<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Lohnpolitik</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Heinrich</forname>
            <surname>Brauns</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1015574491</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        ﻿
        <pb n="2" />
        ﻿
        <pb n="3" />
        ﻿Vorwort

Die anliegende Brofchüre gibt einen Vortrag in der Deutfchen
Hochfchule für Politik zu Berlin, am 9. Februar 1921, wieder.
Inhalt und Form des Vortrags find beibehalten worden. Nur
einige Anmerkungen und ftatiftifches Material wurden bei der
Drucklegung eingefchaitet.

Berlin, im Mai 1921.

Der Verfasser
        <pb n="4" />
        ﻿Unter den vielen Schwierigen Problemen der Gegenwart
fpielt die Lohnfragc eine beträchtliche Rolle. Die Art
ihrer Löfung beeinflußt den Gang der Wirtschaft im Innern und
wirkt mitbeftimmend auf die Stellung Deutfchlands auf dem
Weltmarkt. Von der Geftaltung und Behandlung der Lohn-
fragc hängt die foziale Verhöhnung der Stände, hängt der
innerstaatliche Friede wefcntüch ab. Dabei haben die gewal-
tigen Umwälzungen der letzten Jahre auch für die Löfung
der Lohnfragc ganz neue Vorausfetzungen geschaffen, deren
Entwicklung keineswegs abgeschloffcn ift.

Daß fich deshalb alle, die fich mit diefer Frage befaffen!
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Volkswirtfchaftler und Poli-
tiker, nicht zuletzt auch der Staat fclbcr um dis Löfung der
Frage und die dabei anzuwendenden Methoden kümmern
und bemühen muffen, ift klar. Damit ift die Notwendigkeit
der Lohnpolitik und ihre Bedeutung fcftgeftellt.

| s Beim erften Auftreten der freien Lohnarbeit hat es nicht
fofort eine Lohnfrage im heutigen Sinne gegeben. Solange
und foweit der „Knecht“, der Gefellc, die fiebere Ausficht
hatte, ein Selbftändiger zu werden, galt die Zeit der Lohnarbeit
als ein Übergang, den er in dem fichern Bewußtfein ertrug,
bald in den Befitz des Vollertrages feiner Arbeit zu kommen.
Sobald aber und foweit der Lohnarbeiter diefe Ausficht nicht
mehr hatte, fobald und foweit er dauernd dem Kapital nur
dienen folltc, ohne felbft über die Produktionsmittel verfügen
zu können, wird der Lohn der lebenswichtige Faktor, von dem
die dauernde Gcfamtexiftenz abhängt. Damit beginnt der
Kampf um den zureichenden, um den „gerechten“ Lohn.
        <pb n="5" />
        ﻿Zugleich wurde damit die Frage nach der Berechtigung des
Unternehmergewinnes und nach dem rechten Verhältnis
von Kapital- und Unternehmergcwinn einerfeits und Arbcits-
lohn auf der andern Seite aufgeworfen. Es begannen damit
die Kämpfe um den Anteil jedes diefer Intereffcnten am Ertrag
des Unternehmens. Bekanntlich haben die hier gekennzeich-
neten Fragen zur Aufteilung eines Wirtfchaftsfyftcms ge-
führt, das die Lohnarbeit überhaupt befeitigen (oll. Auf diefes
Syftem foll hier nicht eingegangen werden, vielmehr gehen
wir hier aus von der Tatfache der Lohnarbeit und rechnen auch
für die Folge mit ihr.

Mit dem Kampfe um die Höhe des Lohnes und um die Art
feiner Feftftellung und Bemeffung ift aufs innigfte verbunden
der Streik. Er ift keinesfalls erft eine Erfcheinung der Neuzeit.
Schon das Mittelalter hat ihn gekannt. Die Gefellen haben
fich des „Handwcrkslcgens“ bedient, wenn die Meiftcr ihre
Forderungen nicht bewilligten. Schon im 14. Jahrhundert
griffen die Weberknechte zum Streik, fowohl in den Nieder-
landen wie auch in Süd-Dcutfchland und in Italien. Seitdem
ift der Gedanke, durch organifiertc Entziehung der Arbeit
auch dem Arbeitgeber die Vcrdienftmöglichkeit zu entziehen
und ihn dadurch fowie durch den Druck der Öffentlichkeit
und andere Rückfichten zu hohem Lohnbewilligungen zu
bringen, nicht mehr ausgeftorben. Die Organifation der Strei-
kenden auf der einen Seite rief die Organifation der Gegen-
partei auf den Plan. Je ftärker die beiderfeitigen Organi-
fationen wurden, je enger die Beziehungen zwifchen Privat -
wirtfehaft und Volkswirtfchaft fich knüpften, defto bedenklicher
wurden die Folgen der Arbeitsunterbrechungen für die ge-
famte Volkswirtfchaft, fchüefzlich auch für das Staatsgefüge.
So konnte letzten Endes auch der Staat an dem Lohnkampfe
nicht mehr achtlos vorübergehen, fondern mufzte feinerfeits
ebenfalls Lohnpolitik betreiben. Der wirtfchaftliche Wandel

i
        <pb n="6" />
        ﻿während der Kriegsjahre und erft recht die grojzen Umwäl-
zungen, die dem verlorenen Krieg gefolgt find, haben ein
Eingreifen des Staates in die Lohnpolitik zur zwingenden
Notwendigkeit gemacht.

Bevor ich auf die Lohnpolitik der Gegenwart eingehe,
darf ich einige einfchlägige gefchichtliche Erörterungen vor-
ausfchicken.

Die Lohnpolitik der unmittelbar Beteiligten fowohi wie
diejenige des Staates hat [ich im Laufe der Zeit fehr gewandelt.
Beftimmend dafür waren einmal die jeweiligen volkswirt-
fchaftlichen und ftaatsrechtlichen Grundanfchauungen der
Zeit, daneben aber und vielfach abweichend von ihnen die
Machtvcrhältniffe aller in Betracht kommenden Faktoren:
der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, des Staates, der wirt-
fchaftlichen Zufammenhänge ufw.

ich wies fchon vorhin darauf hin, dajz bereits das Mittel-
alter den Streik gekannt, aifo auch eine Lohnpolitik getrieben
habe, in der Tat find die Gefellenverbände des ausgehenden
Mittelalters mit ihrer Wandcrfürforge, mit ihrem Handwerk-
legen, mit ihren Standesgebräuchen, mit der ganzen Art,
wie fie das Problem zentraliftifch anfajzten, d. h. fich nach
Berufen einheitlich über ganz Deutfchland und fclbft darüber
hinaus in bewufztem Gegenfatz zur lokalen Zunft organi-
fierten, ein gewiffes Vorbild der neuzeitlichen Gewerkfchaften
geworden. Es ift bekannt, dajz W irt fchaftshi ftoriker ununter -
brochene Zufammenhänge zwifchen diefen Gefeilenverbänden
und den fpätern Gewerkfchaften gelernter Berufe annehmen.
Indeffen haben die mittelalterlichen Lohnkämpfe auch nicht
annähernd ähnliche Bedeutung angenommen, wie das Ringen
um den Lohn im Zeitalter des Kapitalismus.

Der Polizciftaat des 17. und 18. Jahrhunderts, der dem
kapitaliftifch betriebenen Handel und Gewerbe förderlich war,
ift ein ausgefprochener Feind der Stände und aller j'tändifchen

5
        <pb n="7" />
        ﻿Organifationen gewefen. Er hat die Gefcllen- und Ar-
beiterverbände bekämpft und verboten und fich um die
Lage der Lohnarbeiter wenig gekümmert. Seine lohnpoli-
tifchen Maßnahmen waren höchftens von feiner merkanti-
liftifchen Wirtfchaftspolitik und vom Intereffe der Arbeit-
geber diktiert.

Brennend für Wirtfchafi und Staat wird die Lohn frage
mit dem Obfiegcn des wirtfchaftlichcn Liberalismus, der,
von Kapitalintereffcn angeregt, wiederum dem Kapital
fchrankcnlofe Freiheit verfchafftc. Um konkret zu fein,
darf ich auf die englifchen Verhältniffc Bezug nehmen, wo
fich die modernen Grofzgewerbe zuerft durchgefetzt haben
und wo auch der wirtschaftliche Liberalismus, wie ihn Adam
Smith in feinem vielaufgelegten Buch „Vom Reichtum der
Nationen“ verkündete, feine erften grofzen Triumphe gefeiert
hat.

