlassungssünde  zeihen.  Denn  wann  wäre  die  Stunde
zur  Bes'edlungelung  günstiger  gewesen  als  damals,  da  eine  große  Zahl  von
Gütern  zum  Verkauf  stand  und  der  Bauer  sich  vielfach  von  der  Scholle  löste  ? 2 )
Theodor  von  Schön  kam  nach  Ostpreußen  in  der  ehrlichen  Absicht,
der  „Umkehrung  des  Grundbesitzes"  zu  wehren,  erkannte  aber  und  fand
diese  Ansicht  von  anderen  bestätigt,  daß  nur  durch  schleunige  Ausschaltung
der  Unrettbaren  dem  Unheil  Einhalt  geboten  werden  könne.  Es  ist  wahrscheinlich, ­
  daß  ein  streng  ständisch-konservativ  denkender  Mann  nicht  so  leicht
der  Gefahr  verfallen  wäre,  diesen  an  sich  richtigen  Grundsatz  zu  übertreiben.
Wir  haben  den  Widerspruch  der  in  ihm  wirkenden  Motive,  wie  sie  alter
staatswirtschaftlicher  Denkgewöhnung  und  neuer  sozialpolitischer  Erkenntnis
entstammen,  nicht  verdeckt.  Aber  nichts  berechtigt  uns,  die  Echtheit  des
Kummers  zu  bezweifeln,  mit  dem  Schön  in  seinen  Briefen  über  schmerzliche
Fälle  spricht,  in  denen  nicht  mehr  geholfen  werden  konnte^).
Man  vergleiche  mit  Schöns  Verhalten  das  entschiedene  Vorgehen
Friedrich  Wilhelms  I.  gegen  den  ostpreußischeu  Großgrundbesitz.  Es
wurden  ihm  durch  genaue  Nachmessung  viele  Morgen  Landes  entzogen,
die  in  der  Zeit  der  ständischen  Herrschaft  unrechtmäßig  erworben  worden
waren.  Der  König  verbot,  Domänen  an  Adlige  zu  verpachten,  und  kaufte
seinerseits  zur  Vergrößerung  der  Domänen  Rittergüter  auf.  Damals  ist
also  mit  ganz  bewußtem  Willen  der  Besitz  des  ostpreußischen  Adels  eingeschränkt ­
  worden.
Die  nach  1815  in  ihrem  Besitz  geschmälerten  oder  ganz  besitzlos  gewordenen ­
  Familien  sind  nicht  dein  bösen  Willen  und  nur  zum  geringeren
Teil  dem  Ungeschick  eines  einzelnen  zuin  Opfer  gefallen.  Sie  erlagen  höheren
Gewalten:  dem  Krieg  und  der  ungünstigen  wirtschaftlichen  Konjunktur
nach  dem  Kriege.  Wenn  aber  schon  von  Schuld  geredet  werden  soll,  dann
darf  nicht  vergessen  werden,  daß  dieses  Unglück  in  Ostpreußen  ein  besonders
wenig  widerstandsfähiges  Wirtschaftssystem  traf.  Kompetente  Beurteiler
*)  Fr.  Meinecke,  Das  Leben  des  Generalfeldmarschalls  H.  v.  Boyen  II,  424.  —
Avenarius,  Beitrüge  S.  139  u.  235:  „Der  gesunkene,  jetzt  so  geringe  Wert  der  großen
Güter  in  Preußen  hat  einzig  und  allein  darin  seinen  Grund,  daß  das  Grundeigentum
in  jener  Provinz  sich  verhältnismäßig  zu  sehr  in  den  Händen  der  adligen  Gutsbesitzer
befindet."
z )  Die  Generallandtage  haben  mehrfach  darauf  gedrungen,  daß  die  zu  verkaufenden ­
  Güter  parzelliert  würden,  aber  nur  deshalb,  weil  sie  auf  diesem  Weg  bessere
Preise  zu  erzielen  hofften.
°)  Z.  B.  an  Stägemann  3.  Juli  1826  (Rühl  III,  266).
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        haben  das  geringe  Verständnis  und  die  Lässigkeit  kritisiert,  mit  der  damals
vielfach  auf  den  großen  Gütern  gewirtschaftet  wurde.  Der  ostpreußische
Gutsbesitzer  war  im  Allgemeinen  noch  nicht  eng  vertraut  mit  der  eigenen
Scholle.  Nur  so  ist  auch  jener  Güterhandel  vor  1806  verständlich,  der  den
Kein:  des  Übels  legte,  das  sich  bis  zu  den  zwanziger  Jahren  so  verderblich
auswuchs.
Dem  tieferen  historischen  Blick  eröffnet  sich  also  hier  wie  so  oft  ein
Geflecht  von  Ursachen,  das  die  Schuld  des  einzelnen  als  unbedeutend  erscheinen ­
  läßt.  Es  bleibt  bei  dem  Urteil  Treitschkes,  der  wahrlich  sonst  hart
genug  über  Schön  geurteilt  hat:  „seine  Ansicht  war  gerecht,  er  wollte  den
alten  Geschlechtern  retten,  was  noch  zu  retten  war,  und  nur  die  Dürftigkeit
der  Geldmittel  zwang  ihn  zu  einer  Härte,  die  seinen  Absichten  widersprach"*).

IV.  Krisis  und  Rettung  der  Landschaften.  1828—1835.
Schlußbilanz  des  Unterstützungsfonds.
In  den  Landschaften  und  ihrer  mangelhaften  Organisatioil  hatte
Schön  den  eigentlichen  „Unglücksquell"  der  beiden  Provinzen  gesehen.
Die  Operation  auf  Tod  und  Leben,  die  er  unerbittlich  durchführte,  sollte
schließlich  auch  ihnen  zum  Guten  ausschlagen.  Zunächst  führte  sie  aber  zu
einer  ernstlichen  Bedrohung  ihrer  ganzen  Existenz.
Als  Schön  in  seinem  Bericht  vom  4.  Dezember  1827  beantragte,  den
Fonds  zur  Unterstützung  der  Gutsbesitzer  zu  schließen,  mußte  er  gleichzeitig
erklären,  daß  die  Landschaften  dieser  Unterstützung  noch  weiter  bedürften:
Die  schon  eingeleiteten  Subhastationen  ließen  einen  weiteren  Kapitalsausfall ­
  von  900000  Talern  besorgen;  außerdem  seien  noch  Zuschüsse  zur
Zinsenzahlung  erforderlich.  Schön  suchte  diese  neuen  Ansprüche  an  die
Staatskasse  durch  eines  jener  finanztechnischen  Manöver,  in  denen  er  Meister
war,  erträglich  zu  machen:  Das  Defizit  könne  aus  den  rückzuzahlenden
Unterstütznngsgeldern  gedeckt  werden.
Die  Minister  Schuckmann  und  Lottum  erklärten  darauf,  daß  eine
weitere  Unterstützung  der  Landschaften  keinen  Sinn  habe,  nachdem  über  zwei
Millionen  für  die  ostpreußische  und  eine  Million  für  die  westpreußische  ohne
Erfolg  verwandt  worden  seien.  Man  müsse  sie  nun  auf  ihre  eigenen  Kräfte
verweisen  und  ihnen  die  Inanspruchnahme  der  Generalgarantie,  die  sämtliche ­
  im  Kreditinstitut  verbundenen  Grundbesitzer  für  dessen  Schulden  zu

)  Deutsche  Geschichte  III,  459.
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        71

leisten  hatten,  anheim  gebenZ.  Demgemäß  wies  eine  Kabinettsordre  vom
28.  Oktober  1828  Schön  an,  Generallandtage  zu  berufen,  die  über  die
Durchführung  der  Generalgarantie  und  über  die  „endliche  Schließung ­
  beider  Institute"  beraten  sollten.  Damit  wurde  in  erster  Linie
eine  gleichsam  erzieherische  Drohung  beabsichtigt.  Denn  unter  der  Hand
wurde  Schön  mitgeteilt,  daß  die  zurückgezahlten  Unterstützungskapitalien
den  Kreditsystemen  überwiesen  werden  könnten.  Davon  dürfe  er  aber  dem
Direktoriuni  der  Landschaft  keine  Mitteilung  machen;  denn  man  befürchtete
sonst,  daß  die  Landschaft  im  Vertrauen  auf  diese  Hilfe  eigene  Anstrengungen
unterlassen  würde.
Es  begann  nun  in  der  Geschichte  der  ostpreußischen  Landschaft  die  Zeit
der  schwersten  Krisis,  zumal  die  gegen  ihre  Existenz  gerichteten  Absichten
bei  Schön  sofort  Unterstützung  fanden.  Seine  alte  Abneigung  gegen  das
Kreditinstitut  kam  wieder  zum  Vorschein:  „Schon  vor  mehreren  Jahren
habe  ich  über  den  Stand  der  Landschaften  mein  Gutachten  dahin  abgegeben,
daß,  weil  die  Institution  ganz  außer  der  Zeit  sei,  indem  ein  Privat-Banquier
keinen  Richter  über  sich  erkennt,  und  der  Schuldner  der  Verwalter  ist,  es
mir  nothwendig  schiene,  diese  zu  jener  Zeit  heilsame,  jetzt  aber  nicht  mehr
in  die  Zeit  passende  Institution  zu  schließen."  Jetzt  gebe  die  Königliche
Äußerung  der  Sache  eine  Basis,  und  er  glaube,  daß  das  ganze  landschaftliche
Geldgeschäft  sich  so  werde  abwickeln  lassen,  daß  die  Institution  noch  in  ihrer
Auflösung  dem  Lande  wohltätig  sein  werde 2 ).
Indessen  war  es  für  Schön  persönlich  peinlich,  daß  der  Staat  weitere
Geldhilfen  verweigerte.  Schön  hatte  die  Landschaften  ermuntert,  die  Subhastationen
  ohne  Rücksicht  auf  etwaige  Verluste  durchzuführen,  und  ihnen
in  Aussicht  gestellt,  daß  der  Staat  diese  Verluste  decken  würde.  Eine  ganze
Reihe  der  zwischen  1824  und  1827  eingeleiteten  Subhastationen  kam  aber
erst  in  den  folgenden  Jahren  zum  Abschluß,  und  die  Landschaften  pochten
nun  auf  das  von  Schön  gegebene  Versprechen.  Namentlich  die  westpreußische
Generallandschaftsdirektion  machte  in  jahrelangen  Auseinandersetzungen
immer  wieder  geltend,  „daß  diese  Ausfälle  höchst  wahrscheinlich  ganz  oder
doch  zum  größten  Teil  vermieden  sein  würden,  wenn  diese  Verkäufe  unserer
Verantwortlichkeit  wären  überlassen  worden"^).
Diese  Behauptung  ist  übertrieben,  aber  der  Vorwurf  gegen  Schön  ist

')  JB.  Schuckmanns  und  Lottums  v.  10.  Okt.  1828.  Geh.  St.  A.  89  0  XXI
Preußen  Gen.  2  vol.  II.  ~
2 )  JB.  v.  11.  Rav.  1828  und  an  Schuckmann  u.  Lottum  am  gleichen  £  g  •
3 )  An  Schuckmann  15.  Sept.  1832.  Berlin  L.-M.  Westpreußen  L.  S.  Nr-  ^
vol.  6.  —  Danzig  St.  A.  264  Nr.  1.  Acta  betr.  die  Erstattung  der  von  dem  Herr
Präsidenten  v.  Schön  konsentierten  Ausfälle.
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        72

doch  nicht  ganz  unberechtigt:  er  hatte  mit  einem  Schlag  die  Landschaften
von  allen  schädlichen  Elementen  befreien  wollen,  ohne  zu  übersehen,  welchen
Umfang  diese  Operation  annehmen  würde.  Nun  war  der  Unterstützungsfonds ­
  erschöpft  und  die  Regierung  dachte  jenes  eigenartige  Grundgesetz
der  Landschaften  in  Anwendung  zu  bringen,  wonach  alle  zur  Aufnahme
von  landschaftlichen!  Kredit  berechtigten  Grundbesitzer  in  Ostpreußen,  auch
dann,  wenn  sie  von  diesen:  Recht  gar  keinen  Gebrauch  gemacht  hatten,
für  die  Schulden  des  Instituts  zu  gefaulter  Hand  hafteten.  Diese  Generalgarantie
  war  das  feste  Fundament  der  Landschaften  und  ihrer  Pfandbriefe.
Aber  es  war  nicht  unrichtig,  wenn  man  jetzt  sagte,  daß  sie  zu  de^Bestimmungen
  gehöre,  deren  Dasein  zwar  von  hoher  Bedeutung  sei,  an  deren
wirklicher  Durchführung  aber  im  Ernst  niemand  geglaubt  habe.  Die  Generalgarantie ­
  habe  etwas  Schauerliches,  meinte  Schön,  weil  sie  Feindschaft
stiften  müsse  zwischen  allen  Angehörigen  des  Kreditverbandes  ft.  Die
Schließung  der  Landschaften,  die  ursprünglich  überhaupt  Wohl  nicht  als
dauernde  Institutionen  gedacht  waren,  hatten  auch  die  landschaftlichen
Behörden  schon  erwogen.  Sie  schien  ihnen  freilich  erst  in  einen:  künftigen,
goldenen  Zeitalter  möglich  zu  sein  —  „nach  einer  bedeutenden  Reihe  von
Jahren,  nach  einer  bedeutenden  Bildung  und  Anhäufung  von  Kapital  in
dieser  Provinz,  wenn  die  Einwohner  der  verschiedenen  Provinzen  der
Monarchie  auch  in  den  gewöhnlichen  bürgerlichen  Verhältnissen  des  Friedens
sich  ohne  Vorurteile  und  mit  herzlichen:  Vertrauen  entgegenkommen
werden".  Denn  in:mer  wieder  wurde  darüber  geklagt,  daß  die  Bewohner
der  mittleren  Provinzen  keine  Lust  bezeigten,  ihr  Geld  in  Ostpreußen  zu
investierenft.
Im  Früliiabr  1829  berieten  die  beiden  landschaftlichen  Landtage  über
die  Vorschläge  der  Regierung  und  sprachen  sich,  wie  zu  erwarten  war,  sowohl
gegen  die  Schließung  des  Kreditinstituts  wie  gegen  Anwendung  der  Generalgarantie ­
  aus:  Die  Schließung  wäre  eine  große  Ungerechtigkeit  gegen  die
vielen  adligen  und  köllmischen  Besitzer,  die  bisher  von  dem  landschaftlichen
Kredit  noch  keinen  Gebrauch  gemacht  hätten  und  doch,  da  sie  in  der  Generalgarantie
  mit  verhaftet  seien,  alle  Gefahren  des  Instituts  teilen  müßten.
Die  Anwendung  der  Generalgarantie  würde  erneut  viele  Familien  zugrunde ­
  richten;  da  der  Staat  mit  den  Domänen  beteiligt  sei,  werde  er  doch
etwa  zwei  Drittel  des  Defizits  zu  decken  haben,  und  zwar  dann  ohne  Aussicht ­
  auf  irgendwelchen  Ersatz.  Der  ostpreußische  Generallandtag  schlug
Ansprache  an  den  Generallandtag  von  1835.  Berlin  L.-M.  L.  S.  Ostpr.
u.  Lith.  11.  Nr.  5.
8 )  Bericht  an  den  Generallandtag  v.  1821  a.  a.  O.  19  Nr.  I.
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        73

deshalb  vor,  daß  der  Staat  statt  dessen  660000  Tlr.  als  zinsenfreien  Vorschuß ­
  gebeft.
Das  Gutachten  der  Generallandtage  hatte  zunächst  nur  die  Folge,  daß
man  den  Gedanken  einer  sofortigen  Schließung  fallen  ließ.  Schön  hielt
die  Landschaften  zwar  nach  wie  vor  für  „außer  der  Zeit",  meinte  aber,  daß
eine  Auflösung  zehn  bis  zwanzig  Jahre  Vorbereitung  beanspruche.  Die  Minister ­
  traten  dieser  Ansicht  bei.  NurMotz,  der  Finanzminister,  blieb  derMeinung,
  daß  „das  Kreditsystem  sofort  für  geschlossen  erklärt  werden  müsse",  und
bezeichnete  die  Forderungen  des  Generallandtags  rundweg  als  unverschämt *  2 ).
An  dem  Plan,  die  Generalgarantie  in  Ostpreußen  durchzuführen,  hielten
auch  die  beiden  anderen  Minister  fest,  und  zur  Vorberatung  dieser  Maßregel
wurde  eine  Kommission  bestimmt,  die  sich  aus  dem  Oberpräsidenten,  dem
Oberlandesgerichtspräsidenten  und  einem  Vertreter  des  Finanzministeriums
zusammensetzte.  Unter  den:  Widerspruch  des  letzteren  gab  sie  ihr  Gutachten
im  Sinne  der  Vorschläge  des  Generallandtags  ab,  wenn  sie  auch  die  Bedarsssumme
  wesentlich  verringerte.  Den  Anteil  des  Fiskus  bei  Durchführung ­
  der  Generalgarantie  berechneten  sie  auf  die  Hälfte,  baten  aber
dringend  den  auf  die  köllmischen  Güter  entfallenden  Beitrag  auf  die  Staatskasse ­
  zu  übernehmen^).  Die  Minister  sträubten  sich  noch  einige  Zeit,  konnten
aber  nach  weiteren  langen  Verhandlungen  sich  der  Einsicht  nicht  verschließen,
daß  die.Haftbarmachung  der  Besitzer  nicht  bepfandbriefter  Güter,  wie  sie  die
Anwendung  der  Generalgarantie  mit  sich  bringen  mußte,  eine  allgemeine
Erschütterung  des  Kredits  zur  Folge  haben  würde.  Sie  verzichteten  deshalb
schließlich  im  Jahre  1832  auch  auf  diesen  Plan.  Es  wurde  der  Landschaft
durch  Kabinettsordre  vom  27.  März  1832  gestattet,  die  damals  als  Defizit
errechnete  Summe  von  etwa  400000  Tlr.  den  rückgezahlten  Unterstützungsgeldern ­
  zu  entnehmen,  —  wie  es  Schöns  erster  Vorschlag  gewesen  war.
Die  westpreußische  Landschaft  wurde  als  einer  größeren  staatlichen
Unterstützung  nicht  bedürftig  befunden,  und  sie  mußte  sich  mit  einer  Anweisung ­
  von  18000  Tlr.  begnügen.  Tatsächlich  war  ihre  Lage  nicht  so  ernst
wie  die  der  ostpreußischen.  Für  die  Verweigerung  einer  Hilfe  gab  aber
den  Ausschlag,  daß  die  westpreußischen  Domänen  nicht  wie  die  ostpreußischen
der  Landschaft  assoziiert  warenft.  Letzten  Endes  ist  es  in  Ostpreußen

y  Berichte  Schöns  v.  19.  u.  22.  Mai  1829.  Geh.  St.  A.  89  0  XXI  Preußen
Gen.  2  vol.  III.
2 )  Gutachten  v.  9.  Nov.  1829  und  v.  16.  Febr.  1830  a.  a.  O.
y  Bericht  der  Kommission  v.  7.  Dez.  1830.  Berlin  L.-M.  L.  S.  Ostpr.  u.  Lith.
I  I  Nr.  4.
*)  CO.  v.  16.  Mai  1830  an  Schuckmann  und  Lottmn  (Geh.  St.  A.  a.  a.  O.):
„Wegen  des  westpreußischen  Systems  trete  ich  aus  den  angeführten  Gründen  Ihrer
Meinung  bei,  daß  eine  Association  der  Domainen  mit  denselben  zwar  beabsichtigt,  aber
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        74

nur  die  Bepfandbriefung  der  Domänen  gewesen,  die  dem
Kreditverband  die  Durchführung  der  Generalgarantie  erspart ­
  hat.
Die  Krisis  der  Landschaften  war  überstanden.  Die  neu  bewilligten
Summen  genügten,  um  sie  vollständig  zu  sanieren.  Mit  dem  Weihnachtstermin ­
  1832  konnte  das  Spezial-Moratorium,  das  bis  dahin  noch  die  Landschaft ­
  vor  Kündigung  ihrer  Pfandbriefe  geschützt  hatte,  aufgehoben  werdenft.
Die  Pfandbriefe  stiegen  alsbald  über  pari,  und  ans  dem  ostpreußischen
Generallandtage  von  1835  konnte  Schön  erklären,  daß  die  Landschaft  alle
ihre  Verbindlichkeiten  erfüllt  hätte.  Damit  war  auch  die  Zeit  gekommen,
das  ganze  Institut  auf  neue  Grundlagen  zu  stellen:  Der  Generallandtag
von  1835  hob  die  Unablöslichkeit  der  Pfandbriefe  auf  und  setzte  zugleich
den  Zinsfuß  der  neu  auszugebenden  Pfandbriefe  von  4  auf  3%  %  herab.
Auf  Grund  dieses  Beschlusses  konvertierte  die  Landschaft  1838/39  sämtliche
4°/oige  Pfandbriefe  im  Werte  von  11%  Millionen  in  3%%ige.
Das  gleiche  Manöver  wurde  auch  in  Westpreußen  ausgeführt.  Hier
hatten  die  Subhastationen  noch  nach  drei  Jahrzehnten  ein  Nachspiel.  Landschaft ­
  und  Fiskus  prozessierten  um  einen  Vorschuß  von  25000  Tlr.,  den  die
Landschaft  1828  erhalten  und,  wie  sie  behauptete,  zur  Deckung  der  Ausfälle
bei  den  Zwaugsverkäufen  verwandt  hatte.  Sie  berief  sich  immer  wieder
auf  Schöns  Versprechungen.  Schön  hat  damals  darauf  hingewiesen,  daß
ein  rechtsgültiger  Anspruch  der  Landschaft  nicht  bestehe.  Das  war  richtig,
und  die  Landschaft  wurde  auch  in  allen  drei  Instanzen  mit  ihren  Forderungen
abgewiesen.  Aber  es  kann  nicht  geleugnet  werden,  daß  Schön  den  Landschaften ­
  1824/5  mehr  Hoffnungen  gemacht  hat,  als  sich  rechtfertigen  lief? 2 ).
In  Ostpreußen  bekam  er  den  Lorbeer  eines  Retters  der  Landschaft.
1844  erklärte  der  damalige  Generallandschaftsdirektor  Brandt,  daß  es  die
Stände  hauptsächlich  „ihrem  Schön"  verdankten,  wenn  es  seit  1829  mit
der  Landschaft  bergauf  gegangen  sei.  Trotzdem  ist  auch  oft  die  Anklage
gegen  Schön  erhoben  worden,  er  habe  für  die  Landschaft  zu  wenig  Interesse
gezeigt.  An  beiden  Urteilen  ist  etwas  Richtiges.  Seinem  wirtschaftsnicht
  zur  Ausführung  gekommen  ist,  daß  also  die  Verhältnisse  nicht  vorhanden  sind,
welche  die  vorläufige  Unterstützung  des  ostpreußischen  Systems  durch  Vorschüsse  zur
Deckung  der  Ausfälle  motivieren."  —  Nach  H.  Mauer  (Kriegskontribution  und  Domänenbeleihung ­
  in  Preußen  zu  Anfang  des  19.  Jhdts.  Bankarchiv  XV  Nr.  5  S.  93ff.)
sind  im  Jahre  1818  Psandbriefe  aus  die  westpreußischen  Domänen  ausgestellt,  aber
nicht  in  Kurs  gesetzt  worden.
*)  Allerdings  mit  dem  Vorbehalt,  daß  die  Landschaft  nur  einen  solchen  Betrag
an  aufgekündigten  Pfandbriefen  zu  bezahlen  verpflichtet  sein  sollte,  als  sie  aus  den
laufenden  Einnahmen  des  Tilgnngssonds  bestreiten  konnte.  CO.  v.  13.  Sept.  1832.
2 )  Akten  des  1855/56  durchgeführten  Prozesses:  Geh.  St.  A.  162  Sectio  III
Pars  8  N.  1  lit.  W.  Beiliegend  Brief  Schöns  an  Flottwell  v.  26.  August  1850.
        <pb n="88" />
        Politischen  Glaubensbekenntnis  nach  mußte  Schön  die  Institution  verurteilen. ­
  Aber  da  sie  einmal  die  Grundlage  des  Londeskredites  war,
hatte  er  praktischen  Sinn  genug,  um  mit  seinen  Hilfsbemühungen  für
die  Provinz  bei  der  Landschaft  einzusetzen.  Die  grundsätzliche  Ablehnung
des  Doktrinärs  und  der  Sinn  für  das  Gegebene,  der  den  Mann  der
Verwaltung  auszeichnet,  kommen  bei  ihm  in  gleicher  Weise  zur  Geltung.
Es  findet  ein  ständiger  Ausgleich  widerstreitender  Gedanken  in  ihm  statt.
Das  erklärt  auch  die  Verschiedenheit  der  Beurteilungen,  die  Schöns  Handlungsweise ­
  erfahren  hat.

