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        <title>Geburtenrückgang u. Sozialreform</title>
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            <forname>Franz</forname>
            <surname>Hitze</surname>
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        </author>
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            <idno>1015153682</idno>
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        hr

eu

406
x UNE
Bon Jofeph Manskac, ©: Stider und Franz Hı

Geyurtenrücgang u. Sozialreform
Bon weil, Univerftätsprofeffor
DDr. Franz Hiße in Münfter I. W.
Mitglied des Deutfchen  Reichstages

cs

M.Sladbach, Bolksvereing: Verlag SmbSH.
Zweite, unveränderfe Nuflage, s. und 6, Taufend

Ab
Dreig 3

r SRarf
        <pb n="6" />
        PR Z .
soziale Arbeit im neuen Deutfchland
Feitfchrift zum 70. Geburtstage von Franz Hike
Dargeboten von
Hans Frhr. von Berlepfch, Theodor Brauer, Soc Briefs, Karl Dunk;
mann, Robert D. Erdberg, Ernft Frande, Yohunn SGiesberts, Anton
Heinen, Ludwig Heyde, Paul Kaufmann, Franz Keller, Kofeph Mausbach,
Heinrich Pefch, Nugußt Pieper, Beneditt Schmittmann, Adolf Weber
Snbhalt: ;
Der Gemeinjehaftageift der Religion Ehrifti. Bon Univerfitätsprofeffor Dompropft Dr.
Xofeph Mausbah, Müniter fi. W.

Gemeinjhaft und Gejelljchajt. Bon Univerfitätsprofelfor D. Karl Dunkmann, Berlin.

Der richtige Wen zur Löjung der jozialen Frage. Von P. HeinrtigH Bei S. J.,

„. Berlin-Marienfelde,

Der fozicle Boiksitnat und der Sozialismu8, Von Univerfitätsprofeljor Dr. G ve 4

Briefs, Freiburg 1. Dr. ;

Die Aniänge des aejeslihen Arbeiterjhug es, Bon Staatsminijter a. D. Dr. Hans
Sthr. vdon Herlep[G, Seebad.

Zuzinle Keform im Volföftant, Bon Brofelfor Dr. Ernift Zrande, Vorfigendem
der Gefellichaft für Soziale Reform, Herausgeber der „Sozialen Praxis“, Difjen.

Die nächjten Aufgnuben der Sozialpolitik, Von Profeljor Dr. Qudmwig Heybe,
a. 5. Hon.-Prof. an der Univerlität Roltoc, Generaljekretär der Gefellichaft filt
Soziale Reform, Schriftleiter der „Sozialen Praxis”, Berlin.

Neue Ziele der Sozialverficherung. Bon Dr. Dr. Baul Kaufmann, Wirkl. Geh.
Hberregierungsrat, Präjident des Reidhsverfidherungsamts, Berlin.

Möglichkeiten der Verftändigung von Kapital und Arbeit, Von Univerfitätsprofe[for
Dr. Adolf Weber, Frankfurt a. M.

Die Arijtliqznationale Arbeiterbewegung. Bon Neichspoftminifter Johann GieS
bert3, Berlin. .

WohHljahHrtshilege und Vulfagemeinfhaft. Bon Univerfitätsprofeffor Dr. Benedikt
Sqamittmann, Köln.

Sozialcaritative Aufgaben der Kirge, Von Univerfitätsprofejfor Dr. ZTaNz Keller,
Freiburg, Br.

Boltstum als Lebendige Auswirkung des prganijchen Prinzips im Gemeinfehajtslchen,
Kon Rektor Anton Heinen, M.SGladbadh.

Zugends und Standespereine als Lilanzihulen des Gemeinfmhafisfchen?, Bon Prälat
Dr. Nuguft Pieper, M.SGladbach.

Da3 fjoziale Führertum der geiftigen Menjhen, Von Schriftleiter Dr. Theodor
Brauer, Köln.

Betrachtungen zur alten und neuen Richtung im Freien Roltsbildungswefen, Von
Dr. Robert v. Erd berg, wijjenjqHaitlidem Gilfsarbeiter im Minifterium für
Wilfenfchaft, Kunft und Voltsbildung, Berlin.

Preis gebunden Mark 18.—
Lanz Hr, 4; a GCdAGINIS
St cl ©EDAME
Crinnerungsbläfter von Freunden
Herausgegeben durch Dr. Nuguft Pieper. 1921. &amp; (48) Preis MM 4.50
| Inhalt: Sein Erbe (Prälat Dr. Augujt Pieper). Gebächinismworte des Heimat.
bilhofs Dr. Calpar Klein von Paderborn, Die treibenden Kräfte in feinem Leben

(Brofellor Dr. Udolf Donders). Sein Beruf und feine Merfönlichteit (Dompropit Prof.

Dr. JolephH Mansbach). Seine Bedentung in der KatholifHh-jozialen Bewegung Deut[h-

fanda (Vrälat Dr. Auguft Pieper). Nachrufe.
N olfgyereing-Berlaa SGmbH., M.SGladbach
        <pb n="7" />
        <pb n="8" />
        Ehe und Volksvermehrung

Che und Kinderfegen
vom Standpunkt der Hriftlichen Sittenlehre
Bon IofephH Mausbacdh

Sefchlechtsteben und Fortpflanzung
vom Standpunkt des Arztes
Mon Seorg Stiider

Sechurtenrückgang und Sozialreform
Bon weil, Franz Hike

3
SGeburtenrücgang und Sozialreform

M.Sladbach, Volksvereing- Verlag SmbH.
1709

rl
        <pb n="9" />
        Gehurtenrückgang u. Sozialreform
Bon weil. Univerfitätsprofeffor
Dr. theol., phil. et jur. h. c. Franz Hike,
Mitglied des Deutfihen NeiG8tages

Münfter i. W.

Sünftes und fehHlkes Taufend
Unsveränderter Nachdruck

M.Sladbach, VolkSvereins= Verlag mbH.
1)
        <pb n="10" />
        I &lt;a | N
(Sad
fees
1 Max, E .
CS
        <pb n="11" />
        Inhalt
Borwort,
Finleitung . . . 0.000000 0 00 04
A. Die bedrohlideEntwidiungdes Gebhbu:! ..lganges
B. Gefahren des Geburtenrüdganges ........«-
5. Gründe des Geburtenrüdgange3 ... 1......
I. Der Alkoholismus + .. 0.00.0404
[I. Ge{hledtsirankhHeiten . . . . ..00040040000 4
IL Neumalthufianismus. — Präventivtehnik. . .. .. 4040044
IV. Schwierigteiten der Lebenshaltung für kKnderreiche Samiken . ..
V. Sejteigerte Bebürfniffe und Sebenzanfjprüde. — Eritrebung einer
3öhern Lebensftellung für die Kinder .... 00.004 0 4
Frübe Emanzipation der Kinder gegenüber ihren Eltern , . 4 w
WohHnungsirage. — Dienitbotennot. — Chehinderlihe Arbeits
bedingungen +. ..0.00.000000 0 0 00 Wen
VIIL BWachfende Erwerbstätigteit der Mähdhen und Frauen . . . . +.
IX. Mangel an Opferfinn, Lebensmut und Gottvertrauen . . , ..
D. Beiämpfung bes Geburtenrüdgang®S. ...
I. Befhränkung bes Altoholgenuffe&amp; . ... 0. + +.
I]. Betämpfung der Gejdlechtsiraniheiten , . . . . 000 0 0 + 4 00
II. Berbot der öffentliden AUnbietung der AWbtreibungs« und Antikon-
‚eptionä&amp;mittel . .. 0. .0.0000000000 0 0 HH HH
Befdränkung und Kontrolle der öffentlihen Vergnügungen (Tanz
;eluftigungen, SQHhauftellungen, Lichtfpiele, Zingeltangel ufw.). +
Befämpfung der Schund-, und Schmußliteratur und ‚Aunft . . +4
Reform unferer LebensanfHauungen und Lebensführung . . .«
Syitematifde Fürforge für Kinderreide Familien, . . .. . +.
Berücfichtigung der Kinderzahl bei der Beamtenbefoldung und
wem Wohnungsgeld . .. 0.0.0000 00H
Ausbau der Urbeiterve fiherung und der Penfionsgefege unter
Berücfichtigung der Kinderzahbl — Wödhunerinnenverficherung . . -
Berftärkter Schuß der Arbeiterinnen, befonders ber verheirateten
En
Beffere Häuslige Ausbildung der weibligjen Iugend. . . . .
Feftigung der elterliden Autorität. — Iugendfhuf und SIugend-
Mer 2 RD Wan 9
Sparzwang für bie minderjährigen Arbeiter . ... 4... + +4 125
Ausdehnung der Verfigerung auf die Fürforge für Knberreiche
Samilien (Elternverficherung): + +... 0 0. 0.0. 0. 0 0 0 0 000 181

WY
        <pb n="12" />
        XV,
"fr

Berücfichtigung der Kinderzahl bei der Steuer

Allgemeine gefeblide Erziehungsbeihilfen .

Förderung des Wohnungswefjenz . . .

Snnere Kolonifation . .. ...

Berbejfjerung der Eäuglingsfürforge . . . 0.0.00 0 0a
Sonitige Maknahmen der Sozialpolitik und Wirtfhaftepolitit . .
Hochacdtung und Stärkung des Samilienlebenz . . ...

Lı
Unlage: Der Geburtenrücdgang im Lidhte der Statiftik , ......
Bufammenftellung von Sahriften betr, den SGeburtenrüdgang U...
Sachregilter . . . . 0...

134
188
147
164
179
186
. 198
217
224
285
98
        <pb n="13" />
        Vormort
Die vorliegende Schrift ift aus einernı Vortrag in der erweiterten Situng des Zen:
tralfomitees zur Vorbereitung der jährliden Generalverfammlungen der Katholiken
Deut[hlands am 4. Juli 1916 in Franffırrt a. M. erwachlen. Sie bildet den dritten,
pratti{ch-fozialen Zeil zu der Gejamt{Hrift „Che und Vollsvermehrung“. Der erite
Teil: „Che und Kinderfegen vom Standpunkt der AHriftlichen Sittenlehre“ von Uni-
verfitätsprofeffor Dr. Mansbach (Müniter i. WW.) und der zweite Teil: „Se{hlechtsteben
und Fortpflanzung vom Stundpunkt des Arztes“ von Profellor Dr. SG. Stider (Münkfter
t. W.) find bereits im November 1916 erjchienen. Die Stkizze vorliegender Schrift
lag Ion in Frankfurt gedrudt vor und follte, in befheidenem Umfange eriveitert,
gleichzeitig mit den erjten Teilen er[dheinen. Allein bei Ausführung des Klanes drängte
läd immer mehr die Überzeugung auf, daß mit bloß (Hzzenhafter UAnführung der
mannigfaltigen Borjchläge auf dem Gebiete der Soziakreform wenig gedient jet.
Daraus reifte der Ent{Hluß zur Erweiterung der Arbeit, wie wir fie hiermit als eriten
Berfuch einer folden fyjtematiiden Zujammenftellung der weitern Öffentlichkeit
unterbreiten, Yırch hier war bei der Fülle des Materials VefchHränkeng geboten. Um
bie fortlaufenbe Lektüre zu erleichtern, it das Detail im KMeindruc untergebracht.
€ find gewiß Zweifel berechtigt, ob immer das rechte Nugenmaß für das WicHtige
und weniger Wichtige gewaltet Hat, ob Vorfhläge und Kritik überall das Richtige
getroffen haben, In diefer Hinficht find wir für jede Belehrung dankbar, Nur eine
Anerkennung möge man uns nicht verfagen, daß wir ehrlich verfucht haben, dem
Ernte des Problems gerecht zu werben und jeden wohlgemeinten Gedanken und
Borfchlag objektiv und loyak zu würdigen. In der Not der Beit hat jeder, der nach
beftem Wiffen und Können feinen Rat und feine Mithilfe in Dienit {tellt, Anfpruch:
zuf freundliche Aufnahme und nachfichtige Beurteihung. Um diele Nachlicht bitten.
auch mir.
Münfter i. W., den 20. Mai 1917.
Der Berfaffer..
        <pb n="14" />
        <pb n="15" />
        Ginleitung !)

Der langandauernde, furchtbare Weltkrieg ift eine [Hmwere Belaftungs-
probe für die deutfhe VBoltsiraft. Gunderttaufeude deuticher Männer
in den beiten Jahren finken vorzeitig ins Grab. Weit grüßer i{t die Zahl
derer, bie ganz oder teilweije invalide in Geimat und Beruf zurüc-
fehren und jich die Grünkung eines eignen Herde verfagen müffen. Dazu
fommen bie Schwierigkeiten der Überführung der Kriegswirt/dhaft in die
normalen Berhältnifje der Friedenswirtjhaft, die gewaltige finanzielle
Belaftung infolge der Kriegsiahre, die Verteuerung der Lebenshaltung,
die Wohnungsnot, alles Henmnmiffe, die auch über die Kriegsjahre hin-
aus fi geltend machen werden. Doch all diefe gewaltigen Schläge und
Wunden find es nicht, die un8 mit Beforgniz für die Zunuft erfüllen.
Sewiß ft die Hoffnung berechtigt, daß nad Wiederkehr des Friedens
eben]o wie nach dem Kriege von 1870/71 dur Vermehrung der Heiraten
und Geburten dieje Lücden fich bald wieder füllen. Ein Bolt, das fig fo
in Pflihtgefiht, Opferfinn und Dijziplin bewährt, jolde Heldentaten voll-
bracht hat, wie unfer deutjches Volk in diefer Kriege, wird auch die fittlidhe
$raft gewinnen, Jid) eine neue, glänzende Zukunft zu gründen und- die
neueroberte Weltitellung Kegreich zu behaupten und zu feitigen. Vielleicht.
daß die innern Jeelijchen Erjhütterungen der furchtbaren Kriegsereignifle,
die religtö8-fittlide Erneuerung, die Sehnfucht nach Heimat und zamilie,
die gefteigerte Spannfraft und Hoffnungsfreudigkeit nad Kraftvoll er»
tungenem Siege auch die Freude und den Sinn für die fidH mehrende
Hamilie mächtig fördern. SIedenfalls: die Wunder. und Wirkungen des
Krieges [Aredten unz nicht, wenn un8 nicht die Erinnerung an die legten
Sahre vor dem Kriege fo fHmerzlih in der Seele brennte und- uns mit
idiwerer Sorge erfüllte: das ijt jene 1OHleidhende, tücifhHe
Krankheit, welde unfern ftarken VBollsorganismus zu zermürcbhen
und zu Siehtum und Zod zu führen drohte, der be wu Bteund Fre
bentliqg herbeigeführte Seburtenrücdgang. Wenn
dieje Entwidlung, die mit dem neuen Jahrhundert verhängnisvoll begann,
nach dem Kriege von neuem einfebt oder foaar Jich veritärkt, dann märe
‘) Siteratur über die Frage des Seburtenrüdganges ift am Schluffe diefer
Schrift zujammengeijtellt. Soweit Schriften diefer Zufammenftellung angezogen
merben, wird nur Verfaller oder Stichwort des Fitel8 anaeführt.
Die, Gebhurtenrüdagana und Sozialreiorm ?
        <pb n="16" />
        { Hige, Geburtenrüdgang und Sozialreform

alles Blut unferer Väter und Söhne umjfonft gefloffen, würden alle Soff-
nungen für Deutfjhlands Zukunft zu Grabe getragen fein. Hier gilt’s,
un8 zeitig Nechenfhaft zu geben über die drohenden Gefahren, die Urfachen
und Wirkungen Harzulegen, Mittel und Wege zu fuchen, den Sefahren
vorzubeugen und alle beteiligten Faktoren: Kirche, Staat, Gemeinde,
alle Berufsftände fomwie Organijationen, Prefje und Sffentlide Meinung
zu gemeinjamer energifjher Yufnahme des Kampfes und zu ofitiven
Segenmaßnahmen aufzurufen und fraftvoll zu vereinigen. E3 ft wahrlich
Sefahr im Verzuge. Gerade die gefteigerten ethijH-nationalen Stinmungen
und Strömungen des Krieges fichern Heute, jo dürfen wir Hoffen, der
marnenden und mahnenden Stimme der erfjdhlütternden TLatfachen ein
verftärktes Echo und BVerftändnis. So mögen zunächft dieje Latiachen
zu Worte kommen.
        <pb n="17" />
        of]
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Jen.

A. Die bedrohlighe Entwidlung des Geburtenrüdganges ?)

Deutichlands Bevölferung wuchs von 1850 bis 1914

von 35,4 Millionen auf 67,8 Millionen Einwohner,
dank feines Kinderreichtums,

Die Zahl der Lebendgeborenen auf je 1000 Einwohner betrug in den
Yahren 1861 bis 1870 durchfeHnittlich 37,2, ftieg nach dem Kriege von 1870
913 zu 40,9 im Jahre 1876.

Diele Zahl fiel dann aber ftetig:

1877 1880 1890 1900  1910- 1918 1914

von 40,0 auf 87,6 85,7 35,6 29,8 27,5 26,8

Beionders jtark ijt der Abiturz von 1910 bis 1914:

1910 1911 1912 1918 1914
von 29,8 auf 28,6 28,8 27,5 26,8
alfo in drei Jahren (1910 bis 1913) jtärfer al3 in den 20 Jahren
19n 1880 bis 1900!

Die Wirkungen diefes Rücganges ftellen fich für die legten 20 Jahre
1894 bis 1914) in folgenden Zahlen dar:

1894 1914
51,4 auf 67,8 Millionen,

Die Bevölkerung wuchs von. . . -

yagegen fiel die Zahl der Lebend-

zeborenen Don... ... -.... 1841205 auf 1818 596,

zuf je 1000 Einwohner von. . . 35,9 auf 26,8.

Aljo bei fajt 17 Millionen mehr Einwohnern eine Minderung der
Seburtenzahl! Eine Abnahme von 10 auf 1000 Eimmwohner ergibt
ıber bei 70 Millionen Einwohnern 700 000 jährlich!

Der Grund der Mbnahme lag nicht etwa in einem entjpredhenden
Nüdgangder ChefdHlieB ungen, wenn auch biejer leider horn
ni wirkt. Die ChefchlieBungen betrugen nämlich durchichnittlidh auf ie
L000 Einwohner :*)

7) Die Zahlen find entnommen dem Statiftifhen Yahrbuch für das Deutiche
Heich 1915 26, 40, 20* 1916 2, 6 und der Statiftik des Deutfidhen Reiches Bb. 266,
|#, 2®, 33*, CEingehendere Statijftik jiehe Anlage.

%) Die Zahlen für die Ariegsjahre find mit Abficht weggelaffen, weil dieje Hugnahme-
verhältniffe feinen Vergleich geftatten,
        <pb n="18" />
        Hige, Geburtenrückgang uud Sozialreform
1873/82 1883/92 1898/1902 1903/12 1912 1918
8,27 7,89 8.20 704 291 7.70
Gerade darin liegt die befondere Gefahr der Zukunft, daß die Zah!
jerKinderinden Chenabgenommen hat.
Auf je 1000 zwijchen 15 wıd 50 Jahren alte Ehefrauen fanen in
Durchichnitt (ehHelige Frucdhtbarkeitsziffer)
1880/81 274,3, 1912 noch 192,2 ebeliche Kinder.
Den itarfen Rücgana der ehelichen Frudtbharkeit ergibt folgende Tabelle:

Staaten

and
Qandesteile

Brovinz Oltpreußen . -

Brovinz Weltpreußen .

Stadt Berlin . .

Brovinz Brandenburg
Bommern . . .
Boflen. . 2... 0.4
Schlefien . . . . +.
Sachfen . . . ..
Schleswig-Holitein . -
Dannober . . . .
Beitfolen . . -. .
Deffen-Najjau . .
Kheinland . .

oohenzollern . . . +. 4044

Königreich Breußen. . - -

Bayern rechts des Rheins. . .

Bayern linfs des Rheins (Pfalz)

RönigreihHh Banern ...

RünigreiHh Sachfen . . . . . .

Württemberg .

Baden ...... |

Deffen .......

Wecdtienbura: Schwerin . -

Sroßherzogtum Sachfen. . .
Medienburg-Strelig . .. .
Oidenburg . . ........
Braunfdhweig . . .. .
Sachlen-Meiningen - SL

Bahl der

Sheirauen Bahl ber

20m 1886 [pr nd, Ma (6.1000 Girfenuen
7 iS i v: fi}
unter 50° Geborenen, m 50. Sahren Kamen
Sahren 1912 ehelid) Geborene

Witte 191? 1880/81! 1912

243 276
210 908
325 348
554 597
228 855
260 265
687 354
460 262
229 126
414.098
576 464
822 489
978 411

R 854

59 661
58 757
34 090
38 109
45 021
72 549
161 016
75 480
40 153
76 631
144 372
53 277
209 974
1815
190.905

288,0
315,8
286,7
58,5
274,2
303,8,
271,8
262,6
245,2
248,1
312,6
252,4
319,7
200 5

245,2
278,6
104,8
134,6
196,7
278,8
284,8
164,0
175,2
185,1
250,4
165,2
214,6
217,8
200.2

&lt; 509 804
9m 4

756 442
182.977
980 410

160 298
27125
187 428

282,7
282,5
9807

211,9
2040
2107

735 277
319 175
292 080
187 744

91 4223

109 428
56 501
56871
30 688
12 041

271,8
296,8
271,8
245,8
200.7

148,8
708,4
194,7
[68,5
1525

60 433
14 443
65 642
73 288
40 988

10 659
2 444
14 829
10575
7055 1

280,0
216,0
251,7
281,2
999 8

176,4
169,2
225,9
144,8
179 1

lb:
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Don

1880/81

bi8 1912
DS

14,9
11,6
55,7
46,9
28,8

8,2
13,6
37,5
28,5
23,9
19,9
34,5
32,0
25,2
98 1
25,0
27,8
OK 5

45,8
29,8
28,2
38,5
978
28,3
21,7
10,8
37,6
»4Q
        <pb n="19" />
        A. Tie bedrohliche Entwidiung des Geburtenrüdganges

5

Staaten

Bahl der
Ehefrauen Zahl der
im lter | ehelich
von 15 bis!
unter 50 Seborenen
Sahren | 1912 |
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Sruchtbarkeitsziffer| nahuıe
uf je 1000 Ehefrauen von

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unter 50 &amp; abren Tamen; 1880/ 81
ebelid Geborene his 1912

1880/81 | 1919 | v. B-

und
Yandesteile

31l

Ta

16

&lt;1
A

Sachfen-Altenburg . . . .
Sachfen-Roburg-Gotha . . . -
Anhalt . . . .
Schwarzburg- Sondershaufen .
Schwarzburag:-Rudolitadt .

Walded . ...

Reuß älterer Linie .

Neuß jüngerer Linie
Schaumburg: Lippe

Qippe. ...

Qübed .....

Hremen. . . .
N E
SifaB-Lothringen . . .. .
Dentiches Reich Sa

32 112
38 254
50 746
13 058
14 445

5 780
6 568
7485
2876
2 552

7 706
11 484
22 997

6 687
0 492

1459
1 652
3 698
1116
4 942
17 407 2517

46 887 7 058
162847 20577
247 345 | 48581
19062183 1742 026

266,8
230,8
247,5
229,2
299 5

180,0
71,7
146,5
182,0 |
1767

32,4
25,6
40,8
20,6
248

271,5
268,0
262,8
249,9
271.0

189,3
143,9
160,6
166,9 1
211,9

30,8
16,8
38,9
38,2
94 8
237,5 144,6 | 389,1
260,4 150,5 ı 422
250,7 1264 496
259,7 76,2 3822
974,3 ı 1922 | 29.9

Erfchredend ift vor allem der Rücdgang im Königreich Sachfen (45,3 Prozent), in
Berlin (55,7 Prozent), Brandenburg (46,9. Prozent), Neuß älterer Linie (46,3 Prozent)
u'b Hamburg (49,9 Prozent). Dagegen ift die Fructbarkeitsziffer abioint wie relativ
amt aünftiaiten in Weftpreuken, Bofen, Schlefien und Weitialen.

Der Gebhurtenrücgang wird vor allem och gefteigert durdh die wachfendt
Reritadtlidung un ferer Bevölkerung.
€ wohnten in Deutfchland
1871 1880 1890 1910
anf dem Lande 26,2 26,5 26,2 26,0 Millionen
(63,9 %) (58,6 %) (53,0 %) (40,0 %)
m denStädten 148 18,7 23,2 39,0 Millionen
(36,1 %) (414 %) (47,0 % (60,0 %)
Während aljo die ländlidhe Bevölferung (Gemeinden bis zu 2000 Ein
wohnern) abgenommen hat, ijt von 1871 biz 1910 die jHäbtijdhe Be-
völferung von 14,8 auf 39 Millionen geftiegen. Diejes Wachstum ift wieder
not allem den Großitädhten (mit 100000 Einwohnern und mehr)
zugute gefommen. Ihr Anteil ftieg: von 2,67 Millionen Einwohner
5 Prozent) im Nahre 1871 auf 183.82 Millionen (21 Prozent) im
Xahre 1910.
Bald. vielleicht {Hhaın in 10 Nahren, werden wir fo weit fein, dab 2 wel
        <pb n="20" />
        &gt; Site, SGeburtenrüdgang und Sozialreform
Drittel der deutfhen Bevöllerung in den Städten und dayon
»ie Hälfte in den Großjtädten und den ihnen wirtidhaftlih und fozial zu-
gehörigen Kreifen wohnen. Die Rücwirkung diefer Entwidlung auf das
Bevöllerungswachstum ergibt folgende Zabelle

Huf 1000 weibliche Berfonen im Alter von 14 biz 45 Jahren entfielen

Breuken durchfehnittlich jährlid Lebendgeborene: *)

in den Stäbten auf dem Lande
1876/80
[881/90 .
1891/95 .
1896/1900
1901/05 .
06/10...

en LA

AR
1955
59
‚29,12
117,61

182,93
179,10
181 85
188,06
178,72
168.77

In den Städten ergibt fihH aljo ein Rucdgang in den 34 Jahren von
13, auf dem Lande ein folcher von 14; in den Stäbhten aljo das
Dreifacdhe. Und das troß der weit Höheren Geburtenziffer des
Zandes. In den Jahren 1876 biz 1900 Ht fogar der Geburtenftand auf
jem Lande gewacjen, während allerdings dann auch Hier die
tädtildhen Einflüffe fidh unheimlid geltend maden.

In den Städten nähern wir ung bereits den franzöfijdhen Zujtänden.
Ind das, trobdem fih die ftäbtijdhe Bevöllerung zum guten Teil aus
jem Zuzug vom Lande rekrutiert, und zwar aus den beiten, fruchtbarften
Zebensaltern.

&amp; {find vor allem die auf dem Lande geborenen Frauen.
die in den Städten den Abiturz der Geburtenzifjer erheblich mößigen.

&amp;3 famen 1910 auf 7,2 Millionen preußifche Mütter mit deuticher Mutterfprache
28,3 Millionen Rinder. Troßdem 1910 auf die Städte 24 Millionen, auf die länd-
fidhen Gemeinden aber nur 15 Millionen Einwohner kamen, fo waren von diefen
Müttern doh beinahe 5 Millionen auf dem Lande und nur 2,4 Millionen in der
Stadt geboren. Bon den in ländliden Gemeinden mwohnenben Frauen Hatten
43,77 rozent mehr als 4 Kinder, von den in den Städten nur 30,77. Soweit
‚ebtere im {täbtijdhen Gemeinden geboren waren, verminderte fi diejer Prozeutfaß
auf 28,24, während die vom Lande gekommenen Frauen 33,73 Prozent ftellten. 3

Wie unheimlich fdhırell der Seburtenrüdgang in den Städten Rich
olfziehbt, dafür einige Beifpiele.

&amp;8 Iamen auf je 1000 Einwohner Lebendageborene in

Wachen .
Barmen . -
Söln ..

Sreield . -

1910
20,87
23,45
20 44
39 81

1913
22,28
14,36
26,08
9132
ı) Preuß. Statijtit 249 (1916) S. XV.
" Mreuß. Statitiiche Korreipondenz 1915, Nr. 8.
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        311

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„. Die bedrohliche Eutwidluug des Geburtenrüdganges
1910 1918
27,79 25,44
37,04 833,12
25,02 22,11
32,01 29,31
38.19 27,76
34,17 32,87
11,45 38,60
21,84 19,62
29,45 19,41
16,36 18,26
16,36 13,13
19,85 17,68
23,51 20,29
20,07 15,44
21,68 20,12
24,27 21,60
28,17 21,42
29,52 25,42
24,59 20,62
31,47 28,56
23,45 20,87
27,76 24,71
283 65 20.98

Düffeldorf
Duisdurg
S{berfeld

Siien . - -
Saarbrüden .
Dortmund...
Selfenkirchen
Hannover . .
Berlin... .
Berlin: Schöneberg
Berlin-Wilmer8dorf
Sharlottenburg . -
Hrankfurt a. M. .
Wiesbaden .
Dresden . .
Veipzig -
Hamburg .
Sreiburg 1.
Karlsruhe
Mannheim
München
Nürnberg -
Stirakbura -
Auffällig ft der Rücgang der Geburten in den Städten der Textilinduftrie:;
Hachen, Barmen, ECrefeld, Elberfeld, während in den Stäbten der Gijeninduftrie und
bes Bergbaues: Elfen, Duisburg, Dortmund, Gelfenkirhen, Saarbrüden die Verhält
nilfe weit günitiger find. € ift wohl die Rüdwirkung der TFabrikbefhäftigung der
Frauen. Bezüglich Wiesbaden? Tann man die niedere Geburtenziffer wohl zum Tell
auf die bejondere Zujammenfjebung der Bevölferung (als Nentiner- und Büderitabt)
zurücführen, aber wie erflärt fid) der ftarfe Rüdgang?

€ ijt fein tröftendes Zukunftsbild, wmeldhes obige Zahlen uns enthüllen.
And wir jtehen erit im Anfang diejfer Entwiclung. Wenn es jo weiter abwärts
gehen wird, wie in diefen drei Jahren, fo fommnmt auch für uns der Augenblid,
wo e&amp; heißt: mehr Särgeals Wiegen. In Berliur ift Jon die Se-
burtenziffer [neller gefunfen als die Sterbeziffer. Ohne die Zuwanderung
würde e8 bald ausijterben. In den reihen Vorftäbten Schöneberg,
Wilmersdorf {teht es noch [Hlummer, in Charlottenburg nicht viel beffer.

Die Folgen des Geburtenrücganges find noch nicht zur vollen Aus-
wirkung gefommen, weil Jie ihrem Ausgleich fanden durch einen n vd
tärkfernRüdgangderSterbeziffer. Diele betrug 3. BD. auf
je 1000 Einwohner für den Durchichnitt des Kahrzehnts (einichlienlich
Zotaehurten)

1861/70: 28,4, 1913 dagegen: 15,8.
Dadurch ergab fich bis heute imnter noch ein reidhlidher Sevölkerung Ss
übertGauß.
        <pb n="22" />
        Hibe, Gehurtenrüdgang und Soziakrefornm
Yuf je 1000 Einwohner entfielen im DurchkHnitt:
Seborene Gefjftorbene Matürliche
infließlih Totgeborene Vermehrung
10,65 28,02 12,68
7 O8 26,06 11,92
22.68 11,48
7.00 13,59
"99 ‘13,62
&gt;16 +32
16,42 12,70
15,8 124

207
Der Überfhuß der Geborenen über die Geftorbenen beitrug:
1878/82 1888/92 1893/02 1908/12 1910 1911 1912 1913 914
552891 572214 780240 848314 879118 789945 8839887 888800 766097

So fehen wir, wie bereits feit 1910 die natürliche Volksvermehrung
abuimmt und insbejondere auch der Rüdgang der Geburten nicht
ehr dur den Nüdgang der Sterbeziffjer ausgeglichen
wird. Diefes Migverhältnis muß jich naturgemäß infolge der Kriegsjahre
jtar£ fteigern, aber die Gefahr droht, daß e&amp; auch nach Einkehr des Friedens
»her {chlimmer als beffer wird. Denn die Herabdrüdungder Sterbe-
jiffer wird bald ihHre Grenze erreichen, während die
Urfachen des SGeburtenrüdganges vorausfichtlid) weiter wirken werden.

Der Geburtenrücgang verftärkt fich progreffiv mit der induftriellen Entwie-
ung, mit dem AÄnmwachfen der Städte, mit der modernen Kultur. E3 handelt
iq um eine „Kulturkran fheit”, von der alle modernen Stua-
ten mehr oder weniger bedroht find. An der Spike marldhiert Frank
rei mit nur 18,8 Lebendgeborenen auf 1000 Einwohner. Dann folgen:
Belgien (22,6), Jrland (22,9), Schweden (23,1), England und Wales (23,9),
Schweiz (24,1), Norwegen (25,2), Schottland (25,5), Dänemark (26,7),
DeutfHez3 Reich (27,5), Niederlande (28,1), Finnland (29,1), Luzen-
burg (30,2), Öfterreidh (31,4), Spanien (31,5), Stalien (31,7), Portugal
34,3), Ungarn (36,3), Serbien (38,1), Bulgarien (40,6), Rumänien (42,1),
Rußland (43,9). Von den überfeeijchen Ländern feien ar geführt: Argentinien
36,4), Merxito (32), Maine (20,9) und Vermont (20,6) (Staaten der Union),
Kapland (28,1), Japan (34,1), Auftralijdher Bund (28,7), Neufeeland (26,5).

‚ Frankreid) zählte um 1871 ungefähr jo viele Einwohner wie Deutfhland: 40
Millionen, heute zählt Deutjdhland 27 Millionen mehr a8 Frankre.ch. Um 1800
famen in Srankreich auf jede Famikie durchfOHnittlih 4 bis 5 Kinder, 1866; 3, 1905: 2.
Deute haben von je 100 Familien 37 feine Kinder oder nur 1 Kind, kaum 18
mehr als 3 Rinder, Frankreich zählte 1890 bis 1892, 1895, 1900, 1907, 1911 fhon
mehr Sterbefälle als Geburten. Na Frankreich folgt Belgien, aber hier fällt der
Niedergang ausfchließlid dem wallonifjdhen Teil zur Laft (161 Weborere auf ie
1000 Ehefrauen unter 50 Jahren), während in den MNömilchen Provinzen die Ver.
häftnifje gut find (267 Weborene).!)

noch 8 141.
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        414
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B. Gefahren des. Geburtenrüdganges

Die bewußte, freventlide Bejdhränkung der Geburten, wie fie namentlich
nit dem neuen Sahrhundert eingefebt hat, [hließt ernite Gefahren für unfere
nationale Zukunft in fich. Sie bedeutet:

i. Gefährdung unferer militärifjden Mactitel
lung. Wenn der Geburtenrücgang einige Jahrzehnte früher eingefebt
Hätte, würde Heute der Krieg verloren fein. 1875 waren die franzöfijchen’
Streitkräfte den unjern etwa gleich; 1911 befaßen‘ wir doppelt foviek
maffenfähige Männer als Frankreich. Deshalb die Einführung der drei-
‚ährigen Dienftzeit in Frankreich, deshalb feine Anlehnung an Rußland.
Nach den furchtbaren Einbußen diefes Kriege [Heidet Frankreid) als Groß-
nacht aus. Jedes Jahr Geburtenrücgang bedeutet „eine verlorene Schlacht“
'Moltke). Unfere Änderreichen deutfjdhen Mütter haben ung die glorreichen
Erfolge gebracht. Ihnen verdanken wir e8, daß die „rufjiiche Dampf-
valze“ un8 nicht erdrüct hat. Wehe aber unijerer Zuhwift, wenn Ne in
ent Umfange, wie feit 1900, zunehmend verjagen !

Die Furchtbare Gefahr, weldhe uns für die Zukunft aus dem Often droht,
»ratbt Jich mie folgt:

Deutfhland zählt Heute 68 Millionen Einwohner, das europäifche Rußland allein
ichon 106 Millionen. Deutfehland weißt 1,8 Millionen Lebendgeborene auf, Rußland
4,8 Millionen. Demgegenüber {tellt fi die Säuglingsfterblidhkeit in Rußland auf
L.4 Millionen (27,2 Prozent), während fie in Deutjdhland nur 277 200 (15,1 Prozent}
beträgt?) aber der Vorfprung bleibt groß; außerdem Kann und wird in Rußland die
Sterbeziffer ftärker finfen als in Deutfhland, weil fie eben fo hoch ift. Noch bedrohlicher
ar[Heint die Zukunit, wenn wir das außereuro päifhe Rußland mit den weiten Aus-
behnungsmöglichkeiten für feine Bevölkerung in die Berechnung einbeziehen. Profeffor
Oldenberg faßt eingehende Berednungen dahin zufammen, daß fyon Heute ganz
Rußland die 2% fache Bevölkerungszahl Deutfhlands aufweift und fidh einer mehr
al8 dreifadgen SGeburtenzijfer erfreut, [jo daß Deutfchland jährliH Menfchen für
etiva ein rmeekorps mehr jtellt, Rußland (au nad Abzug der Womwanderung)
'ür brei Armeekorps.?)

2 Bedrohung unjerer wirt dhaftlidhgen Weltitel
(ung. Deutfchland hat Frankreich und England wirt/Haftlich auf dem
Weltmarkt überflügelt — dank feines Kinderreichtums. Menichen find das:
1 Sahrbuch 1915 3*, 20°, 2?) Deutfchland 175,
        <pb n="24" />
        Ü Hige, Geburtenrüdgang und Sozialreform

wertvullite nationale Kapital (Friedrid der Große), feine Wahrung und
Mehrung bedingt in erfter Linie den Erfolg in dem uns jHhon angedrohten
wirtjhaftliden Weltfampf, der dem Kampfe der Waffen folgen foll. Neben
5er Bahl Iommt auch die Qualität in Betracht. Die finkende Zahl führt
aber auch zu einem

3. Müdgang der Aualität der Bevölkerung.

&amp; ijt Aberglaube, wenn mande wähnen, SGeburtenbefchränkung be-
deute Hebung der Malie, fei der Weg, um QualitätsmenfhHen zu erzielen,
un „Gerrenvolle“ aufzujteigen. Die natürlichen und fittliden Selebe,
die Gefchihte und die tagtäglidhe Erfahrung widerlpredhen dent. Merk
würdig, daß gerade die, weldhe Jonft an die auslejende und hHebende Wir-
1g des Kampfes ums Dafein glauben, hier der Ruhe und der Ionfervativen
Schonung des Befiges das Wort reden. Die Liebe und die Sorge für
die Fi mehrende Kinderfchar ijt der ftärkte und edelite Unfporn zur Ein-
iegung der beiten Kraft. Aber nicht bloß Für die Väter, Jondern auch für die
Kinder felbit — die Träger unjerer wirt[GHaftlidhen und kulturellen Zukunft
— bildet die Notwendigkeit der Einfhränkug, der damit tagtäglich gege-
jenen Entfagung und Einficht, daß das Leben Kampf und Anftrengung
jordert und nur in Selbjtbefhränkung und ernfter Arbeit der Erfolg und
5a8 Glüc zu erringen it, den ftärkjten Antrieb, es den Vätern gleichzutun.
In Hnderreiden Familien gibt’8 feine Verzärtelung und Zierung; Hier
muß jeder fih fügen, fih einordnen ins Ganze, Opfer bringen; zugleich
ıber lernen die Rinder die Notwendigkeit und die Freude der GemeinjHaft,
der treuen Pflihterfüllung und harten Arbeit. E83 gibt kein Verlaß auf
Silfen und Stüben von Dienftboten, Stundenlehrern ujw., Jondern jeder
muß Jich felbft durchringen und vormwärtsfireben. Nicht die in Überfluß
'ebenden, verzogenen „Mutterföhncdhen“, denen die lieben Eltern jede
Sorge für Gegenwart und Zukunft fernzuhalten Juchen, find es, die in dem
mirtjchaftliHen und geiftigen Wettkampf der VBölter Deutichlands Welt-
geltung durchjeben, fondern die Söhne, weldhe in der Itrengen Zucht ihrer
arbeitenden Väter aufgewacdlen und von vornherein mit dem Bewußt-
jein erfüllt worden find, daß eigne Kraft und Einjegung der ganzen Per-
önlichteit allein Brot und Zukunft verbüirgt. Die Änderreidhen Nationen
ind eS, welche die Welt erobern. Den nadgeborenen Söhnen verdankt
England die Gewinnung und den Yusbau feiner unıfaljenden Kolontalen
Befibungen in allen Weltteilen. In Frankreich liegen Landwirtihaft und
Induftrie danieder, die Dörfer fterben aus, und es kann fein Mentner-
dafein nur fo lange aufrechterhalten, alz das Yusland bereit it, deljen
Kapital durch feine Arbeit fruchtbar zu machen und den Ausfall in feiner
Bevölferung zu deden.

Während ter Gedurtenüberfhuß in Frankreih von 1906 bis 1911 nur 102 000
netrun, ftellte Jich der Überfchuß der Einwanderung über die Auswanderung — roh

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B. Gefahren des Geburtenrüdganges
jer wirtidhaftlidhen Stagnation — auf 248 000.1) . Diefe Durchdringung mit national-
xzemden Elementen bedeutet eine innere „Eroberung“, die fi einmal zu einer
rationalen Gefahr auswachfen kann.

Der Krieg Hat auch in unfjerer Produktionsarmee furchtbare Lücen
geriffen, und zwar nicht bloß in der Zahl, fjondern auch in der Qualität.
(&amp;8 find die tapferjten, opferwilligiten, die beften Jünglinge und Männer,
»ie der Krieg dahinrafit. So gilt es, auch dieje Lücen auszufüllen zur
Ausgleichung der graujamen „fontrafelektorijchen“ Auslefe, die der Krieg
getroffen. &amp; gilt, tüchtige Kräfte zu gewinnen, die in den verantwort-
lichen Stellungen auf militärijdhem, wirt/Gaftlidhem, politiidhem und
geiftigent Gebiet die Führung übernehmen. Dies um fo mehr, alz Deutfch-
lands Weltitellung inmitten Europas — dank einer gütigen Führung
ser Borjehung — wählt und fteigende Anforderungen Stellt. Nur die
;teigende Bahl der Bevölkerung aber ermöglicht auch "die beite Auslefe.2)

4. Eridhütterungderfittliden Ordnung. Die bewußte,
ireventlidhe Geburtenverhütung entfleidet die Che ihrer fittlidhen Würde.
&amp; it eine Auflehnung gegen die Natur und die Abfidhten des Schöbfers.
Sie drückt daz Weib, berufen zur Hohen Würde der Mutterfchaft, zur
Stlavin der Sinnlichkeit herab. Mit der Muttermürde ft auch die eHelicdhe
Ziebe und Treue erfchüttert. Kinderjegen ft das Ffeftejte Band der Che.
8 it nicht Zufall, daß mit dem Geburtenrücdgang parallel geht die BVer-
mehrung der Chefheidungen und der Projtitution.

Die Verfündigung gegen Gott und die Natur beginnt zunächft mit
jittlidjem Widerftreben und im Bewußtfein der Schuld. In diejent Sinne
und als Berfehlung einzelzer ijt die Geburtenverhltung gewiß alt und bei
allen Bölfern heimijh. Daz Verhängnisvolle aber ft, wenn fie als gutes
Recht in Anfpruch genommen oder gar als „Pflicht“ hingeftellt wird; wenn
jie mit dem Fanatismu3 des böfen Gewiffens zunächft vertraut im Kreife
der Freunde und Standesgenoffen, dann offen und allgentein propagiert
wird. In diefem Stadium {tehen wir leider fon. Die Propheten des
Neumalthufianismu3 ftellen fi al8 die Verkünder einer
neuen, glüclidhern Zeit, al3 die Wohltäter und Netter der MenfHhHeit dar.
Die bitterite Berhöhnung der Mutterwürde wird als „Mutterjhuß“ ausge-
geben und gepriefen. Wer die Stimme zum Protejt erhebt, wird als Gegner
des Fortihritts und der Kultur, als Feind des Volkes verjchrien. Sie wird
zu einem Beftandteil der „Mode“; e8 ijt die Macht einer Hupnole, in
der weite Kreife unjeres Bolfes befangen find.

Was aber da Schlimmite it, diele Sitten und Gebräuche lernt
au bereits unjere Jugend kennen. Die Unterhaltungen
in Fabrik und Werkitatt, ja Jelbit in den SOlübengrüben tragen fie auf
das este Dorf hinaus. Dazu fommen die Künfte der Verführung und
"7 Feutfkrand 178. *) Val. Erhaltung 282.
        <pb n="26" />
        Hite, Gebnrtenrüdgang und ESozialreform

Neize, mie fie durd unfere Literatur und Kunjt, durch Theater und Schau-
itellungen, durch Alkohol und Vergnügungslokale. ausgeübt werden, mur
zu geeignet, die ge{dHlecdhtliden Leidenfhaften vorzeitig zu weden und
yu entflanımen. So brechen zunächft in unfern Großftädten, dann aber auch
über diefes Bereich hinaus alle fittligHen Schranken ein. Ein Jrühreifes,
vBofildh und fittlid) gebrocdhenes Geflecht muß die Folge fein. An ernite
Erftrebung und mürdige Vorbereitung für die Gründung eines „eignen
Gerbes“ wird gar nicht gedacht — an deffen Stelle tritt die Anhuiphung
eines „VBerhältnifjes“, das weniger Koftet, leichter gewechjelt werden kann
nd feine Verantwortung und Laft für die Zukunft bringt.

So it der fittlid-nationale Abftieg Nar gezeichnet. Mit einer mäßigen
Rationalifierung der Geburten“ in der Che beginnt
te Entwidlung, dann folgt das Zweilinderfyjtem, dann die Ein-
fnd- und die Änderloje Che, und mitder„Treien Liebe“ [OlieRt
ile ab. Damit ift aber das Grab der Nation gefchaufelt!

5. Untergrabung der Religiofität und des Ölaw
dens. Der Glaube und feine Gejebe, die religiöje Überzeugung und Be-
tätigung find der befte SHuß gegen die ftartfen Anjtürme der Leiden ichaften.
Umgefehrt muß die gewohnheitsmäßige Berlegung diefer Pflichten zu
Aweren innern Konflikten, zu einer allmählichen religiöfen Erfaltung
und Entfremdung führen, die nur zu oft in Unglauben und Gotteshaß
Ihren Abichluß findet. Die Gottentfremdung der Eltern wirkt weiter auf
die Familie, auf Kinder und Enkel. So gewinnt der Unglaube weiter
Boden, und eS erwächtt allmählidh ein Gejchlecht, das für die Religion nur
Widerwillen, Spott und Hohn hat oder gar jedes religiöjen Bedürfnifles
Jar it. So finten immer mehr auch dieje lebten Stüben der fittlichen Ord-
mung, zunächit in den Familien, dann in Sejellihaft und Staat, eine Ent-
vidlung, wie wir fie in Frankreid) vor Augen fehen. E83 ijt die Frucht des
ranzöfijden ‚Zweikinderyjtems, wenn dort auch das platte Land — ab-
zelehen von einigen Dafen, in denen noch Kinderreichtum und gläubiger
Stun vereinigt beftehen — dem vollen Unglauben verfallen it.

Die Solidarität zwijchen Kinderreichtum 1nd Meligiofität gilt vor
allem für die $atholiken. Die katholijdhe Sittenlehre kennt keine
Rompromiffe; hier muß alfo der Konflikt des Gewijfen? fich doppelt
geltend madjen. Jeder Gedanke an Gott, jeder Befuch des Sottesdienjtes
bedeutet Gemwijfensmahnung. Der Empfang der Sakramente erfordert
aufrichtige Reue, ernjten Borjaß. Der Wille verfagt zu {tarfem EntjOluß,
and fo wird bald die Meligiofität erkalten, die Kirche. wird gemieden, dem
Empfang der Sakramente ausgewidhen. Das Beifpiel der Eltern geht über
auf die Rinder, und das Koftbarfte Gut, die ftärkiten Erziehungsmomente
gehen verloren. Das ift der tragiiche Nbjchluß der anfangs vielleicht leicht
zenonımMenen fittlicdhen Berfehlungen.

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C. Gründe des SGeburtenrüdganges

Als erjter und nächiter Grund des SGeburtenrücganges fönnte die
Entartungder Raffe erjdheinen. Wir wijlen, wie in der Seichichte
zeue Bölfer {ih erheben, zu Macht und Wohlitand kommen und dann
wieder finfen und untergehen. Wie für den einzelnen, jo Icheint e&amp; aud)
ir Die Nation „geleßt“ zu fein, zu jterben. Sollte auch das deutihe Bolt
ichon in Diele Veriode der Jinkenden. natürlichen Kraft eingetreten fein?

Gott fei Dank, das it nicht der Fall. Unfer Bolk ft noch phyfifh und
tulturell durchaus gefund, voll Kraft und Leben. Das beweijen am beiten
eine gewaltigen Leiftungen im Kriege. Das ergibt auch der Gefjundheits-
zuftand und die fteigende Lebensdauer. Das beftätigen un? auch die Ber
ireter der Wilfenidhaft, die {ih fpeziell mit den Hygienijhen Rajjen- und
Qebenäfragen bejhäftigen. Damit it aber nicht ausgefchlofjen, daß hier
und da au Frankhafte Entwiclungen und Entartungserfiheinungen fich
x unlerm Bolfsoraanismus geltend machen. Dahin gehört vor allem :
L der Alkoholismus
Alle NoOyKologen und Ärzte find darin einig, daß ftarier tegelnräßiger
Altoholgenuß die Mafjfe verfchlechtert und fih in einer geiftig und phyläch
jegenerierten und dezimierten NachkommenfHaft tächt. Die Schädigungen
5e8 Altohols werden noch verftärkt durch die übermäßigen narkotifchen
Senüffe des Tabak und Zigarrenrauchen3 und vor allem des Rauchens
yon Zigaretten. Diele Genifje erweifen fichH namentlid für die Jugend
ın ihrem Übermaß als Gift, das ung ein frühzeitig nervöS-zerrüttetes
Seihlecht bringt und auch in einer traurigen Nachlommenihaft fort
Dirk,

Die Statijtik liefert eine Fülle von Material zunt Erweis der Körper
und Geijt zerrüttenden Wirkungen des Alkoholismus.

Um nur einige Bahlen Herauszugreifen: Nach forgfältigen Unterfudjungen der
Veipziger Ortskrankenkalfe (mit 1% Millionen Mitgliedern), wiejfen die Alkoholiker
mn allen Alterstlaffen eine 1,2 bis 2,9 mal fo Hohe Kranfkheitshäufigkeit und eine 1,5
bi8 2,7 mal [o lange Xrankheitsdauer auf al8 die Allgemeinheit. Bei nahezu 50 Prozent
der Männer in der ftäbtifdhen Irrenanitalt in Bremen und in der Anftalt Herzberge
hei Berlin, bei 26,7 Brozent in Frankfurt a. M. war Frunkfucht die Urfache der
        <pb n="28" />
        Hite, Geburtenrüdgang und Sozialreform

Erirankung, Die Zahl der in deutfghen Irrenanitalten verpflegien Geifteskanken beitrug
1914: 165000. Profefior Dr. Demme Konnte unter Gegenüberftellung der Nachon:-
men von 10 Trinkerfamilien und 10 mäßigen Familien feititellen, daß in den 10 Trinker-
jamilien unter 57 Kindern nur 10 normale, die übrigen 47 früh [terbend, Körperlich oder
geiftig anormal, in den 10 mäßigen Famihıen unter 61 Kındern 50 Körperlih und geiftig
normal und nur die übrigen 11 mit Schwächen und Gebrechen behaftet waren.) Man
43bit in unferm VBaterlande etwa 350 000 erflärte Trunkenbolde und etwa eine Mil:
kon unglückicher Trinkerfinder. In den Friedensjahren landeten alljährlidh mindeltens
150000 Menjdhen in unfern ZudhthHäufern und Gefängniffen, deren Verbrechen oder
Sergehen unter direkter Einwirkung des Alfohols verübt worden maren. Bei der Hür-
Jarzgeerziehung find 25—28 Prozent der Fälle auf den Altohok zurücdzuführen. Die
Vroftituierten ftammen zu 60—70 Prozent von trunkfüchtigen Eltern ab.

Dieje Zahlen geben ein erjhütterndes Bild Körperlidher und geiftiger
Berrüttung; fie {tellen aber nur das Ende der Entwiclung dar. Biel weit-
greifender find die Schädigungen für Gejundheit und Sittlichteit, die
in der Steigerung der Dispofition für Erkrankungen des Herzens, der
Annge, der Nieren, des Magens, in der Minderung des Widerftandes
gegen Anftrengungen, Crlältungen und Jonftige förperlide und jeelifche
Ginwirkungen, in der Berdunklung der Einfiht. und der Schwächung
der Willenskraft njw. fich geltend machen, deren Anteil bei Krankheit,
Not uud Zod und fittliden VBerfehlungen 1uicht mit Zahl und Maß
feftgeftellt werden ann und deshalb jich der {ftatiftijidhen Erfalfung
entzieht. Das gilt insbejondere auch für die Wirkungen des Alkohole
auf das Familienleben. Das Wirtshaus ft geradezu der Widerlacher der
zamilie, Die ftarfen Ausgaben für Alkohol und Zigarren, die Gemöhnung
an die Genüfte der üppigen Wirtshauskojt, die Anziehung ves Stamm-
tifches und feiner Freunde, die mannigfachen gefelligen Felte und Ber-
gaügungen nehmen Zeit, Neigung und Mittel, um an die Gründung eines
einfachen, geordneten Heimes zu denken. Wber nicht bloß, daß der Altohol
viele von der Chefdhließung abhHält: au in die. Familie drängt er fiHh als
Yerftörer des Ölüdes, des Friedens, des wirt/haftlidhen und fittlihen Fort-
Ichritt5 törend ein. Wieviel Geld die Väter und Söhne ins Wirtshaus tragen
ober aud) zu Haufe und in der Fabrik für Alkohol ausgeben, wieviel dielen:
an Zeit und Gefundheit und Erholung geopfert wird — wieviel Entfagung,
Entbehrung felbit des Notwendigen, ja Armut und Berzweiflung in den
Hamilien aus dem Alkoholismus erwächit, fchreit zum Simmel. Schon
die materiellen Opfer, die der Alkohol fordert, find erjhredend. Gab doch
das deutiche Bolk in den Friedensjahren jährlich 3,8 Milliarden Mark für be-
raufdhende Getränke aus, während die ganze Landesverteidigung zu Waller
und zu Lande noch keine zwei Milliarden erforderte. Wer e&amp; vermöchte,
unjer Bolt zur Nüchternheit zu erziehen, würde ihm einen gewaltigen
Buwacdhs an Lebenskraft, Wohljtand, Zufriedenheit und Familienglüc
bringen und eine neue, auch inderreidhere Zukunft unferes Volkes begründen.

1 Eihaltuna 208.
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C. Gründe des Geburtenrücganges
IL. Sejchlechtäfrankheiten

Wo Bacchus einheizt, figt Benus hinter dem Ofen: Der Alkohol wedt
bie Sinnlichieit, umnebelt den Seilt, mindert die Hare Erfenntnis und
das Gefühl der fittlihen Berantmwortung und der Gefahr, Thmwächt die
Willenskraft und drängt jo in die Arme fittlicher Berirrungen, die Seele
und Leib zugleich vergiften.

Auch im Kriege hat fi dieje Erfahrung heftätigt. „Wir müffen immer wieder pre-
digen,“ fo appelliert Profeffor Dr. Neißer an die Soldaten, „meidet den Altohok!
An der Angetrunkenheit, in dem RKaufche verfliegt der Gedanke an eure Eltern, an
zuer Vaterland, dem ihr bisher eure Kräfte gewidmet Habt, an eure Kameraden, mit
denen ihr Monate hindurch) Schulter an Schulter dem Tode ins Auge gefehen. Beg-
gewifht ift das Bild von Frau und Kindern. Und dem hırzen Nugenblid eines vielleicht
nicht einmal ausgefofteten Genuffes folgt ein grauenvolles Erwachen, eine Ernüchterung,
bei der das nachfolgende Kförperlidhe Leiden noch das Geringite ift im Vergleich mit
dem Gefühl, wie fehr man fich erniedrigt Habe.“

Die Folgen der Gefdhlecdhtskrankheiten find furchtbar, und zwar nicht
6loß perfönlih, jondern auch für die Nachkommen haft.

Wie ftark die Gefchledhtäkrankheiten bei dem Geburtenrücdgang beteiligt find,
dafür einige Zahlen: Bei nicht weniger als einem Dritiel (Bumm) bis zur Hälfte
“Neißer) aller Hnderlofen Chen it der Zripper die Urfache, Bei den Frauen führt er
jehr Häufig entweder zu vollfommener Unfruchtbarkeit oder zur fogenannten „Einfinder-
jterilität“. @ follen in den Großjtäbten wohl ein Drittel bis zur Hälfte aller Männer
m Laufe ihres Lebens gonorıh di{d erkrankt fein, biele Männer mehrmals. Der SGefamt-
zerhuft an Kindern jährlich wird auf 200 000 gefhägt. Noch fchrecficher wirkt die Syphilis,
die fich nicht bloß Durch Häufige Unfruchtbarkeit, jondern durch . Frühgeburt, Kurz-
[ebigfeit oder Degeneration der Kinder rächt. NacH den Erfahrungen der Sothaer
Lebensverficherungsbank ijt die Sterblidhkeit der Syphiliskranken fajt doppelt fo hoch
wie im Gefamtdurchfhnitt. Die Hälfte der Idioten in den Aljterdorfer Anftalten in
Hamburg wiefen Zeichen vererbier Syphilis auf. Die Gonorrhie wurde bisher viel-
jach in ihren verderbliden Wırkungen unterfhäßt, fowohl für die Gefundheit wie
bezünlidh der NachtommenfHaft. Rechnet man bei 100 fypbilitifden Chen nur einen
Ausfall von 10 Geburten, fo bei Gonorrhde einen folden von mindejten8 60.7)

Während der Alkoholismus in der Kriegszeit, dank den Maßnahmen
ber Militärverwaltung, in erfreulichem Maße abgenommen Hat, haben die
SGefchlechtätrankbeiten eine Höhft bedauerlihe Zunahme erfahren. Und
das mitten in den erfchütternden Ereigniffen des Weltkrieg, felbjt in
den Etappengebieten, die die blutigen Spuren und Ruinen des Gottes:
gericht noch fichtbar tragen. SGewiß kann man mandhes zUr Erflärung
anführen und aud) auf die viel fHlimmern Erfahrungen früherer Kriege
und anderer Länder hinweijen, aber damit werden Schuld und Wirkungen
Hür unfere Zukunft nicht behoben.

Sielfach find die Krankheiten kurz vor dem Ausrücken oder auf Urlaub verurfacht
worden. uch in dem Heimetheer hat fiH im erften Krıegliahr dıe Zahl der Erkran-

1) Deutichland 190, Erhaltung 224, Kaufmann 8, Blafchto Seburtenrücgang 11.
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        Hige, SGeburtenrüdgang und Sozialreform
fungen bis zu 29,2 auf je 1000 erhöht.!) Die Kriegsverwaltung hat alles eingefeßt, um
die Ausdehnung der Erkrankungen einzudämmen. Insbefondere ift dafür geforat,
baß alle Gefchlechtsfranken fofort fachärztlicher Behandlung zugeführt und nicht eher
aus ihr entlaffen werden, bis die Anftedungsgefahr, foweit möglich, befeitigt ift. Zu-
glei) ift vorgefehen, daß dıe Fürjorge auch nach Nüdtkehr in die Heimat fi fort
"ebt (fiehe unten „Bekämpfung der Sefchlechtstrankfheiten“).
HILL Neumalthufianismus. — Präventivtechnik

Zhom. Rob. Malthus (17661834), zunächit Pfarrer, dann Profeffor
der Geldhichte und Nationalökonomie in Schottland, hat als erfter in feiner
Schrift: Essay on the Principle of Population (1798) mit Nachdruck auf
die wirtfchaftlichen Gefahren der Bolfzvermehrung hingewiefen. Er itellte
das „Gejes“ auf, daß, während die Bevölterung die Tendenz habe, ich
in geometrijdher Progreijfion (2, 4, 8, 16) zu vermehren, die Steigerung
der Nahrungsmittelproduktion nur arithmetijd (2, 4, 6, 8) erfolge. Der
Ausgleich fei nur durch Not, Elend, Krieg, Proftitution, Kindesmord oder
aber dur) jpäte Chefhließung und Enthaltung ufw. (moral restraint
möglich. Diefe Anjchamumng hat fait in der ganzen nationalöfonomifchen
Wiflenfhaft Aufnahme gefunden und fo eine ftarfe Strömung gegen
eine „proletariidje“ Boltzvermehrung ausgelölt. So kam e3, daß Jelbit
ernite, mohlgefinnte Münner, wie Rümelin, Schönberg u. a., von einer
„unfittliden“ Vermehrung der Kinderzahl insbefondere in unfern Ar-
beiterfamilien redeten, und der bekannte Pbhilofoph Sulius v. Kirchnanı:
Jich Telbit durch die Beftrafung der Amtsentfekung (als Vizepräfident des
Mppellationsgerichts in Ratibor) nicht abhalten ließ, die Belchränkung der
Sinderzahl als den einzig richtigen Weg der Rettung aus Not und Niedrig-
feit zu empfehlen.”) Eine jpeziellere MANusgeftaltung jand diefes Malthusiche
„Bevölterungsgefjeß“ in dem fogenanuten „ehernen Lo Hngefe 8“,
das zuerft von Ricardo aufgeftellt, vor allem von Lafalle agitatorijdh aus-
genußt wurde. Er formulierte e&amp; dahin, daß „der durchjOnittliche Arbeits-
(odn immer auf den notwendigen Lebensunterhalt reduziert bleibt, der
in einem Bolfe gewohnheitsmäßig zur Friltung der Erijtenz und zur Fort-
pflanzung erforderlich it“.

„Dies it der Punkt,“ {o führt er aus, „um melden der wirkliche Tagelohn in Pendel-
[Öwingungen jederzeit herumgravitiert, ohne fich jemal® Jange weder über denfelben
erheben noch unter denfelben herunterfallen zu fönnen.“ Denn im erftern Falle „ent-
fände durch die leichtere, beffere Lage der Arbeiter eine Vermehrung der Arbeiter.
bevölferung und fomit des Angebot? von Händen, welde den Arbeitslohn wieder auf
und unter feinen {rühern Stand hHerabdrüden würde“. Sm zweiten Falle (daß der Lohn
unter ben notwendigen Lebensunterhalt herabfinkt) entftänden Auswanderung, Che-
fofigteit, Enthaltung von $tindererzeugung und endlich eine durch Elend erzeugte
Verminderung der Arbeiterzahl, melde fomit das Angebot von Arbeitshänden ver.
ringerte und den Arbeitslohn wieder zu [einem frühern höhern Stande zurüdbringen
würde,

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C. Gründe des Geburtenrücdganges 17

Mary hat diejes „ehHerne Lohngejeß” nicht anerkannt, dagegen Ipricht
zr um jo {härfer von einer „relativen Übervölkerung“, der
iogenannten „indufjfiriellen Refervearmee“. SIede neue Er
Ändung, jede Neueinftellung‘ von Mafcdhinen part, erjegt MenfHenkräfte;
die jo „Freigefebten“ Arbeitsiräfte bilden eben jene „Rejervearmee“, die
mit ihren Angeboten immer wieder auf den Arbeitsnrarft drüct und fo

den Aufitieg der Klalje hemmt.
Alle diefe Aufitellungen: das Malthusihe Bevölferungsgeleß, das
„eherne Lohngefeß“, die Theorie der „indujtriellen Refervearmee“, gehen
auf den gleichen Gedanken hinaus, daß die große Kinderzahl die Urjache
der wirtjchaftliden Notjtände und inzbejondere der Niederhaltung des
Arbeiterjtandes bilde. Gewiß, der Gedanke erjdeint jo einleuchtend: der
Grund und Boden und der damit gegebene Nahrungsjpieltaum als Di-
pidend it eine gegebene Größe; je größer nun der Divijor, d. h. die Bahl
derer, die davon leben wollen, it, defto Heiner wird der Anteil, der auf den
einzelnen entfällt. Nicht minder leuchtet ein, daß mit. dem {teigenden An-
gebot der Hände, jei e&amp; infolge der Vermehrung der Geburten, jei es durch
„SFreifeßung“ von Arbeitern, der „Preis“ der Arbeit — der Arbeitslohn —
jinfen muß. So war e&amp; nicht zu vermwundern, wenn die ftark anwachjende
jozialijtiiche Bewegung Lajjallejdher wie Marzicher Ridtung in Reden,
Qiteratur und Preile mit Feuereifer diefe Lehren vortrug und die Ein-
Idhränkung der Kinderzahl auch als eines der wichtigijten Mittel im Emanzi-
pationsfampf der Arbeiter gegen das Kapital betrachtete. € war nicht
bloß ein Wortipiel, wenn fie mit dem „Gebhurtenftreif” drohte
und wenn in den legten Jahren noch der VBerjuch der Mehrheit des Neihs-
tag zur Ginfghränkung der Verbreitung der Antikonzeptionzmittel als
„SGebärzwang“ geftentpelt und als ein bewußter Anjhlag der befigenden
Raflen gegen die Arbeiter Hingejtellt wurde, zu dem Zwede, dem „Alnfjen-
jtaat“ „Kanonenfutter“ und den Arbeitgebern billiges Ausbhenutungsmaterial
zu liefern.) Die Wirkungen diefer Auffalfungen find denn au nicht aus-
geblieben. Sie haben fidh in den von der Sozialdemokratie beherrichten
Gegenden und Mailen fo (tark geltend gemacht, daß in den legten Jahren
auch Hier eine gefunde Reaktion eingefebst Hat, indenı die ernitern Führer
doc {tubig geworden find und mit Nachdruck jede Gemeinjchait des
Soziakiamus mit dieflen Beitrzebungen ablehnten.
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) Gegen den ftaatlihen Gebärzwang. Reden und VBerfammlungsbericht. Hannover,
1918, Bolksbhuchhandlung. — Die offizielle Anerkennung des SGeburtenitreif3 als
proletariihen Kampfmittel8 der Partei wurde bekämpft z. B. im „Borwärts” vom
31. Sarli und 1. Auguft, vom 14. September 1913 (KXautsty), in den Verhandlungen
ber jozialijtifichen Frauenkonferenz („VBormwärts“ vom 18. November 1913), in den
„Sozialiftiichen Monatsheften” (3. B. Nr. 25, 1913). Leider daß dabei die tatfächliche
SGedurtenbeichränkung innerhalb der Arbeiterjchaft immer wieder Hrinzibiell und
Yraktiich nerechtfertiat oder doch entichuldiat wird.

Üite. eburtenrüdaung und Sozialreforut ?
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        GHike, Geburtenrüdgang und Sozialrejorm
HWos die BeredHtignun.g des Malthusidhen Vevölferungsgefebes und der ver.
ivanbten Zheorien anbelangt, [o gilt vor allenı, daß fie nur eine relative Dedeutung
beanfpruden Fönnen, Das Bevöllerungsproblem geftaltet [id für jede Beit und für
jedes Volk verfdhieden. Sowohl die Vulisvermehrung als auch der Nadrungs mittel.
[pieltaum und ihr gegenfeitiges Verhältnis [ind keine felte Größen, (ondern wechfeln
je nad) dem Kulturftand eines Volkes, nach dem Stand und Fortfchritt der Technik,
nach der geographifhen Lage, den Mimatijhen Verhältniffen ufw. Im allgemeinen
it gewiß richtig, daß in einem gefchloffenen Agrarfjtaate der Zeitpunkt eintreten Tann,
wo bie Steigerung der Produktion der Lebensmittel nicht im gleihen Make Schritt
hält mit der wachfenden Vollsvermehrung. Das war z. B. in den 40er Sahren in
Irland, in den legten Jahrzehnten in Italien der Fall. Da bietet fi ein doppelter
Weg des Ausgleichs. Zunächft die Auswanderung in andere Gegenden, wo noch frucht
bare Streden des Unbaues harren So hat Irland von 1806 bis 1864 nicht weniger
al 8% Millionen Auswanderer, meiltenz nach Amerika, geftellt. Weniger [Owierig
ijt der zweite Weg: Ergänzung der hHeimifhen Lebensmittelproduttion dureh
Imbort aus dem fruchtbarern Yusland und Dedung diejer Koften durch den Erport
bon Indufirieprotukten, Dies ift der Weg, den 3. B. England und Deutfhland mit
beftem Erfolg eingef[dlagen Haben. Eo hat für Deutfhland das Bevölferungspro blem
alle feine Schreden verloren Unıigefehrt: wir ermangeln noch der ausreichenden Volks:
und Arbeitskräfte, Während die Auswanderung von 221 000 (1881) auf 18 545 (1912)
gefunten tft, haben noch 1,3 Millionen Ausländer in unferm Vaterland Arbeit und Brot
gefunden, Donk der Fortfehritte der Wiffenfchaft, der zuneHmenden Verwendung
von Mafjchirxen, der fünftliden Dünge- und Futtermittel, der DVerbefferung de? Saat
gutes, der Viehraffen ufw. ift die Landwirt{haftlide Produktion fo gefteigert, daß heute
in den Kriegsjchren auf demfelben Raume 68 Millionen Menden — wenn auch
nicht fo reichlich, fo boch austeidhend — ihre Nahrung finden, auf dem z. SB. 1871
41 Millionen lebten. Vor allem aber Hat uns unfere Inbuftrie und ihre rafhe Ent-
midlung e8 ermöglicht, mit den Mitteln, die uns eine fteigende Yusfuhr indwuitrieller
Produkte ins Ausland bot, unfere nationale Vebensmittelproduktion durch die Einfuhr
aus überfeeifdgen und nachbarliden Ländern fo zu ergänzen, daß wir ung vor dem
Rriege reichlich nähren und Heiden und auch noch einen erhebliden Zuwachs an Lurue:
und Kulturgütern gönnen fonnten. Unfere ganze Voltsvermehrung fand in der Indukftrie
\nebjt Handel und Verkehr) reichlich Arbeit und Brot, Die bedeutungsvolle Ergänzung
unferer nationalen Produktion und Arbeitsgelegenheit durch das Ausland ergibt fid)
daraus, daß 3. B. 1913 der Wert unferer Einfuhr fidh auf 11,7, der der Ausfuhr auf
10,9 Milliarden Mark {tellte. Die Unterbilanz wurde durch die Zinfen und Dividenden
uf. aus den Kapitalanlagen ım Auslande reichlich gededt. Troß „FIreifebung“ der
Wrbeiter jtieg 3. 3. die Zahl der verfidherten Berfonen in den (66) gewerblichen
Berufsgenoffenfhaften von 7,5 (1900) auf 8,9 (1908) und 10,6 Millionen im Sahre
1918. Nicht der Überfhuß, fondern der Mangel an Menfdhen kann ung Ver-
’egenheiten bringen, und dies doppelt nad einem Kriege, der fo {Hwere Lüden in
unfern Fräftigjten Vollskreifen geriffen hat. Die baldige MWiederansfüllung diefer
Lüden ijt das Ddringendite Bedürfnis für eine reichere zufünftige Entwidlung von
LandwirtfHaft und Induftrie; dbiefe bedingt aber wieder die gute Verforgung und ftarfe
Nachfrage für unfern Arbeiterftand, fo daß auch für ihn eine gefunde, ftarfe Nach-
fommen{cdhaft nicht bloß eine Verftärkung feiner fozialen und politıjdhen Macht-
tellung, fondern auch einen wirt{HaftlidHen Gewinn bedeutet.
Während die fozialijtijdhe Arbeiterfhaft vielfach unter dem Vorurteil falfcher
Xheorien der nationalökonomifdhen Wiffenfbaft gegen die Gebote des nationalen
Dortichrittes fündigt und fo gewiß Anfpruc auf nachfichtigere Beurteilung geltend

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CC. Orhude des Geburrtenrüdganges 19
machen ann, waren es bei Den Befigenden oft recht zo bujt-egoijiifhe Motive: die Furcht
por dem feigenden Lajten der Armenpflege, der Schullajten, die Schwierigkeiten der
Bohnungsbefhaffung, die wachfenden Koften der Beamtenbefoldung, der Dienft-
umbuunagen uftv., welche jenen Lehren eine verftändnisvolle Aufnahme ficherten.
Diele, zunächit noch von mehr oder weniger berechtigten allgemein»
jozialen Sefichtspunkten getragene inderjgeue Stimmmg hat nun aber
hre zielbewußte Ausgeftaltung gewonnen in dem NeumalthHufia
118m u3, einer zunächit in England 1877 gegründeten „Liga“, die danır
aber bald ihre Organifation und Propaganda auf die andern Länder aus-
defnte. Auch in Deutfhland Hat fie Boden gewonnen, und im Jahre
1911 hat der internationale Kongreß der Liga in Dresden getagt. Außerdent
hat fich auch noch eine „Gejelljhaft zur Bekämpfung der Übervöllerung
DeutjhlandS“ gebildet. Gewilfe Zeitjhriften und Vereine haben die gleiche
Rropaganda, mehr oder minder ausgefprodhen, in ihr Programm auf»
genommen, 3. B. „Deutjdher Bund für Mutterjchus” und jein Organ:
„Die neue Generation“, „Sozialharmonijder Berein“ (Stuttgart). Bei
diejen Beftrebungen treten aber neben den allgemein vollzwirtjHhaftlicher
Nücfihten gefundhHeitlide, philanthropifHe und rafienhysientiche Sefichts-
punkte weitau8 in den Vordergrund. Zum guten Teil find auch diejfe nur
die Deckung für die Eingebungen der Eigenliebe, der Sinnlichteit, eines
franlhaften ÄWithetiziemus, der Opferichen und Bequemlichkeit.

Die nemmnalthufianijhe Propaganda Hat wirfjamiie Unterjtügung
gefunden dur eine gewinnfücdhtige Fndujfirie, die in raffi
nierter Weije die Technik zur Verhütung der Konzeption entwidelt Hat.
Sie hat e8 verjtanden, durch ihre Agenten (Reijende, Haufierer u{w.),
durch die Prefje (Fnferate), durch Wanderredner, Vereine ujw.
die Gedanken und die Mittel der Geburtenverhütung in ganze Land,
in alle Kreile der Bezölferung Hinauszutragen. Die Mitteilungen der
Biviljtandesämter, Berlobungs- und SGeburtsanzeigen dienen als Anlaß
und Unterlage für die Zuijendung von verlodenden Projpekten. Selbit die
harmlofelten Inferate (3. B. Uhrenangebot) werden als Dedung benußt,
um geeignete Adrejjen für die Zujendung von Projpekten und Literatur
zu gewinnen. Selbit Ärzte und Hebammen werden durch reide Vermitt-
(ungsgebühren oder Gejdhenke für die Propaganda geworben. Möglichit
in jedem Heinen Mafier- oder Zigarrenladen werden die Verhütungsmittel
fe gehalten und die Behucher zu ihrem Sebrauch überredet. E3 ijt Jo nicht zu-

jällig, daß der Geburtenrücdgang vor allem in den Stäbhten einfegt und gerade
jo weit reicht, al dieje Propaganda durch Haufierer ujmw. ausgelibt wird.
Oft gemug wiffen fich joldhe Perjonen jelbit in gejdhlofjene, durchaus Hrchlidh
gefinnte Landgemeinden einzufdhleidhen, um den Frauen ihre Dienite
anzubieten. Wir find überzeugt, daß die Wanderredner und Agitatoren
ber neumalthuliantichen Oraanilationen und Richtungen, die fidh al8 die
        <pb n="34" />
        20 Hive, Geburtenrüdgang und Sozialreforut

jelbitlojen Propheten einer neuen, glüdlidern MenfHheitskultur ausgeben,
oft genug nur die bezahlien Söldner dieler verbrecherifichen FJndultrie
ind.
Dieje Induftrie und ihre Geiftesverwandten gehen weiter. Selbit vor
dem feintenden Leben maden fie nicht Halt. Die Ärzte, namentlich die
Hraucnärzte, geben erjchredende Zahlen an über die Fruchtabtrei
bungen und -tötungen.

Nach neueften Statiftifen tommt auf 5 Graviditäten 1 Abort und auf 4 Geburten
desgleidhen 1 Abort. Im ganzen Reihe wurden 475000 AWborte gezählt. (So
Rrofelflor Bumm.) In den großen Städten find fie zahlreidher als in den Meinen
und auf dem Lande. 80 Prozent (OIshHaufen) bis 96 Prozent (Lindemann-Hale) Können ale
provazierte gelten.!) Sie führen meiften8 mittelbar oder unmittelbar zu Ichweren,
dauernden Schädigungen, oft zu Krankheit und Tod. Die Haupturjache i{ft die
Infettion, daneben aber au innere Verlegungen, Verblutung uw. Bei fpätereı
Schwangerfchaft wiederholen fichH meiftenz die Wborte. Infolge der Nachwirkungen,
bie die Inanfpruchnahme des Arzte8g veranlafjen, werden fie auch meiften8 erfi
betannt. Die Gerichte erfahren wenig davon, denn „wo fein Ankläger ift, ift a-rd
tein Richter“.

Muffällig ft die große Zahl der eigenhäudigen Abtreibungen.
Die Injirumente ftehen ja verlodend in den Schaufenftern. Daß fie
aud) diejen Zweden dienen Können und {follen, wird nur vertraulich
flargelegt. Oft genug find jhon die Frauen durch „mifjfenfHaftliche“, reich
und verlodend illuftrierte Werke über SGefundheitspflege ujm. (3. B. von
Bilz, Plate) die in Hunderttaufenden von Exemplaren Verbreitung
Anden, mit den Vorftellungen und Gedanken vertraut genracht. Yır
Inferaten finden fihH Angebote für Nat in diskreten Angelegenheiten
Agenten gehen von Haus zu Haus, wo fie Gefdhäfte zu machen hHoffert.
Der Vertrieb Lohnt jidh, denn e&amp; werden Preife gefordert und gegeben,
die fünf- und zehnfach den Wert überfHhreiten. Ein befonderS trauriges
Kapitel it, daß fich oft felbit Ärzte und Hebammen zu verbrecherijdhen
Eingriffen gegen das Keintende Leben hergeben. 'Dft ijt e8 eine falfche
Nachgiebigfeit und Teilnahme, Öfter einer leichtfinnige, gewijfenlofe
Vebensauffafjung, vielfach Yt e&amp; aber auch der gemeine Manımon, der
zu jJolcdh frevelhaften Dienften beftimmt. Ya, e8 foll in Großitädten Ärzte
geben, die weibliche Hilfsiräfte entipredhend ausgebildet Haben und diele
regelmäßig in die Familien ihrer „KundfHaft“ entfenden. Das fchlimmite
it, daß diefe jhwerer Verirrungen einzelner auf die Auffalfungen und
Sitten des ganzen ärztlichen Standes zurücmwirken und fo auch die
gewijfenhaftern Elemente aus Rücfichten der Konkurrenz zur Nach:
giebigleit beftimmen. Dieje Gefahr ift aber noch weit größer bei den
Hebammen, Malfeufen, privaten Eutbindunasanitalten ulw.

*) Bericht des „Werztl. Zentralanzeigers“ über Verhandlungen in der Gejelichaft
für Geburtshilfe und Gynätoloaie in Berlin, 1916, Nr. 34
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Yründe des Geburtenrüdganges .
IV. Sepwierigleiten der Lebenshalktung jür KHinderreihe Zamilien

Unfer Wohljtand ijt in den leßten Jahrzehnten gewaltig gewachlen
and allen Bollstreijen zugute gefommen. Insbejoudere hat fich die Lage der
[oHnarbeitenden Kajfjen wejentlich gebefjert. Die Löhne find vielfach aufs
Doppelte und mehr gejtiegen. Gewiß Haben auch die meiften Lebens
Gedürfnifje: Fleijdh, Milch, Butter, Eier, Wohnung ujw., eine fiarke
Steigerung erfahren, aber die Mafjenkon umartifel: Getreide bzw. Brot,
Wartoffeln, Textilwaren u. a., find nicht entjprechend teurer geworden.
Sedenfall8 verblieb ein ftarfer Überfhuß!) und wur die Gebrauchs-
befriedigung vor dem Kriegsausbruh — und Für dieje Zeit gilt die Schil-
derung — reicher und allgemeiner al3 je zuvor. Freizügigkeit und Anuf-
bebung aller Chebejchränkungen haben e8 in viel weiterm Maße als je früher
jedem, der gefund und firebjanı ft, ermöglicht, eine Familie zu gründen.
Die Zahl der unehHelidgen Kinder Hat dementjprechend itetia
ıfgenommen. Sie betrug auf je 100 Seborene:

«851,60 1861/70 1871/80 1881/90 1891/1900 1901/10
11,5 11,5 8,9 9,8 9,1 8,6

An und für jich liegt Jo der Schluß nahe, daß diejer Jteigende Wohljtand
auch in der ZahlderEhejhHlieBungeun und in der ehelidhen
FruGgtbarkeit zum: Ausdruc. kommen müßte. Dies um jo mehr,
al8 dank der Sozialgefebgebung, dank der reidhern und Humanern öffent:
ligen und privaten Fürforge andy den Familien, deren Einfommens-
quellen fpärlidher Mießen oder die durch befondere Schicjalsjchläge Hheint-
geiucht merden, heute reichere Hilfe wird, als es ur frühern Jahrzehnten
nıöglih war. Und doch lautet die Schlußfolgerung der Tatlachen ganz
anders, und auch Hierfür gibt es Gründe.

Bunächtt hat fih trog des feigenden Süterreichtums der Kanıpf des
Vebens doch eher verldhärit als erleichtert. Jeder Yt mehr als je auf ich jelbft
geftellt. Die eigne Kraft und Initiative bringt allein vorwärts, während früher
der einzelne mehr gehalten und getragen war durch die Gemeinfchaft
und ihre Ordnung. Wo diejfe perfönlidhe Kraft verjagt, folgt Uımut, Not
und Clend. Anderfeits find die wirticdhaftlidhen Zufammenhänge viel dunkler
und fomplizierter und beitinmen viel mehr das Lebensfchidjal des einzelnen.
Man denke nur an das mit den: Weltmarkt verknüpfte Auf und Nieder
unjerer wirt{chaftlidhen Konjunkturen, an die damit gegebenen gewaltigen
Erichütterungen des Arbeitämarktes, an die häufiger wiederkehrenden Zeiten

') Bol. Bittmann, Arbeiterhaushalte und Teuerung. Jena 1914, Filher. —
N. €. May (Hamburg) in Schmollers Jahrbuch 1916, Heft 4, S. 7. May erblidt nicht
etwa in der wirtfehaftlidgen Notlage, fondern umgekehrt in der Verbefferung der Sin:
tommensverhältnifje der Arbeiter und dem damit gefteigerten Anreiz zu Spareinlagen
den Srund des Harfen SGeburtenrücganges in Hamburg.
        <pb n="36" />
        22 Hige, Geburtenrücdgang Und Sozigireformn
ber Teuerung ujw., unter denen namentlich die Enderreichen Fanrilien,
in denen der Vater allein verdient, anı Annerzlihjten Heimgehicht find.
Die Kolten der Lebenshaltung find überhaupt jetig und jtart geftiegen,
wiederum in erfter Linie zu Lajten der Hnderreidhen Familien. Indirekte
Steuern und Zölle find gewiß unvermeidbar und kommen anderieits
auch wieder in Höherm Berdienft zum Ausdruc, aber diefer Kommt Ledigen
wie Verheirateten in gleider Weije zugute, während die hHöheru Lajten vor
allent den Familienvater treffen. Mit jedem X opfmehr jteigen
diefe Laften, vährenddas Eintommennidgdtmitjeigt.
Dies gilt insbefondere vom Lohnarbeiterfiand. Während das Einkommen
;. B. des Handwerfers mit den Jahren — vom Lehrling zum Sejfellen
und zum Meijter und dann auch weiter mit der wachlenden Tüchtigkeit —
ietig jteigt, {t e8 geradezu ein Verhängnis im Leben des modernen Lohn-
xrbeiter8, daß er in der Jugend zwar reichlid verdient, mit dem 18. bis 20
Yahre aber fhon meiftens den Höhepunkt feines Lohneinfommens erreich!
jat. Nur wenigen gelingt eS, durch Erringung einer Stellung alz Meilter
Obernieifter oder fonitwie 200 ihr Einkomnien zu verbeflern. Durch be-
ijondere Leiftungen, Überftunden ulm. das Einkommen zu erhöhen, findet
aı der Forderung der GefundhHeit und Lebenskraft jeine Grenze, wird aber
auch durch Tarifverträge uw. eingefOränkt. Oft genug fällt noch der
Witverdienft der Frau bei dem zweiten oder dritten Rinde weg, da Die
abritbejhäftigung fiH nicht mehr lohnt oder infolge der Überlaftung
unmöglich wird. Schulzwang und KinderiHubgejebe jtehen aud) dem
Mitverdienen der Kinder entgegen, fo daß dem Vater die ganze Saft allein
zufällt. So ift auch heute trog aller Sozialpolitik die Hauptfchmwierig
feit der Arbeiterfrage nod nidht gelöft: Wie helfen
wir dem Arbeiter über die Jahre hinweg, in denen
sie Rinder Jid mehren und anwadljen, die Unter
hHaltungskojten {jteigen, während das Eintommen
Gleibt oder vielleidt jJogar infolge des Nuszfalles
des Mitverdienftes der Frau Fällt? Jeder, der in fokHe
Arbeiterfamilien fommt, in denen 4, 5, 6 und mehr Kinder mit Nahrung,
Meidung, Wälche, Schulbüchern ufw. zu verjehen find, in denen immer wieder
auch Koften für Krankheiten, Wodhenbett, Sterbefälle und fonftige außer:
rdentlidhe Ausgaben fällig werden, für erweiterte Wohnräume, Betten ujtv
zeforgt merden muß, weiß, wie die Not und Sorge dort {tet Wache Halten
Kommen da außerordentliche Schiejalsichläge: fhwere, längere Kran fheiter,
de8 Mannes, der Frau, der Kinder, Zeiten der Arbeitsloligkeit, Verlagung
der Kraft der Mutter uftv., dann find Not und bitteres Elend unaus-
oleiblich. Das ijt oft ein heroifdhes Kingen von Bater und Mutter, um durch-
ufomnmen — auch ein Geldentum, das unfere Anerkennung und Sewun-
heruna und unfere innerite Teilnahne verdient. Und wenn wir iebt Die
        <pb n="37" />
        U, Gründe des Yebu.renrücdganges 28
preijen, die bereitwillig und freudig die Opfer der Entfagung auf fich
„ehmen, die der Krieg uns auflegt, {o wird diefen das Ertragen erleichtert
durch den Gedanken, daß eS der AWbwehr des TFeindes und dem Wohle
des Vaterlaudes gilt, daß Alle Opfer bringen müflen und Viele ihr Teuerites
Jaben einjegen müifjen, und endlich, daß doch Hoffentlich bald wieder beffere
Beiten fommen, während jene Familienväter und -mütter aller diejer Trojt-
gedanien entbehren und ungejehen und unbeachtet — oft genug noch
inter dem Hohn ihrer Arbeitägenoffen — ihre Entbehrungen tragen.!)

Semwiß, au) für Ddieje jtillen Helden des deutjchen Familienfinnes
gibt’3 ein Hoffen auf beffere Zeiten, und diefe brechen an
init dem Tage, wo das erfte Rind, der Schhuleentlaffjen, mit
eintirittin die Erwerbsarbeit. Dem einen Kinde folgt das
andere, und nun fonımen bald die befjern Tage, die Bater und Mutter
aufatmen lajlen 110 reiche Entfhäbigung bringen für die frühern Jahre
der Entbehrungen. Fest fönnen die Schulden abgetragen, die Wohnräume,
Betten, Möbel, Kleider wieder auf guten Stand gebracht werden. Das
Heim gejftaltet ji behaglidher. Auch die berechtigten Lebensgenüffe in
Nahrung, Gejelligteit, Fortbildung fommen zu ihrem Rechte, Die daukbare
Liebe und Hilfe der Kinder ft reicher Lohn Für alle frühern Sorgen unt
Arbeiten.

Diejes Bild der Entwichung: Sorgen und Not in den erften Yahren
ber Che, wo die Kinder fich mehren und anwadhlen, reicher Dank und
Sohn und forgenfreies Alter — nod) erhöht durch die Zugaben der Jnva-
liden- oder AUltersrente bzw. Witwenrente — bietet jihH überall dort,
wo die Lonferbativ-Arijkliden Grund äßge no in
Seltung jind. Dieje Ausfichten waren und find ein {tarfer Anfporu
im Sinne der Geburtenförderung, und haben e&amp; mit verurfacht, daß unfer
YUrbeiterjtand in Stadt und Land fidh vor alleu andern Bevölferungsaruppen
neben dem Heinen und mittlern Bauernftand durch Kinderreichtum auszeich-
nete. Leider feßt aber auch hier die moderne indultriell-tädtiiche Entwic-
fung zeritörend ein (val. unten VI).

Beinahe noch fHlimnıer al die Arbeiter find die feinen Bean
ten geftellt. Eines VBorzugs erfreuen fie fih infofern, al3 fie mit einem
Nchern und ftetig teigenden Einfommen rechnen fönnen. Sie entjtammen
auch metjten? deftigern Familien; neben einer beffern Häuslidhen Ausbil-
dung und Erziehung bringt die Frau auch 204 in der Regel eine befcheidene
Ausjteuer mit. Das Elternhaus bietet ihnen oft noch mehr oder weniger
Stüße und MRüchalt. Im übrigen aber beginnen die Gehälter meiftens
recht niedrig, fteigen langlam und find jo geradein den Jahren,
’) Ein erfdütterndes Bild der Sorgen und Kämpfe eines Knderreihen Famiken-
oaters gibt die Selbftbivgraphie eines Uhrmachers in der „Sozialen Kultur“ 1916,
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        24 Hite, Geburtenrüdgang und Sozialrejorm

wodie Kinderanwmadfenundmehr brauchen, abjolut
nidtausreidend. Soil es begreiflich, daß, trogdem hier die defiruk-
tiven Tendenzen noch weniger Eingang gefunden haben, der Geburtenrücd-
zang doch fchon früher und ftärker eingejeßt Hat als inı Freien Arbeiterftand.
Diejelben Berhältnijle bejtehen mehr oder weniger auch für die mittlern
und höhern Beamten (Jiehe unten: Reforın der Beantenbejoldung). Die
Rrivatbeamten entbehren zwar des Vorzugs fejter Anftellung, aber Heiß
and Lüchtigkeit kommen mehr zur Geltung und fichern auch ein höheres
Einfonmen. Dasjelbe gilt für Heine Kaufleute und Handwerker.

Am günftigiten jtellen fi die Verhältnifie auf dem platten ande.
Hier it immer nod Kaum und Nahrung für ein Kind niehr; hier Können
auch Idhon die [Hulpflichtigen Knaben und Mädchen fich nüblich in eiqner
und fremder Wirtichaft betätigen. Hier betrachten die Eltern die Kinder
noch al8 Gnadengefhenfe Gottes, die Nie mit Gottvertrauen und Freude ent-
gegennehmen, und die, Früh an Arbeit und Einfachheit gewöhnt, phyfilch
und Kttlih gefund, leicht und bald ihr Brot finden und es mit den Eltern
"reudia teilen.
F. Geiteigerte Bedürfnijje und Lebensanjpräüche. — Erjirebung einer
Hhühern Lebensftellung für die Kinder

Einkommen und Lebenshaltung jind relative Größen. Was für eine
Seneration Wohljtaud und Kulturhöhe bedeutet, gilt der nachfolgenden
118 Lebensnotdurft und Unterhultur. Mit dem Einkommen eigen
au die Bedürfniffe und LebdensanfiprüHhe. Nidht bloß
das Notwendige, fondern ein gewijjer Lebenskomfort in Nahrung, Kleidung,
Wohnung, in gefellfhaftliden Verkehr wird verlangt. E83 Kann fich um
Aniprüche und Bedürfnijie Handeln, die an fichH durchaus berechtigt [ind
und aud) der innern Bereicherung und Veredlung des Familienleben
wie der Berfönlichteit dienen; öfter aber gehen fie auch über dieljes Map
ber Berechtigung hinaus, ent}prechen mehr dem äußern Schein als der inneru
Wahrheit und entfremden dem wahren Lebensglüc mehr, als Daß fie hu:
„äher führen. SFedenfalls find LebenSHaltung und Wohljtand als May
and Bedingung des Lebensglüde8 je nad) Zeit, Lebensgewohnheiten und
Standesfitten jehr verjdhieden. Zudem wird mit der Höhern Kultur und
Bildung, mit dem gejteigerten Kampf ums Dafein die Lühle Bere dh
nung und au das Gefühl der Verantwortung: wie wirken Chefchließung
und Kinderzumwachs auf die Gejtaltung deiner Lebenzverhältnifle und die
Zufunft deiner Kinder, Jich jtärker geltend madhen. So ijt e5 verftändlich,
daß mit dem jteigenden Wohljtand und der hHöhern gejelichaftliden Stel-
kung die Neigung zur Chefchließung und die Freude am Kinderreichhum
nicht zunimmt, Jondern eher Jich mindert. Den entfpricht die ftatiftirch feft-
aeitell’e Tatiache, dark der Gehurtenrüchgang zuerit bei den Belikender
        <pb n="39" />
        C, Gründe des Geburtenrüdganges 25
und SGebildeten eingelebt hat, daß er 3. SB. bei den hHöhern Beamten amt
tärkiten it, denen damı die mittlern Beamten und weiter die Unter-
beamten folgen. Die Herridenden Xlajfen find in eriter
Qinie für diefeS nationale Unglüc verantwortlich;
Ihr Beifpiel hat dann immer mehr in den breitern Schichten des Volles
Nachahmung gefunden.

Diefent felben Bejtreben einer berechtigt oder unberechtigt geiteigertei
Yebenshaltung entfpringt auch der dringende Wunih der Eltern, die Kinder
nicht bloß in dem Stande und in der Lebenzhaltung zu erhalten, in dem fie
ielbit leben und — glücklich Jein Jollten, jondern fie möglihit über die-
en Standhinauszuheben. Kindesliebe und Eitelkeit vereinigen
lich in dem Ziele: „Die Kinder jollen e&amp; befjer Haben, als wir e&amp; gehabt.“
Bewiß ein berechtigates und lobenswertes Ziel, foweit nicht an
dere, dringendere Rüdfidhten darunter leiden. Aber
e8 ijt eine [Omere Verfündigung und Lebensirrung, wenn die erjte und natür-
Gche Bilicht der Ehe bewußt verfannt und freventlidh verlegt und das
Zehen denen verfagt wird, die ‚ein Anrecht darauf Haben, allein aus dent
runde, daß den bereits von Gott gejhenkten Kindern eine glänzendere
Zukunft gefichert wird. Erjcheint es nicht oft fajt al3 eine gerechte Strafe,
wenn der Tod unter den menigen eiferfüchtig behüteten Kindern grau
jame Ernte hält oder gar vielleicht den einzigen Sohn und Erben dahiu-
“aftt?!
VI Frühe Emanzipation der Kinder gegenüber ihren Eltern

Der reiche Verdienfjt der Kinder gibt diejen die Möglichkeit, den Elterı
Entgelt und Dauk für die großen perjönlidhen und materiellen Opfer der
Bilege und Erziehung zu bieten. Tatfächlich wirkt diejer jedoch oft ir
utgegengefebtenm Sinne, indem er früh daz Gefühl der wirtfHaftlichen
Unabhängigfeit wedt, zu leichtfinnigen Ausgaben in Wirtfhaften und
®oubditoreien, in zweifelhafter SGejellichaft und Vergnügungslokalen uf.
anreizt, zu frühzeitiger Anfnüpfung leihtfinniger Berhältnifje verlodt und
io zu fteigendent Konflikt mit den Eltern führt. Die Mahnungen und Vor-
mürfe werden mürrijd) aufgenommen, der Anteil für die perfönlidhen Be-
dırfnijfe und Uujprüche wird ftetig gefteigert, bis es bahin kommt, daß deu
Eltern nur mehr Roftgeld gegeben wird. Das Beifpiel der ältern Kinder
wirkt ein auf die jüngern, wma3 wieder den Häuslihen Zwijt mehrt. Der
Unwille der Eltern, der Streit der Ge/Hwijter, öfter aber noch die Ver-
Hihrung der „Freunde“, daz Streben nach ungezüigelter Freiheit uud Ge-
nußfucht führen bald dahin, das Elternhaus ganz zu verlafjen, um ein Roft-
%au8 oder eine Schlafitelle zu beziehen oder gar auswärts Arbeit zu fuchen.
Zo it e8 in unjern induftriellen Bezirken fhon vielfach Negel, daß die
Rinder Fich um ihre Eltern menia Himmern oder fich von ihnen ganz lo3iagen,

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        26 Hıige, Gehurtenrüdgang und Soztowreroriut

jo daß dieje in ihHren alten Tagen einfam und verlaffen do
jtehen. Gott jei Dank, daß fie fich heute wenigjtens der Invaliden-,
Alters oder Witwenrente erfreuen, aber dieje ft fo befcheiden, daß fie wohl
Air die von Bedeutung ft, die entweder felbit ein Eigentum befigen oder
geipart Haben oder bei einem ihrer Kinder Aufnahme finden und jich hı
deffen Familie noch nüglich betätigen Lönnen, aber nicht Für die felbitändia®
Aufrechterhaltung eines Haushalt3 genügt.

Diefjefrühe Emanzipationder XindervomEElterun-
Haus if eine der traurigfjten Erfdheinungen unferer
ındultriellen Entwidlung. Solche bittern Erfahrungen find
natürlih nicht geeignet, die Freude und die Liebe für
eine teide Kinder]hHar bei den Eltern zu erhöhen
Yuderfeits gewöhnen jidh die Söhne und Töchter in die
jen jungen Jahren an Bedürfniffe und Ausgaben
diefiefpäter als Familienväternidhtmehraufrecht‘
erhalten fönnen. Dazu kommt der Mangel der echten Familien-
liebe und -gefinnung; fie Haben fich der Häusliden Ordnung und Einfach.
heit entwöhnt. Der Frau vor allem fehlt Sinn und Berjtändnis für die
Haushaltungsarbeiten, für die Pflege der Kinder. Kurz, alle Borausfjegungen
ir ein glüdliHes, für Kinder gedeihlihes Familienleben fehlen. Und
diejetiefen Schäden veritärken fich mitiederneuen
Seneration.

IL. Wohnungsfrage. — Dienfjtbotennot. — Ehehinderlihe Arbeits:
bedingungen
Die deutidhe Bevölferung ift in den legten 45 Jahren von 41 auf fait
70 Millionen gewachfen. Diefer Zuwachs i{t Fajt ausfchließlid) den Städten
zugute gefommen, und Hier in erjter Linie den Großitädten (f. oben S. 5)
Kür diefe Menfchenmaffen mußte Unterkunft gejhaffen, Baugelände
freigeftellt, Straßen und Pläße ausgelegt, Kanalifation, Wafferleituwug
Sas- und Slektrizitätsmwerke für Licht, Heizung und motorijde Kraft,
Berwaltungsgebäude, Schulen und Kirchen gebaut und vor allent die
Wohngebäude errichtet und mit allem Nötigen ausgerüftet werden. Das
waren gewaltige Aufgaben, die in allfeitiger Einfjeßung einer bewunde-
rungsmürdigen Energie und Intelligenz im großen und ganzen auch mit
Erfolg in Angriff genommen worden find. Neue Stabtviertel und Stähte
mit umfaflenden Häuferblods und Himnmelanftrebenden Mietkafernen
Kind aus dem Boden enporgewachfen, aber den Bedürfnifjen it bei weiten:
nicht genügt. Und was fajt noch Jhlimmer it: in Drange der Anforderungen
und der Haft der Arbeit find die wichHtigiten gefundheitlidhen und jJittliche:n
Bedingungen eine8 geordneten Familienlebens der Bervohner weitaus
ıicht zu ibrem Rechte gekommen.
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        C. Gründe des Geburtenrücdganges 27

Das Eigenhaus und Keinhaus ft fajt ganz verfhivunden. Die Auf-
wendungen für den Bau und die Einrichtungen einer Wohnung, Straßen-
baufoiten und Steuern uf. find ftetig gewadjen. Die Spekulation der
Srund- und Hausbejiger Hat die Preije noch weiter in die Gühe gefhraubt.
So wird fjelbjt bei Meiner Kinderzahl in der Regel ein Viertel und mehr des
Eintonmmen? der minderbemittelten Mafjfen für die Miete in Anfpruch
genommen. Fe größer die Familie wird, je mehr für NaYrung, Keidung,
Erziehung ujtw. erforderlich ift, defto mehr drängt die Not auf EinfHränkung
der Wohnräume bezüglich der Zahl, Größe und Yualität. Meijltenz wird
die Löfung darin gefunden, daß unter möglichjter eigner Einjdhränkung
Zimmer vermietet oder gar Schlafburichen und -mähchen in die eigne
amilie aufgenonımen werden.

Zur Beleuchtung eınige Zahlen: In Berlin waren 1900 43 Prozent aller Haushal
tungen in einränmigen, 28 Prozent in zweiräumigen Wohnungen untergebracht.
(3 wurden 1955 Haushaltungen gezählt, die in einem einzigen Raume Eltern, Kinder
(unter 15 Sahre) und Schlafleute bis zu 10 Köpfen, in 48 fogar Schlafleute verfhie-
denen Selchlechts beherbergten. Soldje grauenhafte Zujtände beitehen aber nicht bloß
in Berlin. In Wohnungen mit nur einem Zimmer (mit oder vhne Zubehör) wohnten
von je 100 Bewohnern in Barmen 55, Königsberg 54, Rirdorf 54, Magdeburg 46,
Kofen 45, Görlit 45, Berlin 44, Halle a. S. 43, Breslau 41. Die Überfüllung diefer
einzimmerigen Wohnungen erhellt aus der erfhütternden Zatjadhe, daß von diefen
mehr als Ted Berfonen beherbergten in Königsberg 26 Prozent, Pojen 24,
Barmen 22, Halle a. S. 20, Hannover 18, Magdeburg 17, Altona 15, Breslau 15,
Riel 14, Rirdorf 14, Charlottenburg 18, Berlin 12, Schöneberg 12.)

Daß unter folgen Wohnungsverhältniffen das Familienleben fittlich
und phylijch verfünımern muß, it Har. Aber auch bei mehr Näumen {ft
die Zujammendrängung in den Hohen Mietkajernen von verderblichem
Einfluß. Unter diejem leiden namentlih Frau und Kinder, und unter
legtern vor allem die Säuglinge und die vorrehulpflihtigen Kinder. Die
Schullinder finden wenigitens nod) auf dem Wege von und zur Schule und
auf dem Spielplaß Bewegung, frijde Luft und Licht, während die Kleinen
meiften3 in den dumpfen, in Sommer oft überheißen, engen, überfüllten
Wohnräumen fejtgebannt find. In den Hohen Stodwerken kommt die Mutter
nicht dazu, fie Herauszuführen; e8 fehlt aud) an nahegelegenen freien
Klägen für Spiel und Bewegung. Seht die Mutter gar dem auferhäus-
lien Erwerbe nach, jo werden die Kinder meiftens eingefdlofjen fich felbit
überlajjen. Dazu kommen die befondern Schäden der Wohnungen im Keller-
gelduß (dumpfe, feuchte Luft, Straßenlärm und taub) wie in den Dach-
tuben (im Winter kalt, im Sommer überheiß), Mangel an Luft und Licht,
zumal bei fehlender Nuerdurchlüftung, die gefteigerten Gefahren der An-
jtedung auf Treppen und Fluren (Mafern, Diphtherie, Scharlach, Schwind-
Jucht ufm.), die Gefährdung der Sittlichteit und des häuslichen Friedens.
PD ı&amp;rhaltuna 151

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        28 Hige, Geburtenrücgang und Sozialveform |

Auch wirtjhaftlidH haben die Mietkaiernen den arogen Machteil, daß
infolge des Mangels von Keller-, Borrats-, Wajdh- und Trodenräumen
jebe geordnete [parjame Borrats und CEigenmwirt]dhHaft
unmöglid gemacht ift und fo die HausHaltungsFkojten und die Arbeiten
der tagtäglihen Einkäufe namentlig für die KHnderreide Famile jich
außerordentlidh erhöhen. Ale diefe Umftände und Einflüfje find wahrlich
nicht geeignet, da3 Gedeihen der Kinder und die Freude an ihrer
machjenden Zahl zu fördern. ;

Diele mißlichen Berhältnijje herricdhen nicht bloß in den Gropiiäbten,
jondern fie finden mehr oder weniger auch auf dem Lande und in der
RMeinjtadt mit der induftriellen Entwicklung Eingang. Die Sucht nöglichfter
Musnußung des Grund und Bodens, billigjter Gerftellung und ftärkjter
Belegung mit Mietern führt auch hier zur Vorherridhaft der Majjengquar-
tiere. Am meijten aber leiden darunter die Änderreihen Familien. Bei
großer NMachirage wird es für dieje fogar oft jhmer, überhaupt eine aus
reichende und irgendivie preismwürdige Wohnung zu finden. E33 Ht ganz
natürlich, daß die Hausbejiger Knderlofje oder Hnderarnıe Üieter bevorzugen.
Je mehr Kinder, dejto mehr Verjchleiß in Haus und ylur. Bei großer Kinder
zahl fönnen au Not und Zufälle leichter Ausfälle in der Miete verurjachen.
Bor allem aber Jind es die Mitbewohner, die Schwierigkeiten machen. Kinder
bringen Unruhe, Zank, Streit, Lärm ing Haus. Bei eignen Kindern wird
das ertragen, wird es ausgeglidhen, gemildert durch die Mahnung der Mutter
und durch taS Krajtmwort des Vaters, aber die Unarten fremder Kinder
werden. idwerer empfunden. Anfpruchsvolle und nervöle Leute Halten fie
Hg fern. So mülfen fih die Änderreichen Familien in die IOlecdhtejten und
teuerjten Wohnungen und Straßen drängen laffen. In den Wohnungs-
anzeigen fehrt immer häufiger die Wendung wieder, daß nur Hnderiote
Mieter berücfichtigt oder doch bevorzugt werden. In den IuDufiriezentren
mehren fig jchon die Fälle, daß kinderreide ärmere Jam
lien überhaupt feine WohHnung bekommen und dar
Bolizei- und Armenverwaltung vermittelnd eingreifen müjjen. .

Diejelben Schwierigkeiten beftehen übrigens auch bei den beifer
geitellter Familien, nur daß lie hier dann mehr in dem reife
und der Qualität der Wohnung und ihrer Lage (Straße) jich geltend machen.
8 gibt Hausbejiger, die auch fogenannte „beffere“ Familien mit vielen
Rindern in befondere Straßen verbannen, um ihre fonftigen Wohnungeri
anziehender und zinstragender zu machen.

Die Wohnungsbedrängnijfe find ja jeßt während der Kriegszeit etwas
zurüdgetreten. Geute find es die Hausbefiter, weiche über Mietausfälle
und leere Wohnungen mit Grund Hagen, aber kein Zweifel, daß eS nach
Einkehr des Friedens wieder anders wird. Zunächit Hat mährend ber
Rrieasiahre der Wohnunasbau falt oanz aeftockt. Ausfall in den Piieten,
        <pb n="43" />
        C. Gründe des Geburtenrüdganges 29
iteigender BZinsfuß, mangelndes Kapitalangebot, fehlende Arbeitskräfte
‚waren nicht geeignet, Vertrauen und Anfporn zum Bau neuer Wohnungen
zu bieten. Mit dem Zurücfluten der Manufdhaft aus dem Felde wird
jedoch die Notgroß werden. Mit Rückehr des Mannes wird in
den zahlreihen Fällen, wo die Frau zur Erjparnis der Miete und der
Saushaltungsfojten mit den Eltern oder fonftigen Verwandten während
der Kriegszeit zufjammenwohnte, der jelbjtändige Haushalt wieder auf-
genommen. Manche Familien werden wegen Tod oder mindern Einkoni-
mens des Mannes gezwungen fein, fih mit einer Neinern Wohnung zu
begnügen. Neue Familien („Kriegstrauungen“) find und werden ge-
gründet. So wird namentlich die Nachfrage nach Kleintwohnungen feige
ımd das Angebot bald überholen.

Mit der Wohnungsnot parallel geht die Dienftbotennot. Bor
dem Kriege beftand ein Mangel an Dienftboten, und jo war e8 bei reicher
Rinderichar oft jehr fchwer, überhaupt Dienjtboten zu erhalten. Sünftiger
itehen die Familien, die mehrere Dienftboten in Teilung der Dienite für
Rinderpflege, Küche, Wälche 11m. einftellen fönnen. Am JHlimmiten find
bie Frauen geltellt, die felbjt nicht voll leiftungsfähig ind und auch nicht
die Mittel befiken, durch höbern Lohn eine vollgültige dienftlidhe Hilfe
zu gewinnen. Sobald nach Einkehr des Friedens die Nachfrage nach
Arbeitern wieder fteiaen wird, wird auch die Dienitbotennot wieder
machten.

Endlidh find es oft auch die Urhbeitsbedingungen, die der
Eheichließung und SGeburtenvermehrung entgegenftehen. So befteht
namentlid inı Handwerk noch vielfach die Sitte, daß der Sefelle beim
Meilter Wohnung und Kojt erhält, mährend der bare Verdienit nur gering
it und für die Unterhaltung einer Familie nicht ausreicht. In manden
Handwerksbetrieben it auch die {tete Anwefjenheit und Bereitjdhaft des
Sehilfen in Haufe des Arbeitgebers für Borarbeiten, für GHilfsdienjte
beim Verkauf ujw. befonderS ermünfcht, 3. B. in Bäckereien und Kondi-
:oreien, Meggereien, Gärtnereien.

(&amp; ift befannt und bei den Erhebungen des Beirats für Arbeitsitatijtif über die
Arbeitszeit in Bücdereien au zahlenmäßig feitgeltellt, daß e&amp; wenig ältere Väder-
gefellen gibt. Die Gehilfen in den Mädereien, in denen der Keinbetrieb noch weit
vorherricht, find eben geztvungen, wenn fie Heiraten wollen und es nicht zur Selb:
tändigteit gebracht Haben, in andere BefghHäftigungen überzugehen. So finden fıe
vielfach als Kutfher und Schaffner bei den Straßenbahnen Stellung. Bezüglich
der Brivatgärtnereien murde gelegentlich einer Erhebung in Preußen (1906) feiltaeltellt,
da 68 Brozent der Gehilfen im Wohnzwang bei den Arbeitgebern (tanden

Ähnlich liegen die Verhältnijfe in der Landwirtfhaft, namentlich bei
fleinbäuerlichen Betrieben, daß Falt nur unverheiratete Anechte oder jüngere
Soziale Rrar:8” 1916, Nr. 44
        <pb n="44" />
        3C DHige, Geburtenrüdgang und Sozialrejorm

Tagelöhner, die bei ihren Eltern wohnen, bejdhäftigt werden. Selbit joweit
auf größern Gütern Wohnungen für Injtleute, Tagelöhner ufm. beftehen.
jind fie vielfad) unzureidhend oder in einem Zujtande, daß fie den foziafei
Anforderungen der Heutigen Zeit nicht mehr entiprechen. Dasfjelbe gilr
für Kutjcher, Diener ulmw. Selbijt öffentlidhe Behörden und Korboratione:
(3. B. ShulbehHörden, Forftvermaltung) vergeffen oft jede Nücficht und
jcheuen jich nicht, in öffentliden Bekanntmachungen und Inferaten daraurt
Hinzuweifjen, daß nur unverheiratete oder Hnderlole Cheleute angenommen
der doch bevorzugt werden.

Gewiß, die Berhältniffe und Bedürfniffe find Io verrdieden, daß an eine
zinheitliche gefeßgeberijhe Regelung oder gar an.ein Berbot nicht gedacht
werden fann. Für junge Leute it e5 Jogar ein Schuß und VBorzug, wenn
jie beim Meifter, beim Bauer, beim Prinzipal in der Familie Aufnahnre
jinden. Die weitere Ausbildung auch nach der Qehrlingszeit in der Werk
itatt und unter der erziehlidhen Aufficht des Meifters hat fo viele Vorzüge,
daß fie auch im Intereffe der Induftrie liegt, die foldher vorgebildeter Fach-
arbeiter bedarf. In gleicher Weije entipricht e8 den Bedürfnifjen der Land-
wirtjdhaft, wenn der feine Bauer die Knechte und Mägde in jeinem Be-
trieb und feinem Haushalt vorbildet, mährend der Großbauer jie [päter al?
Tagelöhner mit eignem Haushalt befchäftigt. Das fittlidhe und nationale
Intereffe fordert jedoch, daß fich gen ügende Stellungen bieten,
die ein felbitändiges Familienleben ermöglichen. In diefer
Beziehung muß an die wohlwollende Einfiht und das Semijje::
namentlich der größern Arbeitgeber appelliert und diejem Appell durch
die Macht der öffentlichen Meinung und auch der gewerlichaftlidhen Dr.
ganifationen Nachdruck gegeben werden.

So hat 3. B. Herr Dr. OD. Albrecht den Gärtnerverbänden geraten, in ibren Dr
genen bei den Stellengefuchen und ‚angeboten, auf Briefbogen und Plakaten ufjw.
mmer wieder darauf hHinzumweifen, daß, wer mit Kindern gefegnete Familienväter
bevorzuge, fih um Volk und Vaterland befonders verdient mache.

Bor allem follten au hier die jtaatlidhHen Behörden, Ge-
nteindeverwaltungen, Sffentliden Betriebe und grüßern Arbeitgeber mit
gutem Beijpiel vorangehen. Bon den Zentralbehörden follten ent
iprechende ftrenge Anweifungen gegeben werden.

Mehrfach it das Verbot der Ankündigung folcher Kiaufeln bei Aus-
ihreihung der Anzeigen von offenen Arbeitsjtellen oder freien Wohnungen verlangt
worden. Für ein foldhes Verbot Könnte mit Grund angeführt werben, daß damit
wenigijtens das Gewijfen geldhärft und auch das Ärgernis, weldes [olde herzlofen
Maufeln bei den Familienvätern erregen müffen, aus der Welt gefdhafft mürbe, aber
die Verhältniffe felbit mürden damit nicht geändert werden und die Wirkung die

fein, daß den Suchenden dadurch nur vergebliche Gänge und Mühen verurlach!
mnfirden.
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        C. Öründe des Geburtenrücgang es
VE Wachjende Ermwerbätätigkeit der Mädchen und Frauen
Die Zahl der weiblichen Ermerbstätigen (im Hauptberuf) Ht ftändig
gewachten. Sie betrug:
1882 1895 1907
4259 108 5.264 393 8 243 498
Der Hauptanteil fällt auf die SandmwirtjchHaft mit einer Vermehrung
yon 2,5 Mill. (1882) auf 4,6 Mill. (1907). Dieje Vermehrung ift aber
zum guten Teil darauf zurückzuführen, daß 1907 auch die „mithelfen-
den Samilienangehörigen“ (18955 1 Mill., 1907 2,8 Mill.)
mitgezählt worden find und die Erwerbstätigkeit überhaupt fHärfer erfaßt
ıjt. Dieje Vermehrung hat alfo feine Bedenken. Die Zahl der eigent-
igen Lohnarbeiterinnen in der Landwirtfchaft ijt dagegen
;aft nicht gewachjen. Sie betrug 1907 1,4 Mill., 1895 1,36 Mill. Wber
aud) diefe werben großenteil8 nur in beftimmten Jahreszeiten und au
arbeitsreihen Tagen beichäftigt, jo daß auch für die Betätigung in der
Familie noch Zeit und Raum bleibt.
Bedenklicher ft die Zunahme der weibliden Erwerbstätigen in der
3ndufrie, ‘ Die betreffende Zahl ftieg
1882 1895 1907
von 1126976 auf 1521118 und 2108 924
davon verheiratet 148 913 250 666 447 947
Koch ftärfer mar die Vermehruig inı Handelund Verkehr:
1882 1895 1907
298 110 579 608 931 373
davon verheiratet 62 716 129 176 263 069
Vie Zahl der mithelfenden weiblichen YamilienangehHörigen ijt hier zudem
veit geringer als in der. Landwirt]haft. Sie betrug in der Induitrie:
105 895, im Handel und Verkehr 230 998.

