46 Die Bewertung der Bilanzposten. schäften und Kommanditaktiengesellschaften nicht ändert. Seine Bestimmungen sollen, dem Kaufmann ein schätzbarer Weg weiser in bezug auf die Bewertung sein. Sie sind öffentlich- rechtlicher Natur, dem Kaufmann und den Gesellschaften, die diesen Bestimmungen unterworfen sind, im Interesse der Gläu biger auferlegt. Die B. des Kaufmanns nach § 40 soll einen Über blick über die Vermögensverhältnisse gewähren, ihm zeigen, daß ein zur Deckung der Schulden ausreichender Fonds an aktivem Vermögen vorhanden ist. Deshalb verlangt der Gesetzgeber im Sinne des § 40 eine Vermögensbilanz, keinen Nachweis des Er folges in der B. Ein unmittelbarer Zwang zur Erfüllung der Bewertungsvorschriften liegt nicht vor. Im Falle des Konkurses wird die Nichtbefolgung mit Strafe bedroht, wenn die Interessen der Gläubiger verletzt sind. Die Bewertung nach § 40 sei eine zwingende Vorschrift. Die Kaufleute müssen die Vermögensgegenstände zum Tageswert ansetzen, d. h. sie müssen beispielsweise Veräußerungsgegen- stände mit dem Verkaufswert des Bilanztages bewerten. An dere Juristen meinen, daß dieser Bewertungsvorschrift nur die Bedeutung einer Maximalvorschrift zukomme: höchstens zum Tageswert dürfen die Vermögensteile angesetzt werden, um sich und die Gläubiger über die wahre Vermögenslage nicht zu täu schen. Eine Minderbewertung sei statthaft, soweit nicht Privat- rechte Dritter in Frage kommen (z. B. Gewinnanteile). Diese Streitfrage und die Theorie der Bewertung sind in der Literatur so ausführlich behandelt worden, daß sich ein Eingehen auf die verschiedenen Ansichten erübrigt. Einkaufswert, gemeiner Wert, allgemeiner Verkehrswert, Markt- oder Börsenpreis, objektiver Tauschwert, Realisierungswert, individueller Gebrauchs- und Ver kehrswert, Geschäftswert, Buchwert, Selbstkosten, diese Schlag worte geben die wichtigsten Etappen der Bewertungslehre. Hier sollen nur einige wichtigere Gesichtspunkte erörtert werden 1 )- ») Vgl. Simon,’ Bilanzen, S. 289—445; Rehm, Bilanzen, S. 693—789; Passow, Bilanzen, S. 83—197, 243—268; Fischer, Bilanzwerte, I. Teil, 8. 13—142; derselbe, Grundlagen der Bilanzwerte. Leipzig 1909; Kovero, Die Bewertung der Vermögensgegenstände in den Jahresbilanzen der pri vaten Unternehmungen. Berlin 1911. Osbahr, Die Bilanz vom Stand punkt der Unternehmung, 2. Auf!., Berlin 1919.