24 Wenn wir dicfe Grundfätzc für die Lohnpolitik von heute aufftellen, fo ergibt [ich daraus von felbft die Frage Was kann der Staat auf dem Gebiet der Lohnpolitik tun, um dicfen Grundfätzen Geltung zu vcrfchaffen ? 1. Der Staat kann zuvcrläffige Grundlagen für eine an- geme[[ene Berechnung der Löhne zur Verfügung [teilen. Dazu gehört, dajz er durch eine [chnell erfchcinende Stati[tik der Tcucrungs- und Lohnverhältniffc die Schwankungen der Koftcn der Lebenshaltung und das Verhältnis der Löhne der einzelnen Berufsgruppen zueinander fe[t[tellt. In beiden Hin[ichten find die notwendigen Schritte bereits getan. a) Es wird auf Veranlaffung des Reichsarbeitsminifteriums vom Statiftifchcn Reichsamt eine monatliche Teucrungs- ftatiftik autgeftellt, welche die Teuerungsverhäitniffc in allen dcut[chen Orten mit mehr als 10 000 Einwohnern, bemeffen an den rcgelmäfzigen Lebensbedürfniffen einer vierköpfigen Arbeiterfamilie, der Öffentlichkeit bekannt gibt. Da die Fertigftellung diefer Statiftik immerhin einige Wochen in Anfpruch nimmt, ift eine „Eilftatiftik“ daneben geftcllt worden, welche die vorläufigen Ergebniffe jeweils fchon in der erften auf einen Monat folgenden Ausgabe des Reichsarbeitsblattes bringt. Die Teuerungszahlen für die einzelnen Orte werden zu einem Gefamtindex für das ge- [amte Reichsgebiet verarbeitet, der al[o dann in einer einzigen Zahl die Änderungen der Lebenshaltungskoften gegenüber den Vormonaten zum Ausdruck bringt und [o eine geeignete Grundlage für die zeitliche Anpaffung der Löhne an die Teuerung legt. Das Statiftifche Reichsamt hat inzwifchcn Lebcnshaltungs- indexziffern für das ganze Reich errechnet, (Wirtfchaft und