Während die abfolute Zahl der überhaupt erwerbatätigen Frauen
ıtar£ gewachfen ift, jtellt fich das Verhältnis anders, wenn wir die „mit-
helfenden Familienangehörigen“ ausjdheiden und zugleich die Voll-
vermehrung von 1895 bis 1907 in Betracht ziehen. Bei diejer Berechnung
2rgibt Jich, daß von je 100 weibligen Perjonen 1895 20,6, 1907 aber nur
20,2 hauptberuflich erwerbstätig waren.)

Die große SGejahr der berufsmäßigen Ermwerbhsarbeit liegt darin, dab
te Liebe und der Sinn für die Häuslichkeit [Hwminden. Der Schwerpunkt des
Vebens ruht dann eben im Erwerb, in dem beiondern Arbeitzberuf. Diele
7 Gnaud-Kühne Dienitpflibt und Dienitjahr des weiblidHen Seichlecht®
"Tübingen 1915) 14.

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        32 Hibe, Gedurtenrücdgang und Sozialrefornt
Befahr erhöht jid) aber hei der herufsmüäßigen tagtäglidhen Beichäftiguug
der LohHnarbeiterinnen in der Judufirie wie in Handel und
Verkehr.

68 wurden Lohnarbeiterinnen (ausichließlich der mitheljenden Familien-
angehörigen) beichäftigt in
1895

Indujttie . . . 948 328
darunter verheiratet . . 139311
Handel und Verkehr . . 270 478
darunter verheiratet . 16201

1907
1 456 808
269 097
374 045
31 395
Dazu famen noch die weiblidgen Angeltellten in
1895 1907

Induftrie . . . +04 3324 63 936

darunter verhertatet . . ‚774 3212

Dandel und Verkehr . . . - 11 987 - 79 689

darunter verheiratet . . - 640 2345
Mag diefer Zuwachs auch wieder zum Teil auf [härferer Zählung beruhen, jedeu-
Falls ijt die Vermehrung ganz außerordentlich, und fie ift feit 1907 noch progreffiv
geftiegen. Da 1907 die legte Gemverbezählung ftattgefunden hat, fo ijt das fteigende
Wachstum im lebten Jahrzehnt nicht erweislich. Wohl aber ergeben die Berichte der
Sewerbeinfpektoren, daß 3. 3. 1913 allein fchon auf die fabrikmäßigen Betriebe (mit
10 und mehr Arbeitern) mehr Arbeiterinnen entfielen, al8 1907 überhaupt in den
gewerblichen Betrieben (einfchließlich der $einbetriebe) belhäftigt wurden. Diefe
Babhl ftellte fih 1913 auf 1592 138. Davon waren 6158 noch nicht 14 Jahre alt,
180 859 14 bi8 16 Jahre, und 547 095 16 bis 21 Jahre alt. Die meiften. Arbeiterinnen
famen auf die Tertilindufirie: 520 769, Befleidungsinduftrie: 308 655 und Nahrunas-

und Genußmittelinduftrie: 213 762.

Alio mehr al8 16 Millionen Arbeiterinnen werden
in Fabrifen voll und- regelmäßig, jahraus, jahrein befchäftigt. Die Be-
ihäftigungsdauer beträgt täglich zehn Stunden, ungerechnet die Paujen,
ungerechnet den Weg von und zu der Fabrik morgen3, mittags und abends
Nur am Sonnabend verkürzt Jidh die Arbeitszeit um zwei Stunden. Die
Bejhäftigung vollzieht Jich meijlten3 in Bedienung von Maijcdinen, die
eine intenjive. und dauernde Anfpannung der Muskeln und Nerven er-
fordert. Dazu konımt der Aufenthalt im Lärm und Ölgeruch der Ma-
fhinen, die Überfüllung des Arbeitsraumes mit Menfchen, Majdhinen und
Arbeitsmaterial, der vielfach in Lungen und Atmungsorgane eindringende
jHäsliche Staub, ungefunde Ausdünftungen, vielfach feuchte und wechfjehude,
oft überheizte Temperatur ujp. Oft Handelt 23 fig um Verarbeitung
von giftigen Materialien oder um Arbeitsprozefle, die befondere Ge-
fährdungen der Gefundheit mit fid) bringen. Auch jeeli{ch mwibderjirebt
die Fabrikbefhäftigung den weibliden Anlagen und SGemütsbedürfniffen.
Bei weitgehenbiter Arbeitsteilung bleibt fein Raum für Wechjel und per-
jönlidhe SGeftaltung der Arbeit; fie erfhöpft ich in der Iteten medhaniicheit
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C. Gründe des Geburtenrücganges 33
Wieberhohung derfelben Handgriffe und Dienite, die Sinn und Seilt ab-
itumpfen, feine Freude an der Arbeit auffommen lafjen. Sinn uud Ziel
der Arbeit geht auf die Heritelhıng von toten Waren, die in die weite Welt
Hinausgehen, aber nicht für Menfchen beftimmt find, die man fiedt und
an deren Wohl und Bedürfuisbefriedigung man freudig AÄnteil nimmt.
So Hit eS erklärlich, daß die Öbde und Aoitumpfung des Gemitslebenz
oft in wilder Genußfucht, äußerm Tand und aufregenden Vergnügungen
Ausgleich fucht und fo erft recht dem Familienleben entfrembdet. Dazu
gejellen Jicdh die Jittlichen Gefahren der Fabrikbejchäftigung. Die Trennung
der Gejchlechter ft nicht immer durchführbar und wird nur läffig gehand-
Habt. Fedenfalls find auf dem Wege von und zu der Fabrik, in den Baufen
ul. die Berfuchungen und Gelegenheiten zu vorzeitigem und unlautern
Verkehr und zu fittliden Verführungen reichlich gegeben.

Die Fabrikarbeiterin denkt zunächjt und vor allem ans Verdienen.
Darauf ijt ihr Interefje und ihr geiftiges Streben eingeftellt, während
Siebe und Luft für die Häusliche Betätigung in der Fabrikluft, unter den
Berfehr der Arbeitsgenoffiunen erftiden. Abends Kommt fie müde und
abgefpannt zu Haufe an. Der Sonntag dient meilt den Zeritreuungen und
Bergnügungen: Anderjeits bringt fie ja reichlidh bares Geld 118 Haus,
To daß ie fich der Pflicht, die Mutter oder Schweiter in den Hausarbeiten
u unterjtüßen, gar nicht mehr bewußt ift. Da die abrilbeihäftigung
meijtensS jhon mit der Schulentlaffung beginnt, fo Hatte fie auch früher
nie Gelegenheit und Aula zur praktijihen Übung der häuslichen Arbeit.
Fliden, Stopfen, Striden, Wajchen, Bügeln, Schrubben, Busen, KHeini-
gung und Ordnung des Haufes find ihr frenıde Dinge, zu denen ihr jedes
Sejhic fehlt. Statt zeitiger, forgjamer Ausbefjerung werden Strümpfe
und Keidungsjtüce aufgebraucht und dann durch neue erjeßt. Die Kunft
zwechnäßiger, [parjamer Einrichtung des Haushalts, rechtzeitigen Einkaufs,
richtiger Auswahl, Kurz, all die wichtigen häuslichen VBerrichtungen und Auf-
gaben, deren richtige Ausführung das Wohlbefinden der Familienglieder,
den Häuslidhen Frieden und das wirtfhaftlidhe VBorwärtskommen {0
wejentlidh bedingen, bleiben der Arbeiterin ver[dhloffene Seheimnijfe. Und
wenn fie nun eine Tages heiratet, einem neuen Haushalt vorftehen fol,
dann verjagt ihre Kunft und Kraft. Der Chemann fieht fich bitter enttäufcht,
und die junge Liebe fängt bald an zu erkalten. Mit jedem neuen Bumwmach?
in der Familie, mit den fi mehrenden Arbeiten und Sorgen wächit die
Not und Bitterfeit. Der Haushalt verkommt in Schmub und Unordnung.
Die Koften für Nahrung und Meidung und häusliche Einrichtungen wachlen,
und der wirtjHaftliche und fittlide Zufjammenbruch der amilie it faß
unausbleiblich. Der Mann fJucht in Wirtshaus Troit, die Kinder ver-
fommen, und die arme Frau und Mutter wird phuftich und feeli{ch erdrüct.
von all dem Elend, das über die Familie hereinbricht.

Diese, SBehurtenrüczang und Sozialreforun

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        DHige, Geburtenrücdgang und Soziclrejorm
Das ijt das Entwidlungsbild, weldhes jich bei der Fabrikbejhäftigung

der Arbeiterinnen leider nur allzu Läufig zeigt. Nur wo ein ftarker Sinn
für Ordnung und Häuslichkeit den Frauen augeboren ift, oder wo Jie
ion von einer vorjhauenden Mutter überlommen haben, wo ferner Sitte
und Hertommen, fejte Beziehungen zur Sandbevöllerung und foriftige

äußere Umjftände günftig einwirken, jehen wir ein erfrenlicdheres Bild. In
den lebten Jahrzehnten it gewiß aud) durch die Erziehung, durch mancherlei

öffentlide und private Wohlfahrtseinrihtungen und durch den fegens-

reihen Einfluß der Standesvereine eine wejentlide Befferung erzielt

morden. Im aroßen und ganzen bleibt das Problem noch zu Löfen.

Wenn jhon die Fabrikbejhäftigung unverheirateter Arbeiterinien

verderblid auf das Familienleben in unfern Juduftriebegirken einwirkt,
jo wird fie doppelt und dreifach verhängnisvoll, wenn auch die ver-

heirateten Frauen und Mütter der Fabrikbefhäftigung nach-
gehen. Und doch ijt gerade für die Fabrikarbeiterin, die in ihren fungern
Nahren die Arbeit in der Fabrik ehr Ihäßen gelernt hat al3 Die ftille,
nicht auf Bivang und Zeit eingeftellte Häusliche Befchäftigung, die Ver-
chung groß. Sie weiß ja ihre Zeit Im Haushalt gar nicht zu verwenden.
Statt jeßt noch die Gelegenheit zu benußen, um in der Haushaltungskunde
und unit nachzuholen, was bisher verfänmt ift, gehen in der Negel Mann
und Frau zufanımen zur Fabrik, meijtenS aber auch nicht etiva, um für die
Zuhunft vorzuforgen, Jondern fie find Jhon zufrieden, wenn fie die Schulden
der erjten Einrichtung abzahlen. Um die Küche und die Hausarbeit zu [paren,
gehen beide in Koft. Und wenn das erfte Kind die Kabrikbefchäftigung Der
jungen Mutter unterbricht, wird aud) diejes baldigjt in Tagespflege gegeben
und die Fabrik von neuem aufgejucht. Das geht fo weiter, biß die mit
der Zahl der Kinder fich nıehrenden Pflegekoften, die gejchwäcten Körper-
fräfte und vielleıdht aud die Einfiht, daß die Verfännimitjle im Haufe,
die Verwahrlohung der Kinder und die Entfremdung des Mannes durch
den Hingenden Verdienft nicht ausgeglichen werden, zu dem EntiHhluß
jühren, die FabrikbefHäftigung aufzugeben. Der Wegfall des Mitverdienftes
der Frau wird jegt aber natürlich doppelt Hart empfunden. Und ob dann
die Frau noch die Kraft gewinnt, {ich dem Haushalt und der Kinderpfleae
mit Erfolg zu widmen, erfcdheint fraglich.

Die Zahl der in Fabriken bejhäftigten verheirateten Frauen berrug 1890 in Deutich-
jand 180.079. Nach den Berichten der Gemwerbheinfpektoren, von 1899 waren von den
damals befchäftigten fait 900 000 Arbeiterinnen 279 8334 verheiratet, verlvittvet oder
geihieden. In Preußen beirug diefe Kahl 93 850 (gegen 54 556 im Jahre 1890), in
Sachfen 50 762 (gegen 28000), in Bayern 28 115, Mürttemberg 8762, Heffen 3320
EMaß- Lothringen 11 652. Falt die Hälfte der Frauen kam auf die Tertilinduftrie; außer
dem auf Nahrungs: und Genußmittel (vor allem Tabaf- und Zigarreninduftrie): 39 080
Bekleidung und Reinigung: 13 156, Papier (insbelondere Qumpenfortiererer): 11040
Steine und Erden: 19475,
        <pb n="49" />
        C. Gründe des Geburtenrüdganges

Die Hoffnung, daß mit dem wachjenden Wohlijtand, der fteigender Kultur
dem vertieften Verantwortlichteitsgefühl infolge der gemwerkfchaftlichen
Erziehung die Wertjhägung der Tätigkeit in der Familie fichH erhöhen
ud damit die Fabrikbejdhäftigung der verheirateten Frauen abnehmen
ırdirde, hat fich in keiner Weije erfüllt. Oft, 3. B. bei Krankheit, Arbeit3-
Infjigfeit oder Zod des Mannes, mag 23 die harte Not fein, die zur Fabrik
heichäftigung drängt. Aber öfter noch ijt es Mangel an Einficht, die Über-
IMHägung des baren Verdienjtes und der damit ermöglidhten geuußreichern
Befjtaltung des Lebens, welche zur Fabrifarbeit verlodt, während die
Schäden nicht genügend gewürbigt werden.

Die verheiratete Frau und Mutter gehört ins
Haus, an die Wiege ihres Kinde 8.1) Hier ijt der Kreis Heiliger
Bflidhten, deren treue Erfüllung mit einer regelınäßigen Befdhäftigqung
zußerhalb des Haujes nicht vereinbar ift. Die WiedereinfeBung Diefer
Vebensweigheit in volle Geltung Ht vor allem die erjte und drin
gendite Maßnahme zur Bekämpfung des Geburten-
rvädganges. 6 ift nicht zufällig, daß diefer gerade in den Bezirken
der Textilinduftrie am ftärken fich geltend macht. Die Gründe find Har.
Die berufsmäßige Fabrikarbeit entirenıdet der ftillen Häuslichkeit, Der
gute Verdienjt der Arbeiterinnen, die viele freie Zeit nach der Arbeit und
Sonntags weden das Gefühl der Freiheit. Da wird die Gebundenheit
an das Haus als Fefjel empfunden, der man auszuweichen {trebt. Geichie.
Siebe und Opferfinn fehlen, um fih den neuen Aufgaben, die mit der
Che übernommen worben find, freudig und mit Eifer zu widmen. So kann
von vornherein auch die Liebe und Freude an dem Kinde und erft recht au
mehrern Rindern nicht auffommen, wenn nicht ein befonderes Pilichtgefühl,
geftitbt durch reiche Begabung des Gemütz und des mütterlihen Sinnes,
zu Hilfe fommt. Muß nun aber auch noch die Frau der zyabrikberhäftigung
nachgehen, dann werden die Kinder erft recht zur Loft. Schon vHyfich
muß die Mutter unter der doppelten Belaftung zufjanm-
menbredjen. Man denke: morgens früh müffen die Kinder gewedt,
gefleidet, zur Schule . fertiqgeftellt werden, für Mann und Kinder jofl
das Frühltüc bereitftehen. Dann eilt die Frau zur Fabrik. Mittags geht’?
in gleicher Weife, AWoends kehrt fie todmüde zurüg, Und num nod) all die
Häusliche Arbeit: Bereiten des Abendbrotes, Beforgung der Kinder, lien,
Walchen, Pußen, Ordnen des Haufes ujw. Daß all diele Arbeiten nur in
Eile und oberflächlich gemacht werden Können, ijt Har. Vor allem aber:
wer übernimmt die Ernährung und Pflege des Säuglings, die Beauf-
lichtigung und Erziehung der Kinder mährend der Arbeitsftunden? Vielleicht
bilit eine alte Mutter oder Verwandte aus, öfter aber werden die Rinder
7) Bgl. „AÄrbeitermohl” 1898, Heft 1. — Bohle L., Frauen Fabrifarbeit und
rauenirage. LZeibzia 1890.

35
        <pb n="50" />
        Hite, Geburtenrüdgang und Sozialreform

Aujacdh in ber Wohnung eingelHloffen fich felbft überlajlen oder muß die
Unterbringung in nachbarliher Pflege gegen armfeliges Entgelt als
Aushilfe dienen. Was aber foll werden, wenn Krankheiten fommen,
Zchwangerfhaft und Wochenbett eintreten? So erweijt eine einfache
Betrachtung der Verhältnijfe, daß e8 nur eine natürliche Folge ft, wenn
in folden Familien einmal die Säuglingsfjterbl iO feit jehr groß
jt, daß anderfeit3 aber, wenn nicht die Hrijtlichen Qebensgrundfäße nodı
Hef tn Gemit und Willen eingewurzelt und jtark lebendig find, Mann
und Frau bald fih einigen werden, der Vermehrung der Kinderzatl
Schranken zu jeben..

Auch hier Kanı nur die volle Rückehr zuur Prinzip die Heilung Oringe.
daß Mann und Frau bei Eingehung der Ehe fich fofort HNar jind, daß dem
Manne die Ernährung der Familie, der Frau aber die Führung des Haus-
haktz und die Pflege und Erziehung der Kinder obliegt. Wenn und jotweit
zunächit noch Freie Stunden neben dem Haushalt Kbrigbleiben, ınögen fir
zur weitern Ausbildung in der Haushaktungskunde, der Säuglingspflege,
der Krankenpflege ufmw. dienen, gegebenenfalls der befdheidene Verdienft
aimaiger Heinarbeit oder Stundenbefhäftigung einer vollen außerhänd-
ichen Tageshe{chäftigung vorgezogen werden.

Über die Urlachen und den Umfang der „BefHäftigung verheirateier Frauen in
Sabrifen“ haben die Berichte der Gewerbeauflichtsbeamten für 1899 eine Fülle vor
Material ergeben, das in einer Denkjchrift, bearbeitet in Neidhsamt des Innerı
Berlin 1901, Deder) zujammengeftellt ift. — Bezüglich der Wirkungen nur einig!
Beifpiele: Dr. Max Morgenitern berichtet aus den Werkitätten der Offenbacher Leder
wyarenarbeiter:. „Der gefhledhtlide Verkehr der Arbeiter beginnt früh und meilteue
»hHne ehelidhe Bindung. Mit dem maichinenlofen Betrieb ift die Unterhaltung bei der
Arbeit ermöglicht, greift vor allem die Aufklärung fexueller Vorgänge und nicht zum
zeringjten des präventiven GeijchlehtsverkehrS um fich.“ So ift es erflärlich, daß in
90 Offenbacdger Urbeiterfamilien mit SurchjHniitlicher fechsjähriger EChebauer fid
nur 80 Rinder fanden.!) — In der Veipziger Ortskfrankenkaffe Iamen (nad Unter:
uchungen von Mayet) auf 10752 Wochenbetten der erwerbstätigen Frauen 1664
Fehigeburten, d. i. 15% Prozent, dazu 1,7 Rrozent Frühgeburten; auf 11 018 Wochen
zetten der freiwilligen (nicht gegen Lohn bejhHäftigten) Mitglicder nur 254 Fehlgeburten,
9. i. 2,8 Prozent, dazu 0,2 Frühgeburten. Auf 100 KWochenbetten bei den Metall:
arbeiterinnen (darunter Bleigewerbe) und Bolierinnen ftieg die Zahl der Fehl
and Frühgehurten fogar auf 58,6 Prozent.”) Uus einer Gruppe von 95 Arbeiterinnen
im Bezirk Niederbayern wurde Fejtgeitellt, „Daß ihnen 217 Kinder fämtlich im erften
XYahre gejtorben maren an Lebensihwäde, Fraifen, Qungen- und Darmleiden ufwv,
meilten3 in den erften Wochen und Monaten“, Für Plauen wird berichtet, daß, während
die Gejamtiterblichtkeit erheblid abgenommen habe, mit der Zunahme der Fabriken
die Säuglingsijterblidhkeit beträchtlich geftiegen fei, und zwar von 28,8 in den Jahren
1800-—1824 auf 32,4 (1825—1889), 84,8 (1850—1899 und 43.9 (1875—1899) auf
ie 100 Sterbefälle. (DenkfcHrift.)

Die Krieg3zeit Hat eine gewaltige Steigerung der Be:
“häftigung von Arbeiterinnen gebracht, und zwar nicht
N Bernana 18. 2 Medizinalvolitiiche Reitfragen, (Heidelberg 1917) GHeit 3, S. 38.

36
        <pb n="51" />
        C. Gründe des Geburtenrücdgunges 37
vivo ın Fabriken, jonderr auch in den öffentlihen VBerkehrsaujiulten, in
Beamtenftellungen, Und dabei ind Befjondec® ftart auch die ver:
heirateten Frauen der einberufenen Krieger beteiligt.

Sn einer Zufammenftellung im „Reicdhsarbeitsblatt“ (Nr. 6, 1916) wird die 3 u-
nahmebder weiblidgen Berfiderten in den Kranfenkajfen vom 1. Iuli
1914 bis zum gleidhen Datum 1916 auf ftark eine Halbe Million ge[hHägt. Befjonders
Hark war die Vermehrung in der Metall- und Mafchinenindufirie. So jtieg diefe Zahl
‘n 88387 Betriebstranfenkaflen von 60000 vor Kriegsanusbruch auf 140000. Die
Rruppfche Gußjtahlfabrit in Cljen befchäftigte am 1. Apri! 1916 allein 18 028 Arbeite-
finnen gegen 1166 am 31. Dezember 1914. Um 1. Februar 1916 kamen in 5713
Rranfenkaijen auf 3,9 Millionen männliche verficherungspflidhtige Mitglieder
»benfo viele weiblide Mitglieder (Neichsar beitsblatt).

Außerordentliche Heiten erfordern außerordeutlidhe Maßnahmen, und
io verdient eS unfern nationalen Dank, daß Hundertiaujende deutjcher
rauen mit bemwmunderungsmwürdigem Sejchik und unter voller Einfegung
‘rer Berjon die Lücden ausfüllen, die der Krieg in den Meihen unferer
arbeitenden Männer gerifjen hat. Mach den: Kriege aber werden fie den
Männern wieder Plag machen müfjen, und dies wird ich nicht ohne große
Schwierigkeiten und unter jtarfem Wibderftreben der Frauen vollziehen.
Sedenfalls wird fidh eine große Zahl von Frauen in den neugewonnenen
Stellungen zu behaupten fuchen. Um fo mehr gilt eS, uns Klarheit über
re Gefahren diejer Entwidiung zu geben, und e8 {ft eine befondere Aufgabe
per Überführung der Kriegs in die Friedenswirtfchaft, auch hier wieder
1orniale Verhältniffe Herzujtellen.
IX. Mangel an Dpferlinn, Sebensmut und Gottvertrauen
Wohlleden und Senußjucht hat uns entnervt. E fehlt der rechte Opfer-
geift. GemwiB legen Schwangerichaft, Wochenbett, Pflege der Kinder, Sorge,
in gefunden und kranken Tagen, bei Nacht und Tag, Sorgen für die Meinen,
oc) mehr jür die Antwachienden und ihre ipütere Lebensftellung manche
Entjagung und Opfer auf; gewiß ıruß auf manden Genuß, manche berech-
Ngte Erholung (Reije, Badekur ujw.) verzichtet werden, aber von einer
entichlofjenen Mutter, von einem Vater, der Verftand und Herz hat,
werden dieje Opfer gern aus Liebe zu den Kindern gebracht. Der Dank
und das Glück diejer gibt reichen Lohn, Eine verzärtelnde Erziehung und
einjeitige Verftandesbildung hat den frifichen wagenden Lebensmut, geftübt
auf eigne Kraft und Gottvertrauen, gelähnıt. Vor allem aber fehlt das
ernite Pilichtgefühl, das Bewußtfein der Hohen fittliden Verantwortung
gegenüber denen, die unz Gott zur Obhut anvertraut hat — oder an-
vertrauen will.

Der feste und tieflte Grund it der Kücgang der Religioft
tätund des GotteZalaubens. Ein glaubensftarfes Volk wird
der Stimme der Natur und des Semiens folgen — troß der Lodunaen

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        38 Hige, Geburtenrüdgang und Sozialreform

der Genußjucht, der Gitelteit und Bequenilichteit. In Lichte der Hritkt-
üchen Lebensauffaflung find Mutter und Kind mit einer Würde um-
Heidet, daß die Verfuchung fOweigen nınk.

Soweit das politive Chriftentum noch jeine Geltung in Anfchaumug
and Leben behauptet, blühen auch die Chen in reihem Kinderlegen. Mit
sem Eindringen rationaliftifcher und materialijtijcher AniHauungen gewinnt
die Kinderfhen Boden. So ift e&amp; nicht zufällig, wenn in den Städten
und Bezirken, in denen der religiöfe und politifde Ra-
Sitaliamus breiten Boden gewonnen Hat, aud) der
Beburtenrücgang anı ftärkjten fi geltend macht, während ungelehri
auf dem platten Lande, wo die Religiolität in: Bolte noch lebendia it
28 nod) gut itehi.

Der ftarfe Unterichied zwifhen SGrokitadt und Land liegt, wie das oben bereit?
zuerkannt ift, gewiß zum guten Teil in den für die Kinder günftigern gefundheitlichen
und wirtihafilichen Lebensbedingungen des Landes, aber wenn Ddieje Aufftellung
jopgar dahin geprägt worden ift, daß diefelben egoiftifdgen Seweg:
zründe, die in der Stadt zur Einfhränkung der Kinderzahl führten, auf dent
Qande ihre Vermehrung vernrjachten, fo ijt diefe Nednung ebenfo Öfonomifch 1wi-
pfycdhologild durchaus verfehlt. Rein materialiftifh gerechnet rentiert fidh auch für
den Bauern die — Kälberaufzucht immer noch IHneller, ficherer und reichlider als
bie Kinder,aufzucht“. Bor allem aber verlangt jie weniger perfönliche Opfer,
Mühen und Sorgen, zumal für die Heute (bei den fHwierigen Dienftbotenverhäll
1iffen) doppelt und dreifach belaftete Heinbäuerlide Hausfrau und Mutter, Soweit
vie Hilfe in der Arbeit in Betracht Kommt, bedeutet das Kind in feinem erjte
Yahrzehnt jedenfalls eine ftarfe Mehrbelaftung; auderfeits aber reihen für die fen
3 we d zwei ober drei Kinder aus, Diele ganze Rechnung ftellt fih für den deutfhen
Bauer nicht anders wie Für den franzöfildhen. Wo jolde Berechnung einmal Einfluß
gewinnt, greift auch bereits in deutlichen JandwirtfhHaftlidhen Bezirken das Z we:
finderfuftem um fid, und zwar in den Bezirken des Anerbenrechts eben 0
mie in denen der gleichen Erbteilung. In erjtern Bezirken iit es zugleich die Sorge
Hür die Nachgeburenen, in lestern die Furcht allzu großer BZerfplitterung oder Über
jhuldung des Gutes, die zur Cinfhränkung der Kinderzahl drängt. Wenn und joive.f
28 bei un5 noch gut {teht — und Gott fei Dank ift das die RMegel —, jo verdanu ke:
mir das dem gefunden fittlidgen Empfinden und dent
tiefen religiöfen Glauben, der nodh in unferer bäuerliden Bevölferung
lebendig ift. Das gleiche gilt für die jandwirtihaftlichen und auch für die in
daujtriellen Arbeiter, die au? dem Lande wohnen und noch dem Einfluß der länd-
lüchen AUnfhauungen und Sitten [ich einfügen. Diefen Fomntt dann freilich die ftarte
Jändlihe Sitte auch in der Weife zugute, daß das vierte Gebot auf dem Sande

noch Geltung hat und die Kinder in dem elterlidjen Haufe bis zur Gründung eines
zignen Heims verbleiben und fich freuen, den Eltern in Dank zu veragelten, mas biefe
hnen an Liebe und Fürforge zugewendet haben.

Die innigen Beziehungen zwifchen Keligiofität und $inderzahl erweifen fich auch in
den einzelnen Familien. So ift bezeichnend, daß, während auf rein evangelilche und
cein Katholijche Baare z. B. in Preußen von 1875 bis 1900 auf je eine Chefchließung
oier und fünf Kinder Kamen, diefe ZahHl für die ge m ildten Chen nur drei betrug
fiehe Anlage). Am folimmiten fteht es in den rationalifti[ch durchfebten ; dd i-
ihen Benölterunastkreifen. Tiel doch die Geburtenziffer der yreuRifchen Yıuber
        <pb n="53" />
        GC, Sründe des SGeburtenrüdganges 39
von 32,1 im Jahre 1875 auf 17,6 im Jahre 1908. Berlin Heht auch hier an der Spike,
Auf je 100 Südinnen im Fruchtbarkeitsalter (15—45 Jahren) kamen *)

1880 1895 1900 1905 1910
Sebhurten 112 75 67 64 54

während die allgemeine eheliche Frucdhtbarfeitsziffer in Berlin 1910 immerhin
noch 90,5 betrug. Die Entwidlung würde gewiß noch reißender abwärts gehen,
wenn nicht die Zuwanderung noch traditionell gläubiger Familien Ausgleich
jhaffte. Hier erweift fi Mar, mie Wuhlitand, moderne „Kultur“ und „Auf:
fAärung“ felbit ein fo zühes „außSerwähltes“ Volk, das fich, freu dem Glauben
jeiner Bäter, in alı den Heimfudhungen und Verfolgungen der Jahrianfende
negreich behauptet Hat, in kurzer Zeit zermürben und ins Grab bringen.

Wenn e8 ung Katholiken mit Freude und SGenngtuung erfüllen darf,
daß der katholifche Bolksteil {ich bisher noch verhältnismäßig aın widerftandS-
fähigiten ermwiejen hat gegenüber dem Anfturm der neuen Theorien und
Berjuchungen (Kiehe Anlage), fo hüten wir un? doch vor pharijätfhem
Übermut und faljcher Sicherheit, In unfern Städten beginnt {Hon die Ab-
bröcdelung in bedenflicher Weite. Auch untere Bolkskreife werden in [teigen-
dem Maße von den neuen Anfchauungen beeinflußt. Mit den raffinierteften
Mitteln willen gefhäftige Agenten und die Propheten des Neumalthı-
Hantsmus für die neuen Methoden zu gewinnen. Der Einfluß der finfenden
Sitte, die Suageftion der Malle it Htark. Allo: in ernfter Arbeit
vorbauen.

') Theilbaber 55.
        <pb n="54" />
        D. Bekämpfung des SGeburtenrüdganges

Der Geburtenrücgang refultiert aus einer Reihe von Urjachen. Diefe
‚iegen auf religiös-jittlichem, auf Hygienifdhem und auf wirtfhaftlich-fozialent
Sebiete. Alle dieje Urfachen wirkten zujammen, fo daß der Anteil der einzel-
yen IOwer Feftzujtellen ift. Jeder wird je nach feiner Weltanjhauung,
einen Erfahrungen und den Eindrüden feiner Umgebung diejen Anteil
verichieden einjdhäßen. So nrannigfaltig die Urjadhen find, jo mannig-
ialtig werden Jidh auch die Mittel der Bekämpfung geftalten müjjen, und
auch hier wird wieder jeder diejenigen Mittel in den Vordergrund fellen,
die feiner Auffaflung über die Urjachen am erften ent]prechen. Diele
BerfchiedenhHeit der Beurteilung kann und muß in gegenfeitiger ehrlicher
Toleranz hingenommen werben, und fie wird um jo leichter überwunden
werben, als allen Richtungen eine gewifje relative Berechtigung zufommt.
Borausjebung ift nur, daß fie alle ih von der ernften nationalen Bedeutung
and Dringlichteit des Problema durchdringen lafjen und in gleicher Weite
bereit jind, je nach ihrer Auffaffung und in ihrem Bereich ihr Beites
nir die Löfung einzulegen.

L Beichränkung des Altoholgenufice
Der Krieg ft uns audy bezüglich des Alkohols ein ernfier Lehrmeijter
zemworden. Der Irewahn, als ob Begeifterung, Mut und Nusdauer
durch den Alkohol bediugt oder gefördert werde, ft gründlich gebrodhen.
Schon gleich die alkoholfreie Durchführung der Mobilmachung Hat ich
glänzend bewährt. €3 ijt uns wieder zum Bewußtjein gekommen, daß
Moggen, Serfte, Kartoffeln in erjter Linie der Befriedigung des Nahrungs-
bedürfniffes zu dienen Haben, und dann erft der Zrunk kommt. Dies ft
durch zahlreiche Verordnungen des Bundesrats jcharf zum Ausdrud
gebracht worden. Eine Reihe von Verordnungen der Armeevermaltung:
Nerbot des Wirtshausbefuches bzw. der Verabreichung von altoholiichen
Getränken an Bermwundete, an Gefangene, an Jugendliche (bi8 zu 18 Juhren),
an angetrunfene Berfonen, Unterfagung des Ausjhanks von Branntiveh:
ulm. an Soldaten, Beichränkfung der Tage (alkoholfreie Tage) und der Zages-
Tunden (frühe Bolzeiftunde, Schankverbot in den Morgenjtunden, während
        <pb n="55" />
        D. Setämpfung des Geburtenrücganges 41:
per Gottesdienfizeiten), Unterlagung Des Keinverkaufs, des Verkaufs:
auf Borg, durch Haufierhandel und Nutomaten, Bekämpfung der Auimier-
fneipeint, befondere Borjchriften für beitimmte Orte und Tage, wo Die
Sefahren des Alkoholismus befonder3 jtark find (3. B. Tage der Aus-
jebung, der Kontrollverjammlung) uf. Haben fegenSreidh gewirkt und auch
bei folchen, die fonjt immer für die „Freiheit“ [AHwärmten, VBerjtändnis und
Beifall gefunden. Sie haben zu einer ftarfen Minderung des Konjums ge-
Aihrt. Viele, die bisher glaubten, vhue den tagtäglidhen Genuß von [oundfjoviel
Bier, Branntwein ulm. nicht leben zu fönnen, Haben fih überzeugt, dap
„e8 auch fo geht“. €&amp;3 ijt nun die dringendite Aufgabe der SGefeßgebung
und Verwaltung, diefe Mafnahmen indie Friedenszeiten
inüberzuführen. € wäre muendlich bedauerlich, wenn ut dem
Seläute der Friedensgloden die Dämme gegen die Altoholiüdberilutung
wieder einbrechen jollten. Umgefehrt gilt e8, auch die Jonftigen umfajjenden
Reformpläne, melde fdhon vor Kriegsbegiun in Ausfidht genommen waren,
frajtvoll und zielbewußt zur Durchführung zu bringen. Dahin gehört:
Reform des Konzeifionswefenz im Sinne einer ftarfen Minderung der
Wirtichaften, Verpflichtung diefer zur Verabreichung von Syeijen und
silligen altoholjreien Getränfen — ohne Trinkzwang; Berftärkung der
Sarantien: bezügligh der berfönlichen Zuverläffigteit des Wirtes und der
Bedienumuig, Erhöhung des Schubes und des Schubalters namentlich fiir die
ugendlichen und weibliden Bedienungsperjonen; Übertragung der Kon-
seilion an die Genreinde und gemeinnügige Sejelljhaften (Soihenburger
Zpiten, SGafthausreform), je nach dem Altoholgehalt progrejfive Beftenerung
zer alfoholijdhen Getränke, Erleichterung der zeitigen Entmündigung folder,
ie dem Altoholismus zu verfallen drohen, und der Unterbringung in
Trinferheilanftalten ulm. Diele Maßnahmen müflfen aber Stüge und Er-
gänzung finden durch die Macht der Öffentlichen Meinung, getragen von
den Jegensreich wirkenden Vereinigungen zur Bekämpfung des
Mlfohols. Wir zählten deren vor dem Kriege gegen 44 mit eignen Zentralen.
Nicht weniger wie 59 Beitichriften ftanden im Dienjte der Bewegung. !)
Dieje Organifationen haben die fOwierige VBor- und Werbearbeit für
die fegensreichen KXriegsmaßnahmen geleiftet; im fonmmenden neuen Deut|d-
(and gebührt ihHıen ein befonderer Chrenplag, und vor allem unjere all-
jeitige Iraftvolle und begeilterte Mitarbeit. € gilt, die Gejunden zu betwah-
zen und zu [hüben durch Belehrung in FlugiHrikten, Borträgen, Kurfen,
durch Unterricht in Schule und Vereinen, beim Militär, dur Schaffung
von alfoholireien Aufenthalts- und SGejelljhaftsräumen: Iugendheimen,
Sefellen- und Lehrlingshäufern, Soldatenheimen, Lefezinmern, gemein-
aibigen Bolfsfpeijehäufern und Kaffeeftuben, durch altoholireie Erholung
und Unterhaltung in Vereinshäufern, Spiellälen und auf Spielpläßen, in

1 Grbaltmn 218.
        <pb n="56" />
        Sige, Geburtenrüdgang und Soziakreform
fittlid) einwandfreien Turn- und Wanderklubs3 aufiv. Endlich darf au
der Altoholfranken nicht vergejfen werden: Errichtung von Trinkerheil-
jtätten, Trinkerfürforgeltellen, Erleichterung und Vermittlung der YAuf-
nahme, Ermunterung zur vollen Enthaltjamfteit durch Bereinzorgani-
ationen, dur Prämien und durch perfönlihH teilnehmenden BZufpruch.

Mer für den Emanzipationskampf der deutjchen Volkes gegen den
AlkohHolismuß feine Kraft einfebt, Kämpft für eine geläutertere, befiere,
fraftvollere Bukunft unferes VBaterlandes.

Die Invalidenverficherungsauftalten Haben Ti auch mit Erfolg der Trinkerfürforge
angenommen und die Errichtung von Trinkerfürforgeanftalten unterftügt. € be-
jitehen in Deutfchland in etwa 200 Städten jolhe Fürforgeftellen. Auf 132 diefer
Stellen famen 1912 28 270 Alfoholkranke, die fich diefer Fürlorge unteritellt hatten “

42

IL Bekämpfung der SGejchlechtstrantheiten

Auch für die Befämpfung der Sejchlechtskranfheiten hat uns die Militur-
verwaltung die Wege gewielen. Ihren nachdrüclichen Bemühungen
war e8 in den Friedenszeiten gelungen, die Ertranhungszifjer in der
Armee von 50 auf je 1000 vor den Kriege von 1870/71 auf 21,2 im Sahre
1912/13 zurüczudrängen, eine jo günftige Ziffer, wie fie keine Armee
der Welt aufweift.?) Freilich befitt die Militärverwaltung Mittel perfönlicher
Einwirkung und Kontrolle, die im bürgerlichen Qeben verfagen. Hier
tommit in eriter Linie in Betracht:

a) Aufklärung und Belehrung über die furchtbaren Ge-
jahren, unter gleichzeitigem warnen Appell an Rilicht und Semifleit.
Diefe Aufklärung erfordert fittlidhen Ernit, Feingefühl, Umficht und Zalt.
Fine vorzeitige und unvorlichtige geflechtlide Aufklärung fann mehr
Unheil anrighten als Schaden verhlüten. Sie gelhehe zur rechten "Beit, in
der rechten Weife, durch berufene Perfonen: Eltern, Arzt, Lehrer vgl.
Rede des Herrn FürltbiiHofs Dr. Bertram im Herrenhaus am 8, Sant 1916)
SFrtenntnis der Gefahren Ichlkt noch nicht vor geflechtlidhen VBerirungen,
'ondern allein der ftarfe Wille, geftüßt durch daz Gefühl der Jittlidhen Ver-
antmwortung und Pflicht.

Daß „Bildung“ und Erkenntnis nicht allein genügen, beweift 3. B. die Tatlache,
baß nach einer KXrankenfaffenftatiftik in Berlin vor zwei Yahrzehnten auf die Arbeiter
Y, auf die Kaufleute etwa 16, auf die Studenten fogar 25 gefhlechtlide Erfraniungen
auf je 100 Berfonen Kamen.®) Cbhenfo ift bekannt, daß die Mediziner, die doch gewiß
genug gewarnt find, nit weniger Erkrankungen aufmweijen al8 die andern Fakultäten

Die perfönlide Belehrung und Warnung wird erleichtert und ergänzt
durch Merkblätter, Fluajchriften, Vorträge uf. Inöbejundere find die
Rrankentalfen und Berlidherungsanftalten {hon durch ihr eignes SInterelte
veranlaßt und geeignet, durch Vorträge und Einwirkung der Ärzte, durch
Berbreitung von Flug- und Merkblättern, Plakaten ulm. aufflärend zu wirken.

1 Erhaltung 212. 2 Kaufmann 16, 3) Kaufmann 10.
        <pb n="57" />
        D. Bekämpfung des Gebhurtenrücdganges 43

ou der Gelchäftsitelle der Deutfchen SGefellfghaft zur Bekämpfung der SGefchled, t8-

tranfheiten fh Berlin W 66, WilhHelmfiraße 48, find Merkblätter für Frauen und Mäd-

Hen, für Eltern, für Soldaten, auch in Plakatform für KXrankenhäufer, Kafernen,

eranfenfaffenlofale u. dal. zu beziehen. Als Flugihrift auch fürs Land eignet fich:

Qembfke, Der Feind im Haufe. Berlin 1916, AlkohHol- und Sefdhlechtsfrankh eit mn
hehandelt eindrucsvolNl: Pauli, Soldaten, Hütet eu! Stuttgart 1914.

Beionders fegensreih haben fih die Rekrutenvorträge erwiefen, die
auf fatholilder Seite noch bvielfadh durch religibje Vorträge (Nekruten-Crerzitien)
Ergänzung finden. Sin Offizier, ein Arzt, der Pfarrer und andere Perfonen von An-
jeben teilen fig in die Aufgabe, In den Stimmungen des Ab{hieds find die Herzeu
hoppelt empfänglich für die eindringlichen Mahnungen und Warnungen.

Soweit die Belehrung und Warnung verlagt, gilt es, fofort eine
energilche

b) Heilbehandlung durch einen gefhulten Arzt zu fihern. &amp;
fommt alles darauf an, daß die Erkrankung jofort erkanıut und gründ-
lid} behandelt mird. Dft wird eine längere Kur in einer Heilanftalt er-
forderlich fein. Für die Mitglieder der Kranken kafjffen übernehmen
dieje die Kojten. Soweit ein Wiederausbruch der Erkrankung und der
Auftedung3gefahr nach Jahr und Tag möglih ijt, muß eine danerndhe
ärztlide Überwachung {ftattfinden.

uf die 20 Millionen gegen Krankheit verficherten Berfonen foll alljährlich fait
gine (!) Million gefdlechtlich Erkrankter entfallen; der Kojtenaufwand der Kranken-
faffen für ärztliche Behandlung, Arznei und Krankenhauspflege uf. wird auf jäHrli-G
mindeltens 10 Millionen Mark ge[häßt.!)

Neueltens Haben die Invaliden-Verjidgerungsanfialten die
Bekänspfung der Seldlechtsfrankheiten in fyjtematijcher Weije in Aıu-
atij! genommen. In größern Bezirken find Beratungsitellen
jür Gejcdhledhtakranfe errichtet worden. In erfter Linie Jollen die entlaffenen
geichlechtäfraufen Kriegsteilnehmner dort dauernde Beratung und Über-
wachung finden. Militärverwaltung und Beratungsitellen gehen dabei
Hand in Hand. Strengite Diskretion bleibt gewahrt.

Soweit e8 fi um Mitglieder der Krankenkaffen handelt, verbleibt diefen zunächıt
die Behandlung; wenn jedoch befondere Gründe (z. B. Nücfichten der Diskretion,
Mangel geeigneter Ärzte) vorliegen, tritt die Verlidherungsanitalt felbit ein. Auch
Tür foldhe Kranke, die weder gegen Krankheit ndoch gegen Invalidität verfichert find, aber
sem reife der verliherungspflidhtigen Bevölferung naheftehen, kann, wenn zu be:
jorgen ijft, daß fonft eine fjadigemäße Behandlung unterbleibt, die Invalidenanftalt
bie Geilbehandlung übernehmen. Diefe umfaßt auch die Koften etwa notwendiger
Anjtaltsbehandlung nebit Hausgeld, Eriak des ausfallenden Arbeitsverdienites, der
Keileauslagen uf.

Unterfuchung wie Behandlung der Sejchlechtsizankheiten erfordern
eine gründlige Borbildung der Ärzte. Bejonders verderblich
wirkt das Kurpfujchertum, zu dem die Kranken in faljdher Scham, verlodt
durch SIuferate und Brofpekte, oft ihre Zuflucht nehmen. Überhaupt Findet

1 Kaufmanı 11.

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        Higte, Geburtenrüdgang und Soziakrejorm

auf diejem Gebiete die unlautere Konkurrenz und wirtichaftliche Xusbeun-
tung ein dankbares Feld. Mit Recht ift deshalb feitensS einiger Armee-
forp8 nichtapprobierten Ärzten die Behandlung geichlechtöfranter Berlonen
and entfpredhende Anzeige in Sffentliden Blättern ujtwv. verboten. Mehr
fach it auch die (außereheliche) wijfentlidhe Anftedung unter Strafe ge:
tellt. Dieje Maßnahınen find durchaus berechtigt und follten in unfjere
Strafgefebgebung übernommen werden. Bedenklich dagegen erfdheint e&amp; un&amp;,
jen Gejdhlechtstranfen und Ärzten die Pflicht aufzulegen, von der Ertran-
tung der Polizei An zeige zu machen. Zunächit ft es eine Ungerechtig-
feit und Härte, denzenigen, der fih feiner [Hweren fittliden Vertehlung
bewußt ijt und aus fiH {Hon alles tut, was zur Verhütung der Folgen
Air andere erforderlich it, eine Selbitanzeige bei Organen aufzulegen,
von deren VerichwiegenhHeit er durchaus uicht überzeugt ft. Polizetorgane,
Krankenkalfenbeamte und -vorftandsmitglieder und Srilidhe Beratungs-
4eflen Hir Geiclechtakranke (außer dem Arzt) geben nicht die Garantie
itrengfter Diskretion, wie fie hier verlangt werden nıuf. Über felbit wenn
der beite Wille beiteht: wer kann die Gewähr für die Bücher und Akten
übernehmen, daß fie nicht bloß in der Gegenwart, jondern auch für alle
Zuhuft vor indiskreten Augen bewahrt bleiben? Und welde Summe
von herzlofer und boshafter Beurteilung, von Klatidh, Verdächtigungen
und Berfeindungen bis in die Familie des Betroffenen kann daraus eut-
itehen! Die RKückficht auf perjönlidhe Ehre, das Anfehen und den Frieden
der Familie und auch das fittliHe Empfinden unferer Volksgemeinfchatt,
die noch auf dem Boden der Hriftliden Lebenzanuffajlung ftebht, verbieten
28 in gleicher Weife, ‚eine foldhe Berpflichtung auszujprechen. ber auch
ın hygienifder Beziehung würde fie die Gefahr herbeiführen, daß gerade
aiejenigen, die ich noch ein gefundes fittliches Empfinden bewahrt Haben,
zu Rurpfuldern oder nur zu folchen Arzten ihre Zuflucht nehmen würden,
die fich an jolde Vorfchriften nicht binden, aber um fo höhere Bezahluma
verlangen. Mit guten Gründen haben fid deshalb auch alle ärztlichen
Organijationen gegen eine jolde Anzeigepflidht auzgejprochen. Anderfeits
yuß e8 den Ärzten und Behörden erlaubt fein, foweit es das allgemeine
Yutereffe erfordert, den zujländigen Stellen Anzeige zu erttatten.

Die Invalidenanftalten drängen auf Anzeige der Sefcdhlechtsfranfen, um ihre
dauernde Überwachung zu fidhern. Das Ziel ijt gewiß zu billigen. Bei der örtlichen
Entfernung der Gefchlechtskranken von dem Sige der Anftalt, an der die Namen geführt
merbden, ift die Gefahr der Indiskretion aud) gewiß geringer. Aber auch hier ift größte
Vorficht geboten. Jedenfalls jollte jeder auf Verlangen [o lange von einer perfönlidhen
Kontrolle und von verdachterregenden Zufchriften verfhont werben, als er {ich
unter die Obhut eines Arztes jtellt und diejes der Anftalt glaubhaft macht. Nud) durch
Benugung von fittiven Mamen könnte mehr Für Diskretion geforat werden

Die groben Hoffnungen, die fi an die Chrlihidhe Salvar fan -Behandlung
infnften. haben fich nicht erfünt. 6 teht heute feit, daR Salparfan meher die Sauphilis

14
        <pb n="59" />
        D. Betämpfung des Geburtenrüdganges

dauernd Heilt noch unfHädlih ift, fondern Todesfälle, Eriaubungen, Sähmungen,
Srbfindungen und fonftige Körperfhädigungen hervorrufen kann. Um fo mehr it vor
Zefoftbehandlung und Kurpfufjdhern zu warnen, vielmehr eine fofortige furgfältige
Behandlung duch einen erfahrenen Arzt dringend geboten.)

Die wirffamfte Bekämpfung der SefchlechtsfrankfhGeiten it die Be r-
opfiung der Nuellen, die

ec Burücddrängung der Projititution. € ft dies wohl
das Ichwierigite Problen:, in dem die Tatjachen des Lebenz mit den ethi-
jchen, bugienifdhen und fozialen Erwägungen in hartem Kampfe ftehen
und um eine zwedmäßige Ausgleidhung ringen. Die Macht der Leiden-
ichaft ift oft {tärfer als alle Mahnungen von Sewijjen und VBernunft, auch
jtärfer als Gejebgebung und Polizei. So wird die Projtitution nie ausiterben,
und e8 Zann fid nur um eine Zurücdrängung und Minderung des Übels
und feiner verheerenden Folgen Handeln. Daß hier neue und dringlihe
Kufgaben der Qöfung Harren, darin find alle ernften Männer einig, aber
über die beiten Wege der Qöjung befteht noch vielfach Streit. E3 liegt
ung fern, in diejem Streit uns ein Urteil zuzumeffen. Was uns aber vor
allem am Serzen legt und worin alle, vb fie Jidh nun mehr von ethifdhen,
Hngienifhen oder aud) wirtfhaftlich-jozialen RKRücjihten leiten laffen,
übereinfüimmen fönnten und follten, it zunächjt die Forderung, daß zum
mindeften die öffentliden Straßen und Pläge, die Wirtjhajten
und Vergnügungslokale von den Anbietungen und BVerlodungen, der
Schauftellung und Gelegenheitsmacherei der Proftitution freigehalten
werden. Wie die Proititution in unfern Gropitäbten ih auf SHritt und
Tritt aufdrängt, das ijft geradezu ein Skandal. Wer diefes Treiben fieht,
begreift e&amp;, daß die Großitähte die fünfzigfadhe Zahl der Gejchlechts-
erfranfungen aufweifen als das Laud (Blafchko), trog aller „Überwachung“ !
SGewifje Straßen und Lokale find namentlich zur Nachtzeit zu einem öffent-
lichen Menfdhenmarkt geworden. Die SGroßitädte haben fih ja daran
;etwöhnt und nehmen e3 al3 felbjtverftändlidh hin. Was Himmern fie die
Sorgen und Kämpfe, die bittern Erfahrungen und Empfindungen der
Tamilienväter und -mütter, die ihre Kinder in folder Atnıofphäre aufmwachfen
jeben! Und wer denkt an die Hunderte und taufende junger Mädchen und
Bur]hHen, an die Soldaten, die Studenten, die unerfahren, unverdorben,
äch tagtäglich von diefen gleißenden Verlodungen und Zudringlichteiten
anıtvorben jehen und meijftenz nur zu bald erliegen! Wenn die Stimmen
der „Sittenprediger“ nicht gehört werden, Jollten dann nicht wenigjtens
Die ernften Warnungen und Mahnungen der Hygieniker durchdringen
md die Gewijjen der verantmwortlihHen Auffichtsorgane weden ?!

Uber nicht bloß die Straßen, fondern auch die Familien müflen
von der Vergiftung der Proititution freigehalten werden. Hier tritt fie ja
1) Dal. Dr. Dreu w, Die Salvarfangefahr. Berlin 1914

in Aa u Se
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        45% Hige, Geburtenrüdgang und Evzialreform

den Kindern, den Dienfiboten, den dort wuhnenden Sejellen, Studenten
uftw. unmittelbar nahe. Und welde Verjuchung für die Heimarbeiterin,
die Handlungsgehilfin, die Kellnerin, geblendet vun dem Ölanze der
Toilette, dem leichten „Verdienit“, der vielen freien Zeit, den raufdhenden
Bergnügungen, Ddiefelben Wege des Erwerb3Z einzujdhlagen! Selbjt die
Rinder werden fHhon in die Künfte und Liften der Proftitution eingeführt.

Endlich gilt eS, der Ausdehnung der Projtitution auf die Mittel« und
Aleinftädte oder gar auf das platte Land rücfichtslos Schranken zu
icßen. GejchlechtsfranÄheiten und Projtitution waren bisher Großitadt-
franfheiten; es befteht die Gefahr, daß namentlidh in und nach den: Kriege
Not und Leichtfinn das Heer der Proftituterten nod) ftark vermehrt und
viefe auch das Land überflutet. Eine Verjhärfung der Kontrolle in den
roßitädten wird in gleicher Richtung wirken. Heute, wo fchon Die
Sewährung einer Wohnung an Proftituierte als Kuppelei (Vorfjehub-
(eiftung) gilt, jt e8 leicht, fie fernzuhalten; wenn Ddiefer Schuß aber
durch eine Aıuderung des Strafgefegbuches ($ 180) befeitigt würde, würe
Jald auch die Jugend von Keinjtadt und Laud den Ummwerbungen des
Rafters und feiner gelunbheitliden und Iıttliden Berieuchung reis:
jegeben.

Wie am zwecmäßigijten die Zurücddrängung aus Öffentlichkeit und FJa-
milie zu erreichen iit — ob etwa in Form des Jogenannten Bremer Syftens
‚Befchränkung auf beftimmte Straßen und Häufer, mit Hyalenifcher Auf-
iht, aber perfönlicher Freiheit) — diefe Enticheidung möge den berufenen
Ynftanzen überlalfen bleiben.!) Jedenfalls hat die bisherige Reglenrentierung
nach Feftjtellung der ärztlihen Autoritäten, au abgejehen von den ent-
mürbigenden Formen, in ihren Wirkungen gänzlich verfagt, während
dem Bordell erft recht allgemein von gejundhHeitliden, ethifjhen und
joztalpolitijcdhen‘ Erwägungen aus in gleiher Weije der Krieg erkllört it.

Die RKeformziele find umfaljend und IOhwierig. Neben den repreffiven
Maßnahmen der Gejesgebung (Abänderung bzw. Veridhärfung des Straf-
gefebbuches betreffend Wohnungsgewährung, Kuppelei, bemwußte An-
jtedung, Schub der Hffentliden Sitte und des Anftandes ujw.) und der
Verwaltung (Erlaß und Durchführung polizeilicher und janitärer Auord-
nungen) dürfen auch die Pflichten rettender Liebe und Fürlorge zur
Bewahrung und Rettung der unglüclichen Opfer der Leiden»
shaft und Verführung: Bahnhofamiflion, erziehlide Einwirkung (Polizei
aljiftentin), Arbeitsftuben, Zuflucht» und Kettungshäuler ujmw., nicht
vergeffen werden. Insbefjondere find alle Minderjährigen der Fürforge-
erziehung zn überweilen. E€&amp;3 verdient den Dank und die Bewunderung jedes
1) Baal. MahHling, Der gegenwärtige Stand der Sittlichkeitsfragen. Güters-
oh 1916, — Neißher, Die Ge’chlcchtstrankheiten und ihre Befämpfung. Merlin
936, &amp;. Sprinaer.
        <pb n="61" />
        D. Bekämpfung des SGeburtenrücdgu ngis
Menfchenfreundes, mit welcher Hingabe und Aufopferung die AHriftliche
Riebe in den Nettungs-« und Erziehungshäujern der Innern Mijfion, deu
Magdalenenftifzen, den Anftalten zum Guten Hirten u. a. fih der Aus-
geftoßenen der Welt annimmt, um wieder phylifch und fittlih aufzurichten,
was dieje freventlich gefnidt und zertreten hat.

Die fittliden und gefundheitliden VBorfchriften zur Regelung der
Mroftitution treffen nur die kontrollierte Projtitution und umgeben diele
noch mit dem Scheine der {taatlihen Legitimation und der Ungefährlich-
feit. Daneben und in viel weiternt Umfange wuchert aber die heimliche
Proftitution, die weit nıehr Verderben anrichtet. Dieje findet Schlupf-
winfel in allen mögliden ormen: Zigarrenläden, Wirtichaften, Bars,
Htaminets uf. Die gefährlichite Form der Verlodung find die jogenannten
ÄAnimierfneipen, weil hier zugleich der Alkohol feine Wirkung tut.
Sott jet Dank, daß auch hier die AMrmeeverwaltung vielfach (3. B. in Berlin?
gründlich aufgeräumt hat. Goffentlich bleibt un? die Schmach erlbart,
aß lie tn Frieden wieder aufleben !

Endlich follte der andalöjen Sffentliden Kuppeler und Verlodung
ın den Fnferaten der Zeitungen und Zeitjchriften ein Ziel gefeBt
werden. € ift unfaßdar, was felbjit Tageblätter, bie fich offiziöfer Bezte-
Hungen rihmen dürfen, vor dem Kriege im Injeratenteil den Lefern zu
bieten wagten. In der Form poftlagernder Briefe (meiltenz mit Chiffre
adrejle) wurde auch die oft in den Dienft der Kuppelei geftellt, Die Armee
torp8 haben auch hier mehrfach dem BVerantwortlichfeitagefihl der Boft-
verwaltung mit Slüc nachgeholjen, indem die Verabreidhung
poftlagernder Briefe an JugendlidhHe (ohne befondere
Legitimation) verboten murde. Wird auch hier endlich eine gehunde Gegen-
‚vehr lich dauernd durchlieken ?!
[II. Verbot der SHffentlidgen Anubietung der Aotreibungs: und Anti:
fonzebtionsmittel
Die Verbrechen gegen das keimende Leben Haben einen Umfang an-
genommen, Daß eine weitere Ausgeltaltung und Verfchärfung der Straf-
heitinmungen dringend not tut, Auch die Ärzte mülfen verldhärfenden
Bedingungen Bbezüglid der Indikationen zur. SchwangerjHaftzunter-
6rechung unterftellt werden (Verpflichtung zur Lijten führung mit genauer
Angabe der Gründe, Zuziehung eine3 zweiten (momöglich eines beamteten]
Arztes, Kontrolle der Ärztelammer, Befcdhränkung und Kontrolle der
Gonocare ufmw.). Der Verkauf, die Ausftellung, Anbietung und Anzeige
“SInferate) der Infirumente, die dem Zwede dienen follen oder können,
muß verboten und {harf überwacht werden. Diefe Kontrolle ift erit recht
dringend, Joweit Hebammen, Mafjenjen und jonftige Perfonen Anlaß zu
berechtiatem Merdacht aeben oder aar in nferaten ich empfehlen.
        <pb n="62" />
        Hiye, Geburtenrüdgang und Soziglreform

Wenn die Kinderfgheu fHon zu jo gewalttätigen, gefährlichen und un-
yatürlichen Mitteln wie die Fruchtabtreibung greift, wieviel größer muf
da die VBerfuchung zur Berhlitung der Konzeption [ih geltend machen !
Und hier werden die Mittel noch viel verlocfender und billiger nicht bloß
angeboten, fmdern vielfach aufgedrängt. Leider, daß jelbjt Ärzte der
Yotwendigkeit der Vertreibung folder Mittel unter dem Gefichtspur kt
das Wort reden, daß fie audH den beften (menn auch nicht abjolut ficheru)
Schuß gegen gefchledhtlidhe Anftedung gewähren. Den: iteht entgegen,
daß e8 heute Mittel der Desinfektion gibt, die diejelbe Sicherheit (ohne die
tonzeptionsverhütung) bieten. Erniter ijt der Einwand, daß e8 auch
int Cheleben Fälle gibt, wo Krankheit. und Schwäche der Mutter, Aıuzglt
uor Schwergeburt, zumal bei fchneller Kolge der Wochenbette, Gefahr
der Übertragung von KranfHheit auf die Leibesfrucht (Syphilis, Zuberkuloie
ul.) vor NMeugeburten zurücjchredt, anderjeit3 aber die moralilche Kraft
der Enthaltung verfagt. Das find tragifdhe Konflikte, und es ft wohl zu ver-
jiehen, wenn nur folde, die fi durch fefte religiöje Grundjäge gebunde:
wwiffen, aud) hier den Gebrauch von Kondomen njw. abweilen. Jedenfalls
ericheint die Erreichung eines abjoluten Verbotz der Heritellung und de“
Vertriebs folcher Antikonzeptionsmittel ausfichtslos. AWber davon ver
(chieben it die Forderung, daß wenigitens die öffentliche Anzeige
und die Empfehlung in Inleraten, Profpekten und Plakaten (außer in
itreng wilfenfchaftlidhen medizinijden Zachblättern), die Aubietung unt
Ausitellung in Schauläden, die Anbietung und Aufforderung zum Kant
die Auffuchung von Beftellungen oder gar der Haufierhandel ftreng ver-
boten wird. Zugleich Jollte der Verkauf auf die Mpotheken be
idränkt werden und nur auf ärztlige BefchHeinigung hin erfolgen.
Damit würde vor allem die Verbreitung bei der Jugend, für den außer-
ehelichen Sefchlechtsverkehr beichränkt, Iede auch private AÄnpreifung
und Empfehlung feitens der Apotheken würde rücfichtslos mit der Kon-
zeffionsentziehung zu beiftrafen fein. Auch der Vertrieb und der Bezug
durch die Bolt oder im Wege der Einführung aus dem Ausland dürfte
„ur den Ärzten und Apothefen geftattet fein.

In der 22, Kommiffion des Reichstags ijt bereits im Febrnar 1914 ein Gefegent-
wurf mit großer Mehrheit angenommen worden, der dem Bundesrat das Recht geben
jollte, den Verkehr mit Gegenitänden, die zur Befeitigung der ShHhwanger[haft oder
zur Berhütung der Empfängnis beftimmt find, zu befhränken oder zu unterfagen,
lebteres jedoch nur, foweit nicht „die Nücfihmnahme auf die Bedürfniffe des gefund:
heitliden Schußes entgegenfteht“. Leider ift infolge des Krieges diefer Gefegentmurf
nicht zur Verabfchiedung gekommen. Soweit die öffentliche Ankündigung in Betracht
fommt, hat eine Ent{Heidung des Neichsgerihts (Bd. 34 u. 46) zum $184 Ubi. 3
des Straigefeßbuches einen erireulihen Fortichritt gebratt, indem alle Segenjtände
als zu „unzüchtigem Gebrauch beftimmt“ gelten, „welche fich zu einem folden Gebrauch
vermöge ihrer befundern Beichaffenheit eignen und erfahrungsgemä : Verwendung
Funden“. Danach it in den meilten Källen die dfentliche Ankundiaung, Andreifung und
        <pb n="63" />
        D. Bekämpfung des Gedurtenrüdganges 49
Schanftellung empfängnisverhütender Mittel (auch felbit in mediziniflhen Zeit
icOriften) ftrafredhtlid) verfolgbar. Der maßgebende Sefichtspunkt it der Schunk der
Bucht und Sitte, während unjer Strafgejebbuch Sejtmmungen zum Schube der
Ympfängnis nicht enthält. Dank dieler reidhsgerichtliden Ent{heidung find denn
auch die Anzeigen und Ankündigungen in SGe[Häftslokalen und Zeitungen ver[Htwunden.
Aug die Zufendung von Profpekten, bie Anzeigen von „Maffenfjen“ uw. find ftraf-
bar. — So erfreulich die EntjHeidung des Neihsgericht3 ijt, {o beruht fie doch auf
einer Auslegung, die aud) wieder geändert werden kann, anderfeits reicht fie nicht aus.
Xu die private gewerbsmäßige Verbreitung und Ver-
leitungzum Gebraug muß verboten fein. Prakil@ wird aber
ein [olde5 Verbot nur wirkam fein, wenn die Herftellung und der Verkauf öffent
ich Fontrollierten und Kontrollierbaren Stellen ausfchließlich geftattet wird.

Wer SGejcdhlechtskrankfheiten und Proftitution wirkffam bekämpfen, ander-
leit&amp; die fittlidhe Kraft und freudige Bereitfchaft für die Opfer des Kinder.
jegen3 Iqhüßen und ftärfen will, joll unfere Jugend auch vor den fonftigen
jittliden Gefahren bewahren, die fih ihr heute auf Schritt und Tritt auf-
Yränaen, vor allen durch
IV. Sejdhränkung und Kontrolle der Öffentlichen Bergrügungen (Tanz:
belujtigungen, Schauftellungen, Lichtjpiele, Tingeltangel ujw.)

Bunächit it e&amp; das Übermaß der Feite und Vergnügungen, welches
wirjer Bolt wirtihaftlih und jeelijdh an macht. Wer erinnert jich. nicht
des gewaltigen Sonntagsballaftes unferer Generalanzeiger und fonftigen
Tageszeitungen vor Begiun des Krieges, gefüllt mit den verlodenditen
Schilderungen und Einladungen zum Befudh von öffentlichen Vergnii-
gungen, Tanzbeluftigungen, Schauftellungen in Theatern, Kinos, Tingel-
tangeln ujm. Wo bleibt da Zeit, Geld und Sinn zur Pflege des Familien-
lebens, für Seift und Körper erfrifhende Spaziergänge in Wald und Feld,
Mr die gemeinfamen Freuden von Eltern und Kindern in Unterhaltung
und Spiel, in nachbarlidhen: Fanıilienverfehr ufw.? Noch fHlimmer
aber ift die Qualität der Vergniügungen. Auf die Erregung der niedrigiten
Triebe wird [pekxliert, die in Alkohol und rohen finnliHen Senüflen fi
auswirken, während echter Frohlinn in Familie und Freundeskreis, die
Siebe und Freude zur Natur, an einem guten Buch untergraben werden.
Daß da erft recht fein Raum bleibt für ernfte religiöfe Verinnerlidhung,
für Sildungsbeltrebungen ujw., liegt Har. €3 ijt tieftraurig, wie Io „der
Tag des Herrn“, der doch der rechten Erholung und Erhebung dienen
ll, ins Gegenteil verkehrt wird.

Der Ernit der Kriegszeit Hat auch hier ein Macdhtwort ge[prochen. Die
Beitungsbeilagen find dünner geworden. Den Sffentliden Vergnügungen
ind Schranken gefebt. Die Kinos ftehen unter [dharfer Kontrolle. Den
cohen Wigen und Lijternheiten der Tingeltangel ft Einhalt geboten.
Wird eine neue, ernftere Zeit diefe Schranken aufrechthalten, unjere
Yugend {Ohüben und ftüben gegen einen neuen Einbruch des Stromes der
DiBe, Bebnrienrüudgang und Sozialreiorm

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        <pb n="64" />
        50 DHiye, Geburtenrüdgang und Sozialrejorum
Frivolität und Verführung? Wir wollen e8 hoffen! Alle Freunde unjerer
Iugend, Männer und Frauen, Behörden und Bürger follten hier zuammen-
jtehben. € gilt ein Geiliges Gut unfjerer Nation: die jittlidhe Kraft, den
echten Faniilienfinn, die deuticdhe Mrbeitafreude, die Liebe zum Beruf,
ideales Streben und fozialen Sinn vor der Verjlachung und VBerfumpfinia
des modernen rohen, altoholtrunfenen Vergnügungstaumels zu retten.
Sewiß, wichtiger als polizeilihe Maßnahmen it die pofitiv er
ziehlide Arbeit. € mülfen der Jugend die wahren Quellen der
geiftigen Erhebung und Erholung erichloflen, der Sinn Hir die Natur,
hir die rechte Sejelligkeit und Erholung gewedt, das Interelle und Ver
jtändnis für eine geift- und Herzbildende Lektüre, Für Schauftellunge:n,
die nicht bloß unterhalten, fondern auch belehren und veredeln, für ‚Die
Werke echter Kunft angeregt und vermittelt werden. Unjere Fugen d-
vereinigungen aller Richtungen widmen fich mit Eifer diejer Auf-
gabe, aber die Verlodungen der Mergnügumngslokale und Tingeltangel find
jtürfer al8 die Werbekraft diejer Vereinigungen, und im Immel ver
Senußiucht verjagt jede ernjte Arbeit. Das ijt die Erfahrung und Klage
nit bloß des Seiftlidhen, des Lehrers im unjern Fortbildungsihulen,
der Leiter und Freunde unfjerer Iugendvereine, Jondern nicht minder
auch des Gewerkichaftlers und Politikers. Wann endlich werden fie [id fo-
Ädarijch die Hand reichen, um einer edlern Beeinfluflung unlerer Juaend
wieder freie Bahn zu fchaffen ?
Ähnlich liegt es bezüglich der
Y. Bekämpfung der Schund: und Schnmbliteratur und -funit
8 Handelt ih nicht um die Anfeindung beftimmter literarijdher oder
tünitlerijcher Richtungen: — fo fehr man folde Verirrungen ablehnen mag,
jie mögen und werden in dem Strome der Entwidlung von jefOft ihre
Korrektur finden. Sie zählen zudem ihre Vertretung und ihren Anhang
mehr in den Kreijen der Sebildeten und Bejigenden, die ich felbit Idüißen
fönnen und mögen. Zweifel wollen uns nur oft kommen, ob nun gerade
die BahnhHojfszbudhhandlungen berufen find, dem Wolaß einer
Gattung von Wigblättern, von Erzählungen und Romanen zu dienen,
die ihre Gedanken, SGeftalten und Erlebnilfe mehr dem Nachtleben der
Berliner Friedrihitraße als dem Deuticdhen Moll: und Familienleben
entnehmen. Senjation und Lüfternheit drängen {ich jelbit Heute im Kriege
in den Bahnhofsauslagen abjtoßend vor, während eine echt vaterländifche
Riteratur, gefunde und billige Bollsbücher nicht zu jehen jind. Huch will
e8 un8 nicht in den Sinn, daß num gerade die Neich3 PH o{t Jidh dazu Her-
geben joll, allen Jich progig aufdrängenden Schmuß der Boftkarten, Drud-
jendungen und Profpekte durch ihre Beamten von Haus zu Haus zu tragen
und fonar forafältig yoftlagernd aufzubewahren, damit Töchter und Söhne
        <pb n="65" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 51
unter dem Schute der Dedadrefje jie abholen fönnen. Soll das auch
im neuen Deutjchland jo weitergehen?

Doch worauf e5 un vor allem ankommt, ift der Schuß unjerer Su
gend gegen jene Literatur und vervielfältigende Kunft, die es direkt auf
die Aufregung der Phantafie und die Reizung der Sinnlichkeit abfieht,
in raffinierter Weile die [AYlummernde Leidenjchaft wedt und entilammt,
zu phantaftijdhen Lebenszielen und Wbenteuern verlodt und allen Sinn für
ernjte Arbeit und Pflicht ertötet, ES [ind jene Schauer- und Schundromane,
die in Zehnpfennigheftchen Woche um Woche zu taufend und Hunderttaufend
von Fabrif- und Dienjimädchen, Ladenmanfells und unreifen Burfchen
gefauft werden und von Hand zu Hand wandern. Sefhäftige Verleger
und Kolportagehändler überfluten das Land mit foldhen elenden und ge:
meinen Seiftesprodukten. Selbit inı Kriege hat dieje Indulirie den Drang
der Jugend nad) Kriegsabentenern und Heldentaten durch eine neue aben-
teuerlidje Siteraturgattung auszunußen verltanden. Verderblicdher noch
find die Liebes-, Detektiv: und Mordaeichichten, welche mit Heißhunger
verjdlungen werden.

Womöglich noch AOlinıner war e&amp; vor dem Kriege mit der Verbreitung
von BPhotographien, Pofjftfarten und SMlufrations
werfen, die nur der rohen Lüflternheit dienten.

Die ernften Ereigniffe des Krieges haben aud) hier zunächit eine Gefferung gebracht,
aber diefe reinigenden Wirkungen haben nicht Jange angehalten. Gewiß, der Schmug
ft zurücdgedrängt, aber wer z. VB. aus den photographiichen und Kinftlerfarten unferer
Sffentliden Schaufenfter einen Cinblid in die Erlebniffe und Stimmungen des deut:
iden Volkes in diefer großen Zeit gewinnen wollte, würbe arg enttäufcht fein. Nicht
beutfde Kraft, Heimatliebe, Hochachtung der eheliden und bräutlidhen Liebe und
Treue finden hier ihre Spiegehung, fondern widerliche Koketterie, hohle Theaterpofc
und finnlidhe Aufpugung. Und folche Karikaturen des deutfcdhen Volkes in feinen Leiden
und Kämpfen, in feiner Größe und Kraft fenden unfere Frauen und Töchter ins Feld!
Das find Verirrmngen des Gefchmads, die vielleicht polizeilid nicht Forrigiert werden
fönnen, aber fie beweifen jedenfalls, daß der eigne SGefchmad und die Selbjterziehung
unferes Volkes nicht weit reihen. Wenn die Polizei hier verfagt, dann bedarf e8 um fo
mehr der Einwirkung durH „Vereine zur Bekämpfung der öffent:
lidgen Unfittlidgteit“ u{w., die die Polizei durch Aufklärung und durch die
Macht der öffentlichen Dieinung unterftügen und ergänzen. Was felbit Heute z. B. in
Injeraten des „Tag“ (am 29, Oktober, 26. November und 3. Dezember 1916) al8 „präch-
tige Weihnachtsgefchenke“, an „billigen und wextvollen Büchern“ angeboten wurde, muf:
jeden Freund unferes Volkes und insbefondere unferer Jugend mit Entrüftung erfüllen.

Die ernfte Mitarbeit für eine energijdhe Bekämpfung von Sdhmuß und
Schund in der Literatur und Kunft hat die Militärverwaltung mit Erfolg
eingeleitet; auch hier gilt es, diele S Hußwehren zu erhalten
und auszubauen, damit nicht nach den Kriege die Schlammflut
von neuem über unjere deutfche Jugend hereinbreche. — Wer folche Art
Citeratur und Kunit liebt und pflegt, verliert Seidhmad und Veritändniz

tür die echte Boelie und Kunft. Schon aus diefen: Grunde follten vor allen:

NA an
        <pb n="66" />
        52 Hite, Geburtenrüdgang und Sozialre[orm

diejenigen, die an ihre bildende und veredelnde Macht glauben, mit ir
diefen Kampf eintreten. Erft müfjen die Schaufenfter, die Blicherauslagen,
die Kunfthandlungen ufjv. von den Produkten der Korruption gründlich
gefäuhert werden, dann ft auch wieder Pla für die Erzeugnifje edler Poefie
und Kunft. Zugleid muß eine zielbewußte Agitation für die Verbreitung
guter Literatur und Kunft, die Geift und Herz bereichert, zu edlern Lebens
zuffaffungen und, Taten erzieht, eintreten, Bildungsvereine, Standes-
vereine und fonitige Organilationen müffen durch Vorträge und Kurfe,
dur Lefellubs, durch Theateraufführungen ujw. In Das Verftändnig
einführen, mit den beften Werken bekannt machen. In Sffentlichen Biblio-
fGeken — auch Konfeffionellen — und Lefezinmern muß die Gelegenheit
geboten werden, je nach freien Stunden der Lektüre zu pflegen. Wber auch
jede Familie muß mit einer Heinen Hausbiblioihet ausgerüftet jein, und
auch daz Vorlefen in der Familie follte ‚wieder mehr Sitte werden:
Durch Führungen in Kirchen, Mujeen aufm. muß der Kunjtjinn gemwedt und
geübt werden. Dies [ind auch die beiten Wege, der bedenkliden Veran
qunashrcht und dem Wirtshauzbeluch entgegenzumwirken.
FL efjorm unjerer Lebenzanichauungen und Lebensführung
Yicht weil wir ärmer, fondern weil wir an]prudhsvoller
zjemorden [in D, Hat die Bahl der Cheidhließungen und Geburten ab:
zenommen. Hier bei uns jelbit Hat deshalb auch zuerft die Neform einzujeßen.

a) Wir müflen brechen mit dem Materializmus der Le

benzZanfdanungen, der einfeitigen Wertidhäbung von Geld und
But und Ehrenftellung. Gemwip, wer möchte ficH nicht Freuen, daß das deutfche
Bolt wirtichaftlih und Kulturell vormärtsgefommen it? Insbefondere wir
Katholiken jollen uns beeifern, den Vorwurf der „Inferiorität” auf Ddie-
jem Gebiete Lügen zu ftrafen. Denn auch die Güter diejer Welt Können
und follen dem Guten dienen: der Förderung von WiffenfHaft und Kızult,
der religiös-fittlihen und kulturellen Hebung unferes Volkes, auch der
innern Bereicherung des eignen Lebens und des Qeben3 der Gemein-
Ichaft. Geld und gefellichaftliche Stellung fichern auch Einfluß im Sfjent-
lichen Leben, in Literatur und reife, in der Politik ujıy. Aber dabei
oleibt doch in Kraft: daß „dem Reiche Gottes und feiner Serechtigleit“
der erfte lag gebührt, und dann daS übrige „beigegeben wird“, während
ein Volk, das bloß der Kultur des Diesfeits lebt, dem Lofe des fittliden
und phylildhen Zufammenbruchs, des nationalen. Selbitmordes nicht ent-
gebt. Einkehr und Rückkehr zu den alten Yenlen des deutfchen Bolkes
tut not: Hochihägung, Liebe und Opferfreudigleit für Familie und Heimat,
jür Neligion, Kirche und Vaterland, Berufstreue und Gemeinfinn. Diele
innen Güter werden allein auf die Dauer beglüden und unfer Volk aroß
und Hark machen für die Gegenwart und Zukunft.
        <pb n="67" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrücdganges 58

b) Unjere ganze Lebensführung bedarf der Meforın im Sinne der
Rückiehrzur EinfadhHeit und zur Natur. Der Krieg Hat
ia auch hier mieder zur Befinnung und Einficht gebracht.

Wir wilfen heute, daß wir bisher zu viel für UMNohol uud Nikotin ausgegeben Haben
und daß auch bei weniger fich recht wohl leben Jäßt, daß da fogur der Kopf heller, der
Aörper elajtijdher und die Seele freier bleibt. Wir Haben am eignen Leibe erfahren,
aß Brot —- bejonder8 das gefunde, kräftige Roggenbrot —, Kartoffeln und Gemüfe
auch fon eine gefunde Nahrung darjtellen, und daß ein Stück Sleifcdh zwar eine ganz
ıngenehme und zwedmäßige Zugabe, aber durchaus nicht die Hauptfacdhe bildet. Zeit:
meiliger Mangel und Knappheit haben felbit die früher vft veracdhtete Kartoffel wieder
zu hohen Chren gebracht. Leider, daß auch die Mehlipeijen, Hülfenfrüchte, Reis, Eier,
Wild und vor allem Fett vielfach fehlten oder Inapp bemeffen waren, fonft würden
menigftens die Haushaltungen, in denen eine tüchtige Hausfrau waltet, mit der Min-
derung des Sleifchgenuffes und den MNeifdhloflen Tagen fidh verhältnismäßig leicht ab-
zefunden Haben, Jedenfalls Hat ih beitätigt, morüber die medizinijhe Wiffenfhaft
'hon vorher einig war, daß wir unfjere Nahrung vor dem Kriege viel zu fehr auf die
WHeifchnahrung eingeitellt Hatten. Hatten wir mit.54 Kilvoaramm Fleiflch auf den
Kopf der Bevölkerung doch felbit England (mit 52 Kilogramm) bereits überholt. Die
Wendung der AnfhHauungen der Wiffen[hHaft Hatten beiden obern Zehntaufenden
'hon früher einen jtarfen Umfdhwung herbeigeführt: — Hoffentlich dringt diefe auch
u den breitern Volksichihten dur. Das würde zunächft im Interejle der SGelhund-
heit Kiegen. Eike Reihe von modernen Kulturkrankheiten (Arterienverfaltung, Herz-
'eiden, Gicht ufw.), die das Leben der SGebildeten und Befikenden verkürzen, find
rc) den {jtarfen Sleildgenuß verurfacht. E83 würde aber auch eine Verbilligung
der Lebenshaltung bedeuten und zugleich auf eine Herabdrüdung der Preife wirken,
io daß auch die untern Schichten, die Heute des Sleildhgenujfes mehr oder weniger
ztbehren müffen, mieder daran teilnehmen Könnten. Eine fole Reform der Küche
vürde vor allem den kKinderreiden Familien zugute fommen, Die Rriegsnot hat auch
rei Schuhen und Kleidung nicht Haktgemucht. Leder und die Rohjtoffe der Bekleidungs-
'ndujtrie wurden mit Belchlag belegt. Wiederum ein praktiicher Kurfus in der umlich-
‘gen Behandlung von Schuhen, Kleidern und Wäldge! Und überrafjhend, wie viek
1 da [paren läßt! Selbit in den Haushaltungen, die die von der Grokmutter {o
Jodhgefhäbte Flidkunit Falt ganz vergeffen hatten, Fommt fie wieder zu Ehren. Und
ie Hüb[h das von der Mutter eigenhändig und forgjamı geflidte Hischen, das fauber
zetvafdhene und gebügelte Kieiddhen {teht! Und wie durch die Benagelung der Schuhe
ie doch hHalktbarer werden! Und mie dankbar und lieb der Vater (Haut, daß Mutter
ınd Töchter aus Nückjicht auf die fHhmere Kriegszeit von der NeuanfHaffung des Hutes
ıbfehen und es fo [dön verftanden Haben, durch geldhidte Garnierung der Mode etwas
1aczuhelfen. Umgekehrt bleibt aber auch der Vater nicht an Opferfinn zurüc, indem
ar auf die gewoHnte Erholungsreife verzichtet und ftatt deffen in den Ferien jeden Tag
air Frau und Kindern erfriiHende fröhlidge Spaziergänge in Wald und Flur madt.
Bielleicht findet er, daß das doch auch eine Erholung und Auffrijgung der Kräfte
bringt, dagegen mande Ärger ob überfüllter Abteile, verregneter Tage und über:
inrdernder Nechnungen erfpart bleiben und jedenfall® al Neingewinn ein inniaerer,
yarfbarerer Anfhluß von Frau und Kindern [ich ergibt.

Weile Wunder endlidh wiffen unfere Krieger zu erzählen über das, mas der
Menficdh aushalten kann! Troß anftrengendfter Märfche, troß Näfje und Nälte, wos
ber einfachen Beköltigung, oft genug von Hungertagen unterbrochen, fehen unfere in
Urlaub heimfehrenden Krieger frifch und gefund aus. Kein Scmupfen, Feine Erkältung,
fein Mbeumatismus Selbit folche, denen Qunae und Herz Surae machten. reden
        <pb n="68" />
        Hibe, Gedurtenrlücgang und Soziahreform
zicht mehr davon. € find ganz neue MenfhHeugeworden, die [ich
jJouden Gebredgen der Zivilifativou freigemadqt haben, Ui
nie e8 ihnen {(Hmect, und we fıe es gar nicht mehr verjtehen, daß die Fran fo ver-
ärtelnd mit den Jungen umgeht. ES ijt’gut, daß er die Kinder mal wieder unter feine
»rziehlidhe Hand nimmt — fie merden bald dankbar den neuen Rezepten der Hhgiene
‘olgen.

Mehr Einfachheit uud Deftigkeit, weniger Aufprüche und Beräußer-
ichung: das follte der dauernde Gewinn der Harten Kriegszeit bilden.
Zie hat uns manche Entfagung, mande Opfer auferlegt, aber zu gutem:
Teil waren e8 auch eingebildete Bedürfnifje, Gewohnheiten und Anfprüche,
Sie unfere Väter nicht kannten, ohne deshalb unglüclid) zu jein. Wir Haben
ie bereitwillig auf un3 genommen in der Liebe und Sorge für unfer
Baterland. Und nun, die Opfer und Eutfagungen, die die Eltern auf fich
nehmen, werden nicht minder der nationalen Zukunft gebracht, wie fie
eibt und lebt, mächit und blüht in ihrer Leihesfrucht, den Kindern!

OMehHralsderStandgiltdie Perfon, die Leitung
ın lautet die gewaltige eindringlidhe Sprache des Krieges. Nicht die Geburt,
zicht das Geld, nicht das beftandene Eramen — Veritand und Gedächtnis —
jeftinnien den Wert des MenjhHen, fondern die Tat, der Charakter, die
üttliche Kraft. Aucd unfjere gemeinen Soldaten, unjere Heinen Beamten,
Bauernjöhne, Handwerker und Arbeiter Haben in Heldenmut, Hingabe,
Treue, Kameradijchaftlichkeit und Opferfinn mit den Beften unjeres Volkes
gewetteifert und die Bewunderung der Welt auf jich gezogen. Charakter-
tärfe, Gemütstiefe und Seelengröße jind richt der Anteil oder das Vor-
cecht einer Kafte oder Klaije, fondern fie leben auch in uifern breitern VBolls-
‘Oichten. Alfomwegmitallem Standesdünfkel, mitaller
Sctoßmannsfucdht! Weg auch mit den: Streben, die Kinder um jeden
Preis über feinen Stand hHinanszuhHeben. Jeder Stand hat feine Chre,
in jedem Stande kann man dem Naterlande dienen, Kann man edel, alüdlich
und zufrieden fein.

Die Eltern follen fih nicht einbilden, daß alle iYre Kinder Genies feien und
unt jeden Preis „ftudieren“ müffen. Die einfeitige Schägung akademifdher Berufe
ft Einbildung. Der Gerichsfekretär. führt mandmal ein zufriedeneres Leben als fein
Arktsrichter. Umgekehrt [oll der afademi[d SGebildete, der „Kaufmann“, der Großbauer
richt aus der Zaffung kommen, wenn einer feiner Söhne ein tüchtiger Handwerker
vird oder eine feiner Töchter einem Voltsfhullehrer die Hand reicht. Vielleicht befucht
er biefe Fanıilie fpäter mit mehr Genugiuung und Freude als die feines zu Hohen
Stellungen vorgerücten Lieblingsfohnes. Auch der Fabrikarbeiterftand fteht Heute

x Ehren und hat fein wirt[haftliches Auskommen, er lebt oft glüdlicher und fjorgenlofer
115 fein Arbeitgeber, Was insbefondere den Bauernftanud betrifft, fo gibt [don die renge
Sitte und Erziehung auf dem Bauernhof den Kindern eine folde pYYKiIHe und fittliche
Ausrüftung fürs Leben, daß fie ihren Weg fchon finden werden. Dabei muß allerdings
‚erlangt werden, daß die WirtfhHafts und Lebensführung auf dem
Bauernhof nicht etwa nad) dem Makitab des Kapitalwertes des Gutes, fondern fo
sinaerichtet mird. dak auch die nachgeborenen Söhne und Töchter wenigiltens

MM
        <pb n="69" />
        D. Bekämpfung des SGeburtenrüdganges %
ine mn etiva den Verhültniffen entiprechende DBorbildung und Husfieuer erhalten
md auch in einer befheidenern Lebensftellung den Unterfdhied der Lebensführung
veniger empfinden und darin glüdlih find. Das gilt beim Anerbenrecht wie bei
yleidher Teilung.
FI. Syistematijghe Fürjorge für KinderreiHe Familicı

Die Knderresche Familie muß fi getragen wijfen von der bejonderu
Achtung und Sympathie der Gemeinjchaft Die gefellidhaftlide Chre {ft
zn {tarfer moratijcher Anfporn; Jie Jtügt und tärkt die individuelle Kraft.
BWeldge Wunder der Tapferkeit Hat nicht das Eijerne Kreuz im Weltkrieg
zuögelöft! Und wenn auch gewiß feiner etwa durch die Auslicht auf die
Nettungsmedaille ih zu der reitenden Tat hat beftimmen lafıen. — jede
Rettungsmebaille trägt bei zur Stärkung der opferbollen heroifchen Se-
junung und Tatlrajt. Und fü Mt 65 gewiß nicht bloß eine Eingebung echt
nen[hlider Gite und Teilnahme, fondern auch jtaatsmännitcher Weisheit,
wenn nad alter edler Sitte des Hohenzollernharjes der Koijer die Paten-
elle beim Jiebten Svhne übernimmt. I Demfelben SGeifte Jollte, wenn
‚eßt unfere tapfern Söhne fieggekrönt zurückehren und ihre Geldentaten ge-
:eiert werden, auch den Eltern und vor allem den Müttern ein Chrenplag
»ngeräumt werden.

Der Megierungspräfident Dr. Krufe in Düffeldorf hat in eingehenden Verfügungen
ven Behörden, Armenverwaltungen fm. eine bejonders entgegenfommende Behand-
ung der Änderreidhen Mütter und Väter mit: Nachdrud eingejärft. In Düffeldorf,
Srefeld, Solingen und andern Städten find Chrengaben an Kuderreiche Familien in
Sorm von einmaligen außerordentligen Zuwendungen (Epariaffenbuc mit dent
Betrag von 100 .4) gegeben worden. Dielelben find nicht etwa als Gehurtenpramien
gedacht, fondern follen eine Anerkennung für langjährige treue Dienite in der Er-
ziehung der Kinder bilden. Diefer Gedanke Fomnuit auch in einer ent/prechenden Heinen
eier zum Ausdrud. Derjeibe Herr Megierungspräfident hat au zu Stiftungen
am Suterejfe der Finderreidhen Familien angeregt. Die Firma Krupp ift mit einer
Stiftung von 25 Millionen Mark vorangegangen.

Die Hochachtung der gewiffenhaften, opferwilligen Mutter, des ireu-
inrgenden Vaters, die den Kampf des Lebens nutig aufnehmen, muß
aber au Ausdruck dahin finden, daß ihhen von allen Seiten Ddiefer Kampf
müöglichtt erleichtert wird. Sie Haben auf eine ganz befonders wohltwollende
Anteilnahme für ihre Sorgen bei Arbeitgeber, Behörben, gemeinnüßigen
Bereinen und Berfonen Anfpruc. ES gibt der Wege fo viele, ihnen zu
Zelfen, obre daß eS auffällt, ohne daß vor allem ihr Ehrgefühl verlegt
wird.

In erfter Linie kommen

ı) die Gemeinden und die gemeinnügigen Bereine
in Betracht. Al muftergültig und bayıdrechend kann auf diejlenı Gebiete
unjer Bolksihulmefen gelten. Eine gute Volts{hule ft die befte
Fraänzung und Stükbe der elterlichen Erziehung. Sroße Opijer werden

un.»
        <pb n="70" />
        56 Hibe, Geburtenrüdgang uud Sozialrejorm

von Staat und Gemeinde für dieje Zwede gebracht. Wir find ftolz darauf,
daß die Koften allein vo der SGemeinfchaft aufgebracht werden olme jede
Deranziehung der Eltern. Die VollsfHule findet ihre Ergänzung durch
»e Borfürjorge in Kinderkrippen und BewahHrfihulen
igwie dur die Knaben und MädhHenhHorte. Die Kinder
‘rippen waren vor dem Kriege mehr in Frankreid als in Deutfland
verbreitet und ge[däkt — eine Mahnung zur Borficht in ihrer Empfehlung.
Die deutjden Mütter pflegen ihre Kinder felbit. Erft mit dem Kriege,
a18 die Mütter mehr dem Erwerb nachgehen und vielfach die Lüden m der
Wönnerarbeit ausfüllen mußten, machte jih mehr daz Bedürfuis nach
Rinderkrippen geltend. Wber e8 zeigte fichH an mandhen Orten (3. B. Berlin}
3ald, daß der Eifer der Fürforge das Bedürfnis überholt Hatte. Mit der
Hückfehr der Mütter in ihre normale Haushaltungs- und Pflegetätigkeit
mird vorausfıchtlid) auch die Zahl der Kinderkrippen wieder zurüdgehen,
und da3 kann im allgemeinen nur ermünfcdht fein. Denn die Krippen
Wnnen auch verderblich wirken, indem jie e$ der Mutter erleichtern, der
urßerhäuslicdhen Erwerbsarbeit nachzugehen und jo Jih der nächften Pflicht:
Führung des Haushalts und der Kinderpflege, ohne ausreidhenden Grund
zu entziehen. Die Krippe Joll die Mutter in der Pflege und Bewahrung
jeS Kindes unterjtüßen, dieje ergänzen, aber diefe ihr nicht adnehmen.
Wenn die Kinderkrippe al8 „WohHlfahrtseinridhtung” angelprodhen werden
ol, dann muß ihr diejer Charakter gewahrt bleiben. Dasjelbe gilt auch
mehr ober weniger für die BewahHrjhHulen. In der Kegel follten
de3Shalb die Kinder mittags zu Hauje efjen. Jın Hbrigen bedeuten fie nicht
bloß eine Entlaftung der Mutter, fjondern dienen auch der geiftigen Ent-
widlung und Erziehung der Kinder. Vor allem ent|prechen fie in den Städten
ainem dringenden Bedürfnis, damit die Kinder den engen, ungejunden,
it in Somuß und Unordnung verfommenen Wohnungsverhältnijfen
ntzogen werden und {ftatt Dejjen in Iuftigen Räumen und unter Jorgfäl-
‘iger Leitung die Zagesftunden verbringen. Lestere Setichtäpunkte haben
auch zur Errichtung von Kinderhorten für die Knaben und Mädchen
der Voltsjhule geführt. Zür das Elternhaus find die Kinder oft eine Lajt, die
lich bejonders in den Ferien geltend macht; das dürftige Hein wird iknen zu
ange; fie wijjen fih nicht zu bejchäftigen, drängen fih auf Straßen und
Bläge und richten Unfug an. Im Hort finden fie rechte Anleitung zur An-
jertigung ihrer Schularbeiten, Unterweihung in Handfertigleitz- (Anaben)
und Haushaltungsunterricht (Mäbhchen) ujmv. ; daneben kommt auch die
Unterhaltung (Lejfen, Erzählen und Spiel) zu ihrem Rechte.

Die erziehlidhe Beihilfe der Volksihule hat vielfach eine Erweiterung
erfahren in der gefundheitliden Beratung dur den Schularzt.
Durch regelmäßige Revifionen ‚f{tellt diejer den SGejundhHeitszuftand der
anzelnen Rinder feit, macht Lehrer und Cltern aufmerKam auf vorhandene
        <pb n="71" />
        D, Bekämpfung des Geburtenrüdganges 57
ober drohende Schäbigungen der Sefjundheit. Vielfach wird zugleich den
bedürftigen Kindern eine zwedentjpredhende Fürforge (Schulzahnklinik,
freie ärztlide Behandlung und Arznei, befjere Ernährung) vermittelt. —
Meilten? bejhränkt {ih Heute die Tätigkeit des Schularzte8 auf die VBolls-
(hulen; eine Auzdehnung auf Kinderkrippen und Bewahr]Hulen und viel-
leicht auch auf die gehobenen Schulen würde fich im Intereijfje der Erhaltung
und Stärkumg unferer nationalen Bolfskraft jehr enıpfehlen. Bor allem
aber gilt e3, diele gefundheitlidhe Fürjorge auch in den Keinftästen und den
ärmern Landgemeinden einzuführen. Soweit die eignen Mittel diefer
Gemeinden wegen der geringen Steuerkraft nicht reichen, muß der Staat
Gelfend eingreifen. Das Bedürfnis und die Schwierigkeiten der ärztlidhen
Hürjorge find Hier nicht geringer, fondern leßtere wegen der Entfernung
des Arztes oft noch größer, anderjeits ift die Wirkung jicherer. Das Land
wird in Zukunft wahricheinlig noch mehr al? bisher die nationale LebenS-
quelle bilden, um fo mehr muß dieje gejhüßt und geftärkft werden. .

8 Höchit dankenswerte Hugienijdhe Einrichtung der Schule erfcdheint
das Braufebad. Diefes follte in keiner Schule in Stadt und Land
jehlen. Gier ift e8 meiften? zuagleidh aud Für die Ermachlenen die einzige
Selegenheit der NMeinigung.

Die vorhin aufgeführten Maßnahmen liegen im Rahmen der bisherigen
Eniwiclung unjeres Schulwejen3, nur mit dem Unterfdhied, daß die Koften
der VBollsichule Heute ausichließlidh von Gemeinde und Staat getragen
werben, während die ergänzenden Einrichtungen mehr von gemeinnübigen
Organifationen gefchaffen und verwaltet und auch die Eltern mehr oder
weniger zu den Kofjten (Bezahlung von Schulgeld) herangezogen werden.
Gier drängt die Entwidlung weiter. Die Not des Baterlandes legt uns die
Pilicht auf, uns auch der früheften Jugend fGon vorforgend anzunehmen.
Dies um fo mehr, al3 die gefundheitliden und erziehlichen Sefährdbungen
infolge unferer induftriell-tädtijdhen Entwidhung ftark gewadjen find
So werden die Gemeinden auch die Koften diejer Einridhtungen mehr alä
Bisher auf Jih zu nehmen haben — unter tunlichjter Entlaftung der Eltern.

Zu diefen allgemeinen Maßnahmen konımt dann aber noch die befondere
Kirforge für die kinderreiden Familier. Sie nıuß gleichfamı
automatiich einjeßen bei einer größern Kinderzahl, fo zwar, daß die Bevor-
zugung nichts Befldhämendes Hat, fondern gleichfam als Sffentlidhe An-
erfennung und Notragung einer Dankesthuld erjcdheint. So Knnte be-
jtimmt werden, daß z.B. bei mehr al zwei Kindern (unter 15 Jahren)
jedes Schulgeld entfällt. Wenn Eltern e&amp; troßdem bezahlen wollen, fo
mird diejes diskret entgegengenommen und für arme Kinder verlvendet.
Dasjelbe kann bei Gemährung jreier Lehrmittel gefhehen.
Dabei Halten wir e3 für felbitverftändlich, dak bie Lehrmittel Hir alle Schüler
aleich find.
        <pb n="72" />
        J6 Site, Geburtenrücgang und Sozialreform

Wejentlih als Einrichtung für die bedürftigen Kinder find die Schul
jpeifungen zu Seirachten. In größern Städten find fie ein bringendes
(Erfordernis. Die gelegentliden Erhebmigen haben erjAjredende Zahlen
über die mangelhafte Nahrungsverforgung der Kinder vor dem Schul-
gange und mittags ergeben. Vielfach ift nicht jo jehr wirtjchaftlidhe Not
die Urjache, als vielmehr die mangelnde Fürjorge und Fähigkeit der Mütter
im Haushalten oder ihre Überlaftung mit Erwerbsarbeiten. Umgekehrt kanı:
die Schulipeifung auch wieder der Läjligfeit der Mutter vder der Ver-
ucdhung, dem Erwerb nachzugehen, Borfchub leijten, Jo daß auch Hier eine
Übermachung und nähere Prüfung der häuslichen Verhältnifie der Zu-
lajflıuma zur Schuljpeihug vorhergehen jollte. — Einen andern Charakter
hat die Schulipeihung (Verabreichung einer guten Mittagsfuppe) in Län d-
ligen SohOulen, mo wegen der weiten Entfernung der Schule von
der Wohnung die Kinder mittags nit zu Haufe efjen Können. Hier Handelt
e8 fih um eine dringende Hugienifche Fürjorge, der alle dieje Kinder oc
Nückicht des Standes bedürfen — wenn nicht die Löhung dahin bevorzuat
wird, daß es bei der Halbtags}cHule, wie fie im Kriege Regel ge-
morben ijt, verbleibt.

Die Bevorzugung der Hnderreihen Familien kann und jollte aber
au über die Volksjchule Hinausreihen bei Gewährung von Stipen-
dien, Freiftellen, Freitijhen, bei Bemejjung des SHulgelde&amp;
an den Höhern Lehranftalten, in Seminarien und Studentenheimen u]
Das Schulgeld Jollte je nach der Einkommenjteuer abgeftuft werden.
Wenn die Eltern fehen, daß auch bei fteigender Kinderzahl e&amp; ihnen möglich
Sleibt, diefe vorwmärtz zu bringen, dann erhöht das die Freude und das
Bertrauen, aud) mehr Kindern das Leben zu {Henfen. Was für die nor-
malen Squleinridhtungen gilt, gilt nicht minder für die außerordentlichen
Fürforgemaßnahmen: Ferien kolonien, Unterbringung JMwäclicher
Kinder auf dem Lande, Vermittlung von Badekuren, Bejchulung {Hwach-
begabter Kinder, Ausbildung von Taubitummen, Blinden, Zuberkulöten
Waldfhulen) uf.

Die allgemeine Fürjorge der Gemeinde findet ihre Fortjeßung in der
Sortbildungs und FadH{hHule. ES fMließt fich an das große
Gebiet der Bolk3bildung: Errichtung von Bib!iotheken, Lele-
zimmern, Beranftaltung von Voltsbildungsabenden, vollstümlichen Auf-
jührungen, Konzerten, Einrichtung von Mufeen und Ausftellungen uf.
Diefe wie alle Jonftigen WoHlfahHrtseinridhtungen der Ge-
meinde: WoHnungsfürforge, Beratungsftellen für Tuberkulöje, Bekämpfung
des Alkoholismus (Voltskaffeehäuter ulıv.), Errichtung von Zrei- und Spiel-
plägen ufw. fommen allen Familien zugute, immer aber foll bei ihrer
Organifation und Verwaltung auf die Knderreichen Familien befondere
Rückicht aenonımen werden.
        <pb n="73" />
        D. Yetämpfung des Geburtenrückgauges 58

Die Aufgaben der fozialen Fürforge und Wohlfahrtspflege in Stadt
and Land wachjen ftetig an Inhalt und Umfang. Das Hat verfdhiedene
Sründe, und zwar foldhe unerfreulider und erfreulidher Art. Bornehmlich
At e8 Die induftrielle und [tästijdhe Entwidlung, die eine Reihe neuer Ge-
‘ahren und Schwierigkeiten wirtfchaftlicher, fittlidher und jozialer Art
jerbeigeführt Hat und tagtäglich neuverurfacht. In zweiter Linie kommt
aber au die erhöhte Einfidht in die gefelljHaftliden Zufjammenhänge
und die Erlenntniz der Möglichkeit und der Mittel der Abhilfe zur Gel-
ang, zugleich mit einem feinern jJozialen Empfinden und dem gefteigerten
Sefühle der Verantwortung und Pflicht, fein Beltes einzujeben, um Die
Notjtände und Gefahren. zu mindern, den berechtigten Klagen Abhilje zu
“haffen. So gefchieht in den großen ftästijchen Kommunen recht viel {o-
wohl von feiten der Gemeinde als auch feitens privater Organifationen. Was
nur fehlt, ift die einheitlide Organijation, die zielbewußte Zujammenarbeit
dei gleichzeitiger wohliberlegter Arbeitsteilung, in gegenfeitiger Ergänzung
der gemeindlichen und privaten, der beamteten und freien Fürforgearbeit.
Während vielleicht auf dem einen Gebiete ein Überangebot der Kräfte
und eine ungefunde Konkurrenz befteht, verfagt anderwärts die Hilfe.
Schlimmer no ift der Mangel an Mitteln und Kräften in den Neinjtäd-
ideen und Landgemeinden. Hier muß der Kreis (Landrat) als Träger der
Wohlfahrtspflege die Sammlung und Organijation der Kräfte in die Hand
nehmen und der Stoat durch reichere Zuwendungen wirkfjamı nachhelfen.
In und nach dem Kriege vermehrt ih noch die Fülle und Dringlichkeit der
Aufgaben. So erjdheint die Forderung eines „Kreisfär]orge-
jefe ße 3“, die Kabinettsrat Dr.v.Gehr-Pinnow auf der dritten preußifchen
Zandeskonferenz für Säuglingsjhug 1916 ftellte, wohl gerechtfertigt.
Er verlanat für jeden Kreis die Errichtung eines „Kreizfür|orge-
ımte8“, in den: alle Wohlfahrtsarbeit ihre Zufammenfafjung finden
oil. € foll anregen, organilieren, unterftüken. v. Behr-Pinnow geht in
»xjter Linie von den Bedürfniffen der Säuglingsfürjorge aus und denkt
‚or allen an die gefundHeitlidhen Aufgaben: Bekämpfung der Säuglings-
iterblichfeit, der Tuberkuloje, der Wohnungsnot ufjw.; er jhlägt deshalb
die Leitung durch einen Kreisfürforgearzt vor. Aud) die Yufgaben der
Schuldygiene, der Auflicht über die unehelihen und Ziehlinder, der Be-
ratungöftellen zur Bekämpfung der Gejdhledhtstkrankheiten, des Altoholis-
mug ufw. legen denfelben Gedanken nahe. Dem würde die Benennung
Rreis-GefundhHeitsamt entfpreden. Dem Arzt jollen be-
‘oldete Kreisfürforgerinnen, die befonder8 vorgebildet find,
zur Hilfe unterftellt fein. In allen diejen Aufgaben der Säuglingsfürforge,
ber Schulpflege, der Armenverwaltung (Waijenfürforge und Familien-
aflege), der häuslidhen Ausbildung, der WohHnungsaufficht, der Zütigkeit
418 ToltzeAfiftentin ul. bietet Tich zualeich Für untere Töchter und rauen.
        <pb n="74" />
        0 Hige, Geburtenrücgang und Sozialteiorın
insbejondere auch die unierer Kriegsinvaliden und Gefallenen, ein dank
bare3 Gebiet der Betätigung und VBerforgung. Im übrigen deden fih die
Aufgaben zum Teil mit denen des „Jugendamtes“, wie wir e&amp; vorjdhlagen
(f. unten) und gelten auch bezüglid Organifation und Tätigkeit diefelben
Sefichtspunkte, die wir bezüglich des „Iugendamtes” dargelegt Haben,

Hür eine zwedent{prehende Vorbikdung von Beamtinnen der WoHlfchrts.
pflege find bereits eine Reihe von Anftalten (Soziale Frauen{Hulen uf) ce:rünbet,
3. 9. in Berlin, München, Hannover, Clherfeld, Augsburg, Frankfurt a. M., HGeitelberg,
Raffel, zu denen noch neuejtens die WohHlfahrts{dhule in Cöln tritt.

Nach und neben den Gemeinden folgen

b) die Arbeitgeber al3 Träger fozialer Fürforgepflicht. Wobhl-
wollende Arbeitgeber: Villeroy &amp; Boch, Dollfuz (Eljaß), Kocnig &amp; Bauer,
&amp;. Brandts (M.SGladbach), Dr. Peters (Neviges), van Marken (Delft),
S$eneraldirektor Silt (Wurmrevier), Schlittgen (Marienhütte, Schlefien).
N. Noefide (Schhultheipz-Brauerei, Berlin), Zeißwerke (Jena), Krupp,
S. SFreeje (Berlin) u. a. waren vielfach die erften Pioniere der fjozialen
Wohlfahrtspflege. Durch Grimdung von Kranken- und Unterftüßungstaften,
Bau von Arbeiterwohnungen, Ledigenheimen, Kranfenhäujern, Bade-
sinrictungen, Errichtung von Arbeiter[parkaffen, Bibliotheken, Facdh- und
Daushaltungsfdhulen, BewahrIAHulen ujmw. haben fie Borbild und Anfvorı:
gegeben. Auf dem Lande fällt ihnen auch Heute nodhy mandherort8
die Aufgabe Tozialer Fürforge in erfter Linie zu. Das wachjende
Selbjtbewußtjein der Arbeiter, die {teigenden hHolitijihen und Wwirt-
iq9aftlichen Segenjäge und Kämpfe der Arbeiter und Arbeitgeber und
ıhrer Organijationen haben eine gewifle Entfremdung und mißtrauiiche
Zurüdhaltung auch in die einzelnen Betriebe hineingetragen, die der
meitern Entwidlung der FabrifwoHlfohrtsbeftrebungen nicht günftig it
E8 ift das zu bedauern, und zwar in beiderjeitigem Interefje. Friede ernährt,
Unfriede verzehrt, gilt hier erft recht. Neben den Gegenjäben der Interejfen,
die die beiderfeitigen Organifationen in aller Offenheit und Kraft austragen,
gibt e&amp; doch auch eine Meihe von Intereffen, die fie gemeinjam pflegen
md JOüben fönnen. Al vernünftige, Haraktervolle, gefchulte Männer
brauchen fie die Standesfämpfe nidht in die perfönlidhen Beziehungen zu
übertragen. Das mochte zunächtt, wo ji die Arbeiter noch erft organifieren
und durcjesen unußten und die Arbeitgeber die gewerkfchaftlidhe Organi-
jation und die LoHnkämpfe nur allzuoft noch faft al Auflehnung und JOwar-
zen Undank gegenüber dem alten überlieferten Treueverhältnis betrachteten,
unvermeidlich jein, aber diefe Periode follte al3 überwunden gelten. Die
Hauptitreitpunkte: Arbeitszeit und Lohntarif, find ja meijten3 durch die
Organijationen wejentlid) geregelt und fo dem Streit in dem einzelnen Be-
trieb entrüdt. So {ollten wieder Vernunft und Einfiht und — das natürliche
joziale Empfinden in ihr Hecht eintreten. Schon manche gewerkfichaftliche
        <pb n="75" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrücdganges 6:
Stimme hat ’unter deın Eindruck der gewaltigen Beitereigniffe neue Yuf-
raflungen und Ziele einer friedliden VBerltändigung zum Ausdruck gebracht.
Die SGemeinfhaft in Not und Zod in Feld und Heimat hat auch Arbeit-
geber und Arbeiter wieder per[önlich näher geführt, die Segenfäße
gemildert, das gegenfeitige Berftändnis gefördert. Neben den SGegefägen
der Interejfen ift auch ihre Solidarität wieder lebHafter zum Beiwußtjein
gefommen. Im Rahmen der Standesjolidarıtät der Arbeiter bleibt für
die Solidarität zwiidhen Arbeitgeber und Arbeitern im einzelnen Betriebe
noch ein weiter Spielraum. So if vielleicht die Hoffnung nicht unberechtigt,
daß auch für die Pflege der perjönlihen Beziehungen und gemeinfamer
Hürforge — FabrikfwohlfahHhrtspflege — wieder mehr BVer-
itändni3 und Neigung gewecdt it, ein unfchäßbarer Gewinn für die
Qdjung der gewaltigen Aufgaben, die uns die wirt{Haftlidhe Nenorganilation
Deutfhlands nach dem Kriege ftellen wird.

Wenn wir au heute noch — im SGegenfas zu manchen andern Sozialpolitifern —
neit Überzeugung und Wärme für die STabrikwohlfahrtspflege eintreten, [0 gefhieht es
in dem Sinne, wie fie ein Abbe, Brandts, Dechelhäufer, Koefide, Freefe u. a. in Schrift
und Tat gefordert und geübt Haben, — Männer, die zugleich auch die wärmften Vertreter
und Borkämpfer der gefeblidhen Rechte der Arbeiter und ihrer gewerfkfchaftlichen
Dragauijationen waren.) Ihre erjte Vorausfebung it: ehrlide Anerkennung der fo-
zialen Sleidgberechtigung der Arbeiter, vollgültige und gewiffenhafte Erfüllung der
KXorderungen der Gerechtigkeit bezüglich Lohn, Arbeitszeit, perfönlicher Behandlung
uf. Danach erft beginnt das Recht und die Pflicht der Wohlfahrtspflege als Ausdrud
der Überzeugung, daß mit dem Arbeitsvertrag auch eine Fülle von rein menf[hlihen
und perfönlihen Beziehungen begründet werden, die doch mehr bedeuten als etwa
ein Kaufe und Leihvertrag und aud) eine ent!prechende menfdhenmwürdige und
innerlich befriedigende Ausgeftaltung verlangen. (8 wird durchaus anerkannt; daß
e8 au) Mißbräuche der Wohlfahrtspflege gibt, und daß nicht alles, was ih a1 Wohl-
Fahrtäpflege ausgibt, als foldje gelten fann. Denn 3. B. ein Zedhenbefiger Arbeiter-
wohnungen baut und vermietet, nicht beffer und nicht [Hlechter wie jeder Bauyunter-
nehmer, nur zu dem Zwede, Arbeiter Heranzuziehen, {o ilt das gewiß feine Wohlfahris-
pflege. Wenn er dabei fogar Vertragstlaufeln fofortiger Kündigung oder gar der Erx-
mittierung für den Zall des Streiks oder des Eintritts in eine Gemerffchaft vorfieht,
jo ijt das Vergewaltigung und Wucher, das Gegenteil von Wohlfahrtspflege, Wenn
aber ein Arbeitgeber ohne Heinlihe Berechhung zwedmäßig und {hön baut und dabei

ı) Vgl. Ernft Abbe.in Jena. Eijenach 1913, Kahle. Franz Brands. M. Gladbach
1914, Bolksvereins-Verlag. DehHelhHäulfer W., Die jozialen Aufgaben der
Xzxbeitgeber. Berlin 1887. Über die DurhHführung der fozialen Aufgaben im Verein
ser Anhaltihen Arbeitgeber. Chenda 1888. Roe jide Nihard, Arbeiter[ug.
Deifan 1887. Hige, Pflidten und Aufgaben der Arbeitgeber in der Arbeiterfrage.
Zugleih als Antwort auf die verwandten Schriften der Herren DecheIäufer 1.110
Roefide, Köhn 1884, Bachem. Freefe, Das Fonftitutionelle Syftem im Fabrif-
betriebe. Gotha 1905, Perthes. — Eine umfalfende fyltemotifdge Daritellung der
Wohlfahrizeinrihtungen gibt AIbreht S., Handbuch der fozialen Wohlfahrts-
pflege in Deutjdhland. Berlin 1962, Die „Aufgaben und Orgatifation der Fabrik
mwohlfahrtspflege in der Gegenwart” find auf der 4. Konferenz der Zeniralitelle

ür Moltzwohliahrt erörtert (Schriften der AZentralitelle 1910).
        <pb n="76" />
        SHipe, Geburtenrücdgang und Sozialrejornm

mit bejonderer Liebe auf die Familien Rücjidht nimmt, gerade die Hinderreichen be
vorzugt, obwohl Auge Geichäftsberedhnung vielleicht das Gegenteil nahelegte, wen:
ar fich bemüht, jedem durch Gewährung eines Stüdes Land und Garten nicht blok
eine Erleichterung der Familienforgen, fondern zugleich au etmas Lebenäpoefic
zu fichern, wenn er das alles zu billigjtem Mietlat oder gar zu allmählidhem Eiger.-
‚umsermwerb gewährt, ohne jede bejondere Auflage oder Sefchränkung, fo ift das
zine Wohlfahrtspflege, die auch auf den Beifall des Sozialpolitifers und Gemwert-
'haftlers Anfpruch hat, Das wird auch nicht anders, wenn diefe Wohlfahrtspflege
‚ig in der Weife „Lohnt“, daß der Arbeitgeber [0 einen guten, dauernden Arbeiter -
lamm gewinnt. Das ift eine Wirkung, die wohlverbient ift und anderfeitz den Urbei-
tern nicht [Hadet, jondern ihnen auch zugute tonımt. Wer bei. Einrichtung feines Be-
trieb timlichft (part und nur foviel aulegt, als fiqy „rentiert“ und otwendig ift, um
‚icht mit dem Gemwerberat und dem Beauftragten der Berufsgenoffenidhatt in Konflikt
zu fommen, erfüllt feine gefeßlide ilidht; wer aber mit Abfiht und Überlegung
bie Fabrifräume Hoch und Hell, Tuftig und freundlich geitattet und Koften nicht (Heut,
um die Gefahren für Gefundheit, Sittlichtkeit und Leben der Arbeiter und insbefondere
der Jugend möglichjt zu mindern, wer Zugang und Umgebung der Fabrik nicht blok
nach den SGefeken rechnerifcdher Zwedmäßigkeıt einrichtet, fondern fie mit gärierifdhen
Anlagen fhmüdt, Bänke, Spielplag und Tumngeräte zur Venußung der Arbeiter
ın den freien Stunden und Baufen zur Verfügung {tellt, übt Wohlfahrtspflege. Wich-
tiger als foldje Einrichtungen aber ijt die Pflege perfönlider Beziehungen zu der:
Arbeitern, HSochachtung der menfhlichen Würde und der Berfönlichkeit im Arbeiter,
die ftete Bereitmilligkeit, ihnen und ihren Familien die Sorgen und Härten des Lebens
x erleichtern und auszugleidhen. Veder Arbeiter muß das Gefühl haben, daß er nicht
bloß al8 Arbeitäkraft, fondern auch al3 Perfönlichkeit gewertet und gewürdigt wird
daß diefe Hochichägung und Würdigung auch rau und Kinder umfaßt. Diefe be
hundet fich in dem bemwußten Beftreben, ihnen daz Dafein (Höner und glüdlicdher zu ge
italten. Die Wege zu diefem Ziele werden fich naturgemäß fehr verfdhieden geitalten
Bewiß wird auch das Maß der Mittel, die dem Yirbeitgeber zu diefem Zwede zur Ver:
)ägung ftehen, fehr verfchieden fein, aber biejes Maß beftimmt durchaus nicht den
innern Wert der Wohlfahrtspflege. Auch ın der WoHlfahrtöpilege it Sein und Scheir
$t unter[cheiden, auch hier gibt es ein glänzendes Probentum ohue feekifche Vertiefung.
In größern Betrieben ift diefe vor allem bedingt durch dıe Bildung eines Arbeiter:
ausfquffes, der von den großiährigen Arbeitern in gleicher, geheimer Wahl ge-
wählt wird, Diefer bildet das VBermittlungsorgan zwifcdhen Arbeitgeber und Arbeitern;
hier Fommen die Klagen und WiünfhHe der Arbeiter zum Ausdrug, hier reifen aud) die
Gedanken und Pläne der Wohlfahrizeinridhtungen. Soweit möglich, werden fie feiner
Mitwirkung und Mitvermaltung unterjtellt. So entitehen und wachfen die Wohl-
jahrtseinridhtungen mit den Bedürfniffen, ie bleiben in Fühlung und Harmonie mit
den Anfchauungen und Wünfchen der Arbeiter und ihrer Kamilien; fie bleiben getragen
don dem Vertrauen der Fabrikgemeinfghaft. Arbeitgeber und Arbeiter werden Freude
gewinnen an der gemeinfjamen Arbeit, und fie wird ihre fegensvollen Wirkungen auch
in die Familien Hineiniragen. Als foldhe Einrichtungen [eien genannt: Verabreichung
von Mild, Kaffee, Tee und fonftigen alfoholfreien Getränken in den MArbeitspaufen,
Anwärmumng (Xochkiflte) oder Gewährung eines billigen Mittageflens, Erleichterung
der Spareinlage am Lohntag, Walch- und adeeinrichtung, gemeinfjamer Bezug
bon Kohlen und Kartoffeln, Einrichtung von freundlichen Aufenthaltsräumen, emer
Bibliothek, Lefjfehalle, ferner (joweit nicht fhon anderweitig geforgt ift) Einricgtung-
einer Kinderbewahrfhule, eines Haushaltungsunterrichts, Beranftaltung gemeinfamer
Sabrikfelte mit Konzert, Aufführungen, von Kinderfejten (3. B. Weihnachten), Srün-
una einer Namilienfranienfalle zur Gemäbhrung freier ärzlicher Behandlung und Arznei

52
        <pb n="77" />
        D. Befämpjung des Geburtenrüdgaunges 68.
an die nichtverficherten Familienntitglieder (vielleicht mit der Makgabe, daß ein Zeil
per Koften von der Familie zurücdvergütet wird, um eine zu meitgehende Inan]priuch-
nahme des Arztes zu verhüten), Errihhug von Stiftungen feitenz der Familie des
Arbeitgebers (bei befondern Beranlajfungen, Todesfall aufw.) zur Gewährung von
Borfchüffen und Unterftügungen in befondern otfällen, für Stipendien ufıv, Alle
biefe Maßnahmen haben den Vorzug, dak fie vor allem den kHnderreichen Jamilien
‚gute fommei.