Nachdem der Staat fich diefer Lehre zugewandt und fie
bis zu Koalitionsverbot und drakonifchen Strafen gegen
organifierte Arbeiter durchgeführt hatte, wuchs nicht blofz
die proletarifche Maffe, fondern auch ihr Elend von Jahr zu
Jahr. Die amtlichen englifchen Blaubücher der 40er Jahre
des vorigen Jahrhunderts geben davon ein erfchreckendes
Bild, ein Bild, das bekanntlich die Väter des Sozialismus
infpäriert hat.

Was Wunder, wenn unter foichen Urnftänden die neu-
erftehenden Arbeiterorganifationen ftatt zu Organen der
Lohnpolitik, zu Geheimbünden nach Verfchwörerart fich
entwickelten und fchliejzlich die Chartiftenbewegung die.
ganze Frage aur das politifche Gebiet hinübcrfpielte. Ich
deute alle diefe Entwicklungen nur kurz an, um zu zeigen,
wie mühfam, langfam und auf welchen Um- und Irrwegen
fich die gewerkfchaftliche Lohnpolitik fchliefzlich hat durch-
ringen muffen. Das Jahr 1824 brachte die Aufhebung der

(i
        <pb n="8" />
        ﻿Koalitionsverbote und infolgedeffen das Aufleben der eng-
lifchen Gewerkvereine. Ihr ganzes Streben ging dahin, die Lohn-
und Arbeitsverhältniffc nicht mehr als unabwendbares Sch ick -
fal hinzunehmen, fich alfo von der Parole, des „laisser faire“
zu emanzipieren. Sie wollten die Gestaltung des Lohnes in
ihrem Sinne beeinfluffen. Gleichwohl konnte fich ihre Lohn-
politik anfänglich noch nicht von den herrjehenden national-
ökonomifchen Ideen frei machen. Auch fie [fanden anfangs
noch im Banne der Lehre, da(z der Arbeitslohn nur beftimmt
werde durch Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt.
Darum erfchöpft fich die Lohnpolitik der englifchcn Gewerk-
schaften zunächft in der Regelung des Lehrlingswefens, in
Arbeitsnachweis, in Reife- und Arbeitslofenunterftützung.
Gerade die letztgenannten Einrichtungen waren damals
weniger als Unterftützungscinrichtungen, Sondern als Mittel
zur Beeinfiuffung des Arbeitsmarktes gedacht. Erft um die
Mitte des 19. Jahrhunderts bildet fich im Gewerkverein der
Mafchinenbauer der Typ des gewerkschaftlichen Zentral-
verbandes aus, und gleichzeitig damit kommt der gewerk-
schaftliche Grundgedanke zur vollen Auswirkung, der an die
Stelle des individuellen Arbeitsvertrages den Kollektivvertrag
fetzt und fich zu diefem Zwecke des auf der Bafis der
Gleichberechtigung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab-
zufchliejzenden Lohntarifs bedient.

Der L o h n t a r i f als Mittel gewerkschaftlicher Lohnpolitik
hat fich feitdcm bis auf die Gegenwart behauptet und fich in
feinen Formen immer mehr vervollkommnet. Freilich ift
diefe Methode der Lohnpolitik nicht unumftritten geblieben.
Bekanntlich beftcht das Wefen der gewerkschaftlichen Tarif-
politik darin, dafz gewerkschaftliche Zentraiverbände der
einzelnen Gewerbe mit den beteiligten Arbeitgeberverbänden
auf der andern Seite möglichft einheitlich für grojze Wirt-
schaftsgebiete, letzten Endes für das ganze Reichsgebiet
        <pb n="9" />
        ﻿folchc Lohntarife feftfetzen. Zu diefcm Ergebnis ift man
natürlich nicht fofort gekommen. Der Weg ging über lokale
Lohnbewegungen, hinter denen keine ftarken Verbände und
keine gefüllten Kaffen ftanden, die infolgcdcffen bei un-
günftiger Konjunktur vielfach mißglückten. Daher kam die
Idee auf, die Arbeiterfchaft eines ganzen Landes einheitlich
zufammenzufaffen, ohne Unterfcheidung nach Beruf und
Gewerbe, und alle Lohnbewegungen aus einer einzigen großen
Kaffe zu fpeifen; aber diefc Lohnpolitik, wie fie in England
vom fogenannten „Nationalverein der konfolidierten Gewerbe“
und in Deutfchland vom „Allgemeinen deutfehen Arbeiter -
Unterftützungsverband“ verfucht wurde, hat kläglich verfagt.
Weder füllten fich diefc Gefamtkaffcn, noch waren alle Ar-
beiter bei den einzelnen Lohnbewegungen folidarifch. Die
Lohnbewegung blieb eine Angelegenheit des einzelnen Ge-
werbes und verlief in den verfchiedenen Gewerben nach be-
fondern Gcfetzcn.

Man hat fich ferner lange Zelt um die Frage geftrltten,
ob die gewerkfchaftliche Lohnpolitik die politifche Kampf-
methode des Proletariats erfetzen könne oder welche von beiden
den Vorrang verdiene oder ob überhaupt die eine neben der
andern noch berechtigt fei. Diefer Streit ift in England durch
das Scheitern der Chartiftcnbcwegung verhältnismäßig fchnell
erledigt worden, bei uns hat er größere Wellen geworfen
und auch den Fortgang der Lohnpolitik im allgemeinen
Sinne ungünftig beeinflußt.

Endlich muß ich noch auf eine Modalität gewerkfehaft-
licher Lohnpolitik verweifen, die in England ausgeprobt
worden ift, nämlich auf die fogenannte gleitende Lohnfkala.
Bei jeder Lohntariferneuerung entfpann fich der Kampf mit
den Unternehmern um die Frage, ob ihnen der Marktpreis
der Ware die Zahlung der von den Gcwerkfchaften geforderten
Tariflöhne geftatte. So kam man auf den Gedanken, Arbeit«-

8
        <pb n="10" />
        ﻿lohn und Warenpreis in eine fefte Beziehung zueinander zu
bringen. Auch diefe Methode hat fich nicht bewährt. Die
englifche Gewerkfchaftsbewegung ift bald davon abgekommen.
Ihre Folge war einmal die völlige Abwälzung des Rifikos
auf die Arbeiter und weiterhin die, dajz die Lohnregulierung
[ich mechanifch und zwangsläufig vollzog. Diefem Zwang
aber wollten fich die Arbeiter nicht unterwerfen. Sie legten
fich mit Recht die Frage vor: „Wenn unfere Löhne zwangs-
läufig reguliert werden foilen, wozu brauchen wir dann noch
Gewerkfchaften?“ .... So kehrte man trotz aller diefer
Irrungen immer wieder zur gcwerkfchaftlichen Lohnpolitik
zurück.

Mafzftab für die Lohnforderungen bildete das Verlangen
der Arbeiter nach einer angemeffenen, mit der Zeit aufftei-
genden Lebenshaltung. Diefe wollte man dadurch fichern,
dajz man dem Tariflohn den Charakter des Minimallohnes
beilegte und durch zentrale Abfchiüffe das Gefamtgewerbe an
diefen Minimallohn band und in dem dadurch gefaxten Rah-
men die Konkurrenz ausfchlojz. Der Lohntarif wuchs fich
alfo aus zu einem Inftrument von grojzer volkswirtfchaftlichcr
und privatwirtfchaftlicher Bedeutung.

Diefe Methode tariflicher Lohnregulierung hat fich nach
langen Kämpfen auch in Deutfchland durchgefetzt. Ich
will auch hier nicht auf Einzelheiten eingehen, fondern nur
die grojzen Züge der Entwicklung aufweifen. Auch in Deutfeh.
land ift der Gedanke, Lohnpolitik auf dem Wege der Zu fammen-
faffung der Arbeiter aller Berufe zu treiben, fchon frühzeitig
aufgetaucht, aber auch fchnell wieder fallen gclaffcn worden.
Beton ders fchwer und lang u mftritten war
bei uns die Frage, ob überhaupt dieTarif-
politikGcmcinguidcrArbcitcrfchaftwcr-
den dürfe, oder ob nicht vielmehr der klaffenbewujzte
Sozialift fie grundfätzlich ablehnen oder höchftens als Palliativ -

