Die Bewertung der Bilanzposten. 51 Bewertet werden in der B. Vermögensbestandteile und Schulden; das Reinvermögen wird nicht bewertet, sondern be rechnet. Der Wertunterschied zwischen Vermögen und Schulden ist das Reinvermögen oder eigene Kapital, dessen Saldocharakter wiederholt betont wurde (Bd. I, S. 17). Diese Wertdifferenz ändert sich während eines Betriebsjahres ununterbrochen. Ihre Feststellung wird von Zeit zu Zeit versucht werden müssen. Das Inventarium hat den Hauptzweck, die Werte der Vermögens teile festzustellen. Die Inventur- bzw. Bilanzwerte sind häufig nur Wahrscheinlichkeits-, Hoffnungs- und Näherungswerte. Selbst bei genauester Schätzung und Bewertung sind sie nur annähernd mit größerer oder geringerer Wahrscheinlichkeit rich tig, weil stets Vermögenswerte vorhanden sind, deren wirklicher Wert erst durch Veräußerung bestimmt werden kann. Je weniger Vermögensgegenstände mit schwankenden Werten vorhanden sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, ein richtiges Biianz- ergebnis zu erhalten. Die Gebrauchsgegenstände werden mit ihrem Anschaflungswert unter Berücksichtigung der Wert minderungen eingesetzt. Damit aber kommt ihre Bedeutung für den Betrieb, ihr „Geschäftswert“, ihr „Wirtschaftswert“ zahlenmäßig .nicht zum Ausdruck. Kurz, die Jahresschluß bilanzen operieren teilweise mit Näherungswerten und sie können es, weil sie im Interesse des Gläubigers festzustellen haben, ob ein entsprechender Deckungsfonds vorhanden ist, andrerseits im Interesse des Unternehmers den Erfolg der Geschäfts- und Wirt schaftsführung nachweisen sollen. Absolut richtig bewertet werden können in der Regel nur die Schulden. Die Aktiva und das Kapital in seinen Einzelteilen entsprechen ungefähr ihrem ln der B. angegebenen Wert. Ereignisse des folgenden Jahres haben auf die Bewertung * n der Bilanz des abgelaufenen Jahres keinen Einfluß. Öie B. »oll ein Bild der Vermögenslage am Schluß des Geschäftsjahres gewähren. Stellt sich durch Ereignisse des folgenden Jahres bis zur Fertigstellung oder der Vorlage der B. heraus, daß Wert ansätze in der B. unrichtig waren, wie z. B. Kursrückgänge der Wertpapiere, Verlust einer Forderung seit dem Bilanztage, dann kann z. B. die Generalversammlung die Bewertung richtigstellen, die Dividenden entsprechend verringern oder einen entsprechen- 4»