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        <title>Lohnpolitik</title>
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            <forname>Heinrich</forname>
            <surname>Brauns</surname>
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        </author>
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            <idno>1015574491</idno>
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        Vorwort
Die  anliegende  Brofchüre  gibt  einen  Vortrag  in  der  Deutfchen
Hochfchule  für  Politik  zu  Berlin,  am  9.  Februar  1921,  wieder.
Inhalt  und  Form  des  Vortrags  find  beibehalten  worden.  Nur
einige  Anmerkungen  und  ftatiftifches  Material  wurden  bei  der
Drucklegung  eingefchaitet.
Berlin,  im  Mai  1921.
Der  Verfasser
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        U nter  den  vielen  Schwierigen  Problemen  der  Gegenwart
fpielt  die  Lohnfragc  eine  beträchtliche  Rolle.  Die  Art
ihrer  Löfung  beeinflußt  den  Gang  der  Wirtschaft  im  Innern  und
wirkt  mitbeftimmend  auf  die  Stellung  Deutfchlands  auf  dem
Weltmarkt.  Von  der  Geftaltung  und  Behandlung  der  Lohnfragc ­
  hängt  die  foziale  Verhöhnung  der  Stände,  hängt  der
innerstaatliche  Friede  wefcntüch  ab.  Dabei  haben  die  gewaltigen ­
  Umwälzungen  der  letzten  Jahre  auch  für  die  Löfung
der  Lohnfragc  ganz  neue  Vorausfetzungen  geschaffen,  deren
Entwicklung  keineswegs  abgeschloffcn  ift.
Daß  fich  deshalb  alle,  die  fich  mit  diefer  Frage  befaffen!
Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer,  Volkswirtfchaftler  und  Politiker, ­
  nicht  zuletzt  auch  der  Staat  fclbcr  um  dis  Löfung  der
Frage  und  die  dabei  anzuwendenden  Methoden  kümmern
und  bemühen  muffen,  ift  klar.  Damit  ift  die  Notwendigkeit
der  Lohnpolitik  und  ihre  Bedeutung  fcftgeftellt.
|  s  Beim  erften  Auftreten  der  freien  Lohnarbeit  hat  es  nicht
fofort  eine  Lohnfrage  im  heutigen  Sinne  gegeben.  Solange
und  foweit  der  „Knecht“,  der  Gefellc,  die  fiebere  Ausficht
hatte,  ein  Selbftändiger  zu  werden,  galt  die  Zeit  der  Lohnarbeit
als  ein  Übergang,  den  er  in  dem  fichern  Bewußtfein  ertrug,
bald  in  den  Befitz  des  Vollertrages  feiner  Arbeit  zu  kommen.
Sobald  aber  und  foweit  der  Lohnarbeiter  diefe  Ausficht  nicht
mehr  hatte,  fobald  und  foweit  er  dauernd  dem  Kapital  nur
dienen  folltc,  ohne  felbft  über  die  Produktionsmittel  verfügen
zu  können,  wird  der  Lohn  der  lebenswichtige  Faktor,  von  dem
die  dauernde  Gcfamtexiftenz  abhängt.  Damit  beginnt  der
Kampf  um  den  zureichenden,  um  den  „gerechten“  Lohn.
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        Zugleich  wurde  damit  die  Frage  nach  der  Berechtigung  des
Unternehmergewinnes  und  nach  dem  rechten  Verhältnis
von  Kapital-  und  Unternehmergcwinn  einerfeits  und  Arbcitslohn
  auf  der  andern  Seite  aufgeworfen.  Es  begannen  damit
die  Kämpfe  um  den  Anteil  jedes  diefer  Intereffcnten  am  Ertrag
des  Unternehmens.  Bekanntlich  haben  die  hier  gekennzeichneten ­
  Fragen  zur  Aufteilung  eines  Wirtfchaftsfyftcms  geführt, ­
  das  die  Lohnarbeit  überhaupt  befeitigen  (oll.  Auf  diefes
Syftem  foll  hier  nicht  eingegangen  werden,  vielmehr  gehen
wir  hier  aus  von  der  Tatfache  der  Lohnarbeit  und  rechnen  auch
für  die  Folge  mit  ihr.
Mit  dem  Kampfe  um  die  Höhe  des  Lohnes  und  um  die  Art
feiner  Feftftellung  und  Bemeffung  ift  aufs  innigfte  verbunden
der  Streik.  Er  ift  keinesfalls  erft  eine  Erfcheinung  der  Neuzeit.
Schon  das  Mittelalter  hat  ihn  gekannt.  Die  Gefellen  haben
fich  des  „Handwcrkslcgens“  bedient,  wenn  die  Meiftcr  ihre
Forderungen  nicht  bewilligten.  Schon  im  14.  Jahrhundert
griffen  die  Weberknechte  zum  Streik,  fowohl  in  den  Niederlanden ­
  wie  auch  in  Süd-Dcutfchland  und  in  Italien.  Seitdem
ift  der  Gedanke,  durch  organifiertc  Entziehung  der  Arbeit
auch  dem  Arbeitgeber  die  Vcrdienftmöglichkeit  zu  entziehen
und  ihn  dadurch  fowie  durch  den  Druck  der  Öffentlichkeit
und  andere  Rückfichten  zu  hohem  Lohnbewilligungen  zu
bringen,  nicht  mehr  ausgeftorben.  Die  Organifation  der  Streikenden ­
  auf  der  einen  Seite  rief  die  Organifation  der  Gegenpartei ­
  auf  den  Plan.  Je  ftärker  die  beiderfeitigen  Organifationen
  wurden,  je  enger  die  Beziehungen  zwifchen  Privat  -
wirtfehaft  und  Volkswirtfchaft  fich  knüpften,  defto  bedenklicher
wurden  die  Folgen  der  Arbeitsunterbrechungen  für  die  gefamte
  Volkswirtfchaft,  fchüefzlich  auch  für  das  Staatsgefüge.
So  konnte  letzten  Endes  auch  der  Staat  an  dem  Lohnkampfe
nicht  mehr  achtlos  vorübergehen,  fondern  mufzte  feinerfeits
ebenfalls  Lohnpolitik  betreiben.  Der  wirtfchaftliche  Wandel
i
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        5

während  der  Kriegsjahre  und  erft  recht  die  grojzen  Umwälzungen, ­
  die  dem  verlorenen  Krieg  gefolgt  find,  haben  ein
Eingreifen  des  Staates  in  die  Lohnpolitik  zur  zwingenden
Notwendigkeit  gemacht.
Bevor  ich  auf  die  Lohnpolitik  der  Gegenwart  eingehe,
darf  ich  einige  einfchlägige  gefchichtliche  Erörterungen  vorausfchicken.