9
        <pb n="11" />
        ﻿mittel behandeln dürfe. Ich weife auf die berühmt gewordenen
Auseinanderfetzungcn zwifchen Lcgien und Bebel auf
dem fozialdemokratifchen Parteitage 1893 zu Köln hin, weife
hin auf die vorübergehende Spaltung im Buch-
druckerverband, nachdem diefer den Tarif vom
Jahre 1895 abgefchloffen hatte. Eigentlich hat fich die Tarif-
politik in Deutfchiand erft um die Wende des Jahrhunderts
auf der ganzen Linie durchgefetzt. Das erfte namhafte Bei-
spiel eines Reichstarifs hat die Tarifgemeinfchaft im Buch-
druckergewerbe gegeben; ihr find nach 1900 die handwerks-
mäßigen Berufe, vor allem des Baugewerbes, gefolgt, alle
nach harten prinzipiellen Kämpfen um die Anerkennung der
Gewerkfehaften. Insbefondere find die Jahre 1904 bis 1908
reich an folchen prinzipiellen Kämpfen gewefen. Erft nachdem
beide Teile ihre Kraft gemeffen hatten, fetzte man fich an
einen Tifch und fuchte den einzig gangbaren Weg der prak-
tifchen Verftändigung. Es ift bezeichnend, daß die erfte fo
zuftande gekommene Lohnverhandlung im Baugewerbe des
Ruhrreviers begann mit dem Befchluß; „Über die Frage,
wer den Streit angefangen hat, darf nicht verhandelt werden.“

Es lag in der Natur der Dinge, daß die anfänglich lokal
begrenzten Lchntarife zur Erweiterung ihres Geltungsbereichs
zwangen, und daß fich fo in zunehmendem Maße der R e i c h s-
t a r i f durch fetzte. Auf einem Gebiete allerdings kam es
vor dem Kriege leider nicht zu einer gewerkfchaftlichen Lohn-
politik. Das deutfehe Großgewerbc hielt an feinem
Standpunkt feft, „Herr im Haufe zu bleiben“.

Da kam der Krieg und in feinem Gefolge das H i I f s-
dienftgefetz und mit ihm die allfcitige Anerkennung
der Gewerkfchaftcn und der gewerkfchaftlichen Tarifpolitik.
Diefc erlangte fogar eine gewiffc Fortbildung durch die ftaat-
lich eingerichteten, anfangs militärifch aufgezogenen
Schlichtungseinrichtungen und durch die Bildung der

10
        <pb n="12" />
        ﻿Arbeitsgemeinschaften gegen Ausgang des K rieges.
Damit war ein gewiffer Höhepunkt erreicht, freilich zuletzt
nicht mehr in organifcher Entwicklung, fondern mit einem
gewiffen Zwang unter dem Druck der Kriegsereigniffe.

So ift es erklärlich, dajz grojzeMaffen dei gewerk-
schaftlichen Lohnpolitik angefchloffcn und unterstellt wurden,
welche die grundlegenden Ideen niemals durchdacht und ver-
standen hatten. In diefen Maffen fand der Rätegedanke
und die Syndikalistische Lohnpolitik der
Revolution infolgcdeSSen einen guten Nährboden. Zeitweilig
beftand die G e f a h r, dajz durch diefc Entwicklung die G c-
werkfehaften ganz beifeite gefchoben und
die Bahn einer geordneten Lohnpolitik
verlaffen würde. Dicfe Gefahr war fo grojz, dajz
beifpielsweife der Entwurf des Betriebsrätegefetzes fogar
Gefetzesvcrfchläge enthielt, die in ihren Konfequenzen der
gewerkschaftlichen Lohnpolitik feindlich gewefen wären. Ich
denke da an Vorfchläge, wie die folgenden!

Die Betriebsräte feilten das Recht erhalten, gewiffe Pro-
zentsätze vom Lohn der Arbeiter eines Betriebes einzubehalten.

Die Belegschaften eines Unternehmens, deffen Werke weit
auseinander lagen, beiSpielsweifc Arbeiter der Firma Krupp
in Effen, München, Kiel ufw., feilten einen einheitlichen
Betriebsrat bilden können. Man denke fich dicfe Organisation
zu Ende und dann mit Zwangsbeiträgen ausgeftattet, fo ift
klar, dajz damit die Einheit des Metallarbeiterverbandcs
aufgelöft worden wäre. Dicfe Gefahren dürfen heute wohl
als überwunden gelten. Die Gewerkschaften haben die Lohn-
bewegung wieder in ihrer Hand. Wir dürfen uns diefes Er-
gebniffcs freuen.

Gleichzeitig hat die Tarifpolitik eine weitere Vervollkomm-
nung erfahren. Durch die Verordnung über Tarifverträge
vom 23. Dezember 1918 ift für die vertragfehiiejzenden

11
        <pb n="13" />
        ﻿Parteien die Unabdingbarkeit der tarifvertraglichen
Beftimmungen durch den Arbeitsvertrag gefiebert. Ferner
beftimmt der § 2 diefer Verordnung, dafi das Reichsarbeits-
amt Tarifverträge, die für die Geftaltung der Arbeitsbe-
dingungen überwiegende Bedeutung haben, unter gewiffen
Voraussetzungen für allgemein verbindlich erklären
kann. Infoigedeffen werden von folchen Tarifabfchlüffen
auch diejenigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfajzt, die
an dem Abfchlujz des Tarifvertrages nicht beteiligt waren.
Solche für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträge find
in ein T ar i f r e g i f t e r einzutragen, das beim Reichs-
arbeitsamt geführt wird. Der Tarifgedanke hat bei dem
bcfchriebenen Siegeszug der letzten Jahre auch auf Per-
fonenkreife Anwendung gefunden, die vor dem Kriege keine
Lohnpolitik nach gewerkfehaftiieher Art kannten oderwenig-
ftens nicht in dem heutigen Umfang zur Anwendung
brachten. Ich denke an das Gebiet der Heimarbeit, an
die Angeftellten in privaten und öffentlichen Betrieben,
ich denke auch an die freien Berufe, wie zum Bcifpiel
Ärzte gegenüber den Krankenkaffen, Lebensverficherungs-
gefellfchaften ufw.

Einige kurze ftatiftifche Angaben über die Entwicklung
der Tarifverträge find insbefondere zur Würdigung der letzt-
jährigen Entwicklung von allgemeinem Intereffe. Die im
Jahre 1905 abgefchloffenc erfte amtliche Erhebung über
Tarifverträge wies deren 1577 nach mit etwa einer halben
Million beteiligter Arbeiter. Die Zahlen ftiegen dann bis
zum Kriegsbeginn. In den Jahren 1913 bis 1914 zählten
wir rund 13 000 Tarifverträge, die rund 200 000 Betriebe
und rund 2 Millionen Arbeitnehmer erfaßten. Durch den
Krieg gingen die Ziffern wieder zurück. Ende 1918 zählten
Wir 9181 Tarifverträge mit rund 166 000 unterteilten Be-
trieben und 1,6 Millionen unterteilten Arbeitnehmern. Dann

12
        <pb n="14" />
        ﻿kommt der riefenhafte Auffchwung feit der Revolution.
Am Ende des Jahres 1919 zählen wir wieder annähernd
13 000 Tarifverträge. Diefc erfaffen aber 321000 Be-
triebe und 93 M i 11 i o n e n Arbeiter. Genaueres
darüber ergibt sich aus den folgenden Tabellen.

Beftand an Tarifverträgen

Jahr	Tarifverträge	für  Betriebe	mit befchäftigten Arbeitnehmern
Ende 1905	1 577	—	477 000
1907	■ 5 342	111 050	974 564
„	1910	8 293	173 727	1 361 086
„	1913	13 446	218 033	2 072 456
„	1914	12 679	200 068	1 915 492
»	1918	9 181	166 896	I 680 105
1919	12719	321 349	9381 472

Ende 1919 waren 437 Tarifverträge für allgemein ver-
bindlich erklärt, Ende 1920 1600, darunter befanden fich
für 1919 8, Ende 1920 58 Reichstarifc. Die erftc Eintragung
ins Tarifregiftcr hat ftattgefunden am 21. Mai 1919. Diefe
Statiftik zeigt, dajz die Zahl der Tarifverträge gegenüber dem
letzten Vorkriegsjahr fich nicht gefteigert, dajz aber die
Zahl der angefchloffenen Betriebe fich um mehr als ein Drittel
vermehrt und dajz die Zahl der angefchloffenen Arbeit-
nehmer fich feitdem verfünffacht hat.