Das erite und wichtigite Gebiet der Wohlfahrtspflege iüjt eine den Ge-
'eben der Gerechtigkeit und Billigkeit entjprechende Beseffung der Söhne.
Diefe find vielfach durch die ZohHntarife in gemeinjamer Seftjtellung
und unter Überwachung der Organifationen der Arbeitgeber und Arbeiter
geregelt. Sie nehmen aber auf die bejondern Verhältnijfle und Bediürf-
nifje der finderreichen Familien wenig Rücficht. ES ijt das auch fOwierig,
da die Löhne, befonders bei Akkordberechnung, nach der Qeiftung bemefjen
werden. Bei zwangsweifjer Abitufung, etwa nach der Bayl der Kinder,
ijt mit Recht zu befürchten, daß dann unverheiratete und Änderarme UAr-
beiter bei der Einftellung bevorzugt würden. Jnmerhin jind ihon, 3. S.
im Buchbrudertarif, befcheidene Anfjäße einer Abftufung mwenigjtenz nach
dem Lebensalter enthalten; vielleicht ließen Jidh Dieje Arfäßge weiter aus-
hauen oder doch beitehenden Verträgen in Betrieben, die auf die Familien»
näter befondere Rücklicht nehmen, weiter NMechnung tragen.

Auch nach einer andern Nihtung bedürften die Tarifverträge einer elajtiidhen An-
paffung. Sie find gut und entlpredend, foweit es Fich um normale vollwertige Arbeiter
handelt, fie verfagen aber, forveit ältere oder fränkflidhe oder verkrüppelte Arbeiter
n Betracht kommen. Bei tücfichtslofer Durchführung des Tarif kann es leicht Iommen,
daß folche minderwertigen Arbeitskräfte überhaupt feine Arbeit finden, Das it doppelt
hart, wenn diefe aud noch unverforgte Kinder zu ernähren Haben. Aber auch vom
zational-wirtfhaftlidhen Standpunkte aus, zumal nach dem Kriege, muß auch die ge-
minderte Arbeitskraft noch voll verwertet werden. Den Tariforganen muß in weitem
Maße das Recht geneben werden, joldjen befondern individuellen Verhältniffen in
veitent Maße entgegenzufommen. Hoffentlid) wird die Teilnahme für unlere Kriens-

nvaliden auch hier die Wege ebnen.

(Einen fehr einfhneidenden Vorfchlag macht Projeflor Sch 10 mann!) Danadz
'oll durch Gefeß befitimmt werden, daß der einzelne Arbeiter zunächit nur die Hälfte
des verdienten Lohnes erhält; die andere Hälfte foll einem Au 3 gleighjands
ufallen, aus dem dann jeder Arbeiter, entiprechend [einem Wochenverdienft, je nach
Ropfzahl der Familie, die er zu ernähren hat, einen größern oder geringern Anteil
nusbezahlt bekommt. ‚Ein fo {tarker Eingriff in das wohlerworbene Eigentum (Mr:

jeitsverbienit) geht unjeres Erachtens doc über das Maß des Zuläfligen weit hinaus

In großen, Fapitaliräftigen Betrieben (Staat3- und SGemeindebetrieben,
Betrieben von Attiengefellihaften u. a. m.), die einen mehr jtändigen Ar-
beiterjtamm aufweifen, ijt e&amp; recht wohl möglich, Sohn zu 79 ujte je nad
Zahl der Kinder und der Dienftjakse zu gewähren. Dieje Betriebe fönnen
und tollen fh von meitern fozialen und nationalen SGefichtspunkten leiten
1) Beitfchrift Hır Bevölferungspolitif und Säuglingstürforge 1976, 9.
        <pb n="78" />
        Hiye, Geburtenrücdgang und Soziakreform

lafjen, die diefe Mehrausgaben durchaus rechtfertigen. Meijtens werden
bieje Sinder jpäter ja auch bei diejfen Werken wieder ihre Arbeitskraft
m Dienft ftellen. Aber auch in HNeinern Betrieben gibt e&amp; mandHerlei Wege
der befondern Berücjichtigung: Bevorzugung der KHnderreichen Familien
bei Bejegung befferer Arbeitsftellen, bei Zuteilung der Arbeit, Zuwendung
günftigerer Wtforde bzw. Höhere Bemefjung des Tagelohns, Übertragung
'odnender Überarbeit, foweit [oldhe einerfeitz notwendig, anderfjeitZ gefund-
Jeitlih unbedenklich ift, jHonende Rückjicht auf die Gefundheit bei der
Arbeit, Bevorzugung in Annahme der ([Hulentlafjenen) Kinder zur Arbeit
ufip. Außerdem follte aber auch eine befondere Kaffe beitehen, oder
der Arbeitgeber Mittel zur Verfügung ftellen, um 3. B. zur Weih-
nachtözeit, bei befondern Anläffen freudiger oder trauriger Art (z. B.
Wochenbeit, Krankheit) den Hnderreiden Familien außervrdentlihe Zu-
mwendungen zu gewähren. Diefe Bunen nach einen objektiven Maßitab
—.je nach Zahl ‚der (nicdhtverdienenden) Kinder — bemejfen werden, und
das hat den Vorzug, daß damit EiferJucht und Mikirauen ausgefchlojjen
jt und der Charakter eines Almofens vermieden wird. Wenn dagegen
den bejondern Bedürfniffen in den einzelnen Familien mehr Nennung
getragen werben foll, dann {ft jedenfalls die Mitwirkıng von Vertrauens
verjonen der Arbeiter — des Arbeiterausihujfes — bei der Verteilung
erforderlich.

Wo noch mehr perfönliche Beziehungen zwifden Arbeitgebern und Arbeitern beitehen,
namentlich in den MNeinern Seirieben und auf dem Laude, wird gewiß auch die Frau
des Arbeitgebers es als Pflicht und Bedürfnis empfinden, den Kranken, Wöchnerinnen,
Rindern ufw, ihrer Arbeiter ihre perfönlide Teilnahme dur gelegentlide Befuche,
Gewährung von Kranfkenkojt, Wein u{w. zu bekunden. Gewiß, dabei ift Lorficht und
Heingefühl erforderlidh. Der moderne Arbeiter ijt beforgt und wacht eiferfüchtig ob
jeiner Freiheit und Würde, er „wilk fidh nicht? [Henken laffen“. Diefes Gefühl ift be
techtigt und muß gefchont werden, aber es gibt eine natürlidje Güte und Bornehmheit
der Gefinnung und des Auftretens, die diefe KMuft leicht übermindet — und das if
der Ichönjte Triumph, deffen fich eine Arbeitgeberfran freuen darf. Um erlten führi
der Weg über die Herzen der Kinder (Weihnachts, Kommunion: und Konfirmations:
zefdenfe, gelegentliche Kinderfelte) zur Mutter und von diefer zum Vater. Gemein:
lame Jugenderinnerungen, religiöfe und hHeimatlidhHe oder vaterländijhe Felte ul.
zrleichtern den Weg. Die Arbeiter Haben ein fehr feines Gefühl dafür, ob das alles
der Ausfluß einer natürlidhen [ozialen Empfindung und Teilnahme ift, oder ob Eitelkeit
und Berechnung dahinter fieden, und fie werden je nachdem ihr Urteil und Ver-
halten einr'dhten.

Die Fubrikwohlfahrtöpflege hat immer mehr oder weniger den Cha:
cafter des ‚Zufälligen, des Berjönlidhen. Legteres ift ein Vorzug, fanı aber
aud) von Nachteil fein. Perfönlichtfeiten wechjeln. AYußerdem fteht die Fa:
SrilwoHlfahrtäpflege nur zu leicht unter dem Verdacht, daß eigenfüchtige
Beweggründe und Ziele des Fabrikherrn mitjpielen. Deshalb wird jeder
meitjichtige und Hochherzige Arbeitgeber gern mit Nat und Tat bereit fein,
gemeinfame Organifationen zu Ihaffen, die unabhängig von

x»
        <pb n="79" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 65
der einzelnen Fabrik und über dieje hinaus beitehen und wirken und Jowohl
jeinen WÄrbeitern und Arbeiterfamilien als au den andern VBollskreijen zu-
gute fommen. Dahin gehört die Gründung von gemeinnügigen Aftienbau-
gejellfhaften, Erridhtung von Hofpizen, Vollsküchen, Einrichtung von
Mietzinsjparkafjen, Zufgußkafjen für Hnderreiche Familien (für Wohnungs-
miete ufmw.), Haushaltungsfhulen ujw. Beidheidener, aber gerade für unfere
Stage hedeutungsvoll ijt die Gründung von Wödhnerinnenver-
einen. Sie jtellen fich die Aufgabe, weniger bemittelten Wicdmerinnen
durch Bejorgung entjpredhender Koft, Ausfteuer mit Kinderwäldhe uw.
Hilfe zu leiften. Soweit notwendig, wird [Hon vorher für reine Bettwäldhe
‘vielleicht aud) Bett und Ausjtattung), für Unterbringung und Pflege der
Rinder während der Stunden der NMiederkunft, für rechtzeitige Hilfe von
Debamme und Arzt ujıv. geforgt. Nur in befondern Fällen wird es der
Unterbringung in einem Wödhnerinnenheim bedürfen, Weit wich-
tiger als Gaben aber ijt die Beforgung von Pflegekräften. Das
gilt auch für die Krankenpflege in der Familie. Diejes Be-
dürfni3 befteht felbjt Für beffergeftellte Familien. €3 wird auch nicht etwa
durd) das Krankengeld oder die Wiöcdhnerinnenunterftüigung gedeckt. Zunächtt
ind im großen und ganzen nur die gegen Lohn befhHäftigten Arbeiter ver-
jichert. Dieje erhalten außer freier ärztlider Behandlung und Arznei
die Hälfte des Lohnes als Krankengeld. Wie Könnte aber damit neben
den geiteigerten Ausgaben für den Kranken auch noch eine Pflegerin be-
zahlt werden? Bei Krankheit der Frau und der Kinder aber fehlt in der
Regel auch dieje Hilfe der Krankenkajje. E3 eignet ih aud nicht jede Ber-
jon zu jolcher Hauspflege. Hier kann nur eine Organijation —
jet e$ ganz auf gemeinnügiger Grundlage, jet e8 in Form einer Berlicdherung

helfen.

Die HriftlidHe Liebe hat uns in den (Katholijdgen) SdHwefjtern und (evangelifdhen)
Diakoniffen und andern Organifationen berufsmäßig ausgebildete Pflegerinnen
zjegeben, die in opfermwilliger Hingabe fowohHl in der Anftalts- wie Hauspflege Großes
leiften. Hoffentlich werden unter dem Eindruck deffen, was unfere Schweitern auf
den Schlachtfeldern wie in der Heimat geleiftet Haben. die engherzigen Schranken
giner bureaukratiidhen Yrdensgefetgebung fallen. Anderfeits IAuldet die Gefjeßgebung
aber aug) dem Berufsitand der weltliden Krankenpfleger und «pflegerinnen einen
mweitern Schuß bezüglich der SGefundheit und der fozialen Stellmyg (Minimalruhezeit,
Verfidherung gegen Krankheit ufw.). Neben der Krankenpflege muß aber auch die
Wödnerinnen und Säuglingspflege mehr zu ihrem Rechte fommen,
lei e8, daß die Krankenpflegerin auch in diefent Zweige der Pflegetätigkeit ausgebildet
werde, fei e8, daß fie als felbitändige Berufstätigkeit ausgeübt wird. Diele berufs-
qäßig ausgebildeten Pflegerinnen bilden aug die beften Lehrerinnen der Mütter.
Senn fie zugleid auch int Haushalt (Kochen, Fliden, Bußen ufw.) zuzugreifen ver-
tehen, vo es notwendig ilt, und der Hausfrau mit Nat und Zat zur Hand gehen Können,
io erhöht das ihre fegensreide Wirkfamkeit, — Um auch den Landbewohnern Die
Wohltaten einer ausreidhenden gefhulten Bileae zu fichem: haben mehrfach die

Aige. Geburtenrüdaang und Sozialre’orm %
        <pb n="80" />
        66 Hige, Geburienrücdgang und Sozialreform

Ber] Herungsanijtalten Lefonders Rheinland) umfjajfende Mittel zur Ausbildung
und Anjfellung von Gemeindef{dhweirern (KXrantenbefucherinnen} zur Ver.
jigung geltellt. ;
VHL Serüchi Htigung der Kinderzahl bei der Beamtendbejoldung
und tem WohHnungsgeld
Die Heutige Befoldungsordnung wirkt geradezu geburtenfeindlich.
Bunächft eine lange befoldungslioje Borbereitungszeit. Dabei werden die
Anfbrücdhe an die Borbildung fyjltematifdh immer weiter gefteigert, mit
vinjeitiger Überfdäßung der VBeritandesbildung und der Schulprüfungen
‘Einjähriges Jahr, Abiturienten prüfnng, Univerfitätsbeluch ufmw.). Das Ianır
den Vater, der Schulgeld und Unterhaltungskoften aufbringen muß, zur Ver-
zweiflung bringen. Die Indienftftellung gefchieht dann vorerjt probeweije
oder diätarijch. E3 dauert oft viele Jahre, ehe die fefte Anftellung erfolgt..
Dabei ijt nicht etwa die Nückjicht auf die Leiftungsfähigkeit und -freudigkeit
maßgebend, fondern die Zahl etatmnäßiger fejter Stellen und die Arbeitse
oder Lebensdauer der Mormänner. Die Bejoldung fängt niedrig an;
fie fteigt allmählich, aber in recht langen Zwijchenräumen, fo daß fie
xbfohut nicht reicht, um in den beften Mannesjahren die Bedürfnifje einer
Hamilie zu deden. Für eine Neihe von Beamtengruppen find jogar Che-
verbote vorgefehen für den Fall, daß das Gehalt nicht durch eignes Ver.
mügen ergänzt wird. Der Beamte ift Jo meijten? in den verfuchungsteichen
arten beften Mannesjahren darauf angewiefen, als IJunggejelle im Kofi
und Wirtshaus zu leben. Das entfrenıdet ihn dem Familienleben. Geiratet
er nun endlid) in den mittlern Lebensjahren, dan {teigt daz Gehalt wieder
durchaus nicht in dem Make der wachjenden Kinderzahl und der fteigenden
Roften für Pflege und Erziehung. Das Höchftgehalt erreicht er, wenn Die
Rinder vielleicht f{Hon erwachfen find und er nur mehr die Bedlirfuilfe
Air fich und feine Frau zu deden hat, während in den leiftungsfähig|ten
Yahren, in denen die Koljten der Kindererziehung und -ausbildung zu
beftreiten waren, bittere Not hHerrichte.

Das Ergebnis diefer Befoldungsgeftaltung ift, daß nach einer amtlichen Statiftik
über die Rojt- und TXelegraphenbeamte nn (Neichstagsdrucjachen 1912/13)
ledig waren von den (3069) Höhern Beamten 15 Prozent, von den (43 082) mittlern
12,3 Brozent und von den (108 058) Unterbeamten 3,6 Prozent. Kinderlos waren Chen
dei den hHöhern Beamten 19,1 auf je 100 Chen, bei den mittlern 17,7 und bei den Unter-
heamten 13,3. Ein Kind hatten 27,0 und 28.0 und 23,8 Prozent der Verheirateten.
Mehr al8 drei Viertel aller verheirateten Höhern Beamten und faft drei Viertel
der mittlern Beamten hatten Höchltenz zwei Kinder, während es bei den Unterbe-
amten 60,8 Prozent waren. Drei Kinder Iamen auf 14,8 und 14,9 und 15,5 Prozent
der Chen. Vier und mehr Kinder Hatten nur 9,4 und 12,0 und 27,7 Prozent, während
drei bis vier Kinder im DurchfHnitt auf jede Che nötig find, um die Bevölkerungs-
ziffer im Gleichgewicht zu erhalten. Im DurchfHnitt amen auf die Che des hHöherr.
Beamten 1,7 Kinder, eine mittlern Beamten 1,9 und eines Unterbeamten 2,4 Rinder
        <pb n="81" />
        D. Sekämpfung des Geburtenrücdganges 67
Hamilien mit fechs Kindern und mehr kamen auf 100 Chen bei hHöhern Bemnuten 1,8,
bei mittlern 2,5 und bei Unterbeamten 8,1.
In Preußen waren nach einer Statifik vom 1. Oktober 1913 von den etatmäßig
angeftellten männliden Beamten?)
höhere Beamte mittlere Beamte Unterbeamte
21,5 Broz. 6,9 Bros. 4,4 Proz.

Vebiga. ....

Bon je 100 Ver-
heirateten hatten

Tein Rind

zin Kind

zivei Kinder

drei Kinder

vier Kinder

Jünf ®inder

fechs u. mehr Kinder
E&amp; famen alfo auf jede
Che im DurchiAnitt 2,2 ginder 2,5 Rinder 2,9 Kinder.

Bei den diätari{d befhäftigten Beamten war die Zahl der Kinder natürlidh noch
geringer. Sie beitrug 1,0 und 1,2 und 1,4 auf eine Che im Durchfehnitt.

Die Erhebung erftrecte fi auf .

höhere Beamte mittlere Beamte Unterbeamte
etatmäßig Angeltellte 22 264 204 206 17 089
diätari[d) BejdhHäftigte 2 666 12 391 1 704

Befonders bedauerlich ift es, daß aud) felbfit unjer Zehrerftanbd, der fi doch,
al8 er noch in [ehr dürftigen Verhältniffen lebte, durch einen reichen Sinderfegen aus-
zeichnete und un? eine große Zahl hervorragender Männer gefchenkt Hat, bei diefen:
Rüdgang nicht minder {tark beteiligt ijt, Bon 95 779 verheirateten deutf/den Lehrern
Jatten (1913) 13 646 (14,3 Prozent) feine $inder, 20 253 (21,1 Prozent) ein Kind,
21.179 (22,1 Prozent) zwei Kinder, 14 443 (15,1 Prozent) drei Kinder, 9720 (10,1
Prozent) vier Kinder, 5845 (6,1 Prozent) fünf, 3876 (4,1 Prozent) fechsS, 6473 (6,8
Prozent) fieben bis zwölf und 344 (0,4 Prozent) über zwölf Kinder. Die Sefamtzahl der
Kinder betrug 256 441, von denen 217 368 am Leben blieben, Auf 100 Chen kamen a!fo
m Durchjhnitt 268 Kinder?) Alfo and) hier bevölferungspolitiidhe Unterbilanz!
Der ftarfe Geburtenrüdgang ergibt [ih daraus, daß die Lehrer im Alter von mehr als
58 Jahren meift drei oder vier Kinder, die Lehrer im Alter von 54 bis 58 Kahren meiftens
zwei bis Drei Kinder und die unter 54 Yahren in der Mehrheit mır zmei Kinder hatten.
(„Tag“ vom 18, Febrnar 1916.)

Das jind Zahlen, die zu ernjter Mahnung dienen miülfen. Und dabei
reirutiert ji) unjer Beamtenftand aus den beften, phylifch und fittlich
noch gefunden Kreijen unjeres Volkes, in denen die Orijtlide Lebens:
anjhauung nod) febendig it. Anderfeits ift der Beamtenftand befonders
berufen und geeignet, unfere nationale Vollskraft für die Zukunft zu
heben und zu mehren. Gerade fein VBeijpiel hat auf die übrigen Be-
völferungsfreife verhängni&amp;voll eingewirkt, von hier muß au) die Nück-
fehr zu eblern Auffaffungen und Sitten ausgehen.

r

?) „Sreuszeitung“ vom 4. März 1916, ?) CSulftatififhe Blätter Nr. 1915, 9/10
        <pb n="82" />
        Hiye, Seburtenrüdgang und Soziakreform

Die Ziele der Neform find Har. Zunächt gilt eS, fchon bei der Bo r-
bildung der Beamten einzufegen. Der fetigen Steigerung der An-
forderungen follte endlich Halt geboten und dem natürliden Aufitieg der
Tüchtigen und Strebjamen mehr Raum gegeben werden, Auch Hier gilt
e8: Für jeden Tüchtigen freie Bahn! SE ift bedauerlidh, daß die Beamten
jelft am meiften auf diefe Steigerung der VBorbedingungen drängen iu
dem Ehrgeiz und der Hoffnung, dadurch Anfehen und Gehalt des Standes
zur erhöhen. Dabei wird aber vergeffen, daß das, was fie gewinnen, für
ihre Kinder ein Hindernis des Aufftiegs werden Kann. SGemwiß, eine zwed-
ent{prechende tüchtige VBorbildung it notwendig; Zweifel befteht nur
darüber, ob die Berechtigung zum einjährigen Dienft oder das Abiturienten-
eramen diefe Tüchtigkeit bedingt. Dann Könnten durch Verbindung oder
Wwechjlung der tHeoretifhen und praktijdhen Ausbildung, wie es 3. B.
bei unjern Offizieren fich bewährt hat, die Ausbildungskoften gewiß ge-
mindert werden. Natürlich muß die praktijde Arbeit auch entfprechend
vergütet werden. Die lange befoldungsloje Vorbereitungszeit, wie fie
Heute 3. DB. bei unfern Meferendaren und Affejjoren, aber auch bei den
mittlern Beamten vielfach üblich it, bedeutet nichts anderes als eine Ent-
(aftung des Staates auf Koften der Eltern und ift des Staates unwürdig.
Weiter aber muß mit der Heutigen Art der SGehaltsregelung gründlich
gebrochen werden. Das Mindeftgehalt muß wefentlicdh er
höht merden und die definitive Anftellung früher erfolgen, jo daß
dem untern und mittlern Beamten jedenfalls Mitte der 20er, dem Höhern
Beamten fpätefltens anfangs der 30er Jahre die Gründung einer Jamilie
möglich ijt. Das gilt auch für die etwa 40 000 Offiziere und 110 000 Unter-
offiziere (in Friedenszeit), die bisher der Chebefhränkung unterftanden,
an deren Berheiratung der Staat aber ein befonderes Interejje nehmen
Sollte. Sowohl die CHhefchen als befonderS auch die geringe Zahl der Kinder
in den Beamtenfamilien ift zum größten Teil auf das fpäte Heiraten
zurückzuführen. Nicht bloß, daß die jüngern Jahre die fruchtbarjten find,
mehr noch liegt der Grund in den gefundheitlidHen und pjYcHologijdhen
Nachwirkungen des Iunggejellenlebens. Nicht ohne Grund fieht darin
Herr Dr. Eifenftadt 21) auch eine Haupturfache der Höhern Sierblichteit
der Beamten. Die Forderung aller Biologen und Raffenhygieniker geht
deshalb mit Necht auf eine Herabjekung des männliden
Heiratsalter3 hinaus, während fie für die Frauen eine Hinausfhie-
Sung des Heiratsalters befürworten. Diefes gilt aber befonders für unfere
Beamten, und da wieder in erfter Linie für unjere Höhern Beamten.
Das DurchlHnittsalter beträgt in Preußen (1913) für die Männer 28,9, Hır
die Frauen 25,6 Jahre. In diefem hohen Heiratsalter wird eine Haupturfache des
Seburtenrücganges gefehen, und zwar nicht bloß in der Zahl, fondern mehr noch
1) Deutiche Boftzeitung“. 1916, Nr. 49/50
        <pb n="83" />
        D, Bekämpfung des SGeburtenrüdganges 69
bezüglich der Qualität.) Das gilt aber noch mehr für die Beamten, Waren doch 3. DB.
10n den etatmäßigen Beamten der NKeihspojtverwaltung (1912) ledig

°* Höhere Beamte mittlere Beamte Unterbeamte
-n den Jahren: 30-—35 32,8 Proz. 22,7 Wroz ö,1 Broz.

35- 4° 25,0 7 &gt;6

4 s $

aK_
x

US

Bei den Hüöhernm Beamten war allo in den Jahren 830—85 ungefähr noch ein
Drittel, in den Jahren 35—40 ein Viertel unverheiratet, während in ben 60er Jahren
jaft alle (bis auf 2,3 Prozent) verheiratet waren. Solde Spätehen aber Haben national-
tologifch nur geringen Wert. ?) Dagegen war von den Unterbeamten, fomweit fie
etatmäßig angeftellt waren, [hon fajt die Hälfte vor dem 25, Lebensjahre verheiratet,
während bei den mittlern Beamten diefe Heiratöziffer wieder erit bis zum 30. Lebens
‘ahre erreicht murde.

Mit dem Anwachlen der Kinder erhöhen fidh die Koften der Unter-
haltung: — dem muß die Steigerung dez Dienjteinkom-
men 8 folgen. So entfpridht es aucd der wachfenden dienftliqen Leiftungs-
jähigfeit. Dadurch würde auch der ftarfe Unterfhied der Bejoldung im
Staat3- und Gemeindedienft gegenüber der Gehaltsbemejjung in der
Privatinduftrie gerade in den mittlern, arbeitsfreudigen Lebensjahren
etwas auSgeglidhen und die Verhucdhung gerade Fir die tüchtigjten Beamten,
in die Privatinduftrie überzugehen, gemindert. Das wäre ein Gewinn
auch für den Staat. Die Steigerung mirde aljo früher beginnen, in Kürzern
Beitabjchnitten erfolgen und in den mittlern Jahren ftärker jein, felbft
auf die Gefahr Hin, daß das Höchftgehalt im Alter fich ent]predhend mindert.

Als praktifdhe Forderungen ergeben {ih demnad:

Bunächft follte in der Gehaltsbemefjung unterJdHieden werden zwijdhen
Berheirateten und Ledigen. Diejem Könnte anı einfachjten dadurch ent-
{prohen werden, daß mit dem Zeitpunkte der VerhHeiratung (neben der
Erhöhung des WohHnungsgeldzujhuffes) eine Borrücung in der Die n ft-
alter8ijtufe und eine Abkürzung der ZeitabicHnitte für die Steigerung
des Gehaltz erfolgte. Daß mit der Ehefhließung außerdem au fon
eine welentlidhe Erhöhung des Gehalt gewährt wird, erfdheint unz weniger
dringlich. Bei den Unterbeamten bejorgt die Frau den Haushalt und e&amp; wird
der Mann wohl kaum wefjentlid mehr ausgeben, als früher Koft und
Wohnung erforderten. Dem hHöhern Beamten bringt die Frau doch auch ein
entjpredhendes Heiratsgut ein. Beint mittlern Beamten macht fich beides
mehr vder weniger geltend. Erft bei der Erweiterung der Familie durch

55— 60
60—65

28 *

+

N) Baerting, Wie erjebt Deutf[hland am fOHnelljten die Kriegsverlufte durch
gefunden NachHwuch3 (München 1916) 24 ff.
N Schalklimaner in „Deutichland“ 198,
        <pb n="84" />
        70 Sthe, Geburtenrücdgang und Sozielreform
Kinder komnt auch das ftaatlidhe Fnutereffe mehr zur Geltung. Hier erjdhetut
al8 die zwedmöäßialte und gerechtefte Qöfung die
Sewährung von Erziehungsbeihilfen

an die Eltern für die Kinder, die noch auf deren Hilfe angewiefen find,
Sie geben dem am beften Ausdruck, mas beabfichtigt ijt. Hierdurch wird
auch die Bereitwilligfeit und die Freude der Eltern an der Mehrung der
Rinderzahl anı wirkffamften geftärkt. So wird auch die beftehende Befol:
dungsorbnung mit ihren Dienftaltersjtufen, Penfionsberedhnung ujw. at
mwenigiten geändert und hat keiner ein Recht, [ich etwa über die Minderein-
"Hägung feiner Arbeitsleiftung ufw. zu beklagen oder eiferfichtig zu fein, Die
Beihilfe bildet ja nur eine bejHeidene Ausgleihung für die Borbelajtung,
5ie der Familienvater in der Erfüllung der väterlidhen Pflichten und zugleich
zuch int Interefle der nationalen Gemeinjqhaft auf ji genommen Hat.

Bezüglidh des Verhältnijjes von Gehalt ımd Erziehungsbeihilfen
fommt e8 darauf an, ob man den Junggefellen oder den Familienvater
mit dem DurchfjgHnitt der Kinderzahl al? maßgebend für die Bemejfung
des Gehalt anıimmt. In der Heutigen Bejoldungsordnung ft legteres
der Fall. Wenn man auch Hier nıöglichjt wenig ändern will, jo würden
erit mit dem zweiten oder dritten Kinde die Erziehungsbeihilfen
zu beginnen Haben. Sm allgemeiner 1: ber Yanıtlienfim in umfernı deutkhen
Beamtenftand ja au noch ftark genug, daß jedes normale Chepaar ein
und zwei Kinder als eine Bereicherung ihres eheliHen Slüdes erjehnt.
Die Sorgen beginnen erft beim dritten und vierten Kinde, Hier muß der
Staat dann um fo mehr einen wefentliden Teilder Xoften
den Eltern abnehmen. Dabei wird fich die Gühe der Beihilfen
ie für Yöhere, mittlere und Unterbeamte verjchieden gejtalten. Man Könnte
au noch unterfdheiden je nad) der Serviskflaffe oder dem Ortslohn, um den
Unterjdhieden der Unterhaltskoften in Stadt und Land gerecht zu werden,
aber dem {teht entgegen, daß die Lebensmittel in der Großjtadt vielfach
billiger find als auf dem Lande, und daß namentlich der Landbeamte die
Rinder oft zum Behuch höherer Schulen ujw. in die Stadt {hiden muß
und fo hohe Kofjten hat, während der {täbtijdhe Beamte die Kinder in feinen:
Heim behalten Kann. Was die Dauer der Unterftügung anbelangt, fo kann
entweder ein beftimmtes Lebensalter — auch wieder mit Unter[dheidung
der Höhern, mittlern und Unterbeamten — al8 Grenze fejtgejegt werben,
oder aber der Zeitpunkt, wo das Kind fo viel verdient, al eS zum Unterhalt
bedarf Namentlich unter dem SGejichtspunkt der Bevöllermngspolitik verbient
der leßtere Mahitab den Vorzug. Die Hauptkfojten beginnen ja meiftens
»rit nach dem 14. und Jelbit nad dem 18. Lebensjahre.) Wenn man nicht
9 Sa nel d, Zur Frage der Geburtenbeihränkung und Sebenshaltung in Beamten-
familien (Berlin 1916) 9.
        <pb n="85" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges a
‚o weit gehen will, die Beihilfen dementfprechend zu erhöhen, fo jollte der
Staat doch auch felbjt bei den Unterbeamten die Beihilfe jo lange gewähren,
al8 die Eltern bereit ind, Kofen für die Ausbildung ihrer Kinder auf fich
zu nehmen. Sedenfalls muß fie für die Höhecn Beamten auch felbit die
Synmnafial-, Univerfitätz- und weitere VBorbereitungszeit umfcohließen.
Ein tüchtiger Nachwuchs auzZ unjerm vorzügliden Beamtenjtande liegt
in au im Interejle des Staates,

Eine individırelle Abftufung je nach den tatfäclidhen Pflege und Ausbildungstoften
oder auch je nach dem Lebensalter der Kinder würde gewiß an fich gerechtfertigt fein,
aber fie würde die Durchführung wefjentlidh erfhtwveren Vorausfichtlih wird es wohl
bei DurchiHnittsfägen bleiben, die auch bezüglid) der Zeit mehr oder weniger fhablonen-
haft begrenzt werden, In jedem Falle aber empfiehlt es [ih dringend, einem A u S-
iOduß, in dem die verfhiedenen Beamtengruppen entfprechend vertreten find, eine
gewilfe Kontrolle über die tete Verwendung der Beihilfen und auch beftimmte Boll-
machten zu diskreter Ausdehnung oder Erhöhung derfelben oder zur Gewährung außer-
ordentliher Zuwendungen zu übertragen. Diefem follte auch das Recht zujtehen, be-
tagte Eltern oder fonft gefeblidh oder moralifch unteritügungsberechtigte nächfte Ver.
wandte, adoptierte Kinder gejallener Krieger ufw. zu berücfidhtigen. Außerdem jollte
ein Stipendienfonds aus Stiaatsmitteln, freien. Gejdhenken und Stiftungen
zur Unterjtügung begabter Beamtenfjöhne in ihrem Studium oder ihrer [onftigen
BVorbildung gefldhaffen werden. Ferner Können Erleidhterungen durch freie Hahıt
"Schülerfahrkarten), Erlaß des Schulgeldes oder auch durch entfprechende Verfegung
der Eitern uf. gewährt werden.

Die Erziehungsbeiträge find zunächit als wejentlide Erleichterung,
als Bufgüfjje zu den Erziehungskojten gebacht, nidt als voller Erjabg oder
gar al3 Prämie. Ye mehr fie fich in diefem befdheidenen Rahmen Halten,
um {o mehr ergibt fich die Folgerung und Notwendigkeit, daß der Staat
mit jedem weitern Rinde feinen Anteil an den Erziehungskoften erhöht,
5. h. daß die Erziehungsbeihiljen je nach der Zahl der Kinder
fteigen. Denn fonft würden die Eltern bei größerer Kinderzahl troß
Beihilfen doch wieder von den wachfenden Sorgen erdrückt und die VBer-
uchung ablichtlicher Begrenzung ihrer Zahl wieder Pla greifen. Auch die
perfönlichen Opfer, die befonders bei größerer Kinderzahl fich doppelt
geltend machen, würden da einen gewiljen materiellen Ausgleich durchaus
rechtfertigen.

Während bei den Erziehungsbeiträgen nur die noch unterhHaltungsbedürftigen
Rinder in Anrechnung kommen, würden für die Erhöhung auch bie erwachfenen und
geftorbenen Kinder mitzählen, Nehmen wir al3 Beifpiel: Ein Vater hat [eds Kinder,
von denen die drei ältern [hon ihren Lebensunterhalt felbjt verdienen, fo erhält er für
die drei jüngern Erziehungsbeihiljen, Diefe belaufen fich bei etwa 200 X Beihilfe auf
600 46 jährlich. Bei Progreffion der Beihilfen etwa um 10 Prozent vom dritten Kinde
ab je nach Zahl der Kinder würde er dagegen (220 + 240 + 260 ==) 720 K erhalten.
Diele Mehr ift in Anbetracht der Opfer, die die Eltern [Hon für die ältern Kinder
gebracht Haben, gewiß durdhaus berechtigt,

Eine Berücfihtigung der Familienverhältutjfje in der Bemeffung
des Giehalts it nicht neu. So tz. B. in Preußen das Gehalt Für die
        <pb n="86" />
        Hipe, Geburtenrüdgang und Sozialreform

evangelijiden Seiftlidhen Höher Fejtgeftellt als für die zum Zölibat ver-
pflidhteten Katholijchem Seiftliden — eine Bejtimmung, die nur deshalb
al8 Unrecht empfunden wurde, weil fie auch nicht verheiratete evangelifche
Seiftlide bevorzugt und eine Unterfheidung zwijhen VBerheirateten und
Unverheirateten bisher fonjt nirgends beliebt wurde. Der gleiche Grund
ipielt au) bei der geringern Befoldung der weiblihen Beanıten mit.
Die UnterjHeidung liegt inı übrigen durchaus in dem Rahmen der Grund-
gedanken, die für unfere Befoldungsordnung maßgebend find. Diefe
joll das gewähren, was „zum fiandesgemäßen Leben erforder»
KiQ Ht und eine angemeffene Unterhaltung der Familie
und Ausbildung der Kinder geftattet” (Rreußiiche Be-
jo%ungsordnung von 1897).

„Der Beamte widmet in der Regel“, fo führt eine Reidhsgerihtsentjdheidung vom
22, April 1890 aus, „dem Amtsdienft feine volle Lebenstätigkeit. Daraus erwäcdt für
ben Staat die Verpflidtung, den Beamten feinem Stande gemäß zu erhalten. Sonach
bildet das Gehalt nicht eine Bezahlung der einzelnen Dienjte, [ondbern eine Unterhal-
tungsärente.”“ Ähnlich definiert eine Entjdheidung des Preußilden Oberverwaltungs-
gerichts (unterm 26. September 1895) als Gehalt, „was der Staat dem Beamten als
Äawuivalent für die Gefamtheit feiner Dienite in der Fürforge für die wirtfhaffliche
Exiltenz zu feinem ftandesgemäßen Lebensunterhalt gewährt”.

Die ganze Befoldungsordnung baut fich dementjprechend nicht auf
dem Prinzip der Leiftung und SGegenkeiftung (Aquivalenztheorie) auf,
wie e8 beim Arbeitsvertrag oder bei den Gehaltsfejtfebungen der Privat-
induftrie Negel it, fondern der maßgebende SGejichtspunkt ijft die Sicherung
de8 {tandesmäßigen Lebenzunterhaltz, wie er der Vorbildung, der Be-
deutung und den Anforderungen der Amtsftellung entjpricht. So erjdheint
e8 gerechtfertigt, wenn die Gehaltjäße nad Kaffen, nicht nad der indi-
viduellen Leijtung bemeffen werden, wenn fie nad) den Dienftjahren ohne
Rückjicht auf die Leijtungen jteigen, wenn die Anftellung auf Lebenszeit
erfolgt mit Anfprud auf Penfionierung, auf Verforgung der Hinterblie-
benen je nach Kinderzahl. Diejer Grundjag ergibt aber auch die weitere
Folgerung, daß daz Gehalt je nad Zahl der Kinder fid
erhöht. Nur jo Iäßt fich trog teigender Koften der Unterhaltung und Auz-
bildung die gewohnte durchfHnittlihe „jtandesmäßige Lebenshaltung“
aufrechterhalten. Dieje Fürforge entfpricht aber auch der befondern Ver-
:rauensitellung, in der der Beanıte zum Staate fteht. Mit feiner ganzen

Berfon {ftellt er fich in Jeinen Dienit. Er fühlt ih noch getragen von jenen
alten preußilhen Beamtenftolz, in dem fidh Friedrich IL „den erften Diener
des Staates” nannte. Vielfach trägt er auch des Königs Nod. Dement-
iprechend verlangt der Staat auch ein gewiffes Treueverhältni3 von ihm.
Er verjagt ihn das Necht des Streiks, er verbietet ihm autimonardhi{che
Agitation, ftandesunmürdige Lebensführung. DarauZ erwächtt dem Staat
aber auch mwmieder die Nilicht heionderer Küriorae.

72
        <pb n="87" />
        D. Betämpfung des Geburtenrüdganges 1

Was uns in Friedenszeit nicht einleuchten wollte, das haben ung die
Rriegsjahre zum BVerftändnis gebracht. In bemerfenswerter Überein-
itimmung von Regierung und VBolksvertretung jind die neuen Krieg5-
Geihilfen im Reich wie in Preußen nach Zahl der Kinder (unter 15
bzw. 18 Sahren) bemejfen worden.

Zunächit wurden nur in beidränkten SGehaltsgrenzen Zufchüffe gewährt; bet:

2 Rindern je 6 AK, für die weitern Kinder je 3 M, alfo degreffiv, während doch eiw
Familienvater eher 2 Kinder mit 12 K Zulage durchreifen kann, al8 etwa S Kinder
mit 30 .%. Abgefchen davon, daß die Progreifion je nach Kinderzahl fehlte, war
auch die GehHaltsgrenze ohne Berücfichtigung der Kinderzahl jeftgefeßt. Nın
aber bebarf ein Vater mit etwa 6 Kindern und 5000 A Einkommen dringender der
Veihilfe, als ein Hnderlofer Beamter mit 4000 MA Einfommen. Bom 1. April 1917 ab
jinb die Zulagen bevölferungs politi[d richtiger bemeffen. Je nach Gruppen (Gruppe |
pi3 2300 .%, IT 2300—4800 6, III 4800—7800 6) werden monatlidH gewährt an
Unverh. Verh. ohne X. mit1®. mit 28. mit 3 Rindern
Li. ÖOruppe 10 15 27 40 54

Il. 12 28 85 48

HL ” — 10 21 28
al. Für jedes folgende Kind progreffiw 1 ‚A mebhr, alfo z.B. in Oruppe I bei 4 Kinderır
54 +15) = 69, bei 5 Kindern (69 + 16) = 85 A.)

Der Leitgedanke der Kriegshilfe nıuß möglichit bald in unjere ganze
Bejoldungsgefebgebung übertragen werben, und zwar im Reich und im
den Einzelftaaten wie in den Gemeinden und Seloftverwaltungskörper-
ichaften. Lestere find übrigens fHon in der Friedenszeit vielfach mit
gutem Beijpiel vorangegangen, 3. 3. Clerfeld, Frankfurt am Main,
Cottbus, Hagen. Auch im Ausland, 3. B. in der Schweiz, in Ungarn,
Holland und Frankreich, find jolche Kinderzulagen eingeführt.?)

Die heflifghe Landesfynode hat den Geiftlidhen Jür jedes Kind bis zum 25. Jahre
125 Erziehungsgeld bewilligt. Die bayerijche - Verfkehrsvermwaltung will eine
Rinderzulageverfidherung in der Weile fOafien, daß eine Zwangs-
verfidherung für alle Staatsbeamten und „arbeiter eingerichtet wird. Die finanzielle
Frundlage foll nach dem Kriege der Betrag bilden, ben die bayerijdhe Verkehrsbver:
maltung jebt al8 Kriegsteuerungszulage in Hühe von 5 Millionen jährlich gewährt
Bunächft follen bei den in Frage ommenden 80 000 Rerfonen der bayerifhen Ver-
fehrsverwaltung genaue ftatiftijde Umfragen vbargenommen werden. 6 find ver:
jhiedene Leiftungen vorgefehen, und zwar a) 200 MK jährlich für ein Kind bis zum
vollendeten 18. Lebensjahre bei den höhern Beamten, b) 150 .% desgleichen bei den
mittlern und c) 100 A ebenfo bei den untern Beamten, Die Seiftung foll zu a von
der Geburt des dritten Kindes ab für jedes vorhandene Kind, zu b vom vierten Rinde
ab für jede8 vorhandene Kind und zu c vom dritten Sinde ab für diefes und jedes
Iolgenbe Kind gewährt werden. Un Beiträgen follen die Verficherten jährlich aufbringen
zur 269.39 A, zu b 25,57 M, zu c2.71 4 für je eine Berfon.®) € find eingehenbhe
1) Val. Teuerungszulagen und Bevölferungspolitik, Sin Wort für unfere darbender:
Beamtenkinder. Berlin 1917, Breufijhe Verlagsanftalt.

2) Bol. Dr. Höfe in der „Köln, Volkatg.“ 1916. dir. 204.

3) Dahn, Sozialpolitit 457
        <pb n="88" />
        . Hige, SGeburtenrüdgang und Soziakreform
Verhandlungen au mit ben übrigen Staatsverwaltungszweigen beabfihtigt, bei
venen die Verhältniffe möglidherweife anders liegen als bei ber Verkehrsvertvaltung.

Die Beamtenorganifationen legen Wert darauf, daß die ZujHülfe für die Kinder
zit in der Form einer Erhöhung des Gehalts, fondern als felbjtändige, gefonderte
Erziehungs beihilfen gewährt werben, € fpridt da wohl die Beforgnis mit, daß fonfk
aß Grundgehalt, wie es für die unverheirateten und Hnderlofen Beamten fidh ergeben
mdürde, gedrüct werden Könnte, Aus demfelben Grunde wehren fie ih dagegen,
aß die Beihilfen bei der Penfion zur Unredhnung Iommen. Beiden WünfdHen kanı
man NMecdhnung iragen. Die Erziehungsbeihilfen Können gefon dert aus einem
ıllgemeinen, für die Beamten beftimmten Fonds geleiftet werden. Dann bleibt Die
Jeutige Sehaltfiala und Benfionsberecdhnung als foldhe beitehen, und die Erziehungs-
jeihilfen fommen al8 ZufHüffe in derfelben Weife wie heute die WoHnungsgeld-
zuf{chüffe [elbftändig zur Berechnung und Auszahlung. Die [teigenden Kojten der Lebens-
Jaltung werden auch nad) dem Kriege andauern; [od wird eine Erhöhung der Beamten-
zehälter unausbleiblidh fein. Diefe wird dann in erfter Linie in der Form der Er-
Kehungsbeihilfen erfolgen. Wir halten es auch für felbftverftändlih, daß bei der Neu-
regelung erworbene Rechte nicht gefhädigt werden dürfen, Wenn dagegen geltend
zemacht worden ift, daß den Beamten Erziehungsbeihilfen erft dann und in dem-
elben Maße gewährt werden könnten, al3 auch alle andern Staatsbürger foldhe erhalten,
[: Eönnen wir dem nicht beiftimmen. Dem Staate Hiegt die Pilidht ob, den Beamten
ge:ne foldhe Beloldung zu gewähren, daß fie auch im Falle der Verheiratung mit ihren
Kindern {tandesgemäß leben können. Eine folhe Nechtspfiicht befteht gegenüber allen
Daftigen Staatsbürgern nicht.

Der SGefamtvorfiand des Verbandes deutfdher Beamtenvereine hat feine Forde-
rungen zunäcft dahın zufammengefaßt: Der Beamte, und zwar gleichmäßig der
%öhere, mittlere und untere Beamte, ijt in möglidhft frühzeitigem Alter in feinem
Dieniteiniommen fo zu ftellen, daß er eine Kamilie zu aründen in der Lage ift. Dazu
‚it erforderlich, daß

die etatmäßige Anftellung in Zukunft nicht nad) Maßgabe der vorhandenen
Stellen, fondern nach einer beftimmt abgegrenzten Wartezeit erfolgt;

2, die Anfangsgehälter, und nicht, wie bisher bei Beloldungsreiormen, die Höüchft-
gehälter erhöht werden, und
die Gehaltsftufen in den Yahren, in denen der Beamte durch Kindererziehung
und dergleihen in der Kegel am meiften belaftet it, vorzugsweile erhöht
werden.

Nach den denkwürdigen Februar-Erlajjen war e3 der feierlich ausge
prodene Wunfdh unjeres Kaijers Wilhelm IL, daß die ftanatlidhen Berg-
werfe „bezüglich der Fürlorge für die Arbeiter zu Muijteranftalten
entwidelt“ mürben. Der Staat fol den Privatbetrieben mit einem guten
Beifpiel vorangehen. Das gilt aber nicht bloß für die {taatlidhen Bergwerke
jondern Überall dort, wo der Staat al8 Arbeitgeber auftritt. Alle Auf-
gaben der Wohlfahrtäpflege, die wir oben (S. 60f) gezeichnet haben, follen
auch hier zu ihrem Necht kommen. Diejer Seift muß aber nicht bloß gegen-
über den Arbeitern, fondern mehr noch in dem Beamtenverhältnis walten.
Da e8 fih hier um dauernde, feite Berhältniffe handelt und hieje nicht auf
den Erwerb eingeftellt jind, fo it diele Fürlorae auch in viel weiterm Maße
möalich.

74
        <pb n="89" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrücganges 75

Bor allen: Jollte die Kranken: und Wödhnerinnenfür
iorge ausgebaut werden. Dieje befchränkt ich meiftenS auf die Arbeiter
und fteht auch da in der Regel Hinter den Leiftungen der allgemeinen
Kranfenkafjen zurüg. €3 fehlt auch vielfach die Freiheit und Freude der
Selbftverwaltung (freie Arztwahl, forglame Rontrolle, zwedentfpredhende
Behandlung durch Spezialärzte, Heilanitaltsbehandlung, VBerforgung von
BPflegerinnen, KXrankenkoft, Einbeziehung der Familienangehörigen u]mw.),
die in jenen lebendig ijt. E€&amp; war fein Nuhmeszeugnis, daß die öffentlichen
Verwaltungen lich am längiten gegen die freie Arztwahl gejträubt haben,
iroB des vielfachen Miptirauen? gegen die Zwangsärzte, [o zwar, daß manche
Beanıte e3 vorziehen, einen Arzt ihres Vertrauens gegen Bezahlung in
Unfprug zu nehmen. Vor allen aber bedarf die Wöcdhnerinnenfürforge
der Ausdehnuug bezüaglidh der Zeit, der Höhe der Leiftungen (Pflege)
und des Berfonenkreifes. Wenn und foweit die Verficherung nicht beliebt
wich, Eönnte audz felbit den Höher befoldeten Beamten recht wohl ein
feiter Betrag fürjedes Wodhenbett überwiefen werden. —
Dann aber follte bei jeder Verwaltung eine befondere Vor] chHuß- und
Unterjtüßungszkaffe beftehen, aus der in hefondern Fällen Dar-
leßen und Unterftüßungen bejonders den belafteten oder Heimgefuchten
Samilien gewährt werden Können. Ein Borjhuß in bejonderer Verlegen-
heit oder Not kann manchmal richtiger und dankenswerter fein als ein
Sefchenk. Er {Hübt vor Wucher und fhont das Chrgefühl. € kann auch
mandnal eine produktive Ausgabe fein, die fo ermöglicht wird, 3. B. Kauf
oder Miete eines Gartengrund(tüdes, Einftellung einer Kuh oder Ziege,
feßte Roften für die Ausbildung oder die Ublegung eines Cramens. DYie
erite Vorausfegung einer fegensreidhen Wirkamfkeit einer Joldhen Kalje aber
i{t, daß ihre Verwaltung in der Hand eines gewählten Vertrauens
ausjguffes der Beteiligten — natürlich unter Kontrolle der VBer-
waltung — liegt, jo daß jedes Miptrauen, als ob e&amp; nach „Sunft und Gnade“
ginge, ausgefchlofjen tft. Diejer VBertrauensausfhuß follte aud bei VBer-
teilung der Weihnachtsgaben und foniftiger außerordentlider Zuwen-
dungen mitwirfen. — € befteben {don mannigfade Benfions-
fajfen, die die Unterftügungen der reichsgefeglidgen Unfall- und In-
validenverficherung in dankenswerter Weife ergänzen. Diefe Kajjen müßten
weiter ausgebaut und au auf folge Beamte ausgedehnt werden, die bis-
her derfelben entbehrten. Im Übrigen ommt das ganze Gebiet
der Wohlfahrtspflege in Betracht, wie e8 oben (unter VI)
angedeutet worden ijt. Das gilt befonders für die untern Beamten und Ar-
heiter. Sm {taatlidhen Bergbau, in den Betrieben der Marineverwaltung
u. a. Ht au vielfach Multergültiges gefdhaffen worden. Manche Einrich-
tungen, 3. 3. freundlichere Sejtaltung der Arbeitsräume, Bade» und
Maicheinrichtung, Nerahreichunag von Kaffee, Gewährung eines Aufent.
        <pb n="90" />
        Olpe, SGeburtenrüdgang und Sozialrejorm
Haltsraumes mit Lefegelegenheit, Haushaltungskurfe, ließen {ih aber auch
Hir die Beamten einführen, die nicht in wirt{Hhaftliden Betrieben, jondern
auf den Verwaltungshureaus ufmw. befhäftigt find.

76

Abfitufung des WohnungsSgeldzufhuffes

Diefelben Gründe, die eine befondere Berücjichtigung der Knderreichen
Samilien durch Abitufung des Gehalts oder durch regelmäßige und außer»
ordentlide ZujHhüjfe je nad) Zahl der Kinder rechtfertigen, gelten auch
Mir den WohHnungsgeldzujhuß. Daß der Verheiratete mehr für die Wohnung
auslegen muß .al3 der Ledige, ijt Mar. Wer auch mit der Zahl der Kinder,
zumal wenn fie heranwacdhfen und eine Irennung der SGefchlechter not:
wendig wird, fteigen dieje Kojften. Die Nückjicht auf Gejundheit und Sitt-
fichtfeit erfordert eine Vermehrung der Räume. Oft wird ein Wechjel der
Wohnung notwendig werden. Das gilt bei untern wie Höhern Beamten.
8 ijt durhauZ unzuläffig, daß beim Unterbeamten ohne Rückjicht auf die
Bahl der Kinder etwa die Dreizimmermwohnung maßgebend fein foll. Nicht
minder Hat der Staat die Chrenpflicht, zu verhüten, daß die Frau des
höhern Beamten hei größerer Kinderzahl weniger „chrenvoll“ ihre gefell-
iaftliden Pflichten erfüllen Kann alS die Frau des „Kollegen“, die Jich den
Bilidhten der Mutterichaft frevelhaft entzieht.

Eine Unterfchcidung des WohHnungsgeldes und der Umzugsiuoften je für Serhei-
zatete und Lebige ift {don mehrfach üblidh. So erhalten in Preußen die unverheirateten
Rehrer ein Drittel WohHnungsgelb weniger als die verheirateten. In Sachfen beziehen die
unvderheirateten Beamten [eit1907 die Hälfte des tarifmäßigenWohnungsgeldzufhuffes;
ebenfo in Heffen (feit 1907). € gilt, diefes Prinzip weiter auszubauen, [jo daß auch
die Kinder und ihre Zahl berücjichtigt merden. Verwandte, die einen rechtlidjen oder
natürlichen Unfpruch auf die Unterftüßung des Beamten haben und in feiner Familien-
zemeinfcdhaft leben, mürden den Kindern gleichzuftellen fein, Die Kinder follten [o
ange in Anrechnung fommen, al3 fie auf den Unterhalt durch die Eltern angewiefjen
ind, alfo auch 3. B. der Student auf der fernen Univerfität, E€3 ftellt einen Heinen
Beitrag zu den Höhern WohHnungskoften des Univerfitätsanufenthalt3 dar. Selbit
der Säugling follte (don voll gelten. Der laute Ausdrud feiner Schmerzen und Wünfdhe
iann für die Familie Umzug und Mietfteigerung bedeuten. Die Einwendung fompli«
‚ierter Berechnung?!) 1äht fih angefichts der viel [OHmierigern Berechnungen bei den
Rinderrenten und -zufhüffen der Unfall- und Invalidenverfiderung und der Ben
ionsgefebgebung kaum ernft nehmen. Im übrigen würde auch die Bildung von
Bohnageldklaffen je nad) Zahl der Kinder mit Berücfichtigung des Alters
und des Gefhlechtz {Hon ein FortfHritt fein. Der Beamte, der auf eignem Grund
und Boden wohnt, bezieht den Zufhuß ebenfo wie der Mieter. — Zur Sicherung,
daß das erhöhte Wohnungsgeld auch wirklihH im Interejle der Kinder durd) Be-
‘Haffung der erforderlichen Räume verwendet wird, Könnte dem fHonm erwähnten
Beamten-Ausfhuß eine gewiffe Kontrolle übertragen werden, Diejem
önnte au die Entiheidung darüber zugewiefen werden. wie weit Ungehörige den
Kindern gleidguitellen find.

Wenn Kinderzuihülfe gegeben und diefe ent{predhend Huch bemeffen werden, dann

Nal. Berhandlungen im Breukiichen YMbaeorduetenbaufe vom 7. Sıunı 1904
        <pb n="91" />
        D. Bekäntpfung des Gebhurtenrüdganges 77
sönnte vielleicht von einer befondern Erhöhung des WoHnungsgeldzufhuffes abgejehen
werden. Bei dem Wohnungsgeld follen freilich die örtliden VeridhiedenhHeiten der
Mieten (Servisfialfen) zur Ausgleidhung fommen, dagegen gilt aber auch, was fehon
oben ausgeführt wurde, daß die Gelegenheiten zur Ausbildung der Kinder in den Orten
höherer Servisklaffen reidhlicher und billiger find al8 auf dem Lande und in der Kein-
itadt. Das trifft namentlich für die miitlern und höhern Beamten zu. In diefer Erwä-
gung hat 3. B. Bayern von der Gewährung eines befondern WoHnungsgeldzu1huffes
abgelehen. In diefer Beziehung Fönnen und jollten die Behörden bei Verfegungen auf
die Familienväter, deren Kinder in der Ausbildung begriffen [ind, befondere Rürk-
Sicht neHmen, und zwar um fo mehr, je mehr Kinder da find.

Bei der hohen Bedeutung der Wohnung für das gefundheitlidhe und
jittlide Wohl der Beamtenfamilie und in Anbetracht der Erfahrung, daß
namentlid finderreihHe Beamte nur jHwer eine Wohnung preiswürdig
und in guter Lage erhalten, erwächjt dent Reihe wie dem Staate die drin-
gende Pflicht, entweder felbjt Dienftwohnungen zu bauen oder
durch Beteiligung an Baugenoffenfhaften, durd vertraglidhe Verpflichtung
von Banunternehmern und Hausbefikern dafır zu forgen, daß jederzeit
gemügende gute und preiswürdige Wohnungen insbejondere für Knder-
reihe Familien zur Verfügung ftehen. ‘Das alles gilt nicht minder für
Provinz und Gemeinde und fonjtige Körper[haften. Auf dem Lande und
in der Meinftadt find die Verhältniffe oft noch [dhlimmer als in der Groß-
jtadt. Wie hei jeder Kirche und Schule, 40 follte auch bei jedem Umtögericht
und Verwaltungsgebäude in Meinftadt und Dorf der DYienfjtwohnung
nicht vergeflen werden, und zwar mit Garten und Bubehör
‘val. unten).

Der Staat Hat ein berechtigtes Interefje daran, daß auch die Gemeinde
beamten in eviter Linie gut wohnen. Deshalb follte die Ausübung eines Bohn-
zwanges (d. h. das Verbot, wie e8 3. B. in Berlin beiteht, daß die Lchrer ufıv.
aırkerhalh der Gemeinde wohnen) aeleblidh unterlaat wmeden.

Sn all den vorgezeichneten Verhältnijjen: Borbildung, Gehalt, Woh-
nungsbelHaffung ufw., find die Hnderreiden Höhern Beamten
meiltens no fh immer gejtellt als die mittlern und Unterbeamten.
Das erklärt au zum guten Teil die ftärkere Che und Kinderfdhen diefer
Kreije. Erit die langen Jahre der Vorbildung, dann die Wanderjahre
provifortjcher Anftellung mit fo niedrigem Gehalt, daß an Heirat nicht
gedacht werden Kann. Auch die felte Anftellung ermutigt no Faum zur
Geirat, wenn nicht die Frau Vermögen einbringt. Das Göchftgehalt wird
erit mit arauen Haaren erreicht. Und nun die Hohen Koften der „tandesS-
mäßigen“ Ausbildung der Kinder, der Ausfteuer der Töchter. Dazu
tommen aber dann noch die Anforderungen der Nepräjen-
tation, die Qaft und die Koften der „acfelljhaftlichen, Verpflichtungen“.
Wo Hleiben da der Frau noch Zeit, Neigung und Mittel für die Pflege
und Grziehuna einer blühenden Kinderichar? In diefer Beziehung können
        <pb n="92" />
        78 Hige, Gehurtenrüdgang und Sozialreform

Reich und Staat ohne jedes finanzielle Opfer helfen, und hier follten
jie rücfichtalos durchgreijen. Rückehr zur Einfachheit des guten alten preu-
Bijchen Beamtentums, das fo viel für Preußenz Größe geleiftet hat! Der
echte Beamten[tolz Joll fich jelbft genug fein, aber e8 nidht in Quzus und
Vebensgenuß der Boutgeoilie gleichtun wollen. Eine Lebensweife und
ein gefellfdhaftlidhes Auftreten über die mit dem Gehalt des Beamten
gebotene Grenze hinauz muß als eine Verfündigung gegen die den Amt3-
zgenoffen jOuldige Rücficht und Chre verurteilt und geächtet werden.
DieSpigender Behörden follen mitgutem Beifpiel
vorangehen! Tüchtigkeit und Charakter follen allein für die An-
itellung maßgebend fein, nicht aber die Mitgift der Frau! Wenn unt
‘ptweit Jonjt Gleichwertigfeit befteht, jo!l die Kinderzahl mehr als Empfehlung
gelten wie repräjentative Mittel und Neigungen. Wenn der Staat Er-
millung repräjentativer Pjlichten verlangt, muß er auch die Mittel dazır
bereitftellen, aber nicht auf den Ehrgeiz und den Geldbeutel Jeiner Beamten
‘pelulieren. Das verlangt die Würde und die Rüchicht auf die Chre und
ittlide Knteagrität des Beamtentums.
IX, Ausbau der Arbeiterverfiherung und der Penfionsgejche unter

Seräücjichtigung der KXinderzahl. — Wöchnerinnenverlicherung

Manche Anfäße einer befondern Berücfihtigung des Familienvatere
ind Ihon in unfjerer Arbeiterverficherung niedergelegt, nur fehlt die folge-
richtige Durchführung. Nach diefer Michtung bedarf fie dringend einer
Nevilion,

i, Kranfenverjiderung. Das gejeblide Krankengeld
beträgt die Hälfte des Lohnes. SE Joll einen gewijfen Erfaß des Ausfalles
im Verdienite an den Tagen der mit Erwerbsunfähigkfeit verbundenen
Rranlheit bilden. In der Familie mit vielen Kindern dedt aber felbit
der normale Arbeitsverdienft Kaum die Koften der Ernährung, KMeidung,
Miete ujw. In den Tagen der Erkrankung jteigen aber die Ausgaben
durch die Erjordernijje beffern Ejjens, der Pflege ujw. Wie foll da das
Krankengeld ausreidhen? Diefes ift um fo jHwieriger, je größer die Zahl
der nicht verdienenden Kinder ijt. Dasfelbe gilt bezüglich des Hau 8-
gelbes. Diejes wird im Falle der Unterbringung des Kranken in ein
Krankenhaus oder eine fonjtige Heilanjtalt gewährt, wenn der Kranke
Angehörige Hat, die aus feinem Verdienfte wefentlich unterhalten wurden.
Da die Krankenkalfe die Anftaltskoften ganz trägt, fo it diefes Hausgeld
auf die Hälfte des Krankengeldes gefeßt. Wer keine Familie hat, erhält
kein Hausgeld, und infofern ft das Gausgeld eine befondere Begünitigung
de3 Familienbvaters. YWber ob nicht wenigjtenz bei einer größern Zahl
von Kindern diefes HauSgeldb erhöht werden follte?. Das Bedürfnig
At zmeifello8. Die Kalle Hit zwar berechtigt, durch Sabıma fowohl das
        <pb n="93" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 79

Rrankengeld (Li8 zu zwei Drittel des Lohnes) als auch das Hausgeld (bis
zum Betrage des Krankengeldes) zu erhöhen und ebenfo auch den ledigen
Mitgliedern das Hausgeld zu gewähren, aber tatfächlih it von erfterer
Befugnis wenig Gebrauch gemacht. Eine Noftufung nad) Zahl der Kinder
ijt überhaupt nicht möglid). Die Krankenverfidherung gewährt ferner den
Kaffenmitgliedern freie „Krankenpflege“, d. h. freie ärztlide Be
Bandlung und Arzu ei, fowie Brillen, Bruchbänder und andere fNeinere
und, wenn die Sakßung € vorfieht, auch größere Geilmittel. € kann au
Milch, Kranken koft u. dal. gewährt werden, wiederum in erfter Linie ein
Bedürfnis in den Änderreidhen Familien, in denen die Lebenshaltung oft
fnapp ijt. Dieje Krankenpflege kann auch ganz oder zum Teil auf die
Kamilienangehörigen ausgedehnt werden. Vielfach) haben die
Rrantenkaffen davon Gebrauch gemacht.1) Damit ft den Familienvätern
einc große Laft und Sorge abgenommen, und e8 ericheint uns die all-
gemeine gefebßlidHe Sidherung diefer Sücfjorge als
eine der dringenditen Aufgaben der näditen Kranken-
verfiherungsteform. AZweifellos fterben viele Mütter un 5
Rinder vorzeitig oder behalten dauernde KRücftände
der Krankheit, weil der Arzt nicht rechtzeitig zu Mate gezogen wurde oder
die Koften für die Arznei oder für eine intenjive Heilbehandlung in einem
Bade oder einer Heilanftalt nicht. aufgebracht werden Ionuten oder ge-
jcheut wurden. Um eine zu ftarke, Jachlich nicht gerechtfertigte Inanfpruch-
nahme bes Arztes zu verhüten, Könnte den Xafjen das Recht gegeben werden.
einen Heinen prozentualen Teil der Kojften der Familie aufzulegen. —
Die Unterftükungs dauer beträgt mindejtens 26 Wochen, fie kann aber
durch die Sakung biz zu einem Jahre ausgedehnt werden. So lange an-
dauernde Krankheiten treffen jede Familie Hart, vor allem aber wieder
die Enderreihe. Auch hier tut eine entiprechende Ausdehnung der ür-
Jorge not.

Das Sterbegeld Joll zur Beitreitung der Begräbnistojten dienen
und jtellt fih fo für ledige und verheiratete Mitglieder gleich. &amp; muß
nrindeftens das Biwanzigfache, Kann aber auch das Vierzigiache des Grund-
(ohne betragen. Das Sterbegeld Kann aber auch im Falle des Todes der
Ehefrau oder des Chemannes (bis zu zwei Drittel) oder eines Kindes
‘bis zur Hälfte des Sterbegeldes des Mitgliedes) dur Sagımg gewährt
werden. Ieber folche Todesfall bringt meiftenz Höhere Noften vorher wie
nachher, und fo würde gewiß eine gefeblidhe Einführung diefes Sterbegeldes
eine große Wohltat bedeuten.
‘). Nach einer Umfrage des Hauptverbandes deutfcher Ortöfranfenkaffen 1915
hatten von 790 beantwortenden Ortöfrankeniajjen mit 4,4 Millionen Mitgliedern
290 Ortsfalfen mit 1,9 Millionen Mitgliedern (d. i. 45 Prozent der Mitglieder) Ddie-
Xanmilienbilfe in iraendeiner Korn: einaefilihrt
        <pb n="94" />
        Gtbe, SGeburtenrücdgang und Sozialreform

2, Unfall und Invalidenverfigderung. Die Unjall-
wie Invalidenverficherung übernehmen in bejondern Fällen das He il
verfahren. Da gilt bezüglidh des Krankengeldes und des Hausgeldes
daßjelbe wie bei der Krankenverfidherung. Nur Joweit die Unfallverfidherung
nach der 13. Woche oder wegen Wegfall des Krankengeldes Heilanftalts-
bflege gewährt, gibt fie AngehHörigenrente je nad Zahl der
Kinder in Höhe der Hinterbliebenenrente (f. unten).

Bei der Fnvalidenrente erhöht fid für jedes unter 15 Jahre
alte Rind der Betrag um ein Zehntel. Die Unfallverfiherung
fennt diejen Kinderzufchuß nicht, obwohl diefer hier nicht minder
Gerechtigt erfdheint.

Bei der Hinterbliebenenrente kommen neben der Witwe
auch die Kinder unter 15 Jahren je nach Zahl zur Anrechnung, jedoch
wird diefe Vergünftigung fehr befchränkt durch die eitjekung einer H5d ft
grenze für den Gejamtbetrag. So beträgt nad) der Unfallverfiherung
die Nente für die Witwe und Kinder je ein Fünftel des Jahresarbeitsver-
dienftes. Außerdem Haben au Ajzendenten unter beitimmten Voraus:
jegungen Anfprug auf Rente. Wer die Menten dürfen zujammen dreı
Fünftel des Yahresarbeitsverdienftes nicht überfteigen. Tatfäcdlidh Kommen
jo neben der Witwe nur Höchjtens zwei Kinder zur Berücjichtigung. Zur
Begründung joldher oft Hart wirkenden Kürzungen wird angeführt, daß die
Koften des Lebenzunterhalts des Familienvaters doch wegfallen und die
BVerlicherung doch nur den Ausfall im Einkommen deden, aber nicht einen
Gewinn auf Grund des Unfalls bringen foll. Aus dem gleiden Grunde
waren auc in der Invalidenverficherung ähnlide Kürzungen für die Jnva-
liden- wie Hinterbliebenententen vorgejehen, fie find aber durch die jüngite
Novelle betreffend die Altersrente volljtändig befeitigt. Chenfo ift die will-
Hürlide Befltimmung, daß für die erjte Waije drei Ziwanzigitel, für jede
weitere ein Bierzigitel der Invalidenrente (außer dem einheitlichen Reichs:
zujchuß) gewährt würden, dahin abgeändert, daß die Rente gleich
mäßig auf drei Zwanzigjtel feitgefegt it. € fiegte die Erwägung, daß,
wenn der Mann auch invalid ijt, er doch noch immer Jidh nüglidh betätigen
und der Familie eine Stüge fein kann, daß anderjeits die Witwe bei
mehrern Kindern auch ent/prechend mehr gebraucht, zugleich aber Ddanı
auch meijten3 nidt mehr in der Lage it, dem außerhäuslichen Ber:
dienft nachzugehen. Diefe Erwägungen gelten aber in aleidher Weile
nu bei der Unfallverfiherung.

Auch in der Angejtelltenverfidgerung kommt bei Be
meljfung des Ruhegeldes wie des Hausgeldes die Kinderzahl nicht zur
Geltung, und beim Waifengeld tritt wenigjtens bei mehr als fieben Waifen
Kürzung ein. ÄÜonligh ft e8 bei den Knapp Haften, wo jogar das
früher beitehende Kinderaeld bei der lebten Knappfchaftsnovelle

U
        <pb n="95" />
        D. Bekämpfung des Sedurtenrüdganges 81
vejeitigt ft — zum größten Schmerze der Bergleute, Das gleiche gilt
jür unjere ganze Beamten und Militärpenfionsgefeß-
yebung. Alle dieje Gefege bedürfen nach diefer Richtung einer gqrüund-
lichen RMevifion: Endlich muß auch in der Kriegsfürforge, in der Armen.
verwaltung ujw. der Grundfag zur Durchführung fommen, daß mit
der Hahl der Kinder der Sag für jedes Kind nicht etwa verkürzt, Jondern
zrhöht werden uıuß und auf den Außenverdienit der Frau wenigjten?
bei zwei oder mehr Kindern nicht mehr geredhnet werden darf.

3. WödHnerinnenfürforge. Wer den Nachwuchs fchüßen
and fördern will, darf vor allem des Schuges der Mütter nicht vergefjen.
Das gilt insbefondere für die Zeit der Niederkunft, In erfter Linie it es
Pilicht des Staates, für einen guten Hebammendien ft dur eine
zründlidhe Hygienijdhe und tednifche Ausbildung, die au die Säuglings-
oflege umjalfen follte, und durch eine forgfältige ärztlide Übermadhung
zu forgen. Die Hebammen müjjen aber auch materiell fo geftellt werben,
daß fie, genügend an ‚Zahl, mit freudigen Pflidhtgefühl ihren wichtigen Dienft
ausüben und nicht zu unlauterm Nebenerwerb verfucht find. Das Biel
muß fein, daß auch gebildete Frauen im Hebammenbdienjt einen |tandes-
mürdigen Beruf finden und fuchen. Hier find noch dringendite Aufgaben
zu föfen. Taujende deutfcher Mütter und Kinder gehen Heute noch alljähr-
äh zugrunde infolge mangelnden Gebammendien{tes.— Ob es fich empfiehlt,
daß der Hebammendienjt vom Staat oder der Gemeinde unentgeltlich
zewährt wirb, wie in der Schweiz, möchten wir bezweifeln. Eine gemäßigte
ireie Konkurrenz hat auch hier ihre Vorzüge; jedenfalls müßte der freien
Wahl Spielraum gegeben werden. Dasjelbe gilt bezüglich der ärztlichen
Sebhurtshilje. Uns [GHeint der Weg der organifierten Selbithilije den Vorzug
zu verdienen, Anders fteht es bezüglich der Befchaffung von En tb in-
dungsanjtalten und WödhnerinnenhHeimen, Hier müjfen
Staat und Gemeinde fi in die Sorge teilen. Leider ijt diefes Bedürfnis
bei weitem nicht gededt, namentlich, Joweit die hedürftigern Kreife und
vor allem die unehelidhen Wiöcdhnerinnen in Betracht kommen.

In Preufßen betrug die Zahl der Entbindungsanjtalten (ausfchließlid) Privat-
ınjtalten bis zu 10 Betten) 1918 nur 66 mit 3182 Betten, Die Zahl der Entbindungen
tellte fid) auf 43049. In Deutfhland gibt e8 112 Entbindungsanftalten und
52 Mütterheime.

Einer bejondern gejegliden Jürjorge erfreuen Jich die gegen Lohn
defghäftigten Arbeiterinnen. Diefles in doppelter Richtung.
Zunächlt beftimmt die Gewerbeordnung, daß Wöchnerinnen mindeftens
für die Dauer von acht WochHen unidht in Fabriken und den
gleichgeftellten Betrieben (mit 10 oder mehr Arbeitern) befchäftigt werden
dürfen, von denen mindeftens jechs Wochen nach der Niederkunft liegen
müflen. Der Sinn der legtern Beitunmung ift, daß auch die Schonzeit
öiße, Seburtenrüdgang und Sozialrteform?
        <pb n="96" />
        82 Hige, SGeburzenrücgang und Soziaireform

vor der Niederkunit bis zu 14 Tagen auf die act Wodhen in Aurecpiung
fommt. Dieje Beftimmung hat jid vorzüglich bewährt, und zivar im
Interefje der Mutter wie des Kindes.

Die Durchführung diejes Wöchnerinnen[dhußes wurde außerordentlich
dadurch erleichtert — und das ft die zweite wichtige Schukbeftimmung —,
daß die Krankenverfiderung für diejelbe Zeit die Hälfte
des Lohnes a8 Bochengeld gewährt. An Stelle des Wochen»
geldes Kann (mit Zuftinunung der Wöchnerin) auch freie Kur und Ber-
pflegung in einem Wöchnerinnenheinm oder aud Hilfe und War-
hang durch eine Hauspflegerin (unter Abzug des halben Wodchen-
geldes) gewährt werden. Diefje gejeblide Fürjorge (Megelleiftung) fann
hurch die Sagung wefentlich erweitert werden (Mehrleijiungen). Das Wochen-
geld Kann biz auf zwei Dritteldes Lohnes erhöht merden. Die
Kaffe ann au die Koften der Hebammendienfte und der Ärzk
fihen Geburtshilfe übernehmen. Sie kann Schwanger:
unterjiüßung bei Arbeitsunfähigkeit infolge der Schwangerrchnjt
in Göhe des Krankengeldes bis zu fehs Wochen zubilligen und ettvn
nötige ärztlidge oder Hebanınendienite in den Schwangerjhaftsbejchiwerben
gewähren. Endlich kamı den Wöchnerinnen ein Stillge Id bis zur Höhe
de8 halben Krankfengeldes für hHöchftenz zwölf Wochen nach der Nieder
hınft zugefbrochen werden.

Die Wöchnerinnenfürforge erftredt fidh auf alle gegen Kraniheit Verkficherien,
lie font alfa auch den im Handwerk, im Handel und Vertehr, in der Sandiwirtichalt,
\n der Heimarbeit, im Gefindedien{t ujwv. gegen Lohn befdäftigten Perfonen zugute.
In Qandkrankentajfen kann jedoch für die uichtgewerblidgen Arbeiterinnen der
Wochengeldbezug auf vier bis zu act Wochen durch die Sayung begrenzt werden.

Die Leitungen ber Krankentaffen für die Wöchneriunen und Schwangern fteilten
lich 1918 auf 7,6 Millionen Mark, Auf je ein weiblidhes Miiglicd kamen in den Oris-
faffen 2,08 K, in den Betriebstaffen 2,508. Nähere Anffclüffe über die Kegel- und
WMehrleiftungen gibt die Statijtik leider nicht. Mad) einer privaten Crheburg von
Dr. U. Fifldher, Karlöruhel), die fi auf 48 allgemeine Ortsirantentafien in deutfchen
Sroßftädten (mit mehr al8 100000 Einwohnern) erftredte, zahlien von diefen nur
3 Kaffen 55 Prozent, 8 Kaffen 60 Prozent des Lohnes al Wochengeld an ihre Mit
glieder. 41 Kaffen gewährten’anf Wunfd auch Kur und Verpflegung (ftatt des Wochen
geldes) und 39 Hauspflege. 27 Kaffen übernahmen die Koften für die Hebamme
36 Kaffen die der ärztliden Hilfe bei der Entbindung. Eine SchwangerfHaftsunter-
üßung über das gefeglide Maß hinaus fahen 16 Kaffen vor; ebenfoviele Stilkgeld.
An die verlicherungsfreien Ehefrauen ber Mitglieder zahlte mu 1 Kaffe eine
Unteritüßung von 20 A für jede Niederkunit. FIreie Hebammenbdienjte fahen 11 Kaffen
vor, von denen 10 den Chefrauen allgemein freie ärztlide Behandlung und Arznei
gewährten. 10 Kaffen vergüteten endlich die ärztlidhe Hilfe bei Niederkunit. Diefe
Ergetnijfe beweifen, daß die verfhiedenen Mehrleiftungen zivar möglich find und,

wo fie beitehen, ge[däht werden, daß fie aber vbhne Gefegeszwang mehr oder weniger
Husnahme bleiben.
N Staatliche Mütterfürforae und der Kriea (Berlin 1915, Syprinaer* 14.
        <pb n="97" />
        D. Befämpfung des SGeburtenrüdganges, 88

Bei Beginn des Krieges wurden die Krankenfkajjen, um ihre dauernde
veiftungsfähigfeit zu fichern, auf die Megelleijtungen befhräutkt.
Damit, wurden fowohl die verfidherten Wöchnerinnen als befonders die
verfidherungSfreien. Chefrauen der verfidherten Männer, foweit fie auf
Seund der Sagungen jich der Wochenhilfe erfreuten, [Hmerzlich getroffen.
In diefjer Erwägung, mehr noch unter dem Eindruck der gewaltigen Men-
ichenopfer, die der Krieg erforderte, wurde durch die Bundesratsverdrbnung
vom 3. Dezenıber 1914 die Wöchnerinnenfürforge auf ganz neuen
Boden geftellt. Schon oft befürwortete oder doch {till gehegte Winfche
janden fo überrajdhend reiche Erfüllung.

Zunächit wurde allen unverfidherten Wöchnerinnen, deren Männer
Kriegsdienfte leiften und vor dem Eintritt eine gemwijfe Zeit gegen Krank-
jeit verfichert waren, gewährt:

a) ein Beitrag zu den Entbindungskojten von 25 A;

b) ein WodhHengeld von 1 A täglich für acht Wochen, von denen

mindeftenz }echS nach der Niederkunft liegen nüjfen;

co) eine Seihilfe bis zu 10. KM für Gebammenbdienfte und ärztliche

Behandlung bei Schwanger]haftsbejdhimwerden ;
3) ein Stillgeld von 50 Pf. täglich bis zum Ablauf der zwöliten
Woche nach der Niederkunft.

Durch Bundesratsverordnung vom 23. April 1915 wurden dann dieje
Wohltaten au auf alle ehelidgen: Wöcdnerinnen ausgedehnt, deren
Wöänner Kriegsdienft leiften oder infolge von Kriegsdienit (Tod, Verwui-
zung, Sefangenfchaft) nicht erwerbsfähig find, Jofern fie „minder.
bemittelt“ jind.

MB „minderbemittelt“ gelten die Wöcdnerinnen, wenn das Einfommen des Mannes
vor dem Kriege bis zu 2500 X beirug, das Einfommen der Frau nach dem Dienfteinitritt
auf Höchftens 1500 K und Für jedes Kind (unter 15 Jahren) auf höchftens weitere
250 begrenzt ift. Die Auszahlungen erfolgen durch die zuäändige KXrankentafle.
Statt der Leiltungen zu a und c Iann (auf Vorftandsbefchluß) freie Behandlung durch
Gebamme und Arzt und freie Arznei bei Nieberkunit und bei CSchwangerfehafts-
befdwerdben gewährt werden.

Die zur Auszahlung gelommenen Unterltükungen feitens des Reiches Hellten fidz
bi8 zum Sulki 1916 auf mehr als 53 Millionen Mark, die Ausaaben für das Rechmungs-
‚jahr 1915 betrugen 30,6 Millionen Mark.

Herner wurden den Wöchnerinnen, die bereits auf Grund der Kranken
verfidherung Anfpruch auf die gefeblidhen Regelleijtungen (Wochengeld)
haben, auch die oben unter a, c und d aufgeführten Me Hrleijtun-
gen zugefprodhen. Während die Koften für die verficdherungsfreien Krieger-
rauen vdom Reich erftattet werden, find die Mehrleijtungen von den
Arankenkaffen jelb{t zu beftreiten, denen die VBerlicherten angehören. Die
BVerliherungsanitalten find verpflichtet, foweit die Krankenkafjen defjen
bedürfen, diefen Darlehen zur Dechung dieler Koften (gegen 3 Vrozent
        <pb n="98" />
        Rd DHige, Seburtenrücgang und Sozialveform

Binjen) bis zu zehn Jahren zu gewähren. Dieje Mehrleiftungen Lonımen
allen weibliden Krankfenkaffennitgliedbern (d.i. mehr als 4 Mill.) zugute
odne die Borausjegung der Kriegsdienftleiftungen des Mannes, auch ohne
Unterfchieb, ob die Niederkunft eine ehelidhe oder uneheliche ft. Yore
Roften werden auf etwa 8 Prozent der Sefamtausgaben der Krankenkajlei
gefHägt, aljo auf fajt 3 Millionen Mark monatlich.‘) Die Bedeutung diefer
Mehrleiftungen reicht alfo wahricheinlich über die vom Reich übernommenen
Roften noch hinaus.

Die fegensreichen Wirkıngen der Kriegswochenhilje werden allgemein
jreudig anerkannt. Die [AHiweren Sorgen der Mutter vor und nach der
Niederkunft find wefentlich erleichtert. Mutter und Kind Können fich einer
bejjern tahrung und Pflege erfreuen. Die Mutter braucht nicht gleich
wieder dem Erwerbe nachzugehen. So ift inshejondere auch das Stillen
wefentlid} erleichtert und nun gar durch die Prämie befonders gelohnt
“vgl. unten „Säuglingspflege“). Dieje Zwede, die mit diefer weitgreifenden
Wöchnerinnenunterftüßung erfirebt und erreicht find, behaupten auch
nach den: Kriege ihre volle Bedeutung. Sie wird als dauernde Ein-
rigtung mit ins neue Deutfhland hinübergenommen werden mülffen.
Die Frage Hit, in welder Form? ;

Bunächtt dürfen mwir,nihHt vergelfen, daß eS fich bei diefer Wochenhilfe
bes Reiches um eine KriegSsmaßnah me Handelt, die alfo an und für
tg mit dem Einzug des Friedens ihr Ende findet. Sie bildet eine außer-
rbentlide Ergänzung der allgemeinen Kriegshilfe. So allein ft e8 auch
zrflärlih, daß die Kojten für die bereits durch die Krankenkafjfen verforgten
Wöchnerinnen nicht vom Reiche übernommen werden, fjondern den Kaffe
zur Saft verbleiben. Bei der {tarken finanziellen Erhöpfung und den ge-
maltigen neuen Lajten nach dem Kriege {ft e&amp; ausgefAloffen, daß das Neich
»troa allein die Koften einer jo weitgreifenden Wöchnerinnenfürforge
dauernd übernehmen wird. Anderfeits darf eS auch feine finanzielle Hilfe
nicht einfach einftellen. Ein Mittelweg wird wohl dahin {ih ergeben, daß
organijierte Selbjthilje und Reichshilfe fid) verbinden, indem das Reich
ic mit einem entfpredhenden Beitrag beteiligt. So wird die Löfung des
Problem8 in erfter Linie wohl in einem weitern NuzZbau der
bereits beitehenden und feit Jahrzehnten fegensreich wirkenden
Örganifation unferer Krankenkaffen zu Juchen fein.
ir haben [Hon reichlidh gefeglide Organifationen zum Zwede der fozialen
Berfidherung, fo daß von neuen möglihft abgefehen werden follte. Die
Wöchnerinnenfürforge hat zudem wefentlidh diefelben Aufgaben wie die
Kranfenfürforge. Einziehung der Beiträge, Feltftellung und Kontrolle
der Verlicherungspflicht und der Beitragszahlung, Vermittlung der ärzt-

1) Mayet, Die Kriegstwodhenhilfe des Reiches (GefhHäftsftelle der „Deutfchen
Sfellidhaft für Mutter: und Kinderrecht", Charlottenburg, Dahlemerftr. 25) 20.
        <pb n="99" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 85
Ken. Fürjorge und Pflege, Verhütung der Ausnugung der Kafie (durch
Simulation ufw.), Feftftellung und Rechtsweg zur Geltendmachung der
Anjprüche (Berufung, Revifion), Auszahlung der Unterftügungen, alle
5iefe Aufgaben deden fi wejentlid) mit denen der Krankenvertiherung.
Rojten und Arbeiten einer neuen Organijation würden zudem kaum im
Berhältniz ftehen zu dem Ziwede, Die Aufgabe der Meform unferer
Rranfenverficherung würde wejentlih dahin gehen: die Leitungen, welche
heute jhon durch die Sakung zuläffig find und mannigjadh fchon in den
Raffen gewährt werden, gejeglidh zur Wflicdht zu madhen. Wie weit
darin im einzelnen gegangen werden kann, muß unter Berechnung der
Roften und der Grenzen der finanziellen Leiftungsfähigkeit genau geprüft
merden. Eine gewiffe Zurüchaltung wird geboten fein, und e3 it Aufgabe
der Beteiligten felbjit und erfahrener Kaffenärzte, fejtzuftellen, weldie der
Forderungen in erfter Linie Erfüllung finden follen.

Was die Leifiungen felbjt anbelangt, fo erfgdheint un8 am dringenditen
die Gewährung freier ärztlidger Behandlung und des
Sebammendienftes f{owohl bei den Schwangerfhaftsbejdhwerden
al8 insbejondere bei der Entbindung, und, falls diefes notwendig erjdheint,
freie. Pflege und Behandlung in einer Entbindungsanftalt
oder einem Wöchnerinnenheim, In lekterm Falle dürfen Mutter und Kind
nicht getrennt werden. Nicht minder wichtig erachten wir die Verforgung
zwedient/prechender Pflege im Haufe, fjoweit dieje nicht durch Angehörige
gefdieht. Dabei joll aber die Gefahr einer mißbräuchliden Ausnugung der
Kaffe nicht verkannt werden. Diefe würde dadurch gemindert, daß etwa die
Hälfte der Koften die Wöcdhnerin felbft tragen müßte. Ferner würde eine
Srhöhung des Wochengelbes bis zu zwei Drittel des Lohnes
gewiß jehr münjdhenswert jein; eben]jo eine gleiche oder möäßigere
Schwangernunterfiüßung bi8 zu fedhS Wochen für den. Fall, daß der Arzt
die Unterbrechung der Ermerbsarbeit für notwendig erklärt. Das Wochen-
geld würde dann für die adt Wochen nach der iederkunft verbleiben. Eine
Ausdehnung bis zu zwölf Wodhen follte wenigitens dann gelten, wenn ter
Arzt diefes Für hotwendig erklärt, Das Wochengeld ift als Erjak des ent
gehenden Verdienftes gedacht; dementfprechend follte e&amp; nur fo lange ge-
zahlt werden, als die Wöchnerin ihre Arbeit dem Saushalt und ihrem Kinde
vidmet; aud) müßte eine entfprecdhende Kontrolle jtattfinden. Eine dankens-
werte Ergänzung des Wochengeldes ijft die Stillprämie. Diele ift
vom Standpunkt der Bekämpfung des SGeburtenrücganges die wichtigjte
und Dringendfte Forderung. Sie muß mindejtens in dem Umfange
der Kriegswocdhenhilfje dauernd erhalten bleiben. Die meiften Frauen
fönnen bei gutem Willen {tillen, und es muß alles getan werden, um fie
zur Erfüllung. ihrer Mutterpfliht anzuhalten. Wenn e5 aber trog beiten
Willens nicht möglich it und diejes durch Zeuagni8 des Arztes glaubhaft
        <pb n="100" />
        Hige, Geburtenrüdgang und Sozialreform
gemacht wird, dann Könnte der Betrag der Stillprämie vielleicht für die
Berforgung mit eintwandfreier Milch gewährt werden.. ;

Was die Ausdehnung der Berfiherung anbelangt, fo Kommt hier
alles darauf ar, daß die Wöchnerinnenfürjorge auch den verfidherungsfreien
rauen Der Kaffenmitglieder zugute kommt, wenigjtens
‘oweit die Wochenpflege und die Stillprämie in Betradt kommen. Ein
jefeidenes WochHengeld und Schwangernunterftüßung wären ja gewiß
m Intereffe einer beffern Ernährung erwünicht, aber da von dem Ausfall
ine8 baren Verdienftes keine Rede fein Kann, Jo muß die Erfüllung diefes
Wunfhes wohl einer weitern Zukunft vorbehalten bleiben. :

Vorftehende Reformvorfdhläge beiwegen fi ganz im Nahen des be-
itehenden SGejeges; ihre Durchführung bietet feine Schwierigkeit, &amp;
Yandelt fih nur un die Frage der finanziellen Leiftungsfähigkeit, Cine
Srhöhung der Kranfenkajfjenbeiträge wird allerdings unausbleiblich fein,
venn au der Reichsbeitrag in Aufklag gebracht wird; fie At aber eine
Neubelaftung, die den Beteiligten jelbjt Stüge und Segen bringt, die auch
deu Arbeitgebern und der Nation durch die phyfijche Hebung und Mehrung
der fommenden Generation reichlidhe Früchte trägt.

Die Mehrbelajtung, wie fie die Erhöhung der Leiftungen, namentlich aber die Uus-
jehnung auf die verfiderungsfreien Chefrauen mit fich bringt, wird vielleicht in den
feinen Kafjen, in denen der Ausgleich der NRifiken fidh weniger glatt vollzieht, fi [tärker
zeltend machen, Diefe Koften wirken aud) heute {don recht ungleich je nach der Zahl
der weibligen Berlidherten. Wenn nun auch die Frauen der Verficherten einbezogen
merden, dann wird fich diefes ja nıehr ausgleichen, dagegen werden wieder die Kaffe
benachteiligt, bie viele verheiratete Männer aufmweifen. Diefen Ungleidheiten fönnte
geiteuert werden dur eine Rükverfiderung oder durch Bildung von X ra n-
tenfaffen- Verbänden, denen dann überhaupt die fejtumgrenzten Fam &amp;-
(ienleifktungen: Hausgeld, Wochengeld, Sterbegeld ufw. ganz oder zum Teil
zugeiwiefen werden fönnten. Die Verbandsauslagen fönnten äHnlid) wie bei der Unjall-
verfiderung auf die Kaffen nach Maßgabe der ben Leiftungen zugrunde gelegten Lohn
deträge umgelegt werden. E3 Könnten aud) die Invali benverfiderungs-
anfkalten, die gewiß für eine gute Wödhnerinnenverforgung und Säuglingspflege
ebhaft interefliert find, mit einem prozentualen Anteil belaftet werben.

Schwieriger geftaltet fidh die Frage der Fürjorge für die Kreife, bie
jeute nit der Krankenverfidherung unterftehen: die felb-
tändigen Kleinen Bauern, Handwerker, Kauflente,
Beamten ufw. und die mithelfenden Familienangehörigen, Erftere Hund,
ijoweit fie dur den Militärdienjt in Anfpru genommen find und
al8 „minderbemittelt“ gelten, heute in der Neidhswochenhilfe einge-
“Gleffen. Sie verdienen die Erhaltung diejer Fürforge um jo mehr, als fie
im übrigen der Wohliaten unjerer Arbeiterverfidherung entbehren, Jofern
jie nicht von Den: Recht der Weiter oder Selbjtverfiherung Sebrauc) machen.
Legtere fteht ihnen ja aud) bei der Krankenverficherung offen, aber tat-
'Achlich haben fie fich bisher fernaechalten, und das wird auch nicht anders

41
        <pb n="101" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrücdganges 87
werden, wenn die WochenhHilfe dort noch weiter ausgedehnt wird. Die
oben Koften der Kranfenverficherung IOreden ab, während die Leijtungen
nicht entiprehend gewürdigt werden. Anders ftellt fich die Frage, wenn
die WochenhHilfe aß eine hefondere Abteilung in der
Arankenverficherung, foweit cs fi um nicht Frankenverfidherungspflichtige
Mitglieder Handelt, eingerichtet würde. In diefer Abteilung Wnnte zugleich
von der Gewährung eines Wocdhengeldes abgefjehen werden,
io daß nur die Koften der Entbindung, der WodhHenpflege und der Still
brämien zu deden jein würden. Die beteiligten Wödnerinnen find ja
gewiß auch in ihrer Berufstätigkeit auf Zeit gehemmt, aber fie fönnen
ji doch bald wieder um Haushalt und Gejhäft betimmern und verlieren
jedenfalls fein Lohneinfommen, Die Koften der Verjicherung mürden fich
{9 wejentlich mindern, während der NReichszujdhuß ihnen in derfelben Höhe
zugute kommen würde wie den weibliden Mitgliedern der Kranfen-
faile. E&amp; würde genügen, wenn etwa in jedent Stadt und Landikreife je
sine Ortskafie.eine folde Abteilung einridtete. Beiträge wie Leifhungen
mürden gefondert zu verrechnen fein, demgemäß mid die Verwaltung,
joweit e8 fich um die Leijtungen Handelt, gefondert organijiert werden
müjfen. Mindejltenz müßte ein hefonderer Ausjchuß für den BZwed gebildet
werben, in dent die gewählten Vertreter der Verjicherten diejer Abteilung
die Mehrheit Hätten.

Wenn ein durchareifender Erfolg gefichert werden foll, dann muß auch
für dieje „minderbemittelten“ Selbitändigen und mithelfenden Hamilien-
angehörigen die Bec}idherungspflicht gejeblich feitgelegt werden
»tiva in der Weile, daB alle Ehefrauen bis zum 40., 45. oder
50. Lebensjahre zum Beitritt verpflidhtet würden. Dankbare Auf-
nahme bei den Beteiligten würde eine foldhe GSejegesbejtinmung aller-
dings zunächft nicht finden, fo jehr auch ihr Beftes beabfichtigt ijt. Der
Wiverftand wird vielleicht fogar fehr ftark fein. Wohltaten foll ınan mög-
fichft wenig aufdrängen. Vielleicht Könnte e8 deshalb auch zunächtt in der
Weifje verfucht werden, daß die Neichsunterjtüßhung von dem BZ eitritt
abhängig gemacht wird. Dabei bleibt allerdings der Nachteil jeder freien
Verficherung beftehen, daß die „JHlechten Rifiken“, d. h. die, die bald
Unterjtügung erivarten, zujtrömen, während die guten Nifiken Jih fern-
halten. Dem Könnte durch |Harje Beftimmungen über die Wartezeit
jedenfall mehr alz ein Jahr) etwas gefteuert werden, aber das bleibt
geltend, daß die Ziwangsverficherung die Leiltungstähigkeit am wirflanıften
lichert.

Was die Leitung des Neichsbeitrag3 anbetrifit, [jo kann dieje in der
Weije erfolgen, daß das Reich etwa halbjährlich den Kranfenfaffen und
ihren Abteilungen entweder einen prozentualen Anteil der nachgewiefenen
Gezualidhen Ausaaben oder auch, was noch einfacher ft, für jeden Unter-
        <pb n="102" />
        Hige, Gchurtenrüdgang und Sozialretorm
itügungsSfall (Entbindung) eine beftimmte Summe zahlt und außerden:
nen beftinunten Zeil der Stillprämien erfebt.

Bezüglig der Kojten einer allgemeinen Wüchnerinnenverfiderung mit den
Veiftungen der KXriegswodjenhilfe erachtet Geh. Regierungsrat Prof. Dr. May et!)
einen Wochenbeitrag von 30 Pfennig für ausreichend, wenn alle gebärfähigen Frauen
unb Mädchen zwifden 16 bis 45 Jahren der Verfidherung unterfiellt werden. Wenn
das Reich fih mit einem Drittel beteiligt, fo vermindert [ich der Beitrag entfprechend,
Diejen Neicdhsbeitrag nebft Vertvaltungstoften {dhäßt er auf eima 75 Millionen Mart
ährlid. Mayet tritt für eine einheitlide Wocdjenverficderung ein, der auch die Franken:
verfidherungspflichtigen Arbeiterinnen und die verfiderungsfreien Chefranen der Ver-
icherten beitreten follen, Den Krankenkaffen foll dann die Zufairderfiderung
ls Aufgabe verbleiben zur Ergänzung der gefeblidhen Leijtungen. Kabirettära:
., Behr- Pinnow mill die neue Verfiderung auf die Chefrauen (bis :1.m 42. Zahre)
vefhränfen, die nicht {hon durch die Krankenverlicdherung direkt oder indirekt gededt
ind.2) Er fommt bei durchfHnittlih 40% Geburtshilfe und Wochenpflege und
10% Stillgeld auf eine Prämienzahlung von 16 bis 17 A jährlig und Ihlägt
Ynfaluß an die Landesverfidherungsanftaiten vor. — Die Erfahrungen der Xrieas-
vochenhilfe werden uns zuverläffigere Unterlagen der Berechnung bringen.

Weiter ausgreifend als der Ausbau der Wöchnerinnenfürjorge in der
Krankenverfidherung it die Forderung einer allgemeinen „Mutter-
“Haftisverficdherung“, wie fie mit Borliebe und Eifer von ge-
niljen Richtungen der Frauenbewegung vertreten wird. Sie denken dabei
yielfad) mehr an die uneheliden als an die eheliden Mütter. Sie teden
id hohe Ziele, unterlafjjen e8 jedoch, dieje in beftimmte, erörterungs-
'ähige Vorfjchläge zu Heiden. Wir glauben vorerft nicht an die Erfüllung
0 weitgehender Forderungen, lehnen jie auch prinzipiell
ab joweit es jid um Unverheiratete Handelt, erbliden
xbec in ihrer Vertretung eine Gefährdung des zwar befcheidenern, aber
erreichbarern nähern Biele8, D. 9. einer zwedmäßigen Ausgeftaltung und
Ergänzung der bereit3Z beftehenden „MutterihHaftS-
vderfidherung“ in unferer Reichsverficherunasordnung.

X. Beritärkter Schuß der Arbeiterinnen, bejonders der verheirateten
Frauen

38

Die regelmäßige Befjchäftigung verheirateter Frauen außer dem Haufe
zumal in Sabrifen, ft mit der Erfüllung der dringlidhiten Pflichten der
Kührung eines Haushalts und der Pflege und Erziehung der Kinder
act vereinbar. Diejer Orundfjag muß zunächjt und vor allem in den
Rreifen der Arbeiter Gemeingut der Überzeugung und des fittlidhen Ber.
antiwvortlichfeitsge fühl werden. Unfere Arbeiterorganifationen — Männer
wie Frauen — müfjen diefes als eine ernite Forderung der Kultur und der
eianen NfFiichtembfinden und vertreten und ihre Mitalieder in dielem
1) Die Sicherung der Volfsvermehrung (Berlin 1914) 3.
1) Crbaltuna SO
        <pb n="103" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges Sg
Sinn erziehen. Ein Mann, der feiner Frau ohne die dringendfte Not zu-
nuttet, in die Fabrik zu gehen, muß bei den Berufsgenofjen nicht als voll-
wertig gelten. Er ift unmürdig eines Chrenamtes in der Organifation.
Kein MähdHen, das auf fi Hält, darf einem Manne die Hand reichen,
der ihr nicht die Sicherheit bietet, daß er allein die Familie ernähren Kkanıt
und dazu bereit ijt. Im großen und ganzen ijt die wirtfHaftlidhe Lage
unfere8 Arbeiterftandes fo, daß diejfes Ziel nicht bloß ein „Ideal“, fondern
auch real erreichbar Mt, wenn die Beteiligten ih nur von feiner Notwendig-
feit durchdringen lajjen wollten.

Auf demfelben Boden liegt die Pilidht, daß die Frau aber auch das zum Haushalt
Notwendige vom Verdienft des Mannes erhält, Nur zu oft haben wir im Kriege es
ung fagen laffen müffen, daß die Frauen fidh jeßt beffer einridhten könnten und ruhiger
und glüdlider mit ihren Kindern lebten, als wie der Mann zu Haufe war, E ift eben
eine traurige Tatfache, daß die Männer oft gar zu jehr an fich [elbit denken und fich an
Ausgaben gewöhnen, die nad) Lage ber Verhältniffe zurüdtreten müßten, während
ran und Kinder darben, Oft ift au eine falfde Einfhäbung deifen, was der Haus -
halt erfordert, die Urfadje. Auc nach diefer Richtung foltte bas Ehr- und Pflichtgefühl
der Mitglieder durch die Standesorganijationen gewedt werben. — In Frankreich
hatte die Megierung vor dem Krieg einen Gefegentivurf in Ausficht geftellt, zm das
Recht der Fran in diefer Mihtung wirkfjamer zu fHüben,

Aber nicht bloß die Arbeiter, fordern auch die Arbeitgeber follten
der Nücfichten auf die Familie der Arbeiter nidht vergefjen. Wir kennen
wohlwollende Arbeitgeber, die verheiratete Frauen grundjäglidh nicht
be{häftigen. Die Arbeiterinnen werden vor dem Tage der Vermählung
unter Überreidhung eines Gejdhenkes dauernd entlafjen, und e8 it be
zeichnend für die erziehlide Wirkung diejer Megelung, daß e&amp; nach unfjern
Frfahrungen kaum vorkommt, daß eine foldhe junge Frau in andern
Kabrifen Arbeit nimmt. Chenjo ft e&amp; dank diejenı Beifpiel ausge[hloffen,
daß die Arbeiter diefer Fabriken ihren Frauen zumuten, in andern Fabriken
Mrbeit zu fuchen. Andere Fabriken entlaffen ihre Arbeiterinnen wenigjtens
mit dem erjten Wochenbett. Soweit in der Häuslihen Be/häftigung noch
ireie Zeit übrighleibt, wird nach Möglichkeit Arbeit inz Haus gegeben.
Wenn nicht alle Arbeitgeber fo weit gehen zu fönnen glauben, [ei e&amp; wegen
ber Intereffen des GefhHäfts, fei es aus RNückficht auf die wirtfhaftlidhe Lage
der Arbeiterfamilie, fo follten fie dod in der Art der Befchäftigung, in der
Regelung der Zeit, der Paufen (namentlidh mittags) u. a. m. möglichit den
Bedürfnijfen und Wünfjdhen entgegentommen. Der Arbeitgeber fjoll das
nicht einfach dem Meijter oder Obermeifter überlajfen, Jondern fih felbft
darum fümmern oder einen wohHlwollenden Beamten damit betrauen,
Eine befondere Sorge foll e8 fein, daß die Hochfchwangere gejhont wird,
daß die Wöchnerin nicht zu früh wieder eintritt und daß der Säugling regel-
mäßig von der Mutter genährt wird. Wenn eine größere Zahl von Müttern
beichäftigt wird, dann Jollte eine Krippe oder Stillitube eingerichtet werden,
Sin Arbeitacher, der mit feinem Voltfe fühlt und die Not der Aukunft kennt.
        <pb n="104" />
        30 Hige, Geburtenrücdgang und Sozialreform

darf nicht, wie es bisher leider in viel zu weiten Umfang üblich war, jolche
Forderungen Kalt und überlegen ablehnen — er trägt eine {were fittliche
und nationale Verantwortung.

Die ganze Sffentlidhe Meinung, das fittlide Voltsbewußtjein muß
in der gleidhen Richtung beeinflußt werden. CS muß zu einem felten Beftand-
‚eil der öffentliden Sitte werden, daß die Frau nur dem eignen Heim zu
yienen hat. Auf dem Standesamt oder vom Pfarrer follte dem jungen
Raar eine ent]prehende gedruckte Mahnung mitgegeben werden; fie würde
nn Ddiefem ANugenblide, wo die Herzen noch empfänglicher find, vielleicht
nrattijh mehr wirken als [päter die {Hönfte Belehrung über die rechte
Zäuglingäpflege. Bor allem aber joll auch die Armenpflege den
Zujammenhalt der Familie höher einfhägen als die Eriparnis einiger
Mark in der Unterftügung.

Die Bedeutung der Mutter für die Kinder und ihre Erziehung empfängt dur
die Tatjadhe helle Bele uchtung, daß nad) einer Unterfudhung von Dr. Käthe Gaebe:
auf Grund von 749 Akten der Zentrale für Iugendfürforge in Berlin „89 Prozenr
xiler kriminellen Jugendliden aus Familien jtammten, in denen die Mutter volljtändig
*ehlte oder durch Tod, Krankheit oder Beruf oder andere Umitände mehr ober weniger
Jei der Erziehung der Kinder ausgefchaltet war“.1) Diele Tatlache follte den Armen-
verwaltungen als Warnung vor Falfcher Sparfamtkeit dienen.

Die einfacdhite Löfung der Frage wäre: gefeglidhes Berbot der
Xabrikbefchäftigung verheirateter Frauen. Dieje Forderung ft auch prin-
sipieIl gerechtfertigt und {ft 3. 3. von der Bentrumsfraktion grundjäßlich
tet3 vertreten worden; Ihre Erreichung muß als legtes Ziel mit allem Ernit
erftrebt merben. Allerdings würde die Jofortige allgemeine Duraführung
zine8 Jolden Verbotes zunächtt vielfach Hart wirken. E ijt deshalb (u. a.
son der‘ Bentrumspartei Jchon feit 1884) vorgefchlagen worden, die Be-
chäftigungsdauer zunächft auf JehsS Stunden täglich (Halbtagsbefchäftigung)
a befchränfen. Damit würde wenigjtenz die Erfüllung der häuslichen
Bilichten in einem wefentliden Umfang ermöglicht. Die Schwierigkeit
liegt in dem Widerftande der Arbeitgeber, die nicht täglich wechjelnde Ur
bei terinnen an derfelben Machine oder an demfelben Arbeitsftück wünfjdhen,
meil dadurch die Kontrolle erihwert und leicht zu Streit Anlaß gegeben
werde. Sie drohen direkt, dann lieber auf die BefhHäftigung verheirateter
rauen verzichten zu wollen. Wenn man diefe Drohung auch nicht allzır
ernit nimmt, das Bedenken bleibt, daß vielleicht in manchen relativ berech-
tigten Fällen die BefGhHäftigung verjagt werden Könnte, während in andern
Källen aud) die HalbtagsbhefHäftigung noch eine Überlaftung der Frau
und eine Schädigung der Kinderpflege nicht ausfOließen würde.

Eine zwedmäßigere Regelung würde eine foldhe fein, die fih je deu
befjondern Berhältniffen anpaßte. Die BejhHäftigung müßte
oon einer jedesmaligen Genehmigung einer befondern Initanz (val. unter

"X Onaud-Rühne, Dienitpfliht 26
        <pb n="105" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 97
„Augenbaut“) abhängig gemacht werden, Sie würde nur zu geben fein,
venn die BelhHäftigung einerfeitz durch die wirtfHaftlide Lage der Fa-
nilie erforderlich erfheint, anderjeits aber eine gefundheitlide Gefähr-
dung der Arbeiterin und eine Schädigung des Familienlebens, der Sefund-
heit und der Erziehung der Kinder nicht zu beforgen ifjt. Die Erlaubnis
fönnte auf beitimmte Zeit oder auch auf Widerruf gegeben werden; fie
*annte an befondere Bedingungen gefnüpft werden bezüglich der Zeit,
her Baufen, der Wartung und Pflege der Kinder ujmw. Auf diefe Weije
wäre die Ausfheidung der berücjichtigungswerten Fälle möglich; es fönnte
Y%e nötige VBorforge getroffen werden zur Minderung der Schäden; es
würde der Ausnahmecdharakter der BefhHäftigung fHarf zum Ausdruck
tomımen und durch allınählide Berfdhärfung der Bedingungen der prinzi-
piellen Forderung mit der Zeit der Weg geebnet. Um den beftehenden
Berhälmifien möglihft Neduung zu tragen, fönnte die Regelung zunächt
Hr die Frauen getroffen werden, melde neu in eine gewerblide Be-
ihäftigung eintreten wollen.

Soweit die Gefeggebungsfaktoren fich zu fo weitgehenden Beftimmungen
nicht entfdhließen, würde eine weitere Serabjeßung der Arbeitszeit auf
»tmma acht und jpäter auf jedh3 Stunden in Betracht zu ziehen fein, zugleich
nit Sreigebung des Nachmittags vor Soun- und Feiertagen. Dann müßte
die 12% jtündige Mittagspaufe, die‘ jeßt auf Antrag gegeben wird (während
ie Jonjt bloß 1. Stunde beträgt), allgemein gewährt werben. (Bezliglich des
Wöcmerinnenfhukes jiche oben.) ;

Mas dieunverheiratete Arbeiter in anbelangt, {jo kann iroß
ntannigfadjer Bedenken doch an ein Verbot der Fabritbefjhäftigung nicht
gedacht merden. E83 Handelt fih vielfach um alte Erwerbagebiete der Frau:
Weben, Spinnen, Spulen, Zwirnen, Striden, Nähen, Stiden 1]mw., die
ihr nicht deshalb entzogen werden Können, weil die Majcine als Hiliskaft
dient. Hier find auch bereits durch unjere Arbeiter Hukgejeggebung den
“OYlımmften Mipitänden früherer Jahrzehnte Schranken gejegt (Begrenzung
der Arbeitszeit auf zehn, an den VBorabenden der Sonn- und Feiertage
acht Stunden, Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit ujw.). SGewipß würde
eine weitere Herabjekung auf neun oder acht Stunden, Sonnabends jechs
Stunden fehr wünfdhenswert Jein, aber eine Joldhe Regelung würde in den
Betrieben, die Haubptfächlih Jugendliche und weiblidhe Arbeiter befhäftigen
‘3 B. der Tertilindujtrie) indirekt auch die männlidhen erwachjenen Arbeiter
trefjen, und das er]dheint angefichts der Schwierigkeiten, die nad) dem Kriege
Air unfere. Indufirie zu überwinden find, zunächjt nicht unbedenklich.
3 muß da auch in Interefje der Arbeiter mit den wirtjhaftliHen Mög-
lichfeiten gerechnet werden. Jedenfalls empfiehlt e8 Jid, daß aud) über
die Kriegszeit hinaus dem Bundesrat das Recht verbleibt, je nach den
Rerhältniffen des Arbeitzmarktes die ArbeitzZzeit der Ärbeitermnen
        <pb n="106" />
        92 Hite, Geburtenrüdgang und Soziakrejorm
yerabzufeßen, einmal im Interejje der zurückehrenden Krieger, die
doch in erjter Linie An]pruch auf Einjtellung Haben, dann aber auch, um eine
gleichmäßigere Bejchäftigung aller Arbeiterinnen zu fihern. Was aber vor
allem feinen Aufichub erleiden darf und auch ohne befondere Belaftung
der Induftrie möglich ift, ft zunächft die Erhöhung des Schubes, foweit
e8 fi) un Betriebe und Arbeiten Handelt, die mit befondern Gefahren
hir die Gefundheit und Sittlidkeit verbunden find. In diefer Beziehung
genügen aber bei jtrammer Durchführung die beftehenden gefeblichen Voll-
machten (GO 8 120 d bis 120 f) vollauf. Die zweite Forderung {ft die
Sicherung einer forgfältigen häuslichen Ausbildung der Arbeiterinnen
{]. unten).

Was insbefundere den Schuß der Sittlichteit anbelangt, fo it hier mit
SejegeSvorfchriften allein leider wenig zu erreichen. Durch Einitellung
einer größern Zahl weiblider Gewerbeauffidhtöbeamten
würde ihre Wirkjamfkeit wefjentlich erhöht, Wichtiger ijt, daß der Arbeit
geber fi in erhöhtem Maße feiner fittlidhen Verantwortung gegenüber
Kindern und Eltern bewußt wird und nod) mehr, daß die ältern Arbeiter
im Jnterejfe ihrer eignen Kinder und der Kinder ihrer Arbeitsgenoffen
jeder Ungehörigieit entgegentreten: Im Arbeiterausfhuß
iollten Arbeitgeber und Arbeiter zujammenwirken zum Schuß der Ehre
und der guten Sitte der Fabrik und ihrer Jugend. In Verftändigung mit
dielent Können und follten auch Jittlidhe VBorfjehriften über das Verhalten
der jugendlichen Arbeiter außerhalb der Fabrik: Verbot des Wirtshaus-
bejuches, des Kauchens, des unberechtigten Verlafjens des Elternhaufes,
eine® den guten Sitten widerfirebenden Verkehrs u]w. getroffen und in
die Arbeitzordnung aufgenommen werden (GO 8 134 b), deren
Junehaltung dann der Arbeiterausfichuß überwacht. Bei Anftellung von
Meijtern und Angeftellten Jollte nicht bloß die tednifche Tüchtigkeit, Jonderin
aud) ber fittlide Charakter und die. foziale Gefinnung von Einfluß fein.
In größern Betrieben empfiehlt fi fehr die Anftellung einer Fabrik
pflegerin, die den Arbeiterinnen auch in ihren perfönlihen Ange-
fegenheiten zur Seite {teht. Sie fan durch KMugheit und praktijhen Rat
viel zur Ausgleidung fozialer Gegenfäge und zur Hebung von Anftand
and Sitte wirken und auch perjönlidh einen fegensreiden Einfluß ausüben.