Besondere  Aufmerksamkeit  verdient  das  Geschick,  mit  dem  Schön  die
drei  Millionen,  die  ihm  bewilligt  waren,  für  die  Provinz  fruchtbar  zu  machen
verstanden  hat,  indem  er  die  verschiedenen  Fonds  in  kunstvoller  Weise
miteinander  verband  und  auch  die  als  Vorschüsse  gegebenen  Gelder  nach
ihrer  Rückzahlung  der  Provinz  erhielt.  Da  er  die  Unterstützungen  an  die
Gutsbesitzer  nur  als  Darlehen  ausgegeben  hatte,  konnte  er  aus  den  Zinsen
dieses  Kapitals  die  Pensionen  an  die  Unrettbaren  zahlen  und  aus  den  rückgezahlten ­
  Geldern  der  Landschaft  die  letzte  Aushilfe  gewähren.  Uber  die
Verwendung  des  Unterftützungsfonds  hat  Schön  1834  eine  Schlußabrechnung ­
  geliefert^.  Gegenüber  dem  Voranschlag  sind  zwar  die  für  die
einzelnen  Gutsbesitzer  ausgegebenen  Unterstützungen  nicht  erhöht,  wohl
aber  die  der  ostpreußischen  Landschaft  zugewandten  Gelder,  und  zwar  um
etwa  750000  Tlr.  Denn  „zur  Abwendung  der  Generalgarantie"  hatten  sa
neben  den  1,35  Millionen,  die  im  wesentlichen  bis  Oktober  1828  ausgegeben
wordenwaren,  1832  noch  sene  400000Tlr.  bewilligtwerden  müssen.  Ausdem
Unterstützungsfonds  hat  somit  die  ostpreußische  Landschaft  1,75  Millionen
Taler  erhalten.  Insgesamt  hat  ihr  der  Staat  seit  1807  über  2y 2  Millionen^), ­
  der  westpreußischen  über  1  Million  zukommen  lassen^).
Diese  Summe  setzt  sich  zum  größeren  Teil  aus  Vorschüssen  zusammen,
die  später  niedergeschlagen  wurden.  Auch  1824  waren  sa  über  drei  Viertel
der  drei  Millionen  nur  als  Vorschüsse  bewilligt  worden.  In  die  Staatskasse ­
  ist  aber  von  dieser  Summe  nichts  zurückgeflossen.  Aus  den  Resten  des
Unterstützungsfonds  hat  Schön  Baugelder  für  die  Marienburg  und  für  die

')  Beilage  Nr.  IV.  Eine  weitere  Abrechnung  ist  dann  nicht  mehr  er^lgU  Nach
dem  eben  angesührten  Briefe  Schöns  v.  26.  Aug.  1850  ^t  er  semei  -
Landesunterstützungssonds  mit  einem  Bestand  von  20000  Ur.  M  ^  j gl( ,  unb
2 )  Außer  den  eben  genannten  1,75  MM.  dre  durch  EO.  -  -  0 0000  Nr.
v.  12.  Febr.  1825  niedergeschlagenen  Vorschüsse  von  zusammen  e  niederge-.)
  Aus  dem  Unterstützungssonds  718000  Tlr.  Außerdem  dre  1825
schlagenen  Vorschüsse  im  Werte  von  313000  Tlr.
        <pb n="89" />
        —  76  -
Kunstschule  in  Königsberg  erwirkt  —  „als  moralischen  Schlußstein  des
Guten,  welches  S.  M.  dem  Lande  getan  hat".  Ein  bleibender  Landesunterstütznngsfonds
  ist  den  folgenden  Geschlechtern  hinterlassen  worden*).

')  Von  ihm  muß  unterschieden  werden  der  Meliorationsfonds,  der  1834
aus  dem  noch  ausstehenden  Rest  jenes  Fonds  gebildet  wurde,  welcher  für  die  in  der
Regulierung  begriffenen  Gutsbesitzer  bestimmt  war.
        <pb n="90" />
        Drittes  Kapitel.
Schöris  KauernpoMik.
Besinnen  wir  uns  darauf,  daß  alle  bisher  besprochenen  Maßnahmen
in  der  Hauptsache  nur  dem  größeren  (adligen  und  köllmischen)  Grundbesitz
galten.  Die  übrigen  Klassen  der  Bevölkerung  sind  sowohl  bei  dem  Hilfswerk
von  1816  wie  bei  dem  von  1824  stiefmütterlich  behandelt  worden.  Auch
Schön  ging  von  der  Überzeugung  aus,  daß  nur  der  große  Grundbesitz
wirklich  notleide:  „Die  kleinen  Grundbesitzer  (die  Bauern)  hatten  durch  die
Verleihung  des  Eigentums  ihrer  Güter  unter  für  sie  günstigen  Bedingungen
eine  Basis  bekommen,  bei  welcher  die  üblen  Folgen  der  früheren  Zeit  sich
ertragen  ließen.  Für  dieStädte  kann  einKrieg  an  sich  und  in  seinen  Folgen,
der  Natur  des  Verhältnisses  nach,  niemals  so  verderblich  als  für  den  Landmann ­
  sein,  und  die  Städteordnung  hatte  neues  Leben  in  diese  gebracht."^
Hier  ist  die  allgemeine  Meinung  des  Adels  und  des  größten  Teils  der  höheren
Beamtenschaft  ausgesprochen:  Bürger  und  Bauer  sind  durch  die
Reformgesetzgebung  so  reichlich  bedacht,  daß  sie  auf  eine
Kriegsentschädigung  keinen  Anspruch  haben.
Welche  Folgen  diese  weit  verbreitete  Auffassung  der  Lage  für  die
Städte  hatte,  haben  wir  schon  früher  gesehen.  Noch  verhängnisvoller  war
sie  für  den  Bauernstand,  der  in  seiner  schwächeren  Stellung  auf  den  staatlichen ­
  Schutz  in  höherem  Maße  angewiesen  war.  Aber  der  Regierung,  die
von  den  Gutsherren  so  viele  Klagen  über  ihre  angebliche  Zurücksetzung  zu
hören  bekommen  hatte,  lag  der  Gedanke  fern,  daß  die  Bauern  gerade  in
der  Zeit  der  Überleitung  aus  den  alten  Verhältnissen  besonderer  Fürsorge
bedurften.
Auch  Schön  hatte  der  Beibehaltung  des  Bauernschutzes,  den  der  preußische ­
  Staat  im  18.  Jahrhundert  geübt  hatte,  widersprochen  und  ihn  nur

i)  Aus  den  Papieren  III,  78.
        <pb n="91" />
        78

so  lange  gelten  lassen  wollen,  als  noch  Reste  der  Erbuntertänigkeit  bestanden.
Die  wirtschaftliche  Überlegenheit  des  Gutsbesitzers,  die  es  diesem  in  den
folgenden  Jahrzehnten  ermöglichen  sollte,  einen  stattlichen  Teil  des  Bauernlandes ­
  an  sich  zu  ziehen,  hat  er  nicht  erkannt.  Sein  Ideal  der  völlig  freien
Konkurrenz  war  ja  insofern  nicht  ganz  erfüllt,  als  der  befestigte  Grundbesitz
nicht  beseitigt  wurde.  Das  beließ  dem  Adel  eine  Stärke,  die  Schön  ihm
hatte  nehmen  wollen.  Aber  Schöns  Verwaltungstätigkeit  läßt  nicht  erkennen, ­
  daß  er  dieser  Tatsache  Rechnung  trug.  Sie  ist  zudem  von  einer
starken  Vertrauensseligkeit  beherrscht,  wie  sie  auch  an  anderen  Stellen  der
Regierung  vorherrschte:  der  Gutsherr  werde  es,  so  meinte  man,  ebenso  für
seine  Pflicht  wie  für  sein  Interesse  halten,  seine  Bauern  zu  konservieren.

I.  Die  einzelnen  Klassen.
Für  die  Bauernpolitik  des  preußischen  Staates  waren  von  jeher  die
Maßnahmen  entscheidend,  die  er  dort  traf,  wo  er  selbst  als  Gutsherr  auftrat: ­
  auf  den  Domänen.  Schon  vor  dem  Krieg  war  den  Domänenbauern ­
  in  Ost-  und  Westpreußen  und  in  Lithauen  die  Möglichkeit  eröffnet
worden,  sich  von  den  Scharwerksdiensten  zu  befreien,  falls  sie  statt  dessen
bestimmte  Dienstbefreiungsgelder  zahlten.  AIs  ihnen  dann  1808  das  volle
Eigentum  an  ihren  Grundstücken  erteilt  wurde,  mußten  sie  dafür  auf  alle
bisherigen  Unterstützungen  au  Pachterlassen,  freiem  Bauholz  usw.,  mit
denen  der  Staat  ihnen  bisher  in  jeder  Notlage  zu  Hilfe  kam,  verzichten.
Das  empfangene  Inventar  hatten  sie  mit  5%  des  Werts  zu  verzinsen  und
nach  einer  bestimmten  Frist  abzuzahlen^).  Die  Domänenbauern  standen
also  vor  ganz  neuen  geldwirtschaftlichen  Aufgaben,  und  die  altgewohnte
staatliche  Hilfe  wurde  ihnen  gerade  zu  einer  Zeit  entzogen,  in  der  sie  ihrer
besonders  bedurft  hätten.  Damals  verfocht  Schön  jenen  rigorosen  Gedanken, ­
  der  Staat  solle  rücksichtslos  alle  diejenigen,  die  ihren  Verpflichtungen
nicht  nachkämen,  aus  ihrem  Besitz  setzen  und  nur  die  wirtschaftlich  Leistungsfähigen ­
  erhalten.  Diese  Forderung  entsprang  seinen  uns  wohlbekannten,
moralpolitischen  Idealen,  nicht  etwa  fiskalischer  Berechnung.  Aber  bei
anderen  war  die  Gefahr  groß,  daß  dieser  Gesichtspunkt  in  den  Vordergrund
trat  und  die  sozialen  Interessen  vernachlässigt  wurden.  Den  Kommissionen,
die  die  Aufhebung  der  Dienste  durchführten,  waren  seinerzeit  Belohnungen

i)  Danzig  St.  A.  180,  6193  u.  5056.  —  Das  Inventarien  kapital  wurde  auf  den
vollen  Wert  der  vorhandenen  und  die  Hälfte  der  im  Kriege  1806/7  verloren  gegangenen ­
  Jnventarstücke  festgestellt.  Vgl.  das  Schreiben  der  Königsberger  Regierung
an  Bülow  v.  3.  September  1816.  Geh.  St.  A.  151  h  XIV  2,  5.
        <pb n="92" />
        79

in  Aussicht  gestellt  worden,  wenn  sie  hohe  Renten  zu  erzielen  wüßterU)!
Als  die  westpreußische  Regierung  1811  aufgefordert  wurde,  sich  einen  Überschlag ­
  zu  machen  über  die  finanziellen  Vorteile,  die  der  Staatskasse  aus
der  Verleihung  des  Eigentums  an  die  Domäuenbauern  erwüchsen,  berechnete ­
  sie  die  sährlichen  Ersparungen  und  Gewinne  in  ihrem  Amtsbezirke
auf  21480  Tlr?).
Trotzdem  ließen  staatliche  Beihilfen  für  die  kriegsbeschädigten  Domäueneinsassen
  auf  sich  warten.  Von  der  Teilnahme  am  Retablissementsfonds
wurden  sie  mit  der  Motivierung  ausgeschlossen,  daß  bereits  in  anderer  Weise
für  sie  gesorgt  sei  und  noch  gesorgt  werden  würde.  Im  Jahre  1810  war  ihnen
die  Verpflichtung  zu  Vorspann  und  Fouragelieferung  unentgeltlich  erlassen
worden,  und  eine  Kabinettsordre  vom  4.  November  1814  hatte  den  Finanzminister ­
  autorisiert,  einzelnen  Eingesessenen  Abgabenerlaß  und  freies  Bauholz ­
  zu  bewilligen;  man  mußte  also  doch  auf  die  alten  Mittel  zurückgreifen.
Im  Jahre  1816  bekamen  dann  die  Regierungen  einen  besonderen
Dispositionsfonds,  der  aber  nach  ihrem  einstimmigen  Urteil  längst  nicht
genügte 3 ).  Die  Regierung  zu  Gumbinnen,  an  deren  Spitze  W  l  o  e  m  e  r  stand,
der  einst  im  Jahre  1808  den  Anstoß  zu  der  Eigeutumsverleihung  gegeben
hatte,  wies  darauf  hin,  daß  die  Domäuenbauern  infolge  der  Kriegsereignisse
»in  einem  sehr  deteriorierten  Zustand  in  das  Verhältnis  als  Grundeigentümer" ­
  übergegangen  seien.  Wloemer  vertrat  aber  den  Standpunkt,  daß
mau  in  der  Beitreibung  der  Gefälle  nicht  zu  milde  sein  und  elende,
wirtschaftliche  Existenzen  nicht  wie  bisher  „fortschleppen"  dürfe.  „Jetzt  hat
der  Eigentümer  völlige  Freiheit  und  Kraft;  jedoch  ist  sein  Untergang  gewiß,
wenn  er  beides  nicht  gehörig  benutzt.  Eine  gemäße  Strenge  in  der  Administration
  ist  daher  i.A.  eine  wirkliche  Wohltat."  Ähnlich,  wenn  auch  noch
schroffer,  war  Schöns  Auffassung.  Praktisch  machte  Wloemer  vor  allem
darauf  aufmerksam,  daß  die  auf  den  größeren  Grundbesitz  berechneten
Sporteln  bei  Nachlaßregulierungen  die  Bauern,  die  als  Untertänige  bisher
Sportelfreiheit  genossen  hätten,  zu  sehr  belaste.  Die  Regierung  zu  Königsberg
  schlug  vor,  den  Domänenbauern  das  Jnventarienkapital  zu  erlassen  ).
Der  Finanzminister  Bülow  ging  aber  darauf  nicht  ein,  sondern  ließ  es  bei
einer  zeitweiligen  Erhöhung  des  Dispositionsfonds  bewenden.  In  den

»)  Bericht  Stülpnagels  an  Motz  30.  Dez.  1826.  Geh.  St.  A.  89  6  X
Gen.  7  vol.  I.  ..  s  „infiporiffest  3387  Tlr.,
a )  Tanzig  St.  A.  180,  5193.  Ist  dieser  Summe  \  b  J  |^  gegenüber
die  der  Staat,  wenn  er  die  Dicnstbefremngsgelder  e  z  )i  ^  ^  Berechnungen
dem  Geldwert  der  früheren  Naturalleistungen  zu  buchen  ;a
Schroetters  bei  Knapp  II,  185.  ,  t_jj.
3 )  Für  das  Folgende:  Geh.  St.  A.  74  J  XX
«)  An  Bülow  3.  Sept.  1816;  vgl.  oben.
        <pb n="93" />
        80

Jahren  1817—19  sind  durchschnittlich  20000  Tlr.  jährlich  in  Ost-  und  Westpreußen ­
  für  diese  Zwecke  verwandt  worden.
Im  Jahre  1823  brachte  Wloemer  die  Frage  wiederum  in  Fluß*).
Es  waren  zwar  damals  in  Lithauen,  der  „Domänenprovinz",  von  den  15836
Jmmediatbauern,  die  1808  das  Eigentum  erhalten  hatten,  nur  449  in  Subhastation,
  also  ein  wesentlich  geringerer  Procentsatz,  als  zu  der  gleichen
Zeit  der  größere  Grundbesitz  aufwies.  Die  Lage  verschlimnierte  sich  aber
zusehends  infolge  der  Unwirtschaftlichkeit  vieler  Besitzer  und  ihrer  hohen
Belastung  durch  Pachtzinsen,  Dienstbefreiungsgelder  usw.  1824  betrugen
die  Abgabenreste  in  Lithauen  600000  Tlr.  Die  Märkte  waren  überfüllt
mit  gepfändeten  Gegenständen,  die  für  ein  Spottgeld  veräußert  werden
mußten.  Auch  die  bedenklichste  Erscheinung  entging  Wloemers  Scharfblick
nicht:  „Man  findet..  .  jetzt  nicht  selten,  daß  Besitzer  von  köllmischen  Grundstücken ­
  in  den  Dörfern  ein  bäuerliches  Grundstück  nach  dem  anderen  zu
acquirieren  wissen  und  daß  zuletzt  von  dem  ganzen  Bauerndorf  ein  einziges
Vorwerk  entsteht."  Vergeblich  erhob  er  die  Forderung  eines  wirksamen
Bauernschutzes.  Alles,  was  zunächst  geschah,  lief  hinaus  auf  Niederschlagungen ­
  und  Stundungen  in  einzelnen  Fällen  (CO.  vom  16.  Mai  1823).
Welche  wirtschaftlichen  Maßregeln  Schön  im  Interesse  der  Domänenbauern ­
  vorschlug  und  durchführte,  wird  in  anderem  Zusammenhang  erzählt
werden.  Er  hatte  ja  unmittelbar  mit  dieser  Sache  nichts  zu  tun)  da  das
Domänenwesen  dem  Finanzminister  unterstand.  Solange  aber  Klewitz,
Schöns  Freund,  diesen  Posten  bekleidete,  fand  sein  Gutachten  bereitwillige
Aufnahme.  Als  er  bald  nach  seinem  Amtsantritt  die  Lage  in  Lithauen
untersuchte,  machte  er  auf  einen  schweren  Mißstand  der  Verwaltung  aufmerksam. ­
  Man  hatte  nämlich  viele  Domänenämter  aufgelöst  und  ihre
Befugnisse  den  Landräten  übertragen,  die  ihren  Geschäftskreis  dadurch  in
ungesunder  Weise  erweitert  sahen  und  die  Verwaltung  der  Domänen  zu
bureaukratisch  handhabten.  „Gegen  den  trockenen  Buchstaben  der  Vorschrift
gefehlt  hat  bei  der  Einziehung  der  Abgaben  kein  Landrat,  aber  die  Sache
ist  als  dürre  Bureauangelegenheit  behandelt."  Schön  beantragte  deshalb
die  Errichtung  eigener  Domänenintendanturen  in  diesen  Kreisen.  Sie
wurden  auch  bewilligt,  freilich  nicht  als  „dauernde  Institution"^).  Nachdem
Motz  das  Finanzministerium  übernommen  hatte  und  Schöns  Einfluß  in  dieser
Behörde  dahingeschwunden  war,  scheint  aber  die  Angelegenheit  ins  Stocken
geraten  zu  sein.  Im  Jahre  1829  mußte  Schön  wiederuni  den  gleichen  Miß-0

  Denkschriften  v.  2.  u.  10.  April  1823.  Geh.  St.  A.  89  0  XXI  Preußen  Gen.  2
vol.  I.  —  Vgl.  den  Bericht  Bargstedes.
0  Bericht  Schöns  v.  18.  Aug.  1824.  CO.  an  Klewitz  v.  30.  Nov.  1824.  Geh.  St.  A.
89  0  XXI  Preußen  Gen.  7  vol.  I.
        <pb n="94" />
        81

stand  rügen 1 ),  und  noch  im  Jahre  1846  wird  über  den  völligen  Mangel  an
Verwaltungsorganen  für  die  ehemaligen  Domänenämter  geklagt^).  Damals
wurde  vorgeschlagen,  das  Übel  durch  Schaffung  besonderer  Selbstverwaltungskörper ­
  zu  beleben.  Es  ist  kein  Zufall,  daß  bei  Schön  dieser  Gedanke ­
  fehlt.  Die  Ausübung  polizeilicher  Befugnisse  hat  er  immer  nur
der  Bureaukratie,  nicht  der  Selbstverwaltung  zugestehen  wollen  *).
Die  Belastung  der  Domänenbanern  durch  Abgaben  und  Inventarkapitalien
  läßt  einen  Rückschluß  zu  aus  die  Lage  der  ehemals  gutsuntertänigen ­
  Bauern.  Diese  hatten  nach  der  Regulierung  entweder  mit  einem
verkleinerten  Landbesitz  zu  wirtschaften,  oder  sie  mußten  eine  Rente  zahlen.
Borgstede  berechnete  deren  Summe  1823  auf  33117  Tlr.  jährlich;  dazu  kam
noch  ein  Kapital  von  166425  Tlr.,  das  für  das  Inventar  zu  zahlen  und  zu
verzinsen  war.  Die  Regulierung  legte  also  zweifellos  auch  dem  Bauernstand ­
  schwere  Lasten  auf.  Trotzdem  dachte  die  Regierung  nicht  daran,  ihm
diesen  Prozeß  durch  einen  Hilfsfonds  zu  erleichtern,  wie  sie  es  seit  1822  für
die  Gutsbesitzer  tat.
Auch  die  Bauern  hatten  im  Kriege  schwere  Einbußen  erlitten.  Hatte
man  doch  1807  das  Gesetz  über  die  Aufhebung  der  Erbuntertänigkeit  damit
motiviert,  daß  angesichts  des  Schadens  auf  den  Bauernhöfen  die  Gutsbesitzer ­
  niemals  imstande  sein  würden,  ihre  Bauern  zu  retablieren,  wie  es
nach  dem  alten  Rechte  ihre  Pflicht  gewesen  wäre.  Aber  an  dem  Retablissementsfonds, ­
  der  seinem  Ursprung  nach  nur  eine  Kriegsentschädigung  war,
ließ  man  die  Privatbauern  nicht  teilnehmen.
Als  im  Jahre  1818  die  bäuerlichen  Einsassen  von  Wormditt  sich  an
Hardenberg  mit  der  Bitte  wandten,  auch  ihnen  Retablissementsgelder  zukommen ­
  zu  lassen,  ließ  dieser  ihnen  sagen,  daß  ihnen  durch  Verleihung  des
Eigentums  und  durch  Aufhebung  der  Dienste  schon  genügende  Hilfe  widerfahren ­
  fei 4 ).  In  den  westpreußischen  Retablissementstabellen  wurden  zwar
für  die  ehemals  gntsuntertänigen  Bauern  von  ihrer  Herrschaft  Summen  angefordert. ­
  Dies  geschah  aber  in  einer  Form,  die  der  Regierung  auffällig
und  verdächtig  schien  und  die  deshalb  von  Schuckmann  und  Bülow  moniert
wurde:  Die  den  Bauern  zu  bewilligenden  Summen  waren  von  den  Geldern,
die  für  die  Gutsbesitzer  persönlich  bestimmt  waren,  nicht  getrennt.
0  Schöns  Hauptverwaltungsbericht  für  1828,  erstattet  20.  Juni  1829.  Geh.
&amp;lt;3t.  A.  90  XXXVIII  Spec.  16.  Mer  die  Errichtung  von  Domänenintendanturen  vor
1806  vgl.  Lehmann,  II  40.
2 )  Lette,  Annalen  der  Landwirtschaft  10  S.  36—44.  —  Knapp  S.  241.
s )  Vgl.  E.  v.  Meier,  Die  Resorm  der  Verwaltungsorganisation  unter  Stein
und  Hardenberg  2.  Ausl.  (Hrsg.  v.  Thimme)  S.  371.
4 )  Geh.  St.  A.  74  3  XX  8  vol.  II.
Schritte»  des  Instituts  sür  ostdeutiche  Wirtichast.  Hest  1.  b
        <pb n="95" />
        82

In  ähnlich  unklarer  Weise  waren  seinerzeit  die  russischen  Bons  und  die
Lieferungsscheine,  auch  soweit  sie  für  die  Adelsbauern  bestimmt  waren,  oft
auf  den  Namen  der  Gutsherrschaft  ausgestellt  und  von  dieser  bezogen  worden.
Die  Bauern  klagten  nun  vielfach,  daß  sie  von  den  Vergütungen  nichts  zu
sehen  bekämen.  So  behaupteten  z.  B.  die  zum  Dominium  Schachenhoff
gehörigen  bäuerlichen  Einsassen  von  Rossenberg  und  Friedenberg,  daß  von
den  ihnen  zustehenden  russischen  Vergütungen  über  6000  Tlr.  „in  das
Interesse  des  Gutsbesitzers  allein  geflossen"  seien.  Einen  großen  Teil  habe
die  Landschaft  zur  Deckung  der  Landschaftszinsen  an  sich  genommen,  „weil
sie  auf  den  Complexus  der  Commune  geschrieben  waren".  Das  Dominiun,
seinerseits  erklärte,  die  Bauern  hätten  ihn,  die  russischen  Forderungen  zediert.
Als  dann  das  Gut  zur  Subhastation  und  in  den  Besitz  der  Landschaft  kam,
leitete  diese  gegen  die  Bauern  wegen  riickständiger  Zinsen,  die  sie  dem  Gute
schuldeten,  das  gerichtliche  Verfahren  ein.  Der  Landrat  von  Gerdauen
bat  Schön,  das  Verfahren  zu  sistieren,  solange  jene  Klage  der  Bauern  noch
unentschieden  sei.  Schön  hielt  sich  aber  an  die  ihm  von  der  Landschaft
gegebene  Darstellung  des  Rechtsverhältnisses  und  weigerte  sich  einzugreifen*).
Bei  den  Regulierungen  hat  Schön  seinen  Einfluß  fast  immer  zugunsten ­
  des  Gutsherren  ausgeübt.  Diese  Stellungnahme  entsprach  seiner
Überzeugung,  daß  die  Hardenbergsche  Gesetzgebung  den  letzteren  gegenüber
seinem  „Pächter"  benachteiligt  habe.  Sichtlich  spielt  aber  auch  Schöns
Gegensatz  gegen  die  Generalkommission  mit,  dje  er  gerne  von  sich  abhängig
gemacht  hätte.  Ihr  gegenüber  trat  er  als  Schützer  der  Gutsherren  auf  und
ermahnte  sie,  „diese  wichtige  in  die  Wirtschaftsverhältnisse  der  Gutsbesitzer
empfindlich  eingreifende  Angelegenheit  mit  größter  Vorsicht  zu  behandeln";
darauf  wurde  ihm  aber  sowohl  von  der  Generalkommission  wie  von  dem
Minister  des  Innern  bedeutet,  daß  er  sich  in  den  inneren  Geschäftsbetrieb
nicht  einzumischen  habe *  2 ).
In  Westpreußen  entstand  1822  die  Frage,  ob  die  bloß  zu  Schutzgeld
angesetzten  Bauern,  die  zwar  im  Kataster  aufgeführt,  aber  nicht  besonders
zur  Kontribution  veranschlagt  waren,  regulierungsfähig  seien.  Die  Generalkommission ­
  wies  darauf  hin,  „daß  es  politisch  ratsan,  sei,  einer  angeblich
großen  Masse  bäuerlicher  Ackerwirte  die  Wohlthat  der  Regulierung  nicht  zu
entziehen".  Schön  aber  machte  geltend:  „in  dieser  ohnedies  trüben  Zeit
die  Gutswirtschaften,  welche  dadurch  betroffen  werden,  beinahe  zum  Stillstand ­
  zu  bringen,  dazu  sehe  ich  nicht  die  entfernteste  Nothwendigkeit".  Das