Daraus ergibt fich die gewaltige privatwirtfchaftliche fo-
wohl wie volkswirtfchaftliche Bedeutung der tariflichen Lohn-
regulierung. Wohin wären wir in diefer Zeit des Zufammen-
bruchs, in diefer Periode der Umwertung aller Werte ge-
kommen ohne diefe Handhabe der gewerkfchaftlichen Lohn-
politik 1 —
        <pb n="15" />
        ﻿T-	G	-f&gt;	,	V

Bcftand der Tarifverträge nach Gewerbegruppen

Gewerbegruppe	Tarife	Ende  Betriebe	909  Arbeitnehmer	Tarife	Ende 1919  Betriebe |Arbeitnchmer	
Landwirtfchaft und Gärtnerei	2	52	287	513	5 140	57 039
Bergbau-, Hütten- ufw. wefen			_	23	565	938 641
Induftrie der Steine und Erden	469	4 650	35 930	257	3 493	60 830
Metailinduftrie	583	13 470	120 813	1983	44 382	3 618 376
Textilinduftrie	201	381	14 922	180	6517	506 101
Papierinduftrie	82	1 674	20 982	114	1 605	30 612
Lcderinduftrie	¡72	4 444	18 535	228	5 268	62 074
Holz- und Schnitzftoff- induftrie	686	15 842	129 606	1060	36 077	463 878
Nahrungs- und Genujz- mittelinduftrie	1024	5 814	65 442	MIO	45 676	175 808
Bekleidungsgewerbe	572	17 287	104 841	679	29 772	357 904
Baugewerbe	2099	59 346	434 830	1698	47 314	438 954
Vervielfäitigungsgewerbe	69	8 989	77 944	26	10 488	95 470
Handelsgewerbe	117	1 099	30 121	40	1 351	27 223
Verkchrsgewerbe	251	2 194	19 673	1823	50 608	493 605
Gaftwirfsgcwerbe	21	305	1 260	101	14 402	145 387
Sonftigcs	208	610	31 302	2493	18 684	1 909 525
        <pb n="16" />
        ﻿Das Jahr 1919 hat uns ohnehin eine Unmenge wilder,
teils politischer Streiks gebracht. Im Jahrfünft von 1899
bis 1903 betrugen die jährlich durch Streiks verlorenen Ar-
beitsfchichtcn durchschnittlich 3,1 Millionen, im folgenden
Jahrfünft 1904 bis ¡908 durchschnittlich 9,7 Millionen, im
nächten Jahrfünft von 1909 bis ¡913 11,2 Millionen,
im Jahrfünft des Krieges 1914 bis 1918 2 Millionen.
Dagegen in dem einen Jahre 1919 48,1 Millionen. Davon
entfielen auf die wichtigen Induftrien des Bergbaues, der
Metallverarbeitung, der Mafchineninduftrie, des Baugewerbes
und des Verkchrsgewerbes allein 43,6 Mil.ionen Tage, d. h.
90 Prozent. Von gröjztem Belang für die'e hohe Ziffer war
der Generalstreik infolge des Kapp-Putsch es. Damit ift die
gewaltige volkswirtschaftliche Bedeutung der Fortentwicklung
des Tarifvertragwefens ins hcllfte Licht gerückt. Ohne die
Fortentwicklung der Tarifverträge hätten wir viele Millionen
von Arbeitstagen mehr verloren. Ganz zu Schweigen von den
politischen Folgen einer foichcn Entwicklung!

Die nachfolgenden Zahlen der Streikftatiftik beleuchten
das Gefagte genauer. Streiks

| I. Die Oefamtzahl der Streiks im Jahre 1919
konnte infolge der politifchen Verhältniffe von der amtlichen

Statiftlk nicht erfafzt werden.

! '¡Von diefer find erfafzt!
gewerbliche Arbeiter

pvirtfchaftliche Streiks ..................... 3682

politifche Streiks............................. 899

land- und forftwirtfchaftliche Arbeiter

¡wirtfchaftliche Streiks ...................... 163

politifche Streiks............................... 1

Angeftcllte

wirtfchaftliche Streiks .......	185

politifche Streiks............................... 2

zufammen 4932

15
        <pb n="17" />
        ﻿"

II. Von den wirtfchaftlichcn Streiks gewerb-

licher Arbeiter entfielen auf

Bergbau ufw.............................. 704

Holz- und Schnitzftoffgewerbe ....	513

Mafchineninduftrie ufw................... 470

Baugewerbe............................... 375

Metallverarbeitung....................... 238

Induftrie der Steine und Erden ....	227

Verkehrsgewerbe.......................... 215

Nahrungs- und Oenujzmittelgewerbe	190

Die Zahl der wirtfchaftlichcn Streiks gewerblicher Arbeiter
überfteigt die des Jahres 1906, des bisher höchften, um 10,6
v. H„ und den Durchfchnitt von 1899—1903 um 196,5 v. H.,
von 1904—1908 um 64.2 v. H. und von 1909—1913 um 69,6
v. H.

Die Zahl der von den Streiks betroffenen Betriebe
betrug 32 825.

Die Zahl der in den ftreikbetroffenen Betrieben B c f c h ä f-

t i g t e n betrug:

im Bergbau.......................I 007 669 (37.0%)

in der Mafchineninduftrie ....	430	473

in der Metallverarbeitung ....	422	368

im Verkchrsgewerbe.................. 225	067

im Baugewerbe....................... 117	520

im Holz- u. Schnitzftoffgewerbe	87	826

im Handelsgewerbe.................... 70	411

Dl» Zahl der Streikenden betrug:

im Bergbau.......................... 756	263

in der Metallverarbeitung ....	356	947

in der Mafchineninduftrie	217	690

im Verkehrsgewerbe.................. 159	336

im Holz- u. Schnitzftoffgewerbe .	58	884

in der Induftrie d. Steine u. Erden	34 831

in der chcmifchen Induftrie ...	26	50Q

je
        <pb n="18" />
        ﻿im	Spinnftoffgewerbe.............. 25	365

im	Nahrungs- u. Genufzmittelgewerbe	22 433

im	Bekleidungsgewerbe............. 21	237

im	Vervielfältigungsgewerbe ...	20 934

im	Oaftwirtfchaftsgewerbe ....	16 554

Von je 100 ftreikbetroffenen Betrieben wurden völlig
s t i 1 I g e I e g t 61,6, dagegen 1906 nur 31,2 v. h.

Von der Gefamtfumme der Streikenden und
Ausgefperrten entfielen auf

Bergbau ufw.......................39,0	v.	H.

Metallverarbeitung ufw............30,7	.,	&gt;,

Verkehrsgewerbe................... 8.2	,,	„

Baugewerbe........................ 3,2	„	„

Der Anteil derStreikenden und Ausgefperr-
ten im Verhältnis zur Gefamtzahldergewerb-
lichen Arbeiter der betreffenden Gewerbe-
gruppe betrug:

im Bergbau........................80,3	v.	H.

in der Metallverarbeitung ....	36,2	„	,,

im Verkehrsgewerbe.............58,1	.,	,,

im Baugewerbe..................... 4.9	..	..

Die durchfchnittliche Dauer der wirtfchaftlichen
Streiks gewerblicher Arbeiter betrug 9.4 Tage, während fie von
1909—1913 durchfchnittlich 28,1 Tage war.

An Arbeitstagen gingen für jeden Streikenden
verloren:

bei der Metallverarbeitung	....	44%	Tage

beim Bergbau ufw.............. 11%	..

bei der Mafchineninduftrie	.	.	.	12%	,,

beim holzgewerbe............. 133%	,,

beim Verkehrsgewerbe........... 7	..

beim Baugewerbe .................. 15%	,.

17
        <pb n="19" />
        ﻿Einen vollen bzw. teilweifen formalen Erfolg hatten
82,5 aller Streikenden.

III.	Durch politifche Streiks wurden 10 721 Be-
triebe ftillgelegt. Die Höchftzahl der gleichzeitig
Streikenden betrug 2,6 Millionen. Der V e r I u f t
an Arbeitstagen betrug 12,9 Millionen.

IV.	Von den 163 wirtfchaftlichen Streiks land-undforft-
wirtfchaftlicher Arbeiter wurden 932 Betriebe
mit rund 25 000 Bef chäftigten erfafzt. 643 beftrelkte
Betriebe wurden völlig ftillgelegt. An Arbeits-
tagen gingen verloren 116 000 d. f. 5,2 auf einen Streiken-

den. Von den 163 Streiks hatten

vollen Erfolg..............21

teilweifen Erfolg ... 99
keinen Erfolg..............43

| V. Von den 185 wirtfchaftlichen Streiks An-
geftellter wurden 4116 Betriebe mit 464 500 Be-
fchäftigten erfafzt. Die Hälfteder Betriebe wurde
völlig ftillgelegt. Die Höchftzahl der gleichzeitig Strei-
kenden betrug 182 708. Beinahe 2 Millionen Arbeits-
tage gingen verloren.

