Weife auch bei den Beamtcnbcfoldungcn gefchieht. Die Ausfcheidung der Lohnfragen aus den Rcichstarifverträgen und ihre Überweifung in örtliche Verhandlungen, zu der man mangeis einer Einigung über das Ortsklaffenfyftcm bisher vielfach hat greifen muffen, kann nur als Notbehelf angefehen werden, der im Intereffe einer einheitlichen Lohnpolitik baldigft verfchwinden muß, wenn nicht die ganze bisherige Anwendung der Tarifverträge gefährdet werden foll. c) Auch eine Lohnftatiftik ift auf Veranlaffung des Reichsarbdtsminifteriums zum crftenmal im Februar 1920 veranftaltet worden. Diefe zum crftenmal in der Welt in diefem Umfange vorgenommene Arbeit bedeutet einen ganz befondern Fortfchritt, der nur dadurch in feinem Werte leider beeinträchtigt worden ift, daß die Veröffentlichung der ftatiftifchcn Ergebniffc infolge unvorhergefehener Zwifchenfälle des Kapp-Putfehes ufw. erft am Ende des Er- hcbungsjahrcs erfolgen konnte, als die Zahlen bereits durch weg überholt waren. Es ift Vorforgc getroffen, die neue „Lohnftatiftik“, die im Laufe diefcs Jahres ftattfinden foll, fchneller aufzuarbeiten; außerdem ift aber auch hier neben der eigentlichen gründlichen Lohnftatiftik eine „Eil- ftatiftik“ in Ausficht genommen, die fchon wenige Tage nach dem Ablauf jedes Monats die charakteriftifchften und für die gefamte Entwicklung maßgebenden Lohnzahlen der Allgemeinheit zugänglich machen wird. Die Ergebniffc diefer befchleunigtcn Erhebung werden ebenfalls fchnell im Reichsarbeitsblatt veröffentlicht werden. Diefe Lohnftatiftik ift eine individuelle Statiftik; fie be ruht auf einer vom Arbeitgeber mitgcteilten und vom Arbeit- nehmer mitunterze.ichncten Angabe über den Verdienft jedes einzelnen Arbeiters in vielen Taufenden von Betrieben, und ihre Ergebniffc geben cinerfeits den regelmäßigen Stunden- 2S