0  Die  Korrespondenz  von  1828/9  über  diesen  Fall:  Königsberg  St.  A.  L.  K.
Gerdauen  5.
2 )  Schön  an  Schrötter  11.  Aug.  1818.  Antwort  Schrötters  18.  Sept.  Bescheid
Schuckmanns  7.  Olt.  Königsberg  St.  A.  O.  P.  V  Nr.  7.  Lit.  E.
        <pb n="96" />
        83

6*

Staatsministerium  trat  Schöns  Votum  bei  und  eine  Kabinettsordre  vom
31.  Dezember  1826  entschied  die  Frage  in  seinem  Sinnes.
Jni  allgemeinen  hat  sich  aber  die  Zentralregierung  in  Berlin
bauernfrenndlicher  gezeigt  als  die  preußische  Provinzialverwaltnng.
Schuckmann  und  Bülow  hatten  1816  versucht,  dem  Retablissementsfonds
einen  größeren  Wirkungskreis  zu  geben.  Desgleichen  hatte  Schuckmann  auch
an  Schöns  Vorschlägen  von  1824  auszusetzen,  daß  sie  „eine  Klasse  der  Grundbesitzer ­
  ganz  übersehen,  welche  doch  auch  nicht  ohne  Hilfe  wird  gelassen
werden  können:  die  bäuerlichen  Wirte".  Er  wollte  einzelnen  notleidenden
Bauern  Vorschüsse  bewilligen,  aber  nur  dann,  wenn  der  Gutsherr  dem
Fiskus  hinsichtlich  der  von  diesen  Vorschüssen  zu  entrichtenden  Zinsen  ein
Vorzugsrecht  vor  den  ihm  selbst  zustehenden  Gefällen  einräume  und  dadurch
sein  sachverständiges  Urteil  kundgebe,  daß  der  betreffende  Bauer  konservationssähig
  sei!  Schuckmann  sah  wohl  die  Gefahr,  daß  der  Gutsherr  diese
Konzession  aus  Eigennutz  verweigern  könne,  meinte  aber,  die  Öffentlichkeit
der  Verhandlungen  genüge,  um  dies  Motiv  unschädlich  zu  machen.
Viel  größer  noch  war  das  Vertrauen,  das  Schön  in  die  Gutsherren
setzte.  Er  hielt  besondere  Maßregeln  zur  Erhaltung  der  Bauern  für  unnötig,
„da  die  Besitzer  bäuerlicher  Güter  in  ihrem  Oberherrn  Schutz  und  Unterstützung, ­
  sowie  Erleichterung  und  Abtragung  ihrer  Abgaben  finden  können" 2 ).
An  die  patriarchalische  Fürsorge  des  Gutsherrn  für  seine
Bauern  glaubte  also  Schön  auch  nach  Aufhebung  der  Erbuntertänigkeit
appellieren  zu  können,  obwohl  er  einst  selbst  mitgeholfen  hatte,  die
rechtlichen  Verpflichtungen  in  dieser  Hinsicht  zu  beschränken.  Er  war
jetzt  geneigt,  mehr  von  dem  früheren  Rechtszustand  beizubehalten,
bzw.  wieder  geltend  zu  machen,  als  gemeinhin  anerkannt  wurde.
Alexander  Dohna  wenigstens  wehrte  sich  lebhaft  gegen  die  Auffassung,
daß  der  Gutsherr  eine  Zwangsverpflichtnng  habe,  auch  die  regulierten
Bauern  zu  unterstützen,  und  wollte  nur  ein  nobile  oblige  anerkennen^).
Schön  forderte  darauf  die  Meinungen  der  Regierung  ein,  die  sämtlich
eine  rechtliche  Verpflichtung  der  Gutsherren  nicht  mehr  für  gegeben  erachteten. ­
  Er  hielt  aber  an  der  Auffassung  fest,  „daß  derjenige,  welcher  die
Gerichtsobrigkeit  an  einem  Orte  ausübt,  für  die  Unterhaltung  der  verarmten
*)  Schön  an  Schuckmann  17.  Aug.  1826.  JB.  des  Staatsministeriums  v.
12.  Dez.  1826.  —  Geh.  St.  A.  90  XX  C  9  vol.  I.
2 )  Schön  au  den  Landrat  v.  Berg  15.  April  1825.  Königsberg,  Oberpräs.  U.  II.
Set  Landrat  v.  Berg  hatte  Vorschläge  zugunsten  der  Bauern  gemacht,  da,  wie  er
treffend  sagte,  „in  jetziger  Zeit  für  sie  sehr  viel  in  formeller,  aber  sehr  wenig  in  materieller
Hinsicht  getan"  werde.
3 )  Dohna  an  das  Landratsamt  in  Dargau  22.  Juni  1826.  Königsberg  O.  P.
V  N.  7  Lit.  E.
        <pb n="97" />
        84

Ortseinwohner  zu  sorgen  schuldig  ist" 1 ),  und  hat  auch  in  der  Praxis  diesen
Anspruch  geltend  gemacht.  Wer  hatte  einst  in  den  großen  Tagen  der  Reform
die  Aufhebung  der  Patrimonialgerichtsbarkeit  eindringlicher  verlangt  als
Schön?  Nun,  da  sie  beibehalten  worden  war,  erschien  es  ihm  berechtigt,
daß  der  Gutsherr  wie  die  alten  Ehrenrechte  auch  die  alten  Pflichten  wahrnehme. ­

Ein  ähnlich  konservativer  Zug  charakterisiert  Schöns  Stellung  zur  Klasse
der  Jnstleute  in  Preußen.  Sie  wurde  in  der  ersten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts ­
  von  der  Gesetzgebung  und  Verwaltung  wenig  beachtet.  In  den
dreißiger  Jahren  wurden  aber  im  Staatsministerium  eingehende  Verhandlungen ­
  über  ihre  rechtliche  Lage  gepflogen.  Es  hatte  sich  nämlich  in  den
einzelnen  Gerichtsbezirken  bei  Streitigkeiten  über  den  Abzug  von  Jnstleuten
eine  verschiedene  Praxis  ausgebildet,  insofern  diese  Fälle  zum  Teil  von  den
Gerichten,  zum  Teil  aber  ans  Grund  der  Gesindeordnung  von  den  Polizeibehörden ­
  entschieden  wurden,  wobei  es  vorkommen  konnte,  daß  der  Gutsherr ­
  Richter  in  eigener  Sache  war.  Es  erhob  sich  nun  die  allgemeinere  Frage,
ob  die  Jnstleute  als  Gesinde  zu  betrachten  seien  oder  nicht.  Die  Meinungen
im  Staatsministerium  waren  geteilt.  Schön  trat  auch  in  dieser  Frage  auf
Seiten  der  Gutsherren:  „Die  Jnstleute  hiesiger  Provinz  sind  den  Gutsbesitzern ­
  bei  Bestellung  ihrer  Wirtschaft  unentbehrlich.  Betrachtet  inan  das
Verhältnis  der  Jnstleute  zu  den  Gutsherren  als  ein  rein  kontraktliches,  so
gerät  der  Gutsbesitzer  offenbar,  wenn  der  Jnstmann  seinen  Kontrakt  fortzusetzen ­
  sich  weigert,  in  die  größte  Gefahr.  Denn  er  ist  dann  genötigt,  erst
im  Wege  Rechtens  den  Jnstmann  zur  Kontraktserfüllung  anzuhalten."
Es  wurde  schließlich  entschieden,  daß  die  Jnstleute  zwar  nicht  allgemein,
aber  doch  in  den  Fragen  des  An-  und  Abzugs  nach  den  Grundsätzen  der  Gesindeordnung ­
  zu  behandeln  seien;  wenn  aber  der  Gutsherr  die  Patrimonialpolizei
  ausübe,  solle  der  Landrat  des  Kreises  in  diesen  Fällen  an  seine  Stelle
treten?).
Diese  Stichproben  lassen  ein  allgemeineres  Urteil  zu:  Schön  hat  viel
öfter  die  Gutsherren  vor  Ansprüchen  geschützt,  die  zugunsten
der  Bauern  erhoben  wurden,  als  umgekehrtund  hat  nur  eine  gewisse

*)  An  den  Landrat  zu  Sensburg  12.  Mai  1818  a.  a.  O.  —  Schöns  Auffassung
entsprach  durchaus  den  Bestimmungen  des  Allgemeinen  Landrechts,  die  erst  1842
aufgehoben  wurden.  Vgl.  Keil,  Die  Landgemeinde  in  den  östlichen  Provinzen
Preußens  1890,  S.  151.  —  Die  Entbindung  der  Gutsherren  von  der  bisherigen  Unterhaltspflicht ­
  wurde  in  den  Regulierungsrezessen  zuweilen  ausdrücklich  stipuliert.  Vgl.
Königsberg  St.  A.,  Depositum  v.  Batocki.  Rezeß  der  Regulierung  von  Wargienen
26.  Mai  1822.
2 )  Schön  an  Brenn  21.  Dez.  1833.  —  CO.  v.  8.  Aug.  1837.  Akten  des  Kgl.
Staatsministeriums  Abt.  8  Titel  III  3  Nr.  1.
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        85

patriarchalische  Fürsorge  für  die  Bauern  als  Pflicht  des  Gutsherrn  beibrachtet. ­


II.  Alte  und  neue  Wege  der  Fürsorge.
Staatlicher  Getreidehandel  —  Notstandsarbeiten.
Die  Hilssbedürstigleit  der  unteren  Klassen  wurde  zu  Ansang  der  20er
Jahre  noch  wesentlich  verstärkt.  Denn  die  Agrarkrisis  hat  auch  die  ärmere
Bevölkerung  in  große  Not  gebracht,  da  sie  für  die  Abgaben  und  die  dringendsten ­
  Lebensbedürfnisse  nicht  mehr  das  nötige  Geld  in  die  Hand  bekam.
Der  Fehler  jener  Theorie,  die  das  Übel  aus  das  Mißverhältnis  der  Zunahme
von  Produktion  und  Population  und  aus  den  allgemeinen  Überfluß  an
Getreide  zurückführte,  lag  gerade  in  Ost-  und  Westpreußen  offen  zutage.
Denn  in  manchen  Jahren  konnte  die  Ernte  dort  so  gering  sein,  daß  wegen  der
mangelnden  Verkehrswege  in  unfruchtbaren  Kreisen  Hungersnot  entstand.
Hier  hätte  ein  großzügiger,  staatlicher  Getreide-An-  und  -Verkauf
nach  friderizianischem  Muster  den  Ausgleich  herstellen  können.  Gerade  für
Lithauen  hatte  ja  schon  Friedrich  Wilhelm  I.  das  staatliche  Magazinsystem,
das  jenem  Wechsel  von  Überfluß  und  Mangel  entgegenwirken  sollte,  aus,
gebildet,  und  Friedrich  der  Große  hat  die  Regulierung  der  Preise  durch  die
staatliche  Getreidehandelspolitik  zur  Meisterschaft  entwickelt.
Man  erinnerte  sich  wohl  dieses  Vorbilds  in  der  preußischen  Beamtenschaft, ­
  und  Einzelne,  die  sich  ans  die  Tradition  beriefen,  wußten  Maßregeln
im  alten  Stile  durchzusetzen.  Aber  die  neueren  freihändlerischen  Theorien
waren  schon  zu  mächtig,  als  daß  man  diesen  Weg  hätte  zu  Ende  gehen  wollen.
Die  Scanner  der  alten  und  die  der  neuen  Schule  wirkten  gegeneinander.
So  bekommen  die  staatlichen  Maßregeln  in  dieser  Frage  etwas  Schwankendes
und  Unsicheres  und  lassen  den  einheitlichen  königlichen  Willen  vermissen,
der  die  preußische  Wirtschaftspolitik  im  18.  Jahrhundert  gestaltet  hat.
Als  im  Jahre  1821  trotz  einer  mittelmäßigen  Ernte  die  Getreidepreise
wegen  Mangels  an  Nachfrage  und  wegen  der  bedeutenden  Einfuhr  aus
Polen  und  Rußland  erheblich  sanken,  wurde  dem  Grafen  Lottum  ein  Fonds
von  einer  Million  Taler  zum  Ankauf  von  Roggen  für  Rechnung  des  Staats
in  den  Provinzen  Ost-  und  Westpreußen  und  Posen  angewiesen^.  Daraufhin ­
  sind  im  Regierungsbezirk  Königsberg  vom  Juli  1821  bis  Dezember  1823
146728  Scheffel  angekauft  und  in  Königsberg,  Pillau,  Wehlau,  Tapiau,

')  CO.  v.  7.  Juni  1821.  —  Zum  folgenden:  Zusammenfassender  Bericht  des
Regierungspräfideuten  Baumann  in  Königsberg  v.  3.  Jan.  1824.  Geh.  St.  A.  77,
215,  31  vol.  I.  —  Korrespondenz  Lottums,  Schöns  und  Hippels:  Danzig  St.  A.
161,  573.
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        86

Osterode,  Braunsberg,  Rastenburg,  Bartenstein,  Ortelsburg  und  Memel  aufgespeichert ­
  worden.  In  Danzig,  Marienburg  und  Elbing  lagerten  im  Juli
1822  180000  Scheffel.  Es  war  zunächst  nicht  beabsichtigt,  sie  von  Staats
wegen  wieder  an  die  Bevölkerung  zu  verkaufen.  Ein  großer  Teil  wurde
der  Militärverwaltung  überlassen,  der  Rest  sollte  von  der  Seehandlung
übernommen  werden,  nachdem  der  Zweck  des  Ankaufs,  die  Erhaltung  der
Preise,  erreicht  war.
Aber  schon  im  Laufe  des  Jahres  1822  trat  in  manchen  Teilen  des
Landes  Brotnot  ein,  und  man  sah  sich  genötigt,  aus  den  Magazinen  an  Bedürftige ­
  Korn  zu  verteilen.  Hippel,  der  Regierungspräsident  in  Marienwerder, ­
  trat  als  Vorkämpfer  für  eine  Getreidehandelspolitik  alten  Stils
auf  den  Plan:  der  Roggeuankauf  sei  in  der  wohltätigen  Absicht  geschehen,
die  getreidereichen  Gegenden  von  ihrem  Überfluß  zu  befreien;  ähnliche
Fürsorge  könnten  auch  die  getreidearmen  beanspruchen;  ihnen  müsse  das
Korn  vom  Staat  zu  erschwinglichen  Preisen  geliefert  werden.  „Schon
Friedrich  II.  verfuhr  auf  gleiche  Weise."  Hippel  schlug  deshalb  vor,  an
einigen  besonders  bedrohten  Orten  Verkaufsdepots  einzurichten,  was  denn
auch  zu  Beginn  des  Jahres  1823  geschah.
Schön  war  mit  einem  derartigen  „Mitgetreidehandel"  des  Staats
durchaus  nicht  einverstanden  und  hatte  sich  schon  über  den  „tollen  Roggenankauf"
  erbostH.  Jetzt  kritisierte  er  im  Geiste  seiner  Wirtschaftstheorie  alsbald: ­
  der  Getreideverkauf  sei  ohne  rechten  Fortgang.  „Wer  Geld  hat,  kauft
lieber  vom  Privatmann,  da  die  Staatsadministrationskosten  die  Preise  bis
jetzt  ziemlich  gleich  stellen  und  da  es  an  Getreide  nicht  fehlt."
Statt  durch  staatlichen  Getreideverkauf,  in  dem  er  eine  unzulässige
und  zwecklose  Einmischung  in  die  Privatwirtschaft  sah,  hat  Schön  die  Brotnot ­
  von  1822  durch  Maßnahmen  zu  bekämpfen  versucht,  die  es  den  Notleidenden ­
  ermöglichen  sollten,  die  Krisis  durch  eigene  Arbeit  zu  überwinden.
Dem  Tüchtigen  und  Arbeitswilligen  den  Weg  zu  ebnen,  auf  dem  er  sich
selbständig  emporarbeiten  könne,  darin  bestand  ja  ein  gut  Teil  der  Staatsweisheit ­
  Schöns.  So  gebührt  ihm  auch  das  Verdienst,  den  Gedanken  der
Notstandsarbeiten  vertreten  und  durchgeführt  zu  haben.  „Die  beste
Maßregel  gegen  das  bevorstehende  Übel  ist  wohl  Gelegenheit  zum  Erwerb".
Getreide  war  nach  Schöns  Meinung  genügend  vorhanden,  und  seine  Verteilung ­
  konnte  ruhig  dem  Handel  überlassen  werden.  Höchstens  als  Naturallöhnung ­
  schien  ihm  staatliches  Getreide  verwendbar.
Von  diesem  Gedanken  cm§  machte  Schön  im  August  1822  seine  Vorschläge: ­
  Man  solle  Chausseearbeiten  anordnen,  vor  allem  die  große  Straße
von  Conitz  nach  Dirschau  fördern  und  den  Arbeitern  drei  Viertel  des  Lohns
0  An  Stägemann  23.  Aug.  1822.  Rühl  ITI  109.
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        87

in  natura  aus  den  Roggenmagazinen  auszahlen.  Seine  Vorschläge  wurden
angenommen,  und  nach  seiner  Angabe  sind  binnen  kurzer  Zeit  8  900
Arbeiter  bei  derartigen  öffentlichen  Unternehmungen  beschäftigt  worden*).
Als  dann  die  gesegnete  Ernte  des  Jahres  1823  abermals  ein  großes
Mißverhältnis  zwischen  dem  Getreidepreis  und  den  baren  Abgaben  schuf,
wurde  auf  Vorschlag  Borgstedes  ein  zweijähriger  Bedarf  für  das  in  den
Preußischen  Provinzen  garnisonierte  Militär  angekauft.  Hippel  stellte  den
Antrag,  Getreidekäufe  in  noch  größerem  Umfang  vorzunehmen.  Schön
bekämpfte  den  Plan  in  einem  Gutachten,  das  den  Gegensatz  der  streitenden
Anschauungen  zu  klarem  Ausdruck  bringt  °).  Die  Regierung  zu  Marienwerder
sei  befangen  in  den  Interessen  des  einzelnen  Ackerwirts,  „der  unbekümmert
um  den  Gang  der  Dinge  in  der  Welt  nur  hohe  Preise  haben  will  und  dem
Gouvernement  es  zumutet,  daß  es  sie  besorge".  Der  Staat  habe  mit  den
bisherigen  Ankäufen  den  Untertanen  nur  seinen  guten  Willen  zeigen  wollen,
und  der  bedeutende  Geldverlust  werde,  wie  Schön  nicht  ohne  Bosheit
hinzufügt,  durch  den  moralischen  Gewinn  überreichlich  gedeckt.  „Aber  den
Roggeuankauf  als  staatswirtschaftliche  Maßregel  halten  und  fortsetzen  zu
wollen,  würde  an  Vermessenheit  grenzen."  Schön  unterstützte  demgegenüber ­
  die  Vorschläge  der  Regierung  zu  Danzig,  die  offenbar  unter  seinem
Einfluß  zustande  gekommen  sind.  Sie  sähe  klar,  das;  „in  der  Sache  selbst,
welche  kein  Gouvernement  herbeigeführt  und  kein  Gouvernement  heben
könne,  jedem  zu  überlassen  sei,  daß  er  seine  Verhältnisse  dem  neuen  Staude
der  Dinge  anpasse.  Sie  hat  daher  von  der  Meinung,  als  ob  ein  Gouvernement ­
  durch  Mitgetreide-Handel  den  Getreidepreis  bestimmen  könne,  ganz
abstrahiert  .  Es  könne  nur  daraus  ankommen,  das  Mißverhältnis  zwischen
den  Produktenpreisen  und  den  staatlichen  Abgaben  zu  mildern.  Es  seien
deshalb  für  diejenigen  Klassensteuerpflichtigen  und  Domäneneinsassen,  die
ihre  Zahlungen  nicht  leisten  könnten,  „um  das  in  seinen  Folgen  radikaliter
verderbliche  Schenken  und  Niederschlagen  zu  verhüten,  andere  Leistungen
zu  substituieren."  Demgemäß  beantragte  Schön,  Abgabenreste  im  Betrag
von  100000  Tlr.  abarbeiten  zu  lassen,  und  zwar  nicht  nur  durch  Hand-,
sondern  auch  durch  Spanndienste.  Denn  dann  könne  der  Landmann  das
überschüssige  Getreide  getrost  an  das  Vieh  verfüttern,  da  dieses  ihm  Nutzen
bringe.
Schön  ging  also  von  der  Auffassung  aus,  daß  man  nicht  durch  Erlasse
und  Stundungen  die  Bauern  an  eine  schlaffere  Wirtschaftsführung  gewöhnen ­
  dürfe.  „Ausnahmen  von  Steuergesetzen  in  Antrag  zu  bringen,
wäre  meines  Erachtens  die  nachtheiligste  Operation  gewesen:  denn  diese
0  An  Voß  27.  Dez.  1822.  Danzig  St.  A.  161,  209.
°)  Beilage  Nr.  V.
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        88

Leistungen  treiben  doch  noch,  wenngleich  ans  dem  untergeordnetsten  Wege,
zur  Überlegung  und  zum  gescheuten  Handeln^).  Die  Frage,  ob  die
Abgaben,  die  die  Bauern  zu  zahlen  hatten,  den  wirtschaftlichen  Verhältnissen ­
  noch  entsprachen,  hat  er  nicht  verneint.  Er  war  auch  hier
geneigt,  durch  rigorose  Anforderungen  die  Tüchtigen  von  den  Untüchtigen
zu  scheiden.  Die  sittliche  wie  die  wirtschaftliche  Wirkung  der  Abarbeitungen, ­
  dieser  „moralischen  Exekution",  wie  er  sie  nannte,  schien  ihm
gleichermaßen  erwünscht;  die  schlechten  Folgen  des  „Schenkens"  wurden
vermieden,  und  zugleich  konnten  produktive,  dem  Allgemeinwohl  dienende
Arbeiten  geleistet  werden.  Das  bestach  auch  gerade  das  Staatsministerium
an  Schöns  Vorschlag:  „Die  Tendenz,  dasjenige,  was  der  Staat  zur  Erleichterung ­
  der  Leistnngspflichtigen  tue,  so  zu  gewähren,  daß  eine  weitere
Entwicklung  der  inneren  Kräfte  und  des  inneren  Verkehrs  die  Folge  davon
sei,  als  das  wirksamste  Mittel,  den  Stockungen  entgegenzuarbeiten."  Wie
so  oft  bauernfreundlicher  als  die  Provinzialbehörden,  regte  das  Staatsministerium ­
  an,  daß  eine  ähnliche  Maßregel  in  dem  Verhältnis  der  Privatgutsbesitzer ­
  gegen  ihre  Bauern  gesetzlich  festgelegt  würde 2 ).
Was  das  Staatsministerium  jetzt  vorschlug,  war  ja  in:  Grunde  nichts
anderes  als  eine  Wiedereinführung  der  alten  Hand-  und  Spanndienste
für  solche  Bauern,  die  ihren  finanziellen  Verpflichtungen  nicht  nachkommen
konnten.  Sie  hätte  wohl  auch  den  Gutsbesitzern  willkommen  sein  können,
die  sich  über  den  Wegfall  dieser  Dienste  und  über  den  Arbeitermangel  so
sehr  beklagt  hatten.  Nach  Schöns  Behauptung  haben  sich  aber  in  Westpreußen ­
  alle  Gutsbesitzer,  mit  denen  er  unterhandelte,  gegen  die  Ausdehnung ­
  der  Abarbeitungen  auf  die  Privatbauern  ausgesprochen.  Zumeist
sei  ja  gar  nicht  auf  Rente,  sondern  auf  Landabtretung  reguliert.  Überdies
werde  es  der  Gutsbesitzer  seinem  eigenen  Vorteil  angemessen  finden,  sich
mit  denjenigen  Gutseingesessenen,  welche  durch  Zahlungsnachsichten  zu
konservieren  wären,  zu  vergleichen!  Schön  schloß  sich  dieser  sanguinischen
Auffassung  an,  und  der  Gedanke  des  Ministeriums  wurde  begraben^).
Auch  die  unteren  Stufen  der  Klassensteuerpflichtigen  wurden  nachträglich
von  der  Vergünstigung  der  Abarbeitungen  ausgeschlossen^).  Die  Blaßregel
blieb  im  wesentlichen  auf  die  Domänenbauern  und  die  kleineren  Domänenerbpächter ­
  beschränkt.  Der  Betrag,  der  abgearbeitet  werden  durfte,  wurde
in  Ostpreußen  auf  225000,  in  Westpreußen  auf  100000  Tlr.  festgesetzt.
Im  Laufe  des  Jahres  1824  konnten  infolge  solcher  Abarbeitungen
-)  An  Hardenberg  18.  Aug.  1821.  Danzig  St.  A.  161,  209.
2 )  Sitzungsprotokoll  v.  8.  Okt.  1823.  Geh.  St.  A.  77,  215,  31  vol.  I.
3 )  Schön  an  Schuckmann  24.  März  1824.  Danzig  St.  A.  161,  135.
4 )  JB.  des  Staatsministeriums  v.  31.  Mai  1824.  Geh.  St.  A.  89  6  XXI
Preußen  Gen.  7  vol.  I.
        <pb n="102" />
        89