Immerhin beweifen die letztgenannten Zahlen, dafz die
tarifarifchcn Abmachungen in fehr vielen Fällen erft auf dem
Weg über den Streik zuftande gekommen find. Dicwachfen-
den Streikziffern find und bleiben aber, volkswirtfchaftüch
betrachtet, eine bedauerliche Erfcheinung; es mu(z alfo eine
vernünftige Lohnpolitik unbedingt darnach trachten, die
noch vorhandenen Streikgefahren immer mehr auszufchalten.
Das ift möglich, wenn fich alle für die Lohnpolitik verant-
wortlichen Stellen, dazu rechne ich auch, wie eingangs bereits
betont wurde, den Staat, bei ihrer Tarifpraxis von gewiffen
Grundfätzen leiten laffen, über die eine Verftändigung nicht
allzu fchwer fallen dürfte. Es fei mir geftattet, die beim gegen-

18
        <pb n="20" />
        ﻿wärtigen Stande der Wirtfehaft fich als befonders wichtig
ergebenden Qrun(j^zc ¿g,. Lohnpolitik

hier kurz darzulegen:

1.	An die Spitze gehören mit ihren Löhnen wohl zweifellos
die eigentlichen gelernten Bergarbeiter unter
Tage. Das ift begründet in der Gefährlichkeit und Schwierig-
keit ihrer Arbeit und in der Bedeutung, die diefe Arbeit für
die gefamte übrige Wirtfehaft hat. NurinAusnahme-
fällen dürften Löhne einzelner Arbeiterkategorien an die
Lohnfätze der genannten Bergarbeiter hcranreichen. Etwa
ganz befonders qualifizierte Arbeiter in der Metallinduftrie,
ferner Feuerarbeitcr, vielleicht auch gewiffe Saifonarbeiter
haben ein Recht auf ähnliche Löhne wie die Bergarbeiter.

2.	Bei Fcftfetzung der Löhne mujz derwechfelnden
Kaufkraft des Lohnes, alfo den wefentlichcn Produk-
tionskoften der Arbeit, Rechnung getragen werden.
Das kann gcfchehcn dadurch, dafz in der gegenwärtigen Zeit
fchnellen Wcchfels der Lebenshaltungskosten die Lohn-
abkommen kurzfriftig find und von langfriftigen Manteltarif.
Verträgen getrennt werden. Man kann auch die Möglichkeit
einer Änderung des Lohnes während der Dauer des Tarif.
Vertrages vorfehen. Dabei taucht neuerdings wiederum die
Frage der gleitenden Lohnfkala auf. Wenn auch
in anderm Sinne als ehedem in England. Damals war der
Mafzftab der für die hergeftellten gewerblichen Waren er-
zielte Preis, heute will man die Koften der Lebenshaltung
zum Mafzftab machen. So wertvoll an und für fich auch
die Feftftellung der Koften der Lebenshaltung ift, glaube
ich für meine Perfon doch den Standpunkt vertreten zu
follen, dajz von einer automatifchen Anpaffung der Löhne an
etwaige Indexziffern über die Koften der Lebenshaltung nicht

19
        <pb n="21" />
        ﻿die Rede fein kann. Ich erblicke in derartigen Statiftiken
wohl eine wichtige Grundlage und einen bedeutungsvolien
Faktor für die Lohnregulierung, möchte aber die aut o-
m a t i f c h e Wirkung foicher Statiftiken für unangängig
halten. Dabei leiten mich folgende Erwägungen:

Einmal ift es fchwer, die Koften der Lebenshaltung genau
zu erfaffen. Hinfichtlich der Lebensmittel im engem Sinne
ift es möglich, hinfichtlich anderer Bedarfsartikel, wie Klei-
dung und dergleichen ift cs wcfentlich fchwieriger, wenn
nicht unmöglich. Weiterhin ift unter Umftändcn aus Volks-
wirtfehaftiiehen und politifchen Gründen eine gewiffe Herab-
fetzung der Lebenshaltung unvermeidlich. Wer wollte das
z. B. von unfercr gegenwärtigen Lage leugnen. Das Mafz
der Notwendigkeit diefer Herabfetzung der Lebenshaltung
wechfelt und ift umftritten. Umgekehrt kann man der
Arbeitcrfchaft in beffern Tagen nicht zumuten, lediglich die
Koften der Lebenshaltung für ihre Tarifpolitik entfeheiden zu
taffen. Die Produktionskoften der Arbeit find eben nur c i n
Faktor für die Bemcffung der Löhne. Wahrfcheinlich wird
auch hier die Arbeitcrfchaft fowohl wie die übrige öffent-
liche Meinung zu der Überzeugung kommen, daß eine
mechanifch wirkende, gleitende Lohnfkala undurchführbar ift.

Den Tcuerungsvcrhältniffen kann weiterhin Rechnung
getragen werden durch Tariffchicdsgerichtc und
durch Gewährung von T cuerungszu fch läg cn.

3.	Bei Feftfetzung der Löhne ift auf die Lciftungs-
fähigkeit des Gewerbes die nötige Rück ficht zu
nehmen. Dabei muß allerdings gefordert werden, daß ge-
wiffe Rcfervcn guter Jahre einem Ausgleich der Löhne in
fchlechtern Zeiten dienftbar gemacht werden. Gleichwohl
muß die Aufrechtcrhaltung der Induftric auf ihrer tech-
nifchen Höhe und ihrer Konkurrenzfähigkeit oberfte Richt-
fchnur bleiben. Schließlich darf die Lohnpolitik nicht dahin
20
        <pb n="22" />
        ﻿führen, dajz die Produktivität unferer Wirtfehaft unterbunden
wird! Was würden den Arbeitern die höchften Löhne helfen,
wenn das deutsche Gewerbe damit crdroffelt, der Verkehr
ftillgeicgt und die Ernährung»- und Erwerbsmöglichkeiten
dadurch unterbunden würden!

4.	Ein viertes Prinzip: Der foeben dargelegte Grundsatz
hat dazu geführt, neuerdings die gewerkfchaftlichc Lohn-
politik in neue Bahnen zu lenken. Während bisher für den
Lohn allein die Leiftung maßgebend war, foll jetzt mit Zu-
ftimmung der Gewerkfchaften und unter Führung des Reichs-
arbeitsminiftcriums auch eine foziale Abstufung
der Löhne Platz greifen. Ich denke hier an die Ein-
führung des Hausftandsgeldes und der Kinderzufchläge,
die mit Hilfe von Ausgleichskaffen ermöglicht werden feilen.
Die Berechtigung diefer Lohnpolitik ergibt fich aus der Tat-
fache, da(z der Lohn nicht nur die Vergütung der Arbeits-
teilungen darftelit, fondern auch das Einkommen, von
dem die Familie des Arbeiters leben mujz.

Es find drei Arten der Entlohnung nach dem Familienftandc
zu unterscheiden:

1.	Zufchläge für Verheiratete ohne Bcrück-
fichtigung der Kinder (entweder Teuerungszulagen oder pro-
zentuale Zufchläge).

2.	Familienzulage beftehend aus a) dem hausftands-
geld für jede Perfon mit eignem Hausftand, b) dem Kindergeld für
Kinder bis zum 14. oder 18. Lebensjahr in verfchiedenen Formen.

3.	Kinderzufchläge wie im Reichsbefoldungsgefetz.

Um die Verdrängung Verheirateter und Kinderreicher zu

verhindern, hat man Ausgleichskaffen gegründet, welche diefe
fozialen Zulagen auf alle Arbeitgeber gleichmäjzig verteilen.
(Verband Berliner Metallinduftrie, Feinkeramik, Zement-
induftric, Apotheken ufw.)

Die einzelnen Abmachungen finden fich in den einzelnen
Nummern des Reichsarbeitsblattes unter der Überschrift: ,,Lohn-
fätze, Arbeitszeit und Urlaub in Tarifverträgen“.

21
        <pb n="23" />
        ﻿5.	Bei der Feftfetzung der Löhne mujz weiterhin die nötige
Rücksicht auf die Volksgefamthcit genommen werden. Die
Löhne der verfchiedenen Gewerbe und der einzelnen Kate-
gorien der Arbeiter müffen in das rechte Verhältnis zu-
einander gebracht werden, damit falfche Rückwirkungen
und Berufungen ausfeheiden.

6.	Bei der Feftfetzung der Löhne ift fclbftverftändlich
auf die Leiftung des Arbeitnehmers die nötige Rückficht zu
nehmen. Daraus ergibt fich eine verfchiedenartige Ent-
lohnung nach dem Lebensalter und eine verfchiedenartige
Entlohnung nach dem Gefchlecht, foweit die Leiftung da-
durch bedingt ift, insbefondere eine verfchiedenartige Ent-
lohnung auch nach der Qualifikation des Arbeiters, wobei
insbefondere ungelernte, angelernte, gelernte und Vorar-
beiter zu untcrfcheiden find. Auch mit Schwerarbeiterzulagen
und Gefahrenzulagen ift zu rechnen. Zufchläge für Über-
arbeit, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit haben ebenfalls ihre
Berechtigung in fich.

