Abschreibungen. 67 läge vermehrt das Reinvermögen. Gewinnrückstellungen gehen zu Lasten des verteilungefähigen Reingewinns, Abschreibungs konten zu Lasten des Rohgewinns. Gewinnrücklagen sind in der Gewinnverteilung, Abschreibungskonten in der Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich zu machen. Hinsichtlich der Dauer der Rückstellung ist ein Unterschied zu machen zwischen Abschreibungen auf Anlagevermögen und solchen auf Betriebsvermögen. Übermäßige Abschreibungen auf festes Kapital sind dauernde Rückstellungen, d. h. dauernd bis zur etwaigen Versilberung des Vermögensobjekts, wo bei einem Verkauf oder einer Einbringung dieses Objekts in eine andere Unternehmung über den Buchwert hinaus unter Umständen ein Teil der Rückstellungen wieder frei wird (vgl. Ertragsrechnung), oder dauernd bis zum Hinaufschreiben des Buchwertes, wenn oine stille Abschreibungsreserve durch Hinaufsetzen des Buch wertes gegenüber der letzten B. aufgelöst werden soll. Eine außerordentliche, übermäßige Abschreibung kann auch durch die in späterer Zeit unterlassenen notwendigen Abschreibungen av >fgezehrt werden. Übermäßige Abschreibungen aut Umsatz- v ermögen werden durch Veräußerung bzw. Eingang zu einem den abgeschriebenen Buchwert übersteigenden Betrag frei, er höhen den Jahresgewinn, den sie im Abschreibungsjahr ver- h rzt haben. Solche Abschreibungsgewinne bilden dann einen Rückersatz temporärer Gewinnrückstellungen durch zu hohe Abschreibungen (vgl. auch S. 70). 5. Abschnitt. Die Abschreibungen. Auf die Lehre von den Abschreibungen soll hier nicht näher ^ugegangen werden. Wir verweisen auf die unten angegebene deratur *). Die buchtechnische Behandlung wurde Band 1, M Lettner, Selbstkostenberechnung industrieller Betriebe. 7. Anü S. 226 ff.; Schiff, Die Wertminderungen an B^tnebsanlag B l t9 °9; derselbe, Abschreibungen (Recht und Wirtschaft, 1921), Dicksee,