67752  Tlr.  der  aus  den  Jahren  1811—23  rückständigen  Domänengefälle
in  den  vier  Regierungsbezirken  niedergeschlagen  werden.  Ende  September
1825  waren  in  Lithauen  für  168000  Tlr.  Domänenreste  abgearbeitet.  Es
wurden  Damm-  und  Wegearbeiten,  in  Lithauen  vor  allem  Meliorationen
an  den  Seen  und  Kanälen  unternommen^).
Nachdem  Schön  die  Verwaltung  der  Provinz  Ostpreußen  übernommen
hatte,  ließ  er  die  gesamten  Abgabenreste  zur  Abarbeitung  stellen,  zugleich
aber  gegen  die  Besitzer,  die  binnen  einer  bestimmten  Frist  auch  in  dieser
Form  ihre  Schulden  nicht  begleichen  konnten,  die  Zwangsversteigerung
durchführen.  In  Berlin  suchte  man  diese  Strenge  zu  mildern:  tüchtigen
Wirten  sollten  die  Rückstände,  die  nicht  mehr  abgearbeitet  werden  könnten,
lieber  erlassen  werden.  Überhaupt  sah  mau  hier  schärfer  das  Grundübel:
die  den  Zeitumständen  nicht  entsprechende  Höhe  der  Abgaben^).
Wie  so  oft,  wurden  aber  diese  Hinweise  und  Mahnungen  von  Schön
nicht  beachtet.  Erst  als  Motz,  der  Begründer  des  Zollvereins,  das  Finanzministerium ­
  übernahm,  wurde  durchgegriffen.  Motz  wollte  das  Übel  an
der  Wurzel  fassen  und  das  Entstehen  von  Abgabenresten  verhindern:  Er
setzte  Ende  1825  die  Domänengefälle,  soweit  sie  aus  der  Dienstaufhebung
und  der  Eigentumsverleihung  entstanden  waren,  zeitweilig  herab *  3 ).  Das
geschah  unter  dem  Widerspruch  Schöns,  der  in  solchen  Erleichterungen  nur
„Geschenke"  erblickte,  die  verderblich  wirkten,  während  sein  System  der
Abarbeitung  die  „fleißigen  und  sorgsamen  Wirte  durch  Anwendung  eigener
Kräfte"  erhalte.  Das  günstige  Urteil  über  die  Abarbeitungen  bestätigte  aus
seiner  eigenen  Erfahrung  auch  der  spätere  Oberpräsident  von  Posen,  Flottwell,
  der  damals  Regierungspräsident  in  Marieuwerder  war;  er  setzte  sich
deshalb  entschieden  für  ihre  Beibehaltung  ein*).  Namentlich  bei  den  polnischen ­
  Bauern  habe  sich  die  Abarbeitung  als  ein  moralisches  Besserungsmittel ­
  erwiesen.  Flottwell  hatte  das  System  selbständig  ausgebaut  und
im  Jahre  1825,  als  in  einigen  Kreisen  die  Hungersnot  eintrat,  mit  Schöns

»)  Genaue  Nachweiiungen:  Königsberg  St.  A.  O.  P.  V  23  yol.  I.
-)  Bericht  Schöns  v.  18.  Aug.  1824.  —  CO.  v.  30.  Nov.  1824.  Geh.  St.  A.  89  0
XXI  Preußen  Gen.  7  vol.  I.
3 )  Motz  an  Schön  18.  Dez.  1825  a.  a.  O.  .  h
*)  Königsberg  St.  A.  O.  P.  V  Nr.  23  vol.  II:  Die  Regierung  zu  Marienwerder
an  Motz  29.  April  1826.  —  Protokoll  der  Konferenz  zu  Marrenwerder  ,  _
in  Gegenwart  des  von  Motz  entfandten  Kommissars,  Geh.  Finanzrat  V.  u  pu  s  '
Flottwell  an  Schön  1.  Mai  1827:  „Es  hat  i.  A.  die  Maßregel  der  Abarbeitung  g  l  9
auf  die  Erhaltung  und  Verbefferung  der  Wirtfchaften  gewürkt  und  ein  ang  s
Bestreben  zur  Berichtigung  der  Abgaben  erhalten  welches  bei  der  unen  g  '  .
Niederschlagung  der  Reste  nicht  erfolgt  wäre,  da  die  Aussicht  auf  diese  M
Schulden  los  zu  werden  viele  nachlässig  in  ihrer  Wirtschaft  und  saumselig  in
ihrer  Abgaben  macht."
        <pb n="103" />
        90

Zustimmung  auf  die  früher  von  dem  letzteren  verpönte  Getreideverteilung
zurückgegriffen,  aber  in  der  Weise,  daß  die  Bauern  die  Getreidevorschüsse
nachträglich  abarbeiteten").
Motz  machte  gegen  die  Abarbeitungen  geltend,  daß  sie  den  Wirtschaftsbetrieb ­
  der  Nestanten  selbst  schädigten,  und  wollte  sie  deshalb  ganz  abschaffen. ­
  Als  er  aber  im  Herbst  des  Jahres  1826  die  östlichen  Provinzen
bereiste,  nahm  er,  um  mit  Schön  zu  reden,  alsbald  eine  andere  Philosophie
an;  er  überzeugte  sich  davon,  daß  das  Abverdienen  der  Reste,  sofern  es
auf  kleinere  Arbeiten  in  der  Nähe  der  Wohnstätten  der  Restanten  beschränkt ­
  werde,  ohne  Nachteil  für  diese  durchgeführt  werden  könnte.  Mit
dieser  Maßgabe  wurde  die  von  Schön  getroffene  Einrichtung  auch  weiter
beibehalten^).
Motz  selbst  hat  nach  seiner  Rückkehr  von  jener  Besichtigungsreise  für
alle  östlichen  Provinzen  Maßregeln  veranlaßt,  die  ganz  offenbar  die  in
Altpreußen  durchgeführten  Notstandsarbeiten  zum  Vorbild  haben.  Wie
hier  herrschte  im  Jahre  1826  auch  in  Pommern,  Posen  und  Schlesien
Brotmangel,  da  die  Ernte  vielfach  schlecht  ausgefallen  war.  Motz  regte
nun  im  Verein  mit  Schuckmann  beu  Ankauf  von  700000  Scheffeln  Roggen
für  diese  Provinzen  an^)  Die  Minister  glaubten  sich  freilich  wegen  dieses
Rückfalls  in  die  merkantilistische  Wirtschaftspolitik  vor  dem  freihändlerischen
Zeitgeist  rechtfertigen  zu  müssen:  „Wir  verhehlen  uns  nicht,  wie  bedenklich
es  sei,  ohne  dringende  Aufforderung  seitens  der  Staatsverwaltung  in  den
natürlichen  Verkehr  der  Gesellschaft  einzugreifen,  so  den  das  Bedürfnis
scharf  ausspähenden  Spekulanten  in  seinen  Unternehmungen  abzuschrecken
und  den  lässigen,  fremder  Hilfe  gern  Vertrauenden  noch  lässiger  zu  machen"").
Die  angekauften  Vorräte  sollten  deswegen  nicht  etwa  auf  den  Markt  geworfen ­
  werden,  um  dort  die  Preise  zu  regulieren,  auch  durften  sie  keinesfalls ­
  geschenkweise  als  Armenunterstützung  verteilt  werden.  Sie  sollten
nur  zur  Naturallöhnung  dienen.  Deshalb  veranlaßten  die  Minister  gleichzeitig ­
  die  Inangriffnahme  von  Wegebauten  in  größeren:  Umfang.  Die
Arbeiter,  die  sich  hieran  beteiligten,  sollten  den  Lohn  zum  überwiegenden
Teil  in  natura  ausgezahlt  bekommen,  und  zwar  in  Brot,  nicht  in  Korn.
Es  war  also  im  wesentlichen  das  von  Schön  seit  1822  geübte  Verfahren,
das  man  jetzt  auf  andere  Provinzen  ausdehnte.
Ost-  und  Westpreußen  bekamen  den  Hauptanteil  an  der  neuen  Bewilligung. ­
  Es  konnten  hier  bis  zu  340000  Scheffel  aufgekauft  werden.
0  Königsberg  St.  A.  O.  P.  V  Nr.  24.
0  JB.  Motz'  v.  30  Dez.  1826.  Geh.  St.  A.  a.  a.  O.
-&amp;gt;)  JB.  v.  4.  Okt.  1826.  Geh.  St.  A.  77,  215,  40  vol.  I.
4 )  Den  gleichen  Satz  wiederholen  die  Minister  in  einer  Verfügung  an  Schön
v.  5.  Nov.  1826.  Danzig  161.  578  vol.  I.
        <pb n="104" />
        —  91

Das  geschah  diesmal  durch  die  Militärintendanturen.  In  den  Städten,
in  denen  es  keine  Militärmagazine  gab,  mußten  interimistisch  besondere
Unterstützungsmagazine  eingerichtet  werden.  An  Arbeiten  wurde  im
Regierungsbezirk  Königsberg  vor  allem  der  Bau  einer  Chaussee  von
Eylau  nach  Bartenstein  unternommen;  hierbei  waren  im  Herbst  1827
1000  Arbeiter  beschäftigt.  Der  Landrat  des  Kreises  Schlochau  berichtete
im  Mai  1827,  daß  sich  zu  den  Dammbauten  durch  den  Förstenauer  See  so
viele  Leute  drängten,  daß  ein  großer  Teil  fortgewiesen  werden  müsse.  In
Lithauen  hatte  Schön  Meliorationsarbeiten  an  Seen  und  Kanälen  angeordnet, ­
  beklagte  sich  aber  lebhaft  über  den  Widerstand  des  dortigen  Regierungspräsidenten ­
  Heuer,  der  das  Vorhandensein  eines  größeren  Notstandes ­
  nicht  anerkennen  wollte*).
Im  Zusammenhang  mit  dieser  Differenz  entwickelte  sich  im  Jahre  1827
ein  unerquicklicher  Streit  der  Provinzial-  und  der  Zentralbehörden.  Der
vom  Staat  angekaufte  Roggen  war  in  Westpreußen  nicht  nur  als  Arbeitslohn ­
  verwandt,  sondern  auch  in  Form  von  Getreidevorschüssen  mit  der
Verpflichtung  nachträglicher  Abarbeitung  verteilt  worden,  wie  es  Flottwell
schon  1825  mit  Schöns  und  Lottums  Genehmigung  getan  hatte").  Hierin
sahen  Schuckmann  und  Motz  eine  unerlaubte  Eigenmächtigkeit  der  westpreußischen ­
  Regierungen  und  des  Oberpräsidenten.  Zugleich  warfen  sie
ihnen  vor,  daß  sie  die  Not  übertrieben  darstellten,  und  beriefen  sich  dabei
auf  das  Zeugnis  Heners.  Sie  schickten  ohne  vorherige  Ankündigung  einen
Konnnissar  in  die  Provinz,  der  den  Sachverhalt  prüfen  sollte.  Heuer  konnte
im  Gumbinner  Amtsblatt  bekannt  machen,  seine  vom  Verfahren  der  übrigen
Behörden  abweichende  Haltung  entspräche  den  Absichten  der  Regierung.
Nun  setzte  sich  Schön  mit  scharfen  Worten  zur  Wehr:  das  „Verhältnis  eines
Oberpräsidenten  sei  mit  dem  eines  Bürobeamten  verwechselt,  sei  dem  eines
Commis  gleichgestellt".  Er  verbat  sich  jede  weitere  Unterhandlung  und
wandte  sich  unmittelbar  an  den  König,  der,  tadelnd  und  begütigend,  beide
Teile  zur  Ruhe  zu  bringen  suchte 3 ).  Schuckmann  und  Motz  beklagten  sich
aber  aufs  neue  über  die  Widersetzlichkeit  der  oft-  und  westpreußischen  Behörden ­
  und  beantragten  im  Juli  1828  die  Versetzung  Schöns,  Flottwells
und  des  Königsberger  Präsidenten  Medingft.  Namentlich  Motz  führte  eine
sehr  scharfe  Sprache,  und  bei  dem  ganzen  Streit  um  ein  im  Grunde  nichtiges
0  Berichte  Schöns  v.  12.  Juli  u.  16.  Nov.  1827.  Königsberg  St.  A.  O.  P.  V
Nr.  26.
■)  Genaueres  wurde  bestimmt  in  den  Verhandlungen,  die  Flottwell  mit  seinem
Danzig  er  Kollegen  Rothe  am  8.  April  1827  zu  Elbing  führte.  Danzig  St.  A.  161,  880.
3 )  CO.  v.  17.  Mai  1828.  Danzig  St.  A.  161,116.  Hier  findet  sich  auch  der  vorangehende ­
  Schriftenwechfel.
4 )  JB.  v.  21.  Juli  1828.  Geh.  St.  A.  77,  215,  49.
        <pb n="105" />
        92

Objekt  handelt  es  sich  offenbar  um  einen  persönlichen  Vorstoß  des  Finanzministers ­
  gegen  Schön,  seinen  einstigen  RivalenZ.  Motz  benutzte  die  Gelegenheit, ­
  um  auch  die  alten  Klagen  gegen  Schön  in  Sachen  der  Abarbeitung
der  Domänengefälle  vorzubringen.  Man  habe  die  Restanten  wochenlang
ihren  Wirtschaften  entzogen  und  an  der  Arbeitsstelle  biwakieren  lassen,
ohne  Rücksicht  auf  die  Kosten.  Die  Meliorationen  in  Lithauen  hätten  zu
gar  keinem  Erfolg  geführt.  Der  Grundfehler  sei,  daß  Schön  sogenannte
„große  provinzielle  Werke"  ausführen  wollte,  statt  sich  mit  der  Regulierung
der  kleinen  Flüsse  oder  der  Urbarmachung  von  Forstflächen  zu  begnügen.
Es  sei  ihm  eben  nur  darauf  angekommen,  „Effekt  zu  machen".
Der  König  hat  dem  Minister  auf  dies  Schreiben  keine  Antwort  zukommen ­
  lassen.  Die  scharfe  Kritik,  die  Motz  an  den  Notstandsarbeiten  in
Ostpreußen  übte,  wird  in  manchen  Punkten  wohl  berechtigt  sein.  Daß  aber
der  Gedanke  Schöns  einen  fruchtbaren  Kern  hatte,  zeigt  Motz'  eigenes
Verhalten.  Die  Abarbeitungen  der  Domänenbauern  in  Ostpreußen  hat
erst  sein  Nachfolger  Maaßen  abgeschafft.  Nach  den  günstigen  Erfahrungen
in  den  Jahren  1825—30  glaubte  er  1881  die  Abgaben  wieder  zum  vollen
Satz  erheben  zu  können.  Er  behielt  sich  aber  einen  Fonds  von  jährlich
4300  Tlr.  zur  Aushilfe  der  Domänenbauern  vor').
Motz  hat  die  Abarbeitungen  als  eine  revolutionäre  Maßregel  in  Mißkredit ­
  zu  bringen  versucht,  indem  er  sie  als  eine  Wiederbelebung  der  Naturaldienstleistungen ­
  aus  der  Zeit  der  Erbuntertänigkeit  denunzierte.  Daran
war  etwas  Nichtiges.  Wir  können  immer  wieder  beobachten,  daß  Schön
die  alten  naturalwirtschaftlichen  Formen  des  Abgabenwesens  bevorzugte.
Aber  er  erfüllte  die  alten  Formen  mit  einem  neuen  Geist:  indem  er  deni
Staat  die  Aufgabe  zuwies,  Gelegenheit  zum  Dienst  und  Erwerb  zu  schaffen,
huldigte  er  deni  Gedanken  eines  Rechtes  auf  Arbeit.

HI.  Rückgang  des  Bauernstandes.  Kreditnot.  Tiefstand  der
inneren  Kolonisation.
In  der  Zeit  von  Schöns  Verwaltung  ist,  wie  allenthalben  in  der
preußischen  Monarchie  zu  Anfang  des  neunzehnten  Jahrhunderts,  auch  in
Ost-  und  Westpreußen  der  bäuerliche  Besitz  zurückgegangen,  und  zwar  hier
in  besonders  starkem  Maße.  Der  Prozentsatz  allein  der  spannfähigen  bäuerlichen ­
  Nahrungen,  die  in  den  Jahren  1816—59  vom  nichtbäuerlichen  Besitz
0  An  Stägemann  23.  März  28  (Rühl  3,  396):  „Alle  Schreiben  in  dieser  Angelegenheit ­
  sind,  der  Hand  und  dem  Siegel  nach,  vom  Finanzminister  ausgegangen."
-)  JB.  v.  31.  Dez.  1830.  Geh.  St.  A.  89  6  XXI  Preußen  Gen.  7  vol.  I.
        <pb n="106" />
        93

Völlig  aufgesogen  wurden,  beträgt  nach  einer  amtlichen  Statistik,  die  kaum
vollständig  ist,  für  die  ganze  Monarchie  mit  Ausnahme  der  Rheinlande
und  des  Regierungsbezirks  Stralsund  2,72,  in  der  Provinz  Preußen  3,83.
Es  sind  hier  in  diesen  Jahren  3241  spannfähige  Besitzungen  mit  einein
Flächeninhalt  von  über  300000  Morgen  dem  Bauernstand  verloren  gegangen«). ­
  Die  im  Besitz  erhaltenen  Bauern  haben  infolge  der  Regulierungen ­
  einen  großen  Teil  ihres  Landes  dem  Gutsherrn  abgetreten.  Vielfach ­
  sind  auch  die  während  des  Krieges  wüst  gewordenen  Ländereien  zum
Gutsland  geschlagen  worden.  Dazu  kam  die  große  Zahl  der  nicht  regulierungsfähigen ­
  kleinen  Bauernstellen,  die  jetzt  nicht  mehr  wie  früher  vom
Gutsherrn  beim  Ableben  des  Inhabers  ausgetan  werden  mußten,  sondern
eingezogen  werden  konnten 2 ).  Alan  hat  angenommen,  daß  der  ostpreußische
Bauernstand  sich  in  der  ersten  Hälfte  des  neunzehnten  Jahrhunderts  um
20%  vermindert  habe^).
Dieser  wichtige  Vorgang  ist  erfolgt,  ohne  die  Aufmerksamkeit  zu  erwecken, ­
  die  er  verdiente.  Die  Gutsbesitzer  sind  sich  über  seine  Tragweite
Wohl  kaum  klar  gewesen.  Sie  nutzten  eben  die  Gunst  der  Stunde  aus  und
hatten  so  stark  das  Gefühl,  durch  die  Regulierungsgesetzgebung  benachteiligt ­
  zu  sein,  daß  sie  die  Vorteile,  die  ihnen  die  weitere  Entwicklung  bot,
nur  als  eine  Entschädigung  betrachteten,  auf  die  sie  gerechten  Anspruch
zu  haben  glaubten.  Es  fehlte  indessen  schon  zu  Anfang  der  zwanziger  ^ahre
nicht  an  Stimmen,  die  auf  die  bedrohliche  Erscheinung  hinwiesen.  So
berichtete  Borgstede:  „Man  besorgt  nicht  mit  Unrecht,  daß  ein  großer  Teil
ber  Bauerngüter  völlig  eingehen  wird.  Der  Gutsherr  kann  unter  den
fetzigen  Umständen,  da  niemand  kaufen  kann,  die  Güter  leicht  an  sich
bringen«)."
Es  ist  nun  wohl  behauptet  worden,  der  Gutsherr  habe  in  der  Not  der
zwanziger  Jahre  aus  Kapitalmangel  keine  Aufkäufe  vornehmen  können").

0  Zeitschrift  des  Kgl.  preuß.  statist.  Bureau  Jahrg.  1865  S.  8  u.  14.
2 )  Es  sind  z.  B.  bis  Ende  der  20er  Jahre  bei  Schönbaum  von  10  erledigten
Bauernstellen  7,  bei  Wirker  20  von  34,  bei  Kraftshagen  9  von  17,  bei  Schönbruch  18
6on  29  zu  Rittergütern  geschlagen  worden.  sH.  Mauer,  Das  Schicksal  der  er  e  ig  en
Bauernhöfe  in  den  östlichen  Provinzen  Preußens  zur  Zeit  der  Bauernbefreiung,
z.  brdbg.  u.  preuß.  Gesch.  24  S.  281.)
°)  Hans  Plehn,  Zur  Geschichte  der  Agrarverfassung  von  Ost-  und  Westpreutzen.
A-  a.  O.  18  S.  121.
4 )  Vgl.  oben  S.  80  Wloemers  Bemerkung  und  die  Beobachtung  v.  Brauchitschs,
Knapp  277.
5 )  In  dem  Entwurf  des  S.  88  Anm.  3  zitierten  Brieses  Schöns  v.  24.  März  1824
Itanb  der  Satz,  daß  auf  gütliche  Einigung  zwischen  Gutsherrn  und  Bauern  bei  Zahlungsnnsähigkeit
  des  letzteren  um  so  mehr  zu  rechnen  sei,  als  es  den  Gutsbesitzern  an  en
«forderlichen  Kapitalien  zur  Vergrößerung  des  Flüchenraumes  ihrer  Landwirtschaften
fehle.  Schön  hat  später  den  Satz  wieder  durchgestrichen.
        <pb n="107" />
        —  94  —

Die  Ansicht,  die  die  Gutsherren  über  diesen  Punkt  hatten,  illustriert  am  besten
ein  Satz  Alexander  Dohnas:  „Durch  die  bäuerlichen  Regulierungen  ward
auch  die  fast  gebieterische  Notwendigkeit  herbeigeführt,  durch  Eintauschung,
durch  Annahme  gegen  Erlaß  von  Hofwehrgeldern  und  bäuerlichen  Zinsresten ­
  und  durch  bare  Bezahlung  bäuerliche  Grundstücke  zu  acquirieren,
um  zu  einem  guten  Arrondissement  und  zu  einer  angemessenen  Ausdehnung
zu  gelangen.  Da  die  Gelegenheit  nie  wiederkehrte,  so  durfte  man  dieselbe
nicht  unverantwortlicherweise  unwiderruflich  unbeachtet  vorübergehen
lassen  H."  Gerade  das  Schlobittensche  Majoratsgnt  ist  denn  auch  ein  Beispiel, ­
  daß  ungünstige  finanzielle  Verhältnisses  die  Ausdehnung
des  Gutsbesitzes  nicht  verhinderten.  Die  Begüterung  war  1829
29130  Morgen  groß.  Davon  sind  5000  Morgen  durch  die  Regulierung
und  außerdem  durch  Ankauf  köllniischer  und  bäuerlicher  Grundstücke  2100
Morgen  erworben^).  Eine  ganze  Ortschaft  ist  damals  ausgekauft  worden.
Dabei  hat  gerade  Alexander  zu  Dohna,  staatsmännisch,  wie  er  die  Dinge
anzusehen  wußte,  die  Bedeutung  eines  kräftigen  Bauernstandes  klarer
erkannt  als  die  meisten  seiner  Standesgenossen.  Wie  nmßte  es  da  anderwärts ­
  aussehen!  In  der  Steinorter  Begüterung  der  Grafen  Lehndorf,
auf  der  1795  86  Bauern  und  75  Jnstleute  gesessen  hatten,  fanden  sich  1830
nur  noch  10  Bauern  und  12  bäuerliche  Pächter,  dagegen  178  Jnstleute.
Weiterhin  wurden  auch  die  letzten  Bauern  ausgekauft.  „Ein  geradezu
erschreckendes  Beispiel  vom  Wirken  des  Fideikomnnsses  !" 4 )
In  den  dreißiger  Jahren  schwoll  die  Zahl  der  aufgekauften  Bauerngüter
noch  stärker  an.  Ganze  Dorfschasten  lösten  sich  auf.  Größere  Bauernhöfe
verwandelten  sich  in  eine  Anzahl  kleiner,  nicht  spannfähiger  Arbeiterbesitzungen. ­
  Namentlich  unter  den  kleinen  Banernstellen  wurde  gründlich
aufgeräumt.  „Während  in  Deutschland  —  so  schreibt  v.  Haxthausen  1839,  im
Sinn  des  alten  Neichsrechts  korrekt  —  der  Bauer  es  für  einen  großen  Makel
hält,  sein  Gut  aufzugeben  und  Tagelöhner  zu  werden,  ein  freiwilliger
Verlust  für  eine  Art  Schande  gilt,  sind  in  Preußen  Tausende  von  Bauern
ohne  große  Schwierigkeit  ausgekauft  worden  ^)."
Der  Staat  hat  diese  Entwicklung  ruhig  geschehen  lassen.  Theodor
von  Schön  wäre  wenig  geeignet  gewesen,  sie  zu  hemmen:  „Kleine  Bauern
sind  vom  Übel;  der  Staat  darf  ihnen  nicht  beistehen;  warum  für  sie

0  Eigenhändiges  Promemoria  v.  13.  Okt.  1829.  Schlobitten.
2 )  Vgl.  oben  S.  50  Sinnt.  6.
3 )  Expose  v.  Brünnecks  für  Schön  7.  Nov.  1829  a.  a.  O.  Gleichzeitig  sind  1800
Morgen  Forst  erworben  worden.  Die  Erwerbungen  kosteten  über  10000  Tlr.
0  Böhme  S.  73.
°)  v.  Haxthausen  S.  106.
        <pb n="108" />
        sorgen?" 1 )  So  hatte  er  1808  gedacht,  und  er  scheint  seine  Meinung
später  nicht  geändert  zu  haben.
Der  Staat  spürte  aber  schließlich  die  Depossedierung  der  Bauern  am
eigenen  Leibe:  die  Leistungen  der  ländlichen  Gemeinden  für  öffentliche
Zwecke  begannen,  sich  auffallend  zu  vermindern.  Die  Regierung  suchte
durch  Enqueten  über  Umfang  und  Ursachen  des  Rückgangs  der  Bauern
Klarheit  zu  gewinnen.  Das  Vordringen  des  Rittergutsbesitzes  erklärte
man  sich  damals  teils  aus  dem  Fortschritt  der  Techmk  auf  den  größeren
Gütern,  mit  dem  die  kleinen  Wirte  nicht  wetteifern  könnten,  teils  aus  der
ungünstigen  Lage  der  Bauern:  es  habe  ihnen  an  den  nötigen  Geldmitteln
zur  Überwindung  der  schwierigen  Zeit  des  Übergangs  gefehlt 2  3  4 ).
Hier  stoßen  wir  auf  ein  Versäumnis,  an  dem  auch  Schön  nicht  unschuldig ­
  ist.  Gerade  die  aus  der  Erbuntertänigkeit  befreiten  Klassen  hätten
eines  vorsichtig  erteilten,  aber  billigen  und  leicht  zugänglichen  Kredits
besonders  bedurft.  Hinsichtlich  der  Kreditbeschaffung  war  aber  der
bäuerliche  Besitzer  gegenüber  dem  adligen  und  dem  größeren  köllmischen  in
verhängnisvollem  Nachteil.  In  die  Landschaft  war  er  nicht  ausgenommen,
indessen  war  seine  Stelle  seit  1823  sofort  beleihbar,  wenn  sie  von  Rittergutsbesitzern ­
  erworben  wurde.  Das  hieß,  „eine  Prämie  auf  die  Auskaufung
setzen»)."  In  Westpreußen  kam  es  vor,  daß  Rittergutsbesitzer  ihre  Darlehensgesuche ­
  an  die  Landschaft  offen  damit  begründeten,  sie  wollten  das
Geld  dazu  verwenden,  um  ihre  ehenialigen  Bauern  auszukaufen 1 ).  Mit
Hilfe  des  landschaftlichen  Kredits  konnte  also  auch,  wer  kein  Kapital  zur
Verfügung  hatte,  das  Gutsland  auf  Kosten  des  Bauernlands  erweitern.
Den  kleinen  Besitzern  stand  weder  der  landschaftliche  noch  sonst  ein
organisierter  Kredit  zur  Verfügung.  Das  war  namentlich  verhängnisvoll
für  die  regulierten  Bauern,  die  eine  Renteulast  zu  tragen  hatten.  Als
man  im  Jahre  1850  daran  ging,  die  Unterlassungssünden  der  Agrarreform
von  1807-—16  wieder  gutzumachen,  hat  man  Rentenbanken  geschaffen.
Es  hat  aber  schon  1814—16  der  Plan  bestanden,  den  Bauern  die  kapitaluiäßige
  Ablösung  ihrer  Renten  durch  Gründung  besonderer  Kreditinstitute
oder  durch  ihre  Ausnahme  in  die  Landschaften  zu  ermöglichen»),  -vie

1 )  Knapp  II  153.  o„„switp  19  Rebr.  1844.
2 )  Verfügung  der  Regierung  zu  Königsberg  an  die  Landr
Königsberger  St.  A.  L.  K.  Mlenstein  29.
3 )  Skalweit,  Forsch,  z.  brdbrg.  u.  Preuß.  Gefch.  22,  3  .
4 )  H.  Mauer  S.  85.