7.	Die deutfehe Arbeiterfchaft rnufz fich mehr als bisher
daran gewöhnen, die Fragen ihres Lohnes in Verbindung zu
bringen mit der Frage der Produktivität des Arbeitsprozeffes
und feiner Organifation. In England bedeutet eine derartige
Forderung, wie wir bei dem letzten Bergarbeitcrftreik im
Jahre ¡920 wiederum fehen konnten, eine Selbftverftänd-
lichkeit. Bei uns leider nicht, und zwar deshalb, weil in
Dcutfchland die Wirtfchaftsorganifationen und damit auch
die Wirtfchafts- und Lohnpolitik allzufehr mit der allgemeinen
Politik verknüpft find. Hoffentlich führt gerade die Mit-
verantwortung der Arbeiter an Verwaltung und Regierung
des Staates fchliejzlich dazu, diefes Übel cinzudämmen. Auch
von diefem Standpunkt aus gefehen, ift die Beteiligung der
Arbeitcrfchaft an Verwaltung und Regierung des Staates
in einem Mafzftabe, der ihrer wärtfchaftlichen und poütifchcn

22
        <pb n="24" />
        ﻿Bedeutung cntfpricht, ein unbedingtes Erfordernis der Gegen-
wart.

8.	Die Lohnpolitik muß endlich auch das rechte Ver-
hältnis herzu ¡"teilen und zu wahren (liehen zwifchcn der
Bezahlung der ausführenden und der leitenden Arbeit,
zwifchen der körperlichen und geiftigen, insbefondere der
geiftig fchöpferifchen Arbeit. Man kann nicht jagen, daß
das in dem Wirrwar der letzten Jahre immer gefchehen
ift. Im Gegenteil. Man wird deshalb (Ich bemühen müffen,
hier offenbar zutage getretenen Mißftänden für die Folge
entgegenzuwirken. So ift es beifpiclswcife bei der letzten
Erhöhung der Teuerungszulagen für die Beamten und Eifen-
bahnarbeiter gehalten worden. Die maßgebenden Inftanzen
haben fich damals bekanntlich zur Wehr gefetzt gegen das
Beftreben, mit Rückficht auf die finanzielle Not zwar die
untern und mittlern Beamtenfchichten in ihrem Einkommen
zu erhöhen, die leitenden Beamten aber auf ihrer alten Stufe
zu bclaffen. Eine folche Politik würde letzten Endes dazu
führen, daß alle geiftigen Kräfte unterdrückt würden, daß die
Tüchtigften auswandern, und daß insbefondere an die behörd-
lichen Stellen folche qualifizierten Arbeitskräfte nicht mehr zu
bekommen fein werden. Das Gefamtintereffe des Volkes würde
durch eine folche Politik aufs fehwerfte gefchädigt werden.

9.	Endlich müffen fich alle mit der Lohnpolitik befaßten
Inftanzen, Schiedsgerichte, alle Schlichtungsausfchüffe, ins-
befondere auch die oberfte Inftanz, das Reichsarbeits-
minifterium, bei Verbindlichkeitserklärungen von allen diefen
fo wichtigen Grundfätzen leiten laffen, insbefondere muß
die Verbindlichkeitserklärung als ein Akt von hcchfter Ver-
antwortung nicht bloß gegenüber den in Betracht kommenden
Induftricllen, Arbeitern und Angeftellten, fondern auch
gegenüber der Volkswirtfchaft, der Volksgefamtheit und dem
Staate gewertet werden.
        <pb n="25" />
        ﻿Wenn wir dicfe Grundfätzc für die Lohnpolitik von heute
aufftellen, fo ergibt [ich daraus von felbft die Frage

Was kann der Staat auf dem Gebiet der
Lohnpolitik tun,

um dicfen Grundfätzen Geltung zu vcrfchaffen ?

1.	Der Staat kann zuvcrläffige Grundlagen für eine an-
geme[[ene Berechnung der Löhne zur Verfügung [teilen.
Dazu gehört, dajz er durch eine [chnell erfchcinende Stati[tik
der Tcucrungs- und Lohnverhältniffc die Schwankungen der
Koftcn der Lebenshaltung und das Verhältnis der Löhne
der einzelnen Berufsgruppen zueinander fe[t[tellt. In beiden
Hin[ichten find die notwendigen Schritte bereits getan.

a)	Es wird auf Veranlaffung des Reichsarbeitsminifteriums
vom Statiftifchcn Reichsamt eine monatliche Teucrungs-
ftatiftik autgeftellt, welche die Teuerungsverhäitniffc in
allen dcut[chen Orten mit mehr als 10 000 Einwohnern,
bemeffen an den rcgelmäfzigen Lebensbedürfniffen einer
vierköpfigen Arbeiterfamilie, der Öffentlichkeit bekannt
gibt. Da die Fertigftellung diefer Statiftik immerhin einige
Wochen in Anfpruch nimmt, ift eine „Eilftatiftik“ daneben
geftcllt worden, welche die vorläufigen Ergebniffe jeweils
fchon in der erften auf einen Monat folgenden Ausgabe des
Reichsarbeitsblattes bringt. Die Teuerungszahlen für die
einzelnen Orte werden zu einem Gefamtindex für das ge-
[amte Reichsgebiet verarbeitet, der al[o dann in einer
einzigen Zahl die Änderungen der Lebenshaltungskoften
gegenüber den Vormonaten zum Ausdruck bringt und [o
eine geeignete Grundlage für die zeitliche Anpaffung der
Löhne an die Teuerung legt.

Das Statiftifche Reichsamt hat inzwifchcn Lebcnshaltungs-
indexziffern für das ganze Reich errechnet, (Wirtfchaft und

24
        <pb n="26" />
        ﻿Statiftlk, herausgegeben vom Statiftifchen Reichsamt, Jahrgang i,
Nr. I, S. 20; Nr, 2, S. 72; Nr. 3, S. 127; Nr. 4. S. 172. Verlag
Reimar Hobbing, Berlin),

Setzt man die durchfchnittliche Teuerungszahl für das Reich
im Jahre 1913/14 = 100, fo ergeben fich für

Januar	1920	—	September	1920	777
Februar	»»	623	Oktober	,,	£27
März	&gt; &gt;	741	November	„	872
April	ff	836	Dezember	,,	916
Mai	f r	876	Januar	1921	924
Juni	ff	842	Februar	f f	901
Juli	f i	842	März	f.	901
Auguft	,,	795	April		894

b)	Es ift ein Ortsklaffenver/.eichnis in Arbeit und faft
fcrtiggcftellt, das auf Grund zuverläffigfter ftatiftifcher
Unterlagen eine Einteilung der deutfehen Gemeinden in
fünf Ortsklaffen enthalten wird. Diefcs Ortsklaffenverzcich-
nis, das dauernd auf dem laufenden gehalten werden jdll,
ermöglicht, den wirklichen Kaufwert, den der Lohn in den
einzelnen Orten befitzt, abzufchätzcn und damit die Löhne
den örtlichen Verschiedenheiten der Lebenshaltungskosten
anzupaffen. Während bisher infolge der grojzen Unficherheit
über die reale Kaufkraft des Lohnes eine zentrale Lohnrcgclung
die gröfztenSchwierigkeiten bot, die fich nur durch dieSchaffung
befonderer Ortsklaifcnverzeichniffe für die einzelnen Tarif-
gemeinfehaften beheben liefzen, wird man auf Grund des
neuen Ortsklaffenvcrzcichnifies wieder zu der zentralen
Lohnvereinbarung übergehen können und damit eine Un-
fumme bisher notwendiger Verhandlungen und Streitig,
keiten vermeiden. Es geschieht das in der Weife, dafz man
die Löhne für irgendeine Ortsklaffe tatfächiich feftfetzt und
für die übrigen Ortsklaffen entsprechende Zufchlägc oder
Abfchläge auf diefc Löhne vereinbart, wie dies in ähnlicher

26
        <pb n="27" />
        ﻿Weife auch bei den Beamtcnbcfoldungcn gefchieht. Die
Ausfcheidung der Lohnfragen aus den Rcichstarifverträgen
und ihre Überweifung in örtliche Verhandlungen, zu der
man mangeis einer Einigung über das Ortsklaffenfyftcm
bisher vielfach hat greifen muffen, kann nur als Notbehelf
angefehen werden, der im Intereffe einer einheitlichen
Lohnpolitik baldigft verfchwinden muß, wenn nicht die
ganze bisherige Anwendung der Tarifverträge gefährdet
werden foll.

c)	Auch eine Lohnftatiftik ift auf Veranlaffung
des Reichsarbdtsminifteriums zum crftenmal im Februar
1920 veranftaltet worden. Diefe zum crftenmal in der Welt
in diefem Umfange vorgenommene Arbeit bedeutet einen
ganz befondern Fortfchritt, der nur dadurch in feinem Werte
leider beeinträchtigt worden ift, daß die Veröffentlichung
der ftatiftifchcn Ergebniffc infolge unvorhergefehener
Zwifchenfälle des Kapp-Putfehes ufw. erft am Ende des Er-
hcbungsjahrcs erfolgen konnte, als die Zahlen bereits durch-
weg überholt waren. Es ift Vorforgc getroffen, die neue
„Lohnftatiftik“, die im Laufe diefcs Jahres ftattfinden foll,
fchneller aufzuarbeiten; außerdem ift aber auch hier neben
der eigentlichen gründlichen Lohnftatiftik eine „Eil-
ftatiftik“ in Ausficht genommen, die fchon wenige Tage
nach dem Ablauf jedes Monats die charakteriftifchften und
für die gefamte Entwicklung maßgebenden Lohnzahlen der
Allgemeinheit zugänglich machen wird. Die Ergebniffc
diefer befchleunigtcn Erhebung werden ebenfalls fchnell im
Reichsarbeitsblatt veröffentlicht werden.