Der Mißbrauch ber wirtfhaftliden Abhängigkeit zu fittliher Verführung von
jeiten bes Arbeitgebers oder von Beamten und Meiltern und Borarbeitern follte unter
belonbere Strafe geftellt werden,

Schimmer al8 in den Fabriken find vielfach die Verhältniffe in der
Geimarbe it!) insbejondere für die Arbeiterinnen, die auf diefen Ver-
bienft wefentlich angemiefen find. Sie hat ihre Berechtigung als Nebenerwerb,
1) Val. Koch, Die deutihe Hausinduftrie, M.SGladbach 1913, Voltsvereins-
Verlag, und Gaebel, Die Heimarbeit, Xena 1913, Kilcher.
        <pb n="107" />
        D. Bekämpfung des SGeburtenrüdganges 98
und es würde eine Ungerechtigkeit und Härte fein, fie (durch Einführung des
Werkitattzwanges) zu verbieten. Underjeitz führt diefer Umftand zu
einem Überangebot der Kräfte und damit zu [yjtematifcher Lohndrücerei
und Ausbeutung bezüglich Arbeitszeit, Kinderarbeit ufw. Die wicghtigite
Horberung ift Fefijebung von Minimallöhnen. Leider hat hier die
KRegierung dem Drängen der Reichstagsmehrheit prinzipiellen Widerfpruch
entgegengefiellt. Selbjt die Bildung von LohHnausfhüjfen, wie
He im SHausarbeitägefeg von 1912 vorgefehen find, Yt kaum eingeleitet.
Cbhenfo i{t von den Kbrigen Bollmachten des Gefeges betreffend Begrenzung
ver Arbeitszeit Jowie Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit für Jugend-
lie und weiblide Hausarbeiter, Lohnaushänge, Lohnzahlungsbücher,
iftenführung, Ausgabe der Arbeit ujmw. noch fajt fein Gebrauch gemacht.
Die Schwierigkeit der Regelung kann von der ernften Pflicht der Inan-
arifjnahme nicht entbinden. Weil der zwedmäßige Ausgleich zwilden den
;sorderungen der GefundhHeit und des Yamilienlebens und des notwendigen
Verdienftes hier befonders {AHwierig it, bedarf es um fo mehr der Aı-
xellung weiblidHer GemerhbeauffidhHtsbeamten, die fid
zugleich der Mithilfe von ShHugausjhüffen verfidhern Jollten.
Diele Ausfhüffe werden durch Nat und Tat die Härten, die die ftrenge Durch-
Hihrung der gejegliden Beitimmungen mit fich bringt, zu mildern fuchen,
3. B. durch BelhHaffung anderer Arbeit, durch Zufhüfle von der Gemeinde
und gemeinnügigen Vereinen, durch Unterbringung der Kinder in Dienft-
itellungen. Bor allem gilt es, die gewerkfdhaftlide Oraganifation der Hein
arbeiterinnen zu fördern und zu ftärken.
XI. Sefjere Häusliche Ausbildung der weiblidhen Jugend

Dem Mann obliegt in erfter Linie die Herfiellung der Güter, der Frau
die Verwendung. Den Mann drängt e8 hinaus ins IAhaffende Erwerbs-
(chen, die Frau waltet im Heim, verforgt Küche und Keller und Kleider:
jdrank, wandelt den Verdienft des Mannes in Gebrauchs» und Genuß:
güter um, Der Mann greift zum Schwert, um dem feindlidhen Einbruch
zu wehren; die Frau pflegt Haus und Herd, fie [MHenkt und erzieht uns die
Kinder als Wehr der Zukunft. Das ijt die Arbeitsteilung, wie fie in der
Anlage und Natur der Gefchlecdhter vom Schöpfer begründet ft. Der Krieg
hat fie ung wieder ernft in Erinnerung gebracht. Wir bewundern den. Helden»
nt und die Großtaten unjerer Männer, aber nicht minder gilt unfere dank-
hare Anerfennung und Bewunderung unjern Frauen, die in dem feindlichen
Aushungerungsfrieg tapfer aushalten und auch mit be[Heidenern Mitteht
das häusliche Leben zu pflegen und den Mut und die innere SGejdhloffen»
heit unjeres Volkes Hinter der Front aufrechtzuhalten wiffen. Wir Haben
wieder und wieder die Milliarden, die der mörderijhe VBölkerkrieg ver-
ichlinat, in unerfönflicher Kraft und Obpferfreudiakeit aufgebracht, aber
        <pb n="108" />
        M Site, Geburtenrüdgang und Sozialreform ;
wir haben aud) wieder mıit den Heinen Dingen rechnen und der ge-
waltigen Anteil, der der Hausmwirtfchaft, der Frau
indernationalen SolkzwirijhHaftgebührt, ridhtıger
zinfdäßen gelernt. Was die Frau im Haushalte tagtäglich an
Pfennigen und SGroldhen durch unzwedmäßige Verwendung verihwendet
ader aber durch Umficht und Tüchtigkeit im Wert erhöht, Jwummiert fich in
der nationalen Wirtjdhaft zu Hunderten von Millionen Mark. Mehr aber
uod) werden unfere Krieger jeelijdh empfinden, was Ihnen die Frau und
Mutter und Schweiter gewefen find und fein werden, wenn die Gloden
zum Frieden läuten. Umgekehrt werden und follen aber auch die Frauen
ic ihres hohen Wertes und ihrer großen Verantwortung für das wirte
ichaftlidhe, gejundheitlidhe und fittlidhe Wohl und Gedeihen der nationalen
Semeinfhaft neu. bewußt werden.

Dieje Wendung der Anfjdhaunungen muß aber praktifdhe Folgen zeitigen.
Diefes um fo mehr, al leider die Erfahrung gezeigt Hat, daß unjere Frauen
in den neuen gefteigerten Anforderungen der Kriegszeit vielfach ihren Yuf-
gaben nicht gewachjen waren, ja zum Teil volljtändig verfagt Haben. Tros
beiten Willenz find die umfajjenden Vorträge, Kurle und Belehrungen
beim Beginn des Krieges über „Kriegsernährung“ ohne wefjentlidhe Wir-
kung geblieben. Sie fammen eben zu jpät. € jehlten die elementaren Vor-
fenntniffe über den Nährwert der Nahrungsmittel, zwedmäßige Zufjammen-
ießung, die verdaulidhe und gefmadvolle Zubereitung unter entiprechendem
Wechfel der Speijen und eine entiprechende Darreihung. Bei Umlicht,
‚Sleiß und Züchtigfeit läßt jih auch niit einfaden Mitteln ein nahrhaftes,
wohl hmedendes und bekömmliches Ejfjen bereiten, während beim Mangel
viejer Kenntnijfe immer wieder durch Kartoffeln, Butterbrot und Kaffee,
oder auch, Joweit die Mittel reichen, durdh reichliche Verabreichung von
Sleifch und Wurft nachgeholfen werden muß. So ft e8 Legreiflid, daß
dei demjelben Einkommen die eine Familie glüdlid und zufrieden lebt
und noch eine blühende Kinderfchar großzieht, während in der andern fiet3
Unzufriedenheit und Schulden hHerrichen und das eine oder die zwei Kinder
das Bild der Unterernährung und Vernachläffigung bieten. Die Frage der
echten Ernährung it zu einer Wifjen]Haft geworben, deren praktiidhe Ex-
zebniffe auch bis in die Küche des Boltes reichen müffen. Yre rechte Ber-
wendung ijt eine eben]o wichtige wie [dmwierige Kunft. Diefes um fo mehr,
ie befchränkter die Mittel und die Auswahl der Nahrungsrohijtoffe Hd.
Da reicht die Hergebrachte Haushaltungs- und Kochkunde, wie fie von den
Eltern vererbt Üt, nicht aus. Noch [GHlimmer aber {teht e8 in den Familien,
mo e5 Überhaupt Feine Tradition und Sitte in der Führung der Küche mehr
gibt, oder wo gar die Frau wohl e8 verfteht, in Fabrik und Kontor oder gar
auf dem Kutfdherbod verhältnismäßig reidhlidh zu verdienen, aber fich nie
um Einfaufen, Kochen, Baden und Cinmachen bekümmert hat.
        <pb n="109" />
        D. Bekämpfung des Gehurtenrüdganges 95

Menn bürgerlidhe Hausfrauen und Männer fih hier und da entriüften über die
„Berfgtwendbung“ in den Arbeiterfamilien, und zum Criwveis deffen darauf Hinweilen,
wie 3. B. diefe und jene Bauarbeiter fhon morgens beim Frühftüd reichlig Wurft und
Köfe uf. verzehrten, oder Arbeiterfranen es feien, weldhe auf dem Markte die erftert
irilgden Gemüfe Iauften — Genüffe, die fie fi verfagen müßten, fo würden fie, wenn
‘je aud) einmal das armfelige, eintönige Mittageffen diefer KXreife jehen würden,
nieifteng milder urteilen. Sie würden erkennen, daß die Saupturfadhe diefer „Ver-
ichmwendung“ in dem Mangel jeglider Kodh- und Haushaltungskiunit der Frau liegt,
und daß eher Mitleid und Hilfe als Anflage am Plage ift.

Was von der Bereitung der Nahrung gilt, gilt nicht minder von der:
Krankenpflege, der Verjorgung der Wöchnerin, der Säuglingspflege, der
Kindererziehung, der Ordnung, der Reinigung und Lüftung der Zimmer,
der Behandlung der Wäjdhe uw. Daß alles diefes in der rechten Weife mit
Umnficht und Eifer gefdhieht, bedingt aber ent{heidend das gejundhHeitlidhe
Wohl von Eltern und Kindern, das wirtjchaftlidhe SGedeihen, die fittliche
Kraft, das Glüc und die Zufriedenheit der Familie und damit des ganzen
Wolkes. Diefe einfache Betrachtung der Dinge ergibt au, daß SGejundheit,
wirtJhaftlider Fortjdhritt und Lebensglü noch viel mehr in der Hand
der Frau als des Mannes liegen und daß nicht in erjter Linie die Höhe des
Einkommens des Mannes, als vielmehr das, was die Frau aus diefenı hHer-
au&amp;zuholen weiß, für den Wert derjelben entfheidend ift, Daraus ergibt
Jidh aber weiter, wie bebeutungsvoll die Frage der rechten Ausbildung der
Frau au für die Ernährungsmöglichfeit und die Bereitwilligkeit einer
Bermehrung der Kinderzahl in die Wagfchale fällt, und daß die Bevölke-
rungs- wie Sozialpolitik in gleidher Weife in der Forderung einer gründ-
lichen zeitigen VBorbildung der Hausfrau und Mutter zujammentreffen.

Schon in der Bollsjhule nıınß der ganze Unterricht und die Erziehung
von diejem Gedanken getragen fein. FJın Neligionsunterricht, in den Lefje-
Hüden und Auffägen, in Naturlehre, dem Rechnen ufw. jollen Beifpiele,
Stoff und Anwendung entfprechend gewählt werden. Dann muß aber auch
Hr fpezielle Haushaltungskunde eine angemefjene Stundenzahl beftimmt
werden, zugleich mit praktificdhen Unterweifungen. durch eine Fachlehrerin.
Diefjer theoretijhe und praktijdhe Unterricht ijt ja Heute {Hon für die Hand-
arbeiten: Nähen, Striden, Fliden, Stopfen, Zujhneiden ufw. üblid) und
bedarf nur noch einer gründlichern Durchführung. Er muß au) das Ordnen
des Haufes, die Behandlung der Wäjdhe, die Führung eines Saushaltungs-
buches: Einkauf, Anleitung zur Sparjamfkeit in der Wirtichaftsführung
uf. umfaljen. Aud) der Kochunterricht ijft {[Hon in einer großen Zahl
von Städten in den Oberklaffen der Mädchenfchulen eingerichtet und {tr
mit viel Liebe und hohen Koften durchgeführt, aber immer ijt e8 noch ein
jebr geringer Prozentfag der Mädchen, der erreicht wird. Gier Hit das
dringendite Gebiet unıfaljender Zürforge. Desgleihen muß aber auch die
Rranken: und SänualinagsSpileae in ihren elementariten Joruten,
        <pb n="110" />
        Hige, Geburtenrüdgang und Sozialreform
einbezogen werden. Die Säuglingspflege ijt 3. B. in Nordamerika {horn
in weitem Umfang in dem Vollsfhulunterricht aufgenommen. Diele
Unterweijung it zweifellos leichter, liegt dem Kinde näher als der Koch-
unterricht. Cine Puppe erjegt das Kind, Joweit nicht eine Säuglingskrippe
und die eignen GefHwijter Gelegenheit zu praktijcher Anlernung bieten.

Was für die Mäddhen der Voltsjhule billig, {ft für die Schülerinnen der
3öhern Zöchterjhule erft recht gefordert. Die ganze höhere Bildung der
Möbhdhen bedarf nach diefer Richtung einer gründlidhen Umbildung. € foll
recht nachdrüdlich mit jeder Zimperlichkeit aufgeräumt und ihnen recht Har
gemacht werden, daß auch für fie das erfte und würdigjte Ziel ift, felbit
Viutter zu werden oder felbjtlos ihr Leben in den Dienft der Mütterlichkeit
ir andere einzufjegen. E ijt auch für die fittlidhe Erziehung gut, daß fie
aus den Höhen jHmwärmerifjdher Romantik und den Niederungen Jinnlicher
Phantafien auf den Boden gefunder praktijher Betätigung in der Familie,
gegenüber Eltern und SGejHwijtern, geftellt werden und dabei auch zeitig
Einblide in die Kämpfe und Sorgen und Nöte ihrer ärmern Mitmenichen
gewinnen.

Die Häusliche Ausbildung in der Schule Kommt indirekt auch der Familie
der Eltern zugute. Mandnnak wird das Kind hier ummwandelnd einwirken.
Öfter aber wird e8, aus der Schule entlaffen, die empfangenen guten
Lehren und ihre Übung hald wieder vergefjen. Deshalb wird der Unterricht
in der obligatorifden Fortbildungsfihule feine Fort.
lebung, Vertiefung und Ergänzung finden müffen. Freilich wird der Weg
Dis zu diejem Ziele der allgemeinen Pflihtfortbildunasichule Für Mädchen
wohl noch etwas weit fein.

Wie wenig bis Heute gefdhehen ift, ergibt fid 3. B. für Preußen wie folgt: Staat
ie und vom Staat unterftükte gewerbliche und hauswirtidhaftlide Fach- und Fort
ildungsfhulen für die weibliche Jugend (ohne die 80 kaufmännifchen) gab e&amp; 1914-
129 mit 11369 Schülerinnen, Dazu kamen (1913) noch 283 ländlidhe Haushaltunas
dulen und etwa 1000 Kurfe (mit 16 345 Kurfusteilnehmerinnen).

Sedenfalls ift die Zahl derer, die fich bisher Ddiefes Unterricht? er
jreuten oder in den nächijten Jahren erfreuen werden, weit geringer als die
Millionen, die jeder gründlichen Durhbildung ermangeln.

Für alle diefe muß durch freie Unterridtzkurfe, Wander
DaushHaltung3fHulen (namentlich auf dem Lande) gejorgt wer-
den. Hier werden von den Gemeinden und Kreifen große Mittel
zur Verfügung geftellt werden müjfen, und auch der Staat wird mit
Bufchüjlen nicht geizen dürfen, Für die, welde nicht auf ihrer Hände Arbeit
angewiejen jind, jind Haushaltungzspenfionate und Haus-
Haltungs]Hulen (mit vollem Tagesunterriht) möglihH und richtig.
Sl die befigenden Kreije wird diefe Ausbildung auf erweiterter Grundlage
aufgebaut werden müifjen und zugleich eine Ergänzung dahin finden, daß
much die Betätiqauna auf fozialemundcaritativem Gebiete

37)
        <pb n="111" />
        D. Setämpfung des Gehurtenrüdganges 97
Berücfichtigung findet.1) Mehrfad, 3. B. in Cöln, München, find Ichon
ntjprechende Anftalten inZ Leben gerufen.

Die beite praktijdhe Schule bietet der Häuslige Dienft unter
der Anleitung und dem Beifpiel einer tüchtigen, jelbittätigen Hausfrau.
Bier febt fich die Theorie in die praktijdhe Arbeit um. € ft Unhauungs-
unterricht zugleich mit praktijcher Übung. E83 tritt jeden Augenbli vor
Augen, daß Ordnen, Disponieren, „Haushalten“ mehr it als die Auzübung
der einzelnen Hantierungen: Wajchen, Kochen, Fliden ujmwm., und daß Die
itetige treue Bilichterfüllung und die Liebe zum häuslichen und Mutter-
beruf nocd) wichtiger ijt al8 das Können. Diejer Anfhauungsunterricht
9at Bedeutung für Gebildete und minder SGebildete. Bor allem aber wäre er
für unfere Lohnarbeiterinnen wünfdhenzwert. CE ift eine allgemeine
Erfahrung, daß Dienfimäbhchen fi als Arbeiterfrauen meijtens beffer
bewähren als Fabrifarbeiterinnen, weshalb fie auch meijtens von Unter.
beamten und ernjtiern Arbeitern bei der Wahl einer Lebensgefährtin
bevorzugt merden. Vorausjekung it freilich, daß das Dienjimädhchen auch
zu allen Arbeiten Gelegenheit und Anleitung findet und zu Sparjamfkeit
ımd Heiß in der Hauswirt{haft angehalten wird. Dienft in einer Haus-
haltung, in der aus dem vollen gefhöpft wird, Kann au mehr Ihaden
al3 nüßen, indem die Dienjtmäbhcdhen an eine Verfhmwendung gewöhnt
werden, die im |pätern eignen Haushalt zu Konflikten führen muß.

Die Hauptfhwierigkeit der Häusliden Borbildung liegt darin, daß ihre
Dringlichkeit gerade von denen am wenigjten gewürdigt wird, die, ihrer anı
meijten bedürfen. Der bare Verdienft wird Höher ge[Häßt als die Wohl-
tat des Unterrichts. Mangelndes Pilichtgefühl, faljdhe Scham vb des Unge-
Ihids, Bergnügungsfucht ujmw. Halten von der Teilnahme an ent}predenden
Surfen ab. Auch Prämien vermögen felten diefen Widerftand zu über-
mwinden. So bleibt auch hier eben nur der Weg des gefegliden
3wanges aud) für die, weldhe durch die PflidhtfortbildungsjhHule
nicht erfaßt werden, wenn etwas Durchareifendes erreicht werden foll.
Angejichts der ftatijtijdh fefjtgeftellten Tatjache, daß von 100 weiblichen
Berjonen, die das 40. bis 50. Lebensjahr erreidhen, rund 81 den entjqHei-
dungsvollen Weg zum Standesamt gegangen find,2) muß allgemein geforgt
werden, daß neben der gewerblidhen Ausbildung auch der dringendften
Borbilbung für die Erfüllung der kommenden Familienpflidhten nicht
vergeffen wird, Diejes wird am beiten dadurch gefichert, daß von jedem
Möädhchen, das gewerblid befchäftigt wird, der NahHweiz eines
Mindeftmaßesent{predender Au3zbhildung vor Zurüd-
lequna bes 17. Zebensiahres verlanat wird. Damit mürden auch die
» Zie fe, Das HauswirtighHaftlihe "Bildaunasweien in Deutfdhland. DM Sladba G
1910, Vollsvereins: Verlag,
2 Onanud: @ühne 24

Hipe Gehnrtenrüdaana und Sozialreform 2
        <pb n="112" />
        8 Site, SGeburtenrüdgang und Cozialrejorm
Arbeitgeber und Gemeinden wirkjanı intereffiert werden, die Errichtung
und den Bejfuch von Gaushaltungsfurjen zu fördern.

Der Zeitpunkt der Ausbildung bleibt alfo frei; nur muß der Nachweis vor Beginn
5e8 18. Qeben8jahres erbracht werben, wenn eine geirerblide Befhäftigung noch
meiterhin ftattfinden foll. Auch die Art der Ausbildung wird freigegeben. Der Nacdhtveis
tann dur das Zeugnis einer anerkannten Anftalt oder Schule, oder durch Prüfung
jr einer Kommiffion erbracht werden, Die Forderungen würden zunächft befcheiden
zeftellt und für die Übergangszeit vielleicht auf die ausreihende Befähigung und Ge:
mandtheit in den hrakftifHen Haushaltungsarbeiten befhränkt werden Können, Viel:
eicht fönnten biejenigen Mäbcden, die mindejtens ein Jahr in einer Heinen Familic
n Dienft geftanden und alle Arbeiten des HaushHaltes verrichtet haben, von einem
‚veitern Nachweis einfach entbunden werden, Damit würde vielleicht errreicht, dak
vernünftigere Eltern ihre Zöcdter nad der Schulentlaffung erft ein Jahr in Dienl:
jeben, anftatt fie gleich) zur Fabrik zu [Hiden, Underfeits rürde den Familien, die folcdher
Dilfe bedürfen, aber feinen hohen Lohn zahlen Können, biefes erleichtert. Wir denken
babei insbejondere an Beamte, Lehrer, Handwerker, Heine Kaufleute ujw., in denen
olde MäbchHen vorzüglihH aufgehoben fein können, Wie vielfach) Prämien für gute
Lehrlingsansbildung im Handwerk von Staat oder Gemeinde gegeben werden, fo
‘önnten au folde Familien durch die Prüfungskommiffion ausgewählt und als fokche
empfohlen und mit der Verleihung des Rechtes ausgezeichnet werben, daß das in
diefen Familien befriedigend geleiftete Dienitjahr als genügenber Ausweis der hHäus-
ihen Ausbildung anerfannt wird. — Vielfach ift die Forderung erhoben worden, nach
Borbild der militärifgden Dienjtpflidht des Mannes auch für die MäbodhHen ein Dien ft
‚ar al8 allgemeine planmäßige zivangsweife Borfdhulung de3 weiblichen Gefchlechtes
»inzuführen. Das Ziel ijt in erfter Linie eine tüchtige thHeoretijdhe und praktijhe VBor-
aildung für den zukünftigen Beruf als HauZfran und Mutter. In zweiter Linie foll
as MöädcdHen aber auch Itaatsbürgerlich, [ozial und caritativ fo gefchult werben, daß
28 fig mit Liebe und Verftändnis in den Dienit der GemeinfkhHaft in Gefellfdhaft,
SGemeinde und Staat betätigen ann. Dabei foll die Erziehung zu Bflidhtgefühl,
Bemeinfgaftsfinn, Ordnung und Pünkglichkeit in den Vordergrund geltellt werden.
Sie foll an die Volsfhule an[Hlieben, und zwar in Anftalten (SGemeinfdhaftshäufern),
die möglichft an Kranfenhäufer, Altersheime, Boltsfüchen, Waijenhäufer, CSäuglings-
jeime, Kinderhorte ujw. ich angliedern. Bezüglidh der Gefjftaltung im einzelnen gehen
die Vorfchläge fehr auseinander. Der Gedanke verdient gewiß volle Sympathie.
Die Töchter der bemittelten Kaffen genießen auch [Hon vielfach eine folde Ausbildung
in Haushaltungspenfionaten ufm., Eine allgemeine gefeblide Durchführung aber er
igGeint unmögligd, Bor allem: Wer {ol die Koften tragen? Diefe find hoch, da die
Zahl ber Zöglinge im Intereffe pPraktificher Betätigung befchränkt werden muß. Der
Wert der Arbeitsleiftungen in Küche, Garten und Feld ijt wegen der Ungefhicklihkeit
der Mädchen meiftens recht gering. Diefes um fo mehr, je mehr der Nachdruck aufs
dernen gelegt wird. Daß foldhe Unftalten fich felbft erhalten, ijt fo ausgefclo fen.
Staat und Gemeinden find {Hon Hberlajtet. Minderbemittelte Eltern Können die
often erft recht nicht aufbringen. Die allgemeine Schulpflidht bis zur Vollendung
bes 14. Lebensjahres legt diefen fhon reichlich Opfer auf. Was aber bie Hauptfache
ft: Wer foll den Ausfall im Verdienjt deden? Oft genug Haben ih die Eltern müh[amı
mit ihrer Hände Arbeit durchgerungen und fehen mit Sehnfucht dem Tag entgegen,
vo die antvachfende Tochter nad) der Schulentlaffung ihre Arbeit und Sorgen erleichtern
fanın. Wer möchte da auch bevölferungs politifd) e8 verantworten, nun jtatt Hilfe und
Stüße neue Laften aufzulegen? Der Anfchluß an die Voltsfhule erfcheint ung auch
menig zwedmähig, da dann noch Einfiht und Ernit Fehlen und die Gefahr beiteht,
        <pb n="113" />
        D. Bekämpfung des SGeburtenrüdganges 99
aß bis zur Berheiratung daß Gelernte wieder vergeffen it. Für die breiten Maffen
Huuen nur Gaushaltungskurfe neben der BerujsbefHäftigung, fei es in befiimmten
Stunden, fei e8 an beftimmten Tagen der Arbeitswodhe oder auch in den Zeiten minderer
Arbeits belhHäftigung in Frage Iommen, — “ne ung ein Urteil zuzumeffen, Können
vir unter dem Eindruck der Profpekte, Lehrpläne und Literatur die Bejorgnis nicht
unterbrücen, daß in dem geplanten „weiblidhen Dienftjahr” zu viel und zır theoretifch
zelehrt und zu wenig praftifd geübt und gelernt wird.

XII, SFeltigung der elterlihen Autorität, — FJugendjhug und FIugend-
äntfer

Die Familie ift die erfte und innigjte Lebenzgemeinjdhaft, auf der jidh
ılle weitern fozialen Gebilde: Gemeinde, Staat, Kirdhe ufjw. aufbauen. In
hr entwideln [ich naturgemäß alle die fozialen Tugenden: Liebe, Hingabe,
Dpferfinn, Unterordnung ufw., die das Wohl und die Kraft der Sefelljchaft
bedingen. Die Liebe in und zu der Familie wet auch die Liebe zu Hei-
mat und Vaterland. Vor allem ijt die Eingewiöhnung in die häusliche
Ordnung, die freudig betätigte Liebe für Eltern und SejqHhwijter die befte
Borfchule für die fpätere Gründung und Gejtaltung der eignen Familie, Wer
alfo für die Zukunft glückliche Anderreiche Familien fichern will, muß in erfter
Linie die Erhaltung und Feftigung der beitehenden
Familiengemein|dHaften erfireben, insbefondere alfo auch,
daß die Kinder fo langeunterbem Schuß und dem er
ziehlidgen ESinflujjedeselterliHen Haufjes bleiben,
5i3JieJelbitheiraten, mindejtens aber in den Jahren der Min-
derjährigkeit. Solange &amp;8 den Kindern möglich ijt, bei dem unfaul-
diajten Anlaß den Eltern zu erklären: dann gehe ich fort, was oft genug
zugleich aud) den wirtfHaftlichen Bejtand der Familie in Frage {ftellt,
ift der ganze erziehlidhe Einfluß und zugleich Häuslidhes Glück und Zufrieden-
heit bedroht. Kinder, die fo jehr alle Pietät und Dankesjhuld vergeffen,
änd wahrlich nicht die Elemente, von denen wir eine Neugejtaltung des
deutichen Familienleben3 erwarten dürfen. Dem muß ein Biel geitedt
werden.

Mitwirkung der Eltern bei Ab{Hluß des Arbeits-

. vertrag$s

Bunächit muß bei Abjchluß und LQöfung des Arbeitsvertrags Minder-
jähriger eine Mitwirkung der Eltern oder des VBormundes vorgejehen wer-
den. In der Gewerbeordnung ift diefer Grundjag in gewifjem Umfange
bereit8 anerfannt. Minderjährige Arbeiter dürfen nur befchäftigt werden,
wenn fie mit einem Arbeits bu verfehen find. Diejes ftellt die Ge-
meindebehörde nach Zuftimmung des Vaters oder Bormundes aus. Das
Arbeitsbuch nimmt der Arbeitgeber in Verwahr. Nach Löfung des Ar-
beitsvertrags muß er, Jolange der Minderjährige das 16. Lebensjahr noch
nicht überichritten hat, das Arbeitsbuch dem Bater oder Bormund über-
Bd
        <pb n="114" />
        Hipe, SGeburtenrüdgang und Sozialreform

geben. Mad) Vollendung des 16. Lebensjahres kann der Minderjährige
8 fei.„ in Empfang nehmen, aber audh für diefen Fall fönnen die Eltern
oder der Bormund verlangen, daß der Arbeitgeber e&amp; ihnen einhänbdiat.
Die Bedeutung liegt darin, daß fo der Minderjährige kein neues Arbeits-
verhältnis ohne Zujtimmung des Vaters oder Vormundes eingehen kann.
Dieje Borfchrift muß dahin erweitert werden, daß das Arbeitsbuch
itets nur an den Vater oder VBormund oder nur mit defjen ausdrüd-
!lider jedesmaligen Zuftiimmung an den Minderjährigen ausgegeben
wird. Dann jollten in dem Arbeitsbuch die Eltern ausdrüclidh auf den
3wed diefer Borjchrift, d. H. auf ihr Recht, fo den Abichluß des zukünftigen
YArbeitsvertrags von ihrer Zuftimmung abhängig zu madhen, Hingewiefen
werden. Weiterhin müßte die Zuftimmung der Eltern bzw. des VBor-
mundes auch bei allen andern Arbeitz® und Dienitver
irägen gefeglidh geforbert werden. Dann würden die Eltern immer
wiflen, wo ihr Kind befchäftigt ift und auch hei Feltfekung der Arbeits-
bedingungen mitfpredjen fönnen. Soweit eine Abänderung des Inhalts
des von den Eltern genehmigten Arbeitsvertrags: Erhöhung des Lohnes,
Wechfel der Arbeitsftellung im Betrieb ufw.. in Frage kommt, würde es
genügen, wenn den Eltern das Necht gegeben würde, jederzeit Auffchluß
vom Arbeitgeber zu verlangen und gegebenenfalls auf eine Wänderuna
zu drängen oder zu Kindigen. &gt;

Prinzipiell ift das Necht der Eltern bezüglid des Arbeitsvertrags ihrer minder.
‘ährigen Kinder im Bürgerligen SGefegbuch ($ 106—112) zweifel8irei feitgelent.
Diefes Recht wird aber praktijdh [ehr eingefdhränkt und in feiner Durchführung in Frage
geftellt durch die Beltimmung ($ 118 Abf. 1): „Ermächtigit der gefeblidhe Vertreter
"Water oder Vormund) den Minderjährigen, in Dienit oder in Arbeit zu treten, fo it
der Minderjährige für foldje RedHtsgefhäfte unbefhränkt ge
IOäftsfähig, welde die Eingehung vder Aufhebung eines Dienit- oder Arbeits.
derhältniffes der geftatteten Art oder bie Erfüllung der [ich aus einem folden BVer-
Jältniffe ergebenden Verpflichtungen betreffen.“ Danad) it der Minderjährige,
menn er einmal bie Erlaubnis oder Aufiorberung zur Eingehung eines Arbeits ober
Dienftverhältniffeß erhalten Hat, ohne weitere berechtigt, nun Arbeit oder Dienft zu
juchen, wo und wie er will. Allerdings kann die Ermächtigung jederzeit von dem Vater
oder Vormund „zurüdgenommen ober eingefdhränkt werber“
8 113 Ubf. 2), aber diefe Berechtigung fennen die Eltern meiften3 nicht oder fie haben
it die Energie, ihr Recht durdhzufegen, oder aber fie fönnen davon keinen Gebrauch
nadhen, weil fie gar nidt wiffen, wo ihr Sohn oder ihre Tochter über-
Jaupt weilt oder in Arbeit ift. Diefe weitgehende Gefchäftsfähigtkeit ft offenbar
in der Erwägung gegeben, dem Minderjährigen die Erwerbstätigkeit zu erleichtern
und fo die Eltern möglichft bald von den Sorgen der Unterhaltung zu entlaften. Noch
mehr werden es die Rüdfichten auf die Bedürfniffe und Wünfche der Indujftrie getwejen
jein, welde dazu beftimmten, von jeder weitern Mitwirkung der Eltern abzufehen.
In beiden Beziehungen Haben die Erfahrungen in der Zwilchenzeit ergeben, daß diele
weitgehende Selbjtändigkeit des Minderjährigen von verhängnisvollen Wirkungen ift.
Berade die Kriegszeit hat die Früchte diefer Freiheit doppelt greil zur Beleuchtung
vebracht. Zroßg hoher und überhoher Löhne müflen oft, während der Later im Dienfte

‚00
        <pb n="115" />
        D. Bekämpfung des Gedurtenrücganges 101
des Baterlandes Blut und Leben einfebt, felbjt die Mutter und Gejhmwilter darben,
während ber reihe Lohn in mwültem Leichtfinn durdggebracht wird. Über au die
Arbeitgeber beflagen fich bitter, wie die jugendlidhen Arbeiter nad Laune und Will-
für, ohne jeden Grund immer wieder die UWrbeit wedfeln und {vo die Aufrechterhaltung
eines geordneten Betriebs fat unmöglidh machen. Merkmuürdigerweife wijfen die Arbeit:
jeber, wie ein erfahrener Jugenbrichter, Umtsgerichtsrat Fränkel in Breslau, berichtet,!)
oft fo wenig von den Vorfhriften der Gewerbeordnung, daß fie fi darüber entrüften,
aß Arbeitsbuch dem Minderjährigen felbft (1) übergeben zu müffen, Lehrreich i{t
auch) die Tatlache, daß unter biefer Freiheit Lehrlinge überhaupt nicht mehr zu Haben
ind, daß anderfeits aber „unter den verfchiedenen Bernfjen die ungelernten Arbeiter
a3 größte Kontingent der jugendliden Rechtsbrecher jtellen“. Herr Fränkel macht auf
rund diefer Erfahrungen fogar den Vorfchlag, daß die LehHrer ber Fortbik
dungsSfAule allmonatlidh wenigitens einmal die Arbeitsbücher ihrer
Schüler durchfehen und auffällig [Onelles Wedhfeln der Arbeitsitellen dem Bormund-
Gaftsricdhter anzeigen möchten, bamit diefer der drohenden Verwahrlofung vorbeugen
BÖnute. Er mahnt die Eltern, nicht ohne Not eine allgemeine Ermächtigung zur Löfung
es Arbeits- gder Dienijtverhältniffes ihren Kindern zu geben. — Solde Ermahnungen
verben unfereß Erachtens wenig nuben,. Beim erften Dienfteintritt ift das Verhältnis
‚wifden Eltern und Kind no ein gutes, und fo hHakten bie Mtern einen folgen Borbehalt
jr überflüffig. Naher fommt bie Einfiht zu {pät. Wir halten es für die Aufgabe
des Sejebgebers, beizeiten und allgemein vorzubauen. -

Die weitgehende Se{hHäftsfähigkeit der Minderjährigen Hat auch noch eine andere
Seite, auf die [Hon beim Borentimwurf des Bürgerliden Gefeßbuches ein gewiß moberner
Ztaatsrechtslehrer, Projeffor Dr. Meng er, hHingewiefen hat.) Er macht mit Recht
zeltend, daß die Ent{Heidung über den Eintritt in eine Lehr- oder Dien{t- oder Arbeits-
teile oft von ebenfo großer Bedeutung fei mie der felbftändige Betrieb eines Erwerbs-
gefhäftesS, und daß, wie im Interefje der befigenden Alaffen hier die Zuftimmung fo-
wohl des gefeblidhen Vertreter8 al3 au des Bormundfcdhaftsgerichtes vorgefehen [er
8112), fo auch bei Negelung der Arbeits- und Dienftverhältnijje der dürftigen Minder-
jährigen die Zuftimmung beider erforderlich fein follte. Er führt aus: „Soll den Kindern
er YUrmen wirklich geholfen werden, fo bedarf es einer individuellen Kontrolle, einer
individuellen Berantwortlichkeit, Eine folde kann aber nur dadurch gefdhaffen werben,
daß man bie wicdtigiten wirtfdhaftlidhen Intereffen der bürftigen Minderjährigen
zeradefo unter den unmittelbaren Schuß der VBormundfchaftsgerichte jtellt, wie diefes
in Anfedung der Kinder aus der befißenden VolisHaffe feit Yahren der Fall gewelen
ift, Allerdings wird dadurch die freie Öfonomilde Bewegung der jeweiligen Arbeiter
zinige Einforänkungen erleiden, dafür aber werden mohlwollende undein
iiGtige Bormundfidaftsgericdhte, die ja doch in großer Zahl vorhanden
‚ind, die Gelegenheit erhalten, Für die kdörperlidgeundfittlidge Wohl
‘ahritder Armeninderent{Heidenben EpohHe ihres Lebens
zinzutreten.“ Gewiß beherzigenzwerte Gedanken, die nach Errichtung von
Sugenbämtern (f. unten) durch diefje Leicht ihre Verwirklichung finden könnten. Da-
mit würde die fo wichtige Berufsberatung wirkfam gelicdhert. Es würde nicht mehr
allein der Geldverdienft maßgebend fein, dem leidtfinnigen Stellenwechfel würde
zejteuert und die ganzen Arbeits und Dienijtverhältnijfe wmürben wieder mehr fonfo-
‚idiert werden.

» Maßnahmen zur Bekämpfung der VerwahHrlofung der Iugend (Verlag der
Breslauer Zentrale für Ingendfürforge. Breslau 1916) 19.

” Das bürgerlidhe Necht und die befiklofen Mailen. Eine Rritit (Tütbinaen 1890) 73.
        <pb n="116" />
        02 GHige, SGebhurtenrüdgang und Sozialreform
2. $ontrolle des LohHnes und feiner Berwendung
durch die Eltern

Die elterliche Autorität war und ift gefichert, folange bie Kinder wirt-
'Daftlidh aufs Elternhaus angewiefen find; fie it bedroht, jobald der VBer-
dienft der Kinder fie unabhängig macht von den Eltern oder jogar die
Eltern des Mitverdienftes der Kinder bedürfen. Hier liegt der Schhver-
zunkt einer Neuregelung. Zunächtt für die Eltern. Sie Haben einen be
vechtigten Anfpruch darauf, daß, nachdem fie unter Cinjegung ihrer ganzen
Zebenökraft und Lebensiorge, in felbjtlofer Liebe und oft unter größten
Dpfern die Kinder gehHeagt und gepflegt Haben, dieje Hnen nun auch diefe
Opfer und Sorgen durch ihre Unterftügung und ihren Dank vergelten.
Amgefehrt ann die rohe SGejinnung und Pflihtvergeffenheit nicht [harf
genug gezeichnet werden, wenn nun die Kinder jih all diejer Pflichten
reventlich entziehen, um nur ihren eignen Launen und Selüften zu dienen.

Noch dringlidher ijt dieje Neuregelung aber für das eigne Befte der
Rinder. Der Begriff der „MinderjähHrigkeit“ IMließt doch in
ih, daß in diejen Jahren noH da 3 MaßderEinfidtundXeben8
zrfahrung Fed It, wie e8 für eine volle jelbitverantwortlide Lebens-
Airung und insbejondere für die richtige Verwendung und Verwaltung
zine8 Jo reichliden Einiommens, wie es Heute den jugendliden Arbeitern
sufließt, erforderlich ijt. Hier it vor allem die elterlide Autorität wieder
ın ir NMecht einzufjegen, Hr Mitbejtimmungsrecht gejeglich und praktijdh
au Jidhern. Was die Hrijtlidhe Sitte und natürliches Empfinden als Lebens-
regel aufgeftellt Hat, muß au) in der SGejekgebung Janktioniert und von
den Arbeitgebern anerkannt werden. Dieje Sitte geht aber dayin, daß
die Kinder den Eltern ihren Verdienjt — unter Entgegennahme eines
ent{predhenden Tafdhengeldes — am LohHntage abgeben. Er dient in erfter
Qinie zur Beitreitung der HausHaltungskoften, zur Anjdhafjung der Kei-
dung und zur Dedung der perjünlichen und jachliden Bebürfnijje von
Eltern und Kindern, zur Bezahlung der Miete, zur Tilgung der Schulden,
Sie vielleicht in den Idlimmen Jahren, wo der Vater allein verdiente,
gemacht jind. Das find alles Ausgaben, an denen alle Kinder Anteil Haben,
za denen allo auch jedes nach feiner Möglichkeit beitragen muß. € muß
zug ein Sparpfennig zurüdgelegt werden für die Tage etwaiger Arbeits-
iofiateit, der Krankheit, für jene Zeit, wo der Vater nicht mehr verdienen,
die Mutter nicht mehr daz Haus verforgen kann, die Kinder aber verheiratet
ind und fo mit ihren Sorgen genug haben. € muß auch gedacht werden
an die Koften der Ausbildung der jüngern Gefdhwifter, an die Soldatenzeit,
wo Geld und Pakete immer mit Dank entgegengenommen werden, an die
Ausfteuer, die jedem Kinde doch für die Einrichtung eines eignen Haus-
itandeS mitgegeben werden muß. Alles das find durchaus berechtigte
Anfiprüche, die in eriter Linie aus dem NMerdienit der NFamilienalieder
        <pb n="117" />
        D. Bekämpfung des SGeburtenrüdganges 108
zedeckt werden müffen. Dabei darf gewiß aud) des Sparbuches für das ver-
yienende Kind nicht vergeffen werden, [hon um ihm die Freude am Ver
sienft zu erhöhen und Sparlinn und die Vorlorge für feine eigne Buhumft
ur meden.

So ent{pricht e&amp; der Hriftlichen Sitte, und foweit und folange Eltern
und Kinder einig find in diefer Regelung, Haben fich weder Staat noch Ar-
beitgeber einzumijchen. Leider wird aber vielfach gegen dieje Sitte mehr
und mehr verjtoßen, amı meiften von den Kindern, indem diefe fih um
yie Eltern nicht tümmern und den Verdienft eigenfüchtig verwenden oder
'eichtfinnig durkbringen, mandmalaberaudh von fJeiten der
Eltern, indem fie, fobald die Kinder mitverdienen, jid) „einen guter
Tag“ antım und trog reidlichen Einkommens alles im Saualt und Wirts-
jaus, für Meidung und Bergnügungen draufgehen lafjen. Diefe Familien
Silden dann — neben den aus dem Familienleben Losgelöften Iunggefellen
und Mädchen — in der Beurteilung der ArbeiterverhHältnijje für die gebil-
deten und beligender Kreife den Normaltypus und bieten die Unter
iage für all die harten Urteile über die Ver]hwen-
dungsfucht und den LeidHtfinn der Arbeiterkkajfte.
Diefelbe Familie, die früher von dem VBerdienit des Baters allein leben
zußte und lebte, erfreut fid Heute vielleicht des drei und vierfadhen Ein-
fommen3, vergikt dabei aber, daß auch mal wieder andere Zeiten kommen.
Weit entfernt, auch an die Zukunft der Kinder zu denken, werden diefje
nöglidhit lange vom Heiraten zurüdgehalten und müffen, wenn fie dann
zur Gründung einer eignen Familie [AHreiten, vo Ine jede Mitgift mit Schulden
‘hre Ehe beginnen. Diejen Mipbräuchen muß gefteuert werden. Deu
NRedHten der Eltern, aber au den berechtigten An] prü
Hen der Kinder, die das Geld verdienen, muß gefeBlidher
ZOuß gefidhert werden.

Man kann einwenden: Die Beziehungen zwifden Eltern und Kindern
ind {o zarter Natur, daß die rauhe Sand des Staates nur Unheil an-
‚ihten Kann. Liebe läßt fich nit erzwingen, und das Maß der gegenfeis

:igen Nechte und Pflichten nicht bureaukratijh abzirieln. Nım, dieje Ein-
mendung hat man, foweit die Pflihten der Eltern in Betracht fommen,
wenig gelten lafjen. Die Unterhaltungspfliht der Eltern gegenüber ihren
Rindern wird jtreng durchgeführt. Man Hat keine Bedenken getragen,
dieje Lajten dur Berfhärfung der Schulpflicht, dur Berbot oder Bes
“ränkung der Erwerbsbefhäftigung der Kinder ujw. itetig zu erhöhen.
Zoweit die Eltern den Pflidhten der Pflege und Erziehung nicht entjprechen,
fönmen ihnen fogar die Kinder ganz entzogen und diefe in die Hürjorge-
»rziehung genommen werden — aber immer zu Laften der Eltern, Das
alles mit Mecht. Bon irgendweldden praktijh wirfjamen Maßnahmen
und Ginrichtunaen zu einer entipredhenden Mechtslicherung der Eltern
        <pb n="118" />
        DHike, SGeburtenrüdgang und Sozialrejoum

gegenüber ihren Kindern aber enthält unjere Sejfeßgebung fehr wenig.
Wohl erklärt daz SGefeg, daß „Verwandte in gerader Linie“, alfo Eltern
und Kinder in gleider Weije „verpflichtet find, einander Unterhalt zu
gewähren” (BGB $ 1601), aber wo bleibt die Durchführung? Erft wenn die
Armenverwaltung eintreten muß, weiß Ddiefe gegebenenfallz® die Kinder
zu den Koften des Unterhaltz der Eltern durch Lohnbefchlaanahme uf.
zrjolgreich heranzuziehen; Hier fOhredt man vor „Bureaukratie“ und „Scha-
dlone“ nicht zurüc, und wiederum mit Mecht, aber was im Interefje der
Semeinde recht ijt, follte das nicht im Interejfe der Eltern billig fein?

Sewiß kann der Zwang des Gejebes die Liebe nicht erjegen, aber es
jann und follte jedenfallz8 die Mindeftfordberung der Liebes:
oflidgt erzwungen merden. Dieje Mindejtforderung richtet fich
ach der gewohnten Lebenshaltung der Familie und nach dem Einkommen
der Kinder und kann nicht mit der LebenSnotdurft nach dem Mapfitabe der:
Armenverwaltung als erJhöpft gelten. Die gejeßgeberifde Sanktion und
kraftvolle Durchfekung Ddiefer Forderung durch ent;prechende behördliche
Rorjchriften und Einrightungen würde aber zugleidh auch allgemein er-
ieherijd wirken, indem fie die fittlide Anjhanung über die Pflichten der
Rinder gegenüber ihren Eltern nachdrücklich {tüßt und dem allgemeinen
Kechtägefühl Senugtmung verfhafft. Sie würde vor alleın für Eltern und
Rinder eine Warnungstafel und Mahnung fein, ji unter fich zu vertragen.
30 erfhöpft fih die Wirkung gefeblidher Megelung nicht mit den Fällen,
vo biefe tatfächlidh eingreift, Jondern weit bedeutjamer ijt, daß die bisher
geltenden Hrijtlidhen Antchauungen über die PflLidtendesvierten
Sebotes auch in der Gefeggebung wieder Anerken-
nung und Geltung gewinnen und Kinder wie Eltern fidh bemühen, den
Sinariff der Obriakeit im Interelfe der Chre der Familie zu verhüten

3 Keaelung der Ausiöhnung der Minderjährigen
Das Recht der Eltern bezüglidh des Lohnes der Minderjährigen i{t
in der Gewerbeordnung auch wieder prinzipiell durchaus anerkannt, jedoch
{it die Durchführung nicht allgemein geregelt, jondern ortsjtatutarijdher
Beftimmung vorbehulten, Auf Grund des $ 119 a Abi. 2 der Gewerbe-
arduung ann durch jtatutarifdHe Beftinmmung einer Ge
neinde oder eines weitern Kommunalverbandes für alle Gewerbe
hetriebe oder gewijje Arten derfjelben feitgejeßt werden:

a) daß der von minderjährigen Arbeitern verdiente Lohn.
an die Eltern oder VBormünder und nur mitderenfAHriftlidher
Bujltimmung oder nad deren BefdhHeinigung Über den
Empfang der legten LohHnzahlung unmittelbar an die Minderiährigen.
gezahlt wird:
        <pb n="119" />
        D. Bekämpfung deg Geburtenrüdganges 105
b) daß die Gemverbetreibenden den Eltern oder Vormündern innerhalb
jewijfer Frijten Mitteilung von den an minderjährige Arbeiter gezahlten:
Zohnbeträgen zu madhen Haben.
Der gemeinjame Zweck diefer Beftimmungen ijt, den Eltern eine wirk-
‚amere Kontrolle und Einwirkung bezüglich des Lohnes ihrer Kinder zu
ichern. Die wirkffamfte Form ft, daß der Lohn allgemein nicht an die
Rinder, Jondern an die Eltern ausbezahlt wird. Eine foldhe allgemeine
Borfhrift empfiehlt [ih jedod nicht, weil fie einerjeits für Eltern und Ar-
beitgeber zu läftig erfheint, anderfeitz das Recht des Kindes, daz doch
das Geld verdient hat, zu wenig zum Ausdruck bringt. Zwedentjprechender
&gt;r]heint die zweite Regelung: daß der Lohn zwar an den Minderjährigen
‘elbft ausgezahlt wird, aber mit der Verpflidhtung für den Minderjährigen,
6i3 zur nächiten LoHnzahlung die Quittung des Vaters oder des Vor.
mundes über den richtigen Empfang des Lohnes beizubringen. Da Teine
neue LoHnzahlung erfolgt, bis dieje Quittung beigebracht ilt, i{t der Minder-
jährige gezwungen, fi mit den Eltern oder dem VBormund fortdauernd
in Ffriedlider VBerftändigung zu Halten. Eine dritte, mildere Form der
Regelung ijt, daß die Eltern entweder vor jeder Lohnzahlung oder etwa:
vierteljährlich eine Erflärung ausftellen, daß fie damit einverftanden find
oder e3 wünfdhen, daß der Lohn in diejer Zeit an den Minderjährigen
jelbft ausgezahlt wird. Bei diefer Regelung it aber den Eltern noch feine‘
Rontrolle über den Betrag des ausgezahlten Lohnes gefichert. Diejes wird
dadurch erreicht (unter b), daß den Eltern felbjt regelmäßig (etwa viertel-
jährlich) Mitteilung über die an den einzelnen Bahltagen ausgezahlten
Qöhne gemacht wird, am beften [Ariftlih durch die Poft. Die wirkfjamfte
Kontrolle ermöglicht das LohHnzahHlung3 buch, weldes vom Arbeit
geber ausgejtellt, dem Minderjährigen bei jeder Sohnauszahlung nach Cin-
tragung des verdienten Lohhes überreicht wird. Damit fönnen fih die
Eltern jederzeit überzeugen, ob das Kind feine Pflicht in der Arbeit getan
hat, welde Fortichritte im Verdienen gemacht find und namentlich, ob
der Lohn auch richtig an- und abgegeben wird.

In Erwägung vorftehender Gründe wurde in der Gewerbeordnungsnovelle von.
1900 die Einführung des LoHnzahlungsbuches für alle minderjährigen Arbeiter in
Sabrifen (mit mindejtens 20 Arbeitern) vorgefchrieben. Die Durchführung ftieß aber
bei den Arbeitgebern auf [oldje Widerftände, daß darauf verzichtet und die VBorfehrift:
in der Novelle von 1908 wieder aufgehoben wurde. Dagegen wurde denfelben Fabrikf-
herren dıe Biliht aufgelegt, allen Arbeitern bei der regelmäßigen Lohnzahlung einen
IHriftlidgen Beleg (Lohnzettel, Lohntüte, Sohnbuch ulm.) über den Betrag
des Lohnes und der einzelnen Arten der vorgenommenen Abzüge auszuhändigen
‘GO $ 134). In der Negel werden Lohnzettel und Lohntüten als Beleg gegeben,
ba hier die Beläftigungen vermieden werden, die die Aufbewahrung der LoHnzahlungs
bücher, die nicht rechtzeitige Ablieferung, Befhmubungen uf, verurfadhten. Dem
gegenüber ftehbt der Nachteil, daß Lohnzettel leichter gefäliht, unterfhlagen, vor
Dritten auzaefüllt, auch frembe ober ältere Lohnzettel unteridhoben merden können.
        <pb n="120" />
        106 DHite, Geburtenrüdgang und Sozialreform

LoHnzahlungsbuch und Lohnzettel ermügliden den Eltern zwar die
$tontrolle, aber verJagen, wenn die Kinder jidh weigern, Einficht zu geben
oder trog Kontrolle dod über den LohnnadhH ihrem Belieben
verfügen. Diejem kann nur dadurch vorgebeugt werden, daß die
Yuittung der Eltern oder des Vormundes durch Unterfhrift
unter den einzelnen Lohneintragungen in regelmäßigen ZeitabfHnitten
oder jedesmal verlangt wird, bevor eine neue Lohnzahlung erfolgt. Dann
fann der Minderjährige die Eltern nicht umgehen; anderfeitz wird e8 den
Eltern — und auch das’ ift oft nicht überflüflig — wie den Kindern immer
wieder zum Bemwußtjein gebracht, daß die Eltern in erfter Reihe berechtigt
‘ind, über die Verwendung des Lohnes zu beitimmen. In zahlreichen
wohlgeordneten Fabrilbetrieben, die fih auch jonjt durch Wohlfahrizein-
richtungen auszeichnen, Hat fich diefe Einridhtung des Lohnzahlungsbuches
’mit Quittungszwang) durchaus bewährt und Hat auch bei den Eltern
danfbare Würdigung gefunden. Die Schwierigkeiten find dank des guten
Willens des Arbeitgebers leicht überwunden worden. Dagegen ift die
obligatorijdhe Einführung durch ftatutarijdhe Beftimmung der Gemeinden
"ajt überall auf ftärffte Widerftände gejtoßen. Zunächit bei den Arbeit-
gebern. Und zwar vor allem bei den Arbeitgebern, die fonft am meiften
über die Vergnügungsjucht, den SGeift der Auflehnung und der Difziplin-
(oligfeit der Iugend fih entrüften. Merkwürdiger it noch, daß auch die
Eltern den Quittungsziwvang in unbegreiflider VBerkennung des Zwedes
meijtens als ungerechtfertigte Cinmiidhung in ihre häuslichen BVerhält-
nifje anjehen, Daß endlich die Minderjährigen jelbit fiH gegen die Ein-
Hforung möglichit wehren, ijt gewiß nicht weiter auffällig.

Alle diefe Einwendungen und Schwierigkeiten verlieren jede Bedeu-
tung, wenn man jie mit dem großen Ziele: Wiedereinfegung
der Eltern in ihre natürlidgen Rechte in Vergleich ftellt.
Zatjächlidh haben aber die wenigen Gemeinden, weldhe die ortöftatutarifche
Regelung verfucht haben, diefe meijtens wieder anfgegeben.

MAIS Hauptfhwierigkeit wird geltend gemadct, daß die NMegelung für eine ein.
‚eineGemeinbde oder einen Kommunalverband leicht dahin Führt, daß die Jugende
lichen einfach in die Nachbargemeinden ab man dern oder in folche Befchäftigungen
eintreten, für die das Ortäjtatut feine Geltung hat. Dann ift aber auch nicht zu verfennen,
daß die NMegelung wohl dem Recht der Eltern Geltung fhafft, aber anderfeits dem
berechtigten Unfpruch der Kinder nicht gerecht wird. SGewiß kann man den Eltern im
Durch{Hnitt das Vertrauen jHenfen, daß fie eher den Lohn in der rechten Weile — auch
an Interejje der Kinder — verwenden, als diele felbit, aber auch hier gibt es Ausnahmen,
Kun ift zwar immer bei der ortsftatutariiden Regelung beftimmt, daß in foldjen Fällen
die Gemeindebehörde auch die Auszahlung an das Kind felbit ganz oder teilweife
geltatten fann, aber das iflt dann al$ äußerfte Ausnahme vorgefehen und kommt bei
Durchführung des Ortäftatut? zunächft nicht zum öffentliden Bewußtfein. — Bon
Intereffe Gt, daß auf Grund der betrübenden Erfahrungen im Kriege in zahl.
“eidhen Erlatfen (2. 8. de: Bayerildhen und MWürttemberaiichen Staatsregierung)
        <pb n="121" />
        D. Bekämpfung des Gebnrtenrüdganges at z Ge
sine Regelung der Lohnzahlung im Sinne des $ 119 a der Gewertebung |,
Gejonders empfohlen wird, — gewiß ein Beweis der Berechtigung des Grund: A,
zedanken3. fm in

Als Reformziele gegenüber der heutigen Regelung auf Grund
5e8 8 1192 ergeben fidh demnad:

Bunächit muß die Regelung einheitlich menigjtens für größere
zujamnmenhängende MWirt[haftägebiete getroffen werden. Heute jchox
fann eine joldje jtatutarijdje Megelung au) durch die Provinz erfolgen;
He würde wejentlich erleichtert, wenn Nachbarprovinzen, 3. B. Rheinland
und Weftfalen, fich auf diefelbe Regelung einigten. Das legte Ziel muß fein:
einheitlige Kegelung durch NReihsgejeß. So würde fie au nach Hirzerer
energilder Durchführung fich in das fittlide Bewußtfein ein
ieben und bald wieder al8 Jelbfiverftändlid empfunden. In zweiter
Linie müßte ein geredhter Auszglei &amp; zwildhen den Rechten der
Gitern und Kinder mehr al8 bisher gefichert werden. Bisher fehlt jedes
Organ und die gefeplidhe Zujtändigfeit für diefe IAHwierige Aufgabe.
Die Gemeindebehörde alz folde Kann fiH mit all dem Hleinliden Zauf
und Streit nicht abgeben. € muß eine befondere Iofale
HrganifjationfürdiejenZwed gebildet und mit den ent-
iprechenden Befugnifjen ausgejtattet werden. Die Regelung und Über-
wachung des Verhältnijjes der Kinder zu den Eltern itellt fich überhaupt
al8 ein Teil der gefamten Jugendfürforge dar. Damit
;ommen wir zu einer weitern grundlegenden Korderung:

4. Errigtung von Jugendämtern

Eine Fülle von Gefahren und VBerfuchungen tritt an die moderne
Sugend heran, wie fie feine frühere Zeit gekannt. Anderjeits fehlen die
fonjervativen Gegenmächte, mie fie früher in der Krcdhlidgen und nachbar-
fihen Gejchloffenheit, in der fejten Ordnung der Bunift, in der jejten Sitte
des Landes, auch in der Art einer allmählihen berufliden Ausbildung

— Qehrling, SGejelle, Meilter — gegeben waren. Insbejondere find in der
Stadt die Lodungen und Gefahren jo mannigfach und ftark, daß der er
zi ehliche Einfluß der Eltern dagegen nicht ausreicht. Auch die gewiß Jegens-
voll wirkenden freien OrganifationenderFJugendpflege:
Qehrlings«, Sünglings- und Sefellenvereine, Sugendfongregationen, Ar-
heiterinnenvereine, Vereine für Iaufmännijdhe SGehilfinnen, Sugend-
wehren uf. Können ihre Wirkamfkeit nur joweit ausüben, als die Jugend
ich ihrem Einfluß unterftellt. Das ift aber immer nur in einem jehrt be-
idHränfkten Umfange der Fall. Die Malle, und zwar der einer
Erziehung am dringendften bedürftige Teil, Hält fich foldhen Organijationen,
die doch immer Nücfichten und Schranken und auch mehr oder weniger
perfönlidhe Opfer auflegen, fern. Die Arbeitgeber befümmern Jich meiftens
aar nicht um ba8 fittlide Verhalten der Iuaendlihen außerhalb der

a
en
        <pb n="122" />
        108 ige, Geburtenrüdgang und Sozialreform ;
Beiriebsitätten, Bei den gefteigerten Gegenfätßen zwilchen Arbsitgeberi:
und Arbeitern bringen legtere, namentlich foweit fie fozialiftifch beeinflußt
jind, jeder Joldjen au noch fo wohl gemeinten Cinmijgung Mißtrauen
und Abneigung entgegen. Selbit im Handwerk ijt die gute alte Beit, wo
ber Lehrling und Sefelle nod) im Haufe des Meijters wohnte, wo Meifter
und Meifterin fi als Stellvertreter der Eltern betrachteten und für die
berufliche wie fittlide Erziehung fich verantwortlich fühlten, wo die Zunft
diefe Auffafjungen und Verhältniffe [Hübte und {tüßte, längit dahin. Sogar
die Dienjtboten, die no in der Hausgemeinfhaft mit dem Dienftherrn
wohnen, bedingen fidh weitejtgehende Freiheiten aus und finden darin
meiftens weiteltes Entgegeniommen.

So verjagen Autorität und Erziehung auf allen
Seiten. Und da wundert man ich über die „Vermwilderung“ und „Ber-
vohung“ unjerer Arbeiterjugend! Die bitterjten Magen und Unflagen
werben laut, aber man vergißt der eignen Schuld. Das gilt vor allen:
Mir diejenigen, die in erfter Linie für unfere gefellidhaftlide Ordnung
verantiwortlid) find. Keine Zucht ohne Erziehung. Keine Erziehung ohne
Autorität, Die elterlide Autorität hat man dur freiefte Geftaltung
der Arbeitsvertragsihließung, durch Hreizügigkeit und volles VBerfügungs-
tedt über das Lohneiniommen der Iugendliden unteraraben, und ar
einen Erfaß hat man nicht gedacht.

Die [Hwere Schuld der leitenden Maffen gegenüber unjerer Arbeiter-
jugend ergibt fi am beften aus dem Vergleich mit der Erziehung, deren
fi die Söhne und Töchter unferer gebildeten und befigenden Kafjen in
Symnafien, ZödGhterfhulen, Penfionaten und ähnlidhen höhern Bildungs-
anitalten erfreuen. Wie forgjam ift da alles durch die Aufficht und Ordnung
ber Schule: Verbot des Befuchz der WirtfhHaften und Vergnügungslokale,
Befchränkung des Rauchens, Überwachung des Verkehrs, Kontrolle der
Wohnung, Befchränkung der Stunden des Ausgangs, Verpflidhtung zum
Befuche des Gottesdienjtes u]w., geregelt. Und dabei Handelt e&amp; fih um
Söhne und Töchter, die meijtens fid einer forgfältigen Erziehung erfreuten
und noch vielfach im Elternhaufe wohnen, die vor allem über kein eignes
Siniommen verfügen und deshalb {Hon fi der elterlidhen Kontrolle
tügen müffen. Wo bleibt da die parallele Erziehung und Aufjicht für die
Beranivachjende Yugend unferer breiten Vollsjdhichten? Muß man fich
bei Joldhem Vergleich nicht wundern, daß e&amp; um unfere Mrbeiterjugend nicht
noch fAOlimmer fteht? Wer aber möchte fih anderfeits der Einficht ver-
idließen, daß hier viel wieder gutzumachen ft? Betrug doch die Bahl
der wegen BVerbredhen ober Vergehen verurteilten Jugendlidhen (von
12 bis 18 Jahren) im Sahre 1912 in Deutichland 54 959 (9,5 Prozent
ber Verurteilten). Die fteigenden Notjtände Haben in fa{t allen Staaten
zur gefeblidhen Einführung der Fürforge- (Zwang) Erziehung
        <pb n="123" />
        D. Bekämpfung des Gehurtenrücganges 109
geführt. Allein in Preußen unterftanden (1916) nicht weniger als 56 267
Böglinge diefer Fürjorgeerziehung, die nicht weniger als 18 Millionen
Mark erforderten. Durch VBerbefferung des VBormundfchaftstvefjens, Aus-
Gau der Yugendgerichte ufjw. find mandje FortjeHritte erzielt, Wber das
jind alles Maßnahmen des Notbehelfs, während es doch viel wichtiger
it, die normalen Verhältnijje des Lebenz gefund zu erhalten und folche
lebten Notbehelfe möglihit zu verhüten. € gilt, auch für die breiten
BoltsfhHihHten ähHnlidhe erziehlidHe Aufficdhtsinftan-
zen zu |qQOaffen, wie fie für die gebildete Jugend in
ihren Bildungsanftalten gegeben find: Jugend{Huß- oder Jugend-
pfleae- oder kırz „Jugendämter“ oder wie immer wir fie nennen
wollen. 218

Aufgaben der Jugendämter
ergeben fi etwa folgende:

a) Beratungund Unter tüßgung der Eltern inihren
Erziehungsaufgaben. Unjere Zeit Hat für alle mögliden Nöte
und Schwierigkeiten des Lebens wohlwollende VBorforge getroffen: Rechts:
jhuß« und -ausfunftsitellen, FJürjorgeftellen für Qungenkfranfe, für Al-
fohol und Gefhlechtsfranke, für Mütterberatung, Für Säuglingspflege
uf. Mer für die Nedhtsfragen und fittliden Notjtände des Zamilienlebens,
bie doch tiefer eingreifen in unfer Volfsleben und vielfadh die Urfachen
der durch obige Fürforgeftellen befämpften Übel bilden, hat man bis Heute
noch nicht? Derartiges gejhaffen. In der Erwägung, wie wichtig die rechte
Beratung und Mitwirkung der Eltern ijt, hat man Elternabende
tür die Eltern der Volksjchüler wie auch der hHöhern Schüler eingerichtet,
die fich beitenz bewährt Haben. Mit der Entlafjung aus der Schule wachien
aber doch die Schwierigkeiten für die Eltern, ihren erziehliden Einfluß
in der rechten Weife durchzujeken. Man hat „Berufsberatung s-
jtellen“ für die Schulentlaffenen eingerichtet — gewiß mit Necht, aber
die Berufswahl ift doch nur eine und vielleidht nicht einmal die jHmierigite

und entidheidungsvollite der zahlreidhen Fragen, die den Eltern für die
fritilchen SYahre der Jugendlidhen obliegen. SGewip würden einfichtige
Eltern dankbar fein, wenn ihnen in Borträgen über die rechte päda-
gogi[de Behandlung der Herantwvachjenden Jugend, die Schwierigkeiten der
Erziehung, die Gefahren, die der GefundhHeit und Sittlichteit der Jugend
drohen, die Mittel der Bewahrung, die Pflege der Bildung ufw. die Wege
gezeigt mürden, ihre Kinder einer glüdlidern Zuhunft entgegenzuführen.
Diefe Belehrungen für die Eltern fönnten durch entjprechende Vorträge
und Schriften für die Jugendlichen ihre Ergänzung finden. Dem Jugend-
amt mürde es leicht fein, für foldje Vorträge die beiten Kräfte zu gewinnen.
Nichtiaer aher würde die Einzelberatuna in Sprechitunden ein.
        <pb n="124" />
        110 Gite, Geburtenrüdgang und Sozialreform
Gier Wnnte jeder — Eltern wie Jugendlidhe — feine perfönliden und häus:
lien Sorgen und Streitfragen vertrauensvoll vortragen. Sokönnten
brohende Zwifjigkeiten meijtenz im Keime erftidit
merden. Wenn {don bei den Gewerbegeridhten die Streitigkeiten
jwifdjen Arbeitgebern und Arbeitern meiftenz im Wege der friedlidhen Ver-
jtändigung ausgeglichen werden, follte daz in den Streitigkeiten zwifhen
Eltern und Kindern nicht viel eher erreidhbar fein? Gewöhnlich find es
geringfügige Anläffe, die den Streit hervorgerufen: Zank der Gefchwifjter,
Vorwürfe, die als unberechtigt empfunden werden, Mißverktand und
Eigenfinn ujw. Eine ruhige Karlegung der Rechtslage, ein warmer Abpell
an das Pflihtgefühl, an die Danfkesjhuld der Kinder ufjm., praktiiche
Vermittlungsvor[hläge und Auge Natichläge für das gegenfeitige Ber-
halten werden meiftens zum Frieden führen. Auch hier it meiftens die
Einleitung der gegenfeitigen Ausfprache unter einem wohlwollenden,
Augen, neutralen, mit Yutorität umfleideten „BVBorfigenden“ die Haupt-
iache. Beide Teile fühlen vielleicht gleidmäßig, daß ie fich von ihrer
VeidenfAHaft Haben fortreißen lafjen; fie möcdten wieder gern zum Frieden
fommen, aber feiner will den erften Schritt tun. Auch dem Jugendamt
Ynnte das Recht gegeben werden, die Stireitenden vorzuladen, wenn
nötig unter Zwang („Erfheinungszwang“). Die Streitfrage
Hnnte durd) Zeugen und Sachverjtändige geklärt werden. Das vermittelnde
Wort und der Zufpruch würden um jo wirkjamer fein, je mehr Rechte dem
Sugerdamte zujtänden. Sewiß würde 3. B. die Drohung mit dem Antrag
auf Zwangserziehung auch den widerjtrebenditen Minderjährigen
zur Vernunft bringen. Und würde das nicht durchaus gerechtfertigt fein?
Wer Vater und Mutter dauernd und mit Bewußtiein hart und roh behandelt
oder feine Eltern und jüngern GejHwijter ohne Zudung des Gewiffenz
Not leiden läßt, jteht fon mitten in der fittliden Verwahrlofung
und VBerwilderung und bedarf dringend der Fürforgeerziehung. Jedenfalls
ind hier Strajen des IJugendgerichts und Zwangserziehung oft weit
mehr angebracht al8 in {jo mandjen Fällen, wo Heine gelegentlide Diebe-
reien, Verfäumnijje von Schulbefuchen, romantijdhe Abenteurerfucht uf.
den Richter zum ernften Einfchreiten veranlaffen. Die fittlide Berfdhuldung
und SGefinnungsroheit ift vielleicht größer al3 die fo manden RNaufboldes,
der im AlfohHolraufch feine ungeberdige Kraft nicht meijtert und in wilder
EiferJucht feinen Gegner niederftidht und dafır — mit Recht — dem Straf:
richter verfällt. Anderfeits mürde Herzlofe Hartnädigkeit, Zankfucht oder auch
Leichtfinn der Eltern durch die Ausficht, daß ein anderer al3 Vormund
beitellt und ihnen jeder Einfluß und Anfpruch genommen würde, am wirk
Jamiten gebrochen werden.

In erfter Linie foll fiH das Yugendamt als Beirat und Stübe der
Eltern in der Erziehung der anwachjenden KXuaend betrachten. Diele
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D. Bekämpfung des Geburtenrücganges 11t
Erziehung jeBt aber voraus, daß die Kinder im Elternhaus wohnen vder
od) jo der elterlichen Aufficht unterftehen, daß eine perfönlide Überwachung
und Beeinfluffung möglid ijt. Biel dringlicher und weittragender aber
zeftaltet fi die Aufgabe des SYugendamtes, wenn der Minderjährige ver-
:teht und anderwärts in Arbeit tritt.

b) Beauffidtigung und Shußderzugewanderten
Xugenbd. Mangelnde Arbeitsgelegenheit am Wohnort, reichlicherer Wer
Dienft in den Städten und Indujriebezirken, oft auch der berechtigte Wunfch
weiterer Berufs» und Charakterbilbung drängen zum Verlallen des
Slternhaufes und der Heimat. Damit {türmen doppelt und dreifach die
üttlidhen Gefahren auf den Jugendlichen ein, Selbit wenn, wie wir voraus-
jeben unb, wie oben ausgeführt ijt, eS gefeglidh gefichert wifjen möchten,
„ie Eltern bzw. das Jugendamt die Soslöjung von Elternhaus und Heimat
zilligen, Jo wird e8 diefen doch meiftens nicHt möglich Jein, ihr Kind dort
anter fo aute Obhut zu {tellen, daß fie ohne Sorge fein fönnen. Hier it
28 nun die Aufgabe des Jugendamtes, die Nu ffiht und Für forge
desEiternhaufestunlidhftzuerfjegen. Alle zumwanderndetn
Augendlichen find dem Jugendamt zu melden, Diefes prüft, ob die Zuftim-
mung der Eltern oder des Vormundes oder des Kugendamtes der Heimat
sorliegt. € vergewiljert ih, daß Wohnung, Arbeitsvertrag und Art der
Befchäftigung gefundheitlidh und fittlich einwandfrei find, E83 drängt dar-
auf, daß der Minderjährige die Beziehungen mit den Eltern pflegt, Kontrol-
liert Verdienft und Verwendung, jorgt dafür, daß die Eltern nicht ver-
geffen werden, daß aber auch das Sparbuch zu Teinem Nechte kommt —
alles in tunlichiter Berftändigung mit den Eltern und nur jo weit,
ıl8dieElternnidHhtzuverläffige Perfonen am WohHn-
art mit ihrer Vertretung betraut Haben. Das Kann
auch 3. B. der Lehrherr, bie Dienftherr{Haft Jein, nur ift immer Boraus-

jegung, daß das Iugendamt diefe Betreuung genehmigt und überwacht.
Meijtens wird die Tätigkeit des Jugendamtes nur dahin gehen: den
Yugendlidhen und die Eltern zu veranlalfen, eine Vertrauensperjon
zu benennen und, falls fie feine kennen, foldhe vorzufchlagen und dann
nach Einvernehmen mit den Eltern als deren Stellvertreter
zubejtellen. Das Jugendamt wird in Verjtändigung mit den Wohl-
:ahrtö- und Standesorganifationen am Orte: Caritative und Fürjorge-
sereine, Meifterverein, Frauen (Mütter-) Verein ufw. leicht foldhe Ber-
irauenäperfonen gewinnen, ähnlid wie Heute geeignete Bormünder,
„Bileger“, „Helfer“ (FJugendgericht) ujw. gewonnen werden, Die Eltern
werben meijtens gern bereit Jein, Vereine ihres Vertrauens (3. B. Arbeiter,
Sünglings-, Gejellenverein, Mädchen] Hugverein, Frauenbund) zu bezeichnen,
au3 denen ihr Stellvertreter genommen oder durch den er beftimmt werden
;alt Das Inaendamt wird e8 al feine befondere Aufaabe betrachten.
        <pb n="126" />
        112 Site, Geburtenrücgang und Sozialteform

in regelmäßigen Bujammenfünften dieje Vertrauensperfonen über ihre
wichtigiten Aufgaben zu unterrichten, fie mit dem rechten Eifer zu erfüllen
und, joweit ihnen folche Jugendliche anvertraut find, regelmäßig darüber
zu berichten. Die Vertrauensperfonen — „Betreuer“ — Jollen ihre Arbeit
eben|o ernft und verantwortlich auffaljen wie die des Vormundes, fie
lollen in jeder Beziehung ihren Schußbefohlenen die Eltern zu erjeben
juchen, nicht bloß zur Kontrolle, fondern auch im SGeilte AHriftlicher Liebe
und Zürforge.

Muh das „Gefellenwandern“, das ja ein romantifhes Erbitüc aus der Zunftzeit
darjtellt, muß der Kontrolle unterjtellt werden. In den Katholifhen Gefellenvereinen
&amp; DB. beiteht eine muftergültige Wanderordnung, die fig durchaus bewährt hat und
die in einer oder anderer Weife von den Iugendämtern gemeinfam vereinbart werden
Zönnte, Die Gefahren der Wanderfchaft, der Berführung und Ausbeutung in den
Bennen und Schlafftellen hat der hHochverdiente Begründer der Arbeiterkolonien,
Gerr Bajtor Fo, Bodelfh wingh (Bielefeld), wie [Hon vor ihm Kolping, in er-
greifenden Bildern gefdhildert. Seiner unermübliden Werbetätigkeit ijt e&amp; auch zu
verbanfen, daß in einer Reihe von Provinzen eine allgemeine Wanderordnung, die
auch bie Erwadhfenen umfdließt, eingeführt worben ijt. Mit obigem Vorfhlag würde
aud) die wirffame Betämpfung des VBagabundentums erreicht, indem der
NMachihub aus der Iugend verHütet würde. — Unfer Vorfchlag bedeutet nicht etwa
eine Sefdränfkfung der Freizügigkeit. Der Vogel foll nur nicht aus-
Miegen, bevor er függe it und zu unterfheiden weiß, wo iHm Gefahr droht. Die
Wanderabfichten follen den Eltern mitgeteilt und von diefen — immer nur auf Zeit —
genehmigt werben, fo zwar, daß die Beziehungen zum SiternhHaus erhalten bleiben.
Eine folde Regelung mürde auch den Teidtfinnigen Zuzug vom Lande in die Stadt
hemmen. Wenn man eine Ausdehnung des Verbotes der Fabrikbe[Häftigung jugend-
‚iger Arbeiter bis zum 16, Lebensjahre al8 foldje Maßregel empfohlen Hat,!) fo geht
das zu weit, da fie aud) die Eltern in Stadt und Land treffen würde, aber wenn die
Eltern auf dem Lande die Entfheidung haben, werden fie der ungerechtfertigten Ab-
manderung [don entgegenireten. .

Wir find ein Wandervolk geworden, wejentlid) vonı Lande in
die Stadt. Etwa die Hälfte unferer Bevölkerung ijt dem heimatlichen
Boden, auf dem fie geboren ijt und ihre Jugendzeit verlebt Hat, entrifjen.”)
Dieje Wanderluft und not ergreift vor allem unfjere Jugend. Das Land
Öt nur mehr die Wiege und daz Altersheim unjeres Volkes, während die
heranwachjende Generation den Stähten zuftrömt. Nadezu jeder dritte
in der Stadt lebende Menfch ftammt vom Lande. Um fo mehr follten wir
der wandernden Jugend nachgehen, daß fie nicht das, was fie an phylifcher
und fittlider Kraft vom Lande in die Stadt mitbringt, im Strudel der
Stadt verliert, jondern ihr dauernd als nationales Kapital zuführt.

Die Notwendigkeit und Bedeutung einer erziehliden Erfaffung der wandernden
SIugend ergibt folgendes Beifpiel: Nad) der Bevölferungsaufnahme vom 1. De:
zember 1910 murben allein in Berlin an jugendligen SchHlafgängern
im Alter von 14 bis 21 Xahren 16 205 Berfonen ermittelt, von denen 2458 in Berlin
2) Erhaltung 24.
" Beufg, Wanderungen 22.
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        D. Bekämpfung des Geburtenrücdganges 118
geboren waren, während 13 747 als Wandernde oder Zugezogene zu betrachten find.!)
Davon waren 9422 männlich, 4325 weiblich. Alle Teile des Deutfhen Reiches und auch
bes Auslandes ftellten ihr Kontingent. 1582 frammten 3. B. aus andern deutfhen
DBundesftaaten, Während im allgemeinen die männlidhe KXugend überwog, ftellte fich
doch die Zahl ber weibligen Schlafgängerinnen in den Kahren 17—18 auf 669,
18—19: 1026, 19—20: 1439 und 20—21: 1661. Zweifellos hat fig noch ein
großer Teil, und zwar gerade der bedenkliditen Elemente, der Aufnahme zu entziehen
gewußt ober falfde Angaben gemacht. Und mın fragen wir uns: wieviel von diefen
18.747 Jugendliden ftehen wohl noch in Beziehung zu ihrem Elternhaufe? Und
miffen die Eltern, wo und wie fie wohnen, wo fie arbeiten, wie fie leben? Wieviel
Tanfende mögen im Strudel der Großftadt phofifch und fittlih zugrunde gehen, ohne
daß ihre Eltern je davon gewahr werden?! Und foldjen Zuitänden [ollen wir tatenlos
‘hren Lauf laffen?!

c) Beratung und Untertüßung der Behörden im
Jugendf{duß. Unfere Sozialgejeggebung enthält bereits eine Fülle
von Beftimmungen zum Schußge unjerer arbeitenden Yugend, die IHon
leit Jahrzehnten fegensreidh wirken, Was ihnen fehlt, ft die individuelle
Unpaflung, die Berücfichtigung der befondern Berhältnifje. Die rüchichts-
[oje bureaukratifgge Durchführung au der beftgemeinten VorfeHriften
fann in befondern Fällen zu Härten führen, wird oft vielleicht das
Gegenteil von dem bewirken, was beabfichtigt ijt. Hier fehlt bisher
die ausgleidgende Inftanz — und diefle Fnftanz kann und
jollte das Jugendamt fein. Und zwar in doppelter Weije, Zunächit durch
$iarftellung der Verhältniffe in Erhebungen und Gutachten, durch forg-
jame Vorberatungen der geplanten Maßnahmen, durch Anregungen
und Borfchläge. Dann aber durch Mitwirkung in der Durchführung der
getroffenen Borfchriften.

Greifen wir 3. B, auz dem weiten Gebiet des ArbeiterfHuses einige
Borfhriften Heraus: die Gewerbeunternehmer jind verpflichtet, die Arbeits-
räume, Betriebzeinrichtungen, Mafdinen und Gerätjdhaften jo einzurichten
und den Betrieb jo zu regeln, daß die Arbeiter gegen Gefahren für Leben
und Gejundheit möglichit gefchlgt find. Chenfo Jollen fie alle Einrichtungen
und VBorjchriften über das Verhalten der Arbeiter treffen, um die Aufrecht-
erhaltung des Anftandes und der guten Sitten zu fidern. Insbefondere
muß die Trennung der Gefjdhlechter, „foweit die Natur des Betriebs e8 zu-
(äßt”, durchgeführt, für Einrichtung befonderer, getrennter Anfleides und
Wafchräume geforgt werden. . Dabei foll hei Bejhäftigung von Arbeitern
unter 18 Jahren die durch das Alter derfelben gebotene hefondere
NüdfidHt auf Gefundheit und Sittlihkeit gewahrt werden (GO
5120 a—f). Soweit gefundheitlidh oder Jittlidh gefährliche Arbeiten in Frage
fommen, fann die Einftellung jugendlicher oder weiblicher Arbeiter verboten
oder von hefondern Bedingungen abhängig gemacht werden ($ 139 b). Die
Beauffichtigung und Durchführung aller diefer Borichriften obliegt den
9) Sugendfürforge“ 1916, Nr. 9.
Die, SGeburtenrüdaana und Sozialreform2®
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        114 | GHige, Geburtenrüdgang und Soztalreform
Polizeibehörben und den Sewerbeauflichtsbeamten. Den erftern fehlt:
meiftens das nötige Knterelje, noch öfter die nötigen technijchen Kenntnifle,
die Erfabrung und UnabHängigkeit, um auf die ftrenge, energi[dde Yune-
Haltung zu dringen. Der Gewerbeauffichtsbeamten find zu wenige, fie
wohnen weitab und fommen fo jelten zur Revifion, daß es kaum möglich
Hit, jeder einzelnen Arbeitöitelle und vor allem jedem Arbeiter genügende
Aufmerfjamteit zu [Henken, Sie befuchen in der Regel nur die größern
Betriebe. Viel dringliher und [Hwieriger aber ijt die Durchführung
de3 Arbeiterfchubes in den Keinbetrieben, namentlid) in der Heim.
arbeit. So haben insbefondere die Erfahrungen bezüglich des Kinder»
iOubgejekes von 1893 den Hochverdienten Borkämpfer auf diefem Se-
biete, Herrn Lehrer Ugh a (Berlin), [Hon vor Jahren zu der Forderung
der Errichtung von „Iugendämtern“ angeregt, mit der jpeziellen Auf
gabe des. KinderfHhukes im Rahmen diefes SGefeges, — Was vom Schuge
der GefundHeit gilt, gilt doppelt und dreifach vom Schube der Sittlichkeit.
Hier verfagen erft recht Bureaukratie und Schablone. Wie jegensreich Könnte
hier das Iugendamt wirken, wenn die Eltern, VBertrauensleute, Ärzte,
Mitglieder der Arbeitervereine und SGewerkichaften, Präfides der Jugend-
vereine fm. fich vertrauensvoll und vertraulich an diefes wenden undum feine
Bermitthung beim Arbeitgeber, bei der Rolizeibehörde und denı Gewerbe.
rat angehen fönnten. SGewiß würde es, geftübt auf den Rat wohlwollender
Arbeitgeber und erfahrener Arbeiter, aud meiften3 in der Lage fein, ent»
jbrechende allgemeine Verordnungen oder Verfügungen für den einzelnen
all anzuregen oder vorzufchlagen. Oft wird es bedeutfam fein, auch das
rechte Verjtändnis bei Arbeitgebern und Arbeitern zu vermitteln — wie-
derum eine Aufgabe, die das Jugendamt durch Vorträge, Merkblätter, Zei-
tungsartifel am beften Löjen fönnte. Schon die private oder Sffentlidhe Nüge
und Warnung, 3. B. wegen des fittlidh anftößigen rohen Verhaltens der
jugendlidhen ‘Arbeiter auf den Fabrikhöfen, beim Heimweg, Warnungs-
plafate in den Arbeiterzligen würden heilfam wirken. Ähnliche Beitimmungen
bezüglich des Schuges der Gefundheit und Sittlickeit, wie in der Semwerbe«
ordnung, finden fich auch im Handelsgefegbuc und im Bürgerlidhen Ser
jeßbuch, aber noch) weniger präzife und, was [AHlimmer it, rein privatrecht-
lien Charakters, jo daß Auffiht und Strafe zur Sicherung der Durch«
ührung fehlen. Bezüglich der Handlungsgehilien und „‚fehrlinge geht das
Beftreben dahin, die Sewerbeauflicht entiprechend auszudehnen. Sanz
vergeffen ijt aber bisher 3. SB. der Di enjitboten. Und doch find Hier
namentlich die WoHnverhältnifie gefundHeitlich wie fittlid) oft hHöchit bedenk
fig. Mit bureaukratifchen Arbeiter hußbeftimmungen läßt (ic {Ower
in die mannigfaltigen häuslichen Dienftverhältnifje eingreifen, aber Könnte
nicht dem Jugendamt — nad) Borbild der Semwerbeaufliht —
ein weitaehbendes AuffidhtS&amp; und SqHubkrehHt gefeblich
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D, Bekämpfung des SGehurtenrüdganges 115
zugelbrochen werden? Und wenn 3. B. der Innung das Recht zujteht, dem
pflichtvergeffenen Lehrmeijter das Recht, Lehrlinge auszubilden, auf Beit
ar entziehen oder dies von befondern Bedingungen abhängig zu machen,
fönnte nicht dem Jugendamt ein gleiches Recht wenigjtens bezüglid der
minderjährigen Dienftboten gegeben werden?

Nach der Berufszählung von 1907 waren von den 1 225 328 weibliden Dienjtboten
nur 205 736 in der Zählgemeinde geboren, Nicht weniger als 763 954 waren auf dem
Lande geboren, von denen 70 Prozent zur Stadt gewandert waren, Meijtens find
3 pOyfifcdh ftarke und auch fittlih noch unverdorbene Mädchen, die, gelodt durch den
jeichtern Dienft, die Ungebundenheit und den gleißenden Glanz des {tädtiichen Lebens,
zur Stadt ziehen. Ohne Erfahrung und Führung erliegen fie nur zu pft den Gefahren,
te von allen Seiten, innerhalb der Familie, in der fie dienen, und außerhalb auf fie ein-
drängen Sie ftellen zweifellos das größte Kontingent der uneheliden Geburten, deren
Bahl trog und neben aller Präventiviechnik in den Stäbhten noch ftetig im Wachfen {ft und
ih 3. BD. in den preukijdHen Städten fajt doppelt fo hoch fteift (107 auf 1000 Geburten)
al8 auf dem Lande (58). Als DienftmäbgHen beginnen fie; bald wird ihnen diefe Ge:
bundenheit läftig und fie werden Zimmermädchen, Kellnerinnen ufw., oder fie gehen
in die Konfekion über. Mit einem Verhältnis fängt das unfittlihe Leben an, und in
der Proftitution endet e8. Das ift nur zu oft das tragifhe Schiefal derjenigen, bie uns
bie beiten Hausfrauen und Mütter {tellen Könnten. .

Wie einerfeitz für eine Erweiterung des Schubes der Minderjährigen, [9
fönnte das Jugendamt auf der andern Seite auch in Anpajffung an die be-
fondern Verhäliniffe für eine Milde run g der bejtehenden VBorjchriften in
Dienft geftellt werden. Auch hier ein Beifpiel: Die Bejdhäftigungsdauer
der [AHulentlafjenen Kinder zwijden 13 und 14 Jahren ijt auf HödHftens
jeh8 Stunden täglidH in Fabriken hefchränkt. Die Beftimmung Yt wohl
gemeint, aber tatjächlich wird jie oft dazu führen, daß ein folches Kind
gar feine BefhHäftigung findet, weil den Fabriken die unterfHiedlidhe Zeit
bemeffung unbequem ijt. Dadurch kann nun aber jowohl für das Kind
wie für die Eltern, die vielleidt mit Schmerzen auf den Mitverdienit des
erjten Kindes warten, die „Wohltat Plage“ werden. Wäre es nun bedenk
fi, dem Iugendamt Dispensrecht zu geben? Soldje Ausnahmefälle
fjommen aber auch bezüglich Arbeitszeit, Sonntagsruhe, Nachtbefchäf-
tigung uf. vor; e8 find au) den Polizeibehöürden weitgehende Aus-
nahmebefugniffe eingeräumt, aber hier ausfchließlid) im Interefje der
Unternehmer, während an die oft doch nicht minder berechtigten Interejfen
der Eltern wie Kinder nicht gedacht zu werden fHeint, Sewiß muß auch
hier der Gefahr vorgebeugt werden, daß die Ausnahme zur Regel wird,
aber das Amt gibt nach feiner ganzen Richtung und Zujammenfegung [don
bie Gewähr, daß die Schonung des Minderjährigen nicht zu kurz kommt;
anderfeits Kann aber Sefeg und Verordnung viel weiter in Fejtjekung der
Regel gehen, wenn den Ausnahmen ihr Necht gefihert Yt. Bejonders
werden wir au im Heimarbeiter]Huß, nod) mehr aber in der
‘Do bedeutungsvollen WohHnungzZ frage ohne eine foldhe ausgleidhende
        <pb n="130" />
        116 GHige, Gebdurtenrüdgang und Sozialreform

Ynftanz, wie wir fie im Jugendamt |Haffen möchten, nicht austommen.
Hier find erft recht die Fragen mit der (Oablonenhaften Bemejfung von
Maß und Zahl der Wohnräume ufmw. nicht er[höpft. Wenn bei jedem neuen
Anfömmling der Familie die Gefahr droht, daß fie umziehen oder neu
bauen muß, fo wird das nicht auf Vermehrung der Geburten hinwirken.
Umgefehrt dedt eine Wohnung, die für das einziehende junge Ehepaar
ausreichte, nicht mehr das Wohnungsbedürfnis bei 5 oder 10 Kindern.
Auch bier bedarf e&amp; des teilnehmenden Ausgleichs. Auch bei DurHführung
des Vollsfchulzwanges wird, fo will e&amp; ung oft [Heinen, 3. BD. bei Krank-
heit, hoher Schwangerfchaft, Wochenbett der Mutter, Kränklichkeit der
Rinder, nit immer die Nücjidht genommen, die fidh gebührt. Und was
die wichtigjte Forderung der jittliden und phyliiden Zukunft unjeres
Boltes anbelanat: die Bejchränkung der BefhHäftigung der ver
heirateten Frauen in der Fabrik, [o wird uns erjt recht
eine hablonenhafte Regelung nicht zum Ziele führen. Das Jugendamt
würde jedenfalls, Joweit der Pflege bedürftige‘ Kinder in Frage
fommen, die gegebene Inftanz zum Ausaleidh der wirtichaftlichen und
üttliden Interefjen Darftellen,

Die bisher erörterten Aufgaben des Jugendamtes bewegen jich im
Rahmen des Schubes der Jugend gegenüber dem Arbeitgeber. Leider
find e8 aber auch mandmal die Eltern felbit, die fidh grobe Ausnukung
oder Bernachläffigung ihrer Kinder zujHulden kommen lajffen. Auf Grund
der Erhebungen über die gewerblide Kinderarbeit find deshalb mit voller
Überlegung die Beftimmungen des Kinderfhubgefeßes auch auf die Be-
ihäftigung der eignen Kinder ausgedehnt. Soldhe mipbräuchlidhe YAus-
nußung der zarten Kinderkräfte kommt aber nicht minder in allen Beruj3-
gruppen vor. Meijtens ft Mangel an Einficht, oft aber auch Roheit und
Sewinnfucht der Grund. Diefelben Gründe führen aber auch zu fonftigen
vielfachen Vernachläffigungen, Härten und Mißhandlungen der eignen
Rinder. Befonder3 {pielt der Alkohol dabei eine traurige Rolle. Cine Fülle
von Schmerzen, Elend und gefnicten MenfHenglüdes zieht fich durch unfere
Rinderwelt. Und wie wenig Haben wir un bisher darum bekfümmert!
Solange e8 nicht. zum öffentliden Ärgernis wird oder zufällig ein Menfdhen-
jreund oder auch ein widerlicher Denunziant Anlaß nimmt, der Polizei
Anzeige zu machen, geht diefer ftille Kindermorb durch Überanftrengung,
Unterernährung, bemwußte und unbewußte Quälerei und Verwahrlofung
ungefehen und ungerächt feinen Weg. Man denke nur an da3 jährliche
Majfengrab unferer Säuglinge! It e8 da nicht dringendjte Pflicht der
Menfhlichkeit und auch der Staatserhaltung, daß endlich eine Hnftanz
gefHaffen wird, die das wertvollite und edeljte Gut unferes Volkes: unfere
Rinder, hütet und {Hbt und ihnen aud) biz in die Familie nacdhgeht?!
Und das nicht al8 volizeiliches Oraan, fondern in menfchenfreundlicher
        <pb n="131" />
        D. Bekämpfung bes Geburtenrüdganges 117
fundiger Beratung und Hilfeleijtung überall dort, wo guter Wille hHerricht,
ebenfo aber auch in Strenge und ftarlem Eingriff, wo e8 das Wohl des
Rindes erfordert. Und diejes Organ it. das Iugendamt.

Daß nicht Bolizeiwilkfür und Bureaukratie, [ondern der Geijt der Fürforge und der
Mütterlichkeit fein Wirken beftimmt, foll darin zum Ausdruck und zur Berwirklidhung
iommen, daß vor allem pädbagogifch und fozial-caritativ gefhulte Frauen in Dienft
gejtellt werben, fei e$ direkt von ihm angeltellt (gegen Befoldung) ober berufen (ehren-
amtlich), fei e8 burch bie mithelfenden freien Vereine und Organifationen. Heute wirken
a {on zahlreide Kräfte in diefem Sinne: Säuglingspflegerinnen, Shulpflegerinnen,
Rranfen- und Fürforgefdhweltern, SGemeindefjdhweftern ufw.; das Neue und Bedeu-
tungsbolle würde nur fein, daß ein befonderes ftaatlihes Organ (Amt) mit diefer
jefondern Aufgabe des Kinder[hHubes betraut mürbe und alle diefe freien fozial-cari-
iativen Beftrebungen in ihm ihre Zufammenfaffung und Stüße fänden. € ift auch
nicht fo gebacht, daß dem Iugendamte direkt das Necht zu polizeiliden Eingriffen
gegen die Eltern gegeben werden follte, fondern es mürde fi im Notfall an Polizei
und Gericht wenden. — Daß bezüglih der Säuglinge noch viel gefündigt wird, beweijt
bie erfehredend große Sterblichkeit. Daß aber auch die vorfHulpflidhtigen und [Hul-
»flightigen Kinder nuch zu Hunderttanfenden infolge der Pflichtvergeffenheit ober auch
mangelnder Umficht und Initiative alljährlich vorzeitigem ode und danerndem Siedh-
hım berfallen, ergeben gelegentlide Erhebungen. So {teilte fid bei einer Umfrage
der Zentralitelie für Boltswohlfahrt in Berlin heraus, daß im Sommer 1907/08 etwa
22.000 Schulkinder, im Winter 36 000 frühftüclvz zur Schule tamen, baß 179 000
Schüler fein warmes Mittagsbrot erhielten, Einen Einblid in die vielfach grauen
erregenben Zujtände der Grojftadt gibt 3. B. die von der DeutjhHen Zentrale für
Yugendfürforge herausgegebene Schrift „Die Kinder al8 Erwerbsmittel“ (Berlin
1913). GSelit unter dem Dedmantel der „Adoption“ verbirgt fih vieliad das
Berbrechen.

Während das Jugendamt in den bisher erörterten Aufgaben der Be
wahrung der Jugend dienen foll, würde ihm erft recht in der Fürforge
“ür die gefährdete und verwahrlofte Iugend eine maß-
zebenbde Mitwirkung gebühren. E&amp; wird am beiten in der Lage und berufen
jein, durch eigne Beobachtungen und durch Unterftügung feiner Ber.
trauensperfonen, durch Seiftlihe, Lehrer ufmw. die Fälle ausfindig zu machen,
mo Zwangserziehung angebracht erjdheint; es würde die zwedmäßigite
Korm vorjchlagen fönnen. CE würde auch die Überwachung der Fürforge-
zöglinge, die Vermittlung der Unterbringung in guten Familien, in Dienft-
itellungen übernehmen, bei Beitellung von VBormündern, Pflegern, FJür-
'orgern und Helfern mitwirken Können — immer im Verbindung mit den
lebt don wirkenden Organijationen. Das „Iugendgeriht” Hätte das
zegebene Hiljsorgan. Endlich Könnte auch die Polizei feine Beihilfe bei
Überwachung der Proftitution, der weiblichen Bedienung in WirtfhHaften
uf. in Anfprud nehmen. In gleidher Weife wie die Fürforgezöglinge
fönnte das Jugendamt endlich die unehHheliden Kinder, die Koft-,
Bieh und BPflegekinder unter feinen befondern Schuß nehmen.
Der [Höne Gedanke der „KriegSpaten]AHaft“ würde, wenn über.
all Suagendämter zur Mithilfe in Anfpruch aenommen werden Könnten,
        <pb n="132" />
        ‘18 Site, Geburtenrüdgang und Sozialreform

feicht und mujtergültig durchgeführt werben Können. Dasjelbe gilt für die
ärmften der Armen, die VB ollwmaifen, die der Liebe des Vaters wie
der Mutter entbehren. Gott jei Dank Haben hier Armenpflege und Carita?
ia {Don gut geforgt, aber auch diefe Zürjorge würde im Jugendamt ihre
swvedmäßige” zentrale Ausgeftaltung finden.

d) Bujammenfaffungund Ergänzung derprivaten
Yugendfürforgebeitrebungen. Das Gebiet der Iugend-
Hirforge it umfalfend und mannigfaltig. Eine Fülle von Aufgaben, aber
zu eine große Zahl von Organifationen, die an ihrer Qöfung arbeiten.
Yufaabe des Jugendamtes wird es jein, eine dr gan i {heBZufammen-
arbeit in jriedlidher gegenfeitiger Berftändigung herbeizuführen. Amt»
liche und freie Fürforge würden fich auch hier ergänzen, Der Einfluß des
Sugendamtes würde um fo ftärker fein, wenn ihm au finanzielle
Mittel zur Unterjtügung der freien Vereinigungen 3zUr Verfügung
jtänden. Das Jugendamt würde aber zugleich au zu jorgen Haben, daß,
joweit neue Bedürfniffe und Aufgaben fich geltend machen, neue Organi-
jationen gefdaffen oder beftehende ent{predend ausgebaut werden. Dabei
würde e8 mit Rat und Tat zur Seite jtehen. Leitgedanke würde immer
jein: Die freie Fürforge weden, anregen, organifieren und ihr fjelbjtlo3
— frei von jeder Bureaukratie, Eigenfucht und Rarteilihtkeit — feine Auto-
rität und Stüße leihen und auch materielle Beihilfe, fei es aus eignen
(jtaatlichen) Mitteln, fei e8 durch Mithilfe der Gemeinde, foweit möglich,
zewähren.

e) Erlaß oder Anregung von Verordnungen im
Xntereffe des öffentliden Jugend{duges und Mit
wirkungbeiderDurqgführung. Was für die Schüler der Höhern
Rehranftalten durch die Schulordnung vorgefdhrieben it und fi bewährt
und als fegensreidh erwiefen Hat, Jollte auch unjerer Arbeiterjugend nicht
vorenthalten werden. Auf Grund der traurigen Erfahrungen im Kriege
gaben unfere Generalifommandos {Hon eine Reihe folder Verordnungen
erlafjen. So Hat das I. bayerijde Armeekorps die Verabfolgung von Bi
garren, Zigaretten und Tabak an Jugendlidhe unter 17 Sahren verboten

und diejen daz Rauchen auf Straßen und an andern Öffentlichen Orten unter»
‘agt. Ferner ift diefen der Befuch der WirtjHaften (und den Wirten die
Bulafjung) nach 9 Uhr abends überhaupt nicht und während der Tages
itunden nur in Begleitung erwachjener Angehöriger oder jonftiger Aufe
jiGtaperfonen geftattet, Aud die Zulaffung oder Mitnahme iit {traffallig.
Nur die Einkehr und Einnahme von Mahlzeiten auf Wanderungen und
Reifen ift ausgenommen. Selbit der Befuch der Lidhtfpieltheater it diefen
Sugendlihen abjolut verboten, e8 jet denn, daß es fih um von der Schul-
behörde veranftaltete Aufführungen handelt. Um die Verlodungen zu
mindern, dürfen Nlakathilder nicht ausgeftellt werden. Endlich it das
        <pb n="133" />
        D. Bekämpfung des SGedurtenrüdganges 112
Gef Häftigungsloje Herumtreiben auf Öffentliden Plägen und Straßen
in der Zeit nach 9 Uhr abends verboten, In allen vorftehenden Zällen
hat die Ortspolizeibehürde das Recht, einen frühern Zeitpunkt als 9 Uhr
(3. B. im Winter) fejtzufegen. Alle diefe Borfchriften find im Frieden
gewiß ebenjo angebracht wie im Kriege, und es wäre fehr zu bedauern,
wenn fie mit Wiederkehr des Friedens wieder verJhwinden follten. Nicht
minder gilt dies von den Verordnungen betreffend die Schundliteratur,
mie fie von mehreren Generalfommandos erlaffen find. So Hat das
itellvertretende Generalfommando des VII. Armeekorpz zu Münfter den
Berkauf, die Öffentliche Ankündigung und Auslegung aller Schriften ver-
zoten, die in einem Verzeidhni8 al8 Schundliteratur aufgeführt find. Cine
beiondere Kommiffion überwacht und ergänzt diejes Verzeichnis.

Im Bezirk Münfter gilt das Verbot allgemein, während es fonjt meijten? bezüglich
der Sffentliden Ankündigung und Ausitellung allgemein, bezüglid) des Verkaufs
aber nur die Jugendlichen Irifft, womit natürlid der Umgehung Tür und Tor geöffnet
ijt. Wie die Erfahrung 3. B. in Müniter ergeben Hat, ift es nicht überflüflig, felbit die
leihmweije oder gar unentgeltliche Überlaffung von SchundfHriften zu verbieten. —
Die bayerifche Armeeverwaltung hat auch die Verabfolgung von Schuktwaffen und
Munition an Jugendlidhe unter Strafe geftellt.!)

Ob dem Iugendamt jelbjt das Recht zum Erlaß joldher Verordnungen
gegeben werden foll, oder etwa Der Polizeibehörbe oder der untern
Berwaltungsbehörde: das Jugendamt {ft jedenfalls am erften in der Lage,
tür eine zwedmäßige Fallung und Durchführung zu forgen. Gerade auf
diefem Gebiete Kommt viel darauf an, daß alle beteiligten Kreije die An-
ordnungen richtig würdigen und hei der Ausführung ihre Mithilfe leihen.
Aug muß den Srtlihen Auffajlungen und Sitten angemeffen Rechnung
zetragen werden. Schriften und Lichtfpiele, die 3. B. in Großjtädten
feine Beanftandung finden, Haben deshalb noch kein Anrecht darauf, auf
dem Lande oder in der Meinftadt zugelaffen zu werden. Soweit deshalb
Hir größere Bezirke folde Verordnungen erlaffen werden, follte immer
ser Iofalen Anpafjung Raum gefhaffen werden.

Mit Recht hat man geltend gemacht, daß eS doch bedenklich fei, wegen fo Heiner
Übertretungen wie Bigarrenrauchen oder Stiraßenbummel die Iugendliden vor den
Richter zu führen oder gar ins Gefängnis zu bringen. Damit würde die Autorität des
Richters gefdädigt und das Chrgefühl untergraben. Hier empfiehlt [ich derfelbe Weg, der
fig in Gomnafium und FortbildungsfHule beftens bewährt hat: der Karz er. Nament»
lich foll die Einfperzung am Somnntagnachmittag, womöglich unter Aufficht eines
Rehrers, befonder8 wirkungsvoll fein. Iugendamt und Fortbildungsfhule würden
lich überhaupt auf biefem mehr päbagogifdhen Gebiete zwedmäßig verftändigen und
in die Arbeit der Verordnungen wie der Durchführung teilen. Solange. wir noch keine
Xugendämter haben, würde es überhaupt Aufgabe der Fortbildungs{AHule fein, im Sinne
der Armeeverwaltung (hre Difziplinargewalt auszuüben, SGewiß Kann man den Wert
ber ver[hiedenen Verbote verfchieden einfHäken. Vielleicht verliert auch mit dem Ende
bes Krieges das eine oder andere Verbot (z. B. des Strakenauflaufs) feine Bedeutung
') al. Hellmwig, Krieg und Kriminalität der Jugendlichen 233.
        <pb n="134" />
        120 Site, Geburtenrüdgang und Sozialreform

Anderfeits fol man aber auch z. B. das Verbot des öffentliden Bigarren- und Zi-
garrettenrauchen? nicht unterfhäßen, Es {ft etwas ganz anderes, db der Junge etwa.
verftohlen eine Zigarre raucht, oder ob e&amp; in der Form roher und aufdringlider Fred)-
heit gefchieht. In diefem Falle ift es nicht gleidhgültig, wenn dem Burlhen durch den
Lehrer oder au durch den Polizijten Nargemacht wird, daß er noch nicht das Necht
der Erwachfenen Hat. Die Hauptfache aber ijt, daß die Gewerbetreibenben: Wirte,
Bigarrenverfäufer, Kino befiber ufm. befiraft werden, wenn fie aus dem Leichtfinn der
Yugenb Gewinn ziehen. Dem immer wieder geltend gemachten Einwand gegenüber,
daß man den Jungen oder Mädchen doch nicht anfehHen könne, wie alt fie feien, würde
ar erwägen fein, ob nicht, wie 3. B. der Primaner durch feine Klaffenrmüße Tenntlich
ift, fo den mehr al3 18 Jahre alten Berfonen das Recht gegeben werden follte, eine
Legitimation (mit Photographie) fi ausitellen zu laffen. Dann würden die Gemwerbe«
treibenden die Vorzeigung diefer Legitimation verlangen und damit [ih vor ungeredter
Beftrafung fhüßen Können. Die Eltern, die namentlich in den Städten heute meiftens
ahnmächtig gegenüber ihren Kindern find, follten zwar vermwarnt, aber nur beitraft
werden, wenn ihre Mitihuld nadhgewiefen wird.
Hraanifation des Jugendamtes
Se na den Aufgaben, die man dem Jugendamt zuweift, wird fid au
bie Organifation verjchieden geftalten. Wir find in erfter Linie von den
Aufgaben der Erziehung und des Schuke3 der Bolksjugend ausgegangen
und haben dabei fpeziell auf die erziehlide Fürjorge der Höhern Lehre
anftalten hingewiefen. In Parallele dazu Könnte man an einen ent{predhen-
ven Ausbau der FortbildungsfhHule denken.?) Leider hat
in dem größten deutfden Bundesitanate, in Preußen, die Fortbildungsfhule
mehr und mehr den Charakter der Facdhidhule erhalien, während die fitt
liche Erziehung ganz zurüctritt. Demgemäß find fie aud) nicht dem Kultus-
minijter, fondern je nad) dem Charakter dem Minifjter für Handel und
Sewerbe und dem Landwirtjhaftsminifter unterftellt. Der wichtigjte Er-
ziehungsfattor: der Keligionsunterricht, und jede fonftige Kirchliche Beein-
Auffung ijt ausgefhaltet, Die Zuftändigkeit bezüglich der Difziplin und
des Jittlidhen Verhaltens der Schüler über die Schuljiunden und den Chu
raum Hinau3 ijt jehr Sefränkt, Endlich find die Fortbildungsjhulen Ver-
anftaltungen der Gemeinden und je nach den finanziellen Mitteln und Nei-
gungen der Gemeinden von fehr verfhiedener Bedeutung. Ein allgemeiner
gefeblidher Zwang zur Einführung beiteht in Preußen nicht, und für die weib-
liche Yugend ijt noch fehr wenig gefbehen. Alle diefe Umftände befliimmen
un8, der Organifation befonderer Jugendämter den
Borzug zu geben. Diefes um fo mehr, al? ihnen auch weitgehende fonftige
Aufgaben in der Verwaltung: Mitwirkung beim Arbeiter« und Dienft-
botenfhuß, hei der Wohnungsaufficht, der Regelung der Lohnzahlung,
bes Sparzmwanges ufw. zugewiefjen werden follen, Wie das Jugendamt:
unferm Berwaltungsorganismus zwedmäßig einzugliedern it, muß dem

7) Val. „Arbeitermohl“ 1895, 189,
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D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 12%
zuftändigen Inftanzen vorbehalten bleiben, Us Qeitgedanke [Hmwebt ung
vor, daß je ein {joldes für den Bezirk einer untern Vermwaltungsbehörde
(Kreis, Stadt) errichtet und diefer Verwaltungsbehörde unterftellt oder
angegliedert werden follte. Der Bezirk darf nicht zu Hein fein, damit ein
pädagogild durchgebilbdeter Beamter die Leitung (im Haupt- oder Neben-
amt) übernehmen Iann. Anderfeits {ft nahe Beziehung zu den Srilihen
Berhältniffen wünfchenswert. So werben audh Freisangehörige Stäbhte
und Landgemeinden, die eine größere Einwohnerzahl aufweijen, zwed»
mäßig ein eignes Jugenbamt erhalten. € foll ein jtaatlihes Amt fein,
das, unabhängig von den Srtlihen Intereffengruppen und Rarteijtrömungen,
in jtarfer pflidtbemußter Initiative feine Aufgaben großzügig und energi{d
durchführt. Dieje find fo wichtig, fOHwierig und umfafjend, daß e3 in
der Negel auch der Anfjtellung weiterer Beamten, darunter au Frauen,
Bedarf, die, berufsmäßig ausgebildet, fi mit Liebe und Verftändnis
benfelben midmen. Die Jchon vielfad) von Städten und Kreijen angeftellten
Berfonen für Wohnungspflege, Säuglingspflege, Haushaltungslehrerinnen
ufw., gliedern {id dem Amte entjpredhend ein. Kenfionierte Lehrer’
und Lehrerinnen und fonjtige geeignete Perjonen würden fih gegen
mäßige Vergütung oder ehrenamtlidh niüblih in Dienft ftellen Wnnen..
Das Jugendamt ergänzt fich durch einen Beirat, der [id nach Vorbild.
der heutigen „FugendausjHüffe“ au erfahrenen Männern und Frauen:
Geiftliden, Lehrern, Leitern der Iugendorganijationen, Vertretern der
jozialen und caritativen Vereine: Innungen, Sewerfjchaften, landwirte
jhaftlide Organifationen, Erziehungsvereine ujw. zufammenjegt. Für:
die einzelnen Heinern Gemeinden oder engern. Bezirke werden Ort S-
ausjhüffe oder Vertrauenzperjonen DBeftellt, die has
SIugendamt durch Auskunft, Berichte und Rat unterftüßen und die, je nach
den Verhältniffen, aud mit beftimmten örtliden Verwaltungsaufgaben
betraut werden. Für die einzelnen Schußbefohlenen, die der elterlichen
Kürforge entbehren oder fich ihr entzogen Haben, werden befondere Pfleger,
Sürforger oder Betreuer beftellt. Al3 Vorbild der Organijation Kann etwa:
das „BVerfiherungsamt“ oder befjer noch die Schulorganifation (Ort2-
und Kreisichulinfpektor ufw., mit Unterftellung unter den Unterrichts-
minifter) oder die der Gefundheitspflege (Kreisarzt, Miniiterium des Innern)
dienen.

Eine Reihe von Stäbten haben {Gon käbtifdHeZentralenfürFJugenbd-
fürforge unter den verfchiedenjten Bezeichnungen: „Behörde für Sffentlihe-
Yugendpflege“, „Kinder« und Waifenamt“, „SGemeindetwvaifen- und Iugendfür[orge-
amt“, „Bilege und Kugendfürforgeamt”, „Iugendamt" uf. eingerichtet, jo 3. SB.
Hamburg, Dresden, Leipzig, Magdeburg, Halle, Mainz, Frankfurt a. M., Straßburg,
Wien, deren Organifation und Zuftändigkeit allerdings fehr verfhieden geftaltet ift.
In erfter Linie dienen fie als Hilfsorgane der Armenpflege. Vielfach) find fie aber:
auch felbitändia oraanifiert. KXore Tätinteit erfiredt fiG vor allem auf die Hädtilcher:
        <pb n="136" />
        Hige, Geburtenrüdgang und Sozialreform
Bflegekinder (Waifen), die unehelichen Kinder, die Zieh- und Koftkfinder, fie wirken mit
dei der Jugendgerichtshilfe, bei dem BormundfHaftstwefen (General-Berufs vvrmunde
(haft), bei der Fürforgeerziehung; fie vrganifieren und überwachen die Säuglings-
pflege. Mehrfach bilden fie aber auch die zentrale Zufjammenfaffung der gefamten
SIugendfürforge, Jedenfalls bieten diefe Jugendämter bankenswerte Unterlagen und
Erfahrungen für einen gefebgeberifdgen Ausbau.

Wir haben die Jugendämter unter dem SGejfichtspunkt des Iugend«
fubes befürwortet, Alle erörterten Maßnahmen dienen aber ebenfo
auch der Feftigung und Förderung des Familienlebens, Mit Recht it u. a.
der Verein zur Befämpfung des Geburtenrüdganges im Regierungsbezirk
Düjleldorf als „Bereinigung Für Familienwohl errichtet
und benannt worden; mit demfelben Rechte Könnten die „Jugendämter“
auch als „Familienfjhuß“« oder „Familienwohl“- oder hırz „Familien
ämter“ bezeichnet und ausgebaut werden. Damit würde das lekte und
Hauptziel — und zugleih au das befte und Hauptmittel gegen den Ge
burtenrüdgang — {Harf Heransgehoben. Das würde nicht bloß eine andere
Benennung, jondern eine grundfäglide und praktifh be
deutfjame Erweiterung der Aufgaben und der Stellung des
Amtes in fih IHließen. € wäre die befte Bekundung der Ab
fit, die Frage des Geburtenrüdganges unter einheitliden
großen SGefjidHtspuniten in Angriff zu nehmen und
alle Gebiete der Verwaltung und der praktijh-jozialen Fürlorae in den
Dienft diefer Frage zu f{tellen.

122

5, WirtfdhHaftlidhe Bedeutung des Schhußgez derelter
ligen Autorität
Die Berechtigung und Bedeutung eines erhihten Schukc3 der elter-
figen Autorität liegt zunächft und vor allem auf fittlidhem SGcbhiete und dem
Sebiete der Erziehung. E3 Handelt fi um eine Forderung des vierten
Sebotes: Du jolljt Vater und Mutter ehren, au fdaßdulange lebe
aufErden. Das ilt des Gefeg Gottes, das nicht bloß für den einzelnen,
jondernaudg für die Völker Jidh wunderbar bewahHrheitet.
Diefer innige Zufjammenhang zwilhen dem vierten und fechlten Sebote
muß ung heute mehr als je zum Bemwußtfein Lommen, Die Liebe zu den
Eltern und die Ändlidhe Pietät entjpridht dem natürlichen Empfinden, fie {ft
eine Forderung der natürlichen fittlidHen Ordnung, die in den religiöfen
Anihauungen der Völker nur beftimmtere Ausgeftaltung, fHärfere Sanktio-
nierung und eine befondere Weihe empfangen Hat. Nuch hier fand die Lehre
des Chriftentums gerade in dem deutjchen SGemütsleben eine hefonders
innige Aufnahme und tiefere Verankerung. Erit die indujrielle Entwiclung
Hat diefen Bund erfchüttert. Heilige Bande und Verpflichtungen wurden
rücfichtälos zerriffen, nur um der Indujtrie billige und reiche Arbeitskräfte
zuzuführen. Die Frau wurde vom häuslichen Herde, die Kinder aus dem
        <pb n="137" />
        }
1
2

D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 128
ichübenden Elternhaus geriffen. Und was das Schlimmite war: der [Amweren
fittliden Verantwortung wurde man fich gar nicht bewußt und war erftaunt,
wie die Erjhütterung der Familie — der Grundlage der SGefelljhaft —
auch diefe in ihrem Beftand bedroht und ihre Zukunft in Frage jtellt.

Der jtärkfte Antrieb und der reichite Qohn für die Eltern und insbejondere
für die Mütter, dem Kinde Leben und Pilege und dauernde innigjte Sorge
zu fchenken, it der dankbare Blick, die Hndlide Anhänglichteit, die
Qiebe und Treue des Kindes. In diejer gegenfeitigen Liebe beruht das Glücd
der Familie, In demfelben Maße, als dieje Gegenfeitigkeit verfagt, als
die Ausfichten auf diefes Glück, diejen Lohn und deffen Dauer fih mindern,
wird auch die Bereitwilligteit der Eltern nachlaffen, die Häuslidhe Sorge
durch ein Mehr an Kindern zu vergrößern. Damit ijt aber auch das gefell-
IOHafiliche Interejfe und die jtaatliche Pflicht Hargelegt, in jeder freventlichen
andauernden Berlagung diefer Kindespflicht nicht bloß eine perfönliche
fittliche Verirrung und ein Unrecht gegen die Eltern, fondern auch eine
Schädigung der nationalen Sittlichkeit und der Zukunft unjeres Volkes
zu erbliden und dem mit allem Nachdruck entgegenzutreten.