»)  Über  die  dahingehenden  Vorschläge  des  neumark  sch  _  gjjJuer  ©-  107ffv-
  Knobelsdorfs  und  des  schlesischen  Landrats  Gruttschrei  e  g  -,  J  1 _  Mg.  u.
Die  Gutachten  der  ostpr.  und  der  westpr.  Generalland,chaft-dirck
16.  Dez.  1815:  Berlin  L.-M.  L.  S.  Gen.  21.  Danzig  St.  2.
        <pb n="109" />
        ostpreußische  und  die  westpreußische  Generallandschaftsdirektion  lehnten
ihn  damals  am  entschiedensten  ab.  Sie  hofften  immer  noch,  daß  das  Regulierungsedikt ­
  ganz  aufgehoben  würde.  Anderwärts  zeigte  sich  mehr
guter  Wille.  Die  Sache  verlief  aber  schließlich  im  Sande,  da  sie  auch  von
den  Berliner  Ministerien  nicht  energisch  betrieben  wurde.  Die  Zulassung
der  bäuerlichen  Grundstücke  zu  den  Landschaften  ist  in  den  folgenden  Jahrzehnten ­
  in  Ostpreußen  noch  mehrfach  angeregt,  aber  erst  in  den  40er  Jahren
durchgeführt  worden.
Die  regulierten  Bauern  waren  aber  auch  in  der  Aufnahme  von  privatem ­
  Kapital  im  Wege  des  Jndividualkredits  eng  beschränkt.  Das
Regulierungsedikt  von  1811  bestimmte,  daß  sie  ihre  Stellen  nicht  über
ein  Viertel  des  Werts  verschulden  durften.  Man  wollte  damit  die  Parzellierung ­
  der  Bauerngüter  erreichen.  Diese  Verschuldungsbeschränkung  wurde
zwar  1826  gemildert,  blieb  aber  bis  1843  bestehen,  obwohl  ihre  Zweckmäßigkeit ­
  vielfach  bestritten  wurde.  Eine  Umfrage,  die  der  Justizminister
im  Jahre  1838  an  die  Oberlandesgerichte  ergehen  ließ,  ergab  eine  einstimmige ­
  Ablehnung.  In  Ost-  und  Westpreußen  wurde  namentlich  darauf
hingewiesen,  daß  hier  die  vom  Gesetzgeber  beabsichtigte  Wirkung  keineswegs
erwünscht  sei.  Bei  Erbteilungen  sei  die  Folge  oft  nur  die,  daß  das  Grundstück ­
  überhaupt  aus  dem  Besitz  der  Familie  käme,  da  das  erwerbende
Familienmitglied  ohne  Kredit  keine  Abfindungen  zahlen  könne.  Die  Verschuldungsgrenze ­
  mindere  überhaupt  den  Wert  der  bäuerlichen  Grundstückeft. ­

Trotzdem  fand  sie  einen  warmen  Verteidiger  in  Schön,  der  ihr  sogar
einen  weiteren  Geltungsbereich  geben  wollte.  Jeder  Versuch,  die  Kreditwirtschaft-
  in  der  Provinz  Preußen  auch  im  Bauerntum  einzubürgern,
scheiterte  an  seinen  grundsätzlichen  Bedenken,  die  er  nach  seiner  Art  in
doktrinäre  Formen  kleidete.  Als  der  Generallandtag  von  1832  beantragte,
den  kleineren  köllmischen  Besitzern  den  Kredit  zu  erleichtern,  hielt  ihm  Schön
entgegen:  „Gebildete  Völker  gingen  darauf  aus,  den  kleinen
und  unkultivierten  Grundbesitzer  von  allem  Realkredit  auszuschließen, ­
  weil  er  sonst  bald  mit  zuviel  Schulden  belastet  und  ruiniert
wäre;  es  sei  daher  eher  besser,  den  Kredit  für  den  kleineren  Grundbesitzer
noch  mehr  als  bisher  einzuschränken"^).
Schön  ist  also  seinem  alten  Ideal  der  Kreditfreiheit,  dem

0  Berichte  der  Oberlandesgerichte  Königsberg  und  Marienwerder  an  den  Justizminister ­
  v.  11.  u.  31.  Mai  1839.  Königsberg  Acta  gen.  des  OLG.  Sit.  B  Nr.  10  vol.  II;
Danzig  St.  A.  91,  882.  —  H.  Mauer,  Die  Berschuldungsgrenze  für  Bauerngüter
in  Preußen  1811—43.  Archiv  für  Sozialwissenschaft  u.  Sozialpolitik,  Bd.  24  (1607),
S.  647  ff.
0  H.  Mauer,  Kreditwesen  S.  109.
        <pb n="110" />
        97

er  im  Edikt  vom  9.  Oktober  1807  zum  Sieg  verholfen  hatte,  untreu  geworden ­
  und  hat  damit  selbst  sein  Teil  dazu  beigetragen,  daß  das  Werk
der  Bauernbefreiung  in  Preußen  in  unvollkommener  Weise  zustande  kam.
Er  ist  in  jenen  Fehler  verfallen,  von  dem  ein  in  Ostpreußen  ansässiger
Adliger,  v.  Lavergne-Peguilhen,  1841  spricht:  „daß  der  Staat  den
Übergang  zur  Geldwirtschaft  erzwang,  ohne  dem  dadurch  gesteigerten ­
  Geldbedürfnis  abzuhelfen."  Schön  hat  die  Konsequenzen
seines  eigenen  Werks  verkannt:  „Erst  mittels  allgemeiner  Verbreitung  von
Kreditinstituten  wird  die  Losung  vom  9.  Oktober  1807  eine  Wahrheit
werden*)."
Schöns  Ansichten  sind  in  verhängnisvoller  Weise  beeinflußt  worden
durch  die  Erfahrungen,  die  er  mit  der  Verschuldungsfreiheit  der  adligen
Güter  gemacht  hatte.  Sie  ließen  ihm  die  Landschaft  als  ein  problematisches ­
  Institut  erscheinen  und  haben  ihn  die  Vorzüge  des  organisierten
Kredits  nicht  erkennen  lassen.

Wie  der  Bauernschutz  ist  auch  die  innere  Kolonisation  bei  dem
Retablissement  ini  neunzehnten  Jahrhundert  vernachlässigt  worden.  Allbekannt ­
  ist,  was  Friedrich  Wilhelm  I.  durch  planmäßige  Besiedlung  für
Lithauen  geleistet  hat,  aber  auch  unter  Friedrich  den:  Großen  sind  fast
15000  Faniilien  in  Ostpreußen  angesetzt  worden.  Nach  1815  hören  wir  nur
von  wenigen  Fällen.  Am  öftesten  genannt  werden  Einwanderer  aus  Rußland, ­
  —  rückwandernde  Deutsche  aus  dein  ehemaligen  Neuost-  und  Südpreußen, ­
  Polen  und  Sektierer.  So  wurden  in  den  Jahren  1831—42  etwa
1000  Angehörige  einer  wunderlichen  Sekte,  der  Philipponen,  in  Masuren
auf  Forst  und  Ödland  angesetzt').  Eine  vorbildliche,  auch  von  Thaer  gerühmte ­
  Wirtschaft  führten  schottische  Kolonisten,  die  der  Zufall  1818  in  die
Nähe  von  Königsberg  verschlagen  hatte  3 ).  Traurig  war  es  um  die  Einwanderung ­
  aus  deutschen  Ländern  bestellt.  Die  Berliner  Regierung  hat
sich  wohl  den  alten  Überlieferungen  getreu  bemüht,  sie  zu  fördern.  Aber  es
*)  v.  Lavergne-Peguilhen,  Die  Landgemeinde  in  Preußen  1841,  S.  39  u.  61.
2 )  E.  Titius,  Die  Philipponen  im  Kreise  Sensburg.  Neue  Preußische  Provinzialblätter ­
  3.  Folge  Bd.  9—10.  —  Königsberg  St.  A.  Akten  der  Regierung  zu
Gumbinnen  III  8  IVa  Abtlg.  e  Nr.  4  u.  6.
3 )  Geh.  St.  A.  87  B  X  1.  Im  Anschluß  an  diese  Gründung  hat  dann  ein  Abenteurer ­
  Thomas  Kyle  in  Leith  eine  Schwindelfirma  „British  and  Prussian  farming
Society"  gegründet  und  auch  in  schottischen  Zeitungen  Propaganda  für  die  Auswanderung ­
  nach  Ostpreußen  gemacht.  Er  wußte  die  preußische  Regierung  für  sich  zu
interessieren,  die  aber  dann  von  ihren  Vertretern  in  England  gewarnt  wurde:  wenn
man  nicht  Befreiung  vom  Militärdienst  zusichere,  werde  man  wenige  Schotten  nach
Preußen  ziehen  können!
Schriften  de»  Instituts  für  ostdeutsche  Wirtschaft.  Heft  I.  ‘
        <pb n="111" />
        98

fehlte  der  energische,  kolonisatorische  Wille,  der  die  Indolenz  der  unteren
Behörden  überwunden  hätte.  So  wurden  die  Angebote,  wie  sie  z.  B.  1832
aus  Sachsen,  1839  aus  Württemberg  erfolgten,  meist  mit  der  Erklärung
abgetan,  es  sei  keine  Gelegenheit  zur  Ansiedlung  vorhanden.  Kam  es  zur
Einwanderung,  wie  1831/33  bei  Eichsfelder  Kolonisten,  .dann  schreckte
die  mangelhafte  Unterstützung  vor  weiteren  Versuchen  ab;  die  Regierung
zu  Erfurt,  die  diese  Übersiedlungen  eifrig  betrieb,  hatte  zu  klagen,  daß  den
Kolonisten  die  gegebenen  Versprechungen  nicht  gehalten  würden*).  Das
Bedauern  über  die  lässige  Behandlung  dieser  Fragen  wird  verstärkt,  wenn
man  bedenkt,  daß  gerade  damals  der  große  Answandererstrom  nach  Amerika
einsetzt.
Es  hat  den  Eifer  der  ostpreußischen  Regierungen  und  Landräte  wohl
kaum  erhöht,  daß  Schön  eine  Verfügung,  die  die  Ansiedlung  sächsischer
Auswanderer  in  Ostpreußen  betraf,  mit  der  Belehrung  verband:  „Niederlassungen ­
  ausgewanderter  Untertanen  fremder  Regierungen  zu  befördern,
sei  den  jetzt  bestehenden  Verwaltungsgrundsätzen  fremd *  2  3 )."  Eine  kleinbäuerliche ­
  Besiedlung  schien  ihm  ein  Vergehen  gegen  den  Geist  der  „neuen
Staatswirtschaftslehre".  Es  war  ganz  nach  seinem  Sinn,  wenn  Alexander
Dohna  die  „kleinlichen  Zwangsmaßregeln  Friedrichs  II."  verurteilte,  „der
ganz  rücksichtslos  nur  ein  Maximum  von  Population  und  von  unabhängigen
kleinen  Besitzern  habe  erhalten  wollen  und  nur  hungernde  und  stehlende
Kolonisten  und  Eigenkäthner"  großgezogen  habe^).
Wer  wollte  leugnen,  daß  die  eilfertige  „Peuplierung",  wie  Friedrich
Wilhelm  I.  und  Friedrich  der  Große  sie  betrieben,  viele  zweifelhafte  Existenzen ­
  geschaffen  hat?  Aber  es  hieß  doch  das  Kind  mit  dem  Bade  ausschütten, ­
  wenn  man  darum  die  innere  Kolonisation  überhaupt  verwarf.
9  Königsberg  St.  A.  Landratsamt  Gumbinnen  Nr.  75  vol.  I,  —  Fischhausen  5.
2 )  Beilage  Nr.  VI.
3 )  Promemoria  v.  Jan.  1819,  Rühl  II,  322  f.
        <pb n="112" />
        Schl-ch.
Die  Verwaltung  Ost-  und  Westpreußens  nach  den  Napoleonischen
Kriegen  steht  in  einem  deutlichen  und  gerade  von  Schön  auch  lebhaft
empfundenen  Gegensatz  zu  den  Methoden  des  Retablissements,  wie  sie
Friedrich  Wilhelm  I.  und  Friedrich  der  Große  bevorzugten.  Dabei  gehört
gerade  Schön  zu  den  Wenigen  seiner  Zeit,  die  die  Bedeutung  Friedrich
Wilhelms  I.  zu  würdigen  wußten.  Hatte  er  doch  in  Lithauen  den  Erfolg
des  Schaffens  von  Preußens  „größtem  inneren  König",  wie  er  ihn  nannte,
leibhaftig  vor  Augen.  Gegen  Friedrich  den  Großen  aber,  dessen  innere
Politik  nur  ein  Ausbau  des  Werkes  seines  Vaters  war,  verhielt  er  sich
kritisch  wie  die  meisten  Reformer.  In  der  Schul-  und  Kirchenpolitik  zwar
hat  er  sich  mit  Vorliebe  auf  die  friderizianischen  Traditionen  berufen,
wirtschaftspolitisch  aber  hielt  er  sie  für  veraltet.  Das  Ideal  des  freien  Wettbewerbs, ­
  wie  es  ihm  vorschwebte,  war  ja  gerade  als  Gegenwirkung  gegen
den  Merkantilismus  des  achtzehnten  Jahrhunderts  entstanden.  Institutionen
wie  die  Landschaft  und  das  Magazinsystem  hat  Schön  immer  mit  Mißtrauen ­
  betrachtet.  Er  hat  in  den  Bauernschutz  die  Bresche  schlagen  helfen
l&amp;gt;nd  die  innere  Kolonisation  abgelehnt.  Die  Jndustrialisierungspolitik,  die
wan  auch  nach  dem  Napoleonischen  Krieg  als  ein  Heilmittel  für  Ostpreußen
empfahlft,  hat  nach  Schöns  Meinung  nur  Treibhausprodukte  geschaffen.
Für  die  großen  Leistungen  des  Merkantilismus  auf  dem  Gebiete  der
wirtschaftlichen  und  sozialen  Organisation  hatte  Schön  keinen  Sinn.  Er
verurteilte  in  ihm  die  Tendenz,  den  Untertanen  ans  Gängelband  zu  nehmen,
und  ihm  bestimmte  Ideen  und  wirtschaftliche  Interessen  „einimpfen"  zu
wollen.  Wenn  Friedrich  der  Große  den  Bauern  seine  Landdragoner  auft
Feld  schickte,  um  sie  zu  wirtschaftlichen  Verbesserungen  anzuhalten,  so  lehnte
Schön  dies  System  der  väterlichen  Bevormundung  durch  den  Staat
ab,  nicht  nur  aus  wirtschaftspolitischem  Doktrinarismus,  sondern  aus
innerster,  sittlicher  Überzeugung.  Das  Vertrauen  in  die  Selbsthilfe  der

y  So  Borgstede  und  Boyen  (Meinecke  2,  424).

7*
        <pb n="113" />
        100

Menschen,  die  es  nur  zu  wecken  und  von  Hemmungen  zu  befreien  gälte,
macht  die  Stärke  des  Werkes  aus,  das  Schön  in  seiner  Heimat  geleistet  hat.
Es  lag  ja  auch  ein  gut  Teil  Wahrheit  in  dem  Vorwurfe,  daß  das  merkantilistische
  System  die  Sonne  scheinen  lasse  über  Gerechte  und  Ungerechte,
daß  durch  zuviel  staatliche  Reglementierung  der  Tüchtige  gehemmt,  der
Untüchtige  künstlich  erhalten  werde.  Das  freiheitliche  Ideal,  von  dem  Schön
ausging,  hat  viele  schlummernde  Kräfte  geweckt,  die  sich  nun  regen  und
entfalten  konnten.  Aber  jenes  Vertrauen  in  die  Selbsthilfe  ermangelte  doch
der  klaren  Einsicht,  daß  der  Schwache  gegenüber  dem  Starken  wehrlos  ist,
und  führte  deshalb  zu  Aufgabe  der  weisen  Sozialpolitik  Friedrich  Wilhelms  I.
und  Friedrichs  des  Großen.  Und  die  Scheu  vor  staatlichen  Eingriffen  in
den  wirtschaftlichen  Prozeß  verhinderte  die  Erfüllung  großer  organisatorischer ­
  Aufgaben,  die  zu  ihrer  Durchführung  eine  starke  Dosis  Staatsallmacht ­
  erfordern.  Dabei  darf  nicht  übersehen  werden,  daß  neben  den
ideellen  auch  materielle  Hemmungen  wirksam  waren:  die  Mittel,  die  nach
den  Napoleonischen  Kriegen  für  das  Retablissement  zur  Verfügung  gestellt
wurden,  stehen  außer  Verhältnis  zu  den  Aufwendungen  des  Preußischen
Staats  nach  der  Pest  und  der  Hungersnot  zu  Anfang  des  achtzehnten  Jahrhunderts ­
  und  nach  dem  Siebenjährigen  Kriege.  Wenn  wir  nur  den  unmittelbaren ­
  Kriegsschaden  Ostpreußens  in  niedrigster  Schätzung  auf  100
Millionen  Taler  veranschlagt  haben,  so  dürften  die  dem  Lande  zugeflossenen
Entschädigungen  15  Millionen  Taler  kaum  übersteigen^.
Schöns  Verwaltungsweise  wurzelt  mit  ihren  Mängeln  und  mit  ihren
Vorzügen  in  der  individualistischen  Wirtschaftslehre  des  älteren  Liberalismus.
Seine  persönliche  Leistung  besteht  weniger  in  schöpferischer  Neugestaltung
als  in  der  entschlossenen,  zuweilen  sogar  starren  Durchführung  der  wirty

  v.  Borgstede  stellt  in  seinem  Bericht  v.  19.  Nov.  1823  über  den  Nominalwert
der  Entschädigungen,  die  die  Provinz  Ostpreußen  und  Lithauen  bis  dahin  empfangen

hat,  folgende  Berechnung  an:
Russische  Bons  5  944  148  Tlr.
Lieferungsscheine  10  757  793  „
Retablissementsgelder  i  650  000  „
Der  Landschaft  bar  und  in  Domänenpsandbriefen  .  .  600  000  „
Die  vom  Staat  für  Königsberg  und  die  Provinz  übernommene ­
  Kriegsschuld  2  937  643  „
21  889584  Tlr.

Außerdem  „für  verschiedene  Unterstützungen  und  Arbeiten"  83000  Tlr.  und  31050
Scheffel  Roggen.  Das  wirklich  Empfangene  betrage  aber  kaum  die  Hälfte  des
Nominalwerts.  Hinsichtlich  der  Lieferungsscheine  dürfte  seit  1823  eine  Besserung
eingetreten  sein;  außerdem  sind  seitdem  der  Landschaft  noch  etwa  2  Millionen,  den
Gutsbesitzern  durch  die  Niederschlagung  von  Vorschüssen  aus  dem  Unterstützungsfonds
ungefähr  eine  halbe  Million  zugewandt  worden  (vgl.  oben  S.  75).
        <pb n="114" />
        101

schafts-  und  moralpolitischen  Ideale,  die  er  in  seiner  Studienzeit  in  sich
aufgenommen  hatte.  An  fruchtbaren  praktischen  Gedanken  ist  das  Retablissement ­
  unter  den  großen  Königen  sicherlich  reicher  gewesen  als  sein
Gegenstück  im  neunzehnten  Jahrhundert.  Der  Grundsatz  des  Waltenlassens
der  individuellen  Kräfte  band  ja  dem  Staat  die  Hände  und  regte  nicht  zu
Neubildungen  an.  Schön  bestimmte  seine  Aufgabe  vor  allem  negativ:  es
sollte  das  „Selbstdenken  und  Selbsthandeln"  möglichst  wenig  unterbunden
werden.  Als  sein  positives  Ziel  betrachtete  er  es,  den  Bewohnern  der  Provinz ­
  dieses  selbständige  Denken  und  Handeln  anzuerziehen,  aber  weniger
zwingend  als  lockend  und  anspornend.  Theodor  von  Schön  ging  aus  von
einer  Anschauung  des  Menschen,  seiner  sittlichen  Rechte  und  Kräfte,  die  den
großen  Königen  des  achtzehnten  Jahrhunderts  fremd  war.  Eben  dieses  neue
Ethos  verleiht  seinem  Lebenswerk  einen  großen  Zug  und  geschichtlichen  Wert.
Darum  reiht  es  sich  würdig  ein  in  die  Reihe  jener  Retablissements,  die  in  der
preußischen  Verwaltungsgeschichte  neue  Epochen  eingeleitet  haben.
        <pb n="115" />
        Beilage  Nr.  I.
v.  Schön  an  v.  Schuckmann  30.  Januar  1818  über  die  Verteilung
des  Retablissementsfonds.
(Geh.  St.  A.  Rep.  74  J  XX  Nr.  8  vol.  II.  Abschrift.)
Ewr.  Excellenz  Verfügung  vom  16.  d.  M.  die  Vertheilung  der  Retablißement-Gelder,
  insbesondere  der  für  die  kleinen  ländlichen  Grundbesitzer ­
  bestimmten  Summen  betreffend,  habe  ich  zu  erhalten  die  Ehre
gehabt.
Die  Königliche  Ordre  vom  13.  Novbr.  v.  I.,  welche  mir  des  Herrn
Staats-Canzlers  Durchlaucht  zur  Achtung  zugefertigt  haben,  befiehlt  für
Westpreußen,  daß  es  im  allgemeinen  bei  der  ständischen  Vertheilung  verbleiben, ­
  und  sub  2  daß  das,  was  in  Absicht  der  kleinen  Köllmischen  Güter
und  Städte  für  Ostpreußen  vorgeschrieben  ist,  auch  für  Westpreußen  in
Anwendung  kommen  soll.
Zu  Ausführung  dieses  letztgedachte,l  Allerhöchsten  Befehls  kam  es
zunächst  darauf  an,  zu  wißen,  was  in  diesem  Fall  in  Absicht  der  Köllmischen
Güter  für  Ostpreußen  speciell  bestimmt  ist,  und  Deshalb  wurden  Herrn
Staats-Canzlers  Durchlaucht,  welche  mir  die  Königliche  Ordre  zur  Achtung
eommumeirton,  ersucht,  die  speciellen  Bestimmungen  mitzutheilen,  und
Zugleich  der  ständische  Committee  in  Königsberg  aufgefordert,  die  diesfälligen
  Bestimmungen  zu  eommunioiren.
Die  Antwort  des  Herrn  Staats-Canzlers  Durchlaucht  hat  nicht  erfolgen ­
  können,  weil  nach  der  unterdeßeu  ergangenen  Königlichen  Ordre
vom  28.  Novbr.  v.  I.  Se.  Majestät  der  Erwägung  des  Herrn  Staats-Canzlers
anheim  geben:  ob  nicht  die  wegen  der  kleinen  Güter  zu  treffenden  Abänderungen, ­
  auf  sich  beruhen  bleiben  können.  Der  ständische  Committde  zu
Königsberg  zeigte  an,  daß  er  dem  ständischen  Plan  bei  der  Auszahlung
gefolgt  sey,  und  des  Herrn  Staats-Canzlers  Durchlaucht,  dem  Se.  Majestät
nach  der  Königlichen  Ordre  vom  28.  Novbr.  v.  I.  die  Bestimmung  der
zweifelhaften  Punkte  übertragen  haben,  die  geschehene  Vertheilung  theils
        <pb n="116" />
        —  103  —
genehmigt,  theils  nicht  gemißbilligt  und  sich  den  weiteren  Bescheid  vorbehalten ­
  hätten.
Nun  erhielt  ich  Ewr.  p.  Verfügung  vom  19.  v.  M.:  nach  welcher  eine
anderweitige  Vertheilung  der  allen  kleinen  Grundbesitzern  bewilligten
Summe  ohne  Rücksicht  auf  adeliche  oder  köllmische  Güter  und  zwar  durch
die  Regierungen  vorgenommen  werden  soll.  Hiebei  mußten  Mißverständniße
  statt  finden,  denn
1,  erlaubt  die  Königliche  Ordre  vom  13.  Novbr.  v.  I.  nur  eine  Veränderung ­
  in  Absicht  der  Köllmer.  Köllmer  giebt  es  aber  in  dieser  Provinz ­
  in  der  Regel  nur  im  Marienburgschen  Kreise,  wo  die  General-Versamlung
  auch  nur  ein  ^.versional-tzuantum  für  sie  angenommen
hat,  und  in  Marienwerderschen  Kreise.  Die  Köllmer  hören  in  der  Regel
mit  der  Weichsel  auf,  im  ganzen  Kreise;  im  eigentlichen  Westpreußen
giebt  es  keinen  Köllmer,  und  die  in  der  Nachweisung  bemerkten  kleinen
Güter  sind  in  der  Regel  adelige  Güter  oder  Hintersaaßen  in  adelichen
Gütern,  in  Absicht  derer  die  Königliche  Ordre  vom  13.  Novbr.  v.  I.
sub  6  bestimmt,  daß  die  für  sie  von  den  Ständen  angenommene
Rate  ihnen  zu  Theil  werde.
2,  Die  Königliche  Ordre  vom  28.  Novbr.  v.  I.  bestimmt,  daß  des  Herrn
Staats-Canzlers  Durchlaucht  noch  erwägen  sollen,  ob  der  Antrag:  in
Absicht  der  kleinen  ländlichen  Grundbesitzer  Veränderungen  vorzunehmen ­
  nicht  auf  sich  beruhen  könne.  Die  in  dieser  Provinz  für  Köllmer ­
  gegebene  Regel,  welche  nach  Ewr.  p.  Erlaß  vom  19.  v.  M.  hier
auch  auf  adeliche  Güter  angewendet  werden  soll,  laßen  Se.  Majestät
daher  Höchselbst  sogar  wegen  der  Köllmischen  Güter  noch  dahin  gestellt ­
  seyn.
3,  Ewr.  p.  Verfügung  vom  19.  v.  M.  setzt  voraus,  daß  die  specielle  Vertheilung ­
  der  Retablissements-Gelder  auf  die  kleinen  Grundbesitzer,  wie
in  Ostpreußen,  hier  auch  von  dem  Landtage  erfolgt,  und  daß  es  mit
Recht  rathsam  sey,  die  specielle  Vertheilung  durch  Ausschüße  in  jedem
Kreise  den  Kreis-Eingeseßenen  zu  überlaßen.  Das  erste  ist  hier  aber
nicht  derFall,  wieEwr.  p.  aus  den  eingereichten  Landtags-Verhandlungen
in  jedem  Fall  werden  zu  ersehen  geruhet  haben.  In  jedem  Kreise
wurden  zuerst  vor  dem  Zusammentritt  des  Landtages  unter  dem
Landrathe  Kreis-Ausschüße  gebildet,  diese  machten  die  Vertheilung;
die  Arbeiten  derselben  wurden  darauf  von  den  benachbarten  beiden
Kreis-Boten  mit  einem  Königlichen  Oommissario  sorgfältig  reviclirt,
und  nun  erst  trat  die  Prüfung  des  Landtages  ein.  Diese  Kreis-Commissionen
  bestehen  noch.  Das,  was  die  Verfügung  vom  19.  v.  M.  wollte,
ist  also  hier  gleich  Anfangs  noch  sorgfältiger  beobachtet,  als  die  Verfügung ­
  es  fordert.  Es  ist  bei  der  Vertheilung  und  bei  der  letzten  An-
        <pb n="117" />
        104