Die  Lohnpolitik  der  unmittelbar  Beteiligten  fowohi  wie
diejenige  des  Staates  hat  [ich  im  Laufe  der  Zeit  fehr  gewandelt.
Beftimmend  dafür  waren  einmal  die  jeweiligen  volkswirtfchaftlichen
  und  ftaatsrechtlichen  Grundanfchauungen  der
Zeit,  daneben  aber  und  vielfach  abweichend  von  ihnen  die
Machtvcrhältniffe  aller  in  Betracht  kommenden  Faktoren:
der  Arbeitgeber,  der  Arbeitnehmer,  des  Staates,  der  wirtfchaftlichen
  Zufammenhänge  ufw.
ich  wies  fchon  vorhin  darauf  hin,  dajz  bereits  das  Mittelalter
  den  Streik  gekannt,  aifo  auch  eine  Lohnpolitik  getrieben
habe,  in  der  Tat  find  die  Gefellenverbände  des  ausgehenden
Mittelalters  mit  ihrer  Wandcrfürforge,  mit  ihrem  Handwerklegen, ­
  mit  ihren  Standesgebräuchen,  mit  der  ganzen  Art,
wie  fie  das  Problem  zentraliftifch  anfajzten,  d.  h.  fich  nach
Berufen  einheitlich  über  ganz  Deutfchland  und  fclbft  darüber
hinaus  in  bewufztem  Gegenfatz  zur  lokalen  Zunft  organifierten,
  ein  gewiffes  Vorbild  der  neuzeitlichen  Gewerkfchaften
geworden.  Es  ift  bekannt,  dajz  W  irt  fchaftshi  ftoriker  ununter  -
brochene  Zufammenhänge  zwifchen  diefen  Gefeilenverbänden
und  den  fpätern  Gewerkfchaften  gelernter  Berufe  annehmen.
Indeffen  haben  die  mittelalterlichen  Lohnkämpfe  auch  nicht
annähernd  ähnliche  Bedeutung  angenommen,  wie  das  Ringen
um  den  Lohn  im  Zeitalter  des  Kapitalismus.
Der  Polizciftaat  des  17.  und  18.  Jahrhunderts,  der  dem
kapitaliftifch  betriebenen  Handel  und  Gewerbe  förderlich  war,
ift  ein  ausgefprochener  Feind  der  Stände  und  aller  j'tändifchen
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        Organifationen  gewefen.  Er  hat  die  Gefcllen-  und  Arbeiterverbände ­
  bekämpft  und  verboten  und  fich  um  die
Lage  der  Lohnarbeiter  wenig  gekümmert.  Seine  lohnpolitifchen
  Maßnahmen  waren  höchftens  von  feiner  merkantiliftifchen
  Wirtfchaftspolitik  und  vom  Intereffe  der  Arbeitgeber ­
  diktiert.
Brennend  für  Wirtfchafi  und  Staat  wird  die  Lohn  frage
mit  dem  Obfiegcn  des  wirtfchaftlichcn  Liberalismus,  der,
von  Kapitalintereffcn  angeregt,  wiederum  dem  Kapital
fchrankcnlofe  Freiheit  verfchafftc.  Um  konkret  zu  fein,
darf  ich  auf  die  englifchen  Verhältniffc  Bezug  nehmen,  wo
fich  die  modernen  Grofzgewerbe  zuerft  durchgefetzt  haben
und  wo  auch  der  wirtschaftliche  Liberalismus,  wie  ihn  Adam
Smith  in  feinem  vielaufgelegten  Buch  „Vom  Reichtum  der
Nationen“  verkündete,  feine  erften  grofzen  Triumphe  gefeiert
hat.
Nachdem  der  Staat  fich  diefer  Lehre  zugewandt  und  fie
bis  zu  Koalitionsverbot  und  drakonifchen  Strafen  gegen
organifierte  Arbeiter  durchgeführt  hatte,  wuchs  nicht  blofz
die  proletarifche  Maffe,  fondern  auch  ihr  Elend  von  Jahr  zu
Jahr.  Die  amtlichen  englifchen  Blaubücher  der  40er  Jahre
des  vorigen  Jahrhunderts  geben  davon  ein  erfchreckendes
Bild,  ein  Bild,  das  bekanntlich  die  Väter  des  Sozialismus
infpäriert  hat.
Was  Wunder,  wenn  unter  foichen  Urnftänden  die  neuerftehenden
  Arbeiterorganifationen  ftatt  zu  Organen  der
Lohnpolitik,  zu  Geheimbünden  nach  Verfchwörerart  fich
entwickelten  und  fchliejzlich  die  Chartiftenbewegung  die.
ganze  Frage  aur  das  politifche  Gebiet  hinübcrfpielte.  Ich
deute  alle  diefe  Entwicklungen  nur  kurz  an,  um  zu  zeigen,
wie  mühfam,  langfam  und  auf  welchen  Um-  und  Irrwegen
fich  die  gewerkfchaftliche  Lohnpolitik  fchliefzlich  hat  durchringen ­
  muffen.  Das  Jahr  1824  brachte  die  Aufhebung  der
(i
        <pb n="6" />
        Koalitionsverbote  und  infolgedeffen  das  Aufleben  der  englifchen
  Gewerkvereine.  Ihr  ganzes  Streben  ging  dahin,  die  Lohnund
  Arbeitsverhältniffc  nicht  mehr  als  unabwendbares  Sch  ick  -
fal  hinzunehmen,  fich  alfo  von  der  Parole,  des  „laisser  faire“
zu  emanzipieren.  Sie  wollten  die  Gestaltung  des  Lohnes  in
ihrem  Sinne  beeinfluffen.  Gleichwohl  konnte  fich  ihre  Lohnpolitik ­
  anfänglich  noch  nicht  von  den  herrjehenden  nationalökonomifchen
  Ideen  frei  machen.  Auch  fie  [fanden  anfangs
noch  im  Banne  der  Lehre,  da(z  der  Arbeitslohn  nur  beftimmt
werde  durch  Angebot  und  Nachfrage  auf  dem  Arbeitsmarkt.
Darum  erfchöpft  fich  die  Lohnpolitik  der  englifchcn  Gewerkschaften ­
  zunächft  in  der  Regelung  des  Lehrlingswefens,  in
Arbeitsnachweis,  in  Reife-  und  Arbeitslofenunterftützung.
Gerade  die  letztgenannten  Einrichtungen  waren  damals
weniger  als  Unterftützungscinrichtungen,  Sondern  als  Mittel
zur  Beeinfiuffung  des  Arbeitsmarktes  gedacht.  Erft  um  die
Mitte  des  19.  Jahrhunderts  bildet  fich  im  Gewerkverein  der
Mafchinenbauer  der  Typ  des  gewerkschaftlichen  Zentralverbandes
  aus,  und  gleichzeitig  damit  kommt  der  gewerkschaftliche ­
  Grundgedanke  zur  vollen  Auswirkung,  der  an  die
Stelle  des  individuellen  Arbeitsvertrages  den  Kollektivvertrag
fetzt  und  fich  zu  diefem  Zwecke  des  auf  der  Bafis  der
Gleichberechtigung  von  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  abzufchliejzenden
  Lohntarifs  bedient.
Der  L  o  h  n  t  a  r  i  f  als  Mittel  gewerkschaftlicher  Lohnpolitik
hat  fich  feitdcm  bis  auf  die  Gegenwart  behauptet  und  fich  in
feinen  Formen  immer  mehr  vervollkommnet.  Freilich  ift
diefe  Methode  der  Lohnpolitik  nicht  unumftritten  geblieben.
Bekanntlich  beftcht  das  Wefen  der  gewerkschaftlichen  Tarifpolitik ­
  darin,  dafz  gewerkschaftliche  Zentraiverbände  der
einzelnen  Gewerbe  mit  den  beteiligten  Arbeitgeberverbänden
auf  der  andern  Seite  möglichft  einheitlich  für  grojze  Wirtschaftsgebiete, ­
  letzten  Endes  für  das  ganze  Reichsgebiet
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        folchc  Lohntarife  feftfetzen.  Zu  diefcm  Ergebnis  ift  man
natürlich  nicht  fofort  gekommen.  Der  Weg  ging  über  lokale
Lohnbewegungen,  hinter  denen  keine  ftarken  Verbände  und
keine  gefüllten  Kaffen  ftanden,  die  infolgcdcffen  bei  ungünftiger
  Konjunktur  vielfach  mißglückten.  Daher  kam  die
Idee  auf,  die  Arbeiterfchaft  eines  ganzen  Landes  einheitlich
zufammenzufaffen,  ohne  Unterfcheidung  nach  Beruf  und
Gewerbe,  und  alle  Lohnbewegungen  aus  einer  einzigen  großen
Kaffe  zu  fpeifen;  aber  diefc  Lohnpolitik,  wie  fie  in  England
vom  fogenannten  „Nationalverein  der  konfolidierten  Gewerbe“
und  in  Deutfchland  vom  „Allgemeinen  deutfehen  Arbeiter  -
Unterftützungsverband“  verfucht  wurde,  hat  kläglich  verfagt.
Weder  füllten  fich  diefc  Gefamtkaffcn,  noch  waren  alle  Arbeiter ­
  bei  den  einzelnen  Lohnbewegungen  folidarifch.  Die
Lohnbewegung  blieb  eine  Angelegenheit  des  einzelnen  Gewerbes ­
  und  verlief  in  den  verfchiedenen  Gewerben  nach  befondern
  Gcfetzcn.
Man  hat  fich  ferner  lange  Zelt  um  die  Frage  geftrltten,
ob  die  gewerkfchaftliche  Lohnpolitik  die  politifche  Kampfmethode ­
  des  Proletariats  erfetzen  könne  oder  welche  von  beiden
den  Vorrang  verdiene  oder  ob  überhaupt  die  eine  neben  der
andern  noch  berechtigt  fei.  Diefer  Streit  ift  in  England  durch
das  Scheitern  der  Chartiftcnbcwegung  verhältnismäßig  fchnell
erledigt  worden,  bei  uns  hat  er  größere  Wellen  geworfen
und  auch  den  Fortgang  der  Lohnpolitik  im  allgemeinen
Sinne  ungünftig  beeinflußt.
Endlich  muß  ich  noch  auf  eine  Modalität  gewerkfehaftlicher
  Lohnpolitik  verweifen,  die  in  England  ausgeprobt
worden  ift,  nämlich  auf  die  fogenannte  gleitende  Lohnfkala.
Bei  jeder  Lohntariferneuerung  entfpann  fich  der  Kampf  mit
den  Unternehmern  um  die  Frage,  ob  ihnen  der  Marktpreis
der  Ware  die  Zahlung  der  von  den  Gcwerkfchaften  geforderten
Tariflöhne  geftatte.  So  kam  man  auf  den  Gedanken,  Arbeit«-8
        <pb n="8" />
        9

lohn  und  Warenpreis  in  eine  fefte  Beziehung  zueinander  zu
bringen.  Auch  diefe  Methode  hat  fich  nicht  bewährt.  Die
englifche  Gewerkfchaftsbewegung  ift  bald  davon  abgekommen.
Ihre  Folge  war  einmal  die  völlige  Abwälzung  des  Rifikos
auf  die  Arbeiter  und  weiterhin  die,  dajz  die  Lohnregulierung
[ich  mechanifch  und  zwangsläufig  vollzog.  Diefem  Zwang
aber  wollten  fich  die  Arbeiter  nicht  unterwerfen.  Sie  legten
fich  mit  Recht  die  Frage  vor:  „Wenn  unfere  Löhne  zwangsläufig ­
  reguliert  werden  foilen,  wozu  brauchen  wir  dann  noch
Gewerkfchaften?“  ....  So  kehrte  man  trotz  aller  diefer
Irrungen  immer  wieder  zur  gcwerkfchaftlichen  Lohnpolitik
zurück.
Mafzftab  für  die  Lohnforderungen  bildete  das  Verlangen
der  Arbeiter  nach  einer  angemeffenen,  mit  der  Zeit  auffteigenden
  Lebenshaltung.  Diefe  wollte  man  dadurch  fichern,
dajz  man  dem  Tariflohn  den  Charakter  des  Minimallohnes
beilegte  und  durch  zentrale  Abfchiüffe  das  Gefamtgewerbe  an
diefen  Minimallohn  band  und  in  dem  dadurch  gefaxten  Rahmen
  die  Konkurrenz  ausfchlojz.  Der  Lohntarif  wuchs  fich
alfo  aus  zu  einem  Inftrument  von  grojzer  volkswirtfchaftlichcr
und  privatwirtfchaftlicher  Bedeutung.
Diefe  Methode  tariflicher  Lohnregulierung  hat  fich  nach
langen  Kämpfen  auch  in  Deutfchland  durchgefetzt.  Ich
will  auch  hier  nicht  auf  Einzelheiten  eingehen,  fondern  nur
die  grojzen  Züge  der  Entwicklung  aufweifen.  Auch  in  Deutfeh.
land  ift  der  Gedanke,  Lohnpolitik  auf  dem  Wege  der  Zu  fammenfaffung
  der  Arbeiter  aller  Berufe  zu  treiben,  fchon  frühzeitig
aufgetaucht,  aber  auch  fchnell  wieder  fallen  gclaffcn  worden.
Beton  ders  fchwer  und  lang  u  mftritten  war
bei  uns  die  Frage,  ob  überhaupt  dieTarifpolitikGcmcinguidcrArbcitcrfchaftwcr-