Die bittern Erfahrungen, die die Eltern namentlich in den Stäbhten
mit ihren eignen Kindern erleben oder in den andern Familien tagtäglich
vor fid) fehen, find unjeres Erachtens neben der religiöfen Erialtung der
Hauptgrunddez Geburtenrüdganges. Dies gilt nament-
li jür die Arbeiterkreije, und zwar aus doppeltem Grunde, Einmal weil
hier vor allem der reichlide Berbienjt der Kinder zu früher Auflehnung
und Loslöjung vom Elternhaufe anreizt; anderjeitz weil die Arbeiter
mebr al8 die andern Bevölferungsgruppen a ufden Mitverdienft
und die Bflege ihrer Kinder in den ältern Tagen —
troß und neben Alters-, Invaliden- und Witwenrente — ange mwiejen
find. In demfelben Maße, als die Hoffnung auf diefe Stüge und Hilfe
fich mindert, werden gerade die ftrebfamften Arbeiter am erften verfucht
jein, durch reichlidhere Erjparnife für die würbigere Seltaltung des Lebens
im Alter zu forgen — auf Kojten der Kinderzahl. Umgefehrt wird die
Sicherheit, mit der die Eltern auf die Unterjtühung ihrer Kinder rechnen
fönnen, die Freude und Neigung, die Zahl der Kinder zu mehren, er-
Höhen. Diefje Sicherheit wirkt beffer als alle Br&amp;
mien auf Geburtenvermehrung. Auch abgefehen von den nicht meß-
baren idealen Werten, felbjt rein wirtjdHaftlih betrachtet, ftellen diefe
Beihilfen der erwadHfjenden Kinder zu dem Haushalt
der Eltern Summen dar, die durH Staatsprämien nie
erteidt merden Können. Warum nicht hier zuerft zugreifen, wo e8
fi um die Nächjtverpflidhteten, die Kinder, Handelt, {tatt an die Gemein»
haft zu gehen? Bei den Heute übliden Söhnen ergeben fih in Familien
mit mebrern Kindern, die neben dem Bater verdienen und ihren Berdienit
        <pb n="138" />
        124 GHite, Geburtenrüdgang und Sozialreform

in den Haushalt einfHießen, Einkommen bi3 zu 4-, 5 und 7000  Jahres-
einfommen. Wenn die taatlidhe Autorität dafür jorgt, daß diefe Notragung
der Hndliden DankesjHuld an die Eltern überall Regel wird, dann kann
mit diefen Summen au Ichon vorher fidher gerechnet werben, [0 zwar,
daß jelbit Vorfhüffe daraufhin gewährt werden Könnten. Das würde in
der Tat eine mürdige und Höchjt dankenswerte Silje darftellen, wenn
ber Staat, die Gemeinde, gemeinnüßgige Stiftungen
oder diefe zujammen DarlehHen an folde Familien geben würden,
in denen vorerft der Vater allein verdient, aber die Heranwachjenden
Rinder die Ausfiht bieten, daß in einigen Jahren deren Mitverdienft
alle häuslichen Sorgen bannen und jogar einen reihen Über]Quß ergeben
wird. Gewiß Können hier und da (3. B. wegen Krankheit oder Tod
des einen oder andern Kindes, Wahl eines Berufs, der zunächit Koften
verurfacht) Ausfälle oder eine Verjpätung der Zurüdzahlungen eintreten.
Aug muß jede Härte in der Rückforderung vermieden werden, Deshalb
fann nur eine öffentliche oder gemeinnüßige Organijation die Trägerin
einer folden Fürfjorge fein. Wer wie wir Heute jqon Stiftungen und
Vereine Haben, die 3. B. Studierenden Borfchüfje geben, die dann jpäter
allmählich abgezahlt werden, jo Könnten und follten auch foldhe Kafjen
gegründet werden, die Vorjhülfe auf den zu erwartenden Verdienit der
Rinder geben.

Auch in anderer Weife Könnte mit dem Mitverdienft der Kinder gerechnet werden.
Nehmen wir 3. B. die Witwen und Waifenverfidherung. Eine Witwe mit vorjchul-
pflichtigen und Iqhulpflihtigen Kindern wird troß Witwen- und Waifenrenten wirt
jhaftlich fOmwer zu Kämpfen Haben. Sobald aber einige Kinder Verdienft inz Haus
bringen, dann ändert fich das Bild und die Sage der Familie wird vielleicht beffer,
als fie zu Lebzeiten des Vaters war. Solange diefe Hilfe der Kinder fo wenig gefichert
iit, wie e8 bisher leider der Fall war, Konnte und kann damit nicht gerechnet werden;
wenn fie aber durch Lohnzahlungsbücher ufw. auf fidhern' Boden geitellt mird, dann
wäre recht wohl eine Berredmung etwa in der Weife möglich, daß fürjedbes Kind,
das mehr als den ortsüblidgen Zagelohn verdient, eine
Waife aus der Unterfügung ans[dhiebe. Die fo gefparten Mittel
fönnten zur Erhöhung der jonfigen Waifenrtenten, namentlich für
Bollwaifen Verwendung finden. Die Schwierigkeiten follen nicht verkannt werben,
und e8 liegt uns fern, eine folde Verrednug ohne weiteres empfehlen zu wollen,
aber der Gedanke ijt der forglamen Prüfung wert,

Unferes WiffenZ der erfte, der einen heftimmten VBorfchlag zur gefeglidhen Heran-
ziehung der Minderjährigen im Interefle der Eltern gemacht hat, ift Gerd. Behr
Binnow, Diefer hat auf der Tagung der Vereinigung für Säuglings’hug 1915 die
Forderung vertreten, daß allen minderjährigen Kindern, die das Eltern-
haus verlaffen haben, mindeltens 20 Prozent des Lohne zugunjten der
Eitern einbehalten werden.!) Eine nähere Erläuterung gibt er nicht. Diefer Bor[chlag
berzichtete auf eine gefeblide Regelung, [oweit die Kinder nod bei den Eltern wohnen,
gewiß in der Annahme, daß da der Beitrag der Kinder zum elterlidhen Haushalt ich
3) Deitichtift Für Säunglinasichug 1915, 135
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D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 125
durchgängig höher ftelle, Leider trifft das aber nicht immer zu. Auch bei Loglöfung
aus dem elterlichen Haufe Können die 20 Prozent je nad) Lage der Eltern wie der Kinder
ür einem Falle zu viel, im andern zu wenig fein, und Jegteres wird meiltens zutreffen.
8 befteht aber die Gefahr, daß mit der gefeglichen Feitfegung der 20 Prozent, die als
Mindejtzulguß gedacht find, diefe zur Regel werden. Wir erachten deshalb diskre-
tionäre Vollmachten eines Iugendamtes für zwedmäßiger, mürden aber auch {on eine
gefeblidge Durchführung des v. Behr Binnowihen Borfchlags al8 einen bedeutungs-
vollen Fortfchritt zur beffern Sicherung der gerechten Unfprüce der Eltern, zugleich
aber auch im Intereffe der Bevölterungspolitik und insbefondere auch der Minderung
der Säuglingsiterblichteit begrüßen. Wie die Kinder [elbit nach Erfüllung der Pilichten
der Pflege und Erziehung feitens der Eltern noch ein Anrecht auf den gefeglihen
Milichtteil von deren Nachlaß Haben, fo würden diefe 20 Prozent auch gleichjam den
Mindeitpflichtteil des Kindes gegenüber den Eltern daritellen.
XIIL Sparzivang für die minderjährigen Arbeiter

Der jugendlidhe Arbeiter muß [paren für die Zeit der Ableijtung
der Militärpflicht, wo ihn ein regelmäßiger fleiner Zu[Huß jehr williommen
jein wird; er muß e8 aber noch mehr für die [pätere Gründungeines
eignen Hausijtandes. Diele darf nicht mit Schulden und Abzah-
(ungsquoten beginnen, vielmehr muß neben einer ausreidenden und deftigen
Ausitattung des neuen GHeims aud) noch ein anftändiges Sparkapital
zur Ausgleidung der mit der Kinderzahl anwadhfenden Ausgaben und Für
bejondere Notfälle in die Che mitgebracht werden. G muß Jich die Hamilie
au gleich fo einrichten, daß fie nicht auf den Mitverdienjt der Frau an-
gewiefen ijt. Wenn und foweit diejer in der erjten Zeit noch möglidh ft,
muß er dringlichit für fOmwierigere Beiten zurücgelegt werden. Die fo
in den Jugendjahren aufgelegten Entjagungen Tohnen fi reichlich in den
&lt;Yahren der jteigenden häuslichen Sorgen, wie umgekehrt {päter in der
Stunde der Not die oft fo leichtfinnigen Ausgaben diejer oder jener Ges
fegenbheit in frühern Jahren fich in bittern Vorwürfen in die Erinnerung
eingraben,

Die Jugend muß fparen: einen andern Weg der Löfung des brennend-
item Problems der Arbeiterfrage (fiebe oben S. 22) aibt es nicht. Sie
fannaberandH[paren. SGewiß, der erjte Verdienit gehört den El-
tern, und noch dringender als die Borjorge für die Zukunft ijt die NWbiragung
diejer Dankesjehuld. durch ausreichende Verforgung des elterlidhen Sau»
Haltz und der jüngern nichterwerbäfähigen Sejchwilter, Sobald aber
der VBerdienft reicher wird ober gar mehrere Kinder am Verdienen find,
dann Kann und muß an regelmäßige und Höhere Einlagen gedacht werden.
Nur fo Kann die wirtjhaftliche Grundlage für die Kommende Generation
gefidhert werden. Das Sugendfparbuch gibt die Möglichkeit, den Mut
und die Kraft, audh eine reidhere Kinderfdhar als Gejdhent Gottes freudig
entgegenzunehmen. Leider, daß die Jugend felbjt diefe Notwendigkeit
zeitiger Borforge felten einfieht. Sie denkt nur an daz Heute und lebt
        <pb n="140" />
        126 Site, SGeburtenrüdgang und Sozialreform

Jorglos in den Tag hinein, Deshalb erfdHheint es al8 eine dringende Forde-
rung der Sozialreform wie au der Bevölferungspolitik, foweit die eigne
Einficht und freie Ent{Hließung verjagt, dur Zwang einzugreifen,

Der Sparzwvang für Jugendliche ift ein Stüd „Fürforgeerziehung“ für ein ganz
befdhränktes Gebiet: Erziehung zu einer gevrdneten Ausgaben
wirtfdqaft unter fpezieller Berüdfidhtigung der zukünftigen Familiengründung.
Wer ben Staate die Pflicht zujGhreibt, im Falle der Not jedem ein Eriftenzminımum
zu gewährleiften, Kann {har auch das Recht nicht verfagen, jeden zur Erfüllung feiner
eignen Piliht der Vorforge für die Zukunft anzuhalten. Das gilt doppelt für die
Jahre der Minderjährigkeit. Sparziwang und Verfidherungspfl ht haben [Oh al3 zwed-
mäßige Mittel zu bdiejfem Ziele bewährt, daher ihre prinzipielle und praktilche
Berechtigung.

Die BelhHränkeng des Sparzwanges auf die minderjährigen Arbeiter
hat einen doppelten Grund. Einmal ift hier daz Bedürfnis hefonders ftark. Die Lode-
tung der Famikienbande und die Gefahren der frühen wirtfHaftliden Selbjtändigkeit
und des reichen VerdienjteS haben in und mit der induftriellen Entwidlung vor allem
lid geltend gemacht, hier muß deshalb au die Reform vor allem und zunächit ein»
legen. Dann aber ijt auch die Durchführung eines [olden Zwanges hier am leichtejten,
meil die Erhebung der Spareinlagen in derfelben Weife wie die Einzahlung der
Verfiherungsbeiträge erfolgen und der AWrbeitgeber dafür verantwortlid gemacht
werden kann.

Ein Sparzwang für jugendliche Arbeiter i{ft nicht neu. Wohlwollende
Arbeitgeber Haben auch Hier {Hon feit Jahren das Vorbild gegeben, 3. B.
Billeroy &amp; Boch (Mettlach), „Bergifche Stahlinduftrie‘ GmbH. (Nem-
jheid), Ruß-Suchard &amp; Co, (Lörrach, Baden), Sräfl. Stolberg-Wernige-
vodelcdhe Faktorei (Yjenburg).) Auf Grund des Arbeitsvertrag werden
etwa 5 bis 10 Prozent des Lohnes oder mehr nicht ausgezahlt, jondern für
die jugendlichen Arbeiter in die eigne Fabriffparkafle oder in eine Öffent-
lie Sparkalje eingelegt. Durch hohe Verzinjung oder Prämien wird zu
weitern Einlagen ermuntert. Die Einlagen werden „a efperrt“, indem
die Erhebung entweder von der Zuftimmung des Arbeiterausichuffes oder
einer fonjtigen Stelle abhängig gemacht wird, oder eine Sperrung bis
zu einem beftimmten (etwa dem 21. oder 25.) Lebensjahre oder bis zur
Verheiratung ftattfindet, BVereinzelte Unternehmer, 3. B. D. Peters in
Neviges, Haben die Einlagen insbefondere auch für die {pätere Erwerbung
eine3 eignen Heim? nugbar gemacht und damit große Erfolge erzielt.

Schmerzlidhe Erfahrungen im gegenwärtigen Kriege haben bereitz
mehrere Generallfommandos zu energijden Verordnungen im
Sinne des Sparzwanges beftimmt, Der in der Kriegszeit befonder3 hohe
Verdienjt wirkte um fo verhängnisvoller, als der Vater vielfach im Felde

jtand und die Mütter jeder Autorität ermangelte. Das Ziel diefer Vers
ordnungen bejdhränkt ji deshalb auch zunächit auf die Kriegszeit.

Die durdhgreifendjte Verordnung ift von dem Oberkommando in den Marken
äünterm. 22. März 1916 erlaffen. An jugendliche Berfonen beiderlei Ge{hlecht3 biz zum
N Nal. Mil+rnrathb. Die Nabrifivarkalfle. Berlin 1913, Heumann.
        <pb n="141" />
        D. Bekämpfung des SGeburtenrüdganges 127

18. Lebensjahre dürfen von ihrem Arbeitsverdienft für jede Woche nicht mehr als 18 AM
und außerdem ein Drittel des 18 KM überfteigenden Beitrags ausbezahlt werden. Der
überlchießende Teil muß vom Arbeitgeber bei einer öffentlidhen Sparkaffe auf den
Namen des Ingenhlichen eingelegt werden, mit der Maßgabe, daß über das Guthaben
während der Kriegsdauer nur mit Zuftimmung der Gemeindebehörde des Aufenthalts
orte8 verfügt werben darf. Diefe darf die Zuftimmung nur geben, wenn das wohl
erwogene Intereffe des Iugenblihen € ausnahmöweife fordert oder foweit e8 fih
um gefegliche Unterhalts» ober moralifde Unterftügungsverpflidtungen handelt.
Abgefehen von den gefeblichen Unterhaltspflidten foll der Gemeindevorftand
lich der Zuftimmung der Eltern oder des Bormundes vergewiffern. Sehr zwedmäßig.
it vorgefehen, daß der Gemeindevorfjtand die Ausführung befondern kommunalen
Dienftftellen übertragen kann. Diefe Übertragung ijt Öffentlid) bekanntzugeben.
Nach Beendigung des Krieges fol die Sparfaffe die in ihrem Gewahrfam befindlichen
Sparkalfenbücher den Gemeindevorftänden des legten Aufenthaltsortes des Inhabers
zur Verfügung zuitellen.!) — Die Grenzlumme ift bald auf 21 und dann (1917) fogar
auf 24.4 erhöht worden. In dem erften Halbjahr wurden auf 64 000 Jugend-
"narbücer 4,3 Millionen Mark eingelegt, wovon 1,8 Mill. wieder abgehoben wurden.
3m übrigen wird berichtet, daß der anfängliche jtarfe Widerjtand der Iugendlihen
und der Arbeiterkreife fih im Laufe der Zeit gelegt Hat, daß [ogar nicht wenige mit
Vergnügen das Anwachfen ihres Guthabenz wahrnehmen. Die Wbwanderung hat auch
nicht den befürcdhteten Umfang angenommen, Coenfo ftellt der Gewerberat feft, daß
bie Arbeitshuft fih nicht vermindert Hat. Die Arbeitgeber Haben fig im allgemeinen
mit den Maßnahmen einverftanden erklärt. Bemängelt wird, daß grundfäglich keine
Dauerbefreiungen (im Interelfe der Elterr), wenn auch immer nur für einige Monate,
gewährt werden Könnten, Außerdem wird die Einführung von Sparmarken empfohlen.?)
— Gin Erlaß des {tellvertretenden Generaltommandos in Kaffel vom 7. Februar 1916
beichränkt fid) auf eine allgemeine eindringlide Mahnung an die KZugendlidhen und
broht mur für die Fälle, in denen diefe Mahnung verfagt, [Härfere Maßnahmen an:
Auszahlung des Lohnes an die Eltern, Einbehaltung eines Teiles des Lohnes und Ave
Führung an die Sparkajfe und Verbot des Wegzugs aus der Aufenthaltsgemeinde.

Die Verordnungen find teilweife, 3. B. in Hannover, auf große Wider»
jtände geftoßen. Das ijt begreiflidh, weil ein folder Eingriff neu und under-
jtanden i{t. Unter dem Drude der Kriegsarbeiten i{t e&amp; den Behörden gewiß
auch nicht leicht, bei der Durchführung all den befondern VBerhältnifjen in
den einzelnen Familien gerecht zu werden. Das Biel ift aber jedenfalls
durchaus berechtigt und es verdient volle Anerkennung, daß einige General-
fommandos durchgegriffen haben. Auf Grund der Erfahrungen kann und
jollie im Srieden weitergearbeitet werden. Schon um die Wirkungen der Ber-
ardnungen nicht nach dem Kriege ins Gegenteil zu verkehren, muß zeitig
vorgeforgt werden. Sonft würden ja die Inhaber der Sparbücher oder ihre
Eltern in der Lage fein, am erjten Tage des Friedens die Einlagen wieder
leichtfinnig zu verjdhwenden. Wir denken uns eine Megelung etwa dahin,
daß durch Neichsgefeß dem Bundesrat und den Landesbehörden das NehHt
gegeben wird, durch Verordnungen zu beitimmen, daß ein Teil des Lohnes
Minderiähriger in eine Sffentlide Sparkajfe eingelegt und für die Minder-
2 „Concordia“ 1916, Nr. 9.
2 Soziale Lrari8s“ 1916, Nr. 51, 1917, Nr. 19
        <pb n="142" />
        128 Site, Geburtenrüdgang und Sozialreform

jährigen gelperrt wird, Dann Können die einzelnen Behörden erft durch
Erhebungen, Anhörung von Sachverftändigen ujw. die Verordnung vor-
bereiten; e8 Können die Injtanzen vorgejehen werden, welche über die
defte Art und die Dauer der Sperrung und über die Dispenjen bezüglich
der Zwangseinlagen und der Sperrungen in den einzelnen befondern
Sällen entjcdheiden. Um beiten würde [ih das „Jugendamt“ eignen.

Um die Einführung zu erleichtern, Könnte zunächit bei den jüngern Arbeitern (bis
zit 17 oder 18 Jahren) begonnen werden, mit der Maßgabe, daß mit jedem Kahre
der Zwang ent|prechend weitergeht, bis alle Minderjährigen erfaßt find. Solange
der Verdienft innerhalb der Grenze deffen fih bewegt, was zum Lebensunterhalt
des Jugendlichen erforderlich ijt, würde der Sparzmwang auf Xoften der Eltern gehen.
Diefer [ollte deshalb erft bei der entfpreggenden Verdienftgrenze beginnen, die fih
natürlich Örtlidh verfdhieden geftaltet, Vielleicht Könnte der Ortslohn jugendlicher
Arbeiter bzw. ein Bruchteil desfelben als Anhalt dienen. Ye Höher diefe Grenze ge
nommen wird, dejto Höher darf auch der Prozentfag der Lohneinbehaltung fein. In
diefer Beziehung erfHeint uns die Erhebung vom Überfhuß, wie e8&amp; das Oberkom-
mando in den Marken anordnet, zwedmäßiger als die bisher meiften? übliche eines
allgemeinen gleidmäßigen . Prozentjages, Dabei fei aber ausdrüdlidh bemerkt, dafı
uns die Verdienftgrenze von wöchentlich 21 KM auch [elbit für Berlin zu hoch erfdHeint
Den Nüdfichten auf Eltern und jüngere Gefhwifter muß in der Form von Dispenfen
in weitem Maße Rechnung getragen werden, natürlich unter der Bedingung und Kon»
tolle, daß der Lohn auch dem elterlidhen Haushalte zugute kommt, Vielleicht Könnten
diejenigen, die den Nachweis erbringen, daß fie freiwillig big zu einer beitimmten
Summe gefpart haben, al3 Anerlennung und Ermunterung für Eltern und Kind
von der Sparpflicht befreit werden.

Bezüglich der Sperrung der Spareinlagen find verjdhiedene Formen
möglich. Sie fan nach Lebensjahren erfolgen, 3. B. etwa dahin, daß ein
Teil mit dem 25. Lebensjahre, falls dann der Inhaber des Sparguthabens
verheiratet ift, erhoben werden Kann, der zweite Teil mit dem 35, Yahre,
und wenn er nicht heiratet, das Ganze mit dem 45. Lebensjahre. Beffer er-
iqeint e$ vielleicht, wenn ettva 20 Prozent bei der Heirat, weitere 20 Prozent
inf Jahre fpäter und der Rejt nach weitern Fünf oder zehn Jahren erhoben
werden fönnte, In befondern Fällen Lönnte daz Jugendamt frühere Er-
Hebung geftatten, Um das Intereffe der Jugendlichen an den Spareinlagen
zu fteigern, würde es [ich vielleicht empfehlen, {on bei der Ableiftung der
militärijcdhen Dienftpflicht einen Teil, etwa bis zu 20 Prozent, freizugeben.

m beften würde die Regelung der Lohnzah lung im Sinne
des Schuges der elterliden Autorität und die Verpflichtung zu Min de ft-
einlagenzuguniten der Jugendlichen verbunden. Über-
Haupt follten in einem Jugendf{Hußgefeg alle erörterten Fürjorge-
naßnahmen: Mitwirkung der Eltern heim Arbeitsvertrag, Auslöhnung
auf Grund des Lohnzahlungsbuches oder von Lohnzetteln mit Quittungs-
zwang und Sparziwang gleichzeitig getroffen werden, mit der Maßgabe,
daß die Einzelregelung ih im Wege der Verordnung vollzieht. Diejes
Sugendichubageles müßte ein RNeichsgefeß fein, weil e&amp; {ih um Materien
        <pb n="143" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 129
der Meichsgefeßgebung (GO, BGB ufjw.) Handelt, während die gejeb-
ide Einführung von Jugendämtern und die Regelung ihrer Zuftändigkeit
und Aufgaben (val. oben S. 109 f) wohl der Landesgefeggebung zufallen
würde. Der Weg der Verordnungen empfiehlt fich deshalb, weil fie fich
leichter den befondern Anfhauungen und BVerhältnijjen des einzelnen
Randes over Bezirkes anpajfen und auch leichter je auf Grund der Er-
fahrungen abändern laffen. |

Viel weiter geht die Forderung des Ubmiralitätsrats Dr. Felifch. Er verlangt ein
ıllgemeines deutfhes Yugendgefeb, das „Iidenlos das gefamte Sffentlidhe und bürger-
liche NMecht der Jugend einfohließlidh aller Verfahrensarten und Bollzugsmaßnahmen,
auch derer der Verwaltungsbehörden enthält“. Ein folch weitgeftedtes Ziel erfcheint
ung undurhführbar.

Schr. Mar[Halkkv. Biebher jtein tritt für den Sparzwang ein, aber mit dem
{peziellen Zwede der VBorforge für die WohHnungzbefgaffung in der
Ehe!) Die Spareinlagen im Betrage von 10 Prozent des Lohnes follen vom Arbeit.
geber ähnlich wie hei der Invalidenverficdherung durch Einkflebung von Marken erhoben
werden. Freiwillig kan der Arbeiter den Betrag erhöhen und auch nach der Volljährig-
feit die Einzahlung fortfegen. Die Gemeinde foll die Marken ausgeben und die Trägerin
der ganzen Organifation bilden. v. Marfchall [Häbt den Betrag des Sparguthabens
je nach Höhe des Lohnes nach fieben Jahren auf 500—900 KM. Er meint, daß die ge
jamten Spargelder der männlidhen Jugend fich jährlich auf etwa 78 und für die weiblidhe
zuf 22 Millionen Mark belaufen würden, und hofft, daß die Gemeinden [ih mit gleiden
Beträgen beteiligen würden, und fo durh BaugefellfhHaften, in denen die Sparer,
Semeinden und Private zu je einem Drittel der Aktien vertreten [ind, der Wohnungs-
bau im großen Stile gefördert werden Könnte. Intereffant ift, daß auch der fozialbemo-
trati[dhe Wbnreordnete und SGenoffenjhaftzführer Pe u 8?) den gefebliden Sparziwang
zum Zmwede des Erwmerb3 einer „Heimftätte“ (Haus und Garten) befürtwortet, Auch
jhon bevor der Gefekeszwang eingeführt ift, [oll die Jugend durch den felbjtaufgelegten
Zwang der Organifation zum Sparen angehalten werden. Wirkungsvoll weift er
darauf hin, daß e8 mit dem Wohnungsbedürfnis ähnlich fteht wie mit den andern
Lebensbedürfniffen: daß Borgen nicht bloß Sorgen macht, fondern auch teuer ift und
eine unwirtfchaftlihe Berjdhmwendung darftellt. Er meint, die meiften Menfchen be-
jigen ihr Nelt nicht (als Eigentum), [ondern fie haben es fich geborgt und borgen es ihr
ganzes Leben lang. Und fie finden darin gar nicht3. Und doch liegt hierin der Haupt-
"äclihite Fehler, der abgeftellt werden muß, damit die Wohnungsfrage endgültig
und ansgezeichnet gelöft wird. Wer borgt, muß Binfen zahlen, und bejonders hohe
Binfen, menn er Ware horgt. Die einzige Frage ift nım, ob das Borgen überhaupt
sine Notwenbigkeit ift. Die Konfumvereine haben mit ihrem Zwang zur Barzahlung
bewiefen, daß durgH Organifation die Borgwirtfdhaft befeitigt werden fanın. Dasfelbe
ift au möglid bezüglid der Wohnung, und zwar durch zeitige Erfparungen. Dem
Sparzwang entgeht niemand. Auch der Mieter muß [paren, und zivar bei jeder Miet-
zahlung, nur daß er dann für die fremde Tafjche fpart, anjtatt für die eigne, Nun i{t
zuf die eigne Einficht wenig zu redhnen. Auch Moralpredigt Hilft wenig. Deshalb
fordert Beus einen gefeblidhen Sparzivang zur Sicherung des zukünftigen Wohnungs
Gedürfniffes. Er weißt hin auf die Arbeiterverficherung, die ja auch eine „folidarifhe
1) Die Sparpflicht Minderjähriger und die Wohnungsirage. Jena 1914, Filher.
Bol. auch „Der Tag“ vom 24, Juni 1916.
2) Ywangsfparkaffen und genoffenfhaftlide Gartenjtadt, Leipzig 1915.
Dige, Geburtenrüdgang und Sozialreform 2
        <pb n="144" />
        Hige, SGeburtenrüdgang und Sozialreform

Sparjamfeit”, eine „organifierte Lebensjicherung“ bildet und fiH bewährt Hat, So
joll jeder Ermwerbende, ob Mann oder Weib, verpflichtet fein, einen beitimmten Prozent-
[aß jeine8 Einfommens in eine „ReidHswohnungskaffe“ einzulegen. Er
[Olägt 5 Prozent vor, Je höher der Prozentfag, um fo fOneller Hört die Sparpilicht
auf. Diele will er etwa mit dem dreifadhen Betrag des IahreseiniommensS begrenzen
bi8 zur Höchftgrenze von 100 000 KM). Bei 5 Prozent [hät er den Zufiuß zur Neichs-
wohnungsSfajfe auf 2 Milliarden jährlich. Mit diefen Mitteln foMlen Heimftätten-
genoffen {haften gegründet werden mit dem Zwede, Land anzukaufen und Wohnungen
zu bauen. Das Land verbleibt der Genoffjen[dHaft, während die „Heimitätte“ in das
Sigentum des Sparer3 übergeht.

Der Gedanke, fpeziell die WohHnungsfürjorge für die fpätere Familiengründung
al8 Ziel der Zwangsfparkaffe Herauszuheben, Hat außerordentlidh viel Sympathifdhes.
Der Gedanke eines eignen Heims übt ja überhaupt eine ftarfe Zugkraft auf das Gemüt
des DeutfhHen aus und würde {o noch tiefer einwurzeln und anderfeitz mit dem Spar-
zivang leichter aus[öhnen. Auch für die allgemeine Förderung der Wohnungsfrage
würden {o auf einmal große Mittel gewonnen werden, — gewiß ein bedeutungsvoller
Sewinn. Diefen beiden Zielen: Erwerb eines eignen Heimes und FHHüfligmadhung
von Mitteln für die allgemeine Hebung der Wohnungsverhältnifje kann aber auch ber
befürtwortete allgemeine Sparziwang ohne Spezialifierung des Zwedes dienftbar
gemacht werden. SGewiß würden jedem Sparer die gefperrten Beträge fofort zur Ver.
fügung geftellt merden, wenn er fie in zwedmäßiger Weife für den Erwerb oder Bau
einer Wohnung verwendete. Chenfo Könnte es fogar gefeglid) oder dırrch Sagıung feft-
gelegt werden, daß die angelammelten Spareinlagen in erfter Linie dem Wohnungsbau
nugbar zu machen feien. Wogegen wir Bedenken Haben, ift die einfeitige Betonung
und Fejtlegung des WohHnungszieles. Man kann den Erwerb eines eignen Heimes
nicht al3 ein abfolnt notmendigeS allgemeines oder auch nur al3 dringendftes Bedürf:
nis für das zukünftige Familienleben Hinjtellen (vgl. unten XVI). Jedenfalls find
Nahrung und KMeidung ujw. bei großer KNinderzahl noch notwendiger als ein Eigen-
heim. Wohl Kann gegebenenfalls die Aufbringung der Miete als gleichhwertiges Bebürf:
nis gelten, aber diefe wird ja durch die oben gezeichnete Sparpflicht au gefichert.
Anderfeits ift aber die Begrenzung des Sparzieles auf die Mietzahlung während der
Fritilchen Jahre der Familie wieder zu enge. ES muß der Jugend HNargemacht werden,
daß in den Yahren auch die fonjtigen Lebensbedürfniffe ftark fteigen und fie dement-
Ipredenbd jparen müffe.

Die Bedeutung des Sparziwanges liegt nicht jo fehr in den Summen,
die durch den Zwang fejtgelegt werden, als in dem erziehliden
Wert. Sit einmal das erfte Sparbuch angelegt, fieht der Sparer, wie die
Cinlagen fi mehren und wie au) ohne bejondere Opfer durch die tag-
tägliche umjfichtige Überlegung und Selbjtheherr{hung fih von felbit
Nidel in Silber und Gold verwandelt, dann gewinnt er Freude am Sparen.
Diefe vermehrt aber wieder den Arbeitseifer, den erniten Häusliden Sinn,
Strebfamfkeit und Charakterftärke. Alles das Iommt zunächft auch dem Eltern»
Haufe zugute, € wird fich beftätigen, was Heute [Hon die Erfahrung lehrt:
daß in den Familien am meiften Glik und Frieden wohnt und das Wohl
von Eltern und Kindern am heften gedeiht, in denen die Eltern wie die Kinder
je ir Sparbuch haben und in friedlidher Verftändigung fihH in den Lohn
teilen. Dazu mitzuwirken it eben die Yufaabe des Jugendamtes, Wenn

130
        <pb n="145" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 131
diefe Ziele auch nur in ettva erreicht werden, fo werden die Chen der Zukunft
mehr in erniter Überlegung und in dem vollen Gefühl der Verantwortung
ge/dlojffen werden, wie e&amp; der AHriftlidhen Lebensauffaffung entfpricht
— und das ift das erfte und widhtigjte Heiratägut, was die Brautleute in
die Che mitbringen. Dann aber wird auch die materielle Mitgift, die das
Sparbuch bietet, zu ganz anjtändigen Summen antwacdhlen.. Dank dem
Sparziwange werden jo, wenn nicht Krankheiten und fonitige Schidfals-
FOhläge die Familie befjonders heimfuchen, bei mehr Kindern nicht bloß
die Eltern fich eines fhönen Lebensabend3 erfreuen, fondern auch die Kinder
ohne Sorge an die Gründung der Familie denken und der Zukunft zuver-
fichtlih entgegenfehen fönnen. Der Sparzwang i{t aber nicht bloß eine Er-
ziehung zur Sparjamfeit, Jondern feine Bedeutung reicht weiter. €&amp; wird
don die FugendaufdazZ großeund würdige Lebens
ziel der Zukunft Hingelenkt, das ijft die Gründung einer
yamilie. € wird ihr bei jeder Lohnzahlung zum Betwußtfein gebracht,
daß nicht die Eitelfeiten des Tages, die Vergnügungen der Straße, des
Wirtshaufes und des Tanzbodens Inhalt und Ziel ihres Lebens bilden,
jondern daß diejfes ein Höhere und würdigeres it. Das wird auch
wieder den Familienjinn, die Achtung und die Liebe zum Elternhaus er-
höhen — das Bild ihrer eignen Zukunft, Das Verhältnis zwildhen Eltern
und Kindern und den SGelchwiltern wird inniger, fejter; fie vereinigen fi
in der Sorge für diefe Zukunft, und oft genug wird e8 durch diefes treue
Bujammenhalten möglich Jein und auch erreicht werden, daß nicht nur für
die Eltern reichlich geforgt wird, fondern auch den Kindern zur rechten Zeit
der eiane Herd im eignen Heim als Lohn treuer Kindesliebe jich bietet
XIV. Ausdehnung der Verjicherung auf die Fürjorge für Kinderreihe
Familien (Elternverfiherung)

Bei dem vorhin gezeidneten Sparzwang kommt jedem Sparer das
(nebit Zinjen) zugute, was er eingelegt hat — nicht mehr und nicht weniger.
Anders bei unjerer Arbeiterverklicherung. Aıud diefje ftellt einen Sparzwang
im großen Stile dar, und zwar für CErwachlene wie für die Jugend.
Die 2 Milliarden Vermögen unjerer Kranken, Unfall« und In-
validenverficherung find aufgefpeicdherte Sparbeträge für die Sicherung
der Zukunft unferer Arbeiter. Die Verwendung findet aber nicht je nad
der Einlage des einzelnen, fondern je nad dem Maße des Be
dürfniffes (infolge des Eintritt8 des Verfiherungsfalles: Krankheit,
Unfall, Invalidität ujmw.) unter zwedmäßigem Ausgleich der individuellen
Bufälle ftatt, Das Hat fich bewährt, und es fragt jich, ob nicht insbejondere
unfere SInvalidenverfidherungsanftalten, die umfafjendite und tragfähigfte
Organilation, auch in den Dienjt der Fürforge für Hnderreidhe Familien
geftellt werden Fönnten. In gemwijfem Umfange nimmt fidh ja heute unfere
        <pb n="146" />
        132 Hike, Geburtenrüdgang und Sozialreform

Arbeiterverlicherung [don der Familie hefonders an. Erinnert fei an das
Hausgeld, die Wochenhilfe, die Kinderzujhußrenten, die Witwen« und
Waifenrenten aufm. Alle diefe Leiftungen werden gewährt auf Grund der
aleichen Beiträge für Berheiratete und Ledige, Diejfe Mehrleiitungen
murden auch {tet8 al8 durchauZ gerecht und fjelbjtverftändlih angefehen,
und e8 gereicht al3 Beweis des jtarfen Solidaritätsgefühls, wie es in den
Herzen unferer Arbeiter lebendig ijt, denfelben zu bejonderm Ruhme,
baß Anträge auf Erhöhung gerade diefer Leiftungen für die Familienan-
gehörigen {tet3 bejonders Iebhaft und freudig begrüßt wurden. So zweifeln
mir nicht, daß fie au zu einem gefegliden Ausbau der Im
validenverfidhernung dahin: daß Erziehungsbeihilfen
Für finderreide Familien gewährt würden, gern bereit fein
werden. Der Arbeiter rechnet nicht fo Heinlidh, wie man e$ in den „be-
libenden“ Kreijen oft mit Widerwillen gewahren muß. Er jagt ih, daß,
wenn er als Sunggefelle oder als Familienvater mit weniger Kindern
bezüglich diejes Teiles der Verfidherung mehr gibt als empfängt, er in
anderer Beziehung auch wieder der Mehrempfangende fein kann, daß,
wenn die Fürforge ihm nicht zugute kommt, fie doch feinen Se Hwijtern,
jeinen Rindern und fo manchen treuen Kameraden und Freunden zugute
Eommt, während der Mehrbeitrag für ihn doch kaum eine Entbehrung
bedeutet. Auch der leste Arbeiter begreift es, daß, wer für eine würdigere
Stellung und ftarke Zukunft unferes Arbeiterjtandes kämpft, nick mit
verichränkten Armen zujdauen ann, daß diefer allmählich — ausftirbt.

Was von den Arbeitern gilt, das muß aber noch viel mehr von den
deutihen Arbeitgebern gelten: daß auch fie vor den Opfern zur
Ynangriffnahme Diefes fHivierigjten Problems ber Arbeiterjrage, der
Kürjorge für die Hnderreihen Familien, nicht zurüdidhreden. Diefe Eltern
jind e8 doch, welde der Indufirie und Landwirt{haft ujw. das wichtigite
Rapital: die nötigen Arbeitskräfte für die Zukunft ftellen — ohne Entgelt,
ohne Anfpruch auf einen andern Dank, als daß ihnen wenigjtens in den
“Hwierigften Yahren eine gewifle Teilnahme und Erleichterung geboten
wird. G3 Handelt fih hier nicht bloß um eine Forderung der Serechtigkeit,
des Dankes und der Sympathie, fondern um den Bejtand und die Zukunft
unjerer nationalen Produktion, Wenn die Arbeitgeber da geizen und Nein-
(ich Feilichen wollten, würden fie wenig Klugheit und Weitblid hekunden
und den Anfpruch auf Weltgeltung verlieren,

Und daß der dritte Faktor in der Invalidenverficherung: d a 5 NeiH,
das dringendite Intereffe an einer foldjen Förderung der brennenditen
Beitfrage empfinden und betätigen müßte, bedarf keiner weitern YAu8-
rung.

Vielfach wird e8 al3 ungerecht empfitnden, daß felbijt Meine Arbeitgeber zu Bei»
Irägen herangezogen werden, während reiche Rentner, Bankier8 njw. verhältnismäßig
        <pb n="147" />
        D. Bekämpfung des Sehurtenrüdganges 183
nur wenig zahlen, Dabei wird außer acht gelaffen, daß es Jich hier nicht etva um eine
„Beftenerung“ handelt, fondern um die Durchführung einer Forderung des ger ed)»
ten Z2oHnes. Diefer foll mindeften8 die „Produktionskoften“ der Arbeit
deden, d. h. der gefamte Arbeitsverbienft der aktiven Arbeitstage muß nicht bloß den
Lebensunterhalt in diefen Tagen der vollen Arbeitsfähigkeit bieten, fondern auch aus-
reihen, um die Koften der Iugendpflege, der Erziehung und Ausbildung zu amorti-
Jieren und zugleid au die Koflten der Krankheitszeiten, des Alters, der Unfälle u]w.
zu deden. Die Verficherung ift das zwedmäßigjte Mittel, um die Erfüllung diefer
gerechten Forderung zu fichern, Die VBerfidherungsbeiträge find fo nicht3 anderes als
ein Beftandteil der Produktionskojten, der ebenfoim Preife der
Produkte zum Ausdrud kommen muß wie die andern notwendigen Anlage und Be-
Iriebsfoften.?) Durch eine entfpredhende Erweiterung der Verfidherung würde nur
den Eltern wirkfjamer als bisher dieler Erfaß der Lflege- und Ausbildungstkoften
pgefichert,
Diejer Weg öffentlidh-recdhtlidher Kürjorge für bie Änderreidhen Familien
hat eine Reihe von VBorzügen gegenüber jeder andern Regelung. Zunächit
bedarf e&amp; Leinerneuen ODrganifation. Die Aufbringung der
Mittel vollzieht fich einfach in der Weije, daß entweder die Beitragsmarken
im Werte erhüht werden oder daß eine Zufagmarke (Doppelmarke) geklebt
wird. Sedenfalls empfiehlt e3 fich, daß der Beitrag je nad) der LohHnklafje
abgeftuft wird, um fo au in den Erziehungsbeihilfen den Unterfchieden
ber Unterhaltungsfoften in Stadt und Land und je nach der gewohnten
Qebenshaltung ufmw. Rechnung zu tragen. Eine bejondere (Zufag-) Marke
würde dann nötig fein, wenn etwa zwijden BVBerlicherungspflihtigen
und freiwillig Verfidherten unterfhieden, z. B. die Wartezeit verfdhieden
bemeffen werden foll. VBorfchläge bezüglih der Höhe der Beiträge
und Leiftungen zu madjen, ift vorerft unmöglich. € fehlen die recdh-
nerifhen Unterlagen. Wohl wijjen wir, daß 3. B. 1913 der Erlöz der Marken
der Verficherungsanjtalten und Sonderanftalten fajlt 290 Millionen Mark
ergab, aber wir Fennen nicht die Gefamtzahl ber dritten, vierten um. Kinder
der Verfidherten. Die Beamtenkftatijtik bietet — zum Glück für unjer Bater-
land! — Keinen Maßfitab. Dur eine Erhebung läßt fi dieje Zahl aber
leicht feftitellen, damit ijt dann aber auch die Möglichkeit gegeben, Beiträge
und Leiltungen in Berhältnis zu bringen. Zunächft fönnen die Erziehungs»
beihilfen wie Beiträge befheiden bemeffen werden, je nach den Wirte
Jaftlidhen Möglichkeiten. Wenn die Maßnahmen zur Stärkung der elter-
lien Autorität durchgeführt würden (fiehe oben S. 99 ff), jo könnte viel»
leicht bei größerm Verdienit älterer Kinder je ein jüngeres Kind in Ausfall
iommen.

Die Erziehungsbeihilfen follten unferes Erachtenz zunächft mit dem
dritten Xinde beginnen. Bei einem bis zwei Kindern wird im Durchs
fohnitt der Merdienit des Bater3 ausreichen. Höchiten? Könnte die Gewährung
1) Val. Hibe, Zur Würdigung der deutihen Arbeiter-Sozialpolitit (M.Gladbad
1918, Molfabereins. Verlag) 98.
        <pb n="148" />
        I3M4 Site, Geburtenrüdgang und Sozialreform

außerordentlidher einmaliger Unterftügungen in Notfällen in Frage Lommen.
Bei mehr wie drei Kindern aber follten fi die Erziehungsbeihilfen progreifiv
erhöhen. Jın wefentlichen fönnten diefelben Grundfäge zur Geltung kommen,
wie fie oben bezüglich der Beamtenbefoldung dargelegt find. Die Beihilfen
würden fich (bei Verwendung gleidhbleibender Beiträge) von jelbit erhöhen,
wenn der Geburtenrüdgang weiter fortjhreitet; die ausgleidende Wirkung
würde Jich fo mit dem wadjenden Bedürfniz gleichjam automatifd) ver-
itärfen. Derfelbe Anbau wie bei der Jnvalidenverficherung fönnte der Ange-
jtelltenverfiderung angefügt werden. Selbitverftändlich müßten aud
den Witwen der Arbeiter und Angeftellten die Beihilfen gewährt werden.

Die Auszahlung würde in derfelben Weije wie die der Waifenrenten
an den Vater, die Mutter oder den Bormund erfolgen. Die Eltern würden
über die hejte Verwendung zugunjien der Kinder frei beftimmen, Joweit
nicht etwa das Jugendamt eS anders anvrdnet.

Auch Landesrat Selmann (Oldenburg) befürwortet eine Ergänzung der In-
validenverfidherung in derfelben Richtung wie wir.) Chenfo Geheimrat Düttmann
Oldenburg) in eingehHendern Vorfehlägen?) Beide befürworten die Gewährung
erft vom dritten Kinde ab. — Herr Landesrat a. D. Mrofeffor Dr. SH mittmann
‘Cöln) fhlägt denfelben Weg der Unlehnung an die Invalidenverfiherung vor,
befhränkte aber in der erften Faffung feiner Borfhläge („DeutihHe AWrbeit“ 1916,
118 ff) das Biel auf. die Gewährung von „WoHnrenten“ an KHinderreide Familien.
Sn einem fpätern Yulfaß („Zeitfchrift für die gefamte Verfidherungswiffen[Haft”
1917, Bd. 17, Geit 1) ftellt er bagegen aud den Anfprud auf eine Kinder
vente vom vierten Kinde ab („Elternichaftsverficherung“) in den Vordergrund und
gibt nur die Ausgeftaltung zu einer „WohHnverficherung“ zur Erwägung.?) Die Bei-
träge follen in doppelter Hühe der Kuvalidenverficherungsmarken in gleidhmäßiger
Beteiligung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (neben dem Invalidenbeitrag) auf-
gebracht werden. Zudem wird mit einem Bufhuß des Reiches gerednet. Mit dem
bierten Kind entfällt die Beitragspfliht für Arbeiter wie Arbeitgeber; ftatt delfen
tritt der KNinderzufchuß ein, der mit dem fünften Kinde, falls nicht bis dahin eines der
Rinder über 14 Yahre alt wird, fiHh prozentual erhöht. Diefe Befreiung fol zugleich
als Anreiz für die Arbeitgeber dienen, foldje Eltern zu bevorzugen, Er ftellt auch
zur Erwägung, Arbeitgeber mit. weniger al8 3000 AM Einfommen, die fehlt mehr als
drei Kinder unter 14 Jahren Haben, von ihren Beitragsanteilen zu befreien. Die
Rinderrenten fönnen mit Zuftimmung der Berechtigten an den Wohnungsvermieter
überwiefen oder auch zur Kapitalabfindung für Wohnungserwerb vder „verbefferung
verwendet werden. Die Renten follen aus den Zinfen der angejammelten Kapitalien
(mit Übergangsbeftimmungen) befiritten werden, die in erfter Linie für den WoHnungs
bau nugbar gemacht werden follen, FJalls die Mittel es geftatten, wird die Gewährung
Ion vom dritten Kinde ab in AWuslicht genommen,
XY. Berücjichtigung der Kinderzahl bei der Steuer
Diefelben Gründe, die für eine Abjtufung des Sehaltes der Beamten
je nad) Babl der Kinder [prechen, haben auch, umgefehrt, für die Steuerein-
2) „Urbeiterverforgung“ 1916, Heft 5. *) Faßbender 449. %) Vol. neuelte Schrift
not Vrof. SG mittmann, Reihswohnungsverfiherung, Stuttgart 1917, Ente.
        <pb n="149" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 135
{häßung Geltung. Wer Tie LZajten der Erziehung für eine reidhere Kinder-
zahl auf fich genommen hat, verbraucht mehr für die Familie, ft alfo weniger
leijtungSfähig in Aufbriugung der Steuern. AnderfeitZ bringt er im
Intereffe des Staates große Opfer an Gut und Blut. Wer denkt da nicht
in tiefer Erfchütterung an die Hunderttaujende beutjdher Väter und
Mütter, deren Söhne in diefern furcdhtbaren Kriege fürz Baterland Sefund-
heit und Leben eingebüßt Haben! Aoer auch abgejehen davon: Die Er-
Haltıng der jtaatlidhen Kraft und Größe ruht einzig auf den Schultern
der Familienväter, Die Dankesjchuld des Staates drängt fidh doppelt auf,
wo weite Kreije unjerer Männer- und Frauenwelt fi dieler Sorge
freventlich entziehen.

@ liegt nahe, durch eine Hohe Junggefellenfteuer die un-
gerechte Verteilung der Lajt für unjere nationale Zukunft auszugleichen,
zugleidh ein moralijdher Drug im Sinne der Cheförderung. Dem
{teht gegenüber, daß e&amp; au durchaus legitime Gründe des Verzichtes auf
die Che geben Kann: Krankheit, Siechtum, Pflichten gegen Eltern und
Sejchwijter, Rücfihten des Amtes und Hoher ethijdher Wertung der frei-
willigen Entfagung, der Nächftenliebe ujmw. Die IJunggefellenjteuer erfdheint
auch ungerechtfertigt gegenüber jenen, die zwar heiraten, aber den Pflichten
der Che fich entziehen. Kinderarmut kann aber auch wieder unverjhuldet
und ungewollt fein, fo daß fie auch nicht gleichflam durch eine befondere
Steuer beftraft merden kann. Das Ziel der Junggejellenjteuer aber kann
auf einem andern, ebenjo wirkfamen, aber prinzipiell eintwandfreiern
Wege erreicht werden: dur Gerabfesgungder Steuerjenad
Bahlder Kinder. Dies ift auch bereitZ in einer Reihe von Steuer-
gefeben, 3. B. in der Einfommenftenuergejeggebung in Preußen, Bayer,
Württemberg, Baden, gefhehen, aber durchaus nicht in allen Se
legen und nidtindementfpredenden Maße. 6 mülfen
die vollen Koften der Pflege, der Erziehung und der ftandesgemäßen Aus-
bildung der Kinder zur Abrechnung kommen, da das Einkommen der
Eltern fich eben um diejen Betrag verkürzt. Da dieje Erziehungskoften
ih je nach dem Stande und der Lebenslage der Eltern naturgemäß und
mit Recht verfhieden geftalten, fo it auch dem Rechnung zu tragen. Legteres
fönnte in der Weife gefchehen, daß die nachweisbaren tatfächliden AUus-
gaben für die Erziehung der Kinder mwenigjtens biz zu einer je nad) der
Art der Bildungsanftalt Fejtzujegenden Söchfjtarenze bei der Einkommen-
fteuer in Abzug gebracht mürden. Dabei wird das Einkommen (Vermögen)
der ChHefrau dem des Mannes zugezählt; das der Kinder, foweit fie ein
felhitändiges Einkommen oder Vermögen Haben, getrennt veranlagt,

Die Eintommen- (Vermögens) und Erbjhaftsftenern fteigen in der
Regel progre{fiv. Aug rednende Väter ziehen e&amp; deshalb vor,
Schon zu Lebzeiten den Kindern einen aquten Teil ihres Vermögens zu
        <pb n="150" />
        136 Hite, Geburtenrüdgang und Sozalreform

ihenten, um fo die Progreijlion entfpredend zu mindern. Wenn e8 [Horn
an und für fid nicht gerecht erfdheint und auch nicht im Intereffe der dfjent-
fien Moral liegt, daß Familien mit demjelben Vermögen oder Ein»
fommen auf Srund folder Kunitgriffe in verfdhiedenem Maße befteuert
werden, fo wirkt e&amp; um Jo unbilliger, wenn Mann und Frau zufammen
mit ihrer Arbeit für die Familie forgen müffen und kein größeres Vermögen
haben. Der Familienvater ijt zwar der gefeglide Eigentümer, der Träger
und Verwalter des Vermögens, aber bezüglich feiner Nußnießung wie aud}
bezüglich der Verfügung nach dem Tode find feine Frau und Kinder Mit-
berechtigte.

Beifpielsweife und in Zahlen ausgedrüdt: ein Familienvater mit Frau und zehn
Rindern ift bei 120 000 A Vermögen tatfächlih jedenfall8 „ärmer” al8 ein Jung-
gefelle oder ein Vater mit zwei Kindern bei 60 000 X. Ähnlid, wenn auch nicht
in gleichem Maße, {teht e&amp; bezüglidh des Einkommens. Es follte deshalb jedenfalls bei:
yer Rrogreffion die Kopfzahl der Familie zugrunde gelegt werden, alfo bei der erjten
Familie (120 000 6 : 12 =) 10.000 K, bei der zweiten (60 000 K : 4 =) 15000 X für
de Progreffion maßgebend fein, während der IJunggefelle mit der vollen Progreffion
ber 120.000 .# herangezogen wirb. Cbhenfo müßte bei einer etwaigen Erb{Haftsjteuer
nicht bie Erbmaffe (Naclaßfteuer), fondern der Erbteil des einzelnen Kindes die Untere
lage bilden, Bei der Einiommenfjteuer würben jedenfalls die Auslagen der Erziehung.
In Abzug zu bringen und auch das Einkommen von Mann und Frau bei der Progreffion
getrennt zu behandeln fein.

Mrofellor Schlofmann vertritt die Forderung, baß die Steuern allgemein,
alfo auch die Einkommenfteuer, nit nad Familien, fondern nach Köpfen umgelegt
werden. Darnach würde 3. B. in Preußen, wo ein Einkommen bis 900 K {teuerfrei
öleibt, ein Familienvater mit acht Kindern bei 9000 KM Einkommen keine Einiommen-
teuer zu zahlen brauchen, und zwar ohne Unterfchied, ob die Kinder erwerbsfähig
‘ind oder nicht, Ob der Vorjhlag fo gemeint ijft, wijfjen wir nicht. So wünfdhens-
wert eine [o weitgehende Befreiung z. B. für fo manche HöhHern Beamten in den Jahren,
mo die Kinder hohe Koften verurjachen, fein mag, allgemein wird fie wohl in abfehbarer
Beit nicht erhofft werden können, — Bei der Vermögens und Befjigfteuer Könnte
and jollte ebenfo wie bei der Progreifion auch dei der Begrenzungder Steuer
pflicht die Kopfzahl mit in Anrechnung fommen. Die Widerfinnigkeit der heutigen
Berechnung ergibt am beiten z. B. $ 14 des NeichsbefipfteuergefegeS. Diefer befagt,
daß „bei der Veranlagung das Vermögen der Chegatten zufjammengered)net wird,
jofern fie nicht dauernb voneinander getrennt leben“. Nun unterliegen der Zuwachs
teuer mur Vermögen, die den SGefamtivert von 20000 KM überfteigen. Wenn alfo
bie Chegatten z. B. je 15000 MM befigen, fo gehen fie bei friedlidher oder feindlicher
Trennung frei aus, während die treue Pflege der FamiliengemeinfHaft mit der
Steuer belaftet wird. Könnte hier nicht wenigjtens bis zu einer beftimmten Höhe des
Vermögens für jeden Kopf der Familie die Grenze um einen anfehnliden Betrag.
hinausgerücdt werben? Ein befheidenes Vorbild bietet die Regelung der Kriegs
wochenhilfe, bei der als „minderbemittelt” gelten [oldhe WöcHnerinnen, „deren Gefjfamt-
einfommen höchftens 1500 A und für jedes [don vorhandene Kind unter 15 Jahren:
Höchitens weitere 250 KM beträgt“. — Ein erfreulidher Fort{hritt ift es, daß im neueften‘
Rriegsiteuerzufhlaggefeß gemäß den Befchlüffen des Neidhstagsausichuffes für Befiher
eines Gefamtvermögens bis zu 100000 ‚ der Zufjhlag bei mehr als zwei Kindern
(unter 18 Sahren) fid von 20 auf 15 Prozent, bei mehr als drei Kindern auf 10, bei
        <pb n="151" />
        D. Bekämpfung des Gebhurtenrüdganges 187
mehr al8 vier Kindern auf 5 Prozent herabmindert und bei mehr als fünf Kindern
zanz unerhoben bleiben {oll. —

Die Berückfichtigung der Kinderzahl bei der Beftenerung von Ein-
fommen und Vermögen im Reihe wie in den Einzeljtaaten und Gemein-
den ift um fo mehr gerechtfertigt, als fo wenigjten3 ein gewijjer Ausgleich
gefchaffen wird gegenüber den indirekten Steuern: Finanz
und Schubzöllen, SGebäudefteuer ufjw., die den Familienvater
befonder3 treffen, und zwar um fo Härter, je ärmer die Familie
und je größer die Zahl der Kinder ift. Sewip kann bei den gewaltigen
finanziellen Anforderungen des Deutidhen Reiches auf die Konjumfteuern
nicht verzichtet werden, und Branntwein, Bier, Tabak und jonjtige Genuß-
mittel des Mannes werden in Zukunft vielleicht nodh ftärfer „Dluten“ müffen
al8 vor dem Kriege, aber um fo mehr follten die Nahrungs und SGenuß-
mittel, die vor allem in der Familie verzehrt und beburft werden, ver]dhont
werden. Daß das Deutidhe Reich für feine Bedürfuiffe 3. B. jährlich (1913)
etwa 114 Millionen Mark von Kaffee, Tee und Kakao (1,68 K auf den
Kopf der Bevölkerung), 182 Millionen (2,70 M) für Zuder und 64 Millionen
(95 Bf.) vom Salz einnimmt, paßt wenig in den Rahmen einer zielbewußten
Bevölferungspolitik. Dabei wird gern zugegeben, daß 3. B. die Aufhebung
der Betroleum- und Salzitener nicht auch fhon eine ent\predende Gerab-
jebung der Preije bedeuten würde, und daß diejer Umftand finanzpolitifd
mit zur Erwägung Iommen muß. Bon den Finanzzöllen zu unter]heiden
find die Schuß z5ölle für Getreide, Vieh, Fleifd) ujw., die der Stärkung
der Heimifhen Produktion dienen und damit auch wieder
der Ernährung und dem Schube der nationalen Arbeit und Kaufkraft
zugute fommen.

Bu einer gerechten Befteuerung gehört au die rechte Berte is
(ung der Laften zwifden Reid, Einzelitaaten und Ge
meinden. Bom Standvunkt der Bevölferungspolitik muß hier vor allem
die jtarfe Belaftung der Landgemeinden als ungerecht und bedenk-
lid) angefehen werden. Das platte Land ft die Lebensquelle der Städte.
Diele erhalten und vergrößern fid durch den Zuftrom vom Lande. Das
Rand muß die ganzen Koften und Mühen der Kinderpflege und Erziehung
auf fich nehmen, die Fndufirie und die Städte ziehen dann die arbeits
Fräftig gewordene Jugend an fich und nüßen fie aus. So wiegen auf
dem Lande die unproduktiven Lebensalter — Jugend
und Alter — vor, mährend die Städte die arbeitskräftigen Jahre um-
{chließen. Das Land trägt in erfjter Linie die SHuk und Armen-
fajten, während die Kapital- und Steuerkraft jidh in den Städten
anfammelt und ftetig fteigert. So fehlen dem Lande auch die Mittel, alle
die Nufgaben auf dem Gebiete der Gefundheitsfürforge, der Wohlfahrtse
bileae, der Bilduna und Erziehung, die wir im Interelle der Bolklsvermeh-
        <pb n="152" />
        138 GHite, SGeburtenrüdgang und Sozialreform

rung und Stärkung für dringlich erachten, irgendwie zu einer befriedigen»
den Qöfung zu bringen. Das {ft ein Schaden, der aud) wieder auf die Städte
zurücwirkt. Umgekehrt liegt e&amp; im Ddringenditen Interefje der Stähte
und des ganzen Landes, den Yungbrunnen unjeres VBolkstum3, das find
unfere Landgemeinden, zu ftärken. und diefe fo in den Stand zu eben,
un8 in jteigendem Maße nicht bloß Brot und Heid, Jondern auch gefunde,
Irohe, leiftungs[ähige Menfdenkinder zu geben.

Nehmen wir nur die Vo lFS[Hullaften, fo betrugen diefe 3. B. in Preußen
(1911) über 480 Millionen Mark, auf jedes Kind etwa 64.1 Nun kommen aber 61 Pro-
zent diefer Kinder auf LandiHhulen, während der Anteil ber Landbevölferung bloß
47 Prozent beträgt.!) E3 wird gern anerkannt, daß der Staat viel zum Ausgleich durch
Unterftügungen der Schulbauten ufw. tut, aber die Vorbelaftung des Landes {ft und
bleibt jtart. E83 ijt eine berechtigte Forderung der Eltern wie der Gemeinden, daß
bie Schule Beranftaltung der Gemeinde bleibt, aber der Staat muß einen gerechten
Ausgleich der Lajten übernehmen. Vielleicht Könnte diefes in Form von ZufjHüffen
für jedes Schulkind gefhHehen. Dasfelbe gilt für die Armenlajten, Diefe Haben ja
vor allem durch die Arbeiterverficherung, danız aber auch durch Übernahme beftimmter
Laften (für Taubjitumme, Blinde, Geiftesfranke ufw.) auf den Staat (Provinz) eine
wefentliche Erleidterung erfahren. Diele Politik muß zielbewußt weitergeführt werben,
So könnte der Staat vielleicht einen Teil der Koften für die Waifen, die Unehelihen
ufw. übernehmen. € Könnte zugleich ein Ergänzungs- und Ausgleichfonds gefhaffen
werden, wie e8 jebt im Ariene für die Kriensfürforne in weitem Make gefchebhen ift.
XVYI. Allgemeine gejeblidhe Erziehungsbeihilfen

Die Geburtenvermehrung ijt die erfte und notwenbdigjte „Kriegs-
rüftung“. Die Unterftügung der weniger bemittelten Eltern bei drei und
mehr Kindern kann auch als Pflicht der nationalen Solidarität betrachtet
werden. Sie dient gewiß nicht minder dem Gemeinwohl, wie Verbefje-
rungen der landwirt/Haftlichen Produktion, Bau von Wegen, Meliorationen
uf. Deshalb läßt jich die Forderung auf die Bereitftellung großer Mittel
für die Hebung des Bevöllerungswachstums wohl rechtfertigen. Unfere
vorzügliden Volksjhuleinrichtungen find ja au der Ausdrud des Ge«
dankens, daß foldhe Koften reichlich Lohnen. So ijt e&amp; gewiß verftändlich,
wenn fallt alle Schriftjteller, melde fich mit dem Problem des Geburtenrüg-
ganges befhäftigen, eine fyYjtematifde und ftarke Beteili-
gungde3Z Staatezoderdez Reidhesanden Koften der
Rinderaufzucdtfordern: Manche jehen Hierin das einzig fichere
Mittel, dem nationalen Niedergang zu jteuern.

Wohl am weitelten geht Profelfor Dr. Grau ber (Münden).?) Er will,
daß foldhen Ehepaaren, welde die beftimmte perfönlide Qualifikation
und drei oder mehr lebende, normale (d. 9. nicht abrormale) ehHeliche Kinder
unter 14 Yahren befigen, während diefer Zeit ein Erziehungsbeitrag ger
Zeiftet wird, welher annähernd den Aufzuchtskoften eines Kindes ent{pricht,

1) Crhaltuna 175, % 58.
        <pb n="153" />
        D. Bekämpfung des Gebhurtenrüdganges 189
jo daß die wirtjhaftlide Belaftung der Familie mit drei noch nicht ertwverbs-
jähigen Kindern nicht größer wäre als die einer zweikindrigen. Diefe
Beiträge follen an die Mutter gezahlt werden als „Entlohnung ihrer na-
Honalen Leiftungen“. Sie follen je nad) der Lebenshaltung (Lohn, Ein-
fommen, Stand) und den Lebenskojten, die natürlich für Stadt und Land
ujw. verfhieden find, abgeftuft werden. Im Mittel rechnet er mit 200 KM
jährlich für jedes Kind über zwei hinaus, Das joll einen Jahresaufwand
von 840 Millionen Mark erfordern. Außerdem follen die Eltern, welde
rei oder mehr Kinder „von normaler und fozial vollwertiger Befdhaffen-
heit bis zur Volljährigkeit emporgebracht Haben“, etwa vom 60. Lebensjahr
ı% eine Elternpen [ion erhalten, „welche wirtjHaftlih ins Gewicht
jällt und wenigiten8 teilweije Erjag bietet für die Zinfen jenes Kapitals,
das bei geringer Kinderzahl oder Kinderlojigkeit Hätte erfpart werden
fönnen“. Gruber [hät die Gefamtkoften auf etwa 1 Milliarde Mark —
eher mehr al mweniger.1) Die Mittel follen durch eine ausgiebige pro-
sreffive Sonderbeiteuerung der Ledigen von einem beftimmten Alter an,
jowie der Knderlojen und der Änderarmen Gatten (mit ein und zwei Kindern)
aufgebracht werden. Zugleich [Hlägt Gruber eine-fehr radikale Anderung
des Erbrechtz vor. E83 verfallen für jedes an vier Kindern fehlende
Rind 25 Prozent der Erbmalle, fo daß bei Kinderlojigkeit nur 25 Prozent
vererbt werben. (Näheres val. unten: „Förderung des Yamilien-
{eben3“.) Weiterhin follen eine Wehrfteuer der Militäruntauglidhen, Ver-
andügungS und Quzusfteuern, Steuer auf das arbeitsloje Renteneinkfommen
(3. B. (tästijhHe Bodenwerte) dem Kindernadwuchs dienen. Endlidh foll
eine obligatorijde Familienverfiderung der breiten VBollsjchich-
ten das „Im Verhältnis zum Einionmmen des Familienvater? vielfach
ganz übermäßige Einkommen der jugendlidhen Arbeiter erheblich befchneiden
und fie fo zu einer befonnenern und gefundern Lebensführung und zugleich
zu längerm Berbleiben im elterliHen Haufe zwingen“.

Audy Profelfor ShHloßmann (Düffeldorf) will Iunggefellen,
Knderlofe und Änderarme Familien in {teigender Progrejfion die Mittel
aufbringen laffen, au3 denen Kinderhilje an diejenigen Chepaare zu zahlen
wären, die eine große Zahl noch nit erwerbender Kinder Haben. Nır durch
eine obligatorifde Berficherung, welche mit wacdjender Kinderzahl ein
Wachlen des Einkommens? gewährleiftet, wird nad) feiner Meinung „der
an und für fih gute Gedanke des Zufhuffes bei tarker Familie allaemein
durchführbar” .2)

Tbenfo erblickt Profejfor Dr. Gr otjahn in der „ElternfHaft?-
verfidgerung‘ „den unz Deutidhen naheliegenden erprobten Weg,
am die ftarke Belaftung der Knderreihen Familien wenigijtens teilweije
auf die Gefjamtheit abzuwälzen“.3) Über Umgrenzung, Organilation,
5) Crbaltuna 186. *) „Kan“ 1913, Nr. 215. % 339.
        <pb n="154" />
        140 . Hite, Geburtenrüdgang und Sozialreform

Nufbringung der Mittel ujw., namentlich über daz gegenfeitige VBerhält-
ni8 und die organijdhe Verbindung zwijdhen Beftenerung und Verjidherung,
geben Gruber, Schloßmann und SGrotjahn feinen nähern Auffchluß, fo
daß eine pofitive Würdigung JHwierig ft.

Im Wege einer „Deutfdhen FJamilienverfidherung“
will au Dr. H. Pauli der „Neuen Familie“ der Zukunft die geficherte
wirt/chaftlidhe Unterlage geben.!)

NYeder Neichsdeutfche foll mit dem Beginn eines regelmäßigen Verdienjtes ([pä-
teflten3 mit dem 17. Lebensjahre) einen regelmäßigen wöchentlichen Beitrag je nad) der
Höhe des Verdienftes leiften. Wenn er nichts verdient, muß der Beitrag von ben
Eltern oder aus feinem Vermögen aufgebracht werden, Freiwillige Mehreinzahlungen
“bis in8gelamt 20.000 %) find geftattet. Die Beitragspflidht geht biz zur Geburt des
erjten Kindes oder bis zum Tode. Erft wenn die Einlagen 700 KA erreicht haben, ift
die Heirat geftattet, Das Neid Haftet für die Einlagen. Die Familienverficherung
nter Auflicht des Reiches oder das Reich felbit folk die fi anfammelnden Kapitalien
in wirt{dhaftlidgen Unternehmungen fruchtbar maden. AlZ Gegen-
tände der wirtfHaftlidhen Ausbeutung werden „Bergwerke, die Privatverfiherung,
“Qeben3-, Unfall« und GHaftpflichtverfidherung ufjw.), die Elektrizität, die Kolonien,
Handelsmonopole mit Petroleum, Kaffee, Tee u{w.“ in Vorfhlag gebracht. Aus den
Erträgen foll zunächit eine mäßige Verzinfung (8—4 Prozent) der Einlagen erfolgen.
Diefe Binfen werden aber, foweit eS fich um Pflicdteinlagen Handelt, erft dann aus.
jezahlt, wenn der Einleger minderjährige Kinder zu verforgen hat, während bei Kinder-
'ofigfeit die Binfen zum Kapital gefhlagen werden. Der Überfchuß der Erträge wird
an die Familien mit minderjährigen Kindern, und zwar jenaH Zahl diefer
Rinder verteilt. Die Kapitalien verbleiben dauernd in der „Familienverfidherung”
Stirbt ein Kontoinhaber, fo fällt [ein Konto an die Erben: Chegatten, Kinder oder
Sefchwifter; fehlen foldhe, fo verfällt die Einlage zugunften der Jamilienverfidherung.
Bweifellos würden fiH durch eine folde Famikienverfidherung gewaltige Kapitakien
anfammelhn, Wenn wir nur eine Einlage von 500 K auf jede Chefhliekung annehmen
"bie fi durch die Zinfen auf die geforderten 700 KM erhöhten), [fo mürde das hei 500 000
Sheldhliehungen jährlich fhon 250 Millionen Mark ergeben. Fraglich ift nur, ob die
wirtfdhaftliden Unternehmungen der Familienverfiherung oder des Reiches foldge
Überfchüffe einbringen würden, daß nach Auszahlung der Zinfen nod viel zur Verteilung
an die mit Kinder gefegneten Familien übrig bliebe, Erfahrungsgemäß wirtfchaften
5ffentliche oder gemeinnüßige Betriebe weit teurer und weniger erfolgreid) als private
Betriebe. Soweit aber Monopole in Frage kommen, [To laufen diefe doch mehr oder
weniger auf eine Befteuerung der Konfumenten hinaus und werden gewiß Ion
„om Reich für feine eignen umfajfenden Bedürfniffe in Befdlag genommen werden.
Das Hauptbedenken aber, was auch bei noch fo optimifjtifcher Beurteilung des Bor.
ihlag3 nicht ausgeräumt werden Kann, ift, daß er erft nad Jahrzehnten wirkfam wird.
Der Umweg ijt zu weit: jebt durch Beiträge Kapitalien anzujammeln, um [päter aus
den Binfen und Dividenden der Kapitalanlagen Zujhüffe für die Kindererziehung
Au gewähren.

Eine Kinderlofenfjteuer in Verbindung mit einer Kinderverfide,
cung [Hlägt Walter Kahn im „Archiv für Raffer- und Gefellfhaftsbiologie“ vor
(11. Sahrg. 1914/15, S. 754—787). Der Grundgedanke ift folgender: Die Jung-
zefellenijteuer allein genügt nit, vielmehr müffen alle Kinderlofen, erfaßt werden,
1) Der deutfche Krieg. Geft 70. Stuttgart 1916
        <pb n="155" />
        D. Bekämpfung des SGebhurtenrüdganges 141
und zwar männlichen und weiblidjen Gejdhlechts, falls fie im Befig eines beftimmten
Giniommens find. Die Erträge diefer Steuer follen dann wieder den Knderreichen
Familien zugeführt werden, Praktifch formuliert Dr. Jahn feinen Vorfchlag folgender»
maßen:

„Betroffen von der Kinderlofjenftener wird: 1. Jedes im DeutiHen Neich anfällige
Ehepaar deutjher Staatsangehörigkeit, das a) ein Einkommen von mindeftens 2400 X
befißt und innerhalb 2 Jahren nach der Verehelidhung vohıre Nachkommen ift; b) das
zin Cinfommen von 3600 X befigt und innerhalb 5 (6) Jahren nach der Verehelidhung
1. ohne Nadkommen ift, 2. nur einen Nachkommen nachweift; c) das ein Einfommen
von mindejtens 5000 .% befigt, und innerhalb 8 (10) Iahren nad) der Verehelihung
1. ohne Nachkommen ift, 2. nur einen Nachkommen nachweift, 3, nur zwei Nachkommen
nachweift,

Die Steuer erlangt für Chepaare nur dann Wirkfjamkeit, wenn der Mann vor dem
48., die Frau vor dem 43. Lebensjahre fi verehelicht.

2, Yeder bzw. jede im Deutfchen Reiche anfäffige Lebige, ver witwete oder gefchie-
dene Deutiche, a) der bzw. die ein Einkommen zu feinem bzw. ihrem alleinigen VBer-
brauch von mindeftens 1500 A befigt, das 21. Lebensjahr erreicht Hat und ohne Nach-
fommen ift; b) ber bzw. bie nad) Erreichung bez 30. Lebensjahres ein Einkommen
von mindejtens 2400 A bejigt und 1. ohne Nachkommen ift, 2. nur einen Nachkommen
nachweift.

Tritt ein Mann nach dem 48, Lebenzjahre in den Stand der Che, fo bleiben für
ihn die Steuerfäge für ledige Perfonen in Kraft.

Die Kinderverfiderung folk fih dan folgenbermafen gejtalten:

Anfpruch auf Leiftungen aus der ftaatliden Kinderverfiherung erwirbt jedes im
Deutfchen Reide anfäffige Chepaar beutfcher StaatsangehHörigfeit, wie jede Perfon
deutfjher Staatsangehörigkeit 1. fojern das Einkommen des. bzw. derfelben einen
Betrag von 3000 A nicht überfeHreitet, für jeben Abkömmling; 2, fofern das Einkommen
des. bzw. berfelben ben Betrag von 3600 KM nicht überfchreitet, für den zweiten und
jeden weitern Abkömmling; 3. fofern das Einiommen bes- bzw, derfelben den Veirag von
4200 A nicht überfhreitet, für den dritten und jeden weitern Aokömmling; 4. fofern
das Einkommen des bzw. derfelben den Betrag von 4500 AM nicht überfchreitet,
Für den vierten und jeden weitern Abkömmling; 5. fofern das Einkommen des bzw.
derfelben den Betrag von 4800 A, bzw. 5100 A, bzw. 5400 %, bzw. 5700 KM ufm.
nicht überfHreitet, für den fünften, bzw, fehlten, bzw. fiebten, bzw. achten uw. und
jeden weitern Ybfömmling.

Die Kinderverficherung foll vor allem dazı dienen, von den Geborenen möglichtt
viele am Leben zu erhalten. Die Fürforge für das Kind [ol [Hon in der Zeit vor der
Geburt erfolgen durch Koftenlofe ärztlide Befragung und Beratung. Die Hauptlei-
tungen follen im erfjten Lebensjahr gewährt werden, weil hier die Kinderfterblichteit
am größten ift, Doch follen fie im zweiten Jahre möglichjt im gleiden Umfang bei
behalten werden. Eine weitere Ausdehnung bis zur Zeit der CHulpflidhtigkeit läßt der
Verfalfer dahingeftellt, Die Höhe des Aufziehungszujchuffes folk im erften und
zweiten Sahr mindejtens 10% im Monat betragen, um wenigjtens täglich ein Liter
beiter Teimjreier Mild) für das Kind zur Verfügung zu ftellen. Dazu fämen dann die
often für die Verwaltung der VBerfiherung, für die Anfteilung von Kinderärzten, Kinder-
pflegern, Erridtung von Kinderheimen um. Bon dem Vetrage von 10 A [ollen
nur 9 % den Eltern gewährt werden, 1.4 foll eingehalten werden, um bie Koften
zur Beftreitung von Medikamenten und Heilmitteln zu deden, Die Leiftung [ol nicht
in bar ausbezahlt werden, jondern durd) Gewährung von Bedarfsartikeln (Mildh,
Nähryräyarate, Wälche), damit Feine mißbräuchlide Benukung der Aufziehungsbet:
        <pb n="156" />
        142 Hite, Seburtenrüdgang und Sozialreform ;

ilfen möglich ift. Die Erhebung foll durch ein Karten{yftem gefdehen, Auch die Vera
wendung fol Kontrolliert werben durch Yrzte, Bileger ufw. Diefe follen auch die
Behandlung der Kinder durch Sifitationen beauffichtigen und weitgehende Rechte
erhalten. Die Koften [Hägt Jahn auf 330 Millionen Mark.

Dr. Chrijtian möchte Eltern/haftsverfidherung und Erziehungsbei»
hilfen durch die Einkommen jteuer (bis 1000 A Einkommen 5 Pros
zent, bis 2000 % 10 Prozent und fteigend um je 200 A auf je 1000 A)
deden und Hält nicht weniger als 4 Milliarden Mark dafır erforderlich.)

Einen fehr eingehenden und wohldurdhdachten, auch durch rechnertiche
Unterlagen gejtüßten Plan für „Sejeglihe Zulagen fürjebdben
Haushalt nebit Begründung“?) gibt Erfter Staatsanwalt A. Zeiler
“Zweibrüden). Auch fein Leitgedanke ijt: die Ungleidhheiten, die [id je
nach Zahl der Kinder und nach der Art der Ausbildung für die verfdhiedenen
Familien, insbejondere zum Unterfhiede von Iunggefellen, ergeben,
durch Zulagen der Stantsgemeinfdhaft im wefientliden Umfange auszue
leihen. Die Mittel werden durch Umlagen auf die CEinfommen aufgebracht.
Bulchüffe und Beiträge ftufen fihH nah Maß des Einkommens ab.

AB Zulagen follen gewährt werden: 1. jährlide HauszhHaltungzZbeihilfen
im Betrage von 150 Taufendjteln des Gefamteinkommens der Eheleute für jedes
Ehepaar, 2. Kinderheihilfen, fo hoch, daß die Aufwendungen der Eltern zu
zinem gıtten Teile gededt werden. Hier ift eine Hüchftgrenze vorgefehen. Im einzelnen
erhält jedes Elternpaar (und auch die unehelihe Mutter) a) 30 Taufendjtel des Ein-
fommens für jedes WochHenbett (Entbindung, Schwangerfhafts- und Wochenpflege);
dabei find al Mindejtgrenze 60 KM, als Höücdhftgrenze 300.% feitgefebt. b) Für jedes Kind
in den erften Lebensjahren jährlidge Beihilfen, die mit 30 Taufendjteln in
den erften zwei Lebensjahren anfangen (mindejtens 50 A, Höchften? 250 A) und dann
regelmäßig bis zur 40 Tanfenditeln (100—500" %) in 14 Lebensjahren fteigen. Diele
Unterftügungen laufen weiter, biz das Kind einen eignen Erwerb Hat, c) Ein ein-
malige3 Lehrgeld, wenn das Kind in eine gewerblidje oder Kaufmännifche Lehre kommt,
im Betrag von 60 Taufend{teln (mindeftens 150, Höchitens 400 KM). d) Eine Erziehungs
beihilfe, wenn das Kind eine Mittelfjhule befucht und auswärts wohnen muß, für das
10. Lebensjahr 80 Taufenditel (mindeftens 300, Höchfjtens 900 K), die FichH mit jedem
Xahre um 4 Faufendjtel biz zu 120 Taufendfteln im 20, Lebensjahre (500—1500 MM}
2rhöht. Beim Beluch der Gochfhule fteigert fi die Beihilfe auf 150 Taufenditel
(600—2400 6). Bleibt das Kind während des Bejuchs der Mittel oder Hochfchule
in der Familie, fo wird die Hälfte gewährt. — Außer den baren Erziehungsbeihilfen
jollen beim Unterricht in allen öffentliden Anftalten aud) die Lehrmittel unentgeltlich
ein, und wenn der Schüler ausmärts wohnt, freie Fahrt für Schüler (dreimal hin und
her) und Eltern (zweimal) gewährt werden. Diefe Unterftügungen (zu d) werden da-
von abhängig gemacht, daß ein zu bildender Mat den Schulbefuch als für das Wohl
des Staates mwünfdhenswert billigt. Nah AbiHließung der Berufsbildung läuft die
Beihilfe weiter bis zur Erlangung eines Berufseiniommens, e) Für den Ein-
kähHrig-Freimwmilligenbienft (nit für den gewöhnliden Militärdienft)
werden 200 Taufendftel (mindeftens 1000, hHödhftens 3000 A6) gezahlt. f) Endlich erhalterr
die. Mädchen bei der Verheiratung eine Anzjtattungsbeihilfe von 300
Zaufendfteln (400—1000 #6). Die Koften der Verwaltung frägt der Staat, Im
1) „Tägliche KRundf[Hau“ 25, Februar 1916. ?) Stuttgart 1917,
        <pb n="157" />
        D. Bekämpfung bes Geburtenrüdganges 14
übrigen wird die Gefamtheit der in jedem Bundesjiaat gewährten Beihilfen auf
jämtlidge im Sundesfiaat bezogenen Einkommen jeder Art
(Arbeitslohn, Gehalt, BZinjen, Renten, Gefhäftsgewinn ufwm.) nad deren GIhe
anteilmäßig ausgefchlagen. Dabei bleibt jedoch das zum Leben abfolut:
Notwendige außer Anrechnung. Als foldhes foll allgemein der 200fache Betrag
des Ortslohnes männlicher Arbeiter (auch für weiblide Perfonen) gelten, der
aber für ein Chepaar nur einmal in Wbzug gekracht wird. Alle Voltsgenolfen
{ollen in gerechter Weife das aufbringen, mas heute für die Aufziehung des Nadwuchfes
von den einzelnen in fehr ungleidmäßiger Weife geleiftet werden muß. Dabei [oll im
allgemeinen jede Einfommensitufe die in ihr fälligen Zufghüffe felbjt aufbringen.
Yuch die Kinderreichen zahlen in gleider Weife wie die Ledigen, nur kommen jenen.
die Beihilfen in Gegenredhnung,. Da die Beihilfen fih nach dem Einkommen richten,
[0 würde wenigitens für alle finderreiden Familien ein Intereffe für hohe Einfdhägung:
gegeben fein. Damit erhofft Zeiler eine allgemeine Verbefferung der Steuerein«
IqHägungen. ES wird ein „FJamikienamt“ aus je einem Verireter der Stenerbehörde,
der Ortsvermwaltung, der Schulverwaltung fowie aus Vertrauensmännern im Ehren-
amt vorgefehen, das hei der DurdHführung mitwirkt. Zeiler rechnet mit einem SG es
famtbebdarf von 9,9 Milliarden Mark jährlich; er weift aber mit Necht darauf Hin,
daß die Beihilfen in Gegenrecdhnung ftehen, So angefehen, ftellt fich der Au 3 glei dd
betrag, der den Jamilien je nach Zahl ihrer Kinder zugute Iommt, und den andern
zu Saften fällt, auf [hwad 2% Milliarden. Bei diefen 2% Milliarden Handelt es
Tich au nicht ettva um eine neue Belaftung für unfer Bolk, fondern nur um eine
andere Berteilung der beftehenden Lajten der Kinderaufzucht. Trogdem
rechnet aud) Zeiler mit der Möglichkeit, „daß die Größe der Zahlen von einer mutig
zupadenden, unvermittelten Behandlung der Trage abjdhrede“ und Hält ZwifchHen-
itationen zu dem Ziele, wie e8 ihm vorfhwebt, für möglich. Für den Fall, daß „man
dem Hıtnde fozufagen den Schwanz lieber drei. oder fünfmal abhaden“ wolle, [tehe tech
nerifd nichts im Wege, im erften Jahre 20 Prozent, im zweiten Jahre 40 Prozent und
jo weiter fteigend erft im fünften Jahre die volle Beihilfe zu gewähren oder auch von
mäßigen Beihilffägen allmählich zu hHöhern überzugehen,. Dabei bleibt ihm aber „die
Gauptfache, daß nicht mit halben Mitteln zu viel KEoftbare Zeit vergeubet wird und
daß ih das Volk und die maßgebenden Perfönlichtkeiten möglichit bald an den noch
ungewohnten Gedanken einer ftaatlichen Kinderverforgung in großem Maßitabe ge
wöhnen“, Der Vorfhlag Zeiler umfaßt au die Beamten, Eine gefonderte Bei-
Hilfenregelung für diefe bekämpft er; er mürbe [ich Hödhftens mit ihr als „Notbehelf“ und
„Abihlagszahlung“ abfinden, Mit befonderm Nachdruck tritt er für die HaushHaltungs
beihilfen ein, wie er aud) eine Verfagung der Kinderbeihilfen etwa für die erften zwei
Kinder für unberechtigt Hält. Eine Ermäßigung feiner Forderungen etwa nach diefen
zwei Richtungen hin würde alfo wohl Kaum feine Buftimmung finden.

Auf Grund eines umfafjfenden, aus dem Leben entnommenen Zahlenitoffes (Häbt
Zeiler den zur Dedung des Bedarfs erforderliden Umlagefag auf 24 Prozent
des Einkommens. Wie Wbzüge und Zufhüffe fih im einzelnen ftellen, erläutert
Zeiler an folgendem Beifpiel: 1) Nehmen wir ein Einionmmen von 1000 MM an
einem Orie mit einem Taglohnfag von 8 , dann beträgt die Dedungsumlage
(1000 — 200 x 8) x I =96 MM. Das Eintommen (hwindet allo zunächft einmak
auf 904 %, Diefer Betrag ift zugleich das „berichtigte Einiommen“ des Unverheirateten:
denn für ihn bleibt e&amp; hei diefem Betrag, da er keine Familienlajten zu tragen hat,
alfo natürlich aud feine Beihilfen bezieht. It der Einfommenbezieher verheiratet,

5 „Rölnilche Boltszeitung“ 1917. Nr. 112
        <pb n="158" />
        Hike, Seburtenrüdgang und Sozialteform
[d erhält er (ohne Rücficht auf den Kinderjtand) 150 Taufendijtel des Roheinkommens
al8 GaushHaktungsbeihilfe, hier alfo 150 MM; weiterhin erhält bei[pielsweife ein Fa-
miltenvater mit Frau und fünf Kindern von 5, 7, 10, 11 und 14 Jahren (von denen
feine3 eine Mittel» oder HochfHule befucht) weitere 390 KM als Kinderbeihilfen.
Nach diefer Berechnung ergibt fihH dann für folgende RKobheiniommensbeträge,
nämlich von

144

K 100

2900)

4000

6000
as „berichtigte Einkommen“

a) des Unverheirateten . ..... MM 904

b) des KHnderlojen Chepaare8 . . . . M 1054

c) jenes Familienvaters mit Frau und

Jünf Kindern ......... M 1444 2859 4496 6672

Eine Junggefellenjteuer zuguniten der Knderreihen Familien wird faft
allgemein vorgefhlagen, fo von Schulrtat Safe) Strug?%) Toenniges?)
». GohHren.‘) Solche Steuern beftehen fHın 3. B. in Neuß ä. L., Medienburg-
Schwerin und auch in einigen Städten: Neidhenbach it. VB., YVjdhag i. S., Baugen.
Die Säbe find aber fehr bejheiden (3. B. Oldhap 5—25 Prozent der Einkfommen-
teuer, in Reichenbach 5—20 Prozent der Gemeindefteuern) und die Erträge fließen
in den allgemeinen Etat, fo daß fie kaum als Vorbild dienen fönnen. — Der preußijche
Finanzminijter hat auch eine Vorlage betreffend Beitenerung der Junggejellen in Aus-
icht geftellt, ohne Näheres über Inhalt und Ziele mitzuteilen.

Weitgehende Forderungen ftellt Borntraeger”) auf. Insbejondere {pricht
uch er fih für eine allgemeine erheblige IJunggefellenfteuer aus, fAnell fteigend
bei den größern Vermögen, und führt als Beifpiel an: 75 Prozent Zufjchlag zur
Staatöäjtener, beginnenb etwa mit dem 30, Lebensjahre, Außerdem will auch
er das Verfügungsrecht der Junggefellen befhränken, etwa dahin, daß nur Eltern,
Selchwijter, Neffen und Nihten von ihnen erben Können, daß ein gewiffer An-
teil des Nachlalfes (in Zehnteln) an den Staat fällt zur Bildung eines Fonds für
Anterftügung Kinderreider Familien. Au bei den ‚Einquartierungslaften, beim
Schöffendienft und bei fonftigen Chrenämtern, bei VBormundfchaft ujmw., follen die
Yunggefellen ftärfer herangezogen, die Kinderreichen gefhont werden. Selbit beim
Militärdienft wünfdHt er, daß die Junggefellen länger pienen und umgefehrt etwa der
3., 5. uf. Sohn vom Militärdienfjt befreit werde oder doch durch DBeurlaubungen
Bergünftigungen erfahre. Die Heute [Hon dureh die Bekanntmachung des Bundesrates
som 26. März 1914 vorgefehene Nu fwandzentfHäbdbigungen an Jamilien,
deren Söhne fhon zufammen eine Dienitzeit von 6 Jahren zurücgelegt Haben (im
Betrage von 240 K für jedes weitere Dienftjahr), will er ausgebaut und erweitert
mwiffen. Sm übrigen ftellt auch Borntraeger die Gewährung von Kinderprämien
„in Frankreich 400 M vorgefhlagen — fhon durch EChikt von 1667 einmal für das 10.
Rind beftimmt, aber nicht durchgeführt“, mie Borntraeger beifügt), Ermäßigungen bes
Schulgeldes, Gewährung ermäßigter Eifenbahnfahrt ufmw. wenigjtens zur Erwägung,
und fordert befondere Berücfichtigung im Ausbau der Arbeiterverficherung, der ohl-
jabhrtspflege u. a. m.

Am nachdrückichiten Hat das alte Kom den drohenden Niedergang der Bevölferungs-
zahl dureh (taatliche Maßnahmen zu befämpfen verfucht. Schon frühzeitig waren die
Benforen bemübt, die Chefchliekungen zu Fördern. Um die Mitte des 2. Jahrhunderts
v. Cbr. ging man zu gefeggeberifhen Zwangsmaßnahmen über. So erhielten die Zen-

ı) Internationale Monats[Hrift für Wilfenfhaft, Kunft und Technik 1916, 974.

') Bevölferungsproblem und Junggefelleniteuer 3. ?) 46. *) Necht und Wirk
haft 1915, Nr. 12. N 108.
        <pb n="159" />
        D. Bekämpfung des SGeburtenrüdganges 145
foren das Recht, bei unverheirateten Steuerpflichtigen die Steuer zu verbielfältigen,
Unter Cäfar wurde beftimmt, daß die fampagnifhen Domänen nur an Bürger verteilt
werden follten, die drei oder mehr Kinder Hatten. Weit ent{dhiedener ging Kaifer Huguftus
vor, Nach verfhiedenen Unläufen kam zunächft die lex Julia zujftande, der dann die
lex Papia-Poppaea (im Jahre 9 n. Chr.) beigefügt wurde, Das Gefet gebot beiden
Sefchledhtern die Che, Die lex Papia feßte dafür bei dem männliden Geflecht das
25., bei dem weiblichen das vollendete 20. Lebensjahr fejt. Überlebende oder gefchiedene
Ehegatten follten {ich innerhalb beftimmter Friften wieber verheitaten. Der Schwer-
punkt des Gejekes aber lag im Erbrecht und im Staatsrecht. Diejenigen, die feine Che
nach dem SGefeke eingegangen waren, waren im allgemeinen unfähig, durch Tejftament
Erben zu werden vder Vermächtniffe zu erhalten. Nur fehr befchränkte Ausnahmen
maren zugelaffen. Diejenigen Verheirateten, die feine Kinder Hatten, gingen der
Hälfte des ihnen zugefallenen Erbes oder Vermächtniffes verlufjtig. Cheleute, die Knder-
I0$ waren, fonnten einander nur ein Zehntel ihres Vermögens teftieren; Dritten
gegenüber galt aber auch der überlebende Kinderlofe Chegatte al3 unverheiratet. Dem
in einem Teftament bedachten Hageftolzen gewährte die lex Julia eine Frift von 100
Tagen, um fi zu verheiraten. Ließ er diefe Frijft ungenüßt verftreidhen, fo fiel das ihm
SHinterlaffene dem Ärar anheim. Im öffentligen Recht erfreuten [ich die Verheirateten
und Kinderreihen mandherlei Vorrechte. So fpielte das jus liberorum bei der Berwer-
bung um Ämter ujw. eine große Rolle. Bon der Gejhlechtsvormundfhaft waren die
verheirateten Frauen durch diefes Recht befreit. Aud) nad) anderer Seite hin genoffen
bie Kinderreidhen Frauen Vergünitigungen, . So gab die lex Julia ihnen das Recht,
eine befondere auszeidhnende Kleidung zu tragen.!) Alle diefe tief einfHneidenden
Maßnahmen haben den Niedergang Roms nicht aufzuhalten vermocht. Sie kamen zu
[pät, wo bie Sitten {Hon zu tief gefunken waren, Die lex Papia-Poppaea wurde zudem
Ihon unter Kaifer Konftantin wieder in den widtigjten Beftimmungen aufgehoben.

Die Verfuche, durch Steuer und fonftige Privilegien oder auch durch Befchränkungen
3. B. des Erbrechts die Chen und damit die Vollvermehrung zu fördern, kehren
namentlich unter der Gerrfhaft des Merkentilfyjtems im 18, Jahrhundert vielfach wieder,
Es ift interejfant, daß in Frankreid {Hon im 18, Jahrhundert Prämien für Knderreidhe
Hamilien beftanden und daß noch im Jahre 1796, zwei Jahre vor dem Erfheinen des
Malthusihen Werkes, Pitt im englifgHen Parlament den Antrag einbrachte, foldhe
in ihren Erziehungspflichten ftaatlich zu unterftügen. E€E3 ijt begreiflid, daß von den
mobernen Staaten Frankreich zuerft auf diefe Gedanken zurüdgefommen ift.

Dur Gefeg vom 14. Februar 1913 wurde beftimmt, daß die Departements
mit Silfe der Gemeinden und des Staate3 einen obligatorildhen Unterftügungsdienft
einzurichten Haben, YJährlidje Unterftüßungen von 60 bis 90 Fr. für jedes Kind
im Alter von weniger als 13 Jahren werden denjenigen Familienvorftänden, die
für mehr al8 drei Kinder im Alter von weniger al8 13 Jahren zu forgen haben
und deren Mittel zur Erziehung diefer Kinder nicht ausreichen, verabfolgt. Den
Kindern im Alter von weniger al8 13 Jahren find 183—16jährige Lehrlinge gleidhgeftellt.
Bei Tod oder Verfhwinden des Vaters berechtigt fhon das Vorhandenfein von mehr
al8 einem Kinde zum Bezug der Unterftüßgung. Die Unterftüßung kann ganz oder
teilweife in Form eines Beitrags zur Wohnungsmiete oder von Sachleiftungen er.
folgen. Das Gefeß veranlaft ferner die Gemeinden, die Tätigkeit der Gefellihaften
Tür billige Wohnungen befonders im Ginblid auf Knderreide Familien nubbar zu
madjen. In diefem Falle beläuft fidh die Staatsfubvention auf die Hälfte der
Gemeindefubventionen; diefe Können während 30 Jahren bis zu 2 v. O. des Er.

) Rudorff, Nömildhe NRechtsgefhidhte, I 68, Leipzig 1859. „Kreuzzeitung”
bom 27. Auauft 1912.
Sige, SGeburtenrüdaang und Sozialreform »
        <pb n="160" />
        DHite, Geburtenrüdgang und Sozialretorm
tellungspreife® der Immobilien betragen. Die Auslagen für den neuen Dienft-
lveig werben zu zwei Fünftel vom Staat und zu drei Fünftel von ben Departements
und Gemeinden getragen.) ;

om 1. März b;3 zum 31. Dezember 1914 wurden in 38 Departement3Z 98 108
Samilien unterftügt. Für die 1603816 Kinder unter 13 Jahren und 1754 Kinder
‚wifghen 138 und 16 Jahren wurden insgefamt 10 Millionen Franken verwendet. Zwet
Drittel Kamen den Familien mit mehr al drei Kindern zugute. Der Staat war bei
jen Koften durchiHnittlich mit 53 Prozent, in ärmern Departement3 bis zu 70 Prozent
Seteiligt, während auf die Gemeinden etwa 80 Prozent und auf die Departements
jer Reft entfiel.*) Die 93 Departementz umfajfen etwa 35 Rrozent der Bevölkerung
Frankreichs. Für ganz Frankreich würden fi die SGefamtansgaben alfo auf
stwa 33 Millionen Franken ftellen, gegenüber 50 Millionen des Boranfchlag3. —
Die Unterftükgungen follen denjenigen Citern zugute fommen, deren „Mittel zur Cr
siehung dieler Kinder nicht ausreichen”. Danad handelt es fich mehr um eine Maß-
nahme der Armenpflege al8 der Sozialpolitik. Vielleicht, daß unjere Urmenvertwal-
angen, wenigiten? in den größern Städten, tat[ächlich [olgHen Knderreichen bebürftigen
Kamilien mehr gewähren al Frankreich auf Grund diefes Gefjege81 Infofern könnte
aber vielleicht die Regelung Frankreichs für unfere Gefebgebung als Anregung dienen,
dafs ettva die Hälfte oder drei Viertel der Armenzufghüffe an folge Familien ohne
weiteres vom Staate den Gemeinden erfiattet würden,

In der franzölifhen Kammer liegt außerdem ein Sefegentmwurf vor, nach dem für
die erften zwei Kinder je 500 Fr., für das dritte 1000, für das vierte 2000 und für jedes
weitere 1000 Fr. der unehelichen wie ebelidjen Mutter gewährt werben [ollen Der
Bater, der vier Kinder bis zum 15, Lebensjahre aufgezogen Hat, foll 2000 Fr. Prämie
zrhalten. Diefe follen aus einer nationalen Geburtentaffe gezahlt werben, bie durch
Steuern der Kinderlofen oder Perfonen mit einem Rinde ernährt wird?)

Soweit die Borichläge der Kinderbeihilfen fidh zu beftimmten Zahlen ver-
dichten, beweifen fie jedenfalls, wie ern{t die Frage einge[Hägt wird, und
bag gewiß mit Recht. Wenn man diejen Weg gehen will und für notwendig
erachtet, dann ift auch mit Heinen Mitteln nichts zu erreichen. Auch die prin-
zipiellen Bedenken dürfen nicht zurücfchreden. Nach diefer Mihtung haben
wir im Kriege viel gelernt, und wenn € [id in der Tat um die Rettung
anferer nationalen Eriftenz handelt, werden wir aud die Opfer diejer
änanziellen und militärifgen Mobilnachung für die Zukunft auf un&amp;
nehmen müffen. Gemwipß bedürfen diefe Pläne nod) reiflider Durcharbei-
tung, aber diefe Aufgabe ift nicht unlösbar. Borerft „unüberwindlich”
aber erfheinen un8 die Schwierigkeiten Der Aufbringung fo um
fajfender Mittel. Die finanzielle Anfpannung von Reich, Staaten
und Gemeinden nach dem Kriege wird jo gewaltig, die Leiftungsfähigkeit
jo gemindert fein, daß folche Milliardenprojekte in abfehbarer Zeit
abfolut feine Ausficht auf Berwirklidhung haben. Wir müffen Ihon froh fein,
wenn e8 un8 gelingt, die allgemeinen Wohlfahrtsbejtrebungen auf dem
Gebiete der WoHnungsfürforge, der Säuglingspflege, der Tuberkulofer

ı) Bulletin des Internationalen Arbeitzamtes 1916, Nr. 6—7, S, 4.

Y Beitfchrift für Säuglingspflege 1916, Bd, 9, Heft 2.

y Zentralblatt für allgemeine Sefundheitspflege 1916, 879.

146
        <pb n="161" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 147
befämpfung uf. weiterzuführen und womöglich zu erweitern. Wir werden
uns nach allen diejen Richtungen bejheiden müffen. Am dringendjten ft
die Ergänzung der Beamtenbefoldung im Sinne der Erziehungsbeihilfen.
Dieje Erfahrungen werden uns dann auch dankbare Unterlagen für weitere
amfafjfendere Pläne bieten. Danach bietet unjeres Erachtenz der Ausbau
der Fıvalidenverfidherung (fiehe oben) am eheiten Auslicht auf baldige
VBerwirklidhung.

Profeljor Sruber befürwortet die Familienverfidherung audy noch
befonder3 unter dem Sejichtspunkt, daß damit daz „im Verhältniz zum
Einfommen des Familienvater8 vielfadh ganz übermäßige Ein-
liommen der jugendligHen Arbeiter erheblid befchränkt
und diefe jo zu einer befonnenern und gefundern Lebensführung und zu-
zleih zu längerm VBerbleiben im elterliden Haufe gezwungen werden“.
Db biefer indirekte Weg zu diefer Ziele führt, bezweifeln wir. E kann
ebenfogut auf Koften der Eltern gehen, denen die Kinder nur Joviel weniger
„Koftgeld“ geben. Jedenfalls find auch die Beträge zu gering, al8 daß fie
dei dem reihen Vergnügungskonto, das diefen bei Loslöfung vom Eltern-
Jauje zur Verfiigung jteht, wejentlidh in Betracht Iommen. Wer warum
nit direkt die ältern Kinder anhalten, doß fie zum
Haushalt der Eltern und zurErziehung der jüngern
SelGHwijfer ganz erheblig beifteuern?! Das würde
yanz andere Summen ergeben als die 200 KM Staatsprämien.

Borntiraeger!) und andere Autoren verlangen auch: Ausgelprodene Be bo r-
zugungder Verheirateten bei Befebung von Stellen im Reich und
Staatzdienfte, desgleiden bei Beförderungen und Verfekungen, [fo
weit das Intereffe des Dienftes foldes irgend zuläßt, aljo bei den nicht befonder8
michtigen Stellen nicht nur bei gleider Würbigkeit des verheirateten und unver.
heirateten Beamten, fondern auch {Hon bei abfolut ausreidhender Qualifikation des
eriten. Diefelbe Bevorzugung foll au bei Erteikleng von Konzeflionen (Apotheker,
Saftwirte u. a.), bei Anftellung von Kaffenärzten, Lieferanten, beim Zufcdhlagen in
Zubmiffionen ujw. Plat greifen. Auf Provinzen, Gemeinden uftiv. foll in demfelben
Sinne eingewirkt werben. — Bei aller Sympathie für das Ziel darf doch nicht ver.
geffen werden, daß bei foldher Bevorzugung die Heirat leicht zur Farce werden kann
and bamit noch nichts für die Bevölferungspolitik gewonnen ift, Mehr berechtigt würde
ein, der Zahl der Kinder maßgebenden Einfluß einzuräumen, aber da ift doch auch
Borficht am Plage, damit nicht foldhe, die aus den Iauterften Beweggründen nicht
heiraten, vielleicht nicht einmal heiraten dürfen, oder foldhe, die ohnehin [Hon [dwer
yarnnter leiden, daß fie Anderlos find oder wenige Kinder haben, nun au noch durch
Aurücfebung im Ymte aeltraft werden!
XVYIL Förderung des WoHnungsSiwejens
Die WoHnungsfjrage bedingt nicht bloß das gefundhHeitlidhe und fittlidhe
Wohl der gegenwärtigen Generation, fondern vor allem auch die Zukunft
ber Nation. Dringendite Aufgaben der Sefebgebung und Verwaltung,
n 107

\M
        <pb n="162" />
        148 DHige, Geburtenrüdgang und Sozialteform

aber auch der freien Fürforge hHarren hier noch der Löfung. Leider, daß
den zahlreichen wohldurchdachten Brogrammen die Tat noch fo wenig
gefolgt it.

1. Wohnungszgejeg und -aufficht. Den erjHredenden Miß-
jtänden vor allem in den Indufjriebezirken und Großftädten fann nur durch
eine foralame WohHnungszgefesgebung geftenert werden. Eine
Reihe von Staaten: Bayern, Sachjen, Heffen um. Haben foldhe SGefege
erlafjen, während der größte Bundesfiaat, Preußen, bisher zurücblieb.
Wie die Erfahrungen bei den Beratungen der verfchiedenen Vorlagen
im Breußifden Abgeordnetenhaufe bewiejen Haben, ftellten id der Ver-
abichiedung eines irgendwie den modernen Anforderungen genügenden
WohnungsgefebeS in dem Dreiklafjenparlament des Preufijhen UÜbge-
ordnetenhaufes die größten Schwierigkeiten entgegen. Noch mehr wider-
jtrebte das Herrenhaus unter dem jtarken Einfluffe der Oberbürgermeifter
und der folidari[ch organifierten [tädstijdhen und ländlichen SGroßgrundbefikger
jedem erniten Cingriff. Um fo nachdrüclidher wurde vom Reichstag
auf eine teidhsgefeblidhe Regelung Hingedrängt. Da es fich um ein be-
deutungsvolles Gebiet der öffentliden GejundhHeitspflege Handelt (Neichs-
verfaffung Art. IV), jo ijt die Zujtändigkeit des Reiches nicht zu bezweifeln.
Leider Hat jich aber biz jegt die Neichsleitung durchaus ablehnend verhalten;
jebod) Hat der Stantsfekretär Delbrük (Sigung des Reichstags am 7.
ebruar 1918) erklärt, daß, wenn die Einzeljtaaten verjagten, ein Neichs»
gefeß zur Borlage fommen werde. Vielleicht unter dem Drude diejer Ex-
Härung ijt unterm 1. Dezember 1916 eine erneute Vorlage in Preußen
eingebracht worden. Dank diefem felben Drucke ift die Hoffnung gegeben,
daß der inzwijdHen im Preußijdhen Abgeordnetenhaufje durchberatene
Wohnungsgefekentmwurf bald auch im Herrenhaufe in annehmbarer Form
zur Annahme kommt.

Der preubilhe Wohnungsgefeßentwurf von 1913 bezwedte zunächit eine Mn
derung des Fuchtliniengefekes, um eine weiträumige Bebauung (mit Gärten, Anlagen,
Spielplägen ulw.) zu fördern, die willfürliHe Handhabung des Bauverbots zu mildern
und für auszreidhendes Baugelände unter Berücfichtigung der Bedürfniffe an Kein-
wohnungen zu forgen. Weiter follte das Bufammenlegungsgefeß (Lex Abides) anf ganz
Preußen ausgedehnt werden. Die Banordnungen follen Aoftufungen bezüglid) der
baulichen Ausnubung, auch, foweit zwedmäßig, befondere WohHnviertel vorfehen, und be
züglig der Gerftellung der Straßen und der baulichen Anforderungen Vergünitigungen
für Meinwohnungen gewähren. Weiter erfirebte er allgemeine VorfehHriften über die
Benubung der Gebäude zum WohHnen und Schlafen (WohHnungsorduungen) im In-
tereffe von SGefundheit und Sittlihteit. Endlich verpflichtete er die Gemeinden mit
mehr al8 100 000 Einwohnern zur Errichtung eines WohHnungsamtes (zur Wohnungs -
aufliht und pflege). Diefe örtlide Wohnungsaufficht follte ihre Ergänzung finden
durch Bezirkwohnungsbeamte. Der SGefebentwurf war recht zurücdhaltend in den
TAGE PEWNNEN würde aber immerhin einen dankenzwerten Fortfhritt gebracht
Aaben,
        <pb n="163" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 149

Die neuejte Vorlage dedt fich wefentlich mit der frühern unter mehrfacher Berüd-
Jichtigung der Wünfhe des Landtags, Sie findet aber eine [ehr wertvolle Ergänzung
durch die Beftimmung, daß die Staatsregierung 20 Millionen Markzur För
berung der gemeinnügßigen Bautätigkeit zur Verfügung fellt.
Diefe follen wefentlich aIz Stammeinlage bei gemeinnügigen Baugenoffenfhaften u{w.
Verwenbung finden. Außerdem Hat die Staasregierung unterm 5. Dezember 1916
einen Gefebentmwurf vorgelegt, der die ftantlihe Verbürgungzmweiter Oy-
potheken (Bürg[Haftsverfidherung) bezwedt, die bon anderer Seite
an gemeinnügige Bauvereinigungen gewährt merden, Die Bürg[lhaft kann bis zu
90 Prozent, ausnahmsweife {ogar bis zum vollen Betrage der Heritellungskoften gehen.
Die Darlehen müffen mindeftens 10 Jahre unkündbar fein und mit 1% Prozent
Lährlich getilgt werden. 10 Miillonen Mark werden zur Dedung der ettwva erwachfenden
Verpflichtungen der Prenkifhen Zentralgenoffen{Haftstaffe übermwmiefen. Die Gefamt-
höhe der Bürgjhaft [ol Höchftenz das Fünfzehnfache des für die Bürg{ghHaftsfiherung
vorhandenen Fonds erreiden. Die Bedeutung diefer beiden Vorlagen kiegt vor allem
barin, daß damit der Staat zum erften Male die Pflicht einer allgemeinen finanziellen
Beteiligung an der Förderung des WoHnungsbaues anerkennt und betätigt.

Neben einem folgen WohHnungsgefeg bedarf e&amp; noch einer Reihe fonftiger
Änderungen in Gefebgebung und Verwaltung zur Erleidterun g der Un-
jiedblungen, 3. B. des Anfiedlungsgefebcs von 1914 in Preußen, der Forderung
von Vorausleiftungen für künftige Schul und Kircdhenlaften, der Erleichterung des
Ausfheidens von Bauparzellen aus mit Hypotheken belafteten Grundftüden
(Shädigungsgefeß) ufw. Vor allem ift in Preußen auch eine gerechtere Ausgeftaltung
der Grund- und Gebäudeftener namentligG im Intereffe des Meinhaufes
erforderlich.

Srundfäglih und auch praktifh verdient eine reichsgefjeglide Regelung
dringend den Vorzug. Diefe Kann fich auf die Fejtlegung beftimmter Mindejt-
forderungen und die Verpflichtung der zuftändigen Verwaltungsorgane
zum Erlaß entfpredhender Verordnungen und zur Sicherung der Durch-
Hihrung (Aufficht um.) befdhränfen (Mahmengefjeß), während die Detail
vorfdhriften durch die Landesgejeßgebung und -behörden getroffen werden.
So önnen au die bejondern Bedürfnijfe und Gewohnheiten der ver»
[Hiedenen Landesteile mehr Berücfichtigung finden. Dieje Vorfchriften
haben fi zu beziehen auf Lage, Licht, Luft, Größe und Zahl der Wohn-
räume je nad) Geflecht und Zahl der Bewohner, auf Wortanlagen,
Heuerfidherheit njw, Dabei wird dem Unter[dhied von Stadt und Land
in weitem Maße Rechnung zu tragen fein. Die Innehaltung der VBor-
[Oriften muß durch eine wirffame WohHnungsauffjicht-— in größern
Städten durd) bejondere Wohnungsbeamte — gefichert werden.

Der Wohnungsbau wird entjHeidend bedingt durh die Bebhau-
ung3pläne und Banuordnungen. Breite, Koltfpielige Straßen
führen zu großen Baublod3 und damit wieder zu großen hohen Miet-
Iafernen, wie umgefehrt durch Fejtlegung und entipredhende Verteilung
weniger großer Verkehrsftraßen, befcheidenerer Zufuhr und Heiner Wohn-
Hraßen (Gäßchen) und durch eine reidhere Ausgeftaltung der Sffentlihen
Räge und Anlagen auf eine weiträumigere Bebauung hin-
        <pb n="164" />
        Hibe, SGeburtenrüdgang und Sozialreform

gewirkt und damit auch das Heine Familien» und EigenhauzZ wieder
ermöglicht wird. Diefes große Ziel kann aber nur erreicht werden
durch entfpredende Zandesbauordnungen. Dem freien Cr.
meljen der Gemeinden dürfen fo weittragende EntfHeidungen. nicht
allein überlaffen werden, am wenigiten in Preußen, wo infolge des Se-
meindewahlrechtz? der Einfluß der Haus- und Srundbejiger, denen vor
allem die finanzielle Nusnugung des Srund und Bodens am Herzen liegt,
jede foziale Ausgejtaltung verhindern wird, Mindeltenzs muß diejer Cin-

fluß durch ein weitgehendes SenehHmigungsrecht und die Aufficht der
Regierung ausgeglichen werden

MWohnungsgefege und «auffiht bedeuten noch feine DBefjerung der
WoHnungsverhältnifje; umgekehrt Können fie die Wohnungen noch verteuern
und namentlich den Änderreihen Familien die Lebenshaltung erIdhmeren.
Sie mülfen deshalb begleitet fein von einer }yftematifjchen
2. Förderung des Wohnungsbaues. Die früher gezeich»

neten Mikitände drängen auf Hilfe im großen Stil. Nach dem Kriege
werden die Anforderungen noch gewaltig fteigen. Das private Kapital
allein wird diefer Aufgabe nicht gewachfen fein. Die Erihöpfung des Krieges
wird nachwirken, die Anfprüche werden von allen Seiten drängen. Ans
derfeitz find Reich, Staat und Gemeinden in erjter Linie durch die Verzin-
fung und Amortijation der gewaltigen Schulden und die laufenden Vers
pflichtungen für die Invaliden und Sinterbliebenen fchon überreich in
Anfpruch genommen. Und doch darf neben den Koften für die Wiederher-
tellung und Neuorganifation der Armee und ihrer Ausrüjtung zu Waffer
und zu Lande au die Sicherung einer leiftungsfähigen Zukhunftsarmee
in unjerer Jugend nicht vergefjen werden. Sn erfter Linie werden Reich,
Staat und Gemeinden nodh mehr als bisher als Arbeitgeber für ihre eignen
Beamten.und Arbeiter Wohnungen bejhaffen müllen,
bie den gefundheitlihen und fittlichen Bedingungen eine geordneten
Kamilienleben3 entjprechen und insbelondere den kinderreidhen
Kamilien in weiteftem Maße bezüglich des Mietpreifes und der AuS-
geitaltung Rechnung tragen (val. oben „Beamtenbefoldung“).

Reich und Einzelftaaten Haben auf diefem Gebiete {Horn viel getan. So ftellte
Breußen feit 1895 alljährlich einige Millionen Mark für diefe Zwede in den Etat, die
53 1916 fi auf 1938 Millionen Mark beliefen, Das Reich ift feit 1901 gefolgt; feine
Aufwendungen (Wohnungsfürforgefonds) find bis 1916 auf zufammen 61 Millionen
Mark angewachfen, Außerdem Hat das Reich einen Reichsbürg[haftsfonds (bis zu 25
Millionen Mark) errichtet, der namentlich zur Anlodung zweiter Öypotheken dient.

In zweiter Linie folgen die Kriegsinv aliden und -Hinterblie
benen, welche auf ein befonderes Maß der WoHnungsfürforge Anfpruch
Haben. Gierfür it durch das KapitalabfindungsgefeB vom
3. Suli 1916 der Grund gelegt. Mit der Möglichkeit der Abfindung ft es
aber nicht getan; diefe Kanır Jogar eine ziweifelhafte Wohltat fein. Biel

150
        <pb n="165" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrücdganges 151
wichtiger ijt e8, daß den Perfonen, die geneigt und geeignet find, nım au
preiswürdige Grundjtüde und Baupläge in folder Lage, daß fie auch Arbeit
und VBerdienft finden, geboten werden, und daß fo gebaut wird, daß fie
fig wohl fühlen.

Die öffentlihe WohnungsSfürforge muß fih aber über diefen Kreis hin-
aus auf alle Bolkskreife erftreden, vor allem durh Befhaffung von
Geld.‘ Zunächit ijt Sorge zu tragen, daß die angefammelten Kapitalien
in den öffentlidgen Verfiderungsanftalten: Invaliden- und
Angeftelltenverficherung, Berufsgenofjenfdhaften, Krankenkaffen, Knapp-
Ihafts» und Benfionsfajlen ujw., noch mehr al? bisher für den gemein»
nübigen Keinwohnungsbau dienftbar gemacht werben. Unjere Landes
verficherungsanftalten haben ja bereitz über 560 Millionen an Darlehen
für Wohnungsbau gegeben. Die Reichsverfidherungsanftalt für Angeftellte
ft dagegen bisher nod) wenig dem guten Beifpiel gefolgt, indem fie mehr
auf gute Berzinfung als gemeinnügige Verwendung Wert gelegt Hat.
Der Bund zwifhen der Sozialverfiherung und Wohnungsfürforge muß
auch hier inniger gefnüpft werden. Das gleiche gilt für die Öffentlichen
Sparkaffen. Sie f{tellen die Sammelbeden der Spargrojhen der
breiten VBolksjchichten dar; dem foll auch die Anlage entfpredhen. Diejem
muß nötigenfalle8 durch Gefeg Nachdruck gegeben werden. Wir möchten
glauben, daß auch die Lebenzverfiderungs, Feuerverfidherungs-
gefellichaften, Hybotheklenbanfen und andere öffentliHe Inftitute, die
über große Kapitalien verfügen und bisher ganz einfeitig die Mietkajernen
der Großftadt bevorzugten, gefeslid angehalten werden follten, einen
Teil im gemeinnügigen Wohnungsbau anzulegen. .