nähme  von  Seiten  des  Landtages  genau  nach  den  vorgeschriebenen
Regeln  verfahren,  wie  der  ständische  Oommittöo  nach  der  letzten
Versammlung  in  dem  Bericht  an  des  Herrn  Staats-Canzlers  Durchlaucht ­
  unter  dem  22.  d.  M.  klar  dargethan  hat.
Endlich
4,  bestimmen  Ewr.  p.  in  jener  Verfügung,  daß  in  dieser  Angelegenheit,
welche  nach  mehrmaligen  Befehlen  Sr.  Majestät  als  ständisch  behandelt ­
  werden  soll,  die  Festsetzung  von  den  Regierungen  erfolgen  soll.
Hiedurch  hörte  diese  Angelegenheit  auf,  ständische  Sache  zu  seyn,  weil,
wenn  sie  dies  ist,  sie  den  Königlichen  Befehlen  nach,  zum  Ressort  des
Oberpräsidenten,  den,  alle  ständische  Sachen  übertragen  sind,  gehört,
und  der  als  Königlicher  Commissarius  zwar  nichts  festzusetzen,  aber  die
Beschlüße  der  Stände  zu  oontrolliren  hat.  Die  Verfügung  bestimmte
sogar  das  Verhältniß  des  Ober-Präsidenten  zu  den  Regierungen
widerstreitend  der  Jmmediat-Jnstruction,  obgleich  keine  Kabinets-Ordre
  beilag,  ohne  welche  ich  aber  als  Ober-Präsident,  ohne  niich
verantwortlich  zu  machen,  keine  andere  Stellung  annehmen  darf.
Es  könnte  indeßen  hieraus  insbesondere  bei  dem  guten  Verhältniße,  in
dem  ich  mit  der  mir  untergeordneten  Regierungen  stehe,  in  der  Sache
selbst  nicht  wesentlich  ankommen.  In  Absicht  der  adelichen  Güter  und
deren  Hintersaaßen  hatten  Se.  Majestät  ohne  Rücksicht  auf  die  Größe
der  Güter  den  Plan  genehmigt,  und  es  durfte  nach  der  Königlichen
Bestimmung  hier  keine  Veränderung  stattfinden.  Die  Köllmer  in  dem
kleinen  Theile  der  Provinz,  wo  sie  nur  existiren,  sind  größtentheils
nur  in  Masse  angenommen,  also  ist  die  Vertheilung  noch  vorbehalten,
welche  ich  den  Regierungen  mit  den  bestehenden  Kreis-Commissionen
unter  meiner  Controlle  überlaßen  zu  können  glaubte.  Die  erste  Rate
des  Geldes  wurde  mit  Sehnsucht  von  der  ganzen  Provinz  posttäglich
erwartet.  Es  war  keine  Zeit  zu  verlieren  und  da,  ich  in  der  Regel  alles
durch  die  Regierungen  gehen  laße  und  mit  ihnen  mache,  so  übertrug
ich  ihnen  in  dieser  speciellen  Sache  gerne  diese  meiner  Verantwortlichkeit ­
  von  Sr.  Majestät  übergebene  Sache  und  instruirte  sie  unter  dem
4.  d.  M.  in  der  Ewr.  p.  unter  dem  6.  d.  M.  angezeigten  Art,  wobei  der
Königliche  Befehl  befolgt  wurde,  und  doch  das  geschah,  was  ohne  Verletzung ­
  der  mir  zur  Achtung  zugefertigten  Königlichen  Befehle  und
des  von  Sr.  Majestät  mir  angewiesenen  Dienst-Verhältnißes  nach
Ewr.  p.  Verfügung  geschehen  konnte.
Dies  haben  nun  Ewr.  p.  unter  dem  16.  d.  M.  nicht  zu  billigen  geruhet,
int  Gegenteil  gefordert:  daß  das  für  die  ländlichen  Gutsbesitzer  unter
3000  rth.  Werth  bestimmte  Quantum  ohne  Rücksicht  auf  Adel  oder  Köllmer
durch  die  ganze  Provinz  aufs  Neue  vertheilt  und  von  den  Regierungen
        <pb n="118" />
        105

festgesetzt  werden  soll,  auch  die  mir  untergeordnete  Regierungen  hiernach
direkte  instruirt.  Wenn  Se.  Majestät  dies  zu  bestimmen  geruhet  haben,  so
muß  es,  wie  sich  von  selbst  versteht,  unbedingt  geschehen,  und  in  diesem  Falle
würde  ich  nur  um  den  Königlichen  Befehl  bitten,  welcher  die  Kabinets-Ordres
  vom  13.  und  28.  Novbr.  v.  I.  außer  Kraft  setzt:  Da  aber  bis  jetzt
nach  der  von  des  Herrn  Staats-Canzlers  Durchlaucht  mir  zur  Achtung
eommunioirten  Königlichen  Ordre  vom  13.  Novbr.  v.  I.  und  der  Kabinets-Ordre
  vom  28.  Novbr.  v.  I.  die  erste  eine  Abweichung  von  dem  ständischen
Vertheilungsplan  nur  bei  den  Cöllmern,  nicht  aber  bei  dem  Adel  und
dessen  Hintersaaßen  gestattet,  und  da  die  letztgedachte  Kabinets-Ordre  die
diesfällige  Bestimmung  der  ersten,  noch  suspenclirt,  auch  in  Ostpreußen,
welches  nach  der  Königlichen  Ordre  hier  die  Regel  geben  soll,  mit  Vorwißen
des  Herrn  Staats-Canzlers  Durchlaucht  auch  in  Absicht  der  Cöllmer  keine
Abweichung  vom  ständischen  Plane  statt  findet,  so  würde  ich  bei  diesen  bestimmten ­
  Befehlen  meine  Pflicht  verletzen,  wenn  ich  nicht,  bevor  ich  zur
Ausführung  der  von  Ewr.  p.  angeordneten  Maasregel  schreite,  von  Sr.
Durchlaucht  dem  Herrn  Staats-Canzler,  der  mir  den  Königlichen  Befehl
zur  Achtung  zufertigte,  mir  den  bestimmten  Befehl  erböte:  „daß  jene  Ordres
außer  Kraft  gesetzt  wären,  und  Ewr.  p.  jetzige  Anordnung  den  Königlichen
Willen  ausdrücke."  Dies  thue  ich  heute,  und  bin  um  so  inehr  dazu  verpflichtet, ­
  da  den  Ständen,  deren  Ocmmiltee  erst  seit  8  Tagen  auseinandergegangen ­
  ist,  jene  Königliche  Befehle,  so  weit  es  sie  betraf,  publioirt  sind,
sie  die  Unterschrift  des  Herrn  Staats-Canzlers  Durchlaucht  unter  dem
Zufertigungs-Rescript  gesehen  haben,  und  die  von  Sr.  Majestät  genehmigten
Nachweisungen  jetzt  allen  adelichen  Guts-Besitzern  bekannt  sind.  Da  keine
Thatsache  eine  einzige  Unregelmäßigkeit  des  Verfahrens  der  Stände  nachweiset, ­
  im  Gegentheil  ein  guter  Geist  dadurch  geweckt  ist,  so  würde  sich
Niemand  erklären  können,  woher  das  sehr  gründliche  Verfahren  der  Stände,
nachdem  es  von  des  Königs  Majestät  genehmigt  ist,  jetzt  oussirt  und  dadurch
den  kleinen  Guts-Besitzern  ihre  Rate  länger  als  den  größern  vorenthalten
werden  soll.  Ohne  Anführung  einer  Königlichen  Ordre,  welche  die  publioirton
  Kabinets-Ordres  voni  13.  und  28.  Novbr.  v.  I.  aufhebt,  würde  ich
den  Ständen  jene  Aufhebung  nicht  bekannt  machen  dürfen.  Diese  Aufhebung ­
  müße  nothwendig  einen  sehr  übelen  Eindruck  machen,  da  ich  als
Königlicher  Commißarius  Se.  Majestät  unmittelbar  und  des  Herrn  Staats-Canzlers
  Durchlaucht  pflichtmäßig  überzeugt  habe,  daß  die  Stände  mit
der  höchsten  Sorgfalt  und  Treue  zu  Werke  gegangen  sind,  und  heute  nach
meiner  Kentniß  der  Provinz,  der  Richtung  und  der  Bedürfniße  der  Einwohner ­
  und  der  Administrations-Behörden  auf  Pflicht  und  Gewißen  bezeuge, ­
  daß  meiner  Überzeugung  nach  keine  Administrations-Behörde,
        <pb n="119" />
        106

weil  ihr  die  dazu  nothwendigen  Kentniße  nicht  eigen  seyn  können,  die  Sache
so  gut  machen  kann.
Den  mir  untergeordneten  Regierungen  habe  ich  meiner  Pflicht  nach
Ewr.  p.  directe  an  sie  erlaßenen  Verfügungen  zwar  gleich  zugehen  laßen,
ihnen  aber  dabei  geschrieben,  daß  meine  von  des  Herrn  Staats-Canzlers
Durchlaucht  erhaltene  Instruction  abweichend  wäre,  also  ich  hier  ein  Mißverständniß ­
  vermuthete,  worüber  ich  eine  nähere  Erklärung  erbitten  würde.
Zugleich  habe  ich  bei  des  Herrn  Staats-Canzlers  Durchlaucht  angefragt,
da  mir  keine  Königliche  Ordre  bekannt  ist,  wodurch  die  ständische  Angelegenheiten, ­
  insofern  sie  auf  Grundstücke  unter  3000  rth.  Werth  Bezug  haben,
der  Leitung  und  Verantwortlichkeit  des  Ober-Präsidenten  entnommen  sind:
ob  Se.  Majestät  darüber  eine  Bestimmung  zu  erlaßen  geruhet  haben,  da
Ewr.  p.  die  Bestinnnung  in  der  Sache  ganz  den  Regierungen  übertragen.
Bevor  ich  diese  Königliche  Bestimmung  habe,  glaube  ich  eine  Sache,
die  Se.  Majestät  ständisch  behandelt  wißen  wollen  und  meiner  Leitung
als  Königlicher  Commißarius  anvertraut  haben,  ohne  mich  verantwortlich
zu  machen,  nicht  abgeben  zu  dürfen.
Sollte  aber  ein  Königlicher  Befehl  meine  Würksamkeit  hierin  beschränken, ­
  so  würde  ich  jede  Leitung  oder  Einwürkung  darin  sogleich  vermeiden ­
  und  der  Provinz  die  neuere  Bestimmung  bekant  machen,  in  jedem
Fall  mir  aber  zuvor  den  Königlichen  Befehl  deshalb  erbitten.
Danzig,  den  30.  Januar  1818.
gez.  v.  Schoen.

An
des  Königlichen  Staats-  und
Ministers  des  Innern  Herrn
v.  Schuckmann  Excellenz
Zu
        <pb n="120" />
        107

Beilage  Nr.  II.
Gutachten  v.  Schöns  betreffend  die  Unterstützung  Ostp
19.  März  1824  an  Rother  eingesandt.
(Geh.  St.  A.  Rep.  89  0  XXI,  Preußen  Gen.  Nr.  2  vol.  I.  Original.)
Ostpreußen  und  Litthauen  haben  durch  Krieg,  geringe  Getreide-Preise
und  einzelne  Miß-Ernte  dermaaßen  gelitten,  daß,  wenn  nicht  das  Gouvernement ­
  zutritt,  eine  Umwandelung  des  Grund-Eigenthums  in  einem
so  hohen  Grade  eintritt,  daß  sie  mit  bedeutenden  Uebeln  verbunden  seyn  muß.
In  einer  kurzen  Zeit  durch  Anordnungen  des  Gouvernements  das
vorhandene  Uebel  zu  heben  und  den  Wohlstand  vor  dem  Jahre  1806  wieder
hervorzubringen,  ist,  wie  man  schon  in  anderil  Ländern  und  auch  bei  uns
anerkannt  hat,  unmöglich.  Es  kommt  daher  nur  auf  Milderungs-Mittel  an.
Herr  von  Borgstede  schlägt  vor:
1,  Die  Landschafts-Zinsen,  welche  von  den  adelichen  Gütern  und  von
den  wenigen  köllmischen  Gütern,  welche  mit  der  Landschaft  verbunden
sind,  gezahlt  werden  sollen,  10  Jahre  lang  mit  etwa  4  Millionen  Thaler,
zu  berichtigen.
2,  Die  von  den  Gutsbesitzern  zu  zahlenden  LandschaUs  Zinsen  einzuziehen, ­
  und  davon  in  den  ersten  10  Jahren  Etablißements  Kosten
denjenigen  Gutsbesitzern,  welche  Bauernland  annehmen,  zu  zahlen
und  sogenannte  Betriebs  Gelder  zu  bewilligen;
3,  nach  10  Jahren  diese  Vorschüße  amortisiren  zu  laßen,  und  Pfandbriefe

damit  zur  Vernichtung  aufzukaufen;
4,  anfs  Neue  einen  General  Jndult  zu  bewilligen,  und  andere  mehr  entfernt ­
  zur  Hülfe  führende  als  unmittelbar  helfende,  weniger  bedeutende
Maaßregeln  zu  treffen.
Die  Gabe  würde  hiernach  zunächst  der  Landschaft  gereicht,  und  von
deni,  was  von  den  Gütern  an  Zinsen  einkommt,  würde  die  Unterstüzzung
den  Gutsbesitzern  verabreicht.  Um  die  der  Landschaft  nothwendig  zu
gebende  Hülfe  abmessen  zu  können,  fehlen  aber  nach  dem  Berichte  die
Data  bis  auf  die  einzige  Thatsache,  daß  273661  rth.  Jndult  Zinsen  bis
Weihnachten  1828  zu  zahlen  sind,  über  deren  wahrscheinliches  Einkommen
oder  Nicht  Einkommen  aber  auch  Nichts  gesagt  ist.  Der  geforderten  Summe
von  4  Millionen  Thaler  mangelt  daher  der  Beweis  der  Nothwendigkeit  in
Zahlen,  und  es  ist  eben  so  ungewiß,  ob  nicht  6—8  Millionen  nothwendig
seyn  werden,  als,  ob  nicht  1—1  %  Millionen  zureichend  seyn  dürften.  Aus
die  Lud  2  erwähnten  Zinsen  ist  wenigstens  in  der  ersten  Zeit  wenig  zu
rechnen;  denn  der  größte  Theil  der  Schuldner  ist  selbst  in  der  Lage,  Bauerland ­
  angenommen  zu  haben  und  Kapital  zu  bedürfen.  Diese  würden  zunächst ­
  die  zu  zahlenden  Zinsen  in  Anspruch  nehmen,  und  hiernach  dürfte
        <pb n="121" />
        108

für  unbepsandbrieste  Güter  und  für  das  Land  überhaupt  wenig  übrig
bleiben.
Eine  Unterstüzzung  zum  Betriebs  Fonds  wird  nur  in  wenigen  Fällen,
und  nur  sehr  beschränkt  erforderlich  seyn,  denn  an  Vieh,  Pferden,  Saaten,
Akkergeräthen  pp.  fehlt  es  nicht,  und  zu  neuen  Wirtschafts-Arten  ist  außer
Geld,  auch  noch  das  Zusammentreffen  anderer  Bedingungen  als  Kenntniß
der  Sache,  eigene  Leitung  der  Wirtschaft  pp.  nothwendig,  welche  nicht
immer  vorausgesetzt  werden  können.
Um  feine  Schaafe  kaufen  und  eine  feine  Schäferey  erhalten  zu  können,
gehört  Bekanntschaft  mit  der  Sache  und  sehr  sorgfältige  Leitung  derselben.
Die  Betriebs  Gelder  würden  daher  nur  in  einzelnen  Fällen  ihrer  Bestimmung ­
  gemäß  zweckmäßig  angelegt  werden,  allgemein  gegeben  aber
in  der  Regel  nur  zur  Bezahlung  von  Schulden  dienen,  also  den  Gläubigern
zu  statten  kommen,  und  die  Wirtschafts  Art  in  der  Regel  so  bleiben,  wie
sie  war.  Ist  dieß  der  Fall  so  würde
ad  3,  wenn,  wie  wahrscheinlich  ist,  sich  die  Getreide  Preise  in  10  Jahren
wenig  verändern,  die  Verlegenheit  nach  10  Jahren  wenig  vermindert
wieder  stattfinden,  weil  dann  die  Amortisation  der  Vorschüße  mit
4  Prozent  ihren  Anfang  nehmen  soll.  Ein  Gutsbesitzer,  welcher
100000  rth.  der  Landschaft  schuldig  ist,  würde  durch  Zinsen  Ersparung ­
  während  10  Jahren  40000  rth.  Retablissements  Gelder
erhalten  und  nach  10  Jahren  nicht  allein  von  100000  rth.,  sondern
von  140000  rth.  4  Prozent,  also  mehr  als  setzt,  an  Zinsen  zu  zahlen
haben,  und  die  Etablissements  Gelder  durch  Ersparung  kommen  so
allmählig  in  die  Wirthschafts  Kasse  des  Gutsbesitzers,  daß  sie  von
ihm  wohl  nur  selten  als  Kapital  Zahlung  werden  betrachtet  werden
können.
acl  4,  Der  aufs  Neue  in  Antrag  gebrachte  Jndult,  welcher  darauf  gegründetwird, ­
  daß  es  an  Geld  fehle  und  den  Gutsbesitzern  es  unmöglich
sey,  Privat-Kapitalien  anlehnsweise  zu  erhalten,  würde  vollends
allen  Kredit  den  Gutsbesitzern  nehmen  und  selbst  den  jezt  noch  vermögenden ­
  Mann  in  die  Lage  setzen,  bei  jedem  bedeutenden  Unglücks ­
  Fall  sein  Gut  verlaßen  zu  müßen.  Wenn  in  einem  Lande
das  Vi8eonto  3  Prozent  steht,  so  ist  dies  der  beste  Beweiß,  daß  es  weder
an  Geld  noch  an  Kapital,  sondern  in  Beziehung  auf  die  Gutsbesitzer ­
  nur  an  Vertrauen  oder  Kredit  fehlt,  und  dieser  mußte  schwinden, ­
  nicht  allein,  weil  durch  Krieg  das  Land  verheert  war,  sondern
insbesondere  weil,  selbst  bei  dem  Mangel  unserer  Gesetze  in  dieser
Hinsicht,  ein  Jndult  eintrat*),  und  später  es  auch  nicht  an  Anträgen

-)  So!
        <pb n="122" />
        109

fehlte,  ben  Gutsbesitzer  gesetzlich  zu  autorisieren,  seine  Verbindlichkeiten ­
  entweder  nicht  oder  uiwollkonimen  (durch  Psandbriefe)  erfüllen ­
  zu  dürfen.  Hat  schon  dies  den  Kredit  dermaaßen  erschüttert,
so  würde  ein  neuer  Jndult  ihn  vollends  vernichten  und  dem  Gutsbesitzer, ­
  der  noch  etwas  besizt,  zum  Verderben  gereichen.
Sollten  die  Königlichen  und  die  Ständischen  Behörden  über  diesen
Punkt  befragt  werden,  so  würde  mit  Ausnahme  des  Litthauischen  Ober-Landes
  Gerichts,  dessen  Bericht  über  diesen  Gegenstand  als  eine  Merkwürdigkeit ­
  Gegenstand  des  gesellschaftlichen  Gesprächs  int  Lande  war,
nur  eine  Stimme  sich  dagegen  erklären.
Bei  dem  Einfluß,  den  das  Landschaftliche  Kredit  Institut  auf  den
Wohlstand  der  Provinz  hat,  kommt  es,  wenn  von  Unterstüzzung  der  Provinz
die  Rede  ist,  meines  Erachtens  zunächst  darauf  an:  dieses  Institut  ans  seiner
Verlegenheit  zu  setzen,  und  ihm  wieder  Festigkeit  zu  geben.
Um  hierzu  einen  Plan  aufstellen  zu  können,  ist  vor  allem  eine  genaue
Kenntniß  vom  Zustande  dieses  Instituts  (eine  Balance  dieses  großen  insuffizienten
  Banquier  Hauses)  nothwendig.
Es  kommt  darauf  an,  das  Deficit  an  Kapital  und  Zinsen  nach  Jahren
aproximativ  zu  bestimmen,  und  wenn  dem  Institute  eine  zeitgemäße
gehörige  Einrichtung  und  Administration  gegeben  ist,  ihm  mit  deni  fehlenden
Kapital  und  den  fehlenden  Zinsen  zu  Hülfe  zu  kommen.  Diese  Balance
enthält  der  Bericht,  auch  nach  den  einzelnen  Theilen  derselben,  so  wenig,
daß  auf  den  Grund  des  Berichts  keine  Summe  angegeben  werden  kann,
durch  deren  Gabe  das  Institut  aus  der  jetzigen  Verlegenheit  gerettet  und
dessen  Fortbestehen  begründet  werden  kann.  Eine  solche  Balance  würde
der  Bestimmung,  der  Summe,  welche  nöthig  ist,  durchaus  vorher  gehen
müßen.  Ob  die  Unterstüzzung  in  Tressorscheinen  oder  in  Gelde  geleistet
ivird,  ist  wohl  durchaus  gleichgültig,  da  die  Tresorscheine  realisiert  werden;
nur  würde  die  Tresorschein  Zahlung  in  Preußen  noch  den  großen  Nachtheil ­
  haben,  daß,  weil  deren  Realisierung  nur  in  Berlin  erfolgt,  eine  bedeutende ­
  Ausgabe  derselben  sie  in  Preußen  wenigstens  2  Prozent  unter
pari  stellen  dürfte.  Ist  die  Landschaft  in  den  Stand  gesezt,  ihre  Verbindlichkeiten ­
  erfüllen  zu  können,  so  ist  schon  viel  zur  Unterstüzzung  der  Provinz
geschehen.  Dieß  würde  aber  nicht  zureichend  seyn;  sondern  folgende  Maaßregeln ­
  würden  daneben  eintreten  müssen.
1,  Der  Gutsbesitzer  welcher  Grund  und  Boden  bei  der  Auseinandersetzung ­
  mit  seinen  Bauern  annimmt,  kann  nur  auf  die  Hälfte  der  Etablissements ­
  Kosten  Pfandbriefe  von  der  Landschaft  erhalten.  In
Absicht  der  zweiten  Hälfte  fehlt  ihm  das  Kapital,  und  da  käme  es
darauf  an:  einem  solchen  Gutsbesitzer  bei  einem  Geld  Institute  unter
Garantie  des  Staats  einen  Kredit  auf  die  zweite  Hälfte  zu  eröffnen,
        <pb n="123" />
        110