  dürfe,  oder  ob  nicht  vielmehr  der  klaffenbewujzte
Sozialift  fie  grundfätzlich  ablehnen  oder  höchftens  als  Palliativ  -
        <pb n="9" />
        mittel  behandeln  dürfe.  Ich  weife  auf  die  berühmt  gewordenen
Auseinanderfetzungcn  zwifchen  Lcgien  und  Bebel  auf
dem  fozialdemokratifchen  Parteitage  1893  zu  Köln  hin,  weife
hin  auf  die  vorübergehende  Spaltung  im  Buchdruckerverband, ­
  nachdem  diefer  den  Tarif  vom
Jahre  1895  abgefchloffen  hatte.  Eigentlich  hat  fich  die  Tarifpolitik ­
  in  Deutfchiand  erft  um  die  Wende  des  Jahrhunderts
auf  der  ganzen  Linie  durchgefetzt.  Das  erfte  namhafte  Beispiel ­
  eines  Reichstarifs  hat  die  Tarifgemeinfchaft  im  Buchdruckergewerbe ­
  gegeben;  ihr  find  nach  1900  die  handwerksmäßigen ­
  Berufe,  vor  allem  des  Baugewerbes,  gefolgt,  alle
nach  harten  prinzipiellen  Kämpfen  um  die  Anerkennung  der
Gewerkfehaften.  Insbefondere  find  die  Jahre  1904  bis  1908
reich  an  folchen  prinzipiellen  Kämpfen  gewefen.  Erft  nachdem
beide  Teile  ihre  Kraft  gemeffen  hatten,  fetzte  man  fich  an
einen  Tifch  und  fuchte  den  einzig  gangbaren  Weg  der  praktifchen
  Verftändigung.  Es  ift  bezeichnend,  daß  die  erfte  fo
zuftande  gekommene  Lohnverhandlung  im  Baugewerbe  des
Ruhrreviers  begann  mit  dem  Befchluß;  „Über  die  Frage,
wer  den  Streit  angefangen  hat,  darf  nicht  verhandelt  werden.“
Es  lag  in  der  Natur  der  Dinge,  daß  die  anfänglich  lokal
begrenzten  Lchntarife  zur  Erweiterung  ihres  Geltungsbereichs
zwangen,  und  daß  fich  fo  in  zunehmendem  Maße  der  R  e  i  c  h  st
  a  r  i  f  durch  fetzte.  Auf  einem  Gebiete  allerdings  kam  es
vor  dem  Kriege  leider  nicht  zu  einer  gewerkfchaftlichen  Lohnpolitik. ­
  Das  deutfehe  Großgewerbc  hielt  an  feinem
Standpunkt  feft,  „Herr  im  Haufe  zu  bleiben“.
Da  kam  der  Krieg  und  in  feinem  Gefolge  das  H  i  I  f  sdienftgefetz
  und  mit  ihm  die  allfcitige  Anerkennung
der  Gewerkfchaftcn  und  der  gewerkfchaftlichen  Tarifpolitik.
Diefc  erlangte  fogar  eine  gewiffc  Fortbildung  durch  die  ftaatlich
  eingerichteten,  anfangs  militärifch  aufgezogenen
Schlichtungseinrichtungen  und  durch  die  Bildung  der
10
        <pb n="10" />
        11

Arbeitsgemeinschaften  gegen  Ausgang  des  K  rieges.
Damit  war  ein  gewiffer  Höhepunkt  erreicht,  freilich  zuletzt
nicht  mehr  in  organifcher  Entwicklung,  fondern  mit  einem
gewiffen  Zwang  unter  dem  Druck  der  Kriegsereigniffe.
So  ift  es  erklärlich,  dajz  grojzeMaffen  dei  gewerkschaftlichen ­
  Lohnpolitik  angefchloffcn  und  unterstellt  wurden,
welche  die  grundlegenden  Ideen  niemals  durchdacht  und  verstanden ­
  hatten.  In  diefen  Maffen  fand  der  Rätegedanke
und  die  Syndikalistische  Lohnpolitik  der
Revolution  infolgcdeSSen  einen  guten  Nährboden.  Zeitweilig
beftand  die  G  e  f  a  h  r,  dajz  durch  diefc  Entwicklung  die  G  cwerkfehaften
  ganz  beifeite  gefchoben  und
die  Bahn  einer  geordneten  Lohnpolitik
verlaffen  würde.  Dicfe  Gefahr  war  fo  grojz,  dajz
beifpielsweife  der  Entwurf  des  Betriebsrätegefetzes  fogar
Gefetzesvcrfchläge  enthielt,  die  in  ihren  Konfequenzen  der
gewerkschaftlichen  Lohnpolitik  feindlich  gewefen  wären.  Ich
denke  da  an  Vorfchläge,  wie  die  folgenden!
Die  Betriebsräte  feilten  das  Recht  erhalten,  gewiffe  Prozentsätze ­
  vom  Lohn  der  Arbeiter  eines  Betriebes  einzubehalten.
Die  Belegschaften  eines  Unternehmens,  deffen  Werke  weit
auseinander  lagen,  beiSpielsweifc  Arbeiter  der  Firma  Krupp
in  Effen,  München,  Kiel  ufw.,  feilten  einen  einheitlichen
Betriebsrat  bilden  können.  Man  denke  fich  dicfe  Organisation
zu  Ende  und  dann  mit  Zwangsbeiträgen  ausgeftattet,  fo  ift
klar,  dajz  damit  die  Einheit  des  Metallarbeiterverbandcs
aufgelöft  worden  wäre.  Dicfe  Gefahren  dürfen  heute  wohl
als  überwunden  gelten.  Die  Gewerkschaften  haben  die  Lohnbewegung ­
  wieder  in  ihrer  Hand.  Wir  dürfen  uns  diefes  Ergebniffcs
  freuen.
Gleichzeitig  hat  die  Tarifpolitik  eine  weitere  Vervollkommnung
  erfahren.  Durch  die  Verordnung  über  Tarifverträge
vom  23.  Dezember  1918  ift  für  die  vertragfehiiejzenden
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        Parteien  die  Unabdingbarkeit  der  tarifvertraglichen
Beftimmungen  durch  den  Arbeitsvertrag  gefiebert.  Ferner
beftimmt  der  §  2  diefer  Verordnung,  dafi  das  Reichsarbeitsamt ­
  Tarifverträge,  die  für  die  Geftaltung  der  Arbeitsbedingungen ­
  überwiegende  Bedeutung  haben,  unter  gewiffen
Voraussetzungen  für  allgemein  verbindlich  erklären
kann.  Infoigedeffen  werden  von  folchen  Tarifabfchlüffen
auch  diejenigen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  erfajzt,  die
an  dem  Abfchlujz  des  Tarifvertrages  nicht  beteiligt  waren.
Solche  für  allgemein  verbindlich  erklärten  Tarifverträge  find
in  ein  T  ar  i  f  r  e  g  i  f  t  e  r  einzutragen,  das  beim  Reichsarbeitsamt
  geführt  wird.  Der  Tarifgedanke  hat  bei  dem
bcfchriebenen  Siegeszug  der  letzten  Jahre  auch  auf  Perfonenkreife
  Anwendung  gefunden,  die  vor  dem  Kriege  keine
Lohnpolitik  nach  gewerkfehaftiieher  Art  kannten  oderwenigftens
  nicht  in  dem  heutigen  Umfang  zur  Anwendung
brachten.  Ich  denke  an  das  Gebiet  der  Heimarbeit,  an
die  Angeftellten  in  privaten  und  öffentlichen  Betrieben,
ich  denke  auch  an  die  freien  Berufe,  wie  zum  Bcifpiel
Ärzte  gegenüber  den  Krankenkaffen,  Lebensverficherungsgefellfchaften
  ufw.
Einige  kurze  ftatiftifche  Angaben  über  die  Entwicklung
der  Tarifverträge  find  insbefondere  zur  Würdigung  der  letztjährigen ­
  Entwicklung  von  allgemeinem  Intereffe.  Die  im
Jahre  1905  abgefchloffenc  erfte  amtliche  Erhebung  über
Tarifverträge  wies  deren  1577  nach  mit  etwa  einer  halben
Million  beteiligter  Arbeiter.  Die  Zahlen  ftiegen  dann  bis
zum  Kriegsbeginn.  In  den  Jahren  1913  bis  1914  zählten
wir  rund  13  000  Tarifverträge,  die  rund  200  000  Betriebe
und  rund  2  Millionen  Arbeitnehmer  erfaßten.  Durch  den
Krieg  gingen  die  Ziffern  wieder  zurück.  Ende  1918  zählten
Wir  9181  Tarifverträge  mit  rund  166  000  unterteilten  Betrieben
  und  1,6  Millionen  unterteilten  Arbeitnehmern.  Dann
12
        <pb n="12" />
        kommt  der  riefenhafte  Auffchwung  feit  der  Revolution.
Am  Ende  des  Jahres  1919  zählen  wir  wieder  annähernd
13  000  Tarifverträge.  Diefc  erfaffen  aber  321000  Betriebe ­
  und  93  M  i  11  i  o  n  e  n  Arbeiter.  Genaueres
darüber  ergibt  sich  aus  den  folgenden  Tabellen.
Beftand  an  Tarifverträgen

Jahr

Tarifverträge

für
Betriebe

mit  befchäftigten
Arbeitnehmern

Ende  1905

1  577

—

477  000

1907

■  5  342

111  050

974  564

„  1910

8  293

173  727

1  361  086

„  1913

13  446

218  033

2  072  456

„  1914

12  679

200  068

1  915  492

»  1918

9  181

166  896

I  680  105

1919

12719

321  349

9381  472

Ende  1919  waren  437  Tarifverträge  für  allgemein  verbindlich
  erklärt,  Ende  1920  1600,  darunter  befanden  fich
für  1919  8,  Ende  1920  58  Reichstarifc.  Die  erftc  Eintragung
ins  Tarifregiftcr  hat  ftattgefunden  am  21.  Mai  1919.  Diefe
Statiftik  zeigt,  dajz  die  Zahl  der  Tarifverträge  gegenüber  dem
letzten  Vorkriegsjahr  fich  nicht  gefteigert,  dajz  aber  die
Zahl  der  angefchloffenen  Betriebe  fich  um  mehr  als  ein  Drittel
vermehrt  und  dajz  die  Zahl  der  angefchloffenen  Arbeitnehmer ­
  fich  feitdem  verfünffacht  hat.
Daraus  ergibt  fich  die  gewaltige  privatwirtfchaftliche  fowohl
  wie  volkswirtfchaftliche  Bedeutung  der  tariflichen  Lohnregulierung. ­
  Wohin  wären  wir  in  diefer  Zeit  des  Zufammenbruchs,
  in  diefer  Periode  der  Umwertung  aller  Werte  gekommen ­
  ohne  diefe  Handhabe  der  gewerkfchaftlichen  Lohnpolitik ­
  1  —
        <pb n="13" />
        T-  G  -f&amp;gt;  ,  V

