68 Abschreibungen. S. 222f. erörtert. In bilanztechnischer Hinsicht gibt es: 1. offene oder sichtbare und geheime oder unsichtbare Abschreibungen; 2, regelmäßige, notwendige und übermäßige, gleichmäßige oder ungleichmäßige Abschreibungen; 3. außerordentliche notwendige und außerordentliche freiwillige. Die Wirkungen der übermäßig hohen Abschreibungen sind, wie die offenen Reserven, nach der Rechtsform der Unternehmung verschieden zu beurteilen. Es sind im allgemeinen einkommensteuerpflichtige stille Reserven. Die Bilanzabschreibungen sind nicht identisch mit den Selbst- kostenabschreibungen, die einen Bestandteil der Erzeugungs oder der Selbstkosten bilden (vgl. meine „Selbstkostenberecb- nung“). Die Abschreibungen als Kapitalverluste auf Bestände wirken bilanztechnisch wie Verlustausgaben. Wenn von zweifelhaften Forderungen angemessene Beträge „abgeschrieben“ werden, so bedeutet diese Abschreibung Absetzung vom Nennwert infolge Minderwertes, noch nicht realisierten, aber voraussichtlichen Ver lust, der durch Abschreibungsbewertung antizipiert wird. Bei zu hohen Abschreibungen können nachträglich Bewertungs- oder Abschreibungsgewinne durch Mehreingang entstehen. Wenn hin gegen im Falle des Konkurses eines Schuldners der Ausfall ver bucht wird, so ist dieser Betrag Verlust und soll in der Ertrags bilanz nicht als „Abschreibung“ bezeichnet werden. Häufig werden die Abschreibungen in der Gewinn- und Ver- iustrechnung überhaupt nicht angegeben, sondern verschleiert, um der Verwaltung der Unternehmung in der Abschreibungs- politik freie Hand zu lassen. Die „üblichen Abschreibungen Depreciation, Reserves and Reserve-Founds, 2 ed. London 1907; Lemaire, Des amortissements et des rfiserves dans les sociätüs industrielles. Liege, l’auteur, I. Bd. 1907; Passow, Bilanzen, S. 137 ff.; Fischer, Bilanzwerte I. S. 55 ff.; F äs, Die Berücksichtigung der Wertminderungen des stehen den Kapitals in den Jahresbilanzen der Erwerbswirtschaften. Tübingen 1913 (Zeitschrift f. d. ges. Staatswissenschaft, Ergänzungsheft); Paul, Die grundsätzlichen Unterschiede und die bilanzmäßige Behandlung des Er- neuerungsfonds, Ersatzfonds, Reservefonds, Tilgungsfonds und Heimfall- tonds. Berlin 1915; Haas, Die Rückstellungen bei Elektrizitätswerken und Straßenbahnen. Berlin 1916. Schmulenbach, Grundlagen dynamischer Bilanzlehre, 2. Auf!., Leipzig 1920, S. 74 f. Kreuknü, Depreciatie en Re serve fondsen, Rotterdam 1897 (Maandblad voor heet Bookhonden).