Diefe Lohnftatiftik ift eine individuelle Statiftik; fie be-
ruht auf einer vom Arbeitgeber mitgcteilten und vom Arbeit-
nehmer mitunterze.ichncten Angabe über den Verdienft jedes
einzelnen Arbeiters in vielen Taufenden von Betrieben, und
ihre Ergebniffc geben cinerfeits den regelmäßigen Stunden-
2S
        <pb n="28" />
        ﻿verdienft der wichtigftcn Arbeitergruppen in jedem Orte an,
und zwar getrennt für Akkord- und Zeitarbeit, anderfeits
den in einem beftimmten Zeitraum unter Einfchlujz der
Nebenleiftungen tatjacnlich verdienten Lohn.

Die Reichs-Lohn- und Gehaltserhebung ift Inzwifchen als
„Sonderabdruck aus Band 293 der Statiftik des Deutfcher Reichs“
in 12 Heften erfchienen, v/elche die einzelnen Reichsarbeits-
gemeinfehaften behandeln, ln den bisher erfchienenen Heften
von „VSirtfchaft und Statiftik“ finden fich wertvolle Abhand-
lungen zu diefer Lohnftatiftik. Eine Darstellung in einem Bande
bereitet das Statistische Reichsamt vor.

Die Lohnftatiftik ermöglicht eine Vergleichung der Löhne
nicht nur der Arbeiter derfclbcn Berufsgruppen in den ver-
fehiedenen Orten, fondern auch der Arbeiter der verfchiedcnen
Berufsgruppen untereinander; fie bietet alfo das Material
für die örtliche und zeitliche Anpaffung der Löhne an die
Lebenshaltungskoften, darüber hinaus erleichtert fie cs auch,
den notwendigen Ausgleich der Lohnerhöhungen unter den
einzelnen Berufen vorzunehmen. Sclbftvcrftändlich mufz
hier mit äujzerfter Vorficht verfahren werden, da bei der
verfchiedencn Leiftungsfähigkeit der einzelnen Gewerbe-
zweige jede fchematifche Gleichmacherei die volkswirt-
fchaftlich fchädlichften Folgen zeitigen könnte; aber cs läfzt
fich denken, dafz durch Befprechungen von Vertretern der
grojzen Tarifgemeinfchaften unter Beteiligung führender
Statiftiker und Volkswirtfchaftler und der mit Lohnpolitk
befahlen oberften Behörden gewiffe Grundfätzc aufgcftcllt
werden können, die nach und nach zu einer Verminderung
unberechtigter Unterfchiede und damit zu einer Vermin-
derung von Unzufriedenheit und Streit führen würden. Es
ift dabei weniger an Zahlen über die wirkliche Lohnhöhe
als an Richtlinien über die Lohnführung im aligc-
meinen, über das Verhältnis von der Bezahlung jugend-

27
        <pb n="29" />
        ﻿lieber oder erwachfener Arbeiter, die verfchiedene Be-
zahlung von Männern und Frauen, über die den Bergleuten
einzuräumende Vorzugsstellung, über das Verhältnis von
Akkordlohn-Arbeit zu Zeitlohn-Arbeit und ähnliche bedeut-
same Fragen mehr zu denken.

d)	Schließlich ift zu beachten, daß die Lohnpolitik nur
einen Teil der allgemeinen Preispolitik bildet, da die Löhne
auf die Dauer nicht über die volkswirtschaftliche Leistungs-
fähigkeit der einzelnen Induftrien hinausgehen können. Jede
Übcrfchreitung der hierdurch bedingten Grenzen würde eine
AbSatzftockung und damit Arbeitslosigkeit und Erwerbslosig-
keit zur Folge haben. Es gehört deshalb in den Rahmen
der Lohnpolitik auch eine zuverläffige Export-Verbrauchs-
und PreisftatiStik, die über die AbSatzverhältniffe aufklärt.
Auch auf die{em Gebiete wird Seitens der ftatiftiSchen Be-
hörden alles mögliche getan.

2.	Der Staat muß die Formen regeln, in der die gefamten
Grundlagen verwertet werden, d. h. in denen die Löhne
Seitens der beteiligtenKreiSc tatfächlich feftgefetzt werden.
Hierher gehört vor allem die Schaffung eines praktisch brauch-
baren T a r i f v e rt r a g s r e ch t s, das zurzeit im Reichs.
arbeitsminiSterium in Arbeit ift. Während die Gefetzgebung
vor der Revolution den Begriff des Tarifvertrags lediglich
einmal, nämlich in dem Kaligefctz vom 25. Mai 1910 er-
wähnt hatte, ift fchon wenige Tage nach der Staatsum-
wäzung in der Verordnung vom 23. Dezember 1918 eine
gewiffe gefetzliche Grundlage gefchaffen worden. In der
Verordnung ift cinerfcits die Frage der Unabdingbarkeit,
anderfeits die Ausdehnung der Verbindlichkeit auf die nicht
den vertragschließenden Verbänden angehörenden Arbeitgeber
und Arbeitnehmer geregelt. Andere Fragen, insbefondere die
der Haftung, bedürfen noch ihrer gefetzgeberifchen Löfung,
die deshalb befonders Schwierig ift, weil ein den neuzeitlichen
28
        <pb n="30" />
        ﻿Anfprüchen cntfprechendes Berufsvereinsrecht
noch fehlt. Neben dem Tarifvertragsgefetz kommen fclbft-
vcrftändlich auch die fonftigen gefetzlichen Bcftimmungen
in Frage, die für eie Fcftlcgung der Arbeitsbedingungen von
Bedeutung find. Auch hier ift fchon mancherlei gefchehcn;
es braucht nur an die Beftimmung im Betriebsrategefetz
erinnert zu werden, nach der die Arbeitsordnung und fon-
ftige Dienftvorfchriften nicht mehr einfeitig erlaffen, fondern
von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden müffen.
Über die Regelung der gefetzlichen Beftimmung hinaus
müffen den Beteiligten feitens der Behörden praktifch
brauchbarcMufterfürihrcVcrcinbarungen
zur Verfügung gcftellt werden, wie dies z. B. das Arbcits-
minifterium mit der Schaffung der neuen Mu ft erarbeit s-
Ordnung getan hat. Man könnte fich denken, dajz in
ähnlicher Weife Muftcrtarifvcrträge gcfchaffen
werden könnten.

Im Statiftifchen Jahrbuch findet man wertvolles Material
unter V. „Gewerbe“, VI. „Verkehr“, VII. „Auswärtiger Handel“.
Eine wefentliche Verbefferung bedeutet es, daß die oben genannte
Zeitfchrift „Wirtfchaft und Statiftik“ jetzt fchneller über
Deutfchlands Ein- und Ausfuhr berichtet, Berichte über den
Außenhandel monatlich bringt und den internationalen Handel
daneben ftellt.

Die Preife im Großhandel werden in beachtenswerter Weife
in den monatlichen Berichten der „Dresdener Bank“ laufend
angegeben.

