27 verdienft der wichtigftcn Arbeitergruppen in jedem Orte an, und zwar getrennt für Akkord- und Zeitarbeit, anderfeits den in einem beftimmten Zeitraum unter Einfchlujz der Nebenleiftungen tatjacnlich verdienten Lohn. Die Reichs-Lohn- und Gehaltserhebung ift Inzwifchen als „Sonderabdruck aus Band 293 der Statiftik des Deutfcher Reichs“ in 12 Heften erfchienen, v/elche die einzelnen Reichsarbeits- gemeinfehaften behandeln, ln den bisher erfchienenen Heften von „VSirtfchaft und Statiftik“ finden fich wertvolle Abhand lungen zu diefer Lohnftatiftik. Eine Darstellung in einem Bande bereitet das Statistische Reichsamt vor. Die Lohnftatiftik ermöglicht eine Vergleichung der Löhne nicht nur der Arbeiter derfclbcn Berufsgruppen in den ver- fehiedenen Orten, fondern auch der Arbeiter der verfchiedcnen Berufsgruppen untereinander; fie bietet alfo das Material für die örtliche und zeitliche Anpaffung der Löhne an die Lebenshaltungskoften, darüber hinaus erleichtert fie cs auch, den notwendigen Ausgleich der Lohnerhöhungen unter den einzelnen Berufen vorzunehmen. Sclbftvcrftändlich mufz hier mit äujzerfter Vorficht verfahren werden, da bei der verfchiedencn Leiftungsfähigkeit der einzelnen Gewerbe- zweige jede fchematifche Gleichmacherei die volkswirt- fchaftlich fchädlichften Folgen zeitigen könnte; aber cs läfzt fich denken, dafz durch Befprechungen von Vertretern der grojzen Tarifgemeinfchaften unter Beteiligung führender Statiftiker und Volkswirtfchaftler und der mit Lohnpolitk befahlen oberften Behörden gewiffe Grundfätzc aufgcftcllt werden können, die nach und nach zu einer Verminderung unberechtigter Unterfchiede und damit zu einer Vermin derung von Unzufriedenheit und Streit führen würden. Es ift dabei weniger an Zahlen über die wirkliche Lohnhöhe als an Richtlinien über die Lohnführung im aligc- meinen, über das Verhältnis von der Bezahlung jugend-