Abschreibungen. 69 wurden berücksichtigt“, „die Forderungen sind vorsichtig be wertet“, es „wurde angemessen abgeschrieben“, der Gewinn ergibt sich „nach den vom Aufsiohtsrat festgestellten Abschrei bungen“, das sind ein paar Ausdrücke, die die fehlende zahlen mäßige Darstellung der Abschreibungsverluste im Geschäfts bericht der Aktienvereine ersetzen sollen. Eine Aktiengesellschaft z. B. trägt einen großen Gewinnrest aus dem Vorjahre vor. Im nächsten Geschäftsbericht erscheint dieser Gewinnvortrag nicht in der vorjährigen Höhe, sondern regelmäßig werden größere Beträge zu ,,Extra“abschreibungen verbraucht. Vermutlich sind es notwendige ordentliche Ab schreibungen, die auf das nächste Jahr übertragen werden. Außerordentliche, offene Abschreibungen werden dem Jahres reingewinn entnommen (Gewinnverteilungsvorschlag) oder schon m der Gewinn- und Verlustrechnung dem Jahresgewinn zur Last geschrieben. Die geheimen, internen, verschleierten Ab schreibungen können vom Betriebsgewinn, von bestimmten an deren Gewinnen oder von einer Reserve abgebucht, den Hand- bingsunkosten oder einem andern Verlustposten zugeschlagen Werden, so daß sie in keinem Fall bilanzmäßig unmittelbar in Erscheinung treten. Notwendige Verlustabschreibungen, d. s. Abbuchungen' erlittener Verluste, können hinausgeschoben wer ‘^cn, sei es durch Einsetzung des Vermögensobjekts mit dem v °llen, anstatt mit dem verminderten Wert, sei es durch Ein dellung des Verlustbetrages als Aktivum unter die Debitoren oder durch Wertexdiöhung anderer Aktiva und Abschreibung des Verlustes in einem der folgenden Bilanzjahre. Die Abschreibungen werden individuell oder kollektiv be lehnet. Beispielsweise werden die Abschreibungsbeträge bzw. 'Prozente für die einzelnen Maschinen und einzelnen Forderungen und in verschiedener Höhe oder für das gesamte in Maschinen bzw . Forderungen investierte Kapital in einem einheitlichen Ab Schreibungsprozentsatz bestimmt. Das letzte Verfahren scheint U‘ehr in Übung zu sein. Die technische oder natürliche Abschrei bung auf Anlagevermögen, die nur die technischen Momente der Abnutzung, Brauchbarkeitsminderung, die wirkliche Erschöpfung d , er Bodenschätze usw. berücksichtigt, ißt im allgemeinen ge- n nger als die wirtschaftliche oder kaufmännische Abschreibung,