Stadtbeirat a. D. B eu {t er!) veran[dlagt, wieviel von diefen Organifationen in
ben lebten Sahren durhfehnittlich jährlih allgemein in Hypotheken angelegt worden
ift und was etwa in Zuhinft [peziell in Meinwohnungs- und Kleinhaus-Hypotheken
‚anzulegen fein würde und Kommt zu folgender Aufftellung:

DurchHfHnittlich

angelegt
Die deutfhHen Hypothekenbanken . . 450 Mill, ME.
Sparkalfen . . . ee 700 Mill. ME.
Privat-Verfidherungsgefellidhaften . . 330 Mill. ME.

Dem Keintvohnungs-
bau zuzuführen
150 Mill. ME.
465 Mill. ME.
77 165 Mill. ME.
Summa 780 Mill. ME.
dem

vom jährlichen
Vermögens« Keinwohnungs«
zuwachs . zuwenden

bie Landes Verfidherungsanjtalten . 80 Mill. ME. 1/, = 40 Mill. ME.

die Neichsanftalt Für Angeftellte . . 180 Mill. Mk, 1 = 90 Mill. ME,

So würden fih jährlich leicht 800 bis 900 Millionen Mark ergeben. Dazu Iommen
dann noch die Berufsgenoffenfhaften, KXrankenkaffen, Knappfhaften, Benfions-
faffen ufw.

1) Städtifche Siedlungspolitik nach dem Kriege. Ein Programm, S, 22, Berlin
1916, Heymann.

zerner [oNlen
        <pb n="166" />
        152 Sie, Geburtenrüdgang und Sozialrejorm
Reich, Staat und Gemeinden werden aber auch felbft Opfer bringen

müffen. Das Reich Hat bereit? einen ReidhSfürforge- und einen

NeihHhsbürg|haftzfondS zur Förderung des Wohnungswejens

errichtet, die aber bisher nur im Interejje der eignen Beamten und Ar-

heiter Vermendung fanden. Der Keichstag hat Ausdehnung wenigjten?

auf die Kriegsinvaliden und Hinterbliebenen und Verjtärkung der Zonds

beantragt. Diejer Waunich it im Etat für 1917 infoweit erfüllt, als der Reichs»

jürforgefonda auf 10 Millionen Mark erhöht it und auch den Kriegs

befchädigten und den Witwen der Gefallenen zugute kommen [oll. Neu

it aud) die Beftimmung, daß Darlehen an Private (nicht bloß an Bau-

genoffenichaften uf.) gegeben wersen können. Die weitergehenden UAn-

träge auf allgemeinen Ausbau diefer Fonds find aber auf den jharfen Wider»
jtand der verbündeten Megierungen geftoßen, Und doch, die drohende

WohHnungsnot nach dem Kriege legt dem Reiche die dringendfte MPilicht
auf, große Mittel als Darlehen dem erwerbamäßigen und gemein«
nügigen Wohnungsbau zur Verfügung zu ftellen. Dabei Handelt e8 fich nicht
um eine Maßnahme der Wohlfahrtspflege auf Koften der Gemein{Haft,
jondern um eine produktive Anlage, die fich fo verzinft, Daß D0s Reich gededt
wird, die aber vor allem den Gewinn einer größern Sefundheit und Zu-
friedenheit der Bevölferung bringt und die Abzahlung einer Dankes{huld-
an unfere Krieger darftellt. Die Darlehen find zu geben an gemeinnübige
Unternehmungen, an Staat, Gemeinden ujmw., die dann die weitere Ver-
wendung vermitteln, Dabei find Normativbeftimmungen zu jhaffen, um
den fozialen Zwed zu fihern. — Die Gemeinden Haben bereit? in umfaffen-
dem Maße den Invalidenanfjtalten, Sparkaffen und Darlehnskafjen gegen»
über Bürgihaften für Darlehen an Baugenoffenfhaften und Einzel-
perfonen übernommen und dadurch diefe wefjentlich in ihren Beftrebungen
unteritüßt, Leider nicht alle in gleichem Maße! In erjter Linie kommt
die Bürgichaft für die zweite SYpothHek in Betracht. — Einzelne
großitäbtijhe Gemeinden, 3. B. Diüfjeldorf, Cijen, Cöln, Neuß, vor Jahr-
zehnten jhon Ulm, haben auch direkt große Mittel für den Wohnungsbau
bereitgeftellt, während andere, 3. B. Bodum, Hagen, fi durch ftarke
Ginlagen bei gemeinnükigen Bau- und Siedlungsunternehmungen beteiligt
Haben. Auch in Zuhunft wird den Gemeinden diefe Aufgabe in {teigendem
Make obliegen. Neben Reich und Gemeinden werden auch Staat und Pro«
vinz finanzielle Hilfe leiften müflfen, insbefondere auch zur Unterjtüßung
von Siedlungsgenofjenjchaften. Dabei wird die gewerblide Wohnungs-
produktion ebenjo mie der gemeinnügige Wohnungsbau, der doch immer
nur die Ausnahme bilden wird und immer nur die Aufgabe der ionier-
arbeit für die Hebung der Wohnungsgeftaltung Hat, zu berücjichtigen fein,
Diefem Biele dient auch eine zwedmäßigere Organifation des
Aredit8. Wie die „Landihaften“ den bäuerlidhen Realkredit heirie-
        <pb n="167" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 153
digen, fo follen „StadtfhHaften“ für die Zwede des jtädtijdhen Real»
fredits gegründet werden.

Ein bezügliher Gefegentmurf ijt vom Preußijhen Landtag verab[hiedet. Zugleich
find 10 Millionen Mark zur erften Unterftübung der Gründung vom Staate bereit
geftellt. Sin dem gleicgen Bıwede dienender Gefegentiwurf betreffend Newuerrichtung.
von „Shäbungsämtern“ ift ebenfalls zur Verabjhiedung gelangt. Da beide
Bejebe erft allmahlidy wirkfam werben und die [ofortige zwangsweife Einführung
ber Schägungsämter fogar durch die drohende Erfehütterung des Hypothekenmarktes
eine Berfhärfung der Gefahr herbeiführen würde, genügen fie der Not der Stunde
abfolut nicht.

Der jtädbtijde Realkredit fteht in einer ernfjten KXrife. Durch zu hohe Einjhägung
mar {chomn vor dem Kriege vielfach der Kredit über das berechtigte Maß hinaus gewährt:
worden. Gerade die Berlin nachgebildeten großftädtijhen Bebauungspläne (große
Baublods und Hohe Mietkafernen) Haben zur Überfpannung bes Kreditz wefentlich
beigetragen, indem das eigne Kapital der Grundjtüdbefifer dafür nicht ausreidhte und diefe
auf Leihkapital in weitem Maße angewiefen waren.!) Anderfeits wurden gerade die
großen Objekte in den großen Stähten von den Hypothekenbanken bevorzugt, während
die Frebitwürdigern Heinen Befiger und die Kleinjtädte wenig berücfichtigt wurden.
Der Krieg hat num diefe Berhältniffe gerade in den Großftäbten bedrohlid) verfdlimmert.
Die Einnahmen der Hausbefiker find infolge der zahlreichen leerfjtehenden Wohnungen.
und der großen Mietausfälle ftark zurüdgegangen; vielfach ftehen die HansSbhefiker im
Felde und Können fo erft recht die Zinfen nicht beibringen. Die Gemeinden Haben viel»
jad) die Mieten der bedürftige Kriegsteilnehmer bezahlt, aber dabei einen Nachlaß
in der Miete auszbedungen — gewiß mit Recht, jedoch für den hHochbelafteten Haus-
befißer wiederum eine Minderung der Zahlungsfähigkeit, Für die hHeimkehrenden
Rrieger ijt e8 aber ein [hmerzlidher Empfang, und es er[gHeint Kaum möglich, von ihnen
noch die Zahlung der rücjtändigen Mieten zu verlangen. Dazır Kommt, daß der Zins-
Fuß infolge der Hochverzinsliden Neidhsanleihen und der ftarfen Inanfpruchnahme
bes Kredits nach dem Frieden außerordentlich jteigen wird. So wird der Kampf und
der gegenfeitige Druek zwifhen Sypothekengläubiger und Hausbeliger einerfeits und
zwilden Hausbefiger und Mieter anderfeits Formen annehmen, die den innern Frieden
[wer bedrohen und auch wirtfhaftlich zu Kataftrophen führen Können, Gier muß
das NeidH in Verbindung mit den Einzeljtaaten ausgleihend eingreifen, und zwar
in doppelter Kidtung. Zunächft find die vieliach fHon beftehenden M ie t- und
Hypothekeneinigungsämter weiter auszubauen und auch dort einzufüh-
ren, wo fie Heute noch fehlen, Dann aber müffen, wie der Reichstag diefes (unter dem
94, Mai 1916) gefordert Hat, um jaffende Mittel zur Serfügung geftellt werden,
um jenen Gemeinden, bie den Kriegsteilnehmern vder den betreffenden Grundbefikgern
Mietbeiträge gegeben Haben, diefe möglichft zur erfjeben, noch mehr aber, um Reis»
hilfe für die Nb bürdung der während des Krieges geftundeten Mieten bzw. Dy-
pothefenzinfen den heimkehrenden bebürftigen KXriegern dur Vermitllung und unter
prozentualer Beteiligung ber Gemeinden zu gewähren, Den Einigungsämtern wird

eine durchgreifende Mitwirkung au in dem Sinne gefeglidh zugefprodhen werden
müffen, daß fie Zahlungsfrijten bei GypothHeken feftfeben ober beim Gericht bean-
tragen und zum Schufe der Mieter gegen willfürlidhe, der Billigkeit widerfpredhende
Kündigung und Steigerung der Mieten vermittelnd eingreifen Können. &amp; [ind Maß-
nahmen, die die Kriegsnot rechtfertigt, die aber au in die Friedenszeit Hinüiber-

5) Kuch3, Aufgaben der Wohnungspolitit in und nach dem Kriege in Draunz
Annalen Bd, 5, Heft 1-
        <pb n="168" />
        154 Hige, Seburtenrüdgang und Sozialreform

genommen werden müffer, bis die Verhältniffe [ich wieder Tonfolidiert Haben. Zugleich
muß auch auf eine dauernde Sefundung des frädtildhen Realkreditz hHingewirkt werden,
Dabei {teht in erfter Linie die Forderung, daß für die Nealkrebitinftitute, Sparkaffen
und SVerfiderungsträger die tilgungsSpflidHtige und unkündbare
Hypothek bie Regel mird. Im neuen DeutfhHen Reiche darf e&amp; nicht mehr möglich
fein, daß felbft Teiftungsfühige öffentlidje privilegierte Hypothekfenbanken mitten im
Kriege die Hypotheken kündigen oder eine ftarfe Erhöhung des Zinsfußes und befon-
dere Provifionen aufzwingen Können, wie es vielfach gefhehen ift. Zugleich muß
mit der Tilgung der erften Hypothek bie zweite von felkft nachrüden, Nur fo behaupten
die lebtern ihren Wert,

Die Geldvermittlung kann und foll Ergänzung finden dur Über-
laffung von Baugelände. Das Reich (Neichspoft-, Militär»
und Marineverwaltung), die Staaten (befonder3 die Cijenbahn-, Bau- und
Korftverwaltung) und die Gemeinden find fhon durch fiskalijhe Gründe
gezwungen, fich beizeiten für ihre eignen Zwede Grund und Boden in um-
faffendem Maße zu fichern. Vielfach IHließen fie die Gegend auf (3. DB.
ur) Bau von Kanälen, Straßen, Bahnen, Betriebsanlagen) und loden
zur Anfiedlung an. Dabei follte auch gleich auf Gelände für Anfiedlungen
und Wohnungen Bedacht genommen werden, fei e8 zum Eigenbau, jei e8
zur Ablaffung an BaugenofjenfhHaften oder auch private Unternehmer (unter
Normalbedingungen). SGrundjticde, die erft nach Jahren zur Benugung
fommen, Können im Wege des Erbbaurechts nugbar gemacht werden.
Tine gefeblide Ausgeftaltung des Erbbaurecht3, wie e&amp; fchon in
MAusficht geftellt worden ijt, bedarf dringend der Löfung. Sie würde auch
dem Meliorationskredit (unter Trennung von Boden und Bauwerk) zu
gute fommen. MNMamentligh follen die Gemeinden der privaten Boden-
ipekulation zeitig zuvorlommen und durch eigne Auge Boden-
politik dieje zwingen, fid) mit befcheidenem Gewinn zu begnügen.
Durch zeitige Auslegung von Straßen mit VBoridhuß der Koften, die dann
allmählich von den Anwohnern erhoben werden, durch Ausbau der Str a-
Benbahnen ujw., Gewährung billiger Tarife, baldige Erridhtung
von Schulen, Kirchen und andern Öffentliden Gebäuden und Einrich»
tungen in den Außenvierteln Können fie in gleicher Richtung wirken. Bejon-
der3 follen fie durch weiträumige Ausgeftaltung des Stadbtplanz und ent»
ipredende Bauordnungen den Hohen Mietkajernen entgegenwirken. Umge-
fehrt foll durch Erleichterungen in den Anforderungen bezüglid Straßenbau,
Baumaterial, Treppenanlage, Mauerdide 1. a. der Bau Heiner Wohnungen
und Eigenhäufer tunlichjt gefördert und auch die Anlage von Frei und
Spielplägen und gärtnerijhen Anlagen zum Aufenthalt der Familien im
Freien, von Volts-Badeanftalten und der fonftigen „Wohnungs-
ergänzungen“ (Self) nicht vergefjen werden. Dem gleidhen Ziele
dient au die Umlegung der Grundftüce (Lex Adides). Alle
Hiele Maßnahmen find geeignet, das Monopol der Grunditückpekulanten
        <pb n="169" />
        D. Bekämpfung des SGeburtenrüdganges 155
zu durchbrechen. Der auf Steigerung der Preije berechneten Burücdhaltung
in der Bebanung hat die Beiteuerung nad) dem gemeinen
Wert und die ZuwacHsfjteuer vieljach mit Erfolg entgegengewirkt,
xber da8 gilt do mehr für die Heinen Befiger, die die Hohe Steuer {Awer
empfinden, während die Gefahr beiteht, daß die großen, ftarfen Terrain»
gefellihaften, die e8 abwarten Können, diefe Steuer in gefteigerter Göhe
auf die Bauunternehmer und die Mieter abwälzen. Sollen diejem Wucher
mit Grund und Boden auf Koften unjeres Bolkes und jeiner Zukunft mit
Erfolg die Wege verlegt werden, dann muß dem Stante und den Ge»
meinden das NehHt der Enteignung im Interejfje der Siedlung
und der Sanierung der Wohnungen gegeben werden. Die aus dem Kriege
zurücfehrenden Väter und Söhne, die unter unjäglihen Opfern, mit Ein-
jebung von Gut und Blut, den Heimifchen Boden gegen den feindlichen
Einbruch gefhübt Haben, Haben ein Recht darauf, daß man
lag und Raum [Hafft zu einer mürdigern Leben8-
gejtaltung, al wie fie in unjern Mietkafernen und Hinterhäufern
jich bietet. Demgegenüber müffern die egoiftijden Triebe und Berechnungen
der Spekulanten zurüdtreten. Hier Handelt e8 fidh. zudem nit um dur
die perfönliche Arbeit oder das väterlidhe Erbe „geheiligten“ Befig, jon-
dern um Spekulationsbefig, der meijten? fHon von Sand zu Hand ge-
wandert und für die weitere „Mobilifierung“ beftimmt ft. Wir find über-
zeugt, daß 3. B. in Preußen durch die Befteuerung nach dem gemeinen
Werte, durch Zuwachsiteuer und dur Vorleiltungen IHon mehr Eigen-
tümer „au ihrem ererbiten Befig“ verdrängt, d. 5. zum Berkauf gezwungen
worden find, al3 e8 durch ein Enteignungsgejeß gejhehen mürde. „Jebt
oder nie“, fo kann man fagen; denn wenn wir felbit unter dem Eindruck
der großen . Ereigniffe und Erlebniffe unferer Tage nicht die Kraft gewinnen
zu großen Ent{deidungen, wie Joll e8 dann fpäter gefehen, wenn der
Mammonsdienjt wieder feine Borherrihaft antritt! AWber au prattijch
it e8 die Höchite Zeit, da fonjt die Spekrlationswerte mit der neuen Ent-
midlung weiter jteigen und die Enteignung fi fo immer fHivieriger
ober — Härter in der Wirkung gejtalten wird.

Schon das Beftehen eines Enteignungsrechtes wird auf die Verbilli-
gung des Grund und Bodenz wirken, während alle Jonftigen Maßnahmen:
WohHnungsgefebgebung, gemeinnükige Konkurrenz der Gemeinde im SGrund-
jtüderwerb, alle WoHlfahrtseinridhtungen der Stadtgemeinden, die die
Bevölferung anziehen, der Grundjtücjpekulation die Erhöhung der Preije
erleichtern. Die beiden fozialen Maßnahmen: Erhöhung des Wohnungs-
geldes der Beamten, reichlidere Seftaltung der Gehälter und der Lei
tungen der Benfions» und Verfidherungsgefehge, jelbjt das neue Kapital
xbfindungsgejeß für die Kriegsinvaliden geben in erfter Linie der organi-
lierten Spekulation des Haus und SGrundbefiges Unterlage und Anreiz
        <pb n="170" />
        156 Site, Geburtenrüdgang und Soztalreform

zur Erhöhung der Mieten und der Preije, Dem müffen Grenzen gefebt
werden. Das Enteignungsgefeß bildet das Ventil, das allein gegenüber
dem wachlenden Drude die ANusgleichung ermöglidht. VBorausjegung ift
ıllerdings, daß die Gemeinden jih nicht jelbit in den Dienft der Grund-
und Hausbefigintereffen ftellen, fondern gegebenenfalls auch von dem Rechte
Sebrauch maden und, fallzZ nötig, von der Regierung dazu angehalten
merden. Für die Gewinnung von ausreidhendem Baugelände,
die baureife SGeftaltung der Baupläge ufw., wie fie fpekulativ die großen
Terraingefelljhaften übernehmen, follten in allen größern Gemeinwefen
gemeinnügige Siedlungsgefellfdhaften unter Beteiligung der
S$emeinde, von Arbeitgebern und fonjtigen wohlwollend intereffierten
Rorporationen und Berfonen (als gemifchtwirt{dhaftliche Unternehmungen
in Sorm von gemeinnügigen Aktiengefjellidhaften) gebildet werden. Sie
würden den BaugenoffentHaften und gemeiunügigen Aktienbaugefellfhafe
ten, den Arbeitgebern, dem joliden Bauunternehmer, vor allem aber
dem Heinen Manne, der fih felbit ein HauZ bauen laffen möchte, diefes
außerordentlich erleichtern.

Weiter ausgreifend ijft die Erridhtung von Sartenftädten. Sie
maren in erfter Linie gedacht als felbjtändige Gemeinwejen, in MildHung
von Induftrie und Landwirtjchaft, durchbrochen und umwallt von Feld
und Forft, der Boden Gemeinbefik, mit zentralen Kraftanlagen, in der
Ausdehnung begrenzt. Dabei für jede Familie ein Einfamilienhaus mit
Sarten al dauerndes, vererblihes Befigtum unter Obereigentum der
Semeinfhaft. In Ddiejer Seftalt ift fie vereinzelt (z. B. Hellerau bei
Dresden) geblieben, dagegen Hat fie in der befcheidenern Form der VB or
Hadt zu den Großjtäbten, wefentlidh nur mit dem Ziele der Bevorzugung
don Meinwohnungen mit Garten und einer weiträumigern, mehr bäuer.
ligen Befiedlungsweije aud) in Deutihland vielfadh Aufnahme gefunden
3. B. Natshof bei Königsberg, Wandsbek bei Hamburg, Oftheim bet
Stuttgart, einige neue Waldfiedlungen bei Frankfurt a. M.). Geplant,
vielfach) auch Ihon auZgeführt find Jolde in Nahen, Bonn, Braunfhweig,
Duisburg, Halle, Hamm i. W., Magdeburg, Straßburg, Karlsruhe, München,
Mannheim, Nürnberg, Freiburg ti. B., Leipzig u. a. m. Auch in Hagen,
Bochum, Neuß Heinen äYıulidhe Anlagen in Ausführung zu fein. Soldhe
Sartenftädte Können natürlich nur von ftarken finanziellen Trägern gegrün-
bet werden. Die Gemeinden müfjfen durch billige und bequeme Verkehrs
mittel, durch Bau von Schulen, Wafjerleitung, Elektrizität, durch Cin-
richtung von Markttagen und fonitige Erleichterungen und Annehmlichkeiten
die Bewohner anloden. So dient die Gartenftadt zur Entlajtung der
Sroßitadt und ermöglicht ihr eine ftärkere ge[häftlidhe Ausnükung ihrer
Wohngebäude, den eignen Bewohnern aber bietet fie ein gefundes,
jittlich [libendes und angenehmes Heim, wie fie anderleits in der Mutter.
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D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 157
itabt eine {tarie Stübe findet. Mutterfiadbt und Töchterftäbhte leben in
einem gemeinjamen Gemeindehaushalt; fie erfreuen fid der Vorzüge der
Sroßitadt und der Landjtadt und ergänzen fi in befter Weije. € ijt der
sinzige Weg, um wenigjtenZ den Zuwachs der Stähte, vor allem die Kinder
wieder mehr mit der Natur, mit Light und Luft und der Mutter Erde in
Berbindung zu bringen und vor der Öbe der Mietkalernen und den Gefahren
des Großitabtlebens zu bewahren.

Nach einer Erhebung über das Wohnungswejen in Rreußen, zulammengeftellt
von Dr Kuczyniki (Breslau 1916, Korn) Haben feit 1901 40 Städte Baugelände für
Meinwohnungen verkauft, zufammen 125 Hektar im Werte von 9 Millionen Mark.
3 Städte haben Anftalten für erfte Hypotheken errichtet; 43 Städte foldhe für zweite
Dypotheken, 18 Städte Grundrentenanftalten oder ähnliche DarlehHnskaffen, 32 Städte
haben fonitige Gypotheken auf Wohngebäude bhergegeben (im Gefamtbetrag von 18
Millionen Mark). 45 Städte Haben Bürgidhaften übernommen (30 Millionen Mark),
3 Stähte gemeinnügige Hypothekenverfidherungsgenoffenfhaften unterftügt, 35 Städte
Anteiljdeine oder Aktien von gemeinnügigen Bau- und Wohnungsvereinen er»
wvorben (18/4 Millionen Mark).

3. Träger des freien gemeinnüßigen WohHnungS-
baue find vor allem die gemeinnübigen ANktienbaugefell-
haften und die Baugenoffenfhaften: Eritere bilden die
ältere Organifationsform und find meijtens von wohlwollenden Arbeite
gebern in3 Leben gerufen und finanziell getragen worden. Nach dem
Borbild, wie e&amp; in der „Arbeiterftadt“ in MülhHaujen (Cljaß) vor etwa 50
Sahren begründet wurde, febten jie fihH zum Ziele, die Häuschen nebit
Sarten durch einen beicdheidenen Zujdlag zur Miete in etwa 18 vis 20
Yahren in das Eigentum der Mieter überzuführen. Sie haben Sroßes ge
leijtet und find fehr verbreitet. Die Baugenoffenfhaften find wejentlich
Organijationen der Selbjthilfe. Sie bauen teils auch mit dem Biele der
Figentumsübertragung, zum größern Zeil aber ftehen fie auf der Grund»
lage des gemeinfamen CEigentumB3, indem fie die Wohnungen
an ihre Mitglieder vermieten.

Das Eigenhau3 (mit Garten) ift ein Ziel, für das der deutide Arbeiter feine
ganze Kraft einfebt. Sein Erwerb ift der befte Anfporn zur Sparfamfteit. ES gibt der
Familie Halt und Feftigkeit, Hebt und verftärkt das Selbitbewußtfein, das Vertrauen
auf die eigne Kraft. Der Hauszeigentümer hat etwas zu verlieren, {ft verfettet mit Batere
land und Heimat; die Kinder Haben ein VaterhHaus, an dem fie mit Dank und Liebe
hängen. Das find die LidHtfeiten. Dem ftehen aber aud Bedenken gegenüber. Zunäcit
Jxie Gebundenheit bezüglich Ort und Arbeitöftätte, die damit gegebene Befghränkıng
in Ausnüßung der Arbeitsgelegenheiten für Vater und Kinder und der Bildungsmög-
üichfeiten für diefe. Dann die mangelnde Anpaffung an das WohHnbedürfnis, das mit
ber antwachfenden Kinderzahl fidh fteigert, dann aber mit dem Ausicheiden der Kinder
ji mieber mindert. Entweder ift das Haus für die mittlern Jahre zu Hein, oder für
die erften und legten Jahre zu groß, fo daß hier die Verfuchung ftark wird, es durch
Antermieter und Koftgänger auszunußen — ein Mittel, das recht bedenklich ift. Nicht
minder befteht die Gejahr, daß bei fteigender Konjunktur oder bei Ausfall im Ver-
bienft oder im Tobestall das Heint verkauft wird und diefes der Syekulation in die
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        Site, Geburtenrücdgang und Sozialreform )

Hände fällt, Die gemeinnügigen Baugefellfhaften pflegen, um beides zu vberhüten;
ic die Genehmigung der Untervermietung und das VBorkaufsrecht durch Eintragung
ng Grundbuch zu fidhern, gewiß mit Recht, aber eine Feffel, die der Eigentümer als
ınberechtigte Einfdränkung empfindet, Um das Eigentum für den Todesfall fHulden-
zei zu fihern, empfiehlt fi die Lebensverfidherung, aber das erhöht mieder die jährlich
‘ülligen Auslagen, Ale diefe EHwierigkeiten fallen weg bei den auf der Srundliage
&gt;esgemeinfamen Cigentum38 {tehenden Baugeno ffenfhaften, Gier bleibt
DauSs und Garten Cigentum der Genoffen[dhaft. Der Arbeiter, Mitglied der Ge-
wifenfdhaft, wohnt bei diefer zur Miete, Er kann jederzeit Kündigen, während ihn
te Genoffenfhaft nur fündigt, wenn er die Miete nicht zahlt oder daz Anwefen ver-
ommen läßt. So hat erein fidjere3 Heim, ift aber anderfeits n iQ t an diejes
zebunden. Wechfelt er die Arbeitsftelle, fo gibt ihın tunlidhit die Baugenoffenhaft
zine andere Wohnung. Cbhenfo kann, wenn die Zahl der Familienangehörigen größer
der Heiner wird, die Wohnung entfpredhend gewecdhfelt werden, Statt der Verfhuldung,
bie namentlich bei Unglüdsjällen in der Familie fehr dbrüden kann, erwirbt fih der
Arbeiter mit den regelmäßigen Einzahlungen (neben der Miete) SefhHäftsanteile
ber Baugenoffenjhaft. Während im Todesfall von den Kindern nur eines das Cigenhaus
ibernehmen Kann, und zwar in der Regel mit CHulden (Abfindung der Miterben),.
werden bei der Baugenoffen[Hhaft die Gefhäftsanteile einfach unter den Erben je
1a Beftimmung des Teftaments verteilt. Alle diefe Nachteile des Eigenhaufes fteigern:
“ig no bei der bezüglig Teilung, VBerfdhuldung und Erbgang gefetglidhh gebundenen
„Heimfätte“. Um beften ift e&amp;, Wohnungen jeder Eigentumsform den Arbeitern:
zur Wahl zu ftellen. Eine Familie, die nicht bereits gefpart Hat und Feine ftarle Unzah-
'ung madjen kann, wird, folange die Kinder noch nicht mitverdienen, die Mietwvohnung
yorziehen, während bei ftarfem Mitverdienft der Kinder der Hauserwerb bie ficdherfte
Berforgung der Eltern für die alten Tage infofern bildet, als dann die Kinder {horn
in Ausficht auf das Erbe fi) ber Eltern liebevoller annehmen werden.

Die Baugenoffenfhaften bilden and eine vorzüglide Sdule der Erziehung und
Selbitvermwaltung. Die Gaupt{hmierigkeit liegt in der Kapitalbe[Haffung. Immerhin:
zber zählten die in Verbänden zufammenge[HlLoffenen GenoffenfHaften (1911) 201 600
Mitglieder, die über 21 000 Häufer mit 85 000 WohHnungen erbaut Hatten.!) Das
Reichsarbeitsblatt (1918, Nr. 6) berichtet (für 1912) über 1167 Genoffen[Haften; davon
hatten 778 faßt 200000 Mitalieder nit 44 Millionen Mark eingezahlten SGenoffen-
iQaftsanteilen.

&amp; ift die Forderung erhoben worden, die Arbeitgeber allgemein zum Bar von-
Wohnungen für ihre Arbeiter oder beffer: zu finanzieller Beteiligung bei Baugenoffen-
[Gaften und -gefellfdhaften entfpredjend der Zahl der von ihnen befdhäftigten Arbeiter
gefeblich zu verpflichten. So fympathifh und berechtigt der Gedanke auch an fich er-
Iheint, fo ift e8 doch fraglich, ob damit dem Intereffe der Arbeiter gedient würde.
3 mürbe eine Privilegierung älterer wohlfundierter Unternehmungen bedeuten,
mährend jungen, tüdtigen, jtrebjamen Fabrikanten, die fid aus Neinen Berhältniffen
emporringen, die Gründung und Ausdehnung einer Unternehmung fehr erfhwert,
wenn nicht unmöglid gemacht mürde, zum Schaben ber nationalen Indulirie wie
ber Arbeiter.

Eine dankenswerte Aufgabe namentlich jür die Übergangszeit aus. der
Rrieg3 in die Friedenswirtfdhaft bietet fichH den gemeinnlgigen Vereinen
in der Verbefferung der beftehenden Wohnungen und

N Altenrath und Bormbrod, Praktilde Wohnungsfürforde. Münfter-
1914, Bredt.

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D. Bekämpfung des Geburtenrücganges 159
in deren Anpafıng an die befondern Bedürfnijje der minderbemittelten.
Samilien. Diefe Aufgabe wird angefichts des mit dem FriedensfHluffe
fommenden Mangels an Keinwohnungen doppelt dringlich, Cine zwed-
mäßigere Einteilung und Ausgeftaltung eines. Wohngebäudes, eine Sa-
nierung der Umgebung, wohnlidjere Ausftattung und Verteilung der
Räume verlangen oft erheblide Mittel und reide baulide Erfahrung,
wie fie dem einzelnen Gausbefiker meijtens nicht zur Verfügung ftehen,
anderjeitz Kann damit oft [Anell und billig mehr erreicht werden als
mit einem Neubau.

Große Verdienjte um die KMärung der Wohnungsfrage und die För«
derung der. Neformbeftrebungen Haben fi die XKleinwohnung 3
vereine und die Bauberatungsitellen erworben.

Der ältelte und bedeutendite Meinwohnungsverein it wohl ber von Nheinland-
‘von Landesrat f Dr. Brandts 1897 gegründet). Gleidhe Vereine beftehen in Hannover,
Weitfalen (Münfter), Berlin ufw., ebenjo 3. B. in Bayern, Sachfen, Baden, Helfen,
Württemberg. Befondere Erwähnung verdient aud) der von Pafjtor v. Bodelfchwingh
begründete deutfhe Verein „Arbeiterheim“ in Bielefeld, Ganz Deutfhland umfaßt
der „DeutihHe Verein für WohHnungsreform“ (Frankfurt a. M.), unter der tüctigen.
Selchäftsleitung des Herrn Dr. v. Mangoldt. Speziellere Aufgaben ftellen [ih die:
„Deutiche Sartenftabtgefellidhaft“ (Schladtenfee) und der „Deutide Verein für.
Bodenreform“ (von Damafchke begründet). Die meiften Organifationen geben be-
'ondere Zeitfhriften heraus. EChenfo der „Verband der BaugenoffenfHaften auf Grund
des gemeinfamen Eigentums“. Alle diefe Vereinigungen Haben fih auch mit befonderm
Intereffe der Wohnungsfürforge für Knderreidhe Familien angenommen und in eins
gehenden Beratungen und Denkfehriften (3. B. Weftfalen) geförbert, Um die Pro-
saganda für ein energifjheres Eingreifen des Reiches wie der Einzeljtaaten zu verftärken
und eine wirkflame gegenfeitige Fühlung zu fichern, Haben fie und verwandte [ozial
bolitifhe, gemeinnüßige und Standesorganifationen (Gemwerkjhaften, Beamten-
vereine uf.) fid) am 19, November 1916 in einem DeutfhHen Wohnungs
zusfchu fe zufammengefhloffen mit dem Sig in Berlin,

Die Bauberatungsitellen {tellen fi die befondere Aufgabe, durch VBelehrung und-
praktildjen Nat dahin zu wirken, daß [owohl zwedmäßig und billig als auch [Hön gebaut
wird, in möglidhiter Anpaffung an das Lanbfchafts- und Stadtbild. — Um die Bau
%often, die namentlich nad) dem Kriege ftark fteigen werben, möglichjt Herabzudrüden,.
wird neueltens der TypenhHaus8b au befürwortet, um damit die Maffjenherftellung
zewiffer Bauteile zu ermöglidjen. Chenfo foll der Lehmdraht-Stampfbaw
zen Hausbau fehr vereinfachen und verbilligen.!) Solde Fortfehritte [toßen natürlid
bei den Bauintereffenten auf Mißtrauen und Widerftand. Da Können die Bauberatungs«:
tellen Höchft dankenswerte Pionierarbeit leiften,

Bur Förderung des Wohnungsbaues gehört auch

4. WohHnungzvermittlung und WoHnungspflege. In
erfterer Beziehung foll es den Familien durch einen WohHnungsn ad»
m e 18 erleichtert werden, eine ihren Bedürfnijjen und Mitteln ent/predende
Wohnung zu finden. Das führt fchon von felbjt zu einer fortlaufenden

1) Beeg, Des Krieger Weg zum eignen Heim, Wiesbaden 1916, Heimkultur-
verlag.
        <pb n="174" />
        160 Sige, Seburtenrüdgang und Soziakreform

Bählung der leerftehenden Wohnungen; wird diefe durch Feftitelhmng
der neu begonnenen und fertigwerdenden Wohnungen und durch Zählung
der Zuziehenden ergänzt, {fo ergibt fih ein fortlaufendes Bild des Wok
nungsmarktes (WohHnungsjtatiftif. So ift zeitige Vorforge gegen“
über drohender Wohnungsnot ermöglicht. Alle dieje Aufgaben laufen
zwedmäßig zujammen in einem WohHnungsSamt, dem zugleich die
WoHnungsaufficht zufällt.

Die befte Wohnung nüßt nichts, wenn fie nicht in Ordnung gehalten
wird. MReinlichkeit, rechte Lüftung, zwedmäßige und gejämadvolle Aus-
jtattung beftimmen ihren Wert. In erfter Linie fällt der Hausfrau diefe
Sorge zu. Sie muß in diefem Sinne erzogen werden — und das gehört
zu den Aufgaden der Häuslichen VBorbildung. FE Können aber auch ge
meinnüßige Bereine ihr hierin behilflich fein durdH Anleitung
zu zwedmäßiger Ausijtattung und Behandlung der Woh-
nungen, durch Ausitellung billiger, gefdmadvoller Möbel, zwedmößiger
Öfen, durch Vermittlung billigen Bezugs ufw.

Dasjelbe gilt bezüglich der Pflege des Gartens unyY der Zucht
von KMeinvieh. Kleingartenbauvereine Können hier durch Anleitung im
Semüfe- und Objtdau, in der Blumenpflege, durch Prämien, Lieferung
von Samen und Dünger, Verbeiferung der Sorten ufjw. den Fortjhritt
fördern. Dem gleidhen Zwede dienen Vereine zur Hebung der Ziegenzucht,
der Bienenpflege uf. Semeinden und gemeinnükige Vereine können
Land nach entfpredhender Vorbearbeitung in Heinen Parzellen verpachten
zum Zwede des Gemüjebanes (Schhrebergärten, Laubenkolonien).

Der preubifdhe Minijter des Innern Hat eine Zentralftellefürden Ge
m ü fe bau eingerichtet, die DruckfchHriften verteilt, Auskunft gibt und die Gründung
{olcdher Unternehmungen fördert. (Gefchäftsitelle: Berlin, Behrenftiraße 50/52.) Die
Keinwohnungsvereine (3. 3. Sacdhfen, Weftfalen) betätigen {id in gleidher Richtung.

8 zwedmäßige Organifation, durch regelmäßige Heine Einzahlungen
am Lohntage die rechtzeitige Zahlung der Miete zu erleichtern und zu
fidhern, dienen die Mietzinsfparkafjfen. Das Mitgliedsbuch ift
zugleich die befte Empfehlung bei der Wohnungsfuche. Eine Verbindung
organifatorifjdher Selbithilfe und gemeinnügiger Betätigung ftellen die
Mieter-Schußvereine dar. Sie bilden die durchaus berechtigte
notwendige Gegenmwehr gegenüber den Organifationen der Haus- und
Srundbejiger. Sie follten fihH bejonder3 den Schuß der Familien
mit Heinen Kindern zum Biele feben.

Alle bisher erörterten Maßnahmen beziweden die Berbefferung der
WohHnverhältnijfe überhaupt. Dabei wird immer im Vordergrund {tehen
müffen die

5. befondere Fürforge für die kinderreiden Fa
milien. Die freie RNonkurrenz verfagt hier erfahrungsmäßig. Nament-
        <pb n="175" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrücdganges. 161
ig muß die Gemeinde überallergänzend nadhhelfen. BViel-
leicht Fönnte den Gemeinden das Necht gegeben werden, den Bayunter-
nehmern und Baugenoffenfchaften die Pflicht aufzulegen, einen gewiffen
Brozentfaß der WoHnungen für Knderreidhe Familien bereitzuftellen, in
dem Außengelände möglichit mit Gartenland. Jedenfalls Könnte und follte
die Kreditgewährung der Sparkaljen wie auch der Verficherungsanftalten
und fonftigen Sffentliden Korporationen von Erfüllung diefer Bedingung
abhängig gemacht werden.

Die Gemeinden werden aber auch praktijdhe und finanzielle Mitarbeit
leiften müffen. Diejes gefdhieht am beften in Form einer gemijdhtwirt-
Ihaftlidhen Unternehmung, wie fie oben bereits erwähnt it.

So beabfichtigt Bochum die Gründung einer Heimjättengefellfdaft
m. b. ©. mit einer Stammeinlage der Gemeinde von 340 000 KM. Außer der Stadt
beteiligen fich die drei Banvereine mit 20 000.8, 13 induftrielle Werke mit etiva 320 000 X
und die KatholijhHe, evangelijhe und ifraelitilde Kirdengemeinde mit je 5000 Me,
Die Stadt Neuß erbaut felbfit 50 Einfamilienhäufer (mit Gartenland) für Hnderreidhe
yamilien, bie in deren Eigentum im Wege langfamer Abzahlung übergehen. Wenn
Ulm bisher als unerreichtes Vorbild {täbtijhHer Wohnungsfürforge galt, fo folgt Neuk
mit Erfolg nad. Haben doch mit Unterftüßung der Stadt die drei Wohnungsbau:
vereine dort {o viele Wohnungen gejdaffen, daß fie {hon 12 Prozent der Bevölferung
umfalfen. In Bremen ift ebenfo eine Wohnungskolonie für Hnderreihe Zamilien
in ber Anlage begriffen.

Auch hier ijt die Frage: ob die Wohnungen zur Miete oder zur Eigen»
tumSübertragung beftimmt werden follen. In bewußtemm Segenfaß zu
den gerade hei ideal gerichteten Wohnungspolitikern vorherrfhenden An-
[(dauungen möchten wir aus den fchon vorher. erörterten Gründen neben
dem zweiten Wege auch den erftern mit Wärme empfehlen. Zunächtt
vom Standpunkt des Familienvater3. Diefer Hat, folange die Kinder noch
Hein find, dringendere Bedürfniffe zu befriedigen als den
zulünftigen Erwerb eines Eigenhaufes. Ihm Hilft man am beiten, wenn
man ihm gegen einen billigen Mietzinz ein ficheres Heim gewährt, aber
nit dadurch, daß man ihm au noch eine Abzahlungsquote aufdrängt
jür eine Zukunft, die vorausfichtlich eine jorgenlojere fein wird. Da bei
den Baugenofjenfhaften zwar nicht die AWbzahlung, aber die Einzahlung
des SGenoffenfhaftsanteil? gefordert wird, fo follten die Gemeinde oder
gemeinnüßige Vereine in den FKritijdhen Jahren der Familie diefe Cinzah-
lungen für fie übernehmen, die ja fein Rijiko darftellen. Die gute Abficht
der Eigentumsübertragung kann fogar in ihr Gegenteil verkehrt werden,
indem das Streben baldiger Abzahlung fogar zu einer BefhHränkung
der Geburten führen kann. Gerade in den reizenden SGartenftadt-
wohnungen Joll oft eine auffallende Kinderarmut beftehen — einfach
deshalb, weil eine Vermehrung der Kinderzahl eine Verihlechterung
ber Wohnung oder dochH eine Minderung der Auslicht auf den Erwerb
Bige, Geburtenrüdgang und Sozialreform ®
        <pb n="176" />
        162 Site, Geburtenrüdgang und Sozialreform

bedeuten könnte. Wenn man dem Familienvater eine Belohnung zuwen-
den will, dann foll man ihn dann, wenn die Kinder mitverdienen, die
Mbzahlung und den Erwerb ermöglidhen. Aber damit geht wieder der Zwed,
möglichit vielen Familien gerade in den Jahren, wo die Kinder noch heran-
machfen und ihre Zahl ih mehrt, zu helfen, verloren. Von diejer Erwägung
au8 erfheint ung ein Gedanke von Gruber erniter Würdigung wert.
Sr [pricht fehr plaftijch von „Brutftätten“ für die Menfchen und be.
ürmortet die Errihtung folder auf dem Lande für Familien mit vier oder
mehr Kindern (f. unten XVII. Wir meinen aber, auch jede Stadtgemeinde
müßte Joldhe „Brutnefjter” jederzeit inent{predenderZahlgegen
mäßige Miete zur Berfügung halten. Das erfordert frei«
li, daß, [obald die ganze Brut flügge geworden und ausgeflogen it, das
Nelt geräumt wird, um andern Plaß zu machen. Für foldhe „Brutnefter“
mürde auch die Unterjtüßgungvon Staatund ReichH durchaus
gerechtfertigt fein, da damit in der Tat der Geburtenvermehrung und auch
der Hebung der Rafje vorzüglich gedient würde, Jeder Schein der „Wohl-
tätigfeit“ müßte vermieden werden — umgekehrt, e&amp; wäre eine Anerflennung
und Chrung der Familie. Dann würde in der Tat in manden Familien
der vierte und fünfte Sprößling mit Freuden erwartet werden, weil er
die Anwartidhoft auf eine foldhe Wohnheimftätte bringt.

Daß NeicH, Staat und Gemeinden vor allem als Arbeitgeber für ihre Kinder.
reihen Beamten und Arbeiter forgen müfjfen, haben wir [Hon früher ausgeführt.
Über aud) die privaten großen Verwaltungen: Bergwertkägefellfhaften, Aktienunters
nehmungen und fonftige Arbeitgeber’ Fönnen und follen in der WoHnungsfürforge
diefer Familien hefonders gedenken. Krupp, Zhiffen, die Fr. Bayerfhen Farben-
jabrifen in Leverkufen, F. Brandt u, a. Haben auch nach diejer Nichtung Muftergül-
Hges geldhaffen. Der preußifdhe Minifkter des Innern hat in einem befondern Erlaß
1916) Stiftungen zur Förderung des Baues von Wohnungen für Knderreidhe
amilien warm empfohlen. Die Gemeinde foll fidh in den Dienft der Stiftungen ftellen,
biejelben, foweit notwendig, vereinigen, um die Wirkung zu fidhern. Dabei jollen die
Rriegsteilnehmer und »invaliden angemeffen bevorzugt werden.

Die Erleichterung der Wohnungsforge für Knderreidhe Familien kann
zuch in der Form von ZujdHüffen zur Miete geleiftet werden.
Diejes kann gefhehen im Wege der gefeglid) organifierten Selbjthilfe:
Sparzwang vder WohHnrentenverfidherung, wie wir
fie oben gewürdigt Haben. E83 kann aber audH an Zufchlüffe von Staat
und Gemeinden gedacht werden. Alle SGefichtspunkte, die für die
befondere Berückfichtigung der mit Kindern reichlid gefegneten Familien»
väter in der Beamtenbejoldung, der Befteuerung, für die Gewährung
von Erziehungsbeihilfen ujm. oben angeführt find, gelten Hier in gefteis
gertem Maße, da hier zugleich die befte Verwendung der Beihilfen gefichert
ijt. In leßterm Sinne wollen wir ja auch, [oweit wir befondere Erziehungs»
beihilfen vorichlagen (oben S. 13110), den Verlicherunagsanitalten und
        <pb n="177" />
        D. Bekämpfung des SGeburtenrüdganges 163
den fonftigen Gebern das Recht eingeräumt wijfen, in erfter Linie diefe
Verwendung zur Pflicht zu machen.

Beheimrat Düttmann will der Gemeinde die Pflicht auferlegen, denjenigen
kranfenverfiderungspflidhtigen Perfonen, die drei oder mehr Kinder unter 15 Jahren
jaben und eine ausreidende BWoHnung ordnungsmäßig benußen, den Unter[Hied
‚wilden Mietpreis einer folden Wohnung und einer für ein Hnderlofes Chepaar
genügenden Wohnung nach DurchfHnittsfägen zu vergüten.!) Die größern Arbeitgeber
jollen nad Maßgabe der Zahl der von ihnen befHäftigten Arbeiter zu den Koften mit
herangezogen werden, Der Vorfhlag hat das Bedenken, daß namentlig die Heinern
Bemeinden, die ohnehin überlaftet find, und auch mandje Arbeitgeber verfucHt fein
würden, Änderreihe Familien überhaupt fernzuhalten. Eine unterfdHiedlidhe Leitung
in Großitadt und Land mürde zudem den Zufivom zur Stadt noch erhöhen. Nır
tarte, umfalfende Träger Können diefe Unterftüßungen übernehmen, fei es der Staat,
das eich oder, wie wir e8 oben befürwortet Haben, die Verfidherungsanftalten,
Lebtere geben auch Heute fhom reiclide Unterftügungen für „Wohnungs
ergänzungen“;: Spielpläge, Bewahrfhulen, Kinderhorte, Badeanftalten,
Schrebergärten und ähnlidhe Veranjtaltungen, die den kHnderreiden Familien
befonders zugute fommen, und wollen es (ent!predhend ihrem Befdhluk vom 10. April
1916) in meiterm Maße hun.

Auch bezüglich der Wohnungszu[Hüffe ift die freie Wohlfahrtspflege vorangegangen.
So befteht in M.Gladbach feit 1897 ein „WoHnungSverein“ mit der fpeziellen
Aufgabe, Hinderreichen Familien ZufHüffe zur geben, fei es al8 Gefjchentk, fei es als VBor-
(üffe, um die notwendig werdende Vermehrung der Wohnräume ober auch eine
Bermehrung und Erneuerung der Betten und der Häuslihen Ausrüftung zır ermöglichen,
Der Verein Hat fo 1915/16 17500 MM verwendet. Er Hat damit au für die Ein-
(Hränkung der Tuberkulofegefahren erfolgreid) gewirkt. Andere Stähte bes Rhein.
Jandes find gefolgt. Ah mande Arbeitgeber geben foldhe Mietzufgüffe.

Die Wohnungsfrage erftrect ih nicht bloß auf die Familien, jondern
auch) auf die

6. Fürforge für Zedige. Die Erridhtung von preiswürbdigen,
gefunden und fittlidH einwandfreien LedigenhHeimen, Sofpizen für
Sefellen, Arbeiter, Arbeiterinnen, Iaufmännijde SGebilfinnen, Heimarbeite-
rinnen, Lehrlingsheimen ujw. kommt aber aud) den Familien zugute, vor
allem dadırh, daß fie den gefundhHeitlidHen und fittliden Sefahren des
Roftgängerwmefen3 und Schlafburfhentums entgegenwirken. Diefje
Gefahren find nicht hoch genug einzujdhäßen. Alle Verordnungen find da
onmächtig. Die Familien werden meiftens erft der Gefahren inne, wenn
28 zu [pät ift. Das Haushaltshudget {ft auf die Einnahme eingerichtet, und
jo will man fie nicht mehr entbehren. Dann ift e&amp; aber auch für die zukünf«
tigen Chen gewiß von großer Bedeutung, daß Bräutigam und Braut nicht
jdon durch die Verführungen der Schlafftellen JittliH gebrochen in den
Eheftand eintreten. Anderfeitz Können die Ledigenheime aber auch mit
rer faubern Einridhtung, den Bequemlichkeiten von Badeeinrichtung,
Refezimmer, Kegelbahn und Wirthaft auch foldhe, die bei ihren Eltern
wohnen Könnten und follten, anziehen und fo fefjeln, daß fie diefes Leben

1) Merlicherunagsbote 1916, Nr. 9.
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        164 Site, SGeburtenrüdgang und Soztalreform

der Verheiratung vorziehen. Für Zugewanderte und foldhe, die keine Fa-
milie Haben, find fie eine Notwendigkeit, und e3 {ft eine wichtige Aufgabe
der Wohlfahrtspflege, die Errichtung und gemeinnügige Führung zu för»
dern. In diejem Sinne Haben auch die Verfidherungsanftalten ihre Mittel
für Ddiejen Zwed (bisher 28 Millionen Mark) in Dienft geftellt.

Bon 8,1 Millionen Haushaltungen 1910 in Preußen waren 6,1 Millionen, die
„ur aus Samilienangehörigen beftanden. 676 000 umfaßten au Dienftboten,
566 000 Gemwerbe- und Arbeitsgehilfen oder ländlidHes Gefinde, 655 000 Zimmer.
1bmieter, Chambregarniften und Schlafgänger.) Die Zahl der familienfremden Per-
"onen (Bimmermieter, Schlafleute ufw., ohne die Dienftboten) ftieg in Deutfchland
on 8,4 Millionen 1900 auf 10,1 Millionen 1905.%)

Die WohHnungsfrage i{t die joziale Frage der nächiten Zukunft. Sie
umfaßt eine Fülle von Problemen, erfordert jo eingehende gefeßgeberijche
und Verwaltungsreformen, beanfprucht aber auch fo dringend ein geord-
nete3 Zujammenarbeiten aller freien Organijationen, daß alles hindrängt
auf die

7. Erridgtung eines ReidHz3zwohnungszamtes. Hier
muß alles Material zufjammenlaufen, hier werden die Probleme unter
Witberatung der Wohnungspioniere im Lande geklärt, die Aufgaben
zwijdgen Reich und Einzeljtaaten verteilt, auch die freien Organifationen zu
jreudiger Mitarbeit herangezogen. Gier werden die gefekgeberifdhen
Borlagen vorbereitet, aber auch ihre Durchführung überwacht und geförs
dert. Daz Reihswohnungsamt würde Ergänzung finden in den Lan de
wohnungämtern und den Wohnungsämtern der Städte und
Rreife.

Ms erfter Beginn zu einem NeihswohHnungsamte follte wenigltens fofort eine
befondere Zentralftelle für die Wohnungsfrage im Reidsamt des Innern
und in den Minijterien der Einzeljtaaten errichtet werden.

Die Wohnungsfrage ijt die ernfte Probe für unfjer Deutfches Reich,
ob der foziale Seift, der in der Novemberbot/haft Kaifer Wilhelms I. und
in den FebruarErlaffen unferes Kaifers un fo mächtig ergriffen und
in den Heldentaten unferes Volkes fidh Jo glänzend bewährt hat, noch leben-
dig und Fraftvoll genug it, dem großen Werke unferer Sozialrteform diefjen
neuen dringenden Bau würdig und ftark einzufügen. Der Reichstag hat
jeinen guten Willen in weitgehenden RMefolutionen unter Gejchloffenheit
aller Parteien wiederholt bekundet: — alle Verantwortung trifit die ver»
bündeten Regierungen und die Landesregierungen.

XYII. Sunere Kolonifation
Was die Landwirt/haft und das platte Land für Bolkund Reich bedeuten,
it un8 durch den Krieg in fühlbarer Weife Har geworden. Zunächft wirt»
Ihaftlich. Mit teilnehmender Sorge durchwandert auch der Stähter heute

1) Breußilhe Statiltilche Korrelpondenz 1916, Nr. 44. %) Borntraeger 145.
        <pb n="179" />
        D. Bekämpfung bes Geburtenrüdganges 165
Keld und Fur in dem Bewußtijein, daß des Sandmann? Arbeit und Saat
auch fein perfönlihes Wohl und den Beftand unjeres Volkes bedingt. Dann
militärijch. Wohl zwei Drittel unfjerer Soldaten, die während der legten
15 bi8 20 Yahre vor dem Kriege ausgebildet worden find, wurden auf dent
Qande geboren!) Die Söhne unferer Bauern und unjerer vom ‚Qande
tammenden gewerbliden und Jandwirt|daftlidhen Arbeiter und Hand-
werfer tragen fo in erjter Linie die blutigen Opfer des Krieges, Unjere
idweren Berlufte und die noch [Hmerzlidhern Einbußen in unfjerer Voll
vermehrung während diejer Kriegsjahre lenken unfere Augen aber au
auf die Zukunft, und da jtüßen wir wiederum unjere Hoffnung in erfter
Qinie auf das Land und die LandwirtjHaft, daß fie mit ihrem Kinders
reichtum die Qüden füllen werden. Diefe eindringliden Kriegserfah-
sungen Können nicht ohne Nücwirkung auch auf unfere gefamte innere
Rolitik bleiben. Nicht etwa im Sinne einer grundjäßlichen Neuorientierung.
Wohl aber ft ernftlidh zu prüfen, ob unfere ganze Gefeßgebung und Bere
maltung in mandjer Beziehung nicht zu einfeitig auf die Anjhauungen
und Interefjen der Großjtadt und der Indufirie eingejtellt waren.

Die Gefahren der ftädtijHen Kultur für die phyfiflhe und fittlihe Kraft unferes
Bolteg finden in folgenden Zahlen, die nur als Beifpiele dienen mögen, ernite
Beleuctung.

Im SKahre 1912 waren von den Militärdienftpflihtigen volltauglich:?)

Von den Von den

Landgeborenen Stabtgeborenen
[omweit fie im Landbau tätig waren - 60,5 Proz. 55,5 Proz.
jomweit anderweitig befhäftigt. . . . 57,8 Broz. 50,8 Proz.

An Berlin betrug dagegen der Anteil der VBolltauglidhen (1911) nur 30,8 Prozent.

Die FrugGtbarkeitsziffer (Zahl der Lebendgeborenen auf je 1000 im
Zebensalter von 15 biz 45 Yahren {tehende mweiblide Perfonen) beitrug in Preußen:

1876/80 1906/10 1911/13
auf dem Lande . 182,9 168,8 153,8
in den Stähten . 160,6 117,6 102,2
in Berlin 149.2 84.1 72.7
Nach der VBoltszählung von 1910 waren bon 7,2 Millionen de u t {Oipradiger
Mütter in Preußen fait 5 Millionen auf dem Lande geboren und nur 2,2 Millionen
im der Stadt,
Während der Anteil der Stadt bei den ehHeliden Geburten dem Lande weit nad}
teht, ift fie bei den unehHeliden Geburten weit ftärker beteiligt, 3. DB. 1914
in Preußen mit 115,4 (Stadt) gegen 65,1 (Land) auf je 1000 Geburten,

Damit parallel geht die Zahl der ChefhHeidungen. Sie betrug 1918 in
Preußen auf je 10000 beftehende Chen in Städten 24,1, auf dem Lande 5,6. Der
Shebruch al ChefHeidungsgrund Kommt zu 87,7 Prozent auf die Städte?)

Bei der Fürforgeerziehung in Preußen kamen, wenn man die alters

1) Erhaltung 178. % Erhaltung 168. &gt;) PreußilhHe Statiltilde Korrejpondenz
Nr. 42 1916.
        <pb n="180" />
        166 Hite, Geburtenrüdgang und Sozialreform
gleiche Bevölferung (bis zu 18 Jahren) mit der Zahl der Fürforgezöglinge in Vergleich
tellt, im Sahre 1912 auf
Broz. der Proz. der
Bevölterung BZöglinge

Sroßitädte (mit mehr als 100000 Einw.) 19,1 42,3

Mitteljtädte (mit 20—100 000 Einw.) . . 14,8 22,8

Rleinftädte (mit 2000—20 000 Einw.) . . 25,2 21,7

Landgemeinden (bis zu 2000 Einw.) . . 41,5 183,7

Während alfo auf die Großftädte mehr al8 die doppelte Zahl der Fürforgezöglinge
(42,3 Prozent) entfällt, als ihrem Bevölferungsanteil (19,1 Prozent) ent{pricht, ift
das Sand nur mit einem Drittel (18,7 Prozent) der feiner Bevölkerung (41,5 Prozent)
ent[prechenden Zahl beteiligt.) Mit der Größe der Stadt wächlt die Notwendigkeit
der Fürforgeerziehung.
Bunächit gilt e3, durch
l. Sdug und Förderung unferer Landwirt|hHaft
ieje jo zu heben, daß wir wenigjtens im Notfalle unabhängig vom Aud-
(ande auf Grund der eignen Produktion unfere Ernährung ausreichend
gefichert wijjen. Diefes Ziel wird uns hoffentlich durch den Zuwachs erober-
ten Landes und durch einen erweiterten und politifHgefidherten
30ollbund — Mitteleuropäilder WirtjhHaftsverband — erleichtert,
Daran {chließt fich als zweite Aufgabe: der bedrohlidhen Zujammenballung
der Bevöllerung in den Großjtädten — ftärler und jHneller als
je in einem andern europäifjhen Staate — durch eine Reihe von Maß-
nahmen zielbewußt entgegenzumwirken. Die Hauptaufgabe ob-
liegt hier unfern großen Verfehrsanftalten: den Eijenbahn- (einfgHließlich
SKanal-) und Poftverwaltungen. Über auch bei Beftimmung des Sihes
der Behörden, Sarnijonen, Sildungsanftalten ufw. jollten die Meinen und
inittlern Städte mehr Berücfichtigung finden. Bor allem muß auf eine
Dezentralifation der Induftrie Hingewirkt werden. Die
Staatz- und Provinzialbehörden, die Gemeindeverwaltungen, die Kredit-
inftitute uf. müfjen die Errichtung indufjtrieller Anlagen auf dem Lande
fördern. Verkehrserleichterungen, billige Frachten und elektrifdhe Kraft«
anlagen (Überlandzentralen) wirken in gleiher Nichtung. Landwirtfchaft
und Indufjtrie Können fih in Verteilung der Arbeitskräfte wefjentlich
ergänzen. Die auf dem Lande ımöglidhe Eigenproduktioin der Familie
‚Kartoffeln, Gemife, Mild) und Feifch), die billigere Wohnungsgeftaltung
ujm., die einfacdhern Sitten und geringern VBerlodungen zu Ausgaben ver-
dunden mit den gefundheitlichen Vorzügen des Landes fidhern der Indu-
itrie billigere und zuverläffigere Arbeitskräfte. Die gefeblidhe Erhöhung
der Wohnungsanfprüche bezüglich Bebauungsplänen und Wohnungsorb-
nungen in den Städten, die natürlich au eine Erhöhung der Preife und
Mieten mit fich bringt, verftärkt die Beweggründe für die Bevorzugung
von Keinitabt und Land.
1) Statiltit über die FHirforgeerziehung Minderiähriger (Nawitih 1914) 51.
        <pb n="181" />
        D. Bekämpfung des Seburtenrüdganges 167
Mit dem Schuße der LandwirtjHaft und de3 platten Landes muß ih
verbinden eine bejondere Fürforge für den einen und mittlern
Bauernitand. Dahin gehört eine den Landesfitten entfprechende
Regelung des Erbrechtes, eine zwedmäßige Organifation des Real und
Berfonaltreditz, Hebung des Iandwirt/Haftlidhen Bildungswejens, För-
derung der Senoffenjchaften, Vermittlung der wijfjen|Haftlichen und
technifhen Fortjdhritte in der Produktion ujwv. Im allgemeinen erfreuen
wir un8 in Deutichland noch einer glüdlidhen Mijdhung von großen, mitt-
fern und Heinen Betrieben. Nur in Medlenburg und den Sftlichen preu-
Bijchen Provinzen Herricht der Großgrundbefig ftark vor. Nach den Bahlen
der Betriebsitatiftik ergibt fich fogar eine {tetige Minderung der Großbetriebe
und ein fteigendes Wachstum der mittlern und Heinern Betriebe {owohl
an Bahl al8 auch bezüglig der landwirtfhaftlih bebauten Fläche.
Die Zahl der Großbetriebe mit mehr al8 200 Hektar ging von 1882 bis 1907 von
18 958 auf 12887 zurüc, und die entfpredhende landwirtihaftliH benugte Säche
von 6,3 Millionen Hektar auf 5,6 Millionen.)
8 ftieg die Zahl der Beirtebe mit
2—5 Gektar von... ...
5—20 Hektar von. . . . +.
Betriebe mit
20—100 Hektar von . . . . 281510 auf 262191
(00 Hektar und darüber von 24991 23 566

während die

herabgingen.
Bezüglich
Betriebe von

der landwirtihaftliH benubten Fläche ftieg der SGefamtanteil der

2—5 Hektar von. . .
5—20 Hektar von... +

Dagegen fiel der Anteil der Betriebe mit
mehr als 20—100 Hektar von . . .. 81,1 auf 29,8 Prozent

mehr al8 100 Hektar von. . 244 „ 22,2 »

Etwas ungünftiger ftellt fi die Entwidlung der Parzellenbetriebe unter 2 Hektar.
Hier ift zwar auch die Zahl der Betriebe gewachfen von 3 auf 3,4 Millionen, aber die
Xläche hat abgenommen von 1,8 Millionen Hektar auf 1,7 Millionen. Diefe Minde-
rung hat fpeziell die Betriebe mit 0,5 bis 2 Hektar betroffen, deren Bahl von 1895
bi3 1907 (für 1882 fehlt die Unter[heidung diejfer Betriebzgrößen) von 1,4 auf 1,8
Millionen und deren Fläde von 1,5 auf 1,4 Millionen Hektar fiel.

Die günftige Entwiclung der Heinern und mittlern Iandwirtfchaft-
lien Betriebe (2 —20 Hektar) geht parallel mit der fteigenden SHnten]ivität
der Betriebsweife und umgekehrt — wiederum Beweis einer gefunden
Entwicklung. Dem entjpriht auch die große Zahl der Se 1bitänd igen,
durch die fih die Landwirtichaft vor der Induftrie auszeichnet.

Bon der ganzen JandwirtfhHaftliden‘ Bevölferung des Deutidhen NeichHes (unter
Einrehnung der Angehörigen) gehören 66 Vrozent zur Cchicht der Selbitändigen.

1882 1907
10,0 auf 10,4 Brozent
288 „ 82,7

W Die deutihe Landwirtihaft. Hauptergebniffe der Statiltik (Berlin 1913) 35.
        <pb n="182" />
        168 Hike, Geburtenrücdgang und Sozialreform

während e8 in der Induftrie nr 20 Prozent, im Handel und Verkehr 36 Prozent find.
rg des Rüdgange3 des Iandwirt{haftlidhen Anteils der Bevöllerung (auf ein wenig
über ein Siertel) bilden doch die felbjtändigen Landwirte mit ihren Angehörigen fait drei
Sünftel unferer gefamten Öfonomi{dh unabhängigen Mittelldhicht.!) — Abgefehen von
ben andern fozialen Vorzügen der Selbftändigkeit findet auch die nationale Wehr-
Fähigfeit die beite Stüge in den Selbjtändigen, die mehr al? doppelt foviel Rekruten
itellen als die Abhängigen.?)

Die Statiftik gibt ein Bild der Entwidlung der Beiriebsgrößen, Diele
bedt fid) aber nit mit den Befigverhältniffen. Hier verfagt
die beutfche Statiftik, trog wiederholter Aufforderung aus Reichstag und
Landtag zu entfpredhenden Erhebungen. Nur bezüglich der Hideie
fommifjfe haben wir genauere Zahlen,

Die SGefamtfläde der preukifden Fideifommiffe ftieg

1904 1913
von 2 243 100 auf 2 460 200 Gektar.

Der Anteil an der SGefamttlähe des preufifhen Grundbefikes betrug 1904:
6,4 Prozent, 1913: 7,1 Prozent, Befonders ho war er im Regierungsbezirk
Stralfund: 21,7 Prozent, Breslau 17,6, Oppeln 21,7, Liegnig 12,4, Königsberg 8,5,
ofen 8,8, Sigmaringen 16,4 Prozent?) Die Bahl der SFideikommiffe betrug
19183: 1297, 1918 wurden nicht weniger al3 20 neue Fideikfommilfe begründet,
während 1 aufgelöft wurde.

Die fdeikonmiffarijch gebundene Gejamtflähe Hat [ih in den
Sahren von 1904 bis 1913 in Preußen um etwa 220 000 Hektar vermehrt.
Dazu kommt die Vergrößerung der Domänen auch ungefähr um 100 000
Sektar. Das ift eine Entwidlung, die allen Forderungen des wirtihaftlidhen
wie fozialen Fortjhrittes Hohn fpricht, Und fie gewinnt gerade in den Pro-
vinzen Boden, in denen ohnehin der gebundene Großgrundbefig in jtarkem
Maße vorherrfcht. — Faft bedenklicher noch als die Vermehrung der Kidei-
fommifje er[deint der umfajlfende Auflauf des bäuerlidhen Grundbefibes
durch Jndufiriemagnaten und Großkapitalijten namentliH des
Xeftens. €3 gilt dies als die ficherfte und vornehmfte Anlage des Kapitals.
Der Titel „Rittergutsbefiger” Iodt doppelt. Der bisherige bäuerliche
Befiger, meijtens das Opfer der Über[huldung, wird entweder zum Pächter
oder Verwalter hHerabgedrüct, oder er zieht al8 Rentner in die Stadt.
Bielfach it e8 dem neuen Eigentümer mehr um die eigne Yaad und den
„Gerrfchaftliden“ LZandaufenthalt für jeine Familie zu tun, al8 um die
wirt{dhaftlide Ausnusung. So bedeutet der Befigwechfel nicht bloß eine
Schädigung der fozialen Schichtung — des bäuerlichen felbjtändigen Mittel-
[tandes —, fondern aud) der wirtfHaftlichen Leiftung des Landes. Da er»
hebt fid) die dringende Forderung, diefer bedrohlidhen Auffaugung des
feinen und mittlern Grundbefikes baldigjt gefeblidhe Schranken zu
2) Erhaltung 170.

*) Denkfhrift des Preußifhen Statijtijhen Landesamtes über die Herkunft der
beutigen Unteroffiziere und Soldaten am 1. Dezember 1906,

3) Sahkrbhuch, preußiiches, 1916, 55.
        <pb n="183" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 169
eben. 3 it nun ein neues FideikommißgefeB in Preußen 1918
»ingebracht und jebt (1916) von neuem vorgelegt worden. C3 wird einer
zrnften Nachprüfung bedürfen. Das Biel muß fein, der Neubildung
und Vergrößerung möglichjt entgegenzuwirken, dagegen die Ablöfung
von Teilen für Anfiedlungszwede und innere Kolonijotion ulm. zu er
leichtern. Das Fideikommikgefeg in feiner neueften Fajjung ft 10h erweitert
worden durch Beftimmungen betreffend Erridhtung von „Sta m m-
gütern“. Soweit diefe die Erhaltung der beftehenden Bauernhöfe be
ztveden, ijt dieje Erweiterung jedenfalls freudig zu begrüßen. Ob die Bauern
von dem NMechte vielfach Gebrauch inaden werden, ift zu bezweifeln. Jeden-
fall muß au hier geforgt werden, daß namentlid) in den ftädtijhen und
indufteiellen Gebieten reichlid Boden für Meinanfieblungen frei bleibt.
Die Hauptjache für die Erhaltung des Banernitandes liegt in der un-
verhältnismäßigen Steigerung der Grundftücspreife infolge der fteigenden
Nachfrage. Die Hohen Preife verleiten zu Hohen Erbabfindungen und
damit zur Überfhuldung. Mande Bauern finden es auch angenehmer,
in der Stadt ihre Renten zu verzehren, al fich den Arbeiten und Sorgen
ber Bewirtihaftung ihres Gutes zu unterziehen. - Nur zu bald findet fidh
dann der Spekulant und SGüterfchläcter zur Vermittlung des Sejchäfts,
In den Gebieten des gleihen Erbrecht8 fpielt er]t recht die Grundftüc-
‘pehulation eine große Rolle. Demgegenüber {ft e&amp; dringend nötig, der
jewerbamäßigen Spekulation und Zerfhlagung der Bauerngüter („Süter-
ichlächterei“) durch firenge BorfhHriften und Überwachung Schranken
zu feben. Soweit [olde Parzellierungen notwendig werden, mögen fie
durch die bäuerliHen SGenoffenfhaften und Behörden oder doch unter
Beauffichtigung diefer gefhehen. Der Zufammentauf durch Sroßgrund-
befiber und Kapitalijten über ein je nad) den wirtfHaftliden und [or
sialen Verhälinifjen (etwa nad Anhörung der Landwirt|haftskammer
durch die Generaltommiffion) zu beftimmendes Maß Hinaus jJollte verboten
der doch von einer befondern Genehmigung abhängig gemacht werden.
Eine Überführung von Feld und Wieje in Forftkultur oder Brachland
jollte au nur mit Genehmigung ettva der Generaliommiffion zuläffig fein.
Sn mandjen Fideikommikfagungen ift vorgejhrieben, daß, wenn Teile der Be
fiungen verkauft werden, der Erlös wieder in Grundbefig angelegt werden muß.
Da nun in den Induftriebezirlen namentlid des Weftenz der Wert von rund und
Boden gewaltig geftiegen ift, die entjpredenden Neuerwerbungen aber natürliqh in
Gegenden gemacht werben, wo er billig ift, fo werden immer größere neue Flächen
gebunden. Soldje Beftimmungen follten aufgehoben oder doch mindejten? gemildert
werden. — Was die Güterfhlächterei anbelangt, [o Hat Bayern feit 1910 ein Sefeb
zur Bekämpfung der Güterzertrümmerung, das in diefem Sinne gut gewirkt Hat,
In Preußen wurde 1914 ein Gefegentwurf über die Teilung land- und Fortftwirt[chaft-
lidjer Bef tungen dem Abgeordnetenhaufe vorgelegt (Druckfchrift Nr. 196), der eine
Reihe wertvoller Beitimmungen enthielt, aber zugleid ein Vorkanfsrecdht des Staates
Mir Bekämpfung der Rolen vorfah und deshalb mit Recht gerade von den Parteien:
        <pb n="184" />
        Hige, Geburtenrüdgang und Soztalreform

lebhaft bekämpft mwurbe, die im übrigen feine fozialen Beftimmungen billigten. Der
langandauernde Krieg Hat mande Bauernhöfe durch Abtwefenheit, Invalidität und Lod
ihres Befigers in Bedrängnis gebracht und wird auch noch in diefer Nichtung weiter
verhängnisvoll nacdhwirken. Das ftellvertretende Generaltommando des 9. Armee:
forp8 Hat infolgedeffen im Einvernehmen mit den Zivilbehörden VBerkäufefoldher
Güter verboten und die zwangsweife BewirtfhHaftung verfügt, um die vor.
:ilige Güterzer[Alagung und die wucherifche Ausnugung der Notlage durch die Güter
(dlächter zu verhüten. Diefe Erfahrungen beweifen, daß die Wiedereinbringung des
preußifdhen Gefegentwurfs in einwandireier Form dringlich ift und daß hier auch die
Tandwirt[Haftskammern wichtige Aufgaben zum Schuge der Invaliden und Hinter-
bliebenen, aber auch im Interefje der Erhaltung diefer Bauernhöfe zu erfüllen haben.

Mit der Erhaltung der beftehenden Örundbefibverteilung ft e8 nicht
zenug, vielnıehr bedarf e3 einer zielbewußten

2. Mehrung und Stärkung des bäuerligen Grund.
befißes und der bäuerlidhen Anfiedlung. Und das {ft
die Aufgabe der fogenannten „innern Kolonifation“. Dieje hat Heute
befondere Bedeutung gewonnen. Was von der Landwirtjchaft überhaupt
gilt, trifft Hier in verftärktem Maße zu. Zunächit vom Standpunkt der
nationalen Ernährung. Der Heine Befiber, der felbjt mit feinen Familien»
angehörigen den Boden bearbeitet, die Saat und Ernte perfönlich mit Liebe
und Sorge Hütet, das Vieh mit eigner Hand pflegt, rinat dem Boden weit
größere Erträge ab als der Befiber, der auf Lohnkräfte angewiefen ift.
3 ijt nicht Zufall, daß 3. B. ein Viertel unferer Schweinezucdht auf die Be-
iriebe unter 2 Hektar und drei Viertel auf f[olde unter 20 Hektar entfallen.D)
Eine umfafjendere Eigenproduktion von Kartoffeln, Gemüfe, Fett, Seil,
Eiern, Mild) ujw., insbejondere auch feitenZ unjerer Arbeiter, würde nicht
öloß das perfönlide Durchalten im Falle von Krankheit, vorübergehender
Arbeitslofigfeit u]. wefentlidh erleichtern, fondern auch für unfere Zukunft
eine umfichtige Vorratswirtfchaft für den Kriegsfall (dur Auffpeidherung
von Getreide, Hüljenfrüchten und fonjtigen unverderbliden Lebensmitteln)
auf8 befte ergänzen. Und was noch wichtiger {ft als die Vorratswirtjhaft
an Qebenämitteln — auch bezüglich der Vorforge von Menichen gilt:
wer eine Kuh oder Ziege im Stalle hat, wer auf eignem Grund und Boden
die dringendjten Nahrungsmittel gewinnt, jelbit ein Schwein {Hlachtet,
lich mit Milch und Eiern verforgt weiß, wer nicht ängltlidH mit den Wohn-
räumen zu tednen braucht, wird auch einem Zuwachs der Familie
freudiger entgegenfehen, alz wer alles gegen bar faufen und voll Sorge
auf den Hausbefiger Nücficht nehmen muß. Da hat der vertrauensvolle
Spruch noch Geltung: Wo fünf Kinder am Tijche figen, ft auch noch für
ein jechjtes und mehr Plas. In Harter Arbeit geftählt, nimmt die Mutter
freudig die Opfer auf [ich, die Schhwangerfchaft und Geburt und die Pflege
der wachlenden Kinderichar mit fich bringen, die aber auch in der Liebe

170

) Sigung des Preußbifchen Abgeordnetenhaufe8 vom 25, Oktober 1912, 7211.
        <pb n="185" />
        -D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 171
und dem Glück der Kinder reichen Lohn geben. Matürlihes Empfinden
und religiöfer Sinn Ichiübt fie vor den VBerluchungen der Stabtkultur. In
Dorf, Garten und Hof ijt Raum für ein fröhliches Kinderleben, Da gibt's
reiche Anregung für Seift und Gerz und Phantafie. € [ind nicht Tiere aus
Holz und Stoff, jondern foldhe mit Fleijd) und Blut, unter und mit denen
die Keinen aufwachfen, deren Freuden und Schmerzen fie miterleben,
mitempfinden. Und wie glüclih die Größern, denen Feld und Wald offen-
jtehen zu fröhlidhem Jagen, zu Spiel und Sport. Und welde Fülle und
Mannigfaltigfeit der Bilder und Erlebnifje in Gottes freier Natur, im
Wechjel der Sahreszeiten. Stramme Ordnung und Zucht verbindet jich
mit Freiheit und „Selbjtverwaltung“ und perjönlicher Fnitiative in glüd-
(idem Ausgleich. Schon in frihen Jahren hHeißt’® unter der Anleitung
von Eltern und SGejchwijtern frifh. zugreifen in ftrammer, aber gefunder
Arbeit, die die Glieder redt, die Kräfte zur Betätigung reizt und die
Freude des Erfolges fihert. In Luft und Licht, auch in Sturm und Kälte,
bet einfacher, aber gefunder Koft gedeihen Körper und SGeift, den Eltern
zur Freude. Da füllen fih die Wiegen mit Leben, während der od nur
jelten und [Heu Einkehr hält.

Dielen Segen der eignen Scholle weiß vor allem der Deut/dhe zu {Häben.
Deshalb die Sehnfucht, der „Landhunger”. Je mehr dieje Sehnfjucht
geftillt wird, defto mehr fejtigt [id die Liebe zu Heimat und Tamilie, defto
mehr erjtarfen Sparfinn, Fleiß und Konfervative Gefinnung. Diele Sehn-
fucht wird aber befonders in unfjern Heinmfehrenden Kriegern lebendig
geworden fein, die im Schübengraben die Vorzüge und Kraft Der freien
Natur [Häben gelernt Haben. Sie haben Sut und Leben für die Berteidi-
qung de3 Heimatliden Bodens eingefebt, Hunderttaujende tragen als
Kriegsinvaliden dauernd die fHmerzliden Einbußen ihrer Er
werb3fähigleit. Sie Haben befondern Anfpruch auf unfere Teilnahme
und unjern Dank. Diefe Dankesjhuld wird aber am bejten dadurch abge-
tragen, daß wir durch eine zielberwußte Siedblungspolitik möglichit zahlreiche
Stellen {haffen, in denen fie fidh eines beglüdenden Heimes und einer ihren
Rräften entfbpredhenden Betätigung erfreuen Können.

Befondere Bedeutung gewinnt die Anfiedlung der häuerlidhen
Arbeiter, namentlid in den Bezirken des SGroßgrundbefibes. Schon
vor dem Kriege hHerr/hte hier eine erfdhredende Abwanderung der Land-
arbeiter, die nur dadurch in etwa ausgeglidhen wurde, daß Rufjen, Salizier,
Rolen, Holländer, Italiener und andere Ausländer in Majjen als Wander-
arbeiter eingejtellt wurden. Daz war Ihon eine national jehr wenig erfreu-
lie Qöfung der Schwierigkeiten. Nun ifjt es aber fehr fraglich, ob das
Ausland diefe Arbeiter für die Zukunft überhaupt freigibt. Dann wird
aber die Not groß und die Gefahr dringend werden, daß die Betriebe über-
Saupt nicht mehr in normalem Umfange aufrechterhalten werden können
        <pb n="186" />
        172 Site, Geburtenrüdgang und Sozialreform

Diefe Gefahr droht nicht bloß im Often, fondern au im Weften; nicht Moß
in der Landwirtihaft, fondern auch in der Induftrie und im Bergbau.
Sie trifft nicht bloß die Beteiligten, fondern die ganze nationale Güter-
geminnung. Dazu kommt, daß auch unfere heimkehrenden Krieger, die
in der langen Kriegszeit der Geimat und ihren engen Berhältniffen entfrem-
bet worden find, vielfach der Verfucdhung nicht widerftehen werden, eben]o
wie nad) dem Kriege von 1870, in großer Zahl entweder in die Stadt
zu ziehen oder aber ganz ausSzuwandern, um in einer neuen
Welt, unter günftigern Konjunkturen, eine neue Lebensitellung zu erobern.

Da gibt’8 vor allem eine Lodung, die {tark genug wäre, dem entgegen»
zuwirken — die Ausfiht auf eine eigne Heimftätte,

Die ZaHl der allein auf Grund befonderer Legitimation befhäftigten ausländijdhen
Arbeiter betrug 1912 beinahe 400 000. Dagegen hat [ih die Zahl der Heimifhen Land-
arbeiter jtetig gemindert, und zwar: &amp;

1895 1907
Anecdhte und Mägde .......... 1719000 1 388 000
Arbeiter und Zagelöhner mit eignem ober
gepachtetem Lande ......... 888 000 260 000
Eoldhe ohne Land. ......... + 1445310 1579 759?)

Befonders bedauerlich ijt die Abnahme der landbefigenden Arbeiter, Diele Ent
midlung hat fi in den leßten 10 Jahren jedenfalls nicht verbeifert.

Über auch für die induftriellen Arbeiter i{t die Anfäffigleit von
hervorragender wirtjhaftlidher und fozialer Bedeutung. Sie bietet zu-
gleich das befte Gegengewicht gegen die einfeitige induftrielle Befdhäftigung.
Die Landarbeit Hält gefund, füllt die freie Zeit aus, gibt der Familie Gelegen-
Beit zu gemeinjamer Betätigung in frijdher Luft. Die mit eigner Hand
gewonnenen NahrungSmittel Hmeden und bekommen doppelt gut. Die
Familie verwächft mit Boden und Nachbarfhaft und erhält einen Konfer-
vativen Einfchlag.

Mehr als eine Million Arbeiter und fonjtige unfelbitändbige Perfonen in der In-
duftrie erfreuten fidh nad) der Betriebszählung von 1907 eines Heinen lanbwirtichaft-
lien Befibes, fei e&amp; an eignem Land, fei es al8 Bachtland. € gab alfo doppelt
ioviel Induftriearbeiter als Landwirte, bie über ein Stüd LXanb verfügten.)

Was nun die bisherigen

3. Leifiungen der innern Kolonifation anbdelanat,
(0 fommt in Preußen vor allem die Tätigkeit der KöniglidHen An-
iiedlungskommiffion für Wefltpreußen und ofen in Betracht.
Hier hat der Staat mehr als eine Milliarde Mark gegen geringe Verzin-
lung fpeziell zur Anfiedlung von Kolonijten deutjdher Nationalität zur VBer-
Aigung geftellt. € find bis 1914 21 683 Heinbäuerlidhe Anfiedlerftellen
zeldhaffen, außerdem 1495 Meinfiedlungsitellen (unter 2 Hektar). Pro-
jeffor Sering [Häßt die Zahl der Angefiedelten auf etwa 130—140 000
Menichen mit etwa 350 000 Hektar Land.?) Leider, daß diefes gewaltige

') Die Landwirtihaft 83. %) Ebd. 55; 3 Erhaltung 174.
        <pb n="187" />
        Ü

‘DD

D. Bekämpfung des Geburtenrücganges 178
Aufgebot von Mitteln einfeitig in den Dienft einer prinzipiell ungerechten
und praktiich verfehlten Anti-Polenpolitik geftellt wurde. Wieviel Hätte
ji mit diefen Mitteln erreichen laffen, wenn fie ausjchließlidh unter jozialen
Gefichtspunkten mit Maß und Ziel aufs ganze Land verteilt zur Berwendung
zelommen wären. Leider ijt aber in den übrigen preußifchen Lrovinzen
Tehr wenig ge[Hehen.

Neben der Tätigkeit der Anfiedlungstommiffion kommen in Preußen
dann noch die Nentengüter auf Grund der Gejege von 1890 und 1891
in Nednung. Zunäcit für bäuerlidhe Anfiedlungen beftimmt, wurde die
Wirkflamfkeit der Gefebe durch Minifterialerlaß von 1907 auch auf Anfied-
(ungen bis zu einer Mindeftgröße von 12% Ar (1% Morgen) ausgedehnt,
ip daß fie feitdem auch den auf dem Lande wohnenden Arbeitern und Gand-
werfern zugute fommt. Auf Antrag der Beteiligten beforgt die General-
fommiffion. die Vorarbeiten. Die Mentenbanken übernehmen die Be-
leihung. Mehrfach hat der Staat auch Mittel zur Gewährung von Zwijdhen-
fredit für die erfte Einrichtung bereitgeftellt, fo 1900: 10 Millionen Mark.
bie 1910 auf 15 Millionen erhöht murden; ferner 1913: 10 Millionen all-
gemein „zur Förderung der Landeskultur und der innern Kolontfation“

8 find bis Ende 1914 begründet worden

Renten»

Davon unter
2,5 Geitar
361
340
136
#79
344
107
525
86
1048
81
(ein[gließlih die der Unfieblungs-
Weitpreußen 10 685, davon 1443 unter 2,5 Hektar
ofen 17010 „ 2755 „ 25 #

Necdhnet man auf jede Familie fehs Köpfe, fo ergibt bas für bie fechs öftlihen Pro-
vinzen auf 29 052 Rentenfjtellen 174 000 Köpfe, für die fehs weitliden Provinzen
auf 4886 Nentenjtellen 29 316 Köpfe.) .

Das find jehr bejcheidene Refultate, NamentlidH im Welten Mt bitter
wenig erreicht.

Der preußijhe Minifterpräfident, Reidhskanzler Dr. v. BethHmann
$ollweg, hat dann am 12. Oktober 1912 im Preußijhen Abgeordneten»
haus aus Anlaß einer Interpellation über die Fleifchteuerung Mittel zu
einer innern Kolonifation in großem Stile in Ans

1) Schriften zur Förderung der innern Kolonifation Nr, 25 (Berlin 1916) 11 19

Ditpreußen

Pommern

Brandenburg

Schlefien . .

Sachjen . . . -

Schlezswig-Holjtein

Hannover. . . .. ©

Geffen-Naffan . . . 119

Weftfalen . . . . . 1688

Mheinprovinz . . 82
Dazu kommen bann noch die Nentenjtellen

fommiffion) in
        <pb n="188" />
        174 GHite, Gebhurtenrüdgang und Sozialreforn

jthtgeftellt. ES waren große Gefichtspunkte, unter denen er die Frage
mürbdigte. Er {tellte umfajfende Mittel von Staat und Provinzen in Ausficht..
550 000 Geftar Niederungsmoore, „die fich im wejentlidhen auf alle Brovinzen
verteilen und fich vielfach in bäuerliHem Beliß befinden“, feien bereits
meijten3 genoffen{Haftlidh entwäffert, für weitere 300 000 feien die Bros
jefte fertig. Er verlangt etwa 12 Millionen Mark, um die ftaatlichen Hoch»
moore in Oftfriesland (etwa 16 000 Hektar) urbar zu machen. Außerdem
jollten geeignete Domänen reichlidher al8 früher den Siedlungsgefellihaften
jür die innere Kolonifation zur Verfügung geftellt werden. Die beftehenden
Siedlungsgefelljchaften follten auch durch {tärfere Beteiligung des Staates
mit Stammanteilen unterftüßt, die Fonds für Zwijdhenkredit verjtärkt
werden. Die Beleihungzarenze follte erhöht und die Ausfcheidung von
Sutsanteilen auz der Hypothekenbelaftung erleichtert werden. In allen
diefen Kihtungen wurden gefegliHe Vorlagen in Ausficht geftellt. „Wir
jtehen vor einer Aufgabe,“ fo fAhließt er feine Ausführungen, „an der der
Staat mit allen jeinen Beamten und an der alle Parteien freudig und
tatfräftig mitarbeiten follen ... Sorgen wir dafür, daß immer zahlreichere
Erijtenzen in diefem Stante (Friedrichs des Grofen) mit dem Heimifchen
Boden verankert werben! Damit werden wir unjern Staat gefund und
jtar£ erhalten.“ Alle dieje Ausführungen gewinnen Heute doppelte und
dreifache Bedeutung. Die lebhafte Bewegung zuguniten der Krie g 3

invaliden Hat vor allem den Gedanken der Anfiedlung wieder itärfer
in Fluß gebracht. Die bedeutfamfte Frucht ft neben dem Kapitalabfindungs-

gefeß im Neidhe das preußijde „GSefegß zur Förderung der An-

jiedlung‘ von 1916, in dem einhundert Millionen

Mark zur Verfügung geftellt werden. Diefe follen nicht bloß den großen

Siedlungsgejelljhaften, fondern au den Heinern örtlichen Senoifen-

Jchaften und Vereinen für Arbeiteranfiedlung als Zwijhenkredit zugute

Zommen. Unter Umftänden kann die Eintragung der Rente an die zweite

Stelle rüden und kann bis zu neun Zehntel des Taxwertes gegangen

merden. Den Rentengutsnehmern Können bi3 zu drei Freijahren gewährt

werden. Auch find „UnfHädlihkeitsattejte“ für größere Trennitüde von

Srundftüden (SGefeß vom 3. März 1850) erleichtert.

Hür fajt alle Provinzen find jest Siedlungsgefellfhaften
unter finanzieller Beteiligung von Staat und Provinz gegründet, fo auch
neueften? in Weftfalen und Rheinland. Die Hauptjache i{t die Gewinnung
von Land. Mit Öd- und Moorboden ift nur Srtlid begrenzten Gebieten
und auch da nur bedingt zu Helfen. Schnellern Erfolg bietet die Rar-
zellierung der fiskalijcdhen Domänen. Hier bedarf e8 auch feiner Kapital
aufbringung. Sie umfaffen 436 000 Hektar und liegen zu drei Viertel
im Often, wo die Meinfiedlung am dringendften it. Sie werfen zudem
nur geringe Mente ab. Auch die ftaatlihen und aemeindliden Koriten
        <pb n="189" />
        D. Befämpfung des Geburtenrüdganges 175
jollten namentlid) in den ftäbtijhen und induftriellen Gebieten der garten
mäßigen Befiedlung dienftbar gemacht werden. Den Fideikommijien
jollte eine Veräußerung zu diefem Zwede gefeglich freigegeben werden.
3 it bei der nationalen Bodenknappheit nicht zu verantworten, daß oft.
mitten in dihtbevölferten Bezirken große Fläden brachliegen oder RNehen
und Wildjchweinen als Aufenthalt dienen, während die MenjdhHen fi ver
geblih nach einem Stüdchen Land.für ein befdheidenes freundliches Heim
jegnen. Noch vernunftwidriger aber ft es, wenn die eignen Gejese des Lan
5e8, die für ganz andere Verhältnijje gefhaffen find — die Fideikommiß-
zefebgebung — eine zwedmäßigere und fozialere Seftaltung verhindern.

Nach der Kriegslagehaben wir Grund zu der Hoffnung, daß wir im Often weite
Xlädenfulturfähigen Sandesgeminnen werden. Da ergibt [ich die
dringende Forderung, beizeiten zu forgen, baß fih nicht die DBodenfpekulation diefes
Neulandes bemächtigt. Gier bieten fich vielleicht der Unfieblungsiommiffion dankbare
Aufgaben — aber im Dienfte aller deutfdhen Staatsbürger, die es uns mit ihrem Blute
haben erobern helfen, ob fie nun die deutfche oder bie polnifjde Mutterfprache [predhen,

Noch fchwieriger al8 die Landbefhaffung Yt die BefhHaffung
von Geld. Bei der jtarlen Inanfprudgnahme des Kapitalmarktes durch
Reich, Staaten, Gemeinden und Private ijt der Kurs der RNentenbriefe
jo niedrig, daß der Kolonift, der das Darlehen jeitenz der Rentenbank ja
11€ in bar, fondern in Nentenbriefen erhält, fOiwvere Cinbuße erleidet.

Für die nächlten Jahre werden fo Staat, Provinzen, Gemeinden und
die fonftigen öffentlichen Korporationen: Berfidherungsanftalten, Sparkaffen
ufw., die Koften der innern Kolonifation wefentlidh beftreiten müffen —
leider diefelben Yuellen, die auch dem fradtijhen Kleinwohnungsbau
aushelfen follen. In diefer Weife find auch die beftehenden und neuen
Siedlungsgefellfhaften 3. B. in Rheinland und Weftjalen wejentlidh fun»
diert worden. Dabei leihen vor allem die provinzialen Landesbanken ihre
Unterftüßung. Diele Hilfe Hat eine befondere Berechtigung, [oweit es
iQ um die Anfiedlung der Kri-gZinvaliden Handelt. So-haben
auch 3. B. in Bayern und in Sachjen die Zandezkulturrenten
danfen fi in den Dienjt der innern Kolonifation geftellt.

Die „Nentenbanken“, dıe für einen ganz andern Zwed: bie Ablöfung der Keallaften,
gegründet worden find, eignen fidh in ihrer heutigen Organijation für diefe neuen Aufe
gaben fehr wenig.) Sie führen ben Namen „Banken“, find e8 aber nit. Sie müßten
su Kreditanftalten nach Vorbild der LandfHaften fortgebildet werden, die für ihre
Bfandbriefe aud) werben und die Konjunkturen des Kapitalmarktes zuguniten der
Mitglieder (d. h. der Schuldner) ausnugen können. Sie müßten zu wirflidgen Anfied-
kungsbanfen ausgefjtaltet werden, mit dem Rechte und der Aufgabe, Land zu kaufen,
Ar parzellieren und zufammenzulegen, e8 Iolonilationsfähig und bereit zu machen,
auch dauernd die Kolonien und die Koloniften zu überwachen und zu betreuen. Die:
Sicherung der gegebenen Darlehen erfordert lekteres. So würde die Gewähr gegeben
ein, daß zwedmäßig, unter ANusnukung voller Fachfenniniffe und Erfahrungen, folo«

1 Mal. „Soziale Kultur" 1916, 16 ff.
        <pb n="190" />
        176 Hike, SGeburtenrüdgang und Soztialreformt

„ifiert und die Intereffen der Koloniften, der Kapitalgeber und der Gemeinfhaft in
gleicher Weife gewahrt würden, Wenn bie innere Kolonifation als {taatlide Aufgabe
anerfannt wird, dann muß ihre Durchführung auch unter ftaatliche oder provinziale
Obhut und Pflege geftellt merden; jedenfalls darf fie nicht den Zufällen und der wirt»
(aftlidhen Ausnubgung privater Erwerbagefellidhaften ausgefeßt fein, wie eS heute
noch vielfach der Sall ift.

Was die Rentengutsgefefgebung anbelangt, fo ift die Forderung einer Mindelt-
größe von einem halben Morgen für die Umgebung der Stäbte zu hoch. 3 ift aber
dringend wünfdjenswert, die Vorteile auch für die mehr ftädtijdHe Anfieblung: Haus
mit Heinem Nußgarten (Wohnheimitätten) nugbar zu machen. Dasjelbe gilt für den
Hwijdhenkredit, der aud) den Bauvereinen und -genoffen[dhaften zugänglich fein follte,
Aus technifchen Rücfichten follte au ausnahmsweife das Zweifamilienhaus zuge
laffen werden.) Auch das Reihenhaus Iann fi wegen der Straßenbaukoften und
jonitiger gemeinfjamer Anlagen oft empfehlen; nur muß die Verbindung zwilchen
Haus und Garten gewahrt bleiben.?)

Eine dritte Schwierigkeit der innern Kolonifation, wie fie bisher aus-
geübt wurde, Kiegt unfjeres Erachtenz in der gebundenen Form des Nen-
tengutes. Gewiß muß, joweit öffentlidHe Mittel für die Anfiedlung
gegeben werden, auch der Zwed tunlichit gefidhert werden. Wber dazu
bedarf e8 nicht jo weitgehender BejhHränkungen des Eigentums, wie fie
heute vorgefehen jind. Jedenfalls müffen auch freiere Formen, namentlich
für Arbeiter, zugelajjen werden. € follten aus denjelben Gründen, die
wir früher für die genoffen]Hhaftlidhen Mietwohnungen angeführt Haben
(oben S. 158), au Siedblungsitellen zum Zwede der Ver pach-
tung gejdhaffen werden. € gibt durchaus tüchtige und vertrauenswürdige
Meine Landwirte und Arbeiter, die [ich in berechtigter Vorficht nicht dauernd
Sinden wollen, aber in ihrer Perfon vielleicht mehr Garantien bieten, als
bei andern e3 Gejegesbeftimmungen vermögen. Bei Verpachtung ijt [ogar
die Unteilbarfeit, Unverjhuldbarkeit und der wirtjHaftliche Betrieb der
Siedlungsitelle wirkjamer gefdhügt als bei Eigentumzübertragung, ander-
jeit8 fann auch der joziale Zwed durch Untündbarkeit und Erblichkeit
vollauf gewahrt bleiben, Daneben Könnte und follte auch eine größere
Babhl von Wohn- und Wirt[Haftsheimftätten als „Brutjtätten“ (Gruber)
fürfinderreide Familien bereitgehalten werden (f. oben S. 162).

rofeffor Gruber Hält wie Dr. Lenz (München) die Vergebung von Land oder auch
die Bekämpfung der Wohnungsnot für {ih allein noch nicht für ausreichend, um die
Kinderaufzucht in genügendem Make zu fichern, „Wir müffen eine engere Verbin.
dung heritellen,“ fo meint er, „und zwar in dem Sinne, daß wir erjtensS eine gewi[fe
Auslefe unter den Perfonen treffen, die mit Land begabt, gewiffermaßen m t Brut-
{tätten verfehen werden follen, daß ferner die wirtfdHaftlidhen Bedingungen, unter denen
das Land überlaffen wird, nad Mabgabe der Kinderproduktion abgeftuft und daß ebenfo
auch die Vererbung des Landbefikes von einer genügenden Kinderproduktion abhängig
zemacht wird.“2) Gruber hat feine Gedanken in der „Beitfchrift für Wohnungswefen

1) Denkfchrift des Weftfälifghen Meinwohnungsvereing, * Über „die DBerbilligung
and Vereinjadhung der Keinfiedlungsbanuten“ vgl. „Schriften zur Förderung der
innern Rolonifation“ Nr. 24. Berlin 1916. 35 Erhalktuna 187.
        <pb n="191" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 177
in Bayern“ (1915, S, 97ff) in „BorfhHlägen zu einem Badtfig:Se
je Be“ näher dargelegt. Meich, Einzeljtaat, Kreife, Gemeindeverbände und Gemeinden
jollen Boden in henlichft großem Makfitabe zur Schaffung von Pachtfigen (Heim
itätten) bereitftellen, und zwar in den verfchieden{ten Größen vom mittelgroßen Bauern-
zut (8—15 Hektar) bis zu bloßen Wohnftellen (600 Quadratmeter) herab, In erfter
Linie Haben die Kriegsinvaliden und «Hinterbliebenen ein Anrecht auf Berücdfichtigung,
dann die Kriegsteilnehmer (je nach Kriegsleiftung) und die fonftigen Bürger. Die
Bergebung erfolgt aber nur an Chemänner, die wenigiltens ein Kind unter 14 Jahren
befigen oder feit weniger al8 zwei Jahren geheiratet Haben, und an Wittwven mit
mindeltens drei Kindern, endlich an Bräutigame, die vor der Che {tehen. Bei der Aus-
wahl entfheidet die Kinderzahl, und bei gleider Kinderzahl das Alter der Cheleute,
je naddem diefes noch Ausficht auf Kinder bietet, Bei Wohnftellen foll auch der Nach»
wei8 der Erwerbaämöglichteit und bei landwirtjHhaftliden Gütern ein [oldjer ent{predhen-
ber lanbwirtfhaftlidher Erfahrung und Schulung erbracht werden. Bewerber, die mit
die gefunde Fortpflanzung fHädigenden Krankheiten behaftet find, [Heiden aus, Es
mird eine Anzahlung von mindeftens 10 Prozent der Koften des fertiggeftellten Sites
verlangt. Der Boden wird gegen Bezahlung eines untilgbaren und unkündbaren
jährlichen Bodenzinfes verpachtet, der alle vier Jahre nach dem Ertragswert neu fejt-
pefebt wird. Wenn der Boden ohne Koften in die Sand des Reiches oder des Einzel-
itaate8 gekommen ift (etma in eroberten Gebieten), wird der Bodenzins in den erften
zwei SYahren nicht erhoben; ebenfo nicht, wenn nach zweijähriger Pacht mindejtens
ein (den gefundheitlichen Anforderungen entfpredjendes) Kind, nach vierjähriger Pacht
mindejtenz zwei, nad fechsjähriger mindeftens drei und nach achtjähriger min-
deftens vier Kinder vorhanden find. Wenn mindefjtens vier gefunde Kinder über das
14. Lebensjahr hochgebracht merden, wird der Bodenzinz fürs ganze Leben erlaffen.
Umgefehrt, wenn bie geforderte Kinderzahl ausbleibt, wird die Pacht entfprechend
fällig. So ift, wenn im dritten und vierten Jahre noch kein Kind da ift, ein Viertel
ber Macht fällig, im fünften und fechjten Jahre zwei Viertel, im fiebten und achten
Sahre drei Viertel ufw.; ebenfo find 3. B. im neunten oder zehnten Jahre bei drei
Rindern ein Viertel, bei zwei Kindern zwei Siertel, bei einem Kind drei Viertel uyd
dei Kinderlofigkeit vier Viertel zu zahlen. Das alles gilt bei Koftenlofigkeit des
Bodens. Wenn der Boden dagegen dem Ausgeber mit Koften zu Buche jteht, fo ift
der Bodenzins (abgefehen von Stundung) zu zahlen, jedoch foll, wenn die Finanzlage
de3 Aunsgebers es geftattet, ein brucdfjtücweifer Nachlaß je nad Kinderzahl (wie oben)
eintreten. Sedenfallg foll bei der Steigerung des Bodenwertes die Kinderzahl ab.
mindernd wirken. Eine Kündigung der Pachtitelle kann und foll nur ftattfinden, wenn
Bodenzing oder Tilgungsrate nicht pünktlid bezahlt werden oder die Wirt{hHaft
IOlecht geführt wird, oder wenn nach 6 Jahren kein ehelihes Kind, nad 8 Jahren
weniger als zivei oder nach 10 Jahren weniger als drei gefunde Kinder leben und wenn
den gefegliden Anforderungen entfprehende Bewerber um den Pachtfig vorhanden
find. Soldhe follen fogar öffentlich aufgerufen werden. Wenn mindejtens drei lebende
zefunde Kinder beim Tode des Pächters vorhanden find oder mindeftenz drei über das
14, Zebensjahr hinaus HochHgebracht find, geht das Pachtrecht auf die Witwe und eines
ber Kinder als Anerben über. Wenn der AWnerbe das 25, Lebensjahr erreıcht hat oder
heiratet, gelten für ihn biefelben Bedingungen bezüglich der Kinderzahl wie für den
erften Pächter, — Der Pächter kann aud) den Pachtfig mit Genehm’gung verkaufen.
Im Falle, daß ihm gekündigt wird, erhält er für Gebäukdhtfeiten, Inventar und fonftige
BVerbefferungen entfprechende Entfhäbigung. — Bei voller Bill’gung des Grund.
gedanfens will es un8 boch Hart erfHeinen, einen Kriegsinvaliden deshalb aus dem
Machtlig wieder zu entfernen, weil ihm ein entfprechender Kinderfegen verfaagt bleibt.

dige, Seburtenrüdgang und Sozialreform 2
        <pb n="192" />
        178 Hike, Geburtenrüdgang und Sozialreform ;

Hier müffen Milderungen eintreten. Daß bei den Eltern Freifein von beitimmten
Rrankheiten verlangt wird, wollen wir gelten Iaffen, aber daß die Eltern darınter leiden
lollen, daß Kinder nicht gefund find oder vorzeitig {terben, erfheint uns miederum Hart,
38 fann für eine Familie von weittragender Bedeutung fein, daß, wenn fie den Pacht:
Äiß mit vielen Opfern und Mühen eingerichtet, vielleicht [ogar eine Kebgewordene
Umgebung und Berufstätigkeit in der Hoffnung auf die lebenslänglihe Heimftätte
aufgegeben hat, diefe nım wieder verlaffen [oll. Bon diefem Standpunkte aus erachten
wir e8 überhaupt für richtiger, nur [oldhe in die Pachtfige eintreten zu Iaffen, die bereit?
bie erforderlichen drei oder vier Kinder Haben. Wenn man mit gutem Grunde zugunijten
der Kriegsinvaliden eine Wusnahme macht, dann muß auch das RKifiko, daß die Che
finderarm bleibt, in Kauf genommen werden. — Wir denken uns die „Brutfjtätten”
richtiger „Aufzuchtjtätten“) überhaupt nicht al? dauernd und erblid übertragen,
ondern wefentlih nur für die Zeit, wo die Kinder anwacdhfen, Wenn die Kinder er-
vadfen find, dann ftehen mit deren Mithilfe die-Mittel reichlih zur Verfügung, [eIbit
ine Wohnung zu befhaffen. Das gilt wenigjtens für die Wohnheimftätten, Ciwas
zuder8 ijft e8 mit den WirtfHaftsheimftätten mit mehr landwirtjdhHaftlichem Betrieb,
mo der Rächter größeres Kapital eingelegt hat und auch im Betrieb feinen Beruf
indet, Hier Könnte die Übertragung für die Lebensdauer {tattfinden. In beiden
Sällen follte jedenfalls ein Vorrecht der Kinder anerkannt werden, foweit eines
yerfelben bereit8 die erforderliche Kinderzahl aufweijt. m übrigen Joll das Nelt nach
„Musfiug“ der Brut oder doch nad dem Tode des Inhaber3 wieber geräumt werden,
ım einer andern Familie mit anwacdhlenden Kindern Plag zu machen.

Die innere Kolonifation wird immer nur in befhränktem Maße wirk-
lam werden. Um fo mehr muß der Befferung derländliden
WohnungzverhHältniffe überhaupt, insbefondere der Land-
arbeiter, voller Ernit zugewandt werden. Die Wohnungen erfreuen [ich
ja des Borzugs von Luft und Licht gegenüber den Mietkajernen der
Städte. Dagegen [ind fie vielfach feucht, leicht gebaut, fo daß Näffe und Kälte
urchbringen. Oft find die Aborteinridhtungen ungenügend und die Brunnen
verfeucht. Soweit man in unfern Dörfern neue, zwedmäßig gebaute Ar-
beitermohnungen fieht, find jie meifltenz von Induftriearbeitern bewohnt.
&amp; it bezeichnend und bedauerlih, daß die Wohnungsdarlehen der In-
validenanftalten fajt ausfchließlid den induftriellen Arbeitern zufließen.
Das liegt nicht am böfen Willen der VBerfidherungsanftalten, fondern an der
mangelnden Initiative und Organifation der landwirtihaftlidHen Arbeiter
und Arbeitgeber. Die SGutsbezirfe und bäuerlichen Gemeinden widerfireben
jogar oft genug der Anfiedlung, machen Schwierigkeiten bezüglich der
Baukonzeffion, weigern fi, die Garantie für das Darlehen zu übernehmen.
Die Sutzherren laffen die beftehenden Wohnungen der Kätner, Büdner
uf. verfallen oder bringen fie wenigjten3 nicht auf den Stand, den Heute
der Arbeiter mit Recht verlangt. Sie laffen lieber ihr reiches Land nicht
voll ausgenüßt Kiegen, als daß fie dem Arbeiter ein Stüd gegen mäßige
Bezahlung ablaffen, um fi ein Gäuscdhen nebit Garten zu errichten. Die
NacHbarfchaft einer Arbeiterfamilie ijt ihnen unangenehm. Bor allem
Hirchten fie die Armen- und mehr noch die Schullaften. Hier find aetwvik
        <pb n="193" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 179
berechtigte Wünicdhe zu erfüllen (Jiehe oben S. 137 f), aber es it doc) eben]o
furzfichtig wie unfozial, über Mangel an Arbeitern zu Hagen und dabei
der Anfiedlung von Familien Schwierigkeiten zu bereiten. Auch die Land-
gemeinden Könnten id) um die Landwirtidhaft wie auch fozial verdient
machen, wenn fie idr Semeindeland (Allmende) durch Ankauf oder
au Anpacdhtung von Kirchenland oder Jonft erhältlien Grundftüiden ver-
meyren und in Barzellen als BachHtland, genügend groß, um eine
Ruh und Schweine darruf zu Halten, an Landarbeiter gegen günftige
Bedingungen ablajfen mürden.

Endlich obliegt noch eine bedeutjame Aufgabe bei der ländlidhen Anfiedlung
der Ländlidgen Wohlfahrtspflege.) Gier ift noch viel zu tun
in der Verbefjerung der SGefundhHeitspflege, der KXrankenfürfjorge, der
Wöchnerinnenverforgung. Die Häusliche Ausbildung: Kochen, Kranken und
Säuglingspflege, rechte Pflege und Ausnüßung des Gartens ufmw. it meiftens
ehr dürftig. Oft fehlen Wafjerleitungen, Badeeinridhtungen, Bemwahr]hulen
um. Die Schuleinridhtungen und wege jind mangelhaft. Auch das geiftig-
gefellige Leben der Dorfbewohner bedarf der Anregung und Bereicherung
durch Bibliotheken, Vorträge; die Dorfjugend muß in Vereinen gejammelt
und geiftig gehoben werden. Dabei muß auch der Freude, der Erholung und
den berechtigten Vergnügungen und Fejten des Landes (3. B. Erntefelt)
ihr Anteil werden. In der äußern Seftaltung des Dorfes, der Kirche und
des Kirdhhofes kann auch der Schönheit und dem befondern Charakter der
Randfhaft mehr Nednung getragen werden, Kurz, e8 gilt dem, was die
Natur dem Dorfe an Vorzügen gefdenkt Hat, auch diejenigen Gaben der
itädtijcdhen Kultur, die von Dauer und Wert find, in reidherm Maße beizut-
Higen, um fo das Dorfleben gefunder, angenehmer und reicher zu geftalten
— zur Freude für Eltern und Kinder.
XIX. SBerbejjerung der Säuglingsfürfjorge
Der Geburtenrüdgang hat zum guten Teil einen Ausgleich gefunden
durch die geminderte Säuglingsiterblichkeit. Sie fank in Deutichland auf
je 100 Lebendgeborene
1901 1905 1910 1913 1914
von 20,7 auf 20,5 16,2 15,1 16,4
Die Sahre 1911 (mit 19,2 Prozent) und 1914 waren befonders ungünitig, erfteres
wegen der heißen Sommermonate, leßteres unter der Einwirkung des Krieges.
Während früher die Landgemeinden am günftigjten {tanden, Haben heute
die Städte den Unterfchied vielfach überholt, inZbefondere die Großftädte.
Die Säuglingsjterblidhfeit fiel 3. B. in den SXahren von 1904/05 bis 1912/13 im
den Stäbten: ?)
: » Sohnrey, Wegweifer für ländlide Wohlfahrts- und GHeimatpflege, Berlin
1908, Deutide Zandbuchhandlung. 2%) Statijtit Bd, 266, 47.
        <pb n="194" />
        Hige, SGeburtenrüdgang und Sozialreform
Shemnig . . . . von 29,7 auf 16,6, d.i um 138,1
Nürnberg . 26,0 „ 15,9 „„ #101
Reipzig . 235 „ 138 „u nn 97
Augsburg - 271 „ 178 „u 23
München 228 „ 13,7 4m &gt; 1
Dresden . 20,0 „ 11,6 %
Straßburg 20,8 „ 12,7 „wow
Breslau . 24,4 „ 167 4% m
Mainz . .. 19,55 „ 121 „un
Düfleldorf . 19,7 „ 125 „m
YNaden . . . 20,9 „ 14,0 »„

Sin .. 0.4 221 „ 154 % n
Stutigart .... „ 195 „ 1380 „,
SHrankfturt a. M.. „ 16,6 „ 102 „„
ofen ..... „ 240 „ 176 „4
Berlin... 0.0 „ 20383 „ 140 „u mn
Rarlsruhe. ... „ 205 „ 142 „nm
Bremen .... „ 1A „ UB „won

Günftig ftehen noch Barmen (1904: 18,9, 1918; 9,9), Hamburg (1904: 16,7,
{918: 11,4). — Yu München betrug 1871 die Säuglingsfterblidhkeit noch 41,7 Prozent
der Lebendgeborenen, 1913 nur mehr 18,9 Prozent.

Was fich bei forglamer Pflege und Aufficht erreidhen Iäßt, beiweift Hamburg, wo bie
Sterblichteit der von der Stabt in Familienpflege gegebenen Säuglinge 1901 noch
17,3 Brozent, 1907/09 dagegen nur noch 1,85 Prozent betrug. Berlin Hat fogar mit
1,7 Prozent Hamburg überholt.)

Diele Statiftik erweift, mit meldhem Erfolge die in diejer Zeit naddrüd-
fi einfebende Säuglingsfürfjorge die Sterblichteit vermindert
hat; fie ft zugleich aber au eine dringende MaHnung, mehr
al8 bisher auch auf dem Lande und in der Kleinjtadt dieje Fürforge frucht-
bar zu machen. Daß dem Lande auch Heute noch an und für fidh der Bor-
zug gebührt, beweift (1912) 3. B. Walde mit 6,6 Prozent der ehelichen
Kinder, Heffen-Najjaw 8,4 Prozent, Lippe 9,2 Prozent. € ijt auch be-
zeichnend, daß die Sterblichteit der unehelihen Kinder in Deutichland
itärfer gefallen it:

von 33,9 im Jahre 1901 auf 23,7 im Jahre 1913
13 die ehelichen: ;
als die ehelich von 19,4 auf 14,2.
Das Ausland Hat un auf dieferr Gebiete weit überholt. Mit unferer
DurchlHnittsziffer (ehHelihe und unehelidhe umfafjend) von 15,1 der Lebend-
geborenen (1913) bleiben wir Jelbft Hinter Italien (12,8) zurück, während
Belgien (12), die Schweiz (12,3), Frankreich (10,4), Niederlande (8,7),
England (9,5), Schweden (7,2), Norwegen (6,8) unz weit voraus find.?)

Die Zahl der im erjten Lebensjahr gejtorbenen Kinder betrug in Deutidh-
(and 1913: 277 196.3) Davon waren 41 924 unehelich. 1914 war die Zahl
1) v. Behr-Binnow 84. 3 -Sahrbuch 1915, 20%, *) Yahrbuch 1916, 10.
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D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 181
10ch Höher: 297 382 (davon 44558 unehelich). Mehr als ein Drittel aller
Seftorbenen {tellten 1913 unjere Kinder unter fünf Jahren.) Daraus
ergibt fich einerjeit, weld) erfhltternder Anteil in der Sterblichkeit auf
die Kinder entfällt, anderfeit®, von weldher Bedeutung die Bekämpfung
diefer Sterblichkeit für unjer Bevölterungswacdhstum ift. Seit Begründung
des Neiches find mehr als 16 Millionen Säuglinge im erften Lebensjahr
geftorben. Durch früheres Einjegen unferer Säuglingsfürforge hätte [ich
diefe Zahl leicht auf die Hälfte Herabhrüden lajfen. Wären wir in den Jahren
1885 bi3 1895 mit Kinderleben Jo [Honend umgegangen wie in den lebten
Hinf Jahren, fo Hätten wir Heute eine Million mehr Kerntrubpen zwijchen
20 bis 30 Jahren ins Feld {tellen Können (Schhloßmann) — ein Mehr, mit dem
wir wahriheinlich den Sieg fhon errungen Hätten. AWber au abgejehen
von der nationaler Bedeutung: weld eine Summe von Not,
ShHmerzund geknidten Hoffnungen liegt in diefen Zahlen
singefhloffen! Und es ift nicht etwa die „natürlide Auslefje“, fondern
‘ittlide Schuld und Unverftand, die die Auswahl derer beftimmen, die
zugrunde gehen, und die noch größere Zahl derer, die infolge fehlerhafter
Ernährung und PflegedauerndeSchädigungenderSefunbd-
heit in die weitern Lebensjahre Hinübernehmen.

Der Hauptgrund der Hohen Sterblichkeit ft die Berfagung der
aatürligen Ernährung an der Mutterbruft. Alle andern Gründe:
Armut, Wohnungsuot, erblidhe Belaftung ufw. treten dagegen weit zurück.
Die Muttermilch bietet nicht bloß die befte, Hygienifch einwandfreie Nahrung,
‘ondern enthält zugleich auch die Schubftoffe gegen die fpezifijchen Kinder.
franfheiten. Alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Säuglingsiterblichkeit
%Zaben alfo au vor allem hier auszuminden.

Aus dem erdrüdenden Zahlenmaterial der Ärzte und Statiftifer zum Erweis der
Bedeutung der natürlichen Ernährung nur einige Beifpiele: Unter 10170 geftorbenen
Säuglingen in Berlin 1905 befanden fidh nur 715 Bruftkinder.?*) Nach den Tabellen
ber Ausitellung „Mutter und Säugling“ in Berlin (1916) war die Sterblichkeit der
Mafcenkinder um das Siebenfache größer al8 die der Bruftkinder.”) — Die Nach-
wirkung der natürliden Ernährung für die fpätere Lörperlidhe Entw'dlung ergibt fidh
dei den militärilgen Aushebungen. „Fe länger die Mujterungspflihtigen geftillt
worden find, um fo größer ijft ihr Körpergewicht, um fo weiter der Bruftumfang,
um fo höher die Militärtauglichkeit. Bon je 100 Multerungspflichtigen, die ehHmals nicht
geftilft waren, erwiefen [ich als militärtauglidh nur 31, von den bis drei Monate geftillten
39, von den weiter bis fehs Monate geltillten 42, bei fehs biz acht Monaten 45, und
bei zwölf und mehr Monaten Stilldauer 48,*) Diefe Zahlen ergeben, wie berechtigt
anb weife e&amp; war, wenn das Preußijhe Landreht zur Bruftftillung verpflichtete
"Zweiter Teil, 2, Tit. $ 67-—69). Diele8 um fo mehr, als die Unterlaffung des Stillenz
in den folgenden Generationen zum Verluft der Stillfähigkeit führen kann.