so  daß  er  Kapital  zu  4  Prozent  erhalten  könne.  Den  Umfang  der
Summe  bin  ich  außer  Stande  jezt  zu  bestimmen,  ich  glaube  aber  wohl,
daß  ein  Kredit  von  1  bis  200000  rth.  auf  2  bis  3  Jahre  zureichend  seyn
dürfte.
2,  Der  Gutsbesitzer,  der  wider  seinen  Willen  mit  seinen  Bauern  und  umgekehrt ­
  auseinandergesezt  wird,  ist  verbunden,  für  das,  was  wider
seinen  Willen  geschieht,  die  Kosten  zu  bezahlen.  Die  Regulierung
geschieht  als  Landespolizeyliche  Maaßregel,  und  daher  halte  ich  es  für
angemessen,  daß  der  Staat  die  Kosten  für  den  bezahle,  der  wider  seinen
Willen  zur  Regulierung  genöthigt  wird.
3,  Durch  öffentliche  Werke,  welche  für  Rechnung  des  Staats  geführt
werden,  bekommt  der  Gutsbesitzer,  der  Bauer  und  der  Tagelöhner
Hülfe.  Der  Obaussäe  Bau  würde  um  mehrere  Städte,  wo  das  Straßengeld ­
  ein  Einkommen  gewährt,  vorzugsweise  und  ausgedehnt  in  dieser
Provinz  zu  führen  seyn.
4,  Ein  sehr  wirksames  Mittel  zu  Erhöhung  des  Wohlstandes  einer  Provinz ­
  ist  jezt  die  Zucht  feiner  Schaafe.  Es  würde  daher  der  Plan  wegen
Anlegung  einer  Stammschäferey  in  Ostpreußen  und  Litthauen  wieder
aufzunehmen  und  so  ausgedehnt  auszuführen  seyn,  daß  jeder  Gutsbesitzer ­
  für  geringe  Preise  da  Schaafe  und  Bökke  erhalten  könne.
Diese  Sache  kann  ihrer  Natur  nach  nur  allmählig  ins  Leben  treten
und  durch  die  Stammschäferey  würde  die  Möglichkeit  gegeben,  sie
aufnehmen  zu  können.
5,  Die  Verabreichung  von  Betriebs  Kapital  an  einzelne  Gutsbesitzer
selbst  kann  meines  Erachtens  nur  individuell  behandelt  werden.
Die  General  Landschafts  Direktion  als  die  ständische  Behörde
würde  sich  zuvor  von  der  Lage  der  Sache  und  der  Persönlichkeit  des
Gutsbesitzers  überzeugen  und  hiernächst  ihre  Anträge  bei  dem  Königlichen ­
  Oommissarius  machen  müssen.  Wie  oben  bemerkt,  vermuthe  ich,
daß  wenige  Gutsbesitzer  in  der  Lage  seyn  werden,  ein  solches  Kapital
fordern  zu  können:  die  Höhe  des  Kapitals  dürfte  in  keinem  einzelnen
Fall  mehr  als  10000  rth.  betragen.
6,  Würden  noch  die  Gutsbesitzer  in  Betracht  kommen,  welche  bei  persönlicher ­
  Würdigkeit  und  wenn  ihre  Güter  nicht  über  %  des  Werths
verschuldet  sind,  bloß  dadurch  aus  dem  Besitz  ihrer  Güter  zu  kommen
befürchten  müssen,  daß  ihnen  einzelne  Kapitalien  gekündigt  werden.
Haben  solche  Gutsbesitzer  erwiesen  ihr  Gut  zum  Theil  mit  eigenem
Kapital  erkauft  und  diese  Valuta  noch  vor  dem  Jahr  1806  gehabt:  so
würde  für  diese  nur  ein  Kredit  bei  einem  Geld-Institut  unter  Garantie
des  Staats  bis  auf  %  der  Valuta  zu  eröffnen  seyn.
Und  sollten  diese  Bedingungen  insgesammt  bei  einzelnen  Guts-
        <pb n="124" />
        111

beschern  nicht  zutreffen,  dabei  aber  Würdigkeit  der  Familie  eine  Unter»
stüzzung  rathsam  machen,  so  wird  es  endlich
7,  rathsamer  seyn,  in  solchen  einzelnen  Fällen,  Pensionen  zu  bewilligen,
als  Kapitale  hinzugeben.
Schön.
Marienwerder  den  19.  März  24.

Beilage  Nr.  III.
Kabinettsordre  an  v.  Schön  vom  12.  Februar  1825.
(Geh.  St.  A.  Rep.  77  Tit.  215  Nr.  31  vol.  II.  Abschrift.)
Mit  Bezug  auf  Meine  Ordre  vom  5ten  Juny  v.  I.  eröffne  Ich  Ihnen
auf  den  Vortrag,  der  Mir  über  Ihre  definitiven  Anträge  zur  Unterstützung
der  Provinzen  Ost-  und  Westpreußen  gehalten  worden,  daß  Ich  dieselben
nach  Ihrem  Berichte  vom  23ten  August  d.  I.  zwar  im  Allgemeinen  genehmige, ­
  doch  mit  der  Maaßgabe,  daß  die  Unterstützungs-Summe  ans
3  Millionen  Thaler  beschränkt  bleibe.
Mit  dieser  Summe  müßen  Sie  die  Bedürfniße  bis  zum  I  ten  Juny  1826
zu  bestreiten  und  in  Rücksicht  auf  die  einzelnen  von  Ihnen  berechneten
Bedarfs  Gegenstände,  sowohl  für  die  Landschaften,  als  für  die  Gutsbesitzer
mit  den  in  Rechnung  gestellten  Summen  sich  verhältnismäßig  einzurichten
suchen.
Wenn  sich  mit  Ablauf  des  Junius  1826  ergeben  sollte,  daß  eine  vermehrte ­
  Unterstützung  noch  dringend  erforderlich  sey,  so  wird  es  von  den
alsdann  vorhandenen  Mitteln  abhängen,  ob  und  in  welcher  Art  die  Staats-Caße
  noch  anderweit  hinzutreten  könne.
Mit  Bezug  hierauf  bestimme  ich  auf  die  einzelnen  Anträge  Folgendes:
A.  Wegen  Ostpreußen.
I.  Auf  die  Anträge  für  die  Landschaft  will  Ich  hiermit
1,  diejenigen  329500  rth.
erlaßen,  welche  der  Landschaft  in  den  Zinszahlungs  Terminen  von
1822  und  1823  vorgeschossen  worden  sind,  wobey  Ich  jedoch  die  Maasgabe ­
  hinzufüge,  daß  es  nach  Ihrer  gewißenhaften  Ueberzeugung  von
der  Nothwendigkeit,  durch  eine  ganz  oder  theilweise  zu  bewilligende
Niederschlagung  der  Pfandbriefszinsen-Nückstände  einzelnen  der  Erhaltung ­
  würdigen  Grundbesitzern  zu  Hülfe  kommen,  gestattet  bleiben
soll,  zu  Gunsten  solcher  einzelnen  Pfandbriefsschuldner  über  diese
Summe  zu  verfügen.
        <pb n="125" />
        mmi

—  112  —
2,  Will  Ich  der  Landschaft  zur  Deckung  der  Ausfälle,  welche  sie  an  Capital
und  Zinsen  erleiden  dürste,  diejenige  Summe  als  Schenkung  überweisen ­
  laßen,  welche  innerhalb  der  allgemein  bestimmten  Grenzen
auf  die  von  Ihnen  in  Antrag  gebrachten  700000  rth.  bewilligt  werden
können.
3,  Will  Ich  derselben  für  die  5  Zinsentermine  von  Weihnachten  1824  bis
dahin  1826  in  halbjährigen  Raten  ä  60000  rth.  zur  Deckung  etwaniger
Zinsen  Ausfälle  ein  Capital  bis  zur  Höhe  von  300000  rth.  insofern  die
allgemeine  Grenze  der  vorhandenen  Mittel  es  gestattet,  als  zu  4  Prozent ­
  zinsbaren  Vorschuß  bewilligen.  Ich  genehmige  zugleich,  daß  Sie
aus  den  Ihnen  zu  überweisenden  Geldern  die  mit  272120  rth.  über
die  noch  rückständigen  Zinsen  circulirenden  Coupons  nach  und  nach
aufkaufen,  oder  durch  die  Seehandlung  aufkaufen  laßen,  wobey  Ich  Sie
auf  die  Verordnung  vom  13ten  December  1821  aufmerksam  mache,
nach  welcher  die  gänzliche  Tilgung  des  Zinsenrückstandes  der  ostpreußischen ­
  Landschaft  mit  dem  Weihnachtstermin  1825  vollendet
seyn  muß.
II.  Auf  Ihre  Anträge  wegen  Unterstützung  des  Landes  habe  Ich
1,  zur  Unterstützung  der  Gutsbesitzer  bei  den  bäuerlichen  Regulierungen,
welche  aus  den  zur  Disposition  des  Ministerii  des  Innern  gestellten
Summen  noch  keinen  Vorschuß  erhalten  haben,  die  Summe  von
100000  rth.
zu  Ihrer  Verfügung  gestellt.
Ich  habe  hierbey  die  Maasgabe  festgesetzt,  daß  diese  Summe  nur
als  Vorschuß,  jedoch  in  den  ersten  6  Jahren  zinslos  behandelt  und  hiernächst ­
  mit  4  Prozent  verzinset  und  mit  2  Procent  jährlich  amortisirt
werden  soll.
Ihren  Antrag,  bei  den  bäuerlichen  Regulirungen  denjenigen  Theil,
der  die  Regulirung  nicht  begehrt,  die  Kosten  zu  erlaßen,  kann  ich  zwar
unbedingt  nicht  bewilligen,  doch  habe  Ich  das  Ministerium  des  Innern
angewiesen,  alle  billige  Rücksichten  hierin  zu  beobachten,  so  wie  Ich
Sie  noch  besonders  authorisire,  die  General-Commission  bei  Berechnung ­
  und  Einziehung  der  Kosten  in  spezielle  Aufsicht  zu  nehmen.
2,  Zur  Unterstützung  der  Gutsbesitzer  durch  zinsbare  Darlehne  behufs
einer  Verbeßerung  ihrer  Wirthschaften  und  zur  Abtragung  gekündigter
Kapitalien,  insofern  der  Besitzer  oder  sein  Erblaßer  das  Gut  vor  dem
Iten  Junius  1808  beseßen  oder,  falls  er  es  später  erworben,  durch  den
Feldzug  von  1812  bedeutende  Verluste  erlitten  hat,  und  die  Sicherheit
innerhalb  %  des  Güterwerths  nachgewiesen  werden  kann,  haben  Sie
von  den  zu  Ihrer  Disposition  gestellten  3  Millionen  bis  zur  Höhe
von  1150000  rth.  zu  verfügen,  so  weit  die  Ihnen  gesteckte  Grenze  eine
        <pb n="126" />
        113

Verminderung  nicht  nöthig  macht,  auch  können  Sie  in  einzelnen  Fällen,
wenn  die  Verschuldung  über  %  beträgt  und  Sie  sich  von  dem  rettbaren
Zustande  des  Besitzers  überzeugt  haben,  das  Betriebs  Kapital  über
diese  Sicherheit  hinaus  bewilligen,  und  da  Ich  im  Vertrauen  zu  Ihren
Einsichten  und  Ihrer  Thätigkeit  diese  ganze  Angelegenheit  Ihrer
speciellen  Leitung  übertragen  habe,  so  überlasse  Ich  Ihnen  nach  Ihren
Vorschlägen  sowohl  in  Rücksicht  auf  die  Untersuchung  des  Bedarfs,
der  Qualification  des  Gutsbesitzers  zum  Empfange  des  Darlehns  undder
Sicherheit,  als  auch  in  Bezug  auf  die  wegen  Ausfertigung  und  Eintragung ­
  der  Schuldverschreibungen  und  auf  sonstige  Förmlichkeiten
zu  nehmenden  Maaßregeln,  diejenigen  Organe  und  Mittel  auszuwählen, ­
  welche  sie  zur  Erreichung  des  Zwecks  nothwendig  finden.
In  Ansehung  der  Verzinsung  und  allmäligen  Tilgung  genehmige
Ich  Ihre  Vorschläge,  und  bin  es  auch  zufrieden,  daß  nach  Ablauf  der
ersten  5  Jahre  eine  Capitals-Tilgung  von  2  Procent  jährlich  neben  der
Verzinsung  zu  4  Procent  eintrete.
3,  Zur  Aufhülfe  derjenigen  Gutsbesitzer,  sowohl  in  Ost-  als  in  Westpreußen,
welche  auf  mehr  als  %  des  Gutswerths  verschuldet  sind  und  aus  individuellen ­
  Rücksichten  die  Theilnahme  des  Staats  in  Anspruch  nehmen,
bewillige  Ich  die  von  Ihnen  nachgesuchten  300000  rth.,  insofern  die
Beschränkung  des  Ihnen  überwiesenen  Fonds  nicht  auch  hier  eine
Ermäßigung  erfordert.
4,  Was  die  lebenslänglichen  Unterstützungen  betrift,  welche  Sie  für  bedürftige ­
  und  verdienstliche  Grundbesitzer,  die  in:  Besitz  ihrer  Güter
nicht  mehr  erhalten  werden  können,  aus  persönlichen  Rücksichten  in
Antrag  bringen,  so  genehmige  Ich,  daß  solche  aus  den  Zinsen  der  Unterstützungs-Capitalien ­
  entnommen  werden,  welche  die  zahlungsfähigen
Gutsbesitzer  vorschußweise  erhalten.
5,  Das  Capital  von  5000  rth.  zum  Unterricht  der  Schäfer  in  den  schon
vorhandenen  Merino-Schäfereyen  der  Provinz  können  Sie  aus  dem
allgemeinen  Fonds  verwenden,  wogegen  die  von  Ihnen  vorgeschlagene
Schäferschule  zweckmäßiger  mit  der  Stammschäferey  zu  Frankenfelde
in  Verbindung  gesetzt  wird,  worüber  ich  auf  den  Bericht  des  Ministers
des  Innern  das  Erforderliche  schon  angeordnet  habe.
B.  Wegen  Westpreußen.
I.  In  Bezug  auf  die  Landschaft  will  Ich
1,  die  aus  der  Staatskasse  geleisteten  Vorschüße  mit  .  .  .  .  313300  rth.
wie  bei  der  ostpreußischen  erlaßen;
2,  derselben  einen  in  den  Jahren  1824/26  zahlbaren  Vorschuß  zum  Ankauf ­
  der  Coupons  über  die  Zinsen-Rückstände  bis  zum  Johannis
Termin  1815  bewilligen,  den  Sie  aus  deni  allgemein  überwiesenen
Schriften  des  Instituts  für  ostdeutsche  Wirtschaft.  Heft  i.  ®
        <pb n="127" />
        Fonds  der  3  Millionen,  soweit  derselbe  zureicht,  auf  Höhe  der  von
Ihnen  in  Antrag  gebrachten  600000  rth.  entnehmen  können.  Der
Aufkauf  wird  am  angemessensten  durch  die  Seehandlung  geleitet
werden,  mit  welcher  darüber  eine  besondere  Uebereinkunft  zu  treffen,
Ich  Ihnen  überlaße.
3,  Will  Ich  behufs  eines  Vorschußes  bis  auf  Höhe  von  .  .  .  160000  rth.
zur  Deckung  der  in  den  Terminen  von  Weihnachten  1824  bis  Juny
1826  etwa  ausbleibenden  Zinsen  mit  der  bey  Ostpreußen  festgesetzten
Maasgabe  bewilligen.
Die  Vorschüße  zu  2.  und  3.  werden  vom  Tage  des  Empfanges
an  zu  4  Procent  verzinset.  Ich  habe  übrigens  die  in  der  Verordnung
vom  13.  December  1821  vorbehaltene  Bestimmung  rücksichtlich  der
vom  Johannis  Termin  1826  ab  einzulösenden  ältern  Zins  Coupons
laut  abschriftlich  anliegender  an  den  Minister  des  Innern  gerichteten
Ordre  heute  besonders  erlaßen.
II.  In  Bezug  auf  die  Unterstützung  des  Landes  bewillige  Ich,  insoweit ­
  der  Fonds  zureicht,  eine  Summe  bis  zur  Höhe  von  300000  rth.,
über  welche  Sie  eben  so  zu  verfügen  haben,  wie  es  wegen  Ostpreußen
zu  2.  angeordnet  ist.
Sollten  in  einzelnen  Fällen  auch  in  Westpreußen  lebenslängliche
Unterstützungen  erforderlich  seyn,  so  müßen  sie  aus  den  Zinsen  der
Unterstützungs-Kapitalien  wie  bei  Ostpreußen  entnommen  werden.
Was  die  von  Ihnen  in  Antrag  gebrachte  Ausführung  öffentlicher
Werke  betrift,  so  überlaße  Ich  Ihnen,  über  die  einzelnen  Gegenstände
an  die  betreffenden  Ministerien  besonders  zu  berichten.  Ich  werde
die  Vorträge  derselben  hiernächst  erwarten  und  darüber  das  Nähere
beschließen.  Die  Bewilligung  der  für  die  Kunststraße  in  Ostpreußen  in
südlicher  Richtung  von  Königsberg  und  für  die  Erdarbeiten  bei  Thorn
nachgesuchten  40000  rth.  muß  hiernach  vorbehalten  bleiben.
Ich  empfehle  diese  für  das  Wohl  der  Ihrer  speciellen  Verwaltung
anvertrauten  Provinzen  so  wichtige  Angelegenheit  Ihrer  thätigsten
Vorsorge.
Berlin,  den  12ten  Februar  1825.

(gez.)  Friedrich  Wilhelm.

An
den  wirklichen  Geheimen  Rath
und  Ober-Präsidenten
von  Schön.
        <pb n="128" />
        115

8*

Beilage  Nr.  IV.
Verwaltungs-Uebersicht  und  Schluß  des  Preußischen  Landes
Unterstützungs-Fonds  pro  1824  bis  zum  12.  August  1834.
(Geh.  St.  A.  Rep.  89  C  XXI,  Preußen  Gen.  Nr.  2  vol.  IV.  Original.)

Einnahme

Einzeln
rth.  ^gr.sH

Überhaupt
rth.  Sgr.lH

Aus  StaatsFonds
Vortheil  an  den  mit  Dammno  angekauften
Pfandbriefen  nach  Abzug  des  in  einigen
Fällen  gezahlten  Agios  noch
Bank«  und  Pfandbriefszinsen  bis  zur  Verwendung ­
  der  Kapitalien  und  angekauften  Pfandbriefe ­

A  Conto  der  den  Landschaftsdirektorien  erlassenen ­
  älteren  Staats-Vorschüssen,  sind
an  alte  unsicheren  Pfandbriefzinsenreste
zum  Einkommen  gestellt
A  Conto  der  neuen  Vorschüsse  wie  vor  .  .

3  000  000

119  924

22  781

126  268

26

13001  —

22

5.
6.
7.

Erborgt
Als  Rückzahlung  auf  die  UnterstützungsKaPi«
talien  sind  eingekommen
An  Zinsen  von  den  UnterstützungsKapitalien
Summa  der  Einnahme.  .  .
        <pb n="129" />
        Ausgaben'

Einzeln

Überhaupt

rth.

Sgr.

A

rth.

Sgr.  H

1.

Zur  Unterstützung  der  Gutsbesitzer  .  .  .  .

1  521  715

5

2.

Durch  Bezahlung  der  zum  Chausseebau  angefahrenen

  Steine  per  Abrechnung  von
der  Unterstützung

50  463

3

3

3.

Zur  Deckung  der  alten  Landschaftlichen  Ausfälle



—

—

—

—

a)  Ostpreußen  Kapital  und  Zinsen  .  .  .

1  346  135

28

7

—

b)  Westpreußen  dito  .  .  .
e)  Derselben  a  Conto  der  zuletzt  Allerhöchst

700  287

7

8

—

—

—

bewilligten  18000  rth
d)  der  Ostpreußischen  Landschaft  zur  Ab-6

  800

25

—

—

—

—

Wendung  der  General  Garantie  .  .  .  .

—

—

—

—

—

—

aa)  Kapital  131  450  rth.

—

'

—

—

—

—

bb)  Zinsen  15  504  rth.

146  954

—

—

2  200  178

1

3

4.

Zur  Beförderung  der  feinen  Schaafzucht  .

2  290

S.

An  Restitutionen,  Verwaltungskosten  und

extraordinaire  Ausgaben

—

—

—

10  872

5

11

«.

Pensionen  an  verarmte  Gutsbesitzer  und

Kinder-Erziehungsgelder

—

—

—

101  458

26

8

7.

Einlösung  der  Stetten  von  derChaussee-Strecke

bei  Schlochau

—

—

1440

8.

An  vorgeschossene  Mandatarien-Gebühren

—

—

—

39

13

—

Summa  der  Ausgaben  ....

—

—

—

3  888  456

20

6

Schluß

'  Eingenommen  sind

—

—

—

3  889  297

24

11

Ausgegeben  sind

—

—

—

3  888  456

20

6

bleibt  Bestand  .  .  .

—

—

H

841

4

5
        <pb n="130" />
        117

Nachweisung  von  den  noch  ausstehenden  Unterstützungs  Kapitalien.

Einzeln

Überhaupt

rth.

!Sgr.

L,

rth.

Sgr

Zur  Unterstützung  der  Gutsbesitzer  sind  überhaupt ­
  ausgeliehen
Davon  sind  in  Folge  der  Allerhöchst  be-—



—

1  521  715

—

5

willigten  Ablösung  zu  66%  Procent,  der
Annahme  der  Schaafe  zum  Ankaufswerthe,
der  Allerhöchsten  Geschenke  incl.  der  zur
Dotation  des  Königlichen  Schlosses  in
Marienburg  überwiesenen  35717  rth.
und  an  Verluste  bei  den  zur  Subhastation
gekommenen  Gütern  heute  etwa  3  y 2
Procent  r)  ausgefallen  .

272  743

1

bleiben.  .  .

—

-  |

1  248  972

—

4

davon  sind  baar  bezahlt

—

_

302189,

12

10

und  rückständig  sind  noch  ....

—

-1

946  7821

17

6

Königsberg  den  8.  September  1834.
Schön.