3.	Der Staat mufz den Beteiligten bei dem Abfeh licken
der Lohnvereinbarungen feine beratende
mitwirkende Hilfe für befondere Fälle
zur Verfügung ft eilen. Tarifverträge für grojze
Berufszweige find Inftrumente von folchcr Bedeutung, dafz
eine Mitwirkung der Behörden durchaus gerechtfertigt, ja
häufig notwendig erfcheint, und tatfächlich hat fich die

29
        <pb n="31" />
        ﻿Praxis herausgebüdet, dafz die großen Tarifab-
f chlüffe in weitgehendem Majzc unterlVIitwirkung
des Reichsarbeitsminifteriums ftattfindcn, in-
dem diefcs auf Wunfch der Beteiligten einen Leiter zu den
Verhandlungen aus der Zahl feiner Beamten ftcllt. Hiermit
ift eine lebendige Verbindung zwifchen der Sclbftverwaitung
der Beteiligten und der Einwirkung der oberften Arbeits-
behörden gefchaffen, die für beide Teile nur nutzbringend
fein kann. Das Rcichsarbeitsminifterium ift in diefem Falle
auch beforgt, da(z die Vereinbarungen in juriftifch einwand-
freier Form niedergelegt und, foweit fie die Öffentlichkeit
intereffieren, im Rcichsarbcitsblatt bekanntgegeben werden.
Darüber hinaus bietet die Mitwirkung an Tarifverhandlungcn
dem Rcichsarbeitsminifterium die Möglichkeit, auf die Be-
achtung der von ihm als richtig erkannten lohnpoütifchcn
Gefichtspunktc hinzuwirken.

4.	Der Staat hat fchiicfziich die Einrichtungen
zur Verfügung zu fteilcn, die, wenn eine gütliche Verein-
barung der Beteiligten mißlingt, Arbeitskämpfe
nach Möglichkeit vermeiden. Bis zum Kriege
hatten an derartigen Einrichtungen lediglich die Einigungs-
ämter der Gewerbegerichte, Kaufmannsgerichte und Innungen
beftanden, deren Organifation aber eine durchaus lückenhafte
war. Ihre Tätigkeit konnte auch deshalb nicht befriedigend
fein, wcii die Einigungsämter nur auf Anruf beider Teile
tätig werden konnten. Nachdem ein Ausbau des Einigungs-
wefens, der in den verfchiedenen Entwürfen zu einem Ar-
beitskammergefetz vorgcfchlagcn war, mißlungen war, wurde
erft während des Krieges eine wefentiiehe Beffcrung des
Einigungswefens erzielt, indem im Hilfsdienftgcfctz Schlich-
tungsausfehüffe gefchaffen wurden. Diefe Schlichtung s-
a u s f c h ü f f e wurden durch die Verordnung vom 23. Dezem-
ber (918 aus ihrer Einordnung in die militärifche Organi-
st)
        <pb n="32" />
        ﻿fation gelöft und zu Einigungsämtern für Arbeitsftreitigkeiten
jeder Art ausgebaut. In der gleichen Verordnung wurde
auch eine zentrale Einigungsbehörde gefchaffen; dem Reichs-
arbeitsminifterium wurde die Befugnis gegeben, Streitigkeiten
von grundsätzlicher Bedeutung an ¡"ich zu ziehen. Einen
weitern Ausbau des Schlichtungswcfens wird die Schlich-
tungsordnung bringen. In ihr find drei Stufen von Schlich-
tungsbehörden vorgefehen; als oberfte ein felbftändiges
Reichseinigungsamt. Diefe Schlichtungsbehörden aber follen
nur in Tätigkeit treten, wenn tarifliche Einigungsftellen
nicht vorhanden find. Der Hauptwert wird nicht auf die
behördliche Organifation, fondern auf die freie Selbftver-
waltung der Beteiligten gelegt, und das Gcfetz befchränkt
fich darauf, für das tarifliche Schlichtungswefen eine gefetz-
liche Grundlage zu fehaffen und alle Hemmniffe, die diefer
freien Entwicklung bisher im Wege geftanden haben, aus
dem Wege zu räumen. Das gleiche foll ein Tarifgefetz
hinfichtlich der Tarifverträge tun.

Mit dem Gcfagten glaube ich Ihnen einen Überblick über
das überaus wichtige Gebiet der Lohnpolitik und vielleicht
auch einige wertvolle Fingerzeige gegeben zu haben, wie
diefe Politik von allen Beteiligten zu würdigen und zu hand-
haben ift. Eins beweift das entworfene Bild ganz zweifels-
frei. Die Menfchheit ift auch auf diefem Gebiete eine Bahn
gegangen, die aufwärts führt! Insbefondere haben die Um-
wälzungen der letzten Jahre neben vielen betrübenden Er-
fcheinungen auch ihre guten Folgen auf dem Gebiete der
Lohnpolitik gezeitigt. Es wäre demnach hier, wie auch auf
andern Gebieten, töricht, blojz rückwärts zu fchauen und
als „laudatortemporisacti“ die altcnZeiten zu loben und die
neuen zu verwerfen. Wir müffen vielmehr auch hier nach
neuen Synthefen fuchen zwifchen dem Guten der alten Zeit
und berechtigten Forderungen der Neuzeit. Wir brauchen

81
        <pb n="33" />
        ﻿dabei an unfcrm Volk keineswegs zu verzweifeln, wir muffen
aus den trüben Erfahrungen der Gegenwart lernen und durch
die Nacht diefer Tage zu neuem Licht gelangen und neue
Kraft fchöpfen zum Aufbau einer beffern Zukunft.

Nur nebenher darf ich vielleicht auch darauf verweifen, wie
angefichts aller diefer Zufammenhänge allein auf dem Gebiete
der Lohnpolitik die Aufgaben der oberften Zentralbehörden
natürlich gewachfen find. Was manchem draußen als künft-
liche Aufblähung erfcheint, ¡ft nur ein unvermeidliches Pro-
dukt der Verhältniffe. Es find wahrhaftig keine leichten
Aufgaben, die in unferm Falle den leitenden Organen des
Staates zugefallen find. Die Schwierigkeiten diefer Aufgaben
werden fich erft recht zeigen, wenn dem Aufftieg der
Nominallöhne einmal eine entgegengefetzte Entwicklung
folgen muß.

Es foll auch keineswegs gefegt fein, dafz die einfchlägigen
Arbeiten in dem vollen Umfange wie bisher von Staats-
organen gclciftet werden müffen. Im Gegenteil, manches
wird auf Selbftverwaltung, Schiedsgerichte, Tarifämter ab-
gefchobcn werden können und müffen. Aber alle diefc
Einrichtungen find eben erft zu fchaffen und zu vervoll-
kommnen.

Eine neue formale Verfaffung dem Dcutfchen Reiche
zu geben, war verhältnismäßig leicht. Die fozialcn Konfe-
quenzen aus den Ereigniffen der letzten Jahre zu ziehen,
ift weit fchwieriger, insbefondere angefichts der traurigen
Lage, in der fich die deutfehe Wirtfchaft infolge des Friedens-
vertrages befindet.

Alles in allem genommen zeigt aber unfere Betrachtung
von heute, daß das deutfehe Volk den Willen hat, zu leben
und fich zu behaupten, und daß es trotz feiner gegenwärtigen
Verelendung die fozialpolitifche Führung nicht zu ver-
lieren braucht und nicht verlieren will.

82
        <pb n="34" />
        ﻿;o

I CD

■Q

W % CD t

di

der Wirtfehaft fich als befonders wichtig

•urvdfätzc der Lohnpolitik

egen:

"tze gehören mit ihren Löhnen wohl zweifellos
gelernten Bergarbeiter unter
»egründet in der Gefährlichkeit und Schwierig-
: t und in der Bedeutung, die diefe Arbeit für
ge Wirtfehaft hat. Nurin Ausnahme-
i Löhne einzelner Arbeiterkategorien an die
Ljenannten Bergarbeiter heranreichen. Etwa
qualifizierte Arbeiter in der Metallinduftrie,
sf eiter, vielleicht auch gewiffe Saifonarbeiter
t auf ähnliche Löhne wie die Bergarbeiter.

tzung der Löhne rnufz der w e c h feinden
des Lohnes, alfo den wefentlichcn P r o d u k-
n der Arbeit, Rechnung getragen werden,
“ihen dadurch, dajz in der gegenwärtigen Zeit
ifcls der Lcbcnshaltungskoften die Lohn-
•.friftig find und von langfriftigen Manteltarif-
nt werden. Man kann auch die Möglichkeit
des Lohnes während der Dauer des Tarif-
ât- en. Dabei taucht neuerdings wiederum die
.tenden Lohnfkala auf. Wenn auch
e als ehedem in England. Damals war der
r die hergeftellten gewerblichen Waren er-
ite will man die Koften der Lebenshaltung
achen. So wertvoll an und für fich auch
der Koften der Lebenshaltung ift, glaube
5erfon doch den Standpunkt vertreten zu
-einer automatifchen Anpaffung der Löhne an
ffern über die Koften der Lebenshaltung nicht

19
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
