Abschlußtechnik. 35 Die Gesamlreserven nach Verteilung des Reingewinnes betrugen vom Geschättsguthaben 110,7 % 31,1 % vom Betriebskapital 6,73 % 6,6 % Das eigene Vermögen beträgt vom Gesamtbetriebskapital 28,68 % 27,8 % von den fremden Geldern 40,2 % 38,51 % Was die Aufmachung, die Gliederung der Bilanzposten angeht, so bieten beide Bilanzen interessante Beispiele. Die Bilanz 1911 ist als Nettobilanz veröffentlicht, schließt mit dem Gewinnrest und ist ungesetzlich (§§ 19, 48 Genoss.-Gesetz). Die Bilanz für 1912 gliedert die Posten nach einem neuen Schema im Anschluß an jenes für die Zwischenbilanzen der Kreditbanken und ist eine Bruttobilanz, abschließend mit dem verteilungsfähigen Rein gewinn. Im Text wurden die Konten des Hauptbuches nach den Ergebnissen der Inventur bzw. der monatlichen Bruttobilanz abgeschlossen, der Reingewinn in das nächste Jahr hinüber genommen und auf den Konten des Bilanzjahres 1912 bzw. 1913 die Gewinnverteilung nach den Beschlüssen der Genossenschafter versammlung vorgenommen. Würde die Generalversammlung, die über den endgültigen Inhalt der Bilanz beschließt — die ihr vorgelegte, in der Regel bereits gedruckte Bilanz hat nur den Charakter eines Vorschlags — von ihrem Änderungs recht Gebrauch machen und einzelne Bilanzposten anders bewerten, so müßten die auf die Hauptbuchkonten vorgetra genen Bilanzposten entsprechend geändert werden, entweder durch einen neuen Zwischenabschluß mit Einsetzung der be schlossenen Bewertung oder durch Verbuchung der Unter schiede zwischen verbuchten und nunmehr beschlossenen Bi lanzzahlen. Die Eintragung der Verteilungs- bzw. Berich- Dgungsposten müßte unter dem Tag des Generalversammlungs beschlusses erfolgen. Nach einem andern Verfahren bleiben die Hauptbuchkonten nach Fertigstellung der Vorarbeiten für die Bilanz und die Bilanz vorlage offen; der formelle Abschluß — Einsetzung der Saldi, Äbschlußstriche, Vortrag — erfolgt nach dem Tag der General versammlung den Beschlüssen entsprechend und die Eintragung 3*