8 praktijche Aufgaben ergeben fich:

X) Mombert 108, 2) v. Behr: Pınnow 65. 2) Mitteilungen Nr. 3/4 1916, *) Mayet,
Rrienstvochenbhilfe 18.
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        182 GHige, Gedurtenrücdgang und Sozialreform

1. Aufklärung und praktijde Ausbildung der
Mütter. Diele muß [hon in der Bollsjdule beginnen, und zwar theore-
tif und praktijh. Sie ift ein wejentlidher Teil der Häuslidhen Borbildung
/Jiehe oben). Sie muß aber durch praktifdhe Kur fe in [pätern Jahren,
am Beften in der Brautzeit oder den erften Monaten der Che, ergänzt und
vertieft und praktijch geübt werden. Bor allem muß jede Mutter mit
dem ernjien Pilichtbewußtfjein durhHdrungen werden, daß fie dem Kinde
die Nahrung nicht verfagen darf, die ihr der Schöpfer anvertraut und für
diefes beitimmt hat (StillpflidHt). Zugleidh follte fie {id auch fon felbit
jagen, daß die Ausübung der natürliden Mutterpfliht auch ihrer eignen
SefundhHeit nur förderlich fein kann!)

Wenn alle Mütter [ih doch bewußt würden, welder Graufamtkeit und [Hhiweren Ver.
anttvortung fie fig dadurch jHuldig machen, daß [ie ihrem „Liebling“ das Erite und Befte,
maß feine gedeihlide Entwiclung bedingt, aus ganz hinfälligen Gründen der Eitelkeit
und Besuemlichteit verfagen! Wie kann ihıen doc) verborgen bleiben, was jeder Bauer
weiß und beachtet: daß jedes Yunge nur bei der Mil feiner Art gedeiht.

Die Stillprämien haben die Pflicht der natürlidHen Ernährung wieder
mit Erfolg in Erinnerung gebracht. Auch foldje Mütter, die bisher nicht {tillen
zu fönnen glaubten, haben eS überrafhend jAnell gelernt und fih dabei
überzeugt, daß e8 zugleich au die billigfte und bequemite Ernährung ift.
Selbit die fonjt mörderijhHen Monate der Sommerhige werden bei der
natürlichen Ernährung leicht überjtanden. So Haben die Stillprämien
weit über den Bereich der Prämiierten hinaus gewirkt. Hier liegt aud
zweifellos der Grund, daß die Säuglingsfterblichteit trog der Kriegsjorgen
und ‚nöte 1915 und 1916 fetig abgenommen hat. In Berlin fiel fie
1915 fogar auf 12,8 Prozent.

Das Stillen wedt und ftärkt die natürliche Mutterliebe und die Freude
am Rinde, und kommt fo au der fonitigen Pflege zugute. Das Stillen
ichüßt zugleid vor zu {Anell folgenden Wodenbetten.
Beides wirkt zufjammen, daß die Mutter auch dem Iommenden Wochen-
bett mit Freude entgegenfieht.

2. BeihHaffung von MildghH jür Säuglinge und heranwacdhjende
Rinder. In größern Städten genügt die freie Konkurrenz nicht, auch nicht
die bloße polizeiliche Überwachung, vielmehr wird {id die Stadtverwaltung
Telbft oder eine gemeinnübige Gefelljhaft in Ergänzung jener der Verforgung
mit. einwandfreier Kindermild) annehmen müfjfen. Dabei kann und follte
der Preis der Milch für Säuglinge (auf befondere Mildkarte hin) niedriger
bemeffen werden als für die fonftigen Bezieher, und müßten bei Mangel
die Säuglinge, Schwangern und itillenden Mütter in eriter Linie Be-
rücichtiaung finden.

% Val. Mudermann, Der biologilhe Wert der mütterlihen Stillpilicht.
wreibura i. B. 1917, Herder.
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D. Bekämpfung des Geburtenrücdganges 188

3. Erridtung von Mütterberatungs und Säugling2-
fürforgeltellen. In jeder größern Gemeinde oder mindeitenz für
den Kreis muß eine foldhe Beratungsitelle den Müttern zugänglich fein.

Der mitwirkende Arzt beidhrärk fich auf bie Unterfucdhung und allgemeine Be.
ratung. Die Behandlung bicıbt den fonitigen Ärzten vorbehalten. Wohlgerinnte
Damen oder berufsmäßig vorgebildete Helfermnen uuterftüßen den Arzt der Be-
satungsftelle, Die Beratung ift unentgeitlich Kleine Gefjfchenke (Nahrungsmittel,
Keidchen ufw.) dienen als Anziehung für die Mütter, die Beratungsftielle in Anfyruch
zu nehmen, Die Pflege und Zichmütter werden zu regelmäßiger Vorftellung ihrer
Roftkinder verpflichtet.

4. Anftellung von SäuglingSpflegerinnen zu Beluchen
und zur Belehrung der Mütter. Die richtige Säuglingspflege Kann nicht
mehr al8 eine rein private Angelegenheit betrachtet werden, um die fih
Staat und Gemeinde nicht zu kümmern Haben, Jondern fie liegt im dringend-
ten Interejje der Nation. Auch im wirticdhaftlidhen Interefje der Gemein-
ichaft lohnen fi die Koften einer folgen Lehrerin und Pflegerin reichlich.
Vorerft reicht ihre Wirkffamkeit fo weit, al8 die Mütter bereit find, ihren Be-
jJud) und ihren Nat in Anfpruch zu nehmen; vielleicht wird aber einmal
die Zeit Lommen, wo nidht bloß die unehHelidhen, Koft- und BZiehlinder,
wie e8 Heute vielfach chon vorgejchrieben ijt, der Aufficht der Beratungs»
itelle und der Säugihgspflegerin unterftellt werden, fondern alle Kinder
gefeßlich fich diefer Fürforge erfreuen.

5. Errichtung von Säuglingsheimen für gefunde und kranke
Kinder. Das Säuglingsheim bietet den Mittelpunkt und die Ergänzung
der allgemeinen Säuglingsfürforge. Hier finden die Säuglinge Unter-
funft, wenn die Mutter Irank ijt oder fehlt, oder wenn die Krankheit des
Säuglings eine forgfame ärztlide Beauffichtigung und Behandlung er-
’ordert.

In Deutfdhland gab e8 1915 etwa 795 Säuglingsfürforge- und Mütterberathungs-
itellen, 184 Säuglingsheime und Arankenanjtalten, 112 Entbindungsanftalten,
52 Mütterheime, 264 Tageskrippen.!)

6. Borträge in Verjammlungen und Vereinen, Verbreitung von
Schriften, Merkblättern, Sffentlidgen Aushängen, Behandlung der
theoretifjchen und praktijhen Säuglingspflege in Tagesblättern, Familien-
zeitjchriften, Warnung vor betrügerijhen Empfehlungen und In fe
raten uf. Namentlidh tut au in Dorf und Meinftadbt Aufklärung
und Anleitung durch Wanderkurfe und Vorträge durH Wanbder-
bfilegerinnen ujm. dringend not,

Der preußifche Minifter des Innern Hat unterm 3, Oktober 1916 in einem Erlaß
die Veranftaltung von Vorträgen und Lehrgängen in Säuglings und KMeinkinder-
pflege befonders empfohlen. Der preukilhe Minifter für Handel und Gewerbe hat
zeichzeitig den Fortbildungsfchulen die Aufnahme der Säuglings- und Kinderpflege
zur Pflicht gemadıit. — Das Kaiferin-Yugufta- Viktoria-HauZ in Berlin (Direktor
y Grhaltung 81.
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        184 Hige, SGeburtenrüdgang und Sozialreform
Dr. Langltein) und die unter dem Protektorat der Herzogin Viktoria Luife von Braun-
Ihweig begründete Organifation „Deutidlands Spende Für Säuglings und Klein-
AnderfHug“ Haben fich fpeziell in den Dienit diefer Aufgaben geftellt, Chenjo der
„Bayerijhe Landesverband für Säuglings- und Meinkinderfürforge“.
Bum Säuglingsichuß gehört auch
7. die gefeglide Negelung und Beauffichtigung des Ammenwefjen8.
Hier Handelt e8 fih fogar in der Regel nicht bloß um den Schuß des zu
nährenden fremden, {ondern oit no) mehr des eignen Kindes der Amme.
Eine befondere Fürforge verdienen und erfordern die unehHelidhen,
die verwaiften und verlaffenen Kinder. Gewiß ift es hegreiflid), wenn
ber Tod unter den unehelihen Kindern bejonderz reihe Ernte hält. Nicht
6loß die Not und Verlafjenheit der Mutter, fondern oft auch bewußte
Schuld und Nachläfligkeit der Mutter und der Pfleger, denen das Kind
anvertraut wird, find die Urfache. Yırch Heute ift die verbrecherifjdhe „Engel-
madcherei“ nod) nicht ausgeftorben. &amp; handelt [ih in Deutjhland um das
@o8 von jährlich etwa 200 000 unehelih SGeborenen, von denen der Tod
(1914) fajt 45 000 im erjten Lebensjahre dahinraffte. Dank der fteigenden
öffentliden Fürforge Hit ihre Sterblichteit ftetig gefallen, 3. B. in den
183
Sahren on 1905 Gi8 1913 von 32,6 auf 23,7 Prozent,
Die Ziffer ijt aber immer noch erfhredend Hoch. WR weit wir nodhH vom
Biele entfernt find, beweijt 3. B. Walde mit 5,4 Prozent und GHeffen-
Naffan mit 16,4 Prozent. Die wichtigjte Aufgabe ift, daß die Mutter mit dem
Rinde in dauernder perfönlider Verbindung verbleibt, insbefondere, daß fie
28 {tillt. €3 ift zugleich der befte Weg, die Mutter fittlich zu retten und vor
dem weitern Falle zu bewahren, zugleid aber dem Kinde die Liebe der
Mutter und die phylildhe Erhaltung zu fihern. Al8 erfte Rettungsitation
dient. die leicht zugänglihe Entbindungsanjtalt. Daran [AHließt
ji an das Mütterheim, in dem die Mutter mit ihrem Kinde wenig-
ten? für die erjte Zeit nach der Entlaffung aus der Entbindungsanftalt
verbleiben Kann, fei e8, daß fie draußen auf Arbeit geht, fei e8, daß fie für
die Anjtakt arbeitet. Aın beften ergänzen fi Mutterheim und Säuglings-
beim, in welch lebterm die Mütter dann zugleich auch als Ammen — neben
der Ernährung des eignen Kindes — dienen Können. Nach Monaten kann
dann das Kind im Säuglingsheim Aufnahme finden, während die Mutter
in möglichiter Nähe einen Dienjt oder eine fonftige Bejchäftigung fucht.
Soweit Säuglinge und Kinder in fremde Pflege oder Wartung gegeben
werden, find fie unter befondere Auffiht der Behörde zu ftellen. Die
Rilege« oder Ziehmütter bedürfen einer befondern Genehmigung und find
zu verpflichten, das Pflegekind regelmäßig der Säuglingsfürforgeftelle
oder einer fonftigen beauftragten Berfon vorzuftellen.
Die fittlihe Beurteilung der uneheliden Mutter in den Gefahren der Großitabt
und die nationale Wertung des Kindes erjcheint heute in ganz anderer Beleuchtung:
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        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 185:
al früher, Wber auch abgefehen davon Hat die Mutter, mehr aber noch das Kind, ge
rechten Anfpruch auf einen weit {tärfern gefebliden Schuß gegenüber dem Vater, als
ihn das BürgerliHe Gefekbuch gewährt. Diefes bedarf dringend der Reform, und ziwar
'omwo hl bezüglich des Rechtes und des Makes der Alimentationspflicht als auch bezüglich
ber Sicherung der Anfprüche, Dabei Kann und foll der prinzipiellen Unter[heidung
der eheliden und unehHelihen Geburt ihr volles Recht bleiben. Es würde eine falfjche
Sentimentalität fein und wahrlich nicht im Interejfe der Gevölferungspolitik liegen, bie
Jegitime Che und die freie Liebe in Rechten und Pflichten gleichzujtellen. Anderfeits darf
aber jedenfall die „exceptio plurium“ nicht mehr der billige Ausweg bleiben, ich aller
Verantwortung zu entziehen. m übrigen find dur Fortbildung des VBormundfhHafts-
wefens in zwedmäßigem Zujammenarbeiten von Beamten und freien Kräften, durch
Beratung der Vormünder und Pfleger, durch. zwedmäßigere Organifation der „Waifen-
räte“ uf. namentliq in den Städten große Sort{Hritte erreicht. Im „Iugendanit”
‘fiebe oben) mürben alle diele Beftrebungen ihre zentrale Zulammenfajjung finden.

Die Aufführung der vorfiehend gemwürbigten Maßnahmen beweift
ion, wie fehljam die Aufftellung jener Statijtifer it, die einen n dt
wendigen innern Zujammenhang zwilden dem Ger
burtenrücdgang und der jinkenden Säugling3fterb-
(ichkeit annehmen. Tatfadhe it allerdings, daß die Zahl der Geburten
in den leßten Jahrzehnten {tark zurüdgegangen it, daß anderfeitz infolge
de8 jteigenden Wohljtandes, der wadhfenden Einfiht und Belehrung über
die GefundhHeitspflege, der Berbefferungen der Hffentliden, fozialen und
Hysienifdhden Fürforge ufw. die allgemeine Sterblichkeit abgenommen hat
und; daß dieje insbefondere auch den Säuglingen zugute gefommen ift.
Diefe Zahlenreihen — SGeburtenriücgang und Minderung der Sterbezijfer
— gehen aber felbfitändig nebeneinander Her, jede
Hat ihre befondern Urjachen; ja oft genug find fie Jogar auch gegenläufig,
wie das 3. B. Profeijor Dr. Oldenberg (Schmollers Jahrbuch 1916, Geft 2)
nachweilt.
Um unferfeit? nur ein Beifpiel Herauszuheben“ Weftfalen hat nad) Weftpreußen und
Rofen die Höchite ehelihe Fruchtbarkeitziffer: 250,4 Geburten auf 1000 Chefrauen
(von 15 bis 50 Sahren) gegenüber der DurchfHnittszijfer von 192,2 in Deutfchland,
aber nur eine Sänuglingsfterblichfeit von 11,7 Prozent gegenüber dem DurchjhHnitt
von 13,9. Bei Lippe betragen die Zahlen 211,9 und 9,2. — Soweit allerding? eine
‚Rationalifierung‘ der Geburten bereits in die Lebensanffajfungen
und Gewohnheiten Aufnahme gefunden hat, gibt jeder Todesfall Raum für ein ECrjaß-
find, muß alfo umgekehrt ein Rüdgang der Sterbeziffer eine Minderung der Geburten»
zahl zur Folge Haben, aber diefe Parallelität ijt weder ein natürliches noch ein wirt»
[chaftliqges Gefjeg, fondern nur die Frucht fittlidher Verirrungen,

Schon die von Statijtikern und Kinderärzten gemeinfam beftätigte
Tatfache, daß in erfter Linie die Kinftlide Ernährung die große Kinder-
Sterblichfeit verurfacht, ergibt, daß nicht die größere Kinderzahl in der
ginzelnen Familie den Ausfhlag gibt. Denn daß die Muttermild) etwa bei
ber fünften oder zehnten Geburt verfagt oder fich gefahrdrohend vermindert,
        <pb n="200" />
        186 SHite, SGehurtenrüdgang und Soztalreform

Hat wohl Feiner behauptet. Daß die Kindesliebe mit der Zahl der Kinder
und damit die Sorge und Pflege abnimmt, entfpridht aud) nicht der
Natur der Mütterlichkeit und der Erfahrung. AUnderfeits weiß aber jeder Arzt,
daß bei einem oder hei zwei Kindern die Überzärtlichteit und »forge viel
Schaden {tiftet. Wohl kann bittere Not und Wohnungselend und Nahrungs
mangel infolge einer großen Rinderzahl die Sterblichkeit erhöhen, aber das
Hit bei den Erwerbsverhältnifjjen, mie wir fie in Deutjhland hatten und
Hoffentlich auch wieder erhalten werden, die Ausnahme und kann und fol
durch die Sffentlide Fürforge eine Ausgleidhung finden. Was aber vor
allem in die Wagichale fällt: Dieje ärm {ten Volkskreife jind es
nicht, welde an dem Rüdgang des GeburtenüberfhuffeS beteiligt find,
jondern jene, die fehr wohl noch mehr Kinder zu ernähren und zu etziehen
in der Lage find. Bedeutjamer ift, daß bei [Anell folgenden Wocdhenbetten
die GefundhHeit der Mutter ftark angegriffen und dauernd ge[hwächt werden
fann, was natürlich für die Kinder nicht ohne Folgen bleiben wird. AWber
das befte Mittel, um dieje [Hnelle Aufeinanderfolge der Geburten zu ver-
Hüten, ift das Selbftftillen. Mit Recht macht Frl. Dr. Baum darauf aufmerk-
jam und belegt e8 mit Zahlen, daß, wenn bei größerer Kinderzahl die
Sterblidhtfeit wächft, diefeS eben nicht in diefer Zahl, fondern meijtens
darin feinen Grund Hat, daß dieje Mütter nicht {tillen. Auch Profejjor
Dr. Koeppe vermehrt die Belege von Dr. Baum zum Erweiz, daß es [ich
hier durchaus nicht etva um ein biologijhes Gefeg handelt. Nach den an-
geführten Zahlen ergibt fidh, daß gerade das erfte Kind am meilten ge-
Tährdet ijt, daß das vierte die beften Ausfichten hat und eine Gefährdung
hHöchjtens erft mit dem achten oder neunten Kinde beginnt. „Auch die
Erfahrung der Praxis und des täglidhen Leben? liefert reidhlid Beifpiele,
daß die lektgeborenen Kinder in Hnderreichen Familien die größten und
“Hönften find.“2)
XX, Sonitige Maßnahmen der Sozialpolitik und Wirtiehaftspolitit
Die ganze deutjcdhe Sozialpolitik dient, wie dem Schube der perjönlichen
Büter, fo doch vor allem auch dem der Familie. Unfere Arbeiterfhuß-
gefebgebung: der Schuß von SGefundhHeit und Sittlichkeit im Betrieb, die
Bejchränkung der BejdghHäftigung von Frauen und Kindern, die Begrenzung
der Arbeitszeit, die Sicherung der Sonntagsruhe ufw. kommen gewiß
auch dem ganzen Familienleben zugute. Cbenfo hat die Arbeiterverjidherung
vor allem den Zweck, die geordnete Fortführung des Familienleben? auch
in den Tagen der Erkrankung, bei vorzeitiger Ynvalidität oder frühem
Tode des Ernährers zu gewährleiften. Noch widhtiger it ein ausreichender
Mrbeitsverdienft in den normalen Lebenslagen und eine würdige und kraft-

NEngel-Baum 166. — Koeppe, Säuglingsfterblidleit und Geburten»
‚ter 1918, 381. — Dr. Fran au&amp; in Würzburger Abhandlungen, 1916, Heft 4, S. 99.
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        D. Bekämpfung des Gehurtenrüdganges 187
volle Geltendmachung der gerechten Anfprüde bei Nbfhluß des Arbeitz-
gertrags, und diejem Ziele dienen die Gewertfhaften, Einigungsämter,
Arbeitstammern, Tarifverträge ufm. — wiederum gewiß zugleih au Im
SInterefje des Familienlebens. Und wie die Bejtrebungen der Wohnungs
cefornt, der Wohlfahrtspflege ufıy. mit Familientwohljahrt und Volls-
vermehrung zujammenhängen, Haben wir oben eingehend erörtert.

Diejer innige Zufjammenhang zwijdhen Sozialpolitik und SGeburten-
erhaltung und -mehrung würde es rechtfertigen, die gefamte Sozial
politik unter diefem SGefichtspunkte eingehender zu würdigen und auf
ihre Neformbeblrftigkeit zu prüfen. Wir Haben ung aber auf diejenigen
Fragen befchränkt, die unjeres Erachtens fpeziell unter dem Sejichtspunkte
der Bevölferungspolitik am nächjten und dringendften der Löhung be-
dürfen und deren befriedigendere Seftaltung auch am eheften möglich
ericheint. Damit Joll die Bedeutung anderer Reformen durchaus nicht
verfannt oder etwa geringer einge]häkgt werden.

Um in diefer Beziehung einige Beifpiele Herauszugreifen: Auf dent
Sebiete des Arbeiterjhubes bedarf vor allem die Sonntagsruhe
des weitern Auzbaues, Jowohl durch engere Umgrenzung der Ausnahmen
(GO 8 105d, 105e, 105 f) als au) durch Ausdehnung und VBerfhärfung
der gefeglidhen Beitimmungen namentlich für das Handels« und Verkehr8-
gewerbe. In dem Bereiche der Arbeiterverficherung gibt’8 noch eine Keihe
gon dringenden Wünfchen außer den fchon früher von uns gemwürbigten
zu erfüllen: Erhöhung der Unterftügungen und Renten, Ausdehnung der
Unterftübgungsdauer (bei der Kranken-, Verlegten- und Rekonvalefzenten-
Hirforge), Ausbau der Organifation (z. B. jtärkere Beteiligung der Arbeiter
in der Unfallverfidherung), Erleichterung der VBorausjegungen des Nenten-
Gezugs (3. B. bezüglich des Invaliditätsbegriffs, Einbeziehung auch der
Berufstrankheiten in die Unfallverficherung) um. Um dringendften erjdheint
an? unter diefen Forderungen die Erhöhung der Witwen und
Waifenrenten bei der Invalidenverlicherung. Ähnlihe Wünfdhe find
bei der Angeftelltenverficherung, bei der KnappfHaftsgejebgebung u. a. m.
zeltend zu machen. Endlich bedürfen das Koalitions und Ver
zinigung3redcht, der Tarifvertrag und das gewerblidhe Einigungswefjen
dringend einer freiern und gerechten Ausgeftaltung und Durchführung. Eine
üdenloje baritätiidhe Organilation des Arbeitsnacdhweife3 drängt
angelicht3 der demnächitigen Demobilijierung auf unmittelbare Aus-
Higrung. Arbeits und Angeftelltenkammern mit einem
Reidh3Zarbeit&amp;$ und CEinigungsamt müljen die Krönung
der Maßnahmen einer gerechten Ausgleichung der wirtiHaftlidhen Gegen-
Jäße büden.

NM legte — aber nicht in ihrer Bedeutung legte Aufgabe der Arbeiter-
verficherunag Harrt noch der Qöjung die ArbeitZlofenverfiche-
        <pb n="202" />
        88 Site, Seburtenrüdgang und Sozialreform

cung. Die Arbeitzlofigkeit ift namentlih für die Familie mit
bielen nidterwerbsfähigen Kindern eine furdtbare Geimfuchung,
Sie bedroht nicht bloß die SGefundheit, den Lebensmut und die Lebens
[raft der gegenwärtigen Generation, fondern greift in ihren Wirkungen
weit in die Iommenden SGefjchlecdhter. Nicht ohne Ihwere Sorge Können
wir nad diefer Nidhtung der nächjten Zukunft entgegenfehen. Im Kriege
ijt ja überrajcdhend fAnell daz SGefpenft der Arbeitslofigkeit verfhwunden.
Schwieriger aber wird fich die Lage nach Friedensfchluß geftalten. Zu»
nächft erfolgt der ftarfe Nücftrom unferer Krieger. Die gefamten Kriegs»
indufjtrien werden ihren‘ Betrieb mehr oder weniger einftellen, fo daß
aud) hier die Arbeiter frei werben. Die Umftellung auf die Friedens
produktion wird Zeit erfordern und fidh nicht voIhırie Störungen und NRei-
dungen vollziehen. Die Fabriken müfjjen umgebaut, neue Majdhinen
uf. eingeltellt werden. Vor allem aber fehlen die Nohmaterialien,
und das Angebot von Kapital, in Kriegsanleihen ufjw. fejtgelegt, it Inapp.
Die Beziehungen zum Auslande mitffen nad) mehrjährigem Abbruch wieder
neu angefnüpft und gefeftigt werden, Gemwiß, die Wiederheritellung und
Ausgleihung alle3 dejjen, was der Krieg vernichtet, verbraucht und unter-
brochen hat, wird bie Nachfrage im Inland gewaltig anfteigen laffen und
jo vielleicht bald ebenfo wie 1870 eine Godfonjunktur herbeiführen, aber
die Gefahr befteht, daß auch der Rückjfhlag wie nach 1873 nicht ausbleibt.
So ergibt ich zweifellos, daß, wenn und joweit e8 in unferer Macht läge,
wir das Problem der Arbeitslofenverfidherung mit in erfter Linie in Angriff
nehmen müßten. Wber wenn wir felbit in den Jahrzehnten glänzend auf»
teigender Konjunktur trog umfaffenditer Erörterungen der Löfung des
Problems keinen Schritt näher gekommen find, wie follte dies jebt gegen»
über einer Jo unjidern Zukunft zu Hoffen fein?

Und doch, wenn wir auch vorerft nicht daran denken Können, die Frage
der Mrbeitslojenfürjorge in ihrem ganzen Umfange aufzunehmen, mitfjen
wir zeitig vorbauen, um der kommenden Zeit gegenüber möglichit ges
wappnet zu fein. In erfter Linie gilt eS, die Arbeitslofigkeit tunlichtt zu
verhüten. Dahin gehören vor allem alle wirtfhaftliden Maßnahmen,
die geeignet jind, der Induftirie den Übergang in die Friedenswirtihaft
zu erleichtern: Organifation der Einfuhr der Nohjtoffe, Vermittlung von
Kapital dur Ausbau der ftaatliHen Darlehnskaffen ufw. Ferner muß die
Entlafjung der Mannfjhaften allmählich, mit Überlegung und unter Füh-
lung mit den Organifationen der Induftrie und der LandwirtjchHaft, unter
Benubung der Arbeitänachweife und entjpredjender Beratungsitellen
gefhehen, und die Auffucdhung der Arbeitzgelegenheit und die zwedmäßige
Verteilung der Arbeitskräfte auf Stadt und Land durch unentgeltliche
Benugung des Telephon3, Aushang oder freie Einficht der Arbeitsmarkt-
fijten, Gemährung freier ahrt ujw. in jeder Weile erleichtert werden.
        <pb n="203" />
        D. Bekämpfung des Sehurtenrüdganges 189
Die Verwaltungen von Neich, Einzeljtaaten und Gemeinden miütfjfen tun-
lichft für Arbeitsgelegenheiten Sorge tragen. Wenn und joweit aber alle
diefe Maßnahmen nicht ausreidhen und, wie zu befürchten fteht, trogdem
die Arbeit31o0fjigkeitin umfänglidhem Maße eintritt, dann dürfen
wir die VBerforgung der Familien nidHt einfad den
SGemeindenüberlaffen. Die jtark induftriellen Gemeinden Können
beim beiten Willen die Laften nicht tragen. Das Vorbild hat uns auch hier die
Krieg8zeit gegeben in der Fürjorge für die dırdh die Kriegsereignifje arbeit3-
lo8 gewordenen Arbeiter der Textil und Lederindujtrie u{w. So müffen auch
jür die Übergangszeit und vielleicht dauernd für die Lommenden Friedenz-
jahre vom Reich und von den Einzeljtaaten Hilf3fond3 zur Unterftigung
der Arbeitslojen bereitgeftellt werden. Die Arbeitslofigkeit wechjelt je nach
Konjunktur, tednifher Entwidlung und Mode, je nad) den einzelnen
Sndultrien, je nach Ort und Zeit; diefe lokalen und zeitlichen Berjchieden-
heiten der Laften bedürfen des Ausgleichs und jtärkerer Zräger, als die
Gemeinden e8 find. ES ijt eine Forderung der Gerechtigkeit gegenüber
den einfeitig belafteten Gemeinden; e3 ift aber auch dringend nötig im In-
terelfe des fozialen Friedens. € darfdenrücdkehrenden Sol
daten, und namentlid) den Invaliden oder den kinderreidhen
Samilienvätern nidt mehr die ShHmadH angetan
werden, daß Jie von einer Gemeinde in die andere
abgeidoben werden und um die paar Mark der entehrenden
Armenunterftügung fämpfen müfljen wegen der Streitfrage des Unter-
{tügungswohnfiges. Und welch einen Hohn auf alle politijde Weisheit
und Gerechtigkeit würde es darftellen, wenn man den Mann, der Leib und
Leben fürg Vaterland eingejegt Hat. und vielleicht infolgedeffen gerade
jeine ganze Erijtenz verloren hat und nun nach Rückkehr aus dem Felde
in der Heimat nicht gleich Arbeit findet, nicht bloß die Hägliche Unter»
itübung erft erbetteln und erfämpfen ließe, fondern ihn deshalb auch noch
des hHöchften politijdHen Rechtes des Mannes: des Wahlrecht, ver.
{uftig erflären wollte !

Sewiß, auch die Unterftüßung durch Reich und Staat i{t des freien,
jeToftberwußten Mannes wenig würdig. Der angemejjene und richtige
Weg zumal für normale Zeiten i{t die BerfidHerung. Während Reich,
Staat und Gemeinden bisher volljtändig verfagt Haben, Haben die SG e-
werkfchaften auf diefern Gebiete Großes geleiftet, Sie Haben bewiefjen,
daß auch der Weg der SelbithHilfe und freien Organijation wenigjtens
unter normalen Verhältnifjen zum Ziele führt. Auch fonft Haben fie [ich
in diejem Kriege glänzend bewährt, fo daß auch diejenigen, weldhe ihnen
bisher Fehde [chiworen, jekt wohl mit ihrem dauernden Beijtande rechnen
und einfehen, daß fie {ih mit ihnen abfinden miüffen. SGewiß, die Gemwerk-
Schaften unteritüben nicht bloß die unverichuldete Arbeitsloliakeit, fondern
        <pb n="204" />
        190 Hite, Geburtenrüdgang und Sozialreform

zuch die freiwillige Arbeitzeinftellung, aber auch diefe kann im gegebenen
Falle durchaus gerecht und notwendig fein, Die Unterfheidung it JHwer..
Die unterfhiedslofe Unterftüßung hat die Anziehungskraft der Gewerk-
‘haften wefentlih gefteigert. So liegt es fowohl im Interefje der SGe-
werffchaften als auch in dem finanziellen Interejje der Allgemeinheit,
23 wejentlih bei diejer Megelung zu belaffen. Die Gewerkfchaften über-
nehmen damit allerbing3 eine [Amwere Belaftung, die zugleich auch der
Sefamtheit zugute fommt. Das gilt namentlich, foweit Frau und Kinder
in Betracht kommen. Gerade die Familienväter bilden oft ein Hemmniz
in der Geltendmachung wohlberechtigter Forderungen; anderfeitz müffen
gerade diefe bei länger andauernden Streiks die größten Opfer bringen.
Dieje bittern Erfahrungen Haben gewiß wejentlich dazu beigetragen, daß
die neumalthujianijdhen Bejtrebungen in den freigewerkjdhaftiidhen Arbeiter:
freijen fo fruchtbaren Boden gefunden Haben. Alle diefe Sefichtspunkte
drängen und ermutigen uns, den Vorfchlag zur Erwägung zu ftellen:
Die Verficherung des Arbeiters felbit den freien Organijationen der Selbit-
Jilfe zu überlaffen, die VBerforgung der Kinder aber im Falle der vor-
übergehenden Urbeitslofigieit des Familienernährers
Jury eine entjpredende NuZgefjftaltung der Snvalkidenver.
jigerung zu fidjern. Wenn, wie wir früher vorjchlugen, die Ver-
Hcherungsanftalten als neuen Zweig der Verficherung die Gewährung
von Kinderbeihilfen übernehmen würden, jo würde e8 tedhnijch
und organijatorijd) verhältnismäßig leicht fein, Ddiefe Unterftüßungen
dahin zu erweitern, daß fie bei Arbeits!ofigkeit des Ernäh
cer3 für jämtlide nicdterwerbsfähigen Kinder gewährt und zugleich.
&gt;ntfprecdhend erhöht würden. Sie Könnten fo bemeffen werden, daß eine
Pflegerin — in erfter Linie die Mutter — einbegriffen würde. Sie
mürden auch bei gefeglich einwandfreier Arbeitseinftellung gezahlt. So-
bald die Sewerkfchaft oder eine fonftige freie Organifation der Ar-
deitälofenverfidherung die Unterftüßung dem Familienernährer zufpricht,
mürde auch) die Kinderunterftüßung fällig, wobet natürlich eine Nach»
fontrolle nicht ausgefchlofjen fein würde. Vielleicht Könnte fogar ge
jeßlid) jeder Arbeiter verpflichtet werden, irgendeiner Arbeitslofen-
unterftüßungsfaffe mit Mindeftleijtungen beizutreten. € KWnnten auch
vielleicht die Krankenkafjen mit einem fefjten Anteil (etwa einem
Viertel) herangezogen werden, um fie für eine wirffame Kontrolle zu
intereffieren. Die Koften der Kinderunterftüßungen würden von den Vers
icherungsanftalten al3 Gemeinlaft zu tragen fein. — Das Hauptbedenken,
weldeS mit Recht gegen eine foldhe gleidhmäßige Regelung geltend gemacht
werden kann, ijft der Hinweiz auf die großen Unteridhiede der Arbeits-
(ofigfeit je nach Art, Bahl, Gründen ujw. in den verjdhiedenen Berufen.
Wie foll 3. B. die Mrbeitslofigkeit, wie fie in beftimmten Beiten des
        <pb n="205" />
        D, Setämpfung des SGeburtenrüdganges 19%
Jahres, im Baugewerbe im Winter, im Bergbau im Sommer, in der Schnei«
derei und Konfektion im Winter und Sommer regelmäßig wiederkehrt,
und die mit den wirt|Haftlidhen Krifen nichts zu tun Hat, behandelt wer-
den? Die Indujtrien, die das ganze Jahr ziemlich planmäßig durchgehen,
fann man doch nicht mit diejen Koften belaften! Diefe Einwände gelten
aud) namentlich für die Landwirtfchaft, die im Frühjahr, Sommer und
Derbit die Arbeitskräfte übermäßig in Anfpruch nimmt und im Winter
ihnen oft lange unfreiwillige Muße auflegt. € liegt zudem außerordentlich
viel an der Perfönlichkeit, ob fie auch in jolden Zeiten die Arbeit liebt
und jucht und dann auch findet, oder vb fie vorzieht, gegebenenfalls für fich:
und die Familie die Unterftügung zu beziehen. Um diefen Unterfchieden
der verfhiedbenen Berufe bezüglich der Arbeitslofigkeit gerecht zu werden,
haben wir früher die Berufsgenoffenfchaften als die berufenen Träger
einer  gefeglidjen Arbeitslojenverfidherung angefehen. Allein hier ft auch
die Unter[heidung der Berufe einerfeits nicht ausreichend durchgeführt,
anderfeitz die Spezialifierung wieder zu weit ausgedehnt und dadurch
5ie Tragfähigkeit und der regionale und Lokale Ausbau der Organifation
mangelhaft. Bor allem fehlt die Eingliederung der Arbeiter!) Weite ge.
werblide Gruppen find überhaupt nicht in die Unfallverfidherung ein
vezogen. In allen diejen Beziehungen verdient die Invalidenverfidherung
den Borzug. Denken wir uns die Arbeitslojenverfiherung in obigem
Sinne al3 bejondere Abteilung mit gefonderter Verrechnung der Ein
nahmen und Ausgaben, jo mürbe auch Hier einer Sonderung nad
Berufsgruppen nichts im Wege ftehen. € brauchten nur für
jede Gruppe bejondere Marken (für diefe Zujagverficdherung)
auögegeben und geklebt zu werden. Die Karten müßten allerdings in Hirzern
Terminen umgetaufcht und fchärfer Kontrolliert werden. Man Könnte
mit den Hauptgruppen der Indufjtrie beginnen, indem dem Bundesrat
das Recht gegeben würde, den Geltungsbereich durch Verordnung zu
bejtimmen, Jede Gruppe würde foviel an Beitrag erheben, als fie zur
Deckung ihrer Ausgaben bedarf. Die {Hwwierigjten Gruppen, vor allem die
Landwirt/chaft, die der VBerficherung auch am wenigjten bedarf, aber auch
3. 3. die Hausinduftrie, für die das Bedürfnis wohl am dringenditen, aber
die Ausführung fowohl wegen der Koften als inshefondere wegen der Kon-
rolle am [wierigften ijt, würden vorerft — und vielleicht für immer —
nicht einbezogen. Je enger daz Gebiet genommen wird, dejto weniger
fann allerding3 mit einem NReidhsbeitrag gerechnet werden, da diefer ja
von allen aufgebracht werden müßte. Wohl aber würde der Beitrag des
Arbeitgebers ebenjo wie bei der Invalidenverficherung in Rechnung zu
tellen fein. Wir find unz durdHaus bewußt, daß diefer Borlchlag für eine
gefeßgeberifdhe Ausgeftaltung nod) nicht reif und der Weg bis dahin noch
1) Sibe, Arbeiterfrage (M.Gladbach 1904) 154.
        <pb n="206" />
        192 Hike, Geburtenrüdgang und Sozialrejorm
weit it. Wir unterbreiten ihn der öffentliden Diskufjion. Vielleicht, daß
der eine oder andere Gedanke fruchtbar wird. UI3 neues bedeutungs-
volles Gebiet der Sozialpolitik it insbefondere in‘ der Kriegsnot in den
Vordergrund gerüdt: die „Konfumentenpolitikf, d. h. die
Beftrebungen einer zwedmäßigern Negelung und Organilation der Ber-
mittlung der Produkte an die Berbraucher zur Sicherung einer möglichft
vlanmäßigen, ausreichenden, gerechten und preiswürdigen Bedürfnisbefrie»
digung. Die Wbjperrung und der Aushungerungsverfuch Englands hat
zu einer reihen Fülle von neuen Organijationen, Ämtern und Verordnungen
zur Regelung der Verteilung und der Preife zugleid) mit einer IHarfen
Rationierung geführt, wie fie nod) nie in der Weltgefhichte in foldhem
Umfang erlebt worden ijt.. Wir Haben die Notwendigkeiten und Berechtie
zungen, aber auch die Schwächen und Verirrungen foldher ftaatäfozialijtie
(hen Verfuche reichlid durchgekoftet. Diefe Lehren werden dauernd
fruchtbar zu machen fein, Mit dem kommenden Frieden werden diefe
sahlreichen und ftarken Feffeln für Erzeugung und Handel Jich wieder
föfen, aber nur allmählid und mit weijem Bedacht. Manche der bewähr-
ten Maßnahmen und Organifationen werden aber aud) dauernd zu erhalten
fein. Snöbejondere werden den Gemeinden auch in der Zukunft wichtige
Aufgaben als Vermittlungsorgane zwijdhen Produzenten und Konfumenten
obliegen. Das gilt vor allem für die Ernährung der breiten Bollsjchichten,
8 müffen dauernde Brüden gefhlagen werden zwifchen Stabt und
Rand, um Bedarf und Erzeugung in Harmonie zu Halten, Das gilt aber auch
Hir die induftrielle Produktion. Der Krieg Hat die Konzentration und die
Rartellierung in der Induftrie gewaltig gefteigert. Die entfprechenden
Gegenorganifationen des Handels und vor allem der Konfumenten fehlen
faft ganz. Einerfeitz muß durch eine forgjame Xartellge Jjeggebung
‘mit Neichskartellamt) Kontrolle und Einjpruchsrecht gegen mißbräuchliche
Regelung der Preife und der Jonftigen Produktions und Ablagbedingungen
gefichert werden, anderfeitz müfjen Neich, Staat und Gemeinden durch Be-
teiligung, wie e8 3. B. beim Kohlenfyndikac, bei eleftrifhen Bahnen und
ähnlichen gemifchten Unternehmungen der Fall ift, fich felbft den genügenden
Einfluß fidhern oder durch eigne Betriebsunternehmungen und Organi-
tationen deren Macht mäßigend beeinfhuffen. Dabei find dann die Gemein»
den auch in der Lage, den hedürftigen und au den Kinder
ceihen Familien Borzugsrecdhte bei Bezug und bezüglich
der Mreife einzuräumen, ähnlid wie während der Kriegszeit den Familien
der Kriegsteilnehmer vielfach foldhe Bergünftigungen (auf Grund befonderer
Qebensmittelfarten) gewährt worden find. Wie wir früher fchon die D ife
jerenziecung der Preife für die Mil zugunjten der Säug-
finge befürwortet Haben, fo Könnten die Gemeinden auch für Wa [ter
feitung, Gas, Elektrizität ujw., aber aud für Kohlen,
        <pb n="207" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges . 198
Kartoffeln, Gemüfje, Fleifh, Eier, Reis und Graupen
(aus Nücfiht auf die Kinder) und fonftige dringende Lebensbhedürfniffe
unter Bezug und Vorrat im großen die Preife abftufen je nadh den Ein»
fommensverhältnijfen bzw. der Kinderzahl, indem der Ausfall durch die
wirt/Haftlid) Beffergeftellten ausgegliden würde. Dadurch würde dann,
foweit legtere in Betracht kommen, aud) dem freien Handel der Wett.
beiwerb erleichtert. Die Koften und Mühen würden in der Hebung der
Sejundheit und Kraft des Nachwuchles aud) der Allgemeinheit zuguie
fommen.

Wenn wir alle die vorgeführten Maßnahmen der Sozialpolitik vor
unjerm Auge vorüberziehen laffen, fo kann mit Necht die Sorge auf
iteigen, wie bie Mittel gewonnen werden follen für alle diefe Aufgaben.
Und damit kommen wir zu der allgemeinen Frage des Verhältniffes von

Sozialpolitikund Wirt Haftspolitik

Wenn die Sozialpolitik vor allem und in erjter Linie die gerechte
Verteilung und Ausgleidhung zum Ziele Hat, fo ift fie fi doch jeder.
zeit bewußt, daß fih Ddieje nur aufbauen Kant auf der nationalen
Produktion. Das gilt natürlich auch und erft recht für die Sozialpolitik,
joweit fie Jich [peziell in den Dienft der Bevöllerungspolitik {tellt. Um an
das bekannte Bild von Bismardt anzuknüpfen:. ob des Streites um die
gerechtere Verteilung der Eier darf nicht der Verjorgung der Henne vers
gefjen werden, die die Eier legt. Und fo ijt e&amp; aud) gewiß gerechtfertigt,
wenn der Volkswirt auch die kon omifcdhe Seite des Bevölferungsproblems
mit Nachdruck geltend macht, fie Jogar in die erfte Linie rüct. Zweifellos
fann „man mit gutem Willen und Baterlandsliebe allein keine DBevölkerungs-
politif treiben, vielmehr gehört dazu auch die Einficht in die zum Teil recht
Icdhwierigen Zufjammenhänge 3zwilden Wirtfhaft und Bevöllerung“.N
Das anerkennt der Sozialpolitiker gern. Er rechnet eben mit der Vorarbeit
und Mithilfe aud) des Vollswirtes, baut auf fie auf und ergänzt fie.
Umgefehrt foll aber au der Volkswirt nun nicht die ganze Bevöllerungs-
politik zu einem tein öfonomilden Problem Herabdrüden und fich ein»
Silden, der Mitarbeit der Sozialpolitik und der ethijhen Mächte entbehren
zu fönnen. Oft genug haben wir die wirtfHaftliden Schwierigkeiten here
vorgehoben, die unz bevorftehen. Die Überführung der Kriegs in die
Hriedenswirtjhaft, die WiedberhHerftellung und Neueinrihtung der Friee
densinduftrie bringt uns eine Fülle von Problemen. Die Neuorientierung
unferer gefamten Wirt/haftspolitik im Innern wie in ihren Beziehungen
zum Yusland, die Neueinrichtung unjerer Kolonien und der Hoffentlich

) Mombert, Bevölferungspolitit ncH dem Kriege, Nohrungsipielraum und
Bolkswvachstum in Deutfchland. Kriegawirtchaftlidhe Zeitferagen Nr. 2/3 (Tübingen
1916) 66, — Val, au F. Budge, Der Krieg und das Bevölferungsproblem im
„Archiv für Sozielwiffenfhaft“ 1916, Bd, 43, Heft 2.

Ole, Seburtenrüdgang und Sozialreiorm ?
        <pb n="208" />
        194 Hige, Geburtenrüdgang und Soztalreform
neuermorbenen Gebiete, die Wiederanknüpfung der Beziehungen zum
Ausland, die friedlihe Eroberung neuer Märkte und Wiedergewinnung
ber alten, die finanzielle Neufundamentierung unjerer VBolfswirtichaft
zugleich mit Aufbringung der gewaltigen Zinjen und Laften infolge des
langandauernden Krieges und der Verpflichtungen gegen unjere Kriegs
invaliden und Hinterbliebenen, fomwie der NMeugeftaltung von Heer und
Marine — alle3 das find Anforderungen jo gewaltiger Art, daß fie gewiß
jeden Übereifer des Sozialpolitifers zu dämpfen vermögen. Das darf ihn
aber nicht hindern, auch auf die neuen Gefahren und Forderungen der
Beit, wie fie fi feinem Auge baritellen, mit allem Nachdruck hinzuweifen
und mieder und wieder zu mahhen, neben den wirtjhHaftlihen Aufgaben
zuc der Sozialpolitik und neben der Gegenwart auch der Zukunft unjeres
Rolkes nicht zu vergeffen. Das war gerade das Erhebende und Große
in unferer Beit, Daß wir mitten in den Schreden des Krieges, in voller
Anfpannung unferer Kräfte für Jeinen Dienft, dodh immer noch Mittel und
Beit fanden, die TFriedenzaufgaben weiter zu pflegen, ja, Hohe ideale Yurf»
gaben der Wirfenjhaft, Der Technik, der Wohlfahrtspflege ujmw. neu wie
im tiefjiten Frieden aufzugreifen oder weiterzuführen. Diefer unert[höpf-
lien fittlichen Kraft und Elaftizität unferes deutfhen Volkes, die auch in
allen Nöten und Demütigungen durchhielt und in ftiller Arbeit fann und
ichaffte, Haben wir die Herrliche Auferjtehung der großen Befreiungskriege
zu verdanken. Und diefer Geilt muß auch Heute lebendig erhalten bleiben.
Sewiß, nationalökonomijche Zweifel und Berechnungen follen ihr Recht
haben, aber nur, um fie zu überwinden, um die Kräfte zu fteigern, nicht aber
um die Hände verzweifelt in den Schoß zu legen oder doch jeder hHerzhaften
Tat zu entfagen. Sie follen zur Erwägung fommen, aber fie dürfen nicht
den Lebenzmut und den Willen zum Leben ertöten. Der Wille zum
Qebenaber bekundet und betätigt [ich beieiner Na-
tion in ChefdHlieBung und SGeburtenvermehrung,
während der Nücgang derjelben den wirtfhaftliden und nationalen Zod
bedeutet. Much für die Nation gilt, was für die einzelnen gilt: wenn Jüng-
fing und SJungfran auf die Pflichten, die Verantwortung und Schwierig-
teiten der Gründung einer Familie Hingewiefen und fo den {türmijdhen
Sugendphantafien Zügel angelegt werden, fo ijt das gewiß berechtigt und
aut, aber wenn nur der rehnende Philijter fie in die Lehre nimmt und
nen ftets vorhält, was Che und Kinder fojten, wieviel wirtfHaftlide®
Unheil dem Familienvater in allen Qebenjtadien drohen kann, wie weit
jorgenlofer der Junggefelle und die alte Sungfer leben ufw., dann wird
das Sefchlecht bald ausiterben. So foll auch der Nationalökonom fich feiner
Verantwortung bewußt bleiben: daß er zum wirfligHen Erzieher des Bolkes
zu Saft und FortjHritt wird, aber nidt — den PHhilifterfinn großzieht.
Das {ft ja gewiß die bequemite Qöfung der wirtfchaftlichen Schwierigkeiten :
        <pb n="209" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 195
zunächft die „Kinderproduktion“ einzuftellen oder doch zu bejhränken; aber
das mag privatwirt/haftlidh noch für den, der allen Pflihtgefühls bar,
jein Lebensglüc nur nad) Mark und Grojchen bewertet, berechtigt errdheinen,
eine Nationalökonomie . jedoch, die foldhe Lehren geben wollte ober fie
wenigiten3 zwijchen den Zeilen durchbliden läßt, it Jehr Kırzlichtig. Selbit
abgefehen von allen andern SGefichtspunkten (jiehe oben S. 11 ff) follte [hon
die Erwägung, daß die Erhaltung und Vergrößerung des Austaufdhmarktes
(des Nahrungsfbielraums im weitern Sinne): Ausdehnung des Handels,
Erwerb von Kolonien ujw., doch in erfter Linie von unferer Madt-
jellung zu Waller und zu Lande abhängt, die aber wieder vor allem
durd) die — Kinderzahl bedingt wird, zur Vorfiht mahnen. Wer überhaupt
noch an die Zukunft unjeres Volkes glaubt, darf e&amp; nicht mit Gedanken
einer Joldjen @öjung der Schwierigkeiten erfüllen. Der Bauer, der damit
jeine Wirtjhaft vom Untergang retten will, daß er an — Saatgut fpart, eilt
um fo [Aneller dem Abgrunde zu. So arm find wir noch nicht, daß wir Heute
weniger Rinder wie etwa in den 70er oder 80er Jahren durchbringen Könnten.
Wer aber möchte bezweifeln, daß fie un8 nad 15 und 20 Jahren dringend
nötig find und unfere innere Kraft und Weltftellung außerordentlich {tärken
werden? Und ift denn unfjere Zukunft etwa fo dunkel und eng, daß wir
Urlache zum Kleinmut Hätten? Was Hat die deutjhe Wijfenfchaft uny
Technik nicht im Kriege geleiftet, und können wir nicht ebenfo Großes
in fommenden Friedensjahren erwarten? Gerade die Kriegsnot Hat den
Erfindungsgeift ange[pornt und Fortjchritte gereift, die uns in der wirt»
fhaftliden Behaglichkeit der Friedenszeit verjagt geblichen wären. Welche
Ausdehnungsmöglichkeiten bietet nicht allein die Elektrizität für Induftrie
und Landwirt/haft! Dank den Fortfhritten der Wiffen]Haft und Technik
bereichert [ih nicht bloß der NahHrungsfpielraum im Inland, fondern auch
für die Beziehungen zum Ausland eröffnen ih die fruchtbarften Ber-
jpektiven. Neue Weltteile — oder vielmehr: Weltteile vieltaujendjähriger
Kultur warten der Erfchließung durch deutjhes Kapital, durch deutfhe In-
telligenz und Kraft! Und da follen wir ängftlich fragen und zagen: Werden
auch unfjere Kinder den nötigen „Nahrungsjpielraum” Haben?

Sewiß, nicht „jeichter Optimismus“, aber auch nicht grübelnder Peffi-
mismu8 ijt am Base. Wir denken uns8 die Sozialpolitik der Zukunft aud
nicht etwa fo, al8 ob alle erörterten Voridhläge und Gedanken nun gleich
in den nächften Jahren zur Durchführung fommen müßten oder Könnten.
Wenn €3 3. B. al3 wirtidhaftlidhes Ziel aufgeftelt worden ift, daß die
Kofjten der „Kinderproduktion“ fo feEhr von der Gemeinfchaft übernommen
oder mitgetragen werden, daß fie Für die einzelne Familie kein wejentliches
wirt|Haftlidhes Opfer mehr bedeutet, fo werden doch auch die Vertreter
jo weitgehender Forderungen niHt verklennen, daß alle Experimente,
bie die nationale Voltswirtjchaft erfhüttern Könnten, zu vermeiden find.
        <pb n="210" />
        196 Sige, Geburtenrüdgang und Soztalreform

In diejer Vorjicht und Zurüdhaltung kann Streit über das Maß des Erreich-
baren Herrfchen. AWber auch hier ijt die bewährte Taktik der bisherigen
deuten Sozialpolitik einzuhalten: erft befheiden beginnen
und dann jtetig weiter ausbauen. Halten wir unter dielem
Sefichtspunkt einmal Rüdfhau auf die bisher gewürdigten VBorfchläge,
10 ergibt fich ettva folgendes:

Zunächit gibt‘8 eine Meihe von Maßnahmen, die vom Standpunkt
der nationalen Wirtjhaft unbedenflicdh find. Die Belämpfung und Zurüc-
drängung der Proftitution, die Unterdrücung von Sohund und Schmuß
in der Literatur und Kunft, die Einfhränkung des Alkoholismus, der öffent»
lichen Vergnügungen und Quftbarkeiten, die Gefundung der Licht[piele
uftp. werden wohl die einzelnen privaten Quellen jHYmubiger Erwerb3-
jucht mehr oder weniger unterbinden, aber für unjere VBoltswirtichaft
werden damit Millionen, und Milliarden gefpart und der fo dringend
münfdenswerten neuen Kapitalbildung zugeführt. Denken wir doch
nur an die 3% Milliarden für Alkohol! Hier liegen die blanken SGoldftücde
wirflich „auf der Straße“ und es ijt Iaum begreiflidh, wie Nationalötkonomen
jie jo ganz überfehen. Dasfelbe gilt bezüglich tes Schubes der elterlidhen
Mutorität und des Jugendjhukges. Hier gewinnen wir ohne weiteres eine
„Sunggejellen“ und Jungfrauen„fteuer“, die nicht3 Hartes an fidh Hat,
natürlichen und Hriftlidhen SGejegen und den Gefühlen des Dankes und der
Pietät entfpridht, die auch unmittelbar — ohne Steuererekutoren und Ver-
teilungsbeamte — den Berechtigten je nad Zahl der Kinder zufließt.
Much hier Handelt e8 fih um Milliarden, die dem unproduktiven und vor-
zeitigen Verzehr entzogen und mittel der Sparkajfen ujw., aber auch viel»
fach direkt durch Anlage in Wohnung und Garten mit Eigenproduktion
uf, der nationalen Produktion zufließen. Der Sparzivang würde ung ohne
weitere8 alljährlich Hunderte von Millionen als Zufdhuß zum FÄnanziellen
Wiederaufbau unferer Wirtfchaft bringen und zugleich der wirtfhHaftlıchen
Heftigung der zukünftigen Familien dienen. Aber nicht bloß die Iugend,
iondern alle Lebensalter und Stände follen durH Bereinfadhung der
QebenshHaltung, durhH Loslöjung aus den Fefleln der Mode und
der gefellfchattlidgen Repräfentationspflidhten Mittel freimadhen für die
innere Bereicherung des Familienlebens und feinen Zumwadh3 — wiederum
zugleich auch der Weg zur Vermehrung der nationalen Kapitaliraft. Wenn
wir alle diefe Summen zufammenrecdhnen und al38 Zufchüjle fir unjere
Kapitalbildung buchen, dann verlieren felbjit die Millionenprojekte eines
v. Gruber und Zeiler, Jowert fie diefe Kapitalbildung fhädigen könnten,
ihre Schreden. Während die bisher aufgezählten Maßnahmen reine wirt»
[Haftlidhe Gewinne für die nationale Produktion darftellten, fordern die
Einrichtungen und Organifationen der Wohlfahrt pflege feitens
der Gemeinden, der Arbeitgeber und freien Vereine: Kinderbewahr]Hulen,
        <pb n="211" />
        D. Bekämpfung bes Geburtenrüdganges 197
Kinderfpielpläge, Horte, Gaushaltungsjhulen, Wöchnerinnen» und Säug-
fingsfürforge und vor allem das weite Gebiet der WohHnungsfürjorge
zunächjt die Fejtlegung von geringern und größern Kapitalien, aber e8
find fruchtbare Anlagen, die fjofort in der erhöhten wirt{haftlidhen Lei-
[tungsfähigteit reichlich Zinfen tragen. Was fpeziell die beffere häusliche
Schulung und den Schuß der Arbeiterinnen anbelangt, {fo werden die
zwedmäßigere Aus nugung und Auswahl der Nahrungsmittel, die Schonung
und rechtzeitige Ausbefferung der Meidung, der Wohnung ujw. heute
noch ungeahnte Erfparnijffe neben dem Gewinn für Gelundheit und Sitt-
fichtfeit einbringen.

Nun kommen die direkt finanziellen Maßnahmen: Kinderbeihilfen
für die Beamten, Steuerreformen, Ausbau der Arbeiterverlicherung,
allgemeine Rinderzujhüfje. Was die Beamtenbefoldung anbelangt, fo
bedarf jie ohnehin der Reform, und zwar im Sinne der Erhöhung. Was
bisher al8 Kriegsbeihilfen gewährt wurde, wird aud) in den kommenden
HriedenSzeiten, die aller Vorausfidht nad kaum eine wefentliche Verbilli-
gung der Lebenshaitung bringen werben, nicht verjagt werden Können.
€ handelt fi alfo weientlid) um die Art und Weife der Erhöhung. Daß
dabei die Familien mit größerer Kinderzahl in erfter Linie berücfichtigt
werben, erfordert die Gerechtigkeit und die Stanatzweisheit. Chenfo un-
abmwendbar find ftarfe Steuererhöhungen: Diejfe müljen natürlich nach
dem Maßfjtabe der Leiftungsfähigkeit umgelegt werden. Dabei ergibt }ich
bon feibit die Schonung der Ünderreiden Familien. Der Ausbau der
Wrbeiterverficherung wirkt zunächjt im Sinne eines Sparzwange8,: allo
günftig für die nationale Kabitalbildung. Große Kapitalarjammlung wird
diejer Sparzivang allerbingS nicht ergeben, da die Verwendung bald ers
folgt, und zwar zunächft im Verbrauch. Ob die Beträge aber, wenn fie nicht
erhoben werden, weniger verbraucht und mehr produktiv angelegt würden,
Käßt fi [dwer beftimmen. Wa endlich die allgemeinen Beihilfen anbe&gt;
langt, jo Handelt e&amp; fih zunächit nur um eineanbdbere Verteilung
der Laften der Kinderaufzucht. Die Koften werden jeßt einfeitig von
den Eltern getragen, während in Zukunft fih die andern Voltskreije mit
darin teilen follen. Dieje Regelung bedeutet alfo an fiH wohl eine Ver-
[diebung der Belaftung, aber das nationale Kapital al Joldhes bleibt un
berührt. Eine jqhädigende Wirkung auf die nationale Produktion kann
aber doc) nad) einer doppelten Nidhtung erfolgen. Zunächit Kann der Eifer
und die Unternehmungsluft derjenigen, die dann ftärker befteuert werden,
nachlaffen. € Iann aber auch die umgefehrte Wirkung eintreten, gemäß
der Erfahrung, daß Not und drohende Minderung der gewohnten Lebens.
weije anfpornt. Mehr Berechtigung ift wohl der zweiten. Befürchtung
zuzumeffen, daß das Kapital in den Händen der Kinderreihen mehr dem
Verbrauch dient, während eS in den erwerbenden Händen wieder mehr
        <pb n="212" />
        198 Sige, Geburtenrüdgang und Sozialrefsrm

ber Neuanlage zugeführt wird. Nachweisbar ijt das nicht, aber eine
getwiffe Wahr heinlichteit fpricht dafıkr. Sewiß ft auch diefer Berbrauch nicht
unproduktiv — umgekehrt jt das Kapital dort wahrjcheinlich bejfer ver-
wendet als bei den Yunggefellen und Kinderarmen —, aber dieje Produk
tivität macht [ih erlt in einer weitern Zulunit, wenn die Kinder erwachjen
jind, geltend. In jedem Falle aber darf die Belaftung nicht fo weit gehen,
haß Kapitalijten und Kapital inz Ausland wandern — eine Gefahr, die wir
nicht fo fehr aus Mücficht auf die Perfonen, als auf das Kapital, deffen
wir jedenfall8 vorerft dringend bedürfen, vermeiden müjjen. Das Schluß
ergebnis der Erwägungen können wir aljo wohl dahin zujammenfaffen,
daß das gejamte Programm der Bevölferungspolitit fih jehr wohl in den
Kahmen einer gefunden und vorlichtigen WirtjhHaftzpolitik einfügen läßt
and daß auch hier Bolkswirtjhaft2» und Sozialpolitik fih gegenfeitig nicht
jeindlich find, fondern im richtigen Ausgleich wirkjam ergänzen und {tüßen.
XXI Hochachtung und Stärkung des Familienleben?

Der erihredende SGeburtenrücgang ift nur die Folgeer[heinung, das
Symptom einer jHweren innern Erirankung unfjere3 gefellidhaftlidhen
Organismus, |peziell der Familie. Ein Organismus, der innerlich gefund
At, wächit auch, erneuert fich, Hat au die natürlide Anlage und An-
martichaft auf Vermehrung und Fortpflanzung, Joweit die äußern Be-
yingungen: Licht, Luft, Nahrung ujw., gegeben find. Das gilt auch für die
Kamilie, Der Sozialpolitik obliegt es, dieje äußern Bedingungen zu [Haffen
der fie noch günftiger zu geftalten. Eine Fülle von Aufgaben hHarrt der
Qöfung; fie alle aber finden ihr gemeinjames Ziel in der Feftigung und
Förderung des Familienleben. Hier liegt der Kernpunkt des Problems.
Mit den Einzelmaßnahmen allein Lommen wir nicht weiter. Die Haupt-
iache bleibt der gute Wilke der :Cheleute, die herfönlidhe Bereitjchaft,
bie großen Opfer, die troß aller fozialpolitijchen Erleichterungen Die
Rinderaufzucht mit fih bringt, auf fid) zu nehmen. Man denke nur an
die Bejchwerden der SchwangerjHaft, die EShmerzen und Gefahren des
MWochenbette8, die unendlhen Mühen und Sorgen der Kinderpilege
bei Tag und Nacht, in gefunden und kranken Zagen. Glaubt man im Ernit,
alle dieje Opfer ließen fidh etwa durd) Prämien oder durch Verforgung
in ftaatlihen Wöchnerinnenheimen ausgleichen? Und denke man ji weiter,
daß, wie fozialiftijche‘ Träumer e8 fig ausgemalt Haben, die aller ehelichen
Banden „freie“ Mutter, naddem fie ihren Dienft als „Sebärmajchine“
gegen Empfang der feltgefeßten Bezahlung in bar und Naturalverpfler
gung getan Hat, dann auf fich felbft geftellt, vielleicht mehr oder weniger
dauernd gefhwächt durd) das Wochenbett, wieder dem Erwerb nachgehen
joll! Und weld eine feelijdhe VBerarmung für Mutter und Kind, weld
ine Entmürdigung, die Mutterjchaft allein mit Staatziold zu entlohnen 1
        <pb n="213" />
        D. Betämpfung des Gehurtenrüdganges 192
Wer übrigens die Kinderaufzucht mehr oder weniger zu einer Staat3-
oder SefelljhHaftsangelegenheit madjen will, ann aud die Kinderzeugung
nicht mehr al3 „Privatfache“ gelten lafjen, fondern muß dem Staate auch das
Recht zufprechen, die Kinderzeugung zu reglementieren! Man fieht,
wohin der Weg geht! — Nein, der Reichtum der Liebe und des SGlüdez
ber Mautterichaft, ihre Würde und die volle Ausgleidung der Opfer ft nur
in der auf der wirt Haftliden wie geiftig-Jittliden
dauernden innigen LebenzsgemeinjhHaft von Mann
und Frau inder Ehe möglich. Anderfeitz Kann aber von dem Manne
die Mittragung der Opfer nur erwartet werden, wenn er der ehHeliden
Riebe und Treue der Frau ficher ft. Für die Cheleute bedeuten die Kinder
die natürlidhe Bereicherung ihres Lebens und ihrer Liebe; in ihrem Wacdhs-
tum und SGedeihen, in der Hoffnung auf ihre Zukunft, in ihrem Danke,
Hrer Hndliden Anhänglichteit und BPietät liegt der einzig ausreichende,
aber auch der [Hönfte und würdigjte Lohn ihrer Opfer. In den Kindern
erneuert Jich ihr eigne8 Leben, in ihnen leben fie fort und fihern damit auch
den Fortbejtand von Volk und Vaterland. So erwächit die Freude auch
an der fidh vergrößernden Zahl der Kinder.

Alles was der Fejtigung, der Hochhaltung und Würde des Familien-
leben8 dient, dient fo auch der Belferung und Mehrung unjerer Boltskraft,
wie umgekehrt all die Angriffe und Unterwühlungen, die fidh bewußt oder
unbewußt, offen ober verftedt gegen den Beftand der Familie richten,
damit auch unjere nationale Zufunit in Frage ftellen.

Bir möchten unter[hHeiden die prinzipiellen und die praktiidhen Feinde der Fa-
milie. Sn prinzipieller Hinficht [pricht der Sozialismus Marzfcher Richtung der Che
in unferm Sinne — al8g dauernde und Einehe — nur eine relative Bedeutung zu.
Sie ift ihm ebenfo mie die Heutige Eigentumsordnung nur eine „hiftorijde Kategorie“,
»ie, ent{predend dem Wechjel des ökonomifchen Unterbaues der GefellihHaft, mit diefer
lich mandelt. Die heutige Che ift nur eine andere Form der wirt[Haftlidhen Abhängig:
feit. Die Stunde der allgemeinen mwirt/Haftliden Befreiung bringt auch der Frau die
Kreiheit. Bebel in feinem Buche „Die Frau und der Sozialismus” z eht auch die
Ronfequenzen diefer Auffaffung, indem er die Che zu einem privaten freien Vertrag
itempelt, mit dem Recht jederzeitger Löfung. Trog der gewaltigen Verbreitung des
Bebellhen Buches hat jedoch die Partei al8 folche fi nicht zu dieflen Anfdhauungen
befannt. Auch in diefer Beziehung kann der Marxismus wohl als mehr oder weniger
überwunden gelten.) Wie Bebel felbit trog diefer radikalen Theorien ein mufterhafter
Familienvater war, [vo würde der Vorwurf, daß etwa die Sozialiiten mehr Chefchet-
dungen aufweifen als ähnlid) gerichtete bürgerliche Kreife, unberechtigt fein, — Den
“ozialijtiigen Gedankengängen verwandt ift die in nationalöfonomijhen Betrachhtngen
oft miederfehrende Wendung, daß mit der fortjhreitenden Entwidlung die wirt»
Ihaftliden Funktionen der Familie mehr und mehr an Staat und Unternehmung
übergegangen feien und fie damit ftetig an Bedeutung verliere — mit der Schluß-
perfpeftive, daß vielleicht auch die Kinderaufzucht id einmal in andern Organt-
ationgformen vollziehen werde, wie fie die heutige Familie darftelle, Gemwiß Hat [ich
L) Silder €, Frauenarbeit und Familie. Berlin 1915 Springer
        <pb n="214" />
        200 ; GHiye, SGeburtenrüdgang und Sozialreform

ie wirt[haftlidhe Produktion immer mehr aus dem VBerbande der Familie, dem Haufe
o8gelöft. Die Eigenproduktion hat der Kapitaliftildhen Produktionsweife mehr und mehr
Rlag machen müffen. Auch die Vorbereitung der Güter für den Konfum vollzieht
‘ih mehr und mehr außer dem Haufe. Das Tätigkeitsgebiet außerhalb des Haufes er-
meitert fich, während e8 fi im Haufe — in der „Hanushaltung“ — verengert. Dis
zilt vor allem für die Stadt, Aber auch jegt noch gehen etwa 16 Milliarden Mark des
nationalen Eintommens alljährligd dur die Hand der Hausfrau, und ihrer Surge
obliegt e8, diefen zwedmäßige Verwendung und genukfertige SGejtaltung zu geben.
Mit Recht wird fogar eine Rückehr zu einer erweiterten Eigenproduktion (Gemüfe,
Milch, Seifh ufmw.) empfohlen, während die Träume von der Einheitsküche und dem
Srfaß der Privatküche dırrh Maffenfpeilungen an dem deutfchen Familienfinn und:
hen berechtigten Streben perfönlider SGeftaitung des Leben? ftet3 fAheitern werden.
E8 bleibt wahr, was der NMationalötonom EqhHmoller fo beredt ausführt: „Wer jeden
Hungrigen inz Wirtshaus, jede Gebärende ins Gebärhans, jedes Kind von feiner Geburt
8 zur Mannbarfeit in eine Reihe von Erziehungshäufern fdHidt, der verwandelt
»ie Gefelljihaft in eine Summe genußfüchtiger, egoiftijder Bagabunden, deren Nerven»
mmruhe und Überreizung nur allzuviele zu Kandidaten für die Irrenhäufer macht. ..
Xe beweglicher heute das Leben wird, . . . dejto notwendiger wird ein fidherer, nach außen
geichloffener engiter Kreis der Liebe, des Vertrauens, des Behagens, wie ihn allein
sine Familie gibt. Nicht in der Vernichtung, fdndern in dem richtigen Wiederaufbau der
Samilienwohnung und der Familienwirtihaft liegt die Zukunft der Völker und die
wahre Emanzipation des Weibes.“ 1) Beruht denn etwa im WirtjHaftlidhen die ein-
ige und wichtigjte Bedeutung und Beglüdung des Familienlebens für Eltern und-
Rinder? Welch eine unendlidh arme Anffajfung muß doch derjenige vom Familien»
‚eben haben, der foldhe Berfpektiven ftellt! Könnte man nicht vielleicht fogar um.
zefehrt {OHlieken: je mehr das Familienleben von dem wirtjHaftlidhen Ballaft fret
wird und je enger Jih fo der Kreis von Eltern und Kindern ohne den Einfhlag:
jamilienfremder Berfonen zufammen[Hließt, defto glüclider das Familienleben |

A3 zweite Gruppe familienfeindlider Unfhanungen muß die einer falfchen
Frauenemanzipation gelten, deren Vertreterinnen die Che als unerträg-
lies Koch, die Mutterfchaft al8 ihrer Würde und Bildung nicht entfprechend betrachten.
and fich mehr in der Nadjahmung des Mannes — die dann zur‘ Karikatur führt —
xl8 in der Geftalt einer echt deutjchen Fran und Mutter gefallen.

Während diefe AnjGanungen und Beftrehungen den natürlichen und notwendigen:
Bived der Ehe und der Mutterfchaft verkennen und unterfhägen, wird von einer
written Gruppe die Che umgekehrt nur unter dem SGefihtspunkt der Fortpflanzung:
und der NafjffenhHygiene gewürdigt und behandelt. Es gibt foldje, die nur dem
saffi[9 Bollwertigen das Recht der Verehelidhung oder doc der Kinderzengung ZuET-
lennen. Gewiß gibt’3 Krankheiten und Gebrechen, die die Chefchliekung verbieten,
and wir halten aus diefem Sefichtspunkt, um das Berantwortungsgeführl der Beteiligten:
jr meden und fie vor bittern Enttäufdungen zu bewahren, die gefegliche Einführung,
an GSefundhHeitszenugniffen, die die Brautpaare vor der Chefchließung:
der beifer noch vor der Verlobung den Eltern oder einander überreichen müffen, für
yurchau3 erwägenswert, aber e&amp; muß den Beteiligten überlaffen bleiben, wie weit
diefe Beugniffe maßgebend jein follen. Bei Seiftesiranken, Blödjinnigen, Trunken-
bolden ulm. muß gegebenenfalls durch die Unterbringung In Anftalten Vorforge ge
troffen werden. Im übrigen ijt Borficht und Zurüchaltung am Plage. Wenn alle, die
antgegen den Grundfägen einer einfeitigen Hygiene das Licht der Welt erblidt Haben,
a3 der HolitilHen Gejhichte der Völker, aus unferer Literatur, Kunft und Technik
1) Grundriß der Boltswirtihaft I 255/257. Val. Be | GH, Nationalöfonomie I 154.
        <pb n="215" />
        D, Bekämpfung des Geburtenrüdganges 20%
ıögefchieden werden follten, würde fich ein allgemeiner Proteit erheben. Gewicht,
Bruftweite und Muskelkraft und auch die rafliidhe Erbmaffe beitimmen nun einmal
nicht allein den Wert und die Dafjeinsberecdhtigung des Menfchenfindes, {ondern der
Beift oder, wie wir Chriften fagen: die unfterblide Seele, Dement{prechend Können
wir auch nicht denen recht geben, die jedem Menfchen vorfchreiben wollen, wieviel
Rinder er Haben darf und 3. 3. bei einer HEH{tzahl von fechs Schluß machen wollen.
Wo bleibt da die Würde der Che! Gewiß, auch der RafjfenhHygiene [ol ihr Recht bleiben,
und gern anerfennen wir ihre Verdienjte. Wir folgen aud) gern den raffenhygienildhen
Studien und ihren Refultaten und erhoffen davon noch reichen Gewinn für unfere
‚ufünftige Lebensgeftaltung; aber mit der Raffenhygiene und Eugenitk ijt des Menfdhen
BWürde und Recht nicht er[höpft. RaffenhHygiene und hohe ethifdhe Auffajfung in treuen:
Bunde, wie fie 3. B. Profejfor Gruber vertritt, Kann ung allein Höher führen,

Weitgreifender al der Einfluß diejer falichen Theorien ift die Wirkung einer ver
berblidgen Ziteratur und Kun ft. Vor allem find e8&amp; Romane einer gewilfen:
Ridhtung und das moderne ThHeater, die den deutfhen Familienjinn, bie Heilig:
Jaltung bräutlicher Liebe und ehelidher Treue vielfach Iyftematifcdh untergraden. Die
jranzöfiiden Chebruchsdramen find ja, gottlob, feit dem Kriege von unfern Bühnen.
verfchivunden. Immerhin pries man ihren „Eiprit“, der alz Dedung für diefe Pro-
yukte des Landes der Kinderlofigieit diente. Wenn man jekt aber mandıe Theaterzettel
der Großfjtabt lHieft, fo Könnte auch der Ausruf gerechtfertigt erjdheinen: der Spiritus
‚it verflogen, bie — tierijdhe Sinnlichfeit ift geblieben, ES ijt unbegreiflidh, wie unjere
Hriftlichen Väter und Mütter nicht in gemeinjamer Entrüftung ihre Stimmen erheben,
aß man ihren Söhnen und Töchtern foldhes zu bieten wagt! Und das in den hHeroifchen
Tagen des Krieges, angeficht? der Not der Zeit! Mögen doch diejenigen, die [oldher
„Kunftgenüffe“, SHauftellungen, Nadttänze ufw. bedürfen, fich als würdige Genoffen
ner „veredelten“ Kultur und Ethik vereinigen und in gefhloffener Gefeilfdhaft folcdhe
Aufführungen veranftalten, aber man verfhone doch unfere Jugend, deren ungebrochener
ittliden und phyfiflchen Kraft wir noch fo dringend für unfere Zukunft bedürfen. —
Mehr Unheil richtet noch vielfach die Preffe an, weil fie in die weiteften Kreife dringt.
Neben den Inferaten und dem Feuilleton find e8 vor allem die eingehenden Berichte
iber Verbrechen und Gerichtsverhandlungen, die verwüftend wirken. Wenn die Sitten
oolizei fchläft, follte wenigjtens die Gefundheitspolizet eingreifen, damit nicht die ver
peftenden Miasmen der Grofftadt über das ganze Land Hinausziehen. Und wenn
bie fittliden Gefichtspunkte vielleicht weniger gelten follten al8 die wirtfHaftlidhen,
dann [Hüße man menigiteng die anftändige reife vor joldh unlauterer Konkurrenz!

Endlich müffen al3 der Familie feindlidH — wenn auch vielleicht unbewußt — alle
»tejenigen Beftrebungen bezeichnet werden, die auf eine Gleidftellung der
»heligenundunehelidgen Wödhnerinnen und Kinder hinausgehen.
Sewiß, wer möchte lektern Nachficht und Mitleid — nach gefldHehenem Falle — verfagen
and nicht gern mithelfen, fie möglichjt wieder zu vollwertigen Gliedern der men[Hlichen
Sefelljchaft zu erheben, aber dabei muß doch der ethifhHen Würdigung ihr Recht bleiben
and fann die uneheliche Mutter nicht der eheliden gleichgejtellt werden. Aber mande
‚Mutterfhug“ beftrebungen proflamieren den „Schrei nach dem Kinde“ auch al8 außer.
»hHeliches heilige Menfjdhenrecht, und dementiprechend Haben die Kinder der freien
Siebe mehr Anziehung für fie als die der altfränkijdhHen Che. — In dem an fich berech.
Hgten Beftreben, die Seburtenzahl zu vermehren, ift fogar der Vorfchlag gemacht
worden: ?) aus Sffentliden Mitteln im ganzen Lande KinderhHeime zu errichten
und zu unterhalten, denen jede Mutter ohne weiteres ihr Kind oder ihre
Rinder, ob ehHelich oder unehelich, diskret oder offen übergeben kann, mit denrz

') May, N. E in Schmoller8s Sahrbuch 1916, S, 1675
        <pb n="216" />
        202 GHige, SGeburtenrüdgang und Sozialreform
Kechte, es jederzeit wieder ah [ic zu nehmen. € wird darauf Hingewiefen, daß, nament-
ich infolge des Krieges, [omwohl bei den jungen KXriegerwitwen als aud) bei vielen ledigen
Frauen die Sehnjucht nach einem Kinde groß fein werde, „Braucht der Staat Kinder,
jo foll er fih freuen, wenn diejenigen, die ihre UWufzucht nicht übernehmen Können
und (gemeint ift: oder nicht) wollen, wenigijtens die Bürde auf fih nehmen, fie in die
Welt zu feben.“ „Dann aber muß“, fo fordert man weiter, „auch die Verfemung
der unehelichen Mutter — die ja [Hon im Ausfterben ift — aufhören und an ihre Stelle
bie Dankbarkeit der Gefellidhaft (1) treten.“ Witwen- und Waifenpenfion foll auch auf
den [pätern Nadhmwuchs — ob ehelich oder unehelidh — ausgedehnt werden. Die Wert-
urteile, die auf eine Minderachtung der unehelidhen Mutter und die geringere Wert-
Hägung des unehelidhen Kindes Hinauslaufen, follen durh Einwirkung „von oben“
zuf die Preffe und damit auf die Öffentlide Meinung als „dem Gejamtintereffe
ihädlich“ korrigiert werden. Sollte die „Scheu der eheliden Müliter, ihre Kinder mit
Jen unehelidhen Kindern im jelben Kinderheim aufmachfjen zu Iaffen, dauernd nicht
zu überwinden fein“, fo follen getrennte Kinderheime errichtet werden. CSelbft abge-
“ehen von allen religiös-fittlidhen Erwägungen: ob Autoren, die foldje Vorfchläge
tn allem Ernite vertreten, fih aud der {Hweren Verantwortung bewußt find, daß
ie mit der gefeblidjen Sanfktionierung und prattijgden Ermöglidhung [vl bequemer
Abfchiebung ihrer Kinder auch das Gefühlderelterliden Berantmwor-
{u ng untergraben und damit dem XKindedas Befteund Heiligijte: die
Bflegeder Mutter und den Schuß und das Glüd der Familiengemeinfchaft
zntziehen? Was Heute als erfdhütterndes Ereignis und als [Hmerzlichjte Eindbuße in phy-
‘ilcher, feelifcher, pädagogifdher und ethifcher Beziehung betrachtet wird: der Verluft
von Vater und Mutter durch den Tod, würde damit früher oder [päter für die ganze
deutfche Kinderwelt zur Regel: „Verwanft“ [Hon zu Lebzeiten der Eltern! Begreift
man denn nicht, mas das bedeutet, wenn man dem Kinde ftatt der Mutter eine „Vor
iteherin“ und ftatt des Vater? einen „Direktor“ gibt? Und, von den gewaltigen Koften
zanz zu {Hweigen: weldhes „Material“ würde diefen Anftalten zufommen, — die
Früchte blinder Leidenfchaft, durch keine fittlidhe Schranke oder verantwortungsvolle
Erwägung geregelt! — In ähnlicher Nichtung bewegt [id der Vorfchlag, dem Chemann
mit Genehmigung feiner Frau) eine „Nebenehe“ gefeglidh zu geftatten, — ein
Beweis, wohin eine bloß naturaliltilh orientierte Weltanihauung fih auch Heute
noch verirren Kann I
Die Hochachtung, Erneuerung und Stärkung der Familie muß das
Biel der Neurorientieung im unferm ganzen dffentliden und privaten
Leben bilden. Zunächit in unjerer Politik. Bevölferungspolitik kann
nur Familienpolitik jein. Staat und Perfönlichkeit waren bisher fajt aus»
ichließlid die Pole unferer Politik, während des Zwijdhengliedes — oder
richtiger ausgedrüdt: des MutterbodenS, auz dem beide, Staat und Perfön-
lichteit, erwachten — viel zu fehr vergeffen wurde. Die nächften Jahrzehnte
müffen vor allem auf den Schuß und die Förderung des Familienleben?
eingeftellt merden. Alle Maßnahmen auf wirtjdhaftlidhem, jteuerpolitijchem,
fozialem und ethijdem Gebiete müfjfjen in erfter Linie unter dem Seficht3-
punkt gemwürbigt werden: ob und wie fie dem Familienleben dienlich find.
Das gilt für die Gefjekgebung, aber vielleicht noch mehr für die Berwaltung;
e8 gilt für Neid, Staat und Gemeinde. Jeder Beamte muß fi) von diefen
Yedanken durchdringen laffen und perfönlich wie amtlich fich feiner [Hweren
        <pb n="217" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 208
VBerantwotung gegenüber dem Vaterland jederzeit bewußt fein. Ye maß-
gebender die Stellung, dejto größer die Verantwortung.

Dieje hohe Einfhägung der Familie follte aud im Wahlredht
in Neid, Staat und Gemeinde zum Ausdruck kommen. So entfpricht
e8 der organifHen Yuffafiung des Staates, der aus Familien, nicht aus
Ynbividuen befteht. So erfordert es aber auch die Gerechtigkeit in Leiftung
und Gegenleiftung. Das jollte uns der Krieg doppelt zum Bewußtfein
gebracht Haben. Und was wir in glorreihen Kämpfen errungen Haben,
müljen uns die Familienväter in die Zukunft Hinüberführen, an deren
Seftaltung mitzuwirken fie um [o mehr berufen und interejjiert find,

Wichtiger noch als SGejeggebung und Verwaltung jind die Sitten.
Ummwandlung und Stärkung der fittliden Anfchanungen im Sinne der
amilienpflichten tut not. Die Träger der ftaatliden Gewalt Können und
iollen die Öffentliden Verhöhnungen und Schädigungen der fittlidhen
Srundlagen und Bedingungen des Familienlebens unterdrüden, fie önnen
und follen zur Erfüllung der gegenfeitigen Verpflichtungen anhalten,
jie follen felbit mit gutem Beifpiel vorangehen und dur Wort und Tat
für eine Gefundung der AnfhHanungen und Sitten wirken, AWber auch alle
andern Kreije Haben die Pflicht, ihren Einfluß in diefem Sinne geltend
zu machen. ;

In erfter Linie {tehen da KirdHe und Seelforge.

E8 fel ung gejtatiet, hier ein befonderes Wort an die Iatholildhen Konfratres zu
Achten:

Bezüglich der SGeburtenbefjchränkeng geziemt dem Katholifjhen Priefter, zumal
bem jüngern, gewiß befonders zarte Nückficht und vornehme Zurüchaltung in der
öffentlichen wie privaten Behandlung diefer Frage, Wir haben diefe Zurüchaltırng
vielleicht fogar zu lange geübt, Durch den herrlichen Hirtenbhrief der deutfchen Bildhöfe
om 20. Yargurft 1918 ift ja num die rechte Sprache für die Erörterung diefer feelforglihen
Rrobleme gegeben: eine Sprache voll Kraft und Ernft, geftügt und getragen von der
Sindringlihteit und Yırtorität des Wortes Gottes; diskret und vorfichtig und doch ver.
tändlich für die, welde es angeht; beftimmt und feit in den Forderungen, aber zugleich
yon feinem pfycdhologijdhen Verftändnis für die innern Kämpfe und wirtfHaftlichen
Nöte der Beteiligten, Das Gefjeg Gottes fteht Har und unerfhütterlich da, und wir
Jaben die heilige Pflicht, es {tet3 und überall, unverkürzt und unge[Hhwächt zw vertreten,
Das verftehen auch bei ung Gebildete wie Ungebildete, reich wie arm, darin Kiegt unfere
Rraft und Autorität. Diefes Bewußtjein leitet und ftärkt ung in der Verkündigung
des Gefehes Gottes auf der Kanzel, in der Chriftenlehre wie in der Leitung der Seelen
im Beichtjtuhl; diefer Stellung haben wir es auch zu verdanken, wenn fich uns die
Seelen in aller Offenheit und in ergreifendem Vertrauen erfohließen. Um fo mehr
zriwächft uns aber auch die Heilige Pflicht, nicht in der felbftgefälligen Herzlofigkett
der Schriftgelehrten und Pharifäer, jondern mit der Geduld, Nachlicht und Liebe
unfere8 göttlichen Lehrmeijter3 unferes feelforgliden Amtes zu walten, ES muß das
Berftändnis und die innige Teilnahme für die Schwierigkeiten der Lage auch dem
erniten Worte die warme, eindringlide, gewinnende und verföhnende Klangfarbe
geben, Sie wird ung um fo natürlicher fein und auch um fo eher verftanden werden,
‚e mehr wir fie auch in dem hraktildhen Verhalten des tagtäglichen Lebens in Wort und
        <pb n="218" />
        204 Hike, Geburtenrüdgang und Sozialreform

Tat bewahrheiten. Selbft frei von den taufend Eorgen und Nöten der eignen Familie,
Joll der Seelforger al8 Vater die Nöte und Schmerzen aller, die ihm anvertraut find.
mittragen Helfen. Schon die feelforglihen Beziehungen: Trauungen, Taufen, Yırs-
legnung ber Wöchnerinnen, Krankenbefuche, Verfehgänge, Begräbniffe fm. geben
An8 fo danfbare Anläffe zur Bekundung der Teilnahme, Gott fei Dank, erfreuen wir
ang ja aud) des befondern Vertrauens aller derer, die in Bedrängnis find; fo gewinnen
wir Einbkid in das Ringen und Kämpfen, in alle Geimiuchungen und Schwierigkeiten,
Jie den KHinderreiden Familien erwacdfen. So werden wir auch leicht das rechte Wort
Anden, ihre Einficht und ihren Willen durch die Kraft und den Troft der Religion zu
tärken.

Über nicht bloß in der Seelenführung und im perfönliden Verkehr muß diefe Teil-
nahme fi) betätigen, fondern auch im ganzen Sffentligen Auftreten und Yun. Die
Hef dankbare und pietätvolle Erinnerung an unfer Elternhaus wird dem Worte edle
Begeifterung leihen, wenn wir Bedeutung, Würde, Glüd und Pflichten des Familien-
lebens Jhildern, Und welche Fülle der Anregungen bieten ung da nicht die idyllilden
Schilderungen, die edlen Geftalten und die frohen Verheifungen des Alten Teltament3.
Und ift nicht das ganze Kirchenjahr, insbefondere die heilige Weihnachtszeit vom Advent
bis zur Haftenzeit eine fortlaufende Reihe anfpredjendfjter, ergreifendfter Familien-
laenen, Bilder voll Kindlidher Unfhuld und idyllildHem Liebreiz, aber auch Bilder voll
Kraft, Seelengröße, Opfergeift und erfhütternder Tragik, Wie finnig und ergreifend
jat die Hriftlidhe Kunft daz Leben der Heiligen Familie zu Nazareth, die Lehr. und
Beidenstage des Herrn inmitten feines Volkes mit all ihren Familienfreuden und
‚forgen ge[hildert. Welch fruchtbare Quelle für Predigt und Katechefe zur Verherr-
[dung des Familienlebens! Und ift e8 nicht von tief pfyqdologilcher Bedeutung, daß
gerade die Feite der Mutter Jefu: Empfängnis und Geburt, die Verkündigung des
Engels an fie, Marias Befuch bei SlifabethH — Maria und Elifabeth, die Patroninnen
der hHoffenden Mütter! — die Darftelung ihres Kindes im Tempel, die Pilgerfahrt
mit dem zmwölfjährigen Jejus nach Jerufalem, dann aber die furchtbaren Leidens
zenen: Maria unter dem Kreuze, die Beweinung ihres Sohnes (Kiet2) u. a. in dem
Derzen unferes Bolkes fich fo tief eingelebt haben?

Die Gelegenheit zur Vertiefung und Konkreten Musgeftaltung diefer Gedanken
bieten un3 bie Müttervereine. In den regelmäßigen Verfammlungen der
Mütter (außerhalb der Kirche) Können unter Mitwirkıng von Haushaltungslehrerinnen,
bes Arztes aufm. auch die praktilhen Belehrungen über die Pflichten der Hausfrau
wnd Mutter, über die rechte Erziehung, über Säuglingspflege, über Haushaltungswefen,
Stillpflich‘ und Krankfenfürforge uw. gegeben, und durch praktiihe Kurfe ergänzt
werden. Uuch in den fonfjtigen Standesvereinen: Arbeitervereinen, Frauenbund uf{w.,
z Samilienabenden foll der Sinn für die Familienpflege: Unterhaltung, Lektüre,
Spiel, Gefang, Sausmufikf, WoHnungsausftattung und -Kunft gewedt und gefördert
merben. Nicht abftrakte Lehren, fondern Ionirete Anleitung zur praktiiHen Betätigung
and Ausgeftaltung der AHriftlichen Gefinnung in und außer der Familie ift die
Danptfache.

Ber für die Zukunft eine gefunde Familie fidhern will, muß [Hon bei der Jugend
»nfeßen, Gier obliegen der Seelforge befonders ernite Aufgaben, GE gilt vor allem,
Xe reihen Heilsmittel der Kirche zur Erziehung einer ideal gerichteten, fittlich ftarken
and reinen Jugend mit doppelten Eifer zu pflegen, in dem Bewußtiein, daß wir damit
nicht bloß für das zeitlie und ewige Lebensglüd der un&amp; anvertrauten Jugend,
londern auch für das Vaterland die hHöchjten Dienfte feiftern. Uber auch hier ift die Auf»
gabe, den Kindern, Jünglingen und Jungfrauen die rechte Anleitung zu geben, wie
fie jebt {don gegenüber SGefhwijtern und Eltern ihre Vflichten zu erfüllen haben.
        <pb n="219" />
        D, Bekämpfung des Geburtenrüdganges 205
mie fie felbit {ich für die zukünftigen Aufgaben ihres Berufs und ihrer Familienftellung
vorzubereiten haben. Wie fidh fhon in dem Spiel mit der Puppe der zukünftige
Mutterberuf bekundet und betätigt, fo foll auch in dem Unterricht der Schule, in der
Vektüre, in Vorträgen, Aufführungen und Kurfen uf. der Iungfrauenvereine und
‚fongregationen diefer Sinn der Mütterlichkeit gewedt und gepflegt werden. Cchie
Sottesfurcht und Gottesliebe, aber nicht als VBorftellung und Gefühl, fondern in
techter praktifcher Betätigung des tagtäglidgen Lebens muß das Ziel fein,

Neben den normalen Mitteln der Seelforge bürfen auch die au kerordent
(then nicht vergeffen werden. In diefer Beziehung kommen vor allem die geiftlichen
Ererzitien und Mijfionen in Betracht. Wie die tiefgreifenden, erfhütternden
Wahrheiten der Religion, die [yftematifdj geordneten Betrachtungen über unfer fettes
Biel, über Tod, Gericht, ewige Verwerfung oder Seligkeit, über das Leben und Leiden
Shrifti, die ernijte Selbfitprüfung und Einkehr im Bußgericht, die innere Verföhnung
und der wiedergewonnene Seelenfrieden Erneuerung und Verklärung auch in die
Samilien Hineintragen und für die Erfüllung der Pflichten in der Familie [ih frucht-
bar erweifen, wird Heute auch von denen feitgeftellt, die fie bloß in ihren Wirkungen zu
beurteilen vermögen, wie fie 3. B. in der Geburtenftatijtik nad) den Vollsmilfionen
segelmäßig zur Erfheinung fommen.!) Anderfeitz ift das für ung der Beweis, wie die
Todfünde der Zeit auch in Katholilden Vollsteilen [Hon verhängnisvoll einfeßt
nd wie notivendig auch die auferordentlidhen Mittel der Seelforge [ind. — Voll
miflionen können nicht alljährlich ftattfinden, aber wohl Können in der Zwildhen-
zeit Standespredigten durch befonders berufene und gefdhulte Redner — am beften
erfahrene Orbensmänner —, je für Unverheiratete und Cheleute, gehalten werden.
Wenn einmal bie Friedensgloden läuten, wird auch die Zeit gelommen fein für die
große allgemeine innere religiö8s-fittlide „Neuorientierung“ durch
Bolksmiffionen und Ererzitien, .

Daß der Geiftliche überall dort, wo e8 gilt, praktifHe Hilfe und Förderung den
Familien zu bieten, insbefondere in der Mo hHlfahHrt8 pflege, der Armenfürforge,
in den gemeindlidhen fozial-caritativen Organifationen und Einrichtungen nicht bloß
[reubdige Mithilfe leitet, fondern auch, wenn notwendig, felbjt anregt, die Wege ebnet,
mit Nat und Tat die Beftrebungen fördert, {fl, foweit der gute Wille in Betracht kommt,
gewiß felbjtverftändlidh. Wichtiger aber ift noch, daß der Geiftliche fich auch durch Bücher
und Beitfchriften, hurg Teilnahme an entjprechenden Tagungen, durch Reifen und
perfönliden Austaufg mit den Beftrebungen bekannt und fte für feine Gemeinde
in der rechten Weife mugbar macht. Auch in den Dekanatskonferenzen
der Seiftlihen follten neben den fpeziell feelforgliden Fragen gelegentlidh auch durch
fundige Redner dıefe pofitiven Maßnahmen der Wöchnerinnenfürforge, der Säuglings-
hflege, der häuslidhen Erziehung, der Wohnungsfrage uw. behandelt und beraten
werden. In PfarrbiblkiothekundLefemap pe darf ebenfo eine entiprechende
Literatur nicht fehlen, In größern Städten beftehen ja meiftens die ent{prechenden Cin-
richtungen fHon und bedarf es nur der freudigen Mitarbeit und der Gewinnung der
Pfarrkinder zu entfpredender Unterftügung und Benugung. Anders aber auf dem
Bande und in der Keinftabt, Hier wird dem Pfarrer vielfacd) auch die erfte Unregung

) Sal. Borntraeger161. Schon der Umitand, daß Borntraeger in erniter
Würdigung der Bedeutung des yofitiven Chriftentums auch der Wirkfamfkeit ber
latholiidhen Kirche gerecht wurde, genügte einer gewiljfen Preffe, ihn als „Katholiken“
jr verbächtigen. Borntraeger hat felbit [don Gelegenheit genommen, [ih al8 treuen
Anhänger der evangelijichen Kirdhengemeinfhaft zu bekennen. — Kreisarzt Berger
Crefeld) gibt zahlreidhe Belege der Wirkungen der Voltsmifflionen (Vorniraeger

a, a. 9.).
        <pb n="220" />
        206 Hite, Geburtenrüdgang und Sozialreform

tnd die Hauptarbeit der Durchführung zufallen. Hier kann auch nicht für jede Auf»
yabe eine befondere Organifation gefchaffen werden. In jeber, auch der einfachtten
Landgemeinde aber follte ein Familienaus[chHußB gebildet werden, mit dem
ber Mfarrer regelmäßig Beratungen pflegt, wie den Familien mit Nat und Tat zu Hel-
jen ilt, mo Gefahren drohen und wie insbefondere die Jugend davor zu bewahren
it, was zu ihrer fittliden und phyfilchen Erftarfung gefhehen kann uf. Dabei find,
oweit caritative Vereine (Vinzenzverein, EClijabethHenverein) oder Standesvereine
NMütterverein, Jurgendverein, Bauernverein und DarlehHnskalje, Gewerkfchaft u[m.)
heitehen oder gegründet werden Können, diefe tunlichft zur Mithilfe heranzuziehen,
Die Mitglieder des Familienausichuffes müfjffen Männer und Frauen von Anfehen
ind Einfarß und erprobten Charakter fein, in erfter Linie Väter und Mütter, die
elbit die Schwierigkeiten des Lebens durchgemacht Haben. Ihr Auge wird weiter
ceichen al3 das des Pfarrers. . Ihr Wort wird Eingang und Verjtändnis finden, wo
dem Riarrer die Tür verfdloffen, das Gehör verfagt bleibt. „Organijation” {ft die Pa-
cole für alle Bedürfniffe der Zeit; auch in den einfachiten VBerhältniffen behauptet fie
hr Recht. — Eine befondere Nufgabe ijft e8: den Rekuten und jegt den hHeimkehrenden
Rriegern eine erhöhte Teilnahme und Fürforge zuzumwenden. Die Erhaltung und
Wiedergewinnung der innigen hHeimatlihen Beziehungen find der befte Schug gegen
bie Verlodungen und Gefahren, die nun einmal das militärijdhe Leben bietet, Das
felbe gilt aber au für die Söhne und Töchter der Gemeinde, die draußen ihr Brot
ucen müffen.
Was wir bezüglich der Bedeutung und der Aufgaben der Seeljorge
in der IatholiihHen Kirche ausgeführt Haben, gilt gewiß in weitem Unıfange,
wenn auch in andern Formen, auch für die andern Religionzgemein-
ichaften. Die evangelijhe Landeskirdhe findet dabei eine befondere wirk-
ame Hilfe in der „Innern Miffion“. — Neben der Kirche ijt e&amp; die
Schule, die die Liebe zur Familie weden, das VBerfjtändnis für das
Slück des Familienleben8 erjhließen, die Tugenden, die das Familien-
glüct begründen: SGehorfam, dankbare Gefinnung und Pietät gegen die
Eltern, Opferjinn und Liebe für die GefHwijter u. a. pflegen und
fördern muß. Lehrer wie Seelforger follen [id als die treuen SGehilfen
der Eltern bewähren; fie werden auch ftetz mit Hochachtung von Ihner
brechen, fid) teilnehmend nad ihnen und den SGejhwijtern erkundigen,
jie werden den Kindern die Wege zeigen und ihnen Helfen, wie fie den
Eltern und GejHwijtern Freude machen können, 3. B. durch ECrlernung
eine8 Gedichte für Familienfejte, Pflege der Bollsliede3, des VBorlefens,
der häuslichen Unterhaltung und Spiele. Durch Eltenabende werden fie
auch direkt mit den Familien Beziehungen gewinnen. Wie Schule und
Rehrer auch für die Häusliche Ausbildung der Mädchen, für den Gartenbau,
Dbftbau (Banumihule), in der Iugendpflege und der fonftigen Wohlfahrts-
pflege mittvirfen fönnen, it bereit8 mehrfach erörtert.

Dit mehr noch al8 das Wort de3 Seiftlidhen ift die Anjhauung und der
Nat des Arzte8s in dielen Fragen in den Familien von Bedeutung.
Leider, daß hier vielfach Auffajfungen beftehen, die nicht bloß mit den Ge»
leben des Chrifltentums, fondern auch mit den Forderungen des nationaler:
        <pb n="221" />
        D. Bekämpfung des SGeburtenrüdganges 207
Reben8 in fcharfem Widerfprudh ftehen. Wenn gerade in den gebildeten
und befibenden Kreijen der Geburtenrlidgang fo ftark ift, jo fällt vielleicht
ein großer Teil der Verantwortung auf die Ärzte, die oft die Gefahren
und Bedenken einer neuen Schwangerfchaft oder Niederkunft übertreiben
und, ftatt der ernften Pflicht das Wort zu reden und Kraft und Mut zu
heben, nur zu leicht bereit jind, den ftillen WünjdhHen der Frauen ent-
gegenzufonımen. Mögen die ernjten Mahnungen angefehener Standes-
genoffen aud) hier das Sewifjen fqhärfen.

Endlich darf der Großmacht der Prefjfe nidht vergefjen werden.
Stärfer als die individuelle Sittlidhkeit ift die Macht der Öffentlidhen Sitte,
Sie wird beftimmt durch die SÖffentlide Meinung, die aber zum Ausdruck
fommt und auch wieder maßgebend beeinflußt wird von der Prefje.
Namentlich die Frauen, die berufenen Hüterinnen der guten Sitte, unter-
itehen aucd) am meiften den Einflüfjen und Wandlungen der Zeitanfhau-
ungen, der Macht der „Mode“. Darin ruht die große Verantwortung
der Preife. Sie fpricht jeden Tag in jeder Familie vor. Jung und alt laufcht
ihr. Die Borftellungen und Gedanken, Spott und Zweifel wie Sochfdhäßung
und Empfehlung, wie fie in den Zeitungen und BZeitfchriften tagtäglich
offen oder verftedt zum Ausdrud kommen, wirken nach in den Borftellungen,.
Urteilen und SGemütsitimmungen, zum Suten wie zum Böfen, Diefem
tagtäglichen Einfluß gegenüber Halten auch die tiefften Eindrüde aus Schule
und Kirche auf die Dauer nicht jtand. Vor allem wird die Jugend demfelben
zrliegen. Und wenn wir nun unter diejem Gefichtspunkt unjere Sroffjtadt-
breife mit den Majlenauflagen, unjere Generalanzeiger, fo mande illu-
itrierte ‚Beit]chriften uf. prüfen, dürfen wir ung da wundern, wenn €3.
jo ralch mit unferm Familienleben und der Erfüllung der fittliHen Pflichten
abwärts gegangen ijit? Dabei fehen wir noch von den groben Dingen,
die fhon von der Sittenpolizei geahndet werden follten, ab (fiehe oben
S,200$. € ift der SGeift, der aud) zwijlchen den Zeilen weht, der den
Einfluß beftimmt. Meijltens entjHeidet der Hausvater, weldhe Zeitungen
und Beitfchriften tagtäglich in die Jamilie Lommen, ohne zu bedenken,
daß auch die Söhne und Töchter, die Dienjtboten u. a. fie lejen. Was.
er vielleicht gar nicht beachtet, wird diefen gerade zum Verderben. Hier
joßlten die Mütter, die eine feinere Empfindung auZzeichnet, ihr Haus
und Schubrecht wahren. Vielleicht wird gelegentlid audh ein energifcher
Nrotejt zufammen mit andern Frauen bei der Redaktion oder Öffentlich
nicht ohne Wirkung bleiben. Die anftändige Preije aber und die pofitiv
geridhteten Schriftfteller und Dichter follten ihren weitreidhenden Einfluß
heute mehr wie je bewußt in den Dienft der Familie ftellen, Dasfjelbe gilt
ir das Theater und die Kunft. Leider, daß diefe in unjerer großen Zeit
bisher noch faft ganz verfagt Haben!

Wer die Hochachtung und Stärkung der Familie erftrebt, darf aber nicht.

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        208 Hite, Geburtenrüdgang und Sozlalreform
6loß die Einzelfamilie inz Auge fajjen, Jondern muß auch die Liebe und das
warme Intereffe für
die Yamilie im weitern Sinne:
Sejhwijter, Neffen und Nichten und die weitere VerwandHaft weden
und jtübßen. C€3 gibt eine Familientrabition, eine Familienehre, eine
SHamilienfolidarität, einen Familienftolz, eine eiferJüchtige Hochhaltung des
Hamiliennamen8. Das alles find die natürliden Ausitrahlungen des
Hamilien)innes. Unjere traditionsloje individualkijtiiche ‚Zeit hat leider das
Berftändnis für diejes Hohe natürliche und ideelle Gut des Familienfinnes
verloren, Nur im AWdel und auf den Bauernhöfen, foweit nicht auch
diefe jHon vom modernen Zuge der Zeit ergriffen find, lebt diefer
Sinn. Darin allein liegt die ideale Berechtigung und Verjöhnung des
Anerbenredht8 und Fideikommiffes für die nacdhgeborenen Kinder, daß
der Verzicht auf die erhlidHe Gleichberechtigung zur Erhaltung des Stamm
jige8 der Familie, de? Träger2 des Familiennamen, notwendig ift. Daher
geht auch diefer Familienname auf den neuen Befiber über, Während die
Sefekgebung foldhe echt Eonfervativen Anfhanungen und Sitten [Hüben
"ollte, it erft nad) langem Widerfireben eine jolde Namenzübertragung
ermöglicht worden. Diejer Mangel an Verjtändnis für die Familienehre
und Jolidarität durchzieht aber auch unfere ganze Sefeßgebung. Sie
fennt nur das Verhältnis der Chegatten umd das der Eltern zu den Kin
dern. Bon Pflidhten der Kinder gegen die Eltern weiß fie jHhon recht wenig,
mie wir früher ausgeführt Haben, aber die ANuffajfung, daß fogar auch
Sroßeltern, SGejdhwifter, Onkel und Zanten ufw. irgendwie ein befonderes
vermandt{Hhaftlidhes Interefje oder ein Necht oder eine Pflidht empfinden
oder hetärigen Könnten oder follten, {Heint ihr ganz fern zu liegen. Wess
halb werden ältere unverheiratete Gejdhwijter im Falle des Todes der
Eltern nicht angehalten, für die Pflege und Erziehung der jüngern mit-
zuforgen? Wenn fie überhaupt eine Spur natürliden und fittlichen Ge
ihIs haben, werden fie dies von felbit tun, aber unfjere Gefeggebung hat
nichts dagegen, wenn fie herzloZ ihres Weges ziehen und die Sorge für
die Gejhwijter al? ganz felbftverftändlidh der Urmenverwaltung überlafjen.
Biweifelt man denn, daß foldhe „Brüder“ nicht ebenfo leichthin {väter auch
rau und Kinder im Stiche lafjen, wenn diefe ihnen läftig werden?! Selbit»
verftändlich geht im Falle der Verheiratung die eigne Familie vor und kann
die Verpflidhtung gegen Sefchwijter aud) nicht jo weit ausgedehnt werden,
daß aus Rückficht auf fie die Gründung eines eignen Herdes in angemelfenem
Lebensalter etwa befchränkt werden könnte. Anders dagegen fteht wieder
bie Frage, vb nicht die Verjorgung jüngerer SGejchwijter oder fonftiger
bedürftiger Verwandten der „Aufzucht“ eigner Kinder gleich gewertet werden
foll. Und damit kommen wir noch einmal auf die Frage der prinzipiellen
        <pb n="223" />
        D, Bekämpfung des Geburtenrüdganges 209
Berechtigung und Grenzen der Junggefjellenfteuer und der
Behandlung der Junggefellen in der Beamtenbefoldung und im Erbrecht
zurüd,

Prinzipiell Haben wir un bereitz zu der Anfhanung bekannt, daß
ih die Bejteuerung nach) der Leiftungsfähigkeit und die Bejoldung nach
den ftandesgemäßen Bedürfnijjen bemelfjen follen, und daß in beiden
RNichtungen der Junggejelle günftiger fteht als der Familienvater. Wir
ind deshalb — um zunächft unjere prinzipiellen Erörterungen auf diefe
rage zu Lonzentrieren — für eine jtarfe Junggefellenjteuer. Der Yung»
gefelle joll es wirtjHhaftlich nicht befjer Haben al8 der Familienvater, Wir
geben denen recht, weldhe fagen, daß gerade die Junggefellen durdh ihre
gefteigerte Lebenshaltung das Maß der ftandesgemäßen Lebensnotdurft
itetig erhöhen und jo auch dem Familienvater das Leben erjchweren
oder doch ihm die Ungleichheit der Lebensgenüfje bitter zum Bewußtfein
bringen. Wir verurteilen auch fittlih aufs [Härffte jene epikureildhe Lebens»
auffaljung, die in der Befriedigung einer gröbern oder feinern Ge-
nußlucht — auch die äjthetifjher, Kinftlerijdher oder gar „wiffen]haftlicher”
Natur nicht ausgejchlofjen — ihr Leben3ziel Jucdht und fidh alles egoiftifch
ternhält, was nad) Entjagung, Opfer, Einfjhränkung und Unterordnung
unter bie Pflicht erjheint. Faft noch widerlidher erfheint unZ die faule
Bequemlichteit oder der SGeift mammonifjtijdher Kalter Berechnung, oder
der träge alfoholijdhe Wirtshausjinn, die jo mandhe von Hymens Banden
fernhalten. Söher ftehen die, welche vor lauter Berufs» und Erwerbseifer
feine Zeit finden, an die ChejHließung zu denken, bi? e3 — zu fpät ift.
Alle dieje verdienen gewiß, mit einer ftarfen Junggefeilenfteuer. zu einer
zgeiundern Lebensführung erzogen zu werden. IJunggefellen diefer Urt
jorbern mit NMecht den Manneszorn der Vertreter der Bevölferungspolitik
heraus, und dieje Spezies des Junggefellentums ift e8 auch, die am meiften
lich vordrängt und Ärgernis erregt. Eine nachlidhtigere Beurteilung ver-
dienen don jene Ängftlihen, Übervorfidhtigen und Zaghaften, die nicht
die Kraft, den Mut und daz Gottvertrauen gewinnen, den Kampf mit
den Sorgen und Schiejalsichlägen des Lebens, die allerdings den Familien»
vater härter treffen al3 den Iunggejellen, auf fihH zu nehmen. Allen
diefen gegenüber fteht nun aber auch die große Zahl von Männern und
Frauen, die aus durdaus berecdtigten, oft hodacdhtungs-
werten Gründen, unter Einjegung einer Hohen fittliHen Kraft
und Selbitbeherridhung und mit dem Haren Bewußtlein des großen Opfer8,
daß fie eines beglüdenden Familienlebens entbehren, nicht zur Che {OHreiten.
Denken wir doch an die zahlreichen kFänkfliden, küppelhaften, erblidh be
lafteten oder geiftig minderwertigen Berfonen, denen die Pflicht gebietet,
nicht zu Heiraten. Oder an die, denen die Mittel fehlen, eine Familie zu
ernähren. Allen diefen wird das Opfer gewiß wefentlich erleichtert durch
dige, Geburtenrüdgang und Sozialreform ?
        <pb n="224" />
        210 Hige, Geburtenrüdgang und Sozialrejorm

das Vorbild derer, die aller Bedingungen eines glücdlichen Famtlienlebens
Jh erfreuen und trogdem au3 Höhern ethijdhen Beweggründen auf dasfelbe
verzichten. Und auch foldhe gibt eS in großer Zahl. Bald find es religiöfe
Sründe oder Rücfichten des Berufs, 3. B. bei Katholijhen Seiftlichen,
Ordensjihwefjtern, Lehrerinnen, Offizieren, bald ft es die Liebe zu Eltern,
Sefhwijltern oder fonjtigen Verwandten, die zu verjorgen find u. a. m.
Und auch leßterer gibt eS weit mehr, als die große Welt weiß. Dieje Opfer
werben {till gebracht. Wir find überzeugt, daß auch der gegenwärtige Krieg
Joldhen fittliden Opfergeift weden wird, indem mandjer Bruder oder Onkel,
mandje Tante oder Schweiter unvermählt bleibt, um den Kindern des
im Rampfe fürs Vaterland gefallenen Bruders oder Neffen des Vater?
Stelle zu erjeben. So oder ähnlich denkt und handelt aber nicht bloß diefe
idealfte Gruppe der „Junggefellen“”, jondern auch in andern Gruppen
gibt e8 Hunderttaufende, die zwar nicht für eigne Kinder, wohl aber für
die verwandter und fremder Familien große Opfer bringen. Onkel und
Tante leiften in mandjen Familien mehr alz Vater und Mutter, und
mandje8 Einderlofe Chepaar hat mehr Kinder „hHochgebracht“ als mit eignen
Kindern gefegnete Cheleute, Schon mandjer Bauernhof ijt nur dadurch:
gerettet worden, daß Bruder oder Schweiter auf dem Hofe verblieb
und, auf Che und Erbteil verzichtend, dem Anerben in der Bewirtihaftung
des Sutes und der Erziehung der Kinder treu zur Seite ftand. Diele
Leiftungen Jind jedenfalls in der Abjicht felbjtlojer und Können auch in den
Wirkungen fegensreicher fein als die für eigne Rinder. Und wenn 3. B.
das evangelifdhe Pfarrhaus und die Lehrerfamilie (leider müjjen wir hier
beifügen: in ihrem frühern Kinderreichtum) mit Recht gepriejen werden
al3 die bevorzugten Seburtöftätten hervorragender Männer und Frauen
in der Wiljen]haft und Kunft, in der Verwaltung wie im gewerblichen
Leben, jo würde das Bild eine interejjante Erweiterung erfahren, wenn
auch alle die einmal reden würden, die dem zZölibatären katholijdhen Pfarr-
Haufe oder einer befcdheiden befoldeten Lehrerin Studium und Lebensftellung
verdanken. Aber auch felbft foldhe, die aus weniger edlen Beweggründen
nicht zum Heiraten kommen, fühnen oft bewußt und reichlidh ihre Schuld
durch Unterftüßung armer Verwandten oder Hinderreidher Familien oder
folder Anftalten und Vereine, die den Familien dienen. Alle diefe Dar-
legungen beweifen, daß e3 ein großes Unrecht wäre, alle „Junggefjellen“
und Sungfrauen gleichmäßig zu beurteilen und zu behandeln. Anderleitz
t e8 freili@ unmöglich, eine Junggefellenfteuer etwa nad) den Motiven
des Sunggefellentums abzumejfen. Und doch bleibt der Gedanke berechtigt,
daß jeder Staatsbürger in der Tat nicht bloß gegenüber dem beftehenden
Staate Pflichten Hat, fondern auch für defjen Zukunft mitjorgen muß,
jet e8 „in natura”, d. 9. durch Kinder, fei e3 indirekt, durch Unterftügung
bderieniaen, die dem Staate Kinder Ichenkfen. Um allen dielen SGeficht2»
        <pb n="225" />
        D. Bekämpfung des Gebhurtenrücdganges 211
punkten gerecht zu werden, geben mir, ganz unmaßgeblih und beifpielsweife,
jolgende Regelung zur Erwägung:

Die Iunggefellenfteuer beginnt erft bei dem Teil des Einkommens,
der über den abfolut notwendigen perfönlidhen Bedarf hinausgeht. Damit
mürden die Fränflidhen und fonjt mehr bedürfenden Perfonen berüdfichtigt,
Die Feftlekung ft je nad) der verjcdhiedenen Lebensftellung zu bemefjen.
Sin beftimmter Prozentjaß des Überfchuffes (3. B. 25 Prozent) muß für die
Bivede der nationalen Kinderaufzucht verwendet werden („SIunggefellen-
iteuer”). Die Art und Weife der Verwendung im einzelnen aber beftimmt
sunächft der Steuerpflichtige felbft, Neben gelegentlichen oder regelmäßiger.
Saben für wohltätige Zwede: Wöchnerinnen- und Säuglingsfürforge,
Säuglingspflege, Kinderkrippen, Unterftükung kranker Kinder in Familien
ufmw., wird er wohl zunüächft feine BVerwandtjchaft berücfichtigen. Dieje
Unterftüßungen würden natürlidh nur im NahHmen derjenigen Grundfäke
zur Anrechnung Lommen, wie fie für bie allgemeinen ftaatlichen Erziehungs»
Seihilten vorgefehen würden, wobei aber eine gewiffe Elaftizität nach oben
zuläflig fein muß. Der Gedanke muß Seltung behalten, daß der Steuer.
bflichtige feiner Familie (Verwandtfhajt) ein Mehr (3. B. für eine Höhere
Ausbitdung) zugute fommen laffen kann, al3 fie ohne ihn beziehen würde.
Der Unterhalt von Vater oder Mutter, Schweilter oder Bruder oder eine?
jonftigen Familiengliede3, bas moralifjdhen Anfpruch auf Berücfichtigung hat,
mürbe je einem oder zwei Kindern gleich gelten. Soweit die Unterjtükten
Unfpruch auf die ftaatlidhen Beihilfen Haben, mindern fich diefe naturgemäß,
jedoch fo, daß die freien Zuwendungen nur zu einem Teil, je nad) dem
Berwandt|haftagrad abgeftuft, in Abzug Lommen. Auch den Unterftübten
ol zum Betwußtfjein fommen, daß fie an der Familie einen Rüchalt finden.
Um Ende des Jahres überreicht der Steuerpflidhtige die Nachweije der
gemachten Zuwendungen. Die Steuerkommijjion entjdheidet an der Hand
von Normativbeftimmungen, mieweit fie al? im Sinne des Sefebes liegend
anzurechnen find. Der ungededte Meft der Yunggefellenfteuer ft dann
an die Staatökaffe abzuführen.

