11 Arbeitsgemeinschaften gegen Ausgang des K rieges. Damit war ein gewiffer Höhepunkt erreicht, freilich zuletzt nicht mehr in organifcher Entwicklung, fondern mit einem gewiffen Zwang unter dem Druck der Kriegsereigniffe. So ift es erklärlich, dajz grojzeMaffen dei gewerk schaftlichen Lohnpolitik angefchloffcn und unterstellt wurden, welche die grundlegenden Ideen niemals durchdacht und ver standen hatten. In diefen Maffen fand der Rätegedanke und die Syndikalistische Lohnpolitik der Revolution infolgcdeSSen einen guten Nährboden. Zeitweilig beftand die G e f a h r, dajz durch diefc Entwicklung die G c- werkfehaften ganz beifeite gefchoben und die Bahn einer geordneten Lohnpolitik verlaffen würde. Dicfe Gefahr war fo grojz, dajz beifpielsweife der Entwurf des Betriebsrätegefetzes fogar Gefetzesvcrfchläge enthielt, die in ihren Konfequenzen der gewerkschaftlichen Lohnpolitik feindlich gewefen wären. Ich denke da an Vorfchläge, wie die folgenden! Die Betriebsräte feilten das Recht erhalten, gewiffe Pro zentsätze vom Lohn der Arbeiter eines Betriebes einzubehalten. Die Belegschaften eines Unternehmens, deffen Werke weit auseinander lagen, beiSpielsweifc Arbeiter der Firma Krupp in Effen, München, Kiel ufw., feilten einen einheitlichen Betriebsrat bilden können. Man denke fich dicfe Organisation zu Ende und dann mit Zwangsbeiträgen ausgeftattet, fo ift klar, dajz damit die Einheit des Metallarbeiterverbandcs aufgelöft worden wäre. Dicfe Gefahren dürfen heute wohl als überwunden gelten. Die Gewerkschaften haben die Lohn bewegung wieder in ihrer Hand. Wir dürfen uns diefes Er- gebniffcs freuen. Gleichzeitig hat die Tarifpolitik eine weitere Vervollkomm- nung erfahren. Durch die Verordnung über Tarifverträge vom 23. Dezember 1918 ift für die vertragfehiiejzenden