*)  Es  handelt  sich  um  die  Güter,  denen  eine  Unterstützung  gewährt  worden  ist,
die  aber  trotzdem  nachher  der  Subhastation  verfielen.  1836  gibt  Schön  einen  höheren
Prozentsatz  (7%)  an.  Vgl.  S.  52.
        <pb n="131" />
        Beilage  Nr.  V.
Gutachten  v.  Schöns  über  den  Getreideankauf  und  über  die
Notstandsarbeiten.
(Danzig  St.  A.  161,  135,  Konzept.)
Danzig  den  27.  Septbr.  1823.
Sr.  König!.  Hoheit  dem  Kronprinzen,
und
An  E.  K.  hochlöbl.  Staats-Ministerium
Berlin.
Die  überaus  gesegnete  Erndte  in  Roggen,  Gerste,  Hafer,  Erbsen  und
Kartoffeln  hat  natürlich  zur  Folge  gehabt,  daß,  ungeachtet  der  Landmann
noch  beschäftigt,  also  die  eigentliche  Verkaufszeit  noch  nicht  eingetreten  ist,
doch  die  Preise  bedeutend  gesunken  sind.  Tritt  jene  Verkaufszeit,  wo  baare
Leistungen  vom  Landmanne  gefordert  werden,  ein,  so  besorgt  man  einen
noch  tieferen  Fall,  so,  daß,  da  die  baaren  Leistungen  häufig  auf  höhere
Preise  fundiert  sind,  hier  ein  Mißverhältniß  voraus  zu  sehen  ist,  welches,
komnit  es  unvorbereitet,  große  Verlegenheiten  erzeugen  kann.
Es  sind  darüber  Vorstellungen  mancherley  Art  an  die  Regierungen
gekommen,  und  damit  diese  nicht  die  Sache  einzeln  betrachteten  und  aufnahmen ­
  und  nicht  einseitige  Ansichten  verfolgten,  bat  ich  beide  Collegia,
die  Lage  der  Sache  gründlich  und  ausführlich  in  Erwägung  zu  ziehen  und
dann  über  das,  was  zu  thun  sey,  ihre  Meinung  vorzutragen.
Ich  überreiche  die  Berichte  beider  Regierungen.  Die
1.  zu  Danzig  hat  die  Sache  meines  Erachtens  gründlich  und  klar  aufgesetzt, ­
  sie  sieht,  daß  nicht  ein  momentanes  Uebel  zu  bekämpfen  oder
eine  augenblickliche  Conjunütur  zu  besiegen  ist,  sondern  daß  davon
nur  die  Rede  seyn  könne,  da  wo  bestehende  Staats-Einrichtungen  zu
dem  neuen,  schnell  eingetretenen  Stande  der  Dinge  nicht  passen,  diese
zu  mockikiviren,  und  in  der  Sache  selbst,  welche  kein  Oouvernemsnt
herbeigeführt  hat  und  kein  Oouvernement  heben  kann,  Jedem  zu
überlaßen,  daß  er  seine  Verhältniße  dem  neuen  Stande  der  Dinge
anpasse.  Sie  hat  daher  von  der  Meinung,  als  ob  ein  Oouvernement
durch  Mit-Getreide-Handel  den  Getreide-Preiß  bestimmen  könne,
ganz  adstaüirt  und  nur  zu  erforschen  gesucht,  wo  in  Absicht  der  baaren
Leistungen  an  König!.  Eaßen  der  Anlage  offenbar  ein  höherer  Preiß
zum  Grunde  liegt,  und  sie  hat  gefunden:
a.  daß  bei  der  Klaßen-Steuer  die  3  unteren  Klaßen,
b.  bey  den  Gutsherrlichen,  nicht  Landesherrlichen  Einkünften
aa.  die  neueren  Domainen-Erbpächter,  und
        <pb n="132" />
        119

bb.  ein  großer  Theil  der  Donrainen  Bauern  die  baareZalungen,  wie  sie
angenommen  sind,  nicht  werden  leisten  können,  und  daß  hier,  um  das
in  seinen  Folgen  rackiealiter  verderbliche  Schenken  und  Niederschlagen
zu  verhüten,  andere  Leistungen  zu  substituiren  waren.
2.  Die  Regierung  zu  Marienwerder,  welche  ihrem  Standpunkte  und  insbesondere ­
  ihrem  Aufenthalts-Orte  nach,  die  allgemeinen  Verhältniße
weniger  zu  übersehen  imStande  ist,  ist  derAnsicht  des  isolirt  lebenden
Ackerwirths  gefolgt,  der  unbekümmert  um  den  Gang  der  Dinge  in
der  Welt  nur  hohe  Preise  haben  will  und  dem  Oouvernement  zumutet, ­
  daß  es  diese  besorge.  Sie  will  Getreide  Kauf.  Der  Bericht  zeigt,
daß  ihr  die  Uebersicht  des  letzten  Roggen  Ankaufs  Geschäftes  fehlt;
denn  ihre  Berechnung  des  dabey  stattgesundenen  bedeutenden  Verlustes ­
  ist  so  unrichtig,  als  ihr  der  große  Nachtheil,  den  diese  Operation
auf  die  Preise  in  Holland  und  so  auch  bey  uns  hervorgebracht  hat,
unbekannt  ist.  Sie  scheint  überhaupt  die  hohe  Landesväterliche  Absicht
bey  jenem  Roggen  Ankauf  nicht  zu  durchschauen,  wo  der  Landes  Herr
bey  den:  Anfange  der  Crisis  seinen  Untertanen  durch  den  Kauf  die
Absicht  des  Beistandes  zwar  zeigte  und  so  Ehrfurcht  gebietend  handelte,
aber  auch  voraussetzte,  daß  die  Untertanen  wohl  zu  der  Einsicht  kommen
würden,  daß,  wo  von  keiner  Oonjunütur,  sondern  von  dem  Gange
der  Produkzion  überhaupt  die  Rede  ist,  kein  Oouvernomvnt  die  Ordnung
aufheben  kann,  welche  Gott  einmahl  in  die  Welt  gesetzt  hat.  Sie  scheint
auch  selbst  vor  ihrem  Antrage  zu  erschrecken  und  will,  daß  nur  ein  kleines
Ouantum  gekauft  werde,  als  ob  eine  aufgestauete  Flut  nicht  furchtbarer ­
  tobt,  wenn  der  Dam  aufhört,  als  wenn  sie  sich  allmählig  verläuft, ­
  und  als  ob  nicht  das  geringere  Ouantum  jetzt  binnen  wenigen
Wochen  erreicht  und  dann  der  Fall  um  so  grober  seyn  würde.
Das:
„immer  einSilber-Groschen  mehr"  ist  gut,  wenn  man  das  Ouantum  in
seiner  Macht  hat;  hier  würde  aber,  da  der  Marienwerdersche  Bezirk  doch
nicht  geschlossen  werden  kann,  bey  der  diesjährigen  ErndtederWeg-Kauf
bedeutende  Summen  erforderen,  und  diese  Summen  würden,  weil  wir  im
nächsten  Jahre  gerade  auf  demselben  Punkt  seyn  würden,  nichts  helfen;
dazu  kommt,  daß  wir  bey  einem  Roggen-Ankauf  Maaßregeln  gegen
fremdes  Gut  nehmen  müßten,  denn  gerade  int  Marienwerderfcfien
Departement  ist  ein  großer  Theil  des  an  der  Grenze  gekauften  Roggens
von  einer  Oualitaet,  wie  er  dort  in  der  Regel  nicht  zum  Markte  kommt,
und  den  Pohlen  können  wir  doch  mit  unserem  baaren  Gelde  nicht  die
Preise  heben  wollen.
Ich  stelle  die  Beschlüsse  auf  beide  Berichte  untertänigst  und  gehorsamst
anheim,  und  füge  mein  Gutachten  wie  folget  bey:
        <pb n="133" />
        120

den  allgemeinen  Gang  der  Produkzion,  wie  ihn  jeder,  der  mit  den
allgemeinen  Verhältnissen  bekannt  ist,  übersieht,  kann  kein  Gouvernement
hemmen  oder  ableiten.  Jeder  Landwirth,  dessen  Gedanken  oder  Pläne,  von
dieser  Ordnung  noch  abweichend  sind,  muß  durch  Erfahrung  zur  Einsicht
kommen,  und  durch  Mehr-Erban,  durch  erhöhte  Industrie,  durch  Wirthschaftlichkeit,
  durch  Aufnahme  von  Produkzions-Zweige,  welche  er  bisher
vernachläßigte,  suchen,  sich  mit  seiner  Zeit  in  ein  Eben-Maß  zu  setzen.  Kein
Gouvernement  kann  dieß  durch  Befehle  oder  Maßregeln  ans  einmahl
hervor  bringen,  es  kann  nur  positive  und  negative  helfen  und  beistehen,
damit  die  Landwirthe  bald  zur  richtigen  Ansicht  kommen,  und  damit  das
richtige  Verhältniß  mit  dem  geringstmöglichen  Nachtheile  bald  eintrete.
Der  Stoß  ist  für  ein  so  großes  und  so  ausgebreitetes  Ereigniß  schnell  gekommen, ­
  und  daher  erzeugt  er  große  Verlegenheit.  Durch  den  Roggen
Ankauf  haben  unser  Gouvernement  zu  milldern  versucht,  und  der  dabey
stattgefundene  bedeutende  Geldverlust  wird  reichlich  und  überreichlich
durch  moralischen  Gewinn  gedeckt.  Aber  den  Roggenkauf  als  Staatswirthschaftliche
  Maßregel  halten  und  fortsetzen  zu  wollen,  würde  an  Vermessenheit ­
  grenzen.  Es  kommt  meines  Erachtens  jetzt  zunächst  und  dringend
daraus  an:  die  Mißverhältnisse  zu  mildern,  welche  in  Absicht  der  wirklichen
ProduktenPreise,  und  derer,  welche  bey  StaatsAbgaben  angenommen
sind,  vorzugsweise  jetzt  stattfinden,  schon  damit  das  Gouvernement  nicht
den  Vorwurf  auf  sich  lade,  daß  es  in  einer  Sache,  in  der  die  gegenwärtige
Zeit  entscheidend  ist,  außer  der  Zeit  sey.  Diese  Aufgabe  hat  die  Regierung
zu  Danzig  zu  lösen  versucht,  und  ich  stimme  ihr  bey,  daß
1.  der  DomainenBauer  seinen  Zinß  in  einigen  Gegenden  nicht  ganz  in
baarem  Gelde  wird  abtragen  können  und  für  das,  was  er  bei  seiner
jetzigen  Wirtschafts-Art  von  dem  Erbauten  verkaufen  kann,  nicht  so  viel
Geld  einnehmen  wird,  als  er  zahlen  soll;
2.  der  kleine  Bauer  und  der  Tagelöhner  in  mehreren  Gegenden  seine
Steuer  nicht  wird  entrichten  können.  Für  den  kleinen  Bauern  ist
seinem  CulturStande  nach  die  baare  Zalung  groß,  und  der  Tagelöhner ­
  wird  in  einigen  Gegenden  kein  Geld  einnehmen  können,  weil
der  Grundbesitzer  nichts  für  Arbeit  auszugeben  hat;
3.  die  neuen  Erbpächter,  bey  denen  zwar  der  rohe  Ertrag  genau  ausgemittelt ­
  ist,  bey  denen  aber  HauPtAusgaben  gar  nicht  in  Anschlag
gebracht  sind,  da  die  Differenz  des  Anschlags  und  des  Marktpreises
diese  deckte,  dem  größten  Theile  nach  jetzt  nicht  bestehen  können,
und  daß  in  Absicht  der  Königl.  Zeit-Pächter  in  jedem  einzelnen
Falle  das,  was  zu  thun  ist,  vorbehalten  bleiben  könne.  Ich  dehne  dies
zugleich,  nach  meiner  genauen  Kenntniß  der  Provinz,  auf  das  Departement ­
  der  Regierung  zu  Marienwerder  aus.
        <pb n="134" />
        121

Gegen  Erlaß,  Niederschlagung  oder  Absetzung  der  baaren  Leistung
stimme  ich  hier,  um  so  mehr,  da  bey  dem  tiefen  Stande  der  Landwirthschaft
in  dieser  Provinz  und  bey  dem  Schein  des  Beßeren,  der  schon  anfängt,
bey  einigermaßen  höheren  Cultur,  auch  bey  geringen  Preisen,  die  bestehende
baare  Leistung  wird  erhalten  werden  können.  In  15  biß  20  Jahren  wird
schon  die  Schule  die  Masse  des  Verstandes  vergrößert  und  die  ausfallend
große  Zunahme  der  Bevölkerung  die  Regsamkeit  so  erweitert  haben,  daß
eine  Zunahme  der  Industrie  wohl  mit  Gewißheit  anzunehmen  ist.
Biß  dahin  kommt  es  meines  Erachtens  nur  darauf  an,  die  vehementen
Stöße  der  Zeit,  wie  z.  B.  eine  so  überaus  gesegnete  Erndte  ist,  abzuleiten
und  da  schlage  ich  vor:
jenen  3  Klassen  der  unausbleiblich  in  Verlegenheit  kommenden  Menschen
und  ausnahmsweise  allen  anderen,  welche  wirklich  und  erwiesen  ihre
baaren  Leistungen  an  die  König!.  Caße  nicht  vollführen  können,
es  zu  verstatten,  daß  sie  durch  Leistungen  anderer  Art  in  Absicht  ihrer
Reste  und  ihrer  dießjährigen  Zalungen  ganz  oder  theilweise  ihre  Verbindlichkeit ­
  erfüllen  können;
die  Meliorations-  und  Wege-Arbeiten  im  eben  verflossenen  Sommer
haben  ihren  Zwecken  entsprochen.  Was  dadurch  erreicht  werden  sollte,
ist  erreicht,  und  wir  haben  Königliche  Werke,  und  die  Operation  hat  auch
indirekte  überaus  günstig  auf  die  Einkünfte  bey  der  König!.  Caße  gewirkt.
Eben  so  schlage  ich  jetzt  wieder  die  Vollführung  ähnlicher  Werke  vor,  nur
mit  dem  Unterschiede,  daß  hier  insbesondere  Arbeit  des  Landwirths,  weniger
des  Arbeiters  selbst  zur  Disposition  gestellt  wird.  In  dem  verflossenen
Frühjahre  kam  es  auf  Erhaltung  der  Menschen  am  Leben,  also  auf  Arbeit
der  rohen  Hand,  an;  jetzt,  wo  jeder  zu  essen  hat,  kommt  es  darauf  an:
statt  einer  Zalung,  die  man  nicht  bekommen  kann,  eine  andere  Valuta
zu  wählen  und  anheim  zu  stellen,  ob  der  Zalungspflichtige  diese  leisten
oder  zahlen  will.  Handarbeit  selbst,  wie  die  Regierung  zu  Danzig  größtentheils
  vorschlägt,  würde  nur  in:  geringerem  Grade  hier  passend  seyn,  aber
der  Transport  von  Materialien  zum  WegeBau  und  anderen  großen
Werken,  wo  durch  das  Angespann  selbst  eine  Masse  Getreide  verzehrt  wird,
würde  hier  am  Orte  seyn,  und  ich  schlage  vor,  mich  zu  autüorisiren:
daß  ich  da,  wo  die  Regierungen  mir  die  Unmöglichkeit  der  baaren
Leistung  nachweisen,  und  ich  mich  von  der  Nichtigkeit  der  Angabe  überzeugt
habe,  die  baare  Leistung  ganz  oder  in  der  Regel  zum  Theil  in  Steineoder ­
  Kieß-Fuhren  und  Handarbeit  gegen  eine  in  jedem  Falle  zu  bestimmende
Valuta  verwandeln  darf.
An  öffentlichen  Arbeiten  schlage  ich  hiezu  vorzugsweise  vor:
1.  die  Versteinerung  der  neuen  WegeStrecke,  von  Marienburg  biß
Conitz,
        <pb n="135" />
        122

2.  eine  WegeStrecke  bey  Schwetz,
3.  eine  WegeStrecke  zwischen  Pranst  und  Dirschau,
4.  Fortsetzung  des  Festungsbanes  in  Thorn  mit  besonderer  Rücksicht  auf
Arbeiten,  die  der  Landwirth  leisten  kann  u.  s.  w.
Was  den  Umfang  der  Maßregel,  in  Gelde  angegeben,  betrift,  so  giebt
die  Regierung  zu  Danzig  40/m  an.  Ich  besorge,  daß  dieß  nicht  zureichen
wird,  aber  als  AnhaltePunkt  es  behaltend,  würde  Marienwerder  bei  der
größeren  Armut  und  den  mehreren,  wenngleich  unbedeutendern  Domamen
wenigstens  60000  rth.  bedürfen,  und  so  käme  eine  Summe  von  100000  rth.
heraus.  Der  Antrag  scheint  der  Zahl  nach  hoch,  aber  er  scheint  es  auch  nur;
denn  es  soll  hingegeben  werden,  was  doch  nicht  einkommt,  und  es  ist
Hiebey  nicht  von  einer  Gabe,  sondern  nur  davon  die  Rede,  für  das,  was  man
zu  fordern  hat  und  nicht  bekommt,  die  Valuta  in  einem  anderen  Gegenstände ­
  zu  nehmen,  der  als  allgemein  nützliches  Großes  Werk  die  reichlichsten
Zinsen  trägt.
Um  diesen  Plan  zu  vollführen,  würde  freilich  an  Aufsichts-  und  Gerätekosten ­
  und  Neben-Ausgaben  noch  eine  baare  Summe  nothwendig  seyn,
allein  diese  schlage  ich  höchstens  auf  5000  rth.  für  jedes  Departement  und
auf  10000  rth.  für  die  Provinz  Westpreußen  an.  In  Absicht  dieser  glaube
ich  annehmen  zu  können,  daß  des  Herrn  HandelsMinisters  Exc.,  da  gerade
in  dessen  Wirkungskreis  gute  Werke  ohne  Anweisung  auf  die  WegeBau
Fonds  vollführt  werden  sollen,  bey  der  hohen  Theilnahme  und  wohlwollenden ­
  Unterstützung,  welche  die  diesjährige  Arbeit  sich  zu  erfreuen  hatte,  sehr
gerne  auf  die  dazu  bestimmten  Fonds  anzuweisen  geruhen  werde.
Schließlich  bemerke  ich  hier  nur  noch,
1.  daß  dieser  mein  Vorschlag,  meiner  Absicht  nach,  durchaus  keinen  Einfluß ­
  auf  pflichtmäßige  Einziehung  der  baaren  Gefälle  von  Seiten  der
Regierungen  haben  darf,  und  daß  mein  Plan  erst  da  seinen  Anfang
nimmt,  wo  die  Regierung  mit  aller  Strenge  das,  was  vorschriftsmäßig ­
  geschehen  soll,  versucht  hat,  und
2.  daß  über  den  Einfluß  der  jetzt  in  Absicht  der  ProduktenPreise  veränderten ­
  Zeit  auf  den  Gutsbesitzer  und  dessen  Hintersaaßen  und
Oreckitoron
a.  vor  Allem  die  beßere  Gestaltung  der  Landschaft  so  bald  als  möglich
nothwendig  ist,  und
b.  neu  fassende  Maßregeln  in  Absicht  auf  Verschuldung  und  Vererbung
dringend  nöthig  seyn  werden,  zu  deren  Ermittelung  und  zu  deren
Vorschlag  die  bevorstehende  Ständische  Versammlung  geeignet  ist.
Schön.
        <pb n="136" />
        123

Beilage  Nr.  VI.
v-  Schön  an  die  Regierung  zu  Königsberg  über  die  Einwanderung ­
  fremder  Kolonisten.  29.  August  1832.
(Kgl.  St.  A.  Königsberg  L.  K.  Fischhansen,  5.  Abschrift.)
Die  Anfrage  des  Königl.  sächsischen  Geschäftsträgers  am  diesseitigen
Hofe:
in  welchen  Gegenden  und  Orten  sächsische  Auswanderer  Unterkommen
Zu  finden  hoffen  dürfen,  —  in  welche  Lage  sie  dort  treten,  —  mit  welchen
Mitteln  sie  versehen  sein  müssen,  und  welche  Fertigkeiten  derselben  besonders
geeignet  sind,  um  Erwerb  hoffen  zu  dürfen?
veranlaßt  mich,  —  obschon  Niederlassungen  ausgewanderter  Unterthanen ­
  fremder  Regierungen  auf  Staats-Kosten  zu  befördern,  den  jetzt
bestehenden  Verwaltungs-Grundsätzen  fremd  ist,  und  daher  nicht  wohl
abzusehen  sein  dürfte,  auf  welche  Weise  die  Einwanderung  sächsischer
Familien,  so  entschieden  solche  wegen  des  allgemein  bekannten  Fleißes
und  der  Ordnungsliebe  des  sächsischen  gemeinen  Mannes,  da  wo  es  an
Gelegenheit  für  ihr  Unterkommen  nicht  mangelt,  auch  wünschenswertst
bleibt,  rücksichtlich  der  Unterstützungs-Bedürftigkeit,  woran  Auswanderer
in  der  Regel  leiden,  zu  begünstigen  und  auszuführen  sein  werde,  —  Eine
Königl.  Hochlöbliche  Regierung  um  gefällige  gutachtliche  Aeußerung  binnen
möglichst  kurzer  Frist  ergebenst  zu  ersuchen,  in  wie  ferne  einzelnen  Gutsbesitzern ­
  mit  Ansiedlern,  die  sich  aus  einem  von  fleißigen  Leuten  bewohnten
Nachbarlande  anbieten,  im  hiesigen  Negierungs-Bereich  gedient  sein  möchte.
Königsberg,  den  29.  August  1832.

An  Eine  Königl.  Hochlöbliche  Regierung
hier.

gez.  v.  Schön.
        <pb n="137" />
        124

Namenregister.
v.  Auerswald,  Oberpräsident  15,  17,  36.
v.  Auerswald  (Rodmannshöfen)  52,  62.
Avenarius,  Ludwig,  Kammerrat  (Halberstadt)  63,  69.
v.  Baczko,  L.,  Preußischer  Historiker  25  f.
v.  Beneckendorff,  Hindenburg  (Neudeck)  53.
v.  Bismarck,  Otto  Fürst  55.
V.  Borcke  (Tolksdorf)  50  f.
v.  Borgstede,  Geh.  Oberfinanzrat  4,  10,  34f.,  46,  80,  87,  99f.
v.  Brandt,  Generallandschaftsdirektor  57,  74.
v.  Brederlow  (Saalau)  51,  57,  62.
v.  Brünneck,  Magnus  (Bellschwitz)  39,  49,  51,  52,  94.
v.  Bülow,  Ludwig  Friedrich,  Finanzminister  I6ff.,  81,  83.
Dirichlet,  Neichstagsabgeordneter  67.
Dohna,  Alexander  Graf  zu,  Minister  des  Innern  1809/10,  Generallandschaftsdirektor ­
  4,  15,  20,  29,  34,  44,  48,  50  s.,  57,  83,  94,  98.
v.  Farenheid  (Beynuhnen)  2,  50,  52.
Fichte,  Joh.  Gottlieb  38,  41.
v.  Finckenstein,  Grafen  (Gilgenburg)  4,  60ff.
v.  Finckenstein,  Karl,  Graf  (Jäskendorf)  60f.
Flottwell,  Eduard  Heinrich,  Regierungspräsident  in  Marienwerder  89,  91.
v.  Fölkersamb  (Bauditten)  23,  28,  54.
Friedrich  der  Große  2,  5,  32f.,  40,  85f.,  97ff.
Friedrich  Wilhelm  I.  33,  69,  85,  97ff.
Friedrich  Wilhelm  III.  20f.,  23,  37,  39,  114.
v.  d.  Gräben  (Hasenberg-Weslienen)  51  f.,  62.
Hardenberg,  Fürst,  Staatskanzler  7f.,  20ff.,  81,  102ff.
v.  Hippel  (Leistenau)  52.
v.  Hippel,  Regierungspräsident  in  Marienwerder  15,  17,  86.
v.  Kalkreuth,  Feldmarschallin  54.
Kern,  Stadt-  und  Landgerichtsdirektor  (Lvbau)  62.
v.  Klewttz,  Finanzminister  80.
v.  Korff,  Baron  (Bledau)  67.
v.  Lavergne-Pegnilhen  (Bälden)  65,  96.
Lehndorf,  Grafen  (Steinort)  94.
Lottum,  Graf,  General  d.  Inf.  und  Staatsminister  66,  70f.,  85.
Maassen,  Finanzminister  66,  92.
Manitius,  Landschaftssyndtkus  12,  25.
v.  Motz,  Finanzminister  73,  80,  89ff.
v.  Romberg,  Freiherr  (Gerdauen)  61.
v.  Rother,  Christian,  Vorstand  der  kgl.  Bank  und  der  Seehandlung  31,  35,  107.
v.  Schlieben  (Gerdauen-Sanditten)  51,  61  f.
v.  Schrötter,  Friedr.  Leop.,  Freiherr,  Ostpreußischer  Provinzialminister  6s,  9.
v.  Schuckmann,  Minister  des  Innern  12,  15,  18ff.,  25,  44s,  66,  70ff.,  81,  83,  102.
v.  Stägemann,  ehemaliger  Syndikus  der  ostpreußischen  Landschaft,  Chef  der  Kanzlei
Hardenbergs  23,  66.
Wloemer,  Regierungspräsident  in  Gumbinnen  79f.

G.  Pünsche  Buchdr.  Lippcrt  &amp;amp;  Co.  G.  m.  b.  H.,  Naumburg  a.  d.  S.
        <pb n="138" />
        the  scale  towards  document

97

°1  Et  vom  9.  Oktober  1807  zum  Sieg  verholfen  hatte,  untreu  ges
  und  hat  damit  selbst  sein  Teil  dazu  beigetragen,  daß  das  Werk
-'«lbefreiung  in  Preußen  in  unvollkommener  Weise  zustande  kam.
dienen  Fehler  verfallen,  von  dem  ein  in  Ostpreußen  ansässiger
.  Lavergne-Peguilhen,  1841  spricht:  „daß  der  Staat  den
st  g  zur  Geldwirtschaft  erzwang,  ohne  dem  dadurch  geftn
  Geldbedürfnis  abzuhelfen."  Schön  hat  die  Konsequenzen
st:  men  Werks  verkannt:  „Erst  mittels  allgemeiner  Verbreitung  von
st  tuten  wird  die  Losung  vom  9.  Oktober  1807  eine  Wahrheit
st  is  Ansichten  sind  in  verhängnisvoller  Weise  beeinflußt  worden
8 -:  Erfahrungen,  die  er  mit  der  Verschuldungsfreiheit  der  adligen
imacht  hatte.  Sie  ließen  ihm  die  Landschaft  als  ein  problest ­
  Institut  erscheinen  und  haben  ihn  die  Vorzüge  des  organisierten
fticht  erkennen  lassen.

FI.
st  der  Bauernschutz  ist  auch  die  innere  Kolonisation  bei  dem
^stment  im  neunzehnten  Jahrhundert  vernachlässigt  worden.  Allst ­
  t,  was  Friedrich  Wilhelm  I.  durch  planmäßige  Besiedlung  für
st  geleistet  hat,  aber  auch  unter  Friedrich  dem  Großen  sind  fast
ft  "mitten  in  Ostpreußen  angesetzt  worden.  Nach  1815  hören  wir  nur
st;en  Fällen.  Am  öftesten  genannt  werden  Einwanderer  aus  Ruß-§'■
  kückwandernde  Deutsche  aus  dem  ehemaligen  Neuost-  und  Südi:
  Polen  und  Sektierer.  So  wurden  in  den  Jahren  1831—42  etwa
f  ehörige  einer  wunderlichen  Sekte,  der  Philipponen,  in  Masuren
J_  und  Ödland  angesetzt).  Eine  vorbildliche,  auch  von  Thaer  gest: ­
  Zirtschast  führten  schottische  Kolonisten,  die  der  Zufall  1818  in  die
.  Königsberg  verschlagen  hatte  ^).  Traurig  war  es  um  die  Einst ­
  :g  aus  deutschen  Ländern  bestellt.  Die  Berliner  Regierung  hat
-st-  den  alten  Überlieferungen  getreu  bemüht,  sie  zu  fördern.  Aber  es

-

-7-,

  Lavergne-P  eg  uilhen,  Die  Landgemeinde  in  Preußen  1841,  S.39  u.  öl.
Titius,  Die  Philipponen  im  Kreise  Sensburg.  Neue  Preußische  Proter
  3.  Folge  Bd.  9—10.  —  Königsberg  St.  A.  Akten  der  Regierung  zu
n  III  8  IVa  Abtlg.  e  Nr.  4  u.  5.
!h.  St.A.  87  B  X  1.  Im  Anschluß  an  diese  Gründung  hat  dann  ein  Aben-&amp;gt;mas
  Kyle  in  Leith  eine  Schwindelfirma  „BritieN  and  Brussian  farming
segründet  und  auch  in  schottischen  Zeitungen  Propaganda  für  die  Ausj
  nach  Ostpreußen  gemacht.  Er  wußte  die  preußische  Regierung  für  sich  zu
n,  die  aber  dann  von  ihren  Vertretern  in  England  gewarnt  wurde:  wenn
Befreiung  vom  Militärdienst  zusichere,  werde  man  wenige  Schotten  nach
zehen  können!

des  Instituts  für  ostdeutsche  Wirtschaft.  Hest  t.
        <pb n="139" />
        ﻿
      </div>
    </body>
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