Wie wir früher ausgeführt Haben, halten wir eine bloße IJunggefellenfteuer nicht
*ür richtig. Sie muß ihre Ergänzung finden durch eine Beftenerung der Knderarmen
Samilien, Wenn wir auch hier ganz unmakgeblih und beifpielsweife einen Vorfchlag
machen dürfen, [o geht diefer etwa dahin: Der Junggefelle zahlt 25 Prozent des perfüön-
idhen Einfommensüber[huffes, bei der Verheiratung mindert fidh der Betrag auf 15
Brozent, beim erften Kinde auf 10 Prozent, beim zweiten Kinde auf 5 Prozent. Bei
drei Kindern zahlt er nichts, erhält aber auch nichts, während bei mehr Kindern die
taatlichen Erziehungsbeihilfen einfegen. Die Hühe diefer richtet fich nach dem Ertrag
der gefamten Steuer, Wahricheinlid wird diefer es ermöglichen, au f{Hon nach
dem zweiten KXinde mit den Beihilfen zu beginnen. Natürlich bedürfen [vlhHe Steuer
projekte reiflider Prüfung, für die ung die Begabung und VBorbildung fehlt.

In der Beamtenbefoldung ift eine Berücfichtigung deı
Hamilie in dem weitern Sinne natürlich nicht möglich. Wohl aber follten

im
        <pb n="226" />
        212 SHigpe, Geburtenrücganug und Sozialreform

gedürftige Eltern und in befondern Fällen au nidhterwerbsfähige Ge-
ichwifter oder aud) Onkel, Tante, Großeltern ujw., denen der Beamte zu
bejonderm Danke verpflichtet ijt (etwa für Unterftägung im Studium), glei
mie Kinder in Anrechnung Iommen. Dabei ft der Begriff der Bedürftig-
leit nicht im Sinne der Armenverwaltung, fondern nad) der gefellfjhaft-
lien Stellung der Eltern wie des Beamten zu bemeffen.

Der Gedanke der Familie im weitern Sinne Jollte au in der übrigen
Sejeggebung anerkannt und geftügt werden. E3 follte überall die Einführung
von Zamilienjtammbüdhern angeregt und deren Einrichtung
und Führung erleichtert werden. Sie follten auf Antrag beglaubigt und
dann für Ausweife al gültig anerlannt werden. Die Errichtung eines
‚zamilienrates” jollte — auf Antrag Beteiligter — au den bür-
gerliden Familien ermöglicht werden. Bei Beftimmung des VBormundes,
bei Zwangserziehungs« und Entmündigungsfragen, auch bei Fürforge-
und Unterjtügungsfragen, bei Erbitreitigkeiten und fonftigen Familien.
zwiften, Kurz bei allen wichtigen Familienfragen Könnte er beigezogen
werden und ausgezeichnete Dienjte tun. Familienjinn und Familien-
ehre mürden dadurch fehr gewinnen. Beim Anerbenrecht liegt e8 fogar in
dem Grundgedanken einge[dloffen, daß den in Nücjiht auf den Familien-
namen verfürzten Gejdhwijtern mindeftenz nun auch dazZ NMecht zufteht,
ben fAlecht oder leichtfinnig wirtjchaftenden Anerben zur Verantwortung
zu ziehen und, wenn notwendig, Zmwangsverwaltung zu beantragen. Oft
genug würde ein von Armut oder Verwahrlofung bedrohtes Mitglied
der Familie leicht zu retten fein, wenn der Familienrat die zeıjtreuten
Hamilienglieder zujammenrufen und die Ordnung der Angelegenheit
in die Sand nehmen könnte, Und welche vorzüglide Stükbe würde das
Jugendamt an dem Familienrat finden!

Dem Familiengedanken und Familienrat follte auch tunlichjt eine wirt»
ihaftlide Unterlage gegeben werden können durd) einen Familien:
jond8. Wenn heute jeder Verein und Kegellub in Form eine „ein-
getragenen Vereins“ Vermögen fammeln und verwalten kann, follte das
den Familien nicht auch ermöglicht werden können? CE geht ja in der
Norm der „Familienftiftung“, und diefes foll durch den SGefeß-
antmurf „über Familienfideilommi[fe, Stammgüter und Familienftiftungen“
der zurzeit dem Preußijhen AbgeordnetenhHaufe vorliegt, noch erleichtert
werden. ÜQber diefer Weg ift meiftens zu fAHmwerfällig und Koftfpielig. Er
[ohnt fih nur bei größern Objekten. Könnte nicht die Gemeinde, der Kreis
oder eine von diejen beauftragte Stelle (Sparkaffe ufw.) die Verwaltung
auch jelbit befdheidener Summen übernehmen, um fie im Sinne des
Stifter3 zum Beften der Familie zu verwenden? Wenn dem Stifter
daran liegt, daß die Familie bei der Verwaltung entfheidend mitfpricht,
jo fann er ja die Form der Vamilienftiftung wählen, aber in den meilten
        <pb n="227" />
        D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 218
Sällen, namentlich bei Neinern Summen, ift die Einfachheit und Billigkeit
der Verwaltung die Gauptjadhe, Die Familienftiftung in beiden Formen
{t auch der befte Weg für die Junggejellen und Kinderlofen, ihr Vermögen
der Familie zugute Iommen zu laffen. Aer auch jeder umfichtige Bater
würde gewiß gern einen Teil feines Vermögen3 diefem Fonds über-
weifen, damit er denjenigen Kindern oder Enkeln zugute kommt, die 3. 3.
infolge des Todes oder der Erwerbsunfähigkeit des Ernährer? oder auch
azuß Unlaß des weitern Studiums eines Kindes njw, zuerft oder zUmeift
in Bedrängnis kommen. Heute gibt’? keine zwedmäßige Form, um das zu
ermöglichen. Und doch ift das Bedürfnis dringend, zumal wenn die Eltern
früh {terben, wo nod) gar nicht zu überfehen ift, wie die Zukunft der
Rinder fich geftaltet,

Nehmen wir als Beifpiel den Fall: Ein Kind ift Iungenkrank, oder es ift in der
zeiftigen Entwidlung zurüdgeblieben, oder ein Sohn oder eine Tochter bereiten dur
ihre Lebensführung den Eltern [Hiweren Kummer, weshalb fie mit dem Mflichtteil
abgefunden werden; die Eltern würden aber gern eine Summe zu weiterer Hilje
jür den Fall längerer Erkrankung bzw, moralilder Befferung bereitftellen, Aber
zug abgefehen von diefen befondern Fällen, wird man e&amp; gewiß als berechtigt an-
erfennen, daß neben dem Prinzip der Gfeidhberechtigung der Kinder aud) das Maß
{hrer Bedürftigfeit (im weitern Sinne) bei dem Tejtament DBerücfichtigung findet.
Wenn 3. 3. ein Kind ins KMofter eintritt, dann find Eltern und Kinder meiftens
lehrt bald darüber einig, daß diefes im Tejtament weniger erhält als die Sefhwifter
— nicht ettva weil fie e&amp; weniger [Hähen oder lieben, fondern weil es Ion durch die
Orbensgemeinfchaft vor Not gefhügt ei. Nun kann aber doch aucd) bei den übrigen
Befcdhwiftern die Bedürftigkeit fehr verfhieden fein, und dabei wird au &amp;
beren Kinderzahl eine große Nolle {pielen. Diefe 1äßt fich
ıber beim Tode der Eltern meiften? nodh nicht überfehen. Sollte nun den Eltern
atcht wenrigitens ber Weg freigemacht werden, einen Teil ihrer Hinterlaffenfhaft
aleichfam als Refervefonds zu Hinterlaffen zur Verwendung je nad) Zahl der fommenden
Entel? Dazu bedarf es eines zwijdHenzeitlihen Vermögensträgers, und. das könnte
ie „Samilienftiftung“ fein. Natürlich müßte die Hamilienftiftung auch bei der Aus-
zeftaltung der ErbjHhaftsjteuer njw. eine entfpredende Berückfichtigung finden.

Auch die Zerfplitterung des Bermögens beim Tode der
Eltern Iarn für die Aufrechterhaltung der Unternehmung, aus der die Dar
milie bisher gelebt Hat, verhängnisvoll werden. Die Iapitalitarten Samilien
helfen fich in der Form der „Sefelljchaft mit befdhränkter Haftung“. Sollte
lich nicht eine ähnliche leichtere gefjebgeberifdhe Korm — etwa unter DBeauf-
ichtigung des Amtsgerichts — auch für Neinere Unternehmungen {Ohaffen
laffen? Auch hier fpielt die Beftenerung enticheidend mit. Wenn 3. B.
bei Aktiengefelljhaften oder SGefellfchaften mit bejdhränkter Haftung zunächtt
da8 Einfommen oder der Gewinn der SGefjellihaft als foldjer, dann aber
aud) noch die Dividende des GefellidhHafter8 {teuerlich Lelaftet wird, fo ift
eine foldje Doppelbefteuerung bei Familiengefellidhaften jedenfall? eine
ungerecktfertigte Härte. Bei allen diefen Organifationen und Einrich-
hungen bürfen nicht die Formaljuriften das entiheidende Wort Führen,
        <pb n="228" />
        214 Site, Geburtenrücgang und Sozialreform

jondern Männer der praktijdhen Erfahrung; e8 kommt nicht fo fehr dar-
auf an, daß alle möglichen Fälle des Lebens vorgefehen und alles pein-
fich Korrekt geregelt wird, jondern die Hauptjache ift, daß etwas Brauchbares
ir die Familie gefdhaffen wird. Dem freien Ermeffen wird dabei immer
mehr oder weniger Spielraum gegeben werben müffen.

Der Weg des Familienfonds gibt auch vielleicht die Möglichkeit einer
swedmäßigern Negelungdez3ZErbredhtsderFJunggefjellen
und Ainderarmen. Beim Erbrecht läßt fidh ja zweifellos am mwirk-
famiten der Sucht, durch feine Kinderzahl das Vermögen zujammen-
zuhalten, fteuern. Wer auch hier find — wie bei der Einkommen- und VBer-
mögen8fteuer — zwei Klippen zu vermeiden. Zunächft darf der Aniporn
des BVermögenserwerbZ und -der Sparfamkeit nicht gemindert werden.
Wie eine ftarke {teuerlidhe Erfafhung den wilden Luzus Fördern kann, fehen
wir heute bei den Progen der Kriegsgewinne. Kojftbare Pelze und Cdel-
iteine find nie mehr gekauft worden als Heute mitten in den Kriegsnöten
— immer in dem Gedanken, fih dadurch der Kriegsgewinnfteuer tunlichtt
zu entziehen. Namentlid werden die Junggefellen und Hnderlojen Che-
leute jedes Yutereffe für eine Vermögensvermehrung verlieren, wenn
ihr Nachlaß an die Allgemeinheit fällt Sie werden auch leicht die Wege
nden, {Hon bei Lebzeiten ihr Vermögen in den Befig derer zu bringen,
die ihnen näherftehen. Damit wird dann aber nicht bloß das SGefeß um
jeinen Snbhalt gebracht, fondern auch das öffentliche fittliche VBewußtfein
jhwer gejchädigt. Die zweite KMippe liegt darin, daß bei einem, zwei oder
drei Kindern die weitere NachkommenfHaft (Enkel) nicht berücfichtigt wird.
Die Bahl der Enkel Kann aber beit ein oder zwei Kindern größer fein als
bei fünf oder jehS eignen Kindern. E3 ift aber hoch eine große Härte,
daß dann ein wefentliher Teil des großelterliden Vermögens fremden
Kamilien zugute kommt, während die eigne Familie (Enkel) desjelben
fegt vielleicht dringend bedarf. Um diejen Bedenken Rechnung zu tragen,
genügt e8 auch nicht, daß etwa die beim Tode des Erblafjers vorhandenen
Enkel mit in Rechnung geftellt werden, da aud nach defjen Tode noch reich
lich Enkel folgen fönnen. Nun darf aber doch der Zufall, ob der Erblafjfer
in jüngern oder ältern Fahren {tirbt, nicht darüber entjHeiden, ob die
Enfel erben oder — der Staat. Auch Hier bietet der Familienfond3 viel-
leicht die Löfung, indem die Steuerquote diefemn überwiefen wird und
erft nachdem die Zahl der Enkel feftiteht, gegebenenfalls ber entiprechende
Heft dem Staate zufließt.

Was wir früher bezüglid) der Iunggefellenfteuer ausgeführt Haben,
zilt in erhöhtem Maße auch für die Erbjhaftöftener: daß in erfter Linie

die Verwandtichaft berücfichtigt werden follte und dann erft die UU-
gemeinbheit. Auch Eltern, Gejdhwijter, Neffen und Nidhten gehen der AU
aemeinheit vor. Auch follte der freien Berfüaqung innerhalb des allaemein
        <pb n="229" />
        D, Bekämpfung des SGeburtenrüdganges 215
gejegliden NRahnıenz ein gewijfer Spielraum gelaffen werden, fofern
nur der Hauptbunkt: Förderung des Nachwuchfes, gefichert bleibt. Wenn
damit eine ungleiche Bemejhung der Beihiljen — je nah dem Verwandt-
Ichaftagrade — herbeigeführt wird, jo {ft das doch immer noch beffer, als
wenn da3 Vermögen aus RMückhicht auf die „Befteuerungstonfistation“
gefliffentlid) Mein gehalten oder leichtfinnig durdhgebracht oder argliftig
beifeite gefhafft wird. Und diefe Gefahr ft nicht zu unterfhägen. Ander.
jeit3 fönnten durch eine ent|jpredhende Geftaltung des Erbrecht3 die Fa-
milienfonds außerordentlid) gemehrt und damit der Familienfinn wirkfanı
geftärft werden.

Die kaatlidhe ErbfhHaftziteuer, joweit fie die Erbübergänge zwijchen
Ehegatten und Elternund Kindern trifit, ift die unglücdlichfte Form
der Befigfteuer, die denkbar ijt. Sie ift das gerade Gegenteil einer gerechten Yamilien-
politif. Diefes um fo mehr, je mehr daz Vermögen auf der Arbeit und — dem Ver-
Irauen der Vorfahren, damit der Familie zu dienen, aufgebaut ift. Sie ift ungerecht,
weil fie an den Zufall des Todes anknüpft und fo bei Mırzlebigen Generationen bzw.
bei Zodesfällen in jüngern Jahren, wo die Familie [hon befonders {Hwer heimgefucht
ijt, mehr erhoben wird al8 bei längerer Lebensdauer. Sie ift Hart, weil fie die Familie
zerade in dem Augenblick trifft, wo das Vermögen und gegebenenfalls der Betrieb
am meifjten gefdmwächt ift und die Familie fich erft auf die neuen Lebensverhältniffe
einrichten muß. Wenn man den Befibg außer der jährlidhen Einkommens: und Ver-
mögensiteuer noch) zu mweitern wiederkehrenden außerordentlidhen Leitungen hHeran-
Aiehen will, varumdannniqtinregelmäßigen ZeitabfAHnitten,
ettva alle 30 Yahre, und zwar in der Hühe, daß der beabfichtigte Ertrag der Erbjhafts-
jteuer gededt wird? Dann kann der Befigber fichH darauf einrichten und treffen fie in
erfter Linie ihn und nicht die Kinder. Soweit es [id um Erbübergänge in ganz entfernten
Verwandt[Hhaftsgraden Handelt, in denen die Erbjhaft einen reinen, vielleicht nicht
einmal vorauszufjehenden Gewinn bedeutet, fallen dieje Gründe mehr oder weniger
iveg. Dagegen behaupten dıe oben dargelegten Erwägungen, daß zunächit die nähern
Verwandten und dann erft Gemeinde und Staat al8 Erben gelten Können, auch hier
ihr Recht. Am meiften trägt ihnen SG uber!) Rechnung.

rofelfor Gruber anerkennt einerfeits, „daß e8 im Vorteil des Voltsganzen Kiegt,
tüchtige Familien auch dadurch zu fördern, daß ihnen das von den Ahnen Erworbene
und Erfparte erhalten bleibt (I), anderfeitz bringt es der Gefamtheit feinen Nuken,
wenn fi) Vermögen in einer oder in einigen wenigen Händen anhäufen. Das Pri-
bateigentum muß ein Zehen fein, das an die Erfüllung nationaler Pflichten ge-
bunden ift. Die Erbiteuer muß daher fo fejtgefebt werden, daß fie als Neizmittel zur
ausreidenden KXindererzeugung wirkt.“ Zu dem Zwede macht er folgenden VBorfchlag,
„der wieder nur deutlicher machen foll, in welder Richtung etwa die Befteuerung fich
zu bewegen Hätte, Zunächft müßte die Teitierfreiheit befchränkt werden, fo daß der
größere Teil des Vermögens unter allen Umftänden entweder der Familie oder beim
Sehlen von erbberechtigten Verwandten dem Stiaate zufallen muß.“

„Im Übrigen [oll es&amp; die Familie völlig in der Hand haben (?), fich durch aus-
reichende Kinderproduktion von der Erbiteuer zu befreien; etwa fo:

1. Beim Tode der Eltern erben die Kinder bzw. deren Leibeserbenfippen zu
lammen:

3) 66 ff.
        <pb n="230" />
        26

Hite, SGeburtenrüdgang und Sozialreform
‘00 Prozent, wenn fie 4 und mehr find . . — Prozent AWbzug
75 „ ” x Bfind......«. 25 "
50 # „ 2find....... 5 #
25 n „ nur1 da il... ..- 75 ” nn
2, Verteilung der Erb{Haft unter die Kinder bzw. deren Leibeserben: KIedes
Rind erbt zunächft die Hälfte jenes aliquoten Teiles, der fi bei der Teilung der Erb.
Haft durch die Erbenzahl ergibt. Bon dem Refte erhält jeder Erbe den auf ihn nach
her Erbenzahl treffenden Teil, wenn er normal und noch nicht 30 Kahre alt ift, oder im
Alter von SO bis 35 Jahren Itehend 2, im Alter von 35 bis 40 Jahren ftehend 3 lebende
1ormale Rinder hat, Der Refjt der Erb{daft wird unter die Erben im Verhältnis zur
Zahl ihrer lebenden normalen Kinder verteilt,
3. B.: 6 find fünf Erben da, und zwar:

u Sl _
6 Kinder des ı 43 Jahre alt | 41 Sahre alt ! 36 KYahre alt 28 Jahre alt‘
verftorbenen mit. | mit mit mit
ältelten Sohnes | 1 Kind — gind | 3 Rindern | — Kind
te erhalten daher die ganze Erbidhaft,

Sedes der fünf Kinder (bzw. Sippe) erhält vorweg 1/, : 2 = 1/,9; zuflammen 5/,g.
Bon dem Neite von 5/,g erhalten D und E je *1/,9; bleiben 3/,g zur Verteilung.

Die drei Erben A, B und C haben zufammen 7 lebende normale Kinder; davon
'reffen auf A 6, auf B 1, auf C—, C geht daher Ieer aus; B erhält 1/, von 3/0,
A S/, von 3/,g Tomit B z A an zu feinem Grundanteil hinzu. Im
ganzen treifen alfo auf Kind ;

A B C D
3,57 1,43
vo wo * Yo + 30 + 0 = "wo

Da A fech3 Erben Hinterlaffen hat, erben fie ihren ganzen Anteil,“

Der Leil der Hinterlaffenfhaft, der wegen unzureidhender Kinderzahl nicht ar
ie Kinder vererbt wird, foll aber nad Gruber nicht voHıue weiteres an den Staat fallen,
'ondern geht in weiterm Erbgang an die Eltern oder Ge[Hwijter oder Großeltern oder
beren NMachtommen über, aber immer nag Maßgabe ihrer Kinder
; a hl. Die Hinterlaffen haft bleibt alfo vollftändig in der Familie, wenn die verftorbene
Berfon vier oder mehr normale Kinder hHinterläßt, oder wenn drei oder mehr normale
Belchwifter oder drei oder mehr normale Vaters. bzw, Muttergefldhwilter vorhanden
ind.) Die Hinterlaffen[haft Fällt erft dann vollitändig an den Staat, wenn der Erb-
alfer weder Kinder hat, noch Eltern, Grobeltern, Gefdhwilter, Tanten, Onkel, Neffen,
Richten, Bettern oder Bafen erjten Grades ihn überleben. Dem Gedanken der Familie
bleibt Gruber allo in weitem Make treu, aber um fo härter wirkt die Schädigung der
1) Gruber nimmt den Begriff „normal“ in dem Sinne: „nicht abnormal” (S, 59),
aber auch in diefemn befhränkten Sinne erfheint es uns ungerecht oder doch jeden:
fall Hart, die Eltern oder die GejhHwijter, die dur die Geburt eines blödlinnigen
oder fonft minderwertigen Kindes ohnehin {Hon fHwer hHeimgefucht und doppelt
belaftet find, nun auch noch im Erbrecht zu verkürzen. Eher fönnte man daran denken,
das Nifiko eines folgen Unglüds in feinen wirt/haftlidhen Folgen, foweit e&amp; unver»
[Huldet ift, auf die Familiengemeinfchaft (Famrilienfonds) oder gar auf die AUllnemein-
heit zu übertragen.
        <pb n="231" />
        D. Bekämpfung des SGeburtenrücganges 217
eignen Nachkommen {haft (Enkel ujw.). Die ganze Redhnung nach dem Lebensalter
ft zudem mwilfkürlih und hinfällig. E befommt bielleidht nie Kinder, während C
:;echt wohl noch vier Kinder erhalten kann.

Cinen ganz intereffanten und auf den erften Blik bheftedenden „VBorfchlag zu
praktiicdher Bevölferungspolitif“ maden Dr. Ruczynfki und Dr. Mansfeld: „Der
BilidHtteil des NReic es“. Danach foll das Reich bei Hinterlaffung von weniger
a8 drei Kindern die Hälfte des Wertes des gefeglidhen Erbteils eines Kindes, aller
jeinen „Pflichtteil“, beanfpruchen Können, Bei Berechnung des Pflichtteils gilt der
iberlebende Chegatte einem Kinde glei. Im Kriege gefallene Söhne kommen in
Anrechnung wie nod) lebende. Der Ertrag wird hei milder Durchführung auf 720
Millionen Mark jährlich ge[dägt. Der Grundgedanie u einjach unv der Erirag kann
verloden; aber damit find die prinsipiellen Bedenken nicht befeitigt, die wir oben
angeführt haben. Eine irgendwie einwandfreie gerechte Löfung des Problems der Erb-
ichaftsjteuer — abgefehen von ganz entfernten Verwandtfchaftsgraden — ift unijeres
Erachtens noch nicht gefunden.

Schluß
Wer Hätte gedacht, alz wir zuerft die Feder zu diejer Schrift anfeßten,
daß au im Dritten Kriegsjahr noch kein Ende der furchtbaren Creignijje
auf allen Kriegsfhauplägen im Wefjten und Olten, im Süden und Norden,
zu Waffer und zu Lande abzujehen fei. Die Hochherzig dargebotene Friedenze
Hand unferes fiegreidhen KXriegsherın (12 Dez. 1916) ift Ihndöde und frevelhaft
zurücgemwiefen worden. Bon neuem ergeht der Kriegsruf unjeres kaiferlichen‘
Seren an8 Land, und fiche: ein wunderbares Cho Fraftvoller Kriegsbegeifte-
rung erhebt fich im ganzen deutfhen Volke, in der Front und Hinter der
Hront, in allen Lagern, Parteigruppen und Organifationen, In machtvoller
Sefchloffenheit {teht ganz Deutfhland, Fürft und Volt, zur Verteidigung
der nationalen Ehre und Größe zufjammen, auch noch weiterhin zu jedem
Dpfer an Gut und Blut in Heiliger Pilichterfällung und Treue bereit,
Sekt ift uns erft voll zum Bewußtjein gefommen, was unZ das Vaterland
it und wa3 wir ihm fOhulden. Feder will fein BefteS einfegen. Wem die
Waffen zu fjwer find, ftellt fich um fo bereitmwilliger in den nationalen Siljs-
dienft, aber alle wollen dabei jetn, alle tragen Helfen bei den großen Opfern,
die der Ernft der Zeit ung aufladet; alle erfüllt mit dem großen Gedanken
der gemeinjamen Pflicht, von dem heiligen Vertrauen in die gerechte
Sache, der der Erfolg nicht verjagt bleiben kann.

&amp; ijt der Schuß der ftaatliden Gemeinfdhaft, dem alle Kämpfe und
Opfer gelten. Der Staat aber befteht aus Familien. In der Familie ruht
die Zukunft der Nation. Und auch Hier droht der Feind, der mehr Ver.
mwüftungen anricdhtet, mehr MenjhHenleben vernichtet al8 der rote Zod
auf den Schlachtfeldern. E$ ift der weiße Tod, der ungefehen, wie der
Würgengel in Naypten, von Haus zu Haus durch die Lande geht, aber
nicht bloß und in erfter Linie die Erftgeborenen dahinrafft, jondern mehr
noch und ungezählt in den Reihen der NMachaeborenen feine Opfer ver.
        <pb n="232" />
        218 Hite, Geburtenrüdgang und Sozialreform

langt. Und biefer furchtbare Feind wird auch nicht durch Siege und Friedens-
ichlüjfe vernichtet oder aus den Grenzen unfjeres Vaterlandes fich verbannen
laffen. Gier fteht uns ein neuer, großer Kampf bevor, der aber nicht mit
den Waffen des Krieges geführt wird, fondern in ruhiger, fteter, ziel-
bewußter Friedensarbeit. E83 ift ein Kampf für unfere Kinder und ihre
Bukunft, ein Kampf, der fih nicht nad) Tagen und Jahren bemißt, Jondern
die fommenden Jahrzehnte und JahHrhunderte mit jeinen Sorgen — Siegen
und Niederlagen — erfüllen wird. Und was von den Siegen auf den
Schlachtfeldern gült, gilt doppelt und dreifach Hier: nicht die Zahl der
Kämpfer und ihrer Waffen, fondern die moralijdhen Kräfte: Difziplin,
Hingabe, Opferfreudigkeit, Mut, Tapferkeit und zähe: Ausdauer find es,
die den Kampf entjcheiden.

Die erjte Bedingung des Sieges ijt: Selbfterkenntni3, richtige
Einfdhägung der eignen Kräfte, aber aud) der eignen Schwächen, objektive
Beurteilung der Einflüfje und Machtmittel des Feindes. Gott jei Dank,
dieje Selbiterfenntnis, dieje ernite Würdigung und Erlenntnis der Gefahren,
die uns von diejem innern Feinde drohen, jAHreitet vor, Die mahnenden
Stimmen mehren fidh, rufen laut und mächtig, während Spott und Fri»
volität Jid Zügel anlegen müfjen. Die ernftgeridhteten Organifationen und
Standesgruppeit, die für die tiefern ethifjhHen und plyHologifjdhen Borgänge
unjeres Volfslebens und ihre Folgen für unfere Zukunft Verftändnis
haben, Haben fih in eingehenden Beratungen mit den Problemen bejhäf-
tigt und zur Mitarbeit aufgerufen. Die Literatur wächit jebt felbjt mitten
unter dem Donner der SGejchlge tagtäglich an. Verhandlungen und Li-
teratur finden in der Prejfe ein teilnehHmendes, verftändnisvolles CEHo.
Auch bei den Regierungen, in den Parlamenten werden die neuen Fragen
mit Sorae und Ernit behandelt.
Im Jahre 1913 Hat die 38, Verjammlung des DeutfhHen Vereins für Sffentliche
SefundhHeitspflege in HNadhen „Urfadhen und Bekämpfung der Geburtenrüdganges
m Deutjdhen Reiche“ eingehend behandelt. Das ausgezeichnete, von hohem Ernit
getragene Referat von Profejjor Gruber ift auch als Sonderabdruck aus der „Deutiherv
Bierteljahrsfchrift für Sffentlide SGefundheitspflege” erfdhienen (Braunfcdhiweig 1914,
Bieveg &amp; Sohn). Mehr die Wwirt{haftlidge und foziale Seite des Problems:
‚Erhaltung und Mehrung der deut{hen Bolkskraft“, wurde auf der Tagung der Zentral
telle für Volkstwvohlfahrt vom 26. bis 28, Oktober in Berlin in grundlegenden Vor
Tägen gewürdigt und der Bericht veröffentlicht (Berlin 1916), Um 18, Oktober 1916
yurde die „DeutfihHe Sefellfichajt für Bevölferungspolitit“ unter dem VorliG. des
Profeffors Dr. Wolff nach programmatifchen Erflärungen von Vertretern aller bürger-
idhen Barteiridhtungen im Preufijden Abgeordnetenhaus in Berlin begründet,
Unter dem Vorfikg des Geh. Konfijtorialrates Profelfor Dr. Seeberg und der jachkundigen
Mitarbeit einer Reihe von Ausjhüffen werben die einzelnen Fragen beraten und die
Xefultate in Eingaben und dur Veröffentlidung in den „Mitteilungen der DeutihHen
Sefelljchaft Für Bevölferungspolitit“ (Herausgegeben von Dr. Grandke. SejhHäftsitelle
Sharlottenburg 2, Niebuhritrale 76) weitern Kreilen nubbar gemacht. In Erfurt
        <pb n="233" />
        D. Bekänipfung des SGeburtenrüdganges 219
murde am 15. Yuni 1916 auf Anregung von Pfarrer D. Weber (Bonn) ein „Auslhuß
jür die Fragen der Volksvermehrung“ begründet, mit der bejondern Betonung der
Hriftlichen Forderungen, der vom 7. bis 9, Nov, 1916 in Darmitadt eine ent/prechende
Yagung verantaltete. (Einen abgefürzten Bericht geben die „Mitteilungen der DeutihHen
Befjellichaft für Bevölferungspolitit” Nr 5/6.) Der deutiche „Katholilche Frauenbund”
hat in feiner glänzend verlaufenen Generalverjammlung vom 6, bis 8. Januar 1916
in Berlin auch der Bevöltferungsfrage einen Teil der Beratungen gewidmet
"Bericht in der Zeitfchrift „Die Hrijtlide Frau”, Heft 1/2 1916). Chenfo der
„Bund deutfhHer Frauenvereine” in feiner Kriegstagung vom 26, bis 29. Juni
1916 in Weimar („Kahrbuch des Bundes Deutfher Franenvereine“ für 1917).
Die Katholijdhen Arbeiter, Gefellen- und FJünglingsvereine, eben[o die evangelifchen
Arbeiterbereine haben eingehende Beratungen gepflogen, welde Aufgaben‘ ihnen
zur Bekämpfung der drohenden Gefahren obliegen. — Von den VBerfammlungen
in den yparlamentari[dHen Körperfhaften mar die im Preußilchen Abgeordnetenhaufe
am 25, Februar 1916 befonders hedeutjam. Der Minijter des Innern, v. Loebell, gab
ber Anficht deı Staatsregierung dahin Ausdruck, „daß es [ich hier für unjer Solk um eine
Qebensfrage eriten Nange3 handelt, eine Frage, die au in diefem erfdhütternden
Weltkrieg, in dem wir Taufende blühender, Fräftiger Münner verlieren, eine ganz be:
jondere Bedeutung für die Zukunft unferes Vaterlandes behält“. Er berichtete, daß auf
rund eines umfalfenden Gutachtens der WiffenfHaftliden Deputation für das Medi-
zinaltvefen bereits 1912 die Oberpräfidenten, die Regierungspräfidenten, die Ärzteiam:
mern und Brovinzial-MedizinakkoNlegien zu eingehenden Ermittlungen unv Berichten
über Umfang und Urlachen des Geburtenrücganges aufgefordert worden feien, und daß
das fo gewonnene rteichliche Material vom Geh. ODbermedizinalrat Dr. Krohne verar-
beitet und in einer Denkfhrift niedergelegt fei. Auf Grund diefer Denkfchrift würden
im Minijkterium feit Monaten Beratungen gepflogen, an denen die Vertreter aller
preußijchen Nefforts und eine große Anzahl fachverftändiger Männer der Wilfenf Haft,
der Brarxis, des öffentlichen Lebens, auch Neichstags- und Sandtagsabgeordnete teil-
nähmen. Sobald die Beratungen zu einem gewiffen Abfhluß gekommen feien, folle
das Ergebnis der breitern Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. „Wir werden dann“,
jo verfprach der Minifter, „auch die gefeggeberifhen Maßnahmen, die fich als möglich
und notwendig ergeben Haben, [Hleunigit in die Wege leiten.“ Geh. Obermedizinaltat
Krohne ergänzte dann noch in einer gedankenreichen eindrudsvollen Rede die wohltuen-
den Ausführungen des Minifters. — Der Deutfhe Reichstag hat am 26. Mai 1916
turch Einfebung eines befondern Ausfhuffes die Erörterung der Frage gleich
ta bie prakitilde Bahn gelenkt. Im Rreußifchen Abgeordnetenhaus ift 1917
in gleicher Ausjhuß gebildet worden, (Vergleiche au Verhandlung vom
17. Februar 1917, insbejondere die bemerkenswerten Reden des Minifters v. Loebell
ınd bes Minijterialdirektors Dr. Kirchner.)
Die zweite Bedingung des Sieges it: an denjelben glauben!
Dhne Mut und Selbjtvertrauen wird keine Schlacht gewonnen, Selbjt-
vertrauen und — Gottvertrauen! Die Altikugen und Miesmacher haben
noch nie eine Schlacht gewonnen, Der Peffimismus ft unfruchtbar; er
ft der Tod jeder tatkräftigen Unternehmung. Der freudige Optimismus
allein erobert die Welt — und vor allem die Seijter. Wohin wären wir
angeficht? der ftetig jich mehrenden Zahl der Feinde und ihrer tagtäglich
iteigenden Waffenitärle ohne diejen weltiiberwindenden Optimismus
gelommen?! Nicht ein Optimismus der Selbittäufhung und Blindheit,
        <pb n="234" />
        220 GHite, SGeburtenrüdgang und Sozialreform

‘ondern ein Optimismus des Vertrauens und der Kraft, Und wie glänzenb
Jat unfer Bolk diefen Optimismus gerechtfertigt! Und da follten wir dem
neuen Feinde gegenüber verzweifeln? | Gott Hat die Völker heilbar gefhaffen.
Und vor allem unfer deutjhes Bolkin der Tiefe des Semütsleben8, in Jeinem
arnften, religiöfen Sinn und feiner hohen Wert{häßung des Hamilienlebenz
wird die neue Botfchaft, wenn fie in der rechten Weije ihın nahegebracht
wird, verftehen und freudig erfaffen, Die gewaltigen Erinnerungen des
Krieges, die Sehnfudht nad Heimat und Hamilie, die tiefen feelifchen
Erjchütterungen, die auch in religiöfer Verinnerlidung und ethiiher Qäu-
terung fid) auswirken werden, Haben den Boden gelodert für die Saat
ziner beffern Zukunft. Wenn unfer Volk in franzöfiüidge Auffaljungen und
Sitten zu verfallen drohte, {o [ind die verantwortlich, die e$ fo belehrten und
diejenigen nicht wehrten, die fyftematifcdh an feiner Entfittlicdhung arbeiteten.
Die Schuld tragen vor allem die hHerridhenden Kaffen, die mit IHlecdhtenm
Beifpiel vorangingen und als Kultur und Fortihritt priefen, was den
ittlichen Abitieg und den Beginn des Todes bedeutet. &amp;&amp; {ragen die»
jenigen die Verantwortung, welche die um und für ihre Kinder NRingenden
jorglos ihrem Schiekfal überließen und der Harten Ablehnung der Hilfe
oft nod) Vorwürfe und Spott beifügten. Halte man felbit ernite Einkehr,
mandle man deutfhe Wege, und das Volk wird folgen. Die deutidhe Frau
wird ihren mütterliden Sinn wiederfinden, wenn man lie alz Mutter
ehrt und wertet, Der deutfhe Vater wird wieder {tolz mit feiner Kinder»
ichar Sonntags zur Kirdje und Hinaus in Wald und Feld ziehen, wenn
zt fieht, daß es Achtung bringt und Hilfe von allen Seiten freudig bereit
iteht. Weije man nicht auf Frankreid), — Frankreich hat nie fich aufgerafft
zu ernjter Bejferung, weil ihn der fittlidHe Halt der Religion fehlte. Und
noch mehr galt das vom alten Rom, Man hat viel gefündigt an unferm deut
idjen Volle — man Hat viel wieder gutzumachen. Dann Hat aber auch
1iemand ein Recht, an feiner fittliden Hebung und Erneuerung zu ver-
zweifeln. €3 muß die Macht der öffentliHen Meinung in den Dienft der
Familie geftellt werden, der Glaube an den Kinderjegen wieder lebendig
werben, das fHiwere Unrecht gegen die Natur und den Schöpfer, gegen
Kirche und Vaterland wieder zum Bewußtfein gebracht werden. Nicht
iußerer @lanz, nicht Talent und Geift, nicht Geld und Gut, fondern die
ireue Arbeit und die gewiffenhafte Erfüllung der Pflicht in Familie und
Beruf jollen in Unfehen und Chren {tehen.

In dritter Linie ift erforderlich: ernfte, felbitiofe, aus
dauernde Arbeit in ridtigem Ausgleich von Mugheit, Umficht und
Tatkraft, zur rechten Zeit, jeder an feinem Plage. In bewußter, wohlüber-
legter Arbeitsteilung, aber zugleich in freudiger zielbewußter Zulammen-
arbeit, ohne Neid und Arg. Alle, die guten Willens find, {ind willfom-
men. Jeder gibt fein BefteS, dann muß der Erfola erreicht werden. Die
        <pb n="235" />
        D. Bekämpfung des SGeburtenrüdganges 221.
Arbeit drängt auf taujend Gebieten, E83 it keine ‚Zeit mehr zu Bank, Streit
und EiferJucht. Bei gutem Willen läßt fih immer ein Weg des praktijchen
Ausgleichs finden. Nichts wirkt verfühnlicher, führt die Geifter über alle
prinzipiellen Gegenfäge fchneller hinweg, al8 die gemeinJame Sorge und
praktijche Arbeit. Das hat un8 die Kriegszeit wieder lebhaft zum Bewußte
fein gebuacht. Der Burgfriede als Seelenftimmung und Verantwortungs-
gefühl für die Erhaltung des Bürgerlinnes und des freudigen Gemein-
Ihaftslebens muß ung als dauernder Gewinn in die Friedenszeit begleiten
und auch in diefer Schidjalsfrage des deutichen Volles fruchtbar werden.
Gewiß, die Unterkchiede und Gegenfäge der Anfchauungen bezüclih der
Sründe, der Ziele und der Mittel find groß. Sie beftehen fort und werden
nad) dem Kriege jogar notwendig in gefteigertem Maße zur Ausfprache
und Auseinanderjesung kommen. € Iommt nur darauf an, daß diejer
Kampf der Meinungen in ehrlicher und Ioyaler Weife gefihrt wird, in
gerechter Anerkennung au deS guten Willenz des Gegners, ftet3 mit
dem bewußten Ziele, tunlichit wieder auf einer gemeinfamen Linie praktijdhHer
pofitiver Arbeit zujammenzulommen, Soll dies erreicht werden, dann
muß die Negierung die Führung übernehmen. Ein
mal, weil ihr felbjt ent/deidungsvolle Aufgaben vobliegen. Dann aber,
weil nur fie fraft ihre8 übergreifenden Einflufies Einheit, Ordnung und
jrieblidhe Zufammenarbeit der verjdhiedenen Anidhauungen, Interejfen
und Berfonen herbeiführen kann. Darin liegt aber auch {Hon eingefchloffen,
daß fie nicht alles felbjit madhen XIann, vielmehr ihre Aufgabe darin
Iuchen foll, alle die Organifationen, Vereine und Verwaltungen, die be
rufen find, aufzurufen zur Erfüllung ihrer Pflicht, fie um fich zu jammeln,
mit ihnen zu beraten und fie zu gefonderter, aber auch wieder in organiicdher
Einheit zujammenlaufender Arbeit anzuleiten, ihren Rat und Stüßbe zu
leihen und der geleifteten Arbeit auch die verdiente Anerkennung nicht
zu verjagen. Aljo nicht bureaukratijgde Bevormundung und Zurück
drängung, Jondern Anfjporn und Stüße der beftehenden und noch zu
gründenden freien OÖrganijationen ijft das Ziel. Diefe werden zugleich
aud) wieder der Regierung die heften Berater für ihre eignen Aufgaben
jtellen Können.

In mujtergültiger Weije Hat der Negierungsbezirk Düffeldorf
da3 Vorbild gegeben. Der induftriell wie auch landwirtfHaftlih Hochent-
widelte Bezirk Hat ja auch in der Sozialpolitik und der fozialen Praxis
feit den 80er Jahren die Pionierarbeit geleiftet. In der ruhmreihen Tra-
dition der Herren v. Berleptch, Koenigs, Woljf, Zheobald Hat der gegen»
wmärtige Negierungspräfident Herr Dr. Kruje auch die neue „foziale“ Frage,
Sie an Bedeutung der bisher als fvldher behandelten Frage wahrlich nicht
nachjteht, mit ganzer Energie aufgegriffen und mit Umfiht und Glüd in
die rechten Bahnen gelenkt.
        <pb n="236" />
        22 Hise, Geburtenrüdgang und Sozialteform

Nach einer gut vorbereiteten glänzenden Verfammlung in Düffeldor am 8. Dezember
1915 wurde eine „Bereinigung für Familien wo HI“ für den Regierungs-
bezirtf Düffeldorf gegründet.!) alt alle irgendwie bei der Frage beteiligten Organi-
'ationen wie auch die führenden Einzelperfonen gehören der Vereinigung an. CE
vurde eine Reihe von Ausfchüffen: für fittlidhe und erzieherildhe Fragen (der erfte
und größte Ausfhuß!), für gefundheitlide Fragen, für polizeilidhe und ftrafrechtliche,.
‘ür Steuer-, für Gehalts- und Lohnfragen, für Chrengaben, Erziehungsbeihilfen
uf, an finderreidhe Familien, für Wohnungs- und Siedlungsfragen, für Preffeange-
legenheiten, Werbetätigkeit und Geldjachen gebildet, die in eingehenden Beratungen
bie Fragen zu HNären fırchen uud dann der Bereinigung ent/prechende BVorfchläge machen.
Seder Ausjhuß hat einen befondern Vorfigenden und febt fih aus Vertretern der
ent{predhenden Organifationen und Verwaltungen und fonftigen jachkundigen Pers
onen zufammen. Alle Richtungen und Intereffengrupben, insbefondere auch die ver-
“Hiedenen Konfejfionen, Arbeitgeber und Arbeiter uw. find in forgjamfter Weife berüc-
ichtigt. Die unermüdliche Aneiferung und der Takt des Herrn Kegierungspräfidenten
weiß alle zu freudiger Mitarbeit zu vereinigen. € ijt diefelbe Methode, die auch meiftens
jet den Provinzial- und Landesvereinigungen zur Förderung des Kleinwohnungs-
vefen8 und der innern Kolonijation mit glüdiidhem Erfolg eingelHhlagen ift: private
Organifation, aber geftügt und gefördert durch die AWutorität und Erfahrung leitender
Staats oder Provinzialbeamten.

Äonlidhe Organijationen müljen in allen größern Verwaltungsbezirken:
‚NMegierungsbezirk oder Provinz) in Preußen gebildet werden, während
jür die andern deut/dhHen Bundesitaaten vielleicht eine Organifjation für den
ganzen Umfang des Staates genügt. Wichtig erachten wir e3 aber, daß
dieje regionale Organijation in einem lolalen Unterbau in den Städten
und den Landkreijen ihre Ergänzung findet, wenigjtens in Fornı eines
Musfchuffes. Anderjeitz darf auch die zentrale Zujan menfafjjung (unter
dem Minijter des Innern). nicht fehlen. AWuch die Staatäregierung kann
durch einen ent|precdhenden ftändigen Beirat nur gewinnen, wie fie fich
anderjeitz3 dadurch die nötige Mefonanz und Unterftügung im Lande
jichert. Daz Reich kann dann je nad) Bedürfnis Delegierte gemäß Vor|cdhlag
der Landesausjhüfje zufammenrtufen, um gefebßgeberifdhe oder fonitige
Maßnahmen durch fachkundige Beratung vorzubereiten. Daz ft auch
der Weg zu dem Ziele, das ung der preußijdhe Minifter des Innern v. Loebell
in der denkvürdigen Sigung vom 25, Februar 1916 in beredten Worten
vorgezeichnet Hat, und mit denen auch wir fHließen möchten:

„Die Frage ft nicht nur eine Joziale, nicht nur eine wirtfdhaftliche,
jondern fie ift eine Frage tief Jittlidher Natur. Deshalb it fie auch nur
zu Iöfen, wenn alle fittlidgen Jaktoren de3 öffent
lidgenZebens hier mithelfen. Deshalb muß der Appell an unjer
ganzes Volk gehen, das Volk muß aufgeklärt, muß aufgerüttelt und muß
auf den rechten Wea zurüdageführt werden. Dazu mülfen helfen
1) Der intereffante, eindrudsvolle Bericht der Berfammlung ift unter dem Vitek:
Wider die KinderfhHeu! (Düffjeldorf 1916, Kommiffionsverlag von Schmik.
&amp; Qlberb) herausageneben und reichlich verbreitet worden.
        <pb n="237" />
        D. Sekämpfung des Geburtenrüdganges 228.
wiean einem heiligen Werke alle Faktoren, die da
zu berufen find, in erfter Linie Kirde und Schule,
Elternhaus, Arbeitgeber, alle GenoffenfdhHaften,
alle Berufe, die Frauenvereine, alle jozialen Ber
eine, furz alle Faktoren des öjfentliden Lebenz,
denen unfjer Vaterland am Herzen liegt, und denen die Liebe zum Bater-
land tief im Herzen wurzelt. Erft dann, wenn wir dieje Hilfe gewedt haben
und diefer Hilfe ficher jind, können wir den Kampf auf breiter Grundlage
aufnehmen und, meine Herren, mit der vollen, felfenfelten
Überzeugung: aud) in diefem Kampfe werden wir
jiegen!“
        <pb n="238" />
        Anlage
Ser SGeburtenrüdgang im Lichte der Statijtik

1. Die Zahl der ChefHlieBungen ift in Deutfchland ftetig zurüc-
gegangen. Das troß der glänzenden wirtfHaftlidhen Entwidlung. Selbft
in den Jahrzehnten agrarijher Enge und SGebundenheit war die Zahl der
ChefOhlieBungen größer al3 heute, ;

Auf ie 1000 Eintwchner kamen ChefHließungen in den Jahrzehnten: 1)

1841— 1870 : 8,0; 7,8; 8,5;
1871— 1910 : 8,6; 7,8; 8,2; 8,0.

Dann ging die Ziffer herab auf:

1911: %,8; 1912; 7,9; 1913: 7,7; 1914: 6,8.

In dem Jahrzehnt 1871—1880 wechlelt fie fehr:

8,2 10,3 10,0 9,5 9,1 85 80 7,7 7,5 7,5.

Für Preußen ftellt fid) das Bild ähnlich?) Ye weiter wir zurüdgehen, defto
Höher die Ziffer der Che[chließungen, Nach den vpferreidhen Befreiungskriegen being
fie in den Jahren 1816—1820 [ogar 10,8. In den folgenden Yahrzehnten fiel fie auf:

8,8 9,0 8,8 8,5 8,4 8,22 8,0 8,2.

Sm Jahre 1911 Betrug fie: 7,9; 1912: 8,0; 1913: 7,7; 1914: 6,8.

Sm Jahrzehnt 1871—1880 wechjelt auch hier die Biffer zwifchen: 8,0; 10,8;
10.1; 9,6; 9,0; 8,5; 8,0; 7,8; 7,7; 7,7.

Die geringe Zahl der Chefchließungen für 1914 erklärt fiH zum guten Teil aus
dem Kriegsbeginn. Man hat auch darauf hingewiejen, daß der KMüdgang feit 1910
dem Geburtenrüdgang nach 1880 entfpreche. Das ift nur in befdhränttem Make rich.
tig, jedenfalls aber i[t e$ ein zweifelhafter Troft, da dieler Grund in der Aufkunft erit
recht Jid) geltend machen wird,

2. Noch {tärker und auffälliger ift der Nücdgang der Geburten.
Die Ziffer der Geborenen (einfchließlidh der Totgeborenen) betrug (auf
ie 1000 Einwohner) in den Jahrzehnten von 1841/50 bis 1901/10

837,7 36,8 388 40,7 38,2 37,3 33,9 .

Dagegen 1911: 295; 1912: 29,1; 1913: 28,3; 1914: 27,6.

Xr0g des Kriegsjahres wies alfo das Yahrzehnt 1871/80 die Höchfte Ziffer: 40,7,
auf. In den einzelnen Kahren 1871/80 ftelfte fich die Ziffer auf: |

85,9 41,1 41,3 41.8 42,3 42,6 41.6 40,55 40.9 389.1.
1) Statiftifches Gandbuch für das Deutihe NMeich. Berlin 1907, Bd. I, S, 92.
„Statiltilches Xahrbuch 1916, 6. 2 Statiltilches Kahrbuch für Breuken 1915, 23.
        <pb n="239" />
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Der Geburtenrüdgang im Lichte der Statiltik 225

8. Der Geburtenrüdgang fand einen gewiffen Ausgleich durch die [in
fendeSterbeziffer.!) Diele ftellte {ich (einfHließlich Totgeborenen)
in den Jahrzehnten von 1851—60 bis 1901—10 wie folgt: ?)

27,8 28,4 28,8 26,5 23,5 19,7
Dagegen in den Jahren 1911 dis 1913:
18,22 164 158.

Mit bejonderer SGenugtuung darf es begrüßt werden, daß diefer Nüd-
gang vor allem den Säuglingen zugute gefommen ijt. Bon 1000
Lebenden unter einem Jahre jtarben 3. B.:

1901: 20,7; 1913: 15,1.

Sewiß ift das ein Gewinn, berechtigt aber noch nicht zu einer optimifjtijdjen Be-
arteilung des Geburtenrücdganges, der in der gleichen Zeit auf je 1000 Einwohner
‘9 mie folat ergab:
1901: 35,7; 1918: 27,5 pro Taufend.
Dabei darf nicht vergeffen werden, daß ein Nüdgang der Säuglingsfterblichkeit z. DB.
um 5 auf je 100 Zebendgeborene nach dem Heutigen Bevölterungsjtand Höchftens
einen Zuwachs von 12000 Kindern jährlihH ausmacht, während ein Rüdgang der
Seburtenziffer um 5 Prozent einen VBerlujt von 95 000 Kindern bedeutet,

Die günitigere Sterbeziffer der Säuglinge macht fichH übrigens auch in den folgen:
den Lebensjahren geltend, Die „Aufwuchs3ziffer“ hat fidh {tetig verbeffert.
Während 1875 von je 100 Geborenen männlichen Sejdhledht8 in Preußen bloß 58,2
das 20. Lebensiahr erreichten, waren e8 1885 [don 60,7; 1895: 64; 1905: 68,2 und
1914: 68,6. (Wbfolute Ziffern im Preuß. Stat. Sahrb. 1915, 28.)

4. Dank der jinkenden Sterblichkeit Hatten wir noch immer einen ftarken
natürlihen Bevölkferungsüberfdhuß®) der fidH 3. B. für die
Jahre 1903—1914 ftellte auf:

812173 862664 792839 910275 882624 884 061
879113 739945 839887 833800 766 037.
(Sortf. S. 227)
1) Sahrbuch 1916, 10.

2) Zur Erläuterung: Die Geburtenzif (er gibt an, wieviel Geburten in einem
beftimmten Jahre auf je 1000 der mittlern Bevölkerung entfallen. Die Sterbe
ziffer bringt das entfpredhende Verhältnis für die Todesfälle, Die Frucht
barfeit3ziffer bringt zum Ausdrud, wieviel Geburten auf je 1000 im gebär.
fähigen Alter ftehende Zrauen entfallen. Wird dabei da3 Verhältnis der Zahl der
eheliden Seburten zu der Zahl der im gebärfähigen Alter ftehenden Chefrauen
feftgeftellt, fo fpridt man von ehelidher Fruchtbarkeitsziffer, Das gebärfähige
Alter wird in der Statijtik verfchieden angenommen: von 15 bis 45, oder neuerdings
immer häufiger von 15 bis 50 Jahren. Die AufwucGhH83ziffer, welche in kehter
Beit von mandjen Seiten in den Vordergrund gerüdt wird, {tellt fejt, wieviel Perfonen
(pro 1000) von einent Geburtenjahrgang in die verfchiedenen folgenden Lebensjahre
Yineinwacdhfen. Der natürlidge Bevölkerungsüberf{hnß wird ge:
Funden, indem man von der abjoluten Zahl der Geburten eines Jahres die abfolute
Bahl der Sterbefälle abzieht. Infolge der Wanderungen dedt fiH die tat[äcdlihe
Bevölferungszunahme mit diefer errechneten Zahl meiften3 nicht,

% Stati[tif des Deutfdhen Reiches, Bd, 266, S, 18°.
Dige, SGeburtenrüdgang und Sozialreform 2
        <pb n="240" />
        226 SHige, SGebhurtenrüdgang und Sozialreform
EhefHließungen, Geborene und Gejtorbene im Gebiete des hHentigen Deutidhen
Neihes8 1851—1914 ı)

Yabı

Che
idlieBungen

Geborene Ges | Unehelich
überhaupt | ftorbene Weborene

Tot
geborene
einichl. Zotgehorene
1851/60
61/70
71/80
81/90

31/1900

1961/10

1911
12
DD}

1851/60
61/70
71/80
81/90

91/1900

1901/10

1911
3}

284 562
336 527
369 092
367 791
430 846
484 651
512 819
528 491
513 2883
460 608

1 340 083
1 532 197
1 743 888
1 798 778
1 964 108
2 061 482
1 927 039
i 925 888
1 894 598
1 874 389

1013 908

1123 864
232 854

“247470
238 848
195 144
187 094

. 085 996

‘ 060 798
108 352 2)

Che |
‚Ichlies
zungen

Auf 1000 Einwohner kamen
Ber | Ges mehr
borene ftorbene Seborene
einfl. Totgeborene A184 Ger

Lebende
geborene

8
&gt; 5
3,6
78

2

7

56,8
38,8
40,7
88,2
37,8
33,9
DC

27,8
284
28,8
26,5
28,5
19,7
‘8.2
:6,4
15,8 |

9,0
10,8
11,9 |
11,7
18,9
14,3
11,8
12,7
124

35,8
37,2
391
26,8
1 |
32,9
28,6
28,8
27,5
26,8

»

7
68 |

DC
28,8
97.6

154 125
176 287
154 ! 94
167 498
179081
178115
177 056
183 857
183977
183 914

54 251
62 368
{9045
66 763
68 812
62118
56 310
56 247
55 848
55 798

Bon 100 Ge:
borenen waren
Uns | Tote

ehelidhe | geborene

Wanderung?
Bertuft 3)

2,5
22
1,8 |
2,8
0,7
0.2

1,5

11,5 |
8,9
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9,1
8,6
9,2
9,5
9,7
9,8

0
4.1
4,0
8,7
3,2
3,0
2,9
2,9
2,9
30

|
/
Tür die Jahre 1915 und 1916 liegen die Ziffern noch nicht vor, Nıtr für die Stäbte

mit über 15 000 Einwohnern waren diefelben zu erhalten. Um einen Vergleich zu

ermöglichen, feien für diefe Ortsgrößen auch die Ziffern für 1913 bis 1915 angeführt,

8 beitrug in den Städten mit über 15 000 Einwohnern die Zahl der Lebenbd-

geborenen: 1913: 633 235, 1914: 621 453, 1915: 490 885, 1916: 875 828,
Speziell in 26 Großijtäbten mit mehr als 200 000 Eintvchnern betrug diefelbe:

1914: 257 899, 1915: 208 158, 1916: 158 011.
Die Zahl der im erften Lebensjahre Geftorbenen belief fihH in den
Städten mit über 15 000 Einwohnern: n .
1918 auf 89 958, 1914 auf 96 499, 1915 auf 70825, 1916 auf 50 190
oder in Prozent der Lebendgeborenen 14,2; 15,5; 14,4; 13,3. - Bei den 26 Grokftädten
mit mehr al8 200 000 Einwohnern betrugen die Ziffern:
1914: 39 398 (15,3 Prozent), 29 041 (14 Prozent), 20613 (13 Prozent).

Sn den Stäbten war alfo bie Säuglingsiterblidhkeit 1916 niedriger al8g 1913. Wie
biefelbe fich auf dem Lande geftaltet Hat, fteht noch dahin. Der günftige Stand der
Säuglings{terblichkeit von 1916 ift wohl auch auf den Kühlen Sommer zurüczuführen

x) Jahrbuch 1916, 6. *) Ohne die in den Monaten Auguft biz Dezember ge-
{torbenen Militärperfonen. 2?) DurHhfHnittlich jährlich.
        <pb n="241" />
        Der Geburtenrüdgang im Lichte der Statiftit 227

Uber auch hier ftehen wir in einer abfteigenden Entwid”
(ung. Dieje wird fih erft recht als Folge der KriegZjahre be”
merklich machen. Nicht bloß, daß in diefen Jahren die Zahl der Geburten
Hart abnimmt, die Sterblichkeit fid erhöht, — viel fHlimmer ift, daß es
gerade bie gefundeljten, Iräftigjten, tapferjten und
tücdtigijiien Männer in den frudtbarften Jahren find,
unter benen ber ob fowie Krankheit, Verftümmelung und Siechtum
die graufamijte Ernte Halten. Der ganze Altersaufbau der Bevöllerung fowie
die Verteilung der Gefjdhlecdhter wird ungünftig verjhoben, indem der
Anteilder Kinder, Frauen und Greife [igH verftärkt.
Diefes wirkt aber auch dauernd nach und wird in der folgenden Ge
neration fid) jteigernd geltend maden, indem dann eben
junge Eltern in der entjpredjenden Zahl fehlen. Wenn fchon nach den VBer-
Hältniffen der Friedensjahre gerechnet, der Zeitpunkt allzu nahe ift, wo
die Zahl unjerer Schultinder nicht mehr fteigt (iehe unten) und damit
dann auch bald die ZahlderMilitärtauglidenihrenHöihe
punkt erreiden wird, fo it diefe Gefahr durch die Kriegsinhre
noch erhöht.

5, Die Frage nad) den Wechfelbeziehungen zwijden Beruf und
Seburtenzahl ift nod) fehr wenig geklärt. Daß hier gewiffe Wechfel-
mwirkungen vorliegen, dürfte wohl Feinem Biveifel unterliegen. Eine andere
Hrage bagegen {ft e8, ob die beruflide Be{Häftigung die Haupturfacdhe fir
die verfdhiedene GeburtenhHäufigkeit in den einzelnen Berufen it, oder ob
nicht vielmehr die treibenden Kräfte ganz anderer Natur find. Wenn
beijpielsweije in der Gruppe Landwirt{dhaft die Höhe der Seburtenziffer
zurücjteht hinter bem Anteil, den die IandwirtiHhaftliche DBerufsbevölferung
‚einfchließlidh der Angehörigen) an der Sefamtbevölferung hat, fo kann
diefer Unterfchied zurüczuführen fein auf eine bedeutend geringere Bofegung
der jüngern Altersfiufen (unter 30 Jahren) bei den Verheirateten
in der Sandwirtjhaft gegenüber andern Berufen; fie kann weiter zurüc-
zuführen fein auf eine geringere Cheziffer überhaupt, auf den volllommen
verjdiedenen Altersaufban der Landwirtjhaft gegenüber der Inbuftrie,
der ja in der Hauptjache auf die Abwanderung vom Lande zurüczuführen
it. Durch diefe Abwanderung werben den übrigen Derufsgruppen Menfcdhen
in den leiftungsfähigften Altersftufen zugeführt, der LandwirtiHhaft ba-
gegen entzogen, {o baß die landwirt{Haftlidhe Bevöllerung eine hedeutend
geringere Bejekung der Altersjtufen aufweijt, welde im zeugunagsS und
gebärfähigen Lebensalter jtehen. Wenn dann umgekehrt die Induftrie
finderreicher dafteht, fo darf nicht vergeffen werden, daß fie eben durch die
Zuwanderung einen für die Geburtlichkeit befonders günftigen Altersaufbau
aufzumeijen Hat, und daß weiter die Chen meijt in viel jüngerm Alter
gefloffen werden. Vor allem aber darf man folaendes nicht unbeachter

|
        <pb n="242" />
        228 Hige, Geburtenrüdgang und Sozialreform

laffen. 208 Induftriebevölferung wird auch gezählt die ganze dem Hand-
wert und dem gewerbliden Mitteljtand angehörige Bevölkerung, die [ich
erfahrungsgemäß durd) eine größere Kinderzahl auszeichnet; eben]o
fällt fehr ftark ins Gewicht, daß viele eigentlide Induftriearbeiter noch auf
dem Lande wohnen oder doch in VBororten von Städten, die ihren länd-
lien Charakter noch nicht abgelegt haben. Durch dieje Tatfachen wird
naturgemäß der Kinderanteil der Induftrie wefjentlich erhöht. Dieje und
andere Momente müßten bei einer UnterJucdhung über den Einfluß der Be:
rufstätigfeit auf die SGeburtenhäufigfeit berücjichtigt werden, wenn man
fein {chiefes Bild erhalten will,

Sn Preußen werden die abfohuten ‚Zahlen der Seborenen auf die ein-
zelnen Berufsgruppen jährlich fejtgejtellt. Verhältniszahlen find allerdings
nicht berechnet. Stellt man nun die auf die einzelnen großen Berufsabtet:
lungen entfallenden Seburten eines foldjen Jahres fejt, in weldem auch
eine Berufszählung ftattgefunden Hat, fo Hat man für diefes Jahr einen
Vergleichsmaßftab zwijdhen Beruf und SGeburtlichkeit. Dabei darf freilich
nicht vergeffen werden, daß irgendwelche befondere Umftände die Seburt-
lichteit des betreffenden Jahres in den einzelnen Berufen nach der günftigen
oder ungünftigen Seite beeinflujfen Lönnen und fi fo das Bild etwas
verfchiebt. Im großen und ganzen aber wird durch folche ftörenden Cin-
Müffe wenig geändert werden Können.

Der Anteil der verfhiedenen Berufsabteilungen an den Sebhurten in Preußen
{m Sahre 1907 ftellte fiH wie folgt:

Berufsabteilung

A. LandwirtfchHaft einjHließlid Forft-
wirtfchaft und Tierzucht . . .
SInduftrie einfgHließlid Bergbau
und Baugewerbe ......

C. Sandel und Verkehr .... ..

D. Häuslide Dienfte und Lohnarbeit
wechfelnber Urt . ... .. 0.
Militär, Staats uf. Dienit,
freie Berufe. ... 0.0.0...
Ohne Beruf. 2... ..0..0.

Abfolute Zahl
ber Seburten

Mrosentanteil
an der SGefamtzabh"
ber Seburten

Bern !8o
gugehörigfeits-
yrozent

355 414

27,4

28,6
642 341
160 429

49,5
12,4

42,8
18,1
78 684

5,8

15
44 697 8,4 5,4
21 726 1,7 8,6
1.298 291 100 100
Cinen eingehenden Verfuch, daz Verhältnis zwijhen Beruf und Se-
Burtenzahl möglichjt wiffenjhaftlich feftzuftellen, hat Dr. Berger in der
Beitfhrift des Preußijhen Statijtijdhen Landesamtes, Jahrgang 1912,
unternommen.
        <pb n="243" />
        Der SGeburtenrüdgang im LidHte der Statiftik
Danach ergab fih für das Jahr 1907:

229

s
; = S
5
is
“58
Ca
‚u
we
SE
857
= FE
55a
Ss x

Im Deutfhen Reiche ftanden 1907 von
1000 erwerbstätigen verheirateten Männern der
nebengenannten Berufe im Alter von

Berufsabteilungen
unter ‚25--0[80—40 405015060 6070 über
8.18. 8 x | x 10x
A, Land. u, Forfte
wirtfhaft, Filhe-
tel 20004
Sndufjtrie einfdhl.
Bergbau 1. Baut-
gewerbe . ...
Handel ufw. . .
u. G. Häusliche
Dienfte ufw. .
Freie Berufs
arten... .. 107
F, u. H., Ohne Beruf 18
Belamtdurch[hnitt | 17,8

18.8

14

A

955

9278

9293

1927

94

19,7 |
16.4

C.
7)

34
|

154
118

368
360

186

155

169 |
291 | 171 | 74
106 106 a5

51 |
61

10
11
644

95

125

a1

88

19
en
mn
4A

836
fn

15
9267

Sn dem gleiden Auffag it auch eine Berechnung angeftellt, wieviel
Geburten in Preußen durchH[Hnittlih auf je eine CDHhe | HIieß ung inner
Halb einer Reihe von Jahren nach verfhiedenen Berufsgruppen entfallen.
Auch find für einige Jahre die Geburten im Vergleich zu der Bahl der
Erwerbstätigen gefebßt. Beide Berechnungsarten entfpredhen zwar nicht
den AUnforderungen einer fHarfen, ftatijtijdhen Methode, laffen aber doch
ion gewiffe Schlüfje zu. (Val. au Man f|H ke in Schmollers Yahrbuch
1916, €, 1868.) Danach eraab fich folgendes:

Berufsabhteihungen

A. Land. und Forjtwirtichaft, Filche-
Tele a v8 4 5 RW WG
Indufirie einfdHließlig Bergbau
und Baugewerbe . ......
Handel und Verkehr. . ....
u. G. Dienftboten, Häusl. Dienite,
Lohnarbeit wechfelnder Art . .
Militär, öffentlider Dienft, freie
Verufsarten . .... 0.04

F, Ohne Beruf und Berufsangabe

Zufammen

Auf eine Chefchliebung

trafen durchihnittlih
®edurten

1877/86 | 1895/1906

Auf 100 Erwerbstätige
entfielen Geburten
1907

5.26

5.32

20.3

18,8

4,18
349

21,5
01

16,4
16.4
4,27

4,00
2

780 |!
i71

64,4
13,7
I 328 | 347 | 22 1,6
| 461 | 426 | 206 | 178
        <pb n="244" />
        280 Hige, Geburtenrüdgang uud Sozialreform
6. Wie die Konfeffionen bei der Geburtenzahl und ihrem Rüc-
gange beteiligt find, ergibt fihH für Preußen — für das Reich fehlt
eine folde Statijtik — wie folgt. Wenn man die Geburten aus Kon
feffionell ungemijchten Chen mit den ungemijdhten Chefjdhließungen für
bie beiden maßgebenden Konfeflionen in Beziehung fept, jo kamen 1)
auf je eine rein prot, auf je eine rein IatB.
Chefdhließ. Geburten Che[Gließ. Geburten
aus rein prot. Chen aus rein fath. Chen
53

1875— 1879
1880—1884
1885—1889
1891—1895
1896—1900
1901—1905
1906
1907
1908
1909
1910
1911
1912
19138

5

12

418
3,84
3.76
3,638
3.44
3.49
3,38
3,30
3.18
3.03
2.03

5,2

5,2

5.16
5,09
5,30
5,31
5,21
5,16
5,12
5,14
5,03
4,86
475
Auf je ein Katholijhes Ehepaar kamen aljo 1913: 4,75 Kinder, auf je
ein protejtantijcdhes Paar 2,93 Kinder. Die Zahl der Kinder auf je eine pro-
teitantifiche Che ij feit 1875/79 bis 1913 {tetig von 4,5 auf 2,93 gefallen,
während die Fruchtbarkeit in den Katholijdhen Chen fih bis 1906 fajt
leid) blieb, von da ab aber leider auch einen Nücgang aufweift.

Unter 1000 eheliden Kindern, die in Preußen feit 1875 geboren
wurden, waren 2)
1875
1890
1900
1905
1910
L911
1912
1918
1914

603 au3 rein evang. und 339
5385 345
553 376
539 390
328 “4
515

516

512 ,

503 „

au3 rein Iath. Chen
”
h

DD
424 ” ”

fr
1) Koft, Die Kulturkraft des Katholiziamus (Paderborn 1916) 98 und Krofe
Rirchlihes Handbuch 1916.
2) Stat, Sahrbuch für Nreuben.
        <pb n="245" />
        Der Geburtenrüdgang im Lichte der Statiftik 231

Sn vier Jahrzehnten ijt demnach der protejtantifjche Anteil am hreu-

Bilden Nachwuchs von 60,3 auf 50,3 Prozent gefunken und der Iatholijche
von 33,9 auf 42.4 Vrozent ageltiegen, Die Rahl der Kinder betrua:
1875 1911
aus rein evangelijden Chen. . . 603 972 585 229
au3 rein fatholijchen Chen. . .'. 339939 459 592
Dasfelbe Ergebnis erweift die Sch ulftatiftik Von den Schülern
der preußijchen Volksfchulen waren: 1)
evangelifjch Katholijch evang. (ath.
a) abfolute Zahlen % Teen
633 35,8
622 36,1
RE 36,3
37,4
38,8
40,3

1886
1891
1869
1901
L906
1911

Bon je 100 des jährlidhen Zuwacdhfes waren ?)

1896 1901 1906 1911
evangelifcdh . . 58,9 47,6 43,9 36,1
fatholijd . . 38,8 49,1 55.4 63,5

Während 1910 die Katholiken 36,3 Prozent der Bevölterung ausmachten,
bildeten die Katholijhen Kinder 40,3 Prozent der Volts[Hiüler. Umgekehrt
itellten die Proteftanten bei 61,3 Prozent Bevölferungsanteil nur 592
Prozent der Boltsihüler. Die Zahl der proteftantifdHen Bollsfchüler ift in
den 25 Jahren von 1886 bis 1911 um 809046 (26,4 Prozent) geftiegen,
die der Katholijdhen aber um 920 320 (53,2 Prozent).3)

Die Annahme, daß diefe Zunahme der Iatholijhen Volksjhüler vor allem auf
bie größere Fruchtbarkeit des polnijdjen Bevölferungsteiles zurüdzuführen fet, ift
irrig.. Vielmehr bleibt der Zuwachs der Schüler mit polnifcher Mutterfprache weit hinter
dem DurcdhfhHnitt des Katholifjden Zuwachfes zurüg.“) Yuch fonft ift feftgeftellt, daß bie
Hruchtbarkeitsziffer der Katholiken in den rein deutjhHen Provinzen durchlehnittlich
nicht geringer ift al8 in den polnifden Landesteilen.”)

Nach der fHulitatifti/dhen Erhebung von 1911 Kamen auf jede Che Fa thHolifcher
Behrer 3,26 Kınder, während die evangelifjhHen Lehrer nur 2,89 Kinder ftellten.
Bon den 59 227 Kindern katholiicher Lehrer waren 15 716, allo rund ein Viertel. über
1) Beder, Tabelle 23 (berechnet aus dem Statijtilden Jahrbuch für Preußen
1918, 888 und 890).

1) Der Zuwachs für 1886 und 1891 ließ fihH nicht genau feftftellen wegen eines
offenbaren Fehlers in den Grundzahlen (Beder).

*) Roft a. a. OD. 189. 0

1) „Rölnijhe Volkszeitung“ vom 11. Oktober 1913.

5 Rofta.a. OD. 98. Beder in „Soziale Kultur“ 1916, 582.
        <pb n="246" />
        282 SHige, Geburtenrüdgang und Sozialreform

und 48 511, alfo etwa drei Viertel, unter 18 Jahren, bei den 99 972 Kindern evanı
zeliiher Lehrer dagegen waren 33 665, allo ein Drittel, über und nur 66 807, allo
zwei Drittel, unter 18 Jahren,

Bei Würdigung diejer Zahlen ift gewiß Kitijhe Borficht geboten.
Der Seburtenftand und -rücgang wird durch eine Reihe von Urfachen
bedingt, die ftet3 mehr oder weniger zujammenwirken, und deren Anteil
im einzelnen fih IHwer feftjtellen Iäßt. Dabei wird au) beim beften
Willen dem f{ubjektiven Ermelfen immer noch ein weiter Spielraum ver-
öleiben. Solch vergleichende Darftellungen erfordern deshalb eine fehr ein»
gehende. und forgfältige Berücfichtigung aller fonkurrierenden Einflülfe,
wie fie an diefer Stelle nicht möglich ift.2)

Um nur einige Seiten des Problems Herauszugreifen: Gemwik hat der Überlguß.
ber Katholiken zum Teil au darin feinen Grund, „daß von der Iatholijdgen Bevölkerung:
DeutfchlandS nur ettva ein Siebtel, von der evangelijhen aber mebhr al8 ein Fünftel
in den Knderfeindlihen Grokjtädten wohnt“, Auch der geringere Wohljtand der Katho-
ifen fommt in Betracht, {pricht aber weniger mit, da der relative Anteil der beiffer-
geftellten KMaffen immer nur gering ift. Cbenfo kann die Einwanderung für die Ge-
zurtenziffer von Einfluß fein. Ein plöglider Wanderzujtrom wird zunächft überwiegend
junge ledige Elemente zuführen und damit die Geburtenziffer drücen. Umgefehrt
vird fich die Wirkung im Abwanderungsgebiet geltend machen. So erklärt lich die
zeringe Geburtenziffer in den reihen Städten, 3. DB. Wiesbaden, Schöneberg, Char-
ottenhurg gewiß zum Teil au aus der größern Zahl der zugewanderten ledigen
Dienftmäbchen, Das gilt auch für die wohlhabenden Stadtteile und Familien, ein
Imftand, der in den meijten Statijtifen, die die Kinderarmut der wohlhabenden Klaffen
srweifen follen, unbeachtet bleibt und die Refultate wefentlich entwertet. Größere Be.
deutung kommt [Hon für [olhe Vergleiche der eHeliden Fruchtbarkeitsziffer
zu. Wie die Geburtsziffer durd die eheliche SFruchtbarfeitsziffer korrigiert werben
kann, beweifen 3. B. die Städte der Bezirke Sigmaringen, Cöln, Coblenz, Nachen,
»ie mit ihrer Geburtenziffer verhältnismäßig niedrig [tehen, nach der ebelidhen Frucht
Sarkeitsziffer aber (mit 205, 195, 212, 237) gegenüber bem DurdHfHnitt in Preußen

196) ftarf vorrüden.?) Wber auch die ehHelihe Fruchtbarkeit ftellt {ich wieder verfchieden,
‚e nach dem Alter der rauen. Bei der Vorherrichaft jüngerer Frauen wird fie natürlich
1) Val. Ro ft, Geburtenrüdgang und Konfejfion. Cöln 1918. — Beiträge zur
Moraljtatiftik. Baberborn 1918. Forber ger, Geburtenrüdgang und Konfelfion,
Berlin 1914. Beder H., Unterfudhungen über den Zufjammenhang zwilgen Kon-
'elfion und Fruchtbarkeit in Preußen. M.Gladbad) 1916, Vollsvereing: Verlag. Beer
vürbigt die verfhiedenen Seiten der Frage unter Beibringung einer Fülle von ftas
Aftilhem Material fehr eingehend. Er kommt zu dem Mefultat, daß der Konfeflion
Aneausfhlaggebende Bedeutung zulomme, mehr als z. 3. dem Beruf,
jet Malie, dem Grade des Wohlftandes, Er [prichHt von einer „pfyHijden Infektions-
ranfheit“, deren Ausgangspunkte Berlin, Frankfurt a. M. und Hamburg find. —
Bemerfenswert ift fein Hinweis, daß gerade in den Bezirken und Kreifen, in denen
bie Fruchtbarkeit niedrig ift, meil au das Heiratsalter niedrig und die Heiratsluft
größer ift al8 in den fruchtbaren Bezirfen — wohl nur dahin erflärlich, daß die
Ehen vielfach in. dem Gedanken und mit der Ablicht der „Rationalifierung“ ge-
“Oloffen werden. . Diele bedenflidhe Erfheinung hält Beder aber noch einer ein-
zebenden Unterfudhung bedürftig.

 Beder Tabelle I
        <pb n="247" />
        Der Geburtenrüdgang imLichte der Statiftik 288
höher fein, 3. B. in antvadhfenden Städten, al8 dort, wo durch Wegzug der Iugend
bie ältern Cheleute jtärker vertreten find, z. B. auf dem Lande, Endlich kommt auch
der Beruf in Beiracht (vgl. oben). So’hat man die günftige Geburtenziffer der Katho-
iten auf ihren ftärfern Anteil bei der Landwirtfhaft zurücführen wollen, Dem
itehen aber die oben (S. 228) gewürbigten Tatfachen gegenüber, Neuere weifen
auf die ftärtfere Beteiligung der Katholiken in der Hnderreichen Bergarbeiterfchaft hin,
während man vielleicht aud) umgekehrt [AHließen Könnte, daß der günitigere SGeburten-
tand bet den Bergleuten durd) die größere Zahl der Katholiken verurfacht fei, Jeden-
[all8 zählen bie Kathofijden Bergleute mehr Kinder al8 die nichtfatholijdhHen.!) Ber
jondere Vorficht ijt auch bei Vergleidungen des Rückgang es der Geburten oder
der Fruchtbarfeitsziffer verfhiedener Bezirke oder Gruppen erforderlidh, Vor allem
darf nicht vergelfen werden, daß ein beftimmter prozentueller Rüdgang ganz verfchieden
zu bewerten ift, je nadıdem der Geburtenjtand felbit Hoc oder niedrig ijt. Wenn 3. DB.
bie eheliche Fruchtbarkeitsziffer von 1880/81 bis 1912 in der Provinz Hannover vor
243 auf 185 herabging, fo ift diefer Rüdgang um 58 jedenfalls bedenklicher, als wenn
fie in Weftfalen in diefer Zeit von 312 auf 250, alfo um 62, [ank. Diele Unterfhetdung
Tommt natürlich auch für den Vergleidh des Gebhurtenrücganges bei Katholiken und
Proteftanten in Betracht. Bei voller und loyaler EinfjHägung aller diefer fonkurrieren:
ben Einflüffe, die bald den Katholiken, bald den Proteftanten zugute Kommen, darf
wohl als Refjultat feitgejtellt werden, daß jedenfalls bisher der katho-
lifde Bolksteileine ftärkere Wibdberfjtandzkraft gegenüber diefer
bedrohliden Zeitkrankheit erwiejen hat, al8 die übrigen Volksiqhichten, Wir Jagen
nicht: die evangelifchen Volkjdhichten. Denn fowenig man etwa Frankreich feit mehr
al8 Hundert Yahren als „Katholifjdh” aniprechen kann — die gut-Iatholifchen Rrovinzen
Bretagne, VBendee, und des flämifchen Nordens zeidhnen fich auch Heute nod) durch Kin-
berreichtum aus (Leroy-Beaulien) —, fowenig [ind die treu evangelijdhen VBolfskreife‘
für die Kinderarmut der religibs und politijdq radikalifierten Sroßftädte und Induftrie-
bezirfe verantwortlich zu machen. Dasfelbe gilt natürlich auch für die [ogenannten
„fatholifchen“ SGroßitäbte und Bezirke, in denen durch die vereinigte „Kulturarbeit“
einer religionsfeindliden Kunft und Preffe -— oft unter wohlwollender Förderung.
der Herrfchenden Kreife — und durch den jtarken Zujtrom fremder Elemente der feite
Boden Hriftliher Anfhauung und Sitte untergraben worden ift und fo auch immer.
weitere Kreife der Katholiken diejem Einfluß verfallen.

Sm allgemeinen ijt der ZufammenhHang zwifden Neli-
giofjitätund Geburtenzahl „jür denjenigen, der einigermaßen:
Eindlic ins Menfchentum gewonnen hat“, wie Geheimer Medizinalrat:
Borntraeger (Düfjjeldorf) auf Grund reicher Lebenzerfahrungen 2)
Feftitellt, „etwas ganz Selbftverftändliches”.

Geheimer Mat v. Gruber „kann e8 nicht begreifen, wie man die
Bedeutung des Dogmenglaubens der Konfeffionen für die Natalität leugnen:
fann“. „E83 ijt fein Zweifel,“ fo meint er, „daß dort, wo die Katholifdhe
Kircheniehre noch Felt in den Gemiütern wurzelt und die Gemüter bindet,
die Geburtenzahlen noch Hoch find, daß dagegen dort, wo rationaliftijhes
Denken und die Lehre von der Selbjtherrlihkeit des Individuums . . . die
Lehre, daß e3 Kulturpflicht fei, fih möglichjt viele Lebenzgenüffe anzu
3 Bedera. a. D. 500.
2) _Kreuzzeitung“ vom 7. November 1913,
        <pb n="248" />
        SHipe, Geburtenrüdgang und Sozialrejorm

zewöhnen, die Oberhand gewinnen . . . die Geburten zurüdgehen.“1)
In gleicher Weifje erkennen wohl die meiften Vertreter der Bevöllerungs
politit, die dem fittliden Ernite des Problems gerecht werden, die fegens-
reiche erziehlide Wirkung der Katholifhen Kirdhe in diefer Nichtung an.
So Wolf, Oldenberg,2) Sering, Sache, Seeberg, Paul Jafie, Müller,3)
Schrent, Berger,‘) Krofe®) u. a. Diefer Anerkennung wollen wir Katholiken
ung freuen, aber ohne un? dejfen zu rühmen oder ung in falidhe Sicher-
heit einzuwiegen, Der Feind podhHt mäcdHtigaud an unfere
Zore, und in unfern ftädstijdhen Mauern Haffen bereits ftarke Niffe und
Einbrüche. Da wächit die Verantwortung und die Pflidht, daß alle,
dienodh an die MadHt des Chriftentums glauben, alle,
dieguten Willens find, fjidhin heiligem Ernft und in
dpfervollerArbeitdieHandreidenzugemeinfamer
Xbwehrde&amp;gemeinfamen Feindes. „Feder, der hier irgend
mie {törend eingreift, wird fidh als ein Feind feines Bolke8, wer aber dieje
Erkenntnis fördert und in die Tat umfeken hilft, al3 fein beflter Freund
erweifen“” (Borniraeager).

234

1) 44. % Schmoller8 Jahrbuch 1916, 438, 3) BZeitfhrift für Soztalwijfen[chaft
1916, 120. %) Beitfchrift für Medizinalbeamte 1911, Nr. 128. *) Kirchliches
Handbuch 1916.
        <pb n="249" />
        Zujammenitellung
bon Schriften betr. den Gebhurtenrüdgang‘)
Abderhalden E, Flugihriften des Bundes zur Erhaltung und Mehrung der
beutiden Voltstkrajt. Halle 1916, W. Knapp.
Behr-Binnow, SGeburtenrüdgang und Bekämpfung der Säuglingsjterb:
fichteit. Berlin 1913, I. Springer.
Bernays Marie, Unterfucdhungen über den Zujammenhang von Frauenarbeit
und Geburtenhäufigkeit in Deutfhland. Berlin 1916, Moeler, ;
Blafchto A, Welde Aufgaben erwachfen dem Kampf gegen die Geflecht.
kankheiten au3 dem Kriege? Leipzig 1915, I. U. Barth.

— Geburtenrüdgang und Gefdlechtäkrankgeiten. Leipzig 1914, Barth.

Borniraeger S., Der Geburtenrüdgang in Deutfhland. Seine Bewertung
und Betämpfung. Würzburg 1918, EC. Kabihld.

Brentano L., Die Malihusihe Lehre und bie Vevöllerungsbewegung der
(eßten Dezennien. Münden 1909, SG. Franz’ Verlag.

Bumm E., Das deutfhe Bevölferungsproblem. Rektoratsrede der Berliner Uni-
verfität vom 15. Oktober 1916,

Deutfchlanbd, das neue — Sonderheft „Krieg und Voitzvermehrung“, Berlin
1916, Verband „Politit”. .

Erhaltung und Mehrung der deutfchen Voltskraft. Verhandlungen der VIII,
Konferenz der Zentralitelle fir VBoltzwohljahrt 1915, Berlin 1916, Heymann,

Xaßbender Martin, Des deut[Hen Volles Wille zum Leben. Bevölterungs-
bolitilde und voltspädagogifjde Abhandlungen über Erhaltung und Förderung
deutidher Bolkskraft. Freiburg 1917, Herder,

Diefes in Verbindung mit einer Reihe berufener Schriftjteller herausgegebene
vorzügliHe Werk ift erft beim Wbfhluß der Iekten formierten NRevifion der vor
Hegenden Schrift erfchienen. es Konnte {0 inhaltlich leider nicht mehr berüdfichtigt
merden.

Korberger Z., Geburtenrüdgang und Konfellion. Berlin 1914, Säemann -Verlag,
Braßl, Der Geburtenrüdgang, feine Urlachen und feine Bedeutung. Kempten u,
München 1914, Köflel.

3

ı) Dieje Zufjammenjtelung foll nicht er[höpfend fein, vielmehr befdhräntkt fie [id
auf die Anführung derjenigen Schriften über den Geburtenrücdgang, auf die in dem
Terte der Schrift (unter verfürgtem Hinweis f. S. 1) Bezug genommen ift. Soweit
mehrere Schriften desfelben Verfaffers angeführt find, {ft zunächit immer bie erfte
Schrift gemeint; bezieht fich das Zitat auf eine der folgenden Schriften, fo it das
eniinrechenbe Stichmort beigefügt.
        <pb n="250" />
        286 Site, SGeburtenrüdgang und Sozialreform

Srotjahn A., Der Wehrbeitrag der deutfhen Frau, Bonn 1915, Weber,

— Geburtenrüdgang und Seburtenregelung im Lichte der individuellen und der
Iozialen Hygiene. Berlin 1914, X. Marcus.
Sruber M, Urfadhen und Bekämpfung des Geburtenrüdganges im Deutichen
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Ein ergreifendes Buch mit Schilderungen auf Grund von Briefen Knderreicher
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Yahrbuch f. Pr. = Statiftidhes Jahrbuch für den Preukiihen Staat,
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Leipzig, Dunder &amp; Humblot,
Mitteilungen = Deutfhe Sefellfhaft für Bevölferungspolitif, Mitteilungen, Char,
Jottenburg.
        <pb n="252" />
        Sachregifter *)
4
Nbbhürdung der Mieirücktänbe 158
Abnahme der Chefchliekungen 3224 226
— ber Fruchtbarkeit 4f} 226f
— der Geburten 3ff 224
Aborte 20 53f
Abitufung des Wohnungsgeldes 76
Äauivalenztheorie bei Beamtenbefoldung

72

Mitien- Baugefellfdhaften 157
Alimentationspflicht 185
Mlioholismus und Geburtenziffer 13 14
Alkoholismus, Bekämpfung 40 ff
Ummenwejen 184
Anerbenrecht 209 213
Angehörigenrente 80
Angeftellte weibliche 82
Angeftellteniammern 187
Angeftelltenverfidherung 80 187
— und Ruhegeld 80
Animierineipen 47
Anfieblung ber bäuerlidjen Arbeiter 171
Anfiedlungsbanten 175
Anfiedlungsgefeß 149 174
Anftedlungsiommiffion 172
Untifonzeptionsmittel 17 48
Unwachfen der Städte 5
Anzeigen von Präventivmitteln 48
Arbeiter, ausländijhe 172
Arbeiterausfchuß 62 ff 92
ArbeiterhHaushalt und Kinderzahl 22
Arbeiterheime 159
Arbeiterinnen 832 } 81 ff
— und Frühgeburten 36
— GHäuslichteit 33
— Eohug, fanitärer 8S0ff .
Arbeiterjugend 108
Xrbeiterfolonien 112

Arbeiterverfiderung u. Kinderzahl 78 187

Arbeitgeber 60 89 163

— und Mietzufhüffe 162

Arbeitsbuch 99

Ar beitsfammern 187

Xrbeitslofigfeit 188

Xrbeitslofe, Hiljsfonds für 189

Xrbeitälpfenverfidherung 187 190

Irbeitsnachweis 187

Yrbeitsordnung 92

Arbeitsvertrag der Iugendlidjen 99 ff

Arbeitözeit der Arbeiterinnen 90 91

Xrmenlaften 137 149

Armenpflege, öffentlide 90

Ärzte und Geburtenbefhränkung 206

— Vorbildung 49

Xufmwandsentidäbigung beim Militär»
bienft 144

Aufmwuchsziffern 225

Ausbildung, häuslidhe 92 ff

Ausleje und VBolfszahl 11

Auslöhnung der Minderjährigen 104

Xuswanderung 18

Autorität. elterliche 9917 196

S
Bahnhofsmiffion 46
Bauberatungsftellen 159
Bauernitand, fittlige Bedeutung 166
Baugelände 156
Baugenoffen{haften 77 157 158
Bauordnung 148
Bau- und Sieblungsunternehmungen 152
Bayerifdjer Landesverband für Cäug-
[ings- und Kleinkinderfür[orge 184
Bayerilche Verkehrgverwaltung und Kin--
bderzulagen 73
Beamtenausehuß 76
“X Wegen Erkrankung des Verfaffer8 Hatte Gerr Dr. Beuldh
Süte, die Aufammenitelluna des Sachrenifters zu übernehmen.

(M.Sladbach) die
        <pb n="253" />
        Beamtenbefoldung 66 ff

Beamte unb Rinderzahl 66 ff 281

— Vorbildung 68 f

Bebauungspläne 149

Bebauung, weiträumige 149
Hebdürfniffe, gefteigerte 23
Beförderungen 147

Berufs genoffenfhaften 18 191

Beruf und .Geburtenziffer 228 If
Bejoldungsordbnung nach Kinderzahl 66 f
Befteuerung 134 ff 215
Bevölferungsgejeß 17 {f
Bevölterungsüber[Huß 5 7 225
Bevorzugung der Verheirateten 147
Bewahrfhule 56 179

Bibliotheken 179

Bodenfpekulation 154

Bruftkfinder 181

BürgiHaft für bie zweite Hypothek 152
Büralchaftsverfiderung 149

Sachregifter

Elternpenfion 139

Eltern{haftsverficherung 1384 140 142

Emanzipation der Frauen 200

— ber Kinder 257

Entartung der Raffe 18

Entbindbungsanftalten und Wöchnerinnen-.
Heime 81 85 184

Entbindungsfoften 83

Enteignung, Recht der 155

Erbbaurecht 154

ErbidHaftsftener 214

Srwerbätätigfeit der Frauen 81 f

Erziehungsbeihilfen 70ff 74, 182 188 ff
142

Eugenif 201

Exceptio plurium 185

Ererzitien und Miffionen 43 205

8.
sabrifarbeiterinnen 38 f
— verheiratete 34 ff
— Ausdehnung des SchHube8 88 ff
Sabrifpflegerinnen 92
Ya britwohlfahrisbeftrebungen 60 ff
Yabrifwohlfahrtäs pflege 92
Sach- und Fortbildungsihule, Hauswirt-

[Haftlige für weiblige Iugend 96
Samilienamt 148
Familienausfduß 206 |
Yamilieneinheit, Berfall 25 f 200
Familienfideitfommiffje 212
Familienfonds 212
Yamilienhilfe 78
Samilien, Hnderreiche 21 ff 150
Yamilienleben, Stärkung 198 ff
Samilienpflege 182 -
Yamilienrat, Errichtung eines 212
Samilien, Schonung der finderrzichem.
bei der Steuer 1835 197

Samilienfinn 212
Samilienftammbücher 212
Familienftiftung 212
Samilientradition 208
Samilienverficherung, Deutihe 140-
serienfolonien 58
Sideifommiffe 178 214
Fideikommißgefeß 148 168 208.
Malchenfinder 181 ;
Sortbildungs[Hule 58 96
— Munsban 120

8
DarlehHnsfaffen 75 157

Dekanatsionferenzen 205

Deutfche Sefellfdhaft für Bevölferungs
boliti 218

Deutfhlands Spenbe für Säuglingsfhuß
184

Dienfjtboten 114

Dienftbotennot, weiblide 29

Dienitjahr Für Mäbqen 98

Dienftwohnung 77

Dorfiugend 178

ee
ER
Sheförderung 185

he Hinderlihe Arbeitsbedingungen 26

Chernes Lohngefjekß 16

Shefheidungen 117 165

Shefdgeidungen und SGeburtenbefchrän-
fung 11

Shefchliekungen, Statiftif 3 21 224 226

elide Fruchtbarkeit 4 24 226

Fhrengabe an Finderreide Familien 61

Sigenhauß 149 157

Sigenprodultion 200

Einheitstüche 200

Einjähriger Dienft 68

Eintinderfterilität 15

Siternabende 109 206
        <pb n="254" />
        240 Hige, SGeburtenrüdgang und Sozialreform
Frankreich, Erziehungsbeihilfen 146 Sewerbeauffichts beamte, weiblide 98
— Geburtenziffer 8 Sewerkffchaften 189
— WanderungsüberfHuß 10 Sothenburger Syftem 47
Frauenarbeit und Krieg 36 Örokfjtädte, Bevölkerung in den 166
Frauenbund, Katholildher 218 — Geburtenrüdgang 8 ff
Frau, die, und der Sozialismus 209 — Wachstum 5
Frauenemanzipation 200 Srundbefig, Mehrung des bäuerlidhen 170
Frauenerwerb 33 ff Srundjtüde, Umlegung 148 154
Hrauen, verheiratete und Fabrifarbeit Süterzertrümmerung, Bekämpfung 16%
841 95
Freie Lehrmittel 57
Freie Liebe 12 181 202
— und Sozialismus 198
Sreijtellen 58
Sreitiflhe 58
Hreizügigfeit Minderjähriger 112
Hruchtbarkeitsziffer 4 ff 165 225 282
Hürforgeerziehung 108 110 165
Sürforge für Knderreidhe Familien 55 f{
160

»
Halbtagsbefhäftigung 90
Dalbtagsfhule 58
Hauggeld 78 132
Daushaltungsbeihilfe 142
Haushaltungspenfionate 96
DHausHaltungs[Hulen 197
Daushaltungswefen 94 ff
Dausinduftrie 191
DHäuslide Ausbildung der weiblicher

Sugenb 93 ff
Hebammenbdienft 81 85
Heilverfahren 80
Heimarbeit 92 114
Heimftätte 129 158 172
Deiratsalter 68
Dinterbliebenenrente 80
Dirtenbrief vom 20. Auguft 1918 208
Dorte 56 197
Hypothefenbanfen 151
Oypothekeneinigungsämter 153
Sypothekenverfiderungsgenoffent haft 157

6

Garten, Pflege des 160
Sartenjtäbte 156
Särtnerverbände 30
Safthausreform 47
Gebärftreit 17
SeburtenbefhHränkung und fittlige Orb.

nung 11
Seburtenrüdgang 3ff 224 f
— Bekämpfung 40 If
— Gefahren 9 ff
— @®rünbe 18 {ff
SGeburtenüberfhuß 8 225
Seburtenzahl auf dem Lande 48 165
— ber Juden 39
Geburtenziffer im Ausland 8
Seburtshilfe 81
Sehaltsgrenze nach Kinderzahl 73
Gemeindebeamte, Refidenzpfliht 77
Gemeindeland al8 Padtland an Land.

arbeiter 179
Semeindefhweftern 66 117
Gemeindewahlrecht 150
Semüfeban, Zentrale für den 160
BSefchäftsfähigfeit Minderjähriger 101
Be{hledhtsirankheiten 15 ff 427 46
— Befämpfung 42 ff
SefeNenwandern 112
GBefundheitszeuagniffe 200

Snduftrie, Dezeniralifation der 166 f

Innere Million 47

Inferate 19 47

Invalidenanftalten und Wöchnerimnen-
Fürforge 86

Ynvalidenrente 80

Kuden 89 . ;

Iugendamt 60 91 101 ff 107 185

Sugendausfhüffe 121

Iugendfürforgebeftrebungen, private 118

Jugend, gefährdete und verwahrlofte 117

Sugendgerichte 109 111

SIugendfHußg und Jugendämter 99 ff 113

— fittlider 118

Jugend und Neumalthufianismus 11

— zugewanderte 111

x
        <pb n="255" />
        ’(

3
7

Sachregifter
Yunggefellenfteuer und IJungirauenfteuer Rreisfürforgegefeß 59
135 144 196 209 RreisgefundhHeitsamt 59

Yunggefellen, Erbrecht 214 Rriegsbeihilfen 78
Rriegsgewinnfteuer 136 214
Rriegeinvaliden 63 150 171 174
Rriegspatenfdhaft 117
Rriegsteilnehmer 177
Kriegswochenhilfe 83 84

Aaiferin: Augufta- VBiktoria:-Hau3Z 188

Rapitala bfindungsgefeß 150

Rartelıgefeggebung 192

Rarzer 119

Ratholiten und Geburtenhäufigieit 12
281 ff

Rinderaufzucht, andere Verteilung der
Laften der 197

Rinderbewahr[dulen 56 196

Rindergeld und KnappfhHaften 80

Rindermildh 182

Rinderprämien 144 vgl. Erziehungsbeis
Hilfen

Rinderreide Familien, Lebenshaltung 21

— [yftematifghe S ürforge 55

Rinderrente 134

RAinderfhubgefeb 114

Rinderfpielpläge 197

Rinder, unehelide 21 117

Rinderzuldhuß 80 197

RinderzulHußrenten 133

Kirche und Seelforge 208

Kleingartenbauvereine 160

ReinwohHnungsvereine 159

Anabenhorte 56

Rnappfdhaftsgefebgebung 80 187

Rochunterricht 95

Rolonifation, innere 164 ff 170

Ronfelfion und Fruchtbarkeit 38 230 {ff

Ronfumentenpolitit 192

Kontrafelektorifhe Auslefe 11

Kontrolle ber öffentlichen Beranügungen

Zandarbeiter, Zahl 172

landbhürtige Frauen 6

landesbauordnungen 149

landeskulturbanfen 175

dandhunger 171

Zanbdfchaften 152 175

and und Stabt 6 165

Randwirt[Haft, Frauenarbeit 31

— Förderung 166

daubenkolonien 160

Zebensan{dauung Materialismus 52 ff

Zebensanfprüche und Kinderzahl 29

— gefteigerte 24

Zebensführung, Reform 52

2ebenshaltung, Vereinfachung 196

Zebensftellung, höhere, der Kinder 24 f

Rebigenheime 168

Rebigenfieuer 134

ZehHmbraht-Stampfbau 159

lehrerftand, Kinderzahl 67

Zehrgänge in CSäuglings» und Kein
finderpflege 183

Zehrmittel, Freiheit 57

der AWbides 148 154

der Julia 145

der Mapia-Poppaea 145

Lichtfpiele, Gefundung 196

diebe, freie 185 201

Literatur und Kunft, verderblide 201

Lohnarbeiterinnen 31 32 81

— GStatijtit 32 .

— ve Zeiratete 35 |

Lhnausfhüffe 98

Rohngefeg, ehernes 16

Lohn, gerechter 133

Rohnkontrolle bei Iugendlihen 102 108

Rohntarif 63

Lohnzahlungsbuch 105 129

Rohnzettel 106 129

Robhnzuldhüffe 63

49f
Ronzeptionsverhütung 19
Ronzeffionswefen, Safthaus 41
Roftgängermefen 163 ;
Rolt-, Bieh- und Pflegelinder 117
Rrankenbefucherinnen 66
Krankengeld 78
Rranfenfajfjenverbände 86
Kranken. und Wöchnerinnenfürforge 75
Rrantkenverfidherung 78
— Ausdehnung 86
Rreisfürforgeamt 59
Kreisfürforgerinnen 59
Digse, Geburtenrücdgana und Sozialteform 1
        <pb n="256" />
        242 Gipe, Seburtenrüdgang und Sozialreform

KM Mationalifierung der Geburten 12 185
Magdalenenftifte 47° Regelleiftung der Kranfentaffen 88
Malthusiches Gefeg 17} Keglementierung 46
Maffenfpeifungen 200 Refonvalefzentenfürforge 187
Materialismus und Kinderzahl 37 KReligiofität und Geburtenrüdgang 37
Mehrleiftungen der Krankenkalfen 82 Neichsarbeit&amp; und Einigungsamt 187
Meliorationstrebit 154 Reis bürg[Hhaftsfonds 150 151
Merkantilfyjtem 145 Neichswohnungsamt 164
WMietausfälle 158 Reichtum und Kinderbefhränkung 24
Mieter-Schußvereine 150 Kefruten 206
NMietfajernen 27 f Refrutenererzitien 48
Mietzinsfparkajfen 65 160 Relative Übervölferung 17
Mietzufghüffe und Arbeitgeber 163 Keligions unterricht 120
Wilkitärbienftpflichtige, Tauglichkeit 165 Religiolität und Geburtenzahl 12 87ff 238
Militärifjde Machtfiellung, Gefährdung 9 NRentenbanten 178175
Minimallöhne 98 KRentengüter 178
Minimalruhezeit 65 Nentengutsgefeggebung 176
Miffion, innere 206 Rententheorie und Beamtenbefoldung 72
Mutterberatungsfiellen 183 Kepräfentation 77
Mütterheime 184 Nefervearmee, induftrielle 17
Mutterfhaftsverfigerung 88 Rubhegeld und Angeftelltenverfiherung SO
Mutterf.iuß 11 19 201
Müttervereine 204 2053
w-

bd
Nahrungsfpielraum 195
Xebenehe 202
Neumalthufiani2zmus 11 16 19

Säuglingsfürforge, Verbefferung 179

Säuglingsfürforgeftellen 188

Säuglingsheime, 188

Säuglingspflege 65 81 95 204

Säuglingspflege, Kurfe in 182

Zäuglingspflegerinnen 183

Säuglingsiter blichfeit 36 179 184 f 225 ff

Schanfverbot 40

ScHäbungsämter 153

Scauftellungen 49

Schlafburfhentum 117 ff 1683

Schul» und Urmenlaften 188

Scularzt 41 56

Schulgeld 58

Schulfpeifungen 58

Schundliteratur 50} 119 196

Schußausfhüffe in Gausinduftrie 98

Zchrebergärten 160

Schwangernunterftügung 82

Seelforge 208 f

Servistlaffen 77

Siedlungsgefelljchaften, gemeinnübige 74
156

Sittlichteit und SGeburtenrüdgang 12 20.
208 238 ;

Sittlichteitsfghug GO, 92

Sonntagsrube 187

®
Bachtfikgejek, Vorfhläge 176
Benfionsberehnung 70
Benfionsgefege und Kinderzahl 78
Benfionstaffen 75
BPfarrbibliothek 205
Pflege und Yugendfürforgeamt 121
Pflege ober Ziehmütter 184
Pfleger, Beirener 111
Pflidtfortbildungs[Hulen für Mäddhen 96
Polizeiaffijtentin 46
Poft« und Telegraphenbeamte 66
Präventivtechnik 16 {f
Breffe 201 207
Produktionskojften der Arbeit 133
Proftitution, Bekämpfung 45 196
Q
Aualitätsrüdgang der Bevölkerung 10
E
Maffe, Entartung 13
Maffenhyaiene 200
        <pb n="257" />
        Sachregifter
Vereinigung für Familientwohl 122
VBergnügungen, EinfdHränikung 196
Vergnügungs- und Lurusfteuern 189
Verheiratete Frauen, Schuß dur GO.

88 ff

Verkehrsftrabßen 140
Vermögen, Zerfpklitterung 218
Vertrauensausfhüffe 75
Boltsbildung 58 f
Bolkstaffeehäufer 58
Bolfsfchullaften 188
Vorbildung von Sozialbeamtinnen 60
— ber Ärzte 483
Borkaufsrecht 157
Bormundfcdhaftswefen 109
Borfhuß- und Unterftügungsiaffe 75
Vorträge, Anregung durch 179

249
Soziale FrauenfhHulen 60

Sozial und Wirtfchafts politik 186 198

Sozialverfiderung und Wohnungsfür-
[orge 151

Sparfaffen 151

Sparzwang 125 ff 162

Spielpläge 58 ;

Sprechitunden im Jugendamt 109

Staat als Arbeitgeber 78 162

Stabtfhaften 152

Stadt und Land, Geburten 6 165

Stammgüter 169

Sterbegeld 79

Sterbeziffer 7 225

Stiftungen für Wohnungsbau 162

Stillgeld 88 85 | 182

Stillpflicht 181 204

Stipendien 58
4
£
Zanzbeluftigungen 49
Tarifverträge 63
Zerraingefellfdaften 154
Zefjtament 213
Tertilinduftrie und SGeburtenrüdgang 7
Theater 201
Tingeltangel 49
Totgeborene 226
Xrinkerfürforge 42
Zrinferheilanftalten 41
Fyyenbausbau 159

Überlandzentrale 166

Überlaffung von Baugelänbe 154

Umzugsfoften für Verheiratete und Le-
dige 76

Unfalls und Invalidenverfidherung SO

Unternehmungen, gemifchtwirtfchaftlihe
156

N
Vagabundentum, Befämpfung 112

Berband der Baugenoffenfhaften 159

Berbrechen IJugendliher 108

Vereine für Wohnungsreform 158

Verein zur Bekämpfung bes Geburten-
rüdganges 122

Berein zur Betämpfung der öffentlichen
Unfittlicteit 51

Wahlrecht 189 208
WanderhHaushaltungsihulen 96
Wanderkurfe für Säuglingspflege 188
Wanderordnung 112
Wanderpflegerinnen für Säuglingspflege
1838
Wanderungsverluft 226
Wafferleitungen 178
Wehrfteuer 139
Weiblidhe Gewerbeauffidhtsbeamte 98
BWertftattzwang 93
WirtfHaftshHeimfrätten 178
RWitven- und Waifenpenfion 202
BWitwen- und Waifenrenten 132 187
Wochengeld 82 85
WöchHnerinnen, Sleichftellung der ehe
ligen und uneheligen? 201
Wöchnerinnenfürforge 65 75 81 197
— im Kriege 65
RWöchHnerinnenhHeime und Entbindungs-
anftalten 81 85
Wödhnerinnenpflege 65
Wöchnerinnenvereine 65
Wöchnerinnenverfidherung 78
Wohlfahrtspflege, ländlidhe 179
Wohlfahrtspflege, Organilkation 65 196
Wohnheimftätten 176
Wohnrentenverfiderung 134 162
KWohnfiraken 149
Wohnungen, Verbefferung der beftehen-
den 158
nr
        <pb n="258" />
        244 Site, SGeburtenrücdgang und Sozialreform
Wohnungsamt 148 159 - Wohnungsverhältniffe, Befferung der
WoHnungsaufficht 149 ländlichen 178
WohHnungsausihuß, deutfher 159 Wohnungsvermittlung 159
Wohnungsbau, gemeinnüßiger 157 Wohnungsverfidherung 134
Wohnungs befhaffung 129 Wohnungswefjen 26 {} 147 f
Wohnungsergänzungen 154 163

Wohnungsfrage 26 ff

WohHnungsfürforge 197

WohHnungsfürforgefondS 150

WohHnungsgeldzufhuß 69 76

Wohnungsgefeg und -aufficht 148

WohHnungsnachweis 159

WohHnungsordnung 148

Wohnungspflege 159

WohHnungsftatiftik 159

Wohnunasverein 1683

&gt;
Bentrale für Wohnungsfrage 164

Zentralen, frädtifhe für Jugendfürforge
121

Ziegenzucht 160

Bufluchtshäufer 46

Bufammenlegungsgefeg 148

Zufhüffe zur Miete 162

Zweifamilienhaus 176

Bweikinderfyftem 12
        <pb n="259" />
        Aovarı lem und Wiederaufbau. Von FriedriG von Laer, 1921.
7.—
Weg und Ziel unferer Heimftättenbeiwegung. Bon Friedrig von
Laer. 1920. MM 2.—
Die Sau Biitijha nad) dem Frieden, Von Dr. Emil Zigen. 1920.
2.—
Der Kleinhandel nad dem Frieden, Von Dr. Heinrich Lübbering.
1920. 360
Selbitberwaltung des Handiverks im Bolksitante. Vor Dr. Heinrich
Lübbering. 1920. M 8.—
Zufammenbrug und Wiederaufbau. Von Dr. Emil van den Boom.
1920. M4—
Die Sozialdemokratie nad der Redvolukion. Von Dr. Emil van den
Boom. 1921. M1.—
Die Sozinldemofratie in ihren Richtungen. Bon Dr. Emil van den
Boom. 1921. MM 1.80 ;
Sozialdemokratie und Berufsftände,. Von Dr. Emil van den Boom.
1921. 1.80 /
Die Verantwortung der Arbeiter nad der Nevolufion. 1921.
50 %f.
Srundelemente des Wiederaufbaues. 1921. 60 Rf.
Bom SGeijt der deukfhen Demokratie, Bon Dr. Auguft Vieper. 1919.
2, Auflage: A 1.50
Zur ftantsbürgerliden Bildung und polifijden Schulung. Bon
Dr. Augujt Pieper. 3. Muflage. 1920. AM 3,50
Bon der Arbeiterbeivegung zum Arbeiterjtande. Bon Dr. Auguft
Rieper. 1920. MM 4.50
Soziale und ftantsbürgerlihe Arbeit der Geiftlihen. Bon Dr.
Auguft Pieper. 1920. AM 2.50
Volkshochjhule und Partei, Von Dr. Auguft Pieper. 1921. .M 1.50
Kene ZI der Sozialbverfidherung, Bon Dr. Paul Kaufmann. 1921.
2.50
Sinn und Ziele des BefriebsrätegefeßeS. 1921. 75 Bf.
Das Befriebsrütegefeß. Von Dr. HeinriH Brauns. 1920. MM 3.—
MArbeitgeberberbünde und Tarifverträge in der Landwirtfhaft.
Bon Syndikus Dr. Jofeph Wildangel. 1920. £ 7.—
Die Neuordnung des deutfchen Finanzwefens. Von Dr. Baul
Beufch. 1920. MM 1.50
Stan MECE oder Privatbetrieb, Bon Dr. Raul Beujd. 1920.
2.40
Deuffhe Geldjorgen. Bon Dr. Alfred Schappacher. 1920. M 2.50
Volksyereins-VBerlaq SmhH., M.Sladbach
        <pb n="260" />
        Vorher erfchienen :
£ a
Ehe und Kinderfegein

vom Standpunkt der cHriftlichen Sittenlehre

Bon Profefjor Dr. Jofeph Mauszbach, Müniter i. W.
3., verbefjerte Auflage, 7.—10. Taufend. 1919. gr. 8° (71) Preis /% 1.80

Inhalt: ;
Einleitung. I. Daz Wefjen der Ehe und feine fittlidhen Folgerungen: 1. Das Wejen der Che;
2. Sittlihe Folgerungen aus dem Wefen der Che, 3. Die undedingte Verpflichtung der
Sittlichfeitsnormen. 11. Die gewollte SGeburtenbejhränkung: 1. Der KHirchlihHe Standpunkt
und feine Begründung; 2. Beleuchtung und Löfung praktıfher Schwierigkeiten,

f A : Ges g AT eh Ki
Gi clectsieben 11. SO ANzUNg
vom Standpunkt des Arztes
Bon Krofefior Dr, med. Georg Stider, Münfter it. W.

3., verbefjerte Auflage. , 7.—10. Tanfend. 1919. gr. 80 (95) Preis A 2.70
Inhalt:

1. Der Gejchlechtstrieb. 2. Fortpflanzung. 3. Liebe. 4. Scham. 5. Ehe. 6. WoNuftleiden.
7, Geichlechtätrankgeiten. 8. Verminderung der Nachtommenichaft. 9. Betrügeriihes Che
feben. 10, Wiliürlihe Zuchtwahl. 11, Scheinehen. 12. Entvölkerung. 13, Zrühehe.
Papa Si, zn {D £ D and
zn ZSUEDIGUNG DEF DEWXIEN

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5 ARiS s A R. A a Alt üCA&amp;in

OT) 7 SD 7 ANEA

Kritik der Bernhardihen Schrift:
Unerwünfchte Folgen der deutfchen Sozialpolitik
Von Dr. Franz Hige, o. 5. Profeffor in Müniter, Mitglied des Reichstages.
Mit Beiträgen von Geh. Oberregierungsrat Dr. Wuermeling, M. d. Pr. A.,
Berlin,, und Sanitätsrat Dr. Faßbender, Berlin-Südende
1913. gr.8° (124) reis KM 1.60
Inhalt:
Einleitung. Erfiter Teil: Staatlihes Reglementieren und private
Unfelbitändigkeit. 1. Die ftaatlihe Genehmigung rrivater Betriebe, 11. Die ftaat-
lie Rontrolle privater Betriebe. 111. Die ftaatlihe Megelung privater Betriebe. IV. Die
WVerftaatlichung Frivater Betriebe. Zweiter Teil: Der Kampf um die Rente.
}. Unerwünfchte Folgen der Rentenverficherumg. 11. Das Recht des Arbeiters auf Rente,
Wirkungen auf den Volkscharakter und die Volkskraft. 1. UANAgemeine Kritik, 2. Unfall
neurofe — NRentenhyfterie. 3. Verlängerung der GHeilungsdauer; Übertreibung und
Simulation, 4. Ergebnis. Dritter Teil: Derparteipolitifide Mikbrauch
fozialpolitijder Einrichtungen. 1. Die Parteiherrichaft. 11. Die Grenzen
ber Sozialpolitik, Bierter Teil: Die jegensreihen Wirkungen unferer
Sozialpolitik 1. Grundgedanke und Ziel der Arbeiterverfiherung. 11. Leiltungen
ber Arbeiterverficherung. 111. Die Wirkungen des Arbeiterfhuße8 und der Arbeiterver-
fidherung für die gelundhHeitlide Hebung des Arbeiterftandes. IV, Wirtfchaftlide und
Tulturelle Hebung unfjeres Volles,
Moltavereing- Verlag Emk%5., MG - - Dusch alle Buchhandlungen
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D. Bekämpfung des Geburtenrücdganges 163
Geber daz Necht eingeräumt wiffen, in erfter Linie diefe
yur Pflicht zu machen.

Jüttmann will der Gemeinde die Pflicht auferlegen, denjenigen
nospflihtigen Berfonen, die drei oder mebhr Kinder unter 15 Jahren
ausreidende Wohnung ordnungsmäßig benußen, den Unterfhied
ei8 einer folden Wohnung und einer für ein finderlofe&amp; Chepaar
mung nach DurchfHnitts jägen zu vergüten.!) Die größern Arbeitgeber
gabe der Zahl der von ihnen be[häftigten Arbeiter zu den Koften mit
srden. Der Vorihlag hat das Bedenken, daß namentlich die Heinern
ohnehin überlaftet find, und auch manche Arbeitgeber verfucht fein
:iche Familien überhaupt fernzuhalten. Cine unter[Hiedliche Leiftung
5 Land würde zudem den Zujtrom zur Stabt noch erhöhen, Nur
e Träger Können diefe Unterjtüßgungen übernehmen, [ei e8 der Staat,
wie wir e8 oben befürwortet Haben, bie Verfidherungsanftalten,
auch heute {Hon reiclide Unterfjtügungen Für „WodHnungs-
en“: GSpielpläge, Bewahrfghulen, Kinderhorte, Badeanftalten,
und ähnlige Veranftaltungen, die den finderreidHen Familien
fommen, und wollen es (ent/prechend iHrem Befhluß vom 10. Ayprik
m Maße hun.
h der WohHnungszufhüffe ift die freie Wohlfahrtspflege vorangegangen.
„Sladbach feit 1897 ein „WohHnungsverein“ mit der {peziellen
eichen Familien Zujhüffe zu geben, fei es al8 Gefchent, [ei e8 al8 Bor-
notwendig werdende Vermehrung der Wohnräume ober au eine
d Erneuerung der Betten und der Häuslihen Ausrüftung zu ermöglichen.
fo 1915/16 17500 % verwendet. Er hat damit au für die Ein-
Zuberkulofegefahren erfolgreid) gewirkt. Andere Stäbte des Nhein-
folgt. Auch mande Wrbeitgeber geben foldhe Mietzufqüffe.
ungsirage erfirect fih nicht bloß auf die Familien, jondern

orgefür Ledige. Die Errichtung von preiswürdigen,

fittlid einwandfreien LedigenhHeimen, Hofpizen für
eiter, Arbeiterinnen, Iaufmännijhe Sebhilfinnen, Geimarbeite-
ingsheimen ufw. Kommt aber au den Familien zugute, vor
), daß fie den gefundheitlidhen und fittliden Gefahren des
ermwefen3 und Schlafburfdhentums entgegenwirken. Diele
&gt; nicht hoch genug einzujdhäßen. Alle Berordnungen jind da
Die Familien werden meijtenZ erft der Gefahren inne, wenn

Das Hauzhaltsbhudget ift auf die Einnahme eingerichtet, und
ie nicht mehr entbehren. Dann ijt e8 aber auch für die zuhinf:
»wiß von großer Bedeutung, daß Bräutigam und Braut nicht
yie Berführungen der Schlafitellen fittlih gebrochen in den
treten. Anderfeitz Können die Ledigenheime aber auch mit
; Einrigtung, den Bequemlidkeiten von Badeeinrichtung,
Kegelbahır und Wirtchaft auch joldhe, die bei ihren Eltern
ten und follten, anziehen und fo felfeln, daß fie diefes Leben
ungsbote 1916, Nr. 9.
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