Bcftand  der  Tarifverträge  nach  Gewerbegruppen

Gewerbegruppe

Tarife

Ende
Betriebe

909
Arbeitnehmer

Tarife

Ende  1919
Betriebe  |Arbeitnchmer

Landwirtfchaft  und
Gärtnerei

2

52

287

513

5  140

57  039

Bergbau-,  Hütten-  ufw.
wefen

_

23

565

938  641

Induftrie  der  Steine  und
Erden

469

4  650

35  930

257

3  493

60  830

Metailinduftrie

583

13  470

120  813

1983

44  382

3  618  376

Textilinduftrie

201

381

14  922

180

6517

506  101

Papierinduftrie

82

1  674

20  982

114

1  605

30  612

Lcderinduftrie

¡72

4  444

18  535

228

5  268

62  074

Holz-  und  Schnitzftoffinduftrie


686

15  842

129  606

1060

36  077

463  878

Nahrungs-  und  Genujzmittelinduftrie


1024

5  814

65  442

MIO

45  676

175  808

Bekleidungsgewerbe

572

17  287

104  841

679

29  772

357  904

Baugewerbe

2099

59  346

434  830

1698

47  314

438  954

Vervielfäitigungsgewerbe

69

8  989

77  944

26

10  488

95  470

Handelsgewerbe

117

1  099

30  121

40

1  351

27  223

Verkchrsgewerbe

251

2  194

19  673

1823

50  608

493  605

Gaftwirfsgcwerbe

21

305

1  260

101

14  402

145  387

Sonftigcs

208

610

31  302

2493

18  684

1  909  525
        <pb n="14" />
        Das  Jahr  1919  hat  uns  ohnehin  eine  Unmenge  wilder,
teils  politischer  Streiks  gebracht.  Im  Jahrfünft  von  1899
bis  1903  betrugen  die  jährlich  durch  Streiks  verlorenen  Arbeitsfchichtcn
  durchschnittlich  3,1  Millionen,  im  folgenden
Jahrfünft  1904  bis  ¡908  durchschnittlich  9,7  Millionen,  im
nächten  Jahrfünft  von  1909  bis  ¡913  11,2  Millionen,
im  Jahrfünft  des  Krieges  1914  bis  1918  2  Millionen.
Dagegen  in  dem  einen  Jahre  1919  48,1  Millionen.  Davon
entfielen  auf  die  wichtigen  Induftrien  des  Bergbaues,  der
Metallverarbeitung,  der  Mafchineninduftrie,  des  Baugewerbes
und  des  Verkchrsgewerbes  allein  43,6  Mil.ionen  Tage,  d.  h.
90  Prozent.  Von  gröjztem  Belang  für  die'e  hohe  Ziffer  war
der  Generalstreik  infolge  des  Kapp-Putsch  es.  Damit  ift  die
gewaltige  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Fortentwicklung
des  Tarifvertragwefens  ins  hcllfte  Licht  gerückt.  Ohne  die
Fortentwicklung  der  Tarifverträge  hätten  wir  viele  Millionen
von  Arbeitstagen  mehr  verloren.  Ganz  zu  Schweigen  von  den
politischen  Folgen  einer  foichcn  Entwicklung!
Die  nachfolgenden  Zahlen  der  Streikftatiftik  beleuchten
das  Gefagte  genauer.  Streiks
|  I.  Die  Oefamtzahl  der  Streiks  im  Jahre  1919
konnte  infolge  der  politifchen  Verhältniffe  von  der  amtlichen

Statiftlk  nicht  erfafzt  werden.
!  '¡Von  diefer  find  erfafzt!
gewerbliche  Arbeiter
pvirtfchaftliche  Streiks  3682
politifche  Streiks  899
land-  und  forftwirtfchaftliche  Arbeiter
¡wirtfchaftliche  Streiks  163
politifche  Streiks  1
Angeftcllte
wirtfchaftliche  Streiks  .......  185
politifche  Streiks  2

zufammen  4932

15
        <pb n="15" />
        "

II.  Von  den  wirtfchaftlichcn  Streiks  gewerblicher ­

  Arbeiter  entfielen  auf
Bergbau  ufw  704
Holz-  und  Schnitzftoffgewerbe  ....  513
Mafchineninduftrie  ufw  470
Baugewerbe  375
Metallverarbeitung  238
Induftrie  der  Steine  und  Erden  ....  227
Verkehrsgewerbe  215
Nahrungs-  und  Oenujzmittelgewerbe  190

Die  Zahl  der  wirtfchaftlichcn  Streiks  gewerblicher  Arbeiter
überfteigt  die  des  Jahres  1906,  des  bisher  höchften,  um  10,6
v.  H„  und  den  Durchfchnitt  von  1899—1903  um  196,5  v.  H.,
von  1904—1908  um  64.2  v.  H.  und  von  1909—1913  um  69,6
v.  H.
Die  Zahl  der  von  den  Streiks  betroffenen  Betriebe
betrug  32  825.
Die  Zahl  der  in  den  ftreikbetroffenen  Betrieben  B  c  f  c  h  ä  ft ­

  i  g  t  e  n  betrug:
im  Bergbau  I  007  669  (37.0%)
in  der  Mafchineninduftrie  ....  430  473
in  der  Metallverarbeitung  ....  422  368
im  Verkchrsgewerbe  225  067
im  Baugewerbe  117  520
im  Holz-  u.  Schnitzftoffgewerbe  87  826
im  Handelsgewerbe  70  411
Dl»  Zahl  der  Streikenden  betrug:
im  Bergbau  756  263
in  der  Metallverarbeitung  ....  356  947
in  der  Mafchineninduftrie  217  690
im  Verkehrsgewerbe  159  336
im  Holz-  u.  Schnitzftoffgewerbe  .  58  884
in  der  Induftrie  d.  Steine  u.  Erden  34  831
in  der  chcmifchen  Induftrie  ...  26  50Q
je
        <pb n="16" />
        17

im  Spinnftoffgewerbe  25  365
im  Nahrungs-  u.  Genufzmittelgewerbe  22  433
im  Bekleidungsgewerbe  21  237
im  Vervielfältigungsgewerbe  ...  20  934
im  Oaftwirtfchaftsgewerbe  ....  16  554
Von  je  100  ftreikbetroffenen  Betrieben  wurden  völlig
s  t  i  1  I  g  e  I  e  g  t  61,6,  dagegen  1906  nur  31,2  v.  h.
Von  der  Gefamtfumme  der  Streikenden  und
Ausgefperrten  entfielen  auf
Bergbau  ufw  39,0  v.  H.
Metallverarbeitung  ufw  30,7  .,  &amp;gt;,
Verkehrsgewerbe  8.2  ,,  „
Baugewerbe  3,2  „  „
Der  Anteil  derStreikenden  und  Ausgefperrten
  im  Verhältnis  zur  Gefamtzahldergewerblichen
  Arbeiter  der  betreffenden  Gewerbegruppe ­
  betrug:
im  Bergbau  80,3  v.  H.
in  der  Metallverarbeitung  ....  36,2  „  ,,
im  Verkehrsgewerbe  58,1  .,  ,,
im  Baugewerbe  4.9  ..  ..
Die  durchfchnittliche  Dauer  der  wirtfchaftlichen
Streiks  gewerblicher  Arbeiter  betrug  9.4  Tage,  während  fie  von
1909—1913  durchfchnittlich  28,1  Tage  war.
An  Arbeitstagen  gingen  für  jeden  Streikenden
verloren:
bei  der  Metallverarbeitung  ....  44%  Tage
beim  Bergbau  ufw  11%  ..
bei  der  Mafchineninduftrie  .  .  .  12%  ,,
beim  holzgewerbe  133%  ,,
beim  Verkehrsgewerbe  7  ..
beim  Baugewerbe  15%  ,.
        <pb n="17" />
        18

Einen  vollen  bzw.  teilweifen  formalen  Erfolg  hatten
82,5  aller  Streikenden.
III.  Durch  politifche  Streiks  wurden  10  721  Betriebe ­
  ftillgelegt.  Die  Höchftzahl  der  gleichzeitig
Streikenden  betrug  2,6  Millionen.  Der  V  e  r  I  u  f  t
an  Arbeitstagen  betrug  12,9  Millionen.
IV.  Von  den  163  wirtfchaftlichen  Streiks  land-undforftwirtfchaftlicher
  Arbeiter  wurden  932  Betriebe
mit  rund  25  000  Bef  chäftigten  erfafzt.  643  beftrelkte
Betriebe  wurden  völlig  ftillgelegt.  An  Arbeitstagen ­
  gingen  verloren  116  000  d.  f.  5,2  auf  einen  Streikenden. ­

  Von  den  163  Streiks  hatten
vollen  Erfolg  21
teilweifen  Erfolg  ...  99
keinen  Erfolg  43

|  V.  Von  den  185  wirtfchaftlichen  Streiks  Angeftellter
  wurden  4116  Betriebe  mit  464  500  Befchäftigten
  erfafzt.  Die  Hälfteder  Betriebe  wurde
völlig  ftillgelegt.  Die  Höchftzahl  der  gleichzeitig  Streikenden ­
  betrug  182  708.  Beinahe  2  Millionen  Arbeitstage ­
  gingen  verloren.
Immerhin  beweifen  die  letztgenannten  Zahlen,  dafz  die
tarifarifchcn  Abmachungen  in  fehr  vielen  Fällen  erft  auf  dem
Weg  über  den  Streik  zuftande  gekommen  find.  Dicwachfenden
  Streikziffern  find  und  bleiben  aber,  volkswirtfchaftüch
betrachtet,  eine  bedauerliche  Erfcheinung;  es  mu(z  alfo  eine
vernünftige  Lohnpolitik  unbedingt  darnach  trachten,  die
noch  vorhandenen  Streikgefahren  immer  mehr  auszufchalten.
Das  ift  möglich,  wenn  fich  alle  für  die  Lohnpolitik  verantwortlichen ­
  Stellen,  dazu  rechne  ich  auch,  wie  eingangs  bereits
betont  wurde,  den  Staat,  bei  ihrer  Tarifpraxis  von  gewiffen
Grundfätzen  leiten  laffen,  über  die  eine  Verftändigung  nicht
allzu  fchwer  fallen  dürfte.  Es  fei  mir  geftattet,  die  beim  gegen ­
        <pb n="18" />
        19

wärtigen  Stande  der  Wirtfehaft  fich  als  befonders  wichtig
ergebenden  Q run( j^ zc  ¿g,.  Lohnpolitik
hier  kurz  darzulegen:
1.  An  die  Spitze  gehören  mit  ihren  Löhnen  wohl  zweifellos
die  eigentlichen  gelernten  Bergarbeiter  unter
Tage.  Das  ift  begründet  in  der  Gefährlichkeit  und  Schwierigkeit ­
  ihrer  Arbeit  und  in  der  Bedeutung,  die  diefe  Arbeit  für
die  gefamte  übrige  Wirtfehaft  hat.  NurinAusnahmefällen
  dürften  Löhne  einzelner  Arbeiterkategorien  an  die
Lohnfätze  der  genannten  Bergarbeiter  hcranreichen.  Etwa
ganz  befonders  qualifizierte  Arbeiter  in  der  Metallinduftrie,
ferner  Feuerarbeitcr,  vielleicht  auch  gewiffe  Saifonarbeiter
haben  ein  Recht  auf  ähnliche  Löhne  wie  die  Bergarbeiter.
2.  Bei  Fcftfetzung  der  Löhne  mujz  derwechfelnden
Kaufkraft  des  Lohnes,  alfo  den  wefentlichcn  Produktionskoften
  der  Arbeit,  Rechnung  getragen  werden.
Das  kann  gcfchehcn  dadurch,  dafz  in  der  gegenwärtigen  Zeit
fchnellen  Wcchfels  der  Lebenshaltungskosten  die  Lohnabkommen ­
  kurzfriftig  find  und  von  langfriftigen  Manteltarif.
Verträgen  getrennt  werden.  Man  kann  auch  die  Möglichkeit
einer  Änderung  des  Lohnes  während  der  Dauer  des  Tarif.
Vertrages  vorfehen.  Dabei  taucht  neuerdings  wiederum  die
Frage  der  gleitenden  Lohnfkala  auf.  Wenn  auch
in  anderm  Sinne  als  ehedem  in  England.  Damals  war  der
Mafzftab  der  für  die  hergeftellten  gewerblichen  Waren  erzielte
  Preis,  heute  will  man  die  Koften  der  Lebenshaltung
zum  Mafzftab  machen.  So  wertvoll  an  und  für  fich  auch
die  Feftftellung  der  Koften  der  Lebenshaltung  ift,  glaube
ich  für  meine  Perfon  doch  den  Standpunkt  vertreten  zu
follen,  dajz  von  einer  automatifchen  Anpaffung  der  Löhne  an
etwaige  Indexziffern  über  die  Koften  der  Lebenshaltung  nicht
        <pb n="19" />
        die  Rede  fein  kann.  Ich  erblicke  in  derartigen  Statiftiken
wohl  eine  wichtige  Grundlage  und  einen  bedeutungsvolien
Faktor  für  die  Lohnregulierung,  möchte  aber  die  aut  om
  a  t  i  f  c  h  e  Wirkung  foicher  Statiftiken  für  unangängig
halten.  Dabei  leiten  mich  folgende  Erwägungen:
Einmal  ift  es  fchwer,  die  Koften  der  Lebenshaltung  genau
zu  erfaffen.  Hinfichtlich  der  Lebensmittel  im  engem  Sinne
ift  es  möglich,  hinfichtlich  anderer  Bedarfsartikel,  wie  Kleidung ­
  und  dergleichen  ift  cs  wcfentlich  fchwieriger,  wenn
nicht  unmöglich.  Weiterhin  ift  unter  Umftändcn  aus  Volkswirtfehaftiiehen
  und  politifchen  Gründen  eine  gewiffe  Herabfetzung
  der  Lebenshaltung  unvermeidlich.  Wer  wollte  das
z.  B.  von  unfercr  gegenwärtigen  Lage  leugnen.  Das  Mafz
der  Notwendigkeit  diefer  Herabfetzung  der  Lebenshaltung
wechfelt  und  ift  umftritten.  Umgekehrt  kann  man  der
Arbeitcrfchaft  in  beffern  Tagen  nicht  zumuten,  lediglich  die
Koften  der  Lebenshaltung  für  ihre  Tarifpolitik  entfeheiden  zu
taffen.  Die  Produktionskoften  der  Arbeit  find  eben  nur  c  i  n
Faktor  für  die  Bemcffung  der  Löhne.  Wahrfcheinlich  wird
auch  hier  die  Arbeitcrfchaft  fowohl  wie  die  übrige  öffentliche ­
  Meinung  zu  der  Überzeugung  kommen,  daß  eine
mechanifch  wirkende,  gleitende  Lohnfkala  undurchführbar  ift.
Den  Tcuerungsvcrhältniffen  kann  weiterhin  Rechnung
getragen  werden  durch  Tariffchicdsgerichtc  und
durch  Gewährung  von  T  cuerungszu  fch  läg  cn.
3.  Bei  Feftfetzung  der  Löhne  ift  auf  die  Lciftungsfähigkeit
  des  Gewerbes  die  nötige  Rück  ficht  zu
nehmen.  Dabei  muß  allerdings  gefordert  werden,  daß  gewiffe ­
  Rcfervcn  guter  Jahre  einem  Ausgleich  der  Löhne  in
fchlechtern  Zeiten  dienftbar  gemacht  werden.  Gleichwohl
muß  die  Aufrechtcrhaltung  der  Induftric  auf  ihrer  technifchen
  Höhe  und  ihrer  Konkurrenzfähigkeit  oberfte  Richtfchnur
  bleiben.  Schließlich  darf  die  Lohnpolitik  nicht  dahin
20
        <pb n="20" />
        führen,  dajz  die  Produktivität  unferer  Wirtfehaft  unterbunden
wird!  Was  würden  den  Arbeitern  die  höchften  Löhne  helfen,
wenn  das  deutsche  Gewerbe  damit  crdroffelt,  der  Verkehr
ftillgeicgt  und  die  Ernährung»-  und  Erwerbsmöglichkeiten
dadurch  unterbunden  würden!
4.  Ein  viertes  Prinzip:  Der  foeben  dargelegte  Grundsatz
hat  dazu  geführt,  neuerdings  die  gewerkfchaftlichc  Lohnpolitik ­
  in  neue  Bahnen  zu  lenken.  Während  bisher  für  den
Lohn  allein  die  Leiftung  maßgebend  war,  foll  jetzt  mit  Zuftimmung
  der  Gewerkfchaften  und  unter  Führung  des  Reichsarbeitsminiftcriums
  auch  eine  foziale  Abstufung
der  Löhne  Platz  greifen.  Ich  denke  hier  an  die  Einführung
  des  Hausftandsgeldes  und  der  Kinderzufchläge,
die  mit  Hilfe  von  Ausgleichskaffen  ermöglicht  werden  feilen.
Die  Berechtigung  diefer  Lohnpolitik  ergibt  fich  aus  der  Tatfache,
  da(z  der  Lohn  nicht  nur  die  Vergütung  der  Arbeitsteilungen ­
  darftelit,  fondern  auch  das  Einkommen,  von
dem  die  Familie  des  Arbeiters  leben  mujz.
Es  find  drei  Arten  der  Entlohnung  nach  dem  Familienftandc
zu  unterscheiden:
1.  Zufchläge  für  Verheiratete  ohne  Bcrückfichtigung
  der  Kinder  (entweder  Teuerungszulagen  oder  prozentuale ­
  Zufchläge).
2.  Familienzulage  beftehend  aus  a)  dem  hausftandsgeld
  für  jede  Perfon  mit  eignem  Hausftand,  b)  dem  Kindergeld  für
Kinder  bis  zum  14.  oder  18.  Lebensjahr  in  verfchiedenen  Formen.
3.  Kinderzufchläge  wie  im  Reichsbefoldungsgefetz.
Um  die  Verdrängung  Verheirateter  und  Kinderreicher  zu
verhindern,  hat  man  Ausgleichskaffen  gegründet,  welche  diefe
fozialen  Zulagen  auf  alle  Arbeitgeber  gleichmäjzig  verteilen.
(Verband  Berliner  Metallinduftrie,  Feinkeramik,  Zementinduftric,
  Apotheken  ufw.)
Die  einzelnen  Abmachungen  finden  fich  in  den  einzelnen
Nummern  des  Reichsarbeitsblattes  unter  der  Überschrift:  ,,Lohnfätze,
  Arbeitszeit  und  Urlaub  in  Tarifverträgen“.

21
        <pb n="21" />
        22

5.  Bei  der  Feftfetzung  der  Löhne  mujz  weiterhin  die  nötige
Rücksicht  auf  die  Volksgefamthcit  genommen  werden.  Die
Löhne  der  verfchiedenen  Gewerbe  und  der  einzelnen  Kategorien ­
  der  Arbeiter  müffen  in  das  rechte  Verhältnis  zueinander ­
  gebracht  werden,  damit  falfche  Rückwirkungen
und  Berufungen  ausfeheiden.
6.  Bei  der  Feftfetzung  der  Löhne  ift  fclbftverftändlich
auf  die  Leiftung  des  Arbeitnehmers  die  nötige  Rückficht  zu
nehmen.  Daraus  ergibt  fich  eine  verfchiedenartige  Entlohnung ­
  nach  dem  Lebensalter  und  eine  verfchiedenartige
Entlohnung  nach  dem  Gefchlecht,  foweit  die  Leiftung  dadurch ­
  bedingt  ift,  insbefondere  eine  verfchiedenartige  Entlohnung
  auch  nach  der  Qualifikation  des  Arbeiters,  wobei
insbefondere  ungelernte,  angelernte,  gelernte  und  Vorarbeiter ­
  zu  untcrfcheiden  find.  Auch  mit  Schwerarbeiterzulagen
und  Gefahrenzulagen  ift  zu  rechnen.  Zufchläge  für  Überarbeit, ­
  Nachtarbeit,  Sonntagsarbeit  haben  ebenfalls  ihre
Berechtigung  in  fich.
7.  Die  deutfehe  Arbeiterfchaft  rnufz  fich  mehr  als  bisher
daran  gewöhnen,  die  Fragen  ihres  Lohnes  in  Verbindung  zu
bringen  mit  der  Frage  der  Produktivität  des  Arbeitsprozeffes
und  feiner  Organifation.  In  England  bedeutet  eine  derartige
Forderung,  wie  wir  bei  dem  letzten  Bergarbeitcrftreik  im
Jahre  ¡920  wiederum  fehen  konnten,  eine  Selbftverftändlichkeit.
  Bei  uns  leider  nicht,  und  zwar  deshalb,  weil  in
Dcutfchland  die  Wirtfchaftsorganifationen  und  damit  auch
die  Wirtfchafts-  und  Lohnpolitik  allzufehr  mit  der  allgemeinen
Politik  verknüpft  find.  Hoffentlich  führt  gerade  die  Mitverantwortung ­
  der  Arbeiter  an  Verwaltung  und  Regierung
des  Staates  fchliejzlich  dazu,  diefes  Übel  cinzudämmen.  Auch
von  diefem  Standpunkt  aus  gefehen,  ift  die  Beteiligung  der
Arbeitcrfchaft  an  Verwaltung  und  Regierung  des  Staates
in  einem  Mafzftabe,  der  ihrer  wärtfchaftlichen  und  poütifchcn
        <pb n="22" />
        Bedeutung  cntfpricht,  ein  unbedingtes  Erfordernis  der  Gegenwart. ­

8.  Die  Lohnpolitik  muß  endlich  auch  das  rechte  Verhältnis ­
  herzu  ¡"teilen  und  zu  wahren  (liehen  zwifchcn  der
Bezahlung  der  ausführenden  und  der  leitenden  Arbeit,
zwifchen  der  körperlichen  und  geiftigen,  insbefondere  der
geiftig  fchöpferifchen  Arbeit.  Man  kann  nicht  jagen,  daß
das  in  dem  Wirrwar  der  letzten  Jahre  immer  gefchehen
ift.  Im  Gegenteil.  Man  wird  deshalb  (Ich  bemühen  müffen,
hier  offenbar  zutage  getretenen  Mißftänden  für  die  Folge
entgegenzuwirken.  So  ift  es  beifpiclswcife  bei  der  letzten
Erhöhung  der  Teuerungszulagen  für  die  Beamten  und  Eifenbahnarbeiter
  gehalten  worden.  Die  maßgebenden  Inftanzen
haben  fich  damals  bekanntlich  zur  Wehr  gefetzt  gegen  das
Beftreben,  mit  Rückficht  auf  die  finanzielle  Not  zwar  die
untern  und  mittlern  Beamtenfchichten  in  ihrem  Einkommen
zu  erhöhen,  die  leitenden  Beamten  aber  auf  ihrer  alten  Stufe
zu  bclaffen.  Eine  folche  Politik  würde  letzten  Endes  dazu
führen,  daß  alle  geiftigen  Kräfte  unterdrückt  würden,  daß  die
Tüchtigften  auswandern,  und  daß  insbefondere  an  die  behördlichen ­
  Stellen  folche  qualifizierten  Arbeitskräfte  nicht  mehr  zu
bekommen  fein  werden.  Das  Gefamtintereffe  des  Volkes  würde
durch  eine  folche  Politik  aufs  fehwerfte  gefchädigt  werden.
9.  Endlich  müffen  fich  alle  mit  der  Lohnpolitik  befaßten
Inftanzen,  Schiedsgerichte,  alle  Schlichtungsausfchüffe,  insbefondere ­
  auch  die  oberfte  Inftanz,  das  Reichsarbeitsminifterium,
  bei  Verbindlichkeitserklärungen  von  allen  diefen
fo  wichtigen  Grundfätzen  leiten  laffen,  insbefondere  muß
die  Verbindlichkeitserklärung  als  ein  Akt  von  hcchfter  Verantwortung ­
  nicht  bloß  gegenüber  den  in  Betracht  kommenden
Induftricllen,  Arbeitern  und  Angeftellten,  fondern  auch
gegenüber  der  Volkswirtfchaft,  der  Volksgefamtheit  und  dem
Staate  gewertet  werden.
        <pb n="23" />
        24

Wenn  wir  dicfe  Grundfätzc  für  die  Lohnpolitik  von  heute
aufftellen,  fo  ergibt  [ich  daraus  von  felbft  die  Frage
Was  kann  der  Staat  auf  dem  Gebiet  der
Lohnpolitik  tun,
um  dicfen  Grundfätzen  Geltung  zu  vcrfchaffen  ?
1.  Der  Staat  kann  zuvcrläffige  Grundlagen  für  eine  angeme[[ene
  Berechnung  der  Löhne  zur  Verfügung  [teilen.
Dazu  gehört,  dajz  er  durch  eine  [chnell  erfchcinende  Stati[tik
der  Tcucrungs-  und  Lohnverhältniffc  die  Schwankungen  der
Koftcn  der  Lebenshaltung  und  das  Verhältnis  der  Löhne
der  einzelnen  Berufsgruppen  zueinander  fe[t[tellt.  In  beiden
Hin[ichten  find  die  notwendigen  Schritte  bereits  getan.
a)  Es  wird  auf  Veranlaffung  des  Reichsarbeitsminifteriums
vom  Statiftifchcn  Reichsamt  eine  monatliche  Teucrungsftatiftik
  autgeftellt,  welche  die  Teuerungsverhäitniffc  in
allen  dcut[chen  Orten  mit  mehr  als  10  000  Einwohnern,
bemeffen  an  den  rcgelmäfzigen  Lebensbedürfniffen  einer
vierköpfigen  Arbeiterfamilie,  der  Öffentlichkeit  bekannt
gibt.  Da  die  Fertigftellung  diefer  Statiftik  immerhin  einige
Wochen  in  Anfpruch  nimmt,  ift  eine  „Eilftatiftik“  daneben
geftcllt  worden,  welche  die  vorläufigen  Ergebniffe  jeweils
fchon  in  der  erften  auf  einen  Monat  folgenden  Ausgabe  des
Reichsarbeitsblattes  bringt.  Die  Teuerungszahlen  für  die
einzelnen  Orte  werden  zu  einem  Gefamtindex  für  das  ge-[amte
  Reichsgebiet  verarbeitet,  der  al[o  dann  in  einer
einzigen  Zahl  die  Änderungen  der  Lebenshaltungskoften
gegenüber  den  Vormonaten  zum  Ausdruck  bringt  und  [o
eine  geeignete  Grundlage  für  die  zeitliche  Anpaffung  der
Löhne  an  die  Teuerung  legt.
Das  Statiftifche  Reichsamt  hat  inzwifchcn  Lebcnshaltungsindexziffern
  für  das  ganze  Reich  errechnet,  (Wirtfchaft  und
        <pb n="24" />
        26

Statiftlk,  herausgegeben  vom  Statiftifchen  Reichsamt,  Jahrgang  i,
Nr.  I,  S.  20;  Nr,  2,  S.  72;  Nr.  3,  S.  127;  Nr.  4.  S.  172.  Verlag
Reimar  Hobbing,  Berlin),
Setzt  man  die  durchfchnittliche  Teuerungszahl  für  das  Reich
im  Jahre  1913/14  =  100,  fo  ergeben  fich  für

Januar

1920

—

September

1920

777

Februar

»»

623

Oktober

,,

£27

März

&amp;gt;  &amp;gt;

741

November

„

872

April

ff

836

Dezember

,,

916

Mai

f  r

876

Januar

1921

924

Juni

ff

842

Februar

f  f

901

Juli

f  i

842

März

f.

901

Auguft

,,

795

April

894

b)  Es  ift  ein  Ortsklaffenver/.eichnis  in  Arbeit  und  faft
fcrtiggcftellt,  das  auf  Grund  zuverläffigfter  ftatiftifcher
Unterlagen  eine  Einteilung  der  deutfehen  Gemeinden  in
fünf  Ortsklaffen  enthalten  wird.  Diefcs  Ortsklaffenverzcichnis,
  das  dauernd  auf  dem  laufenden  gehalten  werden  jdll,
ermöglicht,  den  wirklichen  Kaufwert,  den  der  Lohn  in  den
einzelnen  Orten  befitzt,  abzufchätzcn  und  damit  die  Löhne
den  örtlichen  Verschiedenheiten  der  Lebenshaltungskosten
anzupaffen.  Während  bisher  infolge  der  grojzen  Unficherheit
über  die  reale  Kaufkraft  des  Lohnes  eine  zentrale  Lohnrcgclung
die  gröfztenSchwierigkeiten  bot,  die  fich  nur  durch  dieSchaffung
befonderer  Ortsklaifcnverzeichniffe  für  die  einzelnen  Tarifgemeinfehaften
  beheben  liefzen,  wird  man  auf  Grund  des
neuen  Ortsklaffenvcrzcichnifies  wieder  zu  der  zentralen
Lohnvereinbarung  übergehen  können  und  damit  eine  Unfumme
  bisher  notwendiger  Verhandlungen  und  Streitig,
keiten  vermeiden.  Es  geschieht  das  in  der  Weife,  dafz  man
die  Löhne  für  irgendeine  Ortsklaffe  tatfächiich  feftfetzt  und
für  die  übrigen  Ortsklaffen  entsprechende  Zufchlägc  oder
Abfchläge  auf  diefc  Löhne  vereinbart,  wie  dies  in  ähnlicher
        <pb n="25" />
        Weife  auch  bei  den  Beamtcnbcfoldungcn  gefchieht.  Die
Ausfcheidung  der  Lohnfragen  aus  den  Rcichstarifverträgen
und  ihre  Überweifung  in  örtliche  Verhandlungen,  zu  der
man  mangeis  einer  Einigung  über  das  Ortsklaffenfyftcm
bisher  vielfach  hat  greifen  muffen,  kann  nur  als  Notbehelf
angefehen  werden,  der  im  Intereffe  einer  einheitlichen
Lohnpolitik  baldigft  verfchwinden  muß,  wenn  nicht  die
ganze  bisherige  Anwendung  der  Tarifverträge  gefährdet
werden  foll.
c)  Auch  eine  Lohnftatiftik  ift  auf  Veranlaffung
des  Reichsarbdtsminifteriums  zum  crftenmal  im  Februar
1920  veranftaltet  worden.  Diefe  zum  crftenmal  in  der  Welt
in  diefem  Umfange  vorgenommene  Arbeit  bedeutet  einen
ganz  befondern  Fortfchritt,  der  nur  dadurch  in  feinem  Werte
leider  beeinträchtigt  worden  ift,  daß  die  Veröffentlichung
der  ftatiftifchcn  Ergebniffc  infolge  unvorhergefehener
Zwifchenfälle  des  Kapp-Putfehes  ufw.  erft  am  Ende  des  Erhcbungsjahrcs
  erfolgen  konnte,  als  die  Zahlen  bereits  durchweg ­
  überholt  waren.  Es  ift  Vorforgc  getroffen,  die  neue
„Lohnftatiftik“,  die  im  Laufe  diefcs  Jahres  ftattfinden  foll,
fchneller  aufzuarbeiten;  außerdem  ift  aber  auch  hier  neben
der  eigentlichen  gründlichen  Lohnftatiftik  eine  „Eilftatiftik“
  in  Ausficht  genommen,  die  fchon  wenige  Tage
nach  dem  Ablauf  jedes  Monats  die  charakteriftifchften  und
für  die  gefamte  Entwicklung  maßgebenden  Lohnzahlen  der
Allgemeinheit  zugänglich  machen  wird.  Die  Ergebniffc
diefer  befchleunigtcn  Erhebung  werden  ebenfalls  fchnell  im
Reichsarbeitsblatt  veröffentlicht  werden.
Diefe  Lohnftatiftik  ift  eine  individuelle  Statiftik;  fie  beruht ­
  auf  einer  vom  Arbeitgeber  mitgcteilten  und  vom  Arbeitnehmer
  mitunterze.ichncten  Angabe  über  den  Verdienft  jedes
einzelnen  Arbeiters  in  vielen  Taufenden  von  Betrieben,  und
ihre  Ergebniffc  geben  cinerfeits  den  regelmäßigen  Stunden-2S
        <pb n="26" />
        27

verdienft  der  wichtigftcn  Arbeitergruppen  in  jedem  Orte  an,
und  zwar  getrennt  für  Akkord-  und  Zeitarbeit,  anderfeits
den  in  einem  beftimmten  Zeitraum  unter  Einfchlujz  der
Nebenleiftungen  tatjacnlich  verdienten  Lohn.
Die  Reichs-Lohn-  und  Gehaltserhebung  ift  Inzwifchen  als
„Sonderabdruck  aus  Band  293  der  Statiftik  des  Deutfcher  Reichs“
in  12  Heften  erfchienen,  v/elche  die  einzelnen  Reichsarbeitsgemeinfehaften
  behandeln,  ln  den  bisher  erfchienenen  Heften
von  „VSirtfchaft  und  Statiftik“  finden  fich  wertvolle  Abhandlungen ­
  zu  diefer  Lohnftatiftik.  Eine  Darstellung  in  einem  Bande
bereitet  das  Statistische  Reichsamt  vor.
Die  Lohnftatiftik  ermöglicht  eine  Vergleichung  der  Löhne
nicht  nur  der  Arbeiter  derfclbcn  Berufsgruppen  in  den  verfehiedenen
  Orten,  fondern  auch  der  Arbeiter  der  verfchiedcnen
Berufsgruppen  untereinander;  fie  bietet  alfo  das  Material
für  die  örtliche  und  zeitliche  Anpaffung  der  Löhne  an  die
Lebenshaltungskoften,  darüber  hinaus  erleichtert  fie  cs  auch,
den  notwendigen  Ausgleich  der  Lohnerhöhungen  unter  den
einzelnen  Berufen  vorzunehmen.  Sclbftvcrftändlich  mufz
hier  mit  äujzerfter  Vorficht  verfahren  werden,  da  bei  der
verfchiedencn  Leiftungsfähigkeit  der  einzelnen  Gewerbezweige
  jede  fchematifche  Gleichmacherei  die  volkswirtfchaftlich
  fchädlichften  Folgen  zeitigen  könnte;  aber  cs  läfzt
fich  denken,  dafz  durch  Befprechungen  von  Vertretern  der
grojzen  Tarifgemeinfchaften  unter  Beteiligung  führender
Statiftiker  und  Volkswirtfchaftler  und  der  mit  Lohnpolitk
befahlen  oberften  Behörden  gewiffe  Grundfätzc  aufgcftcllt
werden  können,  die  nach  und  nach  zu  einer  Verminderung
unberechtigter  Unterfchiede  und  damit  zu  einer  Verminderung ­
  von  Unzufriedenheit  und  Streit  führen  würden.  Es
ift  dabei  weniger  an  Zahlen  über  die  wirkliche  Lohnhöhe
als  an  Richtlinien  über  die  Lohnführung  im  aligcmeinen,
  über  das  Verhältnis  von  der  Bezahlung  jugend-
        <pb n="27" />
        lieber  oder  erwachfener  Arbeiter,  die  verfchiedene  Bezahlung ­
  von  Männern  und  Frauen,  über  die  den  Bergleuten
einzuräumende  Vorzugsstellung,  über  das  Verhältnis  von
Akkordlohn-Arbeit  zu  Zeitlohn-Arbeit  und  ähnliche  bedeutsame ­
  Fragen  mehr  zu  denken.
d)  Schließlich  ift  zu  beachten,  daß  die  Lohnpolitik  nur
einen  Teil  der  allgemeinen  Preispolitik  bildet,  da  die  Löhne
auf  die  Dauer  nicht  über  die  volkswirtschaftliche  Leistungsfähigkeit ­
  der  einzelnen  Induftrien  hinausgehen  können.  Jede
Übcrfchreitung  der  hierdurch  bedingten  Grenzen  würde  eine
AbSatzftockung  und  damit  Arbeitslosigkeit  und  Erwerbslosigkeit ­
  zur  Folge  haben.  Es  gehört  deshalb  in  den  Rahmen
der  Lohnpolitik  auch  eine  zuverläffige  Export-Verbrauchsund
  PreisftatiStik,  die  über  die  AbSatzverhältniffe  aufklärt.
Auch  auf  die{em  Gebiete  wird  Seitens  der  ftatiftiSchen  Behörden ­
  alles  mögliche  getan.
2.  Der  Staat  muß  die  Formen  regeln,  in  der  die  gefamten
Grundlagen  verwertet  werden,  d.  h.  in  denen  die  Löhne
Seitens  der  beteiligtenKreiSc  tatfächlich  feftgefetzt  werden.
Hierher  gehört  vor  allem  die  Schaffung  eines  praktisch  brauchbaren ­
  T  a  r  i  f  v  e  rt  r  a  g  s  r  e  ch  t  s,  das  zurzeit  im  Reichs.
arbeitsminiSterium  in  Arbeit  ift.  Während  die  Gefetzgebung
vor  der  Revolution  den  Begriff  des  Tarifvertrags  lediglich
einmal,  nämlich  in  dem  Kaligefctz  vom  25.  Mai  1910  erwähnt ­
  hatte,  ift  fchon  wenige  Tage  nach  der  Staatsumwäzung
  in  der  Verordnung  vom  23.  Dezember  1918  eine
gewiffe  gefetzliche  Grundlage  gefchaffen  worden.  In  der
Verordnung  ift  cinerfcits  die  Frage  der  Unabdingbarkeit,
anderfeits  die  Ausdehnung  der  Verbindlichkeit  auf  die  nicht
den  vertragschließenden  Verbänden  angehörenden  Arbeitgeber
und  Arbeitnehmer  geregelt.  Andere  Fragen,  insbefondere  die
der  Haftung,  bedürfen  noch  ihrer  gefetzgeberifchen  Löfung,
die  deshalb  befonders  Schwierig  ift,  weil  ein  den  neuzeitlichen
28
        <pb n="28" />
        29

Anfprüchen  cntfprechendes  Berufsvereinsrecht
noch  fehlt.  Neben  dem  Tarifvertragsgefetz  kommen  fclbftvcrftändlich
  auch  die  fonftigen  gefetzlichen  Bcftimmungen
in  Frage,  die  für  eie  Fcftlcgung  der  Arbeitsbedingungen  von
Bedeutung  find.  Auch  hier  ift  fchon  mancherlei  gefchehcn;
es  braucht  nur  an  die  Beftimmung  im  Betriebsrategefetz
erinnert  zu  werden,  nach  der  die  Arbeitsordnung  und  fonftige
  Dienftvorfchriften  nicht  mehr  einfeitig  erlaffen,  fondern
von  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  vereinbart  werden  müffen.
Über  die  Regelung  der  gefetzlichen  Beftimmung  hinaus
müffen  den  Beteiligten  feitens  der  Behörden  praktifch
brauchbarcMufterfürihrcVcrcinbarungen
zur  Verfügung  gcftellt  werden,  wie  dies  z.  B.  das  Arbcitsminifterium
  mit  der  Schaffung  der  neuen  Mu  ft  erarbeit  s-Ordnung
  getan  hat.  Man  könnte  fich  denken,  dajz  in
ähnlicher  Weife  Muftcrtarifvcrträge  gcfchaffen
werden  könnten.
Im  Statiftifchen  Jahrbuch  findet  man  wertvolles  Material
unter  V.  „Gewerbe“,  VI.  „Verkehr“,  VII.  „Auswärtiger  Handel“.
Eine  wefentliche  Verbefferung  bedeutet  es,  daß  die  oben  genannte
Zeitfchrift  „Wirtfchaft  und  Statiftik“  jetzt  fchneller  über
Deutfchlands  Ein-  und  Ausfuhr  berichtet,  Berichte  über  den
Außenhandel  monatlich  bringt  und  den  internationalen  Handel
daneben  ftellt.
Die  Preife  im  Großhandel  werden  in  beachtenswerter  Weife
in  den  monatlichen  Berichten  der  „Dresdener  Bank“  laufend
angegeben.
3.  Der  Staat  mufz  den  Beteiligten  bei  dem  Abfeh  licken
der  Lohnvereinbarungen  feine  beratende
mitwirkende  Hilfe  für  befondere  Fälle
zur  Verfügung  ft  eilen.  Tarifverträge  für  grojze
Berufszweige  find  Inftrumente  von  folchcr  Bedeutung,  dafz
eine  Mitwirkung  der  Behörden  durchaus  gerechtfertigt,  ja
häufig  notwendig  erfcheint,  und  tatfächlich  hat  fich  die
        <pb n="29" />
        Praxis  herausgebüdet,  dafz  die  großen  Tarifabf
  chlüffe  in  weitgehendem  Majzc  unterlVIitwirkung
des  Reichsarbeitsminifteriums  ftattfindcn,  indem ­
  diefcs  auf  Wunfch  der  Beteiligten  einen  Leiter  zu  den
Verhandlungen  aus  der  Zahl  feiner  Beamten  ftcllt.  Hiermit
ift  eine  lebendige  Verbindung  zwifchen  der  Sclbftverwaitung
der  Beteiligten  und  der  Einwirkung  der  oberften  Arbeitsbehörden ­
  gefchaffen,  die  für  beide  Teile  nur  nutzbringend
fein  kann.  Das  Rcichsarbeitsminifterium  ift  in  diefem  Falle
auch  beforgt,  da(z  die  Vereinbarungen  in  juriftifch  einwandfreier ­
  Form  niedergelegt  und,  foweit  fie  die  Öffentlichkeit
intereffieren,  im  Rcichsarbcitsblatt  bekanntgegeben  werden.
Darüber  hinaus  bietet  die  Mitwirkung  an  Tarifverhandlungcn
dem  Rcichsarbeitsminifterium  die  Möglichkeit,  auf  die  Beachtung ­
  der  von  ihm  als  richtig  erkannten  lohnpoütifchcn
Gefichtspunktc  hinzuwirken.
4.  Der  Staat  hat  fchiicfziich  die  Einrichtungen
zur  Verfügung  zu  fteilcn,  die,  wenn  eine  gütliche  Vereinbarung ­
  der  Beteiligten  mißlingt,  Arbeitskämpfe
nach  Möglichkeit  vermeiden.  Bis  zum  Kriege
hatten  an  derartigen  Einrichtungen  lediglich  die  Einigungsämter ­
  der  Gewerbegerichte,  Kaufmannsgerichte  und  Innungen
beftanden,  deren  Organifation  aber  eine  durchaus  lückenhafte
war.  Ihre  Tätigkeit  konnte  auch  deshalb  nicht  befriedigend
fein,  wcii  die  Einigungsämter  nur  auf  Anruf  beider  Teile
tätig  werden  konnten.  Nachdem  ein  Ausbau  des  Einigungswefens,
  der  in  den  verfchiedenen  Entwürfen  zu  einem  Arbeitskammergefetz
  vorgcfchlagcn  war,  mißlungen  war,  wurde
erft  während  des  Krieges  eine  wefentiiehe  Beffcrung  des
Einigungswefens  erzielt,  indem  im  Hilfsdienftgcfctz  Schlichtungsausfehüffe
  gefchaffen  wurden.  Diefe  Schlichtung  sa
  u  s  f  c  h  ü  f  f  e  wurden  durch  die  Verordnung  vom  23.  Dezember ­
  (918  aus  ihrer  Einordnung  in  die  militärifche  Organist) ­
        <pb n="30" />
        fation  gelöft  und  zu  Einigungsämtern  für  Arbeitsftreitigkeiten
jeder  Art  ausgebaut.  In  der  gleichen  Verordnung  wurde
auch  eine  zentrale  Einigungsbehörde  gefchaffen;  dem  Reichsarbeitsminifterium
  wurde  die  Befugnis  gegeben,  Streitigkeiten
von  grundsätzlicher  Bedeutung  an  ¡"ich  zu  ziehen.  Einen
weitern  Ausbau  des  Schlichtungswcfens  wird  die  Schlichtungsordnung ­
  bringen.  In  ihr  find  drei  Stufen  von  Schlichtungsbehörden ­
  vorgefehen;  als  oberfte  ein  felbftändiges
Reichseinigungsamt.  Diefe  Schlichtungsbehörden  aber  follen
nur  in  Tätigkeit  treten,  wenn  tarifliche  Einigungsftellen
nicht  vorhanden  find.  Der  Hauptwert  wird  nicht  auf  die
behördliche  Organifation,  fondern  auf  die  freie  Selbftverwaltung
  der  Beteiligten  gelegt,  und  das  Gcfetz  befchränkt
fich  darauf,  für  das  tarifliche  Schlichtungswefen  eine  gefetzliche
  Grundlage  zu  fehaffen  und  alle  Hemmniffe,  die  diefer
freien  Entwicklung  bisher  im  Wege  geftanden  haben,  aus
dem  Wege  zu  räumen.  Das  gleiche  foll  ein  Tarifgefetz
hinfichtlich  der  Tarifverträge  tun.
Mit  dem  Gcfagten  glaube  ich  Ihnen  einen  Überblick  über
das  überaus  wichtige  Gebiet  der  Lohnpolitik  und  vielleicht
auch  einige  wertvolle  Fingerzeige  gegeben  zu  haben,  wie
diefe  Politik  von  allen  Beteiligten  zu  würdigen  und  zu  handhaben ­
  ift.  Eins  beweift  das  entworfene  Bild  ganz  zweifelsfrei. ­
  Die  Menfchheit  ift  auch  auf  diefem  Gebiete  eine  Bahn
gegangen,  die  aufwärts  führt!  Insbefondere  haben  die  Umwälzungen ­
  der  letzten  Jahre  neben  vielen  betrübenden  Erfcheinungen
  auch  ihre  guten  Folgen  auf  dem  Gebiete  der
Lohnpolitik  gezeitigt.  Es  wäre  demnach  hier,  wie  auch  auf
andern  Gebieten,  töricht,  blojz  rückwärts  zu  fchauen  und
als  „laudatortemporisacti“  die  altcnZeiten  zu  loben  und  die
neuen  zu  verwerfen.  Wir  müffen  vielmehr  auch  hier  nach
neuen  Synthefen  fuchen  zwifchen  dem  Guten  der  alten  Zeit
und  berechtigten  Forderungen  der  Neuzeit.  Wir  brauchen
81
        <pb n="31" />
        dabei  an  unfcrm  Volk  keineswegs  zu  verzweifeln,  wir  muffen
aus  den  trüben  Erfahrungen  der  Gegenwart  lernen  und  durch
die  Nacht  diefer  Tage  zu  neuem  Licht  gelangen  und  neue
Kraft  fchöpfen  zum  Aufbau  einer  beffern  Zukunft.
Nur  nebenher  darf  ich  vielleicht  auch  darauf  verweifen,  wie
angefichts  aller  diefer  Zufammenhänge  allein  auf  dem  Gebiete
der  Lohnpolitik  die  Aufgaben  der  oberften  Zentralbehörden
natürlich  gewachfen  find.  Was  manchem  draußen  als  künftliche
  Aufblähung  erfcheint,  ¡ft  nur  ein  unvermeidliches  Produkt ­
  der  Verhältniffe.  Es  find  wahrhaftig  keine  leichten
Aufgaben,  die  in  unferm  Falle  den  leitenden  Organen  des
Staates  zugefallen  find.  Die  Schwierigkeiten  diefer  Aufgaben
werden  fich  erft  recht  zeigen,  wenn  dem  Aufftieg  der
Nominallöhne  einmal  eine  entgegengefetzte  Entwicklung
folgen  muß.
Es  foll  auch  keineswegs  gefegt  fein,  dafz  die  einfchlägigen
Arbeiten  in  dem  vollen  Umfange  wie  bisher  von  Staatsorganen ­
  gclciftet  werden  müffen.  Im  Gegenteil,  manches
wird  auf  Selbftverwaltung,  Schiedsgerichte,  Tarifämter  abgefchobcn
  werden  können  und  müffen.  Aber  alle  diefc
Einrichtungen  find  eben  erft  zu  fchaffen  und  zu  vervollkommnen. ­

Eine  neue  formale  Verfaffung  dem  Dcutfchen  Reiche
zu  geben,  war  verhältnismäßig  leicht.  Die  fozialcn  Konfequenzen
  aus  den  Ereigniffen  der  letzten  Jahre  zu  ziehen,
ift  weit  fchwieriger,  insbefondere  angefichts  der  traurigen
Lage,  in  der  fich  die  deutfehe  Wirtfchaft  infolge  des  Friedensvertrages ­
  befindet.
Alles  in  allem  genommen  zeigt  aber  unfere  Betrachtung
von  heute,  daß  das  deutfehe  Volk  den  Willen  hat,  zu  leben
und  fich  zu  behaupten,  und  daß  es  trotz  feiner  gegenwärtigen
Verelendung  die  fozialpolitifche  Führung  nicht  zu  verlieren ­
  braucht  und  nicht  verlieren  will.

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der  Wirtfehaft  fich  als  befonders  wichtig
•urvdfätzc  der  Lohnpolitik
egen:
"tze  gehören  mit  ihren  Löhnen  wohl  zweifellos
gelernten  Bergarbeiter  unter
»egründet  in  der  Gefährlichkeit  und  Schwierig-:
  t  und  in  der  Bedeutung,  die  diefe  Arbeit  für
ge  Wirtfehaft  hat.  Nurin  Ausnahmei
  Löhne  einzelner  Arbeiterkategorien  an  die
Ljenannten  Bergarbeiter  heranreichen.  Etwa
qualifizierte  Arbeiter  in  der  Metallinduftrie,
sf  eiter,  vielleicht  auch  gewiffe  Saifonarbeiter
t  auf  ähnliche  Löhne  wie  die  Bergarbeiter.
tzung  der  Löhne  rnufz  der  w  e  c  h  feinden
des  Lohnes,  alfo  den  wefentlichcn  P  r  o  d  u  kn
  der  Arbeit,  Rechnung  getragen  werden,
“ihen  dadurch,  dajz  in  der  gegenwärtigen  Zeit
ifcls  der  Lcbcnshaltungskoften  die  Lohn-•.friftig
  find  und  von  langfriftigen  Manteltarifnt
  werden.  Man  kann  auch  die  Möglichkeit
des  Lohnes  während  der  Dauer  des  Tarifât- ­
  en.  Dabei  taucht  neuerdings  wiederum  die
.tenden  Lohnfkala  auf.  Wenn  auch
e  als  ehedem  in  England.  Damals  war  der
r  die  hergeftellten  gewerblichen  Waren  erite
  will  man  die  Koften  der  Lebenshaltung
achen.  So  wertvoll  an  und  für  fich  auch
der  Koften  der  Lebenshaltung  ift,  glaube
5 erfon  doch  den  Standpunkt  vertreten  zu
-einer  automatifchen  Anpaffung  der  Löhne  an
ffern  über  die  Koften  der  Lebenshaltung  nicht
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