16 Inhalt and Form der B. Unternehmung, wenn die Rapitalproduktion des Betriebes ge ringer ist als die Kapitalkonsumtion, wobei selbstverständlich der Konsumtionsfonds des Einzelunternehmers bzw. der per sönlich haftenden Gesellschafter außer Ansatz bleibt. Der Inhalt der Vermögensbilanz in ökonomischer Hinsicht wurde im Schema S. 14/15 gekennzeichnet; Vermögen (Aktiva) = Kapitalverwendung, Passiva (mit Ausschluß des Reinerfolges) = Kapitalbeschaffung. Im folgenden wird versucht, die Vermögens bilanz einer Industrie-Aktiengesellschaft nach ökonomischen Ge sichtspunkten zu gliedern ’ ) (S. 14/15). Die Gegenstände des Geschäftsvermögens lassen sich in zwei Hauptgruppen teilen: 1. Betriebsvermögen (Verbrauchs- Vermögen) ist jener Teil des Vermögens, der bestimmungsgemäß fortlaufend dem Verbrauch, dem Wechsel oder der Formverände- rung dient. Der Geschäftsbetrieb ändert fortgesetzt die Zu sammensetzung dieses Teils des Gesamtvermögens, zu dem bei spielsweise gehören; Geld, Waren, Rohstoffe, Wertpapiere, Wechsel, Forderungen u. dgl. 2. Anlagevermögen (Gcbrauchsver- ^ mögen), das bestimmungsgemäß dem Betriebe dauernd erhalten bleibt und ihm nur durch Benutzung in derselben äußeren Gestalt dient. Gegenstände des Anlagevermögens sind nicht zur Ver äußerung bestimmt (§ 261 3 HGB.); z. B. Arbeits- und Kraft maschinen, Werkzeuge, gewerbliche Grundstücke und Gebäude, Wasserkraft, Verlagsrechte, dauernde Beteiligungen. Das An lagevermögen vermindert sich, soweit es gegenständlich ist, all mählich infolge der Verwendung im Dienste des Betriebes durch Abnutzung usw. Das Betriebsvermögen soll durch Umsatz, das Anlagevermögen durch Arbeit und dauernden Besitz dem Unter nehmen Vorteile bringen. Die Unterscheidung zwischen beiden Gruppen eines bestimmten Betriebes kommt hier nur für die Bilanzkritik und nur für den Zeitpunkt der Bilanzaufstellung in Frage. Vermögensgegenstände können ihre Bestimmung än dern; der gleiche Vermögensgegenstand kann für einen Betrieb Anlage-, für einen andern Betriebsvermögen sein, wie beispiels weise Kraftmaschinen, die für ihren Erzeuger Betriebs-, für H Vgl. auch Etüde öconomique des bilans (anonym). Macon 1907 S. 13 und Anhang. Fuisting, Die preußischen direkten Steuern. Band 1 7. Aufl., Berlin 